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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1321008.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
29.09.17, 12:00
Aktualisiert
21.12.17, 14:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04741-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Elektromobilität offensiv angehen statt weiter aussitzen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Wirtschaft und Arbeit FA Stadtentwicklung und Bau Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 09.01.2018 16.01.2018 16.01.2018 14.02.2018 28.02.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig erarbeitet bis Ende 2018 gemeinsam mit der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH unter Einbeziehung geeigneter Kooperations- und Finanzierungspartner eine gesamtstädtische Strategie und einen darin enthaltenen zeitlich untersetzten Maßnahmenplan zur flächendeckenden, bedarfsgerechten Bereitstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Als Grundlage für die Erarbeitung ist zunächst ein ausgewogener Kriterienkatalog aufzustellen. Die Auswahl geeigneter Kooperations- und Finanzierungspartner erfolgt vorrangig anhand fachlicher und wirtschaftlicher Kriterien. 2. Die Stadt Leipzig beauftragt die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH mit der gruppenübergreifenden Koordination der weiteren Entwicklung im Bereich Elektromobilität entsprechend ihrer Zusagen im gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität“ (VI-DS-03289-NF-02). Der Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsvorbehalt hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen bleibt hiervon unberührt. 1/4 3. Darüber hinaus entwickelt die Stadt Leipzig in Kooperation mit der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität. Hierzu ist das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität“ dem erwarteten Marktwachstum entsprechend, ganzheitlich und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Über den Umsetzungsstand ist der Stadtrat im Rahmen der jährlichen Berichterstattung gemäß Ratsbeschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03289-NF-02) zu informieren. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Der Punkt 1 des Beschlussvorschlages ist bereits im Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Leipzig - Stadt der intelligenten Mobilität“ formuliert und damit Auftrag an die Stadtverwaltung. Aufgrund vielfältiger Initiativen im Bereich der Elektromobilität sowie des langsam beginnenden Markthochlaufs sieht die Stadtverwaltung durchaus die Notwendigkeit das Ladeinfrastrukturkonzept bis 2018 zu erstellen. Hierzu werden bereits erste Gespräche geführt um Inhalt, Ziel und Finanzrahmen dieser Studie zu definieren. Unter anderem sollen folgende Punkte in dem Ladeinfrastrukturkonzept Beachtung finden: räumliche Verteilung, verschiedene Markthochlaufszenarien, Leistungsfähigkeit des Netzes, Finanzbedarf und Verknüpfungspunkte zu Verkehrsträgen. Der Punkt 2 des Beschlussvorschlags zielt auf den Aufbau eines eigenen Geschäftsfeldes „grüne Elektromobilität“ bei der Stadtwerke Leipzig GmbH. Die Intension einer besseren Steuerung und Koordination der Aktivitäten zur Elektromobilität wird von der Stadtverwaltung durchaus geteilt. Da sich das Thema Elektromobilität jedoch durch den gesamten Bereich der L-Gruppe zieht und in besonderem Maße sowohl die Stadtwerke Leipzig GmbH als auch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH berührt sind, sehen wir für die Koordination eher die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH als geeignet an. Die organisatorische Umsetzung der Aktivitäten der L-Gruppe zur intelligenten Mobilität sollte jedoch innerhalb der Unternehmen abgestimmt werden. Die Unternehmen sind mit dem Organisationsaufbau und der Arbeitsweise vertraut, daher liegt es nicht in der Verantwortung der Stadt Leipzig über die Organisationsform zur Umsetzung einer Aufgabe der Unternehmen zu entscheiden. Punkt 3 des Beschlussvorschlages nimmt die ergebnisoffene Erarbeitung des in Beschlusspunkt 1 geforderten Ladeinfrastrukturkonzepts vorweg. Hier würden unter Umständen kurzfristig Lösungen geschaffen, die gegebenenfalls Ressourcen für eine längerfristige, dann aber fundierte Lösung binden würden. Dies gilt insbesondere für den derzeit und auch in nächster Zeit wirtschaftlich nicht tragfähigen Betrieb von Ladeinfrastruktur. Die in Punkt 3 angesprochene Grundversorgung kann aktuell in Leipzig dargestellt werden. Nach einer Recherche im einschlägigen Portal www.goingelectric.de sind in Leipzig aktuell ca. 220 Ladepunkte im öffentlichen und halböffentlichen Raum installiert (in unterschiedlicher Qualität). Dem stehen zu Anfang des Jahres 2017 rund 200 in Leipzig registrierte ElektroPKW gegenüber. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um einen sehr hohen Anteil um Firmenfahrzeuge, bei denen meist an Standort der Fahrzeuge eine Ladelösung vorhanden ist. Für eine effiziente Bereitstellung sollte der künftige Bedarf an Ladeinfrastruktur, wie im Beschlusspunkt 1 vorgeschlagen, in einer gesamtstädtischen Strategie und einen darin enthaltenen zeitlich untersetzten Maßnahmeplan zur flächendeckenden Bereitstellung ermittelt werden. 4/4