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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1348225.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
13.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 10:08

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-02369-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Stadträtinnen Katharina Krefft, Jessica Heller, Ute Elisabeth Gabelmann, Beate Ehms Stadtrat Christopher Zenker Betreff: Jahr der Demokratie 2018 - Umsetzungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 13.12.2017 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: bleibt Sachverhalt: 4. Verausgabung der für das „Jahr der Demokratie 2018“ beschlossenen Mittel Förderung in geförderte Themenbereiche Euro 220.000 Der Großteil der vom Stadtrat eingeplanten Mittel für 2018 sollen für Projekte zur Stärkung der demokratischen Werte und Motivation zur kontinuierlichen Beteiligung und zum Engagement für die lokale Demokratie verausgabt werden. Die Ausrichtung der Projekte bezieht sich dabei auf alle vier aufgeführten Programmbereiche. Projekte können von Vereinen, Initiativen, Verbänden und Institutionen aus allen Bereichen Fachbereiche, wie z.B. Sport, Kultur, Soziales etc. eingebracht werden. Das stadträtliche Begleitgremium hat sich auf die folgenden Kernkriterien bei der Auswahl von Projekten geeinigt: • Zusammenarbeit (Erfahrene Akteure arbeiten zum Beispiel mit neuen, kleineren Initiativen zusammen um neue Ansätze auszuprobieren etc., sogenannte „Verbundprojekte“) • Erlebbarkeit und Sichtbarkeit (das Jahr der Demokratie 2018 soll direkt erlebbar und erfahrbar werden) • Erreichen neuer Zielgruppen (vor allem demokratieferne Leipzigerinnen und Leipziger, nicht nur diejenigen die sowieso bereits an 1/2 • • Veranstaltungen teilnehmen und sich einbringen) Innovation (es braucht neue Ansätze, mit den bisherigen Formaten erreicht man keine neuen Zielgruppen; wichtig ist dabei die „GehStruktur“: vor Ort sein und zu den jeweiligen Zielgruppen gehen) Nachhaltigkeit (geförderte Projekte sollen einen Mehrwert gegenüber schon existierenden Ansätzen und im Hinblick auf eine langfristige Wirkung erzielen sollen) Die Förderung teilt sich auf in  140.000 Euro nach diesem Ratsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 3 SächsGemO in Ausprägung von § 8 Absatz 3 Nr. 5 der Hauptsatzung für bis zu 4 Projekte über die Koordinierungsstelle "Leipzig weiter denken", maximale Förderhöhe 40.000 Euro / Projekt. Die Zuwendungsvergabe erfolgt in analoger Anwendung der Zuwendungsrichtlinie und der für das Jahr der Demokratie 2018 gesetzten Kriterien auf Grundlage einer noch zu veröffentlichen Projektausschreibung.  80.000 Euro nach diesem Ratsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 3 SächsGemO in Ausprägung von § 8 Absatz 3 Nr. 5 der Hauptsatzung für bis zu 10 Projekte über die Koordinierungsstelle "Leipzig weiter denken" mit Beteiligung des Begleitausschusses – Strategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“. Die Zuwendungsvergabe erfolgt in analoger Anwendung der Zuwendungsrichtlinie und der für das Jahr der Demokratie 2018 gesetzten Kriterien auf Grundlage einer noch zu veröffentlichen Projektausschreibung. maximale Förderhöhe 15.000 Euro / Projekt. Die Zuwendungsvergabe wird im Benehmen mit dem stadträtlichen Begleitgremium vorbereitet. Eine Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Anlagen: 2/2