Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1333047.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
01.11.17, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04997
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planfeststellungsverfahren "Schifffahrtskanal
Markkleeberger See - Pleiße (Wasserschlange)"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Vorberatung
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum
Planfeststellungsverfahren „Schifffahrtskanal Markkleeberger See – Pleiße
(Wasserschlange)“.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig ist von der Landesdirektion Sachsen als verfahrensführender Behörde
aufgerufen, als Trägerin öffentlicher Belange zum Planfeststellungsverfahren
„Schifffahrtskanal Markkleeberger See – Pleiße (Wasserschlange)“ Stellung zu nehmen.
Antragsteller des Verfahrens ist der Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig, in
welchem die Stadt Leipzig Mitglied ist. Als solches begrüßt die Stadt Leipzig die Maßnahme
ausdrücklich und hat dazu alle Verbandsbeschlüsse unterstützt. Zweck des Verfahrens ist
es, die Planungen für den Bau einer schiffbaren Gewässerverbindung zwischen dem
Markkleeberger See und der Pleiße (Wasserschlange) fortzuführen, da die Kleine Pleiße aus
gewässermorphologischen und ökologischen Gesichtspunkten für eine Bootsnutzung nicht
geeignet ist. Die Wasserschlange stellt einen Schlüsselkurs (Kurs 5) des wassertouristischen
Nutzungskonzeptes der Stadt Leipzig von 2007 zur Anbindung des südlichen Teils des
Neuseenlandes an die Stadt Leipzig dar. Die Gewässerverbindung ist zudem eine
Maßnahme erster Priorität im Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzept (TWGK), zu
welchem sich die Stadt Leipzig mit Ratsbeschluss vom 24.8.2016 (Vorlage Nr. VI-DS02249-NF-01) bekannt hat. Mit Realisierung des Vorhabens wird die schiffsverkehrliche
Verbindung zwischen dem Herzstück des Gewässerverbundes, dem Stadthafen Leipzig, und
dem Markkleeberger sowie dem Störmthaler See realisiert. Damit wird ein weiterer Kurs
verkehrswirksam, das bootsgängige Gewässernetz erweitert und andere Kurse (z. B. Kurs 1
zwischen Stadthafen Leipzig und Zwenkauer See) ergänzt bzw. entlastet.
Das Projekt umfasst folgende Kernpunkte:
Schaffung einer schiffbaren Verbindung zwischen Pleiße und Markkleeberger See zur
Hochwasserregulierung des Markkleeberger- und Störmthaler Sees
Anbindung der Kleinen Pleiße an die Mühlpleiße
Vertiefung der Mühlpleiße
Veränderung der Wehranlage Dölitzer Wassermühle (Entfernung der Staustufe und
Errichtung eines Pansterrades zum Weiterbetrieb der Mühle)
Das Stadtgebiet Leipzig ist räumlich von der Wasserschlange nahezu nicht betroffen.
Allerdings hat das Vorhaben indirekte Auswirkungen auf Leipziger Flur, insbesondere:
Das Vorhaben tangiert die Planungen für eine Tieferlegung der B 2 im agra-Park. Der
Stadtrat hatte mit Beschluss Nr. RBV.-652/11 vom 19.01.2011 den OBM beauftragt,
sich auf Bundes- und Landesebene für die Tieferlegung der B 2 einzusetzen. Die
Realisierung beider Vorhaben kann nur durch eine enge Abstimmung der derzeit in
unterschiedlichen Phasen befindlichen Planungen erfolgen.
Mit Realisierung des Kanals ist eine Vertiefung der Mühlpleiße verbunden, um die
Kleine Pleiße hydraulisch wirksam an die Mühlpleiße anzubinden.
Die Absenkung hat Auswirkungen auf die Wasserzuleitung zum agra-Teich, die
Dölitzer Wassermühle, das Torhaus Dölitz, den Grundwasserstand sowie die
Uferböschungen, die Sohle und die Lebensräume entlang der Mühlpleiße.
Mit Errichtung der Wasserschlange wird der bestehende Wasserknoten zukünftig
erweitert (Bootskanal, Mühlpleiße, Kleine Pleiße und Pleiße).
Die o.g. Auswirkungen machen es notwendig, die Planungen für die Wasserschlange eng
mit den berührten verkehrlichen, naturschutzfachlichen, wasserrechtlichen sowie
denkmalschutzbezogenen Belangen abzustimmen, um Eingriffe zu minimieren und die
etwaige Tieferlegung der B2 (Untertunnelung) sowie Denkmäler, Gewässer und
Lebensräume im agra-Park nicht zu gefährden. Dazu sollen das laufende
Planfeststellungsverfahren sowie die anschließenden Planungsschritte dienen.
Wichtigste Inhalte der Stellungnahme der Stadt Leipzig sind folgende Forderungen:
3/4
-
Die Gewässerverbindung ist so vorzubereiten und zu realisieren, dass die
Tieferlegung der B 2 realistisch möglich ist.
Zukünftiger Umgang mit den Unterlagen zum Scopingverfahren zur Einschätzung
der Umweltauswirkungen, welche mittlerweile 8 Jahre alt sind.
Durchführung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung gemäß § 45 VII
BNatSchG sowie Stellen eines Antrags auf Befreiung von den Verboten der
Landschaftsschutzgebietsverordnung.
Weitere Berücksichtigung betriebsbedingter Störungen insbesondere auf die Tierwelt
aufgrund des Bootsverkehrs.
Weitere Untersuchungen zu Auswirkungen auf Grundwasserstände.
Hinweis zu einer alternativen Einmündung der Kleinen Pleiße in die Mühlpleiße,
unterhalb des Zulaufs zum agra-Teich, zur Sicherung des derzeitigen Wasserstands.
Vorlage eines plausiblen, mit dem künftigen Betreiber abgestimmten
Steuerungskonzeptes des erweiterten Wasserknotens
Erbringung von Gutachten und Nachweisen, ob und welche negativen Auswirkungen
die Wasserspiegelabsenkung der Mühlpleiße auf die Fundamentierung des
Torhauses Schloss Dölitz, des Inspektorenhauses und des Mühlenhauptgebäudes
der Wassermühle Dölitz hat.
Hinweis:
Auf Anfrage hat das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig aus naturschutzbehördlicher
Sicht bereits am 09.10.2017 eine Stellungnahme zum Vorhaben an die Landesdirektion
Sachsen gesendet. Die Inhalte der Stellungnahme sind in dieser Stellungnahme unter
„Untere Naturschutzbehörde“ nochmals inhaltsgleich aufgeführt.
Anlagen:
Stellungnahme inkl. 7 Anlagen Denkmalschutz
Lageplan
4/4
Postanschrift: Stadt Leipzig 04092 Leipzig
Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau
Landesdirektion Sachsen
09105 Chemnitz
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom
L42-0522/638/7
Unser Zeichen
wo/de
Telefon/Telefax
0341 123-4811/
0341 123-4805
E-Mail
dezernat6@leipzig.de
Datum
11.2017
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planfeststellungsverfahren „Schifffahrtskanal Markkleeberger
See – Pleiße (Wasserschlange)“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Schreiben vom 24.08.2017 erhielt die Stadt Leipzig von der Landesdirektion Sachsen die Unterlagen zum
Planfeststellungsverfahren „Schifffahrtskanal Markkleeberger See – Pleiße (Wasserschlange)“ mit der Bitte um
Stellungnahme. Die Stadt Leipzig hat folgende Bedenken und Hinweise zu diesem Verfahren:
Hinweise vorab:
Dieses Schreiben wird mit Gremienvorbehalt verschickt.
Auf Anfrage hat das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig aus naturschutzbehördlicher Sicht bereits am
09.10.2017 eine Stellungnahme zum Vorhaben an die Landesdirektion Sachsen gesendet. Die Inhalte der
Stellungnahme sind in dieser Stellungnahme unter „Untere Naturschutzbehörde“ nochmals inhaltsgleich
aufgeführt.
Generelle Hinweise
Das Vorhaben „Wasserschlange“ hat ggf. Auswirkungen auf die Ausbauplanungen zur Bundesstraße B 2 mit
der von der Stadt Leipzig und der Stadt Markkleeberg favorisierten Tunnelvariante im Bereich des agra-Parks.
Zudem hat das Vorhaben deutliche Auswirkungen auf die Mühlpleiße (Absenkung des Wasserspiegels) und
daraus resultierend auf Denkmäler und Gewässer (insbesondere Dölitzer Wassermühle, agra-Teich) im agraPark. Das Vorhaben Wasserschlange ist daher derart zu planen und zu realisieren, dass die Tieferlegung der
B 2 in Tunnellage sowie die Gewässer und Denkmäler im agra-Park nicht gefährdet werden.
Die vorgelegten Unterlagen weisen insbesondere hinsichtlich wasserbezogener und naturschutzfachlicher
Belange zahlreiche Mängel auf, welche im Weiteren detailliert dargestellt werden. Die Unterlagen sind
entsprechend zu überarbeiten und den zuständigen Behörden erneut zur Prüfung vorzulegen. Nach
derzeitigem Sachstand können erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteil der Natura 2000Gebiete, insbesondere durch die zu prognostizierenden betriebsbedingten Störungen, daher nicht
ausgeschlossen werden. Aussagen erfolgen ausschließlich für Projektwirkungen innerhalb des Stadtgebietes
Leipzig.
Neues Rathaus – Martin-Luther-Ring 4 - 6 – 04109 Leipzig
Bürgertelefon: +49 341 123-0 – Internet: www.leipzig.de
1. Verkehr
Die vorliegende Planung der Gewässerverbindung steht in enger Wechselwirkung zur Trasse der
Bundesstraße 2 im Bereich der agra und damit zur begonnenen Planung des Freistaats Sachsen/Landesamt
für Straßenbau und Verkehr (LASuV) – Niederlassung Leipzig. Für den Ersatz der agra-Brücken der B 2 wurde
vom LASuV eine Vorplanung mit Brückenvariante und Tieferlegungsvarianten erarbeitet und dem Sächsischen
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vorgelegt. Mit diesen Planungsvarianten wurde die
Machbarkeit einer Tieferlegung der B 2 im Bereich der agra gezeigt, jedoch ergibt sich auch, dass in den
weiteren Planungsphasen des vorliegenden Vorhabens zur Gewässerverbindung eine enge Abstimmung mit
den Planungen zur B 2 notwendig ist. Aus Sicht der Stadt Leipzig ist es daher erforderlich, die
Gewässerverbindung so vorzubereiten und zu realisieren, dass eine Tieferlegung der B 2 realistisch möglich
ist.
Zu II. Erläuterungsbericht
Die Aussagen in Punkt 5.2.2 sollten dahingehend korrigiert und präzisiert werden, dass weitere vertiefende
Abstimmungen mit den Planungen des Freistaats zur Tieferlegung der B 2 erforderlich sind und durchgeführt
werden, um eine Machbarkeit beider Vorhaben – Gewässerverbindung und Tieferlegung der B 2 – zu
gewährleisten. Die Planungsvarianten sollten aktuell beim Freistaat abgefragt und in den Vorhabensplänen
nachrichtlich eingetragen werden.
Zu IV.2. Karten, Pläne und Zeichnungen zur Fachplanung Markkleeberger Wasserschlange
Lageplan Nord Wasserschlange
Die angegebenen Höhen für die Fahrbahnoberkante B 2 und die Konstruktionsoberkante Düker sollten
eindeutiger bezeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Für die Variante agra-Tunnel im Zuge der
B 2 sollten die Rampenlänge und die Rampenneigung entsprechend dem aktuellen Planungsstand angegeben
werden.
Regelquerschnitt Wasserschlange
Es ist ein zusätzlicher Regelquerschnitt im Bereich der Querung der Wasserschlange unter der B 2 zu
erstellen, wo die vorhandene Brückenunterkante am niedrigsten ist. Dabei sind für die Variante agra-Tunnel im
Zuge der B 2 die Rampenneigung sowie die Fahrbahnoberkante und die Konstruktionsunterkante der
geplanten Brücke (bei Absenkung der B 2) entsprechend dem aktuellen Planungsstand anzugeben.
Längsschnitt Wasserschlange Blatt 1
Analog der Forderungen zum zusätzlichen Regelquerschnitt ist der Längsschnitt so zu erweitern, dass er den
Bereich der vorhandenen Brücke der B 2 über die vorhandene Mühlpleiße/künftige Wasserschlange mit
umfasst. Dabei ist für die Variante agra-Tunnel im Zuge der B 2 die Fahrbahnoberkante und die Konstruktionsunterkante der geplanten Brücke (bei Absenkung der B 2) entsprechend dem aktuellen Planungsstand
anzugeben.
2. Umweltschutzbelange
Umweltverträglichkeitsstudie
Die Festlegung des Untersuchungsraumes und der Methodik soll am 18.06.2009 (S. 6 unten) stattgefunden
haben. Ein Anhang mit den am Termin Beteiligten und das Festlegungsprotokoll fehlen. Es soll festgelegt
worden sein, dass sich die Methodik nach den Vorgaben des Merkblattes zur UVS in der Straßenplanung von
2001 orientieren soll!
Seit dem Scopingtermin sind mittlerweile mehr als acht Jahre vergangen. Da sich zahlreiche
Rahmenbedingungen für diesen äußerst sensiblen Raum sowohl in rechtlicher (u. A. RL 2011/92/EU i. V. m.
RL 2014/52/EU, UVPModG) und tatsächlicher Hinsicht (z. B. Neubau der B 2) verändert haben, hätte ein
neuer Scopingtermin durchgeführt werden müssen, bevor der Antrag auf Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens gestellt wurde. (Unterlagen von Ende April 2017, wann wurde der Antrag
gestellt?).
Mögliche kumulative Auswirkungen mit dem geplanten Neubau der B2 (Untertunnelung im Bereich des AgraGeländes) fehlen.
Seite 2
Untere Naturschutzbehörde
Im Stadtgebiet befinden sich die Mühlpleiße, ein nur sehr kleiner Bereich der Kleinen Pleiße sowie die nach
Norden führenden Fließgewässer, insbesondere die Pleiße. Der geplante Bootskanal selbst und der
überwiegende Anteil der Kleinen Pleiße befinden sich im Landkreis Leipziger Land außerhalb des
Stadtgebietes Leipzig.
Die Kleine Pleiße wird im Bereich des Stadtgebietes nicht verändert, so dass diesbezügliche erhebliche
Beeinträchtigungen nicht zu prognostizieren sind.
Im Verlauf der Mühlpleiße erfolgt eine Sohlvertiefung und -verbreiterung bis zum Wehr an der Dölitzer Mühle
(auf einer Länge von 1.132 m, Abtragsstärke 0,1 - 1,1 m), wo der Abtrag des Fachbaums am Wehr geplant ist.
Durch die Sohlvertiefung und -verbreiterung auf einheitlich mindestens 5,5 m kommt es zu einer Nivellierung
der Sohlstruktur, lokale Kleinstrukturen gehen verloren. Aktuell zeichnet sich die Mühlpleiße abschnittsweise
durch Steilufer, flache Vorländer, Totholzstrukturen und Reste von Uferverbau aus (Struktur recht kleinräumig
wechselnd). Das Makrozoobenthos wird durch die Sohlverbreiterungen und Abträge der Sohle bis 1,1 m
Stärke in starkem Maße baubedingt beeinträchtigt. Es ist davon auszugehen, dass eine Regeneration erst
mittelfristig wieder möglich ist, wobei sich die Artenzusammensetzung aufgrund der vorherigen Verluste und
des Sohlumbaus insgesamt verändert. Betroffen sind neben der Libellenfauna u. a. Großmuscheln, die im
März 2015 im Zuge einer temporären Wasserspiegelabsenkung durch die untere Wasserbehörde
nachgewiesen wurden. Durch die Vertiefung der Mühlpleiße wird zudem der Übergang vom Gewässer zum
Umfeld erheblich verändert, das Gewässer wird vom Umfeld stärker isoliert.
Die Mühlpleiße ist gemäß Kataster der Stadt Leipzig ein gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG
(Nr. 44340.F: naturnahe Bereiche fließender Gewässer). Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Von den Verboten kann auf Antrag eine
Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Ausgeglichen ist
eine Beeinträchtigung, wenn im konkreten Fall ein gleichartiger Biotop mit naturräumlichem Bezug zum Ort der
Beeinträchtigungshandlung entsteht. Unter einem gleichartigen Biotop ist ein Biotop vom selben Biotoptyp zu
verstehen, der in den standörtlichen Gegebenheiten und der Flächenausdehnung mit dem zerstörten oder
beeinträchtigten Biotop im Wesentlichen übereinstimmt. Ferner muss wahrscheinlich sein, dass sich in
absehbarer Zeit ein in seiner biologischen Funktion etwa gleichwertiger Biotop entwickeln kann. In der UVS
wird prognostiziert, dass es durch die geplanten Maßnahmen insgesamt zu einer Verbesserung der
Gewässerstrukturparameter kommen wird. Im LBP wird hierzu ausgeführt: K1: punktuelles Einbringen von
besonderen Strukturen: Totholz, abschnittsweises Einbringen von sandig-kiesigem Substrat zur Erhöhung der
Substratdiversität; K2: abschnittsweises Einbringen besonderer Uferstrukturen: Steilwände (Nistwände),
abschnittsweise Anreicherung des Uferbewuchs: Setzen von Erlen am Böschungsfuß; K3: abschnittsweise
Gewässerquerschnittsveränderungen (Wechsel von Einengung und Ausbuchtung). Dieser Ausgleich ist jedoch
nicht hinreichend nachgewiesen, insbesondere da bereits aktuell eine recht kleinräumig wechselnde
Strukturvielfalt besteht und für die avisierten Maßnahmen keine Ausführungsplanung vorgelegt wurde, die die
Aufwertungsmaßnahmen hinreichend präzisiert.
Aussagen zur zukünftigen Gewässerunterhaltung (Sicherung des Abflussvolumens), die mit Eingriffen
verbunden sein kann, fehlen in den naturschutzfachlichen Unterlagen.
Durch die Anbindung des Markkleeberger Sees an die Pleiße ist davon auszugehen, dass ein Teil der Kanuten
die Mühlpleiße befahren wird, wodurch sich betriebsbedingte Auswirkungen ergeben. Der pleißenahe Bereich
des Mühlgrabens ist als Habitat des Eisvogels zu betrachten (stadtweite Eisvogelkartierung im Auftrag der
Stadt Leipzig, Dr. Meister 2014). Dies wird in den naturschutzfachlichen Unterlagen jedoch nicht thematisiert
und bewertet.
Betroffen durch die Sohlveränderung in der Mühlpleiße ist die Grüne Keiljungfer (Art der Anhänge II und IV der
FFH-Richtlinie). Hierzu in der UVS (S. 112):
"Betroffen ist hier die Libellenart Grüne Flussjungfer (Anhang II der FFH-RL). Im Ergebnis der 2016 an der
Mühlpleiße durchgeführten faunistischen Untersuchungen wurden wenige Exuvien nachgewiesen. Damit ist
von Larvenvorkommen im Sohlbereich auszugehen (die Larven entwickeln sich bis zum Schlupf im
Sohlsediment) Die Larven dürften durch Verdriftung aus der Pleiße eingetragen werden. Eine originär
bodenständige Population ist im Vorhabenbereich der Mühlpleiße aufgrund der starken Verschattung nicht zu
erwarten. Bei einer Sohlvertiefung (Sedimentberäumung) ist von einem Verlust dieser Larven auszugehen, da
es keine sicheren Methoden gibt, sie aus dem Sediment zu bergen."
Diese artenschutzrechtliche Betroffenheit wird im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auch eingeräumt. Somit
ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG durchzuführen, in der
nachgewiesen werden muss, dass zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
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einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art vorliegen und dass keine zumutbaren Alternativen gegeben
sind. Ausführungen, die belegen, dass Alternativen, die ohne eine Sohlvertiefung der Mühlpleiße auskommen,
nicht möglich sind, um das Wasser aus dem Markkleeberger See ableiten zu können, fehlen jedoch.
Außerdem fehlen Ausführungen über die Gründe des öffentlichen Interesses (die zudem zwingend sein
müssen und die gegenüber den artenschutzrechtlichen Belangen überwiegen müssen), zumal hinsichtlich der
betriebsbedingten Auswirkungen der Anstieg des Bootsverkehrs auf den Leipziger Gewässern nicht
thematisiert wird.
Im Nahbereich der Mühlpleiße wurden Brutplätze des Waldkauzes und des Grauspechtes nachgewiesen (so
auch in der Natura 2000-VU und im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beschrieben). Als
Vermeidungsmaßnahme wird vorgeschlagen:
"Im Nahbereich (ca. 100 m Entfernung zum Höhlenbaum) sind lärmintensive Arbeiten im Zeitraum von Ende
Februar bis Mitte April aus-zusetzen, sofern die Brutplätze besetzt sind. Eine diesbezügliche Überprüfung
erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung jeweils im zeitigen Frühjahr."
Dies ist jedoch unzureichend, da die empfindlichen Brutzeiten der beiden Arten deutlich länger andauern als
bis Mitte April. Die Bauarbeiten müssen daher bis zum Ende der Brutzeit der beiden Arten ausgesetzt werden,
damit ein Abbruch der Bruten sicher verhindert werden kann.
Durch die mit der Vertiefung der Sohle der Mühlpleiße verbundene Grundwasserabsenkung sind mögliche
Schäden an Baumbeständen zu untersuchen. In der UVS (S. 66 ff) erfolgen hierzu teils widersprüchliche
Aussagen –
"In Bereichen, in denen die Auffülle aus mittel bis schwach schluffigen Sanden und Kiesen besteht, die nur
eine mittlere bis geringe nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum aufweisen, wirkt sich die mit der
Grundwasserabsenkung einhergehende Abnahme des kapillaren Aufstiegs in den Wurzelraum sehr viel
stärker auf das verfügbare Bodenwasser aus. An diesen Standorten kann es mit dem Absinken des
Grundwassers unter den Grenzflurabstand (Tiefenlage des Grundwassers, bis zu der noch eine für das
Pflanzen-wachstum wirksame Wassermenge kapillar in den effektiven Wurzelraum aufsteigt) zu einer
erheblichen Einschränkung der Transpiration kommen... Insgesamt dürften die Veränderungen des
Bodenwasserhaushaltes nicht zu nachhaltigen Schäden an der Gehölzvegetation führen. Schäden könnten an
Standorten mit sandigen Auffüllungen auftreten, die aktuell von nennenswertem kapillaren Aufstieg aus dem
nahen Grundwasser profitieren, bei sinkendem Grundwasser und fehlender Auelehmschicht aber gänzlich von
der Versorgung aus dem Grundwasser abgeschnitten werden. Die vorliegenden Daten zeigen keine solche
Situation, ein kleinflächiges Vorkommen kann aufgrund der hier zur Verfügung stehenden Daten (Punktdaten)
jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden."
- so dass die tatsächliche zu prognostizierende Betroffenheit schwer einschätzbar ist. „ Aus dem Längsschnitt
Mühlpleiße (Plan 80-20-010) ergibt sich zudem, dass die Wasserspiegel- und Grundwasserabsenkung mehr
als die in den naturschutzfachlichen Unterlagen angegebenen 50 cm betragen wird (Ist-Wasserstand an der
Wassermühle beträgt 112,70 m). Im unmittelbaren Nahbereich der Mühlpleiße stocken mehrere höhlenreiche
Einzelbäume als gesetzlich geschützte Biotope.
Da die Mühlpleiße vorhabensbedingt direkt an die Kleine Pleiße angeschlossen wird, wird sich die Sulfatfracht
in diesem Gewässer deutlich erhöhen. Dies kann sich negativ auf die aquatische Fauna auswirken, z. B. die
Großmuscheln (Sulfat ist aggressiv gegenüber Kalk [Muschelschalen]), Diese mögliche Gefährdung wird in
den naturschutzfachlichen Unterlagen nicht thematisiert.
In den Planunterlagen wird das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) als Rahmenbedingung für die
Gewässernutzung bezeichnet. Es ist jedoch darauf hinzuwiesen, dass das WTNK lediglich eine informelle
Planung ohne rechtliche Verbindlichkeit darstellt.
Hinsichtlich des LSG "Leipziger Auwald" finden die gravierendsten Eingriffe (Bau des Bootskanals) nicht
innerhalb des Stadtgebietes statt. Im Bereich der insgesamt 3.000 m² umfassenden Rodungsbereiche fallen
jedoch 72 Bäume innerhalb des Stadtgebietes Leipzig (Tabelle 8 LBP). Durch die Grundwasserabsenkung
entlang der Mühlpleiße ergibt sich zudem eine weitere erhebliche Beeinträchtigung, wenn LSG-prägende
Bäume durch Austrocknung geschädigt werden sollten (s. o.). Es ist zwar richtig, dass durch die
Wasserschlange die wassertouristische Nutzung verstärkt wird (Kap. 4.1.2 LBP), in § 3 Nr. 2 Pkt. 9 der LSGVerordnung wird jedoch auf das landschaftsverträgliche Maß der Nutzung fokussiert. Dieser Aspekt wird im
LBP nicht berücksichtigt. Insgesamt ist für das Vorhaben ein Antrag auf Befreiung von den Verboten der LSGVO unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen zu stellen.
Die Wasserschlange wird als notwendig erachtet, um den sog. Kurs 5 des WTNK, die Verbindung vom
Stadthafen Leipzig zum Markkleeberger und Störmthaler See, durchgängig befahrbar zu machen. Somit wird
sich als betriebsbedingte Auswirkung des Vorhabens die Anzahl der Boote zwischen Markkleeberger See und
dem Stadthafen deutlich erhöhen. Für den Bereich zwischen agra-Wehr und Markkleeberger See werden 200
Bootsbewegungen pro Tag prognostiziert (gemäß WTNK-Schätzung). Die UVS (S. 38) geht von einer
Schleusung von 80 - 120 Leipzig-Booten und Kanus aus. Betroffen sind in direkter Folge auch die
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Fließgewässer im Stadtgebiet Leipzig, insbesondere die Pleiße und das Elsterflutbett. In direkter Verbindung
zur Pleiße steht zudem der Floßgraben, für den eine weitere Nutzungsintensivierung ebenfalls zu
prognostizieren ist (Gewässerverbindung Markkleeberger See - Cospudener See). Die mit dem Bootsverkehr
einhergehenden betriebsbedingten Störungen insbesondere auf die Tierwelt bleiben in den
naturschutzfachlichen Unterlagen jedoch völlig unberücksichtigt. Die Pleiße ist Bestandteil des EUVogelschutzgebietes (SPA) "Leipziger Auwald" und ist Bruthabitat u. a. des Eisvogels. Der Floßgraben
beinhaltet u. a. die vermutlich höchste Eisvogeldichte ganz Sachsens. Zudem sind Pleiße und Floßgraben
Bestandteil des FFH-Gebietes "Leipziger Auensystem" mit u. a. Beständen der Grünen Keiljungfer. Erhebliche
Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der Natura 2000-Gebiete durch die zu prognostizierenden
betriebsbedingten Störungen lassen sich daher nicht ausschließen.
Untere Wasserbehörde
Die Unterlagen zum o. g. Verfahren sind zu wichtigen wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Fragen zu
vertiefen und können für diese Fragestellungen nicht abschließend beurteilt werden.
Durch die Planungen, insbesondere durch das Teilprojekt Anbindung Kleine Pleiße an Mühlpleiße und
Anpassung der Mühlpleiße, wird in drei rechtsgültige Wasserrechte eingegriffen:
wasserrechtliche Entscheidung vom 05.01.2012 (Aktz. 36.01-36.10.79 EO-29-11) zur Genehmigung
des Zulaufbauwerks und die Erlaubnis zur Wasserentnahme aus der Mühlpleiße zum Befüllen des
Kleinen agra-Teichs.
wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines unterschlächtigen Wasserrades an der Dölitzer
Wassermühle vom 23.06.2003 (Aktz. 36.02-36.10.79 GA-10-03)
wasserrechtliche Erlaubnis zum dauerhaften Anstauen der Mühlpleiße am Wehr der Dölitzer
Wassermühle auf 112.70 m ü. NN vom 20.08.2009 (Aktz. 36.02-36.10.10/EO 23/09)
Sollte die beantragte Maßnahme („Wasserschlange“) planfestgestellt werden, so sind die genannten
Wasserrechte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entsprechend zu ändern bzw. entsprechende
Maßnahmen zur Nutzung der o. g. Anlagen festzulegen.
Unklar ist derzeit die wasserrechtliche Regelung der Zuflüsse zur Mühlpleiße. Diese werden über das
Entnahmewehr am agra-Wehr betrieben, durch die Landestalsperrenverwaltung (LTV) und im
Zuständigkeitsbereich der Wasserbehörde des Landkreises Leipzig geregelt. Ursprünglich wurde der Bau des
agra-Wehres und des Zulaufwehres zur Mühlpleiße im Rahmen der wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung
vom 28.06.1972 zur Verlegung der Pleiße III BA geregelt. Hier wurde die Erstellung einer Betriebsanweisung
für das Zulaufwehr zur Mühlpleiße gefordert. Ob diese existiert oder nicht, ist uns jedoch nicht bekannt. Das
vorhandene Wasserrecht müsste daher grundsätzlich wasserrechtlich verbindlich neu geregelt werden. Dies
kann im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen.
Die Antragsunterlagen sind in folgenden Punkten zu überarbeiten:
1.
2.
3.
Die Variantendiskussion und Ableitung der Vorzugslösung ist nicht ausreichend und nicht
nachvollziehbar beschrieben. Alle betrachteten und untersuchten Alternativvarianten sind ausführlicher
darzustellen und zu erläutern.
Im Teilprojekt Anbindung Kleine Pleiße an Mühlpleiße und Anpassung der Mühlpleiße soll die
Mühlpleiße vertieft werden, der Stau an der Dölitzer Wassermühle wird aufgehoben und damit wird der
Wasserspiegel im Oberwasser der Dölitzer Wassermühle von jetzt 112,70 m ü NN auf 111,65 - 111,26
m ü. NN also i.M. um 1,24 m abgesenkt. Damit ist möglicherweise mit einer erheblichen Auswirkung
auf die Grundwasserstände im Umfeld der Mühlpleiße zu rechnen. In den Antragsunterlagen wird
fehlerhafterweise von einer Absenkung um nur 0,5 m ausgegangen und eine nur geringe Auswirkung
auf die Grundwasserstände und die davon abhängige Flora und Fauna prognostiziert. Dies ist mit den
o. g. Wasserspiegelwerten (festgelegtes Stauziel Dölitzer Wassermühle) anhand eines geeigneten
Grundwassermodells zu untersuchen und zu bewerten. Insbesondere ist hierbei die Reichweite der
Auswirkung der Absenkung im Gewässer für die einzelnen Wasserstände zu untersuchen und die
hieraus resultierenden Beeinträchtigungen darzustellen.
Weiterhin kann das Teilprojekt Anbindung Kleine Pleiße an Mühlpleiße und Anpassung der Mühlpleiße
in der derzeitigen Planungsvariante nicht sicherstellen, dass der Wasserspiegel des 2015 sanierten
kleinen Teichs im agra-Park gehalten werden kann bzw. dass der Teich nicht trocken fällt. Im Rahmen
der Vorberatungen zum Teilprojekt kam von Seiten der Wasserbehörde der Vorschlag, die Kleine
Pleiße erst unterhalb des Abzweigs des Zulaufgrabens zum Teich in die Mühlpleiße einmünden zu
lassen. Dann würde die Sohlvertiefung und Wasserspiegelabsenkung der Mühlpleiße erst unterhalb
des Zulaufgrabens mittels einer fischdurchgängigen Sohlgleite erfolgen. Aus unserer Sicht ist diese
Variante, wenn man nicht pumpen will, die einzig mögliche, um den Erhalt des Teiches
Seite 5
4.
5.
6.
sicherzustellen. Daher ist diese Variante in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und
der Naturschutzbehörde vertieft zu prüfen.
Nicht nachvollziehbar ist, wie der zukünftige „Wasserknoten“ für alle denkbaren Abflussbedingungen
zuverlässig gesteuert werden soll.
Die Steuerung/Wasserbeaufschlagung der Mühlpleiße erfolgt zurzeit nur über ein Regel-organ.
Perspektivisch aber wird die hydraulische Beaufschlagung der Mühlpleiße weitaus komplexer sein.
Folgende Zu- und Abflüsse entstehen: 1. Zufluss vom Oberwasser AGRA -Wehr, 2. Abfluss in die
Bootsschleuse und in der Folge zum Unterwasser AGRA -Wehr, 3. Abfluss in die Aalabstiegsanlage
und in der Folge zum Unterwasser AGRA -Wehr, 4. Abfluss in die „Mühl-pleiße“ am Abschlagbauwerk,
Zufluss vom Bootskanal aus dem „Markkleeberger See“, 6 Zu-fluss aus der „Kleinen Pleiße“ in die
„Mühlpleiße“. Weiterhin sind noch nicht wasserrechtlich verbindlich festgelegte ökologische
Mindestwasserabflüsse für die Kleine Pleiße und Mühlpleiße sicherzustellen. Eine wie in den
Unterlagen geforderte dauerhafte Durchströmung des sogenannten Bootskanals mit dem
vorhandenen Wasserdargebot an Überschusswasser aus den Tagebauseen und der notwendigen
Einhaltung eines ökologischen Mindestwasserabflusses für die Kleine Pleiße ist nachzuweisen. Die
Sicherstellung einer funktionierenden selbständigen Steuerung des „Wasserknotens“ bei allen
Abflussszenarien ist nachzuweisen. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist ein plausibles, mit dem
zukünftigen Betreiber abgestimmtes, Steuerungskonzept vorzulegen.
Es gibt keine Aussagen zu möglichen Auswirkungen der höheren Sulfatbelastung der Mühlpleiße auf
Gewässerorganismen.
Weiterhin ist anzumerken, dass auch am Zulaufwehr Mühlpleiße und am Abschlagwehr vom
Bootskanal zur Mühlpleiße die ökologische Längsdurchgängigkeit herzustellen ist.
3. Belange der Wasserwirtschaft
Steuerung Wasserknoten
Im Zusammenhang mit dem Bau der Wasserschlange gibt es wasserwirtschaftliche Auswirkungen auf die
Mühlpleiße und den agra-Teich mit seiner Zuleitung.
Die Steuerung/Wasserbeaufschlagung der Mühlpleiße erfolgt (gemäß Abbildung 3-1 Erläuterungsbericht)
zurzeit über nur ein Regelorgan. Perspektivisch aber wird die hydraulische Beaufschlagung der Mühlpleiße
weitaus komplexer und auf Grund der vielseitigen Abhängigkeiten der Wasserstände die hydraulische
Steuerung sehr anspruchsvoll sein. Im Besonderen, wenn unter Berücksichtigung der Wasserspiegellagen
auch die drei Betriebszustände Mittelwasser, niedrigster und höchster schiffbarer Wasserstand und der
Betriebszustand der Schleuse (Tal-Bergfahrt) Berücksichtigung finden sollen.
Im Rahmen der Ausführungsplanung ist daher ein plausibles, mit dem zukünftigen Betreiber abgestimmtes,
Steuerungskonzept vorzulegen. Die Steuerung des neu entstandenen Wasserknotens sollte hierbei
zweckmäßigerweise durch den Betreiber der Mönchereischleuse abgedeckt werden. Der Betreiber ist im
Rahmen der weiteren Planungen nachweislich festzulegen.
Des Weiteren sind auf Grund schwankender Abflüsse alle Hubschütze so zu konzipieren, dass eine
reibungslose Handhabung/Steuerung auch bei Frost sichergestellt ist. Im Besonderen betrifft das den
Hubschütz am Abschlagbauwerk Mühlpleiße.
agra-Teich
Im Zusammenhang mit der perspektivischen Absenkung der Mühlpleiße von 113,00 m NHN auf 112,21 m
NHN, dem Sohlabtrag der Mühlpleiße (0,1 – 0,95 m) mit einer Sohlbreite von ca. 5,5 m und dem Wehrrückbau
an der Dölitzer Mühle wird im Weiteren auch der agra-Teich wesentlich betroffen sein.
Der derzeit vorhandene Zulauf zum Teich an Station 3+975 besitzt am Abgang Mühlpleiße eine Grabentiefe
von 112,64 m NHN, welche mit der geplanten Wasserspiegellage in der Mühlpleiße zukünftig nicht mehr
erreicht wird. Bei einem Abfluss der Mühlpleiße (Q = 0,5 m³/s) an Station 3+975 km (Mittelwasserstand von
111,90) spiegelt sich der Teichwasserstand mit dem Wasserstand der Mühlpleiße aus. Der Teichüblauf springt
nicht an.
Die Wasserspiegellage im Teich sinkt, wodurch ein ökologisch notwendiger Wasseraustausch (geringfügiger
Überlauf vom Teich) nicht mehr gewährleistet ist. Die Stauhöhe im agra-Teich von 112,10 m NHN darf, aus
Denkmalsschutz- und gewässerökologischen Gründen, nicht unterschritten werden. Es ist sicherzustellen,
dass der agra-Teich auch bei Niedrigwasser in der Mühlpleiße mit Wasser bespannt werden kann. Eine
technische Lösung mittels Pumpen wird vom Gewässerunterhalter (Amt für Stadtgrün und Gewässer)
abgelehnt.
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Bei einem Durchfluss in der Mühlpleiße von Q = 1,65 m³/s (was noch keinem Hochwasserabfluss entspricht)
wird laut Planung bei einem geplanten Ausgangswasserstand von 112,32 m NHN in der Mühlpleiße ein
höherer Zufluss zum agra-Teich erreicht, der über den Überlaufes des Teiches nicht mehr schadlos abgeleitet
werden kann. Bei größeren Überlaufmengen (> 10l/s aus dem agra-Teich) kommt es bereits zu
Überspülungen der Wege im agra-Park. Aus diesen Gründen ist ein Drosselorgan oder gesteuerter
Durchflussbegrenzer im Zulaufbauwerk zum agra-Teich vorzusehen. Die Höhenkoten an Station 3+975 km
sind für die zu erwartenden Durchflüsse (1 m³/s und 3,5 m³/s) nachzuliefern.
Hinweis Alternativlösung
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer empfiehlt, die Untersuchungen zur Anbindung der Kleine Pleiße
oberhalb des Zulaufes zum agra-Teich an die Mühlpleiße zu vertiefen. Eine derartige Linienführung wurde
bereits 2015 untersucht.
Im Rahmen der Bearbeitung wurde hierbei festgestellt, dass die Maßnahme in die Ökokonto-Maßnahme
"Aufforstung agra-Gelände" eingreift. Die Maßnahme wurde 1999/2000 durch die Stadt umgesetzt
(Abriss/Aufforstung). Die naturschutzfachliche Aufwertung wurde dem Ökokonto I der Stadt Leipzig
zugeordnet. Die erzielte Aufwertung wurde nachfolgend 5 Bebauungsplänen und 6 Einzelbauvorhaben zur
Kompensation zugeordnet. Die Refinanzierung erfolgte bereits vollständig durch die jeweiligen
Kompensationspflichtigen. Infolge dessen wurde festgestellt, dass eine Linienführung, die nicht in die
Kompensationsmaßnahme eingreift, zu bevorzugen wäre.
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schäden im agra-Park im Hochwasserfall, der derzeit nicht
gelösten Problematik der Bespannung des agra-Teiches bei Mittel- und Niedrigwasser sowie dem erheblichen
Eingriff in den schützenswerten Verlauf der Mühlpleiße, stellt der Eingriff in die Kompensationsmaßnahme eine
zu vertiefende Alternative dar. Der Eingriff müsste dann an anderer Stelle und auf Kosten des
Vorhabenträgers wiederum kompensiert werden.
Ufersicherung Mühlpleiße
Hinsichtlich des Sohlabtrages in der Mühlpleiße (Stärken bis zu 1,0 m) sind die Böschungsfußsicherungen
(z.B. Faschinen, Holzeinbau, Spreitlage, Steinschüttung) als Lebendverbau anzuwenden. Ein Totholzverbau
ist auf Grund der Zersetzung der Materialien nicht zu empfehlen. Im Besonderen sollten so genannte
„begrünte Schüttungen“ verwendet werden.
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Profildarstellung der Wasserschlange und der Kleinen Pleiße
Die Unterlage enthält lediglich Regelprofile für die Gewässerverbindung (Wasserschlange). Die Darstellung
der Querprofile zur Wasserschlange sowie zur Anbindung Kleine Pleiße an die Mühlpleiße fehlen und sind im
Rahmen der Ausführungsplanung nachzureichen.
Bauzeitliche Nutzung des agra-Parks
Die öffentlichen Grünflächen der agra sind in ihrer Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal der Garten- und
Landschaftsgestaltung. Insofern ist eine bauzeitliche Nutzung z.B. zur Zwischenlagerung von Baggergut
zwingend im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem Grundstückseigentümer abzustimmen.
4. Eigentumsrechtliche Belange
Gemäß dem beigefügten Flurstücksverzeichnis sind zahlreiche Flurstücke im Eigentum der Stadt Leipzig in
der Gemarkungen Dölitz betroffen, für die bereits im Vorfeld durch die fachverantwortlichen Ämter (Kulturamt,
Amt für Stadtgrün und Gewässer, Verkehrs- und Tiefbauamt sowie Liegenschaftsamt) eigenverantwortlich
dem Vorhabenträger eine Zustimmung für die Inanspruchnahme mit eventuell zu beachtenden Anforderungen
erteilt wurde.
Auf Folgendes wird ergänzend hingewiesen: Für die Flurstücke 5, 10/1, 13/1 und 225/8 sowie für die
Flurstücke 3/4 und 207/2 wurde je ein Erbbaurecht vergeben. Zur vorübergehenden Inanspruchnahme der
betreffenden Flurstücke ist die Zustimmung des jeweiligen Erbbaurechtsnehmers erforderlich.
Die Flurstücke 115/4, 192/2, 192/3, 192/5, 192/7, 192/8 sowie 196a sind Bestandteil des agraVeranstaltungsgeländes. Die Zufahrt und die Nutzung dieser Teilflächen ist vor der Nutzung mit dem Verwalter
des agra-Veranstaltungsgeländes abzustimmen und dessen Maßgaben sind dabei umzusetzen.
5. Kompensationsmaßnahmen
Mit der Umsetzung des Bauvorhabens sind Beeinträchtigungen in die Schutzgüter verbunden, die
ausgeglichen werden müssen. Gemäß den Planunterlagen sollen diese Vor-Ort durch das Einbringen
naturnaher Sohlen- und Uferstrukturen, Schaffung von gewässerrandlichen Feuchtflächen, Neupflanzung von
Gehölzen, Entwicklung von Wiesen im Gewässerrandstreifen auf bisher intensiv genutzten Standorten
(Freiflächen Festplatz, Aufstellplatz und Zuwegungen im Eigentum der Stadt Markkleeberg) sowie
Wegeentsieglung des nicht mehr benötigten Verbindungswegs zwischen der S 46 (Seenallee) und der
Mönchereistraße mit Wiesenansaat in Ergänzung der vorhandenen Weide sowie Erweiterung des
bestehenden Feldgehölzes erbracht werden. Zur vollständigen Kompensation wird angestrebt, einen Anteil
einer Ökokontomaßnahme zuzuordnen, eine zusätzliche Inanspruchnahme städtischer Grundstücke für
Kompensationsmaßnahmen ist zum gegenwärtigen Planungsstand nicht erkennbar.
6. Denkmalschutz (s. auch Anlagen 1-7)
Auf Leipziger Stadtgebiet werden folgende Kulturdenkmale von den vorliegenden Planungen unmittelbar
berührt, sh. Auflistung in der UVS S. 80f:
Anwesen Vollhardtstraße 4, 04279 Leipzig
Anwesen Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig (Dölitzer Wassermühle bestehend aus
Mühle, Obermüllerhaus, Breunsdorfer und Dahlitzscher Fachwerkhaus, Turbine
der Thomasmühle, Wehranlage)
Anwesen Helenenstraße 24, 04279 Leipzig (Schloßareal Dölitz mit Torhaus, Inspektorengebäude, ehemaligem Stallgebäude, Außenanlage u.a. mit translozierten
Apelsteinen)
Allee Helenenstraße 24 zwischen Kriegerdenkmal und Schloßbezirk
Mühlpleiße als technisches Denkmal
agra-Park als Sachgesamtheit mit Baulichkeiten und Parkstrukturen als Gartendenkmal,
Im Dölitzer Holz 20 (ehemals Bornaische Straße 120),
Bodendenkmale und archäologische Relevanzgebiete im gesamten Verlauf der
Mühlpleiße
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Folgende Anpassungmaßnahmen der Mühlpleiße betreffen denkmalpflegerische Belange und bilden
Konfliktpotentiale gemäß UVS Seite 87 und 136f:
(a1) Sohlabtrag der Mühlpleiße mit einer künftigen Sohlbreite von ca. 5,5 m und damit Wasserspiegelabsenkung von durchschnittlich 0,5 m im Verlauf der Mühlpleiße auf dem Abschnitt oberhalb des Dölitzer
Wehres,
(a2) Sicherung des Böschungsfußes durch „ingenieurbiologische Maßnahmen“; Nachpflanzung von
Uferauengehölzen; Wiederherstellung eines geschlossenen Ufergehölzsaumes,
(b1) Wehrrückbau inkl. Bediensteg und Mühlrad an der Dölitzer Wassermühle; Abtrag des Fachbaumes am
Wehr der Mühle, Abbruch der beiden Pfeiler am Wehr etc.
(b2) Anbau eines Pansterrades an das Mühlenhauptgebäude; Neubau eines Betonpfeilers und eines Vorsatzbetons als Auflager für die Antriebsachse des Mühlrades; Betonbauteile mit Oberflächenimitation eines
Quadermauerwerkes,
(c) Abbruch des Steges über die Mühlpleiße
(d) Einbau von Spundwänden an beiden Ufern vor den bestehenden Ufermauern auf Höhe des
Mühlengebäudes; Verblendung der Spundwände mit Natursteinmauerwerk (Rochlitzer Porphyrtuff).
Es sind aus unserer Sicht folgende denkmalpflegerischen Anforderungen zu berücksichtigen:
1. Erdeingriffe und der Abtrag aus der Mühlpleiße, insbesondere zwischen Torhaus und Mühle Dölitz, sind
von einem Facharchäologen des Landesamtes für Archäologie Sachsen zu begleiten. Die Maßnahme
muss im Vorfeld (drei Wochen vorab) mit dem zuständigen Referenten des Landesamtes, Herrn Dr.
Harald Stäuble (Tel.: 0351 – 8926-672, email: harald.stauble@lfa.sachsen.de) abgestimmt werden.
2. Es muss seitens des Zustandsstörers in Zusammenarbeit mit dem Grün-Alternativen Zentrum Leipzig e.V.
„Wassermühle Dölitz“ gutachterlich festgestellt werden, welche Fließgeschwindigkeit für den Betrieb eines
musealen Mahlganges und für die Wiederaufnahme der Stromerzeugung notwendig ist. Daraufhin müssen
das ggf. trogartige Zulaufgerinne und die Größe des Aushängerades (sog. Pansterrad) nebst dessen
Schaufeln konzipiert werden.
Rechtzeitig vor Fertigung des Pansterrades muss eine Werkplanung auf der Grundlage der Aussage eines
Mühlensachverständigen über die baulichen Veränderungen und ggf. notwendige Gerinnebauten im
Vorfeld des Zuflusses zum Pansterrad und dessen Schaufelgröße, über die Mechanik der
Höhenverstellbarkeit (sog. Ziehzeug bzw. Windewerk und Ziehgatter bzw. Ziehpanster), der Einhausung
des Rades etc. der Denkmalschutzbehörde vorgelegt werden.
3. Die Lage des Ausheberades am Mühlenhauptgebäude muss zwingend eine der vorhandenen
längsrechteckigen Öffnungen nutzen. Es muss gewährleistet sein, dass diese Öffnung die für notwendig
befundene Höhendifferenz in der Verstellbarkeit der Welle ausreichend groß ist.
4. Der Herstellung von Sichtbetonpfeilern und eines Auflagers für die Welle direkt vor der denkmalgeschützten Gebäudefassade wird nicht zugestimmt.
4.1. Es muss die Art des gebäudenahen Auflagers noch im Detail ausgehend vom evtl. noch in situ
befindlichen Original-Bestand, ausgehend von Informationen aus Archivunterlagen und/oder von
bauzeitgleichen Analogien des 18. Jahrhunderts einvernehmlich mit den Denkmalfach- und
Schutzbehörde abgestimmt und festgelegt werden; vgl. auch oben zu den Punkten (2.) und (3.).
4.2. Der im Wasser stehende Pfeiler bzw. jene Mauer kann durchaus einen Betonkern aufweisen, muss
aber wie die Spundwände mit Natursteinblöcken oder mit rotem Ziegelmaterial (siehe Bestand vor
Ort) verkleidet werden. Die Verkleidung darf nicht mit Platten oder Riemchen hergestellt werden.
5. Die Mauer auf der westlichen Uferseite mit der Schlupftüröffnung muss erhalten bleiben und während der
Bauvorgänge wirksam vor Beschädigungen geschützt werden.
6. Der Ersatzsteg für den vorhandenen Wehrbediensteg muss an alter Stelle und derart platziert werden,
dass die Verbindung zur Mauerpforte beibehalten werden kann. Dieser Steg muss ein Metallsteg sein, an
dem die zu bergenden technischen Instrumente/Armaturen der alten Wehranlage wieder montiert werden
müssen. Die Metallteile sind abschließend farblich schwarz oder anthrazit (nicht moosgrün) zu behandeln.
7. Dem geplanten Verschütten bzw. Verbauen der östlichen Ufermauer wird nicht zugestimmt.
7.1. Die östliche Ufermauer muss rechtzeitig vor Beginn der Spundwandeinbringung, aber nach
Herstellung der Baufreiheit durch Verrohrung der Mühlpleißewässer, fotogrammetrisch aufgemessen
und dokumentiert werden.
7.2. Dann müssen die Naturstein-Quadersteine, vor allem die mit Inschriften und Jahreszahlangaben,
fachgerecht und vor allem schonend geborgen werden.
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7.3. Nach Errichtung der Spundwand müssen in die ohnehin vorgesehene Verkleidung mit ca. 26 cm
starken Natursteinquadern die geborgenen Originalquader an annähernd der alten Stelle platziert
werden. Die Quader des Schichtmauerwerkes sind paßgenau zu versetzen. Edelstahlanker oder/und
-dübel dürfen in der neuen Vorsatzschale nicht sichtbar sein. Eventuell entstehende, kleinere Fugen
müssen mit Mörtel traditionell geschlossen werden.
8. Die westliche Spundwand, die vor der alten Ziegelwand eingebracht wird, kann sowohl mit den
vorgesehenen Porphyrtuff-Quadern als auch wieder mit roten Ziegeln/Klinkern verkleidet werden.
9. Der Werkplan für alle neuen Wandscheiben, das ist die maßstabgetreue Aufrißzeichnung unter Angabe
des Fugenbildes sowie der Mauerkrone, muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme der Denkmalschutzbehörde zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt werden. Auf der Ost- und auf der Westseite darf
nach Abschluss der Verkleidungs- und Anschüttungsmaßnahmen die jeweilige Spundwand nicht mehr
erfahrbar sein.
10. Es muss der Restbestand der historischen Ufermauer des denkmalgeschützten Anwesens Vollhardtstraße
4 erhalten bleiben. Reparaturen und Ergänzung sind nach der Bauaufnahme mit der
Denkmalschutzbehörde vor Ort abzustimmen.
11. Vor dem Torhaus sollen der gesamte Bauschutt und die angeschwemmten Sedimente beseitigt werden,
so dass die Mühlpleiße wieder direkt an der Hauswand entlangfließt.
12. Teilareale der Freiflächen des Torhaus Dölitz sind bereits für Ersatzpflanzungen vorgesehen und
überplant. Dies betrifft auch die Uferbereiche der Mühlpleiße. Die Planung erfolgte durch ein
Gartenarchitekturbüro und ist im Kulturamt einzusehen. Eine Abstimmung der Planungen mit der
Denkmalschutzbehörde (Herrn R. von Rauchhaupt) ist erforderlich.
13. Es muss im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch den Zustandsstörer gutachterlich untersucht
und nachgewiesen werden, ob die Wasserspiegelabsenkung der Mühlpleiße auf die Fundamentierung des
Torhauses Schloss Dölitz, des Inspektorenhauses und des Mühlenhauptgebäudes der Wassermühle
Dölitz kurz- und/oder langfristig negative Auswirkung hat. Durch Schwund des Auelehms kann es zu
teilweisen Gebäudeabsendungen kommen. Fundamentierte Holzkonstruktionen könnten durch den
Wechsel von feucht-trocken-feucht geschädigt werden. Die Denkmalschutzbehörde muss vom
Untersuchungsergebnis schriftlich informiert werden.
14. Am Torhaus Dölitz dürfen innerhalb der Kronentraufbereiche der Allee keine Abgrabungen, Ablagerungen
oder Befahrungen mit schwerem Gerät erfolgen, auch nicht im Rahmen einer Nutzung als
Baustellenzufahrt oder nach Ausweisung von Baustelleneinrichtungsflächen. Ggf. ist eine Absperrung des
Bereiches der Allee mit ihren Kronentraufen erforderlich. Es wird auf die DIN 18920 – Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - und auf die RAS-LP4 - Richtlinie für die
Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen etc.- hingewiesen.
15. Im Bereich des agra-Parks muss eine Beeinträchtigung des durch ufernahe Gehölze geprägten,
denkmalkonstituierendem Erscheinungsbildes ausgeschlossen bzw. weitestgehend minimiert werden. Für
das Erscheinungsbild relevant ist neben dem Verlauf des Mühlgrabens und der Einstauhöhe darin
insbesondere auch die Uferbefestigung. In den Kronentraufbereichen der ufernahen Altgehölze müssen
ebenfalls Abgrabungen, Ablagerungen und Befahrungen mit schwerem Gerät unterbleiben.
7. Torhaus Dölitz
Die Errichtung der Markkleeberger Wasserschlange würde mit der Absenkung der unmittelbar an das Torhaus
Dölitz angrenzenden Mühlpleiße um ca. 1 m einhergehen. Die Absenkung des Flusswasserstandes wird,
zumindest im unmittelbaren Umfeld des Flusses, Auswirkungen auf den Grundwasserstand haben. Daher ist
zu prüfen, wie sich die Veränderung des Grundwasserstandes auf die Gründung des Gebäudes auswirkt. Es
ist vom Verursacher der Nachweis zu erbringen, dass mit der Senkung des Flusswasserstandes keine
Schäden am Gebäude, bei dem es sich um ein Denkmal im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetztes
handelt, auftreten.
8. Sonstige Hinweise
Die nachfolgenden Ausführungen stellen lediglich Hinweise dar, da die betroffenen Bereiche sich nicht auf
Leipziger Flur befinden.
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Ufersicherung Wasserschlange
Hinsichtlich der Eindämmung von Hydrophyten kann auf lange Sicht nur durch eine entsprechende frühzeitige
Bepflanzung der Ufer mit standortgemäßen großkronigen Laubbäumen einer Verkrautung der
Wasserschlange entgegengewirkt werden. Ähnlich wie in anderen Tagebauseen (z.B. Tagebausee Cospuden)
hat sich das Ährige-Tausendblatt (Myriophyllum spicatum) auch im Markkleeberger eudominant ausgebreitet.
Zunehmende Verkrautungen wie zum Beispiel die des Pleißemühlgrabens im Stadtgebiet von Leipzig zeigen
im Weiteren, dass diese invasive, nordamerikanische Unterwasserpflanze selbst bei relativ schlechten
Sichtverhältnissen (Trübung Pleißewasser durch Eisenfrachten) hohe Abundanzen erreicht. Auf Grund der
Sichtigkeit des abfließenden Wassers vom Markkleeberger See und der geringen Fließbewegung muss davon
ausgegangen werden, dass sich eine üppige Unterwasservegetation ausbilden wird. Am Beispiel des KarlHeine-Kanals in Leipzig zeigt sich, dass diese dichten Bestände eine wassertouristische Nutzung erschweren.
Die Gestaltung einer entsprechend tiefen Fahrrinne (> 1,0 bis 2,0 m) hält das Wachstum des ÄhrigenTausendblattes nicht auf, da es in der Lage ist, selbst aus bis zu 4 m tiefen Wasser bis an die
Wasseroberfläche empor steigen zu können. Die Fahrrinne zu vertiefen (Stauziel von 113,00 m NHN beträgt
diese ca. 1,3 m) hemmt keine Verkrautung.
Bei der Initialbepflanzung mit geeigneten Uferstauden und Seggenarten ist darauf zu achten, dass
tiefwurzelnde und in das Gewässer hineinwachsende Röhrichte (z.B. Schilf / Phragmites sp.) nicht zur
Ausbreitung gelangen und statt dessen Flachwurzler wie z.B. Wasserschwertlilie (Iris pseudacoras)
Verwendung finden.
Wasserbau
Im Zusammenhang mit der technischen Ausstattung der Schleuse ist darauf zu achten, dass die Ausstattung
der Schleuse mit dem Kriterienkatalog zur einheitlichen Gestaltung und Ausstattung der wassertouristischen
Anlagen im Gewässerverbund des Leipziger Neuseenlandes im Einklang steht. Der Kriterienkatalog dient als
Grundlage für Bauherren künftig zu errichtender wassertouristischer Anlagen des Gewässerverbundes des
Leipziger Neuseenlandes. Erfahrungen aus dem Bau bereits bestehender wassertouristischer Anlagen und
technische Neuerungen sollten einfließen und berücksichtigt werden. Ziel dieses Kataloges ist es, für die im
Gewässerverbund zu errichtenden wassertouristischer Anlagen eine einheitliche technische Ausstattung und
Gestaltung - möglichst unter Verwendung baugleicher Teile – anzustreben und dadurch Synergieeffekte in
der Unterhaltung der
Anlagen – z.B. durch Bündelung von Wartungs-, Bewirtschaftungs- und
Reparaturaufgaben – zu schaffen. Dadurch können Kostenvorteile erzielt und ein effizienter Betrieb der
Anlagen gewährleistet werden. Weiterhin sollen einheitliche Bedienungsvorgänge und die regionsspezifische
Gestaltung der Anlagen den künftigen Nutzern das Passieren der Anlagen erleichtern und einen hohen
Wiedererkennungswert innerhalb des Gewässerverbundes generieren, d.h. dem Nutzer wird mit der
Bedienung der ersten Anlage die Funktionsweise aller anderen Anlagen verdeutlicht.
Pleißewasser ist mit Fe-Gehaltenges zwischen 3 und 5 mg/l sehr pigmentiert. Der Betrieb der Schleuse
Connewitz seit dem Jahr 2011 zeigt, dass die mineralischen Wasserinhaltsstoffe und darüber hinaus auch das
Geschwemmsel der Pleiße einen erhöhten Aufwand des Betriebes einer Schleuse bedeuten. Insbesondere die
Ablagerungen des Eisenockers lässt die Mess- und Sicherheitstechnik auf Grund von Belägen schnell
verschleißen. Auf optische Sensoren unterhalb des Wasserspiegels sollte daher gänzlich verzichtet werden. In
Folge der permanenten Entnahme von Wasser oberhalb des agra-Wehres (Beaufschlagung Schleuse und
Mühlpleiße) auch außerhalb der Bootssaison (Aalabstieg) ist sowohl ein geeigneter Treibgutabweiser als auch
ein Grobrechen (Stababstand 150 mm) vorzusehen.
Schleuse - Korrosion
Die Betonaggressivität des Grundwassers wurde als Bestandteil der Baugrunderkundungen beprobt und
gemäß DIN 4030-1 bewertet. Aufgrund des gemessenen Sulfatgehaltes und Gehalt an kalklösender
Kohlensäure wird das Grundwasser im gesamten Baubereich als betonangreifend (Expositionsklasse XA
3) eingestuft. Da alle Verschlüsse am Ober- und Unterhaupt der Stemmtore als geschweißte
Stahlkonstruktionen ausgeführt werden, sollte auf Grund der hohen Salzbelastung des Tagebauwassers auch
ein besonderes Augenmerk auf die Korrosionsbeständigkeit der Stahlkonstruktion/Abrostungszeiten gelegt
und diese berücksichtigt werden. Vor allem die mittlere Loch- und Flächenkorrosionen sollten bei der
Auswahl der wasserwirtschaftlchen Steuerelemente Beachtung finden.
Schleuse - Geländergestaltung
Das derzeitig geplante Geländer orientiert sich an dem Geländer Probsteisteg. Erfahrungen an der Schleuse
Connewitz haben gezeigt, dass zur Gewährleistung einer TÜV-gerechten Ausführung die Geländer gemäß
RIZ, vorzugsweise GEL 4, in Verbindung mit ZTV-ING - Teil 8, erstellt werden sollten. Im Rahmen der
Ausführungsplanung sind daher alle Geländer nachweislich mit dem TÜV abzustimmen und falls erforderlich
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anzupassen.
Schleuse - Dammbalkensystem
Das Dammbalkensystem ist mit dem zukünftigen Betreiber nachweislich abzustimmen und falls erforderlich im
Rahmen der Ausführungsplanung an dessen Belange anzupassen.
Schleuse - Sicherheitsausrüstung
Zur Gewährleistung einer TÜV-gerechten Ausführung ist die Sicherheitsausrüstung (z. B. Schlagleisten,
Lichtschrauben etc.) nachweislich mit dem TÜV abzustimmen und falls erforderlich im Rahmen der
Ausführungsplanung anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin
Anlagen
1. Historische Fotografie Ufermauer und wasserseitige Gartenbrüstung Vollhardstr. 4
2. Historische Fotografie Dölitzer Wassermühle und Mühlpleiße von Norden
3. Fotografie des Istzustandes der östlichen Ufermauer und der westlichen Ufermauer
4. Grundriss der Dölitzer Wassermühle (aus: M. Förch, Die Dölitzer Wassermühle, Leipzig [2014], Bd. 2 S. 20)
5. Historische Fotografie Torhaus Dölitz
6. Fotografien von 2009 und 2014 vom westseitigen Uferbereich vor dem Torhaus
7. Plan aus Gartendenkmalpflegerischer Zielstellung vom 31.7.2008 (D. Seelemann, K. Haberkern)
Verteiler: 23, 36, 41, 63, 66, 67, 61.11, 61.13
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