Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1345266.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
05.12.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04099-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische
Bedienstete
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Migrantenbeirat
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
25.01.2018
06.02.2018
28.02.2018
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt
1. Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung und zur Stärkung interkultureller Kompetenzen der städtischen Bediensteten in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Stadtverwaltung einfließen zu lassen und dem Stadtrat über
die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung zu berichten und
2. die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen für die im vorliegenden Antrag zum
Ausdruck gebrachte Intention und Zielstellung nochmals zu sensibilisieren und diesen
eine freiwillige Berichterstattung zu empfehlen.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Begründung
Leipzig ist eine schnell wachsende Stadt. Die neuen Bewohner/innen sind überproportional
Menschen mit Migrationshintergrund. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in
der Stadt steigt hierdurch kontinuierlich.
Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Stärkung interkultureller Kompetenzen ist
seit einiger Zeit in unterschiedlicher Form und Zielrichtung Teil des Verwaltungshandelns.
Dennoch wird die Notwendigkeit gesehen, diese Aufgabe künftig noch stärker in den Fokus
zu nehmen und transparenter zu machen, und das mit dem Antrag verbundene Anliegen
insofern ausdrücklich mitgetragen. Das Thema wird daher in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Stadtverwaltung eingehen.
Den einzelnen Beschlussvorschlägen kann jedoch aus folgenden Gründen nicht
vollumfänglich zugestimmt werden:
Eine Übersicht zu den in den vergangenen Jahren durchgeführten Maßnahmen zum Thema
interkulturelle Kompetenz (Beschlussvorschlag 1) kann ohne größeren Aufwand nur für die
aus dem zentralen Fortbildungsbudget der Stadtverwaltung finanzierten Maßnahmen erstellt
werden. Eine entsprechende Aufstellung für die Jahre 2015 bis 2017 ist am Ende des
Verwaltungsstandpunktes angefügt. Aussagen, inwieweit die Fachämter Fortbildungen aus
ihrem Budget durchgeführt haben, können ohne aufwendige Recherchen nicht getroffen
werden. Zudem ist die Teilnahme an verschiedenen mit externen Partnern durchgeführten
Projekten nicht zentral erfasst, so dass sich für die Stadtverwaltung mit den verfügbaren
Daten nur ein unvollständiges Bild ergeben würde. Auch Informationen zu Maßnahmen der
Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen liegen nicht vor und wären nur mit großem
Aufwand zu erheben.
Fraglich ist, inwieweit die Daten Aufschluss im Hinblick auf die Intention des Antrags geben
können. Es ließen sich daraus kaum Erkenntnisse für den weiteren Umgang mit dem Thema,
konkrete Zielstellungen und aktuelle Aufgabenschwerpunkte ableiten. Daher ist der Aufwand,
der zur Beschaffung der Daten betrieben werden müsste, nicht zu vertreten.
Eine verpflichtende jährliche Weiterbildung zur Erlangung von interkulturellen Kompetenzen
für alle städtischen Bediensteten (Beschlussvorschlag 2) ist weder zielführend noch finanzierbar. Fortbildungen müssen sich in erster Linie am Bedarf ausrichten und Maßnahmen zur
Stärkung interkultureller Kompetenzen primär in den Bereichen ansetzen, die schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und wo der direkte Kontakt mit Migrantinnen und
Migranten regelmäßig besteht. Vorrangig sind die betreffenden Fachämter und Eigenbetriebe selbst in der Verantwortung, Bedarfe zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Der Weg, Fortbildungen verpflichtend anzuordnen, wird grundsätzlich jedoch nicht befürwortet - erfahrungsgemäß führt das nicht zum gewünschten Erfolg. Es kommt vielmehr
darauf an, Fortbildungsangebote offensiv zu kommunizieren, den Bediensteten die Notwendigkeit zu vermitteln und sie zur Teilnahme an Fortbildungen besser zu motivieren. Das
Thema interkulturelle Öffnung und der Ausbau von Maßnahmen zur Erlangung von interkulturellen Kompetenzen werden in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes unter
Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte einfließen für die Stadtverwaltung.
Eine Fortbildung für alle Bediensteten würde allein für die Stadtverwaltung einen Kostenaufwand von rund 1,2 Mio Euro bedeuten. Mittel in dieser Höhe stehen im Haushalt nicht zur
Verfügung und sind auch künftig nicht abbildbar. Das gilt gleichermaßen in Bezug auf den
Vorschlag, die Weiterbildungen zunächst für die Bediensteten ausgewählter Ämter der
Stadtverwaltung durchzuführen. Die Kosten hierfür würden rund 600.000 Euro betragen.
Eine wissenschaftliche Evaluierung (Beschlussvorschlag 3) scheidet aus den o. g. Gründen
aus.
Die Eigenbetriebe sind in Personalangelegenheiten aufgrund ihrer Personalhoheit grundsätzlich eigenverantwortlich tätig; Entscheidungen zu Fragen der Fortbildung sowohl inhalt-
3/5
lich als auch bezüglich des Mitteleinsatzes sind Sache der Betriebsleitungen. Ein Eingriff in
diese Befugnisse im Sinne des vorliegenden Antrags wird nicht als gerechtfertigt angesehen.
Für die Beteiligungsunternehmen liegt die Aufgabe der Personalentwicklung einschließlich
deren Finanzierung und Ausgestaltung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der operativen Alleinverantwortung der Geschäftsführungen. Eine Verpflichtung zur Weiter-bildung
aller Mitarbeiter und zur externen wissenschaftlichen Evaluation etwaiger Maßnahmen kann
gegenüber den Unternehmen aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet werden.
Die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen sind, nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenfelder, sehr unterschiedlich von den im Antrag angesprochenen
Aspekten im Tagesgeschäft betroffen. Soweit bekannt, tragen sie den Herausforderungen
bezüglich einer interkulturellen Öffnung je nach Unternehmen und Bedarf schon im Eigeninteresse (z. B. Wettbewerb um Kunden und/oder Personalgewinnung) Rechnung. Sie sind
über maßgebliche Ratsbeschlüsse („Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und
Migranten in Leipzig“ - RBV-1458/12 -und „Charta der Vielfalt“ - RBV 2143/14) informiert und
ausdrücklich um Berücksichtigung im Rahmen der Unternehmensführung gebeten.
Eine Abfrage aller Unternehmen zu bisherigen interkulturellen Maßnahmen wird vor diesem
Hintergrund für nicht erforderlich bzw. aufgrund des damit verbundenen Aufwands für alle
Beteiligten auch für nicht vertretbar eingeschätzt.
Im Ergebnis der Befassung des Stadtrates mit dem vorliegenden Antrag werden die
Unternehmen nochmals für die darin zum Ausdruck gebrachte Intention und Zielstellung
mittels Schreiben des Oberbürgermeisters sensibilisiert.
zu Beschlussvorschlag 1
Schulungen von Bediensteten der Stadtverwaltung Leipzig für die Jahr 2016 und 2017
im Jahr 2016
Thema
Zeitraum
TN-Zahl Zielgruppe
Interkulturelle Kompetenzen in
der Verwaltung
Beratung und Konfliktlösung im
interkulturellen Kontext
Interkulturelle Kompetenz in der
Verwaltung
10 Fremdsprachenkurse Englisch
19.04. - 20.04.2016
15
ämterübergreifend
02.03./07.03.2016
19
Amt 51
19.10.2016
10
Amt 42
2016
80
Ämter 10, 32, 51, 56
Zeitraum
TN-Zahl
Zielgruppe
Interkulturelle Kommunikation
24.04.2017
22
Amt 51
Arbeit mit Migrantenfamilien
06.11./13.11.2017
14
Amt 51
Kulturspezifische Besonderheiten
im Beratungskontext bei
Migranten
Interkulturelle Kompetenzen in
der Verwaltung
Beratung und Konfliktlösung im
interkulturellen Kontext
11 Fremdsprachenkurse –
Englisch, Arabisch
06.06.2017
23
Amt 53
07.12. - 08.12.2017
12*
ämterübergreifend
13.12. - 14.12.2017
12*
ämterübergreifend
2017 - 2018
93
Ämter 10, 32, 45, 51,
56
im Jahr 2017
Thema
4/5
* geplante Teilnehmerzahl
Schulungen – IQ-Themenreihe für die Jahr 2015 bis 2017
2015
Summe
Themen der Schulungen
Institution
Hintergrundwissen zu Flucht und Asyl;
interkulturelle Kommunikation;
238
480
kulturspezifische Einflüsse auf die
Beratungssituation
interkulturelle Kompetenz; sprachsensible
Beratung; Anerkennung ausländischer
12
174
Berufsqualifikationen; Wege in den
Arbeitsmarkt
2016 2017*
TN in JC inhouse
93
149
TN aus JC (IQ
Themenreihe)
83
79
176
228
250
TN in SV inhouse
0
64
57
TN aus SV (IQ
Themenreihe)
0
9
16
Summe SV
0
73
73
146
176
301
323
800
Summe JC
Summe (gesamt)
654
Migration nach Leipzig; interkulturelle
121 Kommunikation; interkulturelle Öffnung der
Verwaltung
interkulturelle Kompetenz; sprachsensible
Beratung; Anerkennung ausländischer
25
Berufsqualifikationen; Wege in den
Arbeitsmarkt
* Stand September 2017
TN = Teilnehmer/innen
JC = Jobcenter
5/5