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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1342944.pdf
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Erstellt
28.11.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:15

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Informationsvorlage Nr. VI-DS-05098 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Nahverkehrsplan des ZVNL Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Bestätigung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Dem Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des ZVNL wird zugestimmt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Durch den Nahverkehrsplan des ZVNL wird die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung für alle Akteure des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Gebiet der Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig festgeschrieben. Er stellt somit die entscheidenden Weichenstellungen für den SPNV in den nächsten Jahren. Mit dem vorliegenden Nahverkehrsplan werden die Rahmenbedingungen für den SPNV im Raum Westsachsen skizziert (Kapitel 1) und vor diesem Hintergrund eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation im schienengebundenen Nahverkehr durchgeführt (Kapitel 2). Darauf aufbauend erfolgt eine Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung im ÖPNV (Kapitel 3), um daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung des ÖPNV abzuleiten (Kapitel 4). Kapitel 5 widmet sich der Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger im ZVNL-Raum; in Kapitel 6 wird die Finanzierung des ÖPNV dargestellt und Kapitel 7 enthält ein Literaturverzeichnis. Die Stadt Leipzig hatte sich in den Prozess der Erarbeitung intensiv eingebracht, damit die verkehrspolitischen Zielstellungen der Stadt auch im SPNV umgesetzt werden. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Weiterentwicklung des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes zu. Hier gilt es vor allem die Qualität des Angebotes zu erhöhen, einen dichteren Takt auf der S1 anzubieten, die Verknüpfung mit Straßenbahn und Bus zu verbessern sowie neue S-Bahn-Stationen planerisch zu untersuchen. Der Nahverkehrsplan ZVNL wurde am 28.11.2017 auf der Verbandsversammlung des ZVNL unter Gremienvorbehalt beschlossen. Insofern ist nun im Nachgang noch die Zustimmung des Stadtrates der Stadt Leipzig notwendig. Anlagen: Nahverkehrsplan ZVNL Abwägungsprotokoll 3/3 TOP 11 – Begründung Im Freistaat Sachsen bilden das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) und im Speziellen die „Verordnung des SMWA über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen (NVP) für den öffentlichen Personennahverkehr“ den gesetzlichen Rahmen für die Nahverkehrsplanerstellung. Die ÖPNV-Aufgabenträger haben demnach für den jeweiligen Nahverkehrsraum einen verbindlichen NVP zu erstellen. Dieser ist nach erfolgter Abstimmung mit den ÖPNVAufgabenträgern der benachbarten Regionen und den Unternehmen zu beschließen. Der NVP bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Im Wesentlichen umfasst er eine Bestandsaufnahme und deren Bewertung, eine Verkehrsprognose, die Zielstellung, die Rahmenvorgaben für die weitere Gestaltung, die geplante Vernetzung der Verkehrsträger, die Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur sowie die geplanten Investitionen und die Finanzierung. Der NVP des ZVNL wurde nach seiner ersten Verabschiedung am 12.02.2001 und seiner Fortschreibung vom 06.11.2008 nun erneut fortgeschrieben. Anpassungsbedarf ergab sich neben der Fristsetzung aus o. g. Verordnung auch durch die wesentlichen Veränderungen, so die Anpassung des Verbandsgebiets (Austritt des Altkreises Döbeln aus dem ZVNL), die Inbetriebnahme des City-Tunnels in Leipzig sowie die Einführung des Mitteldeutschen SBahn Netzes (MDSB). Durch den Nahverkehrsplan des ZVNL wird die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung für alle Akteure des SPNV festgeschrieben. Mit dem vorliegenden Nahverkehrsplan werden die Rahmenbedingungen für den SPNV im Raum Westsachsen skizziert und vor diesem Hintergrund eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation im schienengebundenen Nahverkehr durchgeführt. Darauf aufbauend erfolgt eine Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung im ÖPNV, um daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung des ÖPNV abzuleiten. Weitere Kapitel widmen sich der Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger im ZVNL-Raum sowie der Finanzierung des ÖPNV. Folgende Träger öffentlicher Belange und Verkehrsunternehmen wurden in die Erstellung des vorliegenden Entwurfes einbezogen: • Kreisfreie Stadt Leipzig, Dezernat ÖPNV und Behindertenbeauftragter • Landkreis Leipzig, Dezernat ÖPNV und Behindertenbeauftragter • Landkreis Nordsachsen, Dezernat ÖPNV und Behindertenbeauftragter • NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH • NVS Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen • Z-VOE Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe • ZVMS Zweckverband Mittelsachsen • VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg • ZVV Zweckverband ÖPNV Vogtland • ZVON Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien • Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH • DB Regio AG, Regio Südost • Erfurter Bahn GmbH • Transdev Regio Ost GmbH • Döllnitzbahn GmbH • Regionaler Planungsverband Westsachsen • IHK Leipzig • MDV Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH 76. VWR TOP 11 – Nahverkehrsplan ZVNL 1 • • • • DB AG Konzernbevollmächtigter, DB Netz AG, DB St&S AG Regionalbereich Südost VCD Verkehrsclub Deutschland e.V. Landesverband Elbe-Saale VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Landesgruppe Sachsen/Thüringen VDK Sozialverband VdK Sachsen e.V. Ergänzend zu den TÖB wurden folgende Vertreter angehört: • ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Sachsen e.V. Vorstand • Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland - Freistaat Sachsen e.V. • Blinden- und Sehbehindertenverband BSVS e.V. Koordinierungsstelle • Landesdirektion Sachsen, Abteilung 3 Infrastruktur • Landestourismusverband Sachsen e. V. • Sächsischer Landkreistag e.V. Geschäftsstelle • Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V. • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr • Sozialverband VdK Sachsen • VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen • Verkehrsclub Deutschland Landesverband Elbe-Saale e. V. Die durch die Beteiligten eingebrachten Hinweise und Vorschläge wurden im Verband im Rahmen eines Workshops diskutiert und entsprechend berücksichtigt bzw. im Rahmen der Abwägung verworfen. 76. VWR TOP 11 – Nahverkehrsplan ZVNL 2 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) NAHVERKEHRSPLAN 2017 BESCHLUSSFASSUNG Leipzig, den 12.10.2017 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 IMPRESSUM Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) Emilienstraße 15 04107 Leipzig Telefon: 0341 / 22586-0 Telefax: 0341 / 22586-29 Internet: www.zvnl.de E-Mail: info@zvnl.de In Kooperation mit: Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH Prager Straße 8 04103 Leipzig Telefon: 0341 / 86843-0 Telefax: 0341 / 86843-99 Internet: www.mdv.de E-Mail: post@mdv.de vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Brucknerstr. 9 D-01309 Dresden Telefon: 0351 / 31407-0 Telefax: 0351 / 31407-77 Internet: www.vcidresden.de E-Mail: info@vcidresden.de Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 2 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Inhaltsverzeichnis ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................... 5 TABELLENVERZEICHNIS .................................................................................................... 6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS.............................................................................................. 7 1 RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................................. 9 2 BESTANDSAUFNAHME ...............................................................................................11 2.1 Raum- und Bevölkerungsstruktur ...........................................................................11 2.1.1 Einordnung des Untersuchungsgebiets .............................................................. 11 2.1.2 Raumstruktur...................................................................................................... 12 2.1.3 Bevölkerungsstruktur.......................................................................................... 15 2.2 Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs differenziert nach Verkehrsarten .18 2.2.1 Angebotscharakterisierung SPNV ...................................................................... 19 2.2.2 Exkurs: Generelle Grundstruktur ÖSPV ............................................................. 31 2.2.3 Exkurs: Generelle Grundstruktur Eisenbahnfernverkehr und Fernbusverkehr ... 33 2.3 Verkehrsnachfrage im SPNV ..................................................................................33 2.4 Tarif ........................................................................................................................36 2.5 Information und Service .........................................................................................36 2.5.1 Fahrplaninformationen ....................................................................................... 37 2.5.2 Kundenbetreuung und Fahrausweisverkauf ....................................................... 38 2.5.3 Informationssystem ............................................................................................ 41 3 2.6 Infrastruktur ............................................................................................................41 2.7 Organisation ...........................................................................................................43 2.8 Nahverkehrsplan 2008 ...........................................................................................46 VERKEHRSPROGNOSE ÖPNV ...................................................................................49 3.1 Raum- und Bevölkerungsstruktur ...........................................................................49 3.2 Gegenstand und Szenarien ....................................................................................51 3.3 Methodik ................................................................................................................52 3.4 Entwicklung der Verkehrsnachfrage .......................................................................53 3.4.1 Prognose-0-Fall (Strukturdatenprognose ohne Änderungen am Angebot) ......... 53 3.4.2 Prognoseplanfall (Strukturdatenprognose mit Weiterentwicklung des SPNVAngebots)........................................................................................................... 54 4 GESTALTUNG DES ÖPNV ..........................................................................................56 4.1 Festlegung der SPNV-Bedienungsstandards .........................................................56 4.1.1 Bedienzeiträume ................................................................................................ 58 4.1.2 Mindesterschließung .......................................................................................... 59 4.1.3 Verbindungsqualität............................................................................................ 60 Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 3 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 4.1.4 Platzkapazität ..................................................................................................... 62 4.1.5 ÖSPV-Standards im MDV .................................................................................. 63 4.1.6 Anschlüsse durch den ÖSPV ............................................................................. 63 4.2 SPNV-Konzeption und Leistungsangebot...............................................................64 4.2.1 Zielnetz 2018+ ................................................................................................... 65 4.2.2 Zielnetz 2025+ ................................................................................................... 73 4.2.3 Prüfaufträge Zielnetz 2025+ ............................................................................... 79 4.2.4 Exkurs Fernverkehr ............................................................................................ 81 4.3 5 6 Maßnahmenprogramm Infrastruktur .......................................................................82 VERNETZUNG DER EINZELNEN VERKEHRSTRÄGER .............................................87 5.1 Festlegung der ÖPNV-Verknüpfungspunkte ...........................................................87 5.2 Infrastrukturell bedingte Mindestübergangszeiten an den Verknüpfungspunkten ...88 5.3 Verknüpfung zum motorisierten und nicht- motorisierten Individualverkehr (P+R, B+R) ......................................................................................................................90 5.4 Maßnahmen zum Ausbau der Verknüpfungspunkte ...............................................91 5.5 Exkurs: Barrierefreiheit ...........................................................................................93 5.6 Exkurs: Informationstechnologie.............................................................................94 FINANZIERUNG DES ÖPNV ........................................................................................97 6.1 Finanzierungsquellen .............................................................................................97 6.2 Mittel gemäß Verordnung des SMWA zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) ....................................................................97 6.3 Investitionsförderung gemäß ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm des SMWA ....100 7 QUELLENVERZEICHNIS ...........................................................................................101 8 ANLAGENVERZEICHNIS ...........................................................................................104 Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 4 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 6: Abbildung 7: Abbildung 8: Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Abbildung 13: Abbildung 14: Abbildung 15: Abbildung 16: Abbildung 17: Abbildung 18: Abbildung 19: Abbildung 20: Abbildung 21: Abbildung 22: Abbildung 23: Abbildung 24: Abbildung 25: Untersuchungsgebiet: Der Nahverkehrsraum Leipzig ....................................12 Raumstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig ...................................................14 EVU im SPNV-Netz des ZVNL ......................................................................29 SPNV-Angebot 2016 – Taktverkehr werktags ................................................30 Querschnittsbelastungen am Durchschnittswerktag (in 1 000, 2015) .............34 SPNV-Einsteiger/Tag Mo-Fr an Zugangsstellen >500 Einsteiger (2015) ........35 Möglichkeiten zum Fahrkartenerwerb mit jeweiligem Angebot .......................40 Streckengeschwindigkeit, Elektrifizierung (Quelle: Stredax DB Netz AG 2016) ......................................................................................................................43 Organisationsstruktur des ZVNL ....................................................................44 Kernaufgaben des ZVNL ...............................................................................45 Verknüpfung ZVNL, Verkehrsunternehmen und MDV ....................................46 ÖPNV-Netzebenen im Gebiet des ZVNL .......................................................57 S-Bahn Zielnetz 2018+ ..................................................................................66 Prinzipskizze Taktfolge im Abschnitt Leipzig–Torgau– Cottbus/Hoyerswerda 68 Expresslinien Zielnetz 2018+ .........................................................................70 Regionalbahnlinien Zielnetz 2018+ ................................................................71 SPNV-Angebot gemäß Zielnetz 2018+ – Taktverkehr werktags ....................73 Mitteldeutsches S-Bahn-Netz 2025+..............................................................74 Expresslinien 2025+ ......................................................................................76 Regionallinien 2025+ .....................................................................................78 SPNV-Angebot gemäß Zielnetz 2025+ – Taktverkehr werktags ....................79 Maßnahmenprogramm Infrastruktur ..............................................................82 ÖPNV-Verknüpfungspunkte im ZVNL ............................................................88 Kostenentwicklung CTL-Stationen 2013-2018 ...............................................99 Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 5 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22: Tabelle 23: Übersicht der zentralen Orte im Nahverkehrsraum Leipzig ............................13 Daten der Bevölkerungsstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig .......................16 SPNV-Aufteilung der SPNV-Verkehrsleistung im ZVNL auf die Betreiber und die Verbandsmitglieder (Fahrplan 2. Hj. 2016) ...............................................29 ÖSPV-Angebotscharakterisierung .................................................................31 ÖSPV-Angebotscharakterisierung II ..............................................................32 Aufgliederung der Werktäglichen SPNV-Nachfrage nach Hauptrelationen ....35 Grundlegende Veränderungen von Zugangsstellen 2006 bis Juni 2016 ........41 Charakteristik der SPNV-Netzebenen ............................................................58 Mindestbedienhäufigkeit ................................................................................59 Haltestelleneinzugsbereich des SPNV ...........................................................60 Verbindungsqualität zentrale Orte (Zielstellung) ............................................61 PlusBus-Standards ........................................................................................63 Zug-km ZVNL im Normjahr ............................................................................65 S-Bahn Takt, abschnittsweise Darstellung .....................................................69 Angebotsänderungen zur Prüfung .................................................................69 Expresslinien Zielkonzept 2018+ Maßnahmen ..............................................71 Regionalbahnlinien Zielkonzept 2018+ Maßnahmen .....................................72 S-Bahn Linien 2025+ .....................................................................................75 Expresslinien 2025+ ......................................................................................77 Regionalbahnlinien 2025+ .............................................................................78 Infrastrukturell bedingte Übergangszeiten an ÖPNV-Verknüpfungspunkten ..88 Verknüpfungspunkte – PlusBus-Anschlüsse und Maßnahmen ......................91 Entwicklung verfügbarer Mittel .......................................................................98 Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 6 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AT Aufgabenträger B+R Bike-and-Ride Bf. Bahnhof CTL City-Tunnel Leipzig DB Deutsche Bahn AG DBG Döllnitzbahn GmbH DFI Dynamische Fahrgastinformation DNOT Dieselnetz Ostthüringen DNWS Dieselnetz Nordwestsachsen EB Erfurter Bahn EBO Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen EW Einwohner FS SN Freistaat Sachsen GVZ Güterverkehrszentrum Hbf. Hauptbahnhof Hj. Halbjahr HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HVZ Hauptverkehrszeit IC InterCity ICE Intercity-Express KBS Kursbuchstrecke LVB Leipziger Verkehrsbetriebe MDSB Mitteldeutsches S-Bahn-Netz MDV Mitteldeutscher Verkehrsverbund MIV Motorisierter Individualverkehr MRB Mitteldeutsche Regiobahn NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NVP Nahverkehrsplan NVZ Nebenverkehrszeit OHV Omnibus-Verkehrsgesellschaft mbH "Heideland" ÖPNV Öffentlichen Personennahverkehr ÖPNVFinVO Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNVG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 7 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonenverkehr P+R Park-and-Ride PBefG Personenbeförderungsgesetz Pkm Personenkilometer RB Regionalbahn RE Regional-Express RegG SächsKomZG SMWA Regionalisierungsgesetz SOK Schienenoberkante SPFV Schienenpersonenfernverkehr SPNV Schienenpersonennahverkehr STS Saale-Thüringen-Südharz-Netz SV Sozialversicherung SVZ Schwachverkehrszeit Tfv VDE Tarifverzeichnis Technische Spezifikationen für die Interoperabilität - Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität Verkehrsprojekt Deutsche Einheit VMS Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH ZVG Zweckverbandsgrenze ZVMS Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen ZVNL Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ZVV Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland TSI PRM Sächsisches Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 8 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 1 RAHMENBEDINGUNGEN Mit dem ZVNL wurde für die Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen im gemeinsamen Nahverkehrsraum ein schlagkräftiges Instrument zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene (SPNV) geschaffen. Die Inbetriebnahme des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes einschließlich der neugeschaffenen Infrastruktur hat entscheidend zu einer wesentlich besseren Erreichbarkeit und erheblich gestiegener Angebotsqualität im ÖPNV in Mitteldeutschland beigetragen. Dieser Erfolg ist in Zahlen messbar: Die Zahl der Fahrgäste im Mitteldeutschen S-Bahn-Netz ist zwischen 2014 (als dem ersten vollen Betriebsjahr nach der Eröffnung des City-Tunnels Leipzig) und 2016 absolut von 18,5 auf 21,3 Mio. Fahrgäste gestiegen. Das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz steht mit 9,4 Mio. Zugkm an siebter Stelle der insgesamt 14 deutschen S-Bahn-Systeme – knapp hinter der S-Bahn Stuttgart und noch vor den S-Bahnen von Hannover, Nürnberg oder Dresden. Der ZVNL verantwortet damit in Sachsen das größte Leistungsvolumen. Die demographische Entwicklung ist im ZVNL von Bevölkerungswachstum in der Stadt Leipzig sowie positiven Wanderungssalden im angrenzenden Verdichtungsraum bei gleichzeitig rückläufigen Einwohnerzahlen im weiter entfernten Umland gekennzeichnet. Hierfür bedarf es regional angepasster ÖPNV-Angebote, um den öffentlichen Daseinsvorsorgeauftrag zu erfüllen. Der Klimawandel erfordert wirksame Maßnahmen zum Abbau von Luftverschmutzung – der ÖPNV spielt dabei eine entscheidende Rolle. Im Mittelpunkt aller Planungen und Maßnahmen des ZVNL steht der Anspruch, „ÖPNV aus einem Guss“ sicherzustellen. D. h., die verkehrstechnisch und manchmal auch verkehrsorganisatorisch bedingten Schnittstellen sollen für den Fahrgast soweit wie möglich unsichtbar bleiben. Der ZVNL versteht sich dabei als Scharnier zwischen den mitteldeutschen SPNV-Aufgabenträgern und als Mittler zu den Aktivitäten der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland und bringt sich mit dieser Zielsetzung aktiv in die Arbeit der Strategiekommission für den sächsischen ÖPNV ein. Der Nahverkehrsplan (NVP) des ZVNL ist nach seiner ersten Verabschiedung vom 12.02.2001 und seiner Fortschreibung vom 06.11.2008 nun erneut fortzuschreiben. Anpassungsbedarf ergibt sich beispielsweise durch die Veränderungen des Ver- Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 9 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 bandsgebiets1, die Inbetriebnahme des City-Tunnels in Leipzig sowie die oben bereits erwähnte Einführung des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes (MDSB). Durch den Nahverkehrsplan des ZVNL wird die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung für alle Akteure des SPNV festgeschrieben. Dazu wird im vorliegenden Dokument zunächst eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation im schienengebundenen Nahverkehr vorgenommen (Kapitel 2). Darauf aufbauend erfolgt eine Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung im ÖPNV (Kapitel 3), um daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung des ÖPNV abzuleiten (Kapitel 4). Kapitel 5 widmet sich der Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger im ZVNL-Raum. In Kapitel 6 wird die Finanzierung des ÖPNV dargestellt. Kapitel 7 enthält das Quellenverzeichnis. Eine Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelungen sowie der überregionalen, regionalen und lokalen Planungen, die für diese Fortschreibung des Nahverkehrsplans des ZVNL berücksichtigt wurden, findet sich in Anlage 1. 1 Im Vergleich zum Jahr 2008 hat sich das Verbandsgebiet durch die Zuordnung des ehemaligen Landkreises Döbeln zum Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) verkleinert sowie die Anzahl der Landkreise reduziert. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 10 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 2 BESTANDSAUFNAHME Das Ziel der Bestandsaufnahme ist es, die derzeitige Situation im Gebiet des ZVNL zu analysieren. Dafür wird die Raum- und Bevölkerungsstruktur, das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs, die Beförderungsströme, der Tarif, das Angebot an Informationen und Service, die Infrastruktur und die Organisation betrachtet. 2.1 Raum- und Bevölkerungsstruktur 2.1.1 Einordnung des Untersuchungsgebiets Als Planungsgebiet für den Nahverkehrsplan ist der Nahverkehrsraum Leipzig das zentrale Untersuchungsgebiet. Der Nahverkehrsraum Leipzig liegt im Nordwesten des Freistaates Sachsen und umfasst gemäß der Verordnung des SMWA über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den ÖPNV (§ 2 Nr. 3) die Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie die kreisfreie Stadt Leipzig. Damit ist der Nahverkehrsraum Leipzig mit der Planungsregion Leipzig-Westsachsen identisch. Der Nahverkehrsraum Leipzig ist ein Teilgebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes. Der MDV hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit seinen Partnern für die Menschen in Mitteldeutschland einen integrierten, kundenfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu realisieren – mit einem einheitlichen Tarifangebot, abgestimmten Liniennetzen und Fahrplänen sowie einem übergreifenden Service. Der MDV ist sowohl Dienstleister für die Kunden des ÖPNV als auch für seine Gesellschafter, die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger. Als Aufgabenträger für den SPNV ist der ZVNL Gesellschafter und Verbundpartner im MDV2. Das Planungsgebiet des ZVNL liegt in der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland, die sich als eine Art Privat-Public-Partnership-Modell versteht und auf eine nachhaltige Entwicklung und Vermarktung der traditionsreichen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturregion Mitteldeutschland abzielt. Die räumliche Einordnung kann in der Abbildung 1 nachvollzogen werden. In Anlage 2 ist das Untersuchungsgebiet in den mitteldeutschen Raum eingeordnet. 2 Für weiterführende Informationen siehe www.mdv.de, Stand: 12/2015. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 11 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Abbildung 1: 2.1.2 Untersuchungsgebiet: Der Nahverkehrsraum Leipzig Raumstruktur Die Raumstruktur wird im Wesentlichen durch das System der zentralen Orte, Verbindungsachsen und Raumkategorien geprägt. Hierzu sind im Nahverkehrsraum Leipzig die sächsische Landesentwicklungsplanung und die Regionalplanung der Planungsregion Westsachsen heranzuziehen3. 3 Die genaue Definition und Funktionsbestimmung der hier verwendeten raumstrukturellen Kriterien kann dem Landesentwicklungsplan 2013 beziehungsweise dem Regionalplan Westsachsen 2008 entnommen werden. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 12 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Das dreistufige System der zentralen Orte bestehend aus Ober-, Mittel- und Grundzentrum repräsentiert verschiedene übergemeindliche Entwicklungs- und Versorgungsfunktionen im jeweiligen Wirkungs- und Verflechtungsbereich. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit solcher Orte von besonderer Bedeutung. Sie müssen im Nahverkehrsplan angemessene Berücksichtigung finden. Als Sonderform dieser Systematik gelten Verbünde von zentralen Orten, die im Untersuchungsgebiet nur auf grundzentraler Ebene vorkommen. Tabelle 1: Übersicht der zentralen Orte im Nahverkehrsraum Leipzig Grundzentrum, inkl. grundzentrale Verbünde Mittelzentrum Oberzentrum Bad Düben Borna Leipzig Bad Lausick Delitzsch Belgern-Schildau Eilenburg Brandis/Naunhof (Verbund) Grimma Böhlen/Zwenkau (Verbund) Markkleeberg Colditz Oschatz Dahlen Schkeuditz Dommitzsch Torgau Frohburg Wurzen Geithain Groitzsch/Pegau (Verbund) Markranstädt Mügeln Taucha Quelle: Landesentwicklungsplan 2013, Regionalplan Westsachsen 2008. Die Struktur des Systems der zentralen Orte wird durch Verbindungsachsen ergänzt, die sowohl für regional als auch für überregional bedeutsame Achsen die jeweiligen zentralen Orte verbinden. Eine weitere Möglichkeit zur Einordnung des Nahverkehrsraums Leipzig bieten die Raumkategorien der sächsischen Landesentwicklungsplanung. Dieses raumordnerische Gebietsraster kann zur Bewertung von Entwicklungsprozessen und strukturellen Unterschieden der Teilräume, ohne spezielle Gegebenheiten zu vernachlässigen, herangezogen werden. Die Raumkategorien sind in erster Linie siedlungsstrukturell abgegrenzte Räume, die in „ländlicher Raum“, „verdichteter Bereich im Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 13 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 ländlichen Raum“ und „Verdichtungsraum“ unterschieden werden. Die Raumkategorien werden gemeindescharf abgegrenzt. Abbildung 24 zeigt die zentralörtliche Gliederung, die Verbindungsachsen sowie die Raumkategorien für den Nahverkehrsraum Leipzig. Abbildung 2: Raumstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig 4 Grundlage: Landesentwicklungsplan 2013, Regionalplan Westsachsen 2008 Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 14 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 An dieser Stelle wird auf die räumliche Nähe zur Stadt Halle (Saale) hingewiesen, die zwar außerhalb des Untersuchungsgebietes liegt, jedoch aufgrund ihrer engen funktionellen und verkehrlichen Verflechtung insbesondere zur Stadt Leipzig bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Berücksichtigung finden muss. Für eine weitergehende Einschätzung der Raumstruktur können für den Nahverkehrsraum Leipzig in Anlage 3 die Flächenwerte nach Bodennutzungsart eingesehen werden. Diese können neben dem Grad der Heterogenität des Untersuchungsraumes auch unterschiedliche Ansprüche der Teilräume an verschiedene Verkehrsarten (bspw. touristische Verkehre) veranschaulichen. 2.1.3 Bevölkerungsstruktur Neben der Raumstruktur liefert auch die Bevölkerungsstruktur bedeutsame Erkenntnisse zur Analyse des Nahverkehrsraums Leipzig und damit zur Einschätzung von Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung. Für die Betrachtung der Bevölkerungsstruktur wird sich vor allem auf die Einwohnerzahlen, Altersstruktur, Beschäftigtenzahlen und Schülerzahlen fokussiert. Die verschiedenen Strukturdaten der Bevölkerung sind in Tabelle 2 für den Nahverkehrsraum Leipzig dargestellt. Zudem kann  in Anlage 4 eine Karte zur Einwohnerdichte,  in Anlage 5 eine Karte zur Erwerbstätigendichte am Arbeitsort,  in Anlage 6 eine Karte zur Erwerbstätigendichte am Wohnort,  in Anlage 7 eine Karte zu den Auspendlern im ZVNL-Gebiet sowie  in Anlage 8 eine Karte zu den Einpendlern im ZVNL-Gebiet eingesehen werden. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 15 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Tabelle 2: Daten der Bevölkerungsstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig Datenstand: EW, Fläche, Alter, Anzahl Gemeinden, Städte: 31.12.2015 kreisfreie Stadt Leipzig Landkreis Nordsachsen Landkreis Leipzig 560.472 197.605 258.408 1.016.485 4.084.851 274.414 98.052 126.877 499.343 2.011.561 286.058 99.553 131.531 517.142 2.073.290 298 2.028 1.651 3.978 18.449 1.882 97 156 256 221 Anzahl Gemeinden 1 30 32 63 429 davon Anzahl Städte 1 11 20 32 171 SV-pfl. beschäftigte Pendler: 30.6.2015 Nahverkehrsraum Leipzig Sachsen Schulen, Schüler: Schuljahr 2015/2016 Insgesamt Einwohner männlich weiblich Fläche in km² Einwohnerdichte: EW/km² unter 6 35.233 9.591 12.852 57.676 218.380 6 bis unter 15 38.739 14.816 19.954 73.509 299.844 15 bis unter 18 11.000 4.696 6.336 22.032 93.928 18 bis unter 20 8.872 2.771 3.569 15.212 60.461 20 bis unter 30 92.065 15.726 19.394 127.185 428.796 30 bis unter 65 257.636 101.858 131.359 490.853 1.958.078 65 bis unter 85 101.533 41.921 56.728 200.182 888.254 15.394 6.226 8.216 29.836 137.110 SV-pflichtig Beschäftigte: am Wohnort 210.795 78.828 101.278 390.901 1.558.256 SV-pflichtig Beschäftigte: am Arbeitsort 248.952 70.476 73.975 393.403 1.529.978 Einpendler über jeweilige Gebietsgrenze 93.787 27.206 25.011 67.067 105.053 Auspendler über jeweilige Gebietsgrenze 55.742 35.592 52.333 64.730 133.674 Pendlersaldo 38.045 -8.386 -27.322 2.337 -28.621 Schüler an allgemeinbildenden Schulen* 46.487 17.740 21.986 86.213 353.872 152 81 96 329 1.494 Altersverteilung über 85 allgemeinbildende Schulen* * einschließlich Freie Waldorfschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, GENESIS-Online Datenbank, http://www.statistik.sachsen.de/genonline/online. Aus diesen Daten der Bevölkerungsstruktur können unterschiedliche Erkenntnisse gewonnen werden. Im Folgenden werden beispielhaft einige Merkmale erläutert. Der Nahverkehrsraum Leipzig umfasst circa 25 Prozent aller Einwohner in Sachsen. Der kreisfreien Stadt Leipzig kommt mit mehr als 560.000 Einwohnern eine besondere Bedeutung im ZVNL-Raum zu. Dieses Oberzentrum ist von überwiegend länd- Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 16 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 lich geprägten Landkreisen umschlossen, wobei der Landkreis Nordsachsen mit einer Einwohnerdichte von 98 EW/km² durchschnittlich deutlich weniger Bewohner in der Fläche aufweist als der Landkreis Leipzig mit einer Einwohnerdichte von 156 EW/km². Ein Unterschied zwischen den beiden Landkreisen zeigt sich auch insbesondere an der Anzahl der Städte innerhalb der Kreisgrenzen. Der Landkreis Leipzig hat mit 20 Städten fast doppelt so viele wie der Landkreis Nordsachsen (11 Städte). Anhand der Altersstruktur im Nahverkehrsraum Leipzig lässt sich verdeutlichen, dass knapp die Hälfte (ca. 49 %) der Einwohner im Alter zwischen 30 und 65 Jahren ist. Ungefähr ein Drittel der Bewohner des ZVNL-Gebiets sind unter 30 Jahre (ca. 28 %) und ungefähr ein Viertel über 65 Jahre alt (ca. 23 %). Die meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Nahverkehrsraum Leipzig arbeiten in der Stadt Leipzig (241.065 Personen)5. In den beiden Landkreisen ist trotz der unterschiedlichen Einwohnerdichte die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort auf ähnlichem Niveau (Landkreis Nordsachsen 69.224 Personen; Landkreis Leipzig 73.772 Personen). Insgesamt betrachtet zeigen die Pendlerzahlen im Nahverkehrsraum Leipzig, dass circa 145.000 Menschen die Gebietsgrenze der Stadt Leipzig für die Ausübung ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überschreiten. Für den Landkreis Nordsachsen liegt diese Zahl bei fast 61.000 Personen und im Landkreis Leipzig bei etwa 76.000 Personen. Die Pendlerbewegungen sind dabei nicht auf den Nahverkehrsraum Leipzig beschränkt, sondern können sich beispielsweise auch auf die Stadt Halle (Saale) beziehen, die durch ihre enge Verflechtung mit Leipzig eine bedeutsame Rolle in den Pendlerverkehren einnimmt. Hinsichtlich der Schülerzahlen zeigt sich ebenso die besondere Bedeutung der Stadt Leipzig für den Nahverkehrsraum Leipzig. Insgesamt knapp 45.000 Schüler verteilen sich auf 149 allgemeinbildende Schulen im Stadtgebiet Leipzig. In den Landkreisen sind die Schülerzahlen – entsprechend den Einwohnerzahlen – nur knapp halb so hoch. Im Landkreis Nordsachsen gehen circa 17.500 Schüler auf 82 allgemeinbildende Schulen und im Landkreis Leipzig etwas über 21.000 Schüler auf 96 allgemeinbildende Schulen. 5 Zur Erläuterung der Definition von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort bzw. Arbeitsort siehe: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_280848/Statischer-Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/BSTMethHinweise/Pendler-meth-Hinweise.html, Stand: 12/2015. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 17 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Die Stadt Leipzig hat neben ihrer besonderen Bedeutung als Schulstandort im Nahverkehrsraum Leipzig auch eine herausragende Funktion als Hochschulstandort. In Leipzig waren im Wintersemester 2014/2015 über 36.000 Studenten an der Universität Leipzig oder an den verschiedenen Fachhochschulen immatrikuliert. Im Vergleich zum Nahverkehrsplan des ZVNL von 2008 mit dem Datenstand aus dem Jahr 2002 hat die Bevölkerung im Nahverkehrsraum Leipzig um etwa 1 % abgenommen6. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass die Stadt Leipzig in diesem Zeitraum (2002-2014) jedoch knapp 10 % an Einwohner gewonnen hat. Hingegen haben in der gleichen Zeit der Landkreis Nordsachsen circa 14 % und der Landkreis Leipzig etwa 10 % ihrer Einwohner verloren. Hingewiesen werden muss an dieser Stelle auf die Zensuskorrektur in 2009. Durch diese wurden in der Planungsregion über 30.000 Personen (entspricht fast 3 % der Einwohner im Nahverkehrsraum) aus der Statistik gelöscht. 2.2 Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs differenziert nach Verkehrsarten Das Verkehrsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) besteht aus dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr (ÖSPV). Im vorliegenden Nahverkehrsplan wird das Angebot des SPNV dargestellt. Die Analyse bezieht sich auf das Angebot ab 13.12.2015 im ZVNL-Verbandsgebiet7. Eine Bewertung des Angebotes, die Ableitung von Mängeln sowie die Entwicklung von Maßnahmen ist Gegenstand späterer Kapitel. Über die Darstellung des SPNV hinaus folgen zwei knappe Exkurse:  Generelle Grundstruktur ÖSPV  Generelle Grundstruktur Eisenbahnfernverkehr und Fernbusverkehr 6 Für den Vergleich wurden nur die Teilräume des Nahverkehrsraums Leipzig berücksichtigt, die nach der sächsischen Kreisreform vom 1. August 2008 zum Verbandsgebiet des ZVNL zählen. Das heißt, der alte Landkreis Döbeln wurde nicht berücksichtigt. Die alten Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz wurden zum Landkreis Nordsachsen. Zudem wurden die alten Landkreise Leipziger Land und Muldentalkreis zum Landkreis Leipzig. 7 Das Angebot außerhalb des ZVNL bei Verbandsgrenzen übergreifenden Linien ist von der Analyse i.d.R. nicht abgedeckt. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 18 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 2.2.1 Angebotscharakterisierung SPNV Seit Juni 2016 sind alle SPNV-Verkehrsleistungen im Verbandsgebiet des ZVNL im Wettbewerb vergeben. In den folgenden Übersichten werden die jeweiligen Verkehrsverträge kurz dargestellt. Stand der Darstellung ist das 2. Halbjahr des Fahrplans 2015/16. Mitteldeutsches S-Bahn-Netz I (MDSB I) Vertragsdauer bis Dezember 2025 EVU DB Regio AG Linien (KBS ) S 1 Leipzig Messe / Leipzig Miltitzer Allee–Leipzig-Stötteritz (KBS 501.1) 10 S 3 (Halle-Trotha –)Halle(Saale)–Schkeuditz–Leipzig Hbf (Tief)– Borna(–Geithain) (KBS 501.3, 501.4), S 4 (Oschatz–)Wurzen–Leipzig Hbf (Tief)–Taucha(–Eilenburg– Torgau–Hoyerswerda) (KBS 501.1, 501.4), Sonntag auch ein Fahrtenpaar bis Riesa S 5/S 5x (Halle(Saale)–)Leipzig/Halle Flughafen–Leipzig Hbf (Tief)– Altenburg(–Zwickau) (KBS 501.5) Betriebsleistung/ Jahr 5,8 Mio. Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL 9 8 Takt S 1 halbstündlich (beide Teillinien zur Messe/zur Miltitzer Allee) S 3 halbstündlich ZVG Nordwest–Borna, stündlich Borna–Geithain S 4 einzelne Fahrten Oschatz–Wurzen, halbstündlich Wurzen–Leipzig-Thekla, halbstündlich Leipzig-Thekla–Eilenburg (durch Überlagerung mit RE 10, Einschränkungen durch anderes Haltemuster RE 10), stündlich Eilenburg–Torgau (durch Überlagerung mit RE 10) und MoFr ergänzt um Verstärker, stündlich Torgau–ZVG Nordost (durch Überlagerung mit RE 10), S 5/S 5x stündlich ZVG Nordwest–Leipzig/Halle Flughafen (S 5), halbstündlich Leipzig/Halle Flughafen–ZVG Süd (S 5, S 5x je stündlich, durch Überlagerung halbstündlich, Einschränkungen für kleinere Stationen durch anderes Haltemuster im Südabschnitt S 5 vs. S 5x) 8 KBS: Grundlage für Darstellung im elektronischen Kursbuch der DB, neben der Liniennummer Orientierungsmerkmal für Nutzer, zudem in KBS-Tabellen grobe Ermittlung Fahrtlänge möglich 9 Leipzig Messe–Leipzig-Stötteritz ab Dez. 2016 als S 11 10 ab Dez. 2016 nach Halle-Nietleben Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 19 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Mitteldeutsches S-Bahn-Netz I (MDSB I) Fahrzeuge drei- und vierteilige Fahrzeuge des Typs E-Talent 2, Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h, 150 bzw. 200 Sitzplätze Ausstattung Steckdosen, Schiebetritte zur Verringerung der Lücke zwischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg Klimatisierung, Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen), Tische, Gepäckablagen Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen ausgewiesene Rollstuhlplätze, mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 20 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Mitteldeutsches S-Bahn-Netz II (MDSB II) Vertragsdauer bis Dezember 2030 EVU DB Regio AG Linien (KBS) S 2 (Dessau–)Bitterfeld–Leipzig Hbf (Tief)–Leipzig-Connewitz– Markkleeberg-Gaschwitz (KBS 501.2) RE 13 Magdeburg–Dessau–Bitterfeld–Leipzig Hbf (KBS 250) RB 75 Eilenburg–Delitzsch–Halle(Saale) (KBS 219) Betriebsleistung/ Jahr 1,4 Mio. Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL Takt S 2 in 2016 baubedingt nur einzelne Fahrten MarkkleebergGaschwitz–Leipzig-Connewitz, halbstündlich Leipzig-Connewitz–Delitzsch unt Bf, stündlich Delitzsch unt Bf–ZVG Nord (tlw. in HVZ verstärkt v./n. Bitterfeld) RE 13 Zweistundentakt, RB 75 Stundentakt, zweistündlich am Wochenende Fahrzeuge Elektrotriebzüge Bombardier Talent 2 (drei- und fünfteilig) Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h, 135 bzw. 225 Sitzplätze, Ausstattung Steckdosen, Schiebetritte zur Verringerung der Lücke wischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg Klimatisierung, Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen), Tische, Gepäckablagen Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen ausgewiesene Rollstuhlplätze, mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang Fahrkartenautomat im Zug Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 21 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Saxonia-Express Vertragsdauer bis Dezember 2022 EVU DB Regio AG Linien (KBS) RE 50 Leipzig Hbf–Riesa–Dresden Hbf (KBS 500) Betriebsleistung/ Jahr 777.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL Takt Stundentakt Fahrzeuge Elektrotriebzüge Bombardier Talent 2 (drei- und fünfteilig) Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h, 194 bzw. 328 Sitzplätze, Ausstattung Steckdosen, Tische, Gepäckablagen Schiebetritte zur Verringerung der Lücke wischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg Klimatisierung Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen), Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen ausgewiesene Rollstuhlplätze, mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 22 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 RE 10 Leipzig–Cottbus Vertragsdauer bis Dezember 2022 EVU DB Regio AG Linien (KBS) RE 10 Leipzig Hbf–Torgau–Falkenberg–Cottbus (KBS 509.43/ 501.4) Betriebsleistung/ Jahr 357.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL Takt Zweistundentakt Fahrzeuge Elektrotriebzüge Bombardier Talent 2 (vierteilig) Höchstgeschwindigkeit vom 160 km/h, 205 Sitzplätze, Ausstattung Steckdosen, Schiebetritte zur Verringerung der Lücke wischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen), Teilklimatisierung Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen ausgewiesene Rollstuhlplätze, mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 23 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Saale-Thüringen-Südharz-Netz (STS) Vertragsdauer bis Dezember 2030 EVU Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH Linien (KBS) SE 15 Leipzig Hbf–Weißenfels–Naumburg–Jena–Saalfeld (KBS 560/ 580) RE 17 Leipzig Hbf–Weißenfels–Naumburg–Weimar–Erfurt (KBS 560/ 580) Betriebsleistung/ Jahr 287.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL Takt Stundentakt (durch Überlagerung im ZVNL) Fahrzeuge Elektrotriebzüge Bombardier Talent 2 (drei- und fünfteilig) Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h, 135 bzw. 225 Sitzplätze Ausstattung Steckdosen, Tische, Gepäckablagen Schiebetritte zur Verringerung der Lücke wischen Zug und Bahnsteigkante, Niederflureinstieg Monitore (Fahrplan- und Echtzeitinformationen), Klimatisierung Mehrzweckbereiche für Fahrrad, Kinderwagen ausgewiesene Rollstuhlplätze, mobile Überfahrrampe für barrierefreien Zugang, Reservierungssystem, Leselampe und Sonnenschutzrollos in der 1. Klasse, Sitzclubecke Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 24 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Dieselnetz Nordwestsachsen (DNWS) Teil A Vertragsdauer bis Dezember 2025 (bei Elektrifizierung der Strecke bis Dezember 2023) EVU Transdev GmbH Linien (KBS) RE 6 Leipzig Hbf–Bad Lausick–Geithain–Chemnitz Hbf (KBS 525) Betriebsleistung/ Jahr 650.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL Takt Stundentakt Fahrzeuge Dieselelektrische Lokomotive vom Typ Siemens ER 20 Reisezugwagen (Abteilwagen) Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h, ca. 300 Sitzplätze pro Wagenpark, Ausstattung großzügige Mehrzweckbereiche mit 20 Fahrradstellplätzen ausgewiesene Rollstuhlplätze öffnungsfähige Fenster Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 25 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Dieselnetz Nordwestsachsen (DNWS) Teil B Vertragsdauer bis Dezember 2025 EVU Transdev GmbH Linien (KBS) RB 110 Leipzig Hbf–Borsdorf–Grimma(–Döbeln) (KBS 506) Betriebsleistung/ Jahr 760.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL Takt Stundentakt, teilweise Verstärker Leipzig Hbf–Grimma, ausgedünnt: zweistündlich am Wochenende zwischen Grimma und Döbeln Fahrzeuge Dieseltriebwagen Typ Talent mit 140 Sitzplätzen Typ Regio-Shuttle mit 70 Sitzplätzen, Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, Ausstattung Niederflureinstieg, Mehrzweckbereich für Fahrräder und Kinderwagen, separater Rollstuhlbereich Monitore, Ablageflächen, Tische Luftabkühlungsmöglichkeit Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 26 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Dieselnetz Nordwestsachsen (DNWS) Teil C Vertragsdauer bis Dezember 2025 EVU DB Regio AG Linien (KBS) RB 113 Leipzig Hbf–Bad Lausick(–Geithain) (KBS 525) Betriebsleistung/ Jahr 478.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL Takt Stundentakt ausgedünnt: vereinzelt Mo-Fr, zudem am Wochenende und zwischen Bad Lausick und Geithain Fahrzeuge modernisierte Dieseltriebwagen Typ Alstom Coradia A TER Höchstgeschwindigkeit vom 120 km/h, 69 Sitzplätze Ausstattung Niederflureinstieg, Mehrzweckbereich für Fahrräder und Kinderwagen und Rollstühle, Lüftung, Teilklimatisierung Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 27 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Dieselnetz Ostthüringen (DNOT) Vertragsdauer bis Dezember 2024 EVU Erfurter Bahn GmbH Linien (KBS) EBx 12/EB 22 Leipzig Hbf–Zeitz–Gera(–Weida–Saalfeld) (KBS 550) Betriebsleistung/ Jahr 470.000 Zugkm/Jahr im Verbandsgebiet des ZVNL Takt Stundentakt (durch Überlagerung) Fahrzeuge Dieseltriebwagen Typ Regio-Shuttle mit 70 Sitzplätzen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, Ausstattung Niederflureinstieg, Mehrzweckbereich für Fahrräder und Kinderwagen, separater Rollstuhlbereich, Tische, Gepäckablagen, Klimatisierung, Reservierungssystem, Leselampe und Sonnenschutzrollos in der 1. Klasse, Sitzclubecke Insgesamt bestellt der ZVNL damit jährlich eine Verkehrsleistung von mehr als 10,9 Mio. Zugkm. Im Vergleich zum Jahr 2010 (10,1 Mio. Zugkm/Jahr) ist dies eine Steigerung von 8 %. Die Aufteilung der Verkehrsleistung auf die verschiedenen Verbandsmitglieder bzw. auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen wird in der Tabelle 3 deutlich. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 28 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Tabelle 3: SPNV-Aufteilung der SPNV-Verkehrsleistung im ZVNL auf die Betreiber und die Verbandsmitglieder (Fahrplan 2. Hj. 2016) Eisenbahnverkehrsunternehmen 11 Anteil Verkehrsleistung Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH 3% DB Regio AG 80 % Erfurter Bahn GmbH 4% Transdev Regio Ost GmbH (Mitteldeutsche Regiobahn) 13 % Verbandsmitglied Landkreis Nordsachsen 24 % Landkreis Leipzig 36 % Stadt Leipzig 40 % Abbildung 3: 11 Anteil Verkehrsleistung EVU im SPNV-Netz des ZVNL ohne Döllnitzbahn, Quelle: Verkehrsmodell des MDV für Mo-Fr Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 29 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Das Verkehrsangebot des SPNV ist mit Ausnahme der Döllnitzbahn angebotsorientiert im halbstündlichen, stündlichen und vereinzelt im zweistündlichen Takt aufgestellt. Zudem erfolgt durch Überlagerung von Linien in bestimmten Abschnitten bzw. für bestimmte Stationen eine Verdichtung. Abbildung 4: SPNV-Angebot 2016 – Taktverkehr werktags In der Abbildung 3 ist das Liniennetz im ZVNL-Verbandsgebiet und die Einbindung in das gesamtregionale Netz im MDV dargestellt. Die Linien sind sternförmig auf das Oberzentrum Leipzig ausgerichtet. Ausnahmen bilden die Linie RB 75 (Ausrichtung auf Halle) und die Döllnitzbahn (Schmalspurbahnverkehr in der Region Oschatz). Alle Mittelzentren sind im SPNV direkt mit dem Oberzentrum Leipzig verbunden. Die Anlage 9 enthält eine Charakterisierung der SPNV-Linien. In Anlage 10 ist das Haltemuster der verschiedenen Linien dargestellt. Das SPNV-Liniennetz im Verbandsgebiet des ZVNL sowie im gesamten MDV (ergänzt um PlusBus-Linien) ist in Anlage 23 dargestellt Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 30 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 2.2.2 Exkurs: Generelle Grundstruktur ÖSPV Der ÖSPV wird durch die Landkreise Leipzig und Nordsachsen bzw. die kreisfreie Stadt Leipzig als Aufgabenträger verantwortet. Eine Angebotscharakterisierung ist in den entsprechenden Nahverkehrsplänen der ZVNL-Verbandsmitglieder ersichtlich. Die Leistungen werden durch kommunale oder private Verkehrsunternehmen in weitestgehend voneinander abgegrenzten Bediengebieten erbracht (vgl. Tabelle 4). Tabelle 4: ÖSPV-Angebotscharakterisierung Landkreis/ kreisfreie Stadt Nordsachsen ÖSPV-Unternehmen Auto Webel GmbH Regionalbusverkehr im Raum Delitzsch Stadtbusverkehr in Delitzsch Geißler Reisen GbR Regionalbusverkehr im Bereich Eilenburg OmnibusVerkehrsgesellschaft mbH "Heideland" (OVH) Regionalbusverkehr im Raum Oschatz, Torgau Stadtbusverkehr in Oschatz, Torgau Regionalbusverkehr im Bereich Eilenburg/Delitzsch Stadtbusverkehr in Delitzsch Omnibusverkehr Leupold OHG Regionalverkehr BitterfeldWolfen GmbH Regionalbusverkehr im Bereich Eilenburg Stadtbusverkehr in Eilenburg, Bad Düben Reiseverkehr Schulze OHG Regionalbusverkehr im Bereich Torgau Regionalbus Leipzig GmbH Landkreis Leipzig THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH Stadt Leipzig überwiegendes Bediengebiet Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Regionalbusverkehr in den Bereichen Bad Lausick, Brandis, Grimma, Groitzsch, Markranstädt, Naunhof, Pegau, Wurzen, Zwenkau, Stadtbusverkehr in Colditz, Grimma, Wurzen, tlw. Markkleeberg Regionalbusverkehr in den Bereichen Bad Lausick, Borna, Frohburg, Geithain, Groitzsch, Pegau, Stadtbusverkehr in Borna Stadtverkehr mit Tram und Bus in Leipzig und angrenzenden Bereichen Der Stadtverkehr in der Stadt Leipzig zeichnet sich durch ein angebotsorientiertes, vertaktetes und engmaschiges Angebot aus. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 31 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 In den Landkreisen bestehen überwiegend nachfrageorientierte Angebote, ergänzt um teilweise angebotsorientierte, vertaktete und engmaschige Stadtbusnetze sowie PlusBus-Linien (vgl. Tabelle 5). Tabelle 5: ÖSPV-Angebotscharakterisierung II angebotsorientierte PlusBus-Linien ( verknüpft mit ...) angebotsorientierte Stadtverkehre und AnrufBus-Systeme ( verknüpft mit ...) Nachfrageorientierte Stadtverkehre Regionalverkehr (i.d.R. nachfrage12 orientiert) Landkreis Nordsachsen 190/91 ( Zug in LeipzigWahren und Delitzsch unt Bf) 196 ( Zug in Leipzig Hbf) 724 ( Zug in Schkeuditz) 131 ( Zug in Leipzig Hbf) 13 781 ( Zug in Dahlen und Torgau) Torgau ( Zug am Bf.) Bad Düben Oschatz ( Zug am Bf.) Delitzsch ( Zug am unt. Bf.) Eilenburg ( Zug am Bf.) AnrufBus-Gebiet Eilenburg–Jesewitz–Taucha– Zschepplin x Borna ( Zug am Bf.) Colditz Grimma ( Zug am Bf.) Wurzen ( Zug am Bf.) Markkleeberg ( Zug am Bf.) x Landkreis Leipzig 65 ( Zug in Markranstädt, Leipzig Allee-Center, Markkleeberg) 100 ( Zug in Markkleeberg) 107 ( Zug in Markkleeberg) 144 ( Zug in Böhlen) 276 ( Zug in Borna) 258 ( Zug in RegisBreitingen) 684 ( Zug in Beucha) 610 ( Zug in Bad Lausick) 630 ( Zug in Grimma) 693 ( Zug in Grimma) 619 ( Zug in Grimma) Stadt Leipzig 91/190, 65, 131, 196 ( siehe Leipzig ( Zug an BahnLandkreis Nordsachsen und höfen im Leipziger StadtLandkreis Leipzig) gebiet außer: LeipzigLützschena, Leipzig Olbrichtstraße, Rückmarsdorf, Miltitz, Leipzig Grünauer Allee, Leipzig Miltitzer Allee, Engelsdorf Werkstätten, Liebertwolkwitz) 12 13 x (ein- und ausbrechende Linien) tlw. flexible Bedienformen Änderung ab August 2017 vorgesehen Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 32 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Weitere angebotsorientierte Netze sind in Planung (z. B. die Modellvorhaben „Muldental in Fahrt“ im Raum Bad Lausick/Brandis/Colditz/Grimma und „Nordsachsen bewegt“ im gleichnamigen Landkreis). 2.2.3 Exkurs: Generelle Grundstruktur Eisenbahnfernverkehr und Fernbusverkehr In Leipzig Hbf besteht Zugang zum Eisenbahnfernverkehr. Es gibt vertaktete IC/ICE-Zugverkehre in Richtung Halle/Magdeburg, Lutherstadt Wittenberg/Berlin, Riesa/Dresden, Naumburg/München und Erfurt/Frankfurt(Main). Grundsätzlich oder durch Überlagerung bzw. Umstieg jeweils stündlich in den benannten Relationen14. Zudem halten Fernverkehrszüge zweistündlich am Flughafen Leipzig/Halle. Die Nahverkehrslinien müssen das Fahrplankonzept des Fernverkehrs beachten15 und sollen nach Möglichkeit und auf ausgewählten Relationen günstige Anschlüsse herstellen. Einzig die Relation Leipzig Hbf–Leipzig/Halle Flughafen (zweistündlich mit Fernverkehr) steht in (direkter) Konkurrenz zu Nahverkehrsangeboten innerhalb des ZVNL (nicht bzgl. Tarif, da im Fernverkehrszug keine Verbundfahrausweise anerkannt werden). In Leipzig Hbf, am Flughafen Halle/Leipzig und in Schkeuditz besteht aktuell Zugang zum Fernbuslinienverkehr. Aufgrund der häufigen Veränderungen bei Liniennetz und Fahrplanangebot ist eine analytische Darstellung an dieser Stelle nicht sinnvoll. 2.3 Verkehrsnachfrage im SPNV Die SPNV-Verkehrsnachfrage ist in der Abbildung 5 anhand der mittleren Querschnittsbelastungen an einem Durchschnittswerktag im Jahr 2015 dargestellt. Im Wesentlichen stehen zur Ermittlung der Nahverkehrsnachfrage Fahrgastbefragungen und Automatische Fahrgastzählsysteme als Datengrundlage zur Verfügung. 14 15 Laufwege der Linien tlw. über die benannten Zentren hinaus. Im ZVNL insb. relevant: Ende 2017 vollständige Inbetriebnahme VDE 8, dann Nutzung der Schnellfahrstrecke zwischen Leipzig und Erfurt auch durch die Züge nach München mit Entspannung der Streckenbelegung zwischen Leipzig Hbf und Leipzig-Leutzsch aber gleichzeitiger Erhöhung der Streckenbelegung zwischen Leipzig Hbf und Leipzig/Halle Flughafen/ZVG. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 33 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Sachsen-Anhalt Bitterfeld Falkenberg Brandenburg Torgau 0,3 6,5 Eilenburg Leipzig Messe 5,3 12,5 Schkeuditz 19,1 Leipzig Wahren LeipzigMöckern Paunsdorf 19,3 Plagwitz Leipzig MDR 9,7 2,0 Borsdorf Wurzen 5,4 3,6 Stötteritz Grimma ob Bf 1,4 8,7 Pegau Oschatz 4,0 6,7 Beucha 3,4 Connewitz 6,9 4,5 Neukieritzsch Zeitz Großbothen Bad Lausick Markkleeberg 3,3 Weißenfels 10,6 10,0 3,8 3,4 11,3 Miltitzer Allee Engelsdorf Leipzig Hbf 5,7 Markranstädt 1,3 7,8 Leipzig Nord 2,4 Leutzsch Taucha 1,8 Halle Hbf Flughafen Leipzig/Halle 6,0 4,6 Gröbers 0,3 Delitzsch un Bf 1,8 0,6 Borna Geithain Altenburg Werdau/ Zwickau Chemnitz Thüringen Abbildung 5: Querschnittsbelastungen am Durchschnittswerktag (in 1 000, 2015) Der City-Tunnel Leipzig zeichnet sich als deutlich nachfragestärkster Abschnitt aus, was auch auf die konsequente Führung der S-Bahn-Linien durch den Tunnel zurückzuführen ist. Markant sind ebenso die vergleichbar hohen Belastungen bis ins Leipziger Umland. Vor allem auf den Streckenästen nach Schkeuditz, Delitzsch, Wurzen oder Neukieritzsch ist eine vergleichbar hohe Nachfrage auszumachen. Im ZVNL betrug die Verkehrsleistung des SPNV im Jahr 2014 533 Personenkilometer pro Jahr und EW. Bei einem Durchschnittwert von 362 Personenkilometer pro Jahr und EW im Freistaat Sachsen verfügt der ZVNL damit über einen Spitzenwert bei der SPNV-Nachfrage. Fasst man die täglichen Fahrgastströme im ZVNL zu Hauptrelationen zusammen, entsteht folgende Übersicht zu Binnen-, Außen- und Durchgangsverkehr. Die Anziehungskraft des Oberzentrums Leipzig und seine Bedeutung für den Nahverkehrsraum werden damit mehr als deutlich. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 34 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Tabelle 6: Aufgliederung der Werktäglichen SPNV-Nachfrage nach Hauptrelationen Verkehrsaufkommen SPNV (Personenfahrten/Werktag) Hauptrelation Anteil% Binnenverkehr der Stadt Leipzig 6.750 13,4 Stadt Leipzig–restlicher ZVNL-Raum 17.280 34,4 Stadt Leipzig–außerhalb ZVNL 13.670 27,2 Binnenverkehr restlicher ZVNL-Raum 6.790 13,5 restlicher ZVNL-Raum–außerhalb 3.420 6,8 Durchgangsverkehr durch ZVNL-raum 2.360 4,7 Summe 50.270 100,0 Die durchschnittlich sehr gute Nachfrage belegt auch Abbildung 6, welche die Einsteiger an den SPNV-Zugangsstellen mit mehr als 500 Einsteigern pro Werktag im Jahr 2014 darstellt. Hervorzuheben sind dabei die Mittelzentren Delitzsch, Markkleeberg und Schkeuditz, welchen neben den Zugangsstellen im Stadtgebiet Leipzig über 1 000 Einsteiger pro Werktag aufweisen. 12.000 11.930 10.684 10.000 8.000 6.000 4.168 4.000 3.208 2.721 2.000 1.621 1.555 1.546 1.277 1.067 1.066 1.033 1.022 1.002 974 943 900 857 826 811 788 753 722 712 664 654 644 641 573 555 553 541 530 511 502 0 Abbildung 6: SPNV-Einsteiger/Tag Mo-Fr an Zugangsstellen >500 Einsteiger (2015) Ergänzend zur Abbildung 6 sind in Anlage 11 die täglichen SPNV-Einsteiger für alle Stationen im ZVNL dokumentiert. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 35 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 2.4 Tarif Im SPNV liegt die Tarifhoheit im Gebiet des ZVNL im Verantwortungsbereich der Verkehrsunternehmen. Die Tarife sind prinzipiell in unternehmensbezogenen Tarifbzw. Beförderungsbedingungen festgesetzt. In diesen haben die im ZVNL tätigen Unternehmen (DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH, Transdev Regio Ost GmbH, Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH) drei weiterführende Beförderungs- bzw. Tarifbestimmungen als Grundlage für den Tarif anerkannt16, einerseits die Tarifverzeichnisse Personenverkehr (Tfv 600 und 601) der Deutschen Bahn AG, andererseits die Tarifbestimmungen des MDV17. Beide Regelwerke unterscheiden sich hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs. Die Regelungen der Deutschen Bahn AG gelten bei Fahrten, die über die Grenzen des ZVNL bzw. des MDV hinaus führen. Innerhalb des Nahverkehrsraums Leipzig bzw. MDV haben die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des MDV Vorrang18. Grundsätzlich gilt bei Fahrten zum MDV-Tarif, dass Fahrscheine bei fast allen Verkehrsunternehmen gekauft und in allen Nahverkehrsmitteln im Verbundraum des MDV genutzt werden können19. Der Wechsel von Verkehrsunternehmen bei Umsteigevorgängen ist ohne zusätzlichen Fahrausweis jederzeit möglich. Zur Berechnung der Fahrpreise stellen die MDV-Tarifzonen die Grundlage dar. Dabei bestimmt die Anzahl der durchfahrenden Zonen den Fahrpreis. In der Tarifzone Leipzig sowie in Halle und den Stadtverkehren in den Landkreisen gelten gesonderte Preisstufen. Die Tarifzonen im Gebiet des MDV können in Anlage 12 und eine Übersicht der Fahrpreise in Anlage 13 nachvollzogen werden (Stand: 01.08.2017). Einen Überblick über die Fahrscheinarten und Sonderregelungen des MDV-Tarifs enthält Anlage 14. 2.5 Information und Service Zu einem starken öffentlichen Nahverkehr im Nahverkehrsraum Leipzig gehören nicht nur einheitliche und abgestimmte Verkehrs- und Tarifangebote sondern eben16 Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Döllnitzbahn GmbH basieren ausschließlich auf den MDV Regelungen, da das Streckennetz innerhalb des MDV Raums liegt. Die Beförderungsbedingungen (Tfv 600) der Deutschen Bahn AG und die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des MDV sind im WWW veröffentlicht. 18 Aufgrund der Komplexität und der höheren Bedeutung für den ZVNL wird im Folgenden nur der Tarif des MDV in seiner Grundstruktur mit den elementarsten Merkmalen dargestellt. 19 Eine Übersicht zu den im MDV tätigen Verkehrsunternehmen kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.mdv.de/site/uploads/02_verkehrsunternehmen.pdf, Stand: 01/2016. Ein Verzeichnis der in den Tarif des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes einbezogenen Strecken und Linien – Geltungsbereich des Tarifs – findet sich unter: https://www.mdv.de/site/uploads/01_linienverzeichnis.pdf, Stand: 01/2016. 17 Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 36 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 so eine einheitliche sowie leicht verständliche Information zu diesen Angeboten. Diese Informationen sollen auf Fahrgäste und auch potentielle Kunden ausgerichtet sein. Dabei werden sämtliche zur Verfügung stehenden klassischen und digitalen Kommunikationsmedien berücksichtigt. Zudem ist es elementar, durch Lobby- und Kampagnenarbeit ein attraktives Image des ÖPNV zu bewirken. Im Rahmen eines einheitlichen ÖPNV-Informationskonzepts im MDV-Verbundgebiet übernimmt der MDV für den ZVNL den überwiegenden Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus ergänzt der ZVNL bzw. die im Nahverkehrsraum Leipzig tätigen Verkehrsunternehmen dieses Informationsangebot durch spezifische Öffentlichkeitskampagnen. 2.5.1 Fahrplaninformationen Für das Einzugsgebiet des ZVNL sind vielfältige Möglichkeiten der Fahrplaninformation nutzbar. Eine wichtige Quelle zur Informationsbeschaffung über das existierende ÖPNV-Angebot ist der veröffentlichte Fahrplan. Die dazugehörigen Fahrplanbücher im MDV-Gebiet werden gebietskörperschaftsbezogen und mit einem entsprechendem Liniennetzplan ausgegeben20. Zur Erleichterung der Informationssuche sind die Broschüren in ihrer inhaltlichen und grafischen Gestaltung identisch aufgebaut. Alle Fahrplanbücher enthalten die Informationen zu allen ÖPNV-Linien, die im jeweiligen Einzugsbereich verkehren, einschließlich der gebietsübergreifenden Linien, gleich welcher Verkehrsart. Neben den Fahrplantabellen sind in den Fahrplanbüchern u. a. folgende Informationen zu finden:  Servicestellen einschließlich der Öffnungszeiten,  Ansprechpartner in den Unternehmen,  P+R-Plätze mit Anzahl der Stellflächen,  Übergangsstellen zum SPNV mit Angabe der Entfernung und der Übergangszeit, 20  Übersichtspläne ausgewählter Haltestellen,  Haltestellen-, Linien- und Ortsverzeichnis,  Liniennetzplan (regional) und Tarifzonenplan (verbundweit), Im Stadtgebiet Leipzig wird kein Fahrplanbuch ausgegeben. Dafür sind beim städtischen Verkehrsunternehmen LVB Linienfahrpläne erhältlich. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 37 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017  Hinweise zu Änderungen im Bahn- und Busverkehr,  Auszüge zu Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Der Einsatz digitaler Kommunikationsmedien wird auch mittelfristig die Fahrplanbücher nicht ersetzen können, um den Zielgruppen, die keinen Zugang zu modernen Medien besitzen, Informationssicherheit zu bieten. Die Fahrpläne aller Linien sind im Internet unter www.mdv.de abrufbar. Der Fahrtenplaner erteilt z. B. Auskünfte zu Verbindungen, Haltestellenfahrplänen und Tarifen. Seit Anfang 2016 steht die Fahrplanauskunft in modernerem Design zur Verfügung und bietet Fahrgästen eine intuitive sowie übersichtliche Nutzerführung. Mit easy.GO bietet der MDV Fahrgästen eine kostenfreie App für den ÖPNV in Mitteldeutschland an. easy.GO erteilt online Fahrplan- und Verbindungsauskünfte und bietet auch den bargeldlosen Fahrscheinverkauf. Die genannten Systeme werden auf Basis des INSA-Datenpools bzw. in Kooperation mit INSA betrieben. Zusätzlich geben die Verkehrsunternehmen in Eigenregie klassische und digitale Fahrplaninformationen aus. Weitere Fahrpläne und Informationen über die Verkehrsunternehmen sind so auch auf den jeweiligen Webseiten abrufbar. 2.5.2 Kundenbetreuung und Fahrausweisverkauf Neben den Fahrplanbüchern besteht die Möglichkeit, in Reisezentren der Deutschen Bahn AG bzw. in Servicezentren der Verkehrsunternehmen Informationen zum gesamten ÖPNV zu erhalten. Zudem betreibt der MDV seit 2007 ein Infomobil, das eine räumlich flexible Fahrgastinformation, die kostenfreie Mobilitätsberatung sowie den Erwerb von Fahrausweisen ermöglicht. Informationen und sonstige, den ÖPNV des Nahverkehrsraums betreffende Fragen werden verbundweit über das MDV-Infotelefon gewährt bzw. beantwortet21. Im Internet besteht die Gelegenheit, auf den Seiten des ZVNL (www.zvnl.de) unter verschiedenen Rubriken konkrete Informationen speziell zum Nahverkehrsraum Leipzig zu erhalten. Zudem steht unter www.mdv.de neben den oben genannten Fahrplaninformationen ein umfangreiches Informationsangebot für den gesamten Verkehrsverbund zur Verfügung. Informiert wird über: 21 Für weitere Informationen zum MDV-Infotelefon siehe: https://www.mdv.de/kontakt/, Stand: 01/2016. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 38 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017  Fahrpläne und Verbindungen,  Fahrkarten und Tarif,  Freizeitmobilität und Veranstaltungen,  Handy-App easy.GO,  S-Bahn und PlusBus  News und Presse,  die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs im MDV,  Kontaktmöglichkeiten. Unter der Internetadresse des MDV sind weiterhin Verweise auf alle im Verbund operierenden Verkehrsunternehmen sowie auf die Aufgabenträger zu finden. Die Webseite ist responsiv gestaltet, sodass sie sich jeder beliebigen Endgerätegröße anpasst und den wichtigsten Content übersichtlich darstellt. Im Rahmen der „MDV-Strategie 2025“ wird zudem ein Social Media-Auftritt des MDV erarbeitet, der den Kanon an Kommunikationsmöglichkeiten mit der Öffentlichkeit und dem Fahrgast logisch erweitert. Die „MDV-Strategie 2025“ umfasst folgende Kernausrichtung:  Förderung der Standortattraktivität Mitteldeutschlands,  Offensive Platzierung markt- und ertragsorientierter Mobilitätslösungen,  Sicherstellung einer flächendeckenden Mobilitätsversorgung,  Stabilisierung der ÖPNV-Finanzierung und marktorientiertes Wachstum,  Stärkung der kooperativen Zusammenarbeit aller Akteure im MDV bei Akzeptanz unterschiedlicher Entwicklungsgeschwindigkeiten und -schwerpunkte einzelner Regionen. Im Auftrag der Verkehrsunternehmen des straßengebundenen ÖPNV werden in den jeweiligen Bediengebieten zudem Servicestellen und Fahrscheinagenturen zumeist in Kooperation mit dem ansässigem Einzelhandel betrieben. Das dort erhältliche Fahrscheinsortiment ist zum Teil jedoch eingeschränkt. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 39 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Die Eisenbahnunternehmen unterhalten mehrere stationäre Fahrausweisautomaten an den Bahnhöfen und Haltepunkten im ZVNL. An diesen Automaten kann das gesamte Sortiment mit Ausnahme von zu beantragenden Fahrausweisen (Abonnements) und Jahreskarten erworben werden. Eine Auflistung der Standorte der Fahrkartenautomaten, differenziert nach Verkehrsunternehmen im ZVNL-Gebiet, findet sich in Anlage 15. Die verschiedenen Möglichkeiten, Fahrkarten zu erwerben, sowie das an den jeweiligen Stellen angebotene Fahrkartensortiment kann in Abbildung 7 nachvollzogen werden: Abbildung 7: Möglichkeiten zum Fahrkartenerwerb mit jeweiligem Angebot Quelle: MDV, Stand: Dezember 2016 Für den SPNV gilt zudem die Regelung, dass der Fahrgast grundsätzlich auch im Zug ein Ticket beim Zugpersonal lösen kann. Hier muss eine direkte Meldung nach Zustieg beim Kundenbetreuer erfolgen. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 40 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 2.5.3 Informationssystem Im Rahmen der „MDV-Strategie 2025“ hat sich die Verbundgesellschaft der Aufgabe gestellt, den Gesamtkanon der klassischen und digitalen Informations- und Kommunikationsmedien zu optimieren. Ziel des mehrstufigen strategischen Prozesses ist es, Zugangshürden zum Nahverkehr durch ein besseres, leichter verständliches und intuitiveres Informationssystem abzubauen. 2.6 Infrastruktur Im Juni 2016 existieren 103 SPNV-Zugangsstellen im Nahverkehrsraum (ohne die 15 Zugangsstellen der Döllnitzbahn). Im Jahr 2006 waren es noch 118 Zugangsstellen. Die Differenz ergibt sich größtenteils aus dem Wegfall des Landkreises Döbeln aus dem ZVNL-Gebiet. Seit dem Jahr 2006 wurden im ZVNL-Gebiet 5 Stationen aufgelassen, 6 Stationen wurden neu errichtet und 22 Stationen erneuert. (vgl. Tabelle 7). Tabelle 7: Grundlegende Veränderungen von Zugangsstellen 2006 bis Juni 2016 Neu errichtete Zugangsstellen Umgebaute Zugangsstellen (neue Bahnsteige) KBS Station KBS Station KBS Station 501 Leipzig Nord 501 Leipzig-Connewitz 506 Grimma ob Bahnhof (Bahnsteig 2) 501 Leipzig Markt 501 Leipzig Völkerschlachtdenkmal 506 Naunhof (Bahnsteig 2) 501 Leipzig WilhelmLeuschner-Platz 501 Leipzig-Stötteritz 506 Beucha 501 Leipzig Bayrischer Bahnhof 501.4 Leipzig-Anger Crottendorf (Interimslösung) 501.3 503 Frohburg 501 Leipzig MDR 501.1 Leipzig Karlsruher Str. 501.3 503 Lobstädt 501.5 Markkleeberg Nord 501.1 Leipzig Allee-Center 501.3 501.5 503 Böhlen (b. Leipzig) 501.1 Leipzig Grünauer Allee 501.3 503 Großdeuben (geplante Fertigstellung 2017) 501.1 550 Leipzig-Plagwitz 501.2 501.3 503 Markkleeberg Großstädteln Markkleeberg Markranstädt Aufgelassene Zugangsstellen KBS Station 501.1 Leipzig-Lindenau 501.2 501.3 501.5 503 501.2 Sellerhausen (teilweise) 501.1 582 Leipzig-Leutzsch 560 580 501.2 Leipzig-Ost 209.43 Mockrehna (Hausbahnsteig) 501.4 Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 41 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Neu errichtete Zugangsstellen Umgebaute Zugangsstellen (neue Bahnsteige) KBS Station KBS Station 501.1 Leipzig Industriegelände West 209.43 Doberschütz 501.4 550 LeipzigGroßzschocher 501.2 Leipzig-Marienbrunn KBS Station Quellen: ZVNL-Nahverkehrsplan Stand 2006, Stationsdatenbank (Arbeitsstand 2016) Eine Übersicht über alle Zugangsstellen findet sich in der Anlage 16. Die baulichen Maßnahmen an Zugangsstellen in den letzten Jahren konzentrierten sich größtenteils auf das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz. Außerhalb des MDSB-Netzes wurden mit Naunhof (Bahnsteig 2), Beucha und Grimma ob Bahnhof (Bahnsteig 2) drei Stationen auf der KBS 506 Leipzig–Döbeln erneuert. Der Schwerpunkt bei den in den kommenden Jahren zu sanierenden Stationen liegt auf der KBS 501.4 Leipzig– Torgau. Für die Stationen Taucha und Leipzig-Thekla beginnen die Umbaumaßnahmen schon im Jahr 2017. Die Planfeststellungsverfahren hierzu laufen bereits. Des Weiteren soll die Station Leipzig-Heiterblick barrierefrei ausgebaut werden. Abbildung 8 zeigt eine Übersicht der aktuell zulässigen Streckengeschwindigkeiten sowie den Stand der Elektrifizierung auf den im SPNV bedienten Strecken im Gebiet des ZVNL. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 42 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Abbildung 8: 2.7 Streckengeschwindigkeit, Elektrifizierung (Quelle: Stredax DB Netz AG 2016) Organisation In Deutschland liegt die Organisation des SPNV im Aufgabenbereich der Bundesländer. Diese können ihre Zuständigkeit auf kommunale Zweckverbände übertragen. Im Freistaat Sachsen wird diese Möglichkeit genutzt, indem fünf Verbände als Aufgabenträger des SPNV lt. Gesetz vorgeschrieben sind. Die Verantwortung der Verbände bezieht sich dabei jeweils auf ein spezifisches Gebiet – die Nahverkehrsräume. Dadurch werden eine ortsnahe Aufgabenwahrnehmung und die spezifische Vertretung der Interessen der betroffenen Fahrgäste gewährleistet. Für den Nahverkehrsraum Leipzig hat sich dementsprechend der ZVNL gegründet, um die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV zu bestimmen22. 22 Die Grundlage stellt dabei das sächsische ÖPNV-Gesetz (ÖPNVG) sowie das sächsische Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (SächsKomZG) dar. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 43 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Die Form der Organisation des ZVNL ist in der verbandseigenen Satzung festgelegt23. Als Aufgabenträger für den SPNV im Nahverkehrsraum Leipzig strukturiert sich der ZVNL in unterschiedliche Verbandsorgane, die in Abbildung 9 verdeutlicht werden. Abbildung 9: Organisationsstruktur des ZVNL Quelle: MDV-Darstellung, gemäß Satzung des ZVNL, Stand: 01/2016. 23 Die Satzung des ZVNL kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.zvnl.de/wp-content/uploads/2015/08/Satzung-ZVNL-inkl.-4.-%C3%84nderung.pdf, Stand: 01/2016. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 44 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Der Aufgabenbereich des ZVNL umfasst dabei im Wesentlichen die in Abbildung 10 dargestellten Themenfelder. Abbildung 10: Kernaufgaben des ZVNL Quelle: MDV-Darstellung, gemäß Satzung des ZVNL und www.zvnl.de, Stand: 01/2016. Darüber hinaus ist der ZVNL für die Durchführung bestimmter Aufgaben im MDV als Gesellschafter vertreten. Dadurch übernimmt der MDV spezifische Aufgaben im Interesse des ZVNL. Die Verknüpfung von ZVNL, MDV und Verkehrsunternehmen kann der Abbildung 11 entnommen werden. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 45 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Abbildung 11: Verknüpfung ZVNL, Verkehrsunternehmen und MDV Quelle: MDV, Stand 01/2016. 2.8 Nahverkehrsplan 2008 In diesem Kapitel soll der Nahverkehrsplan des ZVNL 2008 rückblickend reflektiert werden. Es erfolgt eine Einordnung der darin beschlossenen Maßnahmen in Hinblick auf deren Umsetzung und Relevanz für die Fortschreibung dieses Nahverkehrsplans. Folgende Planungen wurden im Nahverkehrsplan 2008 für den SPNV definiert: Über mehr Wettbewerb sollen möglichst viele Verkehrsleistungen im Rahmen der finanziellen Mittel erhalten bleiben. Im Zielnetz 2020+ sind etwa um 1,2 Mio. Zugkm höhere Betriebsleistungen vorgesehen Mit der Inbetriebnahme des Dieselnetz Nordwestsachsen Teil B und C im Juni 2016 sind im ZVNL-Gebiet alle Nahverkehrsleistungen im Wettbewerb vergeben. Die Verkehrsleistungen konnten damit seit 2008 nicht nur gehalten, sondern sogar wei- Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 46 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 ter ausgebaut werden. Das aktuell bestellte Zugkilometervolumen im ZVNL-Gebiet liegt bei ca. 10,9 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Im Jahr 2008 waren es noch 9,5 Mio. Zugkilometer. Damit konnte die Betriebsleistung im Vergleich zu 2008 im ZVNLGebiet um 1,4 Mio. Zug-km gesteigert werden, womit die gesetzte Zielstellung erreicht wird. Zudem wird die Verkehrsleistung ganz überwiegend mit moderneren Fahrzeugen erbracht. Inbetriebnahme des City-Tunnel Leipzig (CTL) als bedeutender Meilenstein in der Entwicklung des SPNV-Netzes auf dem Gebiet des ZVNL (vorgesehen für Fahrplanwechsel 2011/2012) Der City-Tunnel Leipzig konnte zum Fahrplanwechsel 2013/2014 in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme verzögerte sich damit gegenüber den Planungen aus dem Jahre 2008 um weitere zwei Jahre. Mit Inbetriebnahme des CityTunnels ging auch das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz (MDSB) in Betrieb. Mit sechs SBahn-Linien und einer Betriebsleistung von 7,2 Mio. Zug-km pro Jahr (im ZVNLGebiet) stellt es heute das Rückgrat des SPNV im ZVNL-Gebiet dar. Die im Bauund Finanzierungsvertrag City-Tunnel Leipzig definierten netzergänzenden Maßnahmen zum CTL wurden im Wesentlichen abgeschlossen. Herauszuheben sind hier die:  Elektrifizierung Borna–Geithain,  Neubau der zweigleisigen Verbindungskurve Semmelweisstraße– Völkerschlachtdenkmal,  Streckenausbau zwischen Gaschwitz und Stötteritz (Fertigstellung Gaschwitz bis 2018 geplant),  Neubau der Stationen Leipzig Anger-Crottendorf (Interimszustand), Leipzig Nord und Markkleeberg Nord,  Ausbau der Stationen Leipzig-Stötteritz, Leipzig-Connewitz, Markkleeberg und Markkleeberg-Großstädteln,  Verlegung und Ausbau der Station Leipzig-Völkerschlachtdenkmal. Die bis heute noch nicht realisierten Haltepunkte Leipzig Essener Straße und Leipzig Mockauer Straße befinden sich derzeit im Bau. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 47 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Aufgrund der geringen Nachfrage (weniger als 50 Ein- und Aussteiger pro Tag) wurde im Nahverkehrsplan 2008 die Auflassung der Halte Pönitz, LeipzigGroßzschocher sowie Leipzig-Knautnaundorf empfohlen. Der Haltepunkt Pönitz wird aktuell von der S 4 bedient und hatte 2016 im Mittel ca. 83 Ein- und Aussteiger pro Tag. Eine Auflassung ist nicht mehr vorgesehen. Der Haltepunkt Leipzig-Großzschocher wurde aufgelassen. Der Haltepunkt Leipzig-Knautnaundorf wird nur noch von einer Fahrt am Morgen aus Richtung Leipzig bedient. Für den Jahresfahrplan 2018 ist aufgrund der fehlenden Nachfrage die vollständige Auflassung des Haltepunktes vorgesehen. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 48 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 3 VERKEHRSPROGNOSE ÖPNV Schwerpunkt dieses Kapitels ist die Prognose der künftigen Verkehrsnachfrage im ÖPNV. Mit der Verkehrsprognose werden einerseits die künftigen Potenziale für den ÖPNV ermittelt; andererseits wird im Ergebnis auch deutlich, an welchen Stellen sich eine derzeit vorhandene Nachfrage ansteigend bzw. rückläufig entwickeln wird. Neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung der Bestandsaufnahme ist die Verkehrsprognose ÖPNV damit eine weitere Grundlage für die Erarbeitung des Angebotskonzeptes. Die Entwicklung der Verkehrsnachfrage ist von vielen Einflussgrößen abhängig. Neben dem Verkehrsangebot der einzelnen Verkehrsarten sind die raumstrukturellen Gegebenheiten in einem Gebiet maßgebend. Dazu gehören die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur (Arbeitsplätze) sowie die Bildungs- und Einkaufsmöglichkeiten. Weitere Einflussgrößen sollen mit dem Motorisierungsgrad der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Entwicklung der Region insgesamt bzw. der Einwohner, die in der Region leben, beispielhaft genannt sein. Die Verkehrsprognose ÖPNV besteht aus zwei Teilen: 1) Prognose der Raum- und Bevölkerungsstruktur und darauf aufbauend 2) Prognose der Verkehrsnachfrage für den öffentlichen Verkehr. Die Prognose der Raum- und Bevölkerungsstruktur dient als Grundlage für die Prognose der Verkehrsnachfrage. Ausgehend von der strukturellen Entwicklung (Bevölkerung, Beschäftigte, etc.) im Nahverkehrsraum wird auf die Entwicklung der Nachfrage geschlossen, wobei das Verkehrsangebot bei diesen Betrachtungen zunächst als unverändert angenommen wird. Das Ergebnis der Prognoseberechnungen zur ÖPNV-Nachfrage zeigt, welche Nachfrageentwicklung stattfinden wird, wenn keine den ÖPNV im Nahverkehrsraum betreffenden Maßnahmen Umsetzung finden. Eine solche Prognose wird als „Nullfall-Prognose“ bezeichnet. Der Prognosehorizont ist das Jahr 2025. Damit wird die künftig zu erwartende Bevölkerungs- und Nachfrageentwicklung für den Gültigkeitszeitraum der größten Verkehrsverträge im ZVNL-Gebiet betrachtet. 3.1 Raum- und Bevölkerungsstruktur Die Prognose der Raum- und Bevölkerungsstruktur wird für die beiden Landkreise auf der Datengrundlage der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 49 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 den Freistaat Sachsen bis 2030 realisiert. Diese Prognoserechnung umfasst zwei Varianten. Die beiden Varianten unterscheiden sich in den Annahmen zur Auslandswanderung und der Geburtenhäufigkeit. Im daraus entstehenden Korridor bildet Variante 1 (V1) die obere und Variante 2 die untere der beiden Varianten. Variante 2 basiert weitestgehend auf den Annahmen der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Variante 2, G1-L1-W2) für Sachsen. Mit der Prognosevariante 1 werden im Vergleich zur Variante 2 höhere Einwohnerzahlen ermittelt. Da eine Tendenz zur höheren Wahrscheinlichkeit einer der beiden Varianten derzeit nicht absehbar ist, basieren die Hochrechnungen zur Verkehrsnachfrage auf einer Schnittmenge (Mittelwert) aus den Prognosevarianten 1 und 2. Für die Stadt Leipzig kommt die von der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung abweichende Prognose der Stadt Leipzig für das Stadtgebiet (Bevölkerungsvorausschätzung 2016) zur Anwendung. Erst damit wird ein für die Modellberechnungen ausreichender Detaillierungsgrad erreicht und der Vorgabe Rechnung getragen, die aktuellsten verfügbaren Datengrundlagen zu verwenden. Daraus ergeben sich die in Tabelle 8 dargestellten Werte. Tabelle 8: Entwicklung der Bevölkerung bis zum Jahr 2025 Kreisfreie Stadt / Landkreis 31.12.2015 2025 (Prognose) (offizielle Statistik) Stadt Leipzig 560.472 682.000 + 21,7 % Landkreis Leipzig 258.408 255.000 - 1,3 % Landkreis Nordsachsen 197.605 192.000 - 2,8 % 1.016.485 1.129.000 + 11,1 % ZVNL Die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung machen deutlich, dass im Vergleich zum Jahr 2015 bis 2025 mit einem deutlichen Bevölkerungsanstieg von 11,1 % im Nahverkehrsraum Leipzig zu rechnen ist. Dieser konzentriert sich jedoch weitgehend auf das Gebiet der Stadt Leipzig. In den Landkreisen ist eine noch geringfügig sinkende Bevölkerungszahl zu erwarten. Insgesamt lässt sich deshalb festhalten, dass der deutliche Negativtrend der vergangenen Jahre in der Bevölkerungsentwicklung im Nahverkehrsraum Leipzig gestoppt bzw. umgekehrt wird und erstmals wieder von wachsenden Bevölkerungszahlen ausgegangen werden kann. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 50 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Für die Prognose der Verkehrsnachfrage („Prognose-0-Fall“) sind darüber hinaus die an den ZVNL angrenzenden Regionen in Sachsen-Anhalt und Thüringen zu betrachten. Dafür wurden folgende Grundlagen einbezogen: 1) 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für die MDV-Landkreise in Sachsen-Anhalt und angrenzende Gebiete im Kordon (Stand 2012) 2) Prognosedaten der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen für den Landkreis Altenburger Land (Stand 2014) 3) Prognose des Stadtplanungsamts für die Stadt Halle (Saale) (Stand 2014) Ergänzend wurden erwartete strukturelle Entwicklungen (z. B. Arbeitsplätze in regionalen Bereichen sowie Flughafen Leipzig/Halle und GVZ Leipzig) berücksichtigt. In diesem Zusammenhang werden steigende Auspendlerzahlen aus Leipzig erwartet, da die im Umland von Leipzig entstandenen Arbeitsplätze auch besetzt werden müssen. 3.2 Gegenstand und Szenarien Die Entwicklung der Bevölkerung sowie die Entwicklung von Schulstandorten und Arbeitsplätzen haben unmittelbare Auswirkungen auf die zukünftige Verkehrsnachfrage. Innerhalb des Stadtgebietes und im Zulauf auf das Oberzentrum Leipzig sind im Gegensatz zum ländlichen Raum deutliche Zuwächse zu erwarten, wie den nachfolgenden Auswertungen entnommen werden kann. Zur Abschätzung der Tendenz hinsichtlich der künftigen Verkehrsnachfrage in den Schienenverkehrsmitteln im Bereich des ZVNL werden folgende Planfälle gegenübergestellt: „Analysefall 2015/2016“ Es werden das Verkehrsangebot Fahrplanjahr 2015/2016 sowie die in diesem Zeitraum aktuellen Strukturdaten berücksichtigt. Der Analysefall dient als Referenzfall für die Beurteilung der prognostizierten Entwicklung. „Prognose-0-Fall 2025“ Der Prognose-0-Fall 2025 dient dazu, die Wirkungen der strukturellen Entwicklungen auf die Verkehrsnachfrage abzuschätzen, wenn von einem gegenüber der Analyse konstant bleibenden Verkehrsangebot im ÖPNV ausgegangen wird. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 51 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Prognoseplanfall 2025 In Ergänzung zum oben beschriebenen Prognose-0-Fall werden im Zusammenhang mit dem Prognoseplanfall 2025 neben den erwarteten strukturellen Änderungen die beabsichtigten Weiterentwicklungen des SPNV-Angebots berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse setzen somit die Realisierung der Umsetzung der in Kapitel 4 des vorliegenden Nahverkehrsplans beschriebenen Maßnahmen voraus. Hinsichtlich der noch nicht getroffenen Entscheidung über die verdichtete S-BahnBedienung nach Leipzig-Grünau bzw. die Herstellung einer S-Bahn-Verbindung nach Markranstädt geht der Prognoseplanfall von einem Mittelwert der erreichbaren Nachfragewirkungen aus. 3.3 Methodik Als Hilfsmittel für die Berechnung der Verkehrsprognosen wird auf das beim MDV vorhandene integrierte Verkehrsmodell (unter Nutzung der Planungssoftware PTVVISUM) zurückgegriffen. Das Verkehrsmodell enthält die für den gesamten Verbundraum relevanten Verkehrsangebote des ÖPNV (schienen- und straßengebunden) sowie ergänzend das Netz des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in vereinfachter Form. Keine Berücksichtigung findet im Modell der SPFV. Neben der Erzeugung der Verkehrsmengen und deren Verteilung auf die unterschiedlichen Verkehrsmittel erfolgt unter Anwendung des Programms auch die Zuordnung der Verkehrsmengen zu den vorhandenen ÖPNV-Linien im Rahmen der „Verkehrsumlegung“. Der räumliche Umgriff des eingesetzten Verkehrsmodells und der entsprechenden linienbezogenen Auswertungen umfasst das Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (im sächsischen Teil deckungsgleich mit dem Gebiet des ZVNL), ergänzt um einen angrenzenden „Kordon“ zur Berücksichtigung der ein- und ausstrahlenden Verkehrsströme. Reine „Außenverkehre“ auf den weiterführenden Linien (z. B. RE 50 zwischen Riesa und Dresden) werden im Modell nicht berücksichtigt. Zur Bewertung der Auswirkungen der strukturellen Änderungen (Prognose-0-Fall) sowie der angebotsseitigen Maßnahmen (Kapitel 4) werden die prognostizierten Entwicklungen jeweils in Relation zu den derzeitigen Nachfragekenngrößen gesetzt. Grundsätzlich sind auf dem Markt keine universellen Verkehrsmodelle zur Prognose des Freizeitverkehrs am Wochenende und an Feiertagen, welcher derzeit durch Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 52 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 deutliches Wachstum gekennzeichnet ist, sowie im Nachtverkehr verfügbar. Prinzipbedingt können die Modellberechnungen somit ausschließlich für einen mittleren Werktag (Schultag) durchgeführt werden. 3.4 Entwicklung der Verkehrsnachfrage 3.4.1 Prognose-0-Fall (Strukturdatenprognose ohne Änderungen am Angebot) Für die SPNV-Nachfrage im Bereich des ZVNL sind unter den angegebenen Rahmenbedingungen bis 2025 folgende Entwicklungen zu erwarten, sofern das ÖPNVAngebot wie heute beibehalten würde: SPNV-Verkehrsnachfrage nach Personenkilometern (Pkm) Dieser Wert steigt um ca. 5 % auf 2,18 Mio. zurückgelegte Personenkilometer je Werktag in der Summe für alle SPNV-Linien des ZVNL. Gleichwohl gibt es bei Betrachtung der einzelnen Linien deutliche Unterschiede. Die Ergebnisse können der Anlage 17 entnommen werden. Die in der Anlage ausgewiesenen deutlichen prozentualen Zuwächse auf der Relation Halle–Delitzsch–Eilenburg und auf der Döllnitzbahn müssen unter Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Absolutwerte bewertet werden. SPNV-Verkehrsnachfrage nach „Linienbeförderungsfällen“ Für die Zahl der „Linienbeförderungsfälle“ (d. h. die Zahl der je Linie und Schultag beförderten Fahrgäste) ergibt sich ein ähnliches Bild. In der Summe über alle Linien steigt die Zahl um 6,7 %. Entsprechend ist unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Personenkilometer hiermit eine geringfügige Abnahme der mittleren Reiseweiten verbunden. Linien mit wesentlicher Zunahme der beförderten Personen sind insbesondere der RE 50 und die S-Bahn-Linien S 1, S 3 und S 4 im Zulauf auf Leipzig. Die innerstädtische Verkehrsfunktion der S-Bahn-Linien im Stadtgebiet Leipzig gewinnt dabei erwartungsgemäß an Bedeutung. Dies spiegelt sich in der erwarteten Steigerung der SPNV-Nachfrage nach Linienbeförderungsfällen im Gebiet der Stadt Leipzig um ca. 10 % wider. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 53 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 SPNV-Verkehrsnachfrage an ausgewählten Streckenquerschnitten Die erwarteten Entwicklungen an ausgewählten Querschnitten des SPNV-Netzes sind in Anlage 18 dargestellt. Die Angaben korrespondieren mit den linienbezogenen Auswertungen. Deutliche Zunahmen weisen die Achsen Leipzig–Dresden (KBS 500, hier insbesondere der Regional-Express) und Leipzig–Halle (Saale) sowie Leipzig–Bitterfeld und Leipzig–Grimma auf. Verkehrsträgerbezogene Betrachtung Insbesondere innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig erreicht der SPNV eine deutliche Steigerung (annähernd 10 % nach Linienbeförderungsfällen). Diese liegt unterhalb des erwarteten Wachstums der Bevölkerungszahlen, da ein Großteil der SPNV-Nachfrage aus ein- und ausbrechenden Verkehren besteht, welche nur moderat wachsen und sich mit dem Binnenverkehr überlagern. Für den Straßenbahn- und Busverkehr werden höhere relative Zuwächse erwartet, da dieser vorrangig im Binnenverkehr genutzt wird sowie infolge des dichteren Taktes, Linien- und Haltestellennetzes die zusätzlichen Potenziale unmittelbarer erschließen kann. Es wird deutlich, dass insbesondere in den Bereichen mit starkem strukturellem Wachstum (Stadt Leipzig und Umland) Maßnahmen zur attraktiveren Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs angezeigt sind, um dessen Bedeutung innerhalb des ÖPNV-Systems zu festigen. 3.4.2 Prognoseplanfall (Strukturdatenprognose mit Weiterentwicklung des SPNV-Angebots) Der Prognoseplanfall wurde unter Berücksichtigung der bis 2025 erwarteten strukturellen Entwicklung und der in Kapitel 4 beschriebenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des SPNV im Verbandsgebiet berechnet. Da hinsichtlich der S-BahnAngebote im Bereich Leipzig Miltitzer Allee bzw. Markranstädt derzeit noch keine Entscheidung getroffen ist, berücksichtigt der Prognoseplanfall anteilig beide in Kapitel 4.2.2 näher beschriebenen Optionen des Zielnetzes 2025. SPNV-Verkehrsnachfrage nach Personenkilometern (Pkm) Im Vergleich zum Analysefall steigt die Verkehrsnachfrage um ca. 11 % auf ca. 2,31 Mio. zurückgelegte Personenkilometer je Schultag in der Summe für alle Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 54 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 SPNV-Linien des ZVNL. Aufgrund abweichender Verknüpfungen der Linienäste muss auf linienbezogene Betrachtungen an dieser Stelle verzichtet werden. SPNV-Verkehrsnachfrage nach „Linienbeförderungsfällen“ Auch die Zahl der Linienbeförderungsfälle steigt im Vergleich zum Prognose-0-Fall signifikant an. Bezogen auf die Analyse liegt das Wachstum bei annähernd 20 %, was zu wesentlichen Teilen auf die Angebotsverbesserungen zurückzuführen ist. Analog zum Prognose-0-Fall wird auch hier deutlich, dass das Wachstum der Linienbeförderungsfälle weit über dem der Personenkilometer liegt. Als Ursache kommt neben kürzeren mittleren Reiseweiten ggf. auch vermehrtes Umsteigen hinzu, d. h. die Anzahl der Personen, welche mehr als eine Linie nutzt, um zum Ziel zu gelangen, steigt an. Infolge der teilweise neu verknüpften Linienäste sind linienbezogene Betrachtungen nicht sinnvoll. Hierzu wird auf die Entwicklung der Querschnittsbelegungen (s. u.) verwiesen. SPNV-Verkehrsnachfrage an ausgewählten Streckenquerschnitten Die erwarteten Entwicklungen an ausgewählten Querschnitten des SPNV-Netzes sind in Anlage 18 dargestellt. Alle Strecken weisen eine Konstanz der Nachfrage bzw. ein Wachstum auf. Dies gilt insbesondere für Strecken mit angebotsseitigen Maßnahmen gemäß Kapitel 4 des vorliegenden Nahverkehrsplans (z. B. Leipzig Hbf–Leipzig-Leutzsch, Leipzig– Eilenburg). Neue Stationen Die Modellprognose weist für die neuen SPNV-Stationen in Leipzig (Essener Straße und Mockauer Straße) jeweils ca. 1.500 werktägliche Nutzer (Summe der Ein- und Aussteiger) aus. Eine gute Verknüpfung mit dem städtischen straßengebundenen Nahverkehr ist hierfür Voraussetzung. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 55 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 4 GESTALTUNG DES ÖPNV Der NVP als Instrument der Rahmenplanung dient vor allem der Festlegung von Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des ÖPNV. In diesem Kapitel werden die verbindlichen Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung des SPNV-Angebotes definiert. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung des Strecken- bzw. Liniennetzes des SPNV. Dabei werden die Bedienungsstandards und das Leistungsangebot wer festgelegt. Das weitere ÖPNV-Netz wird auf dieses Grundangebot ausgerichtet und ergänzt dieses. Übergeordnete Zielstellung ist eine optimale ÖPNV-Erschließung und das Erreichen eines maximalen Fahrgastpotenzials. Im gesamten ÖPNV-System ist die Effizienz zu steigern, die Nachhaltigkeit zu stärken und die Finanzierung zu sichern. Bei der Gestaltung des ÖPNV stehen die bessere Verknüpfung der Verkehrsträger und die Errichtung zusätzlicher S-Bahn-Stationen im Vordergrund. Die Zugangsstellen des SPNV sind attraktiv und sicher zu gestalten, d. h. die Stationen sollen bzgl. Lage, Erreichbarkeit, Information sowie Ausstattung den Bedürfnissen der Fahrgäste entsprechen. Die Siedlungsräume sind durch den ÖPNV anzubinden, die Wirtschafts-, Wohn- und Freizeitstandorte sind zu stärken. Für die Nutzung des SPNV soll eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erzielt werden. Damit werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch die Belange der Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, berücksichtigt. Das System der umfassenden Mobilitätsdienstleistung ist weiter auszubauen. Dies betrifft u. a. ein umfassendes Informationssystem, die Mobilitätsberatung und den Ausbau der Verknüpfungen zwischen ÖPNV und dem Individualverkehr. Vor dem Hintergrund eines attraktiven und qualitativ hochwertigen ÖPNV – auch über die Grenzen des ZVNL hinaus – ist die Zusammenarbeit des ZVNL mit den angrenzenden Nahverkehrsräumen weiter zu festigen. 4.1 Festlegung der SPNV-Bedienungsstandards Die Bedienungsstandards definieren die Qualität, die das SPNV-Angebot im ZVNL erfüllen soll. Die damit angestrebte räumliche und zeitliche Bedienungsqualität umfasst Festlegungen zum Angebot (Bedienungshäufigkeit, Betriebstage, Betriebszeit, Beförderungsgeschwindigkeit, Anschlusspriorität) sowie zur Erschließung (räumli- Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 56 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 ches Beförderungsangebot, Anbindung und Erreichbarkeit). Innerhalb der jeweiligen SPNV-Kategorie dienen die Standards der Vereinheitlichung des SPNV-Angebotes. Die aus den Vorgaben entstehenden Anforderungen bestimmen maßgeblich die Attraktivität wie auch die Kosten des Angebotes. Die Bedienungsstandards berücksichtigen deshalb auch die betrieblichen und finanziellen Rahmenbedingungen im ZVNL. Die Hierarchisierung des SPNV-Netzes erfolgt anhand von ÖPNV-Netzebenen, welche eine Grundlage des ÖPNV-Systems bilden. Im ZVNL soll in Abstimmung mit dem MDV folgende Netzhierarchie gelten: Abbildung 12: ÖPNV-Netzebenen im Gebiet des ZVNL Bei der Festlegung der Bedienstandards werden im Sinne einer integrierten Netzplanung auch die Vorgaben der Raumordnungs- bzw. Regionalplanung, der benachbarten Verkehrsräume und der weiteren Verkehrsträger berücksichtigt. Dies beinhaltet zum Beispiel die zentralen Orte, regional und überregional bedeutsame Verbindungsachsen oder abzuwägende Vorgaben aus den Nahverkehrsplänen der angrenzenden Aufgabenträger. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 57 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Für das SPNV-Zielkonzept dieses NVP wurden drei SPNV-Netzebenen, entsprechend ihrer Funktion, festgelegt. Tabelle 8: Charakteristik der SPNV-Netzebenen S-Bahn-Linien  Anbindung der Mittelzentren an ihr jeweiliges Oberzentrum im 60-min-Takt, mit Verdichtung auf 30-min-Takt  Taktverdichtung durch streckenweise Linienüberlagerung im Bereich des Oberzentrums  Halt auf allen Stationen 24 Expresslinien  hochwertige Direktverbindungen zwischen den Oberzentren im 60-min-Takt  Beschleunigung durch die Bedienung ausgewählter Systemhalte  Zwischenhalte werden durch parallele S-Bahn- bzw. RB-Linien bedient Regionale Erschließungslinien 4.1.1  Angebot im 60-min-Takt montags bis freitags  Halt auf allen Stationen Bedienzeiträume An den Werktagen Montag bis Freitag wird nach Haupt-, Neben- und Schwachverkehrszeiten unterschieden. Diese werden entsprechend der Netzebene festgelegt (vgl. Tabelle 9). Am Wochenende und feiertags erfolgt keine Unterscheidung nach Verkehrszeiten. Die Hauptverkehrszeit (HVZ) ist durch Ausbildungs-, Berufs-, Einkaufs- und Versorgungsverkehr und damit durch hohe Nachfrage gekennzeichnet. Ein dazu hoher Anteil spontaner Wege, die notwendige zeitliche Flexibilität und hohe Kapazitätsanforderungen erfordern dabei einen dichten Takt. In der Nebenverkehrszeit (NVZ) kennzeichnen Besorgungsverkehr in den Vormittagsstunden und später Berufsverkehr den vorwiegenden Bedarf. Eine geringere Nachfrage lässt dann ein reduziertes Angebot und eine niedrigere Taktdichte als in der Hauptverkehrszeit zu. Ein Auslassen von Haltestellen ist denkbar. Die Schwachverkehrszeit (SVZ) umfasst die Nachtstunden (einschließlich spätabends und frühmorgens). Die Nachfrage besteht im Wesentlichen aus spontanem 24 Linie S 5x verkehrt als Expresslinie Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 58 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Freizeitverkehr und abendlichem Berufsverkehr (z. B. Schichtwechsel). Das Angebot ist bedarfsorientiert zu gestalten, ohne dabei zu weit vom Haupttakt abzuweichen. An Wochenenden und Feiertagen sind der Einkaufsverkehr (sonnabends), Tourismus- und Freizeitverkehr sowie auch ein geringer Anteil Berufsverkehr zu gewährleisten. Das Angebot ist bedarfsorientiert zu gestalten. Tabelle 9: Mindestbedienhäufigkeit Mindestbedienhäufigkeit Mo-Fr Sa, So/Ftg HVZ NVZ SVZ 05:00-09:00 14:00-18:00 09:00-14:00 18:00-22:00 22:00-05:00 30-min-Takt im Verdichtungsraum; 30-min-Takt im Verdichtungsraum; 60-min-Takt im ländlichen Bereich 60-min-Takt im ländlichen Bereich Expresslinien (Oberzentren verbindend) 60-min-Takt* 60-min-Takt* nach Bedarf 60-min-Takt** Regionale Erschließungslinien 60-min-Takt 60-min-Takt nach Bedarf 120-min-Takt Verkehrszeit S-Bahn SPNVNetz 06:00-21:00 30-min-Takt im Verdichtungsraum; nach Bedarf 60-min-Takt im ländlichen Bereich * inklusive Angebotsverdichtung durch Linienüberlagerung ** inklusive Angebotsverdichtung durch Linienüberlagerung, Ausnahmen sonn- und feiertags von 6:00 bis 9:00 Uhr nachfragebedingt zulässig 4.1.2 Mindesterschließung Grundsätzlich sind alle Flächen des Nahverkehrsraumes mit zusammenhängender Bebauung und mehr als 200 Einwohnern bzw. mit maßgeblichem Quell- bzw. Zielpotenzial zu erschließen. Der SPNV gewährleistet dabei eine qualitativ hohe Erschließung entlang der bedienten Eisenbahninfrastruktur und wird in der Fläche zur Erreichung des Erschließungsziels vor allem durch den weiteren ÖPNV ergänzt. Mit den angebotenen SPNV-Halten werden Quell- bzw. Zielpotenziale wie Wohngebiete, Gewerbegebiete, Schul-, Freizeit-, Tourismusstandorte oder Einkaufszentren erschlossen. Diese Potenziale sind gemäß Raumstrukturordnung in zentralen Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 59 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Orten gebündelt. Die Erschließung der zentralen Orte sowie der Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion durch die Einzugsgebiete der Haltestellen wird wie folgt bestimmt. Tabelle 10: Haltestelleneinzugsbereich des SPNV zentraler Ort bzw. Ortslage SPNV-Halt [Radius in m] Oberzentrum Kernzone: zentrales Gebiet der Stadt 500 Außenzone: Außengebiet mit überwiegend offener Bebauung (insbes. eingemeindete Ortsteile) 500 Mittelzentren Kernzone: zentrales Gebiet der Stadt 500 Außenzone: städtisch strukturiertes Außengebiet mit überwiegend offener Bebauung 1000 Ortsteile: isoliert gelegene Wohn- und Arbeitsstättengebiete 1000 Grundzentren Zentraler Bereich: weitgehend geschlossenes Siedlungsgebiet mit zum Teil städtischem Charakter 1000 Ortsteile: isoliert gelegene Wohn- und Arbeitsstättengebiete innerhalb und außerhalb des zentralen Bereichs 1000 Gemeinden 1000 4.1.3 Verbindungsqualität Die Verbindungsqualität kann durch die Häufigkeit, mit der eine Verbindung angeboten wird und den für die Fahrt erforderlichen Zeitbedarf einschließlich Übergangszeiten, charakterisiert werden. Es erfolgt dabei eine relationsbezogene Betrachtung. Die direkte und schnelle Beförderung der Fahrgäste und eine gute zeitliche Erreichbarkeit des nächstgelegenen Ortes höherer Zentralität ist die grundsätzliche Maßgabe einer guten Verbindungsqualität. Das Reisezeitverhältnis ÖPNV zu MIV sollte für die wichtigen, aufkommensstärksten Verkehrsbeziehungen im SPNV (insbesondere Kategorie S-Bahn) nicht den Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 60 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Faktor 1,5 überschreiten. Ab diesem Verhältnis ist das Angebot als ungünstig für den Fahrtgast zu bewerten und eine Verbesserung anzustreben. Folgende Tabelle fasst die Festlegungen des ZVNL hinsichtlich der Verbindungsqualität im SPNV des Nahverkehrsraumes zusammen. Die angegebenen Werte geben die Zielstellung des ZVNL wieder, welche zum Teil schon erreicht wird oder noch erreicht werden soll. Tabelle 11: Verbindungsqualität zentrale Orte (Zielstellung) Relation25* Bedienungshäufigkeit Beförderungszeit26 zwischen Leipzig und Halle Dessau Chemnitz Gera Jena Zwickau Dresden Erfurt Cottbus Magdeburg 30 min 45 min 60 min 60 min 70 min 70 min 90 min 90 min 100 min 70 min Oberzentrum–Oberzentrum 17 Fahrtenpaare (60-min-Takt) Mittelzentrum–Oberzentrum 17 Fahrtenpaare (60-min-Takt) 60 Minuten Mittelzentrum–Mittelzentrum 10 Fahrtenpaare (120-min-Takt) 60 Minuten Grundzentrum–Oberzentrum* 7 Fahrtenpaare (120-min-Takt) 90 Minuten Grundzentrum–Mittelzentrum* 7 Fahrtenpaare (120-min-Takt) 45 Minuten * bei der Betrachtung sind ebenso Regionalbusverbindungen einzubeziehen In den Anlagen 19 und 20 ist jeweils eine Verbindungsmatrix der zentralen Orte mit den Kenngrößen Beförderungszeit bzw. Bedienungshäufigkeit beigefügt. Darin lassen sich die Erfüllung der Standards bzw. verbesserungswürdige Relationen erkennen. Es ist Aufgabe der ÖPNV-Aufgabenträger die vorgegebenen Standards zu erreichen. Aktuell gibt es lediglich beim Erreichen der maximalen Beförderungszeit zwischen Leipzig und den benachbarten Oberzentren Halle (baubedingt), Chemnitz, Jena und Cottbus noch Defizite. 25 26 jeweils bezogen auf benachbarte bzw. zugeordnete Zentren von Station zu Station Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 61 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Ziel des ZVNL ist es, diese Defizite künftig z. B. durch die Verlängerung der S 5 (Halle), durch Infrastrukturausbau (Chemnitz, Zwickau) und durch Haltauflassung (Cottbus) abzubauen (vgl. auch Kapitel 4.2. und 4.3). Die tatsächliche und die gefühlte Beförderungsgeschwindigkeit nimmt bei der Verbindungqualität eine gesonderte Stellung ein. Diese wird zum einen durch die Infrastruktur begrenzt (vmax), zum anderen durch den Fahrzeugeinsatz gewährleistet. Bei längeren Reiseweiten sollten dem Fahrgast adäquate, mit dem MIV vergleichbare Reisegeschwindigkeiten angeboten werden. Die entsprechenden Infrastrukturdaten der DB Netz AG (Stand 2016) sind in der Abbildung 8 (vgl. Kapitel 2.6, Infrastruktur) aufgearbeitet und stellen Geschwindigkeitsstandards im ZVNL dar. 4.1.4 Platzkapazität Hinsichtlich der angebotenen Platzkapazität ist es das langfristige Ziel des ZVNL, jedem Fahrgast einen Sitzplatz bieten zu können. Gerade in den Hauptverkehrszeiten und auf den am stärksten nachgefragten Abschnitten wird dies allerdings kurzfristig nicht immer möglich sein. In den Abschnitten im Ballungszentrum Leipzig bzw. zwischen Leipzig und Halle werden auch künftig Stehplätze genutzt werden müssen. Allerdings darf es nicht dazu kommen, dass Fahrgäste zurück bleiben müssen. Der ZVNL bemüht sich intensiv um die Erweiterung der vorhandenen Platzkapazitäten, insbesondere auf den Strecken des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes. Die komplexen Rahmenbedingungen (vgl. Exkurs) machen eine solche Erweiterung allerdings sehr schwierig und lassen eine kurzfristige Reaktion auf eigentlich gewünschte Fahrgastzuwächse nicht zu. Die im SPNV im Gebiet des MDV kostenfreie Fahrradmitnahme trägt zur Verschärfung des Problems bei. Exkurs: Rahmenbedingungen Fahrzeugbeschaffung Die für eine Erweiterung von Platzkapazitäten zu lösenden Probleme sind vielschichtig. Zum einen sind die bereitzustellenden Kapazitäten in den Verkehrsverträgen mit den EVU geregelt. Sie sind relevanter Bestandteil der mit den EVU vereinbarten Entgelte. Jede Kapazitätserweiterung im Sinne zusätzlicher Fahrzeuge bedeutet eine spürbare Kostensteigerung. Diese muss mit den dem ZVNL zur Verfügung stehenden Mitteln finanzierbar sein, was in aller Regel ausschließlich durch Einsparungen an anderer Stelle realisierbar ist. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 62 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Zum anderen können technische Neuerungen – so sinnvoll sie aus Sicht der Fahrzeugindustrie auch sein mögen – eine schier unüberwindbare Hürde darstellen. Die im Mitteldeutschen S-Bahn-Netz eingesetzten Fahrzeuge vom Typ E-Talent 2 sind inzwischen weiterentwickelt worden. In der Konsequenz sind diese nicht mehr mit den bereits eingesetzten Fahrzeugen dieser Baureihe kuppelbar. Eine Kapazitätserweiterung durch Beschaffung neuer Fahrzeuge ist daher nur möglich, wenn ganze Umläufe ersetzt werden. Der ZVNL setzt sich gemeinsam mit vielen anderen SPNV-Aufgabenträgern und den Eisenbahnverkehrsunternehmen daher verstärkt für eine Fahrzeugstandardisierung im erforderlichen Rahmen ein. 4.1.5 ÖSPV-Standards im MDV Die Bedienungsstandards im ÖSPV wurden nach erfolgter Abstimmung durch den MDV festgelegt. Das PlusBus-Angebot schließt sich hierarchisch direkt an den SPNV an. Die entsprechenden Bedienungsstandards stellen sich wie folgt dar. Tabelle 12: PlusBus-Standards PlusBus-Standards 4.1.6  optimierte Anschlüsse an das S-Bahn-Netz oder das sonstige Eisenbahnnetz  Ankunftszeiten an Verknüpfungspunkten zwischen Bus und Bahn sind hinsichtlich kurzer Wartezeiten abgestimmt  schnelle und direkte Verbindung  durchgehender Stundentakt von Montag bis Freitag, montags-freitags 15 Fahrtenpaare, sonnabends 6 Fahrtenpaare  stets ein gleicher Fahrplan an Wochentagen, auch in den Schulferien  Mindestangebot an Sonn- und Feiertagen 4 Fahrtenpaare  gekennzeichnete Busse Anschlüsse durch den ÖSPV Zur Sicherung der Verbindungsqualität sind Anschlüsse u. a. durch den ÖSPV an den SPNV herzustellen. Für den Nahverkehrsraum Leipzig wurden die vorrangig zu sichernden Anschlüsse (zum SPNV) festgelegt und mit den durchführenden Unternehmen vereinbart. Die Einhaltung der festgeschriebenen Anschlussbeziehungen wird kontrolliert. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 63 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Die maximal zulässige Übergangszeit für geplante Anschlüsse soll den Grenzwert von 15 Minuten nicht übersteigen. Die Übergangszeit für geplante Anschlüsse umfasst die Zeitdauer zwischen Ankunft eines Verkehrsmittels und Abfahrt des Anschluss-Verkehrsmittels und beinhaltet Wege- und Wartezeiten am Haltepunkt bzw. an der Haltestelle sowie ggf. Reserven bei Verspätung. Die in der Übergangszeit enthaltene Wegezeit (Zeit für den Weg vom eintreffenden zum abfahrenden Fahrzeug) soll im Regelfall 3-5 Minuten nicht überschreiten. Beträgt die enthaltene Wegezeit mehr als 5 Minuten ist die Übergangszeit von 15 Minuten dennoch einzuhalten. 4.2 SPNV-Konzeption und Leistungsangebot Die SPNV-Konzeption des ZVNL ist stufenweise ausgerichtet und beinhaltet zeitnahe sowie mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung des SPNVAngebots. Die einzelnen Maßnahmen werden mit den kooperierenden Aufgabenträgern in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abgestimmt. Grundlage für die Planungen zum SPNV-Konzept ist das SPNV-Leistungsvolumen, das dem ZVNL jährlich zur Verfügung steht und vertraglich festgeschrieben ist. Dies sind aktuell rund 11 Mio. Zugkm/Jahr. Um auch weiterhin eine hohe Einflussnahme auf die Gestaltung des SPNV insbesondere auf Tarifprodukte zu haben, strebt der ZVNL an, alle zukünftigen SPNVAusschreibungen mit Bruttoverträgen abzuschließen. Des Weiteren verbleiben aus erwarteten Fahrgastzuwächsen zu erzielende Mehreinnahmen beim ZVNL und können für die Verbesserung des SPNV-Angebots verwendet werden. Im Gegensatz dazu wirken sich bei Nettoverträgen steigende Tarifeinnahmen nicht auf den vertraglich vereinbarten Zugkilometerpreis aus. Nachfolgende Tabelle stellt die entsprechenden Zug-km im ZVNL für ein Normjahr dar. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 64 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Tabelle 13: Zug-km ZVNL im Normjahr Linie Normjahr Zug-km S1 852.000 S3 1.561.000 S4 1.888.000 S 5/S 5x 1.489.000 Summe MDSB I: 5.791.000 S2 927.000 RE 13 174.000 S 9 (RB 75) 298.000 Summe MDSBII: 1.399.000 sonstige Dieseltraktion: 2.405.000 sonstige Elektrotraktion: 1.404.000 Summe sonstige: 3.809.000 Summe gesamt: 10.999.000 Das Angebot der Döllnitzbahn wird im Umfang des Status quo beibehalten. Die Döllnitzbahn erschließt auf ihrer 20 km langen Strecke u. a. die Städte Oschatz und Mügeln. Für diese Region hat die Schmalspurbahn vor allem eine gehobene Bedeutung für die Schülerbeförderung und den touristisch geprägten Verkehr. Der ZVNL bestellt die Leistungen der Schmalspurbahn gemäß den Vorgaben der ÖPNVFinVO. 4.2.1 Zielnetz 2018+ Mitteldeutsches S-Bahn-Netz Das Zielnetz 2018+ umschreibt die Fortentwicklung des aktuellen Angebots während der Gültigkeit der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Die S 1 fährt ausschließlich zum Endpunkt Leipzig Miltitzer Allee und endet nicht mehr im Wechsel mit dem Ziel Leipzig Messe. Zwischen Wurzen und Miltitzer Allee wird ein reiner 30-Minuten-Takt erreicht. Weiterführend wird ein regelmäßiges Angebot zwischen Wurzen und Oschatz im 60-Minuten-Takt geprüft. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 65 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Abbildung 13: S-Bahn Zielnetz 2018+ Die neue Linie S 6 verkehrt entweder von Markranstädt oder von Leipzig Miltitzer Allee über Hauptbahnhof, Connewitz und Markkleeberg-Gaschwitz bis nach Borna im 30-Minuten-Takt und weiter bis Geithain im 60-Minuten-Takt. Es werden hierfür die aktuellen Leistungsteile (Fahrplanjahr 2016) der Linien S 1 Leipzig Messe– Hauptbahnhof, S 2 Leipzig Hbf–Gaschwitz und S 3 Gaschwitz–Geithain genutzt. Die Entscheidung zum Startpunkt der Linie (Markranstädt oder Miltitzer Allee) ist während der Laufzeit des vorliegenden NVP noch zu treffen. Mit dem Startpunkt Markranstädt wäre ein weiteres wichtiges Grundzentrum im Leipziger Umland an das S-Bahn-Netz angebunden. Zwischen Leipzig-Leutzsch und Leipzig Hbf würde sich aus der Überlagerung der Linien S 6 und S 1 ein 15Minuten-Takt ergeben (für 4 Zugangsstellen). Gleichzeitig ermöglicht die Anbindung von Markranstädt direkt über Leipzig-Leutzsch eine kürzere Fahrzeit gegenüber anderen möglichen Varianten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 66 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Mit dem Startpunkt Miltitzer Allee würde sich zwischen diesem Startpunkt und Leipzig Hbf aus der Überlagerung der Linien S 6 und S 1 ein 15-Minuten-Takt ergeben (für 10 Zugangsstellen). Profitieren würden davon insbesondere die Menschen im Wohngebiet Leipzig-Grünau. Allerdings sind für den Großteil der Bewohner die Haltestellen der Straßenbahn besser zu erreichen als die S-Bahn-Haltepunkte, da das Wohngebiet durch zwei Straßenbahntrassen – nördlich und südlich der S-Bahn – erschlossen wird. Die Prüfung beider Varianten und die sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile sind Voraussetzung einer fundierten Entscheidung für eine der beiden Optionen zur Führung der neuen Linie S 6. Die Linie S 2 wird zukünftig nicht mehr nach Gaschwitz bzw. Connewitz geführt, sondern erhält den neuen Endpunkt Stötteritz. Die Bedienung der Strecke CityTunnel–Hbf–Bitterfeld (30-Minuten-Takt) bleibt bestehen. Die Fahrten nach Dessau Hbf bzw. Lutherstadt Wittenberg erfolgen abwechselnd im 60-Minuten-Takt. Der Endpunkt Halle-Nietleben wird ab Dezember 2019 durch die Linie S 3 im 30Minuten-Takt neu erschlossen. Der Linienverlauf folgt über Schkeuditz nach Leipzig Hbf und weiter zum neuen Endpunkt Markkleeberg-Gaschwitz im gleichen Taktgefüge. Der Ast Markkleeberg-Gaschwitz–Borna–Geithain wird nicht mehr von der S 3 bedient. Die Linie S 4 bedient auch zukünftig ausgehend von Leipzig-Stötteritz und Hauptbahnhof die Mittelzentren Eilenburg und Torgau sowie Hoyerswerda (Oberzentraler Städteverbund Bautzen-Görlitz-Hoyerswerda). Hierbei wird für die Abschnitte Leipzig-Thekla–Eilenburg die Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt sowie für Eilenburg–Torgau die Verdichtung auf einen 30- bzw. 60-Minuten-Takt (halbstündlich versetzt zum RE 10) geprüft. Durch die Überlagerung mit der Linie RE 10 ergäbe sich mit dieser Verdichtung zwischen Torgau und Leipzig Hbf ein Angebot im 30Minuten-Takt (vgl. Abbildung 14). Der gegenüber dem Status quo verdichtete Takt bis Torgau würde dann eine Beschleunigung des RE 10 durch Auflassung einzelner Halte (Doberschütz, Mockrehna, Eilenburg Ost) ermöglichen. Auf dem Abschnitt Torgau–Hoyerswerda bleibt es beim 120-Minuten-Takt. Der Streckenast Leipzig-Stötteritz–Wurzen–Oschatz wird nicht mehr durch die Linie S 4 bedient. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 67 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Abbildung 14: Prinzipskizze Taktfolge im Abschnitt Leipzig–Torgau– Cottbus/Hoyerswerda Die S-Bahn-Linien S 5 und S 5x sollen zukünftig beide bis Halle Hauptbahnhof geführt werden. Eine stündliche, tägliche Erweiterung der S 5 nach Halle ist das Ziel des ZVNL. Seitens der NASA ist dazu jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden, da zunächst die weitere Entwicklung der Nachfrage abgewartet werden soll. Zwischen Halle, Leipzig und weiter bis Altenburg verkehren beide Linien im 60Minuten-Takt (Überlagerung zum 30-Minuten-Takt). Gemeinsam mit der Linie S 3 resultiert zwischen Halle und Leipzig ein Angebot von 4 Zügen stündlich. Der Abschnitt Altenburg–Werdau–Zwickau wird auch zukünftig durch einen 60Minuten-Takt der S 5x und einen 120-Minuten-Takt der S 5 erschlossen. Unter der neuen Bezeichnung S 9 werden die Leistungen der heutigen RB 75 erbracht. Diese verkehrt dann an Wochentagen im Stundentakt von Halle Hauptbahnhof über Delitzsch nach Eilenburg. An Wochenenden wird ein 120-Minuten-Takt angeboten. Das vertaktete Angebot der Linie S 9 wird zukünftig in der Öffentlichkeitsarbeit besser vermarktet. Zudem werden Möglichkeiten einer konsequenteren Ausrichtung der ÖSPV-Angebote auf die betreffenden SPNV-Angebote geprüft. Durch die Neuordnung der S-Bahn-Linien ergibt sich sowohl für Markkleeberg (MoFr) als auch für Leipzig-Stötteritz (täglich) ein 10-Minuten-Takt. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 68 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Tabelle 14: S-Bahn Takt, abschnittsweise Darstellung S-Bahn Linien Abschnitt (rot = neue Linienführung) S1 S2 S3 S4 Takt (= Status quo) Oschatz–Wurzen Wurzen–Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)– Leipzig Miltitzer Allee Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Delitzsch Delitzsch–ZVG–Bitterfeld Bitterfeld–Dessau-Hbf./Lutherstadt Wittenberg ab Dez. 2019: Halle Nietleben– Halle (Saale) Hbf Halle (Saale) Hbf–ZVG–Schkeuditz–Leipzig Hbf (tief)– Leipzig-Connewitz Leipzig-Connewitz–Markkleeberg-Gaschwitz Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Leipzig-Thekla Leipzig-Thekla–Taucha–Eilenburg* einzelne Züge 30‘-Takt Eilenburg–Torgau 60‘-Takt (durch Überlagerung mit RE 10) + Verstärker Mo-Fr 60‘-Takt bis Ruhland (durch Überlagerung mit RE 10) 60‘ –Takt 30‘-Takt Mo-Fr 30‘-Takt 60’-Takt im Wechsel 30‘-Takt 30‘-Takt Mo-Fr 30‘-Takt 30‘-Takt 30‘-60‘-Takt (halbstündlich versetzt zum RE 10) Torgau–ZVG–Hoyerswerda S5 S 5x S9 Halle (Saale) Hbf–ZVG–Leipzig/Halle Flughafen– Leipzig Hbf (tief)–Markkleeberg Gaschwitz–Altenburg Altenburg–Zwickau Hbf Halle (Saale) Hbf–ZVG–Leipzig/Halle Flughafen–Leipzig Hbf (tief)–Markkleeberg Gaschwitz–Altenburg–Zwickau Hbf Halle (Saale) Hbf–ZVG–Delitzsch–Eilenburg Leipzig Messe–Leipzig Hbf (tief)–Leipzig-Connewitz– Markkleeberg Gaschwitz S6 Markkleeberg Gaschwitz–Borna Borna–Geithain *) Darüber hinaus werden in der Schwachverkehrszeit (SVZ) und ggf. in Taucha (b Lpz) weiterhin S-Bahnen enden und beginnen. 120‘-Takt 60‘-Takt Mo-Fr 60‘-Takt, sonst 120‘-Takt 30‘-Takt 30‘-Takt Mo-Fr 60‘-Takt auch Nebenverkehrszeit (NVZ) Überdies befinden sich die in der Tabelle 15 rot dargestellten Angebotsänderungen in Prüfung: Tabelle 15: Angebotsänderungen zur Prüfung S-Bahn Linien Abschnitt S1 S4 Oschatz–Wurzen Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Taucha–Eilenburg Eilenburg–Torgau S6 Var. a): Markranstädt–Leipzig Hbf (tief) Var. b): Miltitzer Allee–Leipzig Hbf (tief) Leipzig Hbf (tief)–Leipzig-Connewitz–Markkleeberg Gaschwitz Markkleeberg Gaschwitz–Borna Borna–Geithain Beschlussfassung 12.10.2017 Takt Verdichtung Mo-Fr auf 60‘-Takt 30‘-Takt 30‘-60‘-Takt (halbstündlich versetzt zum RE 10) 30‘-Takt 30‘-Takt 30‘-Takt Mo-Fr 60‘-Takt Seite 69 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Expresslinien Abbildung 15: Expresslinien Zielnetz 2018+ Das Angebot der im Verbandsgebiet verkehrenden Expresslinien wird wie im Status quo aufrechterhalten (RE 6, RE 13) bzw. durch das Schließen von noch vorhandenen Taktlücken (RE 50) verbessert. Die Expresslinien RE 10, SE 15 und RE 17 werden unter der Voraussetzung einer Angebotsverdichtung auf der Linie S 4 sowie einer Führung der S 6 nach Markranstädt beschleunigt. Für die Linien SE 15 und RE 17 liegt der Fokus weiterhin auf der Anbindung zum Fernverkehr von und nach Berlin, insbesondere mit Inbetriebnahme der VDE 8-Maßnahmen im Knoten Leipzig. Nach der Inbetriebnahme der VDE 8-Maßnahmen ist die Anbindung zum Fernverkehr nach Berlin in Leipzig durch die EBx 12 weiter zu gewährleisten. Eine Durchbindung der Linie EBx 12 ab Gera nach Plauen Hp. Mitte bzw. in das Elstertal wird durch die NVS, den ZVV und die beteiligten EVU geprüft. Grundsätzlich strebt der ZVNL ebenso eine gute Anbindung des Nahverkehrsraums Vogtland an den Fernverkehrsknoten Leipzig an. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 70 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Tabelle 16: Expresslinien Zielkonzept 2018+ Maßnahmen Expresslinien Abschnitt Takt/Maßnahme RE 13 Magdeburg–Dessau-Roßlau–Bitterfeld– ZVG–Leipzig Hbf 120‘-Takt RE 50 Leipzig Hbf–Wurzen–Oschatz–ZVG–Riesa– Dresden 60‘-Takt, Schließung bestehender Taktlücken RE 10 Leipzig Hbf–Eilenburg–Torgau–Beilrode– ZVG–Falkenberg–Cottbus 120‘-Takt, Beschleunigung durch Haltauflassung in Verbindung mit der Taktverdichtung S 4 im Abschnitt Torgau–Eilenburg RE 6 Leipzig Hbf–Bad Lausick–Geithain– Narsdorf–ZVG–Burgstädt–Chemnitz 60‘-Takt SE 15 Leipzig Hbf–Markranstädt–Großlehna–ZVG– Weißenfels–Naumburg–Jena–Saalfeld RE 17 Leipzig Hbf–Markranstädt–Großlehna–ZVG– Weißenfels–Naumburg–Erfurt Hbf RE 12 (EBx 12) Leipzig Hbf–Pegau–ZVG–Zeitz–Gera– Saalfeld jeweils 120‘-Takt, Beschleunigung zwischen Markranstädt und Leipzig Hbf, wenn S 11 nach Markranstädt geführt wird 120‘-Takt, weiterhin Fokus auf Anbindung zum Fernverkehr nach Berlin in Leipzig, Regionalbahnen Abbildung 16: Regionalbahnlinien Zielnetz 2018+ Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 71 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Nach der Inbetriebnahme der VDE 8-Maßnahmen ist die Anbindung zum Fernverkehr nach Berlin durch die EB 22 in Leipzig weiter zu gewährleisten. Für den Betrieb der RB 110 ist ein Stärken und Schwächen der Züge in Grimma von und nach Döbeln vorgesehen. Da eine Einbindung Grimmas in das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz aufgrund fehlender infrastruktureller Voraussetzungen und verkehrsvertraglichen Rahmenbedingungen nicht vor dem Jahr 2025 möglich sein wird, wird derzeit geprüft, ob das vorhandene SPNV-Angebot nach Grimma weiter (z. B. auf einen durchgängigen 30‘-Takt) ausgebaut werden kann und damit zumindest S-Bahn ähnlich gestaltet wird. Alle Regionalbahnlinien betreffende Maßnahmen werden vor Ihrer Umsetzung umfassend geprüft. Tabelle 17: Regionalbahnlinien Zielkonzept 2018+ Maßnahmen Regionalbahnlinien Abschnitt RB 22 (EB 22) RB 110 RB 113 Leipzig Hbf–Pegau–ZVG– Zeitz–Gera– Saalfeld Takt/Maßnahme 120‘-Takt, weiterhin Fokus auf Anbindung zum Fernverkehr nach Berlin in Leipzig Leipzig Hbf–Grimma ob Bf 60‘-Takt, 30‘-Takt in HVZ; (durchgehender 30’Takt in Prüfung) Grimma ob Bf–Tanndorf–ZVG–Leisnig–Döbeln 60‘-Takt Mo-Fr, 120-min-Takt Sa/So/Ftg; Stärken und Schwächen in Grimma vorgesehen Leipzig Hbf–Bad Lausick Bad Lausick–Geithain 60‘-Takt 60‘-Takt Mo-Fr; sonst 120‘-Takt In der Abbildung 17 ist das sich gemäß Zielnetz 2018+ insgesamt, d. h. aus der Überlagerung aller S-, RE- und RB-Linien, ergebende Angebot dargestellt. Die Einstufung „Takt > 30 - < 60 min“ bildet darin zwei mögliche, unterschiedliche Konstellationen ab: a) Zwei im 60-min-Takt verkehrende Linien, die in ihrer Überlagerung aber keinen (näherungsweise) 30-min-Takt ergeben. b) Angebot im 60-min-Takt mit Verdichterleistungen. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 72 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Abbildung 17: SPNV-Angebot gemäß Zielnetz 2018+ – Taktverkehr werktags 4.2.2 Zielnetz 2025+ Mit dem Ablauf der Verkehrsverträge  MDSB I mit DB Regio AG (ca. 5,7 Mio. Zugkm/Jahr bis Ende 2025),  Saxonia-Express mit DB Regio AG (ca. 777.000 Zugkm/Jahr bis Ende 2023, ggf. bis Ende 2025 (Verlängerungsoption)),  RE 10 mit DB Regio AG (ca. 357.000 Zugkm/Jahr bis Ende 2022),  Dieselnetz Nordwestsachsen (Teil A, B) mit der Mitteldeutschen Regiobahn (RE 6, RB 110; ca. 1,41 Mio. Zugkm/Jahr bis Ende 2025),  Dieselnetz Nordwestsachsen (Teil C) mit der DB Regio AG (RB 113; ca. 478.000 Zugkm/Jahr bis Ende 2025),  RB 22/RE 12 (EB 22/EBx 12) mit der Erfurter Bahn bis Ende 2024 werden bei der Neuvergabe weitere Verbesserungen bzw. Optimierungen im SPNVNetz angestrebt. Es ist vorgesehen, dass sich die neuen, vor 2025 abzuschließen- Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 73 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 den Verträge stufenweise in das Zielnetz 2025+ mit weiteren großen Leistungsvergaben ab 2025 integrieren. S-Bahn-Linien Abbildung 18: Mitteldeutsches S-Bahn-Netz 2025+ Folgende Maßnahmen sind Bestandteil des SPNV-Konzeptes 2025+ und setzen u. a. auch zum Teil erhebliche bauliche Maßnahmen voraus (vgl. Punkt 4.3). Der ZVNL strebt eine gute Anbindung in den Nahverkehrsraum Vogtland sowie weiter nach Oberfranken an. Zur Umsetzung werden zwei Varianten geprüft. Die S-Bahn-Linie S 5x wird – die Umsetzung entsprechender baulicher Maßnahmen vorausgesetzt – in Werdau geflügelt und verkehrt dann nach Plauen–Hof und Zwickau. Dies bedarf allerdings zusätzlicher Fahrzeuge, um die Kurzwende der S 5x und die Anschlüsse in Zwickau (S) Hbf zu sichern und eines Zugdeckungssignals im Bahnhof Werdau. Die Alternative ist die Verlängerung der bisher zweistündlich in Altenburg endenden S 5 nach Plauen (V) ob Bf. Die Infrastrukturmaßnahme in Werdau ist herfür nicht er- Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 74 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 forderlich, die Kurzwende der S 5x in Zwickau (S) Hbf bleibt ohne den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge gesichert. Ausgehend von einer erfolgten Elektrifizierung der Strecke nach Döbeln werden die vormaligen Leistungen der RB 110 als neue S-Bahn-Linie im 30-Minuten-Takt bis Grimma und im Stundentakt weiter bis Döbeln erbracht. Welche S-Bahn-Linie bis Döbeln geführt wird, ist noch zu prüfen. Gemäß Zielnetz 2018+ kommen dafür die Linien S 2 aus Richtung Delitzsch und S 4 aus Richtung Eilenburg in Betracht. Für die S-Bahn-Linie S 6 ist eine Verlängerung bis Narsdorf zu prüfen. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung der Elektrifizierung Leipzig–Chemnitz sowie der Ausbau des Hp. Narsdorf zum Bahnhof (vgl. Kapitel 4.3) Ebenfalls zu prüfen ist die Option einer Verlängerung der S 6 bis Weißenfels im 60-Minuten-Takt, im Falle es kommt zur Umsetzung der Variante a). Tabelle 18: S-Bahn Linien 2025+ S-Bahn Linien Abschnitt S1 S2 S3 Takt Oschatz–Wurzen Wurzen–L-Stötteritz–L Hbf (tief)–L Miltitzer Allee Mo-Fr 60‘-Takt 30‘-Takt Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Delitzsch 30‘-Takt Delitzsch–ZVG–Bitterfeld Mo- Fr 30‘-Takt Bitterfeld–Dessau/Lutherstadt Wittenberg 60’-Takt im Wechsel Halle Nietleben–Halle (Saale) Hbf–ZVG–Schkeuditz– Leipzig Hbf (tief)–Markkleeberg Gaschwitz 30‘-Takt Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf (tief)–Taucha–Eilenburg 30‘-Takt Eilenburg–Torgau 30‘-60‘-Takt (halbstündlich versetzt zum RE 10) 60‘-Takt bis Ruhland (durch Überlagerung mit RE 10) S4 Torgau–ZVG–Hoyerswerda 60‘ -Takt S5 Halle (Saale) Hbf–ZVG–Leipzig/Halle Flughafen–Leipzig Hbf (tief)–Markkleeberg Gaschwitz–Altenburg Altenburg–Zwickau Hbf Altenburg–Plauen ob Bf (alternativ zur Flügelung S 5x in Werdau) S 5x Halle (Saale) Hbf–ZVG–Leipzig/Halle Flughafen–L Hbf (tief)– Markkleeberg Gaschwitz–ZVG–Altenburg–Werdau Werdau–Zwickau Hbf Werdau–Plauen–Hof (alternativ zur Verlängerung S 5 ab Altenburg) 60‘-Takt Flügeln in Werdau 60‘-Takt 60‘-Takt S9 Halle (Saale) Hbf–ZVG–Delitzsch–Eilenburg Beschlussfassung 12.10.2017 120‘-Takt 120‘-Takt Mo-Fr 60‘-Takt sonst 120‘-Takt Seite 75 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 S-Bahn Linien Abschnitt S6 S N.N. Var. a): Weißenfels (60‘-Takt)–Markranstädt–Leipzig Hbf (tief) Var. b): Miltitzer Allee–Leipzig Hbf (tief) Leipzig Hbf (tief)–Leipzig-Connewitz–Markkleeberg-Gaschwitz Markkleeberg-Gaschwitz–Borna Borna–Geithain–Narsdorf Delitzsch (S 2) oder Eilenburg (S 4)– L Hbf (tief)–L-Stötteritz–Borsdorf–Grimma ob Bf Grimma ob Bf–ZVG–Döbeln Takt 30‘-Takt 30‘-Takt 30‘-Takt Mo-Fr 60‘-Takt 30‘-Takt 60‘-Takt Expresslinien Abbildung 19: Expresslinien 2025+ Spätestens mit der Neuvergabe der Leistungen soll der RE 10 beschleunigt werden und zusammen mit der S 4 ein kohärentes Angebot auf der Strecke nach Torgau realisieren. Die vorgesehenen Maßnahmen (Streckenausbau, Haltauflassung) stehen deshalb immer im direkten Zusammenhang mit dem 60-Minuten-Takt der SBahn, um eine halbstündliche SPNV-Anbindung bis Torgau sicherzustellen. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 76 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Eine Beschleunigung der Verbindung nach Zeitz und Gera würde die direkte Anbindung von rund 130.000 Einwohnern (Stand 2016) an die Großstadt Leipzig weiter verbessern. Es wird geprüft, inwieweit der Betrieb dazu beschleunigt werden kann und einzelne Baumaßnahmen die Streckengeschwindigkeit erhöhen. Weitere Haltauflassungen im ZVNL-Gebiet sind jedoch nicht vorgesehen. Auch eine Beschleunigung des RE 17/SE 15 zwischen Leipzig Hbf und Weißenfels ist denkbar, wenn es gelingt, die S 6 über Markranstädt hinaus bis Weißenfels zu verlängern. Grundvoraussetzung dafür ist die Umsetzung der Variante a) der Linienführung der S 6 aus dem Zielnetz 2018+. Tabelle 19: Expresslinien 2025+ Expresslinien Abschnitt Takt/Maßnahme RE 13 Magdeburg–Dessau–Bitterfeld–ZVG– Leipzig Hbf 120‘-Takt RE 50 Leipzig Hbf–Wurzen–Oschatz–ZVG–Riesa– Dresden 60‘-Takt (Taktlücken bereits mit Zielnetz 2018+ geschlossen) RE 10 Leipzig Hbf–Eilenburg–Torgau–Beilrode– ZVG–Falkenberg–Cottbus 120‘-Takt Beschleunigung (Fahrzeitgewinne durch Streckenausbau, Haltauflassung Doberschütz, Mockrehna, Eilenburg Ost im Zusammenhang mit der Taktverdichtung S 4) RE 6 Leipzig Hbf–Bad Lausick–Geithain–ZVG– Burgstädt–Chemnitz Beschleunigung (Fahrzeugeinsatz, Elektrifizierung, Auflassung Narsdorf wenn Verlängerung der S 6 bis Narsdorf) SE 15 Leipzig Hbf–Markranstädt–Großlehna–ZVG– Weißenfels–Naumburg–Jena–Saalfeld RE 17 Leipzig Hbf–Markranstädt–Großlehna–ZVG– Weißenfels–Naumburg–Erfurt Hbf RE 12 (EBx 12) Leipzig Hbf–Pegau–ZVG(–Zeitz–Gera) jeweils 120‘-Takt, Beschleunigung zwischen Markranstädt und Leipzig Hbf, wenn S 11 nach Markranstädt geführt wird Expresslinie Leipzig–Zeitz–Gera 120‘-Takt Regionalbahnlinien Die Regionalbahnen wirken auch zukünftig ergänzend zu den S-Bahn- und Expresslinien, um ein SPNV-Angebot mit allen Halten auf den entsprechenden Strecken zu gewährleisten. Die aktuelle RB 110 wird nach der Elektrifizierung der Strecke nach Döbeln zukünftig als S-Bahn-Linie verkehren. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 77 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Abbildung 20: Regionallinien 2025+ Die EB 22 und die RB 113 bleiben im Status quo bestehen und bilden weiterhin das jeweils kohärente Angebot zu EBx 12 bzw. RE 6. Tabelle 20: Regionalbahnlinien 2025+ Regionalbahnlinien Abschnitt Takt/Maßnahme RB 22 (EB 22) Leipzig Hbf–Pegau–ZVG (–Zeitz–Gera–Saalfeld/Hof) 120‘-Takt ergänzt die Expresslinie Leipzig–Zeitz–Gera, direkte, umsteigefreie Anbindung bis Hof (Flügelung in Weida) RB 113 Leipzig Hbf–Bad Lausick Bad Lausick–Geithain 60‘-Takt 120‘-Takt Mehrere Maßnahmen des SPNV-Konzepts 2025+ setzen einen weiteren Infrastrukturausbau wie die Elektrifizierung nach Chemnitz und Döbeln und den Ausbau der Halte Narsdorf und Werdau (im VMS) voraus. Diese Infrastrukturprojekte werden im Kapitel Maßnahmenprogramm Infrastruktur exakter beschrieben. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 78 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 In der Abbildung 21 ist das sich gemäß Zielnetz 2025+ insgesamt, d. h. aus der Überlagerung aller S-, RE- und RB-Linien, ergebende Angebot dargestellt. Die Einstufung „Takt > 30 - < 60 min“ bildet darin zwei mögliche, unterschiedliche Konstellationen ab a) Zwei im 60-min-Takt verkehrende Linien, die in ihrer Überlagerung aber keinen (näherungsweise) 30-min-Takt ergeben. b) Angebot im 60-min-Takt mit Verdichterleistungen. *** Abschnitt Großkorbetha–Leipzig-Leutzsch: Darstellung gilt bei Umsetzung der Variante a) für Linie S 6, andernfalls bleibt es in diesem Abschnitt beim Angebot gemäß Zielnetz 2018+ Abbildung 21: SPNV-Angebot gemäß Zielnetz 2025+ – Taktverkehr werktags 4.2.3 Prüfaufträge Zielnetz 2025+ Wie in Kapitel 3.1 dargestellt, wird für die Stadt Leipzig bis 2025 ein deutlicher Bevölkerungszuwachs prognostiziert. Damit einhergehen wird u. a. ein steigender Beförderungsbedarf, der sowohl im innerstädtischen Verkehr wirkt, als auch auf die Verkehre bis in die umliegenden Mittelzentren ausstrahlt. Bereits während der Laufzeit des aktuellen NVP ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen, hier insbesondere im SPNV, auf diesen steigenden Bedarf geeignet reagiert werden kann. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 79 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Für die neuen Einwohner ist entsprechender Wohnraum zu schaffen. Dieser wird entweder an neuen Standorten oder durch die Wiederbelebung bzw. Umnutzung vorhandener Standorte entstehen. Vor diesem Hintergrund sind die Errichtung eines neuen S-Bahn-Haltepunktes Leipzig-Althen sowie der Ausbau des Haltepunktes Leipzig-Paunsdorf und dessen Anbindung an das S-Bahn-Netz zu prüfen. Diese würden ihre Wirkung auf dem S-Bahn-Ast Leipzig-Stötteritz–Wurzen entfalten und eine bessere Erschließung des Leipziger Ostens durch die S-Bahn ermöglichen. Voraussetzung für einen S-Bahn-Haltepunkt Leipzig-Paunsdorf ist die Verlagerung der Aufgaben des Güterbahnhofs Leipzig-Engelsdorf zur Zugbildungsanlage Halle (Saale), deren Fertigstellung 2018 geplant ist. Weitere Prüfoptionen bestehen hinsichtlich der SPNV-Anbindung der um das Oberzentrum Leipzig herum angeordneten Mittelzentren. Während alle diese Zentren mindestens im 30-Minuten-Takt eine SPNV-Verbindung zum bzw. vom Oberzentrum Leipzig aufweisen können, bestehen in der Anbindung von Zeitz noch Defizite. Es ist zu prüfen, ob auch zwischen Leipzig und Zeitz eine Verdichtung zu einem werktäglichen 30-Minuten-Takt erfolgen kann. Zu prüfen ist auch die Option der Errichtung einer Eisenbahnverbindung zwischen Markranstädt und dem bisherigen S-Bahn-Endpunkt Miltitzer Allee. Die Ergebnisse einer dazu bereits Anfang der 2000er Jahre durchgeführten Untersuchung sind zu evaluieren. Um kurzfristig im bestehenden SPNV-Netz auf steigende Nachfrage reagieren zu können, ist die Erhöhung der Fahrzeugkapazität eine Option. Hierfür ist die Aufnahme entsprechender Regelungen in den neu abzuschließenden Verkehrsverträgen zu prüfen. In der Stadtentwicklungsplanung Leipzigs ist die Schaffung eines neuen Tunnels im spurgeführten Verkehr in Ost-West-Richtung in der Diskussion. Sollte in den nächsten Jahren eine Einwohnerentwicklung in Leipzig und dem Umland entsprechend der hohen Prognose zu verzeichnen sein, sollte geprüft werden, ob und wie ein solcher Tunnel in das bestehende Eisenbahnnetz eingebunden werden kann. Dabei ist zu untersuchen, welche SPNV-Kapazitäten zur wirtschaftlichen Ausgestaltung dieser Infrastrukturanlage zu planen und zu bestellen wären und wie dann das bestehende SPNV-System unter Beachtung der effizienten Steigerung der SPNVNutzung zu ergänzen wäre. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 80 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Eine Zusammenstellung der Prüfaufträge des ZVNL während der Gültigkeitsdauer dieser Fortschreibung des NVP ist in Anlage 22 enthalten. 4.2.4 Exkurs Fernverkehr Die SPFV-Angebote werden im Allgemeinen eigenwirtschaftlich erbracht. Die Aufnahme eines solchen Angebotes ist eine unternehmerische Entscheidung der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Mit der Ausnahme politischer Appelle gibt es für den ZVNL keine Einflussmöglichkeiten auf die Bereitstellung von SPFV-Angeboten. Mit der Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin–Halle/Leipzig–Erfurt– Nürnberg (VDE 8) wird das Fernverkehrsangebot im ZVNL einen großen Qualitätssprung erleben. Reisezeitverkürzungen und der entsprechende Komfort moderner Hochgeschwindigkeitszüge kommen für die Fahrgäste zum Tragen. Mit der sog. Fernverkehrsoffensive 2030 hat die DB AG in 2015 ein positives Zeichen gesetzt und ein neues Fernverkehrskonzept vorgestellt. Der Nahverkehrsraum Leipzig soll damit eine verbesserte Fernverkehrsanbindung erhalten. Die ICEVerbindung Leipzig–Nürnberg–München soll beschleunigt werden. Neue ICVerbindungen wie Schwerin–Magdeburg–Leipzig (ab 2022) und Karlsruhe– Nürnberg–Jena–Leipzig (ab 2023) werden avisiert. Der ZVNL begrüßt diese Initiative und hofft auf eine entsprechende fahrgastfreundliche Umsetzung. Mit der Novellierung des PBefG zum 01.01.2013 wurde der bis dato stark reglementierte nationale Fernbuslinienverkehr liberalisiert. Kernpunkt der Novellierung ist die Entwicklung eines freien Wettbewerbs im Fernbuslinienverkehr durch den Wegfall des bisherigen Konkurrenzschutzes von Eisenbahnfernverkehr und bereits vorhandenen Fernbuslinien. Der öffentliche Nahverkehr mit Bussen und Bahnen bleibt weiterhin geschützt. Die Beförderung von Personen im Fernlinienbus zwischen zwei Haltestellen mit einem Abstand von bis zu 50 km oder mit einer SPNV-Reisezeit bis zu einer Stunde ist grundsätzlich unzulässig. Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde in Ausnahmefällen für einzelne Teilstrecken die Beförderung allerdings zulassen. Fernbuslinienverkehre sind genehmigungspflichtig, wodurch auch die Sicherheit und Qualität gewährleistet ist. Im Zuge der Liberalisierung sind deutschlandweit – auch im Verbandsgebiet des ZVNL – zahlreiche Fernbuslinienverbindungen neu entstanden. Die Stadt Leipzig Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 81 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 wird von mehreren Fernbuslinien angefahren. In diesem Kontext kommt dem noch in 2017 zu realisierenden Bau eines Fernbusbahnhofs am Leipziger Hbf eine wichtige Verknüpfungsfunktion zu. 4.3 Maßnahmenprogramm Infrastruktur Zu beachten ist im Zusammenhang mit dem Maßnahmenprogramm Infrastruktur der Fachplanungsvorbehalt zur Eisenbahninfrastruktur des Bundes gemäß AEG. Als Zugangsberechtigter zur Eisenbahninfrastruktur hat der ZVNL jedoch konkrete Vorstellungen zur Ausgestaltung der Bahnanlagen, um ein qualitativ hochwertiges SPNV-Angebot zu gewährleisten. Ein leistungsfähiges ÖPNV-System braucht zukunftsfähige Infrastruktur. Die zur Umsetzung des SPNV-Konzepts erforderlichen Vorhaben werden in einem Maßnahmenprogramm zusammengefasst und priorisiert. Die voraussichtlich wirkungsvollsten Maßnahmen sollen zuerst umgesetzt werden. Abbildung 22: Maßnahmenprogramm Infrastruktur Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 82 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Es wird auf den ggf. notwendigen Streckenausbau und den Aus- bzw. Neubau von Zugangsstellen hingewirkt. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der lokalen Infrastruktur gemäß den Intentionen des Freistaates Sachsen (Landesverkehrsplan) benannt. Abbildung 21 gibt eine Übersicht zu den im Maßnahmenprogramm vorgesehenen und durch den ZVNL befürworteten SPNVInfrastrukturmaßnahmen. 1. Elektrifizierung Leipzig–Grimma–Döbeln Der ZVNL strebt eine Einbindung der Linie RB 110 in das Mitteldeutsche S-BahnNetz und den Citytunnel Leipzig an. Die dafür notwendige Elektrifizierung der Strekke Borsdorf–Grimma–Döbeln (auf Wunsch des ZVMS bis Döbeln Zentrum) wird durch den ZVNL gefordert und ausdrücklich unterstützt. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Bund-Länder-Gespräche zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, was die Bedeutung des Vorhabens unterstreicht. 2. Elektrifizierung und Streckenausbau Leipzig–Bad Lausick–Chemnitz Der ZVNL unterstützt den Ausbau der Strecke Leipzig–Bad Lausick–Chemnitz wie im Landesverkehrsplan und im -entwicklungsplan des Freistaates Sachsen bereits festgelegt. Der Ausbau der Strecke beinhaltet sowohl die vollständige Elektrifizierung, als auch den Ausbau mit mehr Begegnungsabschnitten insbesondere zwischen Leipzig und Bad Lausick. Eine Zielstellung ist es, auf den Kreuzungshalt in Leipzig-Volkmarsdorf in Fahrtrichtung Chemnitz (+ 5 Minuten) verzichten zu können. Für den ZVNL steht dabei das Ziel im Vordergrund, durch den Ausbau ein deutlich verbessertes SPNV-Angebot auf dieser Strecke realisieren zu können. Neben der Elektrifizierung fehlen ausreichend Begegnungsmöglichkeiten für eine flexible Fahrplangestaltung und Betriebsdurchführung. In 2013 wurde das Vorhaben durch den Freistaat Sachsen für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet und erstmals im Staatshaushalt 2013/2014 unter dem Titel "Verbesserung des Eisenbahnverkehrs in Südwestsachsen" ausgewiesen. Eine Vorplanung (Leistungspunkte 1 und 2 HOAI) der Infrastrukturmaßnahme "Elektrifizierung und Streckenausbau Leipzig–Chemnitz" wurde Ende Juni 2014 abgeschlossen und an das SMWA übergeben. Wesentliche Ergebnisse der Vorplanung sind die Notwendigkeit eines längeren zweigleisigen Abschnittes nahe Leipzig, zusätzliche Kreuzungsbahnhöfe und die dann mögliche Fahrzeitverkürzung zwischen Chemnitz und Leipzig. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 83 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 In 2016 wurde die Maßnahme in den potenziellen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 eingeordnet. Nunmehr ist es notwendig, das Projekt mit Leben zu füllen und die Finanzierung der einzelnen weiteren Planungsstufen bis zur Planfeststellung zu sichern. 3. Haltepunkt Radefeld Porsche Durch den Bau des neuen Haltepunktes Radefeld wird die SPNV-Anbindung des wichtigen Gewerbegebietes Güterverkehrszentrum (GVZ) Leipzig möglich. Durch die großflächigen Ansiedlungen global agierender Unternehmen und deren Zulieferer wurde eine erhebliche Nachfrage im Pendlerverkehr identifiziert. Die Umsetzung der Maßnahme hat eine hohe Priorität. 4. Ausbau Hp Narsdorf zum Bahnhof Dieses Vorhaben dient der Verlängerung der S 6 bis Narsdorf. Dafür ist der Ausbau des Haltepunktes zum Bahnhof notwendig. Die Bahnanlagen müssen um ein Gleis, Weichen und Signale erweitert werden, um zukünftig die Züge der S 6 wenden lassen zu können. Der Maßnahme wird eine positive Potenzialanalyse vorausgesetzt. 5. Ausbau Werdau Um zukünftig ein Flügeln der S-Bahn-Linien S 5 und S 5x gewährleisten zu können, ist der Bahnhof Werdau entsprechend anzupassen. Der ZVNL begrüßt diese Maßnahme außerhalb seines Verbandsgebietes, um die Anbindung der Nahverkehrsräume Chemnitz/Zwickau und Vogtland an das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz weiter zu verbessern. 6. Haltepunkt Zitzschen See Langfristig ist die weitere SPNV-Erschließung des Leipziger Neuseenlandes zu prüfen. Aus heutiger Sicht ist ein neuer Haltepunkt am Zwenkauer See an der Ortslage Zitzschen am wirksamsten. 7. Hauptsignal Leipzig-Gohlis Die Strecke 6382 soll signaltechnisch so umgerüstet werden, dass in Leipzig-Gohlis ein Wenden (Beginnen und Enden) der S-Bahn-Linien bei Baumaßnahmen und betrieblichen Störungen möglich wird. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 84 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 8. Gleisverbindung im Bahnhof Leipzig-Mockau Die Haltepunkte Leipzig Nord und Leipzig Essener Straße (in Bau) sind gegenwärtig nur in/aus Richtung Delitzsch (Strecke 6411) für den SPNV erreichbar. Alle Verkehre von/nach Leipzig/Halle Flughafen und Halle (Saale) Hbf (Strecke 5919) müssen auf einem anderen Streckengleis an der Verkehrsstation vorbei fahren. Durch die geforderte Gleisverbindung zwischen den Strecken 6411 und 5919 sollen die Haltepunkte vollständig nutzbar gemacht und eine betrieblich Flexibilität zwischen SPNV und SPFV erreicht werden. 9. Abstellgleis Bf Taucha Die Verkehrsstation Taucha hat aufgrund ihrer Lage im Netz und Nähe zum Knoten Leipzig eine große Bedeutung für die Linienkonfiguration im ZVNL-Verbandsgebiet. Diese Verkehrsstation ist zur effizienten Gestaltung des SPNV-Netzes als Start und Endpunkt einer Vielzahl von Zugfahrten aus dem Südraum unverzichtbar. Das gilt auch vor dem Hintergrund zukünftig fehlender Abstellkapazitäten nach Umbau der Verkehrsstation Leipzig-Thekla. Darüber hinaus ist sie während Baumaßnahmen notwendiger Endpunkt und ÖPNV-Verknüpfungsstelle für Fahrten aus bzw. in den Nordostraum. Aus diesen Gründen muss an dieser Station ein entsprechendes Abstellgleis für Züge des Personennahverkehrs, wie bereits im Planfeststellungsverfahren vorgesehen, geschaffen werden. Die Stadt Taucha hat bereits mit erheblichen Fördermitteln des ZVNL und des Freistaates Sachsen im Bahnhofsvorfeld eine entsprechende ergänzende ÖPNVInfrastruktur zur Verkehrsträgerverknüpfung und optimalen SEV-Durchführung geschaffen. 10. Bahnsteigkonzept Die Bahnsteige sind mit einer Höhe von 55 cm über Schienenoberkante (SOK) zu planen, um im Verbandsgebiet den stufenfreien Zugang in die mehrheitlich darauf ausgerichteten Fahrzeuge gewährleisten zu können. In Hinblick auf die eingesetzten und zukünftig einzusetzenden Fahrzeuge auf elektrifizierten Strecken sind Bahnsteiglängen von mindestens 140 m (für 145 m lange Züge) zu planen. In Abstimmung mit den weiteren Aufgabenträgern und zuständigen Ministerien im mitteldeutschen Raum unterstützt der ZVNL das Bahnsteighöhenkonzept der DB AG nicht. Ein Ausbau der Bahnsteige gemäß Bahnsteighöhenkonzept der DB AG würde den Umbau von 218 Bahnsteigen auf 76 cm über SOK im Verbandsgebiet bedeuten. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 85 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Dem stehen 23 Bahnsteige gegenüber, die mit 76 cm Bahnsteighöhe gebaut worden sind. Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen sind im Norden Leipzigs die neuen Haltepunkte Mockauer und Essener Straße aktuell bereits im Bau. Der Neubau weiterer S-Bahn-Stationen wird fortlaufend untersucht und bewertet. Dazu gehören eine Anbindung der Linie S 3 an die Station Leipzig Coppiplatz, neue Haltepunkte an der Delitzscher bzw. Berliner Straße in Leipzig sowie die S-Bahn-Stationen LeipzigAlthen, Leipzig-Paunsdorf (vgl. auch Prüfaufträge Zielnetz 2025+) und Marienbrunn. Zur Verbesserung der Anbindung der Alten Messe, des MDR und von Teilen der Südvorstadt an den S-Bahn-Haltepunkt „MDR“ ist im Bereich des Stadtareals „Bayerischer Bahnhof“ die Brücke „Steinstraße“ geplant. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 86 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 5 VERNETZUNG DER EINZELNEN VERKEHRSTRÄGER Die Vernetzung der Verkehrsträger umfasst die Vernetzung der einzelnen ÖPNVAngebote untereinander, aber auch die Schnittstellen zum Individualverkehr. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der Verbandsgrenzen überschreitenden ÖPNVAngebote zu betrachten. Die intermodale Verknüpfung der Verkehrsträger bedarf fahrplantechnologischer und infrastruktureller Voraussetzungen, um einfache und gesicherte Übergänge zwischen den Verkehrsträgern zu schaffen (intermodale Verknüpfungspunkte). Grundsätzlich gilt für alle SPNV-Zugangsstellen im ZVNL ein Richtwert von 50 Einund Aussteigern je Werktag. Bei Unterschreiten dieses Richtwertes sind das Angebot und eine Ausbauwürdigkeit an der jeweiligen Zugangsstelle zu prüfen. Die Stadt Leipzig – Verbandsmitglied des ZVNL – behandelt das Thema Intermodalität und Vernetzung gesondert im Nahverkehrsplan für die Stadt Leipzig, auf dessen Inhalte der ZVNL an dieser Stelle verweist. Im Jahr 2017 schreibt die Stadt Leipzig den Nahverkehrsplan ebenfalls fort. 5.1 Festlegung der ÖPNV-Verknüpfungspunkte In Kooperation mit dem MDV, den Landkreisen, der Stadt Leipzig (AT ÖSPV) und den Verkehrsunternehmen wurden ÖPNV-Verknüpfungspunkte zur Eisenbahn festgelegt. Diese orientieren sich hauptsächlich an der Verknüpfung der nachgeordneten ÖPNV-Hierarchie PlusBus zum SPNV. Darüber hinaus sieht der MDV weitere ÖSPV-Verknüpfungspunkte im Gebiet des ZVNL vor. Folgende Abbildung umfasst alle definierten Verknüpfungspunkte im ZVNL in den Gebieten der Landkreise. Wegen der Vielzahl der Verknüpfungspunkte im Stadtgebiet Leipzig wurde hierfür auf eine grafische Darstellung verzichtet. Zusätzlich zu den in der Stadt Leipzig bereits bestehenden Verknüpfungspunkten ist künftig eine SPNV/ÖSPV-Verknüpfung in Leipzig-Möckern vorgesehen. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 87 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Abbildung 23: ÖPNV-Verknüpfungspunkte im ZVNL 5.2 Infrastrukturell bedingte Mindestübergangszeiten an den Verknüpfungspunkten Nachfolgend werden die baulich erforderlichen Mindestübergangszeiten (und fußläufigen Entfernungen) an den Verknüpfungspunkten auf Basis der Datengrundlage des Informationssystems INSA dargestellt. Tabelle 21: Infrastrukturell bedingte Übergangszeiten an ÖPNVVerknüpfungspunkten Fußweg Bus [m] Fußwegzeit 27 Bus [min] Bad Lausick 100 5 Beilrode 500 10 Beucha 20 3 Böhlen 50 5 Borna 150 6 Verknüpfungspunkt 27 aufgrund der differenten baulichen Gegebenheiten sind Fußwegzeiten nicht immer analog der Entfernung Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 88 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Fußweg Bus [m] Fußwegzeit 27 Bus [min] Borsdorf 150 6 Dahlen 100 5 Delitzsch unt. Bf. 50 5 Eilenburg 100 3 Frohburg 100 5 Geithain 50 3 Gerichshain 540 10 Grimma 50 3 Großdeuben 180 4 Kühren 100 5 Markkleeberg 130 5 Markkleeberg-Gaschwitz 100 4 Markkleeberg-Großstädteln 100 5 Markranstädt 150 4 Mockrehna 100 3 Narsdorf 20 2 Naunhof 50 3 Neukieritzsch 100 3 Oschatz 240 5 Pegau 60 5 Rackwitz 20 3 Regis-Breitingen 100 4 Schkeuditz 200 3 Tanndorf 30 4 Taucha 100 4 Torgau 100 3 Wurzen 100 4 Verknüpfungspunkt Die Umsteigequalität an den SPNV-Stationen wird durch das Einrichten möglichst naher ÖSPV-Halte und damit kurzer Umsteigewege weiter verbessert. Die Wege und Wegezeiten sowie die entsprechenden Fahrgastinformationseinrichtungen werden besonders an den bisher nicht ausgebauten und entsprechend nachgefragten SPNV-Stationen (> 50 Einsteiger/Tag) vor allem qualitativ ausgebaut. Die Umsetzung barrierefreier Zugänge ist bei der Realisierung kurzer, schneller Wege ein Mindeststandard. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 89 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 5.3 Verknüpfung zum motorisierten und nicht- motorisierten Individualverkehr (P+R, B+R) Gegenwärtig verfügen von den 103 SPNV-Zugangsstellen im Nahverkehrsraum 64 über B+R- und 41 über P+R-Anlagen (Angaben ohne Döllnitzbahn). Insgesamt werden durch diese ca. 2.900 Fahrradstellplätze und ca. 3.750 Pkw-Stellplätze angeboten. Eine Übersicht zu allen SPNV-Stationen und ihrer Ausstattung mit P+R- und B+R-Stellplätzen enthält die bereits im Kapitel 2.6 erwähnte Anlage 16. Der ZVNL verfolgt das Ziel, alle Zugangsstellen mit P+R-Anlagen auszustatten. Ausnahmen, d. h. Zugangsstellen ohne P+R-Anlage, müssen dort bestehen bleiben, wo die räumlichen Platzverhältnisse die Errichtung einer solchen Anlage nicht zulassen. Besonderer Bedarf wird für eine P+R-Anlage für Großveranstaltungen im Süden Leipzigs nahe der Bundesstraße 2 gesehen. Bedarf besteht außerdem für Besucher, die von Osten über die A14, die B6 und die B87 anreisen. Im Rahmen des Ersatzneubaus der Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig ist die Errichtung eines P+RPlatzes Leutzsch geplant. Hinsichtlich der B+R-Anlagen strebt der ZVNL die schrittweise Installation von Fahrradstationen an. Solche Stationen bieten neben einem vollständigen Witterungsschutz durch Umhausung auch erhöhten Diebstahlschutz. Aufgrund der immer hochwertigeren Fahrräder und des Vormarschs der E-Bikes erlangt dieser Aspekt künftig größere Bedeutung. Die Planungsansätze der Landkreise bzgl. der Errichtung und Ausstattung von P+Rund B+R-Stationen (z. B: Ausstattung mit Ladesäulen) sind zwischen ZVNL und den Landkreisen abzustimmen. Des Weiteren ist geplant, ein Fahrradverleihsystem im ZVNL-Gebiet aufzubauen, um insbesondere auf der Relation Halle–Leipzig der steigenden Anzahl an Fahrrädern in Zügen gerecht zu werden. Das verbandsweite Fahrradverleihsystem wird Bestandteil einer noch zu erstellenden konzeptionellen Prüfung. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 90 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 5.4 Maßnahmen zum Ausbau der Verknüpfungspunkte Neben den ursächlichen verkehrlichen Anforderungen an einen Verknüpfungspunkt (Verbindungsfunktion, Erschließung) sind wichtige nicht verkehrliche Funktionen wie  Aufenthalt (Sicherheit, Komfort),  städtebauliche Integration (Flächennutzung, Potenziale im Umfeld, bauliche Gestaltung),  ökologische Aspekte (Energieverbrauch, wirtschaftlicher Betrieb, Umwelteinflüsse) und  ergänzende Funktionen (Gastronomie, Versorgung, Dienstleistung) beim Ausbau zu beachten. Diese Funktionen erfordern bei der Umsetzung u. a. die Berücksichtigung der Anforderungen an kurze Wege, Witterungsschutz, Barrierefreiheit oder Sicherheit. Im Einzelnen sieht der ZVNL während der Gültigkeit dieser Fortschreibung des NVP folgende Maßnahmen an den aufgeführten Verknüpfungspunkten vor. Tabelle 22: Verknüpfungspunkte – PlusBus-Anschlüsse und Maßnahmen geplante Maßnahme Verknüpfungspunkt Anschluss PlusBus28 in Richtung B+R P+R – – Bad Lausick 610 Ri. Grimma ggf. 613 Ri. Colditz Beilrode – Beucha 684 Ri. Brandis Böhlen (b Leipzig) 144 Ri. Espenhain Borna (b Leipzig) 258 Ri. Regis-Breitingen, 276 Ri. Kitzscher – – Dahlen (Sachs) 781 Ri. Oschatz, Torgau – – Delitzsch unt Bf 190 Ri. GVZ LeipzigRadefeld – 4. BA: 121 Pkw/ 8 Krad Grimma ob Bf 610 Ri. Bad Lausick 619 Ri. Colditz 630 Ri. Mutzschen, Wermsdorf 28 im Zuge Gestaltung Bahnhofsvorplatz, Anzahl Plätze noch unklar – – Umplanung Bahnhofsvorplatz mit Erweiterung P+R und B+R, Anzahl Plätze noch unklar Bahnhofsvorplatzumgestaltung/ -erweiterung Änderungen durch das fortlaufende Projekt „Muldental in Fahrt“ sind zu beachten Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 91 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 geplante Maßnahme Verknüpfungspunkt 28 Anschluss PlusBus in Richtung B+R P+R 693 Ri. Wurzen Großdeuben 107 Ri. Connewitz, Kreuz 107 Ri. Zwenkau – – Markkleeberg 65 Ri. Markranstädt 100 Ri. Groitzsch 107 Ri. Zwenkau – – Markkleeberg-Gaschwitz 107 Ri. Zwenkau – Ausbau in Planung MarkkleebergGroßstädteln 107 Ri. Zwenkau 29 Stellplätze 50 Pkw-/ 3 KradStellplätze Markranstädt 65 Ri. Markkleeberg – – Narsdorf – – Ausbau in Planung Oschatz DB 781 Ri. Torgau – weitere 62 Stellplätze Pegau – Regis-Breitingen 258 Ri. Borna 258 Ri. Lucka – – Schkeuditz 724 Ri. Merseburg – – – mit Neubau Buswendeschleife; Anzahl PP noch nicht definiert Tanndorf – Gestaltung Bahnhofsvorplatz Im Zuge von Angebotsanpassungen kann es hinsichtlich der vorzusehenden PlusBus-Anschlüsse selbstverständlich noch Änderungen geben. Am Leipziger Hauptbahnhof werden eine Fahrradstation ergänzt und die Defizite der Fahrgastinformation behoben. Der Hauptbahnhof ist aufgrund des höchsten Radpendleraufkommens im Verbandsgebiet die B+R-Station mit dem höchsten Handlungsbedarf. Bei der Erweiterung des B+R-Angebotes ist zu beachten, dass insbesondere die einsteigerstärksten Zugangsstellen erheblichen Nachrüstbedarf aufweisen. Dies betrifft z. B. den Leipziger Hauptbahnhof, den Wilhelm-Leuschner-Platz, den Bayerischen Bahnhof und den Haltepunkt „Leipzig MDR“. Neben der Anzahl der Abstellanlagen ist auch deren Qualität (Überdachung, Fahrradboxen, beschränkt zugängige Bereiche) zu erhöhen. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 92 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 5.5 Exkurs: Barrierefreiheit Der MDV hat gemeinsam mit dem ZVNL einen Leitfaden zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV innerhalb des Verbundgebiets erarbeitet und beschlossen. Dieser ist als Anlage 21 dem NVP beigefügt. Analog zu diesem Leitfaden positioniert sich der ZVNL als Aufgabenträger zur Barrierefreiheit im SPNV. Der ZVNL wirkt dabei als Unterstützer und Ansprechpartner. Die konkreten notwendigen Maßnahmen werden jedoch durch die Infrastrukturbetreiber durchgeführt. Grundsätzlich strebt der ZVNL eine vollständige Barrierefreiheit an Zugangsstellen mit mindestens 50 Ein- und Aussteigern je Werktag an. Im schienengebundenen Personenverkehr (ausgenommen Straßenbahnen) kommt das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) zum Tragen (das PBefG gilt für diese Verkehre nicht). Das AEG enthält keine konkreten Vorgaben zur Barrierefreiheit, dient jedoch als Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen, durch welche die Belange hinsichtlich eines barrierefreien schienengebundenen Personenverkehrs geregelt werden können. Für den Ausbau von SPNV-Anlagen gelten u. a. die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie die Festlegungen der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität – Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM). Zur Herstellung der Barrierefreiheit im schienengebundenen Personenverkehr werden in der EBO folgende Aussagen getroffen: „Die Vorschriften dieser Verordnung sind so anzuwenden, dass die Benutzung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch behinderte Menschen und alte Menschen sowie Kinder und sonstige Personen mit Nutzungsschwierigkeiten ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird.“29 Um dies zu realisieren, sind die Eisenbahnen und Infrastrukturunternehmen verpflichtet, Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen mit dem Ziel zu erstellen, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen.30 [2] Weitere Regelungen wurden für die Europäische Union in den TSI-PRM getroffen. Diese gelten als internationales Regelwerk zur Herstellung von Barrierefreiheit im 29 EBO § 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 DB AG Pressemeldung vom 28.06.2016: Vorstellung des 3. Programms zur Barrierefreiheit 30 Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 93 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 transeuropäischen Eisenbahnverkehr. Hierin werden Aspekte der Barrierefreiheit für die Bereiche Infrastruktur, Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung, TelematikAnwendungen und Fahrzeuge definiert. 5.6 Exkurs: Informationstechnologie Zur Fahrgastinformation vor Fahrtantritt sowie während der Fahrt werden neben den klassischen Printmedien wie Fahrplanbüchern und Flyern zu einzelnen Linien oder touristischen Ausflugszielen vor allem elektronische Medien genutzt. Diese reichen von den Anlagen zur dynamischen Fahrgastinformation an ÖPNV-Haltestellen über die elektronische Fahrgastinformation in Fahrzeugen bis hin zur Internetseite des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, der elektronischen Fahrplanauskunft INSA sowie der App easy.GO für mobile Anwendungen. Heute besitzt ein stetig steigender Anteil der Fahrgäste ein Smartphone, mit dem u. a. diese Anwendungen nutzbar sind. Mit der durch die elektronischen Medien möglichen Echtzeitinformation ist insbesondere im Störungsfall eine verbesserte Fahrgastinformation möglich. Ebenso erleichtern die über das Internet jederzeit abrufbaren Informationen Spontankunden die Nutzung des ÖPNV. Die Verkehrsunternehmen werden verpflichtet, den Auftraggebern, den Betreibern der Auskunftsdienste und durch diese beauftragte Dritte die unbegrenzte Weiterverwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte von Fahrplandaten, Fahrzeitprognosen, Störungsmeldungen, Tarifdaten und Anschlusssicherungsinformationen zu gestatten. Trotz dieser heute vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Information darf auch künftig die klassische, personenbediente Information nicht vollständig außer Acht gelassen werden. An wichtigen Verknüpfungspunkten soll das Konzept der Service-Punkte mit personenbedientem Fahrausweisverkauf und Information aufrecht erhalten werden, insbesondere um auch die Fahrgastgruppen ohne Möglichkeit eines Zugangs zu elektronischen Informationen zu versorgen. Der ZVNL wird eine Konzeption zur weiteren Verbesserung der Fahrgastinformation erarbeiten, deren Rahmen an dieser Stelle abgesteckt wird. Die zu erarbeitende Konzeption umfasst:  die Fahrgastinformation an den Haltepunkten, Bahnhöfen, ÖPNV- Verknüpfungsstellen, Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 94 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017  die Fahrgastinformation in den Fahrzeugen,  die webbasierte Fahrgastinformation,  die allgemeine Fahrgastinformation im Rahmen des Marketings. Insbesondere im Störungsfall besteht noch Potenzial zur Verbesserung der Fahrgastinformation. Dazu soll verstärkt das Instrument der Echtzeitinformation an den Stationen und in den Fahrzeugen Anwendung finden. Im weiteren Sinne gehört auch das Marketing zur Fahrgastinformation. Das Marketing zielt dabei insbesondere auf die Neukundengewinnung, auf die Ausweitung des Stammkundenkreises sowie auf die allgemeine Information über Fahrtmöglichkeiten und Tarifangebote für spezielle Kundengruppen oder für spezielle Fahrtzwecke (z. B. Freizeit, Tourismus) ab. Der ZVNL verfolgt das Ziel, die Informationsmöglichkeiten für die Fahrgäste weiter zu kanalisieren und zu verstärken. Die Datenbasis für Echtzeitdaten, Auskunft und Datendrehscheibe wird weiter qualifiziert sowie zwischen Aufgabenträgern und Unternehmen abgestimmt. Konkret ist die Anschlussanzeige durch alle Verkehrsträger (synchron am Bahnsteig und ÖSPV-Halt) an zu bestimmenden Verknüpfungspunkten zu sichern. Die Anzeige von SPNV-Anschlüssen auf DFI und in Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe wird angestrebt. Die Verspätungen im SPNV und die gleichzeitige Wartezeit der PlusBusse werden im Verbandsgebiet besser kommuniziert und an den entsprechenden Verknüpfungspunkten angezeigt. Der ZVNL wird die Infrastruktur an Dynamischen Fahrgastanzeigern und Informationsterminals (Interaktive Info-Displays mit über den ÖPNV hinausgehenden Informationen) weiter ausbauen. Dafür werden je Standort und Betreiber Einzelprojekte zu generieren sein. Hinsichtlich der Standorte werden auch die P+R-Plätze an den Verknüpfungspunkten in die Betrachtung einbezogen. Gehobener Abstimmungsbedarf existiert insbesondere hinsichtlich der Frage eines Betreibers für die Standorte der Dynamischen Fahrgastanzeigern und Informationsterminals. Da der ZVNL die Anlagen nicht betreiben kann, ist man auf die Unterstützung und die Mitarbeit der Kommunen angewiesen. Dahingehend bieten Informationsterminals einen Mehrwert für die Kommunen und den ZVNL. Neben gängigen Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 95 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 ÖPNV-Funktionen wie Auskunft, digitale Beschilderung oder Störungsmeldungen sind beispielsweise Umgebungspläne, Tourismusinformationen oder Präsentationsflächen möglich. Zur weiteren Verbesserung der Fahrgastinformation am Leipziger Hauptbahnhof werden die gemäß Konzeption zur Fußgängerwegweisung vorgeschlagenen Maßnahmen vertiefend untersucht und dann umgesetzt. Die Aktivitäten des ZVNL zur Fahrgastinformation und zum Marketing erfolgen immer in enger Abstimmung mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 96 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 6 FINANZIERUNG DES ÖPNV 6.1 Finanzierungsquellen Für die Finanzierung des ÖPNV stehen dem ZVNL Mittel aus folgenden Quellen zur Verfügung: 6.2  Regionalisierungsmittel gemäß der ÖPNVFinVO des Freistaates Sachsen – überwiegend zu verwenden zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im SPNV,  Mittel aus dem ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm des Freistaates Sachsen zur Unterstützung von investiven Maßnahmen,  Verbandsumlage (wird im ZVNL derzeit nicht erhoben),  Erlöse aus Bruttoverträgen (um diese vermindert sich der Zuschussanspruch der Verkehrsunternehmen). Mittel gemäß Verordnung des SMWA zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) Höhe der verfügbaren Mittel Mit der Revision des Regionalisierungsgesetzes wurde nach langwierigen Verhandlungen in 2015 und 2016 ein neues Gesamtbudget für den SPNV in der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 8,2 Mrd. Euro festgesetzt. Dieser Betrag wird bis zum Jahr 2031 jährlich um 1,8 % dynamisiert. Die Verteilung zwischen den Ländern erfolgt unter Berücksichtigung eines von den Ost-Flächenländern ausgearbeiteten Kompromissvorschlages, in dessen Ergebnis der ursprüngliche, für die Ost-Länder sehr nachteilige Kieler Schlüssel derart modifiziert wurde, dass alle Länder gegenüber dem Bezugsjahr 2015 immer eine Mindestdynamisierung von 1,5 % pro Jahr erhalten. Der resultierende Verteilerschlüssel ändert sich jährlich. Für den Freistaat Sachsen ergibt sich daraus die in Tabelle 23 dargestellte Mittelausstattung. Die Zweckverbände erhalten von diesen Mitteln allerdings nur einen Anteil. Gemäß Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen 2015/16 sind dies im Jahr 2016 425,7 Mio. Euro. Dieser Betrag soll gemäß dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2017/2018 ab 2017 um jährlich 1,8 % dynamisiert werden. Das bedeutet, dass der den Zweckverbänden insgesamt zur Verfügung gestellte Anteil an den Regionalisierungsmitteln stetig ansteigt (vgl. Tabelle 23), sofern die für die Mittelverteilung im Freistaat Sachsen erforderliche Rechtsgrundlage (ÖPNVFinVO) angepasst worden ist. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 97 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Die einzelnen Zweckverbände wiederum partizipieren bis zum Jahr 2020 nicht im gleichen Maße von der jährlichen Dynamisierung, da sich gemäß der ÖPNVFinVO ihr jeweiliger Anteil am Gesamtbetrag jährlich bis zum Erreichen des Zielschlüssels im Jahr 2020 ändert. Diese stufenweise Annäherung über die Jahre 2015 bis 2020 an den Zielschlüssel der Mittelverteilung ist essentieller Bestandteil der ÖPNVFinVO. Da mit dem Zielschlüssel der durch die Inbetriebnahme des City-Tunnels Leipzig und damit einhergehend des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes überdurchschnittlich gestiegene Mittelbedarf berücksichtigt wird, steigt der Anteil des ZVNL nach gegenwärtigem Stand bis 2020 entsprechend jährlich um mehr als 1,8 % (vgl. Tabelle 23). Tabelle 23: Entwicklung verfügbarer Mittel Einnahmen Sachsen gemäß RegG gemäß RegG Mittel alle Zweckverbände Mittel ZVNL gemäß ÖPNVFinVO bzw. Entwurf32 ÖPNVFinVO 31 Betrag abs. Betrag abs. Anteil an Reg.-mitteln Anteil ZVNL Betrag ZVNL Diff. zum Vorjahr [Mio. €] [Mio. €] [%] [%] [Mio. €] [Mio. €] 2015 530,428 419,581 79,1 28,82 120,92 - 2016 607,266 425,702 70,1 29,03 123,58 2,66 2017 603,049 447,923 74,3 29,11 130,39 6,81 2018 598,483 457,486 76,4 29,22 133,66 3,27 2019 593,558 467,158 78,7 29,33 137,01 3,35 2020 588,261 477,167 81,1 29,44 140,48 3,47 Jahr Unter der Voraussetzung eines konstanten Verteilungsschlüssels für die ÖPNVFinVO-Mittel ab 2020 erhalten alle Zweckverbände ab dem Jahr 2021 eine Mitteldynamisierung in Höhe von 1,8 %. Demgegenüber stehen weit überdurchschnittliche Aufwendungen des ZVNL für die Stationsentgelte im City-Tunnel Leipzig (CTL). Diese entwickelten sich im Zeitablauf von 3,19 Mio. € im Jahr 2014 als dem ersten vollen Betriebsjahr des CTL auf 31 Viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes für 2017 ff. im Rahmen der Anhörung der Zweckverbände zur Neufassung der ÖPNVFinVO 32 Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 98 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 prognostizierte 3,86 Mio. € im Jahr 2018. Dies entspricht einem Anteil an den gesamten Aufwendungen für die 103 Stationen im ZVNL-Gebiet, die in 2016 mit rd. 17 Mio. € kalkuliert wurden, von über 22 % – Tendenz steigend. D. h. Rund 5 % der Stationen im ZVNL verursachen über 20 % der Kosten. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die City-Tunnel-Stationen ein Drittel aller Einsteiger im ZVNL-Gebiet auf sich vereinen. Abbildung 24: Kostenentwicklung CTL-Stationen 2013-2018 33 Mittelverwendung Die dem ZVNL zur Verfügung gestellten Mittel sind für  die Finanzierung von Verkehrsleistungen im ÖPNV insbesondere des SPNV,  die Abdeckung verbundbedingter Aufwendungen,  die Fortschreibung von Nahverkehrsplänen gemäß § 5 ÖPNVG und  die Beteiligungen an Investitionen im ÖPNV zu verwenden. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist dem SMWA jährlich nachzuweisen. 33 Gutachterliche Stellungnahme der ETC zur Preisbildung der SPNV-Stationen im CityTunnel Leipzig Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 99 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Finanzierung Schmalspurbahnen Die ÖPNVFinVO 2015-2020 enthält die Regelung, den ÖPNV-Zweckverbänden jährlich zweckgebundene Mittel i. H. v. insgesamt 8,74 Mio. Euro für den ÖPNV auf den fünf ÖPNV-Schmalspurbahnen zur Verfügung zu stellen. Aus diesen Mitteln erhält der ZVNL bis 2020 für den Betrieb von Schmalspurbahnleistungen im öffentlichen Personennahverkehr auf der Döllnitzbahn 550.000 Euro pro Jahr. Ob die Finanzierung aus Mitteln gemäß ÖPNVFinVO nach 2020 fortgeführt wird oder eine anderweitige Finanzierung erfolgt ist derzeit noch offen. 6.3 Investitionsförderung gemäß ÖPNVLandesinvestitionsprogramm des SMWA Investitionen in den ÖPNV sind gemäß Richtlinie-ÖPNV des SMWA mit bis zu 75 % (Fahrzeugförderung mit bis zu 50 %) der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Für geplante Vorhaben ist jeweils bis Ende Oktober eines Jahres für das Folgejahr ein Förderantrag beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu stellen. Für die im ÖPNV betriebenen Schmalspurbahnen besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Förderung von Werkstätten zur Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Schmalspurbahnfahrzeugen gemäß Richtlinie des SMWA zur Gewährung von Fördermitteln für Schmalspurbahnen (RL-SSB). Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 100 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 7 QUELLENVERZEICHNIS Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, 2015: Allgemeine Beförderungsbedingungen der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH. Siehe: http://www.abellio.de/sites/default/files/downloads/abrm_befoerderungsbedingungen .pdf, Stand: 01/2016. Bundesrepublik Deutschland, 2015a: Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 824) geändert worden ist. Siehe: http://www.gesetze-iminternet.de/bundesrecht/aeg_1994/gesamt.pdf, Stand: 12/2015. Bundesrepublik Deutschland, 2015b: Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz -RegG). Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378 ,2395), das durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist. Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/regg/gesamt.pdf, Stand: 12/2015. Bundesrepublik Deutschland, 2015c: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, GVFG). Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 1988 (BGBl. I S.100), das zuletzt durch Artikel 463 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gvfg/gesamt.pdf, Stand: 12/2015. Bundesrepublik Deutschland, 2015d: Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 482 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Siehe: http://www.gesetze-iminternet.de/bundesrecht/pbefg/gesamt.pdf, Stand: 01/2016. DB Fernverkehr AG, 2015: Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, Nr. 600 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 600), siehe: http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2015/fahrplanwechsel/mdb_ 212312_befoerderungsbedingungen_15_12_21.pdf, Stand: 01/2016. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 101 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Europäische Union, 2002: VERORDNUNG (EG) Nr. 91/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs. Siehe: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003R0091&rid=1, Stand: 12/2015. Europäische Union, 2007: VERORDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates. Siehe: http://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32007R1370&rid=1, Stand: 12/2015. Freistaat Sachsen, 2012: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG). Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449), das zuletzt durch Artikel 36 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) geändert worden ist. Siehe: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3863-OePNVG, Stand: 10/2015. Freistaat Sachsen, 2007: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen. Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen vom 27. August 1999 (SächsGVBl. S. 498), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 10. April 2007 (SächsGVBl. S. 102) geändert worden ist. Siehe: www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/3849/10133.pdf, Stand: 12/2015. Freistaat Sachsen, 2013: Landesentwicklungsplan (LEP). Siehe: http://www.landesentwicklung.sachsen.de/11117.htm, Stand: 12/2015. Landkreis Leipzig, 2010: Landkreis Leipzig. Nahverkehrsplan 2010 – 2015 . Siehe: http://www.landkreisleipzig.de/f-Download-d-file.html?id=1776, Stand: 12/2015. Landkreis Nordsachsen, 2011: Landkreis Nordsachsen. Nahverkehrsplan 2011. Siehe: http://www.landkreis-nordsachsen.de/r-oepnv.html, Stand: 12/2015. Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen, 2008: Regionalplan Westsachsen 2008. Siehe: http://rpv-westsachsen.de/der-regionalplan/, Stand: 12/2015. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 102 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen, 2015: Rohentwurf im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008: Siehe: http://rpvwestsachsen.de/der-regionalplan/gesamtfortschreibung-regionalplan-westsachsen2008/, Stand: 12/2015. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2012: Landesverkehrsplan des Freistaates Sachsen 2025. Siehe: http://www.smwa.sachsen.de/download/LVP_2025_Web.pdf, Stand: 12/2015. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2012: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den öffentlichen Personennahverkehr. Siehe: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/2634.pdf, Stand: 12/2015. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2015: Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO). Siehe: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/10779.pdf, Stand: 12/2015. Stadt Leipzig, 2007: Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig. Siehe: http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzigde/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/nahverk ehrsplan_20062007.pdf?L=0, Stand: 12/2015. Transdev Regio Ost GmbH , 2015: Allg. Beförderungsbedingungen der Transdev Regio Ost GmbH. Siehe: http://www.mitteldeutscheregiobahn.de/befoerderungsbedingungen, Stand: 01/2016. ZVNL, 2008: Nahverkehrsplan. Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig. Siehe: http://www.zvnl.de/blog/downloads/nahverkehrsplan/, Stand: 01/2016. ZVNL, 2013: Satzung des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig – ZVNL – (inkl. 4 eingearbeiteter Änderung). Siehe: http://www.zvnl.de/wpcontent/uploads/2015/08/Satzung-ZVNL-inkl.-4.-%C3%84nderung.pdf, Stand: 01/2016. Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 103 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Nahverkehrsplan 2017 8 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Übersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Planungen Anlage 2: Der Nahverkehrsraum Leipzig im mitteldeutschen Raum Anlage 3: Bodenfläche und Nutzung im Nahverkehrsraum Leipzig Anlage 4: Karte zur Einwohnerdichte im Nahverkehrsraum Anlage 5: Karte zur Erwerbstätigendichte nach Arbeitsort Anlage 6: Karte zur Erwerbstätigendichte nach Wohnort Anlage 7: Auspendler aus den Gemeinden im ZVNL-Gebiet Anlage 8: Einpendler in die Gemeinden im ZVNL-Gebiet Anlage 9: A – Liniencharakterisierung Anlage 10: B – Liniencharakterisierung (Haltemuster) Anlage 11: Einsteiger an SPNV-Stationen im ZVNL Anlage 12: Tarifzonenplan des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes Anlage 13: Übersicht zu den Fahrpreisen im Mitteldeutschen Verkehrsverbund, gültig: ab August 2015 Anlage 14: MDV-Tarif Zusammenfassung Anlage 15: Fahrkartenautomaten: Standorte differenziert nach Verkehrsunternehmen Anlage 16: SPNV-Zugangsstellen im Nahverkehrsraum Leipzig mit P+R, B+R Anlage 17: Entwicklung der SPNV-Nachfrage je Linie [Pkm] Anlage 18: Entwicklung der SPNV-Nachfrage an ausgewählten Querschnitten Anlage 19: Matrix Beförderungszeit Zentrale Orte Anlage 20: Matrix Bedienhäufigkeit Zentrale Orte Anlage 21: Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Anlage 22: Prüfaufträge des ZVNL während der Fortschreibungsgültigkeitsdauer Anlage 23: SPNV-Liniennetz im Verbandsgebiet des ZVNL sowie im gesamten MDV (ergänzt um PlusBus-Linien) Beschlussfassung 12.10.2017 Seite 104 von 104 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 1: Übersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Planungen gesetzliche Grundlagen  Personenbeförderungsgesetz (PBefG)  Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat weitere relevante Planungen  Freistaates Sachsen (LEP)  Sachsen (ÖPNVG)   Landesentwicklungsplan 2013 des Landesverkehrsplan des Freistaates Sachsen 2025 Verordnung des Sächsischen  Regionalplan Westsachsen 2008 Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit  Rohentwurf im Zuge der und Verkehr zur Finanzierung des Gesamtfortschreibung des öffentlichen Personennahverkehrs Regionalplans Westsachsen 2008 (ÖPNVFinVO) (Stand 29.05.2015) Verordnung des Sächsischen  Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Aufstellung von Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Leipzig 2008  Lokale Nahverkehrspläne der Nahverkehrsplänen für den öffentlichen Gebietskörperschaften des Landkreises Personennahverkehr (VO Nordsachsen, des Landkreises Leipzig Nahverkehrspläne für ÖPNV) und der Stadt Leipzig  EU-Verordnung Nr. 91/2003 und 91/440  Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)  Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG)  Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)  Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen 1 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 2: Der Nahverkehrsraum Leipzig im mitteldeutschen Raum 2 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 3: Bodenfläche und Nutzung im Nahverkehrsraum Leipzig Lesebeispiel: Die gesamte Bodenfläche im Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) beträgt 3964,87 km². Davon sind 4,4% (174,85 km²) Verkehrsfläche. Straßen-, Wege- oder Platzflächen machen an der Gesamtfläche des Nahverkehrsraums Leipzig 3,6 % (144,61 km²) aus. Diese Flächen gehen auch als Teilflächen in die Kategorie der Verkehrsfläche mit ein. 3 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 4: Karte zur Einwohnerdichte im Nahverkehrsraum 4 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 5: Karte zur Erwerbstätigendichte nach Arbeitsort 5 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 6: Karte zur Erwerbstätigendichte nach Wohnort 6 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 7: Auspendler aus den Gemeinden im ZVNL-Gebiet 7 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 8: Einpendler in die Gemeinden im ZVNL-Gebiet 8 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 9: A – Liniencharakterisierung Linie MRB 113 (Leistungsvergabe ab Juni 2016) RB 110 RB 75 EB 22/ EBx 12 Kursbuchstrecke (KBS) 525 genereller Linienverlauf mit Kennzeichnung der Zweckverbandsgrenze (ZVG) Leipzig Hbf - Bad Lausick - Geithain 506 Leipzig Hbf Grimma ob Bf Tanndorf - ZVG (Leisnig - Döbeln) 219 Eilenburg Delitzsch ob Bf Klitschmar - ZVG (Halle Hbf "Südharz") 550 Leipzig Hbf Pegau - ZVG (Zeitz - Gera – Saalfeld/Hof) (Flügelzug im 2h Takt nach Hof, Flügelung in Weida) max. Linienlänge 1 im ZVNL [km] 44 46 Eisenbahnverkehrsunternehmen Transdev Regio Ost GmbH (Mitteldeutsche Regiobahn) DB Regio AG 31 DB Regio AG/ Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH 31 Erfurter Bahn GmbH * überregionale Bedeutung (Verbindung zu anderen Oberzentren) ** Schmalspurbahn 3 Fahrten je Richtung Mo-Fr Fahrten je Richtung Sa Fahrten je Richtung So/Ft (vereinfacht) 2 Grundtakt / Von Leipzig 17 Fahrten (6 Fahrten nur bis Bad Lausick) Nach Leipzig 17 Fahrten (6 Fahrten nur von Bad Lausick) Von Leipzig 16 Fahrten (3 Fahrten nur bis Bad Lausick) Nach Leipzig 14 Fahrten (3 Fahrten nur von Bad Lausick) Von Leipzig 15 Fahrten (3 Fahrten nur bis Bad Lausick) Nach Leipzig 13 Fahrten (3 Fahrten nur von Bad Lausick) stündlich, ausgedünnt: vereinzelt Mo-Fr, zudem am Wochenende, zudem zwischen Bad Lausick und Geithain / Von Leipzig 22 Fahrten (4 nur bis Grimma) Nach Leipzig 23 Fahrten (5 Fahrten nur von Grimma) Von Leipzig 19 Fahrten (10 nur bis Grimma) Nach Leipzig 18 Fahrten (9 Fahrten nur von Grimma) Von Leipzig 18 Fahrten (9 nur bis Grimma) Nach Leipzig 18 Fahrten (9 nur ab Grimma) stündlich, tlw. Verstärker von/nach Grimma, ausgedünnt: am Wochenende zwischen Grimma und Döbeln zweistündlich * nach Halle Von Eilenburg 15 Fahrten Nach Eilenburg 15 Fahrten (1 nur bis Delitzsch, 1 von Delitzsch bis Eilenburg) Von Eilenburg 9 Fahrten (1 ab Delitzsch) Nach Eilenburg 9 Fahrten (1 von Delitzsch bis Eilenburg) Von Eilenburg 8 Fahrten (1 ab Delitzsch) Nach Eilenburg 9 Fahrten (1 von Delitzsch bis Eilenburg) stündlich, ausgedünnt: vereinzelt Mo-Fr, zudem am Wochenende * nach Gera Von Leipzig 19 Fahrten Nach Leipzig 19 Fahrten Von Leipzig 18 Fahrten Nach Leipzig 18 Fahrten Von Leipzig 17 Fahrten Nach Leipzig 17 Fahrten stündlich (in der Überlagerung) Bedienungszeitraum Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Geithain: 7:34/0:10 Uhr Erster/Letzter Zug täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Geithain: 6:33/22:28 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Tanndorf: 6:06/23:06 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Tanndorf: 7:09/22:09 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Eilenburg bis Klitschmar: 7:38/21:41 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Klitschmar bis Eilenburg: 6:53/20:53 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Pegau: 6:09/0:09 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Pegau: 5:38/22:29 Uhr Fahrzeiten Mittelzentrum  Oberzentrum Leipzig (Hbf) / Grimma: 34 Min. (Pkw 35 Min.) / / 1 Quelle: KBS-Tabellen (von/)bis letzter Halt im ZVNL, Abschnitt letzter Halt im ZVNL - ZVG kommt noch hinzu Beachte: durch Überlagerung von Linien in bestimmten Abschnitten bzw. für bestimmte Stationen dichterer Takt 3 ermittelt aus Hin- und Rückrichtung von zwei Fahrten im Tagesverkehr, Pkw von Hbf zu Bf entsprechend Internet-Routenplaner im November 2015 2 9 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Linie RE 10 SE 15 + RE 17 RE 13 RE 50 Nahverkehrsplan 2017 Kursbuchstrecke (KBS) genereller Linienverlauf mit Kennzeichnung der Zweckverbandsgrenze (ZVG) 501.4 Leipzig Hbf Eilenburg - Torgau - Beilrode - ZVG (Falkenberg Cottbus) 581 SE: Leipzig Hbf Markranstädt Großlehna - ZVG (Weißenfels Naumburg - Jena Saalfeld) RE: Leipzig Hbf Markranstädt Großlehna - ZVG (Weißenfels Naumburg - Erfurt Hbf) 250 Leipzig Hbf Delitzsch unt Bf ZVG (- Bitterfeld Dessau Magdeburg) 500 Leipzig Hbf Wurzen - Oschatz ZVG (- Riesa Dresden) max. Linienlänge 1 im ZVNL [km] 59 18 21 53 Eisenbahnverkehrsunternehmen * überregionale Bedeutung (Verbindung zu anderen Oberzentren) ** Schmalspurbahn 3 Fahrten je Richtung Mo-Fr Fahrten je Richtung Sa Fahrten je Richtung So/Ft (vereinfacht) 2 Grundtakt * nach Cottbus Von Leipzig 8 Fahrten Nach Leipzig 8 Fahrten Von Leipzig 8 Fahrten Nach Leipzig 8 Fahrten Von Leipzig 7 Fahrten Nach Leipzig 7 Fahrten zweistündlich Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH * nach Jena, nach Erfurt Von Leipzig 20 Fahrten Nach Leipzig 20 Fahrten Von Leipzig 19 Fahrten Nach Leipzig 18 Fahrten Von Leipzig 19 Fahrten Nach Leipzig 18 Fahrten stündlich (SE 15 und RE 17 je zweistündlich, im ZVNL durch Überlagerung stündlich) DB Regio AG * nach Dessau, Magdeburg Von Leipzig 8 Fahrten Nach Leipzig 8 Fahrten Von Leipzig 8 Fahrten Nach Leipzig 8 Fahrten Von Leipzig 8 Fahrten Nach Leipzig 8 Fahrten zweistündlich * nach Dresden Von Leipzig 18 Fahrten Nach Leipzig 18 Fahrten Von Leipzig 18 Fahrten Nach Leipzig 18 Fahrten Von Leipzig 17 Fahrten Nach Leipzig 16 Fahrten DB Regio AG DB Regio AG stündlich Bedienungszeitraum Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Beilrode: 9:03/21:03 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Beilrode: 8:08/20:08 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Großlehna: 5:52/0:12 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Großlehna: 5:23/23:25 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Delitzsch: 5:44/19:19 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Delitzsch: 6:56/22:22 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Oschatz: 7:00/23:00 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Oschatz: 6:14/23:14 Uhr Fahrzeiten Mittelzentrum  Oberzentrum Leipzig (Hbf) Eilenburg: 21 Min. (Pkw 36 Min.) Torgau: 45 Min. (Pkw 61 Min.) / Delitzsch: 18 Min. (Pkw: 27 Min.) Wurzen: 18 Min. (Pkw 38 min.) Oschatz: 36 Min. (Pkw 55 Min.) 10 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Linie RE 6 S1 Nahverkehrsplan 2017 Kursbuchstrecke (KBS) 525 501.1 genereller Linienverlauf mit Kennzeichnung der Zweckverbandsgrenze (ZVG) Leipzig Hbf - Bad Lausick - Geithain Narsdorf - ZVG (Burgstädt Chemnitz) Leipzig-Stötteritz Leipzig Hbf Leipzig Messe/Leipzig Miltitzer Allee max. Linienlänge 1 im ZVNL [km] 50 12/23 Eisenbahnverkehrsunternehmen Transdev Regio Ost GmbH (Mitteldeutsche Regiobahn) DB Regio AG * überregionale Bedeutung (Verbindung zu anderen Oberzentren) ** Schmalspurbahn * nach Chemnitz 3 Fahrten je Richtung Mo-Fr Fahrten je Richtung Sa Fahrten je Richtung So/Ft (vereinfacht) Von Leipzig 18 Fahrten Nach Leipzig 18 Fahrten Von Leipzig 18 Fahrten Nach Leipzig 18 Fahrten Von Leipzig 17 Fahrten Nach Leipzig 17 Fahrten Teillinie Leipzig Miltitzer Allee – Leipzig-Stötteritz Von Miltitzer Allee 35 Fahrten Von LeipzigStötteritz 36 Fahrten Teillinie Leipzig Miltitzer Allee – Leipzig-Stötteritz Von Miltitzer Allee 33 Fahrten Von LeipzigStötteritz 34 Fahrten Teillinie Leipzig Miltitzer Allee – Leipzig-Stötteritz Von Miltitzer Allee 33 Fahrten Von LeipzigStötteritz 34 Fahrten Teillinie Leipzig Messe – LeipzigStötteritz Von Leipzig Messe 33 Fahrten Von LeipzigStötteritz 34 Fahrten Teillinie Leipzig Messe – LeipzigStötteritz Von Leipzig Messe 32 Fahrten Von LeipzigStötteritz 32 Fahrten Teillinie Leipzig Messe – LeipzigStötteritz Von Leipzig Messe 29 Fahrten Von LeipzigStötteritz 29 Fahrten / 2 Grundtakt stündlich beide Teillinien halbstündlich Bedienungszeitraum Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Narsdorf: 5:18/23:26 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Narsdorf: 4:45/23:07 Uhr Teillinie Leipzig Miltitzer Allee – Leipzig-Stötteritz Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Leipzig Miltitzer Allee: 5:43/22:13 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Leipzig Miltitzer Allee: 5:54/21:54 Uhr Fahrzeiten Mittelzentrum  Oberzentrum Leipzig (Hbf) / / Teillinie Leipzig Miltitzer Allee – Leipzig-Stötteritz Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Leipzig Messe: 8:18/21:33 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Leipzig Messe: 8:04/22:07 Uhr 11 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Linie S2 S3 Nahverkehrsplan 2017 Kursbuchstrecke (KBS) 501.2 501.3 genereller Linienverlauf mit Kennzeichnung der Zweckverbandsgrenze (ZVG) MarkkleebergGaschwitz - Leipzig Hbf - Delitzsch unt Bf - ZVG (Bitterfeld - Dessau) Geithain - Borna Neukieritzsch Böhlen Markkleeberg Leipzig Hbf Schkeuditz Schkeuditz West ZVG (- Halle Hbf Halle-Trotha) max. Linienlänge 1 im ZVNL [km] MarkkleebergGaschwitz – ZVG zur NASA: 36 Leipzig-Connewitz - ZVG zur NASA: 28 67 Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio AG DB Regio AG * überregionale Bedeutung (Verbindung zu anderen Oberzentren) ** Schmalspurbahn * nach Dessau * nach Halle 3 Fahrten je Richtung Mo-Fr Fahrten je Richtung Sa Fahrten je Richtung So/Ft (vereinfacht) Abschnitt MarkkleebergGaschwitz – LeipzigConnewitz Einzelne Fahrten Abschnitt MarkkleebergGaschwitz – LeipzigConnewitz / Abschnitt MarkkleebergGaschwitz – LeipzigConnewitz / Abschnitt LeipzigConnewitz – Delitzsch unt Bf Von LeipzigConnewitz 37 Fahrten Von Delitzsch unt Bf 38 Fahrten Abschnitt LeipzigConnewitz – Delitzsch unt Bf Von LeipzigConnewitz 39 Fahrten Von Delitzsch unt Bf 36 Fahrten Abschnitt LeipzigConnewitz – Delitzsch unt Bf Von LeipzigConnewitz 39 Fahrten Von Delitzsch unt Bf 36 Fahrten Abschnitt Delitzsch unt Bf – ZVG Von Delitzsch unt Bf 23 Fahrten Von ZVG 25 Fahrten Abschnitt Delitzsch unt Bf – ZVG Von Delitzsch unt Bf 22 Fahrten Von ZVG 21 Fahrten Abschnitt Delitzsch unt Bf – ZVG Von Delitzsch unt Bf 22 Fahrten Von ZVG 21 Fahrten Abschnitt ZVG – LeipzigConnewitz Von ZVG 40 Fahrten Von LeipzigConnewitz 42 Fahrten Abschnitt ZVG – LeipzigConnewitz Von ZVG 41 Fahrten Von LeipzigConnewitz 40 Fahrten Abschnitt ZVG – LeipzigConnewitz Von ZVG 40 Fahrten Von LeipzigConnewitz 40 Fahrten Abschnitt LeipzigConnewitz – Borna Von LeipzigConnewitz 38 Fahrten Von Borna 41 Fahrten Abschnitt LeipzigConnewitz – Borna Von LeipzigConnewitz 37 Fahrten Von Borna 37 Fahrten Abschnitt LeipzigConnewitz – Borna Von LeipzigConnewitz 33 Fahrten Von Borna 34 Fahrten Abschnitt Borna – Geithain Von Borna 18 Fahrten Von Geithain 19 Fahrten Abschnitt Borna – Geithain Von Borna 18 Fahrten Von Geithain 19 Fahrten Abschnitt Borna – Geithain Von Borna 17 Fahrten Von Geithain 18 Fahrten 2 Grundtakt MarkkleebergGaschwitz Leipzig-Connewitz einzelne Fahrten, Leipzig-Connewitz - Delitzsch unt Bf halbstündlich, Delitzsch unt Bf ZVG stündlich tlw. in HVZ verstärkt v./n. Bitterfeld ZVG - Borna halbstündlich, Borna - Geithain stündlich Bedienungszeitraum Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Delitzsch unt Bf: 5:02/23:18 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Delitzsch unt Bf: 5:24/23:27 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Leipzig-Connewitz: 5:44/22:45 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Leipzig-Connewitz: 4:52/00:10 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Geithain: 6:54/00:03 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Geithain: 5:07/21:55 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Schkeuditz West: 4:58/00:08 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Schkeuditz West: 4:01/00:40 Uhr Fahrzeiten Mittelzentrum  Oberzentrum Leipzig (Hbf) Delitzsch: 18 Min. (Pkw: 27 Min.) Schkeuditz: 17 Min. (Pkw 23 Min.) Markkleeberg: 14 Min. (Pkw 15 Min.) Borna: 40 Min. (Pkw 35 Min.) 12 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Linie S4 Nahverkehrsplan 2017 Kursbuchstrecke (KBS) 501.4 genereller Linienverlauf mit Kennzeichnung der Zweckverbandsgrenze (ZVG) (Riesa - ZVG -) Oschatz - Wurzen Leipzig-Stötteritz Leipzig Hbf Leipzig-Thekla Taucha - Eilenburg - Torgau - Beilrode - ZVG (Hoyerswerda) max. Linienlänge 1 im ZVNL [km] Wurzen - ZVG zum VBB: 91 Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio AG * überregionale Bedeutung (Verbindung zu anderen Oberzentren) ** Schmalspurbahn * nach Hoyerswerda 3 Fahrten je Richtung Mo-Fr Fahrten je Richtung Sa Fahrten je Richtung So/Ft (vereinfacht) Abschnitt ZVG Ost – Wurzen Einzelne Fahrten Abschnitt ZVG Ost – Wurzen Einzelne Fahrten Abschnitt ZVG Ost – Wurzen Einzelne Fahrten Abschnitt Wurzen – LeipzigStötteritz Von Wurzen 38 Fahrten Von LeipzigStötteritz 37 Fahrten Abschnitt Wurzen – LeipzigStötteritz Von Wurzen 35 Fahrten Von LeipzigStötteritz 37 Fahrten Abschnitt Wurzen – LeipzigStötteritz Von Wurzen 34 Fahrten Von LeipzigStötteritz 34 Fahrten Abschnitt LeipzigStötteritz – Leipzig Hbf Von LeipzigStötteritz 39 Fahrten Von Leipzig Hbf 39 Fahrten Abschnitt LeipzigStötteritz – Leipzig Hbf Von LeipzigStötteritz 38 Fahrten Von Leipzig Hbf 38 Fahrten Abschnitt LeipzigStötteritz – Leipzig Hbf Von LeipzigStötteritz 37 Fahrten Von Leipzig Hbf 37 Fahrten Abschnitt Leipzig Hbf – LeipzigThekla Von Leipzig Hbf 38 Fahrten Von Leipzig-Thekla 39 Fahrten Abschnitt Leipzig Hbf – LeipzigThekla Von Leipzig Hbf 38 Fahrten Von Leipzig-Thekla 38 Fahrten Abschnitt Leipzig Hbf – LeipzigThekla Von Leipzig Hbf 37 Fahrten Von Leipzig-Thekla 37 Fahrten Abschnitt LeipzigThekla – Eilenburg Von Leipzig-Thekla 28 Fahrten Von Eilenburg 29 Fahrten Abschnitt LeipzigThekla – Eilenburg Von Leipzig-Thekla 28 Fahrten Von Eilenburg 28 Fahrten Abschnitt LeipzigThekla – Eilenburg Von Leipzig-Thekla 27 Fahrten Von Eilenburg 27 Fahrten Abschnitt Eilenburg – Torgau Von Eilenburg 19 Fahrten Von Torgau 20 Fahrten Abschnitt Eilenburg – Torgau Von Eilenburg 13 Fahrten Von Torgau 13 Fahrten Abschnitt Eilenburg – Torgau Von Eilenburg 14 Fahrten Von Torgau 14 Fahrten Abschnitt Torgau – ZVG Nordost Von Torgau 9 Fahrten Von ZVG 9 Fahrten Abschnitt Torgau – ZVG Nordost Von Torgau 9 Fahrten Von ZVG 8 Fahrten Abschnitt Torgau – ZVG Nordost Von Torgau 10 Fahrten Von ZVG 9 Fahrten 2 Grundtakt ZVG Ost - Wurzen einzelne Fahrten, Wurzen - LeipzigThekla halbstündlich, Leipzig-Thekla Eilenburg halbstündlich (durch Überlagerung mit RE 10, Einschränkungen durch anderes Haltemuster RE 10), Eilenburg Torgau stündlich (durch Überlagerung mit RE 10) Mo-Fr ergänzt um Verstärker, Torgau - ZVG Nordost stündlich (durch Überlagerung mit RE 10) Bedienungszeitraum Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Beilrode: 5:58/23:10 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Beilrode: 6:08 (mit RE 10)/21:08 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Wurzen: 6:04/00:08 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Wurzen: 5:19/23:19 Uhr Fahrzeiten Mittelzentrum  Oberzentrum Leipzig (Hbf) Torgau: 52 Min. (Pkw 61 Min.) Eilenburg: 27 Min. (Pkw 36 Min.) Wurzen: 38 Min. (Pkw 38 min.) 13 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Linie S5 + S5X Nahverkehrsplan 2017 Kursbuchstrecke (KBS) 501.5 genereller Linienverlauf mit Kennzeichnung der Zweckverbandsgrenze (ZVG) S5: (Zwickau Altenburg -) ZVG Regis-Breitingen Böhlen Markkleeberg Leipzig Hbf Leipzig/Halle Flughafen - ZVG (Halle Hbf) max. Linienlänge 1 im ZVNL [km] 54 Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio AG * überregionale Bedeutung (Verbindung zu anderen Oberzentren) ** Schmalspurbahn * nach Halle, nach Zwickau S5X: (Zwickau Altenburg -) ZVG Böhlen Markkleeberg Leipzig Hbf Leipzig/Halle Flughafen Döllnitzbahn 502 Oschatz - Mügeln Glossen Oschatz - Mügeln: 12 Döllnitzbahn GmbH ** 3 Fahrten je Richtung Mo-Fr Fahrten je Richtung Sa Fahrten je Richtung So/Ft (vereinfacht) Abschnitt ZVG Süd – LeipzigConnewitz Von ZVG 38 Fahrten Von LeipzigConnewitz 38 Fahrten Abschnitt ZVG Süd – LeipzigConnewitz Von ZVG 39 Fahrten Von LeipzigConnewitz 39 Fahrten Abschnitt ZVG Süd – LeipzigConnewitz Von ZVG 39 Fahrten Von LeipzigConnewitz 39 Fahrten Abschnitt LeipzigConnewitz – Leipzig/Halle Flughafen Von LeipzigConnewitz 42 Fahrten Von Leipzig/Halle Flughafen 44 Fahrten Abschnitt LeipzigConnewitz – Leipzig/Halle Flughafen Von LeipzigConnewitz 44 Fahrten Von Leipzig/Halle Flughafen 46 Fahrten Abschnitt LeipzigConnewitz – Leipzig/Halle Flughafen Von LeipzigConnewitz 44 Fahrten Von Leipzig/Halle Flughafen 46 Fahrten Abschnitt Leipzig/Halle Flughafen – ZVG Nordwest Von Leipzig/Halle Flughafen 22 Fahrten Von ZVG 21 Fahrten Abschnitt Leipzig/Halle Flughafen – ZVG Nordwest Von Leipzig/Halle Flughafen 22 Fahrten Von ZVG 21 Fahrten Abschnitt Leipzig/Halle Flughafen – ZVG Nordwest Von Leipzig/Halle Flughafen 22 Fahrten Von ZVG 21 Fahrten Einzelne Fahrten Nur an ausgewählten Terminen Nur an ausgewählten Terminen 2 Grundtakt ZVG Nordwest Leipzig/Halle Flughafen stündlich (S5), Leipzig/Halle Flughafen - ZVG Süd halbstündlich (S5, S5X je stündlich, durch Überlagerung halbstündlich, Einschränkungen für kleinere Stationen durch anderes Haltemuster im Südabschnitt S5 vs. S5X) / Bedienungszeitraum Fahrzeiten Mittelzentrum  Oberzentrum Leipzig (Hbf) Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Regis-Breitingen: 5:09/00:03 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Regis-Breitingen: 4:44/23:07 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug ab Leipzig Hbf bis Leipzig/Halle Flughafen: 3:11/00:27 Uhr Erster/Letzter täglich verkehrender Zug bis Leipzig Hbf von Leipzig/Halle Flughafen: 4:24/00:19 Uhr Siehe Fahrplan Markkleeberg: 15 Min. (Pkw 15 Min.) / Quelle: MDV, Stand 01/2016. 14 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 10: B – Liniencharakterisierung (Quelle: MDV, Stand: 12/2016) 15 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 16 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 17 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 18 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 19 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 20 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 21 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 22 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 23 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 24 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 25 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 26 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 27 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 28 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 29 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 wichtige Bus-/Tramanschlusspunkte im Gebiet des ZVNL (gemäß Leitlinie für das betriebliche Leistungsangebot im MDV) 30 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 31 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Anlage 11: Nahverkehrsplan 2017 Einsteiger an SPNV-Stationen im ZVNL Summe 69.008 53.006 44.830 Einsteiger Mo-Fr Einsteiger Sa pro Tag Einsteiger SoF W[Sa] Sa [F] So + F Leipzig Hbf (Tiefgleise) 11.930 10.021 9.121 Leipzig Hbf 10.684 10.152 8.445 Leipzig Markt 4.168 3.928 2.162 Leipzig Wilhelm-Leuschner-Platz 3.208 2.228 1.429 Leipzig Bayer Bf 2.721 1.819 1.555 Leipzig MDR 1.621 1.206 1.071 Schkeuditz 1.555 1.113 785 Delitzsch unt Bf 1.546 760 837 Leipzig Messe 1.277 743 2.521 Borsdorf (Sachs) 1.067 714 435 Markkleeberg 1.066 807 554 Leipzig/Halle Flughafen 1.033 791 1.120 Leipzig-Gohlis 1.022 609 546 Wurzen 1.002 872 569 Leipzig-Connewitz 974 792 663 Leipzig-Stötteritz 943 780 593 Eilenburg 900 604 513 Leipzig-Engelsdorf 857 619 357 Torgau 826 534 478 Borna (b Leipzig) 811 486 400 Leipzig Allee Center 788 652 371 Böhlen (b Leipzig) 753 472 345 Leipzig Nord 722 433 346 Leipzig Miltitzer Allee 712 527 412 Bad Lausick 664 421 272 Geithain 654 478 337 Grimma ob Bf 644 357 343 Leipzig-Möckern 641 310 291 Leipzig Grünauer Allee 573 373 282 Leipzig-Leutzsch 555 387 322 Leipzig-Wahren 553 369 274 Leipzig Völkerschlachtdenkmal 541 523 390 Taucha (b Leipzig) 530 378 267 Markkleeberg Nord 511 419 284 Leipzig Coppiplatz 502 373 331 Zugangsstelle 32 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Einsteiger SoF W[Sa] Einsteiger Sa pro Tag Sa [F] Leipzig-Plagwitz 482 326 272 Oschatz 477 471 276 Naunhof 463 308 214 Machern (Sachs) 419 313 240 Leipzig Olbrichtstraße 413 187 147 Neukieritzsch 387 362 295 Schkeuditz West 371 170 158 Rackwitz (b Leipzig) 349 190 208 Beucha 343 180 104 Leipzig Slevogtstraße 342 248 179 Eilenburg Ost 306 166 129 Gerichshain 299 200 143 Leipzig Karlsruher Straße 278 202 174 Markkleeberg-Großstädteln 275 221 147 Leipzig-Lindenau 272 191 174 Zschortau 234 134 147 Pegau 221 128 106 Anger-Crottendorf 208 156 133 Markranstädt 207 87 100 Leipzig-Thekla 204 161 120 Dahlen (Sachs) 201 143 157 Leipzig-Lützschena 185 121 83 Bennewitz 185 156 106 Mockrehna 181 107 98 Gaschwitz 177 127 104 Delitzsch ob Bf 157 46 45 Leipzig-Knauthain 157 75 59 Regis-Breitingen 144 102 93 Großdeuben 132 91 67 Frohburg 126 110 108 Altenbach 122 100 78 Doberschütz 120 72 67 Jesewitz (b Leipzig) 117 90 73 Narsdorf 116 54 80 Leipzig-Paunsdorf 108 66 44 Leipzig-Heiterblick 106 47 22 Lobstädt 104 82 66 Leipzig-Liebertwolkwitz 101 75 53 Beilrode 93 57 59 Zugangsstelle Einsteiger Mo-Fr So + F 33 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Einsteiger SoF W[Sa] Einsteiger Sa pro Tag Sa [F] Großlehna 90 55 34 Großsteinberg 87 53 27 Leipzig-Sellerhausen 86 69 61 Kühren 77 68 58 Leipzig-Miltitz 76 27 53 Leipzig-Holzhausen 70 55 39 Otterwisch 60 41 27 Oberholz 57 46 37 Deutzen 55 63 41 Tanndorf 54 23 18 Großbothen 53 41 16 Belgershain 51 31 30 Zwenkau-Großdalzig 47 30 24 Leipzig-Werkstättenstraße 43 15 9 Pönitz (b Leipzig) 41 31 23 Hopfgarten (Sachs) 35 20 12 Neukirchen-Wyhra 34 30 29 Leipzig-Mölkau 34 30 15 Petergrube 33 23 21 Leipzig-Rückmarsdorf 32 6 32 Böhlen Werke 26 14 8 Großpösna 25 20 15 Klitschmar 23 6 10 Kyhna 19 8 5 Hohenroda 15 6 12 Lauterbach-Steinbach 15 15 5 Kämmereiforst 14 8 8 Tautenhain 13 12 2 Krensitz 11 10 6 Zugangsstelle Einsteiger Mo-Fr So + F 34 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 12: Tarifzonenplan des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes 35 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 13: Übersicht zu den Fahrpreisen im Mitteldeutschen Verkehrsverbund, gültig: ab August 2017 36 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 14: MDV-Tarif Stand August 2017 – Zusammenfassung Folgende Grundarten von Fahrscheinen stehen den Fahrgästen zur Verfügung:  Einzel- und 4-Fahrtenkarten für Kurzstrecken  Einzel- und 4-Fahrtenkarten für Erwachsene und Kinder von 6 bis 13 Jahren  flexible Tageskarten für 1-5 Erwachsene sowie Tageskarte Kind,  flexible Monatskarten, Wochenkarten für Erwachsene, Auszubildende, Schüler und Studenten  Leipzig-Pass-MobilCard (auch im Abonnement) für Fahrten in der Tarifzone Leipzig,  differenzierte Abonnements (Abo Light, Basis, Premium, Senior, Azubi)4. Darüber hinaus werden folgende Fahrausweise für spezifische Zielgruppen angeboten:  MDV-Semesterticket (verbundweite Gültigkeit für Studenten bestimmter Hochschulen),  Schülerzeitkarten oder Schülerregionalkarten (ähnliches Angebot wie Abo Azubi jedoch für Schüler),  SchülerMobilCard bzw. SchülerCard (Angebot für Schüler in der Stadt Leipzig, gültig: Tarifzone Leipzig & einer frei wählbaren angrenzenden Zone),  Job-Tickets (individuelle Vereinbarungen zwischen Verkehrsunternehmen und Unternehmen, Behörden und Institutionen für deren Mitarbeiter),  Kombitickets (Eintrittskarten für Veranstaltungen wie Theater oder Messen und gleichzeitige Fahrausweis für bestimmte Tarifzonen). 4 Die verschiedenen ABO Angebote und deren Bedingungen sind unter folgendem Link näher erläutert: https://www.mdv.de/site/uploads/ABO-Bedingungen.pdf, 37 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Die Möglichkeit einer kostenfreien Beförderung besteht für:  Kinder bis zur Einschulung  mobilitätseingeschränkte Personen mit Schwerbehindertenausweis  Mitfahrer bestimmter Abo-Karten-Besitzer an bestimmten Verkehrstagen und -zeiten  Fahrräder in S-Bahnen und Nahverkehrszügen. Innerhalb des Verbundgebietes des MDV gelten zudem folgende Sonderregelungen:  Anerkennung des City-Tickets der Deutschen Bahn AG (mit BahnCard erworbene DB-Fernverkehrsfahrkarte mit einer Reiseweite über 100 km und auf der der Gültigkeitsbereich der Stadttarifzone Leipzig durch den Aufdruck „+City“ vermerkt ist)  Nutzung aller Verbundverkehrsmittel in den City-Tarifgebieten für Inhaber der BahnCard100  Gültigkeit von ermäßigten Fahrausweisen im SPNV, die gegen die Vorlage von BahnCards ausgegeben werden  Dampfzuschlag zzgl. der MDV-Fahrkarte bei fahrplanmäßigen Fahrten von Dampfzügen der Döllnitzbahn an ausgewählten Terminen  Gültigkeit haben zudem bspw. das Länderticket für Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen, das „Schönes-Wochenend-Ticket, das „Quer durchs Land Ticket“ der Deutschen Bahn AG sowie sachsenweit gültige Semestertickets. 38 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 15: Fahrkartenautomaten: Standorte differenziert nach Verkehrsunternehmen Haltepunkte mit Verkehrsunternehmen Hinweis Fahrkartenautomat Leipzig Hbf Abellio Rail Mitteldeutschland Halle Hbf In allen Zügen des Verkehrsunternehmens Abellio befinden sich Ticketautomaten. Markranstädt Leipzig Hbf Transdev Regio Ost GmbH Mitteldeutsche Regiobahn Bad Lausick Erfurter Bahn GmbH Döllnitzbahn GmbH DB Regio Südost – DB Regio AG Keine eigenen Fahrkartenautomaten. Keine eigenen Fahrkartenautomaten. Beilrode Beucha Böhlen (bei Leipzig) Böhlen Werke Borna (bei Leipzig) Borsdorf Dahlen (Sachs) Delitzsch ob Bf Delitzsch unt Bf Doberschütz Eilenburg Eilenburg Ost Engelsdorf Frohburg Geithain Grimma ob Bf Großsteinberg Jesewitz (bei Leipzig) Kühren Leipzig Allee-Center Leipzig Bayrischer Bahnhof Leipzig Coppiplatz Leipzig Markt Leipzig MDR Leipzig Messe Leipzig Miltitzer Allee Leipzig Nord Leipzig Olbrichtstraße Leipzig Slevogtstraße Leipzig Völkerschlachtdenkmal Leipzig Wilhelm-LeuschnerPlatz Leipzig/Halle Flughafen Leipzig-Connewitz Die Fahrkartenautomaten der DB Regio Südost können mitgenutzt werden. Siehe: DB Regio Südost. Ein Kauf einer Fahrkarte ist auch im Zug beim Zugpersonal möglich, sofern kein Kauf am Zustiegsort möglich ist (kein oder defekter Fahrkartenautomat / keine Vorverkaufsstelle) Der Kauf eines Tickets ist im Zug am Fahrkartenautomaten möglich. Der Kauf von Tickets ist nur bei den Zugbegleitern möglich. 39 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Verkehrsunternehmen Nahverkehrsplan 2017 Haltepunkte mit Fahrkartenautomat Hinweis Leipzig-Gohlis Leipzig-Heiterblick Leipzig-Lützschena Leipzig-Plagwitz Leipzig-Sellerhausen Leipzig-Stötteritz Leipzig-Thekla Leipzig-Wahren Lobstädt Machern (Sachsen) Markkleeberg Markkleeberg Nord Markkleeberg-Gaschwitz Markkleeberg-Großstädteln Mockrehna Naunhof Neukieritzsch Oschatz Pönitz (bei Leipzig) Rackwitz (bei Leipzig) Regis-Breitingen Schkeuditz Schkeuditz West Taucha (bei Leipzig) Torgau Wurzen Zschortau Quelle: Mitteldeutscher Verkehrsverbund, Stand: 01/2016. 40 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 16: Übersicht SPNV-Stationen Bahnsteighöhe 55cm barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Vorplatz umgestaltet B+RStellplätze P+RStellplätze Leipzig Thekla nein 2 von 3 Gleisen nur stufenfrei nein 0 0 6 Leipzig Heiterblick nein nur stufenfrei kein Vorplatz 0 0 215 8 Taucha (b Leipzig) nein nur stufenfrei ja 30 22 215 10 Pönitz (b Leipzig) nein nur stufenfrei nein 0 0 KBS km 215 0 215 Station 215 17 Jesewitz (b Leipzig) nein nur stufenfrei nein 7 (weitere 13 in Planung) 10 (weitere 31 PKW- und 3 KradStellplätze in Planung) 215 25 Eilenburg nein nein ja 120 87 215 27 Eilenburg Ost nein nur stufenfrei nein 51 20 215 33 Doberschütz ja nur stufenfrei ja 20 39 215 39 Mockrehna ja /nein ja/nein ja 40 65 215 52 Torgau nein ja ja 160 194 215 57 Beilrode nein ja/nein nein 12 7 (Ausbau im Zuge der Gestaltung Bahnhofsvorplatz) 219 18 Klitschmar nein nur stufenfrei nein 0 0 219 21 Kyhna nein nur stufenfrei nein 0 0 219 27 Delitzsch ob Bf ja nur stufenfrei ja 20 6 219 33 Hohenroda nein nur stufenfrei nein 0 0 219 35 Krensitz nein nur stufenfrei nein 0 0 219 41 Kämmereiforst nein nur stufenfrei nein 8 0 253 12 Delitzsch unt Bf ja ja ja 440 131 253 17 Zschortau ja ja nein 7 (weitere 52 in Planung) 10 (weitere 44 in Planung) 253 22 Rackwitz ja nein ja 32 24 253 27 Leipzig Messe ja ja kein Vorplatz 22 1.224 500 3 Leipzig Sellerhausen ja ja kein Vorplatz 10 0 500 5 Leipzig Paunsdorf ja ja nein 10 0 500 6 Engelsdorf ja ja kein Vorplatz 30 37 41 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Bahnsteighöhe 55cm barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Vorplatz umgestaltet B+RStellplätze P+RStellplätze Borsdorf (Sachs) ja ja nein 160 28 15 Gerichshain ja ja nein 30 0 500 18 Machern (Sachs) 76 cm ja nein 44 80 500 21 Altenbach 76 cm nur stufenfrei nein 11 0 500 23 Bennewitz ja nein nein 20 0 KBS km 500 11 500 Station 500 26 Wurzen ja ja ja 180 36 und gebührenpflichtige der DB 500 33 Kühren ja ja kein Vorplatz 20 38 500 43 Dahlen (Sachs) ja ja ja 15 95 500 53 Oschatz DB 76 cm ja ja 148 126 (weitere 62 in Planung) 501.1 2 Leipzig MDR ja ja kein Vorplatz 0 0 501.1 3 Leipzig Bayrischer Bahnhof ja ja kein Vorplatz 0 0 501.1 4 Leipzig Wilhelm Leuschner Platz ja ja kein Vorplatz 0 0 501.1 5 Leipzig Markt ja ja kein Vorplatz 0 0 1.260 501.1 6 Leipzig Hbf ja ja kein Vorplatz 800 (40 überdacht) 501.1 7 Leipzig Gohlis ja ja kein Vorplatz 10 0 501.1 8 Leipzig Nord ja ja kein Vorplatz 0 0 501.1 9 Leipzig Coppiplatz ja ja kein Vorplatz 10 0 501.1 10 Leipzig Möckern ja ja kein Vorplatz 20 0 501.1 11 Leipzig Leutzsch ja kein Vorplatz 10 0 501.1 14 Leipzig Lindenau ja ja kein Vorplatz 38 0 501.1 15 Leipzig Plagwitz ja ja nein 20 0 501.1 16 Leipzig Grünauer Allee ja ja kein Vorplatz 0 0 501.1 17 Leipzig Allee-Center ja ja kein Vorplatz 90 0 501.1 18 Leipzig Karlsruher Straße ja ja kein Vorplatz 0 0 501.1 19 Leipzig Miltitzer Allee ja ja kein Vorplatz 30 300 501.2 5 Leipzig AngerCrottendorf ja nein kein Vorplatz 0 0 501.2 7 Leipzig Völkerschlachtdenkmal ja ja kein Vorplatz 10 600 42 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Bahnsteighöhe 55cm barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Vorplatz umgestaltet B+RStellplätze P+RStellplätze MarkkleebergGroßstädteln ja nein kein Vorplatz 29 50 15 MarkkleebergGaschwitz nein nein ja 0 0 501.2 17 Großdeuben nein nein kein Vorplatz 0 0 501.2 23 Böhlen Werke nein nein kein Vorplatz 28 0 501.2 27 Neukieritzsch nein 2 von 4 Gleisen nur stufenfrei ja 40 40 501.2 31 Lobstädt ja nein nein 10 0 504 20 Leipzig/HalleFlughafen ja ja kein Vorplatz 8 0 505 18 Schkeuditz West ja ja kein Vorplatz 30 19 505 20 Schkeuditz ja ja kein Vorplatz 80 107 505 25 Leipzig Lützschena ja ja ja 10 3 505 28 Leipzig Wahren ja ja nein 0 0 505 30 Leipzig Slevogtstraße ja ja kein Vorplatz 0 0 505 31 Leipzig Olbrichtstraße ja ja kein Vorplatz 0 0 506 15 Beucha ja ja ja 64 23 506 20 Naunhof ja ja ja 73 45 506 25 Großsteinberg nein nur stufenfrei ja 40 12 ja (nur Bahnsteig 2) nur stufenfrei ja 52 33 (Bahnhofsvorplatzumgestaltung in Planung) nein 1 von 3 Gleisen nur stufenfrei nein 100 0 KBS km Station 501.2 14 501.2 506 31 Grimma ob Bf 506 38 Großbothen nein nein nein 6 0 (Bereitstellung mit Neubau Buswendeschleife in Planung) 2 von 3 1 von 3 Gleisen nur stufenfrei ja 102 82 nein nur stufenfrei kein Vorplatz 0 0 Neukirchen-Wyhra ja ja kein Vorplatz 12 10 8 Frohburg ja ja ja 48 35 525 5 Engelsdorf Werkstätten nein nur stufenfrei nein 0 0 525 7 Leipzig Mölkau ja ja kein Vorplatz 12 0 506 46 Tanndorf 507 0 Borna (b Leipzig) 507 3 Petergrube 507 5 507 43 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Bahnsteighöhe 55cm barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Vorplatz umgestaltet B+RStellplätze P+RStellplätze Leipzig Holzhausen ja ja kein Vorplatz 0 0 12 Leipzig Liebertwolkwitz ja nein nein 13 8 535 14 Großpösna nein nur stufenfrei kein Vorplatz 0 0 525 16 Oberholz ja ja ja 26 13 525 20 Belgershain ja ja nein 12 0 525 26 Otterwisch ja ja kein Vorplatz 16 15 525 29 Lauterbach-Steinbach nein nur stufenfrei nein 3 0 525 33 Bad Lausick ja ja ja 44 26 525 38 Hopfgarten nein nur stufenfrei kein Vorplatz 0 0 525 40 Tautenhain nein nur stufenfrei kein Vorplatz 0 0 525 44 Geithain ja ja ja 84 60 525 50 Narsdorf ja ja kein Vorplatz 18 39 530 6 Leipzig Stötteritz ja ja kein Vorplatz 0 0 530 9 Leipzig Connewitz ja ja kein Vorplatz 10 0 530 12 Markkleeberg ja ja ja 40 20 29 (Bahnhofsvorplatz mit Erweiterung P+R in Planung) KBS km 525 9 525 Station ja ja ja 60 (Bahnhofsvorplatz mit Erweiterung B+R in Planung) Deutzen nein nur stufenfrei kein Vorplatz 18 10 34 Regis-Breitingen nein nur stufenfrei ja 45 10 550 16 Leipzig Knauthain nein nur stufenfrei ja 145 30 550 21 Knautnaundorf nein nein kein Vorplatz 0 0 550 25 Groß Dalzig nein nur stufenfrei nein 0 0 550 30 Pegau nein Gleis 1 von 2 nur stufenfrei nein 40 8 582 9 Leipzig Rückmarsdorf nein Gleis 1 von 2 nur stufenfrei nein 0 0 582 12 Leipzig-Miltitz nein nur stufenfrei nein 0 0 582 15 Markranstädt ja nein ja 28 63 582 19 Großlehna nein nur stufenfrei kein Vorplatz 0 0 ja ja kein Vorplatz 20 0 530 20 Böhlen (b Leipzig) 530 31 530 530 Markkleeberg Nord 44 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Anlage 17: Nahverkehrsplan 2017 Entwicklung der SPNV-Nachfrage je Linie [Pkm] Entwicklung 2016 - 2025 Entw. Lbf (Mo-Fr) [%] +6% Lbf 2025 (Mo-Fr) [abs.] 170 Entw. Pkm (Mo-Fr) [%] +4% RB 113 -2% -22 -9% RE 6 +0% 0 +0% RB 110 +6% 202 +6% 3.800 RB 75 +36% 320 +33% 5.000 RE 10 +2% 54 +1% 1.300 RE 13 +3% 31 +2% 700 RE 50 +19% 861 +26% 42.800 S1 +12% 1.322 +7% 5.600 S2 +8% 549 +4% 5.400 S3 +9% 1.933 +7% 32.400 S4 +9% 950 +7% 10.300 S5 +1% 106 +2% 3.900 S 5x +2% 95 +5% 6.700 RE15/17 +6% 186 +7% 5.900 Döllnitzbahn +13% 17 +19% 100 Gesamt +6,7% 5.802 +4,9% 127.500 Linie EB Pkm 2025 (Mo-Fr) [abs.] 4.800 prognostizierter leichter -1.500 Bevölkerungsrückgang der Orte entlang dieser Strecke 300 Lbf: Linienbeförderungsfälle (je Linie beförderte Fahrgäste) Pkm: Personenkilometer 45 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Anlage 18: Nahverkehrsplan 2017 Entwicklung der SPNV-Nachfrage an ausgewählten Querschnitten Prognosenullfall Sachsen-Anhalt Bitterfeld Falkenberg Brandenburg Torgau 0,4 Leipzig Messe 5,3 19,7 Leipzig Wahren Eilenburg Leutzsch Paunsdorf Engelsdorf 20,1 Plagwitz Miltitzer Allee Leipzig MDR 10,3 6,3 Oschatz 5,1 8,3 4,0 Stötteritz Grimma ob Bf 1,6 9,1 Pegau Wurzen Beucha 4,0 Connewitz 5,1 Neukieritzsch Zeitz Großbothen Bad Lausick 3,4 Markkleeberg 7,4 Weißenfels 13,0 12,1 3,8 3,5 Borsdorf Leipzig Hbf 12,1 2,1 1,4 LeipzigMöckern Leipzig Nord 5,8 Markranstädt 7,9 Taucha 2,6 Schkeuditz 6,5 5,8 1,8 Halle Hbf Flughafen Leipzig/Halle 12,8 4,9 Gröbers 0,4 Delitzsch un Bf 1,9 0,6 Borna Geithain Altenburg Werdau/ Zwickau Chemnitz Thüringen 46 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Anlage 18: Nahverkehrsplan 2017 Entwicklung der SPNV-Nachfrage an ausgewählten Querschnitten Prognoseplanfall Sachsen-Anhalt Bitterfeld Falkenberg Brandenburg Torgau 0,4 6,8 23,0 Leutzsch 5,0 Paunsdorf Plagwitz Miltitzer Allee Borsdorf Wurzen 10,9 7,3 Oschatz 5,4 8,3 4,0 Beucha 4,6 Connewitz Stötteritz Grimma ob Bf 9,7 1,5 5,1 Neukieritzsch Zeitz Großbothen Bad Lausick 3,4 Markkleeberg 7,7 Weißenfels 13,0 12,2 Leipzig MDR Pegau Engelsdorf Leipzig Hbf 11,3 2,1 1,5 LeipzigMöckern Taucha Leipzig Nord 23,8 Markranstädt 8,1 11,9 6,7 2,6 Leipzig Wahren Leipzig Messe 1,8 Schkeuditz Eilenburg 3,8 Halle Hbf 9,1 Flughafen Leipzig/Halle 15,3 8,0 Gröbers 0,4 Delitzsch un Bf 1,7 0,5 Borna Geithain Altenburg Werdau/ Zwickau Chemnitz Thüringen 47 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Groitzsch/Pegau (Verbund) Markranstädt Taucha 19 71 31 66 44 45 49 63 59 87 45 69 46 21 48 74 74 24 31 46 30 14 94 7 15 52 61 81 77 54 64 97 83 26 17 15 33 73 68 62 46 47 65 62 12 15 55 39 48 86 29 69 26 44 67 76 84 57 107 72 101 94 72 16 69 53 62 70 43 113 61 85 78 58 12 72 42 13 75 33 53 34 32 51 63 94 78 72 58 48 23 115 31 96 7 69 114 99 81 55 108 83 67 42 48 85 73 49 55 50 Frohburg Dahlen Böhlen/ Zwenkau (Verbund) Brandis/ Naunhof (Verbund) Bad Lausick Wurzen Torgau 46 111 47 21 112 113 63 74 35 15 59 81 47 43 101 75 103 92 8 68 31 70 48 43 45 89 63 17 86 58 71 52 66 74 91 100 100 17 26 23 73 32 87 57 50 73 42 72 53 44 24 11 47 52 50 16 92 45 65 62 53 89 94 75 75 28 68 45 32 59 70 50 65 46 9 63 38 46 83 6 111 95 41 64 68 76 81 51 125 109 59 11 86 77 48 87 24 8 59 40 99 61 72 26 34 105 89 7 80 77 53 49 46 34 77 74 71 65 32 35 91 88 39 59 56 53 88 56 61 69 66 41 35 71 58 68 42 65 85 82 85 62 55 62 86 38 23 9 35 97 85 90 70 71 Schkeuditz Oschatz Markkleeberg Grimma 68 79 64 26 99 58 101 75 39 76 13 25 33 47 57 Taucha Geithain 32 73 74 64 Markranstädt Frohburg 24 84 20 Groitzsch/ Pegau (Verbund) Dahlen 17 68 Geithain Böhlen/Zwenkau (Verbund) 40 Eilenburg Beförderungs- Leipzig zeit in Min. Hbf Leipzig Hbf Borna 39 Delitzsch 18 Eilenburg 21 Grimma 35 Markkleeberg 13 Oschatz 36 Schkeuditz 17 Torgau 43 Wurzen 19 Bad Lausick 21 Brandis/Naunhof 23 (Verbund) Delitzsch Matrix Beförderungszeit Zentrale Orte Borna Anlage 19: Nahverkehrsplan 2017 22 13 46 55 66 7 77 43 78 60 51 29 49 91 7 75 78 84 98 64 66 65 35 5 120 83 67 50 122 11 84 80 27 54 52 77 93 65 70 60 63 49 48 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Anlage 19: Nahverkehrsplan 2017 Matrix Beförderungszeit Zentrale Orte Halle Dessau Chemnitz Leipzig Hbf 31 44 65 Jena Dresden Erfurt Cottbus 77 85 90 112 Halle 32 - - - - - - - Dessau 45 - - - - - - - Chemnitz 59 - - - - - - - Jena 76 - - - - - - - Dresden 88 - - - - - - - Erfurt 89 - - - - - - - Cottbus 110 - - - - - - - LEGENDE: Fahrtzeiten schnellste Verbindung im Zeitfenster 6-9 Uhr Nur Busverbindung Zug+ Busverbindung Mindeststandard Verbindungsqualität Relation Beförderungszeit [min] Mittelzentrum Oberzentrum 60 o.k. Grundzentrum Oberzentrum 90 o.k. Mittelzentrum Mittelzentrum 60 o.k. Grundzentrum Mittelzentrum 45 o.k. Grundzentrum Grundzentrum Oberzentrum Vorgaben werden tlw. Oberzentrum var. noch nicht erreicht 49 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 23 23 21 S3, S5, S5X Markkleeberg 77 38 44 35 22 RE50, S4 Oschatz 20 20 20 19 33 20 S3 Schkeuditz 40 38 38 36 22 39 21 RE10, S4 Torgau 28 28 21 28 16 28 28 28 S4, RE50 Wurzen 38 38 37 37 22 55 20 37 28 RE6, MRB113 35 21 34 25 23 23 20 34 19 35 23 23 23 21 22 23 19 23 21 23 71 38 44 35 22 73 20 37 26 38 39 22 RE50, S4 Bad Lausick Brandis/Naunhof (Verbund) Böhlen/Zwenkau (Verbund) Dahlen 20 20 20 19 33 20 20 20 22 20 20 19 20 S3 Frohburg 36 20 35 35 32 36 32 20 33 35 20 30 20 35 49 20 44 36 22 39 22 30 26 47 29 21 21 22 20 19 19 19 19 19 19 17 19 19 19 18 19 19 17 32 19 20 20 20 20 19 20 19 33 20 20 19 19 20 19 32 20 19 42 37 51 36 20 36 21 37 27 37 20 20 37 21 34 36 19 RB 110 S5, S3, S5X S3, MRB113, RE6 Geithain Groitzsch/Pegau EB (Verbund) Markranstädt SE 15, RE 17 S4, RE10 Taucha 39 45 44 22 77 21 40 27 76 35 22 75 21 35 46 19 20 36 36 35 22 38 20 37 26 38 21 21 38 20 18 19 19 19 35 23 22 45 19 39 22 43 22 22 45 19 32 36 19 20 50 21 40 22 37 27 38 20 21 38 21 34 36 19 20 37 23 19 23 21 23 23 23 23 19 33 23 19 18 21 20 37 26 38 39 22 74 20 18 22 19 19 36 20 22 20 20 19 20 20 32 21 18 19 19 27 39 35 22 39 21 18 31 19 21 36 28 20 15 28 28 34 28 19 19 28 24 22 55 20 32 38 19 21 37 21 37 20 19 29 19 19 20 23 19 33 23 19 18 21 20 18 22 19 19 36 32 21 18 19 19 18 35 34 35 19 19 36 18 19 Brandis/ Naunhof (Verbund) Böhlen/ Zwenkau (Verbund) Taucha 21 Markranstädt Grimma Groitzsch/ Pegau (Verbund) RB 110 Geithain 22 Frohburg 38 Dahlen 45 Bad Lausick Eilenburg Wurzen RE10, S4 Torgau 38 Schkeuditz 45 Oschatz Delitzsch Markkleeberg 38 S2, RE13 Grimma S3 und RE Borna Eilenburg Fahrten/Tag Leipzig Delitzsch Linien Borna Matrix Bedienhäufigkeit Zentrale Orte Leipzig Anlage 20: 23 20 19 50 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Anlage 20: Nahverkehrsplan 2017 Matrix Bedienhäufigkeit Zentrale Orte LEGENDE: Leipzig Leipzig S3, S5 Halle S2, RE 13 Dessau RE 6 Chemnitz SE 15 Jena RE 50 Dresden RE 17 Erfurt RE 10 Cottbus Halle 62 Dessau 26 Chemnitz Jena Dresden Erfurt Cottbus 8 ohne Umstieg + 20 mit 1 Umstieg 18 8 ohne Umstieg + 26 x mit 1 Umstieg 8 ohne Umstieg + 9 x mit 1 Umstieg 17 Zeitraum: MontagFreitag Relation Mittelzentrum Oberzentrum Grundzentrum Oberzentrum Mittelzentrum Mittelzentrum 62 - - - - - - - 26 - - - - - - - 17 8 ohne Umstieg + 20 mit 1 Umstieg - - - - - - - - - - - - - - 18 8 ohne Umstieg + 26 x mit 1 Umstieg 8 ohne Umstieg + 9 x mit 1 Umstieg - - - - - - - Grundzentrum Mittelzentrum Grundzentrum Grundzentrum - - - - - - - Oberzentrum Oberzentrum - - - - - - - Mindeststandard Verbindungsqualität Bedienungshäufigkeit [Fahrtenpaare] 17 o.k. 7 o.k. 10 o.k. 7 o.k. 17 o.k. 51 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Anlage 21: Nahverkehrsplan 2017 Leitfaden für die Barrierefreiheit als gesondertes Dokument zum Nahverkehrsplan beigefügt 52 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Nahverkehrsplan 2017 Anlage 22: Prüfaufträge des ZVNL während der Gültigkeitsdauer der Fortschreibung des Nahverkehrsplans lfd. Nr. Kapitel NVP Prüfauftrag 1 4.2.1 Zielnetz 2018+ 2 4.2.1 Zielnetz 2018+ 3 4.2.1 Zielnetz 2018+ 4 4.2.1 Zielnetz 2018+ 5 4.2.2 Zielnetz 2025+ 6 4.2.2 Zielnetz 2025+ 7 4.2.2 Zielnetz 2025+ 8 4.2.3 Prüfaufträge Zielnetz 2025+ 9 4.2.3 Prüfaufträge Zielnetz 2025+ 4.3 Maßnahmenprogramm Infrastruktur Prüfung S 1: Prüfen eines 60-Minuten-Takts zwischen Wurzen und Oschatz Prüfung S 4: Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt für den Abschnitt LeipzigThekla – Eilenburg, Verdichtung auf einen 30- bzw. 60-Minuten-Takt (halbstündlich versetzt zum RE 10) für den Abschnitt Eilenburg – Torgau Prüfung S 11: Var. a): Markranstädt – Leipzig Hbf (tief) Var. b): Miltitzer Allee – Leipzig Hbf (tief) RB 110: durchgehender 30’-Takt in Prüfung Leipzig Hbf – Grimma ob Bf; Stärken und Schwächen in Grimma vorgesehen Welche S-Bahn-Linie wird bis Döbeln geführt: Gemäß Zielnetz 2018+ kommen dafür die Linien S2 aus Richtung Delitzsch und S4 aus Richtung Eilenburg in Betracht. S 11: Verlängerung bis Narsdorf , Option der Verlängerung der S11 bis Weißenfels im 60-Minuten-Takt für den Fall, dass die Prüfung für Zielnetz 2018+ eine Entscheidung für Variante a) zum Ergebnis hat. EBx12: Beschleunigung der Verbindung nach Zeitz und Gera , Es ist zu prüfen, inwieweit der Betrieb weiter beschleunigt werden kann und einzelne Baumaßnahmen die Streckengeschwindigkeit erhöhen Prüfauftrag S-Bahn nach Plauen Var a) Flügeln der S5x in Werdau Var b) Verlängerung der in Altenburg endenden Züge der S5 Stadt und Umland Leipzig: Prüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Versorgung bei Annahme des prognostizierten Bevölkerungswachstums, Prüfen der Errichtung neuer S-Bahn-Haltepunkte wie z,. B: an der Delitzscher bzw. Berliner Straße, Leipzig-Coppiplatz (Anbindung der S 3), Leipzig-Althen sowie der Ausbau des Haltepunktes LeipzigPaunsdorf und dessen Anbindung an das S-Bahnnetz, Prüfen einer Verdichtung zum werktäglichen 30-Minuten-Takt zwischen Leipzig und Zeitz, Prüfen der Errichtung einer Eisenbahnverbindung zwischen Markranstädt und dem bisherigen S-Bahn-Endpunkt Miltitzer Allee sowie Evaluierung der Ergebnisse einer bereits durchgeführten Untersuchung Prüfen der Aufnahme entsprechender Regelungen zur Erhöhung der Fahrzeugkapazität in den neu abzuschließenden Verkehrsverträgen Haltepunkt Zitzschen See: Die weitere SPNV-Erschließung des Leipziger Neuseenlandes ist zu prüfen. 5 Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger Bei Unterschreiten des Richtwertes von 50 Ein- und Aussteigern je Werktag ist das Angebot und eine Ausbauwürdigkeit an der jeweiligen Zugangsstelle zu prüfen. 4.2.2 Zielnetz 2025+ 10 11 53 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN lfd. Nr. Kapitel NVP 12 5.2. Verknüpfung zum motorisierten und nichtmotorisierten Individualverkehr (P&R, B&R) Nahverkehrsplan 2017 Prüfauftrag Prüfen des Aufbaus eines verbandsweiten Fahrradverleihsystems Prüfung der Errichtung von Fahrradgaragen oder überdachten Fahrradstellplätzen 54 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig ANLAGEN Anlage 23: Nahverkehrsplan 2017 SPNV-Liniennetz im Verbandsgebiet des ZVNL sowie im gesamten MDV (ergänzt um PlusBus-Linien) ZVNL-Gebiet 55 Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH Arbeitsgruppe Barrierefreiheit Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV im Mitteldeutschen Verkehrsverbund Stand: Februar 2017 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Mitteldeutscher Verkehrsverbund Arbeitsgruppe Barrierefreiheit Inhalt Barrierefreiheit im ÖPNV ....................................................................................................... 3 1. Zielstellung ................................................................................................................. 3 2. Definition von Barrierefreiheit ...................................................................................... 4 3. Barrierefreiheit im MDV ............................................................................................... 5 3.1. Haltestellen im ÖSPV .............................................................................................. 6 3.1.1. Bestandshaltestellen ............................................................................................ 6 3.1.1.1. Mindeststandards ........................................................................................... 6 3.1.1.2. Ausnahmen .................................................................................................... 7 3.1.1.3. Bestandsaufnahme ........................................................................................ 7 3.1.1.4. Priorisierung ................................................................................................... 7 3.1.2. Neuanlage von Haltestellen .................................................................................. 8 3.2. Fahrzeuge im ÖSPV ............................................................................................... 9 3.2.1. Mindeststandards ............................................................................................. 9 3.2.2. Ausnahmen .....................................................................................................10 3.2.3. Bestandsaufnahme .........................................................................................10 3.3. Information und Kommunikation .............................................................................10 3.3.1. Mindeststandards ............................................................................................10 3.3.2. Ausnahmen .....................................................................................................11 3.3.3. Bestandsaufnahme .........................................................................................12 3.3.4. Priorisierung ....................................................................................................12 Anlage 1: Erfassungsbogen für Haltestellen ....................................................................13 Anlage 2: Erfassungsbogen für Fahrzeuge .....................................................................14 Anlage 3: Erfassungsbogen der Informations- und Kommunikationswege ......................16 Anlage 3.1: Internetseiten und Apps ...........................................................................16 Anlage 3.2: Informationen an Haltestellen...................................................................17 Anlage 3.3: Barrierefreier Fahrscheinerwerb/ Mobilitätsberatung ................................18 13. Februar 2017 1 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Arbeitsgruppe Barrierefreiheit – mitwirkende Institutionen: Landkreis Altenburger Land Landkreis Burgenlandkreis Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen Landkreis Saalekreis Stadt Halle (Saale) Stadt Leipzig Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig DB Regio AG, Verkehrsbetrieb Mitteldeutschland Hallesche Verkehrs AG Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH Omnibusbetrieb Saalekreis (OBS) GmbH Omnibus-Verkehrsgesellschaft mbH „Heideland“ Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH _________________________________________________________________ 1. Version: Stand Februar 2017 13. Februar 2017 2 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Barrierefreiheit im ÖPNV 1. Zielstellung Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Mitteldeutschen Verkehrsverbund ist darauf auszurichten, dass allen Menschen die Nutzung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ermöglicht wird. Deshalb wird angestrebt – entsprechend dem Leitbild der vollständigen Teilhabe des „Designs für alle“ – eine vollständige Barrierefreiheit im Sinne des PBefG herzustellen. Dieses Ziel soll durch eine systematische Herangehensweise planvoll und koordiniert erreicht werden. Aus diesem Grund sind einheitliche Mindeststandards der Barrierefreiheit sowie Ausnahmemöglichkeiten in den Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger festzulegen, um den Ausbaustandard mittels einer Bestandsaufnahme der verschiedenen ÖPNV-Ebenen zu evaluieren und die Umsetzung im Planungsgebiet zu priorisieren und zu unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf den zentralen ÖPNV-Ebenen: Haltestellen, Fahrzeuge und Information und Kommunikation. Entsprechend der Verantwortung der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger werden im vorliegenden Leitfaden ausschließlich Regelungen zum straßengebundenen ÖPNV getroffen. Für die folgenden Festlegungen gilt, dass diese für die flächenhafte Planung der Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit maßgeblich sind. Werden Elemente des ÖPNV neu beschafft, neu entwickelt oder saniert, sind hinsichtlich der Barrierefreiheit die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie der aktuelle Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik zusätzlich zu den Festsetzungen des vorliegenden Leitfadens zu beachten und umzusetzen. Als Ausgangspunkt für die Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit folgendem Abschnitt von elementarer Bedeutung: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die [in Satz 3] genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen“ (PBefG, 2016: §8 Abs. 3). 13. Februar 2017 3 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV 2. Definition von Barrierefreiheit Die Definition von Barrierefreiheit richtet sich in erster Linie nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheit wie folgt bestimmt: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig“ (Behindertengleichstellungsgesetz, 2016: §4). Aufgrund der Komplexität des Konzepts „Barrierefreiheit“ muss beachtet werden, dass eine „Freiheit von Hemmnissen und Hürden für alle Formen von Behinderungen […] unmöglich und damit rechtlich nicht regelungsfähig [ist]. Das Konzept „Barrierefreiheit“ ist und bleibt ein Kompromiss zwischen verschiedenen Anforderungen unterschiedlicher Gruppen von mobilitätseingeschränkten Menschen, um ein Optimum für möglichst alle Formen von Einschränkungen zu erzielen“ (ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV, 2014: S. 8). Die durch das Behindertengleichstellungsgesetz getroffene Begriffsbestimmung muss für eine detaillierte Bestandsaufnahme und Planung noch weitergehend spezifiziert werden. Aus diesem Grund müssen ganz konkrete Standards für das Planungsgebiet definiert werden. „Die Definition der örtlichen Standards zur Barrierefreiheit, die dem NVP zu Grunde gelegt werden, obliegt aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände den Aufgabenträgern vor Ort auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten, den Verbänden der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste sowie den Fahrgastverbänden“ (ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV, 2014: S. 10). Diese Standards wurden in Zusammenarbeit der Aufgabenträger, der Verkehrsunternehmen und verschiedener Betroffenenverbänden festgelegt. Die Mitwirkung des MDV an der Erstellung des Leitfadens verfolgt das Ziel ein möglichst einheitliches und konsistentes Vorgehen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit im MDV-Gebiet zu ermöglichen. 13. Februar 2017 4 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV 3. Barrierefreiheit im MDV Die ausführliche Betrachtung der ÖPNV-Ebenen: Haltestellen, Fahrzeuge sowie Information und Kommunikation erfordert jeweils eine eigene Analyse hinsichtlich der Barrierefreiheit. Für die Analyse des bisherigen Ausbaugrads der ÖPNV-Ebenen werden im vorliegenden Leitfaden spezifische Mindeststandards der Barrierefreiheit definiert. Eine Haltestelle oder ein Fahrzeug des ÖPNV gilt dann als barrierefrei, wenn alle dieser Mindeststandards erfüllt sind. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die jeweilige Haltestelle oder das betreffende Fahrzeug nicht barrierefrei ist und prinzipiell eine barrierefreie Ausgestaltung noch vorgenommen werden muss. Die zur Analyse herangezogenen Mindeststandards der Barrierefreiheit dienen nur dem vorgenannten Zweck. Sie sind nicht als Maßstab bei Neu- oder Umbaumaßnahmen von Haltestellen oder bei Neubeschaffung von Fahrzeugen anzulegen, da hierbei zusätzlich die anerkannten Regeln der Technik, Förderrichtlinien und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten sind. Eine Auswahl von Bestimmungen zur Barrierefreiheit findet sich in folgender Übersicht: Abbildung 1: Auswahl überregionaler Regelwerke zur Barrierefreiheit DIN Regelungen E DIN 18030 BOStrab DIN 18040-1 BOKraft DIN 18040-3 Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) DIN 32974 Anhang IV zur Verordnung (EG) 661/2009 i. V. m. UN-ECE Regelung 107 DIN 32975 Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) DIN 32976 Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) DIN 32984 Kommunikationshilfenverordnung (KHV) DIN 32986 Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (VBD) DIN EN 81-70 Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) DIN Fachbericht 124 RICHTLINIE 2001/85/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen – EFA 13. Februar 2017 5 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV 3.1. Haltestellen im ÖSPV 3.1.1. Bestandshaltestellen Für die Analyse von Haltestellen im Bestand hinsichtlich deren Barrierefreiheit werden zunächst Mindeststandards sowie Ausnahmen festgelegt. Anschließend erfolgen Ausführungen zur Bestandsaufnahme und zur Priorisierung der Haltestellen. Die Realisierung der Herstellung der Barrierefreiheit von Haltestellen obliegt den Straßenbaulastträgern. 3.1.1.1. Mindeststandards Damit eine Haltestelle im Nahverkehrsraum als barrierefrei gelten kann, muss diese die folgenden Mindeststandards vollständig erfüllen. Erfüllt eine Haltestelle eines oder mehrere der Kriterien nicht, gilt diese als nicht barrierefrei und muss prinzipiell barrierefrei um- beziehungsweise neugebaut werden. Tabelle 1: Mindeststandards der Barrierefreiheit von Haltestellen Mindeststandard Definition Zuwegung an und zur Haltestelle Im Nahbereich der Haltestelle ist eine Bordabsenkung (max. Höhe ca. 3 cm) oder stufenfreier Zugang vorhanden. Der Nahbereich ist dabei unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten so kurz wie möglich vor Ort zu bestimmen. Oberflächenbeläge/ Fugen Die Haltestelle verfügt über erschütterungsfreie, rollfeste, stufenlose und rutschfeste Oberflächenbeläge. Niveaugleichheit/ Bordhöhe Ein erhöhter Sonderbordstein ist an allen barrierefreien Türen des Standard-Fahrzeugs vorhanden. Kontrastreiche Gestaltung Vorhandene Haltestelleneinbauten sind von der Umgebung visuell kontrastierend unterscheidbar. Bodenindikatorenbasiertes Aufmerksamkeitsfeld Es ist ein bodenindikatorenbasiertes, kontrastreiches Aufmerksamkeitsfeld in der Einstiegszone des Fahrzeugs vorhanden. Durchgangsbreiten der Haltestelle Die Durchgangsbreiten zwischen Einbauten und Bussteig (Bahnsteig) betragen mindestens 1,50 m. 13. Februar 2017 6 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV 3.1.1.2. Ausnahmen Der Aufgabenträger hat die Möglichkeit im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplans, Ausnahmen für Haltestellen zu gewähren, die nach den oben genannten Mindeststandards noch nicht barrierefrei sind. Haltestellen können dann in dem bisherigen Zustand belassen werden, wobei die Dauer der Ausnahmegewährung dem Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans entspricht. Eine Ausnahmeregelung für Haltestellen gilt nur für spezifische Fälle. Im Regelfall werden nicht barrierefrei ausgebaute Haltestellen gemäß der Priorisierung in einer zeitlichen Rangfolge kategorisiert und in einen Umsetzungsplan aufgenommen. Folgende Ausnahmesachverhalte für Haltestellen sind zulässig:  die Haltestelle wird nicht im regulären Linienbetrieb angefahren  die Haltestelle hat nicht auf Dauer Bestand (temporäre Haltestelle: z.B. Saisonverkehre, Pilotprojekte, Umleitungsverkehre…)  die Haltestelle wird ausschließlich durch alternative Bedienformen1 bedient. 3.1.1.3. Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme organisieren die Aufgabenträger des ÖSPV für deren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Als Grundlage für die Erfassung der Barrierefreiheit von Haltestellen bildet ein standardisierter Erfassungsbogen, der in Anlage 1 eingesehen werden kann. Durchgeführt werden die Erhebungen durch die Aufgabenträger ggf. in Kooperation mit den jeweiligen im Nahverkehrsraum ansässigen Verkehrsunternehmen. Die erhobenen Daten werden für das gesamte MDV-Gebiet zentral in der MDV-Haltestellendatenbank gespeichert, wobei die Aufgabenträger einen dauerhaften Zugang zu den betreffenden Haltestellendaten erhalten. Die regelmäßige Aktualisierung und Pflege der Daten abseits einer flächendeckenden Bestandsaufnahme übernimmt das jeweilige Verkehrsunternehmen entsprechend seinem Bediengebiet und leitet diese Informationen zur Aktualisierung der MDV- Haltestellenverwaltung an den jeweiligen Aufgabenträger weiter. 3.1.1.4. Priorisierung Für die systematische Planung und Umsetzung der Barrierefreiheit von Haltestellen, die bisher noch nicht barrierefrei sind, werden folgende Kriterien für eine Priorisierung festgelegt: 1 Unter alternativen Bedienformen wird im MDV-Gebiet der Einsatz von Kleinbussen, Großraumtaxis und Taxis verstanden, die nach Anrufbestellung eine Haltestellen- oder Haustürbedienung durchführen. Dabei werden die Varianten AnrufBus, AnrufSammel-Taxi, RufBus, AnrufLinien-Taxi und Richtungsbandbetrieb unterschieden, die verschiedene Eigenschaften hinsichtlich Fahrplan, Fahrtroute, Tarifzuschlag, Haustürbedienung und Fahrzeugtyp aufweisen. 13. Februar 2017 7 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Tabelle 2: Priorisierung von Haltestellen - Haltestellen an öffentlichen, medizinischen, Bildungs- und Nahversorgungseinrichtungen (möglichst langfristiger Bestand) 1. Priorität - Haltestellen an Einrichtungen von Behindertenverbänden - Haltestellen im Zusammenhang mit vorgesehenem grundhaften Straßenausbau oder vorgesehenem Ausbau der Verkehrsnebenanlage 2. Priorität - Haltestellen an Verknüpfungspunkten, z.B. Busbahnhöfen - Innerhalb geschlossener Bebauung ist mindestens eine barrierefreie Haltestelle 3. Priorität 4. Priorität vorzusehen - verbleibende Haltestellen, die keine Ausnahmen sind 3.1.2. Neuanlage von Haltestellen Ein strategisches Ziel des ÖPNV im MDV-Raum ist die Verdichtung des Haltestellennetzes. Durch die zusätzliche Einrichtung von Haltestellen werden die Zugangswege der Fahrgäste reduziert und damit ein Betrag zur Erhöhung der Attraktivität und Nutzerfreundlichkeit des ÖPNV geleistet. Die Verkürzung der Zugangswege stellt zudem für mobilitätseingeschränkte Personen einen weiteren Schritt zur Barrierefreiheit im ÖPNV dar, da die Hürde von längeren Distanzen vermindert und dadurch auch die Wahrscheinlichkeit von Hindernissen zwischen Startort und Haltestelle gesenkt wird. Um eine bedarfsgerechte und ökonomisch vertretbare Verdichtung des Haltestellennetzes zu schaffen, ist es notwendig, bestimmte Haltestellen mit geringem Aufwand für eine gewisse Testphase zu realisieren. In dieser Zeit ist es möglich, Haltestellen von den baulichen Anforderungen der Barrierefreiheit zu entlasten. Dadurch ist es möglich, spezifische neue Haltestellen in Einfachbauweise (Mast, Schild) zu errichten. Sollten ohnehin umfassende Tiefbaumaßnahmen für die Neueinrichtung einer Haltestelle notwendig sein, ist diese direkt baulich gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den Förderrichtlinien und gesetzlichen Bestimmungen, barrierefrei anzulegen. Prinzipielles Ziel ist, dass sowohl Bestandshaltestellen als auch neue Haltestellen den Anforderungen der Barrierefreiheit unter Berücksichtigung der Ausnahmen und der Priorisierung entsprechen müssen. 13. Februar 2017 8 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV 3.2. Fahrzeuge im ÖSPV Für die Analyse von Fahrzeugen hinsichtlich deren Barrierefreiheit werden zunächst Mindeststandards sowie Ausnahmen festgelegt. Anschließend erfolgen Ausführungen zur Bestandsaufnahme von Fahrzeugen. 3.2.1. Mindeststandards Damit ein Fahrzeug im Nahverkehrsraum als barrierefrei gelten kann, muss dieses die folgenden Mindeststandards vollständig erfüllen. Erfüllt ein Fahrzeug nicht diese Kriterien, gilt es als nicht barrierefrei und muss prinzipiell barrierefrei umgebaut/ nachgerüstet beziehungsweise neu beschafft werden. Tabelle 3: Mindeststandards der Barrierefreiheit von Fahrzeugen Mindeststandard Fahrzeugeinstieg und –ausstieg / Niveaugleichheit Definition - Fahrzeuge mit Niederflureinstieg und Niederflurbereich zwischen Tür 1 und Tür 2 und Kneeling und Klapprampe oder Hochflurbusse mit Hublift oder ähnlicher Ausstattung - visuell kontrastierende Gestaltung der Türen - Nummer und Ziel in Zielanzeige vorn - Nummer, Ziel und Linienverlauf an der Fahrzeugaußenseite rechts Visuelle und akustische Informationsvermittlung - Nummernanzeige am Heck - Ansage und Anzeige des nächsten Haltestellennames im Inneren des Fahrzeugs - Piktogramme: visuell kontrastierend und ausreichende Größe - ausreichende, erreichbare und visuell kontrastierende Haltevorrichtungen - Fußbodenbelag: rutschfest - Podeste und Stufen: visuell kontrastierende Gestaltung - Mindestens 30% der Sitzplätze sind stufenfrei erreichbar. Innenraumgestaltung - Haltewunschtasten (bei Neufahrzeugen mit Brailleschrift) - Mehrzweckfläche:  Stufenlose Erreichbarkeit der Mehrzweckfläche bei Niederflurtechnik  Platz für mindestens einen Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen 13. Februar 2017 9 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV 3.2.2. Ausnahmen Der Aufgabenträger hat die Möglichkeit, Ausnahmen für Fahrzeuge zu gewähren, die nach den oben genannten Mindeststandards nicht barrierefrei sind. Fahrzeuge können dann in dem bisherigen Zustand belassen werden, wenn insbesondere folgende Ausnahmesituationen vorliegen:  Das betreffende Fahrzeug wird ausschließlich für alternative Bedienformen genutzt.  Es liegt für das betreffende Fahrzeug eine spezifische Genehmigung auf Ausnahme des Aufgabenträgers vor. 3.2.3. Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme erfolgt direkt durch die Verkehrsunternehmen des Nahverkehrsraums im Vorfeld der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Dabei überprüft das jeweilige Unternehmen jedes Fahrzeug im Bestand hinsichtlich der oben genannten Mindeststandards und übermittelt den Beschaffungsplan für Fahrzeuge der nächsten 5-8 Jahre. Die Grundlage der Erhebung der Fahrzeugeigenschaften bildet ein standardisierter Erfassungsbogen, der in Anlage 2 eingesehen werden kann. 3.3. Information und Kommunikation Für die Analyse der Informations- und Kommunikationsmedien hinsichtlich deren Barrierefreiheit werden zunächst Mindeststandards sowie Ausnahmen festgelegt. Anschließend erfolgen Ausführungen zur Bestandsaufnahme und zur Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Information und Kommunikation im ÖSPV. 3.3.1. Mindeststandards Damit die Information und Kommunikation im Nahverkehrsraum als barrierefrei gelten kann, müssen die folgenden Mindeststandards vollständig erfüllt werden. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, gelten die betreffenden Informations- bzw. Kommunikationwege als nicht barrierefrei und müssen prinzipiell barrierefrei weiterentwickelt werden. 13. Februar 2017 10 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Tabelle 4: Mindeststandards der Barrierefreiheit der Information und Kommunikation Mindeststandard Internetseiten/Apps der MDVGesellschafter und des MDV  Umsetzungsmöglichkeit: barrierefreie Verlinkung auf mdv.de, easy.go, DB Navigator oder insa.de Informationen an den Haltestellen Wege des Fahrscheinerwerbs Mobilitätsberatung Definition - Kontrastmodusänderung für kontrastreiche Darstellung - Anpassung der Schriftgröße sowie Nutzung einer serifenlosen Schriftart - Möglichkeit zur Darstellung in leichter Sprache/ Verwendung von Symbolen - Vorlesefunktion und Spracheingabe - Informationsauskunft für barrierefreie Reiseketten - Fahrplanaushang:  visuell stark kontrastierende Darstellung  Schriftgröße mindestens 12 Punkt, serifenlose Schriftart  Anbringungshöhe ca. 1,50 m - Leichte Sprache - Verwendung von Piktogrammen - Nutzung von QR-Codes für Bereitstellung von Informationen für mobilitätseingeschränkte Personen - Reduktion von Fußnoten auf notwendiges Maß - Der Fahrscheinerwerb im ÖPNV gilt dann als barrierefrei, wenn den Kunden alternative Vertriebswege in Verwirklichung des Zwei-Sinne-Prinzips zur Verfügung stehen, z.B.:  Stationäre Verkaufsstellen (Servicecenter)  Fahrer des ÖPNV-Fahrzeugs (Bus)  Vertriebspartner (z.B. Reisebüro)  MDV-Infomobil  Ticketautomat (stationär, Fahrzeuge)  Online-Shops  Handy-App (easy.go) - Die Kommunikation und Beratung im ÖPNV gilt dann als barrierefrei, wenn den Kunden alternative Informationswege in Verwirklichung des Zwei-Sinne-Prinzips zur Verfügung stehen, z.B.:  Telefonische Beratung  Persönliche Beratung  Beratung über E-Mail  (Beratung über Social-Media) - Das Personal für die persönliche Beratung ist jährlich durch die Verkehrsunternehmen speziell für barrierefreie Auskünfte zu schulen. 3.3.2. Ausnahmen Als Ausnahme von einer barrierefreien Information und Kommunikation wird die eingeschränkte zeitliche Verfügbarkeit von Dienstleistungen in diesem Bereich definiert, die personenbedient erbracht werden. Solche Angebote können sich auf bestimmte Zeiten der Verfügbarkeit (Öffnungszeiten) begrenzen. 13. Februar 2017 11 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV 3.3.3. Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme erfolgt direkt durch die betreffenden Akteure des Nahverkehrsraums im Zusammenhang mit einer anstehenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Tabelle 5: Akteure der Bestandsaufnahme: Information und Kommunikation Bereich der Information und Kommunikation Akteure Internetseiten/Apps der MDV-Gesellschafter und des MDV Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen, MDV Informationen an den Haltestellen Verkehrsunternehmen Wege des Fahrscheinerwerbs/ Mobilitätsberatung Verkehrsunternehmen, MDV Die Erhebung der Standards der Information und Kommunikation erfolgt für die einzelnen Teilaspekte auf Basis standardisierter Erfassungsbögen. Hierzu können die Anlagen 3.1 bis 3.3 eingesehen werden kann. Über die Ergebnisse der Erfassung werden die Behindertenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte durch die Aufgabenträger informiert und um Stellungnahme gebeten. 3.3.4. Priorisierung Prinzipiell sollen folgende Ziele bei der zukünftigen Gestaltung mit besonderer Priorität verfolgt werden:  technisch basierte Lösungen des 2-Sinne-Prinzips (bspw. Apps)  Schulung der Fahrpersonale zum Thema Barrierefreiheit z.B. nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz 13. Februar 2017 12 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Anlage 1: Erfassungsbogen für Haltestellen A: Allgemeine Kriterien 1. Erfassung des Haltestellennamens (Standardisiert nach MDV-Haltestellendatenbank, inkl. Bussteignummer). [Vorauswahlfeld] 2. Erfassung eines Richtungsbezugs der Haltestelle. (Erfassung der Zielhaltestelle der höchsten Liniennummer des Fahrplanaushangs). Bitte Foto nach Muster 1 erstellen! 3. Erfassung der GPS-Koordinaten. 4. Erfassung des Erhebungsdatums. [automatisch] 5. Angabe Name des Erfassers. [automatisch] B: Kriterien der Barrierefreiheit 6. Kann die Haltestellenaufstellfläche stufenfrei oder mittels einer Bordabsenkung (max. Höhe ca. 3 cm, ohne exakte Messung) aus allen üblichen Richtungen erreicht werden? Hinweis: Nahbereich ist so kurz wie möglich unter Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten zu wählen! Bitte Foto nach Muster 2 erstellen! a) Ja b) Nein 7. Ist die Bodenoberfläche des Haltestellenaufstellbereichs: erschütterungsfrei, rollfest, stufenlos und rutschfest? Bitte Foto nach Muster 3 erstellen! a) Ja b) Nein 8. Welche Bordsteinkante ist an der Haltestelle vorhanden? a. Keine Kante: Haltestelle ist ebenerdig mit Straße verbunden. b. Fußwegkante: kein Unterschied zu Bordsteinkante außerhalb des Haltestellenbereichs. c. Sonderbordsteinkante: Besonders erhöhte Bordsteinkante im Unterschied zu Fußwegbereich außerhalb des Haltestellenbereichs. 9. Sind vorhandene Haltestelleneinbauten visuell kontrastierend von der Umgebung unterscheidbar? a) Ja b) Nein c) keine Haltestelleneinbauten vorhanden 10. Ist ein taktiles Aufmerksamkeitsfeld (d.h. Rippenplattenfeld „Hammer“) im Bereich der Einstiegszone des Fahrzeugs vorhanden? Bitte Foto nach Muster 4 erstellen! a) Ja b) Nein 11. Beträgt die Durchgangsbreite zwischen Einbauten und Bus- bzw. Bahnsteig mind. 1,5 m? a) Ja 13. Februar 2017 b) Nein 13 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Anlage Anlage 2: Erfassungsbogen für Fahrzeuge Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Erfassungsbogens folgende Hinweise:  auf allen genutzten Erfassungsbögen ist der Name des Erfassers, das Datum sowie die Seitenzahl anzugeben  im Bereich „allgemeine Angaben“ sind konkrete Eintragungen vorzunehmen  in den restlichen Bereichen „Fahrzeugeinstieg und –ausstieg / Niveaugleichheit“, „Visuelle und akustische Informationsvermittlung“ sowie „Innenraumgestaltung“ sind zutref- fende Ausstattungsmerkmale anzukreuzen  eine Ausnahme besteht bei dem letzten Feld der „Innenraumgestaltung“. In diesem Feld ist kein Kreuz sondern eine konkrete Anzahl der Plätze für Rollstühle. Rollatoren, Kinderwagen oder ähnlichem einzutragen.  Ausstattungsmerkmale, die aus mehreren Teilaspekten bestehen, sind nur dann erfüllt, wenn alle Teilaspekte erfüllt sind. o z.B.: „Nummer und Ziel in Zielanzeige“ – es muss die Nummer und das Ziel in der Zielanzeige vorhanden sein, damit das entsprechende Feld angekreuzt werden kann. Ist beispielsweise nur die Nummer vorhanden, aber das Ziel wird in der Anzeige nicht dargestellt, dann kann das Feld nicht angekreuzt werden. 13. Februar 2017 14 13. Februar 2017 15 Mehrzweckfläche (MZF): Platzanzahl für Rollstühle, Rollatoren od. ähnlichem Datum: _______________ Mehrzweckfläche (MZF): stufenlose Erreichbarkeit der MZF bei NF Visuelle und akustische Informationsvermittlung Podeste und Stufen: visuell kontrastrierende Gestaltung Haltewunschtasten mit Brailleschrift Fußbodenbelag: rutschfest stufenfreie Erreichbarkeit von min. 30 % der Sitzplätze ausreichende, visuell kontrastrierende und erreichbare Haltevorrichtungen Erfasser:_______________ Piktogramme: visuell kontrastrierend & ausreichend Groß Ansage und Anzeige der nächsten Haltestelle im Inneren des Fahrzeugs Fahrzeugeinstieg und –ausstieg / Niveaugleichheit Nummernanzeige am Heck Nummer, Ziel und Linienverlauf an der Fahrzeugaußenseite rechts Nummer und Ziel in Front-Zielanzeige visuell kontrastrierende Türgestaltung Hublift oder ähnliches Hochflur Klapprampe Kneeling Allgemeine Angaben Niederflurtechnik (NF) zw. Tür 1 & Tür 2 Fahrzeuglänge in m Erstzulassung (Monat/Jahr) Fahrzeughalter Fahrzeugtyp Lfd. Nr. Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Anlage Erfassungsbogen für Fahrzeuge Seite:__/__ Innenraumgestaltung Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Anlage Anlage 3: Erfassungsbogen der Informations- und Kommunikationswege Anlage 3.1: Internetseiten und Apps A: Allgemeine Kriterien ___________________________________________ 1. Name der Institution/ des Verkehrsunternehmens ___________________________________________ 2. Internetadresse/ Name der App ___________________________________________ 3. Erfassungsdatum B: Kriterien der Barrierefreiheit Ja 4. Verfügt die Internetseite/ App über eine Kontrastmodusänderung zur kontrastreichen Darstellung? 5. Sind die verwendeten Schriftarten (Standardschrift) ohne Serifen? 6. Ist die Schriftgröße nach Bedarf anpassbar? 7. Besteht eine Option zur Darstellung in leichter Sprache? 8. Verfügt die Internetseite/ App über eine Vorlesefunktion und die Möglichkeit einer Spracheingabe? 9. Können über die Internetseite/ App gezielt barrierefreie Reiseketten beauskunftet werden? 10. Wird eine barrierefreie Informationsvermittlung durch Verlinkung auf mdv.de, insa.de, DB Navigator oder easy.go ermöglicht? 13. Februar 2017 Nein 16 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Anlage Anlage 3.2: Informationen an Haltestellen A: Allgemeine Kriterien ___________________________________________ 1. Name der Institution/ des Verkehrsunternehmens ___________________________________________ 2. Erfassungsdatum B: Kriterien der Barrierefreiheit Ja Nein Fahrplanaushänge 3. Verfügen die Fahrplanaushänge an allen Haltestellen über eine visuell kontrastrierende Darstellung? 4. Ist die für Fahrplanaushänge verwendete Schrift ohne Serifen? 5. Beträgt die für Fahrplanaushänge verwendete Schriftgröße mindestens 12 Punkte? 6. Beträgt die Anbringungshöhe des Fahrplanaushangs ca. 1,50m? 6. Wurden Fußnoten in Fahrplanaushängen auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert? alle Informationsquellen 7. Erfolgt die Veröffentlichung von Informationen an Haltestellen in leichter Sprache? 8. Erfolgt die Verwendung (standardisierter) Piktogramme? 9. Befinden sich an den Haltestellen QR-Codes welche mit kompatiblen Geräten zur Bereitstellung weiterführender Informationen für mobilitätseingeschränkter Personen genutzt werden können? 13. Februar 2017 17 Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV Anlage Anlage 3.3: Barrierefreier Fahrscheinerwerb/ Mobilitätsberatung A: Allgemeine Kriterien ___________________________________________ 1. Name der Institution/ des Verkehrsunternehmens ___________________________________________ 2. Erfassungsdatum B: Kriterien der Barrierefreiheit 3. Anzahl betriebseigener stationärer Verkaufsstellen: __________ 4. Anzahl externer Vertriebspartner (Reisebüro, Servicestellen etc.): __________ 5. Anzahl betriebseigener stationärer Automaten: __________ 6. Anzahl betriebseigener Automaten in Fahrzeugen: __________ 7. Anteil der mit mobilen Automaten ausgerüsteten Fahrzeuge (in Prozent): ________% Fahrscheinverkauf 8. Personenbedienter Fahrscheinverkauf durch Busfahrer? 9. Erfolgt der Fahrscheinverkauf über Automaten? 10. Wird ein Online-Shop zum Fahrkartenverkauf betrieben? Ja Nein Wege der (personenbedienten) Mobilitätsberatung 11. Telefonische Beratung? 12. Persönliche Beratung? 13. Beratung über E-Mail? 14. Beratung über Social-Media? Schulung 15. Wird das Personal für die persönliche Beratung jährlich im Hinblick auf barrierefreie Auskünfte geschult? 13. Februar 2017 18 Stand: 19.10.2017 Abwägungsprotokoll - Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Leipzig lfd. Nr. Autor Autor + lfd. Nr.Seite 0 Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH VMS 1 1 Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH VMS 2 2 Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH VMS 3 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis S-Bahn S5 und S5x mit Flügelung Werdau # Die Zielstellung,[…], in Werdau Züge in Richtung Plauen - Hof und Zwickau zu flügeln, geht konform mit dem Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau. # Die gegenwärtig laufende Vereinbarung, dass die Linie VL 2 […] über Werdau geführt wird und dort Anschlüsse an die S5 und S5x herstellt, läuft bis zum 11.12.2017. Diese Linienführung sieht der ZVMS als ein Kap. Kompromiss [...]. 4.2.2 # In den NVP sollte auch ein Flügeln der Züge in Gößnitz einfließen, um Glauchau ebenfalls umsteigefreu an Leipzig anzubinden. Das könnte alternierend zur Flügeung in Werdau erfolgen. # Um eine Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h zwischen Zwickau und Leipzig nutzen zu können, sollte die S5x beschleunigt und zu einem Regionalexpress weiterentwickelt werden. Wir empfehlen deshalb, das Erfordernis der Halte zwischen Leipzig und Altenburg als Prüfauftrag in den NVP aufzunehmen. Elektrifizierung der Strecke Leipzig - Döbeln # Die Erweiterung des S-Bahn-Netzes und dessen Ausdehnung bis Döbeln wird begrüßt Kap. 4.3 # Innerhalb der Verbindung zwischen dem Gebiet des ZVMS und ZNVL ist die Bedeutung für den VMS niedriger einzustufen, weil nur ein kleiner Teil des Verbundgebietes berührt wird # Der ZVMS verfolgt das Ziel den SPNV bis in das Zentrum von Döbeln zu verlängern S-Bahn Verlängerung bis Narsdorf und Ausbau der Strecke Chemnitz Leipzig # Die Entwicklung dieser Eisenbahnstrecke ist von besonderer Bedeutung für den Raum Chemnitz - Zwickau / Erzgebirge / Mittlere Zwickauer Mildental # Gegen die vorgesehene Erweiterung bis Narsdorf und den Ausbau zu einem Bahnhof hat der ZVMS Vorbehalte, weil damit der Endpunkt direkt an der Verbundsgrenze liegen würde und die Trennung der Verbundräume ungewollt herausgehoben wird. # Eine Erweiterung der vorhandenen Stellplätze für Fahrräder und PKW sollte Bestandteil des NVP werden um den Zugang zum RE 6 insbesondere für Pendler zu verbessern # Die im Umfeld liegenden Orte besitzen keine oder nur dem Kap. 4.3 Schülerverkehr dienende öffentliche Verkehrsverbindung # in Anlage 16 sollte die Kapazität der Stellplätze in Narsdorf nachgetragen und in Tabelle 22 die Einrichtung weiterer Stellplätze vorgesehen werden # Die Wegebeziehung für Umsteiger zwischen Bus und Eisenbahn sind optimal # Von vordringlicher Bedeutung ist die Umsetzung eines längeren zweigleisigen Abschnittes vor Leipzig, zusätzlicher Kreuzungsbahnhöfe und damit Fahrzeitverkürzung zwischen Chemnitz und Leipzig sowie deren vollständige Elektrifizierung # kurzfristig sollte der gleichzeitige Halt von zwei RE 6 Zügen auf dem Leipziger Hbf. als Zielstellung formuliert werden ,um die Fahrzeit in beide Richtungen geringer als 60 min zu halten. Sonst droht die Bedienung mit Fernbussen auf der Strecke C-L- Anlage 2 in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) MN ja MN ja geänderter Inhalt Prüfen: Flügeln der Züge in Gößnitz Erfordernis der Halte zwischen Leipzig und Altenburg (RE zwischen Zwickau und Leipzig) "(auf Wunsch des ZVMS bis Döbeln Zentrum)" ja Kommentar ZVNL Die Halte der Linie S 5x im Abschnitt Leipzig Hbf (tief) - Altenburg stehen für uns grundsätzlich nicht zur Disskusion. Böhlen und Markkleeberg sind gesetzt die Stationen im Citytunnel, Leipzig MDR sowie Leipzig Connewitz ebenso. Einzig über den Halt Markkleeberg Nord könnte man nachdenken, hier wäre jedoch vorab zu prüfen ob dies nennenswerte Fahrzeitgewinne brächte. ggf. Döbeln Zentrum ergänzen Tab. 22 überarbeiten Analge 16 enthält Stellplätze in Narsdorf Eine Zielstellung ist es den Ausbau Leipzig - Chemnitz ggf. um Kreuzungshalt in Leipzig zweigleisigen Abschnitt ergänzen Volkmarsdorf in Fahrtrichtung gleichzeitige Halt von zwei RE 6 Chemnitz (+ 5 Minuten) nicht mehr zu Zügen auf dem Leipziger Hbf. als benötigen. Zielstellung formulieren P+R Narsdorf: "Ausbau in Planung" MN Kommentar vci Zielstellung sollte sein, dass Züge der Linie RE 6 sich im Abschnitt Leipzig Hbf Liebertwolkwitz ohne Halt begegnen können und somit der Kreuzungshalt von 5 Minuten in Leipzig Volkmarsdorf in Fahrtrichtung Chemnitz entfällt. Der gelichzeitige Halt von zwei Zügen der Linie RE 6 wäre theoretisch bereits heute möglich, auf Grund der Fahrzeiten von knapp über 60 Minuten zwischen Leipzig und Chemnitz ist dies derzeit ausgeschlossen. Seite 1von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. 3 4 5 Autor Autor + lfd. Nr.Seite Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NASA 1 20 Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis Angebotscharakterisierung SPNV # In der Tabelle zum Netz MDSB 1 wäre die Linie S11 zu ergänzen # In der Karte auf Seite 20 ist diese Linie noch als Linie S1 dargestellt # Tabelle und Karte (Linienverlauf) der Linie S3 korrigieren, sodass diese von/nach Halle-Nietleben geführt wird anstelle von Halle-Trotha # Korrektur ebenso in Anlage 9 + 10 # In der Karte sollte die angedeutete Bahnverbindung zwischen Merseburg Kap. und Buna-Werken entfernt werden 2.2.1 # Der Eintrag "Zeitweise Abellio GmbH" in der Tabelle zum Netz MDSB II Anlage ist nicht erforderlich, da der Verkehrsvertrag nur mit DB Regio 9 + 10 abgeschlossen wurde # Bei der Auflistung der Ausstattungsmerkmale der Fahrzeuge des Netzes STS ist das Merkmale "teilklimatisiert" durch "klimatisiert" zu ersetzen # Bei den Elektronetzen ist das Ausstattungsmerkmal "Niederflursteig" zu ergänzen # In den Überschriften zur Tabelle 3 sollten konkrete Jahreszahlen ergänzt werden in Synops e aufgen. durch MN Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) ja geänderter Inhalt Kommentar vci #generell über Kap. 2.2.1 ergänzt: "Stand der Darstellung ist das 2. Halbjahr des Fahrplans 2015/16". #als Fußnoten eingefügt: "Leipzig Messe – Leipzig-Stötteritz ab Dez. 2016 als S 11"; "ab Dez. 2016 nach Halle-Nietleben" (für S3)" #Merseburg - Buna-Werke entfernt, Karten sind im Dokument noch zu die einzelnen Punkte anpassen, dabei Bitte im Konzept die S 11 immer in S 6 ersetzen umwnadeln. (wird bereits ab Fahrplan #"Zeitweise Abellio GmbH" gelöscht zwischen Bestandsaufnahme und Konzept unterscheiden 2018 umgesetzt) #bei STS "teilklimatisiert" durch "klimatisiert" ersetzt #bei E-Netzen nach dem Merkmal Schiebetritte "Niederflureinstieg" ergänzt #über Tab. 3 "(Fahrplan 2. Hj. 2016)" ergänzt NASA 2 Verkehrsnachfrage im SPNV # Abbildung 4: Verkehrsnachfrage entspricht nicht den uns vorliegenden Kap. 2.3 Daten. Möglicherweise Überlagerung zweiter EVU # Die Zahl 0,1 (100 Rkm / km BL) ist durch die Zahl 0,4 zu ersetzen zwischen Delitzsch und Eilenburg möglicherweise vergleichbarer Fehler MN ja NASA 3 Tarif # Es sollte auch auf die besonderen Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG (Tfv 601) verwiesen werden Kap. 2.4 # Erste / Zweite Zeile S. 38: Bei Nutzung der BahnCard wird auch innerhalb des MDV-Gebiets der BB DB angewendet. # Bezüglich der Übersicht der Fahrpreise empfehlen wir, eine Anlage mit Stand August 2017 zu verwenden MN ja MN ja ergänzt: "Die genannten Systeme werden auf Basis des INSA-Datenpools bzw. in Kooperation mit INSA betrieben." Verweis auf INSA ergänzen; Textvorschlag ist zu diskutieren MN ja ergänzt: ", sofern kein funktionierender Automat im Zug vorhanden ist." wird ergänzt MN ja in Karte ergänzt; Karte ist im Dokument noch zu ersetzen vci überarbeitet Grafik MN ja Fussnote: "von Station zu Station"; Korrekturen sind erfolgt Hinweis und Korrektur werden ergänzt; Abwägung S5 durch ZVNL 6 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NASA 4 7 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NASA 5 8 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NASA 6 9 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NASA 6 38 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Fahrplaninformation # Wir würden es begrüßen, wenn bzgl. www. Mdv.de und easy.Go dargestellt würde, dass die Systeme auf Basis des INSA-Datenpools / in Kap. Kooperation mit INSA betrieben werden. Die betrifft auch die 2.5.1 Tarifinformation in Kapitel 5.2.2 # Empfehlung: ein weiter Abschnitt in Kapitel 4 oder 5 zur Weiterentwicklung der Fahrgastinformation ist zu empfehlen: Ein TextVordruck ist der Stellungnahme der NASA zu entnehmen!! Kundenbetreuung und Fahrkartenverkauf Kap. # Bezüglich des Kaufs von Tickets beim Zugpersonal empfehlen wir die 2.5.2 Ergänzung "sofern kein Automat im Zug vorhanden ist" Infrastruktur # In Abbildung 7 sollte zwischen Halle (Saale) und Gröbers die S-BahnKap. 2.6 Strecke (120 km/h) und Fernbahnstrecke (160 km/h) separat dargestellt werden Verbindungsqualität # Bzgl. Reisezeit zwischen MIV und ÖPNV sollte definiert werden, ob es von "Tür zu Tür" oder zwischen den Bahnstationen gemeint ist Kap. 2.6 # Tabelle 12: Korrektur der Reisezeit zwischen Leipzig und Dessau auf 45 Tabelle min 12 # Als Maßnahme zurr Verbesserung der Verbindungsqualität wird die Verlängerung der S5x nach Halle aufgelistet. Anstatt der S5x sollte die Linie S5 genannt werden, da die S5x die stündliche Grundbedienung auf der Flughafenstrecke Halle darstellt Kommentar ZVNL geändert auf 0,3 Verweis auf Tfv 601 eingefügt Werte nochmals prüfen Prüfung ergab 0,1 ist tatsächlich nicht korrekt, es Fahren knapp 300 Fahrgäste im Querschnitt Halle - Delitzsch bzw. Delitzsch - Eilenburg bitte den Wert auf 0,3 abändern. nur Verweis auf Tfv 601 einfügen nein, bitte nicht ergänzen ja ist korrekt, eignetlich ist die S 5x die Grundbedienung und die S 5 die zu erweiternde. Bitte entsprechend abändern. Seite 2von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. Autor Autor + lfd. Nr.Seite 10 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) MN ja Beträgt die enthaltene Wegezeit mehr als 5 min ist die Übergangszeit von 15 vci präzisiert min dennoch einzuhalten. was wird präzisiert? Bis zu welcher max. Wegezeit gilt es noch als Verknüpfungspunkt Stationsbezeichnungen werden angepasst; weitere Anmerkungen muss der ZVNL abwägen Bitte ergänzen, dass die stündliche tägliche Erweiterung der S 5 nach Halle Wunsch des ZVNL ist, die Nasa allerings noch keine Entscheidung dazu getroffen hat und zunächst die weitere Entwickung der Nachfrage abwartet. 2023 ergänzen; Textpassage nicht ergänzen RE 18 ab Dez. 2017 Sehen wir genau so. Textpasage bitte nicht ergänzen. geänderter Inhalt NASA 6 Anschlüsse durch den ÖSPV Kap.4.1. #Präzisierung der Textpassage: hat die max. Übergangszeit für geplante 5 Anschlüsse von 15 min auch Gültigkeit, wenn die enthaltene Wegezeit mehr als 5 min beträgt? 11 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NASA 6 Zielnetz 2018 + # Die Bedienung von Halle-Nietleben im 30-min Takt erfolgt voraussichtlich erst ab dem Fahrplan 2019/2010 # Bitte als Endpunkt der S2 immer "Dessau-Hbf." angeben Kap.4.2. # Die Führung der S 5 von/nach Halle ist nur Mo-Fr in der 2 Hauptverkehrszeit vorgesehen, die Ausweitung bis zu einem tgl. Tabelle halbstündigen Angebot ist noch zu entscheiden 15 + 17 # Diese abweichende Position des Aufgabenträgers Sa-Anhalt zum ZVNL ist sachlich darzulegen - auch Tabelle 15 ist entsprechend anzupassen # Tabelle 17: Linienverlauf E 13: Ersetzen von "Dessau" durch "DessauRoßlau" MN ja "Eine stündliche, tägliche Erweiterung der S5 nach Halle ist das Ziel des ZVNL: Seitens der NASA ist dazu jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden, da zunächst die weitere Entwicklung der Nachfrage abgewartet werden soll." 12 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NASA 6 Kap.4.2. 4 Tabelle 15 + 17 MN ja 2023 Exkurs Fernverkehr # die neue IC-Verbindung Karlsruhe - Nürnberg - Jena - Leipzig ist ab 2023, nicht ab 2030 vorgesehen. An dieser Stelle sollte folgende Textpassage geändert werden: Siehe Stellungnahme NASA Maßnahmenprogramm Infrastruktur # Empfehlung: Infrastrukturmaßnahmen zur doppelten Gleisverbindung in der Nordeinfahrt des Citytunnel Leipzig zur flexiblen Bedienführung--> (S. Stellungnahme: Zugehörige Textpassage Nr. 9) # Künftige Planung von Bahnsteiglängen bei elektr. Strecken von mind. 140m (Sachsen-Anhalt 155m) --> S. Stellungnahme: Zugehörige Textpassage Nr. 10) Kap. 4.3 # Alle Bahnsteige mit einer Bahnsteighöhe = 0,55 m planen, damit insbesondere bei S-Bahnen stufenfreie Einstiege möglich sind # Prüfung des zusätzlichen Haltepunktes "Zizschen See" wird aufgrund der kritischen Reisezeit kritischen Reisezeit zw. Gera und Leipzig kritisch gesehen, Zustimmung erfolgt nur, wenn die Verdichtung des Angebotes zu einem differenzierten Haltekonzept führt 13 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NASA 6 14 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NASA 6 15 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 1 16 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 2 2 17 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 3 32 18 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 4 50 19 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 5 52 - 53 20 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 6 53 21 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 7 63 Anlage # Legende: Ergänzung, dass nur die wichtigen Streckenknoten und Plus10 Bus-Anschlüsse im ZVNL-Gebiet dargestellt sind vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Kap. 0 1. Jahresangabe 2016: Erarbeitung und Beschlussfassung erfolgt 2017 Deckbla tt Kap. 0 Redaktionsschluss: 31.12.2016 Erarbeitung erfolgt 2017 , Seite 2 Redaktionsschluss liegt ebenfalls im Jahr 2017 Landkreis Leipzig: Die Regionalbus Leipzig GmbH und die THÜSAC Kap. bedienen noch folgende Grund- und 2.2.2 Mittelzentren: Groitzsch/Pegau und Bad Lausiek (beide) Markranstädt, Tabelle Naunhof, 4 Brandis (Regionalbus Leipzig) , Frohburg (THÜSAC). Bitte ergänzen. Ausbau der Stationen Leipzig-Stötteritz., Leipzig- Satzzeichen - Punkt Kap.: nach Stötteritz entfernen 2.8 Connewitz, .. .. Raum- und Bevölkerungsstruktur: Ggf. sollte neben der "Best-Variante I" auch die Variante 2 der Bevölkerungsentwicklung/StaLa genannt werden, auch wenn diese Kap. 3.1 wesentlich weniger optimistisch ist. Eine Anmerkung diesbezüglich sollte auf jeden Fall erfolgen. 2. Absatz, 1. Zeile: Kap. 3.1 Zwischen dem Wort Verkehrsnachfrage und dem Klammerzusatz ein Leerzeichen setzen. Kap. 4.2 Letzter Satz: Vor Normjahr - ein - einfügen. MN ja MN ja MN Kenntnisnahme MN Kenntnisnahme MN MN Kommentar vci 9. Bahnsteigkonzept Die Bahnsteige sind mit einer Höhe von 55cm über Schienenoberkante zu planen, um im Verbandsgebiet den stufenfreien Zugang in die mehrheitlich darauf ausge-richteten Fahrzeuge gewährleisten zu können. Vorschläge muss der ZVNL abwägen In Hinblick auf die eingesetzten und zukünftig einzusetzenden Fahrzeuge auf elektrifizierten Strecken sind Bahnsteig-längen von mindestens 140 m zu planen. Legende ergänzt Legende ergänzen ja ergänzt wie vorgeschlagen wird ergänzt ja geändert wie vorgeschlagen Kommentar ZVNL Zu den Bahnsteiglängen 140 m und Bahnsteighöhen 55 cm sollten wir uns äußern. Die doppelte Gleisverbindung nehmen wir nicht auf. Die Kritik zu Zitzschen nehmen wir zur Kenntnis gehen aber nicht weiter darauf ein. Auch für uns ist klar, dass ein zusätlicher Halt nur bedient werden kann, wenn dadurch die Anschlüsse in Leipzig sowie Gera Hof und Saalfeld nicht gefähredet werden. Variante 2 erwähnen und in Tabelle 8 übernehmen Begründung welche Variante genommen wurde MN nein MN ja geändert wie vorgeschlagen MN ja eingefügt Seite 3von 19 Stand: 19.10.2017 Autor + lfd. Nr.Seite Kap. / Pkt lfd. Nr. Autor 22 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 8 65 - 69 Kap. 4.2.1. 23 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 9 83 Kap. 4.3 24 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 10 88 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 11 Landratsamt Landkreis Leipzig Landratsamt Landkreis Leipzig Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 12 LKRL 13 LKRL 14 37,38 29 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 15 41-44 30 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 16 31 Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 17 Landratsamt Landkreis Leipzig Landratsamt Landkreis Leipzig LKRL 18 LKRL 19 25 26 27 28 32 33 34 Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH ABELLI O1 35 Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH ABELLI O2 33 36 39 Wesentlicher Inhalt/Hinweis Zielnetz 2018+: In der letzten Fahrplankonferenz wurde anstatt der S 11 bis Borna/Geithain die S-Bahn 6 benannt, ab Dezember Fahrplan 2017 . Sollte die Änderung hier nicht aufgenommen werden. Punkt 3, Ausbau Hp Narsdorf zum Bahnhof: Bei Verlängerung der S Bahn Punkt 4.2.1 beachten 11 oder 6 Verknüpfung zum motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr (P&R, B&R)- Das Kapitel kommt aus Sicht des Landkreises Leipzig viel zu Kap. 5.2 kurz. Radverkehr und die Elektromobilität muss mehr Berücksichtigung finden. Ziel: Schaffung von Ladesäulen an den P&R und B&R - Plätzen Bitte Plausibilitätsprüfung bei den Orten Markranstädt, Frohburg, Narsdorf Anlage und Großlehna. Bei diesen Kommunen ist der Wert vor allem am Sonntag 11 und Feiertag viel höher als Mo-Fr Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) MN ja Karten muss noch angepasst werden Prüfung durch ZVNL Ja bitte S 11 in S 6 abändern (siehe oben) MN ja S6 Ja bitte S 11 in S 6 abändern (siehe oben) MN nein geänderter Inhalt Kommentar vci Prüfung durch ZVNL Querverweis auf die Planungen der LK ja geändert lt. Kommentar ZVNL Stand 2015 - Geht es auch aktueller? Der Nahverkehrsplan soll 2017 beschlossen werden. MN ja auf August 2017 aktualisiert (einschließl. Anl. 12 Tarifzonenplan) Tarifstand angeben. MN ja "Stand August 2017" ergänzt Der Haltepunkt Großbothen hat keinen Fahrkartenautomaten. MN ja Großbothen entfernt Prüfung durch ZVNL ja ist korrekt, bitte abändern MN ja Neukirchen-Wyhra auf 12 B&R Stellplätze geändert. Prüfung durch ZVNL Bitte Neukirchen-Wyhra auf 12 B&R Stellplätze ändern. Alles andere stimmt. Anlage Bitte Plausibilitätsprüfung: Hat Großbothen wirklich 100B&R Stellplätze, 16 Neukirchen-Wyhra 20 B&R, Lauterbach-Steinbach 3 B&R und 0 P&R? Prüfung durch ZVNL bitte aktualisieren 45 MN Kenntnisnahme in Antwort an ToeB kommunizieren 46 Anlage Gibt es eine Erklärung für die Negativentwicklung der KBS 525 und der 18 KBS 582? MN Kenntnisnahme in Antwort an ToeB kommunizieren 52 Anlage Nummer 11, Spalte Kapitel NVP ---+ Schreibfehler: Verkehrsträger 22 MN ja 53 Kap. 3 Leeres Blatt ? MN ja vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Werte für Großlehna stimmen nicht: Bitte anpassen auf Mo - Fr 90, Sa 55 und So 34; Sonntagswerte für Frohburg, Markranstädt und Narsdorf stimmen nicht: Bitte Sonntagswert für Frohburg auf 108 abändern Bitte Sonntagswert für Markranstädt auf 100 abändern Bitte Sonntagswert für Narsdorf auf 80 abändern MN Anlage Gibt es eine Erklärung für die Negativentwicklung der RB l13? 17 24 Kommentar ZVNL Maßnahmenprogramm Infrastruktur # Empfehlung: Nennung einer einheitlichen Bahnsteighöhe (außer Kap. 4.3 Fernverkehr) von 55 cm, da im ZVNL alle Neufahrzeuge mit der dazu passenden Einstiegshöhe bestellt worden sind MN ja Gesamt Bitte um einheitlichen Firmenbezeichnung als Abellio Rail dokume Mitteldeutschland GmbH ( vgl. NVP 2016, S. 24 "Abellio GmbH") nt MN ja Negativentwicklung ist u.a. mit dem prognostizierten leichten Bevölkerungsrückgang der Orte entlang dieser Strecke zu erklären Negativentwicklung ist u.a. mit dem prognostizierten leichten Bevölkerungsrückgang der Orte entlang dieser Strecke zu erklären korrigiert entfernen 9. Bahnsteigkonzept Die Bahnsteige sind mit einer Höhe von 55cm über Schienenoberkante zu planen, um im Verbandsgebiet den stufenfreien Zugang in die mehrheitlich darauf ausge-richteten Fahrzeuge gewährleisten zu können. In Hinblick auf die eingesetzten und zukünftig einzusetzenden Fahrzeuge auf elektrifizierten Strecken sind Bahnsteig-längen von mindestens 140 m zu planen. geändert wie vorgeschlagen Seite 4von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. Autor Autor + lfd. Nr.Seite Kap. / Pkt 36 Nahverkehrsgesellsc NVS 1 haft Thüringen mbH 24 Kap. 2.2.1 37 Nahverkehrsgesellsc NVS 2 haft Thüringen mbH 28 Kap. 2.2.1 38 Nahverkehrsgesellsc 65,66,69, NVS 3 haft Thüringen mbH 71 Kap. 4.2.1 39 Nahverkehrsgesellsc NVS 4 haft Thüringen mbH 76,77 Kap. 4.2.2 40 Nahverkehrsgesellsc NVS 5 haft Thüringen mbH 78 Kap. 4.2.2 41 Nahverkehrsgesellsc NVS 6 haft Thüringen mbH 80 Kap. 4.2.4 42 43 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Industrie- und Handelskammer zu Leipzig IHK 1 IHK 2 44 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig IHK 3 45 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig IHK 4 46 Zweckverband ÖPNV VVV 1 Vogtland vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Wesentlicher Inhalt/Hinweis Ausstattung, "Steckbrief Saale-Thüringen-Südharz": Teilklimatisierung stimmt nicht! Mögliche weitere Elemente: + Reservierungssystem + Leselampe und Sonnenschutzrollos in der 1. Klasse + Sitzclubecke "Steckbrief Dieselnetz Nordosthüringen": Die Bezeichnung dieses Netzes ist" Dieselnetz Ostthüringen". + Reservierungssystem + Leselampe und Sonnenschutzrollos in der 1. Klasse + Sitzclubecke Zielnetz 2018+ # Führung der S11 von/nach Markranstädt wird begrüßt # Bitte um Prüfung, ob S11 gemeinsam mit NASA bis Weißenfels oder Naumburg verlängert werden kann (somit profitiert die Region vom CTLeipzig und es erfolgt Beschleunigung der SE 15 sowie RE 17) Zielnetz 2025+ # Begrüßt wird die geplante Gestaltung der Verbindung Leipzig - Zeitz Gera sowie der Beschleunigung der RE 15/RE 17 zwischen Leipzig und Weißenfels. Zielnetz 2025+ Die direkte Anbindung der Städte Saalfeld und Hof mit Flügelung in Weida erfolgt durch die Linie EBx 12 (nicht EB 22). Exkurs Fernverkehr. 3. Absatz: Die Einführung der beschriebenen IC-Verbindung Karlsruhe - Nürnberg Jena Leipzig ist nach unserem Kenntnisstand ab Ende 2023 avisiert. Raum- und Bevölkerungsstruktur: Vorstellung der "Studie zur Organisation des Stadtverkehrs in Leipzig unter besonderer Beachtung des Wirtschaftsverkehrs" mit folgenden Anregungen: # Auspendlerzahlen aus Leipzig steigen, da Arbeitsplätze im Umland von kap. 3.1 Leipzig besetzt werden müssen # Der Pendlertrend im NVP sollte die Relation vom Wohnort im Mittelzentrum zum Arbeitsort im Oberzentrum betrachten! # Eine neue Schnittstellen Planung SPNV/ÖPNV sollte daher bis in die 2. Reihe der Mittelzentren (Bis Torbau, Oschatz, Borna) angestellt werden Linienbezogene Maßnahmen: # Bessere Vertaktung und Vermarktung der S9 wird erwünscht, damit diese als Zubringer für den ICE in Richtung München fungiert Kap. 4.2. # RE 10: Zur Beschleunigung der Fahrzeit ist es nicht nützlich, den Halt in Taucha zu belassen --> der S-Bahn-Takt (S4) reicht hier aus. Für Eilenburg Ost wäre er hingegen ein Zugewinn Stationsbezogene Maßnahmen: # Station "Eilenburg Ost" sollte mehr in den Fokus gerückt werden, da immerhin 300 Einsteiger pro Tag - mit Reduzierung der Halte der RE 10 verschlechtert sich hier das Angebot sogar Kap. 4.2. # Station weißt erhebliche Baumängel auf --> Verbesserung erwünscht # Alle Stationen der Linie S4 machen keinen guten Eindruck --> Beseitigung der Mängel hinsichtlich Bahnsteighöhe, Barrierefreiheit und Vorplatzgestaltung ist erwünscht Kap. 2 Allgemein: Analyseteil zum NVP ist weitestgehend schlüssig! Zielnetz 2018+ # Möglichkeiten der Wiederinbetriebnahme der Expresslinie 16 Leipzig Werdau - Plauen Hofwerden werden geprüft. Umsetzung nächstmöglich, spätestens zum Zielnetz 2025 + Kap. 4.2.1# Begründung: derzeit ist die SPNV-Anbindung der Region Hof / Vogtlandkreis nach Leipzig im Sinne der Reisezeit zum MIV nicht konkurrenzfähig. # Ziel: eine schnelle Verbindung ohne Einbindung des CT-Leipzig mit einer MIV konkurrenzfähigen Reisezeit in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) MN ja korrigiert und ergänzt wird ergänzt MN ja korrigiert und ergänzt wird ergänzt MN Kenntnisnahme MN Kenntnisnahme MN ja Satz gestrichen. MN ja 2023 ja ergänzt: "In diesem Zusammenhang werden steigende Auspendlerzahlen aus Leipzig erwartet, da die im Umland von Leipzig entstandenen Arbeitsplätze auch besetzt werden müssen." MN ja "Das vertaktete Angebot der Linie S9 wird zukünftig in der Abwägung ZVNL Öffentlichkeitsarbeit besser vermarktet." MN Nein MN Kenntnisnahme MN Kenntnisnahme MN geänderter Inhalt Kommentar vci Kommentar ZVNL Prüfung durch ZVNL außerhalb NVP Wird korrigiert Pendlertrend ergänzen; Schnittstellenplanung bleibt Halt des RE 10 in Taucha ist gesetzt. Bessere Vermarktung der S 9 kann aufgenommen werden Prüfung durch ZVNL außerhalb des NVP Initiative des ZVV Finanzierung offen ggf. in 2025+ Seite 5von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. Autor Autor + lfd. Nr.Seite 47 Zweckverband ÖPNV VVV 2 Vogtland 48 Zweckverband ÖPNV VVV 3 Vogtland 49 50 Ebx 12 Leipzig - Saalfeld: Die NVS und ZV ÖPNV Vogtland sowie EVU befinden sich in Gesprächen Kap. 4.2 zur Durchbindung der Linie ab Gera nach Plauen Hp Mitte bzw. in das Elstertal. Ergebnis ist noch offen - Ggf. in den NVP mit aufnehmen Ebx 12 Leipzig - Saalfeld: # Im Zielnetz 2018+ wird der EBx 12 als Regionalbahn geführt, im Zielnetz Kap. 4.2.12025+ als Expresslinie - Unterschiedliche Zuordnung ist unklar! Zweckverband ÖPNV VVV 4 Vogtland Landesdirektion Sachsen LDS 1 52 Landesdirektion Sachsen LDS 2 53 Landesdirektion Sachsen LDS 3 54 Landesdirektion Sachsen LDS 4 55 Landesdirektion Sachsen LDS 5 56 Landesdirektion Sachsen LDS 6 57 Landesdirektion Sachsen LDS 7 58 Landesdirektion Sachsen LDS 8 59 Landesdirektion Sachsen LDS 9 60 Landesdirektion Sachsen LDS 10 61 Landesdirektion Sachsen LDS 11 62 Landesdirektion Sachsen LDS 12 Wesentlicher Inhalt/Hinweis Zielnetz 2025+ / Expresslinien: Die Expresslinie 16 Leipzig - Werdau - Plauen - Hof wird fortgeführt bzw. Kap. 4.2.2 soweit noch nicht erfolgt vertraglich zur Betriebsaufnahme ab Fahrplanwechsel im Dezember 2025 eingeführt. Zielnetz 2025+ / S-Bahn-Linien: Sofern die Expresslinie 16 Leipzig - Werdau - Plauen - Hof fortgeführt bzw. Kap. 4.2.2 ab Fahrplanwechsel im Dezember 2025 eingeführt wird, entfällt die Verlängerung der S-Bahn-Linie S 5x nach Plauen -Hof. Zweckverband ÖPNV VVV 4 Vogtland 51 Kap. / Pkt # Kapitel fällt mit 5 Seiten sehr knapp aus # Fragwürdig ist, warum 2 verschiedene Datengrundlagen zur Bevölkerungsentwicklung genutzt werden ( 1 x Berechnung Freistaat Kap. 3.1 Sachsen, 1x Berechnung der Stadt Leipzig) # Schwachpunkt: integrierte Verkehrsmodell des MDV, da nur mittlere Werktage in die Berechnung einfließen # Festgelegte Bedienstandards werden begrüßt # Einführung Linie S11 wird positiv entgegen genommen --> als Startpunkt Kap. 4 wird Markranstädt als weiteren wichtiges Grundzentrum im Leipziger Umland priorisiert Anbindung Grimma - Zielnetz 2015+ # Die im Zielnetz 2015+ definierte Elektrifizierung der Strecke nach Döbeln Kap. 4 wird begrüßt, da damit Grimma mit der RB 110 als neue S-Bahn-Linie in das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz eingebunden wird Kap. 4 # Positive Resonanz auf den Plan, die S5 und S5X bis Halle zu verlängern Infrastruktur-Maßnahmen Prüfung der Errichtung neuer S-Bahn-Haltestellen (L-Althen, L-Paunsdorf) Kap. 4.2 # Aufnahme der von der Stadt Leipzig erarbeiteten Ergebnisse dazu wird gewünscht (mehr Zusammenarbeit bzw. Abstimmung) 16 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Punkt 5: "Haltepunkt Radefeld Porsche" Kap. 4.2 # durch die Hohe Nachfrage an Pendlerverkehr sollte hier eine höhere Priorität angesetzt werden! # Es wird empfohlen, Untersuchungen zu P&R-Anlagen für Kap. 4.2 Großveranstaltungen im Süden Leipzigs an de B2 zu beschleunigen. # Auf die Kundengruppe der Fußballanhänger geht der ZVNL nicht ein! Kap. Einwohnerzahl Stadt Leipzig: 545.000 korrespondiert nicht mit Tabelle 2. 2.1.3 Allgemein: # die Ziele der Raumordnung werden im NVP beachtet! Allg. # NVP entspricht den Zielen und Grundsätzen der Landesentwicklung bzw. Regionalplanung Bestandsaufnahme/Verkehrsprognose: Kap.3 # Es wird empfohlen die Entwicklung im Tourismusbereich (Besucheraufkommen) bei der Planung und Gestaltung zu berücksichtigen # Die Erschließung von Tourismusstandorten ist bzgl. Kap. 4 Bedienzeiträume/Mindesterschließung/Qualitätsstandards zu wenig beschrieben # Das Ziel sollte nicht "langfristig" lauten, sondern: "Die SPNV Anlage Erschließung des Leipziger Neunseenlandes ist zu prüfen" 22 / # Dabei können, wenn nicht bereits erfolgt, die Ergebnisse des im Mai punkt 2017 stattgefundenen Workshops "Touristische ÖPNV-Erschließung und 10 Wirtschaft im südlichen Neuseenland" in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) MN Kenntnisnahme MN Kenntnisnahme geänderter Inhalt Kommentar vci Kommentar ZVNL Initiative des ZVV Finanzierung offen ggf. in 2025+ MN ja Eine Durchbindung der Linie EBx12 ab Gera nach Plauen Hp. Mitte bzw. in das Elstertal wird durch die NVS, den ZVV und die beteiligten EVU geprüft. MN ja neu zugeordnet MN Kenntnisnahme MN Kenntnisnahme MN Kenntnisnahme MN Kenntnisnahme MN nein MN ja MN Kenntnisnahme MN ja MN Kenntnisnahme MN nein MN Kenntnisnahme MN ja Einen Satz mit dieser Option ergänzen offiziell eine Expresslinie, jedoch ohne bitte einheitlich zurodnen zu Expresslinien Fahrzeitvorteil ja genaue Erläuterung ggf. sind die Planugnungsrahmen ZVNL und Leipzig zu differenzieren Ergänzung: "Die Umsetzung der Maßnahme hat eine hohe Priorität." schon als Prüfauftrag berücksichtigt analog dazu Herr Mietzsch ist berücksichtigt 560000 EW-Zahl 2015 verwenden "lanfgristig" gestrichen langfristig streichen Workshopergebnisse prüfen Seite 6von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. Autor Autor + lfd. Nr.Seite 63 Landesdirektion Sachsen LDS 13 64 Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN RPVL W1 Kap. / Pkt Anlage 22 / punkt 12 Wesentlicher Inhalt/Hinweis # Prüfung der Anbindung von Bad Düben an das S-Bahn-Netz wird gewünscht # Punkt 12 / Anlage 22: Prüfung der Errichtung von Fahrradgaragen oder überdachten Fahrradstellplätzen in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) MN ja Zielnetz 2025+ / S-Bahn-Linien - Anregung: Kap. 4.2.2Prüfung: Mitteldeutsches S-Bahn-Netz: Mittelzentrum Merseburg im weiteren Verfahren mit berücksichtigen MN Kenntnisnahme RPVL W2 Zielnetz 2025+ / S-Bahn-Linien - Hinweis: #Die Verbindung zwischen Leipzig Miltitzer Allee und Markranstädt soll daher auch als Vorbenaltsgebiet Korridor Neubau (Schienenverkehr) Kap. 4.2.3raumordnerisch gesichert werden. # Eine zeichnerische Festlegung für die Verbindungsstrecken LeipzigStötteritz - Leipzig-Paunsdorf - Leipzig-Engelsdorf soll demgegenüber maßstabsbedingt nicht erfolgen. MN Kenntnisnahme 66 Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN RPVL W3 Darstellungen in Karte 2 ist zu korrigieren: # In der Legende ist in Anlehnung an den LEP der Begriff "Verbindungsund Entwicklungsachsen" zu verwenden. # Die Verbindung Delitzsch-Halle ist im Regionalplan Westsachsen als Regionale Achse ausgewiesen. # Die Verbindung Schkeuditz-Delitzsch ist nicht als Achse ausgewiesen. # Die Verbindung Leipzig-Bad Lausick-Geithain ist weder im LEP Sachsen noch im Regionalplan Westsachsen als Achse ausgewiesen. Kap. 2.1.2 # Die Verbindung Geithain Richtung Rochlitz ist im Regionalplan Westsachsen als Regionale Achse ausgewiesen. # Die Verbindung Oschatz-Mügeln-Döbeln ist im Regionalplan Westsachsen nicht als Regionale Achse ausgewiesen. Die Darstellung bezieht sich vermutlich auf die Fortschreibung des Regionalplans. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Abschnitt Oschatz - Mügeln mit dem Achsenendpunkt Mügeln als Regionale Achse festgelegt wird. MN ja 67 Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN RPVL W4 Kap. 3.1 MN 68 Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN RPVL W5 Die Prognose der Stadt Leipzig unterscheidet sich von der aus der 6. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung --> parallele Verwendung Kap. 3.1 beider ist nicht korrekt. # Es wird empfohlen, verschiedene Varianten der Bevölkerungsentwicklung zu betrachten 69 Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN RPVL W6 70 Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN RPVL W7 65 71 Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN RPVL W8 geänderter Inhalt "Prüfung der Errichtung von Fahrradgaragen oder überdachten Fahrradstellplätzen" ergänzt Kommentar vci Fahrradgaragen oder überdachten Fahrradstellplätzen in Prüfauftrag ergänzen; Bad Düben nicht (wurde bereits "geprüft") im nächsten NVP Karte ersetzt Prüfen MDV/ZVNL ggf. nur Regionalplan verwenden Grafik stammt vom MDV Kenntnisnahme keine Änderung 6. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung ist zu betrachten MN Kenntnisnahme Ergebnis interne Diskussion offen Auswirkung abwägen durch ZVNL 9 #, 1. Abs. Satz1: Danach wurde der ZVNL durch die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die kreisfreie Stadt Leipzig geschaffen. Im Jahre Kap. 1 der Gründung des ZVNL bestanden diese Kreise im jetzigen Zuschnitt jedoch noch nicht, daher wird folgende Änderung empfohlen: "Mit dem ZVNL besteht für die ... ein schlagkräftiges Instrument... " MN ja geändert wie vorgeschlagen 9 S. 9, 1. Abs.: Der Rückschluss, dass der ZVNL "damit" in Sachsen das größte Leistungsvolumen beinhaltet, ist so nicht nachvollziehbar. Kap. 1 # Streichung des Wortes "damit": "Der ZVNL verantwortet in Sachsen das größte Leistungsvolumen" MN ja geändert wie vorgeschlagen ja Die demographische Entwicklung ist im ZVNL von Zuzug Bevölkerungswachstum im in der Stadt Leipzig Ballungsraum sowie positiven Wanderungssalden in im angrenzenden Verdichtungsraum Regionen bei gleichzeitig rückläufigen Einwohnerzahlen im weiter entfernten Umland gekennzeichnet. 9 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Raum- und Bevölkerungsstruktur - Empfehlung: # Als Planungsgrundlage sind daher Landkreisdurchschnitte ungeeignet S.9, 2. Abs.: Generell sollten verwendete Begriffe einheitlich verwendet, nachvollziehbar und bestimmbar sein. Kap. 1 # Folgende Begriffe werden empfohlen:Raumkategorien Verdichtungsraum, ländlicher Raum verdichtete Bereiche im ländlichen Raum MN Kommentar ZVNL bitte Karte vom MDV überarbeiten lassen genaue Erläuterung Seite 7von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. Autor 72 Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 Autor + lfd. Nr.Seite Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN RPVL W9 10 Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis S. 10, 2. Abs.: Die Bezeichnung "Raum Westsachsen" ist Kap. 2 missverständlich. Stattdessen den Begriff "Nahverkehrsraurn Leipzig" oder "Planungsregion Leipzig-Westsachsen" verwenden in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) MN ja Nahverkehrsraurn Leipzig geänderter Inhalt Kommentar vci RPVL W 10 Einordnung des Untersuchungsgebiets: # Hier wird empfohlen, auf die VO des SMWA über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den ÖPNV zu verweisen. Darin ist nach § 2 Nr. 3 das Zweckverbandsgebiet räumlich bestimmt. # Ebenso kann hier aufgeführt werden, dass der Nahverkehrsraum mit Kap. 2.1.1 Planungsregion Leipzig-Westsachsen identisch ist # Die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland ist nicht nur auf Wirtschaftsförderung zu reduzieren. Ziel der EMMD ist eine nachhaltige Entwicklung und Vermarktung der traditionsreichen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturregion Mitteldeutschland MN ja #"Der Nahverkehrsraum Leipzig liegt im Nordwesten des Freistaates Sachsen und umfasst gemäß der Verordnung des SMWA über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den ÖPNV (§ 2 Nr. 3) dien Landkreise Nordsachsen und den Landkreis Leipzig sowie die kreisfreie Stadt Leipzig. Damit ist der Nahverkehrsraum Leipzig mit der Planungsregion Leipzig-Westsachsen identisch." #"... die auf eine nachhaltige Entwicklung und Vermarktung der traditionsreichen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturregion Mitteldeutschland abzielt." RPVL W 11 Karten / Text: # Ein pauschaler Vergleich der Landkreise mit einem Hinweis auf die Kap. 2.1.3 Anzahl der Städte wird dem nicht gerecht, da das Stadtrecht keine Aussage über die Größe der Gemeinde beinhaltet. MN ja keine Änderung Ergänzung zur Einwohnerdichte 16 verschiedene Angaben der Anzahl Einwohner zu Leipzig: Kap. 2.1.3# mit Zeitbezug: S. 16, Tab. 2: 560.472 und S. 52, Tab. 8: 556.700 # Ohne Zeitbezug: S. 16, letzter Absatz 545.000 MN ja S. 16 + S. 52 in Tabelle und Text auf Stand 31.12.2015 angepasst anpassen 17 Hinweis: Menschen, die die Gebietsgrenze der Stadt Leipzig für die Ausübung ihrer Kap. 2.1.3 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überschreiten, sind auch die Auspendler der Stadt Leipzig. MN Kenntnisnahme keine Änderung Aus- und Einpendler sind gemeint RPVL W 12 RPVL W 13 RPVL W 14 18 Beim Vergleich der Daten des Zeitraums 2002-2014 sollte auf die Kap. 2.1.4Zensuskorrektur hingewiesen werden. In der Planungsregion wurden dabei über 30000 Personen aus der Statistik gelöscht. MN ja "Hingewiesen werden muss an dieser Stelle auf die Zensuskorrektur in 2009. Durch diese wurden in der Planungsregion über 30.000 ergänzen Personen (entspricht fast 3 % der Einwohner im Nahverkehrsraum) aus der Statistik gelöscht." RPVL W 15 19 1. Satz: Gemeint sind sicherlich die SPNV-Verkehrsleistungen (Leistung Kap. 2.2.1 mit "s") MN ja geändert wie vorgeschlagen RPVL W 16 35 Kap. 2.2.3Exkurs: Satz 2: Richtung: Flughafen Leipzig/Halle MN ja keine Änderung, Aussage ist in Satz 4 Satz 3 prüfen. ("Grundsätzlich...") enthalten Verbindungsqualität von SPNV-Bedienungsstandards: # Die Stadt Weimar ist im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 Kap. 4.1.3 nicht als Oberzentrum, sondern als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums festgelegt. MN ja Weimar entfernt Tabelle 12 anpassen Zielnetz2018+: Kap. 4.2.1.# Hoyerswerda ist kein Mittelzentrum sondern nach LEP Teil des Oberzentralen Städteverbundes Bautzen-Görlitz-Hoyerswerda MN ja Hoyerswerda (Oberzentraler Städteverbund Bautzen-GörlitzHoyerswerda) Tabelle 12 anpassen Zielnetz 2025+: # Verlängerung der S 11 bis Narsdorf Kap. 4.2.2# Diese Maßnahme erschließt sich raumstrukturell nicht. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Gemeinde Narsdorf seit 01.07.2017 in die Stadt Geithain eingemeindet wurde. MN Kenntnisnahme RPVL W 17 RPVL W 18 66 RPVL W 19 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Kommentar ZVNL Seite 8von 19 Stand: 19.10.2017 Autor + lfd. Nr.Seite Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) MN Kenntnisnahme lfd. Nr. Autor 83 Regionaler Planungsverband LEIPZIGWESTSACHSEN RPVL W 20 86 84 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 1 1 Kap. 0 Deckblatt Nahverkehrsplan 2017 statt 2016 MN Kenntnisnahme 85 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 2 2 Deckblatt Kap. 0 # Bearbeiternamen von vci und ZVNL ergänzen! # Bearbeitungsstand mit Datum ergänzen MN Kenntnisnahme 86 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 3 19 MN ja geändert wie vorgeschlagen 87 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 4 MN ja als Fußnote eingefügt: Abwägen ZVNL; "Leipzig Messe – Leipzig-Stötteritz ab ggf. reicht Fussnote aus Dez. 2016 als S 11" 88 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 5 30 MN ja geändert wie vorgeschlagen 89 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 6 33 MN ja geändert wie vorgeschlagen 90 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 7 36 Kap. 2.3 Hervorzuheben sind…"Wurzen und außerdem Borsdorf" MN ja keine Änderung, die enthaltene Aussage "bis Wurzen" beinhaltet Borsdorf 91 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 8 43 Kap. 2.6 Formatierung an verschiedenen Stellen der Tabelle unstimmig MN ja angepasst 92 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 9 44 Schwerpunkt der in den kommenden Jahren noch zu sanierenden Kap. 2.6 Stationen bildet die KBS 209 Leipzig - Torgau. --> 501.4 anstatt der KBS 209 MN ja geändert wie vorgeschlagen 93 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 10 45 Kap. 2.6 Abbildung 8. Falsche Zahl = Abbildung 7 MN ja geändert wie vorgeschlagen 94 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 11 49 MN ja "Zudem wird die Verkehrsleistung ganz überwiegend mit moderneren Fahrzeugen erbracht." 95 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 12 52 MN ja geändert wie vorgeschlagen 96 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 13 55 MN nein 97 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 14 57 MN ja geändert wie vorgeschlagen im Einklang mit MDV 98 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 15 58 MN ja Fussnote: "Linie S5x verkehrt als Expresslinie" Fussnote 99 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 16 59 MN ja diese Formulierung ergänzt 100 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 17 60 MN nein 101 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 18 62 MN ja Tabelle 21: Es wird empfohlen, den Zusammenhang zwischen Entfernung und Zeit zu Kap. 5.1.1prüfen (gleiche Zeiten für unterschiedliche Entfernungen. Bsp. Bad Lausick, Beilrode) oder unterschiedliche Zeiten für gleiche Entfernungen: Bsp.Eilenburg, Frohburg) Kap. 2.2.1 Kap. 2.2.1 Kap. 2.2.1 MDSB 1 # Takt S1: halbstündlich--> beide Teillinien zur Messe/zur Miltitzer Allee # im oberen Teil bei der Linienführung der S1 "Messe" ergänzen Am Ende der Kästen zu den Netzen sollten in einem "Exkurs" die seither eingetretenen Änderungen dargestellt werden, denn seit der Analyse ist ja schon wieder ein Fahrplanjahr vergangen. Bsp.: S11 steht oben (zurecht) noch nicht fährt nun jetzt aber nunmal 3. Satz: "Ausnahmen bilden die Linie S9 (Ausrichtung auf Halle) und die Döllnitzbahn." # müsste es nicht noch RB 75 heißen? --> entsprechend des zu Beginn des Kapitels benannten Analysestandes Kap. 2.2.2Tabelle 5: Linie 781: z.B. Fußnote: Änderung ab August 2017 vorgesehen geänderter Inhalt Kommentar vci Kommentar ZVNL Tabelle 21 wird jedoch zu prüfen sein ändern auf 2017 Bearbeiternamen besser entfernen sonst länger als eine Seite Bearbeiternamen MDV auch weglassen ja bitte mit Fußnote ergänzen nach 2. Absatz: man könnte ergänzen: vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Kap. 2.8 Zudem - wird die Verkehrsleistung mit moderneren Fahrzeugen erbracht. - sind die Züge mit Zugbegleitern besetzt. 2. Absatz Kap. 3.1 Statt "Prognosenullfall" bitte besser einheitlich die Schreibweise "Prognose0-Fall" verwenden 2., 5, 7. Absatz Kap. 3.4 informelle Anmerkung: sollte auf diese Aussage (RB 75) nicht eigentlich verzichtet werden? (3x) Abbildung 11:Begriff ändern # PlusBus-Netz = PlusBus Kap. 4.1 # Grundnetz = TaktBus # Ergänzungsnetz = Bus Tabelle 9: S-Bahn-Linien: Kap. 4.1 # Diskrepanz zu S5 und insb. S5X: geeignete Formulierung, warum das bei diesen Linien anders ist sollte ergänzt werden letzten Satz ergänzen um: Kap. 4.1.2 ... in der Fläche zur Erreichung des Erschließungsziels v.a.... Tabelle 11: SPNV-Halt-Radius Oberzentrum # Vorschlag: einheitlich 300m Kap. 4.1.2# Erläuterung: im Rahmen der Nahverkehrspläne für die Landkreise werden auch für die SPNV-Stationen kürzere Haltestelleneinzugsradien zu Grunde gelegt. # ggf. beigefügte Datei in Übersicht ergänzen! Kap. 4.1.4# PlusBus-Standards: # ergänzen: Schnell und Direkt 7. Absatz Formulierung streichen (Marketingmaßnahme), 2 Absatz ebenso streichen nicht ändern ergänzt: "• schnelle und direkte Verbindung" PlusBus-Standards ergänzen Seite 9von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. Autor Autor + lfd. Nr.Seite Mitteldeutscher Verkehrsverbund Mitteldeutscher Verkehrsverbund Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 19 MDV 20 MDV 21 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 22 Mitteldeutscher Verkehrsverbund Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 23 MDV 24 108 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 25 87 109 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 26 88 102 103 104 105 106 107 110 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 27 64 67 73 75 80 83 89 Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis Tabelle 14: Warum hier so stark aggregiert "übrige" im Gegensatz zu MDSB I und II Frage: Kap. 4.2.1 Enden Züge in Eilenburg oder ggfs. in Eilenburg Ost? 4. Anstrich Kap. 4.2.2 # RB 113 ist DB Regio! Kap. 4.2 S-Bahn-Linien: Kap. 4.2.2 S N.N. --> Empfehlung: Nr. Vorschlagen Vorletzter Absatz: Neue ICE bzw. IC-Verbindungen: Auswirkungen auf SE Kap. 4.2.4 15 darlegen! 3. Ausbau Hp Narsdorf Kap. 4.3 # Empfehlung: zunächst Potenzialanalyse durchführen Tabelle 21: Kap. 5.1.1Empfehlung: Aktualität der gesamten Tabelle prüfen (Gerichshain z.B. derzeit 7 min) Kap. 5.2 Widerspruch zur Anzahl der Stationen gemäß S. 43 prüfen! Tabelle 22: Kap. 5.3 # allgemein: Änderungen durch das Projekt Muldental in Fahrt berücksichtigen in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) MN Kenntnisnahme ZVNL bilateral erläutern JW Kenntnisnahme ZVNL bilateral erläutern MN ja MN Kenntnisnahme MN Kenntnisnahme geänderter Inhalt Kommentar vci Abwägung ZVNL dem könnte geht eine Potenzialanalyse vorausgehen ja MN Kenntnisnahme MN ja 103 ZVNL: Welche Zahl ist korrekt? ja Fussnote: Änderungen durch das fortlaufende Projekt „Muldental in Fahrt“ sind zu beachten Fussnote zu möglichen Änderungen Tab. 21 nochmals prüfen 111 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 28 90 Andere Formulierung: Der MDV hat gemeinsam mit dem ZVNL einen Kap. 5.4 Leitfaden zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV im Verbundgebiet erarbeitet MN ja 112 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 29 91 # 2. Satz: Bitte die elektronische Fahrplanauskunft INSA ergänzen. Kap. 5.5 # Text bzgl. Datenbasis prüfen, zahlreiche Anmerkungen Hr. Jäher Unklarheit über Datenbasis MN ja elektronische Fahrplanauskunft INSA ergänzt 113 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 30 92/93 MN Kenntnisnahme 114 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 31 MN Kenntnisnahme 115 Mitteldeutscher Verkehrsverbund MDV 32 MN ja 116 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg VBB 1 76 JW Kenntnisnahme 117 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg VBB 2 76 JW Kenntnisnahme 118 Landkreis Nordsachsen TDO 1 8 JW ja 119 Landkreis Nordsachsen TDO 2 16ff. JW ja ist erfolgt wird aktualisiert 120 Landkreis Nordsachsen TDO 3 19 JW ja geändert wie vorgeschlagen wird korrigiert vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH #1. Anstrich: Hier sollte überlegt werden, bereits konkrete Verknüpfungsstellen zu benennen und mit dem MDV abzustimmen. Einsteiger an SPNV-Stationen im ZVNL: Summe ganz oben ohne Anlage 11 Aussagekraft Anlage 17 + oehme: informelle Anmerkung: siehe Textband/ lt. telefonischer Absprache Anlage mit ZVNL sollte diese Angabe nicht im Nahverkehrsplan erscheinen? 18 Somit könnte der RE10 hinsichtlich der die Bedienstandards betreffenden Qualitätsmerkmale einer Expresslinie weiterentwickelt werden. Eine Kap. 4.2.2 zeitnahe Umsetzung dieses Konzepts vor 2025 ist aus Sicht des VBB anzustreben. Die Fahrzeit des RE10 zwischen Leipzig und Cottbus ist gegenüber der als Zielstellung angegeben 100 Minuten aus Sicht des VBB weiter zu Kap. 4.2.2 verkürzen. Der VBB empfiehlt als Zielstellung auf dieser Strecke eine Fahrzeit von max. 95 Minuten, lm Abkürzungsverzeichnis sollten alle im Dokument vorkommenden Kap. 0 Abkürzungen hinterlegt sein. Kap. 2.1.3 Die in der Tabelle dargestellten statistischen Daten wurden im Text nicht Tabelle aktualisiert. Es sollte eine Ab- gleichung zwischen Tabelle und Text 2 unter erfolgen. Punkt Kap. 2.2.1Schreibfehler - SPNV-Verkehrsleistungen. da ab 2025 neu ausgeschrieben wird, können sich die Liniennummern wieder ändern, deshalb besser noch keine konkrete Linie benennen. ZVNL bilateral erläutern "Der Maßnahme wird eine positive Potenzialanalyse vorausgesetzt." Der MDV hat gemeinsam mit dem ZVNL einen Leitfaden zur Umsetzung der voll-ständigen Barrierefreiheit im ÖPNV im Verbundgebiet erarbeitet und Der ZVNL hat gemeinsam mit dem MDV einen Leitfaden zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV im Nahverkehrsraum Leipzig beschlossen. Kap. 5.5 differenziern, Diesel und übrige Vertrag getrennt nach TEIL A, B, C aufgeführt MN MN Kommentar ZVNL es sind 103, bitte S. 44 anpassen. Abstimmung in der Zeit bis Beschluss ggf. nicht möglich oder auf alle PlusBus Verknüpfungen verweisen Summe der 3 Tagesgruppen gelöscht Abwägung ZVNL rückfrage bei MDV wird aktualisiert Seite 10von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. Autor 121 Landkreis Nordsachsen 122 123 124 Autor + lfd. Nr.Seite Landkreis Nordsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Nordsachsen TDO 4 34 Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis Das Projekt des Landkreises Leipzig „Muldental in Fahrt“ wurde bereits aufgenommen. Wir bitten darum das Projekt „Nordsachsen bewegt“ des Kap. 2.2.2 Landkreises Nordsachsen ebenfalls in den Nahverkehrsplan einfließen zu lassen. TDO 5 55 In allen 3 Abschnitten wird auf die RB 75 von Halle (Saale) - Delitzsch Eilenburg eingegangen. Inhallich geht sehr deutlich hervor, dass die Verkehrsver- bindung zunehmend rückläufig ist. Man sollte den Hinweis Kap. 3.4 geben, dass sich die RB 75 in eine S 9 wandelt und vor Start derer diese bewerben. Weiterhin kann man Bezug auf Kapitel 4.2.1 auf Seite 68 nehmen. TDO 6 63 Kap. 4.2 TDO 7 68 Diese Thematik sollte noch einmal diskutiert werden, ob es von allen Beteiligten so mit getragen wird. (Bruttoverträge) Kap. 4.2.1Bevor die S 9 an den Start geht sollte diese beworben werden. 125 Landkreis Nordsachsen TDO 8 86f Kap. 5.1.1, Tabelle 21 126 Landkreis Nordsachsen TDO 9 88ff Kap. 5.2 Einheitliche Schreibweisen von P+R-Anlagen und B+R-Anlagen. 127 Landkreis Nordsachsen TDO 10 88ff 128 Landkreis Nordsachsen TDO 11 89 Deutsche Bahn AG DB AG 1 130 Deutsche Bahn AG DB AG 2 65 f 131 Deutsche Bahn AG DB AG 3 65 f 129 35 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH In der Tabelle sind die Verknüpfungspunkte mit dem Fußweg und der Fußwegzeit zum Bus dargestellt. Die Zahlen sollten noch einmal überprüft werden, da diese mitunter, anhand der Entfernung und der benötigten Zeit, nicht realistisch erscheinen. Die Untersuchung der Errichtung eines Fahrradverleihsystems ist an Kap. 5.2 gewissen Punkten sicherlich sinnvoll, sollte sich aber nur auf dem Ge- biet des Zweckverbandes erstrecken. Die Aussagen der Tabelle sind zum Teil unklar. Wurden alle Verknüpfungspunkte in der Tabelle dargestellt? Müssen auch die Kap. 5.3 Verknüpfungspunkte dargestellt werden, bei denen es keine PlusßusTabelle Verbindung gibt und ohne geplante Maßnahmen ist? Welche Aussagen 22 verbergen sich unter „X“ in der Spalte P+R? Die Spalten, in denen nichts geplant ist, sollten mit einem „-“ versehen werden. Aus unserer Sicht ist die Querschnittsbelastung auf der Strecke Halle Kap. 2.3 Eilenburg mit 0,1 Tau- send Rsd. je Durchschnittswerktag in 2015 nicht plausibel. Die Belastung müsste nach unserem Ermessen höher sein. Verlängerung S 1 nach Oschatz Die Verlängerung der S-Bahn-Linie 1 von Wurzen nach Oschatz (60 minKap. 4.2.1. Takt) ist vom Ergebnis der derzeit in Vorbereitung befindlichen fahrplantechnischen Untersuchung abhängig. Verlängerung S-Bahn (heute S 11, zukünftig S 6) nach Markranstädt Die Verlängerung der S-Bahn-Linie 6 nach Markranstädt wurde bereits fahrplantechnisch geprüft. ln Bezug auf Fahrplanverträglichkeit mit den übrigen Verkehren auf dieser Strecke ergeben sich keine Einwände. Jedoch ist aufgrund der in Markranstädt verfügbaren Infrastruktur das Enden und Beginnen von Reisezügen in dieser Fahrplanlage nicht möglich. Gleiches gilt für den weiter westlich gelegenen Bahnhof Großlehna. Üie in beiden Bahnhöfen vorhandenen Überholungsgleise Kap. 4.2.1. dienen dem Schienengüterverkehr und können nicht für das Wegsetzen von S- Bahn-Leerzügen genutzt werden. Derzeit sind keine Projekte zum Ausbau des Bahnhofs Markranstädt zum S-Bahn- Linienendpunkt in Planung. Wir schlagen als Alternative vor, in Abstimmung mit der Nahverskehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) eine Führung der SBahn bis zu einem Bahnhof zu untersuchen, dessen infrastrukturelle Voraussetzungen ein restriktionsarmes Enden und Begin- nen der SBahnen ermöglicht. in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) JW ja ergänzt: "und „Nordsachsen bewegt“ im gleichnamigen Landkreis" JW ja am Ende des Kapitels ergänzt: "Den prognostizierten Nachfragerückgängen ist mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Dazu gehört eine gezielte an gegebener Stelle Verweis auf S9 Werbung für den SPNV bei der Einführung der S 9 (vgl. Kapitel 4.2) oder auch eine konsequentere Ausrichtung der ÖSPV-Angebote auf die betreffenden SPNV-Angebote." JW ja JW Kenntnisnahme JW ja JW ja JW Kenntnisnahme JW ja JW ja JW Kenntnisnahme JW Kenntnisnahme geänderter Inhalt Kommentar vci Kommentar ZVNL sollte berücksichtigt werden Abwägung ZVNL nur an einer Stelle moderat formulieren Bruttovertrag bevorzugte Lösung Tabelle 21 prüfen P+R, B+R im gesamten Text wird korrigiert "Des Weiteren ist geplant ein Fahrradverleihsystem im ZVNLGebiet aufzubauen, ..." Tabelle angepasst geändert auf 0,3 Gesamtkontext wird geprüft; "-" wird ergänzt Werte nochmals prüfen Prüfung ergab 0,1 ist tatsächlich nicht korrekt, es Fahren knapp 300 Fahrgäste im Querschnitt Halle - Delitzsch bzw. Delitzsch - Eilenburg bitte den Wert auf 0,3 abändern. Teil des Prüfauftrags Seite 11von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. 132 133 Autor Autor + lfd. Nr.Seite Deutsche Bahn AG Deutsche Bahn AG DB AG 4 DB AG 5 Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis 65 f Verlängerung S 4 von Taucha (b Lpz) nach Eilenburg/Torgau Die Ausweitung des 30 min-Taktes auf der S-Bahn-Linie 4 nach Eilenburg Torgau stellt die Ausbauziele des aktuell laufenden und mit Bundesmitteln finanzierten Umbaus des Bf Taucha (b Lpz) zum S-Bahn-Linienendpunkt infrage. Konkret hinterfragen wir die zukünftige Nutzung der neuen dritten Bahnsteigkantesowíe des bahnsteignahen S-Bahn-Wendegleises. Sollten in Taucha (b Lpz) endende und beginnende S-Bahnen in der Schwachverkehrszeit (SVZ) oder ggf. auch Nebenverkehrszeit (NVZ) geplant sein, was aus der Tabelle 16 (Seite 69) nicht her- vorgeht, und sollten zusätzliche Leistungen geplant sein dann bitten wir um entsprechende Prä- zısıerung. ln den Absprachen zwischen der PD Kap. 4.2.1. Leipzigl und dem ZVNL wurde die zwingende Notwendig- keit des Bahnhofsumbaus zum Linienendpunkt betont und dokumentiert. Wir sehen die Gefahr, dass nun eine lnfrastruktur geschaffen wird, die keinen Nutzen erfüllt. Wir bitten deshalb kurz- fristig um eine Aussage des ZVNL über die konkrete Nutzung der dritten Bahnsteigkante und des Wendegleises im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Bezüglich der geplanten Verstârkerzüge nach bzw. von Torgau ist zu berücksichtigen, dass im Bf Torgau keine über den Ist-Zustand hinausgehenden Abstellrnöglichkeiten für S-Bahnen vor- handen sind. Eine Finanzierung für den notwendigen Komplexumbau des Bahnhofs ist mittel- fristig nicht zu erwarten. 73ff Flügeln S SX in Werdau nach Hof und Zwickau Die geplante Flügelung der S 5X in Werdau nach Hof /Zwickau erfordert infrastrukturelle Anpassungen (Zugdeckungssignal im Bf Werdau). Die (Wieder-) Aufnahme der Planungen für diese Maßnahme ist frühzeitig durch die beteiligten SPNV-Aufgabenträger ZVNL, Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NVS), Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH (VMS) und Verkehrsverbund Vogtland GmbH (ZW) zu initiieren. Die Umsetzung des Flügelkonzeptes erfordert bei linienreinen Umläufen (S 5 und S 5X) einen Fahrzeugmehrbedarf, da die Kurzwende Zwickau nicht mehr erreicht werden kann. Dieser Umstand ist unabhängig vom Ausbau Kap. 4.2.2 der Sachsenmagistrale Gaschwitz - Crimmitschau, maßgebend ist hier der 30er Knoten Gößnitz. lm Zielnetz 2025+ muss für die S5/5X eine andere Fahrplanlage im City-Tunnel Leipzig (CTL) gefunden werden, damit die Fahrzeitverkürzungen von rund 15 min fahrplanwirksam werden können. Alternativ schlägt die DB Netz AG vor, die zweistündlich in Altenburg endende S 5 nach Plauen (V) ob Bf zu verlängern. Die Kurzwende der S 5X und die Anschlüsse in Zwickau (S) Hbf sind dadurch gesichert sowie die lnfrastrukturmaßnahme in Werdau ist nicht erforderlich. lm Ver- gleich zur Variante Flügeln in Werdau ist der Alternativorschlag abhängig von der konkreten Umlaufplanung des EVU2 ggf. fahrzeugneutral. 134 Deutsche Bahn AG DB AG 6 73ff 135 Deutsche Bahn AG DB AG 7 79 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Verlängerung S-Bahn (heute S 3, zukünftig S 6) nach Narsdorf Die Verlängerung setzt, wie im NVP beschrieben, die Elektrifízierung Leipzig - Chemnitz und den Ausbau der Üst Narsdorf Hp zum Bahnhof voraus. Aufgrund der Fahrplanlage der S 6 und des RE 6 Leipzig Chemnitz bzw. des optionalen Fernverkehrs kann ein zusätzlicher infraKap. 4.2.2 strukturbedarf in Geithain erforderlich werden (noch zu bestimmen), da beider bisherigen Planung zur Elektrifizierung von der Verlängerung der RB 113 von Geithain nach Narsdorf ausgegangen war. Eine Veränderung der Projektinhalte ist aus unserer Sicht mit dem Freistaat Sachsen abzustimmen. Neuer S-Bahn-Haltepunkt Leipzig-Althen Die Errichtung des Haltepunktes erfordert vsl. erhebliche Eingriffe in die Infrastruktur der DB Netz AG, da die Strecke Leipzig - Wurzen im Abschnitt Engelsdorf - Borsdorf (Sachs) dreigleisig geführt wird. Außerdem erhöht Kap. 4.2.3sich der Kapazitätsverbrauch auf dieser sehr hoch belasteten Mischbetriebsstrecke für jede S-Bahn deutlich. Bestandteil eines möglichen Vorhabens müssten daher kapazitätssteigernde Maßnahmen werden. Vorhabensträger für neue potenzielle Haltepunkte wäre zuständigkeitshalber die DB Station & Service AG. in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) JW Kenntnisnahme JW Kenntnisnahme JW Kenntnisnahme JW Kenntnisnahme geänderter Inhalt Kommentar vci Kommentar ZVNL Stellungnahme an DB notwendig einzelene Züge werden in Taucha enden Abwägung ZVNL Bitte den Alternativvorschlag Verlängerung S 5 von Altenburg nach Plauen (zweistündlich) als Alternatie zur Flügelung in Werdau mit in den Nahverkehrsplan aufnehmen Abwägung ZVNL Seite 12von 19 Stand: 19.10.2017 in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) JW ja JW Kenntnisnahme JW Kenntnisnahme JW Kenntnisnahme JW Kenntnisnahme JW Kenntnisnahme 84 6. Hauptsígnal Leipzig-Gohlis Das Vorhaben erfordert einen komplexen Eingriff in die Leit- und Kap. 4.3 Sicherungstechnik der gesamten Strecke 6382 Leipzig-Wahren West Leipzig Hbf. Eine Finanzierung hierzu ist aus heutiger Sicht nicht gegeben. JW Kenntnisnahme 84 7. Gleisverbíndung im Bahnhof Leipzig-Mockau Der Sollzustand des aktuell in Bau befindlichen Bedarfsplanprojektes „Einbindung VDE 8.2I8.3 in den Knoten Leipzig" enthält die geforderten Weichenverbindungen nicht. Die gewünschten Gleisverbindungen zwischen den Strecken 6411 und 5919 führen zu einer grundlegenden Umgestaltung des Bahnhofs Leipzig-Mockau, um das Kreuzen von S-Bahn und Fernverkehr verträglich gestalten zu können. Die Flächen für die Kap. 4.3 erforderlichen Weichenverbindungen sind planerisch berücksichtigt und werden frei gehalten. Eine Realisierung muss im Rahmen eines neuen Vorhabens erfolgen, wofür aus heutiger Sicht keine Finanzierungsmöglichkeit gegeben ist. Nach Festlegung des BMVI kann dieser ausschließlich durch den Nahverkehr initiierte Umbau nicht mit Bundesmitteln finanziert werden. Eine Planung und Realisierung ist damit nach aktuellem Stand nicht zu erwarten. JW Kenntnisnahme JW ja lfd. Nr. Autor 136 Deutsche Bahn AG DB AG 8 80 137 Deutsche Bahn AG DB AG 9 81 138 Deutsche Bahn AG DB AG 10 81 139 Deutsche Bahn AG DB AG 11 84 140 Deutsche Bahn AG DB AG 12 84 141 Deutsche Bahn AG DB AG 13 84 Deutsche Bahn AG DB AG 14 142 Autor + lfd. Nr.Seite 143 Deutsche Bahn AG DB AG 15 144 Deutsche Bahn AG DB AG 16 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis Linie 61 Karlsruhe - Nürnberg - Jena - Leipzig Kap. 4.2.4Nach heutigem Kenntnisstand soll diese Linie bereits ab 12/2023 und nicht erst ab 2030 verkehren. 1. Elektrifízierung Leipzig - Grimma -Döbeln Zu diesem Vorhaben laufen keine Planungsaktivitäten der DB Netz AG. Gemäß den laufenden Abstimmungen zur LuFV 3 Anlage 8.7 mit dem Kap. 4.3 Freistaat Sachsen erfolgt ein Vorschlag zur Projektdefinition. Eine zeitgerechte Realisierung sowie eine Finanzierung des Vorhabens für das Zielnetz 2025+ sind nicht gesichert. 2. Ausbau Hp Narsdorf zum Bahnhof Kap. 4.3 Voraussetzung für diese Maßnahme ist die Elektrifízierung Leipzig Chemnitz (Punkt 2.) 3. Ausbau Werdau Kap. 4.3 Gleichlautende Aussage wie Nr.131 zu „4.2.2 Zielnetz 2025+“ (hier nochmals eingefügt) 4. Haltepunkt Radefeld Porsche Vorhabensträger ist zuständigkeitshalber die DB Station&Service AG. Aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten Kap. 4.3 (Hochgeschwindigkeitsstrecke) ergibt sich ein erheblicher Infrastrukturbedarf bei der DB Netz AG (neuer Bahnhof mit 2 zusätzlichen Bahnsteiggleisen). Eine Finanzierungsmöglichkeit für den Anteil DB Netz AG ist derzeit nicht gegeben. 5. Haltepunkt Zitzschen See Fahrplantechnisch ist der Halt nur mit kompensierenden Maßnahmen möglich (Entfall eines anderen Halls). Eine zusätzliche Kap. 4.3 Geschwindigkeitserhöhung ist nicht zielführend, da die Strecke LeipzigPlagwitz - Zeitz bereits auf 120 km/h ausgebaut wird. Die eingesetzten Fahrzeuge verkehren bereits mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 kmlh. Kap. 2.1 Hinweise der DB Regio AG bitten wir zu beachten und zu berücksichtigen: Alle Texte und Abbildungen mit Verweis auf S 11 sind in S 6 zu ändern. geänderter Inhalt 2023 Kommentar vci Kommentar ZVNL wird angepasst Abwägung ZVNL S6 Seite 13von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. 145 146 147 148 149 Autor in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) JW Kenntnisnahme Vorgriff auf Prüfaufträge JW Kenntnisnahme Aufgabe MDV DB AG 16 Folgende Hinweise der DB Station&Service AG bitten wir zu beachten und zu berücksichtigen: lm Rahmen der Fortschreibung sollte der Nahverkehrsplan neben den istAngaben zur Reisen- den Frequentierung an einer Verkehrsstation auch Kap. 3.4 / 4.3 über die prognostizierten Ein- und Ausstei- gerzahlen informieren. Diese Angaben beeinflussen in hohem Maß die Priorisierung und Platzierung von Investitions- maßnahmen in Verkehrsstationen des Verbandsgebietes im Mittel- und Langfristzeitraum. JW Kenntnisnahme DB AG 16 Abbestellung Verkehrshalt Leipzig-Knautnaundorf Die angekündigte Einstellung der planmäßigen Verkehrshalte in der Verkehrsstation Leipzig- Knautnaundon“ nimmt die DB Statiorı&Service Kap. 2.8 AG zur Kenntnis. Zur Kündigung bzw. Reduzierung der vertraglich vereinbarten Betreiberleistungen bitten wir Sie, die DB Station&Service AG, Löhrstraße 2-6, 04105 Leipzig rechtzeitig zum tatsächlichen Termin der Abbestellung des Verkehrshalts zu informieren. JW Kenntnisnahme DB AG 16 Bahnsteighöhen Aktuell findet eine Überarbeitung des Bahnsteighöhenkonzeptes aus dem Jahr 2011 statt. Die DB und das Bundesministerium für Verkehr und digitale lnfrastruktur (BMVI) haben sich verständigt das Bahnsteíghöhenkonzept in 2017 gemäß nachfolgenden Regeln anzupassen: Sowohl auf Strecken in Ballungsräumen als auch auf Hauptkorrídoren, die Kap. 4.3 / 5.4 von Fernverkehr oder anderem überregionalen Verkehr bedient werden bzw. bedient werden sollen („Hauptnetz“), soll es keine Ausnahmen von der EBO4-Regelhöhe von 76cm (sowie von 96 cm für Stadtschnellbahnsysteme) geben. Ausnahmen sind für separíerte, regionale Netze außerhalb des Hauptnetzes möglich, bei denen bereits die Mehrheit der Bahnsteige mit 55 cm hohen Bahnsteígen ausgerüstet ist. Autor + lfd. Nr.Seite Deutsche Bahn AG Deutsche Bahn AG Deutsche Bahn AG Deutsche Bahn AG Deutsche Bahn AG DB AG 16 79 DB AG 16 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis Anmerkungen zum Zielnetz 2025+ bzw. zu den Prüiaufträgen zum Zielnetz 2025+ 1. S 2 abhängig von der Nachfrage ggf. täglich bis Bitterfeld, ggf. in Hauptverkehrszeit (HVZ) bis Dessau im 30' -Takt (abwechselnd mit SB) 2. S 3 abhängig von der Nachfrage ggf. Verdichterzüge in HVZ zwischen Schkeuditz und Leipzig, ln diesem Zusammenhang auch Prüfung der Erhöhung der Taktfolgezeit im CTL 3. S 3 Einrichtung eines Haltepunktes „Schkeuditz DHL“ zwischen Schkeuditz und Leipzig- Lützschena zu prüfen 4. S 4 abhängig von Nachfrage uncl Angebotskonzeption Prüfung, ob Kap. 4.2.3durchgängige Führung bis Hoyerwerda zielführend ist. Alternativen könnten ggf. Führung als RB ab Tor- gau oder Falkenberg sein. 5. S 4 Möglichkeit zum Stärken und Schwächen von S-Bahnen in Eilenburg oder Torgau einrichten 6. S4 (oder ggf. S2) abhängig von der Nachfrage ggf. Verlängerung in HVZ zwischen L.- Stötteritz und Borsdorf/Wurzen 7. S5/ S5X Möglichkeit zum Stärken und Schwächen von S-Bahnen in Altenburg einrich- ten, da dies Auswirkungen auf das Kapazitâtsangebot im Gebiet des ZVNL hat 8. Einrichtung zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkte in Höhe ehem. Haltpunkt Leipzig- Marienbrunn (S3, S5, S5X, S6) und LeipzigSellerhausen (S1) Allg. Anmerkungen zu den Exkursen: Aus Sicht der DB Regio AG sollte ein Exkurs „Tarif und Vertrieb“ ergänzt werden. Wesentlicher inhalt ist dabei die integration der Zentren und Landkreise Bitterfeld, Dessau und Lutherstadt Wittenberg in den Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV), da eine dadurch angestrebte Verlagerung vom motorisierten lndividualverkehr (MlV) erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr im Gebiet des ZVNL hat. JW Ja geänderter Inhalt Kommentar vci Kommentar ZVNL siehe Potentialanalyse P&R und B&R. Es ist eine Aktualisierung zu erstellen In Abstimmung mit den weiteren Aufgabenträgern und zuständigen Ministerien im mitteldeutschen Raum unterstützt der ZVNL das Bahnsteighöhenkonzept der DB AG nicht. Ein Ausbau der Bahnsteige Ggf. eigens Bahnsteighöhenkonzept gemäß Bahnsteighöhenkonzept der und Aufwand der Anpassung an 76 DB AG würde den Umbau von 218 cm darstellen Bahnsteige auf 76 cm über SOK im Verbandsgebiet bedeuten. Demgegenüber stehen 23 Bahnsteige die mit 76 cm Bahnsteighöhe gebaut sind. kurze Darstellung 76 vs. 55 durch ZVNL Seite 14von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. 150 Autor Stadt Leipzig Autor + lfd. Nr.Seite L1 151 Stadt Leipzig L2 152 Stadt Leipzig L3 153 Stadt Leipzig L4 52 35 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis Die bislang im Nahverkehrsplan beschriebenen Zielstellungen greifen allerdings die städtische Zielstellung nur unzureichend auf. insbesondere bei der prognostizierten Fahrgastgewinnung bleibt der Nahverkehrsplan bei sehr konservativen Zielen. ln Anlage 17 _ wird eine Steigerung der SPNV-Nachfrage bis zum Jahre 2025 über alle Linien mit 4,9% prognostiziert, während gleichzeitig Tabelle B auf Seite 52 ein Bevölkerungswachstum bis 2025 von 12,2% im ZVNL-Gebiet und von 21,4% in der Stadt Leipzig beschreibt. Dies passt nicht zusammen und Kap. 3.4 bedeutet sogar eine Verschlechterung des Modal Splits. Aus Sicht. der Stadt Leipzig sollte die Prognose für den. ZVNL überarbeitet werden und für das gesamte Verbandsgebiet eine Fahrgaststeigerung von mindestens 30% und im Stadtgebiet ~ eine Fahrgaststeigerung von 50% angestrebt werden. Diese überarbeitete Prognose sollte auf der Analyse der heutigen Fahrgastzahlen beruhen und ihr sollte eine Schwachstellenanalyse zur Seite gestellt werden, aus der sichtbar wird, in welchen Relationen oder durch welche Maßnahmen die Fahrgäste gewonnen werden können. Die Abbildung 4 auf Seite 35 zeigt die Verkehrsnachfrage im ZVNL-Gebiet. Es ist zu vermuten, dass für Streckenabschnitte mit nicht dargestellten Zwischenstationen (z. B. Leipzig-MDR - Leipzig Hbf) derjeweils höchste Werl angegeben wurde. Diese Information sollte noch ergänzt werden. Überprüft werden sollten die Werte für die drei Strecken an der Station Leipzig Nord. ln der Logik der Karte müssten in Leipzig Nord deutlich über 2.000 Ein- und Aussteiger vorhanden sein, was jedoch nicht mit der Anlage 11 ham'ıoniert. Für den Abschnitt Stötteritz-Paunsdorf fehlt eine Kap. 2.3 Zahl. Die RB75 zwischen Halle-Delitzsch- Eilenburg wird mit 100 Fahrgästen im Querschnitt angegeben. Ist die Nachfrage wirklich so gering? Für diese Linie wird in der bisherigen Verkehrsprognose ein Fahrgastverlust von 28% oder 652 Linienbeförderungsfällen prognostiziert. Dieses Beispiel zeigt, dass Analyse und Prognose bislang nicht miteinander abgestimmt sind. lm Nahverkehrsplan sollten Zielstellungen fürldiese Linie mit einer deutlichen Fahrgaststeigerung enthalten sein. Insbesondere sollten noch bessere Verknüpfungen mit dem Busangebot angestrebt werden. lm Weiteren sollte der Nahverkehrsplan mit all seinen Maßnahmen darauf ausgerichtet werden. diese Zielstellung auch erreichen zu können. Dies betrifft neben den harten Fakten des Fahrtenangebotes und den angebotenen Platzkapazitäten auch die richtigewveise im Nahverkehrsplan beschriebenen vielen weichen Maßnahmen. lm Detail Kap. 4 sieht die Stadt Leipzig vor allem in der besseren Verknüpfung der Verkehrsträger, der Errichtung zusätzlicher S-Bahn-Stationen, der besseren Ausstattung und Vermarktung der Stationen sowie in der Verbesserung der Fahrgastinfomation die größten Potenziale zur Erreichung dieser_Ziele. Neben weiteren Angebotsverbesserungen durch Taktverdichtungen und ausreichende Fahrzeugkapazitäten vor allem die bessere Vernetzung mit dem Linien-› netz der LVB ein wesentlicher Schlüssel für die Steigerung der innerstädtischen Nachfrage ist. Die Verknüpfung ist an vielen Stellen noch unzureichend. Von Seiten der Stadt Leipzig wird dies deshalb ein Schwerpunkt beider Fortschreibung des lokalen Nahverkehrsplans sein. So sind die Wege zwischen Bus- und Straßenbahnhaltestellen zur S-Bahn an einigen Haltepunkten noch zu weit. Beispiele sind hier die S-Bahnhöfe Kap. 5.1 Connewitz, Stötteritz oder Plagwitz. Aber auch nach einer Optimierung der Verknüpfungswege wird es notwendig sein, beim Umsteigen Wege zurückzulegen. Wichtig ist, diese notwendigen Umsteigewege attraktiv zu gestalten, die Fahrgastinforrnation zu optimieren und so ein Gefühl beim Fahrgast zu erzeugen, das Umsteigen nicht als Last empfunden wird. lnsofem sollten vor allem die Informationen zu den Angeboten von Straßenbahn und Bus bereits in Echtzeit am Bahnsteig der S-Bahn zur Verfügung stehen und umgekehrt, so dass der Fahrgast individuell die Geschwindigkeit beim Umsteigen gestalten kann. in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) JW ja JW ja JW ja JW Kenntnisnahme geänderter Inhalt Kommentar vci Kommentar ZVNL Abwägung MDV/ZVNL MDV prüft Verkehrsmodell Abwägung MDV/ZVNL Bitte Zahl zwischen Leipzig Nord und Leipzig Hbf auf 19,1 reduzieren, die Zahl ziwschen Leipzig Messe und Leipzig Nord auf 12,5 reduzieren. Zwischen Stötteritz und Paunsdorf bzw. Engelsdorf fahren 3,4 im Querschnitt Allgemeine Zielstellungen mit aufnehmen Seite 15von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. 154 155 Autor Stadt Leipzig Stadt Leipzig in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) L5 lm Kapitel-5.1 wird ausgeführt, dass aufgrund der Vielzahl von städtischen Verknüpfunge- punkten auf eine grafische Darstellung verzichtet wurde. Faktisch gibt es allerdings zu den Verknüpfungen im Stadtgebiet auch in Kap. 5.1 den nachfolgenden Kapiteln 5.2-5.4 fast keinerlei Aussagen, obwohl dieses Themenfeld von erheblicher Bedeutung ist. Es sollten auch im Stadtgebiet alle angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Verknüpfungspunkte aufgeführt werden. JW Kenntnisnahme L6 Bei der Abwägung, ob die Linie S11 nach Markranstädt oder Grünau weiter fährt, sollten wie beschrieben beide S-Bahn-Enıveiterungsoptionen untersucht werden. Sowohl in Grünau, Plagwitz und Lindenau mit ihrem großen Einwohnerpotenzial als auch in Markranstädt als wichtiges Grundzentrum und im weiteren Verlauf Weißenfels als Mittelzentrum, sind Kap. 4.2.3die Einrichtung neuer bzw. die Verbesserung bestehender S-Bahn-Linien aufgrund des Wachstums in der Region sinnvoll. ln diesem Zusammenhang sollte durchaus auch die Option der Verbindung von Grünau nach Markranstädt in die Überlegungen einbezogen werden, da sich langfristig vielleicht durch die Anbindung beider Gebiete sogar ein Optimum an-Verkehrsnachfrage erreichen lässt. JW Kenntnisnahme JW ja Abwägung ZVNL ja, mit aufnehmen JW ja Abwägung ZVNL Aufnehmen JW ja NVP Stadt Leipzig ja, mit aufnehmen JW Kenntnisnahme Autor + lfd. Nr.Seite 79 Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis Eine weitere Notwendigkeit um die Möglichkeiten des mit erheblichem Aufwand ausgebauten S-Bahn-Netzes effektiv zu nutzen, sind sicherlich zusätzliche S-Bahn-Stationen. Insofern ist es sehr erfreulich, dass die Stationen Mockauer Straße und Essener Straße bald in Betrieb gehen. Die Forderung an den Haltepunkt Essener Straße auch die Züge aus Richtung Flughafen heranzuführen, wodurch gleichzeitig der Halt in Leipzig-Nord gewährleistet würde, sollte aber auf jeden Fall in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden Konkret sollte über einen Haltepunkt im Umfeld der Delitzscher Straße oder der Berliner Straße nachgedacht werden. lm Bereich des Stadtareals „Bayerischer Bahnhof“ taucht die sog. „Brücke 'Steinstraße“, deren Vorüberlegungen dem ZVNL bekannt sind, nicht auf. Die Realisierung dieser Brücke ' wird die Anbindung des S-BahnHaltepunktes „MDR“ an die Alle Messe, zum MDR und in Teile der Südvorstadt signiflkant verbessern. Die Brücke muss alsPlanung in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden. Am Coppiplatz hält bislang nur die S1 in Richtung Leutzsch. Die S3' nach Halle verschenkt dieses Potenzial. Das hier auch eine Verknüpfung zur Straßenbahnlinie 4 und damit eine bessere Anbindung der RedBull-Arena möglich wäre, sollte auch diese Option für einen neuen S-Bahn-Haltepunkt untersucht werden. geänderter Inhalt Kommentar vci wurde bereits diskutiert Vorgriff auf Prüfauftrag 156 Stadt Leipzig L7 Kap. 4.3 157 Stadt Leipzig L8 Kap. 4.3 158 Stadt Leipzig L9 Kap. 4.3 159 Stadt Leipzig L 10 Kap. 4.3 Anl. 22 L 11 Insgesamt zeigt sich, dass erheblicher Untersuchungsbedaıf für neue SBahn-Stationen besteht. Auch wenn eine erste Untersuchung dazu bereits beauftragt wurde, sollte die Zielstellung im Nahverkehrsplan nochmals festgehalten werden. Gleichzeitig kann mit einer solchen Untersuchung Kap. 4.3 auch geklärt werden, ob für die bislang im Nahverkehrsplan, Regionalplan Anl. 22 Westsachsen oder im Stadtentwicklungsplen Verkehr und öffentlicher Raum ' enthaltenen Optionen für zukünftige S~Bahn-Stationen in Althen, Paunsdorf (Richtung Anger-Crottendorfl oder Marienbrunn weiter verfolgt werden sollten. JW ja Der Neubau weiterer S-BahnStationen wird fortlaufend untersucht und bewertet. Prüfauftrag zu neuen SBahnstationen ausweiten L 12 Neben den bestehenden Abbildungen zum Zielnetz 2018+ und 2025+ (S. 65 ff.) sollten deshalb auch eine generelle Abbildung jeweils für beide Kap. 4.2 Planungszeiträume eingefügt werden, in der die Taktung der Nahverkehrszüge in den einzelnen Abschnitten zusammenfassend für die S-Bahn, die Regionalexpress- und Regionalbahnlinien dargestellt ist. JW ja Karte analog Abb. 2 möglich Abstimmung notwendig ja Am Leipziger Hauptbahnhof wird eine Fahrradstation ergänzt und die Defizite der Fahrgastinformation behoben. Der Hauptbahnhof ist kurze Ergänzung aufgrund des höchsten Radpendleraufkommens im Verbandsgebiet die B+R-Station mit dem höchsten Handlungsbedarf. 160 161 162 Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig 65 L 13 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Generell gibt es kaum Aussagen zum Hauptbahnhof, dem wichtigsten Verknüpfungspunkt in Leipzig. Ist das so gewollt? Einerseits ist sicherlich Kap. 5.1 schon vieles an diesem Standort gut, aber Themen wie die geplante Fahrradstation oder Defizite bei der Fahrgastinfonrıation sollten benannt werden. JW Kommentar ZVNL Prüfauftrag Stadt Leipzig ja, mit aufnehmen Seite 16von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. 163 164 165 166 167 168 169 Autor Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) 56 Aufgrund der gewünschten Fahrgaststeigerung ist absehbar, dass weitere Anpassungen bei den Zugkapazitäten erforderlich werden. Es sollten deshalb klare Zie|vorgaben hinsichtlich der anzubietenden Qualität Kap. 4.1 erfolgen. Dabei kann es nicht die Zielstellung sein, auch in der Spitzenstunde jedem Fahrgast einen Sitzplatz anzubieten, gleichzeitig darf es jedoch auch nicht dazu kommen, dass Fahrgäste zurück bleiben. JW ja 56 Insbesondere zur Fahrradmitnahme sollten im Nahverkehrsplan klare Aussagen getroffen werden, ggf. Anpassungen formuliert und Entwicklungsstrategien beschrieben werden. Seit " längerem ist die Anzahl derer, die das Fahrrad in Kombination mit der Bahn nutzen, auf . einigen Kap. 4.1 Strecken kapazitäts relevant. Grundsätzlich müssen sich die Mitnahmekapazitäten am Bedarf orientieren. Dies gilt insbesondere für die Zusammenstellung bzw. Bestückung entsprechender Zuggarnituren. lm Nahverkehrsplan sollte ein klares Bekenntnis zur Fahrradmitnahmie erfolgen. JW ja Autor + lfd. Nr.Seite L 14 L 15 Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis geänderter Inhalt Kommentar vci Abstimmung notwendig L 16 JW ja Bei der Erweiterung des B+RAngebotes ist zu beachten, dass insbesondere die einsteigerstärksten Zugangsstellen erheblichen Nachrüstbedarf aufweisen. Dies betrifft z. B. den Leipziger Hauptbahnhof, den WilhelmZielstellung im Nahverkehrsplan Leuschner-Platz, den Bayeri-schen aufnehmen Bahnhof und den Haltepunkt „Leipzig MDR“. Neben der Anzahl der Abstellan-lagen ist auch deren Qualität (Überdachung, Fahrradboxen, beschränkt zugängige Bereiche) zu erhöhen. L 17 Anlage 16 weist für den Hauptbahnhof 0 B+R und 0 P+R Stellplätze aus. Dies ist falsch. ln den beiden Parkhäusern stehen 1.260 Stellplätze zur Verfügung, die teilweise für P+R genutzt werden. Ansonsten befinden sich Anlage 16 im direkten Umfeld des Hauptbahnhofs rund 400 Fahrradbügel, d.h. 800 Stellplätze für den Radverkehr, davon sind 20 Bügel bzw. 40 Stellplätze überdacht. JW ja geändert auf 400 B&R (davon 40 überdacht) und 1.260 P&R L 18 Grundsätzlich hat die Stadt Leipzig für sich definiert, dass ein Fahrradbügel im Umfeld einer ÖPNV-Haltestelle nicht automatisch eine B+R~Anlage wird. Kriterium für eine B+R- Anlage ist der Witterungsschutz, der entweder durch eine Einhausung/Dach oder durch die örtliche Lage (z. Anlage 16B. unter einer Überführung) gegeben sein muss. Der ZVNL sollte sich dieser Definition anschließen oder zumindest differenziert auiführen, wie viel Abstellplätze wettergeschützt sind und wie viele Fahrradbügel ansonsten noch vorhanden sind. Ich bitte Sie, die Anlage 16 dahingehend zu überarbeiten. JW ja L 19 L 20 88 89 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Die in Kap. 5.3 aufgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzungsqualität, der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit der P+RPlätze sollten auch die Ausstattung- der großen P+R-Plätze mit WCKap. 5.3 Anlagen enthalten. Notwendigerweise sollten dazu entsprechende Untersuchungen zu wirtschaftlichen Betreiberkonzepten durchgeführt werden. JW JW mit aufnehmen Alternative Modelle (z.B auf Fahrradverleihsystem hinweisen) Bei der Erweiterung des Bike+Ride-Angebotes ist zu beachten, dass insbesondere die einsteigerstärksten Zugangsstellen erheblichen Nachrüstbedarf aufweisen. Dies betrifft z. B. den Leipziger Hauptbahnhof, den Wilhelm-Leuschner-Platz, den Bayerischen Bahnhof und den Haltepunkt „Leipzig MDR“. Neben der Anzahl der Abstellanlagen ist auch deren Qualität (teilweise nicht überdacht, keine Fahrradboxen, keine Kap. 5.2 / 5.3 beschränkt zügàngigen Bereiche) zu erhöhen. Auch wenn dies in erster Linie eine Aufgabe der Kommune ist, sollte die Zielstellung im Nahverkehrsplan des ZVNL verankert werden. Des Weiteren ist die Errichtung einer echten Fahrradstation/eines Fahrradparkhauses am Leipziger Hauptbahnhof zwingend erforderlich. Der Hauptbahnhof ist aufgrund des höchsten Rad-Pendlerauflmmmens im Verbandsgebiet die B+R-Station mit dem höchsten Handlungsbedarf. Die Aussage, dass für Großveranstaltungen eine P+R~An|age im Süden Leipzigs nahe an der Bundesstraße B2 gefunden werden sollte, sollte ergänzt werden. Bedarf besteht insbesondere auch für Besucher, die von Osten über die A14, die B6 und die B87 anreisen. Kap. 5.2 Aufgenommen werden sollte in den Nahverkehrsplan außerdem die Errichtung des im Rahmen des Ersatzneubaus Georg-Schwarz~Brücken geplanten P+R-Platzes Leulzsch. Kommentar ZVNL ja, mit aufnehmen Diskussion Fahrradboxen und beschränkt zugängige Bereiche wird korrigiert grundsätzlich Überdachung ja Bedarf besteht außerdem für Besucher, die von Osten über die A14, die B6 und die B87 anreisen. Im Rahmen des Ersatzneubaus der Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig ist die Errichtung eines P+R-Platzes Leutzsch geplant. ja, übernehmen ja Kap. 5.2: Zur genauen Lage, der Dimensionierung und der Ausstattung mit WC-Anlagen sind nähere Untersuchungen anzustellen. nein, da Sache des Eigentümers Seite 17von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. Autor Autor + lfd. Nr.Seite 170 Stadt Leipzig L 21 171 Stadt Leipzig L 22 172 Stadt Leipzig L 23 173 Stadt Leipzig L 24 174 Stadt Leipzig L 25 Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis In der Anlage 16 - Übersioht SPNV-Stationen sollte korrigiert werden: - Leipzig Messe: nach erfolgter Oberfläohenverbesserung Anzahl der P+RAnlage 16Stellplätze 1224 - Markkleeberg-Großstädteln: 29 B+R, -50 PKW-Stellplätze - Leipzig Knauthaín: 30 PKW-Stellplätze Die eingangs beschriebene Entwicklungsabsicht des Nahverkehrsraums Leipzig erfordert eine gesicherte und angemessene Finanzierung. Dabei darf der SPNV nicht singulär betrachtet werden. denn nur wenn auch für Straßenbahn- und Busangebote eine ausreichende Finanzierung zur Verfügungg steht, kann das Gesamtsystem funktionieren. Daher sollte sich der ZVNL für eine für alle Bereiche auskömmliche Finanzierung des Nahverkehrs einsetzen. Dabei ist der Stadt Leipzig klar. dass neben einer verbesserten Finanzierung durch den Bund bzw. den Freistaat Sachsen auch die Kommune selbst in der Pflicht steht. 95 Kap. 6 Auf Seite 95 wird beklagt, dass für die 5 City-`TunneI-Stationen über 20% der Stationsgebühren im ZVNL-Gebiet anfallen. Warum wird hier der CityTunnel und die Qualität der Stationen so negativ dargestellt? Diese hochwertigen Stationen stellen das Herzstück des MDSB-Netzes dar und sind ganz sicher auch ein Garantfür die bisherige Entwicklung der Fahrgastzahlen. Bitte bedenken Sie, dass diese 5 Stationen ungefähr ein Drittel aller Ein- und Aussteiger im Verbandsgebiet nutzen und somit die Aufwendungen pro Fahrgast geringer sind als an vielen anderen Stationen im Verbandsgebiet. Im Gegensatz zum Berufsverkehr gibt es im Freizeitverkehr vor allem von Leipzig in das Umland hinaus noch massive Lücken. So sind das nördliche Neuseenland (Schladitzer See, Werbeliner See), das südliche Neuseenland (Störmthaler See, Zwenkauer See, Hainer See), die „Bitterfelder Seenplatte“, die Dahlener sowie die Dübener Heide nicht adäquat an den ÖPNV angebunden. Folglich werden die genannten Naherholungsziele größtenteils mit dem MIV besucht. Es wird daher Kap. 4 empfohlen die genannten Ziele stärker in den Fokus zu rücken und mit den zuständigen „Seenbetreibern" und Tourismusverbänden noch stärker zusammen zu arbeiten. Insgesamt ist festzuhalten, dass der Nahverkehrsplan keine Aussagen zu den relevanten Freízeitzielen in der Region (mögliche Neukundengewinne) macht. Es erscheint der Eindruck, dass der Freizeitverkehr noch keine relevante Größenordnung im Gegensatz zu anderen Regionen Deutschlands erreicht hat. Die Fahrgastinformation ist selbst im Vergleich zu Straßenbahn- und Bushaltestellen der LVB an den SPNV-Stationen nur marginal. Während in den Fahrzeugen die Information in guter Qualität erfolgt, muss an den Stationen investiert werden. Für diesen Qualitätsmangel sieht der vorliegende Nahverkehrsplanentwurf bislang keine angemessenen Maßnahmen zu Verbesserungen vor. Zur weiteren Verbesserung der 91 Kap. 5.5 Fahrgastinformation am Leipziger Hauptbahnhof kann inhaltlich in Teilen auf die für den Hauptbahnhof untersuchte Konzeption zur Fußgängerwegweisung, die auch vom Z\/NL finanziert wurde, zurückgegriffen werden. Auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes könnten ggf. die vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich des Hbf. vertíefend untersucht und dann umgesetzt werden Untersuchungen zu einer Anbindung des Stadions/der Arena Leipzig an den SPNV, wie bspw. vor Monaten mit ' einem möglichen Ost-West-Tunnel diskutiert, sind im Planentwurf nicht vorgesehen. Für die Stadt Leipzig könnte diese Idee einen Sinn ergeben, wenn das prognostizierte Wachstum der Stadt anhält und gleichzeitig die Räume im Umland der Kap. 4.2 / 4.3 Stadt stark wachsen. Sollte sich in den ersten Jahren der Laufzeit des Nahverkehrsplans eine derartige Entwicklung abzeichnen, und damit das SBahn-Netz noch mehr an Bedeutung gewinnen, sollten entsprechende Untersuchungen zu einem zweiten S-Bahn-Tunnel auf die Tagesordnung ' kommen vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) JW ja JW ja JW Kenntnisnahme JW Ja JW ja geänderter Inhalt Kommentar vci Kommentar ZVNL aktualisiert außer L-Knauthain (Wert bereits enthalten) positiver formulieren Zur weiteren Verbesserung der Fahrgastinformation am Leipziger Hauptbahnhof werden die gemäß Konzeption zur Fußgängerwegweisung vorgeschlagenen Maß-nahmen vertiefend untersucht und dann umgesetzt. im Bahnbereich normgerecht und ausreichend. Probleme im kommunalen Bereich und dort sehr kleinteilig. infrastrukturelle Maßnahmen im ÖPNV Seite 18von 19 Stand: 19.10.2017 lfd. Nr. 175 Autor Stadt Leipzig Autor + lfd. Nr.Seite Kap. / Pkt Wesentlicher Inhalt/Hinweis L 26 Die Barrierefreiheit bereits ab 50 Ein- und Aussteigern anzustreben, ist ein gewaltiger Fortschritt zu den Kriterien der DB AG von 1000 Ein- und Aussteigern, wobei diese Regelung inzwischen stillschweigend fallen Kap. 5.4 gelassen wurde. Von Seiten der Stadt Leipzig wird trotzdem empfohlen, alle Haltestellen barrierefrei auszubauen, schon allein deshalb da es möglich sein muss, an jeder Station im Verbandsgebiet mehr als 50 Einund Aussteiger pro Tag zu erreichen. Die klassischen lnformationsmethoden beizubehalten, halte ich für sehr wichtig und richtig. Da aber die digitale Nutzung von Informationen gerade auch bei behinderten Menschen zunimmt, sollten Schnittstellen zu Smartphoneanwendungen besondere Erwähnung finden. Diese Schnittstellen müssen bei den Verkehrsunternehmen in den Lastenheften stehen, weil die Verkehrsunternehmen lnformations~ und Kap. 5.4 Kommunikationsmöglichkeiten in der Hardware verhalten müssen, bis hin zur Kommunikation bzw. Anmeldung beim Fahrzeug. Was in Dresden als Bliss-System funktioniert, muss in Zukunft auch über Smartphone oder Tablet möglich sein. Manche gängigen Auskunftssysteme (z. B. easy.Go) sind für behinderte Menschen nicht immer optimal. Die Wege zur gewünschten Auskunft sind zu „weit“. Sie nutzen andere Apps lieber. 176 Stadt Leipzig L 27 177 Stadt Leipzig L 28 16 178 Stadt Leipzig L 29 44 179 Stadt Leipzig L 30 180 181 Stadt Leipzig Stadt Leipzig L 31 L 32 182 Stadt Leipzig L 33 vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Auf Seite 16 wurden die Einwohnerzahlen in der Tabelle angepasst, Kap. 2.1.3 jedoch nicht im Text. Auf Seite 44 wird der Umbau der Station Heiterblick genannt. Dieser Umbau ist der Stadt Leipzig nicht bekannt. lnsofem sollte diese Aussage Kap. 2.6 überprüft werden und ggf. der barrierefreie Ausbau der Station als Zielstellung aufgenommen werden. Erfreulicherweise sind im Anhang auch Arbeitsplatzdichte und Pendlerbeziehungen (IST- Stand) dargestellt. ln der Prognose der zukünftigen Fahrgäste wird anscheinend aber nur die Bevölkerung Kap. 3.4 hochgerechnet. Da der Bildungs-/Qualífizierungs- und Berufs-Pendlerver kehr ca. 40% des Verkehres ausmacht, wäre es hilfreich, diesen in den Prognosen zu beachten. Kap. 6 Die Abb. 21, S.96 ist sehr schlecht erkennbar. Anlage 10Bln der Anlage 10B fehlt auf der Seite der EB 22/EBx12 die Legende. ln der Anlage 19 sollten nur die relevanten Verbindungen für die zentralen Orte angegeben werden. Außerdem sollte sichtbar gemacht werden, Anlage 19 welche Verbindungen o. k. sind und wo Verbesserungen notwendig werden. in Synops e aufgen. durch Berücksichtigung (ja/nein/ Kenntnisnahme) JW Kenntnisnahme geänderter Inhalt Kommentar vci Kommentar ZVNL Das die DB AG ihre Regelung fallen ließ, ist dem ZVNL aktuell nicht bekannt. JW ja Für die digitale Nutzung der Informationen sind Schnittstellen zu Smartphoneanwendungen für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste vci besonders zu beachten. Diese Schnittstellen werden bei der Vertragsgestaltung zukünftig von den Verkehrsunter-nehmen gefordert. JW ja 560000 JW ja Abstimmung am 14.09. nicht die Bahnsteige JW ja MDV ist berücksichtigt im Text mit aufnehmen JW JW ja ja JW ja Grafik neu einfügen Legende ergänzt Zeiten für nicht relevante Verbindungen gelöscht; alternativ könnten diese grau dargestellt werden nicht aufnehmen, technische Normen sind nicht Bestandteil des Nahverkehrsplans, auch sind Vergabenormen einzuhalten. vci vci nein, Auswahl relevanter Verbindungen nur subjektiv möglich Seite 19von 19