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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1333206.pdf
Größe
199 kB
Erstellt
02.11.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 17:10

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04933-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Kein Platz für rassistische und nationalistische Hetze auf der Leipziger Buchmesse Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss FA Kultur Jugendparlament Ratsversammlung 17.01.2018 19.01.2018 29.01.2018 31.01.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☒ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag wird abgelehnt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass die Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Gesellschafterfunktion auf die Leipziger Messe GmbH einwirken soll, dass extrem rechten und rechtspopulistischen Verlagen (z.B. Compact Magazin GmbH, Verlag Antaios) bei der jährlich stattfindenden Buchmesse die Teilnahme verwehrt werde. Rechtslage: Die Leipziger Messe GmbH unterliegt wie ihre Gesellschafter, die Stadt Leipzig und der Freistaat Sachsen (jeweils zu 50% der Geschäftsanteile) als Unternehmen der öffentlichen Hand der Grundrechtsbindung. Der Grundrechtsbindung unterliegt auch ein privatrechtliches Unternehmen, das im Alleinbesitz des Staates steht oder vom Staat beherrscht wird (Bundesverfassungsgericht BVerfGE 113, 208 (2011). Der Leipziger Messe GmbH ist es daher unter dem Gleichbehandlungsgrundsatz, § 3 Abs. 1 GG, verwehrt, willkürlich eine Präsentation extrem rechter und national-rassistischer Verlage zu unterbinden. Sie hat unter der Geltung der Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, auch solchen Verlagen den Zugang zur Messe zu gewähren. Meinungsäußerungen von Verlagen sind, soweit es sich nicht um strafbare Inhalte handelt, kein Ausschlussgrund. Aus dem gleichen Grund ist gesellschaftsrechtlich eine gemeinschaftliche Weisung der Gesellschafter an die Geschäftsführung wegen Verstoßes gegen die Guten Sitten nichtig: Da sowohl Gesellschafter wie Unternehmen der Grundrechtsbindung unterliegen, erfüllt ein Verstoß gegen diese Bindung hier den Tatbestand des Verstoßes gegen die Guten Sitten. Unter dem Grundgesetz sind unbestimmte Rechtsbegriffe wie die „Guten Sitten“ durch die Grundrechtsordnung auszufüllen. Wegen der Nichtigkeit der Weisung müsste die Geschäftsführung unmittelbar wiedersprechen, um ihre Haftung gegenüber der GmbH für Schäden aus der Umsetzung der nichtigen Weisung abzuwenden. Schon aus diesem Grund wird der Freistaat Sachsen für eine gemeinsame Weisung nicht zu gewinnen sein, alleine kann aber die Stadt Leipzig die Leipziger Messe GmbH nicht anweisen, da sie nur die Hälfte der Geschäftsanteile hält. Auf die entsprechende Rechts- und Sachlage wurde bereits in den vergangenen beiden Jahren hingewiesen, in denen Anfragen in ähnlicher Form formuliert wurden. Soweit die Antragstellerin in der Begründung zu ihrem Antrag anregt, die Stadtverwaltung möge im Rahmen Zuständigkeit als Gewerbebehörde im Auftrag des Freistaates Sachsen gewerberechtlich gegen die Teilnahme der extrem rechten und rechtspopulistischen Verlage als Aussteller vorgehen, wäre dieses Vorgehen nach den gegenwärtig bekannten Umständen rechtswidrig: Die Leipziger Buchmesse ist eine Messe im Sinne der Gewerbeordnung. Für einen Ausstellerausschluss bedarf es eines „sachlich gerechtfertigten Grundes“ (nach § 70 Abs. 3 GewO) bzw. einer fehlenden „erforderlichen Zuverlässigkeit“ (§ 70a Abs. 1 GewO). Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist wiederum die grundrechtlich gesicherte Meinungsfreiheit der Aussteller zu berücksichtigen. Da die Grenze strafbaren Verhaltens nicht erreicht wird, liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Ausschluss der Aussteller von der Messe durch die Stadt Leipzig als zuständiger Gewerbebehörde vor. Ein Ausschluss wäre daher außerdem willkürlich. Gleichwohl teilen die Stadt Leipzig und die Leipziger Messe GmbH die Äußerungen von Verlagen wie Compact Magazin GmbH nicht. Die Stadt Leipzig und die Leipziger Messe GmbH zeigen eine klare Haltung, schaffen Raum für inhaltliche Kontroversen und befördern die Auseinandersetzung mit rechtsgerichtetem Gedankengut. Themen wie Meinungsfreiheit, Minderheitenschutz und eine offene Gesellschaft werden im Rahmen der Buchmesse und darüber hinaus in einer Reihe von Veranstaltungen, Lesungen und Interviews dezidiert zum Gegenstand der öffentlichen Debatte gemacht. 3/4 Anlagen: Interview Leipziger Buchmesse im Tagesspiegel 4/4 Rechte Verlage auf der Buchmesse: Wie Leipzig von Frankfurt lernen ... http://www.tagesspiegel.de/politik/rechte-verlage-auf-der-buchmesse-... Rechte Verlage auf der Buchmesse 16.11.2017 19:48 Uhr Wie Leipzig von Frankfurt lernen will Nach Tumulten in Frankfurt: Der Direktor der Buchmesse in Leipzig, Oliver Zille, erklärt, wie er die Auseinandersetzung mit Rechts organisieren will. VON MATTHIAS MEISNER Proteste gegen den Auftritt von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke auf der Frankfurter Buchmesse Mitte Oktober. FOTO: FRANK RUMPENHORST/DPA Der Tumult um die rechten Verlage auf der Frankfurter Buchmesse war groß. Ein bisschen steckt er auch Oliver Zille in den Knochen, obwohl er der Direktor der Buchmesse in Leipzig ist, die erst wieder im März stattfindet. Wie lässt es sich vermeiden, dass Rechte eine Buchmesse zum Ziel ihrer Provokationen wählen, Proteste dagegen wiederum als angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit brandmarken? "Ich weiß gar nicht, ob wir aus so einer Schleife wirklich herauskommen", sagt Zille nun dem Tagesspiegel. "Eine perfekte Lösung für das Problem gibt es nicht. Was in der Gesellschaft virulent ist, kann eine Buchmesse aufzeigen, aber nicht endgültig lösen." Mitte Oktober in Frankfurt, drei Wochen nach dem AfD-Erfolg bei der Bundestagswahl, hatten Sicherheitsleute und Polizei die Situation auf der Messe zeitweilig kaum unter Kontrolle. Der ultrarechte thüringische AfD-Chef Björn Höcke war zu Gast bei Götz Kubitschek und seinem Antaios-Verlag mit Sitz auf dem Rittergut Schnellroda in Sachsen-Anhalt. Kubitschek ist ein Aktivist der Neuen Rechten, er hatte Höcke schon bei dessen Dresdner Rede im Januar im Ballhaus Watzke begleitet. Es gab Sprechchöre beider Lager, auch Handgreiflichkeiten. Kritiker wie die antirassistische Amadeu-Antonio-Stiftung sprachen nach dem Auftritt in Frankfurt von einer "rechtsextremen Raumergreifung". Der Frankfurter Buchmesse-Direktor Juergen Boos hatte die Einladung an die rechten Verlage verteidigt. Das tut jetzt auch sein Leipziger Kollege Zille. Er sagt, es gebe "keine Gründe, Verlage des rechten Spektrums grundsätzlich nicht als Aussteller zuzulassen". Die Leipziger Buchmesse verteidige grundsätzlich die Meinungsfreiheit. "Wir halten uns an das Gesetz. Wenn ein Verlag verboten wäre oder Personen strafrechtlich verfolgt würden, dann dürfen sie auch nicht auf der Leipziger Buchmesse ausstellen. Ansonsten steht einer Teilnahme nichts entgegen. Das gilt nicht nur in Leipzig, sondern generell für Buchmessen, also auch für Frankfurt." Aber gut vorbereitet will der Leipziger Buchmesse-Direktor sein. Eigene Erfahrungen hatte er bereits im Frühjahr sammeln können - kontrovers diskutiert worden war damals vor allem über den Stand des rechten "Compact"-Verlages. Nun wird ein Sicherheitskonzept in Kooperation mit Polizei und Staatsschutz entwickelt, zugleich stimmt sich die Leipziger Messe eng ab mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Buchmesse in Frankfurt. Sie holt sich auch Rat von Experten, die die rechtsextreme Szene intensiv beobachten. "Am Ende müssen wir sicherstellen, dass das Publikum jedweder Couleur nicht zu Schaden kommt", sagt Zille. Vor allem aber will er der Forderung vieler Verlage Rechnung tragen und eine Auseinandersetzung mit rechtsgerichtetem Gedankengut mit organisieren und fördern. Der Buchmesse-Direktor kündigt "eine ganze Reihe" von Veranstaltungen an, die sich um politische Themen wie Meinungsfreiheit, Minderheitenschutz und eine offene Gesellschaft drehen. Kooperationen gibt es dabei mit der Robert-Bosch-Stiftung und dem Auswärtigen Amt, erstmals wird es auch ein Veranstaltungsformat speziell für Jugendliche mit der Bundeszentrale für politische Bildung geben. "Das löst das eigentliche Problem, Provokateuren das Handwerk zu legen, allerdings nicht", gibt Zille zu. "Bisher lief es immer nach dem Muster Aktion und Reaktion", schildert er den Konflikt um die rechten Verlage. Und appelliert: "Man würde sich bei den Reaktionen manchmal auch eine größere Ruhe wünschen." Das meint auch der Berliner Verleger Christoph Links. "Die Frankfurter Buchmesse hat gezeigt, dass man nicht auf jede Provokation rechter Verlage reagieren muss", sagt er. Und unterstützt die Position von Zille und Boos: "Alles, was nicht gegen Gesetze verstößt, soll ausgestellt werden dürfen, das gebietet die Meinungsfreiheit. Hierzu muss es dann inhaltliche Kontroversen geben, wenn es sinnvoll erscheint. Dafür sollte Raum geschaffen werden." Bei gewaltsamen Übergriffen aus dem Lager rechter Sympathisanten müsse eine Messe "schneller und energischer handeln und von ihrem Hausrecht Gebrauch machen", fordert Links. "Charta 2017" gegen "Gesinnungsdiktatur" Mächtig an Fahrt gewonnen hatte die Diskussion um die rechtsradikalen Verlage nach der Messe in Frankfurt durch die von 1 von 2 07.12.2017 08:55 Rechte Verlage auf der Buchmesse: Wie Leipzig von Frankfurt lernen ... http://www.tagesspiegel.de/politik/rechte-verlage-auf-der-buchmesse-... der Pegida-nahen Dresdner Buchhändlerin Susanne Dagen initiierte "Charta 2017". In Anspielung auf die Dissidenten der "Charta 77" im Ostblock. Dem Börsenverein warf sie vor, er wolle darüber befinden, "was als Meinung innerhalb des Gesinnungskorridors akzeptiert wird und was nicht". Wenn der Börsenverein zu "aktiver Auseinandersetzung" im "Kampf gegen Rechts" aufrufe, dann sei "unsere Gesellschaft nicht mehr weit von einer Gesinnungsdiktatur entfernt". Neben rechten Publizisten wie Matthias Matussek, Vera Lengsfeld, Michael Klonovsky und Jörg Bernig unterzeichneten auch renommierte Autoren wie Uwe Tellkamp ("Der Turm"). Tellkamp verteidigte seine Unterschrift mit den Worten: "Wir leben wieder im betreuten Denken." Er sprach davon, dass er in der Bundesrepublik aktuell eine "DDR 2.0" erlebe. Kritiker dagegen nannten die "Charta 2017" "überheblich und geschichtsvergessen". Auch der Leipziger Buchmesse-Direktor Zille hat deutliche Vorbehalte gegen die Initiative aus Dresden. Er habe "überhaupt kein Verständnis" für die sogenannte "Charta 2017", sagt er. Mit ihr werde "Öl ins Feuer gegossen, das geht in eine falsche Richtung". Zwar müssten sich auch die Organisatoren von Gegenprotesten fragen lassen, ob aus ihrer Sicht Meinungsfreiheit die Meinungen aller einschließe. "Zugleich ist die von Frau Dagen angestoßene Diskussion schräg: Auf der Frankfurter Buchmesse war es ja möglich, seine Meinung zu äußern." Zille erläutert, vom Grundgesetz seien "sogar Meinungen gedeckt, die konkret auf die Abschaffung unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung zielen". Das habe ihn schon nachdenklich gemacht, "zeigt aber auch, wo unser Handlungsspielraum endet". Die Provokationen auf der Messe lägen oft an der Grenze des Sagbaren und des nicht Sagbaren. "Wir müssen zuweilen in der Sekunde entscheiden, ob eine Aktion oder Äußerung zulässig ist oder nicht. Daran können wir auch scheitern." » Jamaika-Aus: Wie geht es weiter? Jetzt E-Paper testen! 2 von 2 07.12.2017 08:55