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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1350245.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
14.12.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05172 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Rechtsgrundlage zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 schriftliche Beantwortung Anfrage Wesentliche Rechtsgrundlage für die Arbeit des Stadtordnungsdienstes ist die Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 19. September 1991, mittels der diesen Bediensteten 8 verschiedene Vollzugsaufgaben übertragen wurden. Im Jahr 2001 wurde dieser Aufgabenkatalog um eine neunte Aufgabe ergänzt: Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Zur rechtssicheren Übertragung dieser neunten Aufgabe wäre nach unserer Auffassung ein förmlicher Ratsbeschluss erforderlich. Ein solcher Ratsbeschluss ist für uns im alten Ratsinformationssystem Eris nicht auffindbar. Wir fragen an: Gibt es einen Ratsbeschluss zur förmlichen Übertragung der o.g. Vollzugsaufgabe ? Wenn ja: welcher Beschluss war dies (Datum, Beschlussnummer) ? Wenn nein: warum wurde ein solcher Beschluss nicht herbeigeführt und wann wird dies erfolgen ? In welcher Form werden derzeit die Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vorn gefährlichen Hunden vollzogen ? 1/2 2/2