Daten
Kommune
Leipzig
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1353599.pdf
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125 kB
Erstellt
21.12.17, 12:00
Aktualisiert
20.02.18, 14:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04389-DS-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Änderung zum Baubeschluss zur Sanierung und Umgestaltung der Alfred-KästnerStraße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße,
überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
17.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. unverändert
Die Sanierung und Umgestaltung der Alfred-Kästner-Straße im Abschnitt zwischen KarlLiebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße wird gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der
Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen.
2. geändert
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme erhöhen sich von 561.000 € um 362.000 € auf
923.809.00 €.
3. geändert
Die Gesamtkosten inkl. Planung betragen 961.619,44 €. Deshalb ist zu den bisher
bereitgestellten überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 561.000,00 € eine weitere
überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 400.619,00 € erforderlich.
Für das Haushaltsjahr 2018 werden weitere überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79
(1)SächsGemO in Höhe insgesamt 400.619,44 € im PSP-Element Innerer Süden
(7.0000982.700), bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung
Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000).
4. geändert
Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als
Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht
unter dem Vorbehalt der Regelungen der Haushaltssatzung 2017. Ist eine Übertragung nicht
möglich, da die zur Deckungangegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses
2017 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2018 erneut
als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)SächsGemO im PSP-Element Innerer Süden
(7.0000982.700) bzw. Innenauftrag 106400000013 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in
diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten
(1098500000).
1/4
5. unverändert
Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung
2019ff. zu entscheiden. Die Mittel werden durch die jeweils zuständigen Fachämter (Amt für
Stadtgrün und Gewässer bzw. Verkehrs- und Tiefbauamt) entsprechend angemeldet.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Höhe in EUR
wo veranschlagt
59439
Innenauftrag
106400000013
Sachkonto
42711200
2017
2018
864370
PSP-Element
7.0000982.700
Finanzkonto
78513000
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
Erträge
2018
x
nein
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2019 ff.
720
1.100.54.1.0.01.09
2019 ff.
533,20
1.100.55.1.0.01
von
bis
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Die 1. Änderung des Beschlusses VI-DS-04389-NF-01 umfasst die Änderung der
Beschlusspunkte 2, 3 und 4 die mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
04.10.2017 bestätigt wurden.
Grundlage für den Baubeschluss war die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vom
Frühjahr 2017. Im Anschluss und während der Beschlussfassung wurde die
Ausführungsplanung erarbeitet und die Vergabe vorbereitet.
In diesem Bearbeitungsprozess ergaben sich Erkenntnisse, die eine Kostenerhöhung und
eine Fortschreibung der Kosten zur Folge hatten.
Aufgrund des in den letzten Monaten zu verzeichnenden Konjunkturaufschwungs, ist
verstärkt eine Erhöhung der Baupreise festzustellen. Damit wird der im bisherigen
Baubeschluss enthaltene Kostenrahmen deutlich überschritten. Die Ausschreibung musste
nach §17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben werden. Der Kostenanschlag wurde jetzt aktuell
unter Berücksichtigung der Baupreiserhöhung überarbeitet und es soll nach erneutem Bauund Finanzierungsbeschluss eine neue Ausschreibung der Leistungen erfolgen.
Anlagen:
Begründung
Begründung der Eilbedürftigkeit
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VI-DS-04389-DS-03 – 1. Änderung zum Baubeschluss zur Sanierung und Umgestaltung
der Alfred-Kästner-Straße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und ArthurHoffmann-Straße, überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) Sächs.
Gemeindeordnung
Begründung
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 04.10.2017 (VI-DS-04389-NF-01) wurde
die Umsetzung der Maßnahme „Sanierung und Umgestaltung der Alfred-Kästner-Straße im
Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße“ bestätigt.
Grundlage für den Baubeschluss war die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vom
Frühjahr 2017. Im Anschluss wurde die Ausführungsplanung und der Baubeschluss
erarbeitet und die Leistung öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben.
Aufgrund des in den letzten Monaten zu verzeichnenden Konjunkturaufschwungs, ist
verstärkt eine Erhöhung der Baupreise festzustellen. So fielen im Ergebnis der Öffentlichen
Ausschreibung die Angebote mit 20 – 50 % höher als der Kostenanschlag aus.
Damit wird der im bisherigen Baubeschluss enthaltene Kostenrahmen deutlich überschritten.
Im Ergebnis der Ausschreibung lag kein Angebot vor, dass den Ausschreibungsbedingungen
entsprach. Die Ausschreibung musste nach §17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben werden.
Der Kostenanschlag wurde jetzt aktuell unter Berücksichtigung der Baupreiserhöhung
überarbeitet und es soll nach erneutem Bau- und Finanzierungsbeschluss eine neue
Ausschreibung der Leistungen erfolgen.
Die Bauzeit darf aus technologischen Gründen und abgestimmten Terminketten mit
Nachbarvorhaben, dem neuen Justizzentrum nicht verschoben werden. Ohne
Bestätigung des geänderten Baubeschlusses und der Mittelfreigabe kann keine erneute
Ausschreibung und Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beschluss und die Mittelfreigabe sind
für die erneute Ausschreibung der Maßnahme erforderlich. Die Vergabe durch das
Vergabegremiums muss am 15.03.2018 stattfinden um den Baubeginn im Mai 2018
abzusichern (siehe Terminkette).
Für die Sanierung und Umgestaltung der Alfred-Kästner-Straße im Abschnitt zwischen KarlLiebknecht-Straße und Arthur Hoffmann-Straße werden überplanmäßige Auszahlungen/
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von insgesamt 923.809,00 €
(864.370,00 € Finanzhaushalt, 59.439,00 € Ergebnishaushalt) bestätigt. Die Gesamtkosten
inkl. Planung betragen 961.619,44 €.
Um die erhöhten Baukosten decken zu können, ist im HHJahr 2018 eine weitere
überplanmäßige Auszahlung im InvHH in Höhe von 400.619,44 € erforderlich.
InvHH
ErgHH
Gesamt
mit dem Baubeschluss
VI-DS-04389-DS-03 werden Gesamtkosten inkl. Planung bestätigt
889.180,44 €
72.439,00 €
961.619,44 €
davon wurden bereits im HHJahr
2017 überplanmäßige
Auszahlungen/ Aufwendungen
bestätigt
488.561,00 €
72.439,00 €
561.000,00 €
24.810,44 €
13.000,00 €
463.750,56 €
59.439,00 €
davon für Planung gebunden
nicht verbrauchte
Haushaltsmittel - sind zu
übertragen / erneut
bereitzustellen
davon werden im HHJahr 2018
weitere überplanmäßige
Auszahlungen bestätigt
400.619,44 €
400.619,44 €
Die Deckung soll aus sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträgen) über die
Kostenstelle 1098500000-Finanzierung Rücklage/sonst.Verbindlichkeit erfolgen. Eine
vorzeitige Zuführung an die sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt durch das ASW im Januar
2018.
Terminkette Ausschreibung und Vergabe
00 START (für Veröff. Ab 18.04.16)
Montag, 15. Januar 2018
30 Fertigstellung VU durch VgSt
Montag, 29. Januar 2018
10 Abgabe Bekanntmachungstext an ZAS bis
Montag, 29. Januar 2018
12 Abgabe Bekanntmachung an eVergabe.de
Dienstag, 6. Februar 2018
31 Download VU ab
Mittwoch, 7. Februar 2018
16 Veröff. Bek. auf leipzig.de am
Mittwoch, 7. Februar 2018
15 Veröff. Bek. auf eVergabe.de am
Mittwoch, 7. Februar 2018
41 Öffnung der Angebote
Mittwoch, 21. Februar 2018
40 Abgabe der Angebote
Mittwoch, 21. Februar 2018
50 Angebotsprüfung VgSt bis
Donnerstag, 1. März 2018
51 Angebotsprüfung RPA
Mittwoch, 7. März 2018
60 Abgabe VU bei Geschäftsstelle VGr
bisMontag, 12. März 2018
70 Abgabe Infobriefe an Hauspost VgSt
Mittwoch, 14. März 2018
61 Sitzung Vergabegremium
Donnerstag, 15. März 2018
71 Tag der Absendung der Infobriefe
Donnerstag, 15. März 2018
72 Ende Informationsfrist
Montag, 26. März 2018
73 spätestes Ende interne Prüfung Einspruch
Donnerstag, 29. März 2018
74 spätestes Ende Nachprüffrist RP
Montag, 9. April 2018
80 Freigabe Auftragserteilung bis
Dienstag, 10. April 2018
81 späteste Absendung Zuschlags-/ Absageschreiben
Donnerstag, 12. April 2018
82 Ende Zuschlags- und Bindefrist
Montag, 16. April 2018
90 geplanter Baubeginn
Mittwoch, 2. Mai 2018
Begründung der Eilbedürftigkeit
Aus folgenden Gründen ist eine Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss am 17.01.2018
(!) erforderlich.
Eine Nichtbeschlussfassung führt zur Nicht-Durchführbarkeit der Maßnahme. Aufgrund von
abgestimmten Terminketten mit Nachbarvorhaben (dem neuen Justizzentrum) darf die
Terminkette nicht verschoben werden. Ohne Bestätigung des geänderten Baubeschlusses
und der Mittelfreigabe kann keine erneute Ausschreibung und Zuschlagserteilung erfolgen.
Der Beschluss und die Mittelfreigabe sind vor der erneuten Ausschreibung der
Maßnahme erforderlich. Die Ausschreibung für die Vergabe muss am 07.02.2018
veröffentlicht werden, um den Baubeginn im Mai 2018 abzusichern (siehe Terminkette,
die der Vorlage beigefügt ist).