Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1350931.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
15.12.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05195
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Aktueller Sachstand Bauvorhaben Moschee in Gohlis
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
schriftliche Beantwortung
Anfrage
Das Vorhaben der Ahmadiyya-Gemeinde, im Stadtteil Gohlis (Georg-Schumann-Straße 27)
eine Moschee zu errichten, löste nach Bekanntwerden im Herbst 2013 eine kontroverse
öffentliche Diskussion aus.
Die Stadtverwaltung informierte mit Pressemeldung vom 04.09.2014, dass für dieses
Vorhaben ein Bauvorbescheid erteilt wurde.
In der Antwort auf die Anfrage F-00980 hieß es am 05.03.2015, dass zu diesem Zeitpunkt 3
Nachbarwidersprüche in Bearbeitung waren.
In der letzten Verlautbarung der Stadtverwaltung zur Ratssitzung am 12.04.2017 wurde
informiert, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Bauantrag eingereicht wurde.
Wir fragen an:
1. Wurde zwischenzeitlich ein Bauantrag eingereicht ?
Wenn Nein: sind der Stadtverwaltung Gründe dafür bekannt ?
2. Wie lange ist der erteilte Bauvorbescheid noch gültig ?
Welche baurechtliche Situation tritt nach dessen Auslaufen ein ?
3. Wie sind die 3 Widerspruchsverfahren ausgegangen ?
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