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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336589.pdf
Größe
235 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:14

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05043 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 1. Nachtrag zum Vertrag "Leipzig-Pass-Mobilcard" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Vorberatung Vorberatung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 1. Nachtrag zum Vertrag zur Leipzig-PassMobilcard vom 06.04.2016/04.05.2016/09.05.2016 abzuschließen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x nein nein von bis 01.01.17 01.01.18 31.12.17 31.12.18 wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 56.250 1.100.351.001.07 213.150 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Ausgangssituation Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 16.12.2015 wurde der aktuelle Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ zwischen der Stadt Leipzig und der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV) sowie der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH bestätigt und mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt. Der Vertrag wurde mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Die Leipzig-Pass-Mobilcard (LPMC) berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Verkehrsunternehmen des MDV im Linienverkehr und des Öffentlichen Personennahverkehrs. Der Preis der LPMC beträgt 50% der nicht rabattierten Monatskarte in der MDV-Tarifzone 110. Im Rahmen eines Abonnements können die Verkehrsbetriebe zusätzliche Rabatte gewähren. Die Finanzierung der Monatskarte LPMC besteht aktuell aus folgenden drei Teilen:  Kaufpreis durch den berechtigten Nutzer  pauschale Ausgleichszahlungen zur Finanzierung des 50%igen Abschlags auf den jeweils gültigen Ticketpreis einer Monatskarte in der Tarifzone 110  - für 2016: 1,2 Mio. € p.a. (inkl. USt.) - ab 2017: 1,4 Mio. € p.a. (inkl. USt.) stückzahlabhängiger Ausgleich für die Gewährung eines zusätzlichen Preisabschlages in Höhe von 2,00 € (inkl. USt.) auf den 50%igen Kaufpreis, der jeweils hälftig von der Stadt Leipzig und den Verkehrsunternehmen im MDV getragen wird. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung zum Haushaltsplan 2017/2018 am 01.02.2017 soll der Preis der Leipzig-Pass-Mobilcard (ohne Abo) während der Haushaltsperiode 2017/2018 auf maximal 35 Euro pro Monat begrenzt werden (vgl. VI-HP 04252 bzw. VI-HP 04253). Die damit verbundenen finanziellen Mehrbedarfe wurden im Rahmen der Beschlussfassung zunächst mit folgenden Beträgen veranschlagt und in den Haushaltsplan 2017/2018 eingestellt:   2017: 56.250 € 2018: 213.150 € Der aktuell gültige Vertrag zwischen der Stadt Leipzig, dem MDV und der LVB war nunmehr an die Beschlusslage anzupassen. Regelungsinhalte des 1. Nachtrages zum Vertrag zur Leipzig-Pass-Mobilcard Nachfolgend werden die wichtigsten Regelungsinhalte des Nachtrages erläutert:  Der Kaufpreis für die Nutzer der LPMC wird für die Haushaltsperiode 2017/2018 auf 35,00 Euro pro Monat fixiert.  Um die Preisstabilität zu gewährleisten, trägt die Stadt Leipzig in der Tarifperiode 01.08.2017 – 31.07.2018 einen stückzahlabhängigen Ausgleich in Höhe von 0,90 Euro je verkaufter Monatskarte. 3/4  Für die Tarifperiode 2018/2019 kann der stückzahlabhängige Ausgleich erst dann festgestellt werden, wenn die entsprechende Kalkulation der Ticketpreise für den Zeitraum 01.08.2018-31.07.2019 vorliegt.  Die Zahlung des stückzahlabhängigen Ausgleichs erfolgt für das Jahr 2017 in einem Betrag per 31.01.2018 als Spitzabrechnung anhand der tatsächlich ausgegebenen Tickets.  Im Jahr 2018 erfolgt zunächst eine monatliche pauschale Abschlagszahlung in Höhe des im Haushaltsplan 2018 eingestellten Betrages. Auch hier wird es anhand der tatsächlich ausgegebenen Tickets am 31.01.2019 eine Spitzabrechnung geben. Der Nachtrag zum Vertrag verliert mit Ablauf der Haushaltsperiode 2017/2018 seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien haben sich jedoch verständigt, frühzeitig vor Ablauf der Haushaltsperiode 2018 in die Verhandlungen zur Finanzierung der LPMC ab 2019 einzutreten. Folgen bei Nichtbeschluss Der Beschluss des Stadtrates zur Stabilisierung des Preises der Leipzig-Pass-Mobilcard wird nicht umgesetzt. Der Preis für die Nutzer steigt in der Ticketperiode 2017/2018 auf 35,90 € pro Monat. In der Ticketperiode 2018/2019 sind weitere Preissteigerungen zu erwarten. Anlage: Vertragsentwurf 4/4 1. Nachtrag zum Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig vom 06.04./04.05./09.05.2016 Zwischen der Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian (nachfolgend „Stadt“ genannt) und der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) USt IdNr.: DE 193745133 Sitz Halle – Geschäftsstelle Leipzig Prager Straße 8 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „MDV“ genannt) und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH USt IdNr.: DE 141482754 Georgiring 3 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „Verkehrsbetriebe“ genannt) wird in Ansehung des Ratsbeschlusses (VI-HP-04252) der Stadt Leipzig vom 01.02.2017 sowie der Aufsichtsratssitzung der Verkehrsbetriebe am 16.03.2017 folgender 1. Nachtrag zum Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig abgeschlossen. Alle nachfolgenden Änderungen zum Vertrag vom 06.04./04.05./09.05.2016 werden unter Aufrechterhaltung der übrigen vertraglichen Regelungen vereinbart und gelten auch für diesen Nachtrag. I. Für die Gewährung der Preisstabilität für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 der Stadt wird während dieser Periode § 3 des Vertrages wie folgt angewendet: 1. Der Kaufpreis für den Nutzer gemäß § 3 Ziff. 1 lit. a) für den genannten Zeitraum wird auf maximal 35,00 € je Monat begrenzt. Hierfür zahlt die Stadt im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 einen weiteren stückzahlenabhängigen Ausgleich in Höhe von 0,90 € inkl. USt. (zzt. 7%) je verkaufter Leipzig-Pass-Mobilcard (Monatskarte) an die Verkehrsbetriebe. 1. Nachtrag zum Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig vom 06.04./04.05./09.05.2016 Seite 1 von 3 Sollte sich im Rahmen der Tarifanpassung zum 01.08.2018 eine Erhöhung der, der Kalkulation zugrunde liegenden Ticketpreise ergeben, bedarf es einer entsprechenden Erhöhung des stückzahlenabhängigen Ausgleichs, welcher in der Spitzabrechnung zum 31.01.2019 zur Abrechnung gebracht wird. 2. Für die Zahlung des Ausgleichs hat die Stadt in ihren Haushalt folgende Werte eingestellt: für das Kalenderjahr 2017: für das Kalenderjahr 2018: 56.250,00 € inkl. USt. (zzt. 7%) 213.150,00 € inkl. USt. (zzt. 7%) 3. Haushaltsjahr 2017 Die Zahlung des stückzahlenabhängigen Ausgleichs gemäß I. Pkt. 1. durch die Stadt für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt in Form einer Spitzabrechnung durch die Verkehrsbetriebe per 31.01.2018. Dafür erstellen die Verkehrsbetriebe eine Rechnung auf Basis der im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 tatsächlich ausgegebenen Leipzig-Pass-Mobilcards (Monatskarte). Die Stadt überweist den Rechnungsbetrag mit einer Zahlfrist von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe von Rechnungs- und Kundennummer. 4. Haushaltsjahr 2018 Die Zahlung des stückzahlenabhängigen Ausgleichs gemäß I. Pkt. 1. durch die Stadt für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt zunächst pauschal (Abschlagszahlung) und wird zum 31.01.2019 für das vorangegangene Jahr spitz abgerechnet. Die Zahlung der Pauschalen erfolgt ohne nochmalige Rechnungslegung jeweils zum 10. eines Monats in Höhe eines Zwölftel der genannten Jahressumme (2018: 17.762,50 € pro Monat) auf folgendes Konto der Verkehrsbetriebe: Bank: IBAN: SWIFT BIC: Zahlungsgrund: Commerzbank, Filiale Leipzig DE98 8604 0000 0100 1924 00 COBA DEFF XX Ausgleichszahlungen Preisstabilität Monat/Kalenderjahr 5. Die Verkehrsbetriebe erstellen bis zum 31.01.2019 für das Jahr 2018 eine Abrechnung der verkauften Leipzig-Pass-Mobilcards (Monatskarte). Ist dabei eine Summe zu verzeichnen, die über dem durch die Stadt gezahlten pauschalen Betrag der in Pkt. 2 vereinbarten Jahressumme liegt, erfolgt durch die Verkehrsbetriebe eine Rechnungslegung. Die Stadt überweist den Rechnungsbetrag mit einer Zahlfrist von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe von Rechnungs- und Kundennummer. Ist bei der Abrechnung eine Summe zu verzeichnen, die unter dem durch die Stadt gezahlten pauschalen Betrag der in Pkt. 2 vereinbarten Jahressumme liegt, erfolgt durch die Verkehrsbetriebe eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages. 6. Die Einnahmeaufteilung gemäß § 3 Ziff. 6 erfolgt unter Berücksichtigung des Vorstehenden. II. Die unter I. getroffenen Regelungen verfallen mit Ablauf der Haushaltsperiode 2017/2018 der Stadt ersatzlos, sofern nicht ein neuer Nachtrag geschlossen wird. Für diesen Fall beabsichtigen die Vertragsparteien, frühzeitig vor Ablauf der Haushaltsperiode 2018, in Verhandlungen zur Finanzierung der „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ab dem Haushaltsjahr 2019 einzutreten. 1. Nachtrag zum Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig vom 06.04./04.05./09.05.2016 Seite 2 von 3 Weitere Regelungen, auch mündlich, wurden nicht getroffen. Diese Vereinbarung wurde dreifach gefertigt und tritt zum 01.11.2017 in Kraft. Jeder Vertragspartner erhält ein unterschriebenes Exemplar. Stadt Leipzig Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) Leipzig, den Geschäftsführung Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Leipzig, den Geschäftsführung 1. Nachtrag zum Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig vom 06.04./04.05./09.05.2016 Seite 3 von 3