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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1345552.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
05.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 14:10

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05102-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulmöbel an der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 schriftliche Beantwortung Antwort: 1. Ist Ihnen und dem Stadtrat das Problem durch das Amt für Gebäudemanagement bekannt gemacht wurden? Die Verantwortung für die Ausstattung von Schulen liegt nicht beim Amt für Gebäudemanagement, sondern beim Amt für Jugend, Familie und Bildung. Ein Antrag der Schule auf Ersatz der Klassenzimmerausstattung wurde durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung abgelehnt. 2. Warum ist es nicht möglich die kaputten Möbel durch neue und zeitgemäße Möbel zu ersetzen? Generell obliegt es der Eigenverantwortung der Schule im Rahmen des Schulbudgets Ersatzbeschaffungen von Artikeln unter 410 € vorzunehmen. Tische und Stühle gehören dazu. Durch die Schulleitung bzw. Schulsachbearbeiterin wurde im September 2017 der Ersatz einer Klassenzimmerausstattung beantragt. Dieser wurde mit dem Verweis auf noch vorhandene Finanzmittel im Budget der Schule Böhlitz-Ehrenberg abgelehnt. Weiterhin wurde ausgeführt, dass zentrale finanzielle Mittel ausgeschöpft und daher keine weiteren finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden können. Mitte Oktober 2017 waren ca. 33 % (8.700 €) des Budgets der Schule noch nicht verbraucht, so dass eine Beauftragung der Ausstattung in der Eigenverantwortlichkeit der Schule zu diesem Zeitpunkt noch in 2017 möglich gewesen wäre. 3. Wann werden die Möbel in der Schule ersetzt? Die Schulleitung kann im Rahmen der Bereitstellung des Schulbudgets 2018 die Beauftragung von Tischen und Stühlen eigenverantwortlich vornehmen. Alternativ kann der Bedarf im Rahmen der Abfrage zur Haushaltsplanung 2019/20 angemeldet werden. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Ausstattungen erfolgt nach Beschlussfassung des Haushalts im Rahmen der verfügbaren Mittel und einer Priorisierung nach Dringlichkeit. 1/2 2/2