Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1324467.pdf
Größe
24 MB
Erstellt
10.10.17, 12:00
Aktualisiert
14.01.18, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04925
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Eilenburger Straße im 2.
Bauabschnitt zwischen Josephinenstraße und Gerichtsweg, überplanmäßige
Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südost
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
17.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Information zur Kenntnis
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Sanierung und Umgestaltung der Eilenburger Straße im Abschnitt zwischen
Gerichtsweg und Josephinenstraße wird gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der
derzeit gültigen Fassung beschlossen.
2. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 937.320 €. Davon werden 779.620 €
mit sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) im Sanierungsgebiet „LeipzigReudnitz“ im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700/ SK 78513000) und Innenauftrag SEP
Reudnitz (106400000032, SK 78512000) sowie 157.700 € vom VTA aus dem PSP-Element
Erneuerung von Gehwegen (7.0000.589.700/SK 78512000) finanziert.
3. Die Auszahlungen werden im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und PSP-Element
Erneuerung von Gehwegen (7.0000.589.700) wie folgt geplant:
7.0001401.700 - Reudnitz
2017: 601.000 € (Planung 33.000 € bereits beauftragt)
2018: 83.420 €
7.0000.589.700 - Erneuerung von Gehwegen
2018: 157.700 €
Die Aufwendungen im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) sind wie folgt geplant:
2017: 42.500 € (Planung 7.500 € bereits beauftragt)
2018: 52.700 €
4. Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 184.000 € im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700).Die restlichen
Mittel (417.000 €) und die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in
1/4
Höhe von 42.500 € im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) werden aus der
Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000) bereitgestellt.
5. Für das Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 83.420 € im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und 52.700 €
im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000).
6. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017
als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht
entsprechend § 7 der Haushaltssatzung 2017/ 2018 unter dem Vorbehalt der Bestätigung
durch den Stadtrat zum gegebenen Zeitpunkt. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur
Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 bereinigt
werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2018 erneut als
überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)SächsGemO im PSP-Element Reudnitz
(7.0001401.700) bzw. im Innenauftrag 106400000032 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in
diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten
(1098500000).
7. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019
ff. zu entscheiden. Die Mittel werden durch die jeweils zuständigen Fachämter (Amt für
Stadtgrün und Gewässer bzw. Verkehrs- und Tiefbauamt) entsprechend angemeldet.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Innenauftrag
106400000032
Sachkonto
42711200
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
2018
95.200,00
2017
2017
601.000,00
2018
2018
83.420,00
2018
2019
157.700,00
Einzahlungen
PSP-Element
7.0001401.700
Finanzkonto
78513000
PSP-Element
7.0000.589.700
Finanzkonto
78512000
Auszahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2019 ff.
1.560,00
1.100.54.1.0.01.09
2022 ff.
373,24
1.100.55.1.0.01
2022 ff.
111,93
1.100.54.5.1.01
von
bis
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „LeipzigReudnitz“ ist der Ausbau der Eilenburger Straße zwischen Gerichtsweg und
Josephinenstraße für 2018 vorgesehen. Erforderlich ist der Ausbau, da sich die Gehwege
sowie die Fahrbahn in einem schlechten Zustand befinden. Die baulichen Mängel können mit
dem grundhaften Ausbau behoben werden. In diesem Zusammenhang wird die
Straßenraumgestaltung nach den heutigen Erfordernissen erfolgen. Dabei wird der
Straßenquerschnitt neu geordnet, Baumpflanzungen werden ergänzt und Gehwege erneuert.
Die nicht beitragsfähigen Kosten der Maßnahme werden aus sanierungsbedingten
Einnahmen (Ausgleichsbeträge) des Sanierungsgebiets finanziert.
Die ausführliche Darstellung der Maßnahme mit detaillierten Angaben zu den Kosten ist in
der Begründung enthalten.
Anlagen:
Begründung
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Fotodokumentation
Anlage 3.1: Lageplan Entwurf Blatt 1
Anlage 3.2: Lageplan Entwurf Blatt 2
4/4
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss der Eilenburger Straße im 2. Bauabschnitt zwischen Gerichtsweg und Josephinenstraße
1 Grundlagen
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption
Die vorliegende Planung beinhaltet die Umgestaltung der Eilenburger Straße im Abschnitt
zwischen Gerichtsweg und Josephinenstraße. Der Straßenabschnitt verläuft südöstlich der
Innenstadt im Ortsteil Reudnitz-Thonberg entlang des Lene-Voigt-Parks und bildet die südliche
Grenze des Sanierungsgebiets „Leipzig-Reudnitz“.
Im Laufe der Sanierung konnten viele Vorhaben im Gebiet mit Hilfe von Fördermitteln umgesetzt
werden. Neben Straßen wurden auch öffentliche Grünflächen gestaltet und mit neuen Spiel- und
Aufenthaltsfunktionen ausgestattet. So auch der nördlich der Eilenburger Straße gelegene LeneVoigt-Park. Im östlichen Bereich des Lene-Voigt-Parks wurde die vorhandene Fernwärmeleitung
entlang der Reichpietschstraße in die Gestaltung des Parks integriert. Für die Fernwärmeleitung,
die nördlich des 2. Bauabschnitts der Eilenburger Straße verläuft, wurde eine Verlegung im Zuge
der anstehenden Straßenbaumaßnahme in den unterirdischen Straßenraum geprüft. Diese Option
musste aus Kostengründen verworfen werden.
Das Vorhaben wird als eine letzte Maßnahme im Sanierungsgebiet durchgeführt. Die
Sanierungsziele können damit erfolgreich umgesetzt werden.
1.2 Weitere Beschlüsse
- Vorlage VI-DS-03630 Verwendung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen gemäß
§ 154 BauGB in 2017, bestätigt in DB OBM am 07.03.2017, verwiesen
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ vom
14.09.1994, ortsüblich bekanntgemacht am 01.04.1995, erneut beschlossen am 19.06.2013 und
ortsüblich bekannt gemacht am 29.06.2013
- Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“, Vorlage VI-DS-04048
mit Beschluss der Ratsversammlung vom 23.08.2017
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1 Ableitung des Investitionsbedarfes
Die Fahrbahn weist erhebliche Schäden auf. Die Neugestaltung der Straße hat aufgrund des
desolaten Straßenzustandes besondere Priorität. Der Leitungsbestand im Untergrund ist veraltet,
verschlissen und muss bereichsweise erneuert werden.
2.2 Ist-Zustand
Die Fahrbahn weist derzeit Breiten zwischen 10 bis 12 m auf und ist unübersichtlich.
Im nördlichen Gehweg befindet sich eine Baumreihe alter, schöner Kastanienbäume. Mit
Mosaikpflaster, Natursteinpflaster, Asphaltdeckschicht oder sandgeschlämmter Schotterdecke
wechseln sich unterschiedlichste Beläge ab. Die Breite beträgt zwischen 4,45 m und 4,75 m. Die
Baumscheiben sind zu eng, die Einfassungen und der Gehweg weisen einen schlechten Zustand
auf.
Der südliche Gehweg ist mit 1,85 m und 2,40 m deutlich schmaler. Vorherrschende Materialien
sind Granit-Krustenplatten abschnittsweise mit Saumstreifen aus Mosaikpflaster. Die Einfahrten
bestehen aus Natursteingroßpflaster.
Die Parkstellflächen sind nicht geordnet.
Zur Beleuchtung der Straße befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt 11 Lichtpunkte im südlichen
Gehweg entlang der Grundstücksgrenze (Einfriedung) bzw. entlang des Bordes. Die Eilenburger
Straße benötigt eine neue Straßenbeleuchtungsanlage zur Ausleuchtung beider Straßenseiten.
Seite 1 von 5
2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Ständige Maßnahmen zur Straßeninstandsetzung sind derzeit erforderlich und ziehen einen
steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt der Stadt nach sich. Mit der Baumaßnahme werden die
funktionalen Missstände behoben. Die Gestaltung des Straßenraums wird nach heutigen
Ansprüchen erfolgen. Die Bedingungen in der Eilenburger Straße werden sich damit auch im
letzten Bauabschnitt nachhaltig verbessern. Nach der Umgestaltung werden Fußgänger und
Menschen mit Behinderung die Gehwege besser und die Straße sicherer überqueren können.
Auch die Straßenausleuchtung wird verbessert.
2.4 Folgen bei Nichtbeschlussfassung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes. Dieser entspricht nicht den Sanierungszielen. Zudem müssten Maßnahmen zur
Erhaltung der Verkehrssicherheit ergriffen werden, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und
einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich
ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben.
Die Einordnung des Straßenbaus nach Aufhebung des Sanierungsgebietes würde zusätzliche
Belastungen für die Anlieger bedeuten. Nach Kommunalabgabengesetz und Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig würden dann bedeutend höhere Ausbaubeiträge für die
Gesamtmaßnahme anfallen.
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahmen
3.1 Querschnittsgestaltung
Ziel der geplanten Baumaßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Beseitigung
von baulichen Mängeln und die Verbesserung der Oberflächenentwässerung. Des Weiteren wird
durch den Ausbau der Straße das gesamte Erscheinungsbild der Straße aufgewertet.
Die Eilenburger Straße wird in die Kategorie ES IV als Erschließungsstraße eingeordnet. Die
Fahrbahn mit 5,50 m ist ausreichend bemessen. Als Begegnungsfall wurde LKW + PKW
angenommen. Durch die Schaffung von Parkstellflächen und Baumpflanzungen (Alleecharakter)
wird sich das Wohnumfeld für die Anwohner weiter verbessern. Die Baumneupflanzungen wirken
Luft verbessernd und Schatten spendend.
Durch den Umbau der Verkehrsflächen verbessert sich der Straßenzustand deutlich, was zu einer
Verringerung der Abgas- und Lärmemission führt.
Die Planung sieht folgende Breiten vor:
südlicher Gehweg
= von 2,22 m bis 2,80 m
südlicher Parkstreifen = 2,00 m
Fahrgassenbreite
= 5,50 m
nördliche Parkstreifen = 2,00 m
nördliche Gehweg
= von 4,65 m bis 5,00 m
Die Gesamtbreite der Verkehrsanlage beträgt mind. 16.37 m.
3.2 Bauliche Gestaltung/ Materialien
Die Eilenburger Straße wird grundhaft als Erschließungsstraße ausgebaut.
Die Fahrbahn erhält eine Querneigung als Dachprofil. Die befahrbaren Flächen werden mit einem
grundhaften Oberbau neu befestigt.
Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdeckschicht. Für die Befestigung der Parkstellflächen wird
vorhandenes Cu-Schlackepflaster eingesetzt.
Für den Ausbau der Gehwege ergibt sich folgender Aufbau:
Im südlichen Gehweg zwischen Gerichtsweg und Teubnerstraße bleibt die vorhandene
Befestigung aus Granitkrustenplatten und Oberstreifen in Mosaikpflaster erhalten. Defekte Platten
werden ausgebaut und durch vorhandene Platten aus dem Gehwegbereich zwischen Teubner
Seite 2 von 5
Straße und Josephinenstraße ersetzt. In diesem Bereich werden Betonplatten mit
Natursteinvorsatz, beidseits befestigt mit Mosaikpflasterstreifen eingebaut.
Im nördlichen Gehweg erfolgt die Befestigung aus Betonsteinplatten „Carena“. Der Plattenbelag
wird von je einem Saumstreifen aus Mosaikpflaster eingefasst. Im Bereich der Zufahrten werden
die Betonsteinplatten durchgezogen.
Nördlich werden Betonborde und südlich vorhandene Granitborde eingebaut.
Die Baumscheiben auf der Nordseite werden mit einer Reihe Cu-Schlackesteinen entlang des
Gehweges ausgeführt. Gegenüber dem Bestand werden 7 Bäume zusätzlich eingeordnet.
Insgesamt werden 12 Bäume neu gepflanzt – 5 davon als Ersatzpflanzungen (11 Bäume der
Baumart Ulmus-Hybride“Rebona“ – Ulme Rebona und ein Baum (Baum – Nr: 75088) der Baumart
Tilia tomentosa „Brabant“ – Brabanter Silber-Linde).
3.3 Nutzungsverbesserung
Für die Fußgänger werden die Querungsmöglichkeiten durch bauliche Vorkehrungen verbessert.
Für den Radverkehr wird die Benutzung der Eilenburger Straße durch den Belagwechsel
erleichtert. Die Zufahrten zum Lene-Voigt-Park werden besser angebunden und übersichtlicher
gestaltet. An den einmündenden Straßen und den Querungsmöglichkeiten der Eilenburger Straße
sind Blindenleitsysteme vorgesehen.
3.4 Straßenentwässerung/ Maßnahmen KWL
Das anfallende Oberflächenwasser wird über neu zu bauende Straßenabläufe in den vorhandenen
Mischwasserkanal der KWL geleitet.
Für die Straßenentwässerung der Fahrbahn werden Rostabläufe eingebaut, die an die Schächte
des Mischwasserkanals angeschlossen werden. Vorbereitend konnte bereits die gesamte
Mischwasserleitung einschließlich der Schächte sowie die Trinkwasserleitung im Baufeld von den
Leipziger Wasserwerken erneuert werden.
3.5 Straßenbeleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Es werden 12 Lichtpunkte
entlang der südlichen Bordlinie im Mosaikstreifen zwischen Bord und Granitkrustenplatte
angeordnet. Entlang des nördlichen Bordes sind ebenfalls 12 Lichtpunkte vorgesehen.
Die Ausstattung erfolgt mit dem Typ „Dieter II“ der Herstellerfirma Leipziger Leuchten.
3.6 Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Die ausgebauten Gehwege mit Querungshilfen schaffen bessere und sicherere Bedingungen für
Kinder, Erwachsene und Menschen mit Behinderung.
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4 Kosten/ Finanzierungsplan
Nach der Kostenberechnung vom 18.09.2017 betragen die Gesamtkosten 937.320,00 €. Die
Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Auszahlungen/
Aufwendungen
Anteil Amt für Stadterneuerung und Wohnugsbauförderung
davon entfallen auf:
grundhafter Ausbau der Fahrbahn
PSP - Element Reudnitz
7.0001401.700/SK 78513000
Baunebenkosten
PSP - Element Reudnitz
7.0001401.700 /SK 78513000
Stadtbeleuchtung
Aufwendungen im Innenauftrag SEP Reudnitz
106400000032/SK 42711200
Anteil Verkehrs- und Tiefbauamt
2017
2018
Gesamt
643.500,00 € 136.120,00 € 779.620,00 €
601.000,00 €
39.620,00 € 640.620,00 €
0,00 €
43.800,00 €
43.800,00 €
42.500,00 €
52.700,00 €
95.200,00 €
0,00 € 157.700,00 € 157.700,00 €
davon entfallen auf:
Südlicher Gehweg
PSP - Element Erneuerung von Gehwegen
7.0000.589.700/SK 78512000
0,00 € 109.540,00 € 109.540,00 €
Südliche Stellplätze
PSP - Element Erneuerung von Gehwegen
7.0000.589.700/SK 78512000
0,00 €
Gesamtkosten der Baumaßnahme
48.160,00 €
48.160,00 €
937.320,00 €
Der vorgesehene Bauabschnitt befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes „LeipzigReudnitz“. Gleiches trifft auf den Großteil der anliegenden Grundstücke zu. Nur auf der Südseite
der Straße liegen die anliegenden Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebietes.
Deshalb werden die Straßenausbaubeiträge in Höhe von 75 % nur von den außerhalb des
Sanierungsgebietes liegenden Grundstücken für die südliche Gehbahn sowie die südlichen
Stellflächen erhoben.
Da es sich dem Grunde nach um eine Vergabe von Städtebaufördermitteln handelt, ist gemäß
§ 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung der Verwaltungsausschuss
zuständig.
5 Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage.
Die Folgekosten für die 7 zusätzlich gepflanzten Bäume fallen nach Beendigung der
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ab dem Jahr 2022 an. Die Kosten für die
Baumscheibenpflege von 39 Baumscheiben von je 2,87€ (PSP-Element 1.100.54.5.1.01) werden
berücksichtigt.
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Bei der Beleuchtung wird die Differenz zwischen den Lichtpunkten der neuen Beleuchtungsanlage
(24 Stck.) und den Lichtpunkten der vorhandenen Anlage (11 Stck.) als Folgekosten angesetzt.
Ab der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage fallen die dafür ausgewiesenen Kosten an.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
Baumscheiben
Straßenbäume
Beleuchtung
Beleuchtung
PSP- Element
1.100.54.5.1.01
1.100.55.1.0.01
1.100.54.1.0.01.09
1.100.54.1.0.01.09
Kosten/Einheit
und Jahr
2,87 €/Stück
53,32 €/Stück
70,00 €/LP
50,00 €/LP
Beschreibung
Unterhaltung
Unterhaltung
Stromkosten
Unterhaltung
Kosten pro Jahr
in Euro
111.93 €
373,24 €
910,00 €
650,00 €
6 Fristenplan
Die Bauzeit beträgt ab Mai 2018 ca. 6 Monate (daran schließt die Fertigstellungs-/Entwicklungspflege bis 2022 an).
Es ist vorgesehen die Baumaßnahme unter Vollsperrung in zwei Teilabschnitten, Anlieger frei zu
realisieren. Die detaillierte Verkehrskonzeption wird in der weiteren Planungsphase erstellt.
Für die Anwohner und Eigentümer wurde eine Informationsveranstaltung im Stadtteil durchgeführt.
Weitere Informationen sollen im Stadtbezirksbeirat, durch die Presse sowie kurz vor Baubeginn
durch den Baubetrieb bekanntgegeben werden.
7 Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
8 Sonstiges
Im Zuge der Maßnahme sind Leitungsbaumaßnahmen erforderlich.
Altlasten/Abfall
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und
ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind.
Kampfmittel
Eine Kampfmittelbelastung kann nicht ausgeschlossen werden.
Anliegerinformation
Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor Baubeginn
durch den Baubetrieb.
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Anlage 2: Fotodokumentation
Blick in Richtung Osten in Höhe Gerichtsweg
vereinzelt fehlende Pflastersteine und Verwerfungen in der Fahrbahn
Blick in Richtung Westen in Höhe Seemannstraße
Verwerfungen in Fahrbahn
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Anlage 2: Fotodokumentation
Blick in Richtung Osten in Höhe Teubnerstraße
abgekippte Borde
Blick in Richtung Osten in Höhe Johannisallee
Verwerfungen in Fahrbahn
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Anlage 2: Fotodokumentation
Blick in Richtung Westen - nördliche Gehbahn in Höhe Seemannstraße
abgekippte Borde und Verwerfungen im Mosaikpflaster
Blick in Richtung Westen in Höhe Teubnerstraße
Wurzelauftrieb in Gehbahn
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Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04925
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Eilenburger Straße im 2.
Bauabschnitt zwischen Josephinenstraße und Gerichtsweg, überplanmäßige
Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
Begründung der Eilbedürftigkeit
Aus folgenden Gründen ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.01.2018 zwingend geboten:
Die Vorbereitungen zur Ausschreibung der Baumaßnahmen müssen noch im Januar
beginnen, um die Terminketten bis zur Vergabe und Beauftragung einhalten zu können.
Die Zuschlagserteilung soll danach am 19.04.2018 erfolgen.
Nur so kann die Umsetzung der Maßnahme und Bereitstellung der finanziellen Mittel
abgesichert werden. Technologische Abstimmungen, wie vertraglich geregelte Zeitfenster
für die Erschließung der Großbaustelle zwischen Teubnerstraße und Seemannstraße,
müssen eingehalten werden.
Um die umfangreichen Baumaßnahmen bis Ende 2018 ohne Verzug noch abschließen zu
können, muss die Durchführung unmittelbar anschließend an die Vergabe, im Zeitraum
vom 14.05.2018 bis zum 30.11.2018 erfolgen.
Eine Nichtbeschlussfassung führt zur Nicht-Durchführbarkeit der Maßnahme. Die
Terminkette darf nicht verschoben werden.
Ohne Bestätigung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses im Verwaltungsausschuss der
Stadt Leipzig, am 17.01.2018, ist keine rechtzeitige Mittelfreigabe im Vergabeverfahren
möglich.
Die Straßenbaumaßnahme muss damit im Mai 2018 beginnen.