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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1356682.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
11.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05304 Status: öffentlich Eingereicht von Wohlfarth, Nicole Betreff: Zugang zum Leipzig Pass für Verfolgte des SED-Regimes Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Der Leipzig Pass ist aktuell für Empfänger und Empfängerinnen verschiedener Sozialleistungen vorgesehen. Dazu gehören die Bezüge der Grundsicherung des Jobcenters, Sozialhilfeleistungen und nach Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Personen mit geringem Einkommen. Daher frage ich an: 1. Besteht die Überlegung seitens der Stadtverwaltung den Leipzig Pass auch für die Personengruppen der Verfolgte des SED-Regimes zu öffnen? 2. Bis wann kann die Grundlage für die Aufnahme benannter Personengruppe in den Berechtigtenkreis innerhalb der Stadtverwaltung Leipzig geschaffen werden? 3. Welche weiteren Erleichterungen können ermöglicht werden? 4. Ist der Stadtverwaltung bekannt, um wie viele Personen es sich bei der genannten Gruppe im Stadtgebiet Leipzig handelt? Anlagen: Als Zugehörige zur Personengruppe werden Personen definiert, die eine besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) oder eine Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte nach § 32 Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder einen Berufsschadensausgleich nach § 30 BVG jeweils in Verbindung mit § 21 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) oder § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) bekommen. 1/1