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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1333047.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
01.11.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04997 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planfeststellungsverfahren "Schifffahrtskanal Markkleeberger See - Pleiße (Wasserschlange)" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Stadtentwicklung und Bau FA Umwelt und Ordnung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Vorberatung Vorberatung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planfeststellungsverfahren „Schifffahrtskanal Markkleeberger See – Pleiße (Wasserschlange)“. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Die Stadt Leipzig ist von der Landesdirektion Sachsen als verfahrensführender Behörde aufgerufen, als Trägerin öffentlicher Belange zum Planfeststellungsverfahren „Schifffahrtskanal Markkleeberger See – Pleiße (Wasserschlange)“ Stellung zu nehmen. Antragsteller des Verfahrens ist der Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig, in welchem die Stadt Leipzig Mitglied ist. Als solches begrüßt die Stadt Leipzig die Maßnahme ausdrücklich und hat dazu alle Verbandsbeschlüsse unterstützt. Zweck des Verfahrens ist es, die Planungen für den Bau einer schiffbaren Gewässerverbindung zwischen dem Markkleeberger See und der Pleiße (Wasserschlange) fortzuführen, da die Kleine Pleiße aus gewässermorphologischen und ökologischen Gesichtspunkten für eine Bootsnutzung nicht geeignet ist. Die Wasserschlange stellt einen Schlüsselkurs (Kurs 5) des wassertouristischen Nutzungskonzeptes der Stadt Leipzig von 2007 zur Anbindung des südlichen Teils des Neuseenlandes an die Stadt Leipzig dar. Die Gewässerverbindung ist zudem eine Maßnahme erster Priorität im Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzept (TWGK), zu welchem sich die Stadt Leipzig mit Ratsbeschluss vom 24.8.2016 (Vorlage Nr. VI-DS02249-NF-01) bekannt hat. Mit Realisierung des Vorhabens wird die schiffsverkehrliche Verbindung zwischen dem Herzstück des Gewässerverbundes, dem Stadthafen Leipzig, und dem Markkleeberger sowie dem Störmthaler See realisiert. Damit wird ein weiterer Kurs verkehrswirksam, das bootsgängige Gewässernetz erweitert und andere Kurse (z. B. Kurs 1 zwischen Stadthafen Leipzig und Zwenkauer See) ergänzt bzw. entlastet. Das Projekt umfasst folgende Kernpunkte: Schaffung einer schiffbaren Verbindung zwischen Pleiße und Markkleeberger See zur Hochwasserregulierung des Markkleeberger- und Störmthaler Sees Anbindung der Kleinen Pleiße an die Mühlpleiße Vertiefung der Mühlpleiße Veränderung der Wehranlage Dölitzer Wassermühle (Entfernung der Staustufe und Errichtung eines Pansterrades zum Weiterbetrieb der Mühle) Das Stadtgebiet Leipzig ist räumlich von der Wasserschlange nahezu nicht betroffen. Allerdings hat das Vorhaben indirekte Auswirkungen auf Leipziger Flur, insbesondere: Das Vorhaben tangiert die Planungen für eine Tieferlegung der B 2 im agra-Park. Der Stadtrat hatte mit Beschluss Nr. RBV.-652/11 vom 19.01.2011 den OBM beauftragt, sich auf Bundes- und Landesebene für die Tieferlegung der B 2 einzusetzen. Die Realisierung beider Vorhaben kann nur durch eine enge Abstimmung der derzeit in unterschiedlichen Phasen befindlichen Planungen erfolgen. Mit Realisierung des Kanals ist eine Vertiefung der Mühlpleiße verbunden, um die Kleine Pleiße hydraulisch wirksam an die Mühlpleiße anzubinden. Die Absenkung hat Auswirkungen auf die Wasserzuleitung zum agra-Teich, die Dölitzer Wassermühle, das Torhaus Dölitz, den Grundwasserstand sowie die Uferböschungen, die Sohle und die Lebensräume entlang der Mühlpleiße. Mit Errichtung der Wasserschlange wird der bestehende Wasserknoten zukünftig erweitert (Bootskanal, Mühlpleiße, Kleine Pleiße und Pleiße). Die o.g. Auswirkungen machen es notwendig, die Planungen für die Wasserschlange eng mit den berührten verkehrlichen, naturschutzfachlichen, wasserrechtlichen sowie denkmalschutzbezogenen Belangen abzustimmen, um Eingriffe zu minimieren und die etwaige Tieferlegung der B2 (Untertunnelung) sowie Denkmäler, Gewässer und Lebensräume im agra-Park nicht zu gefährden. Dazu sollen das laufende Planfeststellungsverfahren sowie die anschließenden Planungsschritte dienen. Wichtigste Inhalte der Stellungnahme der Stadt Leipzig sind folgende Forderungen: 3/4 - Die Gewässerverbindung ist so vorzubereiten und zu realisieren, dass die Tieferlegung der B 2 realistisch möglich ist. Zukünftiger Umgang mit den Unterlagen zum Scopingverfahren zur Einschätzung der Umweltauswirkungen, welche mittlerweile 8 Jahre alt sind. Durchführung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung gemäß § 45 VII BNatSchG sowie Stellen eines Antrags auf Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Weitere Berücksichtigung betriebsbedingter Störungen insbesondere auf die Tierwelt aufgrund des Bootsverkehrs. Weitere Untersuchungen zu Auswirkungen auf Grundwasserstände. Hinweis zu einer alternativen Einmündung der Kleinen Pleiße in die Mühlpleiße, unterhalb des Zulaufs zum agra-Teich, zur Sicherung des derzeitigen Wasserstands. Vorlage eines plausiblen, mit dem künftigen Betreiber abgestimmten Steuerungskonzeptes des erweiterten Wasserknotens Erbringung von Gutachten und Nachweisen, ob und welche negativen Auswirkungen die Wasserspiegelabsenkung der Mühlpleiße auf die Fundamentierung des Torhauses Schloss Dölitz, des Inspektorenhauses und des Mühlenhauptgebäudes der Wassermühle Dölitz hat. Hinweis: Auf Anfrage hat das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig aus naturschutzbehördlicher Sicht bereits am 09.10.2017 eine Stellungnahme zum Vorhaben an die Landesdirektion Sachsen gesendet. Die Inhalte der Stellungnahme sind in dieser Stellungnahme unter „Untere Naturschutzbehörde“ nochmals inhaltsgleich aufgeführt. Anlagen: Stellungnahme inkl. 7 Anlagen Denkmalschutz Lageplan 4/4 Postanschrift: Stadt Leipzig  04092 Leipzig Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Landesdirektion Sachsen 09105 Chemnitz Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom L42-0522/638/7 Unser Zeichen wo/de Telefon/Telefax 0341 123-4811/ 0341 123-4805 E-Mail dezernat6@leipzig.de Datum 11.2017 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planfeststellungsverfahren „Schifffahrtskanal Markkleeberger See – Pleiße (Wasserschlange)“ Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Schreiben vom 24.08.2017 erhielt die Stadt Leipzig von der Landesdirektion Sachsen die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Schifffahrtskanal Markkleeberger See – Pleiße (Wasserschlange)“ mit der Bitte um Stellungnahme. Die Stadt Leipzig hat folgende Bedenken und Hinweise zu diesem Verfahren: Hinweise vorab: Dieses Schreiben wird mit Gremienvorbehalt verschickt. Auf Anfrage hat das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig aus naturschutzbehördlicher Sicht bereits am 09.10.2017 eine Stellungnahme zum Vorhaben an die Landesdirektion Sachsen gesendet. Die Inhalte der Stellungnahme sind in dieser Stellungnahme unter „Untere Naturschutzbehörde“ nochmals inhaltsgleich aufgeführt. Generelle Hinweise Das Vorhaben „Wasserschlange“ hat ggf. Auswirkungen auf die Ausbauplanungen zur Bundesstraße B 2 mit der von der Stadt Leipzig und der Stadt Markkleeberg favorisierten Tunnelvariante im Bereich des agra-Parks. Zudem hat das Vorhaben deutliche Auswirkungen auf die Mühlpleiße (Absenkung des Wasserspiegels) und daraus resultierend auf Denkmäler und Gewässer (insbesondere Dölitzer Wassermühle, agra-Teich) im agraPark. Das Vorhaben Wasserschlange ist daher derart zu planen und zu realisieren, dass die Tieferlegung der B 2 in Tunnellage sowie die Gewässer und Denkmäler im agra-Park nicht gefährdet werden. Die vorgelegten Unterlagen weisen insbesondere hinsichtlich wasserbezogener und naturschutzfachlicher Belange zahlreiche Mängel auf, welche im Weiteren detailliert dargestellt werden. Die Unterlagen sind entsprechend zu überarbeiten und den zuständigen Behörden erneut zur Prüfung vorzulegen. Nach derzeitigem Sachstand können erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteil der Natura 2000Gebiete, insbesondere durch die zu prognostizierenden betriebsbedingten Störungen, daher nicht ausgeschlossen werden. Aussagen erfolgen ausschließlich für Projektwirkungen innerhalb des Stadtgebietes Leipzig. Neues Rathaus – Martin-Luther-Ring 4 - 6 – 04109 Leipzig Bürgertelefon: +49 341 123-0 – Internet: www.leipzig.de 1. Verkehr Die vorliegende Planung der Gewässerverbindung steht in enger Wechselwirkung zur Trasse der Bundesstraße 2 im Bereich der agra und damit zur begonnenen Planung des Freistaats Sachsen/Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) – Niederlassung Leipzig. Für den Ersatz der agra-Brücken der B 2 wurde vom LASuV eine Vorplanung mit Brückenvariante und Tieferlegungsvarianten erarbeitet und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vorgelegt. Mit diesen Planungsvarianten wurde die Machbarkeit einer Tieferlegung der B 2 im Bereich der agra gezeigt, jedoch ergibt sich auch, dass in den weiteren Planungsphasen des vorliegenden Vorhabens zur Gewässerverbindung eine enge Abstimmung mit den Planungen zur B 2 notwendig ist. Aus Sicht der Stadt Leipzig ist es daher erforderlich, die Gewässerverbindung so vorzubereiten und zu realisieren, dass eine Tieferlegung der B 2 realistisch möglich ist. Zu II. Erläuterungsbericht Die Aussagen in Punkt 5.2.2 sollten dahingehend korrigiert und präzisiert werden, dass weitere vertiefende Abstimmungen mit den Planungen des Freistaats zur Tieferlegung der B 2 erforderlich sind und durchgeführt werden, um eine Machbarkeit beider Vorhaben – Gewässerverbindung und Tieferlegung der B 2 – zu gewährleisten. Die Planungsvarianten sollten aktuell beim Freistaat abgefragt und in den Vorhabensplänen nachrichtlich eingetragen werden. Zu IV.2. Karten, Pläne und Zeichnungen zur Fachplanung Markkleeberger Wasserschlange Lageplan Nord Wasserschlange Die angegebenen Höhen für die Fahrbahnoberkante B 2 und die Konstruktionsoberkante Düker sollten eindeutiger bezeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Für die Variante agra-Tunnel im Zuge der B 2 sollten die Rampenlänge und die Rampenneigung entsprechend dem aktuellen Planungsstand angegeben werden. Regelquerschnitt Wasserschlange Es ist ein zusätzlicher Regelquerschnitt im Bereich der Querung der Wasserschlange unter der B 2 zu erstellen, wo die vorhandene Brückenunterkante am niedrigsten ist. Dabei sind für die Variante agra-Tunnel im Zuge der B 2 die Rampenneigung sowie die Fahrbahnoberkante und die Konstruktionsunterkante der geplanten Brücke (bei Absenkung der B 2) entsprechend dem aktuellen Planungsstand anzugeben. Längsschnitt Wasserschlange Blatt 1 Analog der Forderungen zum zusätzlichen Regelquerschnitt ist der Längsschnitt so zu erweitern, dass er den Bereich der vorhandenen Brücke der B 2 über die vorhandene Mühlpleiße/künftige Wasserschlange mit umfasst. Dabei ist für die Variante agra-Tunnel im Zuge der B 2 die Fahrbahnoberkante und die Konstruktionsunterkante der geplanten Brücke (bei Absenkung der B 2) entsprechend dem aktuellen Planungsstand anzugeben. 2. Umweltschutzbelange Umweltverträglichkeitsstudie Die Festlegung des Untersuchungsraumes und der Methodik soll am 18.06.2009 (S. 6 unten) stattgefunden haben. Ein Anhang mit den am Termin Beteiligten und das Festlegungsprotokoll fehlen. Es soll festgelegt worden sein, dass sich die Methodik nach den Vorgaben des Merkblattes zur UVS in der Straßenplanung von 2001 orientieren soll! Seit dem Scopingtermin sind mittlerweile mehr als acht Jahre vergangen. Da sich zahlreiche Rahmenbedingungen für diesen äußerst sensiblen Raum sowohl in rechtlicher (u. A. RL 2011/92/EU i. V. m. RL 2014/52/EU, UVPModG) und tatsächlicher Hinsicht (z. B. Neubau der B 2) verändert haben, hätte ein neuer Scopingtermin durchgeführt werden müssen, bevor der Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gestellt wurde. (Unterlagen von Ende April 2017, wann wurde der Antrag gestellt?). Mögliche kumulative Auswirkungen mit dem geplanten Neubau der B2 (Untertunnelung im Bereich des AgraGeländes) fehlen. Seite 2 Untere Naturschutzbehörde Im Stadtgebiet befinden sich die Mühlpleiße, ein nur sehr kleiner Bereich der Kleinen Pleiße sowie die nach Norden führenden Fließgewässer, insbesondere die Pleiße. Der geplante Bootskanal selbst und der überwiegende Anteil der Kleinen Pleiße befinden sich im Landkreis Leipziger Land außerhalb des Stadtgebietes Leipzig. Die Kleine Pleiße wird im Bereich des Stadtgebietes nicht verändert, so dass diesbezügliche erhebliche Beeinträchtigungen nicht zu prognostizieren sind. Im Verlauf der Mühlpleiße erfolgt eine Sohlvertiefung und -verbreiterung bis zum Wehr an der Dölitzer Mühle (auf einer Länge von 1.132 m, Abtragsstärke 0,1 - 1,1 m), wo der Abtrag des Fachbaums am Wehr geplant ist. Durch die Sohlvertiefung und -verbreiterung auf einheitlich mindestens 5,5 m kommt es zu einer Nivellierung der Sohlstruktur, lokale Kleinstrukturen gehen verloren. Aktuell zeichnet sich die Mühlpleiße abschnittsweise durch Steilufer, flache Vorländer, Totholzstrukturen und Reste von Uferverbau aus (Struktur recht kleinräumig wechselnd). Das Makrozoobenthos wird durch die Sohlverbreiterungen und Abträge der Sohle bis 1,1 m Stärke in starkem Maße baubedingt beeinträchtigt. Es ist davon auszugehen, dass eine Regeneration erst mittelfristig wieder möglich ist, wobei sich die Artenzusammensetzung aufgrund der vorherigen Verluste und des Sohlumbaus insgesamt verändert. Betroffen sind neben der Libellenfauna u. a. Großmuscheln, die im März 2015 im Zuge einer temporären Wasserspiegelabsenkung durch die untere Wasserbehörde nachgewiesen wurden. Durch die Vertiefung der Mühlpleiße wird zudem der Übergang vom Gewässer zum Umfeld erheblich verändert, das Gewässer wird vom Umfeld stärker isoliert. Die Mühlpleiße ist gemäß Kataster der Stadt Leipzig ein gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG (Nr. 44340.F: naturnahe Bereiche fließender Gewässer). Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Von den Verboten kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn im konkreten Fall ein gleichartiger Biotop mit naturräumlichem Bezug zum Ort der Beeinträchtigungshandlung entsteht. Unter einem gleichartigen Biotop ist ein Biotop vom selben Biotoptyp zu verstehen, der in den standörtlichen Gegebenheiten und der Flächenausdehnung mit dem zerstörten oder beeinträchtigten Biotop im Wesentlichen übereinstimmt. Ferner muss wahrscheinlich sein, dass sich in absehbarer Zeit ein in seiner biologischen Funktion etwa gleichwertiger Biotop entwickeln kann. In der UVS wird prognostiziert, dass es durch die geplanten Maßnahmen insgesamt zu einer Verbesserung der Gewässerstrukturparameter kommen wird. Im LBP wird hierzu ausgeführt: K1: punktuelles Einbringen von besonderen Strukturen: Totholz, abschnittsweises Einbringen von sandig-kiesigem Substrat zur Erhöhung der Substratdiversität; K2: abschnittsweises Einbringen besonderer Uferstrukturen: Steilwände (Nistwände), abschnittsweise Anreicherung des Uferbewuchs: Setzen von Erlen am Böschungsfuß; K3: abschnittsweise Gewässerquerschnittsveränderungen (Wechsel von Einengung und Ausbuchtung). Dieser Ausgleich ist jedoch nicht hinreichend nachgewiesen, insbesondere da bereits aktuell eine recht kleinräumig wechselnde Strukturvielfalt besteht und für die avisierten Maßnahmen keine Ausführungsplanung vorgelegt wurde, die die Aufwertungsmaßnahmen hinreichend präzisiert. Aussagen zur zukünftigen Gewässerunterhaltung (Sicherung des Abflussvolumens), die mit Eingriffen verbunden sein kann, fehlen in den naturschutzfachlichen Unterlagen. Durch die Anbindung des Markkleeberger Sees an die Pleiße ist davon auszugehen, dass ein Teil der Kanuten die Mühlpleiße befahren wird, wodurch sich betriebsbedingte Auswirkungen ergeben. Der pleißenahe Bereich des Mühlgrabens ist als Habitat des Eisvogels zu betrachten (stadtweite Eisvogelkartierung im Auftrag der Stadt Leipzig, Dr. Meister 2014). Dies wird in den naturschutzfachlichen Unterlagen jedoch nicht thematisiert und bewertet. Betroffen durch die Sohlveränderung in der Mühlpleiße ist die Grüne Keiljungfer (Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie). Hierzu in der UVS (S. 112): "Betroffen ist hier die Libellenart Grüne Flussjungfer (Anhang II der FFH-RL). Im Ergebnis der 2016 an der Mühlpleiße durchgeführten faunistischen Untersuchungen wurden wenige Exuvien nachgewiesen. Damit ist von Larvenvorkommen im Sohlbereich auszugehen (die Larven entwickeln sich bis zum Schlupf im Sohlsediment) Die Larven dürften durch Verdriftung aus der Pleiße eingetragen werden. Eine originär bodenständige Population ist im Vorhabenbereich der Mühlpleiße aufgrund der starken Verschattung nicht zu erwarten. Bei einer Sohlvertiefung (Sedimentberäumung) ist von einem Verlust dieser Larven auszugehen, da es keine sicheren Methoden gibt, sie aus dem Sediment zu bergen." Diese artenschutzrechtliche Betroffenheit wird im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auch eingeräumt. Somit ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG durchzuführen, in der nachgewiesen werden muss, dass zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Seite 3 einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art vorliegen und dass keine zumutbaren Alternativen gegeben sind. Ausführungen, die belegen, dass Alternativen, die ohne eine Sohlvertiefung der Mühlpleiße auskommen, nicht möglich sind, um das Wasser aus dem Markkleeberger See ableiten zu können, fehlen jedoch. Außerdem fehlen Ausführungen über die Gründe des öffentlichen Interesses (die zudem zwingend sein müssen und die gegenüber den artenschutzrechtlichen Belangen überwiegen müssen), zumal hinsichtlich der betriebsbedingten Auswirkungen der Anstieg des Bootsverkehrs auf den Leipziger Gewässern nicht thematisiert wird. Im Nahbereich der Mühlpleiße wurden Brutplätze des Waldkauzes und des Grauspechtes nachgewiesen (so auch in der Natura 2000-VU und im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beschrieben). Als Vermeidungsmaßnahme wird vorgeschlagen: "Im Nahbereich (ca. 100 m Entfernung zum Höhlenbaum) sind lärmintensive Arbeiten im Zeitraum von Ende Februar bis Mitte April aus-zusetzen, sofern die Brutplätze besetzt sind. Eine diesbezügliche Überprüfung erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung jeweils im zeitigen Frühjahr." Dies ist jedoch unzureichend, da die empfindlichen Brutzeiten der beiden Arten deutlich länger andauern als bis Mitte April. Die Bauarbeiten müssen daher bis zum Ende der Brutzeit der beiden Arten ausgesetzt werden, damit ein Abbruch der Bruten sicher verhindert werden kann. Durch die mit der Vertiefung der Sohle der Mühlpleiße verbundene Grundwasserabsenkung sind mögliche Schäden an Baumbeständen zu untersuchen. In der UVS (S. 66 ff) erfolgen hierzu teils widersprüchliche Aussagen – "In Bereichen, in denen die Auffülle aus mittel bis schwach schluffigen Sanden und Kiesen besteht, die nur eine mittlere bis geringe nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum aufweisen, wirkt sich die mit der Grundwasserabsenkung einhergehende Abnahme des kapillaren Aufstiegs in den Wurzelraum sehr viel stärker auf das verfügbare Bodenwasser aus. An diesen Standorten kann es mit dem Absinken des Grundwassers unter den Grenzflurabstand (Tiefenlage des Grundwassers, bis zu der noch eine für das Pflanzen-wachstum wirksame Wassermenge kapillar in den effektiven Wurzelraum aufsteigt) zu einer erheblichen Einschränkung der Transpiration kommen... Insgesamt dürften die Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes nicht zu nachhaltigen Schäden an der Gehölzvegetation führen. Schäden könnten an Standorten mit sandigen Auffüllungen auftreten, die aktuell von nennenswertem kapillaren Aufstieg aus dem nahen Grundwasser profitieren, bei sinkendem Grundwasser und fehlender Auelehmschicht aber gänzlich von der Versorgung aus dem Grundwasser abgeschnitten werden. Die vorliegenden Daten zeigen keine solche Situation, ein kleinflächiges Vorkommen kann aufgrund der hier zur Verfügung stehenden Daten (Punktdaten) jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden." - so dass die tatsächliche zu prognostizierende Betroffenheit schwer einschätzbar ist. „ Aus dem Längsschnitt Mühlpleiße (Plan 80-20-010) ergibt sich zudem, dass die Wasserspiegel- und Grundwasserabsenkung mehr als die in den naturschutzfachlichen Unterlagen angegebenen 50 cm betragen wird (Ist-Wasserstand an der Wassermühle beträgt 112,70 m). Im unmittelbaren Nahbereich der Mühlpleiße stocken mehrere höhlenreiche Einzelbäume als gesetzlich geschützte Biotope. Da die Mühlpleiße vorhabensbedingt direkt an die Kleine Pleiße angeschlossen wird, wird sich die Sulfatfracht in diesem Gewässer deutlich erhöhen. Dies kann sich negativ auf die aquatische Fauna auswirken, z. B. die Großmuscheln (Sulfat ist aggressiv gegenüber Kalk [Muschelschalen]), Diese mögliche Gefährdung wird in den naturschutzfachlichen Unterlagen nicht thematisiert. In den Planunterlagen wird das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) als Rahmenbedingung für die Gewässernutzung bezeichnet. Es ist jedoch darauf hinzuwiesen, dass das WTNK lediglich eine informelle Planung ohne rechtliche Verbindlichkeit darstellt. Hinsichtlich des LSG "Leipziger Auwald" finden die gravierendsten Eingriffe (Bau des Bootskanals) nicht innerhalb des Stadtgebietes statt. Im Bereich der insgesamt 3.000 m² umfassenden Rodungsbereiche fallen jedoch 72 Bäume innerhalb des Stadtgebietes Leipzig (Tabelle 8 LBP). Durch die Grundwasserabsenkung entlang der Mühlpleiße ergibt sich zudem eine weitere erhebliche Beeinträchtigung, wenn LSG-prägende Bäume durch Austrocknung geschädigt werden sollten (s. o.). Es ist zwar richtig, dass durch die Wasserschlange die wassertouristische Nutzung verstärkt wird (Kap. 4.1.2 LBP), in § 3 Nr. 2 Pkt. 9 der LSGVerordnung wird jedoch auf das landschaftsverträgliche Maß der Nutzung fokussiert. Dieser Aspekt wird im LBP nicht berücksichtigt. Insgesamt ist für das Vorhaben ein Antrag auf Befreiung von den Verboten der LSGVO unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen zu stellen. Die Wasserschlange wird als notwendig erachtet, um den sog. Kurs 5 des WTNK, die Verbindung vom Stadthafen Leipzig zum Markkleeberger und Störmthaler See, durchgängig befahrbar zu machen. Somit wird sich als betriebsbedingte Auswirkung des Vorhabens die Anzahl der Boote zwischen Markkleeberger See und dem Stadthafen deutlich erhöhen. Für den Bereich zwischen agra-Wehr und Markkleeberger See werden 200 Bootsbewegungen pro Tag prognostiziert (gemäß WTNK-Schätzung). Die UVS (S. 38) geht von einer Schleusung von 80 - 120 Leipzig-Booten und Kanus aus. Betroffen sind in direkter Folge auch die Seite 4 Fließgewässer im Stadtgebiet Leipzig, insbesondere die Pleiße und das Elsterflutbett. In direkter Verbindung zur Pleiße steht zudem der Floßgraben, für den eine weitere Nutzungsintensivierung ebenfalls zu prognostizieren ist (Gewässerverbindung Markkleeberger See - Cospudener See). Die mit dem Bootsverkehr einhergehenden betriebsbedingten Störungen insbesondere auf die Tierwelt bleiben in den naturschutzfachlichen Unterlagen jedoch völlig unberücksichtigt. Die Pleiße ist Bestandteil des EUVogelschutzgebietes (SPA) "Leipziger Auwald" und ist Bruthabitat u. a. des Eisvogels. Der Floßgraben beinhaltet u. a. die vermutlich höchste Eisvogeldichte ganz Sachsens. Zudem sind Pleiße und Floßgraben Bestandteil des FFH-Gebietes "Leipziger Auensystem" mit u. a. Beständen der Grünen Keiljungfer. Erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der Natura 2000-Gebiete durch die zu prognostizierenden betriebsbedingten Störungen lassen sich daher nicht ausschließen. Untere Wasserbehörde Die Unterlagen zum o. g. Verfahren sind zu wichtigen wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Fragen zu vertiefen und können für diese Fragestellungen nicht abschließend beurteilt werden. Durch die Planungen, insbesondere durch das Teilprojekt Anbindung Kleine Pleiße an Mühlpleiße und Anpassung der Mühlpleiße, wird in drei rechtsgültige Wasserrechte eingegriffen: wasserrechtliche Entscheidung vom 05.01.2012 (Aktz. 36.01-36.10.79 EO-29-11) zur Genehmigung des Zulaufbauwerks und die Erlaubnis zur Wasserentnahme aus der Mühlpleiße zum Befüllen des Kleinen agra-Teichs. wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines unterschlächtigen Wasserrades an der Dölitzer Wassermühle vom 23.06.2003 (Aktz. 36.02-36.10.79 GA-10-03) wasserrechtliche Erlaubnis zum dauerhaften Anstauen der Mühlpleiße am Wehr der Dölitzer Wassermühle auf 112.70 m ü. NN vom 20.08.2009 (Aktz. 36.02-36.10.10/EO 23/09) Sollte die beantragte Maßnahme („Wasserschlange“) planfestgestellt werden, so sind die genannten Wasserrechte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entsprechend zu ändern bzw. entsprechende Maßnahmen zur Nutzung der o. g. Anlagen festzulegen. Unklar ist derzeit die wasserrechtliche Regelung der Zuflüsse zur Mühlpleiße. Diese werden über das Entnahmewehr am agra-Wehr betrieben, durch die Landestalsperrenverwaltung (LTV) und im Zuständigkeitsbereich der Wasserbehörde des Landkreises Leipzig geregelt. Ursprünglich wurde der Bau des agra-Wehres und des Zulaufwehres zur Mühlpleiße im Rahmen der wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung vom 28.06.1972 zur Verlegung der Pleiße III BA geregelt. Hier wurde die Erstellung einer Betriebsanweisung für das Zulaufwehr zur Mühlpleiße gefordert. Ob diese existiert oder nicht, ist uns jedoch nicht bekannt. Das vorhandene Wasserrecht müsste daher grundsätzlich wasserrechtlich verbindlich neu geregelt werden. Dies kann im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Die Antragsunterlagen sind in folgenden Punkten zu überarbeiten: 1. 2. 3. Die Variantendiskussion und Ableitung der Vorzugslösung ist nicht ausreichend und nicht nachvollziehbar beschrieben. Alle betrachteten und untersuchten Alternativvarianten sind ausführlicher darzustellen und zu erläutern. Im Teilprojekt Anbindung Kleine Pleiße an Mühlpleiße und Anpassung der Mühlpleiße soll die Mühlpleiße vertieft werden, der Stau an der Dölitzer Wassermühle wird aufgehoben und damit wird der Wasserspiegel im Oberwasser der Dölitzer Wassermühle von jetzt 112,70 m ü NN auf 111,65 - 111,26 m ü. NN also i.M. um 1,24 m abgesenkt. Damit ist möglicherweise mit einer erheblichen Auswirkung auf die Grundwasserstände im Umfeld der Mühlpleiße zu rechnen. In den Antragsunterlagen wird fehlerhafterweise von einer Absenkung um nur 0,5 m ausgegangen und eine nur geringe Auswirkung auf die Grundwasserstände und die davon abhängige Flora und Fauna prognostiziert. Dies ist mit den o. g. Wasserspiegelwerten (festgelegtes Stauziel Dölitzer Wassermühle) anhand eines geeigneten Grundwassermodells zu untersuchen und zu bewerten. Insbesondere ist hierbei die Reichweite der Auswirkung der Absenkung im Gewässer für die einzelnen Wasserstände zu untersuchen und die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen darzustellen. Weiterhin kann das Teilprojekt Anbindung Kleine Pleiße an Mühlpleiße und Anpassung der Mühlpleiße in der derzeitigen Planungsvariante nicht sicherstellen, dass der Wasserspiegel des 2015 sanierten kleinen Teichs im agra-Park gehalten werden kann bzw. dass der Teich nicht trocken fällt. Im Rahmen der Vorberatungen zum Teilprojekt kam von Seiten der Wasserbehörde der Vorschlag, die Kleine Pleiße erst unterhalb des Abzweigs des Zulaufgrabens zum Teich in die Mühlpleiße einmünden zu lassen. Dann würde die Sohlvertiefung und Wasserspiegelabsenkung der Mühlpleiße erst unterhalb des Zulaufgrabens mittels einer fischdurchgängigen Sohlgleite erfolgen. Aus unserer Sicht ist diese Variante, wenn man nicht pumpen will, die einzig mögliche, um den Erhalt des Teiches Seite 5 4. 5. 6. sicherzustellen. Daher ist diese Variante in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und der Naturschutzbehörde vertieft zu prüfen. Nicht nachvollziehbar ist, wie der zukünftige „Wasserknoten“ für alle denkbaren Abflussbedingungen zuverlässig gesteuert werden soll. Die Steuerung/Wasserbeaufschlagung der Mühlpleiße erfolgt zurzeit nur über ein Regel-organ. Perspektivisch aber wird die hydraulische Beaufschlagung der Mühlpleiße weitaus komplexer sein. Folgende Zu- und Abflüsse entstehen: 1. Zufluss vom Oberwasser AGRA -Wehr, 2. Abfluss in die Bootsschleuse und in der Folge zum Unterwasser AGRA -Wehr, 3. Abfluss in die Aalabstiegsanlage und in der Folge zum Unterwasser AGRA -Wehr, 4. Abfluss in die „Mühl-pleiße“ am Abschlagbauwerk, Zufluss vom Bootskanal aus dem „Markkleeberger See“, 6 Zu-fluss aus der „Kleinen Pleiße“ in die „Mühlpleiße“. Weiterhin sind noch nicht wasserrechtlich verbindlich festgelegte ökologische Mindestwasserabflüsse für die Kleine Pleiße und Mühlpleiße sicherzustellen. Eine wie in den Unterlagen geforderte dauerhafte Durchströmung des sogenannten Bootskanals mit dem vorhandenen Wasserdargebot an Überschusswasser aus den Tagebauseen und der notwendigen Einhaltung eines ökologischen Mindestwasserabflusses für die Kleine Pleiße ist nachzuweisen. Die Sicherstellung einer funktionierenden selbständigen Steuerung des „Wasserknotens“ bei allen Abflussszenarien ist nachzuweisen. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist ein plausibles, mit dem zukünftigen Betreiber abgestimmtes, Steuerungskonzept vorzulegen. Es gibt keine Aussagen zu möglichen Auswirkungen der höheren Sulfatbelastung der Mühlpleiße auf Gewässerorganismen. Weiterhin ist anzumerken, dass auch am Zulaufwehr Mühlpleiße und am Abschlagwehr vom Bootskanal zur Mühlpleiße die ökologische Längsdurchgängigkeit herzustellen ist. 3. Belange der Wasserwirtschaft Steuerung Wasserknoten Im Zusammenhang mit dem Bau der Wasserschlange gibt es wasserwirtschaftliche Auswirkungen auf die Mühlpleiße und den agra-Teich mit seiner Zuleitung. Die Steuerung/Wasserbeaufschlagung der Mühlpleiße erfolgt (gemäß Abbildung 3-1 Erläuterungsbericht) zurzeit über nur ein Regelorgan. Perspektivisch aber wird die hydraulische Beaufschlagung der Mühlpleiße weitaus komplexer und auf Grund der vielseitigen Abhängigkeiten der Wasserstände die hydraulische Steuerung sehr anspruchsvoll sein. Im Besonderen, wenn unter Berücksichtigung der Wasserspiegellagen auch die drei Betriebszustände Mittelwasser, niedrigster und höchster schiffbarer Wasserstand und der Betriebszustand der Schleuse (Tal-Bergfahrt) Berücksichtigung finden sollen. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist daher ein plausibles, mit dem zukünftigen Betreiber abgestimmtes, Steuerungskonzept vorzulegen. Die Steuerung des neu entstandenen Wasserknotens sollte hierbei zweckmäßigerweise durch den Betreiber der Mönchereischleuse abgedeckt werden. Der Betreiber ist im Rahmen der weiteren Planungen nachweislich festzulegen. Des Weiteren sind auf Grund schwankender Abflüsse alle Hubschütze so zu konzipieren, dass eine reibungslose Handhabung/Steuerung auch bei Frost sichergestellt ist. Im Besonderen betrifft das den Hubschütz am Abschlagbauwerk Mühlpleiße. agra-Teich Im Zusammenhang mit der perspektivischen Absenkung der Mühlpleiße von 113,00 m NHN auf 112,21 m NHN, dem Sohlabtrag der Mühlpleiße (0,1 – 0,95 m) mit einer Sohlbreite von ca. 5,5 m und dem Wehrrückbau an der Dölitzer Mühle wird im Weiteren auch der agra-Teich wesentlich betroffen sein. Der derzeit vorhandene Zulauf zum Teich an Station 3+975 besitzt am Abgang Mühlpleiße eine Grabentiefe von 112,64 m NHN, welche mit der geplanten Wasserspiegellage in der Mühlpleiße zukünftig nicht mehr erreicht wird. Bei einem Abfluss der Mühlpleiße (Q = 0,5 m³/s) an Station 3+975 km (Mittelwasserstand von 111,90) spiegelt sich der Teichwasserstand mit dem Wasserstand der Mühlpleiße aus. Der Teichüblauf springt nicht an. Die Wasserspiegellage im Teich sinkt, wodurch ein ökologisch notwendiger Wasseraustausch (geringfügiger Überlauf vom Teich) nicht mehr gewährleistet ist. Die Stauhöhe im agra-Teich von 112,10 m NHN darf, aus Denkmalsschutz- und gewässerökologischen Gründen, nicht unterschritten werden. Es ist sicherzustellen, dass der agra-Teich auch bei Niedrigwasser in der Mühlpleiße mit Wasser bespannt werden kann. Eine technische Lösung mittels Pumpen wird vom Gewässerunterhalter (Amt für Stadtgrün und Gewässer) abgelehnt. Seite 6 Bei einem Durchfluss in der Mühlpleiße von Q = 1,65 m³/s (was noch keinem Hochwasserabfluss entspricht) wird laut Planung bei einem geplanten Ausgangswasserstand von 112,32 m NHN in der Mühlpleiße ein höherer Zufluss zum agra-Teich erreicht, der über den Überlaufes des Teiches nicht mehr schadlos abgeleitet werden kann. Bei größeren Überlaufmengen (> 10l/s aus dem agra-Teich) kommt es bereits zu Überspülungen der Wege im agra-Park. Aus diesen Gründen ist ein Drosselorgan oder gesteuerter Durchflussbegrenzer im Zulaufbauwerk zum agra-Teich vorzusehen. Die Höhenkoten an Station 3+975 km sind für die zu erwartenden Durchflüsse (1 m³/s und 3,5 m³/s) nachzuliefern. Hinweis Alternativlösung Das Amt für Stadtgrün und Gewässer empfiehlt, die Untersuchungen zur Anbindung der Kleine Pleiße oberhalb des Zulaufes zum agra-Teich an die Mühlpleiße zu vertiefen. Eine derartige Linienführung wurde bereits 2015 untersucht. Im Rahmen der Bearbeitung wurde hierbei festgestellt, dass die Maßnahme in die Ökokonto-Maßnahme "Aufforstung agra-Gelände" eingreift. Die Maßnahme wurde 1999/2000 durch die Stadt umgesetzt (Abriss/Aufforstung). Die naturschutzfachliche Aufwertung wurde dem Ökokonto I der Stadt Leipzig zugeordnet. Die erzielte Aufwertung wurde nachfolgend 5 Bebauungsplänen und 6 Einzelbauvorhaben zur Kompensation zugeordnet. Die Refinanzierung erfolgte bereits vollständig durch die jeweiligen Kompensationspflichtigen. Infolge dessen wurde festgestellt, dass eine Linienführung, die nicht in die Kompensationsmaßnahme eingreift, zu bevorzugen wäre. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schäden im agra-Park im Hochwasserfall, der derzeit nicht gelösten Problematik der Bespannung des agra-Teiches bei Mittel- und Niedrigwasser sowie dem erheblichen Eingriff in den schützenswerten Verlauf der Mühlpleiße, stellt der Eingriff in die Kompensationsmaßnahme eine zu vertiefende Alternative dar. Der Eingriff müsste dann an anderer Stelle und auf Kosten des Vorhabenträgers wiederum kompensiert werden. Ufersicherung Mühlpleiße Hinsichtlich des Sohlabtrages in der Mühlpleiße (Stärken bis zu 1,0 m) sind die Böschungsfußsicherungen (z.B. Faschinen, Holzeinbau, Spreitlage, Steinschüttung) als Lebendverbau anzuwenden. Ein Totholzverbau ist auf Grund der Zersetzung der Materialien nicht zu empfehlen. Im Besonderen sollten so genannte „begrünte Schüttungen“ verwendet werden. Seite 7 Profildarstellung der Wasserschlange und der Kleinen Pleiße Die Unterlage enthält lediglich Regelprofile für die Gewässerverbindung (Wasserschlange). Die Darstellung der Querprofile zur Wasserschlange sowie zur Anbindung Kleine Pleiße an die Mühlpleiße fehlen und sind im Rahmen der Ausführungsplanung nachzureichen. Bauzeitliche Nutzung des agra-Parks Die öffentlichen Grünflächen der agra sind in ihrer Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal der Garten- und Landschaftsgestaltung. Insofern ist eine bauzeitliche Nutzung z.B. zur Zwischenlagerung von Baggergut zwingend im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem Grundstückseigentümer abzustimmen. 4. Eigentumsrechtliche Belange Gemäß dem beigefügten Flurstücksverzeichnis sind zahlreiche Flurstücke im Eigentum der Stadt Leipzig in der Gemarkungen Dölitz betroffen, für die bereits im Vorfeld durch die fachverantwortlichen Ämter (Kulturamt, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Verkehrs- und Tiefbauamt sowie Liegenschaftsamt) eigenverantwortlich dem Vorhabenträger eine Zustimmung für die Inanspruchnahme mit eventuell zu beachtenden Anforderungen erteilt wurde. Auf Folgendes wird ergänzend hingewiesen: Für die Flurstücke 5, 10/1, 13/1 und 225/8 sowie für die Flurstücke 3/4 und 207/2 wurde je ein Erbbaurecht vergeben. Zur vorübergehenden Inanspruchnahme der betreffenden Flurstücke ist die Zustimmung des jeweiligen Erbbaurechtsnehmers erforderlich. Die Flurstücke 115/4, 192/2, 192/3, 192/5, 192/7, 192/8 sowie 196a sind Bestandteil des agraVeranstaltungsgeländes. Die Zufahrt und die Nutzung dieser Teilflächen ist vor der Nutzung mit dem Verwalter des agra-Veranstaltungsgeländes abzustimmen und dessen Maßgaben sind dabei umzusetzen. 5. Kompensationsmaßnahmen Mit der Umsetzung des Bauvorhabens sind Beeinträchtigungen in die Schutzgüter verbunden, die ausgeglichen werden müssen. Gemäß den Planunterlagen sollen diese Vor-Ort durch das Einbringen naturnaher Sohlen- und Uferstrukturen, Schaffung von gewässerrandlichen Feuchtflächen, Neupflanzung von Gehölzen, Entwicklung von Wiesen im Gewässerrandstreifen auf bisher intensiv genutzten Standorten (Freiflächen Festplatz, Aufstellplatz und Zuwegungen im Eigentum der Stadt Markkleeberg) sowie Wegeentsieglung des nicht mehr benötigten Verbindungswegs zwischen der S 46 (Seenallee) und der Mönchereistraße mit Wiesenansaat in Ergänzung der vorhandenen Weide sowie Erweiterung des bestehenden Feldgehölzes erbracht werden. Zur vollständigen Kompensation wird angestrebt, einen Anteil einer Ökokontomaßnahme zuzuordnen, eine zusätzliche Inanspruchnahme städtischer Grundstücke für Kompensationsmaßnahmen ist zum gegenwärtigen Planungsstand nicht erkennbar. 6. Denkmalschutz (s. auch Anlagen 1-7) Auf Leipziger Stadtgebiet werden folgende Kulturdenkmale von den vorliegenden Planungen unmittelbar berührt, sh. Auflistung in der UVS S. 80f: Anwesen Vollhardtstraße 4, 04279 Leipzig Anwesen Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig (Dölitzer Wassermühle bestehend aus Mühle, Obermüllerhaus, Breunsdorfer und Dahlitzscher Fachwerkhaus, Turbine der Thomasmühle, Wehranlage) Anwesen Helenenstraße 24, 04279 Leipzig (Schloßareal Dölitz mit Torhaus, Inspektorengebäude, ehemaligem Stallgebäude, Außenanlage u.a. mit translozierten Apelsteinen) Allee Helenenstraße 24 zwischen Kriegerdenkmal und Schloßbezirk Mühlpleiße als technisches Denkmal agra-Park als Sachgesamtheit mit Baulichkeiten und Parkstrukturen als Gartendenkmal, Im Dölitzer Holz 20 (ehemals Bornaische Straße 120), Bodendenkmale und archäologische Relevanzgebiete im gesamten Verlauf der Mühlpleiße Seite 8 Folgende Anpassungmaßnahmen der Mühlpleiße betreffen denkmalpflegerische Belange und bilden Konfliktpotentiale gemäß UVS Seite 87 und 136f: (a1) Sohlabtrag der Mühlpleiße mit einer künftigen Sohlbreite von ca. 5,5 m und damit Wasserspiegelabsenkung von durchschnittlich 0,5 m im Verlauf der Mühlpleiße auf dem Abschnitt oberhalb des Dölitzer Wehres, (a2) Sicherung des Böschungsfußes durch „ingenieurbiologische Maßnahmen“; Nachpflanzung von Uferauengehölzen; Wiederherstellung eines geschlossenen Ufergehölzsaumes, (b1) Wehrrückbau inkl. Bediensteg und Mühlrad an der Dölitzer Wassermühle; Abtrag des Fachbaumes am Wehr der Mühle, Abbruch der beiden Pfeiler am Wehr etc. (b2) Anbau eines Pansterrades an das Mühlenhauptgebäude; Neubau eines Betonpfeilers und eines Vorsatzbetons als Auflager für die Antriebsachse des Mühlrades; Betonbauteile mit Oberflächenimitation eines Quadermauerwerkes, (c) Abbruch des Steges über die Mühlpleiße (d) Einbau von Spundwänden an beiden Ufern vor den bestehenden Ufermauern auf Höhe des Mühlengebäudes; Verblendung der Spundwände mit Natursteinmauerwerk (Rochlitzer Porphyrtuff). Es sind aus unserer Sicht folgende denkmalpflegerischen Anforderungen zu berücksichtigen: 1. Erdeingriffe und der Abtrag aus der Mühlpleiße, insbesondere zwischen Torhaus und Mühle Dölitz, sind von einem Facharchäologen des Landesamtes für Archäologie Sachsen zu begleiten. Die Maßnahme muss im Vorfeld (drei Wochen vorab) mit dem zuständigen Referenten des Landesamtes, Herrn Dr. Harald Stäuble (Tel.: 0351 – 8926-672, email: harald.stauble@lfa.sachsen.de) abgestimmt werden. 2. Es muss seitens des Zustandsstörers in Zusammenarbeit mit dem Grün-Alternativen Zentrum Leipzig e.V. „Wassermühle Dölitz“ gutachterlich festgestellt werden, welche Fließgeschwindigkeit für den Betrieb eines musealen Mahlganges und für die Wiederaufnahme der Stromerzeugung notwendig ist. Daraufhin müssen das ggf. trogartige Zulaufgerinne und die Größe des Aushängerades (sog. Pansterrad) nebst dessen Schaufeln konzipiert werden. Rechtzeitig vor Fertigung des Pansterrades muss eine Werkplanung auf der Grundlage der Aussage eines Mühlensachverständigen über die baulichen Veränderungen und ggf. notwendige Gerinnebauten im Vorfeld des Zuflusses zum Pansterrad und dessen Schaufelgröße, über die Mechanik der Höhenverstellbarkeit (sog. Ziehzeug bzw. Windewerk und Ziehgatter bzw. Ziehpanster), der Einhausung des Rades etc. der Denkmalschutzbehörde vorgelegt werden. 3. Die Lage des Ausheberades am Mühlenhauptgebäude muss zwingend eine der vorhandenen längsrechteckigen Öffnungen nutzen. Es muss gewährleistet sein, dass diese Öffnung die für notwendig befundene Höhendifferenz in der Verstellbarkeit der Welle ausreichend groß ist. 4. Der Herstellung von Sichtbetonpfeilern und eines Auflagers für die Welle direkt vor der denkmalgeschützten Gebäudefassade wird nicht zugestimmt. 4.1. Es muss die Art des gebäudenahen Auflagers noch im Detail ausgehend vom evtl. noch in situ befindlichen Original-Bestand, ausgehend von Informationen aus Archivunterlagen und/oder von bauzeitgleichen Analogien des 18. Jahrhunderts einvernehmlich mit den Denkmalfach- und Schutzbehörde abgestimmt und festgelegt werden; vgl. auch oben zu den Punkten (2.) und (3.). 4.2. Der im Wasser stehende Pfeiler bzw. jene Mauer kann durchaus einen Betonkern aufweisen, muss aber wie die Spundwände mit Natursteinblöcken oder mit rotem Ziegelmaterial (siehe Bestand vor Ort) verkleidet werden. Die Verkleidung darf nicht mit Platten oder Riemchen hergestellt werden. 5. Die Mauer auf der westlichen Uferseite mit der Schlupftüröffnung muss erhalten bleiben und während der Bauvorgänge wirksam vor Beschädigungen geschützt werden. 6. Der Ersatzsteg für den vorhandenen Wehrbediensteg muss an alter Stelle und derart platziert werden, dass die Verbindung zur Mauerpforte beibehalten werden kann. Dieser Steg muss ein Metallsteg sein, an dem die zu bergenden technischen Instrumente/Armaturen der alten Wehranlage wieder montiert werden müssen. Die Metallteile sind abschließend farblich schwarz oder anthrazit (nicht moosgrün) zu behandeln. 7. Dem geplanten Verschütten bzw. Verbauen der östlichen Ufermauer wird nicht zugestimmt. 7.1. Die östliche Ufermauer muss rechtzeitig vor Beginn der Spundwandeinbringung, aber nach Herstellung der Baufreiheit durch Verrohrung der Mühlpleißewässer, fotogrammetrisch aufgemessen und dokumentiert werden. 7.2. Dann müssen die Naturstein-Quadersteine, vor allem die mit Inschriften und Jahreszahlangaben, fachgerecht und vor allem schonend geborgen werden. Seite 9 7.3. Nach Errichtung der Spundwand müssen in die ohnehin vorgesehene Verkleidung mit ca. 26 cm starken Natursteinquadern die geborgenen Originalquader an annähernd der alten Stelle platziert werden. Die Quader des Schichtmauerwerkes sind paßgenau zu versetzen. Edelstahlanker oder/und -dübel dürfen in der neuen Vorsatzschale nicht sichtbar sein. Eventuell entstehende, kleinere Fugen müssen mit Mörtel traditionell geschlossen werden. 8. Die westliche Spundwand, die vor der alten Ziegelwand eingebracht wird, kann sowohl mit den vorgesehenen Porphyrtuff-Quadern als auch wieder mit roten Ziegeln/Klinkern verkleidet werden. 9. Der Werkplan für alle neuen Wandscheiben, das ist die maßstabgetreue Aufrißzeichnung unter Angabe des Fugenbildes sowie der Mauerkrone, muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme der Denkmalschutzbehörde zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt werden. Auf der Ost- und auf der Westseite darf nach Abschluss der Verkleidungs- und Anschüttungsmaßnahmen die jeweilige Spundwand nicht mehr erfahrbar sein. 10. Es muss der Restbestand der historischen Ufermauer des denkmalgeschützten Anwesens Vollhardtstraße 4 erhalten bleiben. Reparaturen und Ergänzung sind nach der Bauaufnahme mit der Denkmalschutzbehörde vor Ort abzustimmen. 11. Vor dem Torhaus sollen der gesamte Bauschutt und die angeschwemmten Sedimente beseitigt werden, so dass die Mühlpleiße wieder direkt an der Hauswand entlangfließt. 12. Teilareale der Freiflächen des Torhaus Dölitz sind bereits für Ersatzpflanzungen vorgesehen und überplant. Dies betrifft auch die Uferbereiche der Mühlpleiße. Die Planung erfolgte durch ein Gartenarchitekturbüro und ist im Kulturamt einzusehen. Eine Abstimmung der Planungen mit der Denkmalschutzbehörde (Herrn R. von Rauchhaupt) ist erforderlich. 13. Es muss im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch den Zustandsstörer gutachterlich untersucht und nachgewiesen werden, ob die Wasserspiegelabsenkung der Mühlpleiße auf die Fundamentierung des Torhauses Schloss Dölitz, des Inspektorenhauses und des Mühlenhauptgebäudes der Wassermühle Dölitz kurz- und/oder langfristig negative Auswirkung hat. Durch Schwund des Auelehms kann es zu teilweisen Gebäudeabsendungen kommen. Fundamentierte Holzkonstruktionen könnten durch den Wechsel von feucht-trocken-feucht geschädigt werden. Die Denkmalschutzbehörde muss vom Untersuchungsergebnis schriftlich informiert werden. 14. Am Torhaus Dölitz dürfen innerhalb der Kronentraufbereiche der Allee keine Abgrabungen, Ablagerungen oder Befahrungen mit schwerem Gerät erfolgen, auch nicht im Rahmen einer Nutzung als Baustellenzufahrt oder nach Ausweisung von Baustelleneinrichtungsflächen. Ggf. ist eine Absperrung des Bereiches der Allee mit ihren Kronentraufen erforderlich. Es wird auf die DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - und auf die RAS-LP4 - Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen etc.- hingewiesen. 15. Im Bereich des agra-Parks muss eine Beeinträchtigung des durch ufernahe Gehölze geprägten, denkmalkonstituierendem Erscheinungsbildes ausgeschlossen bzw. weitestgehend minimiert werden. Für das Erscheinungsbild relevant ist neben dem Verlauf des Mühlgrabens und der Einstauhöhe darin insbesondere auch die Uferbefestigung. In den Kronentraufbereichen der ufernahen Altgehölze müssen ebenfalls Abgrabungen, Ablagerungen und Befahrungen mit schwerem Gerät unterbleiben. 7. Torhaus Dölitz Die Errichtung der Markkleeberger Wasserschlange würde mit der Absenkung der unmittelbar an das Torhaus Dölitz angrenzenden Mühlpleiße um ca. 1 m einhergehen. Die Absenkung des Flusswasserstandes wird, zumindest im unmittelbaren Umfeld des Flusses, Auswirkungen auf den Grundwasserstand haben. Daher ist zu prüfen, wie sich die Veränderung des Grundwasserstandes auf die Gründung des Gebäudes auswirkt. Es ist vom Verursacher der Nachweis zu erbringen, dass mit der Senkung des Flusswasserstandes keine Schäden am Gebäude, bei dem es sich um ein Denkmal im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetztes handelt, auftreten. 8. Sonstige Hinweise Die nachfolgenden Ausführungen stellen lediglich Hinweise dar, da die betroffenen Bereiche sich nicht auf Leipziger Flur befinden. Seite 10 Ufersicherung Wasserschlange Hinsichtlich der Eindämmung von Hydrophyten kann auf lange Sicht nur durch eine entsprechende frühzeitige Bepflanzung der Ufer mit standortgemäßen großkronigen Laubbäumen einer Verkrautung der Wasserschlange entgegengewirkt werden. Ähnlich wie in anderen Tagebauseen (z.B. Tagebausee Cospuden) hat sich das Ährige-Tausendblatt (Myriophyllum spicatum) auch im Markkleeberger eudominant ausgebreitet. Zunehmende Verkrautungen wie zum Beispiel die des Pleißemühlgrabens im Stadtgebiet von Leipzig zeigen im Weiteren, dass diese invasive, nordamerikanische Unterwasserpflanze selbst bei relativ schlechten Sichtverhältnissen (Trübung Pleißewasser durch Eisenfrachten) hohe Abundanzen erreicht. Auf Grund der Sichtigkeit des abfließenden Wassers vom Markkleeberger See und der geringen Fließbewegung muss davon ausgegangen werden, dass sich eine üppige Unterwasservegetation ausbilden wird. Am Beispiel des KarlHeine-Kanals in Leipzig zeigt sich, dass diese dichten Bestände eine wassertouristische Nutzung erschweren. Die Gestaltung einer entsprechend tiefen Fahrrinne (> 1,0 bis 2,0 m) hält das Wachstum des ÄhrigenTausendblattes nicht auf, da es in der Lage ist, selbst aus bis zu 4 m tiefen Wasser bis an die Wasseroberfläche empor steigen zu können. Die Fahrrinne zu vertiefen (Stauziel von 113,00 m NHN beträgt diese ca. 1,3 m) hemmt keine Verkrautung. Bei der Initialbepflanzung mit geeigneten Uferstauden und Seggenarten ist darauf zu achten, dass tiefwurzelnde und in das Gewässer hineinwachsende Röhrichte (z.B. Schilf / Phragmites sp.) nicht zur Ausbreitung gelangen und statt dessen Flachwurzler wie z.B. Wasserschwertlilie (Iris pseudacoras) Verwendung finden. Wasserbau Im Zusammenhang mit der technischen Ausstattung der Schleuse ist darauf zu achten, dass die Ausstattung der Schleuse mit dem Kriterienkatalog zur einheitlichen Gestaltung und Ausstattung der wassertouristischen Anlagen im Gewässerverbund des Leipziger Neuseenlandes im Einklang steht. Der Kriterienkatalog dient als Grundlage für Bauherren künftig zu errichtender wassertouristischer Anlagen des Gewässerverbundes des Leipziger Neuseenlandes. Erfahrungen aus dem Bau bereits bestehender wassertouristischer Anlagen und technische Neuerungen sollten einfließen und berücksichtigt werden. Ziel dieses Kataloges ist es, für die im Gewässerverbund zu errichtenden wassertouristischer Anlagen eine einheitliche technische Ausstattung und Gestaltung - möglichst unter Verwendung baugleicher Teile – anzustreben und dadurch Synergieeffekte in der Unterhaltung der Anlagen – z.B. durch Bündelung von Wartungs-, Bewirtschaftungs- und Reparaturaufgaben – zu schaffen. Dadurch können Kostenvorteile erzielt und ein effizienter Betrieb der Anlagen gewährleistet werden. Weiterhin sollen einheitliche Bedienungsvorgänge und die regionsspezifische Gestaltung der Anlagen den künftigen Nutzern das Passieren der Anlagen erleichtern und einen hohen Wiedererkennungswert innerhalb des Gewässerverbundes generieren, d.h. dem Nutzer wird mit der Bedienung der ersten Anlage die Funktionsweise aller anderen Anlagen verdeutlicht. Pleißewasser ist mit Fe-Gehaltenges zwischen 3 und 5 mg/l sehr pigmentiert. Der Betrieb der Schleuse Connewitz seit dem Jahr 2011 zeigt, dass die mineralischen Wasserinhaltsstoffe und darüber hinaus auch das Geschwemmsel der Pleiße einen erhöhten Aufwand des Betriebes einer Schleuse bedeuten. Insbesondere die Ablagerungen des Eisenockers lässt die Mess- und Sicherheitstechnik auf Grund von Belägen schnell verschleißen. Auf optische Sensoren unterhalb des Wasserspiegels sollte daher gänzlich verzichtet werden. In Folge der permanenten Entnahme von Wasser oberhalb des agra-Wehres (Beaufschlagung Schleuse und Mühlpleiße) auch außerhalb der Bootssaison (Aalabstieg) ist sowohl ein geeigneter Treibgutabweiser als auch ein Grobrechen (Stababstand 150 mm) vorzusehen. Schleuse - Korrosion Die Betonaggressivität des Grundwassers wurde als Bestandteil der Baugrunderkundungen beprobt und gemäß DIN 4030-1 bewertet. Aufgrund des gemessenen Sulfatgehaltes und Gehalt an kalklösender Kohlensäure wird das Grundwasser im gesamten Baubereich als betonangreifend (Expositionsklasse XA 3) eingestuft. Da alle Verschlüsse am Ober- und Unterhaupt der Stemmtore als geschweißte Stahlkonstruktionen ausgeführt werden, sollte auf Grund der hohen Salzbelastung des Tagebauwassers auch ein besonderes Augenmerk auf die Korrosionsbeständigkeit der Stahlkonstruktion/Abrostungszeiten gelegt und diese berücksichtigt werden. Vor allem die mittlere Loch- und Flächenkorrosionen sollten bei der Auswahl der wasserwirtschaftlchen Steuerelemente Beachtung finden. Schleuse - Geländergestaltung Das derzeitig geplante Geländer orientiert sich an dem Geländer Probsteisteg. Erfahrungen an der Schleuse Connewitz haben gezeigt, dass zur Gewährleistung einer TÜV-gerechten Ausführung die Geländer gemäß RIZ, vorzugsweise GEL 4, in Verbindung mit ZTV-ING - Teil 8, erstellt werden sollten. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind daher alle Geländer nachweislich mit dem TÜV abzustimmen und falls erforderlich Seite 11 anzupassen. Schleuse - Dammbalkensystem Das Dammbalkensystem ist mit dem zukünftigen Betreiber nachweislich abzustimmen und falls erforderlich im Rahmen der Ausführungsplanung an dessen Belange anzupassen. Schleuse - Sicherheitsausrüstung Zur Gewährleistung einer TÜV-gerechten Ausführung ist die Sicherheitsausrüstung (z. B. Schlagleisten, Lichtschrauben etc.) nachweislich mit dem TÜV abzustimmen und falls erforderlich im Rahmen der Ausführungsplanung anzupassen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin Anlagen 1. Historische Fotografie Ufermauer und wasserseitige Gartenbrüstung Vollhardstr. 4 2. Historische Fotografie Dölitzer Wassermühle und Mühlpleiße von Norden 3. Fotografie des Istzustandes der östlichen Ufermauer und der westlichen Ufermauer 4. Grundriss der Dölitzer Wassermühle (aus: M. Förch, Die Dölitzer Wassermühle, Leipzig [2014], Bd. 2 S. 20) 5. Historische Fotografie Torhaus Dölitz 6. Fotografien von 2009 und 2014 vom westseitigen Uferbereich vor dem Torhaus 7. Plan aus Gartendenkmalpflegerischer Zielstellung vom 31.7.2008 (D. Seelemann, K. Haberkern) Verteiler: 23, 36, 41, 63, 66, 67, 61.11, 61.13 Seite 12