Daten
Kommune
Leipzig
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12.12.17, 12:00
Aktualisiert
12.12.17, 16:59
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-02549-NF-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02549: Bestandsgebäude
der 3. Schule, Bernhard-Göring-Str. 107, aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang
mit Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Änderung zum Baubeschluss DS-02549 vom 24.08.2016 wird bestätigt.
2.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich von 5.984.600 € um 1.436.000 €
auf 7.420.600 €.
3.
Die Baukosten für die energetische Sanierung (PSP-Element 7.0000664) erhöhen
sich von 2.612.640 € um 717.000 € auf 3.329.640 €.
Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft Budget BUND - in 2018 von i.H.v. 525.203 € und städtischen Eigenmitteln in 2017
i.H.v. 191.797 € gedeckt.
Die Fördermittelumverteilung erfolgt aus der lt. DS-03336 geplanten Maßnahme KITA
Holbeinstraße (Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Fördermittelfrist auf Grund
fehlender Planungsvoraussetzungen nicht möglich).
Die Baukosten für die innere Sanierung (PSP-Element 7.0001664) erhöhen sich von
3.371.960 € um 719.000 € auf 4.090.960 €.
Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft Budget SACHSEN - in 2018 von i.H.v. 505.457 € und städtischen Eigenmitteln in
2017 i.H. v. 213.543 € gedeckt.
Die Fördermittelumverteilung erfolgt aus Reserven im Budget SACHSEN nach
Streichung der lt. DS-03336 geplanten Maßnahme Asylunterkunft Höltystraße 51
wegen Änderung Nutzung als Oberschule.
4.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO für die energetische
Sanierung (PSP-Element 7.0000664) für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 184.430 €
werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus Deckung aus 2017:
- formal aus der Kostenstelle 1098720000 "unterj. Finanzierung f. Deckung FinHH"
i.H.v. 184.430 € (Basis: Sperre im PSP-Element 7.0001446 "KITA Holbeinstraße"
aus Ermächtigungsübertrag 2016)
1/7
Die restlichen städtischen Eigenmittel v. 7.367 € wurden bereits in der bisherigen
Haushaltsplanung bereitgestellt.
5.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO für die innere
Sanierung (PSP-Element 7.0001664) für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 147.660 €
werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus Deckung aus 2017:
- formal aus der Kostenstelle 1098720000 " unterj. Finanzierung f. Deckung FinHH "
i.H.v 84.728,76 € (Basis: Sperre in PSP-Elementen
* 7.0000142 "Kita Reichelstr. 5, Sanierung" i.H.v. 14.400 € und
* 7.0001446 "KITA Holbeinstraße" i.H.v. 70.328,76 € aus Ermächtigungsübertrag
2016)
- PSP-Element 7.0001077 "Schule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA" i.H.v. 62.931,24 €.
Die restlichen städtischen Eigenmittel v. 65.883 € wurden bereits in der bisherigen
Haushaltsplanung bereitgestellt.
6.
Bis zur Vorlage der Zuwendungsbescheide für die Erhöhung der Fördermittelbeträge
BUND / SACHSEN und zur kassenwirksamen Einstellung der erhöhten Fördermittel
in 2018
- BUND - energetische Sanierung i.H.v. 525.203 €
- SACHSEN - innere Sanierung i.H.v. 505.457 €
werden temporär in 2017 zusätzlich überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO in Summe 1.030.660 € im Sinne einer Vorfinanzierung bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt formal aus der Maßnahme "Gymnasium Karl-Heine-Straße"
(7.0000965). Die Mittel werden der Maßnahme "Gymnasium Karl-Heine-Straße"
unterjährig in 2018 wieder zurückgeführt.
2/7
Begründung Eilbedürftigkeit:
Die Änderungsbeschlussvorlage hat sehr hohe EIL-Bedürftigkeit, daher ist eine Einreichung
in die RV am 13.12.2017 als EILT-Vorlage dringend geboten.
Eine negative Entscheidung hätte einen Baustopp zur Folge, der geplante
Fertigstellungstermin würde sich weiter nach hinten verschieben. Die vorhandenen
Schulkapazitäten am Standort sind komplett ausgelastet, die Unterbringung der folgenden
Jahrgangsstufe 2018/19 wäre nicht abgesichert.
Die fehlenden Finanzmittel müssen zwingend zeitnah bereitgestellt werden, wenn überhaupt
noch eine Chance der Realisierung der Maßnahmen zum abgestimmten Termin bestehen
soll.
3/7
Sachverhalt:
Die Sanierung der 3. Schule (Plattenbau) befindet sich seit Juni 2017 in Ausführung. Zum
jetzigen Zeitpunkt ist trotz der bisher erbrachten Mehrleistungen am Objekt der
Bauendtermin Oktober 2018 noch haltbar.
Das Bauvorhaben steht von Beginn an unter besonderen terminlichen Fokus, da die
prognostizierten Schülerzahlen im Einzugsgebiet besonders hoch sind und schon jetzt mit
der Vollauslastung des Neubaus Kurt-Masur-Schule und eines Containerbaus an der
Kapazitätsgrenze angekommen ist.
Aufgrund der sich in 2016 überschneidenden Abläufe von Genehmigungs- und
Ausführungsplanung, Ausschreibung, Baubeginn und Planungsnachläufen ergeben sich
erhebliche Nachträge. Hier ist zu beachten, dass aufgrund der Asylnutzung bis Ende 2016
sowohl die Prüfung der Bestandspläne vor Ort als auch Materialuntersuchungen des
Baukörpers äußerst beschränkt möglich waren.
Des Weiteren erfolgten im Zuge der Baugenehmigung, Ausführungsplanung, sowie seit
Beginn der Ausführung brandschutztechnische und statische Vorgaben, die einen
erheblichen Mehraufwand der Roh- und Ausbaubauarbeiten zur Folge hatten und haben.
Hier insbesondere die Forderung nach erschütterungsarmen Abbruch zur Sicherung der
Deckenscheiben und weiterführende Materialprüfungen des Bestandsbeton zur Befestigung
der Pfosten-Riegel-Fassaden. Letztere brachten einen Bauverzug in der energetischen
Sanierung, was aktuell erhebliche Winterbaumaßnahmen zur Fertigstellung Fassade und
Innenausbau zur Folge hat.
Bedingt durch die sehr gute Baukonjunktur gab es nur eine geringe Beteiligung an den
Vergabeverfahren. Des Weiteren hat die Baustoff- und Entsorgungsindustrie ihre Preise
nicht unerheblich erhöht. In deren Ergebnis wurde in der Regel die Kostenberechnung,
insbesondere in den KG 300, 500 und 600 überschritten.
Hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 1.434.838,95 €, gerundet 1.436 T€.
4/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
180.200
Sachkonto 42531000
(Ausstattung)
Erträge
Aufwendungen
HH-Planung
2015
Einzahlung
Mehrbedarf
HH-Planung
2015
Einzahlung
Mehrbedarf
Finanzhaushalt
HH-Planung Ausz
2015
2016
0
2017
1.861.600,00
2018
0
2018
73,25%v 717.000
525.203
2016
0
2017
2.411.500,00
2018
0
2018
70,30% v 719.000
505.457,00
2016
705.214,40
2017
1.914.800,00
7.0000664.700
7.0001664.700
7.0000664.700
2018
Auszahlung
Mehrbedarf
HH-Planung
2015
Auszahlung
Mehrbedarf
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
2017
184.430,00
2018
525.203,00
2016
540.000,00
2017
2.411.500,00
2018
306.150,00
2017
213.543,00
2018
505.457,00
nein
von
0
70001664.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Vorgesehener Stellenabbau:
5/7
nein
wenn ja,
x
Beteiligung Personalrat
6/7
nein
ja,
Anlagen:
Textteil
7/7
HAUSHALTSVORLAGE
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02549,
Bestandsgebäude der 3.Schule, Bernhard-Göring-Straße 107 - aufgrund von
Mehrkosten i.Zshg.m. der Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen
gemäß § 79(1) SächsGemO
Bauvorhaben:
Bestandsgebäude der 3. Schule , Bernhard-GöringStraße 107, 04275 Leipzig - Modernisierung
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Str. 26, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
12.12.2017
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag
Stand vom: 12.12.2017
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründung
4
2.1 geänderte Aufgabenstellung
4
2.2 Kostenfortschreibung
4
2.3 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
2.4 Bedarfsanmeldung innere und äußere Vollsanierung des Bestandsgebäudes
4
3 Aktueller Planungs- und Ausführungsstand
5
3.1 Planung
5
3.2 Ausführung
5
3.3 Ausschreibung und Vergabe
5
4 Finanzieller Aufwand
5
5 Finanzierungsplan
7
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
8
6.1 Mittelbereitstellung nach Plan, ohne KG 600
8
7 Fristenplan
9
8 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9
8.1 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
9
Anlagen
keine
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag
Stand vom: 12.12.2017
Kurzerläuterung
Aufgrund der Bevölkerungsprognose ist im Einzugsbereich der Kurt-Masur-Schule / 3. Schule ein Bedarf
von 8-9 Klassen pro Jahrgang zu verzeichnen. Nach Fertigstellung des Neubaus der Kurt-Masur-Schule
(5-zügig) ist deshalb der Bedarf für eine weitere 3-4-zügige Grundschule vorhanden.
Das Schulgebäude der ehemaligen 3. Schule wird dringend benötigt. Damit es jedoch weiter genutzt werden kann, muss es entsprechend instandgesetzt werden.
Das Bestandsgebäude der 3. Schule wurde 1970 gemäß Typenprojekt Ratio 74-720, Typ B, in Plattenbauweise errichtet.
Der Baukörper besteht aus 5 Geschossen (Keller-, Erd- und 3 Obergeschosse).
Da das Schulgebäude ursprünglich nach Fertigstellung des Neubaus für die 3. Schule abgebrochen werden sollte, wurde die erforderliche Instandsetzung und Instandhaltung über Jahre auf ein Minimum begrenzt. Viele Bauteile sind stark abgenutzt und zum Teil defekt. Der energetische Standard ist schlecht.
Die Modernisierung des Bestandsgebäudes der ehemaligen 3. Schule sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind Bestandteil des Baubeschlusses..
Die Baumaßnahme soll im Oktober 2018 abgeschlossen sein.
Die Plattenbauschule wurde nach einer Zwischennutzung als Notunterkunft für Asylbewerber im Januar
2017 frei gelenkt.
Der auf dem Gelände stehende Interimscontainer zur Abdeckung fehlender Schulkapazitäten sollte ursprünglich weiter aufgestockt werden (nicht Bestandteil dieses Baubeschlusses) und bis zur Übergabe
des sanierten Plattenbaus die fehlenden Räumlichkeiten für die Grundschule ersetzen.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Infolge der steigenden Schülerzahlen im Einzugsbereich besteht dringend die Notwendigkeit der Kapazitätserweiterung im Schulnetz der Stadt Leipzig.
Aufgrund der Bevölkerungszunahme ist im Einzugsbereich der jetzigen 3. Schule ein Bedarf von 8-9 Klassen pro Jahrgang zu verzeichnen. Nach Fertigstellung des Neubaus der Kurt-Masur-Schule (5-zügig) ist
deshalb der Bedarf für eine weitere 3-4-zügige Grundschule vorhanden.
Nach der Untersuchung von verschiedenen Varianten wurde die Komplettsanierung des alten Bestandsgebäudes der 3. Schule für eine neue Grundschule favorisiert (siehe Grundsatzbeschluss).
Die Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind Bestandteil diese Baubeschlusses.
Um alle Grundschüler des Einzugsbereiches aufnehmen zu können, wurde bereits jetzt ein Raumsystem
in Leichtbauweise gestellt, dass bis zur Fertigstellung der Modernisierung des Bestandsgebäudes vorgehalten wird.
Der Containerbau wird 2018, nach Übergabe des sanierten Bestandsgebäudes demontiert, so dass die
Freifläche auch in diesem Bereich entsprechend gestaltet werden kann.
1.2
Beschlüsse
Grundlagen sind folgende Beschlüsse:
• Grundsatzbeschluss Nr. RBV-978/11 vom 12.10.2011, Teil 2
• Baubeschluss: Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau), Grundschule, Bernhard-Göring-Str.
107, 04275 Leipzig – Modernisierung
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stand vom: 12.12.2017
•
•
Baubeschluss Nr. VI-DS-02549-01 Baubeschluss: Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau),
Grundschule, Bernhard-Göring-Str. 107, 04275 Leipzig – Modernisierung
Ergänzungsbeschluss zum Baubeschluss DS-02549 und DS-02549-DS-01: Bestandsgebäude
der 3. Schule (Plattenbau), Grundschule, Modernisierung, Bernhard-Göhring-Str. 107, 04275
Leipzig
2
Begründung
2.1
Begründung des Nachtrages
Das Bauvorhaben steht von Beginn an unter besonderen terminlichen Fokus, da die prognostizierten Schülerzahlen im Einzugsgebiet besonders hoch sind und schon jetzt mit der Vollauslastung des Neubaus Kurt-Masur-Schule und eines Containerbaus an der Kapazitätsgrenze angekommen ist.
Aufgrund der sich in 2016 überschneidenden Abläufe von Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Ausschreibung, Baubeginn und Planungsnachläufen ergeben sich erhebliche Nachträge. Hier ist zu beachten, dass aufgrund der Asylnutzung sowohl die Prüfung der Bestandspläne
vor Ort als auch Materialuntersuchungen des Baukörpers äußerst beschränkt möglich waren.
Des Weiteren erfolgten im Zuge der Baugenehmigung, Ausführungsplanung, sowie seit Beginn
der Ausführung brandschutztechnische und statische Vorgaben, die einen erheblichen Mehraufwand der Roh- und Ausbaubauarbeiten zur Folge hatten und haben. Hier insbesondere die
Forderung nach erschütterungsarmen Abbruch zur Sicherung der Deckenscheiben und weiterführende Materialprüfungen des Bestandsbeton zur Befestigung der Pfosten-Riegel-Fassaden.
Letztere brachten einen Bauverzug in der energetischen Sanierung, was heute erhebliche Winterbaumaßnahmen zur Fertigstellung Fassade und Innenausbau zur Folge hat.
Bedingt durch die sehr gute Baukonjunktur gab es nur eine geringe Beteiligung an den Vergabeverfahren. Des Weiteren hat die Baustoff- und Entsorgungsindustrie ihre Preise nicht unerheblich erhöht. In deren Ergebnis wurde in der Regel die Kostenberechnung, insbesondere in
den KG 300, 500 und 600 überschritten.
Hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 1.434.838,95 €, gerundet 1.436 T€.
2.2 Kostenfortschreibung
0.1
Im Zuge der Fortschreibung der Planung wurde ersichtlich, dass zusätzliche Planungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich werden. Die Ursachen liegen im Folgendem begründet:
•
Ausbau und Entsorgung von Morinolfugen (Schadstoffsanierung Fassade) im Bereich
der Bestandsfenster – ca. 85.000,00 €
•
kompletter Ausbau und Entsorgung des PAK-belasteten Estrichs – ca. 220.000,00 €
•
verspäteter Baubeginn durch Probleme bei der Rohbauvergabe, Estricherneuerung und
Forderungen Prüfstatik zu Bauteilbeprobungen führten zu Bauverzug, in dessen Folge
Winterbaumaßnahmen zur Fertigstellung Fassade + Fortführung Innenausbau notwendig werden - ca. 110.000,00 €
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stand vom: 12.12.2017
•
Allgemeine Erhöhung der Baupreise in Höhe von ca. 5 % KG 300, 500 und 600 sowie
bisher geringe Beteiligung an den öffentlichen Vergabefahren, daher überhöhte Ausschreibungsergebnisse bei 40 % der Vergaben um mehr als 20 % Kostenerhöhung –
ca. 490.000,00 T€.
•
Erhöhung der Baunebenkosten aufgrund der Kostenerhöhungen ca. 35.000,00 € (Verlängerung von Gerüststandzeiten, Baustelleneinrichtungen, Baubewachung etc.)
•
Kostenerhöhungen durch Forderungen aus der Baugenehmigung und Prüfstatik, wie
z.B. erschütterungsarmer Abbruch im Gebäude sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen
an der Fassade über die Brutzeit der Haussperlinge, Fledermäuse etc. zzgl. Nistkästen,
ca. 65.000,00 €.
•
allgemeine Mehrkosten durch Planungsanpassungen in der Bauausführung aufgrund
Nichtbegehbarkeit während Ausführungsplanung durch Asylnutzung. Dadurch Mengenerhöhungen und Nachträge im Rohbau/Abbruch/Tiefbau - ca. 270.000,00 €
•
aus vorgenannten Punkten resultiert ein zusätzlicher Planungsaufwand sowie die Begleitung der Planung und Ausführung durch Gutachter und weiterführenden Bauwerksuntersuchungen – ca. 150.000,00 €
Einsparpotentiale wurden untersucht, ohne Senkung der üblichen Qualitätsstandards und massiven Eingriff in die Planung sind diese jedoch nicht umsetzbar.
2.3
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Das Bauvorhaben befindet sich in Ausführung. Eine Nichtbeschlussfassung führt zur Unterbrechung der weiteren Ausschreibungen und damit der Bauausführungen. Der Fertigstellungstermin verschiebt sich weiter nach hinten.
3
Aktueller Planungs- und Ausführungsstand
3.1
Planung
Die Baugenehmigung gemäß Baubeschluss vom 24.10.2016 liegt vor. Die Ausführungsplanung
ist zu 80 % abgeschlossen.
3.2
Ausführung
Mit den Sanierungsarbeiten wurde im Juni 2017 begonnen. Ein Bauverzug von ca. 5 Monaten
hat sich durch die Schwierigkeiten bei der Vergabe der Rohbauleistungen ergeben. Das Vergabeverfahren für die Rohbauarbeiten musste aufgrund zu geringer Beteiligung und zu hoher Angebotspreise 2 x durchgeführt werden bis nach 3-fach-Splittung drei verschiedene Unternehmen gebunden werden konnten.
Desweiteren kam es durch die Erhöhung des Bauvolumens (Estricherneuerungen) und die Vorgabe, möglichst erschütterungsfrei abzubrechen zu weiteren Verzögerungen im Bauablauf, die
nicht abgefangen werden konnten.
Eine Realisierung des Fertigstellungstermins zum Schuljahresbeginn 2018/19 ist nicht mehr
möglich. Es werden derzeit alle Anstrengungen unternommen um den Bauablauf so zu steuern,
das Klassenräume für bis zu 6 Klassen zur Verfügung gestellt werden können und die Endfertigstellung des Gebäudes zum Oktober 2018 sicher gestellt werden kann.
Gegenwärtig laufen folgende Arbeiten: Rohbau zu 60% abgeschlossen, energetische Sanierung (Fassade/Dach) zu 40% abgeschlossen, Estricherneuerung 15%, Innenausbau 5%.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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3.3
Ausschreibung und Vergabe
Es zeichnete sich eine geringe Beteiligung an den Vergabeverfahren ab. So gaben auch bei
der Wiederholungs-Vergabe für das Los Rohbau nur 3 Bieter ab. Beim Los Starkstrom gab es
keine Beteiligung, so dass dieses Verfahren mit entsprechendem Zeitverlust von ca. 10 Wochen wiederholt werden musste. Sowohl das Los Estrich als auch Schlosser wurden aus wirtschaftlichen Gründen wiederholt.
Die geringe Beteiligung am Wettbewerb verbunden mit der sehr guten Baukonjunktur und der
Erhöhung der Preise der Baustoff- und Entsorgungsindustrie spiegelt sich in den schlechten
Submissionsergebnissen wider, die bei ca. 40 % der vergebenen Aufträge zu einer Kostenerhöhung von mehr als 20 % geführt haben.
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 14.06.2016
Kostengruppe
Grundstück
100
200 Herrichten
und Erschließung
300 Bauwerk Baukonstruktionen
400 Bauwerk Technische
Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung
und Kunstwerke
600 Ausstattung
im Außenbereich
700 Baunebenkosten
Zur Rundung
Summe
gerundet
Stand Baubeschluss 24.08.2016
Stand KB 15.11.17
Förderteil B Förderteil C Gesamt- Mehrbedarf Mehrbedarf Mehrbedarf
maßnah- Förderteil B Förderteil C
gesamt
energetisch
innere
me/Auftrag energetisch
innere
0
20.000
20.000
0
0
0
28.500
5.355
33.855
0
0
0
1.353.445
1.293.080
2.646.525
650.056
525.546
1.175.604
658.800
608.059
1.266.859
-12.432
-33.482
-45.914
23.420
466.767
490.187
0
112.676
112.676
0
259.219
259.219
0
12.475
12.475
0
9.000
9.000
0
0
0
548.451
710.480
1.258.931
79.200
100.800
180.000
24
2.612.640
0
3.371.960
24
5.984.600
716.824
717.000
718.015
719000
1.434.839
1.436.000
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
<
nicht förderfähig
>
förderfähig
Angaben in Euro brutto
gemäß Baubeschluss
Förderprogramm
Zuweisung vom Bund – Energetische Sanierung
Fördersatz gemäß Förderricht- 75%
linie in %
Gesamtkosten in €
2.612.640 €
Förderfähige Kosten in €
2.612.640 €
Anteil Fördermittel in €
1.959.480 €
Antrag vom
V/2016
Bescheid vom
Zuweisung vom Land – Innere Sanierung
75%
3.371.960 €
3.371.960 €
2.528.970 €
V/2016
Gemäß Fördermittelbescheide vom 30.03.2017 / 09.06.2017 und Mehrbedarf
Förderprogramm
Zuweisung vom
Bund – Energetische Sanierung
Zuweisung vom
Land – Innere
Sanierung
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
73,25%
70,30%
2.541.388,15 €
2.541.388,15 €
1.861.600 €
28.10.2016
30.03.2017
3.435.686,32 €
3.430.331,32 €
2.411.500 €
13.02.2017
09.06.2017
Zuweisung vom
Bund – Energetische Sanierung
(Mehrbedarf)
73,25%
Zuweisung vom
Land – Innere
Sanierung
(Mehrbedarf)
70,30%
717.000 €
717.000 €
525.203 €
719.000 €
719.000 €
505.457 €
Differenz Baubeschluss - FöMi-Bescheid Förderteil B: - 97.880 €
Differenz Baubeschluss - FöMi-Bescheid Förderteil C: - 117.470 €
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig – 1. Nachtrag
Stand vom: 12.12.2017
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
6.1
Mittelbereitstellung nach Plan
Alt: Gemäß Baubeschluss vom 24.08.2016 – Energetische Sanierung – Förderteil B
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
2015
100.000
0,00
100.000
0
0
100.000
2016
448.451
51.549
500.000
0
0
500.000
2017
0
2.012.640
2.012.640
500.000
1.959.480
53.160
2018
0
0
0
0
0
0
Gesamt
548.451
2.064.189
2.612.640
500.000
1.959.480
653.160
PSP Element – energetische Sanierung: 7.0000664.700
Alt: Gemäß Baubeschluss vom 24.08.2016 – Innere Sanierung – Förderteil C
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
- davon konsumtiv
2015
140.000
0,00
140.000
0
2016
400.000
0,00
400.000
0
2017
170.480
1.229.520
1.400.000
0
2018
0
1.431.960
1.431.960
180.200
Gesamt
710.480
2.661.480
3.371.960
180.200
- davon investiv
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
140.000
0,00
0,00
240.000
400.000
0,00
0,00
400.000
1.400.000
0
1.400.000
0
1.251.760
1.242.760
1.128.970
302.990
3.191.760
1.242.760
2.528.970
842.990
PSP Element – innere Sanierung: 7.0001664.700
Neu: Mehrbedarf – Energetische Sanierung, Förderteil B: Basis Baubeschluss+Förderbescheid
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
2015
100.000
0,00
100.000
0
0
100.000
2016
448.451
51.549
500.000
0
0
500.000
2017
0
2.204.437
2.204.437
500.000
1.861.600
342.837
2018
79.200
446.003
525.203
0
525.203
0
Gesamt
627.651
2.701.989
3.329.640
500.000
2.386.803
942.837
PSP Element – energetische Sanierung: 7.0000664.700
Deckung Mehrbedarf Energetische Sanierung 7.0000664 - 717.0000 €:
Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft - Budget BUND - in
2018 von i.H.v. 525.203 € und städtischen Eigenmitteln in 2017 i.H.v. 191.797 € gedeckt.
Die Fördermittelumverteilung erfolgt aus der lt. DS-03336 geplanten Maßnahme KITA Holbeinstraße (UmStadt Leipzig
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setzung der Maßnahme innerhalb der Fördermittelfrist auf Grund fehlender Planungsvoraussetzungen
nicht möglich).
Zur Deckung des städtischen Eigenmittelanteils sind überplanmäßige Auszahlungen in 2017 i.H.v.
184.430 € erforderlich mit Deckung aus
- formal aus der Kostenstelle 1098720000 "unterj. Finanzierung f. Deckung FinHH" i.H.v.
184.430 € (Basis: Sperre im PSP-Element 7.0001446 "KITA Holbeinstraße" aus Ermächtigungsübertrag
2016)
(*)
Die restlichen städtischen Eigenmittel v. 7.367 € wurden bereits in der bisherigen Haushaltsplanung bereitgestellt.
(*) Die Maßnahme KITA Holbeinstraße wurde aus dem Förderprogramm VwV Investkraft BUND
gestrichen (Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Fördermittelfrist auf Grund fehlender Planungsvoraussetzungen nicht möglich), die Eigen- und Fördermittel werden innerhalb der
Budget VwV Investkraft verteilt.
Neu: Mehrbedarf – Innere Sanierung – Förderteil C auf Basis Baubeschluss+Förderbescheid
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
- davon konsumtiv
2015
140.000
0,00
140.000
0
2016
400.000
0,00
400.000
0
2017
170.480
1.443.063
2.625.043
0
2018
100.800
2.049.175
925.917
180.200
Gesamt
811.280
3.278.695
4.090.960
180.200
- davon investiv
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
140.000
0,00
0,00
140.000
400.000
0,00
0,00
400.000
2.625.043
0
2.411.500
213.543
745.717
1.242.760
505.457
420.460
3.910.760
1.242.760
2.916.957
1.174.003
PSP Element – innere Sanierung: 7.0001664.700
Deckung Mehrbedarf Innere Sanierung 7.0001664 - 719.0000 €
Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft - Budget SACHSEN - in
2018 von i.H.v. 505.457 € und städtischen Eigenmitteln in 2017 i.H.v. 213.543 € gedeckt.
Die Fördermittelumverteilung erfolgt aus Reserven im Budget SACHSEN nach Streichung der lt. DS03336 geplanten Maßnahme Asylunterkunft Höltystraße 51 wegen Änderung Nutzung als Oberschule.
Zur Deckung des städtischen Eigenmittelanteils sind überplanmäßige Auszahlungen in 2017 i.H. v.
147.660 € erforderlich mit Deckung aus
- formal aus der Kostenstelle 1098720000 " unterj. Finanzierung f. Deckung FinHH " i.H.v
84.728,76 € (Basis: Sperre in PSP-Elementen
(**) 7.0000142 "Kita Reichelstr. 5, Sanierung" i.H.v. 14.400 € und
(***) 7.0001446 "KITA Holbeinstraße" i.H.v. 70.328,76 € aus Ermächtigungsübertrag 2016)
- PSP-Element 7.0001077 "Schule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA" i.H.v. 62.931,24 €.
Die restlichen städtischen Eigenmittel v. 65.883 € wurden bereits in der bisherigen Haushaltsplanung bereitgestellt.
(**) Durch einen erhöhten Fördermittelanteil in VwV Investkraft BUND können bei der Maßnahme
KITA Reichelstraße Eigenmittel freigelenkt werden
(***) Die Maßnahme KITA Holbeinstraße aus dem Förderprogramm VwV Investkraft BUND gestrichen
(Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Fördermittelfrist auf Grund fehlender Planungsvoraussetzungen nicht möglich), die Eigenmittel werden innerhalb der
Budget VwV Investkraft verteilt.
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Zusätzliche Hinweise für die Gesamtmaßnahme:
Bis zur Vorlage der Zuwendungsbescheide für die Erhöhung der Fördermittelbeträge BUND /
SACHSEN und zur kassenwirksamen Einstellung der erhöhten Fördermittel in 2018
- BUND - energetische Sanierung i.H.v. 525.203 €
- SACHSEN - innere Sanierung i.H.v. 505.457 €
werden temporär in 2017 zusätzlich überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO in Summe
1.030.660 € im Sinne einer Vorfinanzierung bereitgestellt. Die Deckung erfolgt formal aus der Maßnahme
"Gymnasium Karl-Heine-Straße" (7.0000965). Die Mittel werden der Maßnahme "Gymnasium Karl-HeineStraße" unterjährig in 2018 wieder zurückgeführt.
Mit Bezug auf den Deckungsring lt. Doppelhaushalt 2017/18 (DS-03318) werden Finanzmittel vom PSPElement 7.0001664 auf das PSP-Element 7.0000664 zum Ausgleich der zentralen Buchung der Planungsleistungen im Nachgang i.H.v. ca. 200.000 € umgewidmet.
7
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
Februar 2017
Alt: Juni 2018
Neu: Oktober 2018
Es wird angestrebt, 4-6 Klassen zum Schuljahresbeginn 2018/2019 einzugsfertig vorbereitet zu haben.
Die Fertigstellung der Außenanlagen wird durch den notwendigen Rückbau des Containerbaus erst im
Frühjahr 2019 möglich sein.
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