Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1332478.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
27.10.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04995
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 441 "Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Wahren;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Nordwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
28.02.2018
Bestätigung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 441 „Wohnpark
Friedrich-Bosse-Straße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß §
2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ für das in den
Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet
werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass mit der Errichtung und
Inbetriebnahme der Alten- und Pflegeeinrichtung neue Arbeitsplätze für den Pflegebereich
geschaffen werden.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass sich durch den geplanten
Wohnungsbau in unterschiedlichen Marktsegmenten als auch die geplante Errichtung von
altengerechten Wohnungen sowohl junge Familien, aber auch insbesondere ältere
Bevölkerungsschichten ansiedeln werden.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Nordwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Übersichtsplan
4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan
5 Begründung zum Bebauungsplan
3/3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☒ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☒ ja
☐ ja
☐ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☒
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☒
☐
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☒
☐
☐
☐
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:25.000, Stand: 2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtgrundkarte Leipzig (DSKL1000), M 1:1.200, Stand: 2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: Flächennutzungsplan, M 1 : 5000
Herausgeber: Stadtplanungsamt
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 441
„Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Nordwest
Ortsteil:
Wahren
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
26.10.2017
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Nordwest
und dort im Ortsteil Wahren.
Es umfasst eine Fläche von ca. 1,24 ha und wird umgrenzt
• im Norden, mittelbar südlich der Friedrich-Bosse-Straße sowie den südlichen Grenzen der Grundstücke Friedrich-Bosse-Straße 53 bis 69,
• im Osten, von der Bebauung südliche Agnesstraße und der Grenze des LSG “Leipziger Auwald“,
• im Süden von der Weißen Elster sowie
• im Westen von der Weißen Elster und der östlichen Grenze des Grundstücks Friedrich-BosseStraße 73.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Bei dem Gebiet handelt es sich um das Areal einer ehemaligen Färberei und chemischen Reinigung,
welches noch bis 1991 gewerblich genutzt wurde. Ursprünglich waren die Grundstücke bis dicht an
die Weiße Elster bebaut. Nach Aufgabe der Nutzung wurden große Teile der Bebauung abgebrochen; seitdem liegt das Areal brach.
Der Standort zeichnet sich aus durch seine integrierte Lage (ÖPNV-Anschluss Georg-SchumannStraße, gute Nahversorgung - „EKZ Am Viadukt“, vorhandene Einrichtungen der sozialen Infrastruktur), die Lage direkt an der Weißen Elster und dem Landschaftsschutzgebiet und bietet sich daher für eine Wohnnutzung an.
Allerdings ist das Gelände aufgrund seiner bisherigen Nutzung mit Altlasten behaftet und unter der
Altlasten-Kennziffer (AKZ) 65801492 im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) registriert. Des
Weiteren verläuft unmittelbar westlich des Gebietes eine Eisenbahntrasse über ein Viadukt, was zu
erheblichen Lärmbelastungen führt.
2004 hat die Eigentümerin das Areal der ehemaligen Färberei und chemischen Reinigung erworben,
um das Gelände wieder einer Nutzung zuzuführen. Unter Berücksichtigung der am Standort vorhandenen Grundwasserbelastung und Restbelastungen im Boden mit leichtflüchtigen halogenierten
Kohlenwasserstoffen (LHKW) wird unter Federführung der Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz
ein nutzungsbezogener Sanierungsplan - zeitgleich zum B-Plan-Verfahren - erstellt. Darin ist unter
anderem zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der vom Investor vorgesehenen Bebauung zusätzlich
technische Sicherungsmaßnahmen zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse erforderlich sind.
Im Vorfeld wurde ein städtebaulicher Entwurf sowie ein Nutzungs- und Erschließungskonzept erarbeitet, mit welchem auch die anderen Probleme des Standortes (Lärm, direkte Lage am Fluss, angrenzende Schutzgebiete, nicht ausreichende Erschließung) lösbar sind. Das Konzept, welches die
Errichtung einer Wohnanlage mit ca. 40 Wohnungseinheiten sowie einer Altenwohn- und Pflegeeinrichtung mit ca. 80 Apartments und ca. 40 Pflegeplätzen beinhaltet, soll die Grundlage für die Aufstellung des notwendigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bilden.
Resultierend aus der Größenordnung entspricht dieses Konzept den übergeordneten Planungen insbesondere Landesentwicklungsplan, Regionalplan Westsachsen sowie Stadtentwicklungspläne
der Stadt Leipzig. Auch im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist die Fläche als
Wohnbaufläche dargestellt.
Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist das einvernehmlich abgestimmte Bestreben der Eigentümerin, auf dem Standort das oben beschriebene Vorhaben zu reali26.10.2017
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
sieren. Mit Schreiben vom 01.03.2017 wurde ein entsprechender Antrag auf Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beim Stadtplanungsamt eingereicht.
Das Erfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass sich das Gebiet überwiegend im Außenbereich befindet und die Genehmigungsfähigkeit des angestrebten Vorhabens auf der Grundlage von § 35 BauGB nicht gegeben ist.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und
Zwecke verfolgt werden:
•
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die seitens der Eigentümerin angestrebte
Bebauung des Areales.
•
Als künftige Nutzungen sind ein Spektrum von allgemeinem Wohnen bis zum betreuten Wohnen und eine Pflegeeinrichtung angestrebt.
•
Mit Hilfe des Bebauungsplanes soll konkret festgesetzt werden, in welchem Maß das zu überplanende Grundstück zukünftig baulich genutzt werden darf.
•
Wesentliches Planungsziel ist die Klärung, die Sicherung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Beseitigung der Altlasten bzw. Maßnahmen zum Schutz der angestrebten Nutzungen durch geeignete Festsetzungen und Regelungen im Durchführungsvertrag.
•
Die Lage des Plangebietes in unmittelbarer Nähe der vielbefahrenen Eisenbahnstrecke erfordert
neben der Betrachtung der Gewerbelärmquellen Maßnahmen zum Schutz der Bewohner vor
Immissionen des Verkehrslärmes. Diese sollen im Rahmen eines Schallgutachtens ermittelt und
im Bebauungsplan festgesetzt werden.
•
Entsprechend dem heutigen Standard soll das Vorhaben den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Regelungen voll gerecht werden. Daher sollen entsprechende Betroffenheiten
im weiteren Verfahren recherchiert und innerhalb des Bebauungsplanes in angemessener Weise
verbindlich berücksichtigt werden. Insbesondere sind die zu erwartenden anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Natura-2000-Gebiete durch die geplante Bebauung zu ermitteln sowie die Entwicklung einer Pufferzone zu den angrenzenden Schutzgebieten zu prüfen.
•
Der Standort zeichnet sich zwar durch eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz aus, zur inneren Erschließung des Plangebietes ist jedoch die Errichtung einer privaten Straße erforderlich.
Die Belange der Zufahrt zum Grundstück soll im weiteren Verfahren vertieft untersucht und
abschließend verkehrssicher festzulegt werden.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein:
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und hier auch die soziale Nutzung wie betreutes Wohnen und Pflegeeinrichtung, zu überbaubaren Grundstücksflächen und zu erforderlichen privaten Verkehrsflächen zu berücksichtigen.
Weiterer relevanter Regelungsgehalt des Planes wird die Berücksichtigung der umweltrelevanten
Belange, insbesondere unter Beachtung der vorhandenen Boden- und Grundwasserkontamination,
sein. Hierzu werden insbesondere Festsetzungen zur Vermeidung bzw. Minimierung möglicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu prüfen sein. Die möglichen Auswirkungen sind im Rahmen des
Planverfahrens durch Fachplanungen und -gutachten zu ermitteln (u.a. Umweltbericht, Schallgutachten, Prüfung des naturschutzrechtlichen Einvernehmens mit den Schutzzielen des Landschafts26.10.2017
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
schutzgebietes). Im weiteren Verfahren ist zudem zu prüfen, ob bauordnungsrechtliche Vorschriften
über die Gestaltung hier festzusetzen sind.
Wesentliche Auswirkung ist, dass die angestrebte Bebauung - Wohnanlage, betreutes Wohnen sowie
Pflegeeinrichtung - geschaffen und somit eine bestehende Gewerbebrachfläche wieder einer sinnvollen städtebaulichen Nutzung zugeführt wird.
Die Eigentümerin hat mit Schreiben vom 05.10.2017 ihr Einverständnis zur Errichtung von mietpreisgebundenen Wohnungen erklärt. Somit kann der Ratsbeschluss zur anteiligen Schaffung von
sozialem Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau hier umgesetzt werden.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
Leipzig, 22.12.2017
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
Anhang
Gestaltungsplan
26.10.2017
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
Anhang
26.10.2017