Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336589.pdf
Größe
235 kB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05043
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
1. Nachtrag zum Vertrag "Leipzig-Pass-Mobilcard"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Vorberatung
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 1. Nachtrag zum Vertrag zur Leipzig-PassMobilcard vom 06.04.2016/04.05.2016/09.05.2016 abzuschließen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
nein
nein
von
bis
01.01.17
01.01.18
31.12.17
31.12.18
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
56.250
1.100.351.001.07
213.150
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Ausgangssituation
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 16.12.2015 wurde der aktuelle Vertrag zur
„Leipzig-Pass-Mobilcard“ zwischen der Stadt Leipzig und der Mitteldeutschen
Verkehrsverbund GmbH (MDV) sowie der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH bestätigt
und mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt. Der Vertrag wurde mit einer Laufzeit von 5
Jahren abgeschlossen.
Die Leipzig-Pass-Mobilcard (LPMC) berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme der
Beförderungsleistung der Verkehrsunternehmen des MDV im Linienverkehr und des
Öffentlichen Personennahverkehrs. Der Preis der LPMC beträgt 50% der nicht rabattierten
Monatskarte in der MDV-Tarifzone 110. Im Rahmen eines Abonnements können die
Verkehrsbetriebe zusätzliche Rabatte gewähren.
Die Finanzierung der Monatskarte LPMC besteht aktuell aus folgenden drei Teilen:
Kaufpreis durch den berechtigten Nutzer
pauschale Ausgleichszahlungen zur Finanzierung des 50%igen Abschlags auf den
jeweils gültigen Ticketpreis einer Monatskarte in der Tarifzone 110
-
für 2016: 1,2 Mio. € p.a. (inkl. USt.)
-
ab 2017: 1,4 Mio. € p.a. (inkl. USt.)
stückzahlabhängiger Ausgleich für die Gewährung eines zusätzlichen
Preisabschlages in Höhe von 2,00 € (inkl. USt.) auf den 50%igen Kaufpreis, der
jeweils hälftig von der Stadt Leipzig und den Verkehrsunternehmen im MDV getragen
wird.
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung zum Haushaltsplan 2017/2018 am 01.02.2017 soll
der Preis der Leipzig-Pass-Mobilcard (ohne Abo) während der Haushaltsperiode 2017/2018
auf maximal 35 Euro pro Monat begrenzt werden (vgl. VI-HP 04252 bzw. VI-HP 04253).
Die damit verbundenen finanziellen Mehrbedarfe wurden im Rahmen der Beschlussfassung
zunächst mit folgenden Beträgen veranschlagt und in den Haushaltsplan 2017/2018
eingestellt:
2017: 56.250 €
2018: 213.150 €
Der aktuell gültige Vertrag zwischen der Stadt Leipzig, dem MDV und der LVB war nunmehr
an die Beschlusslage anzupassen.
Regelungsinhalte des 1. Nachtrages zum Vertrag zur Leipzig-Pass-Mobilcard
Nachfolgend werden die wichtigsten Regelungsinhalte des Nachtrages erläutert:
Der Kaufpreis für die Nutzer der LPMC wird für die Haushaltsperiode 2017/2018 auf
35,00 Euro pro Monat fixiert.
Um die Preisstabilität zu gewährleisten, trägt die Stadt Leipzig in der Tarifperiode
01.08.2017 – 31.07.2018 einen stückzahlabhängigen Ausgleich in Höhe von 0,90
Euro je verkaufter Monatskarte.
3/4
Für die Tarifperiode 2018/2019 kann der stückzahlabhängige Ausgleich erst dann
festgestellt werden, wenn die entsprechende Kalkulation der Ticketpreise für den
Zeitraum 01.08.2018-31.07.2019 vorliegt.
Die Zahlung des stückzahlabhängigen Ausgleichs erfolgt für das Jahr 2017 in einem
Betrag per 31.01.2018 als Spitzabrechnung anhand der tatsächlich ausgegebenen
Tickets.
Im Jahr 2018 erfolgt zunächst eine monatliche pauschale Abschlagszahlung in Höhe
des im Haushaltsplan 2018 eingestellten Betrages. Auch hier wird es anhand der
tatsächlich ausgegebenen Tickets am 31.01.2019 eine Spitzabrechnung geben.
Der Nachtrag zum Vertrag verliert mit Ablauf der Haushaltsperiode 2017/2018 seine
Gültigkeit. Die Vertragsparteien haben sich jedoch verständigt, frühzeitig vor Ablauf der
Haushaltsperiode 2018 in die Verhandlungen zur Finanzierung der LPMC ab 2019
einzutreten.
Folgen bei Nichtbeschluss
Der Beschluss des Stadtrates zur Stabilisierung des Preises der Leipzig-Pass-Mobilcard wird
nicht umgesetzt. Der Preis für die Nutzer steigt in der Ticketperiode 2017/2018 auf 35,90 €
pro Monat. In der Ticketperiode 2018/2019 sind weitere Preissteigerungen zu erwarten.
Anlage:
Vertragsentwurf
4/4
1. Nachtrag
zum
Vertrag
zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig
vom 06.04./04.05./09.05.2016
Zwischen der
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister
endvertreten durch den Bürgermeister und
Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule, Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian
(nachfolgend „Stadt“ genannt)
und der
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV)
USt IdNr.: DE 193745133
Sitz Halle – Geschäftsstelle Leipzig
Prager Straße 8
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „MDV“ genannt)
und der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
USt IdNr.: DE 141482754
Georgiring 3
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „Verkehrsbetriebe“ genannt)
wird in Ansehung des Ratsbeschlusses (VI-HP-04252) der Stadt Leipzig vom 01.02.2017 sowie der
Aufsichtsratssitzung der Verkehrsbetriebe am 16.03.2017 folgender 1. Nachtrag zum Vertrag zur
„Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig abgeschlossen.
Alle nachfolgenden Änderungen zum Vertrag vom 06.04./04.05./09.05.2016 werden unter Aufrechterhaltung der übrigen vertraglichen Regelungen vereinbart und gelten auch für diesen Nachtrag.
I.
Für die Gewährung der Preisstabilität für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 der Stadt wird während
dieser Periode § 3 des Vertrages wie folgt angewendet:
1. Der Kaufpreis für den Nutzer gemäß § 3 Ziff. 1 lit. a) für den genannten Zeitraum wird auf maximal 35,00 € je Monat begrenzt. Hierfür zahlt die Stadt im Zeitraum vom 01.08.2017 bis
31.07.2018 einen weiteren stückzahlenabhängigen Ausgleich in Höhe von 0,90 € inkl. USt. (zzt.
7%) je verkaufter Leipzig-Pass-Mobilcard (Monatskarte) an die Verkehrsbetriebe.
1. Nachtrag zum Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig
vom 06.04./04.05./09.05.2016
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Sollte sich im Rahmen der Tarifanpassung zum 01.08.2018 eine Erhöhung der, der Kalkulation zugrunde liegenden Ticketpreise ergeben, bedarf es einer entsprechenden Erhöhung des stückzahlenabhängigen Ausgleichs, welcher in der Spitzabrechnung zum 31.01.2019 zur Abrechnung gebracht wird.
2. Für die Zahlung des Ausgleichs hat die Stadt in ihren Haushalt folgende Werte eingestellt:
für das Kalenderjahr 2017:
für das Kalenderjahr 2018:
56.250,00 € inkl. USt. (zzt. 7%)
213.150,00 € inkl. USt. (zzt. 7%)
3. Haushaltsjahr 2017
Die Zahlung des stückzahlenabhängigen Ausgleichs gemäß I. Pkt. 1. durch die Stadt für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt in Form einer Spitzabrechnung durch die Verkehrsbetriebe per 31.01.2018.
Dafür erstellen die Verkehrsbetriebe eine Rechnung auf Basis der im Zeitraum vom 01.08.2017
bis 31.12.2017 tatsächlich ausgegebenen Leipzig-Pass-Mobilcards (Monatskarte).
Die Stadt überweist den Rechnungsbetrag mit einer Zahlfrist von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe von Rechnungs- und Kundennummer.
4. Haushaltsjahr 2018
Die Zahlung des stückzahlenabhängigen Ausgleichs gemäß I. Pkt. 1. durch die Stadt für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt zunächst pauschal (Abschlagszahlung) und wird zum 31.01.2019 für das vorangegangene Jahr spitz abgerechnet.
Die Zahlung der Pauschalen erfolgt ohne nochmalige Rechnungslegung jeweils zum 10. eines
Monats in Höhe eines Zwölftel der genannten Jahressumme (2018: 17.762,50 € pro Monat) auf
folgendes Konto der Verkehrsbetriebe:
Bank:
IBAN:
SWIFT BIC:
Zahlungsgrund:
Commerzbank, Filiale Leipzig
DE98 8604 0000 0100 1924 00
COBA DEFF XX
Ausgleichszahlungen Preisstabilität Monat/Kalenderjahr
5. Die Verkehrsbetriebe erstellen bis zum 31.01.2019 für das Jahr 2018 eine Abrechnung der verkauften Leipzig-Pass-Mobilcards (Monatskarte). Ist dabei eine Summe zu verzeichnen, die über
dem durch die Stadt gezahlten pauschalen Betrag der in Pkt. 2 vereinbarten Jahressumme liegt,
erfolgt durch die Verkehrsbetriebe eine Rechnungslegung. Die Stadt überweist den Rechnungsbetrag mit einer Zahlfrist von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das in der Rechnung angegebene
Konto unter Angabe von Rechnungs- und Kundennummer.
Ist bei der Abrechnung eine Summe zu verzeichnen, die unter dem durch die Stadt gezahlten
pauschalen Betrag der in Pkt. 2 vereinbarten Jahressumme liegt, erfolgt durch die Verkehrsbetriebe eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages.
6. Die Einnahmeaufteilung gemäß § 3 Ziff. 6 erfolgt unter Berücksichtigung des Vorstehenden.
II.
Die unter I. getroffenen Regelungen verfallen mit Ablauf der Haushaltsperiode 2017/2018 der Stadt
ersatzlos, sofern nicht ein neuer Nachtrag geschlossen wird. Für diesen Fall beabsichtigen die Vertragsparteien, frühzeitig vor Ablauf der Haushaltsperiode 2018, in Verhandlungen zur Finanzierung
der „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ab dem Haushaltsjahr 2019 einzutreten.
1. Nachtrag zum Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig
vom 06.04./04.05./09.05.2016
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Weitere Regelungen, auch mündlich, wurden nicht getroffen.
Diese Vereinbarung wurde dreifach gefertigt und tritt zum 01.11.2017 in Kraft. Jeder Vertragspartner
erhält ein unterschriebenes Exemplar.
Stadt Leipzig
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV)
Leipzig, den
Geschäftsführung
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Leipzig, den
Geschäftsführung
1. Nachtrag zum Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ der Stadt Leipzig
vom 06.04./04.05./09.05.2016
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