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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1307657.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
29.08.17, 12:00
Aktualisiert
10.01.18, 08:04

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04735 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss "Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße" (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen SBB Südwest FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Bestätigung Vorberatung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme Erneuerung Eisenbahnüberführung „Dieskaustraße“ (Leipzig) Strecke 6379, Bahn-km 2,132 wird realisiert. Bauherr ist die DB Netz AG. Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zurzeit gültigen Fassung. 2. Die Gesamtkosten für die Stadt Leipzig betragen 2.685.450 €. Der städtische Anteil beträgt 0 €. 3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „EÜ Dieskaustraße“ (7.0001687.740) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2018: 1.300.000 € 2019: 1.385.450 € 4. Die Einzahlungen aus Fördermitteln sind im PSP-Element „EÜ Dieskaustraße“ (7.0001687.705) wie folgt geplant: 2020: 1.399.500 € 2021: 73.650 € 5. Die Einzahlungen seitens der DB Netz AG sind im PSP-Element „EÜ Dieskastraße (7.0001687.705) wie folgt geplant 2020: 1.212.300 € 6. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.685.450 € im PSP-Element „EÜ Dieskaustraße“ (7.0001687.740) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 2.471.140,55 € 1/4 aus dem PSP-Element „B 6 West/B 87 von Pittlerstraße bis S1“ (7.0000539.705) sowie in Höhe von 214.309,45 € aus dem PSP-Element „B6 (neu)/B87 (neu), Mittlerer Ring Nord“ (7.0000555.705). 7. Die im Haushaltsjahr 2017 nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht entsprechend § 7 der Haushaltssatzung 2017/ 2018 unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat zu gegebenem Zeitpunkt. 8. Die im Haushaltsjahr 2018 nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht entsprechend § 7 der Haushaltssatzung 2017/ 2018 unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat zu gegebenem Zeitpunkt. 9. Die Auszahlungen bzw. Einzahlungen für die Folgejahre werden mit der Haushaltsplanung 2019/2020 berücksichtigt. 10. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und der Bestätigung der Fördermittel. 11. Sollte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Fördermittel bereitstellen, müssen diese aus städtischen Eigenmitteln innerhalb des Eckwertes des Verkehrsund Tiefbauamtes finanziert werden. 12. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG abzuschließen. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, siehe Erläuterungsbericht Kap. 3 Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2020 2020 2021 2018 2019 1.399.500 1.212.300 73.650 1.300.000 1.385.450 7.0001687.705 7.0001687.705 7.0001687.705 7.0001687.740 7.0001687.740 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Die DB Strecke 6379 Leipzig-Plagwitz – Gaschwitz wird im Leipziger Südwesten mittels einer EÜ über die Dieskaustraße geführt. Die EÜ befindet sich in der Baulast der DB Netz AG. Die Stadt ist Straßenbaulastträger der unterführten Dieskaustraße. Im Verkehrsraum der Straße befinden sich zu dem Straßenbahnanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe, welche gemäß EKrG dem Straßenbaulastträger zugeordnet werden. Die DB Netz AG plant den Ersatzneubau der EÜ Dieskaustraße von 2018-2019. Die Stadt hatte mit Schreiben vom 08.12.14 und 09.12.15 ein Aufweitungsverlangen hinsichtlich der lichten Höhe und Weite gegenüber der DB Netz AG formuliert. Die uneingeschränkte Nutzung der Fahrstreifen unter dem Bauwerk sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen für den mittelfristig geplanten grundhaften Ausbaus der Dieskaustraße durch die Stadt Leipzig waren Anlass für diese Forderungen. Die Baumaßnahme EÜ Dieskaustraße ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens „Änderung der EÜ Dieskaustraße km 2,132 und der EÜ Küchenholzallee km 2,704“, welches durch das Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt wird. Gemäß dem EKrG §12 (2) muss sich die Stadt aufgrund des Aufweitungsverlangens an den Herstellungskosten der Kreuzungsanlage beteiligen. Neben den baulichen Maßnahmen an der EÜ werden vor allem die Oberleitungsanlagen der LVB den neuen Verhältnissen angepasst, die Straße im ursprünglichen Zustand wiederhergestellt. Denkmal- und landschaftspflegerische Auflagen und Forderungen werden ebenfalls umgesetzt. Der zu tragenden Kostenanteil für die Stadt Leipzig beläuft sich auf ca. 2,685 Mio €. Dieser Kostenanteil wird durch die Zahlung eines Vorteilsausgleichs der DB Netz AG an die Stadt um ca. 1,212 Mio. € vermindert. Für den verbleibenden Kostenanteil i. H. v. ca. 1,473 Mio. € werden Fördermittel mit einer Förderquote von 100% veranschlagt. Anlagen: Prüfkatalog Strategische Ziele Erläuterungsbericht zum Sachverhalt Übersichtslageplan Lageplan Bauwerksplan Ersatzneubau (Realentwurf), Draufsicht Bauwerksplan Ersatzneubau (Realentwurf), Schnitte, Ansichten Entwurf der Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 (2) EKrG zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Dieskaustraße, Strecke 6379, Bahn-km 2,132 (Stand 11.08.2017, Vereinbarungstext) 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel ☐ niedrig ☐ ☒ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☒ ja ☒ ja 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1 ☐ nein ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO Erläuterungsbericht zum Bau- und Finanzierungsbeschluss „Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) 1. Grundlagen • Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337), zuletzt geändert durch Artikel 462 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) • 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKrV) vom 2. September 1964 (BGBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar 1983 (BGBl. I S. 85) • Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „ Änderung der EÜ Dieskaustraße km 2,132 und EÜ Küchenholzallee km 2,704“ • Aufweitungsverlangen der Stadt Leipzig mit Schreiben vom Verkehrs- und Tiefbauamt an die DB Projektbau GmbH / DB Netz AG vom 08.12.2014 und 09.12.2015 • „Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“, veröffentlicht mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/2014 vom 18.11.2014 • Entwurf der Kreuzungsvereinbarung zur Erneuerung der Dieskaustraße, Stand 08.08.2017 Die Dieskaustraße kreuzt im Südwesten der Stadt Leipzig im Ortsteil Kleinzschocher die DBStrecke 6379 Leipzig-Plagwitz – Gaschwitz. Diese Kreuzung ist als Eisenbahnüberführung hergestellt. Die DB Netz AG ist Baulastträger des Schienenweges sowie des Kreuzungsbauwerks. Die lichte Höhe unter der EÜ ist derzeit durch südlich und nördlich zum Bauwerk angeordnete Anprallschutzportale auf 3,60 m begrenzt. Die Ausbildung des Schienenkörpers auf der EÜ ist nicht mehr regelkonform. Die Stadt Leipzig ist der Straßenbaulastträger der unterführten Dieskaustraße, die eine wichtige Hauptverkehrsstraße im Leipziger Südwesten darstellt. Sie hat eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen dem Zentrum und den Stadtteilen Plagwitz und Kleinzschocher im Norden sowie den Stadtteilen Großzschocher und Knautkleeberg im Süden. Über die abzweigende Arthur-NagelStraße wird zudem der Stadtteil Grünau im Westen erschlossen. Die Dieskaustraße wird von den Leipziger Verkehrsbetrieben mit der Straßenbahnlinie 3 bedient. Die zwei Gleise der Straßenbahntrasse verlaufen im Bereich der EÜ in der Fahrbahnmitte. Die Belange der Straßenbahn werden im kreuzungsrechtlichen Sinne vollumfänglich von der Stadt Leipzig vertreten. 1/10 Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO 2. Veranlassung und Zielstellung Die DB Netz AG beabsichtigt die 1906 errichtete und denkmalgeschützte EÜ in den Jahren 2018 und 2019 aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs zu erneuern. Insbesondere soll durch die Herstellung eines regelkonformen Überbaus die Sicherheit des Überführungsbauwerks erhöht und die Funktion des Kreuzungsbauwerkes gewährleistet werden. Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens „Erneuerung der Eisenbahnüberführungen EÜ Dieskaustraße km 2,132 sowie EÜ Küchenholzallee km 2,704 der Strecke 6379 Plagwitz – Gaschwitz“ nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), welches durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt wird. Gemäß dem „Mittelfristigen Investitonsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 bis 2020“ plant das Verkehrs- und Tiefbauamt gemeinsam mit den Leipziger Verkehrsbetrieben den grundhaften Ausbau der Dieskaustraße zwischen Adler und Brückenstraße in den Jahren 2020 bis 2022. Aufgrund der derzeitigen lichten Höhe von 4,30 m ist die EÜ für den Straßenverkehr höhenmäßig auf 3,60 m beschränkt. Um zukünftig eine uneingeschränkte Nutzung der Fahrspuren unter dem Bauwerk durch Straßenbahn und LKW gewährleisten zu können, ist es notwendig, mit dem Neubau der EÜ eine lichte Höhe von mindestens 4,90 m herzustellen. Außerdem ergaben die bisherigen Straßenplanungen für die Dieskaustraße eine erforderliche lichte Weite unter der EÜ von 18,20 m (derzeit 17,65 m). U. a. soll so Raum für eine neu anzuordnende Abbiegespur für den motorisierten Verkehr geschaffen werden. Aufgrund der geplanten Neuordnung der Abbiegebeziehungen am angrenzenden Knoten Dieskau/Bismarck-/Arthur-Nagel-Straße ist es erforderlich, bereits unter der EÜ eine Abbiegespur neben der durchgängigen Fahrspur beginnen zu lassen. Folgende Querschnittsaufteilung hat sich als Vorzugsvariante herausgebildet, deren Voraussetzungen mit dem Neubau der EÜ geschaffen werden sollen: 2,50 m Gehweg 1,85 m Radfahrstreifen 3,00 m Fahrstreifen als Abbiegespur in Richtung Süden 3,25 m Fahrstreifen Kfz/Straßenbahn in Richtung Süden 3,25 m Fahrstreifen Kfz/Straßenbahn in Richtung Norden 1,85 m Radfahrstreifen 2,50 m Gehweg 18,20 m lichte Weite senkrecht zur Straße bei Neubau der EÜ Die vorgenannten Forderungen der Stadt wurden u. a. im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau am 27.10.2015 besprochen und der DB Projektbau GmbH bzw. DB Netz AG mit Schreiben vom 08.12.2014 und 09.12.2015 mitgeteilt. Ebenfalls sind diese städtischen Forderungen in das Planfeststellungsverfahren zur Baumaßnahme eingebracht worden. 2/10 Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO 3. Alternative bei Nichtrealisierung / Ablehnung der Baumaßnahme Die DB Netz AG würde die EÜ bei Ablehnung der bisher geforderten Aufweitungen entsprechend den bestehenden Querschnittsabmessungen des Straßenraumes realisieren. Die Dieskaustraße bliebe in diesem Bereich für den Straßenverkehr auch zukünftig höhenmäßig auf 3,60m beschränkt. Eine Änderung dieses Zustandes wäre nur mit enormen planerischen und baulichen Aktivitäten im Nachhinein möglich und stünde zudem in Dissens zu den bereits weit fortgeschrittenen Planungen zum späteren grundhaften Ausbau der Dieskaustraße. Eine fehlende Aufweitung der lichten Weite auf 18,20 m wäre ebenfalls konträr zu den aktuellen Planungen hinsichtlich des zukünftigen Straßenquerschnitts der Dieskaustraße. Insbesondere würde dies die Anordnung der notwendigen zusätzlichen Abbiegespur unmöglich machen. Aufgrund des stadtseitigen Aufweitungsverlangens und der daraus resultierenden, bereits weit fortgeschrittenen Planungs- und Ausschreibungsphase der DB Netz AG ist bei plötzlicher Ablehnung der zuvor abgestimmten Variante von Schadensersatzforderungen gegenüber der Stadt auszugehen. 4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen Die nachfolgenden Angaben basieren auf den bisher geführten Abstimmungen mit der DB Netz AG und den Erkenntnissen aus dem derzeit noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren. Sollten sich noch relevante Änderungen oder neue Sachverhalte z. B. aus dem Planfeststellungsbeschluss ergeben, werden diese in die noch abzuschließende Kreuzungsvereinbarung zwischen Stadt und DB Netz AG aufgenommen. 4.1 Bauwerk Die vorhandene Eisenbahnüberführung wird zurück gebaut und entsprechend dem heutigen Stand der Technik neu errichtet. Es wird ein Stahlbetontrog mit seitlich angeordneten Hauptträgern hergestellt. Konstruktionshöhe Überbau: ca. 2,00 m (Trogträger) Bauhöhe: ca. 1,25 m Geometrie der Widerlager Kastenwiderlager Schiefe: 60° Gründungsart: Flachgründung Breite Überbau: 8,60 m Kleineste lichte Höhe zur Straße: 4,90 m Kleineste lichte Weite quer zur Straße: 18,20 m Lichte Weite/Tiefe längs zum Bauwerk: 22,20 m Stützweite/Länge Überbau: 25,50 m Die Unterkante der Konstruktion wird gewölbt. Die Flügel längs zur Straße werden als separate Winkelstützwände neben dem Widerlager angeordnet und durch Raumfugen getrennt. 3/10 Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO Die Forderungen der Stadt Leipzig hinsichtlich der lichten Weite und Höhe finden sich in der Konstruktion des neuen Brückenbauwerkes wieder. Die Vorgaben der LVB, im Rahmen der Maßnahme das Kettenwerk der Straßenbahn so umzubauen, dass unter der Eisenbahnüberführung eine lichte Höhe der Fahrleitung von 4,70 m (Endzustand) erreicht wird, findet ebenfalls Berücksichtigung. Aufgrund der Vergrößerung der lichten Höhe der EÜ muss die Gradiente der vorhandenen DBGleise auf der EÜ um 80 cm angehoben und im weiteren Verlauf angepasst werden. Das neue Bauwerk wird u. a. aufgrund seiner prädestinierten Lage an der innerstädtisch hochfrequentierten Dieskaustraße unter Beachtung der Vorgaben des Denkmalschutzes errichtet. Im Sinne des § 2 SächsDSchG ist es vorgesehen, eine Vielzahl historischer Bauteile des bautechnischen Denkmales zu erhalten und wiederzuverwenden, wie beispielsweise der Gangsteg, die Geländer sowie die Brüstungssteine. Die Widerlager und Flügel der Unterbauten erhalten eine Vormauerung aus dem vorhandenen Naturstein, um so das Bild einer historischen Bahnbrücke sicher zu stellen. Der Stahlbetonrahmen wird zur Minimierung der erforderlichen Streckensperrungen neben der Gleistrasse vorgefertigt und mittels Querverschub in die endgültige Lage versetzt. Der Vormontageplatz befindet sich auf der Südseite der Gleistrasse direkt neben dem bestehenden Bauwerk auf der Dieskaustraße. Die EÜ wird auf einem Traggerüst in überhöhter Lage hergestellt. Die Baugrube wird durch einen Verbau parallel zur Straße und ebenso quer zum Damm abgestützt. Die Brückenentwässerung Wasserwerke erfolgen. soll direkt in der Straßenkanalisationsanlage der Leipziger Die beidseitig der EÜ vorgelagerten Anprallschutzkonstruktionen (Anpralltore) inklusive deren Fundamente im Gehwegbereich werden ersatzlos durch die DB Netz AG zurückgebaut. 4.2 Straßenbau Die Dieskaustraße wird im Rahmen eines nachgeordneten Ausbauvorhabens der Stadt Leipzig mit neuer Querschnittsaufteilung grundhaft ausgebaut. Dieser Straßenausbau ist nicht Inhalt der Kreuzungsmasse. Bestandteil ist lediglich die Wiederherstellung der im Bereich von Baugrube, Vormontagefläche und Verschubbahn zurückgebauten Verkehrsflächen sowie die Anpassung an die neue EÜ. 4.3 Medien / Leitungsumverlegung und Straßenbeleuchtung Die Medien in der Straße sind allein durch die Herstellung der Baugrube für die Gründung der Widerlager betroffen. Im Gehweg auf der Westseite der Dieskaustraße befinden sich die Anlagen folgender Leitungsträger, welche zur Gewährleistung der Baufreiheit vor Beginn der Maßnahmen temporär verlegt bzw. zurück gebaut und in einer neuen Trasse verlegt werden müssen. - Deutsche Telekom AG Fernmeldekabel 4/10 Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO - Kabel Deutschland Fernmeldekabel - Stadt Leipzig Stromkabel Stadtbeleuchtung - Leipziger Verkehrsbetriebe Kabeltrasse Bahnstrom - Netz Leipzig Gas : Hochruckleitung DN 200 und Mitteldruckleitung DN 300 - Netz Leipzig Strom Mittelspannungs-Kabel (außer Betrieb, nur Rückbau) Die Straßenbeleuchtungsanlage wird, den neuen baulichen und funktionalen Gegebenheiten angepasst, wiederhergestellt. 4.4. Leistungen / Folgemaßnahmen Fahrleitung LVB Die Forderungen der LVB bzgl. der Herstellung einer lichten Höhe von 4,90 m werden in der Baumaßnahme umgesetzt. Inbegriffen ist dabei neben einem temporären Interim der Oberleitungsanlage während der Bauzeit insbesondere die Anpassung des Kettenfahrwerks infolge der höhenmäßigen Anpassung der Fahrleitungsanlage im Endzustand. Die Oberleitungsanlage wird unter Beachtung der späteren Nutzbarkeit der Anlage infolge der stadtseitig geplanten Erneuerung der Dieskaustraße flexibel gestaltet. Die Fahrleitungen werden dabei lageverschiebbar an Halfenschienen moniert, welche zuvor an der Unterseite der EÜ befestigt werden. 4.5 Ausgleichsmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan Im Zuge der Baumaßnahme müssen einzelne Flächen von Gehölzen und Grasfluren befreit werden. Diese Flächen werden soweit wie möglich nach Abschluss der Baumaßnahme adäquat wiederhergestellt. Da aufgrund der Dammverbreiterung nach dem Neubau nicht sämtliche ehemals bepflanzte Flächen wieder zur Verfügung stehen, sind Kompensationsmaßnahmen an anderen Standorten vorgesehen. So entsteht in Liebertwolkwitz durch die Anpflanzung von 16 Obstbäumen auf einer Fläche von ca. 1600 m² eine neue Streuobstwiese. 4.6 Baudurchführung /Bauablauf Die DB Netz AG wird die Baumaßnahme gemäß den „Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“ durchführen und dabei für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung mit den Auftragnehmern verantwortlich sein. Der Beginn der Arbeiten ist für Anfang 2018 vorgesehen. Das Bauende liegt im Jahr 2019. Während der Baumaßnahme wird die Dieskaustraße im Brückenbereich teilweise voll gesperrt. Vollsperrungen werden insbesondere für das Errichten und Demontieren des Traggerüstes, den Rückbau des Bestandsbauwerkes, die Demontage und Montage der Oberleitungsanlage der Straßenbahn sowie den Verschub des Bauwerks in die Endlage erforderlich. Es ist geplant, diese Arbeiten in einer zwölf- sowie 72-stündigen Vollsperrung durchzuführen. Umleitungsstrecken werden im Zuge der weiteren Detailplanung in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde festgelegt. Außerhalb dieser Vollsperrungen wird der zweispurige Verkehr mit beidseitigem Fußgängerverkehr möglich sein. 5/10 Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO 5. Kosten 5.1 Grundlagen Aufgrund des Verlangens der Stadt gegenüber der DB Netz AG zur Vergrößerung der lichten Weite und Höhe des unterführten Verkehrsweges muss sich die Stadt Leipzig gemäß EKrG § 12 (2) an den Gesamtbaukosten des Bauwerks beteiligen. Dazu wird eine prozentuale Kostenteilung der Gesamtbaukosten bestimmt, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der jeweiligen Änderung zueinander stehen würden. Das erfordert, dass für die von jedem Beteiligten verlangte Änderung ein Vergleichsentwurf (Fiktiventwurf) mit Kostenermittlung aufzustellen ist. Im Verhältnis dieser beiden Kostensummen sind die Kosten für die gemeinsam durchgeführte tatsächliche Änderung der EÜ zu teilen. Der jeweilige Fiktiventwurf muss dabei technisch durchführbar und wirtschaftlich angemessen sein. 5.2. Kostenteilungsfaktor Die vorhandene Eisenbahnüberführung wird zurückgebaut und mit heutigem Stand der Technik neu errichtet. Die Bauart wird bei beiden Fiktiventwürfen einheitlich angesetzt. Unterscheidungen finden sich lediglich in den Abmessungen im Lichtraumprofil. 5.2.1 Fiktiventwurf Verlangen Deutsche Bahn Die bisherige Höhe und Lage sowie die lichte Weite und Durchfahrtshöhe der Dieskaustraße bleiben bestehen. Die Hauptabmessungen betragen: Breite Überbau: 8,60 m Breite zwischen Aufkantung Schotterfang 4,80 m lichte Weite quer zur Straße: 17,50 m kleinste lichte Höhe Straße 4,30 m lichte Weite längs zum Bauwerk 21,20 m Stützweite/Länge Überbau 24,50 m Da die Unterkante des Bauwerkes beibehalten wird, erhöht sich die Gleisgradiente nur in dem Maße wie es für die Herstellung einer regelkonformen Brückenkonstruktion erforderlich ist. Anhebung der Gradiente: ca. 20 cm Die Dammkörperverbreiterung erfolgt analog dem Realentwurf nur auf der bahnrechten Seite mit folgenden Umbaulängen: Abschnitt 1 Bahnsteigbereich: Abschnitt 2 Dammverbreiterung: Abschnitt 3 Gleiskörper auf Bahndamm: Bahn-km 2,035 bis 2,120; L = 85 m Bahn-km 2,150 bis 2,250; L = 100 m Bahn-km 2,035 bis 2,120; L = 185 m Die Medien sind zur Herstellung der Baugrube wie im Realentwurf zu sichern bzw. umzuverlegen. Gemäß Kostenberechnung betragen die Herstellungskosten für den Fiktiventwurf DB: 3.111.400 €. 6/10 Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO 5.2.2 Fiktiventwurf Verlangen Stadt Leipzig Da die Straße in bisheriger Höhe bestehen bleiben soll, muss die Konstruktionsunterkante zur Gewährleistung des Aufweitungsverlangens der Stadt Leipzig ca. 60 cm höher als im Bestand angeordnet werden. Für die Anordnung einer zusätzlichen Abbiegespur wird die lichte Weite der Brücke vergrößert. Die Hauptabmessungen betragen: Breite Überbau Breite zwischen Aufkantung Schotterfang lichte Weite quer zur Straße: kleinste lichte Höhe Straße lichte Weite längs zum Bauwerk Stützweite 7,32 m 3,50 m ca. 18,20 m ≥ 4,90 m 22,20 m 25,50 m Durch die Anhebung der Unterkante des Bauwerkes um 60 cm erhöht sich die Gleisgradiente zusätzlich zu dem Maß (20 cm) wie es für die Herstellung einer regelkonformen Brückenkonstruktion erforderlich ist. Anhebung der Gradiente: ca. 80 cm Abschnitt 1 Bahnsteigbereich: Abschnitt 2 Dammverbreiterung: Abschnitt 3 Gleiskörper auf Bahndamm: Bahn-km 1,967 bis 2,120; L = 153 m Bahn-km 2,150 bis 2,435; L = 285 m Bahn-km 2,435 bis 2,570; L = 135 m Mit der Herstellung einer LH der Straße von 4,90 m wird die derzeit noch bestehende Anprallgefahr von Straßenfahrzeugen beseitigt. Somit wird der Anprallschutz ersatzlos zurückgebaut. Die Medien sind zur Herstellung der Baugrube wie im Realentwurf zu sichern bzw. um-zuverlegen. Gemäß Kostenberechnung betragen die Herstellungskosten für den Fiktiventwurf Stadt: 3.942.650 €. 5.2.3 Ermittlung der Kostenteilung Unter Beachtung der zuvor aufgeführten Fiktiventwürfe ergibt sich der prozentuale Kostenanteil am Realentwurf wie folgt: Kostenanteil DB = 3.111.400 € / (3.111.400 € + 3.942.650) = 0,4410 = 44,10 % Kostenanteil Stadt = 3.942.650 € / (3.111.400 € + 3.942.650) = 0,5589 = 55,89 % 7/10 Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO 5.3. Herstellungskosten tatsächliches Bauwerk (Realentwurf) Die DB Netz AG hat die Netto-Herstellungskosten (Grunderwerbs- und Baukosten) für den Ersatzneubau der EÜ Dieskaustraße und Verwaltungskosten mit 4.551.800 € berechnet. Diese setzen sich voraussichtlich wie folgt zusammen: Leistungsbeschreibung Kosten netto in € Bauwerk (inkl. Abbruch, Entsorgung, Erdbau, …) 1.977.100 Oberbau 1.126.500 Bahnsteige 37.000 Oberleitung 284.000 Leit- und Sicherungstechnik 176.400 Straßenanlagen einschließlich Anpassung Straßenbahn 201.500 Sicherung/Umverlegung Medien Dritter 133.000 Grunderwerb 110.000 Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen 92.500 Summe Grunderwerbs- und Baukosten 4.138.000 zzgl. Verwaltungskostenpauschale 10 % 413.800 Summe Grunderwerbs- und Baukosten inkl. Verwaltungskostenpauschale 4.551.800 5.4 Kostenanteil Stadt Gemäß 5.2.3 werden die vorgenannten Netto-Baukosten des Realentwurfs auf die DB Netz AG und die Stadt Leipzig aufgeteilt. Demnach entfallen auf die DB Netz AG: 2.007.798,98 € (netto) auf die Stadt Leipzig: 2.544.001,02 € (netto) Da der Umsatzsteueranteil der DB Netz AG nicht zum Ansatz gebracht werden kann, ergibt sich unter Beachtung der Ausgleichsberechnung (siehe 5.5.) eine kreuzungsbedingte Umsatzsteuer i. H. v. 253.023,19 €, welche gemäß dem Kostenteilungsfaktor auf die DB Netz AG und die Stadt Leipzig aufgeteilt wird. Draus ergibt sich ein kreuzungsbedingter Umsatzsteueranteil für die Stadt von 141.414,66 € (55,89% aus 253.023,19 €). Der Gesamtkostenanteil an den Herstellungskosten für die Stadt Leipzig beträgt somit voraussichtlich 2.685.415,68 € (gerundet 2.685.450 €). 8/10 Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO 5.5 Ablöseberechnung/Vorteilsausgleich Die zukünftige EÜ befindet sich wie im Bestand in der Bau- und Unterhaltungslast der DB Netz AG. Mit dem Neubau der EÜ verändern sich die Erhaltungskosten für das Bauwerk. Da die Stadt den Neubau mitfinanziert, erfolgt eine Berechnung der ersparten oder zusätzlich aufzuwendenden Erhaltungskosten über den theorethischen Lebenszyklus des neuen Bauwerks hinweg. Je nachdem, ob der Deutschen Bahn finanzielle Vorteile oder Nachteile dadurch entstehen, erfolgt ein Vorteilsausgleich oder eine Ablöseberechnung gegenüber der Stadt Leipzig. Mittels einer Ausgleichsrechnung werden die kapitalisierten Erhaltungskosten über die jeweilige Lebensdauer des alten und neuen Bauwerks hinweg berechnet und gegenübergestellt. Die Erhaltungskosten der EÜ Dieskaustraße belaufen sich demnach auf netto: im Bestand: nach Neubau: 2.675.900 € 506.800 € Die Deutsche Bahn erzielt also einen Vorteil durch den Neubau der EÜ im Hinblick auf die Erhaltungskosten und erspart sich dadurch Erhaltungskosten i. H. v. 2.169.100 €. Dieser Ablösebetrag wird nun mittels des Kostenteilungsfaktors aus 5.2 auf die Beteiligten aufgeteilt: Anteil DB (44,11%): Anteil Stadt (55,89%): 956.800 € 1.212.300 € Die Stadt Leipzig erhält folglich von der DB Netz AG einen Ablösebetrag i. H. v. 1.212.300 €, welcher spätestens ein Jahr nach der Inbetriebnahme des Bauwerks ohne Umsatzsteueranteil vergütet wird. Der Gesamtkostenanteil der Stadt reduziert sich aufgrund des Ablösebetrages daher auf eine Summe i. H. v. 1.473.150 €. 6. Finanzierung Der zu finanzierende Gesamtkostenanteil für die Stadt beträgt ca.1.473.150 €. Ein Antrag auf Förderung wird auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben vom 09.12.2015 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) gestellt. Die zuwendungsfähigen Kosten von den benannten Gesamtkosten betragen 1.473.150 €. Es wird von einer Förderquote von 100 % ausgegangen. 9/10 Verkehrs- und Tiefbauamt 21.12.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO Folgender Finanzierungsplan stellt hierfür die geplanten Ein- und Auszahlungen dar. Gesamtkostenanteil Stadt 2.685.450 € Auszahlung 2018 PSP-Element 7.000.1687.740 Auszahlung 2019 PSP-Element 7.000.1687.740 1.300.000 € 1.385.450 € Einzahlung 2020 Fördermittel LASuV PSP-Element 7.000.1687.705 Einzahlung 2020 Vorteilsausgleich DB Netz AG PSP-Element 7.000.1687.705 Einzahlung 2021 Fördermittel LASuV PSP-Element 7.000.1687.705 1.399.500 € 1.212.300 € 73.650 € Der städtische Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme beträgt somit nach jetzigem Sachstand 0 €. Da sich die EÜ in der Baulast der DB Netz AG befindet und im Zuge der Maßnahme keine neuen städtischen Verkehrsflächen entstehen, zieht die Baumaßnahme keine unmittelbaren Folgekosten für die Stadt nach sich. 7. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Durch den Ersatzneubau EÜ Dieskaustraße mit einer lichten Höhe von mindestens 4,90 m wird die Sicherheit durch die Verringerung der Anprallgefahr auf dem Schienen- und Straßenverkehrsweg verbessert. Zudem werden in diesem Bereich die baulichen Voraussetzungen für die Neugestaltung der Dieskaustraße geschaffen, das dann ebenfalls zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beiträgt. 8. Grunderwerb Durch die DB Netz AG wird Grunderwerb getätigt und vorher in der abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung verankert. Die Kosten dafür sind in den Herstellungskosten gemäß Punkt 5.3 berücksichtigt. 10/10 Ersatzneubau EÜ Dieskaustraße Anlage 4 zur Kreuzungsvereinbarung Anlage 6.1 zur Kreuzungsvereinbarung Anlage 6.2 zur Kreuzungsvereinbarung Kreuzungsvereinbarung Erneuerung EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz - Gaschwitz Erneuerung Eisenbahnüberführung „Dieskaustraße“ (Leipzig) Strecke 6379, Bahn-km 2,132 Kreuzungsvereinbarung §§ 3, 12 (2) EKrG DB Netz AG Regionalbereich Südost I.NP-SO-M-G(E) August 2017 Kreuzungsvereinbarung Erneuerung EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig-Plagwitz - Gaschwitz Inhaltsverzeichnis 1. Kreuzungsvereinbarung 2. Erläuterungsbericht zum Realentwurf 3. Kosten Realentwurf 4. Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten 5. Kostenberechnung 6. Kostenfolge bei Leitungsänderungen / -umverlegungen 7. Übersichtskarte 8. Lageplan Realentwurf 9. Quer- und Höhenprofile Tiefbau Realentwurf 10. Querprofil 11. Höhenplan 12. Bauwerksplan 13. Draufsicht 14. Schnitte und Ansichten 15. Leitungspläne Dritter 16. Lageplan Leitungsumverlegung 17. Querschnitt Leitungsumverlegung 18. Grunderwerb 19. Grunderwerbsplan Strecke km 6379 km 1,605 bis km 2,860 20. Grunderwerbsplan Ausgleichsmaßnahmen 21. Grunderwerbsverzeichnis 22. Fiktiventwürfe 23. Fiktiventwurf Verlangen Bahn 24. fiktiver Bauwerksplan 25. fiktives Querprofil 26. fiktiver Höhenplan 27. Kosten Fiktiventwurf Bahn 28. Erläuterungsbericht Fiktiventwurf Bahn 29. Fiktiventwurf Verlangen Straße 30. fiktiver Bauwerksplan 31. fiktives Querprofil 32. fiktiver Höhenplan 33. Kosten Fiktiventwurf Straße 34. Erläuterungsbericht Fiktiventwurf Straße 35. Ablöseberechnung 36. Erläuterungen zur Ablöseberechnung 37. vorläufige vereinfachte Ablöseberechnung 38. Kosten Ablösungsberechnung altes Bauwerk 39. Kosten Ablösungsberechnung neues Bauwerk EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig-Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 2.1 Anlage 2.2 Anlage 2.3 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 5.1 Anlage 5.2 Anlage 6 Anlage 6.1 Anlage 6.2 Anlage 7 Anlage 7.1 Anlage 7.2 Anlage 8 Anlage 8.1 Anlage 8.2 Anlage 8.3 Anlage 9 Anlage 9.1 Anlage 9.1.1 Anlage 9.1.2 Anlage 9.1.3 Anlage 9.1.4 Anlage 9.1.5 Anlage 9.2 Anlage 9.2.1 Anlage 9.2.2 Anlage 9.2.3 Anlage 9.2.4 Anlage 9.2.5 Anlage 10 Anlage 10.1 Anlage 10.2 Anlage 10.3 Anlage 10.4 Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 (2) EKrG Erneuerung Eisenbahnüberführung „Dieskaustraße“ (Leipzig) DB-Strecke 6379 Leipzig-Plagwitz - Gaschwitz Bahn-km 2,132 Zwischen der DB Netz AG Regionalbereich Südost Produktionsdurchführung Leipzig Brandenburger Straße 1 04103 Leipzig - nachstehend DB Netz AG genannt und der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister Herr Burkhard Jung dieser vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Frau Dorothee Dubrau Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4 - 6 04109 Leipzig - nachstehend Straßenbaulastträger genannt – wird gemäß § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) folgende Vereinbarung geschlossen: Seite 1 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 §1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die „Dieskaustraße“ (kommunale Straße) in Leipzig kreuzt die DB-Strecke 6379 Leipzig-Plagwitz - Gaschwitz in Bahn km 2,1+32. (2) Die vorhandene Kreuzung ist als Eisenbahnüberführung (EÜ) hergestellt. (3) Beteiligte an der Kreuzung sind die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges und der Straßenbaulastträger als Baulastträger der Straße. (4) Aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs verlangt die DB Netz AG: die Herstellung einer richtlinienkonformen Überbaubreite und der Straßenbaulastträger: die Erhöhung der lichten Durchfahrtshöhe sowie die Vergrößerung der lichten Weite (5) Im Verkehrsraum der „Dieskaustraße“ befinden sich Straßenbahnanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB). Die Interessen der Straßenbahn (LVB) werden in allen Belangen vom Straßenbaulastträger vertreten. (6) Die Kreuzungsbeteiligten sind sich einig, dass es sich hierbei um die Änderung einer Kreuzung im Sinne der §§ 3, 12 Nr. 2 EKrG handelt. §2 Art und Umfang der Maßnahme (1) Beschreibung der kreuzungsbedingten Maßnahmen: a) Abbruch der vorhandenen Eisenbahnüberführung b) Neubau der EÜ als 1-feldrige Stahlbetonrahmenkonstruktion mit einer lichten Durchfahrtshöhe von ≥ 4,90 m und einer lichten Weite von ≥ 18,20 m (senkrecht zur Straßenachse) c) Anhebung der Gleisgradiente um bis zu 80 cm, resultierend aus der größeren lichten Höhe unter dem Bauwerk und der größeren Bauhöhe der EÜ d) Sicherung und bauzeitliche Verlegung der im Gründungsbereich vorhandenen Versorgungsleitungen e) Wiederherstellung der Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen im Kreuzungsbereich f) Umsetzung von denkmalpflegerischen Auflagen wie Aufarbeitung des Gangsteges und der Geländer aus dem Bestand und Wiedereinbau g) Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß LBP Seite 2 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 (2) Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Anlagen, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Darüber hinaus gelten die Unterlagen und Pläne denen die Beteiligten schriftlich zugestimmt haben: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 2.1: Anlage 2.2: Anlage 2.3: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 5.1: Anlage 5.2: Anlage 6: Anlage 6.1: Anlage 6.2: Anlage 7: Anlage 7.1: Anlage 7.2: Anlage 8: Anlage 8.1: Anlage 8.2: Anlage 8.3: Anlage 9 Anlage 9.1 Anlage 9.1.1 Anlage 9.1.2 Anlage 9.1.3 Anlage 9.1.4 Anlage 9.1.5 Anlage 9.2 Anlage 9.2.1 Anlage 9.2.2 Anlage 9.2.3 Anlage 9.2.4 Anlage 9.2.5 Anlage 10 Anlage 10.1 Anlage 10.2 Anlage 10.3 Anlage 10.4 Erläuterungsbericht zum Realentwurf (Stand: 03.08.2017) Kosten Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten (Stand: 02.08.17) Kostenberechnung (Stand: 01.08.2017) Kostenfolge bei Leitungsänderungen / -umverlegungen und bauzeitlicher Sicherung (Stand: 08/2016) Übersichtskarte ohne Maßstab (Stand: 02/2016) Lageplan M 1:1000 (Stand: 06/2016) Quer-und Höhenprofile Querprofil M 1:100 (Stand: 06/2016) Höhenplan M 1:2000/1:100 (Stand: 06/2016) Bauwerkspläne Draufsicht M 1:200 (Stand: 04/2016) Schnitte und Ansichten M 1:100 (Stand: 04/2016) Leitungspläne Dritter Lageplan Leitungsumverlegung M 1:1000 (Stand: 04/2016) Querschnitt Leitungsumverlegung M 1: 50 (Stand: 04/2016) Grunderwerb Grunderwerbsplan M 1:1000 (Stand: 02/2016) Grunderwerbsplan Ausgleichsmaßnahmen M 1:1000 (Stand: 02/17) Grunderwerbsverzeichnis (Stand: 02/2017) Fiktiventwürfe Fiktiventwurf Verlangen Bahn fiktiver Bauwerksplan M 1:2000 / 1:100 (Stand: 06/2016) fiktives Querprofil M 1:100 (Stand: 06/2016) fiktiver Höhenplan M 1:2000 / 1:100 (Stand: 06/2016) Kostenermittlung (Stand: 30.06.2016) Erläuterungsbericht Fiktiventwurf Bahn (Stand: 08.08.2016) Fiktiventwurf Verlangen Straße fiktiver Bauwerksplan M 1:2000 / 1:100 (Stand: 06/2016) fiktives Querprofil M 1:100 (Stand: 06/2016) fiktiver Höhenplan M 1:2000 / 1:100 (Stand: 06/2016) Kostenermittlung (Stand: 01.08.2017) Erläuterungsbericht Fiktiventwurf Straße (Stand: 03.08.2017) Ablöseberechnung Erläuterungen zur Ablöseberechnung (Stand: 08.08.2016) vorläufige, vereinfachte Ablöseberechnung (Stand: 08.08.2017) Kosten Ablösungsberechnung altes Bauwerk (Stand: 30.06.2016) Kosten Ablösungsberechnung neues Bauwerk (Stand: 30.06.2016) Seite 3 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 §3 Öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren Die DB Netz AG hat für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. §4 Planung und Durchführung der Maßnahme (1) Die DB Netz AG plant und führt die in § 2 Abs. 1 aufgeführten Maßnahmen nach Maßgabe der „Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“ (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 10/2014 vom 18.11.2014) durch. Entgegen der Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz haben die Vertragspartner für den Punkt 1.2 „Grundinanspruchnahme“ letzter Satz in dieser Vereinbarung eine Sonderregelung getroffen. Diese Regelung ist im § 8 Abs. 2 verankert. (2) Ergeben sich durch die Maßnahmen aus § 2 Einwirkungen auf Anlagen des anderen oder dessen Verkehr, wird der Baudurchführende vorher dessen Zustimmung einholen. § 4 (1) des EKrG bleibt hiervon unberührt. (3) Die Realisierung der Maßnahme ist in den Jahren 2018 bis 2019 vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahme wird dem Straßenbaulastträger 4 Wochen im Voraus schriftlich angezeigt. Für die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur zeitlichen Durchführung der Maßnahmen, gelten die im Schriftwechsel zu vereinbarenden Einzelheiten. Kurzfristig notwendige Änderungen des Bauablaufs werden dem jeweils anderen Kreuzungsbeteiligten unverzüglich angezeigt. (4) Während der Baudurchführung werden die Eisenbahnstrecke und die Straße zeitweise gesperrt. Der verbleibende Verkehr auf den sich kreuzenden Verkehrswegen wird während der Baudurchführung einschließlich Abnahme, Vermessung und Bauwerksprüfung so wenig wie möglich beeinträchtigt. §5 Abnahme, Vermessung, Bestandsunterlagen (1) Das Verfahren hinsichtlich der Abnahme, Vermessung und Erstellung der Bestandstunterlagen erfolgt nach Maßgabe der „Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“ (ARS Nr. 10/2014 vom 18.11.2014). Seite 4 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 (2) Für die erste Hauptprüfung sind die DIN EN 1991-1-7 und die Ril 804 der DB Netz AG zu beachten. (3) Der jeweils Baudurchführende wird 2 Wochen vor der Abnahme zu einer gemeinsamen Begehung einladen und gleichzeitig den genauen Termin der Abnahme bekannt geben. (4) Der Status des geodätischen Datums (Referenzsystem und Projektion) wird zwischen den Kreuzungsbeteiligten wie folgt festgelegt: - für die DB Netz AG: - für den Straßenbaulastträger: DB-REF bzw. DHHN 92 ETRS_89 UTM_Zone33N; DHHN 92 (5) Der jeweils andere Beteiligte erhält Bestandsübersichtpläne der Kreuzungsanlage. Der jeweilige Träger der Erhaltungslast erhält alle für die Erhaltungszwecke seiner Anlagen erforderlichen Bauwerksunterlagen in 1-facher Ausfertigung (Papier und digital). Die Bestandspläne sind im Standard der vorhandenen Bauwerksunterlagen zu erstellen. Die Erstellung hat nach den Festlegungen des geltenden Pflichtenheftes der Stadt Leipzig zu erfolgen. (6) Die Pläne werden bis spätestens 6 Monate nach Bauende übergeben. (7) Für digital erstellte Bestandspläne und Vermessungsunterlagen wird folgendes Format der erforderlichen Dateien festgelegt: - pdf; dxf §6 Kosten der Maßnahme (1) Der Umfang der kreuzungsbedingten Kosten (Kostenmasse) wird unter Beachtung des § 12 EKrG, der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV) sowie der dazu ergangenen und von den Kreuzungsbeteiligten eingeführten/anerkannten Durchführungsbestimmungen des BMVI ermittelt (u.a. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/1989 vom 17. Mai 1989 – StB 17/E 10/E 14/78.10.20/19 Va 89 – „Richtlinien zur Ermittlung und Aufteilung der Kostenmasse bei Kreuzungsmaßnahmen“). (2) Die Kosten der Maßnahme (§ 2 Abs. 1) betragen nach der als Anlage beigefügten „Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten“ voraussichtlich ca. 4.804.823,19 EUR einschließlich anfallender Umsatzsteuer und Sie sind in voller Höhe kreuzungsbedingt und werden insoweit nach § 12 Nr. 2 EKrG von der DB Netz AG und vom Straßenbaulastträger getragen. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG - auf die DB Netz AG - auf den Straßenbaulastträger 44,11 v.H. voraussichtlich 2.119.407,51 EUR 55,89 v.H. voraussichtlich 2.685.415.68 EUR Seite 5 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 Die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels erfolgt nach Fiktiventwürfen. Die Einzelheiten der Kostenteilung nach § 12 Nr. 2 EKrG erbeben sich aus der Anlage Nr. 2.1 die Bestandteil dieser Vereinbarung werden. (3) Anfallende Umsatzsteuer gehört zur Kostenmasse. (4) Bei der Berechnung der Personalkosten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 der 1. EKrV sind die Kosten für das tatsächlich eingesetzte Personal anzusetzen (Schreiben des BMVI vom 18.09.95 – StB 17/E 11/E16/78.11. 00/27 Va 95). Bewertungsgrundlage für die Eigenleistungen der DB Netz AG sind die örtlichen „Dispositiven Kostensätze“ (Dispo-Kosa) ohne Zuschläge. Sie stellen die Basis der Kostenrechnung der DB Netz AG dar, die vom Bund anerkannt wird. Die Kostensätze unterliegen der jährlichen Überprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Bei Bedarf werden die örtlichen Kostensätze für die in Betracht kommenden Leistungen von der DB Netz AG mitgeteilt (Rundschreiben (RS) BMVI – StB 15/7174.2/5-07/1220977 vom 10.06.2010). Für die Berechnung der Personalkosten der Straßenbaulastträger findet der in seinem Zuständigkeitsbereich für die Abwicklung von Schadensfällen gegenüber Dritten bei Beschädigung von Straßeneigentum für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen geltende Stundensatz Anwendung. (5) Die Beteiligten werden Verwaltungskosten nach § 5 der 1. EKrV in Höhe von 10 v. H. der von ihnen aufgewandten kreuzungsbedingten Grunderwerbs- und Baukosten in Rechnung stellen (RS BMVI – StB 15/7174.2/5-14/2095549 vom 29.01.2014 hinsichtlich der Abgrenzung von Mitwirkungspflichten und Verwaltungskosten). (6) Nachweisbare Kosten für Betriebserschwernisse während der Bauzeit gehören (als Baukosten) nur zur Kostenmasse, soweit sie den Kreuzungsbeteiligten selbst entstehen (RS BMVI – S 16/78.11.00/13 B 03 vom 28.09.2004). (7) Aufwendungen für erforderliche Änderungen an den im Eigentum der DB Netz AG stehenden betriebsnotwendigen Bahn-Telekommunikationsanlagen gehören zur Kostenmasse (Schreiben BMVI - S 16/78.11.00/2 Va 03 vom 23.01.2003 und S 16/ 78.11.00/1 BE 05 vom 23.08.2005). (8) Für die Verlegung, Änderung oder Sicherung von Telekommunikationslinien, die nicht zu den Eisenbahn- oder Straßenanlagen gehören, gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), soweit keine besonderen vertraglichen Regelungen bestehen. (9) Von den Kosten für Leitungsanpassungsarbeiten werden nur die Anteile der Kostenmasse angelastet, die ein Beteiligter als Baulastträger eines der beteiligten Verkehrswege zu tragen hat. Seite 6 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 Nicht zur Kostenmasse zählen die auf Grund bestehender Rechtsverhältnisse von Dritten (z.B. Konzessionsverträge) zu übernehmenden Kosten. Diese sind erforderlichenfalls von den jeweiligen Vertragspartnern bis zur Durchsetzung ihrer Ansprüche vorzufinanzieren. Wenn beide Kreuzungsbeteiligte für ein und dieselbe Leitung Verträge mit unterschiedlichen Folgekostenregelungen geschlossen haben, gilt Folgendes: Die dem Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen (VU) aufgrund der Leitungsänderung entstehenden Gesamtkosten sind jeweils zu 50 % dem Vertragsverhältnis mit dem Straßenbaulastträger und zu 50 % dem Vertragsverhältnis mit der DB Netz AG zuzuordnen. Das VU trägt von der einen Hälfte der Gesamtkosten die Kosten gemäß der vertraglichen Folgekostenregelung mit dem Straßenbaulastträger (z. B. Rahmenvertrag/ Mustervertrag). Von der anderen Hälfte der Gesamtkosten trägt das VU die Kosten gemäß den Folgekostenregelungen mit der DB Netz AG (z. B. Gasund Wasserleitungskreuzungsrichtlinien). Anstelle des Vertragsverhältnisses mit dem Straßenbaulastträger kann auch eine gesetzliche Folgekostenregelung treten. Die Abrechnung gegenüber dem VU erfolgt durch den Kreuzungsbeteiligten, welcher die Baudurchführung insgesamt bzw. die für die Leitungsänderung maßgeblichen Teile der Baudurchführung übernommen hat. (10) Die endgültigen Kosten ergeben sich aus der Schlussabrechnung. §7 Abrechnung (1) Das Verfahren zur Abrechnung der Kreuzungsmaßnahme zwischen den Kreuzungsbeteiligten erfolgt nach Maßgabe der „Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“ (ARS Nr. 10/2014 vom 18.11.2014). (2) Die Kreuzungsbeteiligten übernehmen die Abrechnung für die von Ihnen durchgeführten Maßnahmen gemäß § 4 der Vereinbarung. Die Rechnungsadresse der Stadt Leipzig lautet: Zentraler Rechnungseingang c/o Stadt Leipzig 66.341 Postfach 100 551 04005 Leipzig (3) Die Schlussrechnung wird von der DB Netz AG erstellt. (4) Für folgende Grundstücke soll die DB Netz AG Grundstückseigentümer werden: - Gemarkung Großzschocher, Flur 140510 Flurstück 655/8 268 m² - Gemarkung Großzschocher, Flur 140410 Flurstück 655/10 138 m² Seite 7 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 §8 Grundinanspruchnahme (1) Der Straßenbaulastträger duldet die Kreuzungsanlage unentgeltlich auf Dauer gemäß § 4 Abs. 1 EKrG. Ein Grunderwerb findet insoweit nicht statt. (2) Zu den Fragen der Abgrenzung des Duldungsbereiches und der sonstigen für die Durchführung des Vorhabens der DB Netz AG unentgeltlich seitens des Straßenbaulastträgers zur Verfügung zu stellenden Flächen befinden sich die Parteien im laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren mit differierenden Rechtsauffassungen. Daher wird vereinbart, dass eine abschließende Regelung zu dem Umfang der unentgeltlich oder entgeltlich zu überlassenden Flächen auch für diese Maßnahme erst getroffen wird, wenn hierüber und die Fragen der Anwendungsbereiche der Regelungen für die unentgeltliche Duldung und die sonstigen Flächennutzungen in einem Klageverfahren rechtskräftig entschieden wurde. Nach rechtskräftiger Beendigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zur EÜ Papiermühlstraße wird entschieden, ob und in welchem Umfang Gebühren u.a. Kosten zu Lasten der DB Netz AG anfallen. Die Partner verpflichten sich, die entsprechenden Grundsätze der Rechtsprechung dann zeitnah anzuwenden auf die Vertragsanpassungen. Die Stadt fordert bis zur Klärung für die Inanspruchnahme der zur Umsetzung der Maßnahme benötigten Verkehrsflächen, die Antragstellung auf Sondernutzung. Die Kreuzungsbeteiligten verpflichten sich, bei Inanspruchnahme dieser Flächen die verkehrlichen und betrieblichen Belange des jeweils anderen Kreuzungsbeteiligten angemessen zu berücksichtigen. Art und Umfang der Inanspruchnahme werden gemeinsam dokumentiert. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die genutzten Flächen unverzüglich in dem Zustand zurück zu geben, wie sie übernommen wurden. (3) Die DB Netz AG führt den Grunderwerb von Dritten insgesamt durch. §9 Erhaltung und Eigentum (1) Für die Erhaltung der Kreuzungsanlagen gilt § 14 EKrG. Danach erhält: a) die DB Netz AG die Eisenbahnanlagen. Dies sind insbesondere die Eisenbahnüberführung einschließlich Widerlager und Fundamente, die Gleisanlagen und die Anlagen zur Gleisentwässerung, die Oberleitungs- und Signalanlagen sowie die Schutzerdungsanlagen des Brückenbauwerkes. Seite 8 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 b) der Straßenbaulastträger die Straßenanlagen. Dies sind insbesondere Straßenbelag, Straßenrandbefestigung, straßenbegleitende Gehwege, Verkehrsbeschilderung, Leiteinrichtungen, Warnanstriche, Straßenentwässerungsanlagen sowie die Anlagen der Straßenbahn einschließlich deren Oberleitungsanlage und die im Bereich der EÜ vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen. (2) Für Erhaltungsmaßnahmen, die Anlagen des anderen Beteiligten betreffen, wird dessen vorherige Zustimmung eingeholt, es sei denn, dass Gefahr im Verzuge ist. Dabei werden auch der Umfang der Mitbenutzung der Anlagen des anderen Beteiligten sowie ggf. erforderliche Sicherheitsvorkehrungen festgelegt. (3) Die Verkehrssicherungspflicht für die Anlagen und Verkehrswege unterhalb der Eisenbahnüberführung obliegt dem Straßenbaulastträger. (4) Wenn ein Kreuzungsbeteiligter Anlagen des anderen Beteiligten erstellt, geht mit der Abnahme (§ 640 BGB/ § 12 VOB/B) die Verkehrssicherungspflicht auf den jeweiligen Erhaltungspflichtigen über. Sofern die gemäß Abnahmeprotokoll festgestellten Mängel zunächst der Verkehrsfreigabe/Inbetriebnahme entgegenstehen, übernimmt der Erhaltungspflichtige die Verkehrssicherungspflicht spätestens mit der Verkehrsfreigabe/Inbetriebnahme. (5) Die zukünftiger Erhaltungskosten werden der Stadt nach § 15 Abs. 2 und Abs. 4 EKrG abgelöst. Für die nach der verkehrsbereiten Fertigstellung erforderlich werdende Ablösungsberechnung sind die Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung – ABBV) sowie die dazu ergangenen Richtlinien (ARS Nr. 26/2912 StB 157174.1/4-1/1816030 vom 12.12.2012) maßgebend. Die Kreuzungsbeteiligten haben sich darauf verständigt, eine vorläufige, vereinfachte Ablösungsberechnung zu erstellen. Diese ist unverbindlich und dient nur der Einplanung der voraussichtlich notwendig werdenden Haushaltsmittel. Der voraussichtlich anfallende Ablösungsbetrag wurde von der DB Netz AG erstellt und beläuft sich auf 1.212.300,00 EUR. § 10 Sonstiges (1) Genehmigungen für die Verlegung von Leitungen und für den An- oder Einbau sonstiger Einrichtungen durch Dritte obliegen jedem Beteiligten für seinen Verkehrsweg. Jeder Beteiligte wird dafür Sorge tragen, dass dem anderen Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, seine Interessen zu vertreten, wenn die Seite 9 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 Verlegung von Leitungen und der An- oder Einbau sonstiger Einrichtungen Auswirkungen auf Anlagen des anderen Beteiligten oder dessen Verkehr haben kann. (2) Die Straßenkanalisation befindet sich in der Baulast der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL). Eine Einleitung von Oberflächenwasser aus der EÜ hat direkt in die Anlagen der KWL in der Straße zu erfolgen. Zur Einleitung wird durch die DB Netz AG mit der KWL eine gesonderte Regelung getroffen. (3) Der Erhaltungspflichtige eines Kreuzungsbauwerks ist nicht verpflichtet, die Ansichtsflächen zu säubern. Der Baulastträger des jeweils unterführten Verkehrsweges ist berechtigt, Ansichtsflächen im Bedarfsfall auf eigene Kosten zu säubern. Ausgleichsansprüche bzw. Ansprüche auf Vornahme entsprechender Maßnahmen gegenüber dem/den anderen Kreuzungsbeteiligten sind insoweit ausgeschlossen. (4) Ausführungsplanungen welche die Anlagen des Straßenbaulastträgers betreffen, sind rechtzeitig vor deren Realisierung dem Straßenbaulastträger zur Prüfung auf Wahrung seiner Belange vorzulegen. (5) Das vorhandene Befestigungsmaterial aus Naturstein der Gehwege und Straßenfahrbahnen ist Eigentum des Straßenbaulastträgers und die Wiederverwendung im Endzustand ist anzustreben. Bei neuen Borden ist Granit zu verwenden. Nicht mehr benötigte Ausbaumaterialien aus Naturstein sind dem Straßenbaulastträger zur Verfügung zu stellen. § 11 Änderung der Vereinbarung (1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. (2) Für den Fall der Änderung der technischen Planung in einer Zulassungsentscheidung nach § 3 verpflichten sich die Parteien zu einer Anpassung der Vereinbarung. Seite 10 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017 § 12 Ausfertigungen Diese Vereinbarung wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung. für die DB Netz AG: für den Straßenbaulastträger: Leipzig, den ………. Leipzig, den .......... DB Netz AG Regionalbereich Südost Produktionsdurchführung Leipzig Stadt Leipzig ..................... .................................... .................... Dubrau Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau [Namen in Druckschrift wiederholen] (....................) (....................) (...............................) Seite 11 von 10 EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz Stand: 08.08.2017