Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1320721.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
28.09.17, 12:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04713-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Zugang zur psychiatrischen Behandlung von Migrant/innen und Geflüchteten:
Öffnung der SprInt-Mittel für die ärztliche Versorgung durch den Verbund
gemeindenahe Psychiatrie
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 15.000 € im Innenauftrag „Sprach- und
Integrationsmittlung - SprInt“ (101811120006) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt
aus dem PSP-Element „Hilfen zur Erziehung“ (1.100.36.3.3.01).
2. Über eine zusätzliche Bereitstellung der Aufwendungen für die Haushaltsjahre
2019/2020 i. H. v. jährlich 30.000 € ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020
zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Referat für Migration und
Integration anzumelden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2018
15.000,00
101811120006
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Der Bedarf an psychiatrischer Versorgung von Migrant/-innen einschließlich Geflüchteter ist
auch in der Stadt Leipzig seit 2015 kontinuierlich gestiegen und wird voraussichtlich weiter
ansteigen. Nachdem man sich in den vergangenen Monaten vor allem auf die Aufnahme der
Flüchtlinge konzentrieren musste, wird nun ein erhöhter Bedarf an psychiatrischer
Behandlung insbesondere bei dieser Gruppe deutlich, da deren Risiko, psychisch zu
erkranken sowie das Suizidrisiko erhöht sind.
Der hohe Bedarf an psychiatrischer Versorgung in Leipzig kann nach Einschätzung der
Verwaltung wie auch der Teilnehmenden am Workshop Gesundheit im Rahmen der
Fortschreibung des Gesamtkonzeptes zur Integration der Migrantinnen und Migranten in
Leipzig am 28. August 2017 aktuell nur in Einzelfällen gedeckt werden. Es besteht daher ein
akuter Handlungsbedarf, um ihnen einen adäquaten Zugang zu psychiatrischpsychotherapeutischer Behandlung zu ermöglichen, zumal Gesundheit eine wichtige
Voraussetzung für eine gelingende Integration ist.
Fachgesellschaften wie die DGPPN - Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und
Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde und DGSP- Deutsche Gesellschaft für
soziale Psychiatrie fordern seit längerem einen verbesserten Zugang zur psychiatrischen
Versorgung von Geflüchteten und anderen Migrant/-innen.
Eine wesentliche Zugangsbarriere zu ihrer adäquaten Versorgung stellen sprachliche und
kulturelle Verständigungsschwierigkeiten sowie die fehlende Rechtsgrundlage für die
Kostenübernahme von Dolmetsch- bzw. Sprachmittlungsleistungen für medizinische
Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Daher forderten u.a. der
bundesweite Arbeitskreis Migration und öffentliche Gesundheit und der 120. Deutsche
Ärztetag im Mai 2017 den Zugang zur medizinischen, psychiatrisch-psychotherapeutischen
und psychosozialen Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund durch Einführung
einer konsequenten sprachlich-kulturellen Vermittlung zu verbessern bzw. zu ermöglichen.
In der Stadt Leipzig steht der qualifizierte Sprach- und Integrationsmittlungsdienst SprInt für
diese sprachlich-kulturelle Vermittlung zur Verfügung. Der sozialpsychiatrische Dienst ist
eine Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig, welche dem Verbund Gemeindenahe Psychiatrie
übertragen wurde. Durch die Besonderheit der Integration des sozialpsychiatrischen
Dienstes in die Einrichtungen des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie werden sowohl
eine psychologische bzw. psychiatrische Behandlung als auch eine psychosoziale Betreuung
ermöglicht, die wohnortnah (an 5 Standorten) und niedrigschwellig erreichbar ist. Während
das niedrigschwellige Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Verbundes
Gemeindenahe Psychiatrie bereits auf das SprInt-Budget zurückgreifen und Sprach- und
Integrationsmittler/-innen einsetzen kann, erstreckt sich dies nicht auf die erforderliche
ärztliche Versorgung in der Institutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie.
Nach einer festgestellten psychiatrischen Behandlungsbedürftigkeit, die oft durch den
Erstkontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst erfolgt, könnte durch den Einsatz von SprInt
direkt die erforderliche psychiatrische Behandlung in der Institutsambulanz des Verbundes
Gemeindenahe Psychiatrie erfolgen.
Ende 2015/2016 wurde die Öffnung des SprInt-Budgets für diesen Bereich schon einmal
erfolgreich umgesetzt, konnte jedoch aufgrund der Mittelbegrenzung nicht weitergeführt
werden. Derzeit kommen 8 – 10 Patientinnen und Patienten mit Migrations- bzw.
Fluchterfahrung in die 5 Standorte des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie. Für das Jahr
2017 wird insgesamt mit 50 und für 2018 mit 60 Patientinnen und Patienten gerechnet, für
die die sprachlich-kulturelle Verständigung sichergestellt werden muss.
Mit der Öffnung des SprInt-Budgets für die Psychiatrische Institutsambulanz des Verbundes
Gemeindenahe Psychiatrie leistet die Stadt Leipzig angesichts der hohen Handlungsnotwendigkeit und bei fehlender Kostenregelung durch den Bund einen eigen-
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verantwortlichen Beitrag zur Verbesserung des Zugangs von behandlungsbedürftigen
Geflüchteten und anderen Migrant/-innen zur psychiatrischen Versorgung.
Durch den Abbau von Verständigungsschwierigkeiten könnte außerdem dazu beigetragen
werden, die Zahl der Kriseninterventionen in Kliniken zu reduzieren, da frühzeitiger
behandelt und eine Nachbehandlung nach Klinikaufenthalten besser gewährleistet werden
kann. Durch eine frühzeitige Behandlung kann wiederum auch der Gefahr der
Chronifizierung einer seelischen Erkrankung und nicht zuletzt dem oft damit einhergehenden
Suizidrisiko besser entgegengewirkt werden. Zudem kann der ärztlichen Aufklärungspflicht –
z.B. über eine notwendige medikamentöse Behandlung – besser als bisher nachgekommen
werden. Dem Behandlungsprozess und -erfolg entgegenstehende Übersetzungsimprovisationen über Angehörige müssten dann nicht mehr erfolgen.
Im Jahr 2018 könnten mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 15.000 Euro 375 einstündige
bzw. 286 anderthalbstündige Einsätze realisiert werden, womit die Sprachmittlung für
schätzungsweise ca. 25 Patient/-innen ermöglicht werden kann.
Ab 2019 könnten mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 30.000 Euro 750 einstündige bzw.
571 anderthalbstündige Einsätze realisiert werden, womit die Sprachmittlung für
schätzungsweise ca. 50 Patient/-innen ermöglicht werden kann.
Das Budget des Referates für Migration und Integration für Einsätze in allen Ämtern und
Referaten (außer Sozialamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung), also einschließlich
der Einsätze im Bereich des Gesundheitsamtes, umfasst jährlich 31.000 Euro und wird
voraussichtlich bereits 2017 nicht ausreichen, so dass für die Aufnahme des neuen
Einsatzgebietes zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Budget des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung wiederrum wird in diesem Jahr nicht ausgeschöpft.
Aufgrund dieser aktuellen Auslastung wird vorgeschlagen, einmalig - nur für das Jahr 2018 15.000 € aus dem Budget des Amts für Jugend, Familie und Bildung in das Budget des
Referats für Migration und Integration zu übertragen, um diese für den o.g. Bereich zu
verwenden.
Für das Jahr 2019 ff. wird im Rahmen der Planung des Doppelhaushaltes 2019/2020
geprüft, ob die erforderlichen Mittel i. H. v. jährlich 30.000 € eckwerterhöhend in das SprIntBudget des Referats für Migration und Integration eingeordnet werden können.
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