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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1319788.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
26.09.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 21:30

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04867 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Bestätigung überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für Straßenbaum- Erstpflanzungen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss 17.01.2018 Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) Sächs GemO für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 150.000 € und das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 325.000 € im PSP-Element 7.0000716.700 „Baumpflanzungen“ werden bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 150.000 € aus dem PSPElement 1.100.55.1.0.01.01 „Öffentliche Park- und Grünanlagen“ und im Jahr 2018 in Höhe von 200.000 € aus dem PSP- Element 1.100.55.1.0.01.03 „Straßenbäume, Verkehrsbegleitgrün“ sowie in Höhe von 125.000 € aus dem PSP-Element 1.100.55.1.0.01.06 „Baumstarke Stadt“. 3. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 und im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat zum gegebenen Zeitpunkt. 4. Die im Haushaltsjahr 2021 ff. entsprechend Anlage anfallenden Folgekosten in Höhe von 6.000 EUR werden zukünftig innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (ASG) finanziert und durch das ASG entsprechend bei der Haushaltplanung berücksichtigt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2018 2017 2018 150.000 325.000 7.0000716.700 7.0000716.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 6.000 1.100.55.1.0.01.03 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2021 ff. Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Straßenbäume stehen in besonderer Weise für eine grüne, attraktive und lebenswerte Stadt. Sie reinigen die schadstoffbelastete Stadtluft, sie spenden kühlen Schatten an heißen Tagen und wirken positiv auf die Gesundheit der Stadtbevölkerung. Sie sind elementarer Bestandteil der grünen Infrastruktur. Bisher wurden Straßenbaum-Erstpflanzungen ausschließlich im Rahmen von komplexen Straßenbaumaßnahmen realisiert. Nunmehr sollen diese Straßenbaum-Erstpflanzungen auch separat, unabhängig von sonstigen Straßenbaumaßnahmen umgesetzt werden. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer hat nach einer Voruntersuchung über das Stadtgebiet verteilt mehrere Vorhaben mit insgesamt etwa 130 Baumstandorten geplant. Um diese beispielgebend umzusetzen, stellt die Allianz-Umweltstiftung der Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Stadtbaumkampagne für die Aktion Baumstarke Stadt 125.000 € zur Unterstützung zur Verfügung, die entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde am 30.05.2017 abgeschlossen und gilt bis Ende 2018. Straßenbaumstandorte für Erstpflanzungen in den Bestandsstraßen sind in der Regel nur mit umfangreichen Einbauten als bauliche Anlagen im Straßenkörper herzustellen. Die so in den Straßenabschnitten geschaffenen neuen Straßenbaumstandorte für Erstpflanzungen sind Investitionen. Entsprechende Abstimmungen hierzu sind zwischen dem ASG und der Stadtkämmerei erfolgt. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer verfügt bisher nur über Haushaltmittel in den PSPElementen zur Nachpflanzung von Bäumen, die als normale Bewirtschaftungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt veranschlagt sind. Diese Mittel müssen nunmehr als investive Mittel in den Finanzhaushalt zur Kostendeckung für die 2017 beginnenden und voraussichtlich bis Ende 2018 abgeschlossenen Straßenbaum-Erstpflanzungen umgewidmet werden. Das PSP-Element „Baumpflanzungen“ im Finanzhaushalt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer ist vorhanden, muss aber aktiviert werden. 3/3