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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1284903.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
18.01.18, 19:07

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04414 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Vertretung des Oberbürgermeisters gemäß § 55 Abs. 4 SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 28.02.2018 Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Gemäß § 55 Abs. 4 SächsGemO beschließt die Ratsversammlung im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister: Der Oberbürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung wie folgt durch die Beigeordneten vertreten: 1. Der Beigeordnete für Finanzen, Herr Torsten Bonew, wird mit Wirkung vom 1. März 2018 zum ersten Vertreter bestimmt. Ihm wird die Funktion des 1. Beigeordneten übertragen. Nachrichtlich: Gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 SächsBesG erhält Herr Bonew unter Beachtung von § 30 Abs. 5 Satz 1 SächsBesG als erster allgemeiner Vertreter ab 1. März 2018 die Besoldungsgruppe B 8. 2. Die weitere Reihenfolge der Vertreter richtet sich nach dem jeweiligen Dienstalter der Beigeordneten. Nachrichtlich: 2. Vertreter 3. Vertreter 4. Vertreter 5. Vertreterin 6. Vertreter 7. Vertreterin - Herr Beigeordneter Prof. Dr. Thomas Fabian Herr Beigeordneter Uwe Albrecht Herr Beigeordneter Heiko Rosenthal Frau Beigeordnete Dorothee Dubrau Herr Beigeordneter Ulrich Hörning Frau Beigeordnete Dr. Skadi Jennicke 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 3/3