Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047006.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
21.06.17, 12:00
Aktualisiert
17.01.18, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02045
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Planungsbeschluss für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen
Feuerwehr Leipzig-Nordost, Teichweg/Gutsweg, - Bestätigung außerplanmäßiger
Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Seehausen
FA Allgemeine Verwaltung
OR Engelsdorf
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Planungsleistungen werden realisiert (gemäß Hauptsatzung § 22, Punkt 7). Die
Planungskosten bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 nach HOAI betragen
120.000 EUR.
2. Die mit der Haushaltplanung 2015/2016 angemeldete Baumaßnahme „Erweiterung
Gerätehaus FF Baalsdorf“ im PSP-Element 7.0001342.700 für das
Haushaltsjahr
2015
2016
2017
EUR
105.000
1.154.600
240.400 *
wird nicht realisiert. Die damit frei werdenden Auszahlungsmittel werden für den Neubau
des verschobenen Neubaus des Gerätehauses der FF Leipzig-Nordost eingesetzt und
hiermit beschlossen.
3. Es werden außerplanmäßige Auszahlungen i. H. v. 1.259.600 EUR gemäß § 79 Abs. 1
SächsGemO für die Maßnahme „Neubau Gerätehaus FF Leipzig-Nordost“ auf dem PSPElement 7.0001695.700 bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000).
Im Gegenzug werden die bisher über Ermächtigungen aus Vorjahren von 2016 nach
2017 übertragenen Haushaltsmittel i. H. v. 1.259.600 EUR im PSP-Element „Erweiterung
Gerätehaus FF Baalsdorf“ (7.0001342.700) gesperrt.
1/5
* Im Rahmen der mittelfristigen Investplanung der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden
für 2017 keine Mittel mehr für diese Maßnahme (wie in 2015/2016 noch geplant von
240.400 EUR) veranschlagt.
2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
3/5
Sachverhalt:
Bereits im Rahmen der 1. und 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt
Leipzig in den Zeiträumen von 2004 bis 2010 sowie von 2010 bis 2015 war das Gerätehaus
für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost geplant, so dass der Neubau nunmehr
unverzüglich avisiert werden sollte. Mit der Umsetzung soll ein anforderungsgerechtes
Gerätehaus mit den erforderlichen Räumlichkeiten für die administrativen und exekutiven
Belange sowie zwei Stellflächen für Einsatzfahrzeuge errichtet werden. Damit sind erstmals
die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, sowohl die gesetzlichen Anforderungen
einzuhalten als auch den technischen Standard zu schaffen. Insgesamt wird durch die
Realisierung der Maßnahme das Fortbestehen der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost
gesichert.
Bis Mai 2016 wurde durch die Branddirektion ein Grundstück unmittelbar an der BMW-Allee
anliegend als Standort für den Neubau des Gerätehauses favorisiert (Gemarkung
Seehausen, Teilfläche des Flurstücks 98/6). Abgezielt wurde darauf, ein städtisches
Grundstück zu nutzen, welches von allen beteiligten Ortsfeuerwehren innerhalb des gleichen
Zeitaufwandes erreicht werden könnte. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse sowie infolge der
Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost selbst wurde diese Variante im Juni
2016 verworfen, um nicht zuletzt dem Wunsch der Ortsfeuerwehr, ein Grundstück innerhalb
eines Ortskerns zu finden, zu entsprechen. Der neue Standort wurde daher innerhalb des
Ortskerns Göbschelwitz festgelegt und dient den vier ehemaligen Ortsfeuerwehren
Seehausen, Hohenheida, Göbschelwitz und Gottscheina als gemeinschaftliches Gerätehaus.
Derzeit werden für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost noch drei Objekte unterhalten,
wobei diese in keinster Weise dem Stand der Technik, den Vorschriften der Sächsischen
Bauordnung, den Arbeitsstättenrichtlinien und den speziellen Vorschriften für Feuerwehrgerätehäuser entsprechen.
Das Gerätehaus in Hohenheida besteht seit Jahren aus einer provisorischen
Containerlösung mit befristeter Baugenehmigung. In einem ebenfalls unzureichenden
Zustand befinden sich die Gerätehäuser in Seehausen und Gottscheina. Das Gerätehaus in
Göbschelwitz wurde aufgrund seiner mangelnden Funktionalität bereits im Jahr 2014 durch
die Branddirektion aufgegeben. Durch den Bau eines gemeinsamen Gerätehauses an
diesem Standort kann die Ortsfeuerwehr die Fusion auch in der Realität leben. Die
Erreichbarkeit ist aufgrund der zentralen Lage in Göbschelwitz zwischen den Ortsteilen für
alle Mitglieder der FF Leipzig-Nordost zeitnah gegeben.
Die Standorte Hohenheida und Gottscheina können durch die Branddirektion aufgegeben
werden. Eine Weiternutzung der in Hohenheida befristet genehmigten Container durch die
Branddirektion ist möglich. Hierbei könnte die Umsetzung in Eigenleistung erfolgen.
Der Abbruch der Fundamente könnte aus dem Budget der Baulichen Unterhaltung der
Branddirektion finanziert werden. Lediglich für das Gerätehaus in Seehausen käme ggf. eine
Nachnutzung der Fahrzeughalle durch den Rettungsdienst in Betracht. Hier kann jedoch
nicht der Anpassung des Rettungsdienstbereichsplanes vorgegriffen werden, die für Mitte
nächsten Jahres erwartet wird.
Die Maßnahme der Erweiterung des Gerätehauses der Ortsfeuerwehr Baalsdorf, für die
bereits im Rahmen der Haushaltsplanung der Vorjahre finanzielle Mittel in Höhe von
1.259.600 EUR eingestellt wurden, resultierte aus dem Vorhaben der Zusammenlegung der
Ortsfeuerwehren Baalsdorf und Kleinpösna. Da dies jedoch seitens der Ortsfeuerwehren
nicht gewünscht war, wurde die bauliche Erweiterung des Gerätehauses Baalsdorf durch die
Branddirektion nicht weiter verfolgt, so dass die Mittel nunmehr für den Neubau des
4/5
Gerätehaues der FF Leipzig-Nordost umgewidmet werden können. Eine spätere Erweiterung
des Gerätehauses in Baalsdorf ist damit auch aus heutiger Sicht nicht geplant.
Eine Nutzung des künftigen Gerätehauses durch den Ortschaftsrat wurde mit dem
Liegenschaftsamt vereinbart und wird bei der Planung berücksichtigt.
In der weiteren Planung wird das Verkehrs- und Tiefbauamt involviert, um die
verkehrsrechtliche Erschließung sicherzustellen.
Anlage:
Haushaltvorlage - Planungsbeschluss
5/5
Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement
Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e
HAUSHALTVORLAGE - PLANUNGSBESCHLUSS
Zum Investitionsvorhaben:
Gerätehaus Nordost
Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e
Teichweg/Gutsweg
Neubau
Bauherrenamt:
Branddirektion
im Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport
Goerdelerring 7
04109 Leipzig
Baufachamt:
Amt für Gebäudemanagement
im Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Prager Str. 126 - 128
04103 Leipzig
Leipzig, den 15. Dezember 2017
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Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement
Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e
Inhalt
1. Grundlagen ........................................................................................................................................3
1.1 Rechtsvorschriften/ Beschlusslage.....................................................................................................3
1.2 Übersicht über das Bauvorhaben........................................................................................................3
1.3 Kurze Sachstandsdarstellung.............................................................................................................3
2. Begründete Zielstellung der Investition...............................................................................................3
2.1 Ist-Zustand .........................................................................................................................................3
2.2 Ableitung des Investitionsbedarfs.......................................................................................................3
2.3 Erläuterung der Notwendigkeit und Dringlichkeit................................................................................4
2.4 Folge bei Nichtbeschlussfassung.......................................................................................................4
3. Begründete Zielstellung der Investition...............................................................................................4
3.1 Städtebauliche Einordnung.................................................................................................................4
3.2 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition......................................................................4
3.3 Eigentumsverhältnisse .......................................................................................................................4
3.4 Energiekonzeption...............................................................................................................................4
3.5 Barrierefreies Bauen...........................................................................................................................5
4. Investitionsaufwand ............................................................................................................................5
5. Finanzierungsplan...............................................................................................................................6
6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, €)...............................................................6
7. Effektivität und Wirtschaftlichkeit........................................................................................................6
7.1 Folgekosten.........................................................................................................................................6
7.2 Aufwandsvergleiche ...........................................................................................................................6
8. Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen.................................................................................................6
9. Fristenplan...........................................................................................................................................7
10. Planungsbüros....................................................................................................................................7
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Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement
Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e
1.
1.1
Grundlagen
Rechtsvorschriften/ Beschlusslage
Die Vorlage baut insbesondere auf nachfolgenden Grundlagen auf:
Rechtsrahmen
- Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
(SächsBRKG)
Beschlüsse
- Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Leipzig - 2. Fortschreibung 2010-2015 (RBV183/10)
1.2
Übersicht über das Bauvorhaben
Das Bauvorhaben soll angelehnt an das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr
Leipzig-Mölkau errichtet werden. Das Gebäude besteht aus einer Fahrzeughalle mit zwei
Stellplätzen, daran schließt sich ein zweigeschossiger Gebäudetrakt an, in dem sich die
nach Raumprogramm notwendigen Funktionalräume befinden (Umkleide-/ Sanitärräume,
Werkstatt, Schulungsräume, etc.). Es soll ein kompaktes Gebäude entstehen. Der Ausbaustandard einschließlich der Ausstattung wird unter Einhaltung der gesetzlichen Forderungen aus Kostengründen auf den Mindeststandard reduziert.
Mit dem Planungsbeschluss wird die Planung bis einschließlich LP 3 Entwurfsplanung in
Höhe von 120.000 € beauftragt.
1.3
Kurze Sachstandsdarstellung
Bis Mai 2016 wurde durch die Branddirektion ein Grundstück unmittelbar an der BMW-Allee
anliegend als Standort für den Neubau des Gerätehauses favorisiert (Gemarkung Seehausen, Teilfläche des Flurstücks 98/6). Abgezielt wurde darauf, ein städtisches Grundstück zu
nutzen, welches von allen beteiligten Ortsfeuerwehren innerhalb des gleichen Zeitaufwandes
erreicht werden könnte. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse sowie infolge der Beteiligung
der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost selbst wurde diese Variante im Juni 2016 verworfen, um nicht zuletzt dem Wunsch der Ortsfeuerwehr, ein Grundstück innerhalb eines
Ortskerns zu finden, zu entsprechen. Der neue Standort wurde daher innerhalb des Ortskerns Göbschelwitz festgelegt und dient den vier ehemaligen Ortsfeuerwehren Seehausen,
Hohenheida, Göbschelwitz und Gottscheina, die sich bereits im Jahr 2011 zu der Ortsfeuerwehr Leipzig-Nordost zusammengeschlossen haben, als gemeinschaftliches Gerätehaus.
Derzeit werden für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost noch drei Objekte unterhalten,
wobei diese in keinster Weise dem Stand der Technik, den Vorschriften der Sächsischen
Bauordnung, den Arbeitsstättenrichtlinien und den speziellen Vorschriften für Feuerwehrgerätehäuser entsprechen.
Das Gerätehaus in Hohenheida besteht seit Jahren aus einer provisorischen Containerlösung. In einem ebenfalls unzureichenden Zustand befinden sich die Gerätehäuser in Seehausen und Gottscheina. Das Gerätehaus in Göbschelwitz wurde bereits im Jahr 2014 aufgegeben. Durch den Bau eines gemeinsamen Gerätehauses kann die Ortsfeuerwehr die Fusion auch in der Realität leben.
2.
Begründete Zielstellung der Investition
2.1
Ist-Zustand
Derzeit hat die Branddirektion drei Objekte für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost zu
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Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement
Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e
unterhalten. Diese Objekte sind nicht mehr geeignet, die Arbeit und Dienste der freiwilligen
Einsatzkräfte zu gewährleisten. Problematisch ist nicht nur die Sanierungsbedürftigkeit, viel
mehr können die jetzigen Standorte auch nicht als optimal im Sinne einer
zufriedenstellenden brandschutz- und hilfeleistungstechnischen Gefahrenabwehr angesehen
werden.
2.2
Ableitung des Investitionsbedarfs
Bereits im Rahmen der 1. und 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt
Leipzig in den Zeiträumen von 2004 bis 2010 sowie von 2010 bis 2015 war das Gerätehaus
für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost geplant, so dass der Neubau nunmehr unverzüglich avisiert werden sollte. Mit der Umsetzung soll ein anforderungsgerechtes Gerätehaus mit den erforderlichen Räumlichkeiten für die administrativen und exekutiven Belange
sowie zwei Stellflächen für Einsatzfahrzeuge errichtet werden. Damit sind erstmals die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, sowohl die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten
als auch den technischen Standard zu schaffen. Insgesamt wird durch die Realisierung der
Maßnahme das Fortbestehen der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost gesichert.
2.3
Erläuterung der Notwendigkeit und Dringlichkeit
Im Sinne der Errichtung einer modernen und vor allem zukunftsorientierten Feuerwehr
Leipzig ist die Realisierung des Gerätehauses unumgänglich. Es wird nicht nur ein neuer
Anreiz für die Freiwillige Feuerwehr Leipzig und somit für das Ehrenamt geschaffen, darüber
hinaus wird auch die brandschutz- und hilfeleistungstechnische Gefahrenabwehr gestärkt.
Weiterhin wird die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost geebnet. Unklar ist,
wie lange die derzeit vorhandenen dezentralen Standorte der Freiwilligen Feuerwehr
Nordost noch in der Form betrieben werden können. Die Containerlösung in Hohenheida
wurde lediglich befristet genehmigt und auch in Seehausen sind die vorherrschenden
Aspekten des Arbeitsschutzes mehr als ungenügend. Der Bau eines zentralen
Gerätehauses ist demnach aus strategischer, arbeitsschutzrechtlicher und wirtschaftlicher
Sicht unumgänglich und längst überfällig.
2.4
Folge bei Nichtbeschlussfassung
Die dezentrale Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost ist zum einen
unwirtschaftlich und zum anderen auch für die Mitglieder der Ortsfeuerwehr unzumutbar. Die
Schaffung besserer örtlicher und technischer Bedingungen ist demnach für das zukünftige
Bestehen der Ortsfeuerwehr von Bedeutung.
3.
Begründete Zielstellung der Investition
3.1
Städtebauliche Einordnung
Der Neubau des Gerätehauses entsteht auf einer bereits ehemals der Branddirektion zugehörigen Fachliegenschaft - Flurstück 121 e der Gemarkung Göbschelwitz. Hier war bis zum
Jahr 2014 der Standort für die Ortsteilfeuerwehr Göbschelwitz. Das ehemalige Gerätehaus,
welches eher einem Schuppen gleicht, steht aktuell noch und würde im Rahmen der Baumaßnahme abgerissen werden. Der Vorteil dieses Grundstücks liegt zum einen an der zentralen Ortslage, zum anderen liegt es unmittelbar zwischen den weiteren Ortsteilfeuerwehren
Hohenheida und Seehausen, so dass allen Mitgliedern ein zeitgleiches Eintreffen am Gerätehaus im Alarmfall ermöglicht wird.
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Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e
3.2
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Mit dem Bau des Gerätehauses wird für der Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Nordost erstmalig
ein Objekt geboten, das im gesamten Standard das gesetzlich geforderte Niveau erreicht.
Durch den Neubau wird sichergestellt, dass die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in der Weise vollzogen werden kann, die von den Einsatzkräften erwartet wird.
Zudem können die derzeit noch vorhandenen Gerätehäuser außer Betrieb genommen werden, was nicht allein aus wirtschaftlicher Sicht seit langem überfällig ist.
3.3
Eigentumsverhältnisse
Das betroffene Grundstück ist Eigentum der Stadt Leipzig und befindet sich seit 2017 wieder
in der Zuständigkeit der Branddirektion.
Die Fläche, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e, weist eine Größe von 968 m² auf
und genügt damit den Anforderungen der Branddirektion.
3.4
Energiekonzeption
Das Energiekonzept kann erst mit Planungsfortschritt beschrieben werden. Die gesetzlichen
Vorgaben, die Erfüllung der EnEV 2016 und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer
Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sichern jedoch ab, dass energetisch
hocheffiziente Gebäude mit zeitgemäßem Energiekonzept entstehen. Aufgrund der Nutzung
kommt eine Passivhausbauweise nicht in Betracht, da die Betreibung eines Gerätehauses
als Passivhaus nicht umsetzbar ist. Dies zeichnete sich bereits bei der Feuerwache Süd in
der Zwickauer Str. 59 ab, die seit 2012 in Betrieb ist. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit
wurden daher auch schon die Feuerwache Nordost in der Torgauer Str. 310 sowie das
Feuerwehrzentrum in der Gerhard-Ellrodt-Str. 29 nicht in einer Passivhausbauweise
errichtet.
3.5
Barrierefreies Bauen
Die Anforderungen zum barrierefreien Bauen werden für den feuerwehrtechnischen Bereich
geprüft. Für die Mitnutzung durch den Ortschaftsrat bedarf es nach Rücksprache mit dem
Ortsvorsteher keines barrierefreien Zugangs.
4. Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
19 Prozent
Kostenermittlungsstufe:
Kostenüberschlag
KG
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten u. Erschließen
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
FGH Nordost
0
99.600
750.000
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Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e
400
Bauwerk - Technische Anlagen
250.000
500
Außenanlagen
208.000
600
Ausstattung
700
Baunebenkosten
Ges.
Summe
50.000
402.000
1.759.600
Mit dieser Vorlage werden lediglich die Planungskosten bis einschließlich LP 3
Entwurfsplanung in Höhe von 120.000 € beschlossen. Kosten für einen Wettbewerb etc.
sind nicht eingeplant.
5.
Finanzierungsplan
FGH Nordost
Gesamtkosten
1.759.600
Förderfähige Kosten
% Satz der Förderung
Anteil Fördermittel
Anteil Eigenmittel
Zuwendungen werden unter Berücksichtigung weiterer Fördermaßnahmen und unter Beachtung des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zuwendungsbudgets im Rahmen der pauschalen
Zuwendungen aus der RLFw für das jeweilige Haushaltjahr
beantragt.
Eine Mitnutzung des Gerätehauses durch den Ortschaftsrat für die monatlichen Sitzungen
wird gewährleistet. Nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher ist ein barrierefreier Zugang
zu den Räumlichkeiten nicht notwendig. Die konkreten Ausstattungsanforderungen des Ortschaftsrates werden in der Planung berücksichtigt, was dadurch gewährleistet ist, dass der
Ortsvorsteher ebenso wie die Ortsfeuerwehr selbst in die Planung des Bauvorhabens einbezogen werden. Mehrbedarfe lassen sich hieraus aus derzeitiger Sicht nicht ableiten und können ggf. erst im Rahmen der Planung definiert werden.
6.
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, €)
Jahr
Ermächtigung aus Vorjahren
(7.0001342.700 – Erweiterung
Gerätehaus FF Baalsdorf), die in
neues Projekt zu überführen sind
2017
Gesamt
1.259.600 €
1.259.600 €
Planansatz aus HH-Planung
2017/18 ff. (7.0001695.700 –
Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost)
VE
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt (Zuschuss)
2018
500.000 €
500.000 €
0€
0€
0€
1.259.600 €
500.000 €
500.000 €
500.000 €
0€
1.759.600 €
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Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement
Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e
Im Zuge der Doppelhaushaltsplanung 2015/2016 ff. sollte das Gerätehaus der Freiwilligen
Feuerwehr Leipzig-Baalsdorf baulich erweitert werden, weshalb in diesem Zusammenhang
im PSP-E. 7.0001342.700 – „Erweiterung Gerätehaus FF Baalsdorf“ damals Mittel i. H. v.
105.000 € im Jahr 2015, 1.154.600 € im Jahr 2016 und weitere 240.400 € im Jahr 2017 eingestellt wurden.
Da der Zusammenschluss der Ortswehren Baalsdorf und Kleinpösna entgegen der Planung
doch nicht realisiert werden konnte, wurden die Mittel für den Erweiterungsbau obsolet, womit sich die Möglichkeit eröffnete, das in den letzten Jahren wiederholt verschobene Bauvorhaben „Neubau Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig-Nordost“ nunmehr anzugehen. Um einen geeigneten Standort für diesen Neubau zu finden, wurden zahlreiche Optionen geprüft, weshalb die Mittelübertragung bislang nicht erfolgen konnte. Wie im Punkt 3.1
erläutert, ist die Entscheidung für ein städtisches Grundstück nun erfolgt. Es werden daher
außerplanmäßige Auszahlungen i. H. v. 1.259.600 EUR gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO für
die Maßnahme „Neubau Gerätehaus FF Leipzig-Nordost“ auf dem PSP-Element
7.0001695.700 umgewidmet. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000). Im Gegenzug werden die
bisher über Ermächtigungen aus Vorjahren von 2016 nach 2017 übertragenen Haushaltsmittel i. H. v. 1.259.600 EUR im PSP-Element „Erweiterung Gerätehaus FF Baalsdorf“
(7.0001342.700) gesperrt. Ergänzend dazu wurden im Zuge der Doppelhaushaltsplanung
2017/2018 ff. im PSP-E. 7.0001695.700 im Jahr 2018 Mittel i. H. v. 500.000 € und eine entsprechende VE in 2017 zur Fertigstellung eingestellt. Damit können die geschätzten Baukosten von 1.759.600 € abgesichert werden.
7.
7.1
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Folgekosten
Eine Folgekostenbetrachtung kann erst nach Abschluss der LP 3 Entwurfsplanung erfolgen.
In der Aufgabenstellung Planung wird erfasst, dass eine Planung niedrige Folgekosten zum
Ziel haben muss.
7.2
Aufwandsvergleiche
Ein Kennwertvergleich kann erst dann geführt werden, wenn belastbare Kosten in Form
einer Entwurfsplanung vorliegen.
8.
Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen
Vorliegend besteht keine Relevanz.
9.
Fristenplan
Vorgang
Fristen
Planung bis LP 3
30.04.18
Vorlage BB, Bestätigung DB OBM (LP 4-6)
15.08.18
Vorlage BB, Beschlussfassung in RV
30.09.18
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Stadt Leipzig, Branddirektion/ Amt für Gebäudemanagement
Neubau Gerätehaus der FF Leipzig-Nordost, Gemarkung Göbschelwitz, Flurstück 121 e
Baubeginn
01.05.19
Fertigstellung
30.04.20
10.
Planungsbüros
Die Festlegung der Planer erfolgt erst nach der Beschlussfassung dieses Planungsbeschlusses. Sowohl der Architekt als auch der Planer Technische Anlagen müssen auf
Grund der Objektspezifik
Kenntnisse auf dem Gebiet von Feuerwehrbauten mit
Fahrzeugstellplätzen vorweisen. Die Durchführung eines Wettbewerbs ist nicht vorgesehen,
da sich die Plannung des Gebäudes an die effiziente und funktionale Planung des FGH in
Mölkau anlehnen soll. Die Durchführung eines VgV-Verfahrens ist nicht erforderlich, da die
überschlägig ermittelten Honorare unter dem Schwellenwert liegen.
Seite 8 von 8
nein
Finanzielle Auswirkungen
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
120000
7.0001695.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
von
X
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2018 ff.
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
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