Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1307657.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
29.08.17, 12:00
Aktualisiert
10.01.18, 08:04
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04735
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss "Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße"
(Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
SBB Südwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme Erneuerung Eisenbahnüberführung „Dieskaustraße“ (Leipzig)
Strecke 6379, Bahn-km 2,132 wird realisiert. Bauherr ist die DB Netz AG.
Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zurzeit gültigen Fassung.
2. Die Gesamtkosten für die Stadt Leipzig betragen 2.685.450 €. Der städtische Anteil
beträgt 0 €.
3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „EÜ Dieskaustraße“ (7.0001687.740) in den
Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2018: 1.300.000 €
2019: 1.385.450 €
4. Die Einzahlungen aus Fördermitteln sind im PSP-Element „EÜ Dieskaustraße“
(7.0001687.705) wie folgt geplant:
2020: 1.399.500 €
2021:
73.650 €
5. Die Einzahlungen seitens der DB Netz AG sind im PSP-Element „EÜ Dieskastraße
(7.0001687.705) wie folgt geplant
2020: 1.212.300 €
6. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.685.450 € im PSP-Element „EÜ Dieskaustraße“
(7.0001687.740) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 2.471.140,55 €
1/4
aus dem PSP-Element „B 6 West/B 87 von Pittlerstraße bis S1“ (7.0000539.705)
sowie in Höhe von 214.309,45 € aus dem PSP-Element „B6 (neu)/B87 (neu), Mittlerer
Ring Nord“ (7.0000555.705).
7. Die im Haushaltsjahr 2017 nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im
Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018
übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht entsprechend § 7 der
Haushaltssatzung 2017/ 2018 unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den
Stadtrat zu gegebenem Zeitpunkt.
8. Die im Haushaltsjahr 2018 nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im
Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019
übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht entsprechend § 7 der
Haushaltssatzung 2017/ 2018 unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den
Stadtrat zu gegebenem Zeitpunkt.
9. Die Auszahlungen bzw. Einzahlungen für die Folgejahre werden mit der
Haushaltsplanung 2019/2020 berücksichtigt.
10. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und der Bestätigung der Fördermittel.
11. Sollte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Fördermittel bereitstellen,
müssen diese aus städtischen Eigenmitteln innerhalb des Eckwertes des Verkehrsund Tiefbauamtes finanziert werden.
12. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz
AG abzuschließen.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, siehe Erläuterungsbericht Kap. 3
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2020
2020
2021
2018
2019
1.399.500
1.212.300
73.650
1.300.000
1.385.450
7.0001687.705
7.0001687.705
7.0001687.705
7.0001687.740
7.0001687.740
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Die DB Strecke 6379 Leipzig-Plagwitz – Gaschwitz wird im Leipziger Südwesten mittels
einer EÜ über die Dieskaustraße geführt.
Die EÜ befindet sich in der Baulast der DB Netz AG. Die Stadt ist Straßenbaulastträger der
unterführten Dieskaustraße. Im Verkehrsraum der Straße befinden sich zu dem
Straßenbahnanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe, welche gemäß EKrG dem
Straßenbaulastträger zugeordnet werden.
Die DB Netz AG plant den Ersatzneubau der EÜ Dieskaustraße von 2018-2019.
Die Stadt hatte mit Schreiben vom 08.12.14 und 09.12.15 ein Aufweitungsverlangen
hinsichtlich der lichten Höhe und Weite gegenüber der DB Netz AG formuliert. Die
uneingeschränkte Nutzung der Fahrstreifen unter dem Bauwerk sowie die Schaffung der
Rahmenbedingungen für den mittelfristig geplanten grundhaften Ausbaus der Dieskaustraße
durch die Stadt Leipzig waren Anlass für diese Forderungen.
Die Baumaßnahme EÜ Dieskaustraße ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens „Änderung der EÜ Dieskaustraße km 2,132 und der EÜ Küchenholzallee km
2,704“, welches durch das Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt wird.
Gemäß dem EKrG §12 (2) muss sich die Stadt aufgrund des Aufweitungsverlangens an den
Herstellungskosten der Kreuzungsanlage beteiligen.
Neben den baulichen Maßnahmen an der EÜ werden vor allem die Oberleitungsanlagen der
LVB den neuen Verhältnissen angepasst, die Straße im ursprünglichen Zustand
wiederhergestellt. Denkmal- und landschaftspflegerische Auflagen und Forderungen werden
ebenfalls umgesetzt.
Der zu tragenden Kostenanteil für die Stadt Leipzig beläuft sich auf ca. 2,685 Mio €.
Dieser Kostenanteil wird durch die Zahlung eines Vorteilsausgleichs der DB Netz AG an die
Stadt um ca. 1,212 Mio. € vermindert.
Für den verbleibenden Kostenanteil i. H. v. ca. 1,473 Mio. € werden Fördermittel mit einer
Förderquote von 100% veranschlagt.
Anlagen:
Prüfkatalog Strategische Ziele
Erläuterungsbericht zum Sachverhalt
Übersichtslageplan
Lageplan
Bauwerksplan Ersatzneubau (Realentwurf), Draufsicht
Bauwerksplan Ersatzneubau (Realentwurf), Schnitte, Ansichten
Entwurf der Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 (2) EKrG zur Erneuerung der
Eisenbahnüberführung Dieskaustraße, Strecke 6379, Bahn-km 2,132 (Stand 11.08.2017,
Vereinbarungstext)
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☐ niedrig
☐
☒
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☒ ja
☒ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
Erläuterungsbericht zum Bau- und Finanzierungsbeschluss „Eisenbahnüberführung (EÜ)
Dieskaustraße“ (Bereich Einmündung A.-Nagel-Straße)
1. Grundlagen
•
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März
1971 (BGBl. I S. 337), zuletzt geändert durch Artikel 462 der Verordnung vom 31. August
2015 (BGBl. I S. 1474)
•
1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKrV) vom 2. September 1964 (BGBl. I S. 711), zuletzt
geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar 1983 (BGBl. I S. 85)
•
Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „ Änderung der EÜ Dieskaustraße km 2,132 und
EÜ Küchenholzallee km 2,704“
•
Aufweitungsverlangen der Stadt Leipzig mit Schreiben vom Verkehrs- und Tiefbauamt an
die DB Projektbau GmbH / DB Netz AG vom 08.12.2014 und 09.12.2015
•
„Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz“, veröffentlicht mit dem Allgemeinen Rundschreiben
Straßenbau (ARS) Nr. 10/2014 vom 18.11.2014
•
Entwurf der Kreuzungsvereinbarung zur Erneuerung der Dieskaustraße, Stand 08.08.2017
Die Dieskaustraße kreuzt im Südwesten der Stadt Leipzig im Ortsteil Kleinzschocher die DBStrecke 6379 Leipzig-Plagwitz – Gaschwitz. Diese Kreuzung ist als Eisenbahnüberführung
hergestellt.
Die DB Netz AG ist Baulastträger des Schienenweges sowie des Kreuzungsbauwerks.
Die lichte Höhe unter der EÜ ist derzeit durch südlich und nördlich zum Bauwerk angeordnete
Anprallschutzportale auf 3,60 m begrenzt. Die Ausbildung des Schienenkörpers auf der EÜ ist
nicht mehr regelkonform.
Die Stadt Leipzig ist der Straßenbaulastträger der unterführten Dieskaustraße, die eine wichtige
Hauptverkehrsstraße im Leipziger Südwesten darstellt. Sie hat eine wichtige Verbindungsfunktion
zwischen dem Zentrum und den Stadtteilen Plagwitz und Kleinzschocher im Norden sowie den
Stadtteilen Großzschocher und Knautkleeberg im Süden. Über die abzweigende Arthur-NagelStraße wird zudem der Stadtteil Grünau im Westen erschlossen.
Die Dieskaustraße wird von den Leipziger Verkehrsbetrieben mit der Straßenbahnlinie 3 bedient.
Die zwei Gleise der Straßenbahntrasse verlaufen im Bereich der EÜ in der Fahrbahnmitte.
Die Belange der Straßenbahn werden im kreuzungsrechtlichen Sinne vollumfänglich von der Stadt
Leipzig vertreten.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
2. Veranlassung und Zielstellung
Die DB Netz AG beabsichtigt die 1906 errichtete und denkmalgeschützte EÜ in den Jahren 2018
und 2019 aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs zu erneuern.
Insbesondere soll durch die Herstellung eines regelkonformen Überbaus die Sicherheit des
Überführungsbauwerks erhöht und die Funktion des Kreuzungsbauwerkes gewährleistet werden.
Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens „Erneuerung der
Eisenbahnüberführungen EÜ Dieskaustraße km 2,132 sowie EÜ Küchenholzallee km 2,704 der
Strecke 6379 Plagwitz – Gaschwitz“ nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), welches
durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt wird.
Gemäß dem „Mittelfristigen Investitonsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 bis 2020“
plant das Verkehrs- und Tiefbauamt gemeinsam mit den Leipziger Verkehrsbetrieben den
grundhaften Ausbau der Dieskaustraße zwischen Adler und Brückenstraße in den Jahren 2020 bis
2022.
Aufgrund der derzeitigen lichten Höhe von 4,30 m ist die EÜ für den Straßenverkehr höhenmäßig
auf 3,60 m beschränkt.
Um zukünftig eine uneingeschränkte Nutzung der Fahrspuren unter dem Bauwerk durch
Straßenbahn und LKW gewährleisten zu können, ist es notwendig, mit dem Neubau der EÜ eine
lichte Höhe von mindestens 4,90 m herzustellen.
Außerdem ergaben die bisherigen Straßenplanungen für die Dieskaustraße eine erforderliche
lichte Weite unter der EÜ von 18,20 m (derzeit 17,65 m). U. a. soll so Raum für eine neu
anzuordnende Abbiegespur für den motorisierten Verkehr geschaffen werden.
Aufgrund der geplanten Neuordnung der Abbiegebeziehungen am angrenzenden Knoten Dieskau/Bismarck-/Arthur-Nagel-Straße ist es erforderlich, bereits unter der EÜ eine Abbiegespur neben
der durchgängigen Fahrspur beginnen zu lassen.
Folgende Querschnittsaufteilung hat sich als Vorzugsvariante herausgebildet, deren
Voraussetzungen mit dem Neubau der EÜ geschaffen werden sollen:
2,50 m Gehweg
1,85 m Radfahrstreifen
3,00 m Fahrstreifen als Abbiegespur in Richtung Süden
3,25 m Fahrstreifen Kfz/Straßenbahn in Richtung Süden
3,25 m Fahrstreifen Kfz/Straßenbahn in Richtung Norden
1,85 m Radfahrstreifen
2,50 m Gehweg
18,20 m lichte Weite senkrecht zur Straße bei Neubau der EÜ
Die vorgenannten Forderungen der Stadt wurden u. a. im Fachausschuss für Stadtentwicklung und
Bau am 27.10.2015 besprochen und der DB Projektbau GmbH bzw. DB Netz AG mit Schreiben
vom 08.12.2014 und 09.12.2015 mitgeteilt.
Ebenfalls sind diese städtischen Forderungen in das Planfeststellungsverfahren zur
Baumaßnahme eingebracht worden.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
3. Alternative bei Nichtrealisierung / Ablehnung der Baumaßnahme
Die DB Netz AG würde die EÜ bei Ablehnung der bisher geforderten Aufweitungen entsprechend
den bestehenden Querschnittsabmessungen des Straßenraumes realisieren.
Die Dieskaustraße bliebe in diesem Bereich für den Straßenverkehr auch zukünftig höhenmäßig
auf 3,60m beschränkt. Eine Änderung dieses Zustandes wäre nur mit enormen planerischen und
baulichen Aktivitäten im Nachhinein möglich und stünde zudem in Dissens zu den bereits weit
fortgeschrittenen Planungen zum späteren grundhaften Ausbau der Dieskaustraße.
Eine fehlende Aufweitung der lichten Weite auf 18,20 m wäre ebenfalls konträr zu den aktuellen
Planungen hinsichtlich des zukünftigen Straßenquerschnitts der Dieskaustraße. Insbesondere
würde dies die Anordnung der notwendigen zusätzlichen Abbiegespur unmöglich machen.
Aufgrund des stadtseitigen Aufweitungsverlangens und der daraus resultierenden, bereits weit
fortgeschrittenen Planungs- und Ausschreibungsphase der DB Netz AG ist bei plötzlicher
Ablehnung der zuvor abgestimmten Variante von Schadensersatzforderungen gegenüber der
Stadt auszugehen.
4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
Die nachfolgenden Angaben basieren auf den bisher geführten Abstimmungen mit der DB Netz
AG und den Erkenntnissen aus dem derzeit noch nicht abgeschlossenen
Planfeststellungsverfahren.
Sollten sich noch relevante Änderungen oder neue Sachverhalte z. B. aus dem
Planfeststellungsbeschluss ergeben, werden diese in die noch abzuschließende
Kreuzungsvereinbarung zwischen Stadt und DB Netz AG aufgenommen.
4.1 Bauwerk
Die vorhandene Eisenbahnüberführung wird zurück gebaut und entsprechend dem heutigen Stand
der Technik neu errichtet.
Es wird ein Stahlbetontrog mit seitlich angeordneten Hauptträgern hergestellt.
Konstruktionshöhe Überbau:
ca. 2,00 m (Trogträger)
Bauhöhe:
ca. 1,25 m
Geometrie der Widerlager
Kastenwiderlager Schiefe: 60°
Gründungsart:
Flachgründung
Breite Überbau:
8,60 m
Kleineste lichte Höhe zur Straße:
4,90 m
Kleineste lichte Weite quer zur Straße:
18,20 m
Lichte Weite/Tiefe längs zum Bauwerk:
22,20 m
Stützweite/Länge Überbau:
25,50 m
Die Unterkante der Konstruktion wird gewölbt.
Die Flügel längs zur Straße werden als separate Winkelstützwände neben dem Widerlager
angeordnet und durch Raumfugen getrennt.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
Die Forderungen der Stadt Leipzig hinsichtlich der lichten Weite und Höhe finden sich in der
Konstruktion des neuen Brückenbauwerkes wieder.
Die Vorgaben der LVB, im Rahmen der Maßnahme das Kettenwerk der Straßenbahn
so umzubauen, dass unter der Eisenbahnüberführung eine lichte Höhe der Fahrleitung von
4,70 m (Endzustand) erreicht wird, findet ebenfalls Berücksichtigung.
Aufgrund der Vergrößerung der lichten Höhe der EÜ muss die Gradiente der vorhandenen DBGleise auf der EÜ um 80 cm angehoben und im weiteren Verlauf angepasst werden.
Das neue Bauwerk wird u. a. aufgrund seiner prädestinierten Lage an der innerstädtisch
hochfrequentierten Dieskaustraße unter Beachtung der Vorgaben des Denkmalschutzes errichtet.
Im Sinne des § 2 SächsDSchG ist es vorgesehen, eine Vielzahl historischer Bauteile des
bautechnischen Denkmales zu erhalten und wiederzuverwenden, wie beispielsweise der
Gangsteg, die Geländer sowie die Brüstungssteine.
Die Widerlager und Flügel der Unterbauten erhalten eine Vormauerung aus dem vorhandenen
Naturstein, um so das Bild einer historischen Bahnbrücke sicher zu stellen.
Der Stahlbetonrahmen wird zur Minimierung der erforderlichen Streckensperrungen neben der
Gleistrasse vorgefertigt und mittels Querverschub in die endgültige Lage versetzt.
Der Vormontageplatz befindet sich auf der Südseite der Gleistrasse direkt neben dem
bestehenden Bauwerk auf der Dieskaustraße. Die EÜ wird auf einem Traggerüst in überhöhter
Lage hergestellt.
Die Baugrube wird durch einen Verbau parallel zur Straße und ebenso quer zum Damm
abgestützt.
Die Brückenentwässerung
Wasserwerke erfolgen.
soll
direkt
in
der
Straßenkanalisationsanlage
der
Leipziger
Die beidseitig der EÜ vorgelagerten Anprallschutzkonstruktionen (Anpralltore) inklusive deren
Fundamente im Gehwegbereich werden ersatzlos durch die DB Netz AG zurückgebaut.
4.2 Straßenbau
Die Dieskaustraße wird im Rahmen eines nachgeordneten Ausbauvorhabens der Stadt Leipzig mit
neuer Querschnittsaufteilung grundhaft ausgebaut. Dieser Straßenausbau ist nicht Inhalt der
Kreuzungsmasse.
Bestandteil ist lediglich die Wiederherstellung der im Bereich von Baugrube, Vormontagefläche
und Verschubbahn zurückgebauten Verkehrsflächen sowie die Anpassung an die neue EÜ.
4.3 Medien / Leitungsumverlegung und Straßenbeleuchtung
Die Medien in der Straße sind allein durch die Herstellung der Baugrube für die Gründung der
Widerlager betroffen.
Im Gehweg auf der Westseite der Dieskaustraße befinden sich die Anlagen folgender
Leitungsträger, welche zur Gewährleistung der Baufreiheit vor Beginn der Maßnahmen temporär
verlegt bzw. zurück gebaut und in einer neuen Trasse verlegt werden müssen.
- Deutsche Telekom AG Fernmeldekabel
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Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
- Kabel Deutschland Fernmeldekabel
- Stadt Leipzig Stromkabel Stadtbeleuchtung
- Leipziger Verkehrsbetriebe Kabeltrasse Bahnstrom
- Netz Leipzig Gas : Hochruckleitung DN 200 und Mitteldruckleitung DN 300
- Netz Leipzig Strom Mittelspannungs-Kabel (außer Betrieb, nur Rückbau)
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird, den neuen baulichen und funktionalen Gegebenheiten
angepasst, wiederhergestellt.
4.4. Leistungen / Folgemaßnahmen Fahrleitung LVB
Die Forderungen der LVB bzgl. der Herstellung einer lichten Höhe von 4,90 m werden in der
Baumaßnahme umgesetzt.
Inbegriffen ist dabei neben einem temporären Interim der Oberleitungsanlage während der Bauzeit
insbesondere die Anpassung des Kettenfahrwerks infolge der höhenmäßigen Anpassung der
Fahrleitungsanlage im Endzustand.
Die Oberleitungsanlage wird unter Beachtung der späteren Nutzbarkeit der Anlage infolge der
stadtseitig geplanten Erneuerung der Dieskaustraße flexibel gestaltet. Die Fahrleitungen werden
dabei lageverschiebbar an Halfenschienen moniert, welche zuvor an der Unterseite der EÜ
befestigt werden.
4.5 Ausgleichsmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan
Im Zuge der Baumaßnahme müssen einzelne Flächen von Gehölzen und Grasfluren befreit
werden. Diese Flächen werden soweit wie möglich nach Abschluss der Baumaßnahme adäquat
wiederhergestellt.
Da aufgrund der Dammverbreiterung nach dem Neubau nicht sämtliche ehemals bepflanzte
Flächen wieder zur Verfügung stehen, sind Kompensationsmaßnahmen an anderen Standorten
vorgesehen.
So entsteht in Liebertwolkwitz durch die Anpflanzung von 16 Obstbäumen auf einer Fläche von
ca. 1600 m² eine neue Streuobstwiese.
4.6 Baudurchführung /Bauablauf
Die DB Netz AG wird die Baumaßnahme gemäß den „Richtlinien für die Planung,
Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“
durchführen und dabei für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung mit den
Auftragnehmern verantwortlich sein.
Der Beginn der Arbeiten ist für Anfang 2018 vorgesehen.
Das Bauende liegt im Jahr 2019.
Während der Baumaßnahme wird die Dieskaustraße im Brückenbereich teilweise voll gesperrt.
Vollsperrungen werden insbesondere für das Errichten und Demontieren des Traggerüstes, den
Rückbau des Bestandsbauwerkes, die Demontage und Montage der Oberleitungsanlage der
Straßenbahn sowie den Verschub des Bauwerks in die Endlage erforderlich. Es ist geplant, diese
Arbeiten in einer zwölf- sowie 72-stündigen Vollsperrung durchzuführen. Umleitungsstrecken
werden im Zuge der weiteren Detailplanung in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde
festgelegt. Außerhalb dieser Vollsperrungen wird der zweispurige Verkehr mit beidseitigem
Fußgängerverkehr möglich sein.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
5. Kosten
5.1 Grundlagen
Aufgrund des Verlangens der Stadt gegenüber der DB Netz AG zur Vergrößerung der lichten
Weite und Höhe des unterführten Verkehrsweges muss sich die Stadt Leipzig gemäß EKrG § 12
(2) an den Gesamtbaukosten des Bauwerks beteiligen.
Dazu wird eine prozentuale Kostenteilung der Gesamtbaukosten bestimmt, und zwar in dem
Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der jeweiligen Änderung zueinander
stehen würden.
Das erfordert, dass für die von jedem Beteiligten verlangte Änderung ein Vergleichsentwurf
(Fiktiventwurf) mit Kostenermittlung aufzustellen ist. Im Verhältnis dieser beiden Kostensummen
sind die Kosten für die gemeinsam durchgeführte tatsächliche Änderung der EÜ zu teilen. Der
jeweilige Fiktiventwurf muss dabei technisch durchführbar und wirtschaftlich angemessen sein.
5.2. Kostenteilungsfaktor
Die vorhandene Eisenbahnüberführung wird zurückgebaut und mit heutigem Stand der Technik
neu errichtet. Die Bauart wird bei beiden Fiktiventwürfen einheitlich angesetzt. Unterscheidungen
finden sich lediglich in den Abmessungen im Lichtraumprofil.
5.2.1 Fiktiventwurf Verlangen Deutsche Bahn
Die bisherige Höhe und Lage sowie die lichte Weite und Durchfahrtshöhe der Dieskaustraße
bleiben bestehen.
Die Hauptabmessungen betragen:
Breite Überbau:
8,60 m
Breite zwischen Aufkantung Schotterfang 4,80 m
lichte Weite quer zur Straße:
17,50 m
kleinste lichte Höhe Straße
4,30 m
lichte Weite längs zum Bauwerk
21,20 m
Stützweite/Länge Überbau
24,50 m
Da die Unterkante des Bauwerkes beibehalten wird, erhöht sich die Gleisgradiente nur in dem
Maße wie es für die Herstellung einer regelkonformen Brückenkonstruktion erforderlich ist.
Anhebung der Gradiente:
ca. 20 cm
Die Dammkörperverbreiterung erfolgt analog dem Realentwurf nur auf der bahnrechten Seite mit
folgenden Umbaulängen:
Abschnitt 1 Bahnsteigbereich:
Abschnitt 2 Dammverbreiterung:
Abschnitt 3 Gleiskörper auf Bahndamm:
Bahn-km 2,035 bis 2,120; L = 85 m
Bahn-km 2,150 bis 2,250; L = 100 m
Bahn-km 2,035 bis 2,120; L = 185 m
Die Medien sind zur Herstellung der Baugrube wie im Realentwurf zu sichern bzw. umzuverlegen.
Gemäß Kostenberechnung betragen die Herstellungskosten für den Fiktiventwurf DB:
3.111.400 €.
6/10
Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
5.2.2 Fiktiventwurf Verlangen Stadt Leipzig
Da die Straße in bisheriger Höhe bestehen bleiben soll, muss die Konstruktionsunterkante zur
Gewährleistung des Aufweitungsverlangens der Stadt Leipzig ca. 60 cm höher als im Bestand
angeordnet werden. Für die Anordnung einer zusätzlichen Abbiegespur wird die lichte Weite der
Brücke vergrößert.
Die Hauptabmessungen betragen:
Breite Überbau
Breite zwischen Aufkantung Schotterfang
lichte Weite quer zur Straße:
kleinste lichte Höhe Straße
lichte Weite längs zum Bauwerk
Stützweite
7,32 m
3,50 m
ca. 18,20 m
≥ 4,90 m
22,20 m
25,50 m
Durch die Anhebung der Unterkante des Bauwerkes um 60 cm erhöht sich die Gleisgradiente
zusätzlich zu dem Maß (20 cm) wie es für die Herstellung einer regelkonformen
Brückenkonstruktion erforderlich ist.
Anhebung der Gradiente:
ca. 80 cm
Abschnitt 1 Bahnsteigbereich:
Abschnitt 2 Dammverbreiterung:
Abschnitt 3 Gleiskörper auf Bahndamm:
Bahn-km 1,967 bis 2,120; L = 153 m
Bahn-km 2,150 bis 2,435; L = 285 m
Bahn-km 2,435 bis 2,570; L = 135 m
Mit der Herstellung einer LH der Straße von 4,90 m wird die derzeit noch bestehende
Anprallgefahr von Straßenfahrzeugen beseitigt. Somit wird der Anprallschutz ersatzlos
zurückgebaut.
Die Medien sind zur Herstellung der Baugrube wie im Realentwurf zu sichern bzw. um-zuverlegen.
Gemäß Kostenberechnung betragen die Herstellungskosten für den Fiktiventwurf Stadt:
3.942.650 €.
5.2.3 Ermittlung der Kostenteilung
Unter Beachtung der zuvor aufgeführten Fiktiventwürfe ergibt sich der prozentuale Kostenanteil am
Realentwurf wie folgt:
Kostenanteil DB
= 3.111.400 € / (3.111.400 € + 3.942.650) = 0,4410
= 44,10 %
Kostenanteil Stadt = 3.942.650 € / (3.111.400 € + 3.942.650) = 0,5589
= 55,89 %
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Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
5.3. Herstellungskosten tatsächliches Bauwerk (Realentwurf)
Die DB Netz AG hat die Netto-Herstellungskosten (Grunderwerbs- und Baukosten) für den
Ersatzneubau der EÜ Dieskaustraße und Verwaltungskosten mit 4.551.800 € berechnet.
Diese setzen sich voraussichtlich wie folgt zusammen:
Leistungsbeschreibung
Kosten netto
in €
Bauwerk (inkl. Abbruch, Entsorgung, Erdbau, …)
1.977.100
Oberbau
1.126.500
Bahnsteige
37.000
Oberleitung
284.000
Leit- und Sicherungstechnik
176.400
Straßenanlagen einschließlich Anpassung Straßenbahn
201.500
Sicherung/Umverlegung Medien Dritter
133.000
Grunderwerb
110.000
Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen
92.500
Summe Grunderwerbs- und Baukosten
4.138.000
zzgl. Verwaltungskostenpauschale 10 %
413.800
Summe Grunderwerbs- und Baukosten inkl.
Verwaltungskostenpauschale
4.551.800
5.4 Kostenanteil Stadt
Gemäß 5.2.3 werden die vorgenannten Netto-Baukosten des Realentwurfs auf die DB Netz AG
und die Stadt Leipzig aufgeteilt. Demnach entfallen
auf die DB Netz AG:
2.007.798,98 € (netto)
auf die Stadt Leipzig:
2.544.001,02 € (netto)
Da der Umsatzsteueranteil der DB Netz AG nicht zum Ansatz gebracht werden kann, ergibt sich
unter Beachtung der Ausgleichsberechnung (siehe 5.5.) eine kreuzungsbedingte Umsatzsteuer i.
H. v. 253.023,19 €, welche gemäß dem Kostenteilungsfaktor auf die DB Netz AG und die Stadt
Leipzig aufgeteilt wird.
Draus ergibt sich ein kreuzungsbedingter Umsatzsteueranteil für die Stadt von 141.414,66 €
(55,89% aus 253.023,19 €).
Der Gesamtkostenanteil an den Herstellungskosten für die Stadt Leipzig beträgt somit
voraussichtlich 2.685.415,68 € (gerundet 2.685.450 €).
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Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
5.5 Ablöseberechnung/Vorteilsausgleich
Die zukünftige EÜ befindet sich wie im Bestand in der Bau- und Unterhaltungslast der DB Netz
AG. Mit dem Neubau der EÜ verändern sich die Erhaltungskosten für das Bauwerk. Da die Stadt
den Neubau mitfinanziert, erfolgt eine Berechnung der ersparten oder zusätzlich aufzuwendenden
Erhaltungskosten über den theorethischen Lebenszyklus des neuen Bauwerks hinweg.
Je nachdem, ob der Deutschen Bahn finanzielle Vorteile oder Nachteile dadurch entstehen, erfolgt
ein Vorteilsausgleich oder eine Ablöseberechnung gegenüber der Stadt Leipzig.
Mittels einer Ausgleichsrechnung werden die kapitalisierten Erhaltungskosten über die jeweilige
Lebensdauer des alten und neuen Bauwerks hinweg berechnet und gegenübergestellt.
Die Erhaltungskosten der EÜ Dieskaustraße belaufen sich demnach auf netto:
im Bestand:
nach Neubau:
2.675.900 €
506.800 €
Die Deutsche Bahn erzielt also einen Vorteil durch den Neubau der EÜ im Hinblick auf die
Erhaltungskosten und erspart sich dadurch Erhaltungskosten i. H. v. 2.169.100 €.
Dieser Ablösebetrag wird nun mittels des Kostenteilungsfaktors aus 5.2 auf die Beteiligten
aufgeteilt:
Anteil DB (44,11%):
Anteil Stadt (55,89%):
956.800 €
1.212.300 €
Die Stadt Leipzig erhält folglich von der DB Netz AG einen Ablösebetrag i. H. v. 1.212.300 €,
welcher spätestens ein Jahr nach der Inbetriebnahme des Bauwerks ohne Umsatzsteueranteil
vergütet wird.
Der Gesamtkostenanteil der Stadt reduziert sich aufgrund des Ablösebetrages daher auf eine
Summe i. H. v. 1.473.150 €.
6. Finanzierung
Der zu finanzierende Gesamtkostenanteil für die Stadt beträgt ca.1.473.150 €.
Ein Antrag auf Förderung wird auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben
vom 09.12.2015 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) gestellt.
Die zuwendungsfähigen Kosten von den benannten Gesamtkosten betragen 1.473.150 €.
Es wird von einer Förderquote von 100 % ausgegangen.
9/10
Verkehrs- und Tiefbauamt
21.12.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme der DB Netz AG“ Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße“ (Bereich
Einmündung A.-Nagel-Straße) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO
Folgender Finanzierungsplan stellt hierfür die geplanten Ein- und Auszahlungen dar.
Gesamtkostenanteil Stadt
2.685.450 €
Auszahlung 2018 PSP-Element 7.000.1687.740
Auszahlung 2019 PSP-Element 7.000.1687.740
1.300.000 €
1.385.450 €
Einzahlung 2020 Fördermittel LASuV PSP-Element 7.000.1687.705
Einzahlung 2020 Vorteilsausgleich DB Netz AG PSP-Element 7.000.1687.705
Einzahlung 2021 Fördermittel LASuV PSP-Element 7.000.1687.705
1.399.500 €
1.212.300 €
73.650 €
Der städtische Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme beträgt somit nach jetzigem Sachstand
0 €.
Da sich die EÜ in der Baulast der DB Netz AG befindet und im Zuge der Maßnahme keine neuen
städtischen Verkehrsflächen entstehen, zieht die Baumaßnahme keine unmittelbaren Folgekosten
für die Stadt nach sich.
7. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Durch den Ersatzneubau EÜ Dieskaustraße mit einer lichten Höhe von mindestens 4,90 m wird die
Sicherheit durch die Verringerung der Anprallgefahr auf dem Schienen- und Straßenverkehrsweg
verbessert.
Zudem werden in diesem Bereich die baulichen Voraussetzungen für die Neugestaltung der
Dieskaustraße geschaffen, das dann ebenfalls zur Verbesserung der Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer beiträgt.
8. Grunderwerb
Durch die DB Netz AG wird Grunderwerb getätigt und vorher in der abzuschließenden
Kreuzungsvereinbarung verankert. Die Kosten dafür sind in den Herstellungskosten gemäß Punkt
5.3 berücksichtigt.
10/10
Ersatzneubau
EÜ Dieskaustraße
Anlage 4 zur Kreuzungsvereinbarung
Anlage 6.1 zur Kreuzungsvereinbarung
Anlage 6.2 zur Kreuzungsvereinbarung
Kreuzungsvereinbarung
Erneuerung EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“
Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz - Gaschwitz
Erneuerung Eisenbahnüberführung
„Dieskaustraße“ (Leipzig)
Strecke 6379, Bahn-km 2,132
Kreuzungsvereinbarung
§§ 3, 12 (2) EKrG
DB Netz AG
Regionalbereich Südost
I.NP-SO-M-G(E)
August 2017
Kreuzungsvereinbarung
Erneuerung EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“
Strecke 6379 Leipzig-Plagwitz - Gaschwitz
Inhaltsverzeichnis
1. Kreuzungsvereinbarung
2. Erläuterungsbericht zum Realentwurf
3. Kosten Realentwurf
4. Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten
5. Kostenberechnung
6. Kostenfolge bei Leitungsänderungen / -umverlegungen
7. Übersichtskarte
8. Lageplan Realentwurf
9. Quer- und Höhenprofile Tiefbau Realentwurf
10. Querprofil
11. Höhenplan
12. Bauwerksplan
13. Draufsicht
14. Schnitte und Ansichten
15. Leitungspläne Dritter
16. Lageplan Leitungsumverlegung
17. Querschnitt Leitungsumverlegung
18. Grunderwerb
19. Grunderwerbsplan Strecke km 6379 km 1,605 bis km 2,860
20. Grunderwerbsplan Ausgleichsmaßnahmen
21. Grunderwerbsverzeichnis
22. Fiktiventwürfe
23. Fiktiventwurf Verlangen Bahn
24. fiktiver Bauwerksplan
25. fiktives Querprofil
26. fiktiver Höhenplan
27. Kosten Fiktiventwurf Bahn
28. Erläuterungsbericht Fiktiventwurf Bahn
29. Fiktiventwurf Verlangen Straße
30. fiktiver Bauwerksplan
31. fiktives Querprofil
32. fiktiver Höhenplan
33. Kosten Fiktiventwurf Straße
34. Erläuterungsbericht Fiktiventwurf Straße
35. Ablöseberechnung
36. Erläuterungen zur Ablöseberechnung
37. vorläufige vereinfachte Ablöseberechnung
38. Kosten Ablösungsberechnung altes Bauwerk
39. Kosten Ablösungsberechnung neues Bauwerk
EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig-Plagwitz – Gaschwitz
Stand: 08.08.2017
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 2.1
Anlage 2.2
Anlage 2.3
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 5.1
Anlage 5.2
Anlage 6
Anlage 6.1
Anlage 6.2
Anlage 7
Anlage 7.1
Anlage 7.2
Anlage 8
Anlage 8.1
Anlage 8.2
Anlage 8.3
Anlage 9
Anlage 9.1
Anlage 9.1.1
Anlage 9.1.2
Anlage 9.1.3
Anlage 9.1.4
Anlage 9.1.5
Anlage 9.2
Anlage 9.2.1
Anlage 9.2.2
Anlage 9.2.3
Anlage 9.2.4
Anlage 9.2.5
Anlage 10
Anlage 10.1
Anlage 10.2
Anlage 10.3
Anlage 10.4
Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme
nach §§ 3, 12 (2) EKrG
Erneuerung Eisenbahnüberführung
„Dieskaustraße“ (Leipzig)
DB-Strecke 6379 Leipzig-Plagwitz - Gaschwitz
Bahn-km 2,132
Zwischen der
DB Netz AG
Regionalbereich Südost
Produktionsdurchführung Leipzig
Brandenburger Straße 1
04103 Leipzig
- nachstehend DB Netz AG genannt und der
Stadt Leipzig
vertreten durch den
Oberbürgermeister
Herr Burkhard Jung
dieser vertreten durch die
Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau
Frau Dorothee Dubrau
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
- nachstehend Straßenbaulastträger genannt –
wird gemäß § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
folgende Vereinbarung geschlossen:
Seite 1 von 10
EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz
Stand: 08.08.2017
§1
Gegenstand der Vereinbarung
(1)
Die „Dieskaustraße“ (kommunale Straße) in Leipzig kreuzt die DB-Strecke 6379
Leipzig-Plagwitz - Gaschwitz in Bahn km 2,1+32.
(2)
Die vorhandene Kreuzung ist als Eisenbahnüberführung (EÜ) hergestellt.
(3)
Beteiligte an der Kreuzung sind die DB Netz AG als Baulastträger des
Schienenweges und der Straßenbaulastträger als Baulastträger der Straße.
(4)
Aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs verlangt die
DB Netz AG:
die Herstellung einer richtlinienkonformen Überbaubreite und der
Straßenbaulastträger:
die Erhöhung der lichten Durchfahrtshöhe sowie die Vergrößerung der lichten
Weite
(5)
Im Verkehrsraum der „Dieskaustraße“ befinden sich Straßenbahnanlagen der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB). Die Interessen der Straßenbahn (LVB) werden
in allen Belangen vom Straßenbaulastträger vertreten.
(6)
Die Kreuzungsbeteiligten sind sich einig, dass es sich hierbei um die Änderung
einer Kreuzung im Sinne der §§ 3, 12 Nr. 2 EKrG handelt.
§2
Art und Umfang der Maßnahme
(1)
Beschreibung der kreuzungsbedingten Maßnahmen:
a) Abbruch der vorhandenen Eisenbahnüberführung
b) Neubau der EÜ als 1-feldrige Stahlbetonrahmenkonstruktion mit einer lichten
Durchfahrtshöhe von ≥ 4,90 m und einer lichten Weite von ≥ 18,20 m (senkrecht zur Straßenachse)
c) Anhebung der Gleisgradiente um bis zu 80 cm, resultierend aus der größeren
lichten Höhe unter dem Bauwerk und der größeren Bauhöhe der EÜ
d) Sicherung und bauzeitliche Verlegung der im Gründungsbereich vorhandenen
Versorgungsleitungen
e) Wiederherstellung der Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen im Kreuzungsbereich
f)
Umsetzung von denkmalpflegerischen Auflagen wie Aufarbeitung des Gangsteges und der Geländer aus dem Bestand und Wiedereinbau
g) Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß LBP
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EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz
Stand: 08.08.2017
(2)
Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Anlagen, die Bestandteil dieser
Vereinbarung sind. Darüber hinaus gelten die Unterlagen und Pläne denen die Beteiligten schriftlich zugestimmt haben:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 2.1:
Anlage 2.2:
Anlage 2.3:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 5.1:
Anlage 5.2:
Anlage 6:
Anlage 6.1:
Anlage 6.2:
Anlage 7:
Anlage 7.1:
Anlage 7.2:
Anlage 8:
Anlage 8.1:
Anlage 8.2:
Anlage 8.3:
Anlage 9
Anlage 9.1
Anlage 9.1.1
Anlage 9.1.2
Anlage 9.1.3
Anlage 9.1.4
Anlage 9.1.5
Anlage 9.2
Anlage 9.2.1
Anlage 9.2.2
Anlage 9.2.3
Anlage 9.2.4
Anlage 9.2.5
Anlage 10
Anlage 10.1
Anlage 10.2
Anlage 10.3
Anlage 10.4
Erläuterungsbericht zum Realentwurf (Stand: 03.08.2017)
Kosten
Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten (Stand: 02.08.17)
Kostenberechnung (Stand: 01.08.2017)
Kostenfolge bei Leitungsänderungen / -umverlegungen und
bauzeitlicher Sicherung (Stand: 08/2016)
Übersichtskarte ohne Maßstab (Stand: 02/2016)
Lageplan M 1:1000 (Stand: 06/2016)
Quer-und Höhenprofile
Querprofil M 1:100 (Stand: 06/2016)
Höhenplan M 1:2000/1:100 (Stand: 06/2016)
Bauwerkspläne
Draufsicht M 1:200 (Stand: 04/2016)
Schnitte und Ansichten M 1:100 (Stand: 04/2016)
Leitungspläne Dritter
Lageplan Leitungsumverlegung M 1:1000 (Stand: 04/2016)
Querschnitt Leitungsumverlegung M 1: 50 (Stand: 04/2016)
Grunderwerb
Grunderwerbsplan M 1:1000 (Stand: 02/2016)
Grunderwerbsplan Ausgleichsmaßnahmen M 1:1000 (Stand: 02/17)
Grunderwerbsverzeichnis (Stand: 02/2017)
Fiktiventwürfe
Fiktiventwurf Verlangen Bahn
fiktiver Bauwerksplan M 1:2000 / 1:100 (Stand: 06/2016)
fiktives Querprofil M 1:100 (Stand: 06/2016)
fiktiver Höhenplan M 1:2000 / 1:100 (Stand: 06/2016)
Kostenermittlung (Stand: 30.06.2016)
Erläuterungsbericht Fiktiventwurf Bahn (Stand: 08.08.2016)
Fiktiventwurf Verlangen Straße
fiktiver Bauwerksplan M 1:2000 / 1:100 (Stand: 06/2016)
fiktives Querprofil M 1:100 (Stand: 06/2016)
fiktiver Höhenplan M 1:2000 / 1:100 (Stand: 06/2016)
Kostenermittlung (Stand: 01.08.2017)
Erläuterungsbericht Fiktiventwurf Straße (Stand: 03.08.2017)
Ablöseberechnung
Erläuterungen zur Ablöseberechnung (Stand: 08.08.2016)
vorläufige, vereinfachte Ablöseberechnung (Stand: 08.08.2017)
Kosten Ablösungsberechnung altes Bauwerk (Stand: 30.06.2016)
Kosten Ablösungsberechnung neues Bauwerk (Stand: 30.06.2016)
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EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz
Stand: 08.08.2017
§3
Öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren
Die DB Netz AG hat für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren nach dem
Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet.
§4
Planung und Durchführung der Maßnahme
(1)
Die DB Netz AG plant und führt die in § 2 Abs. 1 aufgeführten Maßnahmen nach
Maßgabe der „Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von
Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“ (Allgemeines Rundschreiben
Straßenbau (ARS Nr. 10/2014 vom 18.11.2014) durch.
Entgegen der Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von
Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz haben die Vertragspartner für
den Punkt 1.2 „Grundinanspruchnahme“ letzter Satz in dieser Vereinbarung eine
Sonderregelung getroffen. Diese Regelung ist im § 8 Abs. 2 verankert.
(2)
Ergeben sich durch die Maßnahmen aus § 2 Einwirkungen auf Anlagen des
anderen oder dessen Verkehr, wird der Baudurchführende vorher dessen
Zustimmung einholen. § 4 (1) des EKrG bleibt hiervon unberührt.
(3)
Die Realisierung der Maßnahme ist in den Jahren 2018 bis 2019 vorgesehen. Der
Baubeginn der Maßnahme wird dem Straßenbaulastträger 4 Wochen im Voraus
schriftlich angezeigt. Für die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur zeitlichen
Durchführung der Maßnahmen, gelten die im Schriftwechsel zu vereinbarenden
Einzelheiten. Kurzfristig notwendige Änderungen des Bauablaufs werden dem
jeweils anderen Kreuzungsbeteiligten unverzüglich angezeigt.
(4)
Während der Baudurchführung werden die Eisenbahnstrecke und die Straße
zeitweise gesperrt. Der verbleibende Verkehr auf den sich kreuzenden
Verkehrswegen wird während der Baudurchführung einschließlich Abnahme,
Vermessung und Bauwerksprüfung so wenig wie möglich beeinträchtigt.
§5
Abnahme, Vermessung, Bestandsunterlagen
(1)
Das Verfahren hinsichtlich der Abnahme, Vermessung und Erstellung der
Bestandstunterlagen erfolgt nach Maßgabe der „Richtlinien für die Planung,
Baudurchführung
und
Abrechnung
von
Maßnahmen
nach
dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz“ (ARS Nr. 10/2014 vom 18.11.2014).
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EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz
Stand: 08.08.2017
(2)
Für die erste Hauptprüfung sind die DIN EN 1991-1-7 und die Ril 804 der DB Netz
AG zu beachten.
(3)
Der jeweils Baudurchführende wird 2 Wochen vor der Abnahme zu einer
gemeinsamen Begehung einladen und gleichzeitig den genauen Termin der
Abnahme bekannt geben.
(4)
Der Status des geodätischen Datums (Referenzsystem und Projektion) wird
zwischen den Kreuzungsbeteiligten wie folgt festgelegt:
- für die DB Netz AG:
- für den Straßenbaulastträger:
DB-REF bzw. DHHN 92
ETRS_89 UTM_Zone33N; DHHN 92
(5) Der
jeweils
andere
Beteiligte
erhält
Bestandsübersichtpläne
der
Kreuzungsanlage. Der jeweilige Träger der Erhaltungslast erhält alle für die
Erhaltungszwecke seiner Anlagen erforderlichen Bauwerksunterlagen in 1-facher
Ausfertigung (Papier und digital). Die Bestandspläne sind im Standard der
vorhandenen Bauwerksunterlagen zu erstellen. Die Erstellung hat nach den
Festlegungen des geltenden Pflichtenheftes der Stadt Leipzig zu erfolgen.
(6)
Die Pläne werden bis spätestens 6 Monate nach Bauende übergeben.
(7)
Für digital erstellte Bestandspläne und Vermessungsunterlagen wird folgendes
Format der erforderlichen Dateien festgelegt: - pdf; dxf
§6
Kosten der Maßnahme
(1)
Der Umfang der kreuzungsbedingten Kosten (Kostenmasse) wird unter Beachtung
des § 12 EKrG, der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV) sowie der dazu
ergangenen und von den Kreuzungsbeteiligten eingeführten/anerkannten
Durchführungsbestimmungen des BMVI ermittelt (u.a. Allgemeines Rundschreiben
Straßenbau (ARS) Nr. 8/1989 vom 17. Mai 1989 – StB 17/E 10/E 14/78.10.20/19
Va 89 – „Richtlinien zur Ermittlung und Aufteilung der Kostenmasse bei
Kreuzungsmaßnahmen“).
(2)
Die Kosten der Maßnahme (§ 2 Abs. 1) betragen nach der als Anlage beigefügten
„Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten“ voraussichtlich ca.
4.804.823,19 EUR einschließlich anfallender Umsatzsteuer und
Sie sind in voller Höhe kreuzungsbedingt und werden insoweit nach
§ 12 Nr. 2 EKrG von der DB Netz AG und vom Straßenbaulastträger getragen.
Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG
- auf die DB Netz AG
- auf den Straßenbaulastträger
44,11 v.H. voraussichtlich 2.119.407,51 EUR
55,89 v.H. voraussichtlich 2.685.415.68 EUR
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EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz
Stand: 08.08.2017
Die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels erfolgt nach Fiktiventwürfen.
Die Einzelheiten der Kostenteilung nach § 12 Nr. 2 EKrG erbeben sich aus der
Anlage Nr. 2.1 die Bestandteil dieser Vereinbarung werden.
(3)
Anfallende Umsatzsteuer gehört zur Kostenmasse.
(4)
Bei der Berechnung der Personalkosten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 der 1. EKrV sind die
Kosten für das tatsächlich eingesetzte Personal anzusetzen (Schreiben des BMVI
vom 18.09.95 – StB 17/E 11/E16/78.11. 00/27 Va 95).
Bewertungsgrundlage für die Eigenleistungen der DB Netz AG sind die örtlichen
„Dispositiven Kostensätze“ (Dispo-Kosa) ohne Zuschläge. Sie stellen die Basis der
Kostenrechnung der DB Netz AG dar, die vom Bund anerkannt wird. Die
Kostensätze unterliegen der jährlichen Überprüfung durch einen unabhängigen
Wirtschaftsprüfer.
Bei Bedarf werden die örtlichen Kostensätze für die in Betracht kommenden
Leistungen von der DB Netz AG mitgeteilt (Rundschreiben (RS) BMVI –
StB 15/7174.2/5-07/1220977 vom 10.06.2010).
Für die Berechnung der Personalkosten der Straßenbaulastträger findet der in
seinem Zuständigkeitsbereich für die Abwicklung von Schadensfällen gegenüber
Dritten bei Beschädigung von Straßeneigentum für Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen geltende Stundensatz Anwendung.
(5)
Die Beteiligten werden Verwaltungskosten nach § 5 der 1. EKrV in Höhe von
10 v. H. der von ihnen aufgewandten kreuzungsbedingten Grunderwerbs- und
Baukosten in Rechnung stellen (RS BMVI – StB 15/7174.2/5-14/2095549 vom
29.01.2014 hinsichtlich der Abgrenzung von Mitwirkungspflichten und
Verwaltungskosten).
(6)
Nachweisbare Kosten für Betriebserschwernisse während der Bauzeit gehören
(als Baukosten) nur zur Kostenmasse, soweit sie den Kreuzungsbeteiligten selbst
entstehen (RS BMVI – S 16/78.11.00/13 B 03 vom 28.09.2004).
(7)
Aufwendungen für erforderliche Änderungen an den im Eigentum der DB Netz AG
stehenden betriebsnotwendigen Bahn-Telekommunikationsanlagen gehören zur
Kostenmasse (Schreiben BMVI - S 16/78.11.00/2 Va 03 vom 23.01.2003 und
S 16/ 78.11.00/1 BE 05 vom 23.08.2005).
(8)
Für die Verlegung, Änderung oder Sicherung von Telekommunikationslinien, die
nicht zu den Eisenbahn- oder Straßenanlagen gehören, gelten die Bestimmungen
des Telekommunikationsgesetzes (TKG), soweit keine besonderen vertraglichen
Regelungen bestehen.
(9)
Von den Kosten für Leitungsanpassungsarbeiten werden nur die Anteile der
Kostenmasse angelastet, die ein Beteiligter als Baulastträger eines der beteiligten
Verkehrswege zu tragen hat.
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EÜ km 2,132 „Dieskaustraße“ Strecke 6379 Leipzig -Plagwitz – Gaschwitz
Stand: 08.08.2017
Nicht zur Kostenmasse zählen die auf Grund bestehender Rechtsverhältnisse von
Dritten (z.B. Konzessionsverträge) zu übernehmenden Kosten. Diese sind
erforderlichenfalls von den jeweiligen Vertragspartnern bis zur Durchsetzung ihrer
Ansprüche vorzufinanzieren.
Wenn beide Kreuzungsbeteiligte für ein und dieselbe Leitung Verträge mit
unterschiedlichen Folgekostenregelungen geschlossen haben, gilt Folgendes:
Die dem Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen (VU) aufgrund der Leitungsänderung
entstehenden Gesamtkosten sind jeweils zu 50 % dem Vertragsverhältnis mit dem
Straßenbaulastträger und zu 50 % dem Vertragsverhältnis mit der DB Netz AG
zuzuordnen. Das VU trägt von der einen Hälfte der Gesamtkosten die Kosten
gemäß der vertraglichen Folgekostenregelung mit dem Straßenbaulastträger (z. B.
Rahmenvertrag/ Mustervertrag).
Von der anderen Hälfte der Gesamtkosten trägt das VU die Kosten gemäß den
Folgekostenregelungen
mit
der
DB Netz AG
(z.
B.
Gasund
Wasserleitungskreuzungsrichtlinien). Anstelle des Vertragsverhältnisses mit dem
Straßenbaulastträger kann auch eine gesetzliche Folgekostenregelung treten. Die
Abrechnung gegenüber dem VU erfolgt durch den Kreuzungsbeteiligten, welcher
die Baudurchführung insgesamt bzw. die für die Leitungsänderung maßgeblichen
Teile der Baudurchführung übernommen hat.
(10) Die endgültigen Kosten ergeben sich aus der Schlussabrechnung.
§7
Abrechnung
(1)
Das Verfahren zur Abrechnung der Kreuzungsmaßnahme zwischen den
Kreuzungsbeteiligten erfolgt nach Maßgabe der „Richtlinien für die Planung,
Baudurchführung
und
Abrechnung
von
Maßnahmen
nach
dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz“ (ARS Nr. 10/2014 vom 18.11.2014).
(2)
Die Kreuzungsbeteiligten übernehmen die Abrechnung für die von Ihnen
durchgeführten Maßnahmen gemäß § 4 der Vereinbarung.
Die Rechnungsadresse der Stadt Leipzig lautet:
Zentraler Rechnungseingang
c/o Stadt Leipzig
66.341
Postfach 100 551
04005 Leipzig
(3)
Die Schlussrechnung wird von der DB Netz AG erstellt.
(4)
Für folgende Grundstücke soll die DB Netz AG Grundstückseigentümer werden:
- Gemarkung Großzschocher, Flur 140510 Flurstück 655/8 268 m²
- Gemarkung Großzschocher, Flur 140410 Flurstück 655/10 138 m²
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§8
Grundinanspruchnahme
(1)
Der Straßenbaulastträger duldet die Kreuzungsanlage unentgeltlich auf Dauer
gemäß § 4 Abs. 1 EKrG. Ein Grunderwerb findet insoweit nicht statt.
(2)
Zu den Fragen der Abgrenzung des Duldungsbereiches und der sonstigen für die
Durchführung des Vorhabens der DB Netz AG unentgeltlich seitens des
Straßenbaulastträgers zur Verfügung zu stellenden Flächen befinden sich die
Parteien im laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren mit differierenden
Rechtsauffassungen.
Daher wird vereinbart, dass eine abschließende Regelung zu dem Umfang der
unentgeltlich oder entgeltlich zu überlassenden Flächen auch für diese Maßnahme
erst getroffen wird, wenn hierüber und die Fragen der Anwendungsbereiche der
Regelungen für die unentgeltliche Duldung und die sonstigen Flächennutzungen in
einem Klageverfahren rechtskräftig entschieden wurde.
Nach rechtskräftiger Beendigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zur EÜ
Papiermühlstraße wird entschieden, ob und in welchem Umfang Gebühren u.a.
Kosten zu Lasten der DB Netz AG anfallen.
Die Partner verpflichten sich, die entsprechenden Grundsätze der Rechtsprechung
dann zeitnah anzuwenden auf die Vertragsanpassungen.
Die Stadt fordert bis zur Klärung für die Inanspruchnahme der zur Umsetzung der
Maßnahme benötigten Verkehrsflächen, die Antragstellung auf Sondernutzung.
Die Kreuzungsbeteiligten verpflichten sich, bei Inanspruchnahme dieser Flächen
die verkehrlichen und betrieblichen Belange des jeweils anderen
Kreuzungsbeteiligten angemessen zu berücksichtigen. Art und Umfang der
Inanspruchnahme werden gemeinsam dokumentiert.
Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die genutzten Flächen unverzüglich in
dem Zustand zurück zu geben, wie sie übernommen wurden.
(3)
Die DB Netz AG führt den Grunderwerb von Dritten insgesamt durch.
§9
Erhaltung und Eigentum
(1)
Für die Erhaltung der Kreuzungsanlagen gilt § 14 EKrG.
Danach erhält:
a) die DB Netz AG die Eisenbahnanlagen.
Dies sind insbesondere die Eisenbahnüberführung einschließlich Widerlager
und Fundamente, die Gleisanlagen und die Anlagen zur Gleisentwässerung,
die Oberleitungs- und Signalanlagen sowie die Schutzerdungsanlagen des
Brückenbauwerkes.
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b) der Straßenbaulastträger die Straßenanlagen.
Dies sind insbesondere Straßenbelag, Straßenrandbefestigung, straßenbegleitende Gehwege, Verkehrsbeschilderung, Leiteinrichtungen, Warnanstriche, Straßenentwässerungsanlagen sowie die Anlagen der Straßenbahn
einschließlich deren Oberleitungsanlage und die im Bereich der EÜ
vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen.
(2)
Für Erhaltungsmaßnahmen, die Anlagen des anderen Beteiligten betreffen, wird
dessen vorherige Zustimmung eingeholt, es sei denn, dass Gefahr im Verzuge ist.
Dabei werden auch der Umfang der Mitbenutzung der Anlagen des anderen Beteiligten sowie ggf. erforderliche Sicherheitsvorkehrungen festgelegt.
(3)
Die Verkehrssicherungspflicht für die Anlagen und Verkehrswege unterhalb der
Eisenbahnüberführung obliegt dem Straßenbaulastträger.
(4)
Wenn ein Kreuzungsbeteiligter Anlagen des anderen Beteiligten erstellt, geht mit
der Abnahme (§ 640 BGB/ § 12 VOB/B) die Verkehrssicherungspflicht auf den
jeweiligen Erhaltungspflichtigen über. Sofern die gemäß Abnahmeprotokoll
festgestellten
Mängel
zunächst
der
Verkehrsfreigabe/Inbetriebnahme
entgegenstehen, übernimmt der Erhaltungspflichtige die Verkehrssicherungspflicht
spätestens mit der Verkehrsfreigabe/Inbetriebnahme.
(5)
Die zukünftiger Erhaltungskosten werden der Stadt nach § 15 Abs. 2 und Abs. 4
EKrG abgelöst.
Für die nach der verkehrsbereiten Fertigstellung erforderlich werdende
Ablösungsberechnung
sind
die
Verordnung
zur
Berechnung
von
Ablösungsbeträgen
nach
dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz,
dem
Bundesfernstraßengesetz
und
dem
Bundeswasserstraßengesetz
(Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung – ABBV) sowie die dazu ergangenen
Richtlinien (ARS Nr. 26/2912 StB 157174.1/4-1/1816030 vom 12.12.2012)
maßgebend.
Die Kreuzungsbeteiligten haben sich darauf verständigt, eine vorläufige,
vereinfachte Ablösungsberechnung zu erstellen. Diese ist unverbindlich und dient
nur der Einplanung der voraussichtlich notwendig werdenden Haushaltsmittel. Der
voraussichtlich anfallende Ablösungsbetrag wurde von der DB Netz AG erstellt
und beläuft sich auf 1.212.300,00 EUR.
§ 10
Sonstiges
(1)
Genehmigungen für die Verlegung von Leitungen und für den An- oder Einbau
sonstiger Einrichtungen durch Dritte obliegen jedem Beteiligten für seinen
Verkehrsweg. Jeder Beteiligte wird dafür Sorge tragen, dass dem anderen
Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, seine Interessen zu vertreten, wenn die
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Verlegung von Leitungen und der An- oder Einbau sonstiger Einrichtungen
Auswirkungen auf Anlagen des anderen Beteiligten oder dessen Verkehr haben
kann.
(2)
Die Straßenkanalisation befindet sich in der Baulast der Kommunalen
Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL). Eine Einleitung von Oberflächenwasser aus
der EÜ hat direkt in die Anlagen der KWL in der Straße zu erfolgen. Zur
Einleitung wird durch die DB Netz AG mit der KWL eine gesonderte Regelung
getroffen.
(3)
Der Erhaltungspflichtige eines Kreuzungsbauwerks ist nicht verpflichtet, die
Ansichtsflächen zu säubern. Der Baulastträger des jeweils unterführten
Verkehrsweges ist berechtigt, Ansichtsflächen im Bedarfsfall auf eigene Kosten zu
säubern. Ausgleichsansprüche bzw. Ansprüche auf Vornahme entsprechender
Maßnahmen gegenüber dem/den anderen Kreuzungsbeteiligten sind insoweit
ausgeschlossen.
(4)
Ausführungsplanungen welche die Anlagen des Straßenbaulastträgers betreffen,
sind rechtzeitig vor deren Realisierung dem Straßenbaulastträger zur Prüfung auf
Wahrung seiner Belange vorzulegen.
(5)
Das vorhandene Befestigungsmaterial aus Naturstein der Gehwege und
Straßenfahrbahnen ist Eigentum des Straßenbaulastträgers und die
Wiederverwendung im Endzustand ist anzustreben. Bei neuen Borden ist Granit
zu verwenden.
Nicht mehr benötigte Ausbaumaterialien aus Naturstein sind dem
Straßenbaulastträger zur Verfügung zu stellen.
§ 11
Änderung der Vereinbarung
(1)
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2)
Für den Fall der Änderung der technischen Planung in einer Zulassungsentscheidung nach § 3 verpflichten sich die Parteien zu einer Anpassung der
Vereinbarung.
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§ 12
Ausfertigungen
Diese Vereinbarung wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine
Ausfertigung.
für die DB Netz AG:
für den Straßenbaulastträger:
Leipzig, den ……….
Leipzig, den ..........
DB Netz AG
Regionalbereich Südost
Produktionsdurchführung Leipzig
Stadt Leipzig
.....................
....................................
....................
Dubrau
Bürgermeisterin und Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau
[Namen in Druckschrift wiederholen]
(....................)
(....................)
(...............................)
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