Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1350245.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
14.12.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05172
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Rechtsgrundlage zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
schriftliche Beantwortung
Anfrage
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Arbeit des Stadtordnungsdienstes ist die Verordnung des
SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche
Vollzugsbedienstete vom 19. September 1991, mittels der diesen Bediensteten 8 verschiedene
Vollzugsaufgaben übertragen wurden.
Im Jahr 2001 wurde dieser Aufgabenkatalog um eine neunte Aufgabe ergänzt: Vollzug der
Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.
Zur rechtssicheren Übertragung dieser neunten Aufgabe wäre nach unserer Auffassung ein
förmlicher Ratsbeschluss erforderlich. Ein solcher Ratsbeschluss ist für uns im alten
Ratsinformationssystem Eris nicht auffindbar.
Wir fragen an:
Gibt es einen Ratsbeschluss zur förmlichen Übertragung der o.g. Vollzugsaufgabe ?
Wenn ja: welcher Beschluss war dies (Datum, Beschlussnummer) ?
Wenn nein: warum wurde ein solcher Beschluss nicht herbeigeführt und wann wird dies
erfolgen ?
In welcher Form werden derzeit die Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vorn
gefährlichen Hunden vollzogen ?
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