Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1317580.pdf
Größe
37 MB
Erstellt
20.09.17, 12:00
Aktualisiert
22.01.18, 16:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04848
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen
Erschließung, des Regenrückhaltebeckens sowie der Maßnahmen zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 236 "Radefelder
Allee Südost"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der beigefügte städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Porsche
AG zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließung und der
Regenrückhalteanlage sowie der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und
zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen durch die Aufstellung des B-Planes Nr.
236 „Radefelder Allee Südost“ wird seitens der Stadt abgeschlossen.
2. Die ggf. ab dem Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von ca.
30589,00 € werden innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes
finanziert. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung
2019 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Verkehrs- und
Tiefbauamt anzumelden.
3. Der Oberbürgermeister, vertreten durch das Dezernat VI, Verkehrs- und Tiefbauamt,
wird ermächtigt, ggf. Detailfragen im Vertrag noch nachzuverhandeln.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
wenn ja,
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Öff.
Verkehrsflächen
1.100.54.1.0.01
,ca. 13778,-€/a
Oberflächenent
wässerung, ca.
14091,-€/a
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
s.Sachverhalt
Beleuchtung
Ca. 1600 €/a
Unterhaltung
1.100.54.1.0.01 (Konto
42419150)
1.100.541.001.09
Beleuchtung
Strom ca 1120
€/a
1.100.5410.01 (Konto
42711200)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Der Erschließungsträger beabsichtigt die Entwicklung und Erschließung seiner Vorhaben auf
den in seinem Eigentum befindlichen Grundstücken im Bereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“. Er will damit den
bestehenden Standort erweitern, um vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu
schaffen. Neben Produktionsanlagen sollen Logistikflächen, Servicebereiche, Abstellflächen
und Mitarbeiterstellflächen entstehen.
Hierfür benötigt er Planungssicherheit.
Im städtebaulichen Vertrag verpflichtet er sich zur Planung und Herstellung von
leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsanlagen im Umfeld des Bebauungsplanes, die
geeignet sind, das zu erwartende Verkehrsaufkommender geplanten Vorhaben zu
bewältigen. Daher sind u.a. sowohl der Kreisverkehr Hugo-Junkers-Straße/Tor 3 als auch
der vorhandene Knoten Radefelder Allee/Hugo-Junkers-Straße auszubauen. Die innere
Erschließung des Baugebietes wird zukünftig über private Straßen erfolgen.
Weiterhin verpflichtet sich der Erschließungsträger zur Planung und Durchführung der
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durch die Aufstellung bzw.
Umsetzung des Bebauungsplanes und die Durchführung der Vorhaben im
Bebauungsplangebiet.
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes werden in einem
separaten Vertrag geregelt, der parallel seitens des Dezernates Umwelt und Ordnung ins
Verfahren zur Beschlussfassung gebracht wird.
Weiterhin hat er ein Regenrückhaltebecken zu planen und herzustellen, welches sowohl der
Entwässerung der Vorhaben als auch der öffentlichen und privaten Straßen dienen soll.
Der Erschließungsträger beabsichtigt eine Entwicklung in zwei Bauabschnitten. Es gibt noch
keine Planung bezüglich der inneren Erschließung des Bebauungsplangebietes.
Die vertraglichen Regelungen befinden sich teilweise noch in Verhandlung, daher wird unter
Beschlusspunkt 3 ein Verhandlungsauftrag formuliert.
Die Entwurfsplanung befindet sich auch zu einzelnen Punkten noch in der Prüfung. Sobald
das Genehmigungsschreiben vorliegt, wird es dem Vertrag als Anlage beigefügt. Daher ist
auch die Höhe der Sicherheitsleistung noch nicht endgültig festgelegt. Gemäß der derzeit
bekannten Kostenaufstelllungen umfasst der städtebauliche Vertrag ein Gesamtvolumen von
ca. 4.624.800 €.
Der Vertrag wird wirksam mit Übergabe der Sicherheitsleistung für den südlichen Waldgürtel
und Erfüllung der weiteren Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 13. Weitere vereinbarte
Sicherheitsleistungen sind zu Sicherung der Erschließung bei Einreichung der Bauanträge
zu übergeben.
Der Erschließungsträger will die der zukünftig öffentlichen Straßen dienenden Grundstücke,
die sich in seinem Eigentum befinden, nicht in das Eigentum der Stadt übertragen, sondern
hier sollen beschränkt persönliche Dienstbarkeiten eingetragen werden, diese
straßenrechtlich erlaubte Variante befindet sich auch noch parallel in Prüfung, die Bestellung
der Dienstbarkeiten ist aber Wirksamkeitsvoraussetzung des Vertrages, um die Belange der
straßenseitigen Erschließung und Regenrückhaltung flächenmäßig gesichert zu haben.
Der Vorstand des Erschließungsträgers hat dem Vertragsentwurf noch nicht zugestimmt, der
Gremiendurchlauf dort findet parallel statt.
Aufgrund des Umfanges der Vertragsanlagen wurden diese nur auszugsweise beigefügt. Die
Unterlagen werden den Verträgen vor Unterzeichnung beigefügt und stehen parallel im
derzeitigen Bearbeitungsstand zur Einsichtnahme zur Verfügung.
3/4
Folgekosten
Für die in Privateigentum verbleibenden Flächen entstehen keine Folgekosten. Auch nicht
für die als Ersatzpflanzungen zu pflanzenden Straßenbäume für die 107 zu fällenden
Bäume.
Gemäß der Ergebnisse der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen beträgt
der Unterhaltungsbedarf für Anliegerstraßen ca. 1,10 €/m² pro Jahr. Hier entstehen
ca.12.525 m² öffentliche Straßenverkehrsfläche, damit ergibt sich ein Bedarf in Höhe von
ca.13.778,- € pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01). Für die Oberflächenentwässerung entsteht ein
Bedarf in Höhe von ca. 14.090,- € pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01, Konto 42419150). Als
Unterhaltungskosten für die Beleuchtung ( ca 16 Leuchten) ( 1600,- €, PSP
1.100.54.1.0.01.09) und den erforderlichen Strom ( ca. 1120,- €, PSP 1.100.54.1.01, Konto
42711100) fallen ca. 2720 € pro Jahr an.
Der Erschließungsträger hat noch nicht mitgeteilt, wann er genau mit der Bebauung des
Gebietes beginnen möchte.
Die ggf. ab dem Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von ca. 30589,00
werden innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. zu entscheiden. Die
Mittel sind dann entsprechend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt anzumelden.
Da die weiteren Zeitabläufe der möglichen Übernahme öffentlicher Erschließungsanlagen
und Pflanzungen von den Zeitschienen des Erschließungsträgers abhängt, gehen die
aufgeführten Folgekosten mit 2018 vom frühesten Zeitpunkt einer Übernahme seitens der
Stadt aus. Dieser Zeitpunkt kann auch wesentlich später liegen.
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen
Der Vertragspartner sichert mit der Durchführung seines Vorhabens seinen eigenen
Tätigkeitsbereich, aber durch die Bauarbeiten und die Vermarktung der Produkte auch die
Tätigkeitsfelder anderer Unternehmen. Damit werden auch Effekte für andere Unternehmen
im Hinblick auf die Sicherung der Arbeitsplätze und Verbesserung der Arbeitsmarktsituation
erreicht.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur - Das Handeln der
Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus
Das geplante Vorhaben trägt dazu bei, dass das Arbeitsangebot und die Infrastruktur der
Stadt ausgebaut werden. Damit wird zur Attraktivität der Stadt auch für Familien mit Kindern
und sonstige dort zukünftig beruflich Tätige beigetragen, was einer Überalterung der
Bevölkerung entgegenwirkt.
Anlagen:
Formular Prüfkatalog
Städtebaulicher Vertrag inklusive Anlagen 1 bis 9
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
s. Anlage
Sachverhalt
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
s. Anlage
Sachverhalt
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
ja
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
6/01
.12
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
S.
Anlage
Sachver
halt
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
6/01
.12
-1Stand 30.11..2017
Städtebaulicher Vertrag
Die Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
dieser vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau,
- nachfolgend Stadt genannt und
die Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Vorstände Lutz
Meschke und Albrecht Reimold
- nachfolgend Erschließungsträger genannt schließen folgenden Vertrag gemäß § 11 BauGB:
Präambel
Der Erschließungsträger beabsichtigt die Entwicklung und Erschließung seiner Vorhaben auf den in seinem Eigentum befindlichen Grundstücken, Flurstücke gemäß Anlage 0 Lageplan und Flurstücksauflistung der Gemarkung
Lützschena-Stahmeln im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“. Der Erschließungsträger beabsichtigt, den bestehenden Standort zu erweitern und vorhandene Arbeitsplätze zu
sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hierfür benötigt er Planungssicherheit. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar am südlichen Rand des
bestehenden Produktionsstandortes; es wird angebunden durch die Radefelder Allee und die Hugo-Junkers-Straße. Das Plangebiet hat eine Größe von
ca. 56 ha.
Neben Produktionsanlagen sollen Logistikflächen, Servicebereiche, Abstellflächen und Mitarbeiterstellplätze entstehen. Weiteres Ziel ist die Schaffung
von leistungsfähigen Verkehrsanlagen, die geeignet sind, das zu erwartende
Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Im Norden soll eine Anbindung des Gebiets an den bestehenden Kreisverkehr in der Hugo-Junkers-Straße erfolgen.
Um den entstehenden Verkehr abwickeln zu können, müssen sowohl der
Kreisverkehr Hugo-Junkers-Straße/Tor 3 als auch der vorhandene Knoten
Radefelder Allee/Hugo-Junkers-Straße leistungsfähig ausgebaut werden. Am
Knotenpunkt Radefelder Allee/Hugo-Junkers-Straße ist die Errichtung einer
Lichtsignalanlage erforderlich. Am Knotenpunkt S8/Hugo-Junkers-Straße sind
-2zusätzliche Fahrstreifen erforderlich. Mit der vorhandenen privaten Gleisanbindung zum Netz der Deutschen Bahn sind weiterhin gute Ansiedlungsbedingungen für Güterverkehrsaufkommen gegeben.
Derzeit werden die betroffenen Flächen landwirtschaftlich genutzt. Durch die
Änderung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung kommt es zu Auswirkungen auf Natur und Landschaft.
Der Geltungsbereich des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. E 76
„Güterverkehrszentrum Leipzig, Quartier C“ wird teilweise überlagert zur Sicherung eines Gleisanschlusses zum privaten bestehenden Anschlussgleis.
Neben dem Gleis wurden auch die öffentlichen Grünflächen und der öffentliche Fuß- und Radweg in die Planung des Bebauungsplans übernommen.
Zu den wesentlichen Inhalten des Bebauungsplanes gehört neben der Festsetzung von vier GI-Gebieten die Festsetzung von Verkehrsflächen zur äußeren Erschließung sowie von drei privaten und öffentlichen Grüngebieten um
die GI-Gebiete herum und einer Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser. Wichtiges Ziel ist eine Konzentration von Restflächenbegrünung entlang der Randbereiche des Bebauungsplangebietes, um möglichst
großflächige und durchgängige Grünstrukturen zu schaffen, die im Zusammenhang mit Grünflächen im Umfeld Biotopverbundfunktionen übernehmen
und einer Aufheizung versiegelter Flächen entgegenwirken können.
Gegenstand des Vertrages ist die Verpflichtung zur Planung und Herstellung
bzw. Umbau/Erweiterung der öffentlichen Straßen sowie die Planung und
Durchführung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes durch die Aufstellung/Umsetzung des Bebauungsplanes
und der Durchführung der Vorhaben innerhalb des Plangebietes.
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes werden in einem separaten Vertrag geregelt, für den seitens der Stadt das Amt
für Stadtgrün und Gewässer mit der Erarbeitung befasst ist. Auch dieser Vertrag sichert die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, die durch die Aufstellung/Umsetzung des Bebauungsplanes erforderlich werden und ist damit
auch wirksam geworden Voraussetzung für den Satzungsbeschluss.
Das Plangebiet soll voraussichtlich in zwei Bauabschnitten entwickelt werden,
vgl. Lageplan Anlage 0 mit der Darstellung graue Fläche als Bezugsfläche der
Baumaßnahmen innerhalb Bauabschnitt 1. Der Erschließungsträger behält
sich vor, die Entscheidung über die Realisierung und den Zeitpunkt der Realisierung der jeweiligen Abschnitte selbst zu treffen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass nicht jede bauliche Maßnahme die Realisierung des ersten
Bauabschnitts bzw. nach dessen Realisierung die des zweiten Bauabschnitts
begründet. Diesbezüglich vereinbaren die Vertragsparteien, dass für jedes
Einzelvorhaben entwässerungsfachliche bzw. verkehrsgutachterliche (möglichst durch IVAS) Unterlagen zu übergeben sind, die nachweisen, inwieweit
-3für das Vertragsgebiet definierte Einleitmengen überschritten werden (nach
aktuellem Stand 200 l /s) und daher eine Regenrückhaltung erforderlich ist
oder Mengen/Größen an Fahrzeugverkehr verursacht werden, die das Erfordernis der Herstellung der vertraglich vereinbarten Erschließungsmaßnahmen
auslösen (unter Zugrundelegung Strukturdaten wie z.B. Arbeitsplätze, Fahrzeugaufkommen usw.). Für jedes einzelne Vorhaben ist eine diesbezügliche
Gesamtbetrachtung für das Bebauungsplangebiet erforderlich, da sich durch
mehrere Vorhaben ein Bedarf ergeben kann, der sich durch die Betrachtung
nur eines einzelnen Vorhabens separat noch nicht begründen lässt..
Für den Fall, dass der Erschließungsträger Grundstücksteile im Bebauungsplangebiet verkauft, bleibt es bei seiner Haftung gegenüber der Stadt zur
Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen und zur Übergabe der
Sicherheitsleistungen, sobald die bestehenden Infrastrukturanlagen, insbesondere bezüglich Entwässerung und straßenseitiger Erschließung nicht
mehr zur Aufnahme der Auswirkungen eines geplanten Vorhabens geeignet
sind. Eventuelle Kostenbeteiligungen an den erforderlichen Maßnahmen hat
der Erschließungsträger im Innenverhältnis mit dem jeweiligen Käufer zu treffen.
Die straßenseitige Erschließung kann nicht in Abschnitten erfolgen, da aufgrund der Anforderungen des Verkehrs und des Umfeldes dies nicht möglich
ist. Für die Herstellung/Pflanzung der Ausgleichsmaßnahmen der laut B-Plan
festgesetzten Grünflächen, des Regenrückhaltebeckens und des Niederschlagswasserableitungssystems wird mit diesem Vertrag vereinbart, welche
Maßnahmen mit der Realisierung welchen Bauabschnitts durchgeführt werden müssen. Eine konkrete Zuordnung, welche Maßnahmen im Zuge der
Hochbebauung oder bereits vor Errichtung von Hochbebauung und Straßen
in den jeweiligen Bauabschnitten herzustellen sind, ergibt sich aus der Anlage
1 a) Entwurfsplanung, Lageplan mit der Darstellung der Bauabschnitte 1 und
2.
Der Bauabschnitt 1 beinhaltet die 100%ige Herstellung der Verkehrsanlagen
inklusive der erforderlichen Entwässerungsanlagen (Erweiterung Knotenpunkt
Hugo-Junkers-Straße/Radefelder Allee, Anpassungen in der Radefelder Allee
inklusive der Schaffung der baulichen Voraussetzungen zur Nachrüstung eines Bypasses Kreisverkehr, Ummarkierung der Abbiegespuren Kreuzung Radefelder Allee/B6), die Herstellung der ersten Ausbaustufe des Regenrückhaltebeckens bereits parallel zur Herstellung von Straßen und/oder Hochbebauung, und die Herstellung des südlichen Waldgürtels nördlich des Regenrückhaltebeckens bis 1 m unter OKG finale Dammhöhe sowie die öffentlichen
Straßenbaumersatzpflanzungen.
-4§1
Gegenstand des Vertrages
(1) Die Stadt überträgt nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) die straßenseitige,
äußere Erschließung sowie die Ausgleichs-/Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf den Erschließungsträger. Die Umgrenzung des Erschließungsgebietes bezüglich der erforderlichen Maßnahmen ergibt sich aus der
Entwurfsplanung Anlage 1a), Lageplan BA 1 und BA 2.
(2) Für die Art, den Umfang und die Ausführung der straßenseitigen Erschließung, des Regenrückhaltebeckens sowie der grünordnerischen Maßnahmen
sind maßgebend
a) der Entwurf des B-Planes Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ mit Stand vom
10.03.2017,
b) die Erschließungsprojekte auf der Grundlage der Ausbauplanungen, für die
die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB vorliegen müssen, soweit zu
diesem Zeitpunkt noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt.
(3) Der Erschließungsträger verpflichtet sich zur Planung und Herstellung der
Erschließungsanlagen und grünordnerischen Maßnahmen gem. §§ 2 und 3
dieses Vertrages.
Dem Vertrag liegen noch keine Planungsunterlagen bei, die die zukünftige
innere Erschließung der Vorhaben betreffen. Diesbezüglich hat der Erschließungsträger vor Erteilung einer ersten Baugenehmigung ein Konzept zur gesamten inneren Erschließung vorzulegen, um die durch die Vorhaben ausgelösten Belange erkennen zu können. Für die einzelnen zu genehmigenden
Hochbauten ist für die jeweils erforderliche private straßenseitige, innere Erschließung eine Entwurfsplanung vorzulegen, in der insbesondere die Belange des Brandschutzes darzustellen sind.
(4) Die Stadt übernimmt nur die straßenseitigen zukünftig öffentlichen Erschließungsanlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen der in § 8 Abs. 1 dieses Vertrages genannten Voraussetzungen in ihre Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht.
Diese Flächen sind in der Entwurfsplanung grob dargestellt und sind in der
Ausführungsplanung in einer separaten Anlage mit den Plandarstellungen
bezüglich der jeweiligen Flurstücksbezeichnung unter Angabe der Größe in
m² darzustellen.
Der Erschließungsträger wird zur Sicherung des dauerhaften Bestandes für
die öffentliche Nutzung und die zukünftigen Unterhaltungsmaßnahmen entsprechende unentgeltliche beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für die
Geh- und Fahrrechte an den vorgenannten Teilflächen kostenfrei für die Stadt
im Rang maximal hinter Ver- und Entsorgungsleitungsrechten von Medienträgern und hiermit im Zusammenhang stehenden Rechten für Anlagen und Zu-
-5behör nebst Einwirkungsverboten und/oder Wege-, Fahr- und Gleisanlagenrechten bestellen oder bestellen lassen, soweit sie im Eigentum Dritter stehen..
Der Erschließungsträger verzichtet hiermit unwiderruflich als Eigentümer auf
das in § 13 Abs. 2 Sächsisches Straßengesetz geregelte Verkaufsrecht an die
Stadt und wird kein entsprechendes Verlangen an die Stadt richten, da hier
entsprechende Dienstbarkeiten zur Sicherung des Bestandes der Straße und
der Straßenentwässerung eingeräumt werden sollen (vgl. § 13 Abs. 3 SächsStrG).
Soweit Dritteigentümer nur zu einem Verkauf der betroffenen Teilfläche bereit
sind, hat der Erschließungstärger sämtliche hierzu erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen zu ergreifen und die Stadt Leipzig zu informieren und die
Stadt Leipzig von sämtlichen Kosten des Erwerbs der betroffenen Teilfläche
freizustellen, insbesondere des Kaufpreises, der Vermessungs-, Notar und
Grundbuchkosten. Gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung betrifft dies das
Flurstück 149/12 der Gemarkung Hänichen, Flurstück 298/7 der Gemarkung
Lützschena und Flurstück 338/2 der Gemarkung Lützschena.
Die privat verbleibenden Flächen (private Straßen und Wege, Grünflächen
usw.) werden nicht von der Stadt übernommen und diese trägt hierfür auch
keine Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten.
Bezüglich der im Eigentum der Stadt stehenden Flächen dürfen der Erschließungsträger und von ihm beauftragte Dritte diese zur Durchführung der genehmigten/zugestimmten und zum Bau freigegebenen Maßnahmen betreten.
Umgekehrt gilt dies im Falle von Störungen bei der Vertragserfüllung auch für
im Eigentum des Erschließungsträgers stehenden Flächen für die Stadt und
von ihr beauftrage Dritte.
(5) Leitungsgebundene Erschließungsanlagen (Abwasser, Wasser, Strom,
Gas, Telekommunikation) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Hierüber
hat der Erschließungsträger mit den zuständigen Versorgungsträgern gesonderte Vereinbarungen abzuschließen.
(6) Regelungen zur Vermeidung, zur Verringerung und zur Kompensation von
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes richten sich nach Anlage 8 zu diesem Vertrag.
Die Erschließung in dem zweiten Bauabschnitt gilt erst als gesichert, wenn
zuvor die vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung übergeben wurde.
Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die jeweiligen Maßnahmen spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen durchzuführen.
-6Weiterhin ist der Erhalt des Regenrückhaltebeckens und die Einleitung und
Ableitung des Niederschlagswassers der öffentlichen Straßen in das weiterführende System auf dem Gelände des Erschließungsträgers über beschränkt
persönliche Dienstbarkeiten zu sichern entsprechend § 1 Abs: 4 (vgl. Strangsystemdarstellung Anlage 7).
Die Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist Wirksamkeitsvoraussetzung dieses Vertrages.
(7) In der Fläche zwischen den Industriegebieten Gl 1 und Gl 2 sowie dem
Industriegebiet GI 4, sind maximal drei ebenerdige verkehrstechnische Querungen in einer höchstzulässigen Breite von jeweils 10 m zulässig, um den
Biotopverbund nicht zu beeinträchtigen. Der B-Plan räumt diese Möglichkeit
von maximal drei verkehrstechnischen Querungen an der östlichen B-Plan
Grenze ein, lässt aber die örtliche Lage wegen der erforderlichen Flexibilität
dem späteren Genehmigungsverfahren vorbehalten. Für den Fall, dass es im
Gebiet weitere Grundstückseigentümer geben sollte, muss auch diesen die
Möglichkeit einer solchen verkehrstechnischen Querung zu Gute kommen,
ohne dass der Erschließungsträger bereits alle zulässigen Querungsmöglichkeiten für sich allein beansprucht. Der Erschließungsträger verpflichtet sich
daher, im Fall des Verkaufs eines Grundstücksteils der im B-Plan befindlichen
Flächen an einen Dritten, diesem auf dessen Wunsch, die Möglichkeit einzuräumen, eine der nach diesem B-Plan zulässigen verkehrstechnischen Querung in Anspruch zu nehmen oder an eine bereits bestehende verkehrstechnische Querung anzuschließen. Der Erschließungsträger hat sowohl bei der
Planung eigener Vorhaben als auch bei der Planung von Veräußerungen von
Grundstücksteilen sicherzustellen, dass es bei der Nutzung von maximal drei
Querungen bleibt. Erwerber sind ansonsten darauf hinzuweisen, dass hier
darüber hinaus keine weiteren Querungen möglich sind.
Zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt ist der Abschluss einer
Kreuzungsvereinbarung bezüglich der Querung des westlich des Plangebietes verlaufenden Radweges durch die Anschlussgleise erforderlich.
(8) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, zu gewährleisten, dass jederzeit
tags und nachts die anliefernden Lastkraftwagen auf das Betriebsgrundstück
fahren können und die Möglichkeit für die Fahrer und Begleitpersonen besteht, dort errichtete Sanitäranlagen zu nutzen. Weiterhin verpflichtet sich der
Erschließungsträger, diese Verpflichtung in notariellen Kaufverträgen an eventuelle Käufer weiterzugeben, bzw. dies in Miet-/Pachtverträgen an Pächter/Mieter von Betriebsgrundstücken weiterzugeben. Bis zur Vorlage der entsprechenden Nachweise bezüglich der Errichtung der Anlagen und der Organisation der Zurverfügungstellung werden bei der Reduzierung der Sicherheitsleistung für die Erschließung 20.000 € einbehalten.
-7(9) Dieser städtebauliche Vertrag ist nicht notariell zu beurkunden, da in ihm
keine Regelungen im Sinne von § 311b BGB enthalten sind.
§2
Fertigstellung der Anlagen
(1) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die Straßen- und Wegeflächen
in dem Umfang fertigzustellen, der sich aus der von der Stadt genehmigten/bestätigten Entwurfsplanung (Anlage 1 a) ergibt. Die straßenseitigen Erschließungsanlagen müssen zeitlich entsprechend den Erfordernissen der
Bebauung hergestellt, spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden
Bauten benutzbar sein.
Weiterhin verpflichtet sich der Erschließungsträger zur Herstellung des südlichen Waldgürtels/Teilfläche der privaten Grünfläche pGF entsprechend der
Entwurfsplanung (Anlage 1 b) sowie zur Herstellung der ersten Ausbaustufe
des Regenrückhaltebeckens gemäß der Entwurfsplanung (Anlage 1 c).
Bezüglich des Regenrückhaltebeckens wurde noch kein Antrag auf Erteilung
einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau und Betrieb gestellt. Die
Realisierung des Regenrückhaltebeckens hat auf Grundlage der eingereichten Entwurfsplanung und entsprechend den Regelungen der noch zu erteilenden Wasserrechtsentscheidungen zu erfolgen.
Der Bauabschnitt 1 beinhaltet die 100%ige Herstellung der Verkehrsanlagen
inklusive der erforderlichen Entwässerungsanlagen (Erweiterung Knotenpunkt
Hugo-Junkers-Straße/Radefelder Allee, Anpassungen in der Radefelder Allee
inklusive der Schaffung der baulichen Voraussetzungen zur Nachrüstung eines Bypasses Kreisverkehr , Ummarkierung der Abbiegespuren Kreuzung
Radefelder Allee/B6), die Herstellung der ersten Ausbaustufe des Regenrückhaltebeckens bereits parallel zur Herstellung von Straßen und/oder Hochbebauung, und die Herstellung des südlichen Waldgürtels nördlich des Regenrückhaltebeckens bis 1 m unter OKG finale Dammhöhe sowie die öffentlichen
Straßenbaumersatzpflanzungen.
(2) Erfüllt der Erschließungsträger seine Verpflichtungen nicht oder fehlerhaft,
so ist die Stadt berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung der Arbeiten zu setzen. Erfüllt der Erschließungsträger bis zum Ablauf
dieser Frist die vertraglichen Verpflichtungen nicht, so ist die Stadt berechtigt,
die Arbeiten auf Kosten des Erschließungsträgers auszuführen, ausführen zu
lassen, oder von diesem Vertrag zurückzutreten.
-8§3
Art und Umfang der Erschließungsanlagen/Ausgleichsmaßnahmen
(1) Die Erschließung nach diesem Vertrag umfasst insbesondere:
a) die Freilegung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen
b) die erstmalige Herstellung der öffentlichen und privaten Straßen und
Wege einschließlich
- Fahrbahn
- Gehwege zur Anbindung in angrenzende Gebiete
- Parkstellflächen
- Straßenentwässerung, Leitungsführung zum RRB, Herstellung RRB
in Ausbaustufen
- Straßenbeleuchtung
- Straßenverkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen
- Straßennamensschilder
- Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungplanes entsprechend der bauabschnittsweisen Regelung
- Errichtung Lichtsignalanlage Radefelder Allee/Hugo-Junkers-Straße
- Markierungsarbeiten Radefelder Allee/B6, Planung LSA Knoten
Radefelder Allee/B6
- Pflanzung von 107 zu ersetzenden Straßenbäumen in örtlicher
Nähe
- Herstellung der Grünflächen pGF, entsprechend
der bauabschnittsweisen Zuordnung
- Herstellung Vorwegweisung
- Planung und Nachrüstung Bypass Kreisverkehr soweit erforderlich
nach Maßgabe der von der Stadt genehmigten/bestätigten Entwurfsplanung
(Anlage 1 a) , der Planung zur ersten Ausbaustufe Herstellung des südlichen
Waldgürtels/Teilfläche der privaten Grünfläche pGF (Anlage 1 b), der Entwurfsplanung zum Regenrückhaltebecken 1. Ausbaustufe (Anlage 1 c) und
der daraus zu entwickelnden Ausführungsplanung. Das Oberflächenwasser
der öffentlichen Straßen ist vor einer Einleitung in das Regenrückhaltebecken
über eine Bodenpassage zu reinigen (s. Schreiben Weber engineering GmbH
vom 24.03.2017 (Anlage 9).
Vor Baubeginn ist mit der jeweiligen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5
gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 5 HOAI) die Baufreigabe bei der Stadt (Verkehrs- und
Tiefbauamt, Amt für Umweltschutz, Amt für Stadtgrün und Gewässer) zu beantragen.
Für die weiteren Maßnahmen in den dem Bauabschnitt 2 zugeordneten Maßnahmen ist ebenfalls eine entsprechende Entwurfsplanung und zum Bau freizugebende Ausführungsplanung vorzulegen.
-9Bei den Straßennamensschildern hat eine Abstimmung mit dem Verkehrsund Tiefbauamt, Sachgebiet Verkehrsleiteinrichtungen zu erfolgen.
Es ist ein Beschilderungs- und Markierungsplan beim Verkehrs- und Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsmanagement einzureichen und ein
Antrag auf straßenverkehrsbehördliche Anordnung nach StVO. Dieser Antrag
hat auch die Straßennamensschilder zu umfassen.
Für die Anpflanzungen/Baumpflanzungen gelten die Standards der Stadt
Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün (Anlage
2).
Für alle Grünlandeinsaaten ist statt der laut Entwurfsplanung geplanten Regelsaatgutmischung (RSM 7.1.2) die Verwendung von Regio-Saatgut vorzusehen (Herkunftsgebiet regio 5, UG 05, Mitteldeutsches Tief- und Hügelland).
(2) Der Erschließungsträger hat notwendige bau-, wasserrechtliche sowie
sonstige Genehmigungen bzw. Zustimmungen vor Baubeginn einzuholen und
der Stadt vorzulegen.
(3) Weitere Regelungen zur Errichtung der Erschließungsanlagen sind Gegenstand von Anlage 8 zu diesem Vertrag.
§4
Ausschreibungen, Vergabe und Bauleitung
(1) Mit der Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung der Erschließungsanlagen beauftragt der Erschließungsträger ein leistungsfähiges Ingenieurbüro,
das die Gewähr für die technisch beste und wirtschaftlichste Abwicklung der
Baumaßnahme bietet.
(2) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, Bauleistungen auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ausführen zu lassen.
(2) Die erforderlichen Vermessungsarbeiten (wie Lageplanfertigung, Bauabsteckung, Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster, Bestandsmessung) werden an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Auftrag
gegeben. Die Vermessungsarbeiten nach Satz 1 sind mit dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung vorher abzustimmen.
§5
Baudurchführung
(1) Der Erschließungsträger hat durch Abstimmung mit Versorgungsträgern
und sonstigen Leitungsträgern sicherzustellen, dass die Versorgungseinrichtungen für das Erschließungsgebiet (z. B. Kabel für Telefon- und Antennenanschluss, Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitung) so rechtzeitig in die
- 10 Verkehrsflächen verlegt werden, dass die zügige Fertigstellung der Erschließungsanlagen nicht behindert und ein Aufbruch fertiggestellter Anlagen ausgeschlossen wird. Das Gleiche gilt für die Herstellung jeglicher Hausanschlüsse. Die Verlegung von Kabeln muss unterirdisch erfolgen.
Gemäß § 8 der Abwassersatzung der Stadt Leipzig ist für private Entwässerungsanlagen, die nicht an die KWL übertragen werden, eine Genehmigung
einzuholen.
Die Grundstücksentwässerung ist beim ZVWALL zur Genehmigung einzureichen.
(2) Die Herstellung der Straßenbeleuchtung hat der Erschließungsträger in
Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt/ Abt. Stadtbeleuchtung zu
veranlassen.
(3) Der Baubeginn ist der Stadt, Verkehrs- und Tiefbauamt vorher schriftlich
anzuzeigen. Vor Baubeginn ist gemeinsam mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt
eine Beweissicherung bezüglich des Zustandes der das Vertragsgebiet anbindenden öffentlichen vorhandenen Straßen durchzuführen. Die Stadt oder
ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, zur Prüfung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten das Grundstück des Erschließungsträgers zu
betreten und die unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel zu verlangen.
(4) Weitere Regelungen zu Anforderungen an die Baudurchführung sind Gegenstand von Anlage 8 zu diesem Vertrag.
§6
Haftung und Verkehrssicherung
(1) Vom Tage des Beginns jeglicher Baumaßnahmen im Vertragsgebiet an
übernimmt der Erschließungsträger im gesamten Erschließungsgebiet die
Verkehrssicherungspflicht.
(2) Der Erschließungsträger haftet bis zur Übernahme der Anlagen für jeden
Schaden, der durch die Verletzung der bis dahin ihm obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entsteht und für solche Schäden, die infolge
der Erschließungsmaßnahmen an bereits verlegten Leitungen oder sonstwie
verursacht werden. Der Erschließungsträger stellt die Stadt insoweit von allen
Schadensersatzansprüchen frei. Diese Regelung gilt unbeschadet der Eigentumsverhältnisse. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist das Bestehen einer
ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
- 11 §7
Gewährleistung und Abnahme
(1) Der Erschließungsträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur
Zeit der Abnahme entsprechend VOB durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst
entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern.
(2) Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die
Gewährleistung wird auf 5 Jahre festgesetzt. Sie beginnt mit der Abnahme der
mangelfreien Erschließungsanlagen durch die Stadt.
Für die privat verbleibenden Flächen findet keine Abnahme statt, sondern lediglich eine Feststellung der Fertigstellung.
Für die Grünmaßnahmen auf den privat verbleibenden Flächen gelten die
folgenden durchzuführenden Pflegezeiträume und Kontrollen entsprechend.
Nach Feststellung der Fertigstellung werden die in der Kostenberechnung für
die grünordnerischen Maßnahmen aufgeführten Pflegekosten entsprechend
der oben bezeichneten Schritte reduziert.
Besonders abgenommen werden folgende Teile der Leistung:
das öffentliche Straßenbegleitgrün (einschließlich Straßenbäume),
- Technische Kontrollprüfung unmittelbar nach ihrer Herstellung als ordnungsgemäße Anlage,
- Abnahme (Anwuchs- und Austriebskontrolle) nach absolvierter Fertigstellungspflege ab 30. September nach der Pflanzung, deren Herstellung als ordnungsgemäße Anlage bis spätestens zum vorhergehenden 30. April erfolgt ist
(gemäß ZTV La StB 05)
- Schlussabnahme nach Beendigung der Entwicklungspflege (Dauer 2 Jahre).
Die Gewährleistungsfrist für das Straßenbegleitgrün beginnt nach Ablauf der
Fertigstellungspflege und beträgt 2 Jahre.
Zum Nachweis der Fertigstellung der Grün- und Kompensationsflächen einschließlich der naturnahen Gestaltung des Regenrückhaltebeckens legt der
Erschließungsträger zum Nachweis der Fertigstellung eine entsprechende
Dokumentation (Fotos, Schlussrechnungen, Dokumentation ökologische
Baubegleitung usw.) vor.
(3) Der Erschließungsträger zeigt der Stadt die vertragsgemäße Herstellung
und Durchführung der Maßnahmen schriftlich an. Die Stadt vereinbart einen
- 12 Abnahmetermin/Termin zur Feststellung der Fertigstellung innerhalb von vier
Wochen nach der Anzeige.
Die Bauleistungen sind von der Stadt und dem Erschließungsträger gemeinsam abzunehmen.
Das Ergebnis dieser Abnahme ist zu protokollieren und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so
sind diese innerhalb einer angemessenen Frist durch den Erschließungsträger zu beseitigen.
Im Falle des Verzuges ist die Stadt berechtigt, die Mängel auf Kosten des Erschließungsträgers beseitigen zu lassen.
§8
Übernahme der Erschließungsanlagen
(1) Im Anschluss an die Abnahme (s. § 7) der Erschließungsanlage übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast, wenn und soweit sie Berechtigte der
nach § 1 Abs. 4 zu bestellenden beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten an
den öffentlichen Erschließungsflächen geworden ist bzw. Eigentümerin der
öffentlichen Erschließungsflächen ist und der Erschließungsträger vorher
a) in zweifacher Ausfertigung die vom Ingenieurbüro sachlich, fachtechnisch
und rechnerisch richtig festgestellten Schlussrechnungen einschließlich der
Bestandspläne übergeben hat,
b) die Schlussvermessung durchgeführt und eine Bescheinigung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs über die Einhaltung der Grenzen übergeben hat, aus der sich weiterhin ergibt, dass sämtliche Grenzzeichen sichtbar sind sowie einen Bestandsplan (Topografie) zur Dokumentation der öffentlichen/privaten Straßen und Erschließungsflächen in analoger und digitaler
Form, abgestimmt auf das bei der Stadt vorhandene graphische Informationssystem und dessen Inhalt, übergeben hat. Der Erschließungsträger trägt auch
die Kosten, die der Stadt durch die Übernahme der gelieferten Vermessungsdaten in die digitale Stadtkarte entstehen.
c) Nachweise erbracht hat über Untersuchungsbefunde der nach der Ausbauplanung geforderten Materialien.
Sollten die nach § 8 Abs. 1b) geforderten Unterlagen nicht in der abgestimmten Form übergeben werden, sind die dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung durch die Nachbearbeitung entstehenden Mehrkosten vom Erschließungsträger an die Stadt nach Aufforderung zu erstatten.
- 13 Die Vertragsparteien vereinbaren die Übergabe der vorgenannten Unterlagen
als Bestandteile im Rahmen der gemäß Anlage 4 der Stadt zu übergebenden
Schlussdokumentation.
(2) Vorgelegte Unterlagen und Pläne werden Eigentum der Stadt.
(3) Die Stadt bestätigt die Übernahme der öffentlichen Erschließungsanlagen
in ihre Verwaltung und Unterhaltung schriftlich.
(4) Die Widmung der Straßen, Wege und Plätze erfolgt durch die Stadt; der
Erschließungsträger stimmt hiermit der Widmung unwiderruflich zu, soweit
sich zukünftige öffentliche Straßenflächen in seinem Eigentum befinden.
§9
Sicherheitsleistungen
(1) Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Erschließungsträger
ergebenden Verpflichtungen leistet er Sicherheit in Höhe von insgesamt ca.
4.624.800,00 EURO (in Worten: ca. vier Millionen sechshundertvierundzwanzigtausendachthundert... EURO) durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen
Bürgschaft
der
...
(Bank/Sparkasse/Kreditversicherungsunternehmen) oder durch Einzahlung
des vereinbarten Sicherheitsbetrages auf dem städtischen Verwahrkonto unter Angabe des Vertragsgegenstandes VG: 5.8052.000192.8.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ca. 1.907.000,00 € für die straßenseitige Erschließung, 15.000,00 € für die Markierungsarbeiten Radefelder Allee/B6 und Planung LSA Knoten Radefelder Allee/B6 und 186.049,00 € für
die Umsetzung des südlichen Waldgürtels im Rahmen der 1. Ausbaustufe
sowie 928.200,00 € für die erste Ausbaustufe des Regenrückhaltesystems
und 160.500,00 € für die zu ersetzenden Straßenbäume (107 x 1.500,00 €)
und dem erforderlichen Sicherheitsbetrag in Höhe von derzeit geschätzten
Kosten für die öffentlichen und privaten Grünflächen im 2. Bauabschnitt i. H. v.
ca. 499.851 € und ca. 928.200,00 € für die zweite Ausbaustufe des Regenrückhaltesystems.
Die Sicherheitsleistung in Höhe von gesamt ca. 3.010.700,00 € für den ersten
Bauabschnitt (bestehend aus ca. 1.907.000,00 € für die straßenseitige Erschließung, 15.000,00 € für die Markierungsarbeiten Radefelder Allee/B6 und
Planung LSA Knoten Radefelder Allee/B6 sowie 928.200,00 € für die erste
Ausbaustufe des Regenrückhaltesystems und 160.500,00 € für die zu ersetzenden Straßenbäume (107 x 1.500,00 €) ) ist von dem Erschließungsträger
spätestens mit Einreichung des ersten Bauantrages für ein Vorhaben zu erbringen, das den Bedarf entweder an der Regenrückhaltungsanlage oder bezüglich der straßenseitigen Erschließung auslöst (vgl. Präambel).
Sollte der Erschließungsträger mit einem Bauvorhaben im zweiten Bauabschnitt beginnen wollen, gelten die Nachweisregelungen zur Auslösung des
- 14 Erfordernisses gemäß der Präambel auch hier. Der gesamte Sicherungsbetrag, der vor Erteilung einer Baugenehmigung im zweiten Bauabschnitt zu
übergeben wäre beliefe sich in diesem Fall auf ca. 3.510.551,00 €, bestehend
aus ca. 1.907.000,00 € für die straßenseitige Erschließung, 15.000,00 € für
die Markierungsarbeiten Radefelder Allee/B6 und Planung LSA Knoten Radefelder Allee/B6, 160.500,00 € für die zu ersetzenden Straßenbäume (107 x
1.500,00 €) und dem erforderlichen Sicherheitsbetrag in Höhe von derzeit
geschätzten Kosten für die öffentlichen und privaten Grünflächen im 2. Bauabschnitt i. H. v. ca. 499.851 € und ca. 928.200,00 € für die erste Ausbaustufe
des Regenrückhaltesystems.
Sobald die Stadt feststellt, dass bei Prüfung der eingereichten gutachterlichen
Stellungnahmen sich ein Bedarf entweder für das Regenrückhaltebecken oder die straßenseitige Erschließung ergibt für den jeweiligen Bauabschnitt,
wird sie ein Schreiben zur entsprechenden Zahlungsaufforderung oder zur
Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf Grundlage der Regelungen
dieses Vertrages versenden.
Vor Übergabe der gesamten vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung für
den jeweiligen Bauabschnitt, gilt die Erschließung für Vorhaben, die entweder
einen Bedarf bezüglich der Regenrückhaltung oder der straßenseitigen Erschließung auslösen als nicht gesichert.
Die Sicherheitsleistung wird durch die Stadt entsprechend Baufortschritt nur
soweit freigegeben, dass die Sicherheitsleistung für die Restleistungen der
Maßnahmen des ersten Bauabschnitts (straßenseitige Erschließung, Grüngürtel Regenrückhaltebecken) und bezüglich des erforderlichen Sicherheitsbetrags in Höhe von derzeit geschätzten Kosten für die öffentlichen und privaten Grünflächen im 2. Bauabschnitt i. H. v. ca. 499.851 € und ca. 928.000,00
€ für die zweite Ausbaustufe des Regenrückhaltesystems auskömmlich ist.
Ist das noch nicht der Fall, kann eine Baugenehmigung im zweiten Bauabschnitt erst erteilt werden, wenn zusätzlich die Sicherheitsleistung in Höhe
von derzeit geschätzt 1.428.051,00 € erbracht wurde.
Diese derzeit geschätzte Höhe der erforderlichen Sicherheitsleistung für den
zweiten Bauabschnitt ist vor Beantragung der Baugenehmigung eines jeglichen Vorhabens im zweiten Bauabschnitt durch Übergabe der erforderlichen
Entwurfsplanungsunterlagen und der Kostenberechnung nachzuweisen.
Sich daraus ergebende seitens der Stadt bestätigte Erhöhungen oder Reduzierungen dieses geschätzten Betrages werden bei der Festlegung der erforderlichen Sicherheitsleistung für den zweiten Bauabschnitt sowie bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen berücksichtigt.
Die Sicherheitsleistung wird durch die Stadt entsprechend dem Baufortschritt
freigegeben. Bei der Freigabe der Sicherheitsleistung ist der Erfüllungsstand
aller vertraglichen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Bis zur Vorlage der
- 15 Gewährleistungsbürgschaft erfolgen die Freigaben höchstens bis zu 90 % der
Bürgschaftssumme nach Satz 1.
(2) Unabhängig vom o.g. Wahlrecht, die erforderliche Sicherheitsleistung in
Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft oder durch Einzahlung auf das städtische Verwahrkonto zu erbringen, vereinbaren die Parteien, die Sicherheitsleistung für die Markierungsarbeiten Radefelder Allee/B6 und die Planung
LSA Knoten Radefelder Allee/B6 in Höhe von 15.000,00.€ auf das städtische
Verwahrkonto einzuzahlen, da die Stadt sich hier selber gegenüber dem
Rechtsträger dieser Verkehrsanlagen zur Durchführung der Maßnahmen verpflichten muss und dies durch die Verursachung durch den Erschließungsträger kostenneutral für den städtischen Haushalt erfolgen muss.
(3) Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Erschließungsträgers ist die Stadt
berechtigt, noch offenstehende Forderungen Dritter gegen den Erschließungsträger für Leistungen aus diesem Vertrag aus der Bürgschaft bzw. Sicherheitsleistung auf dem Verwahrkonto zu befriedigen.
Nach Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Schlussrechnungen mit Anlagen ist für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Baukosten vorzulegen.
Nach
Eingang
wird
die
verbliebene
Vertragserfüllungsbürgschaft/Sicherheitsleistung auf dem Verwahrkonto freigegeben.
(4) Mehrere Vertragspartner der Stadt haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
(5) Die Bürgschaften sind entsprechend den dieser Vereinbarung beigefügten
zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich verhandelten und inhaltlich
anerkannten Entwürfen gemäß Anlage 5 und 6 auszustellen.
Die Parteien haben sich gegenseitig über die Inhalte und Risiken der Bürgschaften verständigt und es ist erklärter und ausdrücklicher Wille der Beteiligten, dass die Bürgschaften in der in Anlage 5 und 6 beigefügten Form und mit
diesen Inhalten vereinbart sind. Dies auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Bürgschaftsrecht bei Werk- und sonstigen Verträgen.
Die Parteien sind sich einig, dass die Bürgschaften keine Allgemeingültigkeit
haben sollen, sondern sich nur auf diese speziellen Bürgschaften beziehen.
§ 10
Bestandteile des Vertrages
Bestandteile dieses Vertrages sind:
a) Lageplan und Auflistung Grundstückssituation, Zuordnungsdarstellung
Bauabschnitt 1 (Anlage 0)
- 16 b) die genehmigte/bestätigte Entwurfsplanung (Anlage 1 a), die Planung zur
ersten Ausbaustufe Herstellung des südlichen Waldgürtels/Teilfläche der
privaten Grünfläche pGF (Anlage 1 b), die Entwurfsplanung zum Regenrückhaltebecken 1. Ausbaustufe (Anlage 1 c)
c) Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün (Anlage 2)
d) Entwurf einer Abtretungserklärung (Anlage 3)
e) Regelanforderungen für die Schlussdokumentation (Anlage 4)
f) Entwurf der Vertragserfüllungsbürgschaft (Anlage 5)
g) Entwurf der Gewährleistungsbürgschaft (Anlage 6)
h) Strangschema Entwässerungssystem (Anlage 7)
i) Regelungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen, zur Verringerung und
zur Kompensation des Naturhaushaltes, zur Errichtung der Erschließungsanlagen und zu Anforderungen an die Baudurchführung (Anlage 8)
j) Schreiben Weber engineering GmbH vom 24.03.17 (Anlage 9).
§ 11
Gesamtrechtsnachfolge
Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die in diesem Vertrag vereinbarten
Pflichten und Bindungen seinem Gesamtrechtsnachfolger mit Weitergabepflicht weiterzugeben. Der heutige Erschließungsträger haftet der Stadt als
Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben einem etwaigen Gesamtrechtsnachfolger bis zur Übernahme dieser Pflichten und Bindungen
durch den Gesamtrechtsnachfolger gegenüber der Stadt, soweit die Stadt ihn
nicht ausdrücklich aus der Haft entlässt.
Der Erschließungsträger hat einen Anspruch gegenüber der Stadt auf Zustimmung zum Wechsel des Erschließungsträgers, wenn der neue Erschließungsträger bereit und in der Lage ist,
- in die vertraglichen Verpflichtungen und die damit verfolgten Ziele und Zwecke uneingeschränkt einzutreten,
- über die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Kompetenz
verfügt und
- die gleiche vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung erbringen wird.
- 17 § 12
Schlussbestimmungen
(1) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Stadt und der Erschließungsträger erhalten je eine Ausfertigung.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten
sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und
Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
§ 13
Wirksamwerden, Rücktrittsrecht
(1) Der Vertrag tritt in Kraft, wenn nach Bestätigung des Vertrages in den zuständigen Gremien seitens der Stadt und des Erschließungsträgers der Vertrag durch beide Partner unterzeichnet wurde und die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 9 für die Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet in
der ersten Bauabschnittsverpflichtung (südlicher Waldgürtel) in Höhe von
186.049,00 € übergeben wurde bzw. die entsprechende Sicherheitsleistung
auf dem seitens der Stadt benannten Verwahrkonto eingegangen ist und die
vertragsgemäße rechtliche Sicherung gemäß § 1 Abs. 6 in Verbindung mit §
1 Abs. 4 vorliegt.
Diesbezüglich reicht die Bewilligung der Eintragung und die Beantragung der
beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten beim Grundbuchamt und die Bestätigung des beauftragten Notars, dass einer Eintragung an vertragsgemäßer
Rangstelle nichts im Wege steht..
(2) Der Erschließungsträger ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten,
wenn der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee
Südost“ innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden des Vertrages als
Voraussetzung für die Herbeiführung des Satzungsbeschlusses seitens des
Stadtrats der Stadt Leipzig nicht gefasst werden sollte.
Das Rücktrittsrecht kann binnen zwei Monaten seit seinem Entstehen durch
eine schriftliche Erklärung des Erschließungsträgers gegenüber der Stadt
(adressiert an die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau) ausgeübt werden.
Die Sicherheitsleistung für die Ausgleichsmaßnahme südlicher Waldgürtel
wird in diesem Fall an den Erschließungsträger zurückgegeben.
- 18 Ansprüche des Erschließungsträgers gegenüber der Stadt können aus einer
Nicht-Beschlussfassung nicht geltend gemacht werden.
Leipzig, den .................................... Stuttgart, den...................................
...................................................
Für die Stadt Leipzig
..........................................................
Für den Vertragspartner
331/8
339/2
352/10
338/8
Projekt:
B-Planverfahren B-Plan 236 "Radefelder Allee Südost"
351/18
337/9
Planinhalt:
Eigentumssituation
M_1:3750
Bauherr:
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Porscheplatz 1 in D-70435 Stuttgart
Planer:
seecon Ingenieure GmbH
Infrastruktur | Stadt und Land | Neue Energien
Endersstraße 22
D - 04177 Leipzig
N
0 5 10 15 20 25
50
100
200
Phone: +49 (0) 341 / 48 40 511
Fax: +49 (0) 341 / 48 40 520
eMail: leipzig@seecon.de
web: www.seecon.de
Leipzig, der 26.02.2015
Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost"
Teilflächen
Verkehrsflächen
RegenwasserRegenwasserFlurstüc Verkehrsflächen
besonderer
Industriegebiet Industriegebiet
rückhalterückhalteGrünflächen
k
1.BA
Zweckbestimmun
1. BA
weitere/r BA
becken
becken 1. BA
g
weitere/r BA
148/2
1484,19
148/3
20,43
149/1
75,62
149/12
77,46
149/13
295,13
149/14
40,16
149/2
4244,82
149/3
1486,61
149/4
1553,98
2248,46
12155,38
14219,67
149/5
2386,71
149/7
1337,83
151/10
324,52
151/2
988,45
151/3
56,55
153/2
187,67
153/6
663,45
153/7
316,25
3314,54
12249,32
4150,66
154/2
218,06
154/7
364,04
4623,51
13090,78
3381,08
154/8
776,27
155
5805,42
774,90
1937,05
2018,31
219/23
6364,58
219/24
806,58
220/1
34,76
426,76
965,58
220/2
77,73
265/4
18,05
265/7
33,78
447,24
1441,61
623,09
265/8
74,95
298/7
18,51
298/8
76,29
seecon Ingenieure | August 2016
Gesamt
1484,19
20,43
75,62
77,46
295,13
40,16
4244,82
1486,61
30177,49
2386,71
1337,83
324,52
988,45
56,55
187,67
663,45
20030,77
218,06
21459,41
776,27
10535,68
6364,58
806,58
1427,10
77,73
18,05
2545,72
74,95
18,51
76,29
Geltungsbereich
außerhalb
außerhalb
außerhalb
außerhalb
außerhalb
außerhalb
außerhalb
außerhalb
innerhalb
außerhalb
innerhalb
außerhalb
außerhalb
außerhalb
innerhalb
außerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
außerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
außerhalb
innerhalb
innerhalb
außerhalb
innerhalb
innerhalb
Seite 1
Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost"
Teilflächen
326/2
326/3
327/2
327/6
327/7
328/2
328/6
328/7
329/6
330/12
330/16
331/2
331/3
331/4
331/6
331/7
331/8
332/1
332/2
333
334
335/1
335/2
336/3
336/9
337/2
337/4
337/8
337/9
338/2
338/4
338/7
338/8
339/1
3162,48
1595,91
1386,88
449,21
1778,80
117,70
258,60
416,85
seecon Ingenieure | August 2016
5364,03
4947,86
11581,62
13076,06
4984,67
5296,98
2329,96
4700,65
5100,78
9764,85
19,08
12721,40
10673,89
19121,45
13197,47
572,88
606,94
18917,81
339,66
7281,52
8977,75
33787,49
12,04
38278,31
45502,34
15001,25
5190,65
7,66
8097,27
27234,18
4270,53
3360,07
10233,97
301,48
2290,33
3345,73
4234,82
5628,32
1114,64
1451,19
29152,66
1599,19
11,45
795,91
12062,72
19440,55
3292,06
3162,48
6959,94
1386,88
449,21
6726,66
117,70
258,60
11998,47
13076,06
4984,67
5869,86
21854,71
4700,65
5100,78
10104,51
7300,60
8977,75
46508,89
10685,93
57399,76
58699,81
28296,83
1114,64
45098,75
1451,19
31744,47
1599,19
7580,55
5628,32
11,45
795,91
12062,72
19440,55
3292,06
außerhalb
innerhalb
außerhalb
außerhalb
innerhalb
außerhalb
außerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
Seite 2
Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost"
Teilflächen
339/2
340/2
340/3
340/4
341/23
341/24
351/11
351/18
351/19
352/10
352/11
353/7
seecon Ingenieure | August 2016
240,21
234,29
8,18
3983,54
1722,35
160,46
3099,76
32,24
3156,42
2567,54
3092,9
6456,98
95,26
240,21
242,47
3983,54
1722,35
160,46
3099,76
32,24
3156,42
2567,54
3092,90
6456,98
95,26
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
innerhalb
Seite 3
S
Ldr.
148
2
S
Planzeichenerklärung
Ldr.
446
15
GFGI
467
(28)
GFGI
GFGI
468
1
Radweg
GFGI
464
(29)
554
GFGI
(33)
466
2
Ldr.
469
GFGI
209
6
GFGI
Industriegebiet 1. BA
hier z.B. GI 1
GFGI
463
GI 1
(8)
1
GFGI
462
GFGI
(30)
(32)
Teil A: Planzeichnung
(9)
(37)
A
GFGI
265
9
149
1
446
14
209
5
GFGI
GFGI
GFGI
453
2
(31)
4. Verkehrsflächen
466
1
Ldr.
[§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB]
(38)
Ldr.
A
GFGI
GFGI
209
3
446
10
453
öffentliche Verkehrsflächen 1.BA
ise
GFGI
Bahngle
329
1
GFGI1
GFGI
S8
151
3
GFGI
(36)
Verkehrsflächen 1. BA
außerhalb Geltungsbereich
446
11
A
209
4
151
2
r Alle
e
S
felde
151
13
A
5. Grünordnerische Festsetzungen
Rade
(35)
S
Grünflächen (südlicher Waldgürtel) 1.BA
330
6
[§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB]
GFGI
A
330
8
GFGI
GFGI
326
1
A
pGF
private Grünfläche 1. BA
S
e
328
4
219
1
Bahngleis
327
4
Bahngleis
220
3
6. Sonstige Planzeichen
BGL
A
Radw
eg
329
3
Abgrenzung zwischen Baugebieten 1.BA
GFGI
x
330
7
153
5
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen im 1. BA
GFGI
(16)
341
1
(21)
Ges
ners
tr
.
(20)
154
9
A
149
14
(19)
(15)
1
Zweckbestimmung
BPL
(18)
330
18
GFGI
S
WM
WM
A
x
R
(17)
219
14
GFGI
A
x
S
S
x
149
2
mit Leitungsrechten zugunsten der Fernwasserversorgung Elbaue - Ostharz GmbH
und Colt Technology Services GmbH zu
belastende Fläche 1.BA
x
x
S
x
S
219
16
330
9
149
3
Hug
o-J
unk
ers
L
BGL
341
11
BPL
-Str
x
.
GFGI
S
342
4
153
6
BPL
154
8
0
50
S
330
10
327
5
BR
S
Hugo-Junkers-Str.
327
6
S
Hug
o-Ju
S
219
18
II. Nachrichtliche Übernahmen
[§ 9 Abs. 6 BauGB]
341
15
BPL
342
6
weg
329
6
Rad
P
P
FB
zu
m
m
eg
zu
m
Radef
elder W
m
4k
s
4k
bi
ab
342
12
ic
h
340
3
BPL
Hug
o-Ju
n
kV
Standort Grundwassermessstelle LMBV
110
GR
A
340
2
BGL
342
9
2
V. Darstellungen der Plangrundlage (Auszug)
341
24
GFGI
A
WEG
A
GI 1
220
1
14m
332
2
OK max.
175 m ü. NHN
0,8
A
331
4
BPL
A
tags
63,0 dB(A)
154
7
BPL
1
(2)
A
nachts
59,0 dB(A)
Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer
132
1
342
11
331
6
A
153
7
1
1
331
7
(26)
BPL
BGL
342
10
WM
Rad
weg
A
332
1
342
2
GFGI
312
5
343
4
342
3
WM
BFVS BFVS
S
FG
WM
S8
(P1)
GFGI
x
A
GFGI
341
7
219
24
GM
333
Stadt Leipzig
20m
en
eg
rW
lde
efe
Rad
7
GFGI
S
GH
BPL
GFGI
S
A
BR
BPL
350
19
GI 4
GR
A
353
5
350
10
GFHD
BPL
lde
rA
BPL
defe
349
13
GR
GR
GFLF
x
pGF
GFLF
W
W
WM
Silo
x
tags
62,0 dB(A)
öGF 1
110
kV
Ra
151
6
BFVS
nachts
60,0 dB(A)
350
11
Silo
tr.
B6
x
3.6k
m
A
BGL
(6)
GR
339
2
Ortsteil:
Lützschena-Stahmeln
Grenze des
räumlichen
Geltungsbereiches
353
6
349
16
S
335
1
GFGI
(3)
1
10
S
eS
20m
x
269
1
sch
10m
151
7
alle
GFGI
(5)
x
ue
H
Nordwest
(2)
x
0
Stadtbezirk:
BPL
llee
339
1
GFGI
GFGI
353
11
W
W
WM
A 155
m
Ne
343
6
GFGI
352
2
0.0k
082
0
BPL
350
20
GH
x
314
2
313
1
BPL
S
150
4
Lageplan BA1
343
5
331
8
151
4
GR
Entwurfsplanung Anlage 1,
Fußw
1
312
7
149
8
GH
eg
S
GFGI
GFGI
GFGI
8
331
2
149
7
343
2
312
8
GR
x
Fußw
tr.
311
353
10
GFGI352
150
3
alzs
313
2
eg
U
U
352
9
A
An d
er S
WM
353
8 GFGI
GFGI
GH
x
W
BPL
353
352
5
x
314
1
WM
310
151
5
W
S
312
3
x
150
2
W
S
Sch
GH
150
12
W
312
2
GR
utzs
treif
Sch
x
x
S
20m
en
L
x
151
8
utzs
treif
S
GH
WM
x
151
9
Gebäudebestand
BPL
Herman
n-Dorne
r-Str.
W
52m
331
3
334
A
WM
-Str.
GR
265
7
151
12
kers
341
23
10m
A
Bauschutzbereiche gemäß § 12 LuftVG, z.B.
Bauschutzbereich bis 4 km zum FBP
(Flughafenbezugspunkt)
S
3
zb
hu
tz
GFGI
149
4
S
III. Hinweisliche Darstellungen
0857
0
341
6
hu
t
us
c
Ba
330
16
BPL
er
e
re
ic
h
149
5
nachts
58,5 dB(A)
BPL
342
13
BPL
Ba
tags
62,5 dB(A)
S
341
22
330
12
us
c
0,8
be
OK max.
175 m ü. NHN
341
14
S
BPL
A
FB
llee
rA
A
oberirdische 110-KV-Hochspannungsfreileitung
mit Schutzstreifen
20 m
S
BPL
20 m
S8
A
Ra
defe
lde
W
-Str.
BPL
341
9
r Weg
W
341
12
GFGI
328
7
GI 3
20m
[§ 9 Abs. 7 BauGB]
341
21
BPL
nkers
A
149
12
S
219
19
327
7
340
4
A
S
330
15
10m
x
BPL
BR
BFVS
326
3
14m
S
151
11
330
17
330
11
328
6
S
S
329
5
328
2
BGL
341
20
Radefelde
A
S
08570
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
341
19
BPL
08551
327
2
GR
329
4
10m
326
2
10m 10m
B500
S
S
330
14
GR
GR
S
328
5
149
13
[§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB]
S
220
2
085
A
BPL
219
15
B40
S
265
8
150
13
privates naturnah gestaltetes
Regenwasserrückhaltebecken
BGL
WM
GFHD
W
(4)
1
x
Heizkraftwerk
rW
eg
149
10
153
2
x
linie
Sc
hk
eu
dit
z-L
pz
eu
wie
.-W
d.
153
3
269
2
149
11
ah
r.
GH
lde
336
3
265
WEG
4 298
WEG
7
S
S
153
4
258
2
154
3
265
5
SS
GH
154
5
BGL
298
6
219
23
eH
154
6
GH
GHGR
BFVS
337
2
349
25
A
R
338
7
BPL
BPL
WEG
sch
eS
tr.
349
2
335
2
B6
348
6
BPL
352
10
S
298
10
GR
335
3
W
W
W
347
9
BGL GR
BPL
Sc
m
110
S
336
8
A
öGF 2
ie
Ma
Sc
rW
eg
ie
gd
nlin
kV
eb
urg
-N
eu
336
5
hk
eu
d
wie
d.
pz
.-
Wa
hr.
350
17
BGL
BGL
351
18
m
Ne
ue
Hall
e
GRÜ
sch
GR
336
13
tr.
347
2
BGL
337
9
1
1
1
337
5
336
14
GFVS
336
GR
WABG
GH
GH7
WEG
GFHD
351
20
GR
2
FG
gra
b
en
GR
seecon Ingenieure GmbH
Gemeinsam I Zukunft I Planen
Spinnereistraße 7, Halle 14
D - 04179 Leipzig
x
349
19
W
WAST
336
15
LH
S
1
BPL
WM
WAST
347
GM
336
12
338
2
337
4
(P4)
WEG
336
6
Ldr.
Ldr.
351
5
117
7
S
1
3.0k
m
en
338
4
WABG
236
8
200
338
5
GR
WEG
B6
2.8k
GR
GH
315
1
1
337
12
337
11
LH
219
338
9
219
22
BGL
21
351
15
(P3)
351
7
(4)
Lützschena
GFHD
WEG
2
351
13
219
10
351
16
GFVS
S
m
219
12
(5)
GR
BGL
S
337
10
219
9
A 109
219
25
GR
WABG
100
BGL
WEG
S
(3)
351
17
348
22
350
18
349
17
WEG
GR
WEG
(2)
347
11
BPL
350
16
S
WEG
349
18
S
349
20
WEG
351
9
W
350
15
GH
GR
BPL
298
3
347
25
GFHD
eg
m
WEG
Fußw
2.9k
GH
WEG
eg
M 1:2000
BGL
GR
Fußw
GH
351
6
351
14
337
6
WM
0 kV
W
338
BGL 10
BGL
BGL
2.7k
m
WEG
348
10
-Str.
11
GR
rade
Lü
tz
336
10
GH
50
x
x
sch
LH
10 15 20 25
x
WEG
ae
r
298
12
N
x
He
ide
298
5
351
11
29.05.2017
Planverfasser:
1
1
B6
Weg
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
x
GFHD
351
19
GR
GRÜ
eS
348
21
BPL
3.1k
GH
itz-L
x
(2)
1
lde
nlin
Ba
h
W
GFHD
Ra
Ba
h
ohne Maßstab
W
BR
WM
defe
110
x
x
7
WM
GR
335
7
W
S 0850
BFVS
350
5
Sc
W
337
8
Teich
WM
W W
0857
1
BGL
eg
348
2
x
kV
WEG
Fußw
W
1
en
reif
zst
hut
WEG
335
6
1
(4)
m
336
9
aus
349
6
W
m
gerh
(3)
m
3.2k
GR
Am
Jä
18
BGL
kV
W
x
265a
236
BPL
349
4
F/R
20
B6
GH
S
352
3
x
335
4
BPL
m
3.3k
BGL
338
8
20
236
7
(P3)
n
e
reif
zst
hut
W
GR
11
WW
BGL298
110
349
7
FG
265
2
085
51
265
6
alle
349
24
(2)
1
16m
3.4k
m
Neu
GH
154
4
117
8
13m
A
A
m
8
WEG
45m
S
3.5k
BGL
10m
154
2
15m
hn
WEG
BGL
-N
WM
31m
Ma
gd
eb
urg
Ba
A
298
8
x
linie
348
7
GFGI
1
350
3
(2)
defe
WEG
hn
352
11
Ra
S
Ba
95m
W
BPL
Verkehrsuntersuchung zum B-Plan 236 Radefelder Allee Südost in Leipzig
Entwurfsplanung Ausbau Knotenpunkte Radefelder Allee, Hugo-Junkers-Straße
Verzeichnis der Entwurfsunterlage, Änderung 01
Nr. der
Unterlage
Seitenzahl/
Blatt
Bezeichnung der Unterlage
Maßstab
1
34
Erläuterungsbericht
2
1
Übersichtskarte
M 1 : 100 000
3
1
Übersichtslageplan
M 1 : 15 000
5
2
Lageplan, Änderung 01
M 1 : 500
1
Deckblatt Lageplan Bypass Kreisverkehr H.-Junkers-Str.
M 1 : 500
6
3
Höhenplan
M 1 : 500/50
9
15
Landschaftspflegerische Maßnahmen
13
26
Kostenberechnung vom 22.03.2017
14
3
Ermittlung der Bauklasse
4
Straßenquerschnitte A-A, B-B, C-C und D-D
M 1 : 50
16.1
2
Koordinierter Leitungsplan, Änderung 01
M 1 : 500
16.2
1
Schleppkurvennachweise, Änderung 01
M 1 : 500
18
13
Wassertechnische Untersuchung
20.1
32
Geotechnisches Gutachten Porsche-Werk Leipzig, 28.04.2011
20.2
22
Geotechnisches Gutachten RRB Porsche-Werk Leipzig, 04.05.2011
22.1
41
Verkehrsgutachten B-Plan 236 Radefelder Allee Südost, 19.08.2015
22.2
18
Verkehrstechnische Unterlagen KP S 8 / H.-Junkers-Str., 25.01.2017
911_Unterlagenverzeichnis_Entwurf.doc
Standort Servicefahrzeug im Bereich
Geh-/ Radweg oder am Fahrbahnrand
alternative
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Servicefahrzeug
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Regenwasser - Abfluss wie
Vorhandener Geh-/ Radweg ist noch nicht in
den Vermessungsunterlagen enthalten,
Vorhandener Geh-/ Radweg ist noch nicht in
den Vermessungsunterlagen enthalten.
Linksabbieger:
EM1
EP1
ENTWURFSPLANUNG
B
R
ekt in R
s dir
- Abflus
r
e
s
s
a
w
Regen
Aufweitung Lz= 100 m
- ca. 0,75 l/s bei n=1 und T = 3 h
- ca. 2,3 l/s bei n=20 und T=90 min
EM1
Blattschnitt
DN400 - Leitung
Regenwasser - Abfluss direkt in RRB
Re
g
e
n
w
a
s
direkt in RRser - Abfluss
B
Blatt 1
Fahrstreifen La= 120 m
Blatt 2
t
Blattschnit
tt 2
chluss Bla
Ans
EM2
Vereinheitlichung und Verdeutlichung
Der bereits hergestellte Gehweg im
Radfahrer mit Furtmarkierung
Vermessungsunterlagen enthalten.
EM7
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
EM
4
EM3
ENTWURFSPLANUNG
Querungshilfe
EM
5
Blatt 1
Blattschnitt
Anschluss Blatt 1
Blattschnitt
herstellen
Blatt 2
herstellen
Rege
direkt nwasser in RR
Abflu
ss
B
Querung und Haltestelle sind zum
bereits hergestellt
Stadtgrenze Leipzig
(Standort Ortseingangstafel)
inneror
Fahrstreifen La= 120 m
EM6
Rad-Schleuse auf
bestehende Fahrbahn
ts
Wegweiser bleibt bestehen
EM7
EP2 = 4,5 l/s
H= 129,55
Aufweitung Lz= 100 m
EM2
EM
EM6
EM3
EM 7
4
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
EM2
EM1
EM3
EP3 = 9,5 l/s
H ca. 129,50
Fahrstreifen La=250m
DN400
- Leitun
ENTWURFSPLANUNG
ts
Fahrstreife
n
Ast des Kreisverkehres.
inneror
La= 120 m
g
Bestehende Feldzufahrt wird erhalten.
Die Zufahrt ist bis zur Umsetzung des
Bei Regenereignis in 20 Jahren ca. 35 l/s bei n=20 und T = 45 - 60 min.
EM5
auffangen und schadlos ableiten.
verlegt in
nken.
Schutzpla
Medientra
sse komp
lett
Blatt 1
Blattschnitt
Schutzroh
rstrecken
Anschluss Blatt 1
Blattschnitt
Blatt 2
Rege
direkt nwasser in RR
Abflu
ss
B
Kabeltrassse zu den Anlagen des
bleibt bestehen
Schutzrohr im Bereich
MS-Kabel
NA2XS2Y 3x1x150
Stadtgrenze Leipzig
(Standort Ortseingangstafel)
inneror
(verlegen). Abstand max. ca. 4 m.
EM6
EM2
Wegweiser bleibt bestehen
EM7
Schacht bleibt
bestehen
Schacht bleibt
bestehen
Aufweitung Lz= 100 m
ts
EP2 = 4,5 l/s
H= 129,55
Mulde in
Muldenablauf
EM
EM6
EM3
EM 7
4
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
EM2
Bestehende Feldzufahrt wird erhalten.
Die Zufahrt ist bis zur Umsetzung des
EM3
Schacht bleibt
bestehen
EP3 = 9,5 l/s
H ca. 129,50
Schacht im
Gehweg
DN400
ts
Bei Regenereignis in 20 Jahren ca. 35 l/s bei n=20 und T = 45 - 60 min.
auffangen und schadlos ableiten.
EM5
Verlegen
der gesam
ten Medie
EnviaM, E
ntrasse
nvi
EnviaM, E aTEL, MR DN40
n
vi
a
T
E
L
, MR DN4
20/NA2XS
0
2Y 3x1x15
0/16
20/NA2XS
2Y 3x1x15
0/16 aB
ENTWURFSPLANUNG
inneror
Ast des Kreisverkehres.
- Leitun
g
EM1
Bauwerk R
W (Scha
Gehwegb
ereich, RW chtdeckel) im
-Leitung w
ird im
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Standort Servicefahrzeug im Bereich
Geh-/ Radweg oder am Fahrbahnrand
alternative
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Servicefahrzeug
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Regenwasser - Abfluss wie
Vorhandener Geh-/ Radweg ist noch nicht in
den Vermessungsunterlagen enthalten,
EP1
Vorhandener Geh-/ Radweg ist noch nicht in
den Vermessungsunterlagen enthalten.
EM1
ENTWURFSPLANUNG
B
R
ekt in R
s dir
- Abflus
r
e
s
s
a
w
Regen
Anschluss an
bestehende Trasse
- ca. 0,75 l/s bei n=1 und T = 3 h
- ca. 2,3 l/s bei n=20 und T=90 min
EM1
Blattschnitt
DN400 - Leitung
Regenwasser - Abfluss direkt in RRB
Schutzrohrstrecken
Medientrasse komplett verlegt in
Schutzplanken.
Re
g
e
n
w
a
s
direkt in RRser - Abfluss
B
Verlegen der gesamten Medientrasse
EnviaM, EnviaTEL, MR DN40
EnviaM, EnviaTEL, MR DN40
20/NA2XS2Y 3x1x150/16
20/NA2XS2Y 3x1x150/16 aB
Bauwerk RW (Schachtdeckel) im
Gehwegbereich, RW-Leitung wird im
Blatt 1
Medientrassen
Blatt 2
t
Blattschnit
tt 2
chluss Bla
Ans
EM2
Bemessungsfahrzeug: Sattelzug
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
ENTWURFSPLANUNG
B-Plan 236 - Anpassungen am Knotenpunkt B 6/ S 8
Realisierungskonzept
Inhaltsverzeichnis
Anlage 1
Darstellung der Maßnahmen
Anlage 2
Schleppkurvennachweis
785_1_Anpassungen KP B6_S8 (B-Plan236).doc
B-Plan 236 - Anpassungen am Knotenpunkt B 6/ S 8
Realisierungskonzept
1.
Darstellung des Vorhabens
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplans 236 Radefelder Allee Südost in
Leipzig wurde in einem Verkehrsgutachten1 der Ausbaubedarf der angrenzenden Straßen und
Knotenpunkte zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung aufgezeigt.
Eine der empfohlenen Maßnahmen betrifft die Anpassungen am Knotenpunkt B 6/ S 8. An diesem Knotenpunkt ist zur Gewährleistung bzw. Steigerung der Leistungsfähigkeit eine Ummarkierung von Fahrstreifen erforderlich.
KP
Grafik 1: Lage des Knotenpunktes sowie des B-Plan-Gebietes im Straßennetz
Für das Schichtende wird von der S 8 in Richtung B 6 Leipzig ein starkes Linksabbiegeraufkommen entstehen, das durch zwei Linksabbiegestreifen besser abfließen kann. Dem gegenüber ist die Anzahl der Rechtsabbieger relativ gering. Deshalb ist die Umwandlung des Rechtsabbiegestreifens der S 8 in einen Mischstreifen Rechts/ Links sinnvoll.
Neben der Ummarkierung ist ebenso die Anpassung der LSA-Steuerung/ Ausstattung sowie der
wegweisenden Beschilderung erforderlich.
1
Verkehrsgutachten B-Plan 236 Radefelder Allee Südost,
Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme, im Auftrag der Porsche AG, August 2015
785_1_Anpassungen KP B6_S8 (B-Plan236).doc
Seite 1
B-Plan 236 - Anpassungen am Knotenpunkt B 6/ S 8
Realisierungskonzept
2.
Planerische Darstellung der Umgriffe
Eine Darstellung der Maßnahmen auf Luftbildbasis ist in Anlage 1 abgebildet.
Markierung
Im Zuge der Umwandlung des Rechtsabbiegestreifens in einen Mischstreifen Rechts/ Links sind
insgesamt 3 Pfeilwegweiser in der Zufahrt S 8 umzumarkieren. Die 3 Rechtsabbiegepfeile sind
jeweils in Rechts-Linksabbiegepfeile zu ändern.
Weiterhin wird für die Führung der doppelten Linksabbiegestreifen im engeren Knotenpunktbereich die Markierung von Leitlinien (Schmalstrich 1,5/1,5 m) bzw. von Strichen mit 1,00 m Länge
an den Schnittpunkten mit den Markierungen der kreuzenden Fahrstreifen empfohlen. Dies
könnte wie in folgender Grafik dargestellt, ausgeführt werden:
Grafik 2: Markierung von Leitlinien im engeren Knotenpunktbereich (Beispiel)
Lichtsignalanlage
Die Signalisierung der Zufahrt S 8 erfolgt über 2 Signalgeber (1x am Mast, 1x am Ausleger),
welche als Vollscheibe ausgelegt sind. Zusätzlich ist ein Verkehrszeichen Z 720 (Grüner Pfeil)
für den Rechtsabbieger vorhanden. Eine Anpassung der Signalgeber und von Zeichen Z 720 ist
im Zuge der Umwandlung nicht notwendig. Bezüglich der Signaltechnik ist jedoch aufgrund der
zusätzlichen 2. Linksabbiegespur eine Überprüfung der verkehrstechnischen Unterlage auf geänderte Zwischenzeiten und ggf. Anpassungen des Signalprogramms (Anforderungsdetektoren)
zwingend erforderlich.
785_1_Anpassungen KP B6_S8 (B-Plan236).doc
Seite 2
B-Plan 236 - Anpassungen am Knotenpunkt B 6/ S 8
Realisierungskonzept
Beschilderung
Weiterhin ist die Anpassung eines Vorwegweisers Z 439 erforderlich. Dazu ist die bestehende
Schildertafel gegen eine neue auszutauschen. Darüber hinaus sind keine weiteren Anpassungen an der Beschilderung des Knotenpunkts notwendig.
Grafik 3: anzupassender Vorwegweiser in der Zufahrt S8
Für die Umwandlung des Rechtsabbiegestreifens in einen Mischstreifen Rechts/Links wurde die
Gewährleistung der Schleppkurven geprüft, dies ist in Anlage 2 abgebildet.
3.
Kostenschätzung der Maßnahmen
Für die aufgeführten Maßnahmen ist im Folgenden eine Kostenschätzung zu den Herstellungsbzw. Baukosten in tabellarischer Form aufgeführt.
Insgesamt werden Baukosten in Höhe von ca. 4.500 Euro geschätzt.
Maßnahme zur Umwandlung Fahrstreifen
Markierung
Beschilderung
Lichtsignalanlage
Ummarkierung von drei Pfeilwegweisern in der
Zufahrt S 8 sowie Markierung von Leitlinien im
engeren Knotenpunktbereich
Austausch Vorwegweiser Z 439 einschließlich
Planung
Anpassungen an der VTU (Zwischenzeiten,
Signalprogramme) einschließlich Planung
Kosten (Brutto)
1.000 Euro
1.500 Euro
2.000 Euro
Tabelle 1: Kostenschätzung
785_1_Anpassungen KP B6_S8 (B-Plan236).doc
Seite 3
Anlagen
Porsche AG
Umsetzung der Anpassung am Knotenpunkt B 6/ S 8
Realisierungskonzept
Anlage 1
Porsche AG
Umsetzung der Anpassung am Knotenpunkt B 6/ S 8
Realisierungskonzept
Schleppkurvennachweis
Bemessungsfahrzeug: Sattelzug
Anlage 2
Verkehrsuntersuchung zum B-Plan 236 Radefelder Allee Südost in Leipzig
Entwurfsplanung Ausbau Knotenpunkte Radefelder Allee, Hugo-Junkers-Straße
Erläuterung zur Änderung der Planung vom 31.01.2017 (Änderung 01)
Die Planung wurde in den folgenden Punkten geändert, die zur Beratung am 14.03.2017 besprochen wurden:
1. Umplanung Knotenpunkt
Um die Linksabbieger in allen Relationen profilfrei (ohne Behinderung der jeweiligen gleichzeitig laufenden Verkehrsströme) führen zu können, müssen weitere Änderungen auf der Westseite des Knotenpunktes vorgesehen werden. Vor allem sind die vorhandenen Tropfen in den untergeordneten Zufahrten
zurück zu versetzen. Außerdem ist der Geh-/ Radweg auf der Westseite an den veränderten Tropfen
angepasst.
2. Kreisverkehr ohne Bypass
Am Kreisverkehr wurde der vorgesehene Bypass entfernt und ist lediglich nachrichtlich (als Deckblatt in
Unterlage 5, Blatt 3) dargestellt. Ohne Bypass sind außerdem Änderungen an der Geh-/ Radwegführung
erforderlich. Um den Abfluss aus der Mulde EM5 sicherzustellen wurde ein Durchlass bis zur Mulde
EM3 eingeplant (EM4 würde zu hoch liegen).
3. Berücksichtigung der Änderungen am Knotenpunkt B 6/ S 8 entsprechend der Untersuchung
v. 21.03.2017 (Realisierungskonzept Anpassung Knotenpunkt B 6 / S 8) in der Kostenberechnung als
separater Teil.
Zusätzlich wurden noch die folgenden Änderungen eingearbeitet, die zur Beratung am 06.03.2017 zwischen
Hr. Arnold und dem VTA – Fr. Staats und. Hr. Zschelletzschky besprochen wurden:
4. Nachrichtliche Darstellung des bereits hergestellten Gehweges im nordöstlichen Quadranten des Kreisverkehres als Bestand.
5. Nachrichtliche Darstellung der geplanten Haltestelle in der östlichen Ausfahrt des Kreisverkehres und
der damit einher gehenden Querungsstelle als Bestand.
6. Darstellung der Überleitung des Geh-/ Radweges auf die Fahrbahn (östlich angrenzend zur Haltestelle).
7. Darstellung einer Auffahrmöglichkeit für Radfahrer auf den Geh-/ Radweg in der westlichen Ausfahrt des
Kreisverkehres.
8. Entfall der FGÜ sowie der vorgesehenen Beleuchtung.
9. Anpassung der Kostenberechnung (Teils LSA sowie großflächige Wegweiser) auf die Vorgaben der
Stadt Leipzig.
911_Erläuterung zur Änderung 01.doc
Seite 1
Verkehrsuntersuchung zum B-Plan 236 Radefelder Allee Südost in Leipzig
Entwurfsplanung Ausbau Knotenpunkte Radefelder Allee, Hugo-Junkers-Straße
Auf die Änderung weiterer Unterlagen wurde vorerst verzichtet. Die Entwässerung wird auf die maximale
Verkehrsfläche (Option mit Bypass) bemessen, um auch bei einer ggf. späteren Realisierung des Bypasses
die Entwässerung sicherstellen zu können.
Die folgenden Unterlagen:
Unterlage 5, Blatt 1 und 2 - Lageplan
Unterlage 5, Blatt 3 (neu hinzugekommen), Deckblatt Lageplan Bypass Kreisverkehr
Unterlage 13, Kostenberechnung
Unterlage 16.1, Blatt 1 und 2 - Koordinierter Leitungsplan
Unterlage 16.2, Schleppkurvennachweis
wurden geändert und ersetzen die entsprechenden Originalunterlagen.
Die Unterlage 14, Blatt 5, Straßenquerschnitt E-E entfällt.
Dresden, den 22.03.2017
Ingenieurbüro für
Verkehrsanlagen und systeme
i.A. Dipl.-Ing. Hendrik Arnold
911_Erläuterung zur Änderung 01.doc
Seite 2
B-Plan Nr. 236 der Stadt Leipzig
" Radefelder Allee Südost"
Umsetzung des südlichen Waldgürtels
(im B-Plangebiet) im Rahmen der 1. Ausbaustufe
Entwurfsplanung
als Anlage zum Städtebaulichen Vertrag "Erschließung"
Stand: 27. Februar 2017
Entwurfsverfasser:
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, Wolf Lederer
04442 Zwenkau/ Leipzig, Ebertstr. 25
Tel. 034203 – 54863
Fax: 034203 – 54851
e-mail: info@buero-lederer.de
B-Plan Nr. 236 - Umsetzung des südlichen Waldgürtels - 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
2
1. Veranlassung
Neben den externen Kompensationsmaßnahmen soll bereits im Zuge der 1. Ausbaustufe
eine Teilfläche der im B-Plan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost" der Stadt Leipzig
festgesetzten privaten Grünfläche umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um eine 1,5 ha
große Fläche im Süden des B-Plangebietes (= südlicher Waldgürtel). Hiermit wird das Ziel
verfolgt, möglichst frühzeitig die Eingrünung des Industriegebietes vor allem in Richtung der
südlich gelegenen Wohngebiete herzustellen.
Die Abgrenzung der Fläche berücksichtigt die Lage des Regenrückhaltebeckens
(1. Ausbaustufe und weitere) sowie den Schutzstreifen (aktuell und zukünftig) der im Bereich
der Grünfläche verlaufenden Fernwasserleitung.
Die vorliegende Entwurfsplanung für den südlichen Waldgürtel konkretisiert die
entsprechende textliche Festsetzung des B-Plans Nr. 236 (vgl. auch Planzeichnung B-Plan
Nr. 236) hinsichtlich u.a. Artenlisten, Pflanz- und Pflegehinweisen. Im Anhang ist eine
Kostenberechnung für die Herstellung der Begrünung enthalten. Die Entwurfsplanung ist
Anlage des Städtebaulichen Vertrags "Erschließung" zwischen der Stadt Leipzig und der Dr.
Ing. h.c.F. Porsche AG.
Hinweis: die Umsetzung der im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 236 erforderlichen
externen Kompensationsmaßnahmen für die 1. Ausbaustufe (und weitere) wird im
Städtebaulichen Vertrag "Kompensation" zwischen der Stadt Leipzig und der Dr.
Ing. h. c. F. Porsche AG geregelt.
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 27. Februar 2017
B-Plan Nr. 236 - Umsetzung des südlichen Waldgürtels - 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
3
2. Südlicher Waldgürtel (1. Ausbaustufe)
Herstellung des südlichen Waldgürtels im Rahmen der
1. Ausbaustufe als Teilfläche der privaten Grünfläche pGF
im B-Plangebiet Nr. 236
Lage der Maßnahme
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 27. Februar 2017
B-Plan Nr. 236 - Umsetzung des südlichen Waldgürtels - 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
4
Ausschnitt aus der Karte 4 des Grünordnungsplan zu den grünordnerischen Festsetzungen
des B-Plans Nr. 236 der Stadt Leipzig.
Bestandsbiotoptyp im Bereich des südl. Waldgürtels: Acker, intensiv genutzt.
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 27. Februar 2017
B-Plan Nr. 236 - Umsetzung des südlichen Waldgürtels - 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
5
Allgemeines
Lage:
am südlichen Rand des B-Plangebietes Nr. 236
Größe (insg. 1,5 ha):
Anpflanzung von standortgerechten Bäumen und Sträuchern
auf 70 % der Fläche (= 1,05 ha)
Ansaat von Landschaftsrasen auf 30 % der Fläche (=
0,45 ha)
Gemarkung:
Lützschena-Stahmeln
Flurstück:
TF 149/4, TF 153/7, TF 154/7, TF 155, TF 220/1, TF 265/7,
TF 335/1, TF 336/3, TF 337/2
Eigentümer:
Dr. Ing. h.c.F. Porsche AG
Sonstiges:
Bei der Fläche handelt es sich um eine Teilfläche der im BPlan Nr. 236 festgesetzten privaten Grünfläche (pGF).
Zeitpunkt und Dauer der Ausführung: außerhalb der Brutzeit
und nach Aberntung der landwirtschaftlichen Flächen
(spätestens ab dem 15.10. bis zum 28.02. eines Jahres).
Bei der Ausführung sind die entsprechenden Schutzstreifen
der vorhandenen Fernwasser- und Hochspannungsleitung
im Bereich der Maßnahmenfläche zu beachten (konkretere
Angaben werden im Rahmen der Ausführungsplanung
erarbeitet).
Kostenberechnung:
Einschl. der allg. Planungskosten und Kosten für Unvorhergesehenes belaufen sich die Kosten der Herstellung des
südl. Waldgürtels auf: 156.344 € netto (186.049 € brutto).
Biotoptypen Bestand & Planung
Biotoptypen - Bestand:
Intensiv genutzte Ackerfläche
Biotoptypen - Planung:
Anpflanzung von standortgerechten Bäumen und Sträuchern
einschl. Herstellung von Waldrand- und Saumstrukturen mit
dem Ziel, einen nahezu durchgehenden Waldgürtel am
südlichen Rand des B-Plangebietes herzustellen
(Artenzusammensetzung in Anlehnung an einen
Traubeneichen-Hainbuchenwald).
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 27. Februar 2017
B-Plan Nr. 236 - Umsetzung des südlichen Waldgürtels - 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
6
Leistungsbeschreibung
a) Anpflanzung von standortgerechten Bäumen und Sträuchern auf
Teilflächen der privaten Grünfläche (pGF) (Südl. Waldgürtel, ca. 1,5 ha)
Die Herstellung des südlichen Waldgürtels im Rahmen der 1. Ausbaustufe erfolgt mit dem Ziel, in
möglichst kurzer Zeit einen kompakten (waldartigen) Gehölzbestand am südlichen Rand des
Industriegebietes zu entwickeln (mit einer Vegetationshöhe von ca. 15-25 m), der sowohl
Biotopverbund- und Sichtschutzfunktionen übernimmt als auch die lufthygienischen Bedingungen im
B-Plangebiet und Umgebung verbessert.
Die Festlegung, die Grünflächen nur zu 70 % mit heimischen, standortgerechten Gehölzen zu
bepflanzen und die verbleibenden 30 % der Flächen mit Landschaftsrasen einzusäen, fördert
sowohl die typischen Arten des Offen- und Halboffenlandes (z.B. Goldammer, Grauammer,
Neuntöter u.a.), als auch die Gebüsch- und Feldheckenarten (z.B. Mönchsgrasmücke, Bluthänfling
u.a.) sowie Waldarten (z.B. Buntspecht, Gartenbaumläufer u.a.).
Textliche Festsetzung
Die private Grünfläche pGF und die öffentliche Grünfläche
des B-Plans Nr. 236
öGF 2 sind zu 70 % mit einheimischen, standortgerechten
zur Begrünung von
Grünflächen:
Sträuchern (mindestens 40 Stück pro 100 m²) und einem
einheimischen,
standortgerechten
Laubbaum
1. Ordnung
(Stammumfang mindestens 20 – 25 cm) je angefangene 150 m²
zu bepflanzen. Die im Bereich der öGF 2 vorhandenen
standortgerechten
Bäume
und
Sträucher
sind
in
die
Neuanpflanzung zu integrieren. Der Anteil der beerentragenden
Bäume und Sträucher darf insgesamt 25 % nicht überschreiten.
Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang
zu ersetzen. Die verbleibenden Flächen, einschließlich die mit
Leitungsrechten belasteten Flächen sind mit Landschaftsrasen
einzusäen
und
durch
geeignete
Pflegemaßnahmen
(z.B.
zweimalige Mahd) zur mageren Frischwiese zu entwickeln.
[§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB]
Anpflanzung von Bäumen und
Sträuchern (70 % der Fläche =
1,05 ha)
Für die Anpflanzung sind Gehölze der potentiell natürlichen
Vegetation
möglichst
entsprechender
heimischer
Herkunftsgebiete zu verwenden. Für gebietsheimische Gehölze
hat
Sachsen
gebietseigener
gemäß
des
Gehölze«
»Leitfadens
als
zur
bundesweit
Verwendung
abgestimmte
Empfehlungen der Arbeitsgruppe Gebietseigene Gehölze im
Bundesministerium
für
Umwelt,
Naturschutz
und
Reaktorsicherheit (2011) Anteil an zwei Vorkommensgebieten.
Die geplante Anpflanzung liegt im sächsischen Herkunftsgebiet
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 27. Februar 2017
B-Plan Nr. 236 - Umsetzung des südlichen Waldgürtels - 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
7
"II Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland".
Die Auswahl der Bäume und Sträucher entspricht der Pflanzliste
des GOP´s (vgl. Anlage 1 zum GOP) und erfolgt in Anlehnung
an einen Traubeneichen-Hainbuchenwald.
Folgende Bäume 1. Ordnung (insg. 70 Stück - möglichst
gebietseigene Herkunft) sind zu pflanzen:
Traubeneiche (Quercus petraea) (Herkunftsgebiet: 818 05)
Stieleiche (Quercus robur) (Herkunftsgebiet: 817 05)
Winterlinde (Tilia cordata) (Herkunftsgebiet: 823 03)
Hainbuche (Carpinus betulus) (Herkunftsgebiet: 806 02)
Vogelkirsche (Prunus avium ) (Herkunftsgebiet: 814 02)*
Folgende Sträucher (insg. 4.200 Stück - möglichst
gebietseigene Herkunft) sind zu pflanzen:
Feldahorn (Acer campestre)
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)*
Haselnuss (Corylus avellana)
Weißdorn (Crataegus monogyna)*
Schlehe (Prunus spinosa)*
Hundsrose (Rosa canina)*
Gew. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)*
Liguster (Ligustrum vulgare)*
Grauweide (Salix cinerea)
Gemeine Eibe (Taxus baccata)
Hinweise:
Der Anteil der beerentragenden Bäume und Sträucher darf
insgesamt 25 % nicht überschreiten (* = beerentragend)
Um die Sichtschutzfunktion des südlichen Waldgürtels
auch im Winter zumindest teilweise aufrecht zu erhalten, sind
die immergrüne Eibe und der wintergrüne Liguster in
angemessener Stückzahl zu berücksichtigen.
Landschaftsrasenansaat
(30% der Fläche = 0,45 ha):
30% der Fläche werden mit "Landschaftsrasen-Standard mit
Kräutern (RSM 7.1.2)" eingesät und dauerhaft als ExtensivGrünland gepflegt.
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 27. Februar 2017
B-Plan Nr. 236 - Umsetzung des südlichen Waldgürtels - 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
Pflanzqualität:
8
Laubbaum 1. Ordnung: Hochstamm, mind. 3 mal verpflanzt,
mit Ballen, Stammumfang mind. 20 – 25 cm
Sträucher: Heister, ohne Ballen, Höhe: 100-150 cm
Pflanzraster:
1 Baum je angefangene 150 m² (insg. 70 Stück)
Sträucher: mind. 40 Stück pro 100 m² (insg. 4.200 Stück)
Bäume in Gruppen von 5 bis 10 Stück
Sträucher in Gruppen von 20 Stück
Wildschutz:
Einzäunung der Anpflanzung mit einem Wildgatterzaun
(Höhe: 150 cm).
Pflege:
1-jährige Fertigstellungspflege nach DIN 18 916 und 18 917
2-jährige Entwicklungspflege nach DIN 18 919
anschließende 27-jährige Unterhaltungspflege: ggf.
Nachpflanzen von Gehölzen, abschnittsweises "Auf den
Stock setzen" der Sträucher (alle 5 bis 7 Jahre) und jährliche
Mulchmahd der Ansaat.
Sonstiges:
Die Durchführung der Arbeiten werden von einer
ökologischen Baubegleitung überwacht.
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 27. Februar 2017
B-Plan Nr. 236 - Umsetzung des südlichen Waldgürtels - 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
9
3. Anhang
Anhang 1:
Kostenberechnung für den südlichen Waldgürtel
für die 1. Ausbaustufe - Stand 27.01.2017
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 27. Februar 2017
B-Plan Nr. 236 - Umsetzung des südlichen Waldgürtels - 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
Anhang 2:
10
Schnitte A-A und B-B Regenrückhaltebecken aus:
Entwurfsplanung Regenrückhaltebecken 1. Ausbaustufe - WEBER
ENGINEERING GMBH - STAND DEZEMBER 2016
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 27. Februar 2017
Stadt Leipzig
ASG
Mai 2011
Standards der Stadt Leipzig
für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün
Die Ausbaustandards für Stadtstraßen in Leipzig und die Mindeststandards für Bäume bei
Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum wurden im Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. 37/98
bestätigt und dienen als Grundlage der folgenden Richtlinie.
Hinweise zur Planung
I.
1. Allgemeine Gestaltungsgrundsätze bei der Bepflanzung von Straßenräumen
Wesentliche Grundlagen bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes sind:
•
Lage und Funktion von
Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und
Anliegerstraßen
•
-
-
Charakter und Wertigkeit der Bebauung,
Denkmalschutz, Lärmschutz, Wohn- und
Aufenthaltsqualität
Im öffentlichen Straßenraum ist deshalb am konkreten Standort zu prüfen wie die
Vegetationsflächen gestaltet werden. Dabei sind zwei Kategorien zu unterscheiden:
•
Ausbau von Baumscheiben
in Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen,
intensiv frequentierten Wohn- und Geschäftsstraßen
•
-
Stadtgestalterischer Aspekt
Vegetationsstreifen
entlang Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und
Anliegerstraßen
Pflanzen sind prägende, wertvolle Elemente des Raumes.
Sie sind wichtige Punkte der Planung.
Bei Rekonstruktion und Neuanlagen von Straßen ist der vorhandene Bestand (Vegetation,
Bausubstanz usw.) zu erfassen, zu analysieren und in die Planung zu integrieren.
Die Kronendurchmesser der Bäume sind im Lageplan maßstabsgerecht darzustellen.
Der Gehölzbestand aus angrenzenden Grundstücken ist ebenfalls im Plan zu erfassen.
Flächige Pflanzungen sind entsprechend der FLL Richtlinie „Leitfaden für die Planung, Ausführung
und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“ zu planen.
2. Bäume
Bei der Gestaltung des Straßenraumes haben Bäume aufgrund ihrer starken raumbildenden Wirkung
eine zentrale Bedeutung.
Die Art der Bepflanzung ist von der gestalterischen Funktion abhängig:
•
Allee
Betonung des linearen Charakters der Straße
•
Baumreihen oder wechselseitige Gestaltungselemente zur Abgrenzung des
Reihenpflanzungen
Straßenraumes und zur Betonung des
Straßenverlaufes
•
Baumgruppen, Blockbildung
Betonung von Gebäuden oder Straßenabschnitten
•
Solitärbaum
Platzgestaltung, Orientierungsmerkmal
•
Baumtor
Hervorheben eines Abschnittwechsels
Auswahl der Baumarten:
Sie richtet sich nach dem Bestand, den vorhandenen räumlichen Bedingungen, den
Standortansprüchen sowie der zu erzielenden gestalterischen Wirkung.
Hierbei sind die Empfehlungen der Straßenbaumliste des GALK-Arbeitskreis Stadtbäume zu
beachten. Eine Festlegung der Baumarten und –sorten hat mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer
Leipzig Sachgebiet Stadtbäume zu erfolgen.
Seite 1
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
3. Rasen
Rasen ist die Vorzugsvariante zur Begrünung von Vegetationsflächen im öffentlichen Straßenraum.
Die Zusammenstellung der Rasensaatgutmischung ist standortabhängig.
4. Sträucher und Hecken
Aufgrund des hohen Pflegeaufwandes sind Sträucher und Hecken in unmittelbarer Angrenzung zur
Straßenfläche nur an ausgewählten Stellen zu pflanzen, z.B. auf Ausgleichsflächen, Randbereichen
der Verkehrsanlagen oder Lärmschutzwällen.
Die Sicht zwischen Gehweg und Fahrbahn an Knotenpunkten und Querungsstellen darf nicht
eingeschränkt werden.
5. Kletterpflanzen
Bei der Begrünung von Fassaden, Wänden und technischen Bauwerken ist die Verwendung in
Abhängigkeit von der gestalterischen Funktion zu prüfen.
6. Blumenzwiebeln
Verwendung in Rasenflächen
7. Technische Ausrüstungs- und Ausstattungselemente des öffentlichen Raumes
In der Vorplanung sind Abstimmungen zur Koordinierung erforderlich:
- Ver- und Entsorgungsanlagen (oberirdisch und unterirdisch)
- Beleuchtungsanlagen
- Lichtsignalanlagen
- Maste und Fahrleitungsanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe,
- Beschilderung (Verkehrszeichen, wegweisende Beschilderung, Schilderbrücken)
- Stadtmobiliar
- Werbeanlagen
- Haltestellen
8. Die Planung muss unter dem Aspekt eines vertretbaren Bewirtschaftungsaufwandes
während der Unterhaltungspflege erfolgen
Bereits in der Planung müssen die Folgekosten für die Unterhaltungspflege ausgewiesen werden.
Folgende Details sind objektkonkret mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer abzustimmen:
- Arten- und Sortenwahl von Gehölzen
- Bäume auf der Grundlage der aktuellen GALK-Straßenbaumliste
- Rasensaatgut- oder Kräutermischungen
- Blumenzwiebeln
Pflanzabstände der Sträucher zu befestigten Flächen Straße, Geh- und Radweg:
- Bodendecker
>
0,7 m
- mittelhohe Sträucher
>
1,5 m
- hohe Sträucher, Solitäre
>
3,0 m
•
Im Straßenrandbereich sind Bodendecker zu pflanzen (Ausnahmefall).
•
Kreuzungsbereiche und Straßenraumsichtfelder sind von Strauchpflanzungen frei zu halten.
•
Straßenmittelstreifen und Kreisverkehrsmittelflächen sind als Rasenflächen auszubilden.
- Flächen mit weiniger als 10 m² sind als Vegetationsflächen nicht geeignet und deshalb mit einem
dauerhaften Belag zu versehen.
Seite 2
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
II.
Anforderungen an die Ausschreibung von Straßenbegleitgrün
1. Mindeststandards für Bäume bei Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Leipzig
(Beschluss des OBM der Stadt Leipzig vom 18.05.98)
Qualitätskriterien für Alleebäume (Hochstämme für Straßenbepflanzung); in Ergänzung der jeweils
aktuellen FLL Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen:
Ausschreibungstext für die Baumlieferung
Innere Qualität der Bäume:
ausgewogen ernährt
in der Baumschule ausreichend akklimatisiert
frei von Krankheiten und Schädlingen
sortenecht
Äußere Qualität der Bäume:
Krone arttypisch, gleichmäßig mit Ästen in differenzierter Rangordnung aufgebaut
maximaler Astdurchmesser 2,5 cm
ausgewogenes Verhältnis zwischen Krone und Stamm
keine eingeschlossene Rinde zwischen Stamm und Seitenästen
Stamm gerade, ohne Quirle und Zwiesel, frei von Verletzungen, mit gerader
Verlängerung in der Krone
Bewurzelung der Art/Sorte und dem Alter entsprechend ausgebildet
regelmäßig verpflanzt, nicht unterschnitten
Ballen fest durchwurzelt, Grobwurzeln nicht beschädigt
letzter Aufbauschnitt spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode
Alleebaum, 4 x verpflanzt, mit Drahtballen, Stammumfang 20 - 25 cm, aus extra weitem Stand,
mit geradem durchgehenden Leittrieb, einheitlichem Kronenaufbau, einheitlichem Kronenansatz
bei mindestens 2,50 m, aus deutschen oder vergleichbaren Anbaugebieten; Lieferbetrieb muss
anerkannte Markenbaumschule des jeweiligen Lieferlandes sein (Nachweis).
2. Baumscheiben, Vegetationsstreifen
2.1 Baumscheiben
•
Mindestfläche der offenen Baumscheibe 6 m² (Nettofläche). Die Grundfläche des
durchwurzelbaren Raumes soll mindestens 16 m² und die Tiefe mindestens 80 cm
betragen(DIN 18916).
Sollten offene Baumscheiben in der geforderten Größe nicht möglich sein, sind folgende Maßnahmen
vorzusehen:
•
Abdeckung mit Baumrosten, Wurzelbrücken oder einem dauerhaft luft- und
wasserdurchlässigen Belag in analoger Größe.
•
Vergrößerung des durchwurzelbaren Raumes durch Wurzelgräben;
2.2 Vegetationsstreifen
Mindest-Netto-Breite 2,00 m (Brutto-Breite abzüglich Rückenstütze der Borde).
Bei Pflanzungen in Vegetationsstreifen sind zur Verbesserung der Einwachsbedingungen und zur
Erweiterung des Wurzelraumes Wurzelgräben zwischen den einzelnen Baumgruben herzustellen (FLL
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2)
2.3 Aushub
Tiefe
•
Baumgruben mindestens
120 cm
•
Altbaumscheiben
20 cm
Entfernen des alten Erdstoffes (in Vegetationsstreifen L = 300 cm)
z.B. durch Absaugen mit dem Erdstoffsauger. Arbeiten im Wurzelbereich sind manuell
auszuführen. Wurzeln dürfen nicht verletzt werden.
•
Strauchflächen zwischen den Baumstandorten
40 cm
•
Rasenflächen
10 cm
2.4 Lockern der Baumgrubensohle und des Untergrundes der Vegetationsflächen
Lockerungstiefe unter Baumgrubensohle:
20 cm
Seite 3
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
2.5 Einbau Substrat
•
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und
Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate (FLL Empfehlungen für
Baumpflanzungen Teil 2)
Pflanzgrubenbauweise 1
Pflanzgrube nicht oder nur freitragend überbaut, ihre Oberfläche nicht oder nur geringfügig
belastet. Der Baugrund und die Verfüllung müssen nicht unterbaufähig sein.
Anforderungen an die einzubauenden Erdstoffe:
pflanzenphysiologisch unbedenklich; frei von Verticilliumerregern, Wurzelunkräutern und
Fremdstoffanteilen (Nachweis - Zertifikat)
Baumneupflanzung - mindestens
110 cm
Gemisch A
- Oberboden (siehe Definition)
- Kompost (Rottegrad 5, Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v.)
- Sand 0/4
- Lavalit 4/16
- Perlit 2/6
45 %
15 %
10 %
15 %
15 %
Gemisch B
Für Baumarten, die einen abgemagerten Boden benötigen, wie z.B. Robinie:
- Oberboden (siehe Definition)
30 %
- Sand 0/4
30 %
- Lavalit 4/16
25 %
- Perlit 2/6
15 %
Definition Oberboden (nach DIN 18196 und DIN 18915):
Korngrößenzusammensetzung:
- Kieskorn
> 2 - < 5 mm
- Feinbodenanteil
< 2 mm
(davon Gehalt an Humus / organische Bodensubstanz 3 - 6 %)
Bodengruppe 6 bindiger Boden begrenzt bis auf folgenden Feinanteil:
- lehmiger Sand mit Feinanteil
< 0,06 mm
- sandiger Lehm mit Feinanteil
< 0,06 mm
pH-Wert
6,0 - 7,5
Salzgehalt
< 3 g/kg
Vorhandene verfügbare Nährstoffanteile:
Phosphor
Kalium
Magnesium
30 %
70 %
16-20 %
21-25 %
6 - 8 mg/100g
13 - 20 mg/100g
5 - 7 mg/100g
Pflanzgrubenbauweise 2
gemäß „FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2
bei ganz oder teilweise als Verkehrsfläche überbauten Pflanzgruben. Darunter müssen
Baugrund und Verfüllung/Vegetationsschicht tragfähig/unterbaufähig sein.
•
•
•
Altbaumscheibe
Rasenflächen
Strauchpflanzung
10 cm Kompost
10 cm Oberboden
30 cm Gemisch:
50 % Kompost
50 % Oberboden
2.6 Abdeckung von Baumscheiben und Strauchflächen
•
Baumscheiben
10 cm Lavalit 4/8 (alternativ Blähschiefer)
•
Baumscheiben in Rasenflächen
10 cm Lavalit 2/4 (alternativ Blähschiefer)
•
Vegetationsflächen mit Strauchpflanzungen 10 cm Rindenmulch
Seite 4
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
3. Düngung
- Jungbäume siehe Punkt 7.2 Entwicklungspflege.
- Strauchpflanzungen:
Vor dem Aufbringen des Rindenmulches ist ein langsam wirkender N-Dünger einzuarbeiten.
4. Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen
•
Lockeres, überschüssiges Bodenmaterial auf dem Ballen ist vor der Pflanzung von Hand,
ohne Werkzeug zu entfernen. Die Wurzelanläufe sollen sichtbar sein.
•
Die Bäume sind nur so tief zu pflanzen, wie sie vorher in der Baumschule gestanden
haben. Das Setzmaß ist zu beachten.
•
Nach dem Einsetzen des Baumes in die vorbereitete Pflanzgrube ist das Drahtgeflecht auf der
Oberseite des Ballens zu lösen.
•
Stammschutz - Schutz vor Temperaturschwankungen:
Rindenschutz gegen Verdunstung und Sonneneinstrahlung durch Weißanstrich inklusive
Voranstrich herstellen. Stamm mittels Schleifvlies reinigen und mit dem Voranstrich LX 60 oder
gleichwertigem "satt" streichen. Rindenschutz durch deckenden Anstrich mehrjährig (>= 5 Jahre)
haftender Stammschutzfarbe (weiß) vom Stammfuß bis zum Kronenansatz anlegen.
System Arbo-Flex der Fa. Flügel- GmbH Osterode/Harz Tel: 05522/3191-0 oder gleichwertig.
Im Falle niedriger Bearbeitungstemperaturen ist eine Zwischensicherung bis zum
nächstmöglichen Anstrichzeitpunkt mittels Schilfrohrmatten einlagig ( Höhe bis Kronenansatz)
herzustellen. Die Überlappung ist nach Norden auszurichten.
Ausnahme: Eichen und Platanen erhalten keinen Stammschutz.
•
Die Verankerung der neu zu pflanzenden Bäume erfolgt mit je drei Baumpfählen, die
untereinander mit Halblatten zu stabilisieren sind.
•
Als Baumbindung ist ein Baumbindegurt für eine 3-Pfahl-Bindung zu verwenden. Typ:
"Baumbindegurt GEFA 2000" oder gleichwertig
•
Durch die Art der Verbindung von Baum und Verankerung darf keine Verletzung oder
Einschnürung der Rinde entstehen und sie muss am Pfahl gegen Verrutschen gesichert sein.
Die Bindung muss parallel zwischen Stamm und Verankerung ausgeführt werden.
5. Baumschutz
In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen ist jeweils am konkreten Fall die Notwendigkeit von
Schutzmaßnahmen vor Anfahrschäden zu prüfen. Festlegungen zur Art des Produktes und zum
Einbau erfolgen in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer.
Sicherheitsraum: Bei allen Einbauten ist der Sicherheitsraum zur Straße zu beachten (RAS-Q).
Einbauten:
•
Holzpfosten (14 cm x 14 cm x 120 cm, ohne Spitze, mit Fase)
aus Hartholz (Robinie, Lärche, Esche oder Eiche), Einbauhöhe 70 cm über Niveau
•
Baumschutzbügel
an exponierten Standorten mit starkem Parkdruck
•
Poller aus Beton oder Naturstein als Sonderlösung
6. Leitungsschutzmaßnahmen
Bei komplexen Erschließungs- bzw. Neubaumaßnahmen von Straßen sind die Regelabstände von
Leitungen zu Baumstandorten anzustreben. Können diese nicht eingehalten werden, sind die
Festlegungen in der jeweiligen „Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum
Schutz der unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände“
(jeweils zwischen Stadt Leipzig und der SWL GmbH / KWL GmbH / LVB GmbH) zu berücksichtigen.
Zum Schutz der Leitungen sind folgende Maßnahmen möglich:
•
vorzugsweise – planmäßiger Schutz der Leitungen durch Wurzelsperren direkt an der
Ver-/Entsorgungsleitung im Leitungsgraben bzw. durch Verlegung in Kabelschutzrohren
•
Einbau von Folien/Platten als maximal einseitige Wurzelsperre je Baumgrube
•
Nachträglicher Einbau von teilbaren Kabelschutzrohren
7. Pflanzschnitt, Erziehungs- und Aufbauschnitt (nach ZTV – Baumpflege)
Abstimmungen zum Schnitt sind mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zu führen.
Um Schnittflächen möglichst klein zu halten, ist unter Berücksichtigung der arttypischen Wuchsform
Fehlentwicklungen rechtzeitig vorzubeugen bzw. sind diese möglichst früh zu korrigieren.
•
Zur Pflanzung erfolgt der Pflanzschnitt. Zu dicht stehende Äste, nach innen wachsende
Zweige, Konkurrenztriebe und beschädigte Triebe sind zu entfernen.
Seite 5
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
•
•
•
Der Leittrieb ist frei zu stellen.
Nach dem ersten Standjahr beginnen der Aufbau des Lichtraumprofils sowie der Erziehungsund Aufbauschnitt.
Die Schnittflächen sind sofort nach den Schneiden mit einem zugelassenen
Wundverschlussmittel (fungizidhaltig, rindengrau) zu behandeln.
8. Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
Alle Pflegegänge sind rechtzeitig vor der Ausführung dem AG anzukündigen.
8.1 Fertigstellungspflege
Bis zur Abnahme der Pflanzung sind in 3 Pflegegängen die Leistungen der Fertigstellungspflege nach
DIN 18916 zu erbringen:
•
Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs
•
Beseitigung von Unrat
•
Wässern
Jungbäume:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum
Sträucher:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch
Die Fertigstellungspflege dauert mindestens bis zum 30. September nach der Herstellung und endet
mit der Abnahme (gemäß ZTV La-StB 05, Punkt 4.5.2)
8.2 Entwicklungspflege
Für 2 Jahre sind im Leistungsverzeichnis folgende Leistungen zu erfassen:
•
3 Pflegegänge/Jahr
- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs
- Beseitigung von Unrat.
•
Wartung der Baumverankerung: pro Jahr ein Durchgang.
•
Wässern:
Jungbäume:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum
Sträucher:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch
•
Düngung der Jungbäume:
pro Jahr eine Düngung mit Spezialbaumdünger:
150 g/m² N, P, K mit Mg, Ca und Spurenelementen
•
Am Ende der Entwicklungspflege, falls nicht anders festgelegt, sind Baumbindungen und
Verankerungen zu entfernen.
8.3 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Rasenflächen
Die Anzahl der Rasenschnitte pro Jahr erfolgt in Abhängigkeit von der Lage der Flächen in der Regel:
• Innenstadtbereich
8
• Alle anderen Flächen
2
9. Gewährleistung, Abnahmen und Übergaben
• Nach Herstellung erfolgt eine Kontrollprüfung der ausgeführten Pflanzarbeiten.
• Die Abnahme der mangelfreien Leistung erfolgt nach der Fertigstellungspflege.
• Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die Gewährleistung wird auf
mindestens 2 Jahre festgesetzt.
• Die Abnahme der Entwicklungspflegeleistungen erfolgt zum Ende der vertraglichen Pflegezeit.
Gleichzeitig erfolgt eine Endkontrolle zur Mangelfreiheit der Pflanzleistung
• Bei Abnahmen und Kontrollprüfungen ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig hinzu zu
ziehen. Es ist jeweils ein Protokoll zu fertigen.
10. Schutz von Bäumen im Baustellenbereich
Zum Schutz des Baumbestandes sind folgende Vorschriften und Regelwerke zu beachten:
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
RAS-LP 4
Teil Landschaftspflege; Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen
ZTV
Baumpflege
Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig
Seite 6
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
Im Baustellenbereich sind die Bäume mit einer Bretterummantelung vor Schäden zu schützen.
Im Näherungsbereich von Wurzeln sind wurzelschonende Maßnahmen anzuwenden. Wurzeln dürfen
nicht verletzt werden.
•
Absaugen von Erdstoff mit dem Erdstoffsauger
•
Handschachtung
•
maschinelle Grabung nur mit Kleintechnik und nach Kenntnis der Wurzelverläufe
(Suchschachtungen)
11. Vorschriften und Regeln
in den jeweils aktuellen Ausgaben
DIN 18299
DIN 18300
DIN 18315
DIN 18317
DIN 18318
DIN 18320
DIN 18915
DIN 18916
DIN 18917
DIN 18918
DIN 18919
DIN 18920
DIN 1998
RAS-LP 4
RAS-Q
ZTV
ZTV
ZTV
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Erdarbeiten
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt
Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen
Landschaftsbauarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen und Saatarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen;
Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen; Bauweisen mit lebenden und
nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von
Grünflächen
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentliche Flächen; Richtlinien für die
Planung
Teil Landschaftspflege, Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen
Teil: Querschnitte
Großbaumverpflanzung
Baumpflege
Baum – StB 04
ZTVE-StB 94
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im
Straßenbau
ZTV La-StB 05 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
FLL
FLL
FLL
Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten
Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 Planung, Pflanzarbeiten, Pflege; Teil 2
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und
Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate
Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen
Baumschutzsatzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.: Qualitätskriterien und Güterichtlinien, Substratkompost
Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen
Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum Schutz der unterirdischen Ver- und
Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände mit:
• SWL
• KWL
• LVB
Seite 7
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
Abtretungserklärung
Vorhaben Titel, Erschließungsvertrag vom Datum
Hiermit tritt der Erschließungsträger
Name, Anschrift
ihre Gewährleistungsansprüche gegen das ausführende Unternehmen
Name, Anschrift
aus dem Werkvertrag vom Datum und aus den Bürgschaften
Nummer bzw. Az., Datum, Betrag der Bürgschaft(en) und Name des Bürgen (der Bank)
zur Erfüllung ihrer Gewährleistungspflicht gegenüber der Stadt Leipzig in voller Höhe an
die Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
ab.
Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Erschließungsträger aus §
Gewährleistungsparagraph Erschließungsvertrages vom Datum bleiben bestehen. Eine
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erschließungsträger erfolgt
nur nach vorheriger Rückabtretung der von dem Erschließungsträger abgetretenen
Gewährleistungsansprüche durch die Stadt.
Unterschrift eines Vertreters des ausführenden Unternehmens
Ort, Datum
Unterschrift eines Vertreters des Erschließungsträger
Ort, Datum
Unterschrift eines Vertreters der Bank
Ort, Datum
Unterschrift eines Vertreters der Stadt Leipzig
Ort, Datum
Anlage
Auszug aus dem Werkvertrag vom Datum
Der Werkvertrag ist beizulegen.
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Stand: Februar 17
Abnahmedokumentation Erschließungsmaßnahme Straße
Bauvorhaben
Projektnummer
Bauherr/Erschließungsträger
Generalunternehmer
1. Übernahmeerklärung Stadt Leipzig (nach Vertragserfüllung)
2. Genehmigungen / Abnahmen
2.1 Erschließungsvertrag / Städtebaulicher Vertrag, /Durchführungsvertrag
Protokollvereinbarungen / Ergänzungen
2.2 Plangenehmigung Entwurfsplanung und Baufreigabeerklärung Verkehrs- und
Tiefbauamt
2.3 Nutzungserlaubnis / Verkehrsfreigabeprotokoll
2.4 Abnahmeprotokolle
Straßen-/ Grün-/ Beschilderungs-/ Markierungsabnahmeprotokoll
Schlussabnahmeprotokoll inkl. Anlagen GU, Bauleitererklärung
Bestätigung Mängelbeseitigung GU
2.5 Abnahmeprotokoll Straßenbeleuchtung, Installationsbescheinigung
Straßenbeleuchtung
2.6 Gewährleistungsbürgschaften (Kopie) mit Fristangabe oder Erklärung, dass
Gewährleistungssicherung über Verwahrkonto läuft
2.7 Abnahmeprotokolle, Vereinbarungen Ver- und Entsorgungsunternehmen / Medien
3. Bestandsdokumentation
3.1
3.2
3.3
3.4
Bebauungsplan
Bestandsvermessung, Lageplan M 1:500
Grenzbescheinigung des Vermessungsbüros
Komplette Ausführungsplanung Erschließung Straßenbau mit Baubeschreibung
und Plänen
4. Qualitätssicherheitsnachweise/Zertifikate
4.1 Verdichtungsnachweise Frostschutz-, bzw. Kiessandtragschicht, Schottertragschicht
4.2 Spülprotokolle Straßenentwässerung / Straßeneinläufe, Versickerungsnachweise
4.3 Zertifikate Betonerzeugnisse, Beton, Mineralbeton, Splitt, Frostschutzmaterial
(einschl. Eignungsprüfung), Recyclingmaterial
4.4 Lieferscheine Asphaltbeton bzw. Gussasphalt, Asphaltbinder, bituminöse
Tragschicht, sonst. Massenbaustoffe (auf Anforderung)
4.5 Eignungsprüfung der Mischanlage für eingebautes bituminöses Material (auf
Anforderung)
5. Kostenzusammenstellung (Übersicht)
Vertragserfüllungsbürgschaft
Name und Adresse des Erschließungsträgers:
Name und Adresse des Bürgen:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung bis zum Höchstbetrag von
in Ziffern:
in Worten:
für die Ansprüche aus dem Städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Leipzig, Martin-LutherRing 4-6, 04109 Leipzig (Postanschrift 04092 Leipzig) vom ...............zum B-Plan ...........,
„............................................“ im Bereich ................................... im
Ortsteil................................
Hiermit übernehmen wir für den Erschließungsträger gegenüber der Stadt Leipzig die
selbstschuldnerische Bürgschaft für die Erfüllung des Städtebaulichen Vertrages und
verpflichten uns, jeden Betrag bis zum angegebenen Höchstbetrag zu zahlen, sofern der
Erschließungsträger seiner Verpflichtung zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
einschließlich der Abrechnung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachgekommen
ist.
Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§
768, 770, 771 BGB wird verzichtet. Bezüglich der Einrede der Aufrechenbarkeit des § 770
Abs. 2 BGB steht dem Bürgen diese Einrede nur zu, soweit die Gegenforderung des
Hauptschuldners unbestritten ist oder diese rechtskräftig festgestellt wurde.
Eine Hinterlegung ist ausgeschlossen.
Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Erschließungsträger können Ansprüche
gegen den Bürgen nicht mehr geltend gemacht werden.
Ort, Datum
Siegel/ Stempel, Unterschriften
Gewährleistungsbürgschaft
Name und Adresse des Erschließungsträgers:
Name und Adresse des Bürgen:
Sicherheitsleistung für vertragsgemäße Gewährleistung bis zum Höchstbetrag von
in Ziffern:
in Worten:
für die Ansprüche aus dem Städtebaulichen- bzw. Erschließungsvertrag mit der Stadt Leipzig, MartinLuther-Ring 4-6, 04109 Leipzig (Postanschrift 04092 Leipzig) vom ...............zum B-Plan ...........,
„............................................“ im Bereich ................................... im Ortsteil................................
Hiermit übernehmen wir für den Erschließungsträger gegenüber der Stadt Leipzig die
selbstschuldnerische Bürgschaft für Gewährleistungsansprüche aus dem genannten Vertrag und
verpflichten uns, bei nicht fristgerechter Erfüllung dieser Ansprüche jeden Betrag bis zum
angegebenen Höchstbetrag zu zahlen.
Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 768, 770,
771 BGB wird verzichtet. Bezüglich der Einrede der Aufrechenbarkeit des § 770 Abs. 2 BGB steht
dem Bürgen diese Einrede nur zu, soweit die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten ist
oder diese rechtskräftig festgestellt wurde. Eine Hinterlegung ist ausgeschlossen.
Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Erschließungsträger können Ansprüche gegen den
Bürgen nicht mehr geltend gemacht werden.
Ort, Datum
Siegel/ Stempel, Unterschriften
Anlage 8 zum städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Dr. Ing. h.c. F.
Porsche Aktiengesellschaft
Bebauungsvorgaben:
1 Regelungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
(1) Innerhalb des Gebietes des o.g. Bebauungsplanes sind die mit der Herstellung der
Erschließungsanlagen
und
der
Bebauung
der
Grundstücke
verbundenen
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes wie folgt durch den Erschließungsträger zu
vermeiden, zu verringern oder zu kompensieren:
a) Die Anlage von Baustellenflächen und Baustraßen ist so weit wie möglich auf denjenigen
Flächen vorzusehen, die nach Fertigstellung des Vorhabens überbaut werden. Ggf.
gesondert anzulegende Baustellenflächen sind nach Bauende zu beräumen, Rückstände
aus der Bauausführung sind zu beseitigen und die Böden sind zu lockern.
Es sind Baumaschinen mit geringer Verdichtungswirkung einzusetzen. Der Einbau von
standortfremden Böden ist zu vermeiden. Baumaßnahmen sind zu bündeln und räumlich zu
konzentrieren. Die Versiegelung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.
b) Die Dachflächen sind zum Teil zu begrünen. Hierdurch können Rückzugs-flächen für
gefährdete und seltene Pflanzen und Tiere entstehen, wofür eine extensive Begrünung
Voraussetzung ist. Weiterhin geht hiervon eine klimaverbessernde Wirkung aus.
Das Regenrückhaltebecken und das weiterführende Entwässerungssystem werden
entsprechend der beabsichtigten abschnittsweisen Entwicklung der Hochbebauung in zwei
Ausbaustufen hergestellt.
Es
ist
eine
Zuordnung
dieser
gesamten
vorgenannten
Maßnahmen
vom
Er-
schließungsträger gewünschten zwei Bauabschnitten vorgenommen worden, um zu
ermöglichen, dass die erforderlichen Sicherheitsleistungen diese grünordnerischen
Maßnahmen betreffend jeweils erst vorgelegt werden müssen, bevor der städtebauliche
Vertrag wirksam werden bzw. bevor eine Baugenehmigung in dem zweiten Bauabschnitt
erteilt werden soll.
c) Die Baufeldfreimachungen und Rodungen haben ausschließlich im Zeitraum vom 01.
Oktober bis 28.Februar zu erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist vor der Fällung von
Gehölzen eine Befreiung vom Gehölzschnittverbot bei der unteren Naturschutzbehörde der
Bebauungsvorgaben
Seite 2
Stadt Leipzig zu beantragen. Alle zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind entsprechend
der RAS-LP 4 und der DIN 18 920 zu schützen.
d) Die Anlock- und Fallenwirkung der von den Vorhaben ausgehenden Lichtemissionen auf
Vögel und Insekten ist durch Maßnahmen für die Gestaltung von Fassaden (z.B. gedeckte
Farben, keine Spiegelflächen) sowie durch die Art, Ausstattung und Nutzung der
Außenbeleuchtung zu minimieren.
e) Am westlichen, südlichen und östlichen Rand des B-Plangebietes ist zur optischen
Abschirmung und zur ökologischen Vernetzung regionaler Grünzüge ein 20- 95 m breiter
Grünstreifen anzulegen.
Festsetzung 8.2 Begrünung der Grünflächen:
Die private Grünfläche (pGF) ist zu 70% mit einheimischen, standortgerechten Sträuchern
(mindestens 40 Stück pro 100 m²) und einem einheimischen , standortgerechten Laubbaum
1. Ordnung (Stammumfang mindestens 20-25 cm) je angefangene 150 m² zu bepflanzen.
Der Anteil der beerentragenden Bäume und Sträucher darf insgesamt 25 % nicht
überschreiten.Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
Die verbleibenden Flächen, einschließlich der mit Leitungsrechten belasteten Flächen sind
mit Landschaftsrasen einzusäen und durch geeignete Pflegemaßnahmen (z.B. zweimalige
Mahd) zur mageren Frischwiese zu entwickeln.
Gemäß Festsetzung 8.5 sind die bestehenden Anpflanzungen auf der öffentlichen
Grünfläche öGF 1 dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
Gemäß Festsetzung 8.9 bezüglich des privaten Rückhaltebeckens sind die nicht
entwässerungstechnisch bewirtschafteten Flächen der Anlage mit einheimischen,
standortgerechten Sträuchern (mindestens 40 Stück pro 100 m²) zu bepflanzen. Der Anteil
der beerentragenden Sträucher darf insgesamt 25 % nicht überschreiten.
Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
f) Im Südwesten des Plangebietes befindet sich ein archäologisches Denkmal
(Dorfwüstung). Das Plangebiet befindet sich in einem archäologischen Relevanzbereich. Im
Vorfeld jeglicher Baumaßnahmen hat daher eine archäologische Voruntersuchung begleitet
durch das Landesamt für Archäologie stattzufinden, damit potentielle Kulturgüter durch
Ausgrabungen gesichert werden können. Diesbezüglich ist mindestens vier Wochen vor
Beginn jeglicher Baumaßnahmen das Landesamt für Archäologie einzubeziehen. Ggf.
Bebauungsvorgaben
Seite 3
haben Bergungsgrabungen zur Sicherung von archäologischen Dokumenten stattzufinden.
Der Termin für die Grabung ist mit dem Landesamt für Archäologie im Rahmen einer
Vereinbarung abzustimmen.
Es besteht eine Genehmigungspflicht aus § 14 SächsDSchG.
g) Am östlichen Rand des Plangebietes sind die bestehenden Anpflanzungen aus
standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu erhalten (öGF 1).
h) Zur Überwachung/Koordination der Bauarbeiten unter naturschutzfachlichen und
ökologischen Aspekten (Vermeidungsmaßnahmen und Minimierungsmaßnahmen) sowie
zur Gewährleistung einer funktionsgerechten Umsetzung der im Bebauungsplan
festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Kompensationsmaßnehmen einschließlich
der naturnahen Gestaltung des Regenrückhaltebeckens verpflichtet sich der
Erschließungsträger zur Beauftragung eines sachverständigen Gutachters, der die
Durchführung der Maßnahmen fachlich begleitet. Mit Fertigstellung der Maßnahmen ist eine
Dokumentation der ökologischen Baubegleitung vorzulegen.
2 Regelungen zur Errichtung der Erschließungsanlagen
(1) Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und
Erschließungsanlagen im Erschließungsgebiet ausgehoben wird, ist in nutz-barem Zustand
zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Seine Verbringung und
Verwertung außerhalb des Erschließungsgebietes bedarf der Zustimmung der Stadt.
(2) Vor Erteilung einer ersten Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. Erteilung
einer ersten Baugenehmigung mit geplanter straßenseitiger Erschließung über eine
Privatstraße/Privatweg ist entsprechend § 4 SächsBO i.V. m. § 2 Abs. 12 SächsBO
gegenüber der Stadt nachzuweisen, dass die Grundstücke der Bauherren eine gesicherte
Zufahrt zur öffentlichen Verkehrs-fläche haben (durch Baulasteintragung oder Eintragung als
beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Bauaufsichtsbehörde und Grunddienstbarkeiten).
Für die medienseitige Erschließung von Baugrundstücken über Privatstraßen/Privatwege ist
eine rechtliche Sicherung zugunsten der betreffenden Grundstücke durch Eintragung einer
Dienstbarkeit nach § 1018 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erforderlich. Die entsprechenden
Bebauungsvorgaben
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Nachweise sind mit den Antragsunterlagen
Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
zur
Erlangung
des
Baurechts
der
(3) Bezüglich der Anforderungen des Brandschutzes sind folgende Punkte zu gewährleisten
und nach Abschluss der Maßnahme gegenüber der Stadt nachzuweisen durch
entsprechende Bestätigungen oder Dokumentationen.
Die Löschwasserbereitstellung aus dem öffentlichen Hydrantennetz muss mindestens 96
m³/h über einen Löschzeitraum von zwei Stunden betragen.
Anderenfalls hat Porsche andere geeignete Lösungsansätze zur
brandschutztechnischen Anforderungen in Abstimmung mit der
durchzuführen.
Erfüllung der
Branddirektion
Die Nachweispflicht gilt auch für die in der Genehmigung zur Entwurfsplanung aufgeführten
Punkte zu Belangen der Branddirektion.
3 Regelungen zu Anforderungen an die Baudurchführung
(1) Bereits bei der Leitungskoordinierung sind die geplanten Straßenbäume als auch der
Baumbestand zu berücksichtigen. Können die geforderten Mindestabstände nicht
eingehalten werden, sind Abstimmungen mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und den
Leitungsträgern zu führen sowie ggf. Leitungsschutzmaßnahmen vorzusehen.
(2) Der Erschließungsträger hat im Einzelfall auf Verlangen der Stadt von den für den Bau
der Anlage verwendeten Materialien nach den hierfür geltenden technischen Richtlinien
Proben zu entnehmen und diese in einem von beiden Vertragsparteien anerkannten
Baustofflaboratorium untersuchen zu lassen sowie die Untersuchungsbefunde der Stadt
vorzulegen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich weiter, Stoffe oder Bauteile, die
diesem Vertrag nicht entsprechen, innerhalb einer von der Stadt bestimmten Frist zu
entfernen.
(3) Im Interesse der Vermeidung und Minimierung baubetrieblicher Bodenbelastungen sind
bei den Bauarbeiten die DIN-Vorschriften 18300 – „Erdarbeiten“, 18915 – „Bodenarbeiten“,
18920 – „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen“ und 19731 – „Verwertung von Bodenmaterial“ einzuhalten.
Bebauungsvorgaben
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Das im Verlauf der baulichen Maßnahme anfallende unbelastete Bodenmaterial ist zu
verwerten. Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Abs. 2
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 in der zur Zeit gültigen Fassung).
Werden bei der
Vorbereitung
oder
der
Durchführung
von Baumaßnahmen/Erschließungsarbeiten altlasten- bzw. umweltrelevante Sachverhalte festgestellt, ist
gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes
(SächsABG) das Amt für Umweltschutz umgehend zu informieren. Durch das Amt für
Umweltschutz werden
die erforderlichen
Erschließungsträger zu realisieren sind.
Maßnahmen
festgelegt,
die
vom
Kosten im Zuge der Altlastensituation sind durch den Erschließungsträger zu tragen. Dies
ergibt sich aus § 4 BBodSchG, § 12 SächsABG.
Bebauungsvorgaben