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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1347814.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
12.12.17, 12:00
Aktualisiert
12.12.17, 16:59

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-02549-NF-04 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02549: Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Str. 107, aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Änderung zum Baubeschluss DS-02549 vom 24.08.2016 wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich von 5.984.600 € um 1.436.000 € auf 7.420.600 €. 3. Die Baukosten für die energetische Sanierung (PSP-Element 7.0000664) erhöhen sich von 2.612.640 € um 717.000 € auf 3.329.640 €. Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft Budget BUND - in 2018 von i.H.v. 525.203 € und städtischen Eigenmitteln in 2017 i.H.v. 191.797 € gedeckt. Die Fördermittelumverteilung erfolgt aus der lt. DS-03336 geplanten Maßnahme KITA Holbeinstraße (Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Fördermittelfrist auf Grund fehlender Planungsvoraussetzungen nicht möglich). Die Baukosten für die innere Sanierung (PSP-Element 7.0001664) erhöhen sich von 3.371.960 € um 719.000 € auf 4.090.960 €. Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft Budget SACHSEN - in 2018 von i.H.v. 505.457 € und städtischen Eigenmitteln in 2017 i.H. v. 213.543 € gedeckt. Die Fördermittelumverteilung erfolgt aus Reserven im Budget SACHSEN nach Streichung der lt. DS-03336 geplanten Maßnahme Asylunterkunft Höltystraße 51 wegen Änderung Nutzung als Oberschule. 4. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO für die energetische Sanierung (PSP-Element 7.0000664) für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 184.430 € werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus Deckung aus 2017: - formal aus der Kostenstelle 1098720000 "unterj. Finanzierung f. Deckung FinHH" i.H.v. 184.430 € (Basis: Sperre im PSP-Element 7.0001446 "KITA Holbeinstraße" aus Ermächtigungsübertrag 2016) 1/7 Die restlichen städtischen Eigenmittel v. 7.367 € wurden bereits in der bisherigen Haushaltsplanung bereitgestellt. 5. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO für die innere Sanierung (PSP-Element 7.0001664) für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 147.660 € werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus Deckung aus 2017: - formal aus der Kostenstelle 1098720000 " unterj. Finanzierung f. Deckung FinHH " i.H.v 84.728,76 € (Basis: Sperre in PSP-Elementen * 7.0000142 "Kita Reichelstr. 5, Sanierung" i.H.v. 14.400 € und * 7.0001446 "KITA Holbeinstraße" i.H.v. 70.328,76 € aus Ermächtigungsübertrag 2016) - PSP-Element 7.0001077 "Schule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA" i.H.v. 62.931,24 €. Die restlichen städtischen Eigenmittel v. 65.883 € wurden bereits in der bisherigen Haushaltsplanung bereitgestellt. 6. Bis zur Vorlage der Zuwendungsbescheide für die Erhöhung der Fördermittelbeträge BUND / SACHSEN und zur kassenwirksamen Einstellung der erhöhten Fördermittel in 2018 - BUND - energetische Sanierung i.H.v. 525.203 € - SACHSEN - innere Sanierung i.H.v. 505.457 € werden temporär in 2017 zusätzlich überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO in Summe 1.030.660 € im Sinne einer Vorfinanzierung bereitgestellt. Die Deckung erfolgt formal aus der Maßnahme "Gymnasium Karl-Heine-Straße" (7.0000965). Die Mittel werden der Maßnahme "Gymnasium Karl-Heine-Straße" unterjährig in 2018 wieder zurückgeführt. 2/7 Begründung Eilbedürftigkeit: Die Änderungsbeschlussvorlage hat sehr hohe EIL-Bedürftigkeit, daher ist eine Einreichung in die RV am 13.12.2017 als EILT-Vorlage dringend geboten. Eine negative Entscheidung hätte einen Baustopp zur Folge, der geplante Fertigstellungstermin würde sich weiter nach hinten verschieben. Die vorhandenen Schulkapazitäten am Standort sind komplett ausgelastet, die Unterbringung der folgenden Jahrgangsstufe 2018/19 wäre nicht abgesichert. Die fehlenden Finanzmittel müssen zwingend zeitnah bereitgestellt werden, wenn überhaupt noch eine Chance der Realisierung der Maßnahmen zum abgestimmten Termin bestehen soll. 3/7 Sachverhalt: Die Sanierung der 3. Schule (Plattenbau) befindet sich seit Juni 2017 in Ausführung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist trotz der bisher erbrachten Mehrleistungen am Objekt der Bauendtermin Oktober 2018 noch haltbar. Das Bauvorhaben steht von Beginn an unter besonderen terminlichen Fokus, da die prognostizierten Schülerzahlen im Einzugsgebiet besonders hoch sind und schon jetzt mit der Vollauslastung des Neubaus Kurt-Masur-Schule und eines Containerbaus an der Kapazitätsgrenze angekommen ist. Aufgrund der sich in 2016 überschneidenden Abläufe von Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Ausschreibung, Baubeginn und Planungsnachläufen ergeben sich erhebliche Nachträge. Hier ist zu beachten, dass aufgrund der Asylnutzung bis Ende 2016 sowohl die Prüfung der Bestandspläne vor Ort als auch Materialuntersuchungen des Baukörpers äußerst beschränkt möglich waren. Des Weiteren erfolgten im Zuge der Baugenehmigung, Ausführungsplanung, sowie seit Beginn der Ausführung brandschutztechnische und statische Vorgaben, die einen erheblichen Mehraufwand der Roh- und Ausbaubauarbeiten zur Folge hatten und haben. Hier insbesondere die Forderung nach erschütterungsarmen Abbruch zur Sicherung der Deckenscheiben und weiterführende Materialprüfungen des Bestandsbeton zur Befestigung der Pfosten-Riegel-Fassaden. Letztere brachten einen Bauverzug in der energetischen Sanierung, was aktuell erhebliche Winterbaumaßnahmen zur Fertigstellung Fassade und Innenausbau zur Folge hat. Bedingt durch die sehr gute Baukonjunktur gab es nur eine geringe Beteiligung an den Vergabeverfahren. Des Weiteren hat die Baustoff- und Entsorgungsindustrie ihre Preise nicht unerheblich erhöht. In deren Ergebnis wurde in der Regel die Kostenberechnung, insbesondere in den KG 300, 500 und 600 überschritten. Hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 1.434.838,95 €, gerundet 1.436 T€. 4/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 180.200 Sachkonto 42531000 (Ausstattung) Erträge Aufwendungen HH-Planung 2015 Einzahlung Mehrbedarf HH-Planung 2015 Einzahlung Mehrbedarf Finanzhaushalt HH-Planung Ausz 2015 2016 0 2017 1.861.600,00 2018 0 2018 73,25%v 717.000 525.203 2016 0 2017 2.411.500,00 2018 0 2018 70,30% v 719.000 505.457,00 2016 705.214,40 2017 1.914.800,00 7.0000664.700 7.0001664.700 7.0000664.700 2018 Auszahlung Mehrbedarf HH-Planung 2015 Auszahlung Mehrbedarf Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2017 184.430,00 2018 525.203,00 2016 540.000,00 2017 2.411.500,00 2018 306.150,00 2017 213.543,00 2018 505.457,00 nein von 0 70001664.700 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Vorgesehener Stellenabbau: 5/7 nein wenn ja, x Beteiligung Personalrat 6/7 nein ja, Anlagen: Textteil 7/7 HAUSHALTSVORLAGE 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02549, Bestandsgebäude der 3.Schule, Bernhard-Göring-Straße 107 - aufgrund von Mehrkosten i.Zshg.m. der Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79(1) SächsGemO Bauvorhaben: Bestandsgebäude der 3. Schule , Bernhard-GöringStraße 107, 04275 Leipzig - Modernisierung Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Str. 26, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 12.12.2017 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag Stand vom: 12.12.2017 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründung 4 2.1 geänderte Aufgabenstellung 4 2.2 Kostenfortschreibung 4 2.3 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 2.4 Bedarfsanmeldung innere und äußere Vollsanierung des Bestandsgebäudes 4 3 Aktueller Planungs- und Ausführungsstand 5 3.1 Planung 5 3.2 Ausführung 5 3.3 Ausschreibung und Vergabe 5 4 Finanzieller Aufwand 5 5 Finanzierungsplan 7 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 8 6.1 Mittelbereitstellung nach Plan, ohne KG 600 8 7 Fristenplan 9 8 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9 8.1 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 9 Anlagen keine Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag Stand vom: 12.12.2017 Kurzerläuterung Aufgrund der Bevölkerungsprognose ist im Einzugsbereich der Kurt-Masur-Schule / 3. Schule ein Bedarf von 8-9 Klassen pro Jahrgang zu verzeichnen. Nach Fertigstellung des Neubaus der Kurt-Masur-Schule (5-zügig) ist deshalb der Bedarf für eine weitere 3-4-zügige Grundschule vorhanden. Das Schulgebäude der ehemaligen 3. Schule wird dringend benötigt. Damit es jedoch weiter genutzt werden kann, muss es entsprechend instandgesetzt werden. Das Bestandsgebäude der 3. Schule wurde 1970 gemäß Typenprojekt Ratio 74-720, Typ B, in Plattenbauweise errichtet. Der Baukörper besteht aus 5 Geschossen (Keller-, Erd- und 3 Obergeschosse). Da das Schulgebäude ursprünglich nach Fertigstellung des Neubaus für die 3. Schule abgebrochen werden sollte, wurde die erforderliche Instandsetzung und Instandhaltung über Jahre auf ein Minimum begrenzt. Viele Bauteile sind stark abgenutzt und zum Teil defekt. Der energetische Standard ist schlecht. Die Modernisierung des Bestandsgebäudes der ehemaligen 3. Schule sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind Bestandteil des Baubeschlusses.. Die Baumaßnahme soll im Oktober 2018 abgeschlossen sein. Die Plattenbauschule wurde nach einer Zwischennutzung als Notunterkunft für Asylbewerber im Januar 2017 frei gelenkt. Der auf dem Gelände stehende Interimscontainer zur Abdeckung fehlender Schulkapazitäten sollte ursprünglich weiter aufgestockt werden (nicht Bestandteil dieses Baubeschlusses) und bis zur Übergabe des sanierten Plattenbaus die fehlenden Räumlichkeiten für die Grundschule ersetzen. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Infolge der steigenden Schülerzahlen im Einzugsbereich besteht dringend die Notwendigkeit der Kapazitätserweiterung im Schulnetz der Stadt Leipzig. Aufgrund der Bevölkerungszunahme ist im Einzugsbereich der jetzigen 3. Schule ein Bedarf von 8-9 Klassen pro Jahrgang zu verzeichnen. Nach Fertigstellung des Neubaus der Kurt-Masur-Schule (5-zügig) ist deshalb der Bedarf für eine weitere 3-4-zügige Grundschule vorhanden. Nach der Untersuchung von verschiedenen Varianten wurde die Komplettsanierung des alten Bestandsgebäudes der 3. Schule für eine neue Grundschule favorisiert (siehe Grundsatzbeschluss). Die Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind Bestandteil diese Baubeschlusses. Um alle Grundschüler des Einzugsbereiches aufnehmen zu können, wurde bereits jetzt ein Raumsystem in Leichtbauweise gestellt, dass bis zur Fertigstellung der Modernisierung des Bestandsgebäudes vorgehalten wird. Der Containerbau wird 2018, nach Übergabe des sanierten Bestandsgebäudes demontiert, so dass die Freifläche auch in diesem Bereich entsprechend gestaltet werden kann. 1.2 Beschlüsse Grundlagen sind folgende Beschlüsse: • Grundsatzbeschluss Nr. RBV-978/11 vom 12.10.2011, Teil 2 • Baubeschluss: Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau), Grundschule, Bernhard-Göring-Str. 107, 04275 Leipzig – Modernisierung Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag Stand vom: 12.12.2017 • • Baubeschluss Nr. VI-DS-02549-01 Baubeschluss: Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau), Grundschule, Bernhard-Göring-Str. 107, 04275 Leipzig – Modernisierung Ergänzungsbeschluss zum Baubeschluss DS-02549 und DS-02549-DS-01: Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau), Grundschule, Modernisierung, Bernhard-Göhring-Str. 107, 04275 Leipzig 2 Begründung 2.1 Begründung des Nachtrages Das Bauvorhaben steht von Beginn an unter besonderen terminlichen Fokus, da die prognostizierten Schülerzahlen im Einzugsgebiet besonders hoch sind und schon jetzt mit der Vollauslastung des Neubaus Kurt-Masur-Schule und eines Containerbaus an der Kapazitätsgrenze angekommen ist. Aufgrund der sich in 2016 überschneidenden Abläufe von Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Ausschreibung, Baubeginn und Planungsnachläufen ergeben sich erhebliche Nachträge. Hier ist zu beachten, dass aufgrund der Asylnutzung sowohl die Prüfung der Bestandspläne vor Ort als auch Materialuntersuchungen des Baukörpers äußerst beschränkt möglich waren. Des Weiteren erfolgten im Zuge der Baugenehmigung, Ausführungsplanung, sowie seit Beginn der Ausführung brandschutztechnische und statische Vorgaben, die einen erheblichen Mehraufwand der Roh- und Ausbaubauarbeiten zur Folge hatten und haben. Hier insbesondere die Forderung nach erschütterungsarmen Abbruch zur Sicherung der Deckenscheiben und weiterführende Materialprüfungen des Bestandsbeton zur Befestigung der Pfosten-Riegel-Fassaden. Letztere brachten einen Bauverzug in der energetischen Sanierung, was heute erhebliche Winterbaumaßnahmen zur Fertigstellung Fassade und Innenausbau zur Folge hat. Bedingt durch die sehr gute Baukonjunktur gab es nur eine geringe Beteiligung an den Vergabeverfahren. Des Weiteren hat die Baustoff- und Entsorgungsindustrie ihre Preise nicht unerheblich erhöht. In deren Ergebnis wurde in der Regel die Kostenberechnung, insbesondere in den KG 300, 500 und 600 überschritten. Hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 1.434.838,95 €, gerundet 1.436 T€. 2.2 Kostenfortschreibung 0.1 Im Zuge der Fortschreibung der Planung wurde ersichtlich, dass zusätzliche Planungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich werden. Die Ursachen liegen im Folgendem begründet: • Ausbau und Entsorgung von Morinolfugen (Schadstoffsanierung Fassade) im Bereich der Bestandsfenster – ca. 85.000,00 € • kompletter Ausbau und Entsorgung des PAK-belasteten Estrichs – ca. 220.000,00 € • verspäteter Baubeginn durch Probleme bei der Rohbauvergabe, Estricherneuerung und Forderungen Prüfstatik zu Bauteilbeprobungen führten zu Bauverzug, in dessen Folge Winterbaumaßnahmen zur Fertigstellung Fassade + Fortführung Innenausbau notwendig werden - ca. 110.000,00 € Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 4 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag Stand vom: 12.12.2017 • Allgemeine Erhöhung der Baupreise in Höhe von ca. 5 % KG 300, 500 und 600 sowie bisher geringe Beteiligung an den öffentlichen Vergabefahren, daher überhöhte Ausschreibungsergebnisse bei 40 % der Vergaben um mehr als 20 % Kostenerhöhung – ca. 490.000,00 T€. • Erhöhung der Baunebenkosten aufgrund der Kostenerhöhungen ca. 35.000,00 € (Verlängerung von Gerüststandzeiten, Baustelleneinrichtungen, Baubewachung etc.) • Kostenerhöhungen durch Forderungen aus der Baugenehmigung und Prüfstatik, wie z.B. erschütterungsarmer Abbruch im Gebäude sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen an der Fassade über die Brutzeit der Haussperlinge, Fledermäuse etc. zzgl. Nistkästen, ca. 65.000,00 €. • allgemeine Mehrkosten durch Planungsanpassungen in der Bauausführung aufgrund Nichtbegehbarkeit während Ausführungsplanung durch Asylnutzung. Dadurch Mengenerhöhungen und Nachträge im Rohbau/Abbruch/Tiefbau - ca. 270.000,00 € • aus vorgenannten Punkten resultiert ein zusätzlicher Planungsaufwand sowie die Begleitung der Planung und Ausführung durch Gutachter und weiterführenden Bauwerksuntersuchungen – ca. 150.000,00 € Einsparpotentiale wurden untersucht, ohne Senkung der üblichen Qualitätsstandards und massiven Eingriff in die Planung sind diese jedoch nicht umsetzbar. 2.3 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Das Bauvorhaben befindet sich in Ausführung. Eine Nichtbeschlussfassung führt zur Unterbrechung der weiteren Ausschreibungen und damit der Bauausführungen. Der Fertigstellungstermin verschiebt sich weiter nach hinten. 3 Aktueller Planungs- und Ausführungsstand 3.1 Planung Die Baugenehmigung gemäß Baubeschluss vom 24.10.2016 liegt vor. Die Ausführungsplanung ist zu 80 % abgeschlossen. 3.2 Ausführung Mit den Sanierungsarbeiten wurde im Juni 2017 begonnen. Ein Bauverzug von ca. 5 Monaten hat sich durch die Schwierigkeiten bei der Vergabe der Rohbauleistungen ergeben. Das Vergabeverfahren für die Rohbauarbeiten musste aufgrund zu geringer Beteiligung und zu hoher Angebotspreise 2 x durchgeführt werden bis nach 3-fach-Splittung drei verschiedene Unternehmen gebunden werden konnten. Desweiteren kam es durch die Erhöhung des Bauvolumens (Estricherneuerungen) und die Vorgabe, möglichst erschütterungsfrei abzubrechen zu weiteren Verzögerungen im Bauablauf, die nicht abgefangen werden konnten. Eine Realisierung des Fertigstellungstermins zum Schuljahresbeginn 2018/19 ist nicht mehr möglich. Es werden derzeit alle Anstrengungen unternommen um den Bauablauf so zu steuern, das Klassenräume für bis zu 6 Klassen zur Verfügung gestellt werden können und die Endfertigstellung des Gebäudes zum Oktober 2018 sicher gestellt werden kann. Gegenwärtig laufen folgende Arbeiten: Rohbau zu 60% abgeschlossen, energetische Sanierung (Fassade/Dach) zu 40% abgeschlossen, Estricherneuerung 15%, Innenausbau 5%. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 5 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag Stand vom: 12.12.2017 3.3 Ausschreibung und Vergabe Es zeichnete sich eine geringe Beteiligung an den Vergabeverfahren ab. So gaben auch bei der Wiederholungs-Vergabe für das Los Rohbau nur 3 Bieter ab. Beim Los Starkstrom gab es keine Beteiligung, so dass dieses Verfahren mit entsprechendem Zeitverlust von ca. 10 Wochen wiederholt werden musste. Sowohl das Los Estrich als auch Schlosser wurden aus wirtschaftlichen Gründen wiederholt. Die geringe Beteiligung am Wettbewerb verbunden mit der sehr guten Baukonjunktur und der Erhöhung der Preise der Baustoff- und Entsorgungsindustrie spiegelt sich in den schlechten Submissionsergebnissen wider, die bei ca. 40 % der vergebenen Aufträge zu einer Kostenerhöhung von mehr als 20 % geführt haben. 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 14.06.2016 Kostengruppe Grundstück 100 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk Baukonstruktionen 400 Bauwerk Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 600 Ausstattung im Außenbereich 700 Baunebenkosten Zur Rundung Summe gerundet Stand Baubeschluss 24.08.2016 Stand KB 15.11.17 Förderteil B Förderteil C Gesamt- Mehrbedarf Mehrbedarf Mehrbedarf maßnah- Förderteil B Förderteil C gesamt energetisch innere me/Auftrag energetisch innere 0 20.000 20.000 0 0 0 28.500 5.355 33.855 0 0 0 1.353.445 1.293.080 2.646.525 650.056 525.546 1.175.604 658.800 608.059 1.266.859 -12.432 -33.482 -45.914 23.420 466.767 490.187 0 112.676 112.676 0 259.219 259.219 0 12.475 12.475 0 9.000 9.000 0 0 0 548.451 710.480 1.258.931 79.200 100.800 180.000 24 2.612.640 0 3.371.960 24 5.984.600 716.824 717.000 718.015 719000 1.434.839 1.436.000 Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 6 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag Stand vom: 12.12.2017 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: < nicht förderfähig > förderfähig Angaben in Euro brutto gemäß Baubeschluss Förderprogramm Zuweisung vom Bund – Energetische Sanierung Fördersatz gemäß Förderricht- 75% linie in % Gesamtkosten in € 2.612.640 € Förderfähige Kosten in € 2.612.640 € Anteil Fördermittel in € 1.959.480 € Antrag vom V/2016 Bescheid vom Zuweisung vom Land – Innere Sanierung 75% 3.371.960 € 3.371.960 € 2.528.970 € V/2016 Gemäß Fördermittelbescheide vom 30.03.2017 / 09.06.2017 und Mehrbedarf Förderprogramm Zuweisung vom Bund – Energetische Sanierung Zuweisung vom Land – Innere Sanierung Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom 73,25% 70,30% 2.541.388,15 € 2.541.388,15 € 1.861.600 € 28.10.2016 30.03.2017 3.435.686,32 € 3.430.331,32 € 2.411.500 € 13.02.2017 09.06.2017 Zuweisung vom Bund – Energetische Sanierung (Mehrbedarf) 73,25% Zuweisung vom Land – Innere Sanierung (Mehrbedarf) 70,30% 717.000 € 717.000 € 525.203 € 719.000 € 719.000 € 505.457 € Differenz Baubeschluss - FöMi-Bescheid Förderteil B: - 97.880 € Differenz Baubeschluss - FöMi-Bescheid Förderteil C: - 117.470 € Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 7 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag Stand vom: 12.12.2017 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 6.1 Mittelbereitstellung nach Plan Alt: Gemäß Baubeschluss vom 24.08.2016 – Energetische Sanierung – Förderteil B Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2015 100.000 0,00 100.000 0 0 100.000 2016 448.451 51.549 500.000 0 0 500.000 2017 0 2.012.640 2.012.640 500.000 1.959.480 53.160 2018 0 0 0 0 0 0 Gesamt 548.451 2.064.189 2.612.640 500.000 1.959.480 653.160 PSP Element – energetische Sanierung: 7.0000664.700 Alt: Gemäß Baubeschluss vom 24.08.2016 – Innere Sanierung – Förderteil C Jahr Planung Bau Gesamt - davon konsumtiv 2015 140.000 0,00 140.000 0 2016 400.000 0,00 400.000 0 2017 170.480 1.229.520 1.400.000 0 2018 0 1.431.960 1.431.960 180.200 Gesamt 710.480 2.661.480 3.371.960 180.200 - davon investiv VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 140.000 0,00 0,00 240.000 400.000 0,00 0,00 400.000 1.400.000 0 1.400.000 0 1.251.760 1.242.760 1.128.970 302.990 3.191.760 1.242.760 2.528.970 842.990 PSP Element – innere Sanierung: 7.0001664.700 Neu: Mehrbedarf – Energetische Sanierung, Förderteil B: Basis Baubeschluss+Förderbescheid Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2015 100.000 0,00 100.000 0 0 100.000 2016 448.451 51.549 500.000 0 0 500.000 2017 0 2.204.437 2.204.437 500.000 1.861.600 342.837 2018 79.200 446.003 525.203 0 525.203 0 Gesamt 627.651 2.701.989 3.329.640 500.000 2.386.803 942.837 PSP Element – energetische Sanierung: 7.0000664.700 Deckung Mehrbedarf Energetische Sanierung 7.0000664 - 717.0000 €: Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft - Budget BUND - in 2018 von i.H.v. 525.203 € und städtischen Eigenmitteln in 2017 i.H.v. 191.797 € gedeckt. Die Fördermittelumverteilung erfolgt aus der lt. DS-03336 geplanten Maßnahme KITA Holbeinstraße (UmStadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 8 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag Stand vom: 12.12.2017 setzung der Maßnahme innerhalb der Fördermittelfrist auf Grund fehlender Planungsvoraussetzungen nicht möglich). Zur Deckung des städtischen Eigenmittelanteils sind überplanmäßige Auszahlungen in 2017 i.H.v. 184.430 € erforderlich mit Deckung aus - formal aus der Kostenstelle 1098720000 "unterj. Finanzierung f. Deckung FinHH" i.H.v. 184.430 € (Basis: Sperre im PSP-Element 7.0001446 "KITA Holbeinstraße" aus Ermächtigungsübertrag 2016) (*) Die restlichen städtischen Eigenmittel v. 7.367 € wurden bereits in der bisherigen Haushaltsplanung bereitgestellt. (*) Die Maßnahme KITA Holbeinstraße wurde aus dem Förderprogramm VwV Investkraft BUND gestrichen (Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Fördermittelfrist auf Grund fehlender Planungsvoraussetzungen nicht möglich), die Eigen- und Fördermittel werden innerhalb der Budget VwV Investkraft verteilt. Neu: Mehrbedarf – Innere Sanierung – Förderteil C auf Basis Baubeschluss+Förderbescheid Jahr Planung Bau Gesamt - davon konsumtiv 2015 140.000 0,00 140.000 0 2016 400.000 0,00 400.000 0 2017 170.480 1.443.063 2.625.043 0 2018 100.800 2.049.175 925.917 180.200 Gesamt 811.280 3.278.695 4.090.960 180.200 - davon investiv VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 140.000 0,00 0,00 140.000 400.000 0,00 0,00 400.000 2.625.043 0 2.411.500 213.543 745.717 1.242.760 505.457 420.460 3.910.760 1.242.760 2.916.957 1.174.003 PSP Element – innere Sanierung: 7.0001664.700 Deckung Mehrbedarf Innere Sanierung 7.0001664 - 719.0000 € Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft - Budget SACHSEN - in 2018 von i.H.v. 505.457 € und städtischen Eigenmitteln in 2017 i.H.v. 213.543 € gedeckt. Die Fördermittelumverteilung erfolgt aus Reserven im Budget SACHSEN nach Streichung der lt. DS03336 geplanten Maßnahme Asylunterkunft Höltystraße 51 wegen Änderung Nutzung als Oberschule. Zur Deckung des städtischen Eigenmittelanteils sind überplanmäßige Auszahlungen in 2017 i.H. v. 147.660 € erforderlich mit Deckung aus - formal aus der Kostenstelle 1098720000 " unterj. Finanzierung f. Deckung FinHH " i.H.v 84.728,76 € (Basis: Sperre in PSP-Elementen (**) 7.0000142 "Kita Reichelstr. 5, Sanierung" i.H.v. 14.400 € und (***) 7.0001446 "KITA Holbeinstraße" i.H.v. 70.328,76 € aus Ermächtigungsübertrag 2016) - PSP-Element 7.0001077 "Schule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA" i.H.v. 62.931,24 €. Die restlichen städtischen Eigenmittel v. 65.883 € wurden bereits in der bisherigen Haushaltsplanung bereitgestellt. (**) Durch einen erhöhten Fördermittelanteil in VwV Investkraft BUND können bei der Maßnahme KITA Reichelstraße Eigenmittel freigelenkt werden (***) Die Maßnahme KITA Holbeinstraße aus dem Förderprogramm VwV Investkraft BUND gestrichen (Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Fördermittelfrist auf Grund fehlender Planungsvoraussetzungen nicht möglich), die Eigenmittel werden innerhalb der Budget VwV Investkraft verteilt. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 9 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag Stand vom: 12.12.2017 Zusätzliche Hinweise für die Gesamtmaßnahme: Bis zur Vorlage der Zuwendungsbescheide für die Erhöhung der Fördermittelbeträge BUND / SACHSEN und zur kassenwirksamen Einstellung der erhöhten Fördermittel in 2018 - BUND - energetische Sanierung i.H.v. 525.203 € - SACHSEN - innere Sanierung i.H.v. 505.457 € werden temporär in 2017 zusätzlich überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO in Summe 1.030.660 € im Sinne einer Vorfinanzierung bereitgestellt. Die Deckung erfolgt formal aus der Maßnahme "Gymnasium Karl-Heine-Straße" (7.0000965). Die Mittel werden der Maßnahme "Gymnasium Karl-HeineStraße" unterjährig in 2018 wieder zurückgeführt. Mit Bezug auf den Deckungsring lt. Doppelhaushalt 2017/18 (DS-03318) werden Finanzmittel vom PSPElement 7.0001664 auf das PSP-Element 7.0000664 zum Ausgleich der zentralen Buchung der Planungsleistungen im Nachgang i.H.v. ca. 200.000 € umgewidmet. 7 Fristenplan Baubeginn Fertigstellung Februar 2017 Alt: Juni 2018 Neu: Oktober 2018 Es wird angestrebt, 4-6 Klassen zum Schuljahresbeginn 2018/2019 einzugsfertig vorbereitet zu haben. Die Fertigstellung der Außenanlagen wird durch den notwendigen Rückbau des Containerbaus erst im Frühjahr 2019 möglich sein. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 10 von 10