Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1330806.pdf
Größe
5,9 MB
Erstellt
23.10.17, 12:00
Aktualisiert
02.01.18, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03930-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung billigt den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der
Porsche AG zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan
Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ und stimmt dem Vertragsabschluss zu.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2018 ff.
2.790.270,95 €
7.0001722.715,
6889 4000
Auszahlungen
2018 ff.
2.790.270,95€
7.0001722.700,
7851 1000
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Der Städtebauliche Vertrag dient der Sicherung und Durchführung von Maßnahmen zur
Kompensation von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, resultierend aus dem B-Plan Nr. 236
„Radefelder Allee Südost“ (Stand vom 10.03.2017). Die durch die Baumaßnahmen
notwendige Kompensation in Höhe von 9.915.424 Wertpunkten nach Leipziger
Bewertungsmodell kann im Plangebiet nicht ausgeglichen werden. Deshalb wird diese
extern durch Maßnahmen des Kompensationsflächenpools der Stadt Leipzig und des
interkommunalen Kompensationsflächenpools des Grünen Ringes Leipzig sowie durch das
Ökokonto des Vorhabenträgers erbracht.
Die Finanzierung der externen Kompensationsmaßnahmen erfolgt durch den
Vorhabenträger durch Ablösung der Gelder entsprechend § 3 des Vertrages an die Stadt
Leipzig.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Stadt Leipzig entsprechend § 2 des
Vertrages.
Anlagen:
Prüfkatalog
Städtebaulicher Vertrag
Anlage 1 zum städtebaulichen Vertrag - Steckbriefe
Anlage 2 zum städtebaulichen Vertrag - Entwurfsplanung
3/3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☐
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☒ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☒ ja
☐ ja
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Städtebaulicher Vertrag (Stand vom: 30.11.17)
(67.43-KFM-02/17)
Die
Stadt Leipzig,
Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig,
vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Burkhard Jung
im Folgenden „Stadt Leipzig“ genannt -
und die
Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft,
Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart,
vertreten durch den Vorstand,
dieser vertreten durch die Vorstände, Herrn Lutz Meschke und Herrn Albrecht
Reimold,
im Folgenden „Vorhabenträger“ genannt -
und die
Stadt Brandis,
Markt 1 - 3, 04821 Brandis,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Arno Jesse
im Folgenden „Stadt Brandis“ genannt -
schließen folgenden Vertrag:
§1
Gegenstand des Vertrages
(1) Dieser Vertrag (§ 11 Abs. 2 BauGB) dient der Durchführung der grünordnerischen
Festsetzung Nr. 7 (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) sowie der Sicherung und
Durchführung von Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren
Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen,
resultierend aus dem B-Plan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ (Stand vom 10.03.2017).
Die durch die Baumaßnahmen notwendige Kompensation in Höhe von 9.915.424
Wertpunkten nach Leipziger Bewertungsmodell (WP) kann im Plangebiet nicht
ausgeglichen werden. Deshalb wird diese extern durch Maßnahmen des
Kompensationsflächenpools der Stadt Leipzig und des interkommunalen
Kompensationsflächenpools des Grünen Ringes Leipzig sowie durch das Ökokonto des
Vorhabenträgers erbracht.
(2) Grundlage des Vertrages sind die in der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 236
Seite 67, Kapitel 7.2.5.3, i. V. m. Anlage 3 des Grünordnungsplanes (GOP) benannten
planexternen Ausgleichsmaßnahmen. Die konkreten Maßnahmenbeschreibungen
ergeben sich aus der Anlage 3 zum GOP (Anlage 1) und aus der Entwurfsplanung für
die externen Kompensationsmaßnahmen zur 1. Ausbaustufe (Anlage 2).
A.
Ökokonto der Porsche AG bei der Stadt Leipzig
(Abbuchung von: 4.052.123 WP für B-Plan Nr. 236)
Seite 1 von 6
B.
Kompensationsmaßnahmen
B.1
Begrünungsmaßnahme südlich der Kleingartenanlage
(teilw. gleichzeitig CEF-Maßnahme)
B.2
Allee am Bismarckturm
B.3
Förderung Feldvögel – Gundorf (gleichzeitig CEF-Maßnahme)
B.4
B-Plan "Wohngebiet Schulstraße" - Maßnahmen Nr. 6 & 7
(3,3 ha Förderung Feldvögel, teilw. gleichzeitig CEF-Maßnahme)
B.5
Offenlegung Wischke
B.6
Entsiegelungsmaßnahmen in Waldpolenz (Stadt Brandis)
Gegenstand des Vertrages ist die Finanzierung, Umsetzung und Sicherung dieser
externen Ausgleichsmaßnahmen für die 1. Ausbaustufe und die Umsetzung und
Sicherung der Maßnahmen für die weiteren Ausbaustufen.
(3) Die Vertragspartner sind sich einig darüber, dass die Entscheidung der Stadt Leipzig,
Aktenzeichen 36.00-36.11.02/02, vom 25. Februar 2005 über die Bestätigung des
Ausgleichsbilanzüberschusses im Bereich des B-Planes Nr. 215 „Ehemaliger
Exerzierplatz Leipzig-Lindenthal/Lützschena“ der Stadt Leipzig einer Entscheidung im
Sinne des § 16 BNatSchG i. V. m. § 9 a SächsNatSchG entspricht und der § 5 ff.
Sächsische Ökokonto-Verordnung vom 2. Juli 2008 unmittelbar Anwendung findet.
§2
Externer Ausgleich für die 1. Ausbaustufe – Umsetzung
(1) Die 1. Ausbaustufe umfasst ca. 1/3 der Industriegebiete GI 1 bis GI 4. Dies entspricht
einer Größe von 14 ha. Für die mit der 1. Ausbaustufe verbundenen Eingriffe in die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die artenschutzrechtlichen vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen ist demnach ein externer Ausgleich in Höhe von insgesamt
3.305.141 WP erforderlich.
(2) Zur Deckung des Ausgleichs rechnet die Stadt Leipzig auf den Ausgleichsbedarf
313.178 WP vom Ökokonto des Vorhabenträgers für bereits vom Vorhabenträger
umgesetzte Maßnahmen auf dem Exerzierplatz in Leipzig-Lindenthal an. In diesem
Umfang stimmt der Vorhabenträger einer Löschung seines Ökokontos mit Wirkung zur
Bestandskraft der immissions-schutzrechtlichen oder baurechtlichen Genehmigung für
die Verwirklichung der 1. Ausbaustufe zu.
(3) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich, bis zum 31.03.2018 die Maßnahme B.1 nach § 1 Abs.
2 in einem Wertumfang von insg. 2.001.035 WP umzusetzen bzw. vertraglich mit dem
jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzer langfristig zu sichern. Grundlage für die
Herstellung der Maßnahme B.1 ist die Entwurfsplanung (Anlage 2).
Die Abnahme der Maßnahme B.1 erfolgt innerhalb von drei Wochen nach
Fertigstellungsanzeige durch die Stadt Leipzig gemeinsam mit dem Vorhabenträger.
Die Pflege der Maßnahmenfläche B.1 im Anschluss an die 3-jährige Fertigstellungs- und
Entwicklungspflege obliegt der Stadt Leipzig als Flächeneigentümer. Die Finanzierung
bis zur Erreichung des Zielbiotops (= weitere 27 Jahre) erfolgt durch den
Vorhabenträger.
Die Maßnahme ist durch die Stadt Leipzig rechtlich zu sichern.
Seite 2 von 6
(4) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich, bis zum 31.03.2018 die Maßnahmen B.3 und B.4
nach § 1 Abs. 2 in einem Wertumfang von insg. 990.928 WP umzusetzen bzw.
vertraglich mit dem jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzer langfristig zu sichern.
Grundlage für die Herstellung der Maßnahmen B.3 und B.4 ist die Entwurfsplanung
(Anlage 2).
Die Abnahme der Maßnahmen B.3 und B.4 erfolgt innerhalb von drei Wochen nach
Fertigstellungsanzeige durch die Stadt Leipzig gemeinsam mit dem Vorhabenträger.
Die Maßnahmen sind durch die Stadt Leipzig rechtlich zu sichern.
(5) Sollte eine der für den Ausgleich vorgesehenen Maßnahmen nicht realisierbar sein, wird
an die Stelle dieser Maßnahme eine geeignete Maßnahme aus dem Kompensationsflächenpool der Stadt Leipzig bzw. dem interkommunalen Kompensationsflächenpool
des Grünen Ringes Leipzig treten.
(6) Die Stadt Leipzig wird die Ausschreibungsergebnisse und die Vergabe zu den
Maßnahmen mit dem Vorhabenträger abstimmen. Sie erstellt für die jeweilige
Maßnahme eine Abrechnung. Sollten die Kosten der Maßnahme von der
Kostenschätzung abweichen, werden die Parteien über eine entsprechende Erhöhung
oder Verminderung der an die Stadt Leipzig gezahlten Gelder verhandeln.
§3
Externer Ausgleich 1. Ausbaustufe – Kosten
(1) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, der Stadt Leipzig die Kosten für die Maßnahme B.1
mit brutto 798.116,61 € zu erstatten. Die Kosten beinhalten 108.122,42 € Umsatzsteuer.
Der Betrag ist fällig einen Monat nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.
236 "Radefelder Allee Südost". Er ist auf das Konto der
Sparkasse Leipzig
IBAN DE76 8605 5592 1010 0013 50
BIC WELADE8LXXX
Vertragsgegenstand 5.0831.000027.6
zu überweisen.
(2) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, der Stadt Leipzig die Kosten für die Maßnahmen
B.3 und B.4 mit brutto 236.304,00 € zu erstatten. Die Kosten beinhalten 24.624,00 €
Umsatzsteuer.
Der Betrag ist fällig einen Monat nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.
236 "Radefelder Allee Südost". Er ist auf das Konto der
Sparkasse Leipzig
IBAN DE76 8605 5592 1010 0013 50
BIC WELADE8LXXX
Vertragsgegenstand 5.0831.000027.6
zu überweisen. Eine Abzinsung der Summe ist nicht vorgesehen.
(3) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Kosten für die Bereitstellung des kommunalen
Grundstückes der Stadt Brandis mit insgesamt 3.286,50 € zu erstatten. Umsatzsteuern
fallen auf diesen Betrag nicht an.
Seite 3 von 6
Der Betrag ist fällig einen Monat nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.
236 "Radefelder Allee Südost". Er ist auf das Konto der Stadt Brandis
…
IBAN ...
BIC …
Vertragsgegenstand ...
zu überweisen. Eine Abzinsung der Summe ist nicht vorgesehen.
§4
Externer Ausgleich – Sicherheitsleistung
(1) Zur Sicherung der Kompensationsmaßnahmen B.1, B.2, B.3, B.4, B.5 und B.6 wird eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 2.790.270,95 € brutto vom Vorhabenträger durch
Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft bzw. durch Einzahlen
des entsprechenden Betrages auf das städtische Verwahrkonto hinterlegt.
(2) Die Höhe der Sicherheitsleistung ergibt sich aus wie folgt:
B.1: 798.116,61 €
B.2:
98.736,95 €
B.3:
83.032,32 €
B.4: 153.271,68 €
B.5: 137.000,00 €
B.6: 1.520.113,39 €
(3) Die zur Sicherung der umzusetzenden Maßnahmen hinterlegte Bürgschaft bzw. der
eingezahlte Betrag wird wieder frei, sobald der Vorhabenträger die Summe gem. § 3
bzw. entsprechend der auf Grundlage des § 5 Abs. 4 dieses Vertrages abgeschlossenen
Nachträge an die Stadt Leipzig gezahlt hat. Die Stadt Leipzig ist zur Rückerstattung der
Sicherheitsleistung entsprechend dem vorgelegten Nachweis des Zahlungseingangs
verpflichtet.
§5
Externer Ausgleich für weitere Ausbaustufen
(1) Für die weiteren Ausbaustufen im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ ist ein externer Ausgleichsbedarf von 6.610.283 WP
erforderlich. Dies entspricht einer Vollkompensation.
(2) Der Ausgleich erfolgt abschnittsweise im Umfang der Inanspruchnahme der Bauflächen
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“. Der
Ausgleich erfolgt im Umfang derjenigen Wertpunkte, die dem Eingriff im jeweiligen
Abschnitt auf der Grundlage der Eingriffsbewertung nach dem Leipziger
Bewertungsmodell zuzuordnen sind.
Für jeden Eingriff ist vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger eine
entsprechende Bewertung nach Leipziger Bewertungsmodell bei der Stadt Leipzig
einzureichen. Diesem Eingriff wird zuerst die Maßnahme B.6 zugeordnet. Danach erfolgt
die Abbuchung vom Guthaben des Ökokontos nach § 1 Abs. 3 in Höhe von 3.738.945
WP. Ist dieser Betrag vom Ökokonto gelöscht, wird die Stadt Leipzig den weiteren
Eingriffen eine entsprechende Kompensationsmaßnahme aus den in § 1 Abs. 2
Seite 4 von 6
genannten Maßnahmen (B.2 und B.5) mit einem Gesamtwertumfang in Höhe von
55.903 WP zuordnen.
(3) Sollte eine der für den Ausgleich vorgesehenen Maßnahmen nicht realisierbar sein, wird
an die Stelle dieser Maßnahme eine geeignete Maßnahme aus dem
Kompensationsflächenpool der Stadt Leipzig bzw. dem interkommunalen
Kompensationsflächenpool des Grünen Ringes Leipzig treten.
(4) Die Vertragspartner sind sich einig darüber, dass hinsichtlich der Umsetzung und
Finanzierung der Kompensationsmaßnahmen der weiteren Ausbaustufen jeweils
Nachträge zu diesem Vertrag erforderlich sind.
§6
Bestandteile des Vertrages
(1) Anlage 3 zum Grünordnungsplan, Stand 07.03.2016 (Anlage 1)
(2) Entwurfsplanung für die externen Kompensationsmaßnahmen für die 1. Ausbaustufe
(Maßnahmen B.1, B.3 und B.4), Stand 09.12.2016 (Anlage 2)
§7
Sofortige Vollstreckung
Der Vorhabenträger unterwirft sich in Bezug auf den § 3 Abs. 1 - 3 der sofortigen
Vollstreckung.
§8
Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist Leipzig.
(2) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten und
Bindungen seinem Rechtsnachfolger mit Weitergabe-verpflichtung weiterzugeben. Der
Vorhabenträger haftet der Stadt Leipzig als Gesamtschuldner für die Erfüllung des
Vertrages neben einem etwaigen Rechtsnachfolger, soweit die Stadt Leipzig ihn nicht
ausdrücklich aus dieser Haftung entlässt. Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, den
Vorhabenträger aus dieser Haftung zu entlassen, wenn ihr nachgewiesen wird, dass der
Rechtsnachfolger sich verpflichtet hat, die Pflichtung und Bindungen aus diesem Vertrag
zu übernehmen und keine Tatsache die Annahme rechtfertigen, dass er diese
Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
(3) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist dreifach auszufertigen. Der
Vorhabenträger, die Stadt Brandis und die Stadt Leipzig erhalten je eine Ausfertigung.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame
Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages
rechtlich und wirtschaftlich entsprechen (Salvatorische Klausel).
(5) Mit der Abbuchung der Maßnahmen nach § 1 Abs. 2A, der Zahlung der Kosten nach § 3
und Stellung der Sicherheit nach § 4 jeweils in Verbindung mit § 2 Abs. 6 und Erfüllung
Seite 5 von 6
der Voraussetzungen nach § 5 kann gegen den Vorhabenträger keine weiterer
Ausgleichsbedarf geltend gemacht werden.
§9
Wirksamwerden, Rücktrittsrecht
(1) Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Vertrag unterschrieben, durch die zuständigen
Gremien bestätigt und die Sicherheitsleistung entsprechend § 4 Abs. 1 hinterlegt bzw.
eingezahlt wurde.
(2) Der Vorhabenträger ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ nach
Wirksamwerden des Vertrages als Voraussetzung für die Herbeiführung des
Satzungsbeschlusses seitens des Stadtrats der Stadt Leipzig nicht gefasst werden
sollte. Das Rücktrittsrecht kann binnen zwei Monaten seit seinem Entstehen durch eine
schriftliche Erklärung des Vorhabenträgers gegenüber der Stadt (adressiert an den
Beigeordneten für Umwelt, Ordnung und Sport) ausgeübt werden.
Die Sicherheitsleistung für die Kompensationsmaßnahmen B.1, B.2, B.3, B.4, B.5 und
B.6 wird in diesem Fall an den Vorhabenträger zurückgegeben. Ansprüche des
Vorhabenträgers gegenüber der Stadt können aus einer Nicht-Beschlussfassung nicht
geltend gemacht werden.
Leipzig,
Brandis,
Stuttgart,
- Stadt -
- Stadt -
- Vorhabenträger -
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Arno Jesse
Bürgermeister
Lutz Meschke
Mitglied des
Vorstandes
Albrecht Reimold
Mitglied des
Vorstandes
Anlagen
Anlage 1 - Steckbriefe zu den externen Kompensationsmaßnahmen, Anlage 3 zum GOP,
Seite 1 – 16, Stand 07.03.2016
Anlage 2 - Entwurfsplanung für die externen Kompensationsmaßnahmen für die
1. Ausbaustufe, Stand 09.12.2016
Seite 6 von 6
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
2
1. Veranlassung
Die Umsetzung der im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost"
der Stadt Leipzig erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen für die 1. Ausbaustufe
(und weitere) wird im Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der
Dr. h. c. F. Porsche AG geregelt.
Die vorliegende Entwurfsplanung zu den externen Kompensationsmaßnahmen der
1. Ausbaustufe konkretisiert die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen (vgl. auch Anlage 3
zum Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 236) hinsichtlich u.a. Artenlisten, Pflanz- und
Pflegehinweisen. Im Anhang ist eine vollständige Kostenberechnung einschl. Bereitstellungsund Projektmanagementkosten der Stadt Leipzig u.a. für die Kompensationsmaßnahmen der
1. Ausbaustufe enthalten. Die Entwurfsplanung ist Anlage des Städtebaulichen Vertrags.
Folgende externe Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen der 1. Ausbaustufe des
B-Plans Nr. 236 der Stadt Leipzig umgesetzt:
Maßnahme B.1:
Begrünungsmaßnahme südlich der Kleingartenanlage Lindenthal (insg. 14,33 ha)
Maßnahme B.3:
Förderung Feldvögel - Gundorf (insg. 2,7 ha)
Maßnahme B.4:
B-Plan E-79 "Wohngebiet Schulstr." - Maßnahme Nr. 6 & 7 (insg. 3,3 ha)
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
3
2. Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe
Maßnahme B.1:
Begrünungsmaßnahme südlich der Kleingartenanlage
Lindenthal
Lage der Maßnahme
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
4
Allgemeines
Lage:
Größe (insg. 14,33 ha):
Nördlich des KV-Terminals.
Aufforstung auf Ackerflächen einschl. Gebüschstrukturen und
Säumen: 5,95 ha in Verbindung mit der
Maßnahme Nr. 8 aus dem B-Plan "Industriegebiet
Seehausen II": ca. 8,38 ha
Gemarkung:
Lindenthal
Flurstück:
211/ 1 TF, 205 TF, 204 TF
Eigentümer:
Stadt Leipzig
Sonstiges:
Teilfläche wird als CEF-Maßnahme für den B-Plan Nr. 236
festgesetzt (1,4 ha ha Neuanlage Halboffenland).
Zeitpunkt und Dauer der Ausführung: außerhalb der Brutzeit
und nach Aberntung der landwirtschaftlichen Flächen
(spätestens ab dem 15.10. bis zum 28.02. eines Jahres).
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
5
Bei der Ausführung sind die entsprechenden Schutzstreifen
der vorhandenen Hochspannungsleitungen im Bereich der
Maßnahmenfläche zu beachten (konkretere Angaben werden
im Rahmen der Ausführungsplanung erarbeitet).
Kostenberechnung:
Einschl. der Bereitstellungs- und Projektmanagementkosten
der Stadt Leipzig, allg. Planungskosten und Kosten für
Unvorhergesehenes belaufen sich die Kosten der
Maßnahme B. 1 auf:
.
Biotoptypen Bestand & Planung
Biotoptypen - Bestand:
Intensiv genutzte Ackerfläche (5,95 ha)
Grünlandbrache mit Sukzession (Weiden, Erlen, Birken,
Pappeln, Hartriegel) und Brombeergebüschen (insg. 8,38 ha)
Biotoptypen - Planung:
a. Traubeneichen-Hainbuchenwald mit strukturreichem
Waldrand (ca. 4,82 ha)
b. Neuanlage Halboffenland (insg. ca. 1,4 ha)
c.
Erhalt/ Pflege Halboffenland (insg. ca. 3,62 ha)
d.
Gelenkte Sukzession (ca. 4,49 ha)
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
6
Leistungsbeschreibung (s. auch Karte 1)
a) Aufforstung eines Traubeneichen-Hainbuchenwaldes mit Gehölzen der
potentiell natürlichen Vegetation (ca. 4,82 ha)
Gehölze für die Waldfläche:
Für die Aufforstung sind Gehölze der potentiell natürlichen
Vegetation entsprechender heimischer Herkunftsgebiete zu
verwenden. Für gebietsheimische Gehölze hat Sachsen gemäß
des »Leitfadens zur Verwendung gebietseigener Gehölze« als
bundesweit abgestimmte Empfehlungen der Arbeitsgruppe
Gebietseigene Gehölze im Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (2011) Anteil an zwei
Vorkommensgebieten. Die geplante Aufforstung liegt im
sächsischen Herkunftsgebiet "II Mittel- und Ostdeutsches Tiefund Hügelland".
Entsprechend der Herkunftsempfehlungen für forstliches
Vermehrungsgut im Freistaat Sachsen (vgl. Sächsisches
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und
Staatsbetrieb Sachsenforst) sind folgende Gehölzarten zu
pflanzen:
Traubeneiche (Quercus petraea) (Herkunftsgebiet: 818 05)
Stieleiche (Quercus robur) (Herkunftsgebiet: 817 05)
Winterlinde (Tilia cordata) (Herkunftsgebiet: 823 03)
Hainbuche (Carpinus betulus) (Herkunftsgebiet: 806 02)
Gem. Esche (Fraxinus excelsior)* (Herkunftsgebiet: 811 03)
* Die Stückzahl sollte aufgrund des sich in Mitteleuropa
ausbreitenden Eschentriebsterbens gering gehalten werden.
Gehölze für den
strukturreichen Waldrand:
Der Waldrand soll bei der großen Fläche (im Bestand: Acker) im
Norden, Westen und Süden ausgebildet werden und eine Breite
von mind. 15 m einschl. eines vorgelagerten Krautsaums in
einer Breite von 2 bis 3 m umfassen. Bei der kleinen
Aufforstungsfläche am östlichen Rand der Maßnahmenfläche
soll im Norden und Westen ein Waldrand (8 m breit) vorgesehen
werden.
Folgende Gehölze sind zu pflanzen:
Vogelkirsche (Prunus avium) (Herkunftsgebiet: 814 02)
Traubenkirsche (Prunus padus)**
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
7
Feldahorn (Acer campestre)**
Weißdorn (Crataegus monogyna)**
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)**
Schlehe (Prunus spinosa)**
Hundsrose (Rosa canina)**
Gew. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)**
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)**
**(möglichst gebietseigene Herkunft)
Pflanzqualität:
2-jähriger Sämling; Höhe: 30 bis 50 cm
Pflanzraster:
2 x 0,8 m für Bäume und Sträucher (16.000 Stk./ ha)
Trauben- und Stieleiche reihenweise; Winterlinde, Hainbuche
und Esche gruppenweise integrieren
Sonstige: in Gruppen zwischen 10 und 20 Stück
Wildschutz:
Einzäunung der Aufforstung mit einem Wildgatterzaun
(Höhe: 150 cm).
Pflege:
5-jährige Kulturpflege, anschließend 25-jährige
Unterhaltungspflege
Sonstiges:
Die Durchführung der Arbeiten werden von einer
ökologischen Baubegleitung überwacht.
Kostenberechnung*:
netto
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
8
b) Neuanlage von Halboffenland als CEF-Maßnahme für Neuntöter und
Grauammer (Größe: ca. 1,4 ha)
Das Halboffenland besteht aus einem Biotoptypenmosaik von Gehölzpflanzungen (30 % der
Fläche) und extensiv genutztem Grünland (70 % der Fläche). Diese Strukturen gehören für
Neuntöter und Grauammer in Verbindung mit den westlich angrenzenden Ackerflächen zur
erforderlichen Lebensraumausstattung.
Gehölze für die Anpflanzung
(30% der Fläche = 4.200 m²):
Für die Anpflanzung auf 30 % der Fläche sind Gehölze der
potentiell natürlichen Vegetation (Bäume 2. Ordnung und
Sträucher) entsprechender heimischer Herkunftsgebiete zu
verwenden (Herkunftsgebiete vgl. Maßnahme a)).
Folgende Bäume 2. Ordnung sind zu pflanzen:
Vogelkirsche (Prunus avium) (Herkunftsgebiet: 814 02)
Traubenkirsche (Prunus padus)**
Vogelbeere (Sorbus aucuparia)
Folgende Sträucher sind zu pflanzen:
Feldahorn (Acer campestre)**
Weißdorn (Crataegus monogyna)**
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)**
Schlehe (Prunus spinosa)**
Hundsrose (Rosa canina)**
Gew. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)**
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)**
Gem. Liguster (Ligustrum vulgare)
**(möglichst gebietseigene Herkunft)
Grünlandansaat
(70% der Fläche = 9.800 m²):
70% der Fläche werden mit "Landschaftsrasen-Standard mit
Kräutern (RSM 7.1.2)" eingesät und dauerhaft als ExtensivGrünland gepflegt.
Pflanzqualität:
Bäume: Hochstamm, 3 mal verpflanzt, mit Ballen,
Stammumfang 20 bis 25 cm
Sträucher: Heister, ohne Ballen, Höhe: 100-150 cm
Pflanzraster:
30 Bäume innerhalb der Gebüsche
20 Bäume locker verteilt auf der Grünlandfläche
40 Sträucher pro 100 m² (insg. 1.680 Stück)
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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Bäume in Gruppen von 5 bis 10 Stück
Sträucher in Gruppen von 20 Stück
Verteilung der Gebüschanpflanzung (30%) auf der Fläche:
Variante a): s. Karte 1
Variante b): Anlage der Gebüschflächen entlang des
westlichen und nördlichen Randes der Maßnahmenfläche
("L-förmig" als Streifen).
Wildschutz:
Einzäunung der Maßnahmenfläche gemeinsam mit der
südlich anschließenden Aufforstungsfläche mit einem
durchgehenden Wildgatterzaun (Höhe: 150 cm).
alternativ: Einzäunung ausschließlich der Gebüsche
Pflege:
1-jährige Fertigstellungspflege nach DIN 18 916 und 18 917
2-jährige Entwicklungspflege nach DIN 18 919
anschließende 27-jährige Unterhaltungspflege: ggf.
Nachpflanzen von Gehölzen, abschnittsweises "Auf den
Stock setzen" der Sträucher (alle 4 bis 6 Jahre) und alle 3
Jahre Mulchmahd der Ansaat.
Sonstiges:
Die Durchführung vor allem der Pflegearbeiten werden von
einer ökologischen Baubegleitung überwacht: Festlegung der
zu rodenden Abschnitte (Lage und Größe).
Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche
u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum
von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden.
Kostenberechnung*:
106.338
(126.542 brutto)
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
10
c) Erhalt und Pflege von Halboffenland (Größe: ca. 3,62 ha)
Unter Berücksichtigung der Reviere von Sperbergrasmücke und Neuntöter wird die Fläche nicht
bepflanzt, sondern die Gebüsche alle 5 bis 8 Jahre abschnittsweise auf den Stock gesetzt bzw.
nitrophile Gebüsche (Brombeere) entfernt. Dadurch sollen der Lebensraum für die genannten
Arten und sonstige an Halboffenland angepasste Tierarten dauerhaft erhalten bleiben.
Die Offenlandbereiche (Grünlandbrache) werden alle 2 Jahre gemulcht .
30-jährige Pflege:
Gebüsche (ca. 50 % der Fläche): abschnittsweises "Auf den
Stock setzen" der Gehölze (alle 5 bis 8 Jahre)
Grünlandbrache (ca. 50 % der Fläche): alle 2 Jahre mulchen
Sonstiges:
Die Durchführung der Pflegearbeiten werden von einer
ökologischen Baubegleitung überwacht: Festlegung der zu
rodenden Abschnitte (Lage und Größe).
Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche
u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum
von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden.
Kostenberechnung*:
57.196
68.063
brutto)
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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d) Gelenkte Sukzession (ca. 4,49 ha)
Auf dieser Teilfläche der Maßnahme B.1 tendiert die Gehölzentwicklung bereits deutlich in Richtung
einer geschlossenen Waldfläche mit vorwiegend Pioniergehölzen und nicht standortgerechten
Gehölzen. Hier soll die Sukzession durch Pflegemaßnahmen und Unterpflanzung von Gehölzen (auf
20 % der Fläche) so gelenkt werden, dass sich langfristig ein standortgerechter EichenHainbuchenwald auf der Fläche entwickelt.
Erstinstandsetzung:
In Abstimmung mit der Ökologischen Baubegleitung werden auf
der gesamten Teilfläche nicht standortgerechte Bäume und
Sträucher sowie nitrophile Gebüsche (Brombeere) entnommen
bzw. gerodet. Anfallendes, geeignetes Material kann seitlich als
Totholzhaufen aufgeschichtet werden.
Gehölze für die Waldfläche:
Für die Aufforstung auf ca. 20 % der Fläche (= 8.980 m²) sind
Gehölze der potentiell natürlichen Vegetation entsprechender
heimischer Herkunftsgebiete zu verwenden. Für
gebietsheimische Gehölze hat Sachsen gemäß des »Leitfadens
zur Verwendung gebietseigener Gehölze« als bundesweit
abgestimmte Empfehlungen der Arbeitsgruppe Gebietseigene
Gehölze im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (2011) Anteil an zwei Vorkommensgebieten.
Die geplante Aufforstung liegt im sächsischen Herkunftsgebiet
"II Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland".
Entsprechend der Herkunftsempfehlungen für forstliches
Vermehrungsgut im Freistaat Sachsen (vgl. Sächsisches
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und
Staatsbetrieb Sachsenforst) sind folgende Gehölzarten zu
pflanzen:
Traubeneiche (Quercus petraea) (Herkunftsgebiet: 818 05)
Stieleiche (Quercus robur) (Herkunftsgebiet: 817 05)
Winterlinde (Tilia cordata) (Herkunftsgebiet: 823 03)
Hainbuche (Carpinus betulus) (Herkunftsgebiet: 806 02)
Gem. Esche (Fraxinus excelsior)* (Herkunftsgebiet: 811 03)
* Die Stückzahl sollte aufgrund des sich in Mitteleuropa
ausbreitenden Eschentriebsterbens gering gehalten werden.
Gehölze für den
strukturreichen Waldrand:
Der Waldrand soll im Norden der Fläche in einer Breite von 8 m
ausgebildet werden.
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Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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Folgende Gehölze sind zu pflanzen:
Vogelkirsche (Prunus avium) (Herkunftsgebiet: 814 02)
Traubenkirsche (Prunus padus)**
Feldahorn (Acer campestre)**
Weißdorn (Crataegus monogyna)**
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)**
Schlehe (Prunus spinosa)**
Hundsrose (Rosa canina)**
Gew. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)**
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)**
**(möglichst gebietseigene Herkunft)
Pflanzqualität:
3-jähriger Sämling; Höhe: 80 bis 120 cm
Pflanzraster:
ca. 2 x 0,8 m für Bäume und Sträucher (16.000 Stk./ ha)
in Gruppen zwischen 10 und 20 Stück in Abhängigkeit der
Platzverhältnisse vor Ort
Wildschutz:
lichtdurchlässige und witterungsbeständige Wuchshüllen für
die neugepflanzten Gehölze
Pflege:
5-jährige Kulturpflege der Aufforstung, anschließend 25jährige Unterhaltungspflege
verbleibende Fläche: nach der Erstinstandsetzung
regelmäßige Durchforstung , bei Bedarf abschnittsweises
"Auf den Stock setzen" der Gehölze (alle 5 bis 8 Jahre),
Entnahme von nicht standortgerechten Gehölzen und
Brombeergebüschen - Dauer: 29 Jahre
Sonstiges:
Die Durchführung der Arbeiten zur Erstinstandsetzung sowie
der Pflegearbeiten werden von einer ökologischen
Baubegleitung überwacht.
Kostenberechnung*:
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
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B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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Maßnahme B.3:
Förderung Feldvögel - Gundorf
Lage der Maßnahme
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Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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Allgemeines
Lage:
Westlich Gundorf
Größe:
2,7 ha
Gemarkung:
Gundorf
Flurstück:
Gundorf: 143 TF
Eigentümer/Pächter:
Stadt Leipzig / Gundorfer Agrargemeinschaft eG
Sonstiges:
Fläche ist CEF-Maßnahme für den B-Plan Nr. 236
Dauer der Ausführung: 30 Jahre
Kostenberechnung:
Einschl. der Bereitstellungs- & Projektmanagementkosten der
Stadt Leipzig, Planungskosten & Kosten für Unvorhergesehenes belaufen sich die Kosten der Maßnahme B. 3 auf:
56.760
83.744
.
Biotoptypen Bestand & Planung
Biotoptypen - Bestand:
Intensiv genutzte Ackerflächen.
Biotoptypen - Planung:
Extensiv genutzte Ackerflächen.
Vorgesehene Maßnahmen:
In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und
Naturschutzprogramm (AUnaP):
selbstbegrünte ein- und mehrjährige Brachen (jeweils 0,5 ha)
naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel (1,7 ha)
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Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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Leistungsbeschreibung (s. auch Karte 2)
Die folgenden unter a) bis c) beschriebenen Maßnahmen dienen als CEF-Maßnahme für den BPlan Nr. 236 dazu, neue Lebensräume für Feldvögel zu schaffen.
a) Selbstbegrünte einjährige Brache (0,5 ha)
Mit der Anlage einer selbstbegrünten, einjährigen Brache wird das Ziel verfolgt, den Boden für eine
bestimmte Zeit offen zu halten und damit Lebensräume für z.B. Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze und weitere Vogelarten zu schaffen. Die entstehende lückige Vegetation auf diesen Flächen
dient den Tieren als Brutplatz, Nahrungshabitat und zur Deckung. Durch die Keimung von Ackerwildkräutern erhöht sich die Pflanzenvielfalt und verbessert sich das Nahrungsangebot für die Tiere.
Vorgaben für die
Bewirtschaftung:
In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und
Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für
die Bewirtschaftung gemacht:
Selbstbegrünung nach jährlicher mechanischer Herstellung
einer Schwarzbrache bis zum 15.02.
Bewirtschaftungspause ab dem 16.02. bis zum 15.09.
Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen
Pflanzenschutzmitteln
Verzicht auf Kalkung und Ausbringen von Gülle
keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen
kein Befahren der Brachfläche während der
Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche
lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der
Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der
gleichen Stelle erfolgen.
Hinweise für die Anlage:
Möglichst kein Einsatz von Pflanzenschutzmittel vor der
Anlage der Brache.
Herstellung der Brache möglichst mit einer Pflugfurche in
mittlerer Bearbeitungstiefe mit Nachbearbeitung.
Alternativ: pfluglose Grundbodenbearbeitung mit dem
Grubber oder der Scheibenegge, ggf. sind mehrmalige
Arbeitsgänge notwendig, um genügend offene
Bodenbereiche herzustellen.
Pflege:
Eine jährliche Neuanlage am gleichen Standort ist zu
bevorzugen.
Bei jährlicher Rotation der Brachfläche sollte die
Selbstbegrünung vor der Wiederinkulturnahme möglichst bis
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Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
16
ins Frühjahr beibehalten werden.
Sonstiges:
Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche
u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum
von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden.
Kostenberechnung*:
10.500
70
2.495 brutto)
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
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Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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b) Selbstbegrünte mehrjährige Brache (0,5 ha)
Durch die Anlage von mehrjährigen Brachflächen entsteht für die Wildtiere (hier vor allem für die
Feldlerche und die Grauammer) ganzjährig ein Angebot an Nahrungs-, Fortpflanzungs- und
Rückzugslebensräumen. Je nach Standortvoraussetzungen und Pflegemaßnahmen entwickelt sich
ein vielfältiges Nebeneinander von Pflanzenbeständen.
Vorgaben für die
Bewirtschaftung:
In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und
Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für
die Bewirtschaftung gemacht:
Mehrjährige Selbstbegrünung mit einer
Bewirtschaftungspause auf der Fläche ab dem 16.02. bis
zum 15.09.
Kein Umbruch im Verpflichtungszeitraum
Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen
Pflanzenschutzmitteln
Verzicht auf Kalkung und Ausbringen von Gülle
keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen
kein Befahren der Brachfläche während der
Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche
lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der
Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der
gleichen Stelle erfolgen.
Hinweise für die Anlage:
Möglichst kein Einsatz von Pflanzenschutzmittel vor der
Anlage der Brache.
Herstellung der Brache möglichst mit einer Pflugfurche in
mittlerer Bearbeitungstiefe mit Nachbearbeitung, um die
Aktivierung des Wildkräutersamenvorrats zu fördern.
Alternativ: pfluglose Grundbodenbearbeitung mit dem
Grubber oder der Scheibenegge, ggf. sind mehrmalige
Arbeitsgänge notwendig, um genügend offene
Bodenbereiche herzustellen.
Pflege:
Vorzugsvariante: Mahd mit Beräumung des Mähguts.
Mulchen oder Beweidung sind grundsätzlich auch möglich.
Durchführung der Pflege höchstens alle zwei Jahre im
Zeitraum 16.09. bis 15.02 möglich (d.h. nach einem Jahr mit
Pflege ist mindestens ein Jahr ohne Pflege einzuhalten).
Einsatz von tierschonenden Mähgeräten: Balkenmäher oder
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Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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Scheibenmähwerk
Schnitthöhe der Vegetation über 10 cm
Sonstiges:
Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche
u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum
von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden.
Kostenberechnung*:
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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c) Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur (1,7 ha)
Mit der naturschutzgerechten Ackerbewirtschaftung soll schwerpunktmäßig die Feldlerche und
Wiesenschaftstelze gefördert werden. Der Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel lässt
ackerwildkrautreiche Bestände entstehen, die verhältnismäßig niedrig und lückig aufwachsen und
den genannten Arten als Bruthabitat dienen. Darüber hinaus wird das Nahrungsangebot durch die
wildkrautreichen Getreidebestände und dem damit verbundenen Insektenreichtum verbessert.
Vorgaben für die
Bewirtschaftung:
In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und
Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für
die Bewirtschaftung gemacht:
Jährlicher Anbau von Getreide (ohne Mais, Hirse) oder
Erbsen
ab 15.07.: Anbau von niedrigwüchsigen Zwischenfrüchten
(Lein, Buchweizen, Erbsen, Fenchel, Ackersenf oder
Schwarzkümmel)
0,5 ha der Fläche ist am Westrand unbeerntet und
unbearbeitet bis 15. Juli des Folgejahres zu belassen
die verbleibende Maßnahmenfläche ist im Spätherbst zu
pflügen/ zu grubbern nach ggf. erfolgter Ernte und als
Schwarzbrache bis zum 15. Juli des Folgejahres zu belassen
Keine Untersaaten
Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen
Pflanzenschutzmitteln
Verzicht auf Kalkung und Ausbringung von Gülle
Keine mechanische Ackerwildkrautbekämpfung ab Aussaat
bis zum 15.09.
Stoppelbearbeitung frühestens ab dem 16.09.
keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen
kein Befahren der Brachfläche während der
Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche
lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der
Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der
gleichen Stelle erfolgen.
Sonstiges:
Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche
u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum
von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden.
Kostenberechnung*:
30.600 netto (= 6
36.414 brutto)
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
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B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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Maßnahme B.4:
B-Plan E-79 "Wohngebiet Schulstr." - Maßnahme Nr. 6 & 7
Lage der Maßnahme
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B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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Allgemeines
Lage:
Östlich Lützschena-Stahmeln
Größe:
3,3 ha
Gemarkung:
Stahmeln
Flurstück:
693
Eigentümer:
Stadt Leipzig
Sonstiges:
Die extensive Nutzung der Ackerflächen (3,3 ha) wird als
CEF-Maßnahme für den B-Plan Nr. 236 festgesetzt.
Kostenberechnung:
Einschl. der Bereitstellungs- & Projektmanagementkosten der
Stadt Leipzig, Planungskosten & Kosten für Unvorhergesehenes belaufen sich die Kosten der Maßnahme B. 3 auf:
75.240
154.216
.
Biotoptypen Bestand & Planung
Biotoptypen - Bestand:
Intensiv genutzte Ackerflächen bzw. planrechtlich
festgesetzte Ausgleichsfläche.
Biotoptypen - Planung:
Extensiv genutzte Ackerflächen.
Vorgesehene Maßnahmen:
Extensive ackerbauliche Nutzung: in Anlehnung an das
sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm
(AUnaP):
ein- bzw. mehrjährige Blühflächen (jeweils 0,5
ha)
naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für
Vögel (2,3 ha)
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Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
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Leistungsbeschreibung (s. auch Karte 3)
Die folgenden unter a) bis c) beschriebenen Maßnahmen dienen als CEF-Maßnahme für den BPlan Nr. 236 dazu, neue Lebensräume für Feldvögel zu schaffen.
a) Einjährige Blühflächen (0,5 ha)
Blühflächen leisten z.B. einen Beitrag zur Sicherung der Blütenbestäubung (Wildbienen, Insekten)
und zur natürlichen Schädlingsregulation auf angrenzenden Ackerflächen durch den Erhalt der
Artenvielfalt an Wildinsekten und bspw. räuberische lebenden Nützlingen. Darüber hinaus entstehen
Lebensräume für z.B. Feldlerche und Wiesenschafstelze, die die lückige, artenreiche Vegetation als
Brutplatz, Nahrungshabitat und zur Deckung nutzen können.
Vorgaben für die
Bewirtschaftung:
In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und
Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für
die Bewirtschaftung gemacht:
Bewirtschaftungspause bis zum 15.09.
Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen
Pflanzenschutzmitteln
Verzicht auf Kalkung und Ausbringen von Gülle
keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen
kein Befahren der Brachfläche während der
Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche
lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der
Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der
gleichen Stelle erfolgen.
Hinweise für die Anlage:
Auswahl der Saatgutmischung: die Mischung sollte deutlich
mehr als 6 Arten der Referenzliste (vgl.
www.smul.sachsen.de/foerderung) enthalten, damit bei
einem Ausfall einzelner Arten mind. noch 6 verschiedene
Arten verbleiben.
Einjährige Blühmischungen mit frostempfindlichen
Kulturarten: Aussaat zwischen Mitte April bis Mitte Mai
Einjährige Blühmischungen mit frostharten Kulturarten:
Aussaat im Herbst
Vor der Anlage der Blühfläche ist eine gründliche
Unkrautbekämpfung wichtig.
Herstellung eines feinkrümeligen und gut rückverfestigten
Saatbetts erforderlich.
Für eine bessere Maschinengängigkeit und eine
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Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
23
gleichmäßige Ausbringung des Saatgutes, ist eine Streckung
des Saatgutes mit einem Füllstoff (z.B. Sand, Getreideschrot)
hilfreich: Gesamtmenge 100 kg pro ha.
mechanisches Drillen bis zu einer Tiefe von 1 bis 2 cm
Pflege:
Eine jährliche Neuanlage am gleichen Standort ist zu
bevorzugen.
Die Neuanlage der einjährigen Blühfläche erfolgt erst im
Frühjahr.
Sonstiges:
Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche
u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum
von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden.
Kostenberechnung*:
13
9
6.065 brutto)
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
24
b) Mehrjährige Blühflächen (0,5 ha)
Ausdauernde Blühflächen aus heimischen Wildpflanzen leisten z.B. einen Beitrag zur Sicherung der
Blütenbestäubung (Wildbienen, Insekten) und zur natürlichen Schädlingsregulation auf
angrenzenden Ackerflächen durch den Erhalt der Artenvielfalt an Wildinsekten und bspw.
räuberische lebenden Nützlingen. Darüber hinaus entstehen Lebensräume für z.B. Feldlerche und
Grauammer, die die artenreiche Vegetation als Brutplatz, Nahrungshabitat und zur Deckung nutzen
können.
Vorgaben für die
Bewirtschaftung:
In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und
Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für
die Bewirtschaftung gemacht:
Bewirtschaftungspause ab dem 16.02. bis zum 15.09.
Nachsaaten sind außerhalb der Bewirtschaftungspause
möglich.
Kein Umbruch im Verpflichtungszeitraum
Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen
Pflanzenschutzmitteln
Verzicht auf Kalkung und Ausbringen von Gülle
keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen
kein Befahren der Brachfläche während der
Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche
lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der
Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der
gleichen Stelle erfolgen.
Hinweise für die Anlage:
zulässiges Saatgut siehe unter:
www.smul.sachsen.de/foerderung/3313-htm
Vor der Anlage der Blühfläche ist eine gründliche
Unkrautbekämpfung wichtig.
Herstellung eines feinkrümeligen und gut rückverfestigten
Saatbetts erforderlich.
Für eine bessere Maschinengängigkeit und eine
gleichmäßige Ausbringung des Saatgutes, ist eine Streckung
des Saatgutes mit einem Füllstoff (z.B. Sand, Getreideschrot)
hilfreich: Gesamtmenge 100 kg pro ha.
Das Saatgut ist auf der Bodenoberfläche abzulegen
(Lichtkeimer!), bei Drillmaschinen sind deshalb die Säschare
hochzustellen.
Anschließendes Anwalzen des oberflächlich abgelegten
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Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
25
Saatgutes ist für einen guten Bodenschluss erforderlich.
Pflege:
Vorzugsvariante: Mahd mit Beräumung des Mähguts.
Mulchen oder Beweidung sind grundsätzlich auch möglich.
Durchführung der Pflege höchstens alle zwei Jahre im
Zeitraum 16.09. bis 15.02 möglich (d.h. nach einem Jahr mit
Pflege ist mindestens ein Jahr ohne Pflege einzuhalten).
Einsatz von tierschonenden Mähgeräten: Balkenmäher oder
Scheibenmähwerk - Schnitthöhe der Vegetation über 10 cm
Sonstiges:
Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche
u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum
von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden.
Kostenberechnung*:
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
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c) Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur (2,3 ha)
Mit der naturschutzgerechten Ackerbewirtschaftung soll schwerpunktmäßig die Feldlerche und
Wiesenschaftstelze gefördert werden. Der Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel lässt
ackerwildkrautreiche Bestände entstehen, die verhältnismäßig niedrig und lückig aufwachsen und
den genannten Arten als Bruthabitat dienen. Darüber hinaus wird das Nahrungsangebot durch die
wildkrautreichen Getreidebestände und dem damit verbundenen Insektenreichtum verbessert.
Vorgaben für die
Bewirtschaftung:
In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und
Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für
die Bewirtschaftung gemacht:
Jährlicher Anbau von Getreide (ohne Mais, Hirse) oder
Erbsen
ab 15.07.: Anbau von niedrigwüchsigen Zwischenfrüchten
(Lein, Buchweizen, Erbsen, Fenchel, Ackersenf oder
Schwarzkümmel)
1 ha der Fläche ist am Ostrand unbeerntet und unbearbeitet
bis 15. Juli des Folgejahres zu belassen
die verbleibende Maßnahmenfläche ist im Spätherbst zu
pflügen/zu grubbern nach ggf. erfolgter Ernte und als
Schwarzbrache bis zum 15. Juli des Folgejahres zu belassen
Keine Untersaaten
Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen
Pflanzenschutzmitteln
Verzicht auf Kalkung und Ausbringung von Gülle
Keine mechanische Ackerwildkrautbekämpfung ab Aussaat
bis zum 15.09.
Stoppelbearbeitung frühestens ab dem 16.09.
keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen
kein Befahren der Brachfläche während der
Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche
lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der
Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der
gleichen Stelle erfolgen.
Sonstiges:
Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche
u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum
von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden.
Kostenberechnung*:
41.4
49.266 brutto)
* Angabe der Kosten ausschließlich
für die Herstellung und Pflege der
Maßnahme
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016
B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung
4. Karten
Karte 1:
Lageplan zur Maßnahmenfläche B. 1
Begrünungsmaßnahme südl. der Kleingartenanlage Lindenthal (14,33 ha)
Karte 2:
Lageplan zur Maßnahmenfläche B. 3
Förderung Feldvögel - Gundorf (2,7 ha)
Karte 3:
Lageplan zur Maßnahmenfläche B. 4
B-Plan E-79 "Wohngebiet Schulstraße" - Maßnahme Nr. 6 & 7
(3,3 ha Förderung Feldvögel)
Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer
Stand: 09. Dezember 2016