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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1332103.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
10.01.18, 10:45

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BA Jugend, Soziales, Gesundheit Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04973 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Planungsbeschluss für den Neubau einer Unterkunft im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss FA Stadtentwicklung und Bau BA Jugend, Soziales, Gesundheit Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Planungsbeschluss zur Maßnahme Erschließung einer Teilfläche des Flurstücks 36/12, Höhe Leipziger Straße 163, 04178 Leipzig und Neubau einer Unterkunft im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 4 HOAI) betragen 220.000 €. Die entsprechenden Mittel stehen dem VKKJ durch den beschlossenen Haushaltsantrag (Änderungsantrag-Nr.: A 0003/17/18) vom 01.02.2017 zur Verfügung. Diese sind im Finanzhaushalt des AfJFB als Investzuschuss eingestellt und im Wirtschaftsplan VKKJ 2018 veranschlagt. 3. Die Betriebsleiterin des städtischen Eigenbetriebes Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) wird beauftragt, die Leistungen für die Leistungsphasen 1 – 4 HOAI entsprechend der Dienstanweisung 41/ 2012 europaweit auszuschreiben und die Leistung entsprechend der Ausschreibungsergebnisse zu beauftragen. 1/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2017 2018 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von 10.000 7.000 17 51. 740 210.000 7.000 17 51. 740 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/9 Planungsbeschluss für die Maßnahme: Erschließung einer Teilfläche des Flurstücks 36/12, Höhe Leipziger Straße 163, 04178 Leipzig und Neubau einer Unterkunft im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung Bauvorhaben: Bauherrenamt: Erschließung einer Teilfläche des Flurstücks 36/ 12, Höhe Leipziger Straße 163, 04178 Leipzig und Neubau einer Unterkunft im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe VKKJ Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126 – 128, 04317 Leipzig Stand: 30.11.2017 3/9 1. Kurzerläuterung Eine Teilfläche des Flurstücks 36/12 in Böhlitz-Ehrenberg, Leipziger Straße (Höhe 163) mit ca. 3.000 qm wird dem VKKJ von der Stadt Leipzig vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gremien mit Vorlage des Baubeschlusses unentgeltlich als Einlage in das Anlagevermögen übertragen. Auf diesem Grundstück soll ein Neubau mit einer Wohnfläche von ca. 1.200 qm für insgesamt 34 Kinder/Jugendliche errichtet werden Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 für den Neubau einer Unterkunft im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung auf einer Teilfläche des Flurstücks 36/12, Höhe Leipziger Straße 163 in 04178 Leipzig. 2. Grundlagen 2.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption Durch den Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes) wurde der VKKJ mit der Schaffung dringend notwendiger Unterkünfte im stationären Bereich Hilfen zur Erziehung beauftragt. Die Umsetzung des Bauvorhabens ermöglicht die Schaffung von 3 familien- und heilpädagogisch orientierten Wohngruppen mit jeweils 10 Plätzen für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 - 18 Jahren sowie 4 Plätzen im Verselbständigungsbereich zur notwendigen Bedarfsdeckung in der Stadt Leipzig (Sicherung des Kinderschutzes) mit integrativer Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA). Die zwingende Versorgung sogenannter unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) durch die Gesetzesnovellierung (§ 42 a - e SGB VIII sowie Bundes- und Länderverteilung auf die Stadt Leipzig) ist damit Bestandteil der Maßnahme. Neben der Verfügbarkeit des derzeit ungenutzten städtischen Grundstückes ist insbesondere die günstige sozialräumliche Lage (reizarmes soziales Klima am Stadtrand von Leipzig) von Vorteil und ermöglicht auf Grund der räumlichen Gegebenheiten einen pädagogisch sinnvollen Integrationsansatz der zu betreuenden Zielgruppen. 2.2 - Beschlüsse/Handlungsgrundlagen Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18) § 27 SGB VIII, Rechtsanspruch auf personenbezogene Hilfen zur Erziehung Teilfachplanung Hilfen zur Erziehung DS Nr. DSIV/4056/Beschluss Nr. RBIV-1611/09 Strategiekonzept zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung DS Nr. 00264/14 Die Handlungsgrundlagen fordern den öffentlichen Träger auf, ausreichende und bedarfsgerechte Angebote in Leipzig vorzuhalten. - Sächsische Bauordnung, Ausgabe Mai 2016 3. Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens 3.1 IST-Zustand Das Flurstück 36/12 mit einer Gesamtgröße von ca. 19.461 qm befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig (Fachliegenschaft des Liegenschaftsamtes). Eine Teilfläche von ca. 3.000 qm soll herausgelöst und dem VKKJ unentgeltlich als Einlage in das Anlagevermögen übertragen werden. Auf dieser Teilfläche stehen derzeit noch ca. vier ruinöse Aufbauten, die abzutragen sind. Die verkehrs- und medientechnische Erschließung der Fläche ist in Klärung. 4/9 Das betreffende Areal ist unter der AKZ 65742989, ehem. "Emballagenaufbereitung", Schönauer Landstraße 2/2 A im Sächsischen Altlastenkataster erfasst. Im Jahr 2008 wurden auf Teilflächen Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel durchgeführt, eine unsensible, gewerbliche Nachnutzung des ehem. Betriebsgeländes zu ermöglichen. Im Hinblick auf die beabsichtigte sensiblere Nachnutzung des Altstandortes ist eine aktuelle Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Anhand konkreter Planungen (Standort Gebäude, Flächenversiegelungen, Freiflächen u. s. w.) ist eine schutzgut- bzw. nutzungsbezogene Betrachtung entsprechend BBodSchG und BBodSchV vorzunehmen. Diese Klärung erfolgt durch Bodengutachten im Zuge des Planungsverfahrens. 3.2 Ableitung des Investitionsbedarfes Der Investitionsbedarf leitet sich u. a. aus dem Punkt 1.1 ab. Die Stadt Leipzig ist mit einem zunehmenden Bedarf an Kindern und Jugendlichen konfrontiert, die außerhalb ihrer Elternhäuser bzw. Familien betreut und gefördert werden müssen. Die Stadt Leipzig verfügt für die o. g. Aufgabe über zu wenig räumliche Betreuungskapazitäten. Mit der Realisierung der Baumaßnahme und der anschließenden Betreibung werden durch den VKKJ Kapazitäten für die stetig anwachsenden Fallzahlen geschaffen. 3.3 Erläuterung der Notwendigkeit/Dringlichkeit Aufgrund der aktuell fortwährend hohen Fallzahlentwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung seit 2012 besteht der Bedarf des zeitnahen Aufbaus weiterer stationärer Einrichtungen. Zurzeit wird von einem Bedarf von zusätzlich 200 Plätzen ausgegangen. Die Dringlichkeit der fallbezogenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen durch den Allgemeinen Sozialdienst zur Sicherung des Kindeswohls erfordert die zeitlich nicht aufschiebbare Notwendigkeit des Angebotsausbaus. Dem VKKJ kommt in diesem Kontext als Träger der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Verantwortung zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die Stadt Leipzig zu. Die Stadt Leipzig ist somit zwingend angehalten, sofort alle zur Verfügung stehenden Grundstücke bzw. Objekte, die aus bauordnungstechnischer und Sicht der Jugendhilfe (Auflagen Betriebserlaubnis, Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung etc.) geeignet sind, für einen entsprechenden Aus- bzw. Umbau in Erwägung zu ziehen. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten ist mangels geeigneter Bestandsobjekte am Leipziger Immobilienmarkt nicht ohne Neubau möglich. 3.4 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung können die dringend benötigten zusätzlichen stationären Kapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen/Familien in bedrohlichen Krisensituationen nicht geschaffen werden. Die vorhandenen stationären Einrichtungen können den Bedarf nicht mehr absichern. Das AfJFB kann seiner gesetzlichen Verantwortung gemäß SGB VIII nicht nachkommen. 4. Beschreibung der beabsichtigten Investition 4.1 Städtebauliche Einordnung Das Flurstück 36/12, Höhe Leipziger Straße 163, 04178 Leipzig befindet sich im Stadtbezirk Leipzig Alt-West, Gemarkung Gundorf, Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg. Dieser Ortsteil ist geprägt durch offene Bauweise und starke Durchgrünung. 5/9 Es befinden sich 3 Kindergärten im Umkreis von ca. 1,5 Kilometern. Grund- und Oberschule sind ca. 1 km entfernt. Freizeitangebote wie Sport-, Tanz- und Reitverein stehen zur Verfügung. Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung einschließlich Therapieangeboten (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) sind ebenfalls im Umkreis von ca. 1 - 2 km verfügbar. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut, in fußläufiger Entfernung befindet sich westlich gelegen auf der Leipziger Straße die Haltestelle "Forstweg" der Straßenbahnlinie 7 und Buslinie 62. Direkt an der Leipziger Straße 163 befindet sich das Haus Ehrenberg des Vereins Lebenshilfe Leipzig e. V., in dem erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung in mehreren Wohngruppen leben. Hier sind Synergieeffekte zu der vom VKKJ geplanten Nutzung möglich. 4.2 Erläuterung des Projektkonzeptes Den Kindern und Jugendlichen, die keine Rückkehroption ins Elternhaus haben, soll in dem Projekt ein sicheres "Ersatzzuhause" geschaffen werden bis diese eigenen Wohnraum beziehen. Auf dem Gelände in Böhlitz-Ehrenberg, Leipziger Straße (Höhe 163) soll auf einer Grundstücksfläche von ca. 3.000 qm eine Einrichtung mit ca. 1.200 qm Wohnfläche für 3 Wohngruppen mit insgesamt 34 Kindern/Jugendlichen im Alter von 3 bis 18 Jahren errichtet werden. Die Quadratmeter basieren auf der Grundlage der Maßgaben der Leistungsentgeltkommission des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB). Jeder Klient/Bewohner wird mit 35,0 qm berechnet. In dieser Berechnungsgrundlage sind alle anderen Räumlichkeiten anteilmäßig mit enthalten, wie Büro, Gestaltungsraum, Sanitärbereich, Küche, etc. Des Weiteren ist entsprechend den Vorgaben des Landesjugendamtes relevant, dass für jeden Klien-ten/Bewohner ein eigenes Zimmer vorhanden sein muss und diese Wohn-/Schlafräume nicht kleiner als 10 qm sein dürfen. Ein jeder solcher Raum hat zudem separat begehbar zu sein. Grundsätzlich sind Hygiene- und Brandschutzvorschriften für Sonderbauten entsprechend den Festlegungen einer Betriebserlaubnis, die das Landesjugendamt erteilt, sicherzustellen (z. B. zweiter Rettungsweg). Folgende Raumaufteilungen sind pro Wohngruppe mit einer Kapazität von jeweils 10 Plätzen mit einem jeweils separaten Eingangsbereich erforderlich:              10 Wohn-/Schlafräume (mind. 12 qm/Raum), 1 Mitarbeiterbereitschaftsraum, 1 Büro/Beratungsraum, 1 Büro Teamleitung, 1 (offene) Küche mit integriertem Essbereich, 1 Gemeinschaftsraum (großes Wohnzimmer), 1 Gestaltungsraum/multifunktionaler Raum, 1 Sanitärbereich für Jungen (Dusche/WC/Waschbecken), 1 Sanitärbereich für Mädchen (Dusche/Wanne/WC/Waschbecken), 1 Sanitärbereich für Mitarbeiter/-innen (Dusche/WC/Waschbecken), 1 Lager/Abstellraum/Raum für Waschmaschinen und Trockner, Flur/Zugang zu den einzelnen Räumen, 1 Garderobe. 6/9 Jede Wohngruppe sollte bezüglich der Räumlichkeiten einzeln betrachtet werden und über einen jeweils separaten Eingang verfügen. Nebenräume könnten durchaus gemeinsam genutzt werden. Weiterhin sind 4 Zimmer als Verselbständigungsbereich geplant (betreutes Einzelwohnen innerhalb der Einrichtung zur Vorbereitung auf ein späteres selbständiges Leben). Darüber hinaus sollte das Objekt über Freiflächen/Garten zur sportlichen Betätigung und für kreative Aktivitäten verfügen. Die grundsätzliche bau- und planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens wurde durch das Stadtplanungsamt und das Verkehrs- und Tiefbauamt bestätigt. Bei der Planung der Gesamtmaßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden. Auf minimale Folgekosten ist zu orientieren. 4.3 Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: Flurstücks -Nr.: Grundstücksgröße: 4.4 Stadt Leipzig Gundorf 36/12 ca. 3.000 m²/19.461 m² Energiekonzept Die Planung des Neubaus erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:     niedrige Betriebskosten, niedrige Investitionskosten, hohe Funktionalität, wirtschaftliche Betriebsführung. Prinzipiell ist für die Planung von Neubauten die Vorgabe der aktuellen ENEV zu Grunde zu legen. 4.5 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Bei der Gestaltung im Gebäudeinnern, z. B. des Farbkonzeptes, sollen nach Möglichkeit die späteren Nutzer, Kinder und Betreuer, einbezogen werden. 7/9 5. Investitionsaufwand Die Kostenannahme erfolgt nach BKI-Kennwertvergleich Stand 2016. Kostenermittlung: Mehrwertsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: nach DIN 276 - Bruttokosten in € 19 % Kostenrahmen KG 100 - Grundstück 200 - Herrichten und Erschließen 300 - Bauwerk - Baukonstruktionen 400 - Bauwerk - Technische Anlagen 500 - Außenanlagen 600 - Ausstattung 700 - Baunebenkosten Summe Summe 0€ 400.000 € 1.470.000 € 630.000 € 200.000 € 0€ 650.000 € 3.350.000 € * KG 600 Die Ausstattung wird vom VKKJ gesondert finanziert. 6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, in €) PSP Ele-ment 7.0001751.740 6.1 Mittelbereitstellung auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung (€ brutto) Durch den Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 (Änderungsantrag-Nr. A0003/17/18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes) stehen dem VKKJ für das Jahr 2017 Planungsmittel in Höhe von 750.000,00 EUR und für das Jahr 2018 Investitionsmittel in Höhe von 5.000.000,00 EUR zur Verfügung, die als Investzuschuss im Finanzhaushalt des AfJFB eingestellt sind, PSPElement 7.000 17 51. 740. Werden diese Mittel nicht im jeweiligen Jahr der Bereitstellung (2017 bzw. 2018) ausgegeben, erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse eine Mittelübertragung in Form eines Ermächtigungsübertrages in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei, dem AfJFB und dem VKKJ. In dem in Böhlitz-Ehrenberg geplanten Projekt werden 34 zusätzliche Plätze zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 3.350.000 € entstehen. Die Restmittel in Höhe von 2.400.000 € aus den durch den Stadtratsbeschluss zur Verfügung gestellten Mitteln werden mit Folgevorlagen für andere Maßnahmen verwendet. 6.2. Prognose des voraussichtlichen kassenwirksamen Mittelflusses (€ brutto) Aus dem geplanten Realisierungsablauf resultiert die dargestellte Prognose des voraussichtlichen Mittelabflusses. Jahr Planung Bau Haushaltsansatz  2017 2018 10.000 € 210.000 € 0€ 0€ 2019 2020 Gesamt 300.000 130.000 € 650.000 € 1.700.000 € 1.000.000 € 2.750.000 € 10.000 € 210.000 € 2.000.000 € 1.130.000 € 3.350.000 € Davon Zuwendungen 10.000 € 210.000 € 2.000.000 € 1.130.000 € 3.350.000 € Stadt Leipzig Eigenanteil 0€ 0€ 0€ 8/9 0€ 0€ Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 4 HOAI) betragen 220.000 €. Die Mittel sind im PSP-Element 7.0001751.740 des AfJFB im Haushaltsjahr 2017 mit 750.000,00 € und 2018 mit 5.000.000,00 € veranschlagt. Werden diese Mittel nicht im jeweiligen Jahr der Bereitstellung (2017 bzw. 2018) ausgegeben, erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse eine Mittelübertragung in Form eines Ermächtigungsübertrages in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei, dem AfJFB und dem VKKJ. 7. Effektivität und Wirtschaftlichkeit Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. -berechnungen ermittelt und im Baubeschluss ausgewiesen. 8. Fristenplan Vorbereitung: VgV-Verfahren Planung bis LP 3 Baugenehmigung/ Baubeschluss Baubeginn Bauende 9. bis 07/2018 bis 12/2018 bis 03/2019 (Beschlussfassung) Sommer 2019 Ende 2020 VgV-Verfahren/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistungen wurde im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV) geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert für die Objektplanung wird erreicht. Für das Vorhaben wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt. 10. Anlagenverzeichnis Anlage 1 Lageplan 9/9 ca. 3000 m²