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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1324467.pdf
Größe
24 MB
Erstellt
10.10.17, 12:00
Aktualisiert
14.01.18, 19:50

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04925 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Eilenburger Straße im 2. Bauabschnitt zwischen Josephinenstraße und Gerichtsweg, überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südost FA Finanzen Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 17.01.2018 Bestätigung Vorberatung Information zur Kenntnis Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Sanierung und Umgestaltung der Eilenburger Straße im Abschnitt zwischen Gerichtsweg und Josephinenstraße wird gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung beschlossen. 2. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 937.320 €. Davon werden 779.620 € mit sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) im Sanierungsgebiet „LeipzigReudnitz“ im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700/ SK 78513000) und Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032, SK 78512000) sowie 157.700 € vom VTA aus dem PSP-Element Erneuerung von Gehwegen (7.0000.589.700/SK 78512000) finanziert. 3. Die Auszahlungen werden im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und PSP-Element Erneuerung von Gehwegen (7.0000.589.700) wie folgt geplant: 7.0001401.700 - Reudnitz 2017: 601.000 € (Planung 33.000 € bereits beauftragt) 2018: 83.420 € 7.0000.589.700 - Erneuerung von Gehwegen 2018: 157.700 € Die Aufwendungen im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) sind wie folgt geplant: 2017: 42.500 € (Planung 7.500 € bereits beauftragt) 2018: 52.700 € 4. Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 184.000 € im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700).Die restlichen Mittel (417.000 €) und die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in 1/4 Höhe von 42.500 € im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) werden aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000) bereitgestellt. 5. Für das Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 83.420 € im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und 52.700 € im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 6. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht entsprechend § 7 der Haushaltssatzung 2017/ 2018 unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat zum gegebenen Zeitpunkt. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2018 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)SächsGemO im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) bzw. im Innenauftrag 106400000032 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 7. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. zu entscheiden. Die Mittel werden durch die jeweils zuständigen Fachämter (Amt für Stadtgrün und Gewässer bzw. Verkehrs- und Tiefbauamt) entsprechend angemeldet. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Innenauftrag 106400000032 Sachkonto 42711200 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2018 2018 95.200,00 2017 2017 601.000,00 2018 2018 83.420,00 2018 2019 157.700,00 Einzahlungen PSP-Element 7.0001401.700 Finanzkonto 78513000 PSP-Element 7.0000.589.700 Finanzkonto 78512000 Auszahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 2019 ff. 1.560,00 1.100.54.1.0.01.09 2022 ff. 373,24 1.100.55.1.0.01 2022 ff. 111,93 1.100.54.5.1.01 von bis Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „LeipzigReudnitz“ ist der Ausbau der Eilenburger Straße zwischen Gerichtsweg und Josephinenstraße für 2018 vorgesehen. Erforderlich ist der Ausbau, da sich die Gehwege sowie die Fahrbahn in einem schlechten Zustand befinden. Die baulichen Mängel können mit dem grundhaften Ausbau behoben werden. In diesem Zusammenhang wird die Straßenraumgestaltung nach den heutigen Erfordernissen erfolgen. Dabei wird der Straßenquerschnitt neu geordnet, Baumpflanzungen werden ergänzt und Gehwege erneuert. Die nicht beitragsfähigen Kosten der Maßnahme werden aus sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) des Sanierungsgebiets finanziert. Die ausführliche Darstellung der Maßnahme mit detaillierten Angaben zu den Kosten ist in der Begründung enthalten. Anlagen: Begründung Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Fotodokumentation Anlage 3.1: Lageplan Entwurf Blatt 1 Anlage 3.2: Lageplan Entwurf Blatt 2 4/4 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss der Eilenburger Straße im 2. Bauabschnitt zwischen Gerichtsweg und Josephinenstraße 1 Grundlagen 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption Die vorliegende Planung beinhaltet die Umgestaltung der Eilenburger Straße im Abschnitt zwischen Gerichtsweg und Josephinenstraße. Der Straßenabschnitt verläuft südöstlich der Innenstadt im Ortsteil Reudnitz-Thonberg entlang des Lene-Voigt-Parks und bildet die südliche Grenze des Sanierungsgebiets „Leipzig-Reudnitz“. Im Laufe der Sanierung konnten viele Vorhaben im Gebiet mit Hilfe von Fördermitteln umgesetzt werden. Neben Straßen wurden auch öffentliche Grünflächen gestaltet und mit neuen Spiel- und Aufenthaltsfunktionen ausgestattet. So auch der nördlich der Eilenburger Straße gelegene LeneVoigt-Park. Im östlichen Bereich des Lene-Voigt-Parks wurde die vorhandene Fernwärmeleitung entlang der Reichpietschstraße in die Gestaltung des Parks integriert. Für die Fernwärmeleitung, die nördlich des 2. Bauabschnitts der Eilenburger Straße verläuft, wurde eine Verlegung im Zuge der anstehenden Straßenbaumaßnahme in den unterirdischen Straßenraum geprüft. Diese Option musste aus Kostengründen verworfen werden. Das Vorhaben wird als eine letzte Maßnahme im Sanierungsgebiet durchgeführt. Die Sanierungsziele können damit erfolgreich umgesetzt werden. 1.2 Weitere Beschlüsse - Vorlage VI-DS-03630 Verwendung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB in 2017, bestätigt in DB OBM am 07.03.2017, verwiesen - Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ vom 14.09.1994, ortsüblich bekanntgemacht am 01.04.1995, erneut beschlossen am 19.06.2013 und ortsüblich bekannt gemacht am 29.06.2013 - Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“, Vorlage VI-DS-04048 mit Beschluss der Ratsversammlung vom 23.08.2017 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Ableitung des Investitionsbedarfes Die Fahrbahn weist erhebliche Schäden auf. Die Neugestaltung der Straße hat aufgrund des desolaten Straßenzustandes besondere Priorität. Der Leitungsbestand im Untergrund ist veraltet, verschlissen und muss bereichsweise erneuert werden. 2.2 Ist-Zustand Die Fahrbahn weist derzeit Breiten zwischen 10 bis 12 m auf und ist unübersichtlich. Im nördlichen Gehweg befindet sich eine Baumreihe alter, schöner Kastanienbäume. Mit Mosaikpflaster, Natursteinpflaster, Asphaltdeckschicht oder sandgeschlämmter Schotterdecke wechseln sich unterschiedlichste Beläge ab. Die Breite beträgt zwischen 4,45 m und 4,75 m. Die Baumscheiben sind zu eng, die Einfassungen und der Gehweg weisen einen schlechten Zustand auf. Der südliche Gehweg ist mit 1,85 m und 2,40 m deutlich schmaler. Vorherrschende Materialien sind Granit-Krustenplatten abschnittsweise mit Saumstreifen aus Mosaikpflaster. Die Einfahrten bestehen aus Natursteingroßpflaster. Die Parkstellflächen sind nicht geordnet. Zur Beleuchtung der Straße befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt 11 Lichtpunkte im südlichen Gehweg entlang der Grundstücksgrenze (Einfriedung) bzw. entlang des Bordes. Die Eilenburger Straße benötigt eine neue Straßenbeleuchtungsanlage zur Ausleuchtung beider Straßenseiten. Seite 1 von 5 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit Ständige Maßnahmen zur Straßeninstandsetzung sind derzeit erforderlich und ziehen einen steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt der Stadt nach sich. Mit der Baumaßnahme werden die funktionalen Missstände behoben. Die Gestaltung des Straßenraums wird nach heutigen Ansprüchen erfolgen. Die Bedingungen in der Eilenburger Straße werden sich damit auch im letzten Bauabschnitt nachhaltig verbessern. Nach der Umgestaltung werden Fußgänger und Menschen mit Behinderung die Gehwege besser und die Straße sicherer überqueren können. Auch die Straßenausleuchtung wird verbessert. 2.4 Folgen bei Nichtbeschlussfassung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dieser entspricht nicht den Sanierungszielen. Zudem müssten Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit ergriffen werden, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben. Die Einordnung des Straßenbaus nach Aufhebung des Sanierungsgebietes würde zusätzliche Belastungen für die Anlieger bedeuten. Nach Kommunalabgabengesetz und Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig würden dann bedeutend höhere Ausbaubeiträge für die Gesamtmaßnahme anfallen. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahmen 3.1 Querschnittsgestaltung Ziel der geplanten Baumaßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Beseitigung von baulichen Mängeln und die Verbesserung der Oberflächenentwässerung. Des Weiteren wird durch den Ausbau der Straße das gesamte Erscheinungsbild der Straße aufgewertet. Die Eilenburger Straße wird in die Kategorie ES IV als Erschließungsstraße eingeordnet. Die Fahrbahn mit 5,50 m ist ausreichend bemessen. Als Begegnungsfall wurde LKW + PKW angenommen. Durch die Schaffung von Parkstellflächen und Baumpflanzungen (Alleecharakter) wird sich das Wohnumfeld für die Anwohner weiter verbessern. Die Baumneupflanzungen wirken Luft verbessernd und Schatten spendend. Durch den Umbau der Verkehrsflächen verbessert sich der Straßenzustand deutlich, was zu einer Verringerung der Abgas- und Lärmemission führt. Die Planung sieht folgende Breiten vor: südlicher Gehweg = von 2,22 m bis 2,80 m südlicher Parkstreifen = 2,00 m Fahrgassenbreite = 5,50 m nördliche Parkstreifen = 2,00 m nördliche Gehweg = von 4,65 m bis 5,00 m Die Gesamtbreite der Verkehrsanlage beträgt mind. 16.37 m. 3.2 Bauliche Gestaltung/ Materialien Die Eilenburger Straße wird grundhaft als Erschließungsstraße ausgebaut. Die Fahrbahn erhält eine Querneigung als Dachprofil. Die befahrbaren Flächen werden mit einem grundhaften Oberbau neu befestigt. Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdeckschicht. Für die Befestigung der Parkstellflächen wird vorhandenes Cu-Schlackepflaster eingesetzt. Für den Ausbau der Gehwege ergibt sich folgender Aufbau: Im südlichen Gehweg zwischen Gerichtsweg und Teubnerstraße bleibt die vorhandene Befestigung aus Granitkrustenplatten und Oberstreifen in Mosaikpflaster erhalten. Defekte Platten werden ausgebaut und durch vorhandene Platten aus dem Gehwegbereich zwischen Teubner Seite 2 von 5 Straße und Josephinenstraße ersetzt. In diesem Bereich werden Betonplatten mit Natursteinvorsatz, beidseits befestigt mit Mosaikpflasterstreifen eingebaut. Im nördlichen Gehweg erfolgt die Befestigung aus Betonsteinplatten „Carena“. Der Plattenbelag wird von je einem Saumstreifen aus Mosaikpflaster eingefasst. Im Bereich der Zufahrten werden die Betonsteinplatten durchgezogen. Nördlich werden Betonborde und südlich vorhandene Granitborde eingebaut. Die Baumscheiben auf der Nordseite werden mit einer Reihe Cu-Schlackesteinen entlang des Gehweges ausgeführt. Gegenüber dem Bestand werden 7 Bäume zusätzlich eingeordnet. Insgesamt werden 12 Bäume neu gepflanzt – 5 davon als Ersatzpflanzungen (11 Bäume der Baumart Ulmus-Hybride“Rebona“ – Ulme Rebona und ein Baum (Baum – Nr: 75088) der Baumart Tilia tomentosa „Brabant“ – Brabanter Silber-Linde). 3.3 Nutzungsverbesserung Für die Fußgänger werden die Querungsmöglichkeiten durch bauliche Vorkehrungen verbessert. Für den Radverkehr wird die Benutzung der Eilenburger Straße durch den Belagwechsel erleichtert. Die Zufahrten zum Lene-Voigt-Park werden besser angebunden und übersichtlicher gestaltet. An den einmündenden Straßen und den Querungsmöglichkeiten der Eilenburger Straße sind Blindenleitsysteme vorgesehen. 3.4 Straßenentwässerung/ Maßnahmen KWL Das anfallende Oberflächenwasser wird über neu zu bauende Straßenabläufe in den vorhandenen Mischwasserkanal der KWL geleitet. Für die Straßenentwässerung der Fahrbahn werden Rostabläufe eingebaut, die an die Schächte des Mischwasserkanals angeschlossen werden. Vorbereitend konnte bereits die gesamte Mischwasserleitung einschließlich der Schächte sowie die Trinkwasserleitung im Baufeld von den Leipziger Wasserwerken erneuert werden. 3.5 Straßenbeleuchtung Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Es werden 12 Lichtpunkte entlang der südlichen Bordlinie im Mosaikstreifen zwischen Bord und Granitkrustenplatte angeordnet. Entlang des nördlichen Bordes sind ebenfalls 12 Lichtpunkte vorgesehen. Die Ausstattung erfolgt mit dem Typ „Dieter II“ der Herstellerfirma Leipziger Leuchten. 3.6 Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Die ausgebauten Gehwege mit Querungshilfen schaffen bessere und sicherere Bedingungen für Kinder, Erwachsene und Menschen mit Behinderung. Seite 3 von 5 4 Kosten/ Finanzierungsplan Nach der Kostenberechnung vom 18.09.2017 betragen die Gesamtkosten 937.320,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Auszahlungen/ Aufwendungen Anteil Amt für Stadterneuerung und Wohnugsbauförderung davon entfallen auf: grundhafter Ausbau der Fahrbahn PSP - Element Reudnitz 7.0001401.700/SK 78513000 Baunebenkosten PSP - Element Reudnitz 7.0001401.700 /SK 78513000 Stadtbeleuchtung Aufwendungen im Innenauftrag SEP Reudnitz 106400000032/SK 42711200 Anteil Verkehrs- und Tiefbauamt 2017 2018 Gesamt 643.500,00 € 136.120,00 € 779.620,00 € 601.000,00 € 39.620,00 € 640.620,00 € 0,00 € 43.800,00 € 43.800,00 € 42.500,00 € 52.700,00 € 95.200,00 € 0,00 € 157.700,00 € 157.700,00 € davon entfallen auf: Südlicher Gehweg PSP - Element Erneuerung von Gehwegen 7.0000.589.700/SK 78512000 0,00 € 109.540,00 € 109.540,00 € Südliche Stellplätze PSP - Element Erneuerung von Gehwegen 7.0000.589.700/SK 78512000 0,00 € Gesamtkosten der Baumaßnahme 48.160,00 € 48.160,00 € 937.320,00 € Der vorgesehene Bauabschnitt befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes „LeipzigReudnitz“. Gleiches trifft auf den Großteil der anliegenden Grundstücke zu. Nur auf der Südseite der Straße liegen die anliegenden Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebietes. Deshalb werden die Straßenausbaubeiträge in Höhe von 75 % nur von den außerhalb des Sanierungsgebietes liegenden Grundstücken für die südliche Gehbahn sowie die südlichen Stellflächen erhoben. Da es sich dem Grunde nach um eine Vergabe von Städtebaufördermitteln handelt, ist gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung der Verwaltungsausschuss zuständig. 5 Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Die Folgekosten für die 7 zusätzlich gepflanzten Bäume fallen nach Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ab dem Jahr 2022 an. Die Kosten für die Baumscheibenpflege von 39 Baumscheiben von je 2,87€ (PSP-Element 1.100.54.5.1.01) werden berücksichtigt. Seite 4 von 5 Bei der Beleuchtung wird die Differenz zwischen den Lichtpunkten der neuen Beleuchtungsanlage (24 Stck.) und den Lichtpunkten der vorhandenen Anlage (11 Stck.) als Folgekosten angesetzt. Ab der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage fallen die dafür ausgewiesenen Kosten an. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung Baumscheiben Straßenbäume Beleuchtung Beleuchtung PSP- Element 1.100.54.5.1.01 1.100.55.1.0.01 1.100.54.1.0.01.09 1.100.54.1.0.01.09 Kosten/Einheit und Jahr 2,87 €/Stück 53,32 €/Stück 70,00 €/LP 50,00 €/LP Beschreibung Unterhaltung Unterhaltung Stromkosten Unterhaltung Kosten pro Jahr in Euro 111.93 € 373,24 € 910,00 € 650,00 € 6 Fristenplan Die Bauzeit beträgt ab Mai 2018 ca. 6 Monate (daran schließt die Fertigstellungs-/Entwicklungspflege bis 2022 an). Es ist vorgesehen die Baumaßnahme unter Vollsperrung in zwei Teilabschnitten, Anlieger frei zu realisieren. Die detaillierte Verkehrskonzeption wird in der weiteren Planungsphase erstellt. Für die Anwohner und Eigentümer wurde eine Informationsveranstaltung im Stadtteil durchgeführt. Weitere Informationen sollen im Stadtbezirksbeirat, durch die Presse sowie kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb bekanntgegeben werden. 7 Grunderwerb Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 8 Sonstiges Im Zuge der Maßnahme sind Leitungsbaumaßnahmen erforderlich. Altlasten/Abfall Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. Kampfmittel Eine Kampfmittelbelastung kann nicht ausgeschlossen werden. Anliegerinformation Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb. Seite 5 von 5 Anlage 2: Fotodokumentation Blick in Richtung Osten in Höhe Gerichtsweg vereinzelt fehlende Pflastersteine und Verwerfungen in der Fahrbahn Blick in Richtung Westen in Höhe Seemannstraße Verwerfungen in Fahrbahn Seite 1 von 3 Anlage 2: Fotodokumentation Blick in Richtung Osten in Höhe Teubnerstraße abgekippte Borde Blick in Richtung Osten in Höhe Johannisallee Verwerfungen in Fahrbahn Seite 2 von 3 Anlage 2: Fotodokumentation Blick in Richtung Westen - nördliche Gehbahn in Höhe Seemannstraße abgekippte Borde und Verwerfungen im Mosaikpflaster Blick in Richtung Westen in Höhe Teubnerstraße Wurzelauftrieb in Gehbahn Seite 3 von 3 Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04925 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Eilenburger Straße im 2. Bauabschnitt zwischen Josephinenstraße und Gerichtsweg, überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO Begründung der Eilbedürftigkeit Aus folgenden Gründen ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.01.2018 zwingend geboten: Die Vorbereitungen zur Ausschreibung der Baumaßnahmen müssen noch im Januar beginnen, um die Terminketten bis zur Vergabe und Beauftragung einhalten zu können. Die Zuschlagserteilung soll danach am 19.04.2018 erfolgen. Nur so kann die Umsetzung der Maßnahme und Bereitstellung der finanziellen Mittel abgesichert werden. Technologische Abstimmungen, wie vertraglich geregelte Zeitfenster für die Erschließung der Großbaustelle zwischen Teubnerstraße und Seemannstraße, müssen eingehalten werden. Um die umfangreichen Baumaßnahmen bis Ende 2018 ohne Verzug noch abschließen zu können, muss die Durchführung unmittelbar anschließend an die Vergabe, im Zeitraum vom 14.05.2018 bis zum 30.11.2018 erfolgen. Eine Nichtbeschlussfassung führt zur Nicht-Durchführbarkeit der Maßnahme. Die Terminkette darf nicht verschoben werden. Ohne Bestätigung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses im Verwaltungsausschuss der Stadt Leipzig, am 17.01.2018, ist keine rechtzeitige Mittelfreigabe im Vergabeverfahren möglich. Die Straßenbaumaßnahme muss damit im Mai 2018 beginnen.