Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1346643.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
08.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 16:22
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05106-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Instandhaltungsbedarfe in Kita-Einrichtungen/VI-EF-04998-AW-01
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
schriftliche Beantwortung
Antwort:
1. Über wie viel Kitas verfügt die Stadt Leipzig mit Stand November 2017 (aufgelistet
nach städtischen und freien Trägern)?
In der Stadt Leipzig gibt es derzeit insgesamt 250 Kindertageseinrichtungen für Kinder bis
Schuleintritt und 73 Horte. In freier Trägerschaft befinden sich 202 Kindertageseinrichtungen
für Kinder bis Schuleintritt und 16 Horte, kommunal werden 48 Kindertageseinrichtungen für
Kinder bis Schuleintritt und 57 Horte betrieben.
Bei 119 Einrichtungen ist die Stadt Leipzig Gebäudeeigentümer und somit für bauliche
Maßnahmen zuständig. Diese 119 Einrichtungen werden wie folgt bewirtschaftet:
Kommunale Trägerschaft
31 Einrichtungen
Kommunale Trägerschaft/
freier Träger (in einem Objekt)
6 Einrichtungen
Kommunale Trägerschaft/
weitere Nutzung (z.B. Hort, Heim, offener Freizeittreff)
2 Einrichtungen
freier Träger
66 Einrichtungen
freier Träger/ weitere Nutzung (z.B. Hort, Heim, offener
Freizeittreff)
14 Einrichtungen
2. Wie viele „einzelne Maßnahmen“, welche in die jährliche Haushaltsplanung für
2017 eingeordnet wurden, erfolgten bisher im Jahr 2017?
Im Jahr 2017 und darüber hinaus erfolgen fünf große bauliche Maßnahmen an Bestandsobjekten, vorrangig zur Verbesserung des Brandschutzes, zur Sanierung der energetischen
Gesamtbilanz und zur Aufwertung der Gebäudesubstanz im Inneren. Aktuell wird zudem ein
kompletter Ersatzneubau bis 2018 realisiert. Für drei weitere Objekte liegen bereits
Planungen, u.a. für eine brandschutztechnische Ertüchtigung, vor.
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Kleinere Vorhaben umfassen weiterhin 33 Maßnahmen zur Verbesserung der Bestandsgebäude bzw. der dazugehörigen Freianlagen. Teilweise erfolgen dabei mehrere Maßnahmen am gleichen Objekt (z.B. Neugestaltung der Außenanlagen und Reparatur/Austausch
der Fenster). Überdies finden zahlreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung statt.
3. Wie viele davon (Antwort unter Punkt 2) an Kitas in freier Trägerschaft?
Von den fünf unter Punkt 2 genannten, größeren Maßnahmen betreffen zwei Objekte Kindereinrichtungen, die durch freie Träger betrieben werden. Zwei weitere Gebäude werden
sowohl durch eine kommunale Kita als auch eine Kita in freier Trägerschaft genutzt. 21
kleinere Maßnahmen erfolgen an Einrichtungen freier Träger.
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