Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1356682.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
11.01.18, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05304
Status: öffentlich
Eingereicht von
Wohlfarth, Nicole
Betreff:
Zugang zum Leipzig Pass für Verfolgte des SED-Regimes
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Der Leipzig Pass ist aktuell für Empfänger und Empfängerinnen verschiedener
Sozialleistungen vorgesehen. Dazu gehören die Bezüge der Grundsicherung des
Jobcenters, Sozialhilfeleistungen und nach Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Personen
mit geringem Einkommen. Daher frage ich an:
1. Besteht die Überlegung seitens der Stadtverwaltung den Leipzig Pass auch für die
Personengruppen der Verfolgte des SED-Regimes zu öffnen?
2. Bis wann kann die Grundlage für die Aufnahme benannter Personengruppe in den
Berechtigtenkreis innerhalb der Stadtverwaltung Leipzig geschaffen werden?
3. Welche weiteren Erleichterungen können ermöglicht werden?
4. Ist der Stadtverwaltung bekannt, um wie viele Personen es sich bei der genannten Gruppe
im Stadtgebiet Leipzig handelt?
Anlagen:
Als Zugehörige zur Personengruppe werden Personen definiert, die eine besondere
Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
(StrRehaG), Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
oder eine Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte nach § 32 Bundesversorgungsgesetz
(BVG) oder einen Berufsschadensausgleich nach § 30 BVG jeweils in Verbindung mit § 21
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) oder § 3
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) bekommen.
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