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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1348913.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
13.12.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:03

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05100-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Blöcke der BE zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 (zu DS-VI-03318) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrer ersten Frage teile ich Ihnen mit, dass es keine konkrete Auflistung zum Status der unter Block 1 und 3 benannten Bürgereinwände gibt. Dies begründet sich aus folgendem Sachstand: Bürgereinwände werden im Rahmen des Haushaltsverfahrens der Stadt Leipzig erfasst. Dieses Verfahren wird durch eine eigene separate Verfahrensregelung gesteuert, d.h. Bürgereinwände sind Bestandteil eines separaten Systems außerhalb des Ratsinformationssystems ALLRIS. Im Haushaltsverfahren ist es so, dass Bürgereinwände und Anträge der Fraktionen, Stadträte und Ortschaftsräte zum Haushalt zu Schwerpunkten wie z.B. Sanierung von Schulgebäuden oder Kita`s im Rahmen der Beschlussfassung nach bestimmten Kriterien wie z.B. Schulart, Ort oder Sanierungsart der Einrichtungen zusammengefasst und dazu finanzielle Mittel beschlossen werden. Die Umsetzung im Einzelnen liegt nach Beschlussfassung durch den Stadtrat in der Verantwortung der Fachdezernate. In diesem System ist ein Beschlusscontrolling aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Beschlusscontrolling über das Ratsinformationssystem ALLRIS befindet sich derzeit noch im Aufbau. Für einzeln beschlossene Haushaltsanträge und Bürgereinwände besteht bereits ein Controlling über dieses System. Die dort eingestellten Berichte zur Umsetzung sind für die Bürger jedoch noch nicht einsehbar. Eine diesbezügliche Anpassung im Ratsinformationssystem ALLRIS ist für Anfang 2018 geplant. Aus den o.g. Gründen kann eine Liste wie von Ihnen angefragt, nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung im Verfahren der Haushaltsanträge generell ist derzeit nicht möglich, an einer Verbesserung des Ratsinformationsystems dahingehend wird aber bereits gearbeitet. 1/2 2/2