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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1299128.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
31.12.17, 13:19

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04648 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung des Parkplatzes Obere Eichstädtstraße, Flurstück 807 Gemarkung Stötteritz) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südost Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für den Parkplatz Obere Eichstädtstraße auf dem Flurstück 807 Gemarkung Stötteritz gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: 1. Grundlage Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die förmliche Einziehung des Parkplatzes Obere Eichstädtstraße auf dem Flurstück 807 Gemarkung Stötteritz. 2. Darstellung Der einzuziehende Parkplatz mit etwa 14 Stellplätzen befindet sich in einer Sackgasse und wird damit tatsächlich nur von den Bewohnern der darum liegenden Wohngebäude genutzt. Bereits der optische Eindruck lässt nicht auf einen öffentlichen Parkplatz schließen. Es gibt kein Durchgangsverkehr. Die Parkfläche dient tatsächlich dem Ersatz von privaten Stellflächen der Bewohner. Es befindet sich in der Nähe keine ÖPNV-Verknüpfung, die hier anderen Parkverkehr anziehen würde. Dem Parkplatz kommt damit keinerlei öffentliche Verkehrsbedeutung zu, zumal ein Eigentümer keinen Anspruch darauf hat, dass er seine Stellplätze im öffentlichen Straßennetz unterbringen kann. Im Weiteren liegt die Einziehung auch im überwiegenden öffentlichen Interesse. Dies ist auch dann gegeben, wenn der Straßenbaulastträger von seiner Straßenbaulast entlastet wird, zumal hier die Möglichkeit besteht, dass in der Obere Eichstädtstraße geparkt werden kann und das Grundstück an die Genossenschaft zur Einrichtung privater Stellplätze verkauft wurde. Im Weiteren haben die Genossenschaften ausreichend große Grundstücke für die Herstellung von Stellplätzen. Mit Kaufvertrag vom 06. Juni 2017 verkaufte die Stadt Leipzig das Flurstück 807 Gemarkung Stötteritz an die Wohnungsgenossenschaft Böhlen e.G. unter der Maßgabe eines straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens. Die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht sowie die Kosten hierfür gehen künftig zu Lasten der Wohnungsgenossenschaft Böhlen e.G.. 3. Zusammenfassung Die einzuziehende Fläche hat keine Verkehrsbedeutung und wurde bereits an den Eigentümer der benachbarten Flurstücke veräußert. Es entfallen die Kosten für die Unterhaltung und Verkehrssicherung. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für den Parkplatz Obere Eichstädtstraße auf dem Flurstück 807 Gemarkung Stötteritz gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Anlage: Auszug aus der Liegenschaftskarte 3/3 Anlage zu Vorlage VI-DS-04648 einzuziehender Parkplatz