Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1357162.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
16.01.18, 12:00
Aktualisiert
09.02.18, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05324
Status: öffentlich
Eingereicht von
Katja Pfützner
Betreff:
Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit Monaten werden immer wieder Einwohneranfragen durch Bürger, sowie Anfragen durch
den Stadtelternrat Leipzig zur Thematik der Schulsozialarbeit an die Stadt Leipzig herangetragen. Zum Teil sind die Antworten nicht schlüssig nachvollziehbar bzw. widersprechen
sich. Zur weiteren Klärung erlaube ich mir unten stehende Fragen. Laut des geltenden Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) sollen „für alle Schularten und Schulstufen […] in
angemessenem Umfang Ressourcen der Schulsozialarbeit […] zur Verfügung stehen“.
So entschied der Leipziger Stadtrat am 01.02.2017 unter anderem Schulsozialarbeit für die
9. Schule, sowie die Schule Böhlitz-Ehrenberg (beide haben einen Indikator von über 0,8 mit
Stand Mai 2017), weil der Stadtrat den notwendig angemessenen Umfang der Schulsozialarbeit für diese und andere Schulen sah.
1. Laut welcher Gesetzesvorschrift wiegen die sozialen Indikatoren für SSA der Stadt
Leipzig mehr als das SächsSchulG? (Stichwort Normenhierarchie)
2. Wie erklären Sie – im Hinblick pädagogisch notwendiger Arbeit - nachvollziehbar,
dass eine Schule mit einem Indikator von 1,9 = zwei Schulsozialarbeiter bekommen
soll, eine Schule dagegen mit einem Indikator von 0,9 = keinen Schulsozialarbeiter?
3. Wäre es zukünftig möglich Schulstandorte gemeinsam zu betrachten, zu bewerten
und mit einem gemeinsamen SSA (prozentual aufgeteilt) zu bedienen?
Erklärung zu Frage 3: In den jeweiligen Stadtbezirken oder aber auch Schulstandorten liegen
oft mehrere Grundschulen, sowie verschiedenste weiterführende Schulen (meist in unmittelbarer Nähe, kurze Verbindungswege). So kann bspw. ein Kind, welches eine Grundschule
besucht, ein Geschwister an einer weiterführenden Schule haben. Die Vernetzung der SSA
oder gar das Arran-gieren, gibt die Möglichkeit dass der SSA 25h an der OS ist und 15h an
der Grundschule (=eine SSA-Stelle). Dies ermöglicht ganz andere Helfersysteme und würde
beiden Schulen mehr helfen, als das beide keinen SSA haben.
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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