Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1348225.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
13.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-02369-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadträtinnen Katharina Krefft, Jessica Heller, Ute Elisabeth Gabelmann, Beate Ehms
Stadtrat Christopher Zenker
Betreff:
Jahr der Demokratie 2018 - Umsetzungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
13.12.2017
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
bleibt
Sachverhalt:
4. Verausgabung der für das „Jahr der Demokratie 2018“ beschlossenen Mittel
Förderung in geförderte Themenbereiche
Euro
220.000
Der Großteil der vom Stadtrat eingeplanten Mittel für 2018 sollen für Projekte zur
Stärkung der demokratischen Werte und Motivation zur kontinuierlichen
Beteiligung und zum Engagement für die lokale Demokratie verausgabt werden.
Die Ausrichtung der Projekte bezieht sich dabei auf alle vier aufgeführten
Programmbereiche.
Projekte können von Vereinen, Initiativen, Verbänden und Institutionen aus allen
Bereichen Fachbereiche, wie z.B. Sport, Kultur, Soziales etc. eingebracht
werden.
Das stadträtliche Begleitgremium hat sich auf die folgenden Kernkriterien bei der
Auswahl von Projekten geeinigt:
•
Zusammenarbeit (Erfahrene Akteure arbeiten zum Beispiel mit neuen,
kleineren Initiativen zusammen um neue Ansätze auszuprobieren etc.,
sogenannte „Verbundprojekte“)
•
Erlebbarkeit und Sichtbarkeit (das Jahr der Demokratie 2018 soll direkt
erlebbar und erfahrbar werden)
•
Erreichen neuer Zielgruppen (vor allem demokratieferne Leipzigerinnen
und Leipziger, nicht nur diejenigen die sowieso bereits an
1/2
•
•
Veranstaltungen teilnehmen und sich einbringen)
Innovation (es braucht neue Ansätze, mit den bisherigen Formaten
erreicht man keine neuen Zielgruppen; wichtig ist dabei die „GehStruktur“: vor Ort sein und zu den jeweiligen Zielgruppen gehen)
Nachhaltigkeit (geförderte Projekte sollen einen Mehrwert gegenüber
schon existierenden Ansätzen und im Hinblick auf eine langfristige
Wirkung erzielen sollen)
Die Förderung teilt sich auf in
140.000 Euro nach diesem Ratsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 3
SächsGemO in Ausprägung von § 8 Absatz 3 Nr. 5 der Hauptsatzung
für bis zu 4 Projekte über die Koordinierungsstelle "Leipzig weiter denken",
maximale Förderhöhe 40.000 Euro / Projekt.
Die Zuwendungsvergabe erfolgt in analoger Anwendung der
Zuwendungsrichtlinie und der für das Jahr der Demokratie 2018 gesetzten
Kriterien auf Grundlage einer noch zu veröffentlichen
Projektausschreibung.
80.000 Euro nach diesem Ratsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 3
SächsGemO in Ausprägung von § 8 Absatz 3 Nr. 5 der
Hauptsatzung für bis zu 10 Projekte über die Koordinierungsstelle
"Leipzig weiter denken" mit Beteiligung des Begleitausschusses –
Strategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“.
Die Zuwendungsvergabe erfolgt in analoger Anwendung der
Zuwendungsrichtlinie und der für das Jahr der Demokratie 2018
gesetzten Kriterien auf Grundlage einer noch zu veröffentlichen
Projektausschreibung.
maximale Förderhöhe 15.000 Euro / Projekt.
Die Zuwendungsvergabe wird im Benehmen mit dem stadträtlichen
Begleitgremium vorbereitet.
Eine Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.
Anlagen:
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