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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1345266.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
05.12.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04099-VSP-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische Bedienstete Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Migrantenbeirat FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 25.01.2018 06.02.2018 28.02.2018 Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt 1. Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung und zur Stärkung interkultureller Kompetenzen der städtischen Bediensteten in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Stadtverwaltung einfließen zu lassen und dem Stadtrat über die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung zu berichten und 2. die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen für die im vorliegenden Antrag zum Ausdruck gebrachte Intention und Zielstellung nochmals zu sensibilisieren und diesen eine freiwillige Berichterstattung zu empfehlen. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Begründung Leipzig ist eine schnell wachsende Stadt. Die neuen Bewohner/innen sind überproportional Menschen mit Migrationshintergrund. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt steigt hierdurch kontinuierlich. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Stärkung interkultureller Kompetenzen ist seit einiger Zeit in unterschiedlicher Form und Zielrichtung Teil des Verwaltungshandelns. Dennoch wird die Notwendigkeit gesehen, diese Aufgabe künftig noch stärker in den Fokus zu nehmen und transparenter zu machen, und das mit dem Antrag verbundene Anliegen insofern ausdrücklich mitgetragen. Das Thema wird daher in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Stadtverwaltung eingehen. Den einzelnen Beschlussvorschlägen kann jedoch aus folgenden Gründen nicht vollumfänglich zugestimmt werden: Eine Übersicht zu den in den vergangenen Jahren durchgeführten Maßnahmen zum Thema interkulturelle Kompetenz (Beschlussvorschlag 1) kann ohne größeren Aufwand nur für die aus dem zentralen Fortbildungsbudget der Stadtverwaltung finanzierten Maßnahmen erstellt werden. Eine entsprechende Aufstellung für die Jahre 2015 bis 2017 ist am Ende des Verwaltungsstandpunktes angefügt. Aussagen, inwieweit die Fachämter Fortbildungen aus ihrem Budget durchgeführt haben, können ohne aufwendige Recherchen nicht getroffen werden. Zudem ist die Teilnahme an verschiedenen mit externen Partnern durchgeführten Projekten nicht zentral erfasst, so dass sich für die Stadtverwaltung mit den verfügbaren Daten nur ein unvollständiges Bild ergeben würde. Auch Informationen zu Maßnahmen der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen liegen nicht vor und wären nur mit großem Aufwand zu erheben. Fraglich ist, inwieweit die Daten Aufschluss im Hinblick auf die Intention des Antrags geben können. Es ließen sich daraus kaum Erkenntnisse für den weiteren Umgang mit dem Thema, konkrete Zielstellungen und aktuelle Aufgabenschwerpunkte ableiten. Daher ist der Aufwand, der zur Beschaffung der Daten betrieben werden müsste, nicht zu vertreten. Eine verpflichtende jährliche Weiterbildung zur Erlangung von interkulturellen Kompetenzen für alle städtischen Bediensteten (Beschlussvorschlag 2) ist weder zielführend noch finanzierbar. Fortbildungen müssen sich in erster Linie am Bedarf ausrichten und Maßnahmen zur Stärkung interkultureller Kompetenzen primär in den Bereichen ansetzen, die schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und wo der direkte Kontakt mit Migrantinnen und Migranten regelmäßig besteht. Vorrangig sind die betreffenden Fachämter und Eigenbetriebe selbst in der Verantwortung, Bedarfe zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Der Weg, Fortbildungen verpflichtend anzuordnen, wird grundsätzlich jedoch nicht befürwortet - erfahrungsgemäß führt das nicht zum gewünschten Erfolg. Es kommt vielmehr darauf an, Fortbildungsangebote offensiv zu kommunizieren, den Bediensteten die Notwendigkeit zu vermitteln und sie zur Teilnahme an Fortbildungen besser zu motivieren. Das Thema interkulturelle Öffnung und der Ausbau von Maßnahmen zur Erlangung von interkulturellen Kompetenzen werden in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte einfließen für die Stadtverwaltung. Eine Fortbildung für alle Bediensteten würde allein für die Stadtverwaltung einen Kostenaufwand von rund 1,2 Mio Euro bedeuten. Mittel in dieser Höhe stehen im Haushalt nicht zur Verfügung und sind auch künftig nicht abbildbar. Das gilt gleichermaßen in Bezug auf den Vorschlag, die Weiterbildungen zunächst für die Bediensteten ausgewählter Ämter der Stadtverwaltung durchzuführen. Die Kosten hierfür würden rund 600.000 Euro betragen. Eine wissenschaftliche Evaluierung (Beschlussvorschlag 3) scheidet aus den o. g. Gründen aus. Die Eigenbetriebe sind in Personalangelegenheiten aufgrund ihrer Personalhoheit grundsätzlich eigenverantwortlich tätig; Entscheidungen zu Fragen der Fortbildung sowohl inhalt- 3/5 lich als auch bezüglich des Mitteleinsatzes sind Sache der Betriebsleitungen. Ein Eingriff in diese Befugnisse im Sinne des vorliegenden Antrags wird nicht als gerechtfertigt angesehen. Für die Beteiligungsunternehmen liegt die Aufgabe der Personalentwicklung einschließlich deren Finanzierung und Ausgestaltung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der operativen Alleinverantwortung der Geschäftsführungen. Eine Verpflichtung zur Weiter-bildung aller Mitarbeiter und zur externen wissenschaftlichen Evaluation etwaiger Maßnahmen kann gegenüber den Unternehmen aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet werden. Die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen sind, nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenfelder, sehr unterschiedlich von den im Antrag angesprochenen Aspekten im Tagesgeschäft betroffen. Soweit bekannt, tragen sie den Herausforderungen bezüglich einer interkulturellen Öffnung je nach Unternehmen und Bedarf schon im Eigeninteresse (z. B. Wettbewerb um Kunden und/oder Personalgewinnung) Rechnung. Sie sind über maßgebliche Ratsbeschlüsse („Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig“ - RBV-1458/12 -und „Charta der Vielfalt“ - RBV 2143/14) informiert und ausdrücklich um Berücksichtigung im Rahmen der Unternehmensführung gebeten. Eine Abfrage aller Unternehmen zu bisherigen interkulturellen Maßnahmen wird vor diesem Hintergrund für nicht erforderlich bzw. aufgrund des damit verbundenen Aufwands für alle Beteiligten auch für nicht vertretbar eingeschätzt. Im Ergebnis der Befassung des Stadtrates mit dem vorliegenden Antrag werden die Unternehmen nochmals für die darin zum Ausdruck gebrachte Intention und Zielstellung mittels Schreiben des Oberbürgermeisters sensibilisiert. zu Beschlussvorschlag 1 Schulungen von Bediensteten der Stadtverwaltung Leipzig für die Jahr 2016 und 2017 im Jahr 2016 Thema Zeitraum TN-Zahl Zielgruppe Interkulturelle Kompetenzen in der Verwaltung Beratung und Konfliktlösung im interkulturellen Kontext Interkulturelle Kompetenz in der Verwaltung 10 Fremdsprachenkurse Englisch 19.04. - 20.04.2016 15 ämterübergreifend 02.03./07.03.2016 19 Amt 51 19.10.2016 10 Amt 42 2016 80 Ämter 10, 32, 51, 56 Zeitraum TN-Zahl Zielgruppe Interkulturelle Kommunikation 24.04.2017 22 Amt 51 Arbeit mit Migrantenfamilien 06.11./13.11.2017 14 Amt 51 Kulturspezifische Besonderheiten im Beratungskontext bei Migranten Interkulturelle Kompetenzen in der Verwaltung Beratung und Konfliktlösung im interkulturellen Kontext 11 Fremdsprachenkurse – Englisch, Arabisch 06.06.2017 23 Amt 53 07.12. - 08.12.2017 12* ämterübergreifend 13.12. - 14.12.2017 12* ämterübergreifend 2017 - 2018 93 Ämter 10, 32, 45, 51, 56 im Jahr 2017 Thema 4/5 * geplante Teilnehmerzahl Schulungen – IQ-Themenreihe für die Jahr 2015 bis 2017 2015 Summe Themen der Schulungen Institution Hintergrundwissen zu Flucht und Asyl; interkulturelle Kommunikation; 238 480 kulturspezifische Einflüsse auf die Beratungssituation interkulturelle Kompetenz; sprachsensible Beratung; Anerkennung ausländischer 12 174 Berufsqualifikationen; Wege in den Arbeitsmarkt 2016 2017* TN in JC inhouse 93 149 TN aus JC (IQ Themenreihe) 83 79 176 228 250 TN in SV inhouse 0 64 57 TN aus SV (IQ Themenreihe) 0 9 16 Summe SV 0 73 73 146 176 301 323 800 Summe JC Summe (gesamt) 654 Migration nach Leipzig; interkulturelle 121 Kommunikation; interkulturelle Öffnung der Verwaltung interkulturelle Kompetenz; sprachsensible Beratung; Anerkennung ausländischer 25 Berufsqualifikationen; Wege in den Arbeitsmarkt * Stand September 2017 TN = Teilnehmer/innen JC = Jobcenter 5/5