Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1321008.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
29.09.17, 12:00
Aktualisiert
21.12.17, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04741-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Elektromobilität offensiv angehen statt weiter aussitzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
09.01.2018
16.01.2018
16.01.2018
14.02.2018
28.02.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig erarbeitet bis Ende 2018 gemeinsam mit der LVV Leipziger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH unter Einbeziehung geeigneter
Kooperations- und Finanzierungspartner eine gesamtstädtische Strategie und einen
darin enthaltenen zeitlich untersetzten Maßnahmenplan zur flächendeckenden,
bedarfsgerechten Bereitstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Als Grundlage für die Erarbeitung ist zunächst ein ausgewogener Kriterienkatalog
aufzustellen. Die Auswahl geeigneter Kooperations- und Finanzierungspartner erfolgt
vorrangig anhand fachlicher und wirtschaftlicher Kriterien.
2. Die Stadt Leipzig beauftragt die LVV Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH mit der gruppenübergreifenden Koordination der weiteren
Entwicklung im Bereich Elektromobilität entsprechend ihrer Zusagen im gemeinsam
erarbeiteten Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Leipzig – Stadt für intelligente
Mobilität“ (VI-DS-03289-NF-02). Der Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsvorbehalt
hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen bleibt hiervon unberührt.
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3. Darüber hinaus entwickelt die Stadt Leipzig in Kooperation mit der LVV Leipziger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH gegebenenfalls weitere Maßnahmen
zur Förderung der Elektromobilität. Hierzu ist das Maßnahmen- und
Umsetzungskonzept „Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität“ dem erwarteten
Marktwachstum entsprechend, ganzheitlich und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.
Über den Umsetzungsstand ist der Stadtrat im Rahmen der jährlichen
Berichterstattung gemäß Ratsbeschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03289-NF-02) zu
informieren.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Der Punkt 1 des Beschlussvorschlages ist bereits im Maßnahmen- und Umsetzungskonzept
„Leipzig - Stadt der intelligenten Mobilität“ formuliert und damit Auftrag an die
Stadtverwaltung. Aufgrund vielfältiger Initiativen im Bereich der Elektromobilität sowie des
langsam beginnenden Markthochlaufs sieht die Stadtverwaltung durchaus die Notwendigkeit
das Ladeinfrastrukturkonzept bis 2018 zu erstellen. Hierzu werden bereits erste Gespräche
geführt um Inhalt, Ziel und Finanzrahmen dieser Studie zu definieren. Unter anderem sollen
folgende Punkte in dem Ladeinfrastrukturkonzept Beachtung finden: räumliche Verteilung,
verschiedene Markthochlaufszenarien, Leistungsfähigkeit des Netzes, Finanzbedarf und
Verknüpfungspunkte zu Verkehrsträgen.
Der Punkt 2 des Beschlussvorschlags zielt auf den Aufbau eines eigenen Geschäftsfeldes
„grüne Elektromobilität“ bei der Stadtwerke Leipzig GmbH. Die Intension einer besseren
Steuerung und Koordination der Aktivitäten zur Elektromobilität wird von der Stadtverwaltung
durchaus geteilt. Da sich das Thema Elektromobilität jedoch durch den gesamten Bereich
der L-Gruppe zieht und in besonderem Maße sowohl die Stadtwerke Leipzig GmbH als auch
die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH berührt sind, sehen wir für die Koordination eher
die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH als geeignet an. Die
organisatorische Umsetzung der Aktivitäten der L-Gruppe zur intelligenten Mobilität sollte
jedoch innerhalb der Unternehmen abgestimmt werden. Die Unternehmen sind mit dem
Organisationsaufbau und der Arbeitsweise vertraut, daher liegt es nicht in der Verantwortung
der Stadt Leipzig über die Organisationsform zur Umsetzung einer Aufgabe der
Unternehmen zu entscheiden.
Punkt 3 des Beschlussvorschlages nimmt die ergebnisoffene Erarbeitung des in
Beschlusspunkt 1 geforderten Ladeinfrastrukturkonzepts vorweg. Hier würden unter
Umständen kurzfristig Lösungen geschaffen, die gegebenenfalls Ressourcen für eine
längerfristige, dann aber fundierte Lösung binden würden. Dies gilt insbesondere für den
derzeit und auch in nächster Zeit wirtschaftlich nicht tragfähigen Betrieb von
Ladeinfrastruktur.
Die in Punkt 3 angesprochene Grundversorgung kann aktuell in Leipzig dargestellt werden.
Nach einer Recherche im einschlägigen Portal www.goingelectric.de sind in Leipzig aktuell
ca. 220 Ladepunkte im öffentlichen und halböffentlichen Raum installiert (in unterschiedlicher
Qualität). Dem stehen zu Anfang des Jahres 2017 rund 200 in Leipzig registrierte ElektroPKW gegenüber. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um einen sehr hohen Anteil um
Firmenfahrzeuge, bei denen meist an Standort der Fahrzeuge eine Ladelösung vorhanden
ist.
Für eine effiziente Bereitstellung sollte der künftige Bedarf an Ladeinfrastruktur, wie im
Beschlusspunkt 1 vorgeschlagen, in einer gesamtstädtischen Strategie und einen darin
enthaltenen zeitlich untersetzten Maßnahmeplan zur flächendeckenden Bereitstellung
ermittelt werden.
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