Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1299128.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
31.12.17, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04648
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung des
Parkplatzes Obere Eichstädtstraße, Flurstück 807 Gemarkung Stötteritz)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südost
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für den Parkplatz Obere
Eichstädtstraße auf dem Flurstück 807 Gemarkung Stötteritz gemäß § 8 des Sächsischen
Straßengesetzes einzuleiten.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
1. Grundlage
Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen
Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die
Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die förmliche
Einziehung des Parkplatzes Obere Eichstädtstraße auf dem Flurstück 807 Gemarkung
Stötteritz.
2. Darstellung
Der einzuziehende Parkplatz mit etwa 14 Stellplätzen befindet sich in einer Sackgasse und
wird damit tatsächlich nur von den Bewohnern der darum liegenden Wohngebäude genutzt.
Bereits der optische Eindruck lässt nicht auf einen öffentlichen Parkplatz schließen. Es gibt
kein Durchgangsverkehr. Die Parkfläche dient tatsächlich dem Ersatz von privaten
Stellflächen der Bewohner. Es befindet sich in der Nähe keine ÖPNV-Verknüpfung, die hier
anderen Parkverkehr anziehen würde. Dem Parkplatz kommt damit keinerlei öffentliche
Verkehrsbedeutung zu, zumal ein Eigentümer keinen Anspruch darauf hat, dass er seine
Stellplätze im öffentlichen Straßennetz unterbringen kann.
Im Weiteren liegt die Einziehung auch im überwiegenden öffentlichen Interesse. Dies ist
auch dann gegeben, wenn der Straßenbaulastträger von seiner Straßenbaulast entlastet
wird, zumal hier die Möglichkeit besteht, dass in der Obere Eichstädtstraße geparkt werden
kann und das Grundstück an die Genossenschaft zur Einrichtung privater Stellplätze verkauft
wurde. Im Weiteren haben die Genossenschaften ausreichend große Grundstücke für die
Herstellung von Stellplätzen.
Mit Kaufvertrag vom 06. Juni 2017 verkaufte die Stadt Leipzig das Flurstück 807 Gemarkung
Stötteritz an die Wohnungsgenossenschaft Böhlen e.G. unter der Maßgabe eines
straßenrechtlichen
Einziehungsverfahrens.
Die
Unterhaltung
und
die
Verkehrssicherungspflicht sowie die Kosten hierfür gehen künftig zu Lasten der
Wohnungsgenossenschaft Böhlen e.G..
3. Zusammenfassung
Die einzuziehende Fläche hat keine Verkehrsbedeutung und wurde bereits an den
Eigentümer der benachbarten Flurstücke veräußert. Es entfallen die Kosten für die
Unterhaltung und Verkehrssicherung.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für den Parkplatz Obere
Eichstädtstraße auf dem Flurstück 807 Gemarkung Stötteritz gemäß § 8 des Sächsischen
Straßengesetzes einzuleiten.
Anlage:
Auszug aus der Liegenschaftskarte
3/3
Anlage zu Vorlage VI-DS-04648
einzuziehender
Parkplatz