Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1342575.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
24.11.17, 12:00
Aktualisiert
12.02.18, 16:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05089
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss Martin-Luther-Ring/Dittrichring zwischen
Lotterstraße und Thomaskirchhof
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Mitte
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 16.01.2018:
1.
Die Baumaßnahme Martin-Luther-Ring/Dittrichring zwischen Lotterstraße und
Thomaskirchhof wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der
Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2.
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 526.000,00 €, bei einem Stadtanteil von
105.200,00 €.
3.
Im PSP-Element 7.0000573.700 - Verkehrswichtige Straßen werden 2018 brutto
526.000,00 € (netto 442.016,81 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 83.983,19 €)
bereitgestellt.
Die Einzahlungen werden im PSP-Element 7.0000573.705 (Zuwendung vom Land) im
Jahr 2018 mit brutto 420.800,00 € (netto 353.613,45 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht
67.186,55 €) geplant.
4.
In der Projektdefinition 7.0000573 wird im Jahr 2018 die Aufnahme eines nachträglichen
Zweckbindungsvermerks nach § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
2018
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
420.800,00
526.000,00
7.0000573.705
7.0000573.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/6
Sachverhalt:
1. Grundlagen
Der Martin-Luther-Ring/Dittrichring im genannten Bereich ist im Mittelfristigen
Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020, Anlage 3
(Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen Fahrbahnzustandsnote 4 - 6) unter Position
12 und 24 enthalten. Dieses Programm wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013
(RBV-1774/13) beschlossen.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die
Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)
vom 09.12.2015.
2. Veranlassung und Zielstellung
Auf der Grundlage der Erfassung der Straßenschäden des Straßenhauptnetzes der Stadt
Leipzig erfolgte auf der Basis der bestehenden Maßnahmenlisten eine aktualisierte
Straßenzustandsbewertung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt. Die Straße wurde mit der
Zustandsnote 4 bewertet.
Mit der geplanten Baumaßnahme ist die bauliche Ertüchtigung der verschlissenen inneren
Ringfahrbahn im Baubereich vorgesehen. Eine bauliche Umgestaltung des Straßenraumes
erfolgt nicht. Die äußere Ringfahrbahn wurde in dem genannten Baubereich bereits saniert.
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) der inneren Ringfahrbahn beträgt im
betreffenden Straßenabschnitt 11.950 Kfz/24h, bei einem Lkw-Anteil von 5 %. In der
Prognose wird von einer geringfügig sinkenden Belastung ausgegangen.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme wäre die Beibehaltung des
vorhandenen Zustandes.
Es wären weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung
der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen sowie einen
ständig steigenden und letztlich unwirtschaftlichen Aufwand im Ergebnishaushalt für die
Straßeninstandsetzung nach sich ziehen würden.
4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
Entsprechende Baugrund- und Tragfähigkeitsuntersuchungen wurden im Baubereich
durchgeführt und ausgewertet.
Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38 cm
Stärke ausgebaut. Unter dem vollgebundenen Asphaltoberbau ist eine Bodenverfestigung
von 20 cm Stärke erforderlich.
Die Baulänge des Straßenabschnittes beträgt 329 m. Die Richtungsfahrbahn hat eine
vorhandene Breite von 6 m.
Die Straßenborde werden teilweise neu gesetzt.
Die Straßenentwässerungsanlagen werden erneuert.
Die Leipziger Wasserwerke haben umfangreichen Handlungsbedarf angemeldet. Geplant ist
die Auswechslung einer Trinkwasserleitung und eines Mischwasserüberlaufes im
Kreuzungsbereich Dittrichring/Thomaskirchhof/Gottschedstraße. Die Durchführung der
3/6
Straßenbaumaßnahme ist koordiniert mit der damit erforderlichen Sperrung der
Ringfahrbahn vorgesehen.
Weiterhin sind Maßnahmen der LVB GmbH (33 m Gleiserneuerung in Höhe Otto-SchillStraße, die Erneuerung des Deckenschlusses im Gleisbereich sowie Gleisfestlegungen) und
Maßnahmen der Netz Leipzig an einem Fernwärmekanal zu koordinieren.
5. Finanzierung
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 526.000,00 € (Brutto).
Der Martin-Luther-Ring/Dittrichring ist als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Damit wären
entsprechend Straßenausbaubeitragssatzung 25 % der beitragsfähigen Kosten nach
Fertigstellung der kompletten Verkehrsanlage auf die Anlieger umlegbar.
Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und
Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger
vom 09.12.2015 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 80 % der
zuwendungsfähigen Kosten. Seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr,
Niederlassung Leipzig, werden vorerst ca. 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach
Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung bei
Bedarf ausgereicht. Somit ergibt sich eine Fördermittelquote von 399.760 Euro (entspricht
ca. 80 %/ 95 %).
Der Fördermittelantrag wird auf die ermittelten Einnahmen von 420.800 € gestellt. Die
Fördermittel werden über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger beantragt. Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu
Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Landesdirektion
Leipzig nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich
der Stadtanteil verändern.
Damit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 24.10.2017)
Baunebenkosten *)
487.000,00 €
39.000,00 €
Gesamtkosten für den Bau
526.000,00 €
zuwendungsfähige Kosten
526.000,00 €
Fördermittel insgesamt
420.800,00 €
Stadtanteil
105.200,00 €
526.000,00 €
*) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
Gesamt
2018
Gesamt
7.0000573.700 – verkehrswichtige Straßen
526.000,00 €
526.000,00 €
Einzahlung
7.0000537.705
420.800,00 €
420.800,00 €
Stadtanteil
105.200,00 €
105.200,00 €
6. Folgekosten
4/6
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage, so dass keine Folgekosten entstehen.
7. Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Im Baubereich sind an den Querungsstellen für Fußgänger die erforderlichen Bordabsenkungen bereits vorhanden.
Im Ergebnis der Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Leipzig wurde in der
AG Blindenleitsystem festgelegt, dass die vorhandene Querungshilfe in Höhe Otto-SchillStraße nicht mit einem Blindenleitsystem ausgerüstet wird, da diese ungesicherte Querungsmöglichkeit für Blinde ein Gefahrenpotential darstellt. Mit den Lichtsignalanlagen an der
Lotterstraße und an der Gottschedstraße sind gesicherte Querungsmöglichkeiten für Blinde
und Sehschwache vorhanden.
9. Bauzeit und Umleitung
Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist vom 28.05. - 20.07.2018 geplant. Parallel
dazu erfolgen der Leitungsbau der Leipziger Wasserwerke sowie die Gleisbauarbeiten der
Leipziger Verkehrsbetriebe. Die Leipziger Wasserwerke bauen noch darüber hinaus bis zum
12.10.2018 im Knotenbereich Thomaskirchhof/“oberer
Dittrichring“.
Die Leipziger Wasserwerke haben bereits die Erarbeitung eines Verkehrsführungskonzeptes
in Auftrag gegeben. Dieses Konzept berücksichtigt alle am Bau Beteiligten über den
gesamten Bauzeitraum.
Während der Baumaßnahme ist der Straßenabschnitt in nördliche Richtung voll gesperrt.
Der Anliegerverkehr muss über den „oberen Dittrichring“/Thomaskirchhof abgeleitet werden.
Die Umleitungsführung ist derzeit in Bearbeitung.
Die Kosten für die Planung des Verkehrsführungskonzepts sowie für die Betreibung der
Verkehrsführung während der Bauzeit werden zwischen Leipziger Wasserwerke, Leipziger
Verkehrsbetriebe und Stadt Leipzig aufgeteilt. Hierfür ist eine dreiseitige Vereinbarung
abzuschließen. In dieser Vereinbarung wird auch die Verfahrensweise hinsichtlich einer
gemeinsamen Anliegerinformation geregelt.
10. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und
ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert
sind.
Kampfmittel:
Im Baubereich kann eine Belastung mit Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden.
Während der Arbeiten im Straßenraum erfolgt eine visuelle Beobachtung des Aufbruchs
durch eine befähigte Person.
Anliegerinformation:
5/6
Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor
Baubeginn durch den Baubetrieb. Weiterhin ist eine Information des City Leipzig Marketing
Vereins geplant, da Änderungen hinsichtlich Anlieferverkehr notwendig werden.
Anlagen:
Anlage 1 – Prüfkatalog Strategische Ziele
Anlage 2 – Zusammenfassung
Anlage 3 – Fotodokumentation
Anlage 4 – Übersichtsplan
Anlage 5 – Lageplan
6/6
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☒
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☒ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
23.11.2017
Bau-und Finanzierungsbeschluss
Martin-Luther-Ring/Dittrichring zwischen Lotterstraße und Thomaskirchhof
Zusammenfassende Erläuterungen
Bau- und Finanzierungsbeschluss Martin-Luther-Ring/Dittrichring zwischen
Lotterstraße und Thomaskirchhof
Der Martin-Luther-Ring/Dittrichring im genannten Bereich ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020, Anlage 3 (Hauptverkehrsund Erschließungsstraßen Fahrbahnzustandsnote 4 - 6) unter Position 12 und 24
enthalten. Dieses Programm wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 (RBV1774/13) beschlossen.
Eine bauliche Umgestaltung des Straßenraumes erfolgt nicht.
Die Baulänge des Straßenabschnittes beträgt 329 m.
Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38
cm Stärke ausgebaut. Mit der geplanten Baumaßnahme ist die bauliche Ertüchtigung
der verschlissenen inneren Ringfahrbahn im Baubereich vorgesehen. Die
Straßenentwässerungsanlagen werden erneuert.
Die Leipziger Wasserwerke haben umfangreichen Handlungsbedarf angemeldet.
Geplant ist die Auswechslung einer Trinkwasserleitung und eines Mischwasserüberlaufes im Kreuzungsbereich Dittrichring/Thomaskirchhof/Gottschedstraße. Die Durchführung der Straßenbaumaßnahme ist koordiniert mit der damit erforderlichen Sperrung der Ringfahrbahn vorgesehen.
Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft
und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger vom 09.12.2015 kann diese Maßnahme gefördert werden.
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 526.000,00 € (Brutto).
Gesamt
2018
Gesamt
7.0000573.700 – verkehrswichtige Straßen
526.000,00 €
526.000,00 €
Einzahlung
7.0000537.705
420.800,00 €
420.800,00 €
Stadtanteil
105.200,00 €
105.200,00 €
Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist vom 28.05. - 20.07.2018 geplant.
Parallel dazu erfolgen der Leitungsbau der Leipziger Wasserwerke sowie die Gleisbauarbeiten der Leipziger Verkehrsbetriebe.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Martin-Luther-Ring/Dittrichring zwischen Lotterstraße und Thomaskirchhof
17.11.2017
Fotodokumentation
Martin-Luther-Ring/Dittrichring zwischen Lotterstraße und Thomaskirchhof
Blick in Richtung Norden, Straßenschäden
gegenüber Einmündung Otto-Schill-Straße, Straßenschäden
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Martin-Luther-Ring/Dittrichring zwischen Lotterstraße und Thomaskirchhof
Risse und Verwerfungen
Blick in Richtung Norden, starke Aufwölbung des Straßenbelages
vor dem Bord
2
17.11.2017
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Dittrichring
9.
3 Reihen BP
Teer vergossen
3 Reihen BP
Teer vergossen
3 Reihen BP
Teer vergossen
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Dittrichring
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Bauanfa -Ring / Dittrichrin
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Bauende Ausbau
M.-Luther-Ring / Dittrichring
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Dittrichring
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Lot
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Lagebezug:
ETRS89 / UTM33
Höhenbezug:
DHHN92 [m ü. NHN]
e
6
10
Zeichenerklärung :
Datum
bearbeitet
Oktober 2017
Wegs
Hoffmann & Hofmann GmbH
gezeichnet
Oktober 2017
Wegs
Schwägrichenstraße 4 - 04107 Leipzig
Tel. (0341) 910 58-0 / Fax (0341) 910 58-22
Proj.-Nr.:
332-W-0217
GEOvision
VE_U5_1-LP-Straßenbau-Dittrichring.gvp
21
Ausbau Fahrbahn mit vollgebundenem Asphaltoberbau
19
16
Zeichen
Architektur - und Ingenieurbüro
5
18
f
chho
traß
17
Entwurfsvermessung der GEO-METRIK Ingenieurgesellschaft mbH
mit Stand vom 27.06.2016
20
Thom
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12
7
2
BB
4
Bord neu setzen bzw. regulieren
5
Rinnenpflaster neu setzen, einzeilig
15
8
10
Anpassungsbereich Gehweg, Mosaikpflaster
Nr.
Anpassungsbereich Gehweg, Plattenbelag ("Carena")
Art der Änderung
Zeichen
VORENTWURF
6
13
Gradientenbrechpunkt
mit Steigung (+) und Gelälle (-)
Unterlage / Bl.-Nr.:
Straßenbauverwaltung
Gradientenhochpunkt
5/1
Stadt Leipzig
Gradiententiefpunkt
Verkehrs- und Tiefbauamt
Prager Straße 118 -136 - 04317 Leipzig
Querneigungszeiger
Lageplan
Straße / Abschn.-Nr. / Station:
1 : 500
3
4
Straßenentwässerung
Maßstab:
PROJIS-Nr.:
12
1
Datum
22
3
14
Wiederherstellungsbereich Baumscheibe, Lavalit-Abdeckung
Martin-Luther-Ring / Dittrichring
zwischen Lotterstraße und Thomaskirchhof
Sanierung vorh. Anschlussleitung
1
2
6
Neubau Straßenablauf mit Anschlussleitung
4
vorh. Mischwasserkanal
Bau-km 0+000 bis 0+328
8
2
10
SCH 4
KB 14
aß e
rgstr
u
B
Schurf bis 1,00 m unter OK Fahrbahn
aufgestellt:
Verkehrs- und
Tiefbauamt Leipzig
5
Baugrundaufschlüsse
3
Bohrkernentnahme zur Untersuchung der vorh. gebundenen Fahrbahnschichten
2
7
Leipzig, den
Dipl.-Ing. M. Jana
Amtsleiter
9
11
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12
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Burgplatz
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7
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Mo
BP
Mo
Grundplan:
Entwurfsbearbeitung
1
Mo
Dittrichring
10
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Telekom
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23
Burgstraß
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