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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1330806.pdf
Größe
5,9 MB
Erstellt
23.10.17, 12:00
Aktualisiert
02.01.18, 14:45

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03930-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung billigt den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Porsche AG zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ und stimmt dem Vertragsabschluss zu. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2018 ff. 2.790.270,95 € 7.0001722.715, 6889 4000 Auszahlungen 2018 ff. 2.790.270,95€ 7.0001722.700, 7851 1000 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Städtebauliche Vertrag dient der Sicherung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, resultierend aus dem B-Plan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ (Stand vom 10.03.2017). Die durch die Baumaßnahmen notwendige Kompensation in Höhe von 9.915.424 Wertpunkten nach Leipziger Bewertungsmodell kann im Plangebiet nicht ausgeglichen werden. Deshalb wird diese extern durch Maßnahmen des Kompensationsflächenpools der Stadt Leipzig und des interkommunalen Kompensationsflächenpools des Grünen Ringes Leipzig sowie durch das Ökokonto des Vorhabenträgers erbracht. Die Finanzierung der externen Kompensationsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger durch Ablösung der Gelder entsprechend § 3 des Vertrages an die Stadt Leipzig. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Stadt Leipzig entsprechend § 2 des Vertrages. Anlagen: Prüfkatalog    Städtebaulicher Vertrag Anlage 1 zum städtebaulichen Vertrag - Steckbriefe Anlage 2 zum städtebaulichen Vertrag - Entwurfsplanung 3/3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☐ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☒ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☒ ja ☐ ja ☐ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☐ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1 Städtebaulicher Vertrag (Stand vom: 30.11.17) (67.43-KFM-02/17) Die Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Burkhard Jung im Folgenden „Stadt Leipzig“ genannt - und die Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Vorstände, Herrn Lutz Meschke und Herrn Albrecht Reimold, im Folgenden „Vorhabenträger“ genannt - und die Stadt Brandis, Markt 1 - 3, 04821 Brandis, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Arno Jesse im Folgenden „Stadt Brandis“ genannt - schließen folgenden Vertrag: §1 Gegenstand des Vertrages (1) Dieser Vertrag (§ 11 Abs. 2 BauGB) dient der Durchführung der grünordnerischen Festsetzung Nr. 7 (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) sowie der Sicherung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, resultierend aus dem B-Plan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ (Stand vom 10.03.2017). Die durch die Baumaßnahmen notwendige Kompensation in Höhe von 9.915.424 Wertpunkten nach Leipziger Bewertungsmodell (WP) kann im Plangebiet nicht ausgeglichen werden. Deshalb wird diese extern durch Maßnahmen des Kompensationsflächenpools der Stadt Leipzig und des interkommunalen Kompensationsflächenpools des Grünen Ringes Leipzig sowie durch das Ökokonto des Vorhabenträgers erbracht. (2) Grundlage des Vertrages sind die in der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 236 Seite 67, Kapitel 7.2.5.3, i. V. m. Anlage 3 des Grünordnungsplanes (GOP) benannten planexternen Ausgleichsmaßnahmen. Die konkreten Maßnahmenbeschreibungen ergeben sich aus der Anlage 3 zum GOP (Anlage 1) und aus der Entwurfsplanung für die externen Kompensationsmaßnahmen zur 1. Ausbaustufe (Anlage 2). A. Ökokonto der Porsche AG bei der Stadt Leipzig (Abbuchung von: 4.052.123 WP für B-Plan Nr. 236) Seite 1 von 6 B. Kompensationsmaßnahmen B.1 Begrünungsmaßnahme südlich der Kleingartenanlage (teilw. gleichzeitig CEF-Maßnahme) B.2 Allee am Bismarckturm B.3 Förderung Feldvögel – Gundorf (gleichzeitig CEF-Maßnahme) B.4 B-Plan "Wohngebiet Schulstraße" - Maßnahmen Nr. 6 & 7 (3,3 ha Förderung Feldvögel, teilw. gleichzeitig CEF-Maßnahme) B.5 Offenlegung Wischke B.6 Entsiegelungsmaßnahmen in Waldpolenz (Stadt Brandis) Gegenstand des Vertrages ist die Finanzierung, Umsetzung und Sicherung dieser externen Ausgleichsmaßnahmen für die 1. Ausbaustufe und die Umsetzung und Sicherung der Maßnahmen für die weiteren Ausbaustufen. (3) Die Vertragspartner sind sich einig darüber, dass die Entscheidung der Stadt Leipzig, Aktenzeichen 36.00-36.11.02/02, vom 25. Februar 2005 über die Bestätigung des Ausgleichsbilanzüberschusses im Bereich des B-Planes Nr. 215 „Ehemaliger Exerzierplatz Leipzig-Lindenthal/Lützschena“ der Stadt Leipzig einer Entscheidung im Sinne des § 16 BNatSchG i. V. m. § 9 a SächsNatSchG entspricht und der § 5 ff. Sächsische Ökokonto-Verordnung vom 2. Juli 2008 unmittelbar Anwendung findet. §2 Externer Ausgleich für die 1. Ausbaustufe – Umsetzung (1) Die 1. Ausbaustufe umfasst ca. 1/3 der Industriegebiete GI 1 bis GI 4. Dies entspricht einer Größe von 14 ha. Für die mit der 1. Ausbaustufe verbundenen Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die artenschutzrechtlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist demnach ein externer Ausgleich in Höhe von insgesamt 3.305.141 WP erforderlich. (2) Zur Deckung des Ausgleichs rechnet die Stadt Leipzig auf den Ausgleichsbedarf 313.178 WP vom Ökokonto des Vorhabenträgers für bereits vom Vorhabenträger umgesetzte Maßnahmen auf dem Exerzierplatz in Leipzig-Lindenthal an. In diesem Umfang stimmt der Vorhabenträger einer Löschung seines Ökokontos mit Wirkung zur Bestandskraft der immissions-schutzrechtlichen oder baurechtlichen Genehmigung für die Verwirklichung der 1. Ausbaustufe zu. (3) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich, bis zum 31.03.2018 die Maßnahme B.1 nach § 1 Abs. 2 in einem Wertumfang von insg. 2.001.035 WP umzusetzen bzw. vertraglich mit dem jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzer langfristig zu sichern. Grundlage für die Herstellung der Maßnahme B.1 ist die Entwurfsplanung (Anlage 2). Die Abnahme der Maßnahme B.1 erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Fertigstellungsanzeige durch die Stadt Leipzig gemeinsam mit dem Vorhabenträger. Die Pflege der Maßnahmenfläche B.1 im Anschluss an die 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege obliegt der Stadt Leipzig als Flächeneigentümer. Die Finanzierung bis zur Erreichung des Zielbiotops (= weitere 27 Jahre) erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Maßnahme ist durch die Stadt Leipzig rechtlich zu sichern. Seite 2 von 6 (4) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich, bis zum 31.03.2018 die Maßnahmen B.3 und B.4 nach § 1 Abs. 2 in einem Wertumfang von insg. 990.928 WP umzusetzen bzw. vertraglich mit dem jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzer langfristig zu sichern. Grundlage für die Herstellung der Maßnahmen B.3 und B.4 ist die Entwurfsplanung (Anlage 2). Die Abnahme der Maßnahmen B.3 und B.4 erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Fertigstellungsanzeige durch die Stadt Leipzig gemeinsam mit dem Vorhabenträger. Die Maßnahmen sind durch die Stadt Leipzig rechtlich zu sichern. (5) Sollte eine der für den Ausgleich vorgesehenen Maßnahmen nicht realisierbar sein, wird an die Stelle dieser Maßnahme eine geeignete Maßnahme aus dem Kompensationsflächenpool der Stadt Leipzig bzw. dem interkommunalen Kompensationsflächenpool des Grünen Ringes Leipzig treten. (6) Die Stadt Leipzig wird die Ausschreibungsergebnisse und die Vergabe zu den Maßnahmen mit dem Vorhabenträger abstimmen. Sie erstellt für die jeweilige Maßnahme eine Abrechnung. Sollten die Kosten der Maßnahme von der Kostenschätzung abweichen, werden die Parteien über eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung der an die Stadt Leipzig gezahlten Gelder verhandeln. §3 Externer Ausgleich 1. Ausbaustufe – Kosten (1) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, der Stadt Leipzig die Kosten für die Maßnahme B.1 mit brutto 798.116,61 € zu erstatten. Die Kosten beinhalten 108.122,42 € Umsatzsteuer. Der Betrag ist fällig einen Monat nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 236 "Radefelder Allee Südost". Er ist auf das Konto der Sparkasse Leipzig IBAN DE76 8605 5592 1010 0013 50 BIC WELADE8LXXX Vertragsgegenstand 5.0831.000027.6 zu überweisen. (2) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, der Stadt Leipzig die Kosten für die Maßnahmen B.3 und B.4 mit brutto 236.304,00 € zu erstatten. Die Kosten beinhalten 24.624,00 € Umsatzsteuer. Der Betrag ist fällig einen Monat nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 236 "Radefelder Allee Südost". Er ist auf das Konto der Sparkasse Leipzig IBAN DE76 8605 5592 1010 0013 50 BIC WELADE8LXXX Vertragsgegenstand 5.0831.000027.6 zu überweisen. Eine Abzinsung der Summe ist nicht vorgesehen. (3) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Kosten für die Bereitstellung des kommunalen Grundstückes der Stadt Brandis mit insgesamt 3.286,50 € zu erstatten. Umsatzsteuern fallen auf diesen Betrag nicht an. Seite 3 von 6 Der Betrag ist fällig einen Monat nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 236 "Radefelder Allee Südost". Er ist auf das Konto der Stadt Brandis … IBAN ... BIC … Vertragsgegenstand ... zu überweisen. Eine Abzinsung der Summe ist nicht vorgesehen. §4 Externer Ausgleich – Sicherheitsleistung (1) Zur Sicherung der Kompensationsmaßnahmen B.1, B.2, B.3, B.4, B.5 und B.6 wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.790.270,95 € brutto vom Vorhabenträger durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft bzw. durch Einzahlen des entsprechenden Betrages auf das städtische Verwahrkonto hinterlegt. (2) Die Höhe der Sicherheitsleistung ergibt sich aus wie folgt: B.1: 798.116,61 € B.2: 98.736,95 € B.3: 83.032,32 € B.4: 153.271,68 € B.5: 137.000,00 € B.6: 1.520.113,39 € (3) Die zur Sicherung der umzusetzenden Maßnahmen hinterlegte Bürgschaft bzw. der eingezahlte Betrag wird wieder frei, sobald der Vorhabenträger die Summe gem. § 3 bzw. entsprechend der auf Grundlage des § 5 Abs. 4 dieses Vertrages abgeschlossenen Nachträge an die Stadt Leipzig gezahlt hat. Die Stadt Leipzig ist zur Rückerstattung der Sicherheitsleistung entsprechend dem vorgelegten Nachweis des Zahlungseingangs verpflichtet. §5 Externer Ausgleich für weitere Ausbaustufen (1) Für die weiteren Ausbaustufen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ ist ein externer Ausgleichsbedarf von 6.610.283 WP erforderlich. Dies entspricht einer Vollkompensation. (2) Der Ausgleich erfolgt abschnittsweise im Umfang der Inanspruchnahme der Bauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“. Der Ausgleich erfolgt im Umfang derjenigen Wertpunkte, die dem Eingriff im jeweiligen Abschnitt auf der Grundlage der Eingriffsbewertung nach dem Leipziger Bewertungsmodell zuzuordnen sind. Für jeden Eingriff ist vor Beginn der Baumaßnahme durch den Vorhabenträger eine entsprechende Bewertung nach Leipziger Bewertungsmodell bei der Stadt Leipzig einzureichen. Diesem Eingriff wird zuerst die Maßnahme B.6 zugeordnet. Danach erfolgt die Abbuchung vom Guthaben des Ökokontos nach § 1 Abs. 3 in Höhe von 3.738.945 WP. Ist dieser Betrag vom Ökokonto gelöscht, wird die Stadt Leipzig den weiteren Eingriffen eine entsprechende Kompensationsmaßnahme aus den in § 1 Abs. 2 Seite 4 von 6 genannten Maßnahmen (B.2 und B.5) mit einem Gesamtwertumfang in Höhe von 55.903 WP zuordnen. (3) Sollte eine der für den Ausgleich vorgesehenen Maßnahmen nicht realisierbar sein, wird an die Stelle dieser Maßnahme eine geeignete Maßnahme aus dem Kompensationsflächenpool der Stadt Leipzig bzw. dem interkommunalen Kompensationsflächenpool des Grünen Ringes Leipzig treten. (4) Die Vertragspartner sind sich einig darüber, dass hinsichtlich der Umsetzung und Finanzierung der Kompensationsmaßnahmen der weiteren Ausbaustufen jeweils Nachträge zu diesem Vertrag erforderlich sind. §6 Bestandteile des Vertrages (1) Anlage 3 zum Grünordnungsplan, Stand 07.03.2016 (Anlage 1) (2) Entwurfsplanung für die externen Kompensationsmaßnahmen für die 1. Ausbaustufe (Maßnahmen B.1, B.3 und B.4), Stand 09.12.2016 (Anlage 2) §7 Sofortige Vollstreckung Der Vorhabenträger unterwirft sich in Bezug auf den § 3 Abs. 1 - 3 der sofortigen Vollstreckung. §8 Schlussbestimmungen (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist Leipzig. (2) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten und Bindungen seinem Rechtsnachfolger mit Weitergabe-verpflichtung weiterzugeben. Der Vorhabenträger haftet der Stadt Leipzig als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben einem etwaigen Rechtsnachfolger, soweit die Stadt Leipzig ihn nicht ausdrücklich aus dieser Haftung entlässt. Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, den Vorhabenträger aus dieser Haftung zu entlassen, wenn ihr nachgewiesen wird, dass der Rechtsnachfolger sich verpflichtet hat, die Pflichtung und Bindungen aus diesem Vertrag zu übernehmen und keine Tatsache die Annahme rechtfertigen, dass er diese Verpflichtungen nicht erfüllen kann. (3) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist dreifach auszufertigen. Der Vorhabenträger, die Stadt Brandis und die Stadt Leipzig erhalten je eine Ausfertigung. (4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen (Salvatorische Klausel). (5) Mit der Abbuchung der Maßnahmen nach § 1 Abs. 2A, der Zahlung der Kosten nach § 3 und Stellung der Sicherheit nach § 4 jeweils in Verbindung mit § 2 Abs. 6 und Erfüllung Seite 5 von 6 der Voraussetzungen nach § 5 kann gegen den Vorhabenträger keine weiterer Ausgleichsbedarf geltend gemacht werden. §9 Wirksamwerden, Rücktrittsrecht (1) Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Vertrag unterschrieben, durch die zuständigen Gremien bestätigt und die Sicherheitsleistung entsprechend § 4 Abs. 1 hinterlegt bzw. eingezahlt wurde. (2) Der Vorhabenträger ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ nach Wirksamwerden des Vertrages als Voraussetzung für die Herbeiführung des Satzungsbeschlusses seitens des Stadtrats der Stadt Leipzig nicht gefasst werden sollte. Das Rücktrittsrecht kann binnen zwei Monaten seit seinem Entstehen durch eine schriftliche Erklärung des Vorhabenträgers gegenüber der Stadt (adressiert an den Beigeordneten für Umwelt, Ordnung und Sport) ausgeübt werden. Die Sicherheitsleistung für die Kompensationsmaßnahmen B.1, B.2, B.3, B.4, B.5 und B.6 wird in diesem Fall an den Vorhabenträger zurückgegeben. Ansprüche des Vorhabenträgers gegenüber der Stadt können aus einer Nicht-Beschlussfassung nicht geltend gemacht werden. Leipzig, Brandis, Stuttgart, - Stadt - - Stadt - - Vorhabenträger - Burkhard Jung Oberbürgermeister Arno Jesse Bürgermeister Lutz Meschke Mitglied des Vorstandes Albrecht Reimold Mitglied des Vorstandes Anlagen Anlage 1 - Steckbriefe zu den externen Kompensationsmaßnahmen, Anlage 3 zum GOP, Seite 1 – 16, Stand 07.03.2016 Anlage 2 - Entwurfsplanung für die externen Kompensationsmaßnahmen für die 1. Ausbaustufe, Stand 09.12.2016 Seite 6 von 6 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 2 1. Veranlassung Die Umsetzung der im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost" der Stadt Leipzig erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen für die 1. Ausbaustufe (und weitere) wird im Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Dr. h. c. F. Porsche AG geregelt. Die vorliegende Entwurfsplanung zu den externen Kompensationsmaßnahmen der 1. Ausbaustufe konkretisiert die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen (vgl. auch Anlage 3 zum Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 236) hinsichtlich u.a. Artenlisten, Pflanz- und Pflegehinweisen. Im Anhang ist eine vollständige Kostenberechnung einschl. Bereitstellungsund Projektmanagementkosten der Stadt Leipzig u.a. für die Kompensationsmaßnahmen der 1. Ausbaustufe enthalten. Die Entwurfsplanung ist Anlage des Städtebaulichen Vertrags. Folgende externe Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen der 1. Ausbaustufe des B-Plans Nr. 236 der Stadt Leipzig umgesetzt: Maßnahme B.1: Begrünungsmaßnahme südlich der Kleingartenanlage Lindenthal (insg. 14,33 ha) Maßnahme B.3: Förderung Feldvögel - Gundorf (insg. 2,7 ha) Maßnahme B.4: B-Plan E-79 "Wohngebiet Schulstr." - Maßnahme Nr. 6 & 7 (insg. 3,3 ha) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 3 2. Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe Maßnahme B.1: Begrünungsmaßnahme südlich der Kleingartenanlage Lindenthal Lage der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 4 Allgemeines Lage: Größe (insg. 14,33 ha): Nördlich des KV-Terminals. Aufforstung auf Ackerflächen einschl. Gebüschstrukturen und Säumen: 5,95 ha in Verbindung mit der Maßnahme Nr. 8 aus dem B-Plan "Industriegebiet Seehausen II": ca. 8,38 ha Gemarkung: Lindenthal Flurstück: 211/ 1 TF, 205 TF, 204 TF Eigentümer: Stadt Leipzig Sonstiges: Teilfläche wird als CEF-Maßnahme für den B-Plan Nr. 236 festgesetzt (1,4 ha ha Neuanlage Halboffenland). Zeitpunkt und Dauer der Ausführung: außerhalb der Brutzeit und nach Aberntung der landwirtschaftlichen Flächen (spätestens ab dem 15.10. bis zum 28.02. eines Jahres). Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 5 Bei der Ausführung sind die entsprechenden Schutzstreifen der vorhandenen Hochspannungsleitungen im Bereich der Maßnahmenfläche zu beachten (konkretere Angaben werden im Rahmen der Ausführungsplanung erarbeitet). Kostenberechnung: Einschl. der Bereitstellungs- und Projektmanagementkosten der Stadt Leipzig, allg. Planungskosten und Kosten für Unvorhergesehenes belaufen sich die Kosten der Maßnahme B. 1 auf: . Biotoptypen Bestand & Planung Biotoptypen - Bestand: Intensiv genutzte Ackerfläche (5,95 ha) Grünlandbrache mit Sukzession (Weiden, Erlen, Birken, Pappeln, Hartriegel) und Brombeergebüschen (insg. 8,38 ha) Biotoptypen - Planung: a. Traubeneichen-Hainbuchenwald mit strukturreichem Waldrand (ca. 4,82 ha) b. Neuanlage Halboffenland (insg. ca. 1,4 ha) c. Erhalt/ Pflege Halboffenland (insg. ca. 3,62 ha) d. Gelenkte Sukzession (ca. 4,49 ha) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 6 Leistungsbeschreibung (s. auch Karte 1) a) Aufforstung eines Traubeneichen-Hainbuchenwaldes mit Gehölzen der potentiell natürlichen Vegetation (ca. 4,82 ha) Gehölze für die Waldfläche: Für die Aufforstung sind Gehölze der potentiell natürlichen Vegetation entsprechender heimischer Herkunftsgebiete zu verwenden. Für gebietsheimische Gehölze hat Sachsen gemäß des »Leitfadens zur Verwendung gebietseigener Gehölze« als bundesweit abgestimmte Empfehlungen der Arbeitsgruppe Gebietseigene Gehölze im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2011) Anteil an zwei Vorkommensgebieten. Die geplante Aufforstung liegt im sächsischen Herkunftsgebiet "II Mittel- und Ostdeutsches Tiefund Hügelland". Entsprechend der Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut im Freistaat Sachsen (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und Staatsbetrieb Sachsenforst) sind folgende Gehölzarten zu pflanzen: Traubeneiche (Quercus petraea) (Herkunftsgebiet: 818 05) Stieleiche (Quercus robur) (Herkunftsgebiet: 817 05) Winterlinde (Tilia cordata) (Herkunftsgebiet: 823 03) Hainbuche (Carpinus betulus) (Herkunftsgebiet: 806 02) Gem. Esche (Fraxinus excelsior)* (Herkunftsgebiet: 811 03) * Die Stückzahl sollte aufgrund des sich in Mitteleuropa ausbreitenden Eschentriebsterbens gering gehalten werden. Gehölze für den strukturreichen Waldrand: Der Waldrand soll bei der großen Fläche (im Bestand: Acker) im Norden, Westen und Süden ausgebildet werden und eine Breite von mind. 15 m einschl. eines vorgelagerten Krautsaums in einer Breite von 2 bis 3 m umfassen. Bei der kleinen Aufforstungsfläche am östlichen Rand der Maßnahmenfläche soll im Norden und Westen ein Waldrand (8 m breit) vorgesehen werden. Folgende Gehölze sind zu pflanzen: Vogelkirsche (Prunus avium) (Herkunftsgebiet: 814 02) Traubenkirsche (Prunus padus)** Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 7 Feldahorn (Acer campestre)** Weißdorn (Crataegus monogyna)** Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)** Schlehe (Prunus spinosa)** Hundsrose (Rosa canina)** Gew. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)** Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)** **(möglichst gebietseigene Herkunft) Pflanzqualität: 2-jähriger Sämling; Höhe: 30 bis 50 cm Pflanzraster: 2 x 0,8 m für Bäume und Sträucher (16.000 Stk./ ha) Trauben- und Stieleiche reihenweise; Winterlinde, Hainbuche und Esche gruppenweise integrieren Sonstige: in Gruppen zwischen 10 und 20 Stück Wildschutz: Einzäunung der Aufforstung mit einem Wildgatterzaun (Höhe: 150 cm). Pflege: 5-jährige Kulturpflege, anschließend 25-jährige Unterhaltungspflege Sonstiges: Die Durchführung der Arbeiten werden von einer ökologischen Baubegleitung überwacht. Kostenberechnung*: netto * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 8 b) Neuanlage von Halboffenland als CEF-Maßnahme für Neuntöter und Grauammer (Größe: ca. 1,4 ha) Das Halboffenland besteht aus einem Biotoptypenmosaik von Gehölzpflanzungen (30 % der Fläche) und extensiv genutztem Grünland (70 % der Fläche). Diese Strukturen gehören für Neuntöter und Grauammer in Verbindung mit den westlich angrenzenden Ackerflächen zur erforderlichen Lebensraumausstattung. Gehölze für die Anpflanzung (30% der Fläche = 4.200 m²): Für die Anpflanzung auf 30 % der Fläche sind Gehölze der potentiell natürlichen Vegetation (Bäume 2. Ordnung und Sträucher) entsprechender heimischer Herkunftsgebiete zu verwenden (Herkunftsgebiete vgl. Maßnahme a)). Folgende Bäume 2. Ordnung sind zu pflanzen: Vogelkirsche (Prunus avium) (Herkunftsgebiet: 814 02) Traubenkirsche (Prunus padus)** Vogelbeere (Sorbus aucuparia) Folgende Sträucher sind zu pflanzen: Feldahorn (Acer campestre)** Weißdorn (Crataegus monogyna)** Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)** Schlehe (Prunus spinosa)** Hundsrose (Rosa canina)** Gew. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)** Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)** Gem. Liguster (Ligustrum vulgare) **(möglichst gebietseigene Herkunft) Grünlandansaat (70% der Fläche = 9.800 m²): 70% der Fläche werden mit "Landschaftsrasen-Standard mit Kräutern (RSM 7.1.2)" eingesät und dauerhaft als ExtensivGrünland gepflegt. Pflanzqualität: Bäume: Hochstamm, 3 mal verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 bis 25 cm Sträucher: Heister, ohne Ballen, Höhe: 100-150 cm Pflanzraster: 30 Bäume innerhalb der Gebüsche 20 Bäume locker verteilt auf der Grünlandfläche 40 Sträucher pro 100 m² (insg. 1.680 Stück) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 9 Bäume in Gruppen von 5 bis 10 Stück Sträucher in Gruppen von 20 Stück Verteilung der Gebüschanpflanzung (30%) auf der Fläche: Variante a): s. Karte 1 Variante b): Anlage der Gebüschflächen entlang des westlichen und nördlichen Randes der Maßnahmenfläche ("L-förmig" als Streifen). Wildschutz: Einzäunung der Maßnahmenfläche gemeinsam mit der südlich anschließenden Aufforstungsfläche mit einem durchgehenden Wildgatterzaun (Höhe: 150 cm). alternativ: Einzäunung ausschließlich der Gebüsche Pflege: 1-jährige Fertigstellungspflege nach DIN 18 916 und 18 917 2-jährige Entwicklungspflege nach DIN 18 919 anschließende 27-jährige Unterhaltungspflege: ggf. Nachpflanzen von Gehölzen, abschnittsweises "Auf den Stock setzen" der Sträucher (alle 4 bis 6 Jahre) und alle 3 Jahre Mulchmahd der Ansaat. Sonstiges: Die Durchführung vor allem der Pflegearbeiten werden von einer ökologischen Baubegleitung überwacht: Festlegung der zu rodenden Abschnitte (Lage und Größe). Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden. Kostenberechnung*: 106.338 (126.542 brutto) * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 10 c) Erhalt und Pflege von Halboffenland (Größe: ca. 3,62 ha) Unter Berücksichtigung der Reviere von Sperbergrasmücke und Neuntöter wird die Fläche nicht bepflanzt, sondern die Gebüsche alle 5 bis 8 Jahre abschnittsweise auf den Stock gesetzt bzw. nitrophile Gebüsche (Brombeere) entfernt. Dadurch sollen der Lebensraum für die genannten Arten und sonstige an Halboffenland angepasste Tierarten dauerhaft erhalten bleiben. Die Offenlandbereiche (Grünlandbrache) werden alle 2 Jahre gemulcht . 30-jährige Pflege: Gebüsche (ca. 50 % der Fläche): abschnittsweises "Auf den Stock setzen" der Gehölze (alle 5 bis 8 Jahre) Grünlandbrache (ca. 50 % der Fläche): alle 2 Jahre mulchen Sonstiges: Die Durchführung der Pflegearbeiten werden von einer ökologischen Baubegleitung überwacht: Festlegung der zu rodenden Abschnitte (Lage und Größe). Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden. Kostenberechnung*: 57.196 68.063 brutto) * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 11 d) Gelenkte Sukzession (ca. 4,49 ha) Auf dieser Teilfläche der Maßnahme B.1 tendiert die Gehölzentwicklung bereits deutlich in Richtung einer geschlossenen Waldfläche mit vorwiegend Pioniergehölzen und nicht standortgerechten Gehölzen. Hier soll die Sukzession durch Pflegemaßnahmen und Unterpflanzung von Gehölzen (auf 20 % der Fläche) so gelenkt werden, dass sich langfristig ein standortgerechter EichenHainbuchenwald auf der Fläche entwickelt. Erstinstandsetzung: In Abstimmung mit der Ökologischen Baubegleitung werden auf der gesamten Teilfläche nicht standortgerechte Bäume und Sträucher sowie nitrophile Gebüsche (Brombeere) entnommen bzw. gerodet. Anfallendes, geeignetes Material kann seitlich als Totholzhaufen aufgeschichtet werden. Gehölze für die Waldfläche: Für die Aufforstung auf ca. 20 % der Fläche (= 8.980 m²) sind Gehölze der potentiell natürlichen Vegetation entsprechender heimischer Herkunftsgebiete zu verwenden. Für gebietsheimische Gehölze hat Sachsen gemäß des »Leitfadens zur Verwendung gebietseigener Gehölze« als bundesweit abgestimmte Empfehlungen der Arbeitsgruppe Gebietseigene Gehölze im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2011) Anteil an zwei Vorkommensgebieten. Die geplante Aufforstung liegt im sächsischen Herkunftsgebiet "II Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland". Entsprechend der Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut im Freistaat Sachsen (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und Staatsbetrieb Sachsenforst) sind folgende Gehölzarten zu pflanzen: Traubeneiche (Quercus petraea) (Herkunftsgebiet: 818 05) Stieleiche (Quercus robur) (Herkunftsgebiet: 817 05) Winterlinde (Tilia cordata) (Herkunftsgebiet: 823 03) Hainbuche (Carpinus betulus) (Herkunftsgebiet: 806 02) Gem. Esche (Fraxinus excelsior)* (Herkunftsgebiet: 811 03) * Die Stückzahl sollte aufgrund des sich in Mitteleuropa ausbreitenden Eschentriebsterbens gering gehalten werden. Gehölze für den strukturreichen Waldrand: Der Waldrand soll im Norden der Fläche in einer Breite von 8 m ausgebildet werden. Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 12 Folgende Gehölze sind zu pflanzen: Vogelkirsche (Prunus avium) (Herkunftsgebiet: 814 02) Traubenkirsche (Prunus padus)** Feldahorn (Acer campestre)** Weißdorn (Crataegus monogyna)** Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)** Schlehe (Prunus spinosa)** Hundsrose (Rosa canina)** Gew. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)** Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)** **(möglichst gebietseigene Herkunft) Pflanzqualität: 3-jähriger Sämling; Höhe: 80 bis 120 cm Pflanzraster: ca. 2 x 0,8 m für Bäume und Sträucher (16.000 Stk./ ha) in Gruppen zwischen 10 und 20 Stück in Abhängigkeit der Platzverhältnisse vor Ort Wildschutz: lichtdurchlässige und witterungsbeständige Wuchshüllen für die neugepflanzten Gehölze Pflege: 5-jährige Kulturpflege der Aufforstung, anschließend 25jährige Unterhaltungspflege verbleibende Fläche: nach der Erstinstandsetzung regelmäßige Durchforstung , bei Bedarf abschnittsweises "Auf den Stock setzen" der Gehölze (alle 5 bis 8 Jahre), Entnahme von nicht standortgerechten Gehölzen und Brombeergebüschen - Dauer: 29 Jahre Sonstiges: Die Durchführung der Arbeiten zur Erstinstandsetzung sowie der Pflegearbeiten werden von einer ökologischen Baubegleitung überwacht. Kostenberechnung*: * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 13 Maßnahme B.3: Förderung Feldvögel - Gundorf Lage der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 14 Allgemeines Lage: Westlich Gundorf Größe: 2,7 ha Gemarkung: Gundorf Flurstück: Gundorf: 143 TF Eigentümer/Pächter: Stadt Leipzig / Gundorfer Agrargemeinschaft eG Sonstiges: Fläche ist CEF-Maßnahme für den B-Plan Nr. 236 Dauer der Ausführung: 30 Jahre Kostenberechnung: Einschl. der Bereitstellungs- & Projektmanagementkosten der Stadt Leipzig, Planungskosten & Kosten für Unvorhergesehenes belaufen sich die Kosten der Maßnahme B. 3 auf: 56.760 83.744 . Biotoptypen Bestand & Planung Biotoptypen - Bestand: Intensiv genutzte Ackerflächen. Biotoptypen - Planung: Extensiv genutzte Ackerflächen. Vorgesehene Maßnahmen: In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUnaP): selbstbegrünte ein- und mehrjährige Brachen (jeweils 0,5 ha) naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel (1,7 ha) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 15 Leistungsbeschreibung (s. auch Karte 2) Die folgenden unter a) bis c) beschriebenen Maßnahmen dienen als CEF-Maßnahme für den BPlan Nr. 236 dazu, neue Lebensräume für Feldvögel zu schaffen. a) Selbstbegrünte einjährige Brache (0,5 ha) Mit der Anlage einer selbstbegrünten, einjährigen Brache wird das Ziel verfolgt, den Boden für eine bestimmte Zeit offen zu halten und damit Lebensräume für z.B. Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze und weitere Vogelarten zu schaffen. Die entstehende lückige Vegetation auf diesen Flächen dient den Tieren als Brutplatz, Nahrungshabitat und zur Deckung. Durch die Keimung von Ackerwildkräutern erhöht sich die Pflanzenvielfalt und verbessert sich das Nahrungsangebot für die Tiere. Vorgaben für die Bewirtschaftung: In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für die Bewirtschaftung gemacht: Selbstbegrünung nach jährlicher mechanischer Herstellung einer Schwarzbrache bis zum 15.02. Bewirtschaftungspause ab dem 16.02. bis zum 15.09. Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln Verzicht auf Kalkung und Ausbringen von Gülle keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen kein Befahren der Brachfläche während der Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der gleichen Stelle erfolgen. Hinweise für die Anlage: Möglichst kein Einsatz von Pflanzenschutzmittel vor der Anlage der Brache. Herstellung der Brache möglichst mit einer Pflugfurche in mittlerer Bearbeitungstiefe mit Nachbearbeitung. Alternativ: pfluglose Grundbodenbearbeitung mit dem Grubber oder der Scheibenegge, ggf. sind mehrmalige Arbeitsgänge notwendig, um genügend offene Bodenbereiche herzustellen. Pflege: Eine jährliche Neuanlage am gleichen Standort ist zu bevorzugen. Bei jährlicher Rotation der Brachfläche sollte die Selbstbegrünung vor der Wiederinkulturnahme möglichst bis Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 16 ins Frühjahr beibehalten werden. Sonstiges: Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden. Kostenberechnung*: 10.500 70 2.495 brutto) * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 17 b) Selbstbegrünte mehrjährige Brache (0,5 ha) Durch die Anlage von mehrjährigen Brachflächen entsteht für die Wildtiere (hier vor allem für die Feldlerche und die Grauammer) ganzjährig ein Angebot an Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugslebensräumen. Je nach Standortvoraussetzungen und Pflegemaßnahmen entwickelt sich ein vielfältiges Nebeneinander von Pflanzenbeständen. Vorgaben für die Bewirtschaftung: In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für die Bewirtschaftung gemacht: Mehrjährige Selbstbegrünung mit einer Bewirtschaftungspause auf der Fläche ab dem 16.02. bis zum 15.09. Kein Umbruch im Verpflichtungszeitraum Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln Verzicht auf Kalkung und Ausbringen von Gülle keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen kein Befahren der Brachfläche während der Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der gleichen Stelle erfolgen. Hinweise für die Anlage: Möglichst kein Einsatz von Pflanzenschutzmittel vor der Anlage der Brache. Herstellung der Brache möglichst mit einer Pflugfurche in mittlerer Bearbeitungstiefe mit Nachbearbeitung, um die Aktivierung des Wildkräutersamenvorrats zu fördern. Alternativ: pfluglose Grundbodenbearbeitung mit dem Grubber oder der Scheibenegge, ggf. sind mehrmalige Arbeitsgänge notwendig, um genügend offene Bodenbereiche herzustellen. Pflege: Vorzugsvariante: Mahd mit Beräumung des Mähguts. Mulchen oder Beweidung sind grundsätzlich auch möglich. Durchführung der Pflege höchstens alle zwei Jahre im Zeitraum 16.09. bis 15.02 möglich (d.h. nach einem Jahr mit Pflege ist mindestens ein Jahr ohne Pflege einzuhalten). Einsatz von tierschonenden Mähgeräten: Balkenmäher oder Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 18 Scheibenmähwerk Schnitthöhe der Vegetation über 10 cm Sonstiges: Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden. Kostenberechnung*: * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 19 c) Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur (1,7 ha) Mit der naturschutzgerechten Ackerbewirtschaftung soll schwerpunktmäßig die Feldlerche und Wiesenschaftstelze gefördert werden. Der Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel lässt ackerwildkrautreiche Bestände entstehen, die verhältnismäßig niedrig und lückig aufwachsen und den genannten Arten als Bruthabitat dienen. Darüber hinaus wird das Nahrungsangebot durch die wildkrautreichen Getreidebestände und dem damit verbundenen Insektenreichtum verbessert. Vorgaben für die Bewirtschaftung: In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für die Bewirtschaftung gemacht: Jährlicher Anbau von Getreide (ohne Mais, Hirse) oder Erbsen ab 15.07.: Anbau von niedrigwüchsigen Zwischenfrüchten (Lein, Buchweizen, Erbsen, Fenchel, Ackersenf oder Schwarzkümmel) 0,5 ha der Fläche ist am Westrand unbeerntet und unbearbeitet bis 15. Juli des Folgejahres zu belassen die verbleibende Maßnahmenfläche ist im Spätherbst zu pflügen/ zu grubbern nach ggf. erfolgter Ernte und als Schwarzbrache bis zum 15. Juli des Folgejahres zu belassen Keine Untersaaten Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln Verzicht auf Kalkung und Ausbringung von Gülle Keine mechanische Ackerwildkrautbekämpfung ab Aussaat bis zum 15.09. Stoppelbearbeitung frühestens ab dem 16.09. keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen kein Befahren der Brachfläche während der Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der gleichen Stelle erfolgen. Sonstiges: Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden. Kostenberechnung*: 30.600 netto (= 6 36.414 brutto) * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 20 Maßnahme B.4: B-Plan E-79 "Wohngebiet Schulstr." - Maßnahme Nr. 6 & 7 Lage der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 21 Allgemeines Lage: Östlich Lützschena-Stahmeln Größe: 3,3 ha Gemarkung: Stahmeln Flurstück: 693 Eigentümer: Stadt Leipzig Sonstiges: Die extensive Nutzung der Ackerflächen (3,3 ha) wird als CEF-Maßnahme für den B-Plan Nr. 236 festgesetzt. Kostenberechnung: Einschl. der Bereitstellungs- & Projektmanagementkosten der Stadt Leipzig, Planungskosten & Kosten für Unvorhergesehenes belaufen sich die Kosten der Maßnahme B. 3 auf: 75.240 154.216 . Biotoptypen Bestand & Planung Biotoptypen - Bestand: Intensiv genutzte Ackerflächen bzw. planrechtlich festgesetzte Ausgleichsfläche. Biotoptypen - Planung: Extensiv genutzte Ackerflächen. Vorgesehene Maßnahmen: Extensive ackerbauliche Nutzung: in Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUnaP): ein- bzw. mehrjährige Blühflächen (jeweils 0,5 ha) naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel (2,3 ha) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 22 Leistungsbeschreibung (s. auch Karte 3) Die folgenden unter a) bis c) beschriebenen Maßnahmen dienen als CEF-Maßnahme für den BPlan Nr. 236 dazu, neue Lebensräume für Feldvögel zu schaffen. a) Einjährige Blühflächen (0,5 ha) Blühflächen leisten z.B. einen Beitrag zur Sicherung der Blütenbestäubung (Wildbienen, Insekten) und zur natürlichen Schädlingsregulation auf angrenzenden Ackerflächen durch den Erhalt der Artenvielfalt an Wildinsekten und bspw. räuberische lebenden Nützlingen. Darüber hinaus entstehen Lebensräume für z.B. Feldlerche und Wiesenschafstelze, die die lückige, artenreiche Vegetation als Brutplatz, Nahrungshabitat und zur Deckung nutzen können. Vorgaben für die Bewirtschaftung: In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für die Bewirtschaftung gemacht: Bewirtschaftungspause bis zum 15.09. Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln Verzicht auf Kalkung und Ausbringen von Gülle keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen kein Befahren der Brachfläche während der Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der gleichen Stelle erfolgen. Hinweise für die Anlage: Auswahl der Saatgutmischung: die Mischung sollte deutlich mehr als 6 Arten der Referenzliste (vgl. www.smul.sachsen.de/foerderung) enthalten, damit bei einem Ausfall einzelner Arten mind. noch 6 verschiedene Arten verbleiben. Einjährige Blühmischungen mit frostempfindlichen Kulturarten: Aussaat zwischen Mitte April bis Mitte Mai Einjährige Blühmischungen mit frostharten Kulturarten: Aussaat im Herbst Vor der Anlage der Blühfläche ist eine gründliche Unkrautbekämpfung wichtig. Herstellung eines feinkrümeligen und gut rückverfestigten Saatbetts erforderlich. Für eine bessere Maschinengängigkeit und eine Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 23 gleichmäßige Ausbringung des Saatgutes, ist eine Streckung des Saatgutes mit einem Füllstoff (z.B. Sand, Getreideschrot) hilfreich: Gesamtmenge 100 kg pro ha. mechanisches Drillen bis zu einer Tiefe von 1 bis 2 cm Pflege: Eine jährliche Neuanlage am gleichen Standort ist zu bevorzugen. Die Neuanlage der einjährigen Blühfläche erfolgt erst im Frühjahr. Sonstiges: Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden. Kostenberechnung*: 13 9 6.065 brutto) * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 24 b) Mehrjährige Blühflächen (0,5 ha) Ausdauernde Blühflächen aus heimischen Wildpflanzen leisten z.B. einen Beitrag zur Sicherung der Blütenbestäubung (Wildbienen, Insekten) und zur natürlichen Schädlingsregulation auf angrenzenden Ackerflächen durch den Erhalt der Artenvielfalt an Wildinsekten und bspw. räuberische lebenden Nützlingen. Darüber hinaus entstehen Lebensräume für z.B. Feldlerche und Grauammer, die die artenreiche Vegetation als Brutplatz, Nahrungshabitat und zur Deckung nutzen können. Vorgaben für die Bewirtschaftung: In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für die Bewirtschaftung gemacht: Bewirtschaftungspause ab dem 16.02. bis zum 15.09. Nachsaaten sind außerhalb der Bewirtschaftungspause möglich. Kein Umbruch im Verpflichtungszeitraum Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln Verzicht auf Kalkung und Ausbringen von Gülle keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen kein Befahren der Brachfläche während der Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der gleichen Stelle erfolgen. Hinweise für die Anlage: zulässiges Saatgut siehe unter: www.smul.sachsen.de/foerderung/3313-htm Vor der Anlage der Blühfläche ist eine gründliche Unkrautbekämpfung wichtig. Herstellung eines feinkrümeligen und gut rückverfestigten Saatbetts erforderlich. Für eine bessere Maschinengängigkeit und eine gleichmäßige Ausbringung des Saatgutes, ist eine Streckung des Saatgutes mit einem Füllstoff (z.B. Sand, Getreideschrot) hilfreich: Gesamtmenge 100 kg pro ha. Das Saatgut ist auf der Bodenoberfläche abzulegen (Lichtkeimer!), bei Drillmaschinen sind deshalb die Säschare hochzustellen. Anschließendes Anwalzen des oberflächlich abgelegten Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 25 Saatgutes ist für einen guten Bodenschluss erforderlich. Pflege: Vorzugsvariante: Mahd mit Beräumung des Mähguts. Mulchen oder Beweidung sind grundsätzlich auch möglich. Durchführung der Pflege höchstens alle zwei Jahre im Zeitraum 16.09. bis 15.02 möglich (d.h. nach einem Jahr mit Pflege ist mindestens ein Jahr ohne Pflege einzuhalten). Einsatz von tierschonenden Mähgeräten: Balkenmäher oder Scheibenmähwerk - Schnitthöhe der Vegetation über 10 cm Sonstiges: Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden. Kostenberechnung*: * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 26 c) Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur (2,3 ha) Mit der naturschutzgerechten Ackerbewirtschaftung soll schwerpunktmäßig die Feldlerche und Wiesenschaftstelze gefördert werden. Der Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel lässt ackerwildkrautreiche Bestände entstehen, die verhältnismäßig niedrig und lückig aufwachsen und den genannten Arten als Bruthabitat dienen. Darüber hinaus wird das Nahrungsangebot durch die wildkrautreichen Getreidebestände und dem damit verbundenen Insektenreichtum verbessert. Vorgaben für die Bewirtschaftung: In Anlehnung an das sächsische Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUnaP) werden folgende Vorgaben für die Bewirtschaftung gemacht: Jährlicher Anbau von Getreide (ohne Mais, Hirse) oder Erbsen ab 15.07.: Anbau von niedrigwüchsigen Zwischenfrüchten (Lein, Buchweizen, Erbsen, Fenchel, Ackersenf oder Schwarzkümmel) 1 ha der Fläche ist am Ostrand unbeerntet und unbearbeitet bis 15. Juli des Folgejahres zu belassen die verbleibende Maßnahmenfläche ist im Spätherbst zu pflügen/zu grubbern nach ggf. erfolgter Ernte und als Schwarzbrache bis zum 15. Juli des Folgejahres zu belassen Keine Untersaaten Kein Einsatz von Dünger und chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln Verzicht auf Kalkung und Ausbringung von Gülle Keine mechanische Ackerwildkrautbekämpfung ab Aussaat bis zum 15.09. Stoppelbearbeitung frühestens ab dem 16.09. keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen kein Befahren der Brachfläche während der Bewirtschaftungspause (zum Schutz der auf der Fläche lebenden Tiere) - notwendige Überfahrten zur Querung der Schläge sollten so wenig wie möglich und immer an der gleichen Stelle erfolgen. Sonstiges: Ein Monitoring zu den Zielarten (Feldvögel wie Feldlerche u.a.) soll die Effizienz der Maßnahme über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren dokumentiert werden. Kostenberechnung*: 41.4 49.266 brutto) * Angabe der Kosten ausschließlich für die Herstellung und Pflege der Maßnahme Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016 B-Plan Nr. 236 - Kompensationsmaßnahmen 1. Ausbaustufe: Entwurfsplanung 4. Karten Karte 1: Lageplan zur Maßnahmenfläche B. 1 Begrünungsmaßnahme südl. der Kleingartenanlage Lindenthal (14,33 ha) Karte 2: Lageplan zur Maßnahmenfläche B. 3 Förderung Feldvögel - Gundorf (2,7 ha) Karte 3: Lageplan zur Maßnahmenfläche B. 4 B-Plan E-79 "Wohngebiet Schulstraße" - Maßnahme Nr. 6 & 7 (3,3 ha Förderung Feldvögel) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, W. Lederer Stand: 09. Dezember 2016