Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1345552.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
05.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 14:10
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05102-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulmöbel an der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
schriftliche Beantwortung
Antwort:
1. Ist Ihnen und dem Stadtrat das Problem durch das Amt für Gebäudemanagement
bekannt gemacht wurden?
Die Verantwortung für die Ausstattung von Schulen liegt nicht beim Amt für
Gebäudemanagement, sondern beim Amt für Jugend, Familie und Bildung. Ein Antrag der
Schule auf Ersatz der Klassenzimmerausstattung wurde durch das Amt für Jugend, Familie
und Bildung abgelehnt.
2. Warum ist es nicht möglich die kaputten Möbel durch neue und zeitgemäße Möbel
zu ersetzen?
Generell obliegt es der Eigenverantwortung der Schule im Rahmen des Schulbudgets
Ersatzbeschaffungen von Artikeln unter 410 € vorzunehmen. Tische und Stühle gehören
dazu. Durch die Schulleitung bzw. Schulsachbearbeiterin wurde im September 2017 der
Ersatz einer Klassenzimmerausstattung beantragt. Dieser wurde mit dem Verweis auf noch
vorhandene Finanzmittel im Budget der Schule Böhlitz-Ehrenberg abgelehnt. Weiterhin
wurde ausgeführt, dass zentrale finanzielle Mittel ausgeschöpft und daher keine weiteren
finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden können. Mitte Oktober 2017 waren ca. 33 %
(8.700 €) des Budgets der Schule noch nicht verbraucht, so dass eine Beauftragung der
Ausstattung in der Eigenverantwortlichkeit der Schule zu diesem Zeitpunkt noch in 2017
möglich gewesen wäre.
3. Wann werden die Möbel in der Schule ersetzt?
Die Schulleitung kann im Rahmen der Bereitstellung des Schulbudgets 2018 die
Beauftragung von Tischen und Stühlen eigenverantwortlich vornehmen. Alternativ kann der
Bedarf im Rahmen der Abfrage zur Haushaltsplanung 2019/20 angemeldet werden. Die
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Ausstattungen erfolgt nach Beschlussfassung des
Haushalts im Rahmen der verfügbaren Mittel und einer Priorisierung nach Dringlichkeit.
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