Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1348627.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
13.12.17, 12:00
Aktualisiert
18.12.17, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-02549-NF-04-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ortschaftstrat Böhlitz-Ehrenberg
Betreff:
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02549: Bestandsgebäude
der 3. Schule, Bernhard-Göring-Str. 107, aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang
mit Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
5. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO für die innere Sanierung
(PSP-Element 7.0001664) für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 147.660 € werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus Deckung aus 2017: - formal aus der Kostenstelle 1098720000 "
unterj. Finanzierung f. Deckung FinHH "i.H.v 84.728,76 € (Basis: Sperre in PSP-Elementen*
7.0000142 "Kita Reichelstr. 5, Sanierung" i.H.v. 14.400 € und* 7.0001446 "KITA
Holbeinstraße" i.H.v. 70.328,76 € aus Ermächtigungsübertrag 2016)
- PSP-Element 7.0001077 "Schule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA" i.H.v. 62.931,24 €.
Die Mittel werden der Maßnahme "Schule Böhlitz-Ehrenberg" unterjährig in 2018
wieder zurückgeführt.
Die restlichen städtischen Eigenmittel v. 65.883 € wurden bereits in der bisherigen
Haushaltsplanung bereitgestellt.
Sachverhalt:
Da aus der Vorlage nicht hervorgeht, ob die Mittel der Schule Böhlitz-Ehrenberg wieder
zugeführt werden, ist eine Ergänzung an dieser Stelle sinnvoll.
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