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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1357162.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
16.01.18, 12:00
Aktualisiert
09.02.18, 09:43

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05324 Status: öffentlich Eingereicht von Katja Pfützner Betreff: Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, seit Monaten werden immer wieder Einwohneranfragen durch Bürger, sowie Anfragen durch den Stadtelternrat Leipzig zur Thematik der Schulsozialarbeit an die Stadt Leipzig herangetragen. Zum Teil sind die Antworten nicht schlüssig nachvollziehbar bzw. widersprechen sich. Zur weiteren Klärung erlaube ich mir unten stehende Fragen. Laut des geltenden Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) sollen „für alle Schularten und Schulstufen […] in angemessenem Umfang Ressourcen der Schulsozialarbeit […] zur Verfügung stehen“. So entschied der Leipziger Stadtrat am 01.02.2017 unter anderem Schulsozialarbeit für die 9. Schule, sowie die Schule Böhlitz-Ehrenberg (beide haben einen Indikator von über 0,8 mit Stand Mai 2017), weil der Stadtrat den notwendig angemessenen Umfang der Schulsozialarbeit für diese und andere Schulen sah. 1. Laut welcher Gesetzesvorschrift wiegen die sozialen Indikatoren für SSA der Stadt Leipzig mehr als das SächsSchulG? (Stichwort Normenhierarchie) 2. Wie erklären Sie – im Hinblick pädagogisch notwendiger Arbeit - nachvollziehbar, dass eine Schule mit einem Indikator von 1,9 = zwei Schulsozialarbeiter bekommen soll, eine Schule dagegen mit einem Indikator von 0,9 = keinen Schulsozialarbeiter? 3. Wäre es zukünftig möglich Schulstandorte gemeinsam zu betrachten, zu bewerten und mit einem gemeinsamen SSA (prozentual aufgeteilt) zu bedienen? Erklärung zu Frage 3: In den jeweiligen Stadtbezirken oder aber auch Schulstandorten liegen oft mehrere Grundschulen, sowie verschiedenste weiterführende Schulen (meist in unmittelbarer Nähe, kurze Verbindungswege). So kann bspw. ein Kind, welches eine Grundschule besucht, ein Geschwister an einer weiterführenden Schule haben. Die Vernetzung der SSA oder gar das Arran-gieren, gibt die Möglichkeit dass der SSA 25h an der OS ist und 15h an der Grundschule (=eine SSA-Stelle). Dies ermöglicht ganz andere Helfersysteme und würde beiden Schulen mehr helfen, als das beide keinen SSA haben. Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/2 2/2