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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1353599.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
21.12.17, 12:00
Aktualisiert
20.02.18, 14:24

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04389-DS-03 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Änderung zum Baubeschluss zur Sanierung und Umgestaltung der Alfred-KästnerStraße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße, überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 17.01.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. unverändert Die Sanierung und Umgestaltung der Alfred-Kästner-Straße im Abschnitt zwischen KarlLiebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße wird gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen. 2. geändert Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme erhöhen sich von 561.000 € um 362.000 € auf 923.809.00 €. 3. geändert Die Gesamtkosten inkl. Planung betragen 961.619,44 €. Deshalb ist zu den bisher bereitgestellten überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 561.000,00 € eine weitere überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 400.619,00 € erforderlich. Für das Haushaltsjahr 2018 werden weitere überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)SächsGemO in Höhe insgesamt 400.619,44 € im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700), bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 4. geändert Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der Haushaltssatzung 2017. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckungangegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2018 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)SächsGemO im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) bzw. Innenauftrag 106400000013 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 1/4 5. unverändert Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff. zu entscheiden. Die Mittel werden durch die jeweils zuständigen Fachämter (Amt für Stadtgrün und Gewässer bzw. Verkehrs- und Tiefbauamt) entsprechend angemeldet. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Höhe in EUR wo veranschlagt 59439 Innenauftrag 106400000013 Sachkonto 42711200 2017 2018 864370 PSP-Element 7.0000982.700 Finanzkonto 78513000 Einzahlungen Auszahlungen 2017 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis Erträge 2018 x nein wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 2019 ff. 720 1.100.54.1.0.01.09 2019 ff. 533,20 1.100.55.1.0.01 von bis Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Die 1. Änderung des Beschlusses VI-DS-04389-NF-01 umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2, 3 und 4 die mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 04.10.2017 bestätigt wurden. Grundlage für den Baubeschluss war die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vom Frühjahr 2017. Im Anschluss und während der Beschlussfassung wurde die Ausführungsplanung erarbeitet und die Vergabe vorbereitet. In diesem Bearbeitungsprozess ergaben sich Erkenntnisse, die eine Kostenerhöhung und eine Fortschreibung der Kosten zur Folge hatten. Aufgrund des in den letzten Monaten zu verzeichnenden Konjunkturaufschwungs, ist verstärkt eine Erhöhung der Baupreise festzustellen. Damit wird der im bisherigen Baubeschluss enthaltene Kostenrahmen deutlich überschritten. Die Ausschreibung musste nach §17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben werden. Der Kostenanschlag wurde jetzt aktuell unter Berücksichtigung der Baupreiserhöhung überarbeitet und es soll nach erneutem Bauund Finanzierungsbeschluss eine neue Ausschreibung der Leistungen erfolgen. Anlagen: Begründung Begründung der Eilbedürftigkeit 4/4 VI-DS-04389-DS-03 – 1. Änderung zum Baubeschluss zur Sanierung und Umgestaltung der Alfred-Kästner-Straße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und ArthurHoffmann-Straße, überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung Begründung Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 04.10.2017 (VI-DS-04389-NF-01) wurde die Umsetzung der Maßnahme „Sanierung und Umgestaltung der Alfred-Kästner-Straße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße“ bestätigt. Grundlage für den Baubeschluss war die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vom Frühjahr 2017. Im Anschluss wurde die Ausführungsplanung und der Baubeschluss erarbeitet und die Leistung öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben. Aufgrund des in den letzten Monaten zu verzeichnenden Konjunkturaufschwungs, ist verstärkt eine Erhöhung der Baupreise festzustellen. So fielen im Ergebnis der Öffentlichen Ausschreibung die Angebote mit 20 – 50 % höher als der Kostenanschlag aus. Damit wird der im bisherigen Baubeschluss enthaltene Kostenrahmen deutlich überschritten. Im Ergebnis der Ausschreibung lag kein Angebot vor, dass den Ausschreibungsbedingungen entsprach. Die Ausschreibung musste nach §17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben werden. Der Kostenanschlag wurde jetzt aktuell unter Berücksichtigung der Baupreiserhöhung überarbeitet und es soll nach erneutem Bau- und Finanzierungsbeschluss eine neue Ausschreibung der Leistungen erfolgen. Die Bauzeit darf aus technologischen Gründen und abgestimmten Terminketten mit Nachbarvorhaben, dem neuen Justizzentrum nicht verschoben werden. Ohne Bestätigung des geänderten Baubeschlusses und der Mittelfreigabe kann keine erneute Ausschreibung und Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beschluss und die Mittelfreigabe sind für die erneute Ausschreibung der Maßnahme erforderlich. Die Vergabe durch das Vergabegremiums muss am 15.03.2018 stattfinden um den Baubeginn im Mai 2018 abzusichern (siehe Terminkette). Für die Sanierung und Umgestaltung der Alfred-Kästner-Straße im Abschnitt zwischen KarlLiebknecht-Straße und Arthur Hoffmann-Straße werden überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von insgesamt 923.809,00 € (864.370,00 € Finanzhaushalt, 59.439,00 € Ergebnishaushalt) bestätigt. Die Gesamtkosten inkl. Planung betragen 961.619,44 €. Um die erhöhten Baukosten decken zu können, ist im HHJahr 2018 eine weitere überplanmäßige Auszahlung im InvHH in Höhe von 400.619,44 € erforderlich. InvHH ErgHH Gesamt mit dem Baubeschluss VI-DS-04389-DS-03 werden Gesamtkosten inkl. Planung bestätigt 889.180,44 € 72.439,00 € 961.619,44 € davon wurden bereits im HHJahr 2017 überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen bestätigt 488.561,00 € 72.439,00 € 561.000,00 € 24.810,44 € 13.000,00 € 463.750,56 € 59.439,00 € davon für Planung gebunden nicht verbrauchte Haushaltsmittel - sind zu übertragen / erneut bereitzustellen davon werden im HHJahr 2018 weitere überplanmäßige Auszahlungen bestätigt 400.619,44 € 400.619,44 € Die Deckung soll aus sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträgen) über die Kostenstelle 1098500000-Finanzierung Rücklage/sonst.Verbindlichkeit erfolgen. Eine vorzeitige Zuführung an die sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt durch das ASW im Januar 2018. Terminkette Ausschreibung und Vergabe 00 START (für Veröff. Ab 18.04.16) Montag, 15. Januar 2018 30 Fertigstellung VU durch VgSt Montag, 29. Januar 2018 10 Abgabe Bekanntmachungstext an ZAS bis Montag, 29. Januar 2018 12 Abgabe Bekanntmachung an eVergabe.de Dienstag, 6. Februar 2018 31 Download VU ab Mittwoch, 7. Februar 2018 16 Veröff. Bek. auf leipzig.de am Mittwoch, 7. Februar 2018 15 Veröff. Bek. auf eVergabe.de am Mittwoch, 7. Februar 2018 41 Öffnung der Angebote Mittwoch, 21. Februar 2018 40 Abgabe der Angebote Mittwoch, 21. Februar 2018 50 Angebotsprüfung VgSt bis Donnerstag, 1. März 2018 51 Angebotsprüfung RPA Mittwoch, 7. März 2018 60 Abgabe VU bei Geschäftsstelle VGr bisMontag, 12. März 2018 70 Abgabe Infobriefe an Hauspost VgSt Mittwoch, 14. März 2018 61 Sitzung Vergabegremium Donnerstag, 15. März 2018 71 Tag der Absendung der Infobriefe Donnerstag, 15. März 2018 72 Ende Informationsfrist Montag, 26. März 2018 73 spätestes Ende interne Prüfung Einspruch Donnerstag, 29. März 2018 74 spätestes Ende Nachprüffrist RP Montag, 9. April 2018 80 Freigabe Auftragserteilung bis Dienstag, 10. April 2018 81 späteste Absendung Zuschlags-/ Absageschreiben Donnerstag, 12. April 2018 82 Ende Zuschlags- und Bindefrist Montag, 16. April 2018 90 geplanter Baubeginn Mittwoch, 2. Mai 2018 Begründung der Eilbedürftigkeit Aus folgenden Gründen ist eine Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss am 17.01.2018 (!) erforderlich. Eine Nichtbeschlussfassung führt zur Nicht-Durchführbarkeit der Maßnahme. Aufgrund von abgestimmten Terminketten mit Nachbarvorhaben (dem neuen Justizzentrum) darf die Terminkette nicht verschoben werden. Ohne Bestätigung des geänderten Baubeschlusses und der Mittelfreigabe kann keine erneute Ausschreibung und Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beschluss und die Mittelfreigabe sind vor der erneuten Ausschreibung der Maßnahme erforderlich. Die Ausschreibung für die Vergabe muss am 07.02.2018 veröffentlicht werden, um den Baubeginn im Mai 2018 abzusichern (siehe Terminkette, die der Vorlage beigefügt ist).