Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1332103.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
10.01.18, 10:45
Stichworte
Inhalt der Datei
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04973
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Planungsbeschluss für den Neubau einer Unterkunft im stationären Bereich Hilfen zur
Erziehung durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Planungsbeschluss zur Maßnahme Erschließung einer Teilfläche des Flurstücks 36/12,
Höhe Leipziger Straße 163, 04178 Leipzig und Neubau einer Unterkunft im stationären
Bereich Hilfen zur Erziehung wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 4 HOAI) betragen
220.000 €. Die entsprechenden Mittel stehen dem VKKJ durch den beschlossenen
Haushaltsantrag (Änderungsantrag-Nr.: A 0003/17/18) vom 01.02.2017 zur Verfügung. Diese
sind im Finanzhaushalt des AfJFB als Investzuschuss eingestellt und im Wirtschaftsplan VKKJ
2018 veranschlagt.
3. Die Betriebsleiterin des städtischen Eigenbetriebes Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe (VKKJ) wird beauftragt, die Leistungen für die Leistungsphasen 1 – 4 HOAI
entsprechend der Dienstanweisung 41/ 2012 europaweit auszuschreiben und die Leistung
entsprechend der Ausschreibungsergebnisse zu beauftragen.
1/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2017
2018
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
10.000 7.000 17 51. 740
210.000 7.000 17 51. 740
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/9
Planungsbeschluss
für die Maßnahme:
Erschließung einer Teilfläche des Flurstücks 36/12, Höhe Leipziger Straße 163, 04178
Leipzig und Neubau einer Unterkunft im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung
Bauvorhaben:
Bauherrenamt:
Erschließung einer Teilfläche des Flurstücks 36/ 12, Höhe Leipziger
Straße 163, 04178 Leipzig und Neubau einer Unterkunft im
stationären Bereich Hilfen zur Erziehung
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe VKKJ
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126 – 128, 04317 Leipzig
Stand:
30.11.2017
3/9
1.
Kurzerläuterung
Eine Teilfläche des Flurstücks 36/12 in Böhlitz-Ehrenberg, Leipziger Straße (Höhe 163) mit
ca. 3.000 qm wird dem VKKJ von der Stadt Leipzig vorbehaltlich der Beschlussfassung der
Gremien mit Vorlage des Baubeschlusses unentgeltlich als Einlage in das Anlagevermögen
übertragen. Auf diesem Grundstück soll ein Neubau mit einer Wohnfläche von ca. 1.200 qm
für insgesamt 34 Kinder/Jugendliche errichtet werden
Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 für den Neubau einer Unterkunft im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung
auf einer Teilfläche des Flurstücks 36/12, Höhe Leipziger Straße 163 in 04178 Leipzig.
2.
Grundlagen
2.1
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Durch den Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18 zum
Entwurf des Doppelhaushaltes) wurde der VKKJ mit der Schaffung dringend notwendiger
Unterkünfte im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung beauftragt.
Die Umsetzung des Bauvorhabens ermöglicht die Schaffung von 3 familien- und heilpädagogisch orientierten Wohngruppen mit jeweils 10 Plätzen für Kinder und Jugendliche im Alter
von 3 - 18 Jahren sowie 4 Plätzen im Verselbständigungsbereich zur notwendigen Bedarfsdeckung in der Stadt Leipzig (Sicherung des Kinderschutzes) mit integrativer Betreuung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA). Die zwingende Versorgung sogenannter
unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) durch die Gesetzesnovellierung (§ 42 a - e
SGB VIII sowie Bundes- und Länderverteilung auf die Stadt Leipzig) ist damit Bestandteil der
Maßnahme.
Neben der Verfügbarkeit des derzeit ungenutzten städtischen Grundstückes ist insbesondere
die günstige sozialräumliche Lage (reizarmes soziales Klima am Stadtrand von Leipzig) von
Vorteil und ermöglicht auf Grund der räumlichen Gegebenheiten einen pädagogisch
sinnvollen Integrationsansatz der zu betreuenden Zielgruppen.
2.2
-
Beschlüsse/Handlungsgrundlagen
Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18)
§ 27 SGB VIII, Rechtsanspruch auf personenbezogene Hilfen zur Erziehung
Teilfachplanung Hilfen zur Erziehung DS Nr. DSIV/4056/Beschluss Nr. RBIV-1611/09
Strategiekonzept zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung DS Nr. 00264/14
Die Handlungsgrundlagen fordern den öffentlichen Träger auf, ausreichende und bedarfsgerechte Angebote in Leipzig vorzuhalten.
-
Sächsische Bauordnung, Ausgabe Mai 2016
3.
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
3.1
IST-Zustand
Das Flurstück 36/12 mit einer Gesamtgröße von ca. 19.461 qm befindet sich im Eigentum
der Stadt Leipzig (Fachliegenschaft des Liegenschaftsamtes). Eine Teilfläche von ca. 3.000
qm soll herausgelöst und dem VKKJ unentgeltlich als Einlage in das Anlagevermögen
übertragen werden. Auf dieser Teilfläche stehen derzeit noch ca. vier ruinöse Aufbauten, die
abzutragen sind. Die verkehrs- und medientechnische Erschließung der Fläche ist in
Klärung.
4/9
Das betreffende Areal ist unter der AKZ 65742989, ehem. "Emballagenaufbereitung",
Schönauer Landstraße 2/2 A im Sächsischen Altlastenkataster erfasst. Im Jahr 2008 wurden
auf Teilflächen Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel durchgeführt, eine unsensible, gewerbliche Nachnutzung des ehem. Betriebsgeländes zu ermöglichen. Im Hinblick auf die beabsichtigte sensiblere Nachnutzung des Altstandortes ist eine aktuelle
Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Anhand konkreter Planungen (Standort Gebäude,
Flächenversiegelungen, Freiflächen u. s. w.) ist eine schutzgut- bzw. nutzungsbezogene
Betrachtung entsprechend BBodSchG und BBodSchV vorzunehmen. Diese Klärung erfolgt
durch Bodengutachten im Zuge des Planungsverfahrens.
3.2
Ableitung des Investitionsbedarfes
Der Investitionsbedarf leitet sich u. a. aus dem Punkt 1.1 ab.
Die Stadt Leipzig ist mit einem zunehmenden Bedarf an Kindern und Jugendlichen konfrontiert, die außerhalb ihrer Elternhäuser bzw. Familien betreut und gefördert werden müssen.
Die Stadt Leipzig verfügt für die o. g. Aufgabe über zu wenig räumliche
Betreuungskapazitäten. Mit der Realisierung der Baumaßnahme und der anschließenden
Betreibung werden durch den VKKJ Kapazitäten für die stetig anwachsenden Fallzahlen
geschaffen.
3.3
Erläuterung der Notwendigkeit/Dringlichkeit
Aufgrund der aktuell fortwährend hohen Fallzahlentwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung seit 2012 besteht der Bedarf des zeitnahen Aufbaus weiterer stationärer Einrichtungen. Zurzeit wird von einem Bedarf von zusätzlich 200 Plätzen ausgegangen.
Die Dringlichkeit der fallbezogenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen durch den
Allgemeinen Sozialdienst zur Sicherung des Kindeswohls erfordert die zeitlich nicht aufschiebbare Notwendigkeit des Angebotsausbaus. Dem VKKJ kommt in diesem Kontext als
Träger der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Verantwortung zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die Stadt Leipzig zu. Die Stadt Leipzig ist somit zwingend angehalten, sofort alle zur Verfügung stehenden Grundstücke bzw. Objekte, die aus
bauordnungstechnischer und Sicht der Jugendhilfe (Auflagen Betriebserlaubnis, Akzeptanz
der örtlichen Bevölkerung etc.) geeignet sind, für einen entsprechenden Aus- bzw. Umbau in
Erwägung zu ziehen.
Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten ist mangels geeigneter Bestandsobjekte am
Leipziger Immobilienmarkt nicht ohne Neubau möglich.
3.4
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung können die dringend benötigten zusätzlichen stationären Kapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen/Familien in bedrohlichen Krisensituationen nicht geschaffen werden. Die vorhandenen stationären Einrichtungen
können den Bedarf nicht mehr absichern. Das AfJFB kann seiner gesetzlichen
Verantwortung gemäß SGB VIII nicht nachkommen.
4.
Beschreibung der beabsichtigten Investition
4.1
Städtebauliche Einordnung
Das Flurstück 36/12, Höhe Leipziger Straße 163, 04178 Leipzig befindet sich im Stadtbezirk
Leipzig Alt-West, Gemarkung Gundorf, Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg. Dieser Ortsteil ist geprägt
durch offene Bauweise und starke Durchgrünung.
5/9
Es befinden sich 3 Kindergärten im Umkreis von ca. 1,5 Kilometern. Grund- und Oberschule
sind ca. 1 km entfernt. Freizeitangebote wie Sport-, Tanz- und Reitverein stehen zur Verfügung. Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung einschließlich Therapieangeboten
(Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) sind ebenfalls im Umkreis von ca. 1 - 2 km verfügbar.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut, in fußläufiger Entfernung
befindet sich westlich gelegen auf der Leipziger Straße die Haltestelle "Forstweg" der
Straßenbahnlinie 7 und Buslinie 62.
Direkt an der Leipziger Straße 163 befindet sich das Haus Ehrenberg des Vereins
Lebenshilfe Leipzig e. V., in dem erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung in
mehreren Wohngruppen leben. Hier sind Synergieeffekte zu der vom VKKJ geplanten
Nutzung möglich.
4.2
Erläuterung des Projektkonzeptes
Den Kindern und Jugendlichen, die keine Rückkehroption ins Elternhaus haben, soll in dem
Projekt ein sicheres "Ersatzzuhause" geschaffen werden bis diese eigenen Wohnraum beziehen.
Auf dem Gelände in Böhlitz-Ehrenberg, Leipziger Straße (Höhe 163) soll auf einer Grundstücksfläche von ca. 3.000 qm eine Einrichtung mit ca. 1.200 qm Wohnfläche für 3 Wohngruppen mit insgesamt 34 Kindern/Jugendlichen im Alter von 3 bis 18 Jahren errichtet
werden.
Die Quadratmeter basieren auf der Grundlage der Maßgaben der
Leistungsentgeltkommission des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB). Jeder
Klient/Bewohner wird mit 35,0 qm berechnet. In dieser Berechnungsgrundlage sind alle
anderen Räumlichkeiten anteilmäßig mit enthalten, wie Büro, Gestaltungsraum,
Sanitärbereich, Küche, etc. Des Weiteren ist entsprechend den Vorgaben des
Landesjugendamtes relevant, dass für jeden Klien-ten/Bewohner ein eigenes Zimmer
vorhanden sein muss und diese Wohn-/Schlafräume nicht kleiner als 10 qm sein dürfen. Ein
jeder solcher Raum hat zudem separat begehbar zu sein. Grundsätzlich sind Hygiene- und
Brandschutzvorschriften für Sonderbauten entsprechend den Festlegungen einer
Betriebserlaubnis, die das Landesjugendamt erteilt, sicherzustellen (z. B. zweiter
Rettungsweg).
Folgende Raumaufteilungen sind pro Wohngruppe mit einer Kapazität von jeweils 10 Plätzen
mit einem jeweils separaten Eingangsbereich erforderlich:
10 Wohn-/Schlafräume (mind. 12 qm/Raum),
1 Mitarbeiterbereitschaftsraum,
1 Büro/Beratungsraum,
1 Büro Teamleitung,
1 (offene) Küche mit integriertem Essbereich,
1 Gemeinschaftsraum (großes Wohnzimmer),
1 Gestaltungsraum/multifunktionaler Raum,
1 Sanitärbereich für Jungen (Dusche/WC/Waschbecken),
1 Sanitärbereich für Mädchen (Dusche/Wanne/WC/Waschbecken),
1 Sanitärbereich für Mitarbeiter/-innen (Dusche/WC/Waschbecken),
1 Lager/Abstellraum/Raum für Waschmaschinen und Trockner,
Flur/Zugang zu den einzelnen Räumen,
1 Garderobe.
6/9
Jede Wohngruppe sollte bezüglich der Räumlichkeiten einzeln betrachtet werden und über
einen jeweils separaten Eingang verfügen. Nebenräume könnten durchaus gemeinsam genutzt werden.
Weiterhin sind 4 Zimmer als Verselbständigungsbereich geplant (betreutes Einzelwohnen
innerhalb der Einrichtung zur Vorbereitung auf ein späteres selbständiges Leben).
Darüber hinaus sollte das Objekt über Freiflächen/Garten zur sportlichen Betätigung und für
kreative Aktivitäten verfügen.
Die grundsätzliche bau- und planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens wurde durch
das Stadtplanungsamt und das Verkehrs- und Tiefbauamt bestätigt.
Bei der Planung der Gesamtmaßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden.
Auf minimale Folgekosten ist zu orientieren.
4.3
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Flurstücks -Nr.:
Grundstücksgröße:
4.4
Stadt Leipzig
Gundorf
36/12
ca. 3.000 m²/19.461 m²
Energiekonzept
Die Planung des Neubaus erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
niedrige Betriebskosten,
niedrige Investitionskosten,
hohe Funktionalität,
wirtschaftliche Betriebsführung.
Prinzipiell ist für die Planung von Neubauten die Vorgabe der aktuellen ENEV zu Grunde zu
legen.
4.5
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bei der Gestaltung im Gebäudeinnern, z. B. des Farbkonzeptes, sollen nach Möglichkeit die
späteren Nutzer, Kinder und Betreuer, einbezogen werden.
7/9
5.
Investitionsaufwand
Die Kostenannahme erfolgt nach BKI-Kennwertvergleich Stand 2016.
Kostenermittlung:
Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
nach DIN 276 - Bruttokosten in €
19 %
Kostenrahmen
KG
100 - Grundstück
200 - Herrichten und Erschließen
300 - Bauwerk - Baukonstruktionen
400 - Bauwerk - Technische Anlagen
500 - Außenanlagen
600 - Ausstattung
700 - Baunebenkosten
Summe
Summe
0€
400.000 €
1.470.000 €
630.000 €
200.000 €
0€
650.000 €
3.350.000 €
* KG 600 Die Ausstattung wird vom VKKJ gesondert finanziert.
6.
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, in €)
PSP Ele-ment 7.0001751.740
6.1
Mittelbereitstellung auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung (€ brutto)
Durch den Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18 zum
Entwurf des Doppelhaushaltes) stehen dem VKKJ für das Jahr 2017 Planungsmittel in Höhe
von 750.000,00 EUR und für das Jahr 2018 Investitionsmittel in Höhe von 5.000.000,00 EUR
zur Verfügung, die als Investzuschuss im Finanzhaushalt des AfJFB eingestellt sind, PSPElement 7.000 17 51. 740. Werden diese Mittel nicht im jeweiligen Jahr der Bereitstellung
(2017 bzw. 2018) ausgegeben, erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse eine
Mittelübertragung in Form eines Ermächtigungsübertrages in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei, dem AfJFB und dem VKKJ. In dem in Böhlitz-Ehrenberg geplanten Projekt
werden 34 zusätzliche Plätze zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 3.350.000 €
entstehen. Die Restmittel in Höhe von 2.400.000 € aus den durch den Stadtratsbeschluss
zur Verfügung gestellten Mitteln werden mit Folgevorlagen für andere Maßnahmen
verwendet.
6.2.
Prognose des voraussichtlichen kassenwirksamen Mittelflusses (€ brutto)
Aus dem geplanten Realisierungsablauf resultiert die dargestellte Prognose des voraussichtlichen Mittelabflusses.
Jahr
Planung
Bau
Haushaltsansatz
2017
2018
10.000 € 210.000 €
0€
0€
2019
2020
Gesamt
300.000
130.000 €
650.000 €
1.700.000 € 1.000.000 € 2.750.000 €
10.000 € 210.000 € 2.000.000 € 1.130.000 € 3.350.000 €
Davon Zuwendungen 10.000 € 210.000 € 2.000.000 € 1.130.000 € 3.350.000 €
Stadt Leipzig
Eigenanteil
0€
0€
0€
8/9
0€
0€
Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 4 HOAI) betragen
220.000 €.
Die Mittel sind im PSP-Element 7.0001751.740 des AfJFB im Haushaltsjahr 2017 mit
750.000,00 € und 2018 mit 5.000.000,00 € veranschlagt. Werden diese Mittel nicht im jeweiligen Jahr der Bereitstellung (2017 bzw. 2018) ausgegeben, erfolgt im Rahmen der
jeweiligen Jahresabschlüsse eine Mittelübertragung in Form eines Ermächtigungsübertrages
in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei, dem AfJFB und dem VKKJ.
7.
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung
untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. -berechnungen ermittelt und im Baubeschluss
ausgewiesen.
8.
Fristenplan
Vorbereitung:
VgV-Verfahren
Planung bis LP 3
Baugenehmigung/ Baubeschluss
Baubeginn
Bauende
9.
bis 07/2018
bis 12/2018
bis 03/2019 (Beschlussfassung)
Sommer 2019
Ende 2020
VgV-Verfahren/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistungen wurde im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV) geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert für die Objektplanung wird erreicht. Für das Vorhaben wird
ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme
durchgeführt.
10.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Lageplan
9/9
ca. 3000 m²