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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1332478.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
27.10.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:24

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04995 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 441 "Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Wahren; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Nordwest FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 28.02.2018 Bestätigung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass mit der Errichtung und Inbetriebnahme der Alten- und Pflegeeinrichtung neue Arbeitsplätze für den Pflegebereich geschaffen werden.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass sich durch den geplanten Wohnungsbau in unterschiedlichen Marktsegmenten als auch die geplante Errichtung von altengerechten Wohnungen sowohl junge Familien, aber auch insbesondere ältere Bevölkerungsschichten ansiedeln werden. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Nordwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan 4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 5 Begründung zum Bebauungsplan 3/3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel ☒ niedrig ☐ ☐ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☒ ja ☐ ja ☐ ja 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1 ☐ nein ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☒ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☒ ☐ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☒ ☐ ☐ ☐ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:25.000, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtgrundkarte Leipzig (DSKL1000), M 1:1.200, Stand: 2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: Flächennutzungsplan, M 1 : 5000 Herausgeber: Stadtplanungsamt Grenze des Plangebietes Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Nordwest Ortsteil: Wahren Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 26.10.2017 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Nordwest und dort im Ortsteil Wahren. Es umfasst eine Fläche von ca. 1,24 ha und wird umgrenzt • im Norden, mittelbar südlich der Friedrich-Bosse-Straße sowie den südlichen Grenzen der Grundstücke Friedrich-Bosse-Straße 53 bis 69, • im Osten, von der Bebauung südliche Agnesstraße und der Grenze des LSG “Leipziger Auwald“, • im Süden von der Weißen Elster sowie • im Westen von der Weißen Elster und der östlichen Grenze des Grundstücks Friedrich-BosseStraße 73. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Bei dem Gebiet handelt es sich um das Areal einer ehemaligen Färberei und chemischen Reinigung, welches noch bis 1991 gewerblich genutzt wurde. Ursprünglich waren die Grundstücke bis dicht an die Weiße Elster bebaut. Nach Aufgabe der Nutzung wurden große Teile der Bebauung abgebrochen; seitdem liegt das Areal brach. Der Standort zeichnet sich aus durch seine integrierte Lage (ÖPNV-Anschluss Georg-SchumannStraße, gute Nahversorgung - „EKZ Am Viadukt“, vorhandene Einrichtungen der sozialen Infrastruktur), die Lage direkt an der Weißen Elster und dem Landschaftsschutzgebiet und bietet sich daher für eine Wohnnutzung an. Allerdings ist das Gelände aufgrund seiner bisherigen Nutzung mit Altlasten behaftet und unter der Altlasten-Kennziffer (AKZ) 65801492 im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) registriert. Des Weiteren verläuft unmittelbar westlich des Gebietes eine Eisenbahntrasse über ein Viadukt, was zu erheblichen Lärmbelastungen führt. 2004 hat die Eigentümerin das Areal der ehemaligen Färberei und chemischen Reinigung erworben, um das Gelände wieder einer Nutzung zuzuführen. Unter Berücksichtigung der am Standort vorhandenen Grundwasserbelastung und Restbelastungen im Boden mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) wird unter Federführung der Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz ein nutzungsbezogener Sanierungsplan - zeitgleich zum B-Plan-Verfahren - erstellt. Darin ist unter anderem zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der vom Investor vorgesehenen Bebauung zusätzlich technische Sicherungsmaßnahmen zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse erforderlich sind. Im Vorfeld wurde ein städtebaulicher Entwurf sowie ein Nutzungs- und Erschließungskonzept erarbeitet, mit welchem auch die anderen Probleme des Standortes (Lärm, direkte Lage am Fluss, angrenzende Schutzgebiete, nicht ausreichende Erschließung) lösbar sind. Das Konzept, welches die Errichtung einer Wohnanlage mit ca. 40 Wohnungseinheiten sowie einer Altenwohn- und Pflegeeinrichtung mit ca. 80 Apartments und ca. 40 Pflegeplätzen beinhaltet, soll die Grundlage für die Aufstellung des notwendigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bilden. Resultierend aus der Größenordnung entspricht dieses Konzept den übergeordneten Planungen insbesondere Landesentwicklungsplan, Regionalplan Westsachsen sowie Stadtentwicklungspläne der Stadt Leipzig. Auch im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist das einvernehmlich abgestimmte Bestreben der Eigentümerin, auf dem Standort das oben beschriebene Vorhaben zu reali26.10.2017 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 sieren. Mit Schreiben vom 01.03.2017 wurde ein entsprechender Antrag auf Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beim Stadtplanungsamt eingereicht. Das Erfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass sich das Gebiet überwiegend im Außenbereich befindet und die Genehmigungsfähigkeit des angestrebten Vorhabens auf der Grundlage von § 35 BauGB nicht gegeben ist. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die seitens der Eigentümerin angestrebte Bebauung des Areales. • Als künftige Nutzungen sind ein Spektrum von allgemeinem Wohnen bis zum betreuten Wohnen und eine Pflegeeinrichtung angestrebt. • Mit Hilfe des Bebauungsplanes soll konkret festgesetzt werden, in welchem Maß das zu überplanende Grundstück zukünftig baulich genutzt werden darf. • Wesentliches Planungsziel ist die Klärung, die Sicherung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Beseitigung der Altlasten bzw. Maßnahmen zum Schutz der angestrebten Nutzungen durch geeignete Festsetzungen und Regelungen im Durchführungsvertrag. • Die Lage des Plangebietes in unmittelbarer Nähe der vielbefahrenen Eisenbahnstrecke erfordert neben der Betrachtung der Gewerbelärmquellen Maßnahmen zum Schutz der Bewohner vor Immissionen des Verkehrslärmes. Diese sollen im Rahmen eines Schallgutachtens ermittelt und im Bebauungsplan festgesetzt werden. • Entsprechend dem heutigen Standard soll das Vorhaben den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Regelungen voll gerecht werden. Daher sollen entsprechende Betroffenheiten im weiteren Verfahren recherchiert und innerhalb des Bebauungsplanes in angemessener Weise verbindlich berücksichtigt werden. Insbesondere sind die zu erwartenden anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Natura-2000-Gebiete durch die geplante Bebauung zu ermitteln sowie die Entwicklung einer Pufferzone zu den angrenzenden Schutzgebieten zu prüfen. • Der Standort zeichnet sich zwar durch eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz aus, zur inneren Erschließung des Plangebietes ist jedoch die Errichtung einer privaten Straße erforderlich. Die Belange der Zufahrt zum Grundstück soll im weiteren Verfahren vertieft untersucht und abschließend verkehrssicher festzulegt werden. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein: Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und hier auch die soziale Nutzung wie betreutes Wohnen und Pflegeeinrichtung, zu überbaubaren Grundstücksflächen und zu erforderlichen privaten Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Weiterer relevanter Regelungsgehalt des Planes wird die Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange, insbesondere unter Beachtung der vorhandenen Boden- und Grundwasserkontamination, sein. Hierzu werden insbesondere Festsetzungen zur Vermeidung bzw. Minimierung möglicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu prüfen sein. Die möglichen Auswirkungen sind im Rahmen des Planverfahrens durch Fachplanungen und -gutachten zu ermitteln (u.a. Umweltbericht, Schallgutachten, Prüfung des naturschutzrechtlichen Einvernehmens mit den Schutzzielen des Landschafts26.10.2017 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 schutzgebietes). Im weiteren Verfahren ist zudem zu prüfen, ob bauordnungsrechtliche Vorschriften über die Gestaltung hier festzusetzen sind. Wesentliche Auswirkung ist, dass die angestrebte Bebauung - Wohnanlage, betreutes Wohnen sowie Pflegeeinrichtung - geschaffen und somit eine bestehende Gewerbebrachfläche wieder einer sinnvollen städtebaulichen Nutzung zugeführt wird. Die Eigentümerin hat mit Schreiben vom 05.10.2017 ihr Einverständnis zur Errichtung von mietpreisgebundenen Wohnungen erklärt. Somit kann der Ratsbeschluss zur anteiligen Schaffung von sozialem Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau hier umgesetzt werden. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Leipzig, 22.12.2017 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes Anhang Gestaltungsplan 26.10.2017 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Anhang 26.10.2017