Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1319788.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
26.09.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04867
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Bestätigung überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für
Straßenbaum- Erstpflanzungen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
17.01.2018
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) Sächs GemO für das
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 150.000 € und das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von
325.000 € im PSP-Element 7.0000716.700 „Baumpflanzungen“ werden bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 150.000 € aus dem PSPElement 1.100.55.1.0.01.01 „Öffentliche Park- und Grünanlagen“ und im Jahr 2018 in
Höhe von 200.000 € aus dem PSP- Element 1.100.55.1.0.01.03 „Straßenbäume,
Verkehrsbegleitgrün“ sowie in Höhe von 125.000 € aus dem PSP-Element
1.100.55.1.0.01.06 „Baumstarke Stadt“.
3. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 und im Rahmen
des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen.
Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den
Stadtrat zum gegebenen Zeitpunkt.
4. Die im Haushaltsjahr 2021 ff. entsprechend Anlage anfallenden Folgekosten in Höhe
von 6.000 EUR werden zukünftig innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und
Gewässer (ASG) finanziert und durch das ASG entsprechend bei der
Haushaltplanung berücksichtigt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
2017
2018
150.000
325.000
7.0000716.700
7.0000716.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
6.000
1.100.55.1.0.01.03
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2021 ff.
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Straßenbäume stehen in besonderer Weise für eine grüne, attraktive und lebenswerte Stadt.
Sie reinigen die schadstoffbelastete Stadtluft, sie spenden kühlen Schatten an heißen Tagen
und wirken positiv auf die Gesundheit der Stadtbevölkerung. Sie sind elementarer
Bestandteil der grünen Infrastruktur.
Bisher wurden Straßenbaum-Erstpflanzungen ausschließlich im Rahmen von komplexen
Straßenbaumaßnahmen realisiert. Nunmehr sollen diese Straßenbaum-Erstpflanzungen
auch separat, unabhängig von sonstigen Straßenbaumaßnahmen umgesetzt werden.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer hat nach einer Voruntersuchung über das Stadtgebiet
verteilt mehrere Vorhaben mit insgesamt etwa 130 Baumstandorten geplant. Um diese
beispielgebend umzusetzen, stellt die Allianz-Umweltstiftung der Stadt Leipzig im Rahmen
ihrer Stadtbaumkampagne für die Aktion Baumstarke Stadt 125.000 € zur Unterstützung zur
Verfügung, die entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde am 30.05.2017
abgeschlossen und gilt bis Ende 2018.
Straßenbaumstandorte für Erstpflanzungen in den Bestandsstraßen sind in der Regel nur mit
umfangreichen Einbauten als bauliche Anlagen im Straßenkörper herzustellen. Die so in den
Straßenabschnitten geschaffenen neuen Straßenbaumstandorte für Erstpflanzungen sind
Investitionen. Entsprechende Abstimmungen hierzu sind zwischen dem ASG und der
Stadtkämmerei erfolgt.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer verfügt bisher nur über Haushaltmittel in den PSPElementen zur Nachpflanzung von Bäumen, die als normale Bewirtschaftungsmaßnahmen
im Ergebnishaushalt veranschlagt sind. Diese Mittel müssen nunmehr als investive Mittel in
den Finanzhaushalt zur Kostendeckung für die 2017 beginnenden und voraussichtlich bis
Ende 2018 abgeschlossenen Straßenbaum-Erstpflanzungen umgewidmet werden.
Das PSP-Element „Baumpflanzungen“ im Finanzhaushalt des Amtes für Stadtgrün und
Gewässer ist vorhanden, muss aber aktiviert werden.
3/3