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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1320721.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
28.09.17, 12:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:58

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04713-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Zugang zur psychiatrischen Behandlung von Migrant/innen und Geflüchteten: Öffnung der SprInt-Mittel für die ärztliche Versorgung durch den Verbund gemeindenahe Psychiatrie Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 15.000 € im Innenauftrag „Sprach- und Integrationsmittlung - SprInt“ (101811120006) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Hilfen zur Erziehung“ (1.100.36.3.3.01). 2. Über eine zusätzliche Bereitstellung der Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2019/2020 i. H. v. jährlich 30.000 € ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Referat für Migration und Integration anzumelden. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2018 15.000,00 101811120006 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Begründung: Der Bedarf an psychiatrischer Versorgung von Migrant/-innen einschließlich Geflüchteter ist auch in der Stadt Leipzig seit 2015 kontinuierlich gestiegen und wird voraussichtlich weiter ansteigen. Nachdem man sich in den vergangenen Monaten vor allem auf die Aufnahme der Flüchtlinge konzentrieren musste, wird nun ein erhöhter Bedarf an psychiatrischer Behandlung insbesondere bei dieser Gruppe deutlich, da deren Risiko, psychisch zu erkranken sowie das Suizidrisiko erhöht sind. Der hohe Bedarf an psychiatrischer Versorgung in Leipzig kann nach Einschätzung der Verwaltung wie auch der Teilnehmenden am Workshop Gesundheit im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtkonzeptes zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig am 28. August 2017 aktuell nur in Einzelfällen gedeckt werden. Es besteht daher ein akuter Handlungsbedarf, um ihnen einen adäquaten Zugang zu psychiatrischpsychotherapeutischer Behandlung zu ermöglichen, zumal Gesundheit eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Integration ist. Fachgesellschaften wie die DGPPN - Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde und DGSP- Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie fordern seit längerem einen verbesserten Zugang zur psychiatrischen Versorgung von Geflüchteten und anderen Migrant/-innen. Eine wesentliche Zugangsbarriere zu ihrer adäquaten Versorgung stellen sprachliche und kulturelle Verständigungsschwierigkeiten sowie die fehlende Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme von Dolmetsch- bzw. Sprachmittlungsleistungen für medizinische Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Daher forderten u.a. der bundesweite Arbeitskreis Migration und öffentliche Gesundheit und der 120. Deutsche Ärztetag im Mai 2017 den Zugang zur medizinischen, psychiatrisch-psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund durch Einführung einer konsequenten sprachlich-kulturellen Vermittlung zu verbessern bzw. zu ermöglichen. In der Stadt Leipzig steht der qualifizierte Sprach- und Integrationsmittlungsdienst SprInt für diese sprachlich-kulturelle Vermittlung zur Verfügung. Der sozialpsychiatrische Dienst ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig, welche dem Verbund Gemeindenahe Psychiatrie übertragen wurde. Durch die Besonderheit der Integration des sozialpsychiatrischen Dienstes in die Einrichtungen des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie werden sowohl eine psychologische bzw. psychiatrische Behandlung als auch eine psychosoziale Betreuung ermöglicht, die wohnortnah (an 5 Standorten) und niedrigschwellig erreichbar ist. Während das niedrigschwellige Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie bereits auf das SprInt-Budget zurückgreifen und Sprach- und Integrationsmittler/-innen einsetzen kann, erstreckt sich dies nicht auf die erforderliche ärztliche Versorgung in der Institutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie. Nach einer festgestellten psychiatrischen Behandlungsbedürftigkeit, die oft durch den Erstkontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst erfolgt, könnte durch den Einsatz von SprInt direkt die erforderliche psychiatrische Behandlung in der Institutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie erfolgen. Ende 2015/2016 wurde die Öffnung des SprInt-Budgets für diesen Bereich schon einmal erfolgreich umgesetzt, konnte jedoch aufgrund der Mittelbegrenzung nicht weitergeführt werden. Derzeit kommen 8 – 10 Patientinnen und Patienten mit Migrations- bzw. Fluchterfahrung in die 5 Standorte des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie. Für das Jahr 2017 wird insgesamt mit 50 und für 2018 mit 60 Patientinnen und Patienten gerechnet, für die die sprachlich-kulturelle Verständigung sichergestellt werden muss. Mit der Öffnung des SprInt-Budgets für die Psychiatrische Institutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie leistet die Stadt Leipzig angesichts der hohen Handlungsnotwendigkeit und bei fehlender Kostenregelung durch den Bund einen eigen- 3/4 verantwortlichen Beitrag zur Verbesserung des Zugangs von behandlungsbedürftigen Geflüchteten und anderen Migrant/-innen zur psychiatrischen Versorgung. Durch den Abbau von Verständigungsschwierigkeiten könnte außerdem dazu beigetragen werden, die Zahl der Kriseninterventionen in Kliniken zu reduzieren, da frühzeitiger behandelt und eine Nachbehandlung nach Klinikaufenthalten besser gewährleistet werden kann. Durch eine frühzeitige Behandlung kann wiederum auch der Gefahr der Chronifizierung einer seelischen Erkrankung und nicht zuletzt dem oft damit einhergehenden Suizidrisiko besser entgegengewirkt werden. Zudem kann der ärztlichen Aufklärungspflicht – z.B. über eine notwendige medikamentöse Behandlung – besser als bisher nachgekommen werden. Dem Behandlungsprozess und -erfolg entgegenstehende Übersetzungsimprovisationen über Angehörige müssten dann nicht mehr erfolgen. Im Jahr 2018 könnten mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 15.000 Euro 375 einstündige bzw. 286 anderthalbstündige Einsätze realisiert werden, womit die Sprachmittlung für schätzungsweise ca. 25 Patient/-innen ermöglicht werden kann. Ab 2019 könnten mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 30.000 Euro 750 einstündige bzw. 571 anderthalbstündige Einsätze realisiert werden, womit die Sprachmittlung für schätzungsweise ca. 50 Patient/-innen ermöglicht werden kann. Das Budget des Referates für Migration und Integration für Einsätze in allen Ämtern und Referaten (außer Sozialamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung), also einschließlich der Einsätze im Bereich des Gesundheitsamtes, umfasst jährlich 31.000 Euro und wird voraussichtlich bereits 2017 nicht ausreichen, so dass für die Aufnahme des neuen Einsatzgebietes zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung wiederrum wird in diesem Jahr nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser aktuellen Auslastung wird vorgeschlagen, einmalig - nur für das Jahr 2018 15.000 € aus dem Budget des Amts für Jugend, Familie und Bildung in das Budget des Referats für Migration und Integration zu übertragen, um diese für den o.g. Bereich zu verwenden. Für das Jahr 2019 ff. wird im Rahmen der Planung des Doppelhaushaltes 2019/2020 geprüft, ob die erforderlichen Mittel i. H. v. jährlich 30.000 € eckwerterhöhend in das SprIntBudget des Referats für Migration und Integration eingeordnet werden können. 4/4