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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1047006.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
21.06.17, 12:00
Aktualisiert
17.01.18, 11:51

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02045 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Planungsbeschluss für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost, Teichweg/Gutsweg, - Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau OR Seehausen FA Allgemeine Verwaltung OR Engelsdorf Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Planungsleistungen werden realisiert (gemäß Hauptsatzung § 22, Punkt 7). Die Planungskosten bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 nach HOAI betragen 120.000 EUR. 2. Die mit der Haushaltplanung 2015/2016 angemeldete Baumaßnahme „Erweiterung Gerätehaus FF Baalsdorf“ im PSP-Element 7.0001342.700 für das Haushaltsjahr 2015 2016 2017 EUR 105.000 1.154.600 240.400 * wird nicht realisiert. Die damit frei werdenden Auszahlungsmittel werden für den Neubau des verschobenen Neubaus des Gerätehauses der FF Leipzig-Nordost eingesetzt und hiermit beschlossen. 3. Es werden außerplanmäßige Auszahlungen i. H. v. 1.259.600 EUR gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO für die Maßnahme „Neubau Gerätehaus FF Leipzig-Nordost“ auf dem PSPElement 7.0001695.700 bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000). Im Gegenzug werden die bisher über Ermächtigungen aus Vorjahren von 2016 nach 2017 übertragenen Haushaltsmittel i. H. v. 1.259.600 EUR im PSP-Element „Erweiterung Gerätehaus FF Baalsdorf“ (7.0001342.700) gesperrt. 1/5 * Im Rahmen der mittelfristigen Investplanung der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden für 2017 keine Mittel mehr für diese Maßnahme (wie in 2015/2016 noch geplant von 240.400 EUR) veranschlagt. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen 3/5 Sachverhalt: Bereits im Rahmen der 1. und 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig in den Zeiträumen von 2004 bis 2010 sowie von 2010 bis 2015 war das Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost geplant, so dass der Neubau nunmehr unverzüglich avisiert werden sollte. Mit der Umsetzung soll ein anforderungsgerechtes Gerätehaus mit den erforderlichen Räumlichkeiten für die administrativen und exekutiven Belange sowie zwei Stellflächen für Einsatzfahrzeuge errichtet werden. Damit sind erstmals die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, sowohl die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten als auch den technischen Standard zu schaffen. Insgesamt wird durch die Realisierung der Maßnahme das Fortbestehen der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost gesichert. Bis Mai 2016 wurde durch die Branddirektion ein Grundstück unmittelbar an der BMW-Allee anliegend als Standort für den Neubau des Gerätehauses favorisiert (Gemarkung Seehausen, Teilfläche des Flurstücks 98/6). Abgezielt wurde darauf, ein städtisches Grundstück zu nutzen, welches von allen beteiligten Ortsfeuerwehren innerhalb des gleichen Zeitaufwandes erreicht werden könnte. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse sowie infolge der Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost selbst wurde diese Variante im Juni 2016 verworfen, um nicht zuletzt dem Wunsch der Ortsfeuerwehr, ein Grundstück innerhalb eines Ortskerns zu finden, zu entsprechen. Der neue Standort wurde daher innerhalb des Ortskerns Göbschelwitz festgelegt und dient den vier ehemaligen Ortsfeuerwehren Seehausen, Hohenheida, Göbschelwitz und Gottscheina als gemeinschaftliches Gerätehaus. Derzeit werden für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost noch drei Objekte unterhalten, wobei diese in keinster Weise dem Stand der Technik, den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, den Arbeitsstättenrichtlinien und den speziellen Vorschriften für Feuerwehrgerätehäuser entsprechen. Das Gerätehaus in Hohenheida besteht seit Jahren aus einer provisorischen Containerlösung mit befristeter Baugenehmigung. In einem ebenfalls unzureichenden Zustand befinden sich die Gerätehäuser in Seehausen und Gottscheina. Das Gerätehaus in Göbschelwitz wurde aufgrund seiner mangelnden Funktionalität bereits im Jahr 2014 durch die Branddirektion aufgegeben. Durch den Bau eines gemeinsamen Gerätehauses an diesem Standort kann die Ortsfeuerwehr die Fusion auch in der Realität leben. Die Erreichbarkeit ist aufgrund der zentralen Lage in Göbschelwitz zwischen den Ortsteilen für alle Mitglieder der FF Leipzig-Nordost zeitnah gegeben. Die Standorte Hohenheida und Gottscheina können durch die Branddirektion aufgegeben werden. Eine Weiternutzung der in Hohenheida befristet genehmigten Container durch die Branddirektion ist möglich. Hierbei könnte die Umsetzung in Eigenleistung erfolgen. Der Abbruch der Fundamente könnte aus dem Budget der Baulichen Unterhaltung der Branddirektion finanziert werden. Lediglich für das Gerätehaus in Seehausen käme ggf. eine Nachnutzung der Fahrzeughalle durch den Rettungsdienst in Betracht. Hier kann jedoch nicht der Anpassung des Rettungsdienstbereichsplanes vorgegriffen werden, die für Mitte nächsten Jahres erwartet wird. Die Maßnahme der Erweiterung des Gerätehauses der Ortsfeuerwehr Baalsdorf, für die bereits im Rahmen der Haushaltsplanung der Vorjahre finanzielle Mittel in Höhe von 1.259.600 EUR eingestellt wurden, resultierte aus dem Vorhaben der Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Baalsdorf und Kleinpösna. Da dies jedoch seitens der Ortsfeuerwehren nicht gewünscht war, wurde die bauliche Erweiterung des Gerätehauses Baalsdorf durch die Branddirektion nicht weiter verfolgt, so dass die Mittel nunmehr für den Neubau des 4/5 Gerätehaues der FF Leipzig-Nordost umgewidmet werden können. Eine spätere Erweiterung des Gerätehauses in Baalsdorf ist damit auch aus heutiger Sicht nicht geplant. Eine Nutzung des künftigen Gerätehauses durch den Ortschaftsrat wurde mit dem Liegenschaftsamt vereinbart und wird bei der Planung berücksichtigt. In der weiteren Planung wird das Verkehrs- und Tiefbauamt involviert, um die verkehrsrechtliche Erschließung sicherzustellen. Anlage: Haushaltvorlage - Planungsbeschluss 5/5 Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e HAUSHALTVORLAGE - PLANUNGSBESCHLUSS Zum Investitionsvorhaben: Gerätehaus Nordost Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e Teichweg/Gutsweg Neubau Bauherrenamt: Branddirektion im Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport Goerdelerring 7 04109 Leipzig Baufachamt: Amt für Gebäudemanagement im Dezernat Stadtentwicklung und Bau Prager Str. 126 - 128 04103 Leipzig Leipzig, den 15. Dezember 2017 Seite 1 von 8 Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e Inhalt 1. Grundlagen ........................................................................................................................................3 1.1 Rechtsvorschriften/ Beschlusslage.....................................................................................................3 1.2 Übersicht über das Bauvorhaben........................................................................................................3 1.3 Kurze Sachstandsdarstellung.............................................................................................................3 2. Begründete Zielstellung der Investition...............................................................................................3 2.1 Ist-Zustand .........................................................................................................................................3 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfs.......................................................................................................3 2.3 Erläuterung der Notwendigkeit und Dringlichkeit................................................................................4 2.4 Folge bei Nichtbeschlussfassung.......................................................................................................4 3. Begründete Zielstellung der Investition...............................................................................................4 3.1 Städtebauliche Einordnung.................................................................................................................4 3.2 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition......................................................................4 3.3 Eigentumsverhältnisse .......................................................................................................................4 3.4 Energiekonzeption...............................................................................................................................4 3.5 Barrierefreies Bauen...........................................................................................................................5 4. Investitionsaufwand ............................................................................................................................5 5. Finanzierungsplan...............................................................................................................................6 6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, €)...............................................................6 7. Effektivität und Wirtschaftlichkeit........................................................................................................6 7.1 Folgekosten.........................................................................................................................................6 7.2 Aufwandsvergleiche ...........................................................................................................................6 8. Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen.................................................................................................6 9. Fristenplan...........................................................................................................................................7 10. Planungsbüros....................................................................................................................................7 Seite 2 von 8 Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e 1. 1.1 Grundlagen Rechtsvorschriften/ Beschlusslage Die Vorlage baut insbesondere auf nachfolgenden Grundlagen auf: Rechtsrahmen - Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) Beschlüsse - Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig - 2. Fortschreibung 2010-2015 (RBV183/10) 1.2 Übersicht über das Bauvorhaben Das Bauvorhaben soll angelehnt an das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Mölkau errichtet werden. Das Gebäude besteht aus einer Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen, daran schließt sich ein zweigeschossiger Gebäudetrakt an, in dem sich die nach Raumprogramm notwendigen Funktionalräume befinden (Umkleide-/ Sanitärräume, Werkstatt, Schulungsräume, etc.). Es soll ein kompaktes Gebäude entstehen. Der Ausbaustandard einschließlich der Ausstattung wird unter Einhaltung der gesetzlichen Forderungen aus Kostengründen auf den Mindeststandard reduziert. Mit dem Planungsbeschluss wird die Planung bis einschließlich LP 3 Entwurfsplanung in Höhe von 120.000 € beauftragt. 1.3 Kurze Sachstandsdarstellung Bis Mai 2016 wurde durch die Branddirektion ein Grundstück unmittelbar an der BMW-Allee anliegend als Standort für den Neubau des Gerätehauses favorisiert (Gemarkung Seehausen, Teilfläche des Flurstücks 98/6). Abgezielt wurde darauf, ein städtisches Grundstück zu nutzen, welches von allen beteiligten Ortsfeuerwehren innerhalb des gleichen Zeitaufwandes erreicht werden könnte. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse sowie infolge der Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost selbst wurde diese Variante im Juni 2016 verworfen, um nicht zuletzt dem Wunsch der Ortsfeuerwehr, ein Grundstück innerhalb eines Ortskerns zu finden, zu entsprechen. Der neue Standort wurde daher innerhalb des Ortskerns Göbschelwitz festgelegt und dient den vier ehemaligen Ortsfeuerwehren Seehausen, Hohenheida, Göbschelwitz und Gottscheina, die sich bereits im Jahr 2011 zu der Ortsfeuerwehr Leipzig-Nordost zusammengeschlossen haben, als gemeinschaftliches Gerätehaus. Derzeit werden für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost noch drei Objekte unterhalten, wobei diese in keinster Weise dem Stand der Technik, den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, den Arbeitsstättenrichtlinien und den speziellen Vorschriften für Feuerwehrgerätehäuser entsprechen. Das Gerätehaus in Hohenheida besteht seit Jahren aus einer provisorischen Containerlösung. In einem ebenfalls unzureichenden Zustand befinden sich die Gerätehäuser in Seehausen und Gottscheina. Das Gerätehaus in Göbschelwitz wurde bereits im Jahr 2014 aufgegeben. Durch den Bau eines gemeinsamen Gerätehauses kann die Ortsfeuerwehr die Fusion auch in der Realität leben. 2. Begründete Zielstellung der Investition 2.1 Ist-Zustand Derzeit hat die Branddirektion drei Objekte für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost zu Seite 3 von 8 Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e unterhalten. Diese Objekte sind nicht mehr geeignet, die Arbeit und Dienste der freiwilligen Einsatzkräfte zu gewährleisten. Problematisch ist nicht nur die Sanierungsbedürftigkeit, viel mehr können die jetzigen Standorte auch nicht als optimal im Sinne einer zufriedenstellenden brandschutz- und hilfeleistungstechnischen Gefahrenabwehr angesehen werden. 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfs Bereits im Rahmen der 1. und 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig in den Zeiträumen von 2004 bis 2010 sowie von 2010 bis 2015 war das Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost geplant, so dass der Neubau nunmehr unverzüglich avisiert werden sollte. Mit der Umsetzung soll ein anforderungsgerechtes Gerätehaus mit den erforderlichen Räumlichkeiten für die administrativen und exekutiven Belange sowie zwei Stellflächen für Einsatzfahrzeuge errichtet werden. Damit sind erstmals die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, sowohl die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten als auch den technischen Standard zu schaffen. Insgesamt wird durch die Realisierung der Maßnahme das Fortbestehen der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost gesichert. 2.3 Erläuterung der Notwendigkeit und Dringlichkeit Im Sinne der Errichtung einer modernen und vor allem zukunftsorientierten Feuerwehr Leipzig ist die Realisierung des Gerätehauses unumgänglich. Es wird nicht nur ein neuer Anreiz für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig und somit für das Ehrenamt geschaffen, darüber hinaus wird auch die brandschutz- und hilfeleistungstechnische Gefahrenabwehr gestärkt. Weiterhin wird die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost geebnet. Unklar ist, wie lange die derzeit vorhandenen dezentralen Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Nordost noch in der Form betrieben werden können. Die Containerlösung in Hohenheida wurde lediglich befristet genehmigt und auch in Seehausen sind die vorherrschenden Aspekten des Arbeitsschutzes mehr als ungenügend. Der Bau eines zentralen Gerätehauses ist demnach aus strategischer, arbeitsschutzrechtlicher und wirtschaftlicher Sicht unumgänglich und längst überfällig. 2.4 Folge bei Nichtbeschlussfassung Die dezentrale Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost ist zum einen unwirtschaftlich und zum anderen auch für die Mitglieder der Ortsfeuerwehr unzumutbar. Die Schaffung besserer örtlicher und technischer Bedingungen ist demnach für das zukünftige Bestehen der Ortsfeuerwehr von Bedeutung. 3. Begründete Zielstellung der Investition 3.1 Städtebauliche Einordnung Der Neubau des Gerätehauses entsteht auf einer bereits ehemals der Branddirektion zugehörigen Fachliegenschaft - Flurstück 121 e der Gemarkung Göbschelwitz. Hier war bis zum Jahr 2014 der Standort für die Ortsteilfeuerwehr Göbschelwitz. Das ehemalige Gerätehaus, welches eher einem Schuppen gleicht, steht aktuell noch und würde im Rahmen der Baumaßnahme abgerissen werden. Der Vorteil dieses Grundstücks liegt zum einen an der zentralen Ortslage, zum anderen liegt es unmittelbar zwischen den weiteren Ortsteilfeuerwehren Hohenheida und Seehausen, so dass allen Mitgliedern ein zeitgleiches Eintreffen am Gerätehaus im Alarmfall ermöglicht wird. Seite 4 von 8 Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e 3.2 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Mit dem Bau des Gerätehauses wird für der Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost erstmalig ein Objekt geboten, das im gesamten Standard das gesetzlich geforderte Niveau erreicht. Durch den Neubau wird sichergestellt, dass die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in der Weise vollzogen werden kann, die von den Einsatzkräften erwartet wird. Zudem können die derzeit noch vorhandenen Gerätehäuser außer Betrieb genommen werden, was nicht allein aus wirtschaftlicher Sicht seit langem überfällig ist. 3.3 Eigentumsverhältnisse Das betroffene Grundstück ist Eigentum der Stadt Leipzig und befindet sich seit 2017 wieder in der Zuständigkeit der Branddirektion. Die Fläche, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e, weist eine Größe von 968 m² auf und genügt damit den Anforderungen der Branddirektion. 3.4 Energiekonzeption Das Energiekonzept kann erst mit Planungsfortschritt beschrieben werden. Die gesetzlichen Vorgaben, die Erfüllung der EnEV 2016 und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sichern jedoch ab, dass energetisch hocheffiziente Gebäude mit zeitgemäßem Energiekonzept entstehen. Aufgrund der Nutzung kommt eine Passivhausbauweise nicht in Betracht, da die Betreibung eines Gerätehauses als Passivhaus nicht umsetzbar ist. Dies zeichnete sich bereits bei der Feuerwache Süd in der Zwickauer Str. 59 ab, die seit 2012 in Betrieb ist. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit wurden daher auch schon die Feuerwache Nordost in der Torgauer Str. 310 sowie das Feuerwehrzentrum in der Gerhard-Ellrodt-Str. 29 nicht in einer Passivhausbauweise errichtet. 3.5 Barrierefreies Bauen Die Anforderungen zum barrierefreien Bauen werden für den feuerwehrtechnischen Bereich geprüft. Für die Mitnutzung durch den Ortschaftsrat bedarf es nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher keines barrierefreien Zugangs. 4. Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: 19 Prozent Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag KG Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten u. Erschließen 300 Bauwerk - Baukonstruktionen FGH Nordost 0 99.600 750.000 Seite 5 von 8 Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e 400 Bauwerk - Technische Anlagen 250.000 500 Außenanlagen 208.000 600 Ausstattung 700 Baunebenkosten Ges. Summe 50.000 402.000 1.759.600 Mit dieser Vorlage werden lediglich die Planungskosten bis einschließlich LP 3 Entwurfsplanung in Höhe von 120.000 € beschlossen. Kosten für einen Wettbewerb etc. sind nicht eingeplant. 5. Finanzierungsplan FGH Nordost Gesamtkosten 1.759.600 Förderfähige Kosten % Satz der Förderung Anteil Fördermittel Anteil Eigenmittel Zuwendungen werden unter Berücksichtigung weiterer Fördermaßnahmen und unter Beachtung des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zuwendungsbudgets im Rahmen der pauschalen Zuwendungen aus der RLFw für das jeweilige Haushaltjahr beantragt. Eine Mitnutzung des Gerätehauses durch den Ortschaftsrat für die monatlichen Sitzungen wird gewährleistet. Nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher ist ein barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten nicht notwendig. Die konkreten Ausstattungsanforderungen des Ortschaftsrates werden in der Planung berücksichtigt, was dadurch gewährleistet ist, dass der Ortsvorsteher ebenso wie die Ortsfeuerwehr selbst in die Planung des Bauvorhabens einbezogen werden. Mehrbedarfe lassen sich hieraus aus derzeitiger Sicht nicht ableiten und können ggf. erst im Rahmen der Planung definiert werden. 6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, €) Jahr Ermächtigung aus Vorjahren (7.0001342.700 – Erweiterung Gerätehaus FF Baalsdorf), die in neues Projekt zu überführen sind 2017 Gesamt 1.259.600 € 1.259.600 € Planansatz aus HH-Planung 2017/18 ff. (7.0001695.700 – Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost) VE Anteil Fördermittel Anteil Stadt (Zuschuss) 2018 500.000 € 500.000 € 0€ 0€ 0€ 1.259.600 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 0€ 1.759.600 € Seite 6 von 8 Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e Im Zuge der Doppelhaushaltsplanung 2015/2016 ff. sollte das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Baalsdorf baulich erweitert werden, weshalb in diesem Zusammenhang im PSP-E. 7.0001342.700 – „Erweiterung Gerätehaus FF Baalsdorf“ damals Mittel i. H. v. 105.000 € im Jahr 2015, 1.154.600 € im Jahr 2016 und weitere 240.400 € im Jahr 2017 eingestellt wurden. Da der Zusammenschluss der Ortswehren Baalsdorf und Kleinpösna entgegen der Planung doch nicht realisiert werden konnte, wurden die Mittel für den Erweiterungsbau obsolet, womit sich die Möglichkeit eröffnete, das in den letzten Jahren wiederholt verschobene Bauvorhaben „Neubau Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost“ nunmehr anzugehen. Um einen geeigneten Standort für diesen Neubau zu finden, wurden zahlreiche Optionen geprüft, weshalb die Mittelübertragung bislang nicht erfolgen konnte. Wie im Punkt 3.1 erläutert, ist die Entscheidung für ein städtisches Grundstück nun erfolgt. Es werden daher außerplanmäßige Auszahlungen i. H. v. 1.259.600 EUR gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO für die Maßnahme „Neubau Gerätehaus FF Leipzig-Nordost“ auf dem PSP-Element 7.0001695.700 umgewidmet. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000). Im Gegenzug werden die bisher über Ermächtigungen aus Vorjahren von 2016 nach 2017 übertragenen Haushaltsmittel i. H. v. 1.259.600 EUR im PSP-Element „Erweiterung Gerätehaus FF Baalsdorf“ (7.0001342.700) gesperrt. Ergänzend dazu wurden im Zuge der Doppelhaushaltsplanung 2017/2018 ff. im PSP-E. 7.0001695.700 im Jahr 2018 Mittel i. H. v. 500.000 € und eine entsprechende VE in 2017 zur Fertigstellung eingestellt. Damit können die geschätzten Baukosten von 1.759.600 € abgesichert werden. 7. 7.1 Effektivität und Wirtschaftlichkeit Folgekosten Eine Folgekostenbetrachtung kann erst nach Abschluss der LP 3 Entwurfsplanung erfolgen. In der Aufgabenstellung Planung wird erfasst, dass eine Planung niedrige Folgekosten zum Ziel haben muss. 7.2 Aufwandsvergleiche Ein Kennwertvergleich kann erst dann geführt werden, wenn belastbare Kosten in Form einer Entwurfsplanung vorliegen. 8. Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen Vorliegend besteht keine Relevanz. 9. Fristenplan Vorgang Fristen Planung bis LP 3 30.04.18 Vorlage BB, Bestätigung DB OBM (LP 4-6) 15.08.18 Vorlage BB, Beschlussfassung in RV 30.09.18 Seite 7 von 8 Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e Baubeginn 01.05.19 Fertigstellung 30.04.20 10. Planungsbüros Die Festlegung der Planer erfolgt erst nach der Beschlussfassung dieses Planungsbeschlusses. Sowohl der Architekt als auch der Planer Technische Anlagen müssen auf Grund der Objektspezifik Kenntnisse auf dem Gebiet von Feuerwehrbauten mit Fahrzeugstellplätzen vorweisen. Die Durchführung eines Wettbewerbs ist nicht vorgesehen, da sich die Plannung des Gebäudes an die effiziente und funktionale Planung des FGH in Mölkau anlehnen soll. Die Durchführung eines VgV-Verfahrens ist nicht erforderlich, da die überschlägig ermittelten Honorare unter dem Schwellenwert liegen. Seite 8 von 8 nein Finanzielle Auswirkungen X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 120000 7.0001695.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2017 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von X bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2018 ff. Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Stadt Leipzig - LeipziGIS START NAVIGATION SELEKTION Seite 1 von 1 ZEICHNEN & MESSEN AUSGABE WEITERE WERKZEUGE Keine Themen verfügbar INFORMATIONEN Thema Sichtbare Themen Identifizieren Symbol platzieren Boxselektion Auswahl löschen Neues Ergebnis 1 von 6 Objekten ausgewählt http://leipzigis.stadt.leipzig.de/WebOffice/synserver?project=LeipziGIS 07.09.2017