Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284903.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
18.01.18, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04414
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Vertretung des Oberbürgermeisters gemäß § 55 Abs. 4 SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
28.02.2018
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 55 Abs. 4 SächsGemO beschließt die Ratsversammlung im Einvernehmen mit
dem Oberbürgermeister:
Der Oberbürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung wie folgt durch die Beigeordneten
vertreten:
1. Der Beigeordnete für Finanzen, Herr Torsten Bonew, wird mit Wirkung vom 1. März 2018
zum ersten Vertreter bestimmt. Ihm wird die Funktion des 1. Beigeordneten übertragen.
Nachrichtlich:
Gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 SächsBesG erhält Herr Bonew unter Beachtung von § 30 Abs. 5
Satz 1 SächsBesG als erster allgemeiner Vertreter ab 1. März 2018 die Besoldungsgruppe B 8.
2. Die weitere Reihenfolge der Vertreter richtet sich nach dem jeweiligen Dienstalter der
Beigeordneten.
Nachrichtlich:
2. Vertreter
3. Vertreter
4. Vertreter
5. Vertreterin
6. Vertreter
7. Vertreterin
-
Herr Beigeordneter Prof. Dr. Thomas Fabian
Herr Beigeordneter Uwe Albrecht
Herr Beigeordneter Heiko Rosenthal
Frau Beigeordnete Dorothee Dubrau
Herr Beigeordneter Ulrich Hörning
Frau Beigeordnete Dr. Skadi Jennicke
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
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