Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1341105.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
13.12.17, 08:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04658-NF-02-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der
öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
12.12.2017
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst im Ordnungsamt als
Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
aufzuwerten.
I. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:
die Umbenennung des gemeindlichen Vollzugsdienstes (Stadtordnungsdienst/
Operativgruppe) in „Polizeibehörde“. Die Umbenennung erfolgt vorbehaltlich der im
Jahr 2018 anstehenden gesetzlichen Neuregelung des Sächsischen Polizeigesetzes
(Polizeibehördengesetz). Die notwendigen Maßnahmen infolge der Umbenennung
einschließlich der Umzeichnung der Dienstfahrzeuge erfolgen parallel;
im Jahr 2018 werden 15,125 VzÄ (10 VzÄ Operativgruppe und 5,125 VzÄ
Einsatzstelle des Ordnungsamtes), im Jahr 2019 weitere 10,00 VzÄ
(Stadtordnungsdienst) unbefristet eingerichtet;
eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an
Wochenenden;
1/6
eine entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter/-innen in enger
Kooperation mit der Polizeidirektion Leipzig;
zur wirksamen Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der
Vollzugsaufgaben (z. B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung
von Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Westen, Rettungsmehrzweckstöcke) wird ein
Pilotprojekt beginnend ab dem Jahr 2018 in der Operativgruppe und in der
Dienstgruppe (DG) Zentrum durchgeführt, im Ergebnis kann die Ausrüstung auf den
gesamten Stadtordnungsdienst ab dem Jahr 2019 ausgeweitet werden;
für die beschlossene Fahrradstaffel werden im Jahr 2018 zusätzlich entsprechende
Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschafft;
im Jahr 2018 erfolgt die Prüfung der Anschaffung von Diensthunden, im Ergebnis
kann die Einführung einer Diensthundestaffel ab dem Jahr 2019 erfolgen;
Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes,
wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit der Landesdirektion Sachsen
zu regeln sind;
die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden
sachfremden Aufgaben wie Zeugendienste;
II. Der Maßnahmeplan zur nachhaltigen Erhöhung der Präsens und Wirksamkeit des
Stadtordnungsdienstes in 2018ff wird dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.
III. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass ein Mehrbedarf an Sachkosten für den
Ergebnishaushalt 2018 in Höhe von 309.920,00 EUR entsteht, sowie ein Mehrbedarf an
investiven Mitteln für den Finanzhaushalt in Höhe von 79.500,00 EUR.
2/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Der Beschlussvorschlag stimmt mit dem strategischen Ziel „Entwicklung der Lebensqualität
für die Bürgerinnen und Bürger“ überein.
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung:
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
3/6
nein
ja,
Sachverhalt:
Zum eingereichten Beschlussvorschlag wird wie folgt Stellung genommen:
-„die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung,
Fahrzeuge usw.) auf Grundlage des § 80 Sächsisches Polizeigesetz, so wie bereits in
Dresden und Chemnitz praktiziert“
Zum ersten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung.
-„die Umbenennung des gemeindlichen Vollzugsdienstes (Stadtordnungsdienst/
Operativgruppe) in „Polizeibehörde“. Die Umbenennung erfolgt vorbehaltlich der im
Jahr 2018 anstehenden gesetzlichen Neuregelung des Sächsischen Polizeigesetzes
(Polizeibehördengesetz). Die notwendigen Maßnahmen infolge der Umbenennung
einschließlich der Umzeichnung der Dienstfahrzeuge erfolgen parallel“
Der Verwendung des Begriffs „Polizeibehörde“ für die gemeindlichen Vollzugsbediensteten
in der Außenwirkung wird vorbehaltlich der im Jahr 2018 anstehenden gesetzlichen
Neuregelungen im Rahmen des zukünftigen Gesetzes über Aufgaben, Befugnisse,
Organisation und Datenverarbeitung der Polizeibehörden des Freistaates Sachsen
(SächsPBG) grundsätzlich zugestimmt. Die Stadt Leipzig erwartet eine klare Definition und
Regelung der Zuständigkeiten der Ortspolizeibehörden. In der Stadt Dresden z.B.
unterscheidet man das Sachgebiet Besondere Einsatzgruppe Ordnung/Sicherheit (als
„Polizeibehörde“ im Außendienst benannt) und das Sachgebiet Stadtordnungsdienst. Die
Umsetzung der Kennzeichnung der Dienstfahrzeuge und die weiteren Maßnahmen der
Umbenennung der Dienstbekleidung (Gesamtbestand und Neubeschaffung) erfolgen im
Ergebnis der Gesetzesänderung, ggf. im Verlaufe des Jahres 2018.
-„eine finanzielle Untersetzung der 25 zusätzlichen Stellen beim Stadtordnungsdienst
im Nachtragshaushalt“
Zum zweiten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung.
-„im Jahr 2018 werden 15,125 VzÄ (10 VzÄ Operativgruppe und 5,125 VzÄ Einsatzstelle
des Ordnungsamtes), im Jahr 2019 weitere 10,00 VzÄ (Stadtordnungsdienst)
unbefristet eingerichtet“
Entsprechend dem als Informationsvorlage vorliegenden „Maßnahmeplan zur nachhaltigen
Erhöhung der Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes in 2018 ff“ ist eine
zusätzliche Personalaufstockung von insgesamt 25,125 VzÄ vorgesehen. Hierbei handelt es
sich um zehn VzÄ für die Operativgruppe und 5,125 VzÄ für die Einsatzstelle im Jahr 2018.
Weitere 10,00 VzÄ im Stadtordnungsdienst für 2019 werden im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019/2020 angemeldet
-„eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an
Wochenenden“
Zum dritten Anstrich erfolgt Zustimmung.
-„ eine entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter in enger Kooperation
mit der Polizei“
Zum vierten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung.
-„eine entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter/-innen in enger
Kooperation mit der Polizeidirektion Leipzig“
4/6
Es werden themenbezogene Ausbildungsmaßnahmen mit der Polizeidirektion angestrebt
und entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Die notwendigen
Abstimmungen mit der Polizeidirektion Leipzig erfolgen dazu zeitnah.
-„eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der
Vollzugsaufgaben (z. B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung
von Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Weste, Handfessel und
Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz“
Zum fünften Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung.
-„zur wirksamen Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der
Vollzugsaufgaben (z. B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung
von Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Westen, Rettungsmehrzweckstöcke) wird ein
Pilotprojekt beginnend ab dem Jahr 2018 in der Operativgruppe und in der
Dienstgruppe (DG) Zentrum durchgeführt, im Ergebnis kann die Ausrüstung auf den
gesamten Stadtordnungsdienst ab dem Jahr 2019 ausgeweitet werden“
Dazu wird ein Pilotprojekt in der Operativgruppe und der Dienstgruppe Zentrum des
Stadtordnungsdienstes durchgeführt. Die damit verbundenen Maßnahmen werden in dem
als Informationsvorlage beigefügten Maßnahmeplan dargestellt. Innerhalb des
Stadtordnungsdienstes sind verschiedene Inspektionen und Dienstgruppen zu
unterscheiden. Der Schwerpunkt der Einsatzfähigkeit an Kriminalitätsbrennpunkten zur
Entlastung der Polizeidirektion Leipzig liegt dabei im Zentrum und den anliegenden Parkund Grünanlagen. Bei Feststellung der Wirksamkeit der veränderten
Ausrüstungsgegenstände und nach Evaluation mit den Mitarbeiter/-innen Ende 2018 kann
die Ausrüstung auf dem gesamten Stadtordnungsdienst ab dem Jahr 2019 ausgeweitet
werden.
-„für die beschlossene Fahrradstaffel sind zeitnah zusätzlich entsprechende Fahrräder
und die notwendige Ausrüstung zu beschaffen“
Zum sechsten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung.
-„für die beschlossene Fahrradstaffel werden im Jahr 2018 zusätzlich entsprechende
Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschafft“
Die damit verbundenen Maßnahmen werden in dem als Informationsvorlage beigefügten
Maßnahmeplan dargestellt. Die Beschaffung der Dienstfahrräder und der notwendigen
Ausstattung erfolgt im Jahr 2018. Die personelle Besetzung und der aktive Einsatz der
Fahrradstaffel erfolgt ebenfalls ab dem Jahr 2018.
-„Prüfung der Anschaffung von Diensthunden“
Zum siebten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung.
-„im Jahr 2018 erfolgt die Prüfung der Anschaffung von Diensthunden, im Ergebnis
kann die Einführung einer Diensthundestaffel ab dem Jahr 2019 erfolgen“
Hierzu wird nach Auswertung der mit der Einrichtung einer Diensthundestaffel verbundenen
Infrastruktur und personellen Ausstattung in Abstimmung mit der Stadt Dresden und der
Polizeidirektion Leipzig ein Pilotprojekt ab dem Jahr 2019 durchgeführt. Die damit
verbundenen Maßnahmen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel, werden in einer
gesonderten Vorlage dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die
Anschaffung von vier Diensthunden Gegenstand der Abstimmung.
-„ Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes,
wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit Polizei bzw. SMI zu regeln sind“
5/6
Zum achten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung.
-„Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes,
wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit der Landesdirektion Sachsen zu
regeln sind“
Die zuständige Aufsichtsbehörde sowohl für die Polizeidirektion Leipzig als auch für die
Ortspolizeibehörde Stadt Leipzig ist die Landesdirektion Sachsen. Dem Vorschlag wird
insbesondere hinsichtlich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Fahrradfahrern
zugestimmt. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsauffassung gibt es seit dem 09.10.2017
eine neue Interpretation der Ermächtigung zum Anhalten von Fahrradfahrern zum Zwecke
der Identitätsfeststellung durch gemeindliche Vollzugsbedienstete durch das Sächsische
Staatsministerium des Innern (SMI). Danach sind bezüglich der Ahndung von
Verkehrsdelikten durch Radfahrer die Inspektoren des Stadtordnungsdienstes unter
Bezugnahme auf ihre Befugnisse und Aufgaben zur Einleitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren berechtigt, ordnungswidrig handelnde Bürgerinnen und
Bürger anzuhalten und deren Identität zu ermitteln. Die Ahndung und damit verbundene
Maßnahmen erfolgen streng nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und
Angemessenheit.
-„Die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden
sachfremden Aufgaben wie Zeugendienste“
Zum neunten Anstrich erfolgt Zustimmung.
Die Aufgabe des Einsatzes als Zeuge bei Durchsuchungen nach § 105 Strafprozessordnung
(stopp) wurde den Inspektoren des Stadtordnungsdienstes in den 1990er Jahren übertragen.
Das Arbeitszeitvolumen beläuft sich derzeit jährlich zwischen 1.000 und 1.500 Stunden bei
300-400 Einsätzen. Bereits in der Vergangenheit wurde verwaltungsintern geprüft, ob diese
Aufgabe an andere Mitarbeiter der Stadtverwaltung übertragen werden kann. Diese Prüfung
bestätigte die Zuständigkeit der Inspektoren des Stadtordnungsdienstes aus rechtlichen,
organisatorischen und tatsächlichen Gründen. Es wird weiterhin geprüft, eine dem Vorschlag
entsprechende Regelung zu finden.
Anlage
Maßnahmeplan zur nachhaltigen Erhöhung der Präsenz und Wirksamkeit des
Stadtordnungsdienstes in 2018 ff.
6/6
Maßnahmeplan
zur nachhaltigen Erhöhung der Präsenz und
Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes in
2018 ff
Ordnungsamt
Stadtordnungsdienst
Maßnahmeplan
Leipzig, 12.12.2017
Seite 1
Inhalt
Schwerpunkte und Maßnahmen des Stadtordnungsdienstes 2018 ff
1. Beobachtung und Ahndung von Ordnungsstörungen im Zentrum
2. Beobachtung und Ahndung von Ordnungsstörungen in den Parkanlagen
3. Präventivstreifen, z. B. Leipziger Osten, Grünau usw.
4. Großveranstaltungen
5. Vor-Ort-Kontrollen für verschiedene Fachbehörden, Lärmbeschwerden
6. Besonderheiten der Operativgruppe
7. Zusammenwirken Ordnungsamt mit Polizeidirektion Leipzig
8. Kooperationen mit regionalen Netzwerken
9. Maßnahmeplan 2018 ff
9.1. Aufstockung und Unterbringung des Personalbestandes StOD/OP und Einsatzstelle
9.2 Bedarfsgerechte Dienstplanarbeit
9.3 Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung und der Personalentwicklung
9.4 Maßnahmen zur Verbesserung Ausrüstung, Eigenschutz und Flexibilität
Maßnahmeplan
Seite 2
Schwerpunkte und Maßnahmen des Stadtordnungsdienstes 2018 ff
Mit dem weiteren Wachstum der Stadt ist zu erwarten,
dass Ordnungsstörungen in allen Stadtteilen einschließlich
der Parkanlagen und Erholungsgebieten weiter zunehmen.
Das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger wird sich
weiter verändern, öffentliche Flächen werden immer mehr
in Anspruch genommen. Mehr Menschen an einem
Standort bedeuten mehr Berührungspunkte.
Mehr Eigeninteresse von Bürgern führt zu mehr Interessenskonflikten, höhere Wohnqualität führt zu höheren Ansprüchen
an das Umfeld.
Dies erfordert eine verstärkte Präsenz des Stadtordnungsdienstes und der Operativgruppe (nachfolgend StOD/OP
genannt) an den jeweiligen Brennpunkten, die nachfolgend aufgeführt werden.
Dazu ist vorgesehen, die Einsatzkapazitäten zur Stärkung der vorhandenen Streifentätigkeit
in der Innenstadt, den Wohngebieten und öffentlichen Park- und Grünanlagen neu zu
schaffen. Weiterhin vorgesehen sind Einsätze bei Großveranstaltungen und Versammlungen, Bearbeitung von Ordnungsstörungen und intensivere Bearbeitung der Lärmbeschwerden in Abstimmung mit der Polizeidirektion Leipzig. Die Einsatzzeiten des StOD/OP
müssen sich dazu stärker am Bedarf orientieren und sollen demzufolge bis 24:00 Uhr
erweitert werden. Die im SächsPolG formulierte Ersatzzuständigkeit der Landespolizeibehörde für Angelegenheiten in Zuständigkeit der Orts- bzw. Kreispolizeibehörde nach dem
derzeitigen Dienstende des StOD gewährleistet nicht mehr in genügendem Maße die
notwendigen Aktionen/Reaktionen auf Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und
Ordnung.
Der verstärkte Einsatz der Außendienstmitarbeiter macht eine Optimierung der Kommunikationsschnittstelle in Form der Einsatzstelle des Ordnungsamtes während der gesamten
Dienstzeit notwendig. Hier wird der gesamte Kommunikationsverkehr zwischen dem Außendienst (StOD/OP, Verkehrsüberwachung, ruhender und fließender Verkehr, Vollstreckung
usw.) der Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde, der Gefahrenabwehrbehörde, den
Ämtern der Stadtverwaltung sowie den Polizeidienststellen abgewickelt mit nachfolgenden
Tätigkeitsschwerpunkten: Veranlassung von Maßnahmen gegenüber Fahrzeughaltern,
Baustellenabsicherung und Absperrmaßnahmen, Treffen von Einzelentscheidungen nach
pflichtgemäßem Ermessen in Abstimmung mit der Polizei, der Branddirektion und den LVB,
weiterhin werden erforderliche Daten für den Außendienst bereit gestellt, Hinweise und
Hilfeersuchen von Bürgern und Unternehmen entgegen genommen und bearbeitet,
Vorgänge dokumentiert. Während der Erarbeitung des Konzeptes erfolgte ein enger
Austausch mit der Stadt Dresden.
Mit Stand Oktober 2017 stehen dem StOD 60 MitarbeiterInnen, davon 51 uniformierte
InspektorInnen und der OP 13 MitarbeiterInnen zur Verfügung
Maßnahmeplan
Seite 3
Arbeitsschwerpunkte
1. Beobachtung und Ahndung von Ordnungsstörungen im Zentrum
Im Jahre 2012 wurde im StOD eine Dienstgruppe Zentrum mit neun gemeindlichen Vollzugsbediensteten geschaffen. Seitdem ist eine zweischichtige Bestreifung in der Innenstadt
möglich.
Die Erhöhung der Präsenz des StOD/OP wird gemäß Stadtratsbeschluss zum Doppelhaushalt 2017/18 durch Aufstockung des Personals noch ab Oktober 2017 (zehn Stellen) und
Januar 2018 (zehn Stellen) gewährleistet.
Um nicht nur im klassischen Innenstadtbereich die erforderliche Präsenz zu gewährleisten,
werden zehn weitere Stellen für die OP ab Januar 2018 und zehn Stellen ab Januar 2019 für
den StOD beantragt.
Ziel ist ein effektiveres Vorgehen gegen Störungen der öffentlichen Ordnung, darunter gegen
unzulässigen Lärm, störende Straßenmusik, aggressives Betteln, negative Auswirkungen
öffentlichen Alkohol- und Drogenkonsums, Einhaltung von Bedingungen für Sondernutzungserlaubnisse bei Veranstaltungen und sonstige Störungen u. a. in der Innenstadt und
angrenzenden zentrumsnahen Bereichen (darunter vorrangig im Bereich Zentrum-Ost). In
engem Zusammenwirken mit den für Präventionsmaßnahmen verantwortlichen Fachämter
wie dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, dem Gesundheitsamt und dem Sozialamt wird
dieser Ressourcenausbau zugleich einen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben in der
Stadt leisten.
Durch die Ergänzung der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig erhielten die AußendienstmitarbeiterInnen des StOD/OP einerseits mehr Rechtssicherheit u. a. im Umgang mit Straßenmusikanten und Bettlern (Verbot des Bettelns durch Kinder), oder bei der Gewährleistung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Großveranstaltungen. Es wird dadurch aber
auch in der Leipziger Bürgerschaft ein erweitertes Anspruchsdenken generiert, auf das es zu
reagieren gilt.
2. Beobachtung und Ahndung von Ordnungsstörungen in den Parkanlagen
Um Störungen in Park- und Erholungsanlagen zu
begegnen, wird z. B. in den zentralen Parkanlagen wie
Johannapark, Clara-Zetkin-Park, Rosental, Rabet, LeneVoigt-Park u. a. vor allem während der Sommersaison
ein täglicher Kontrolldienst angestrebt. Dabei wird auf
Parkbesucher (insbesondere auf Jugendliche) zur
Einhaltung der öffentlichen Ordnung eingewirkt und
Maßnahmen zur Gewährleistung der Sauberkeit ergriffen. Dies geschieht z. B. durch Verwarnungen,
Ordnungswidrigkeitenanzeigen bis hin zu
Platzverweisen, Sicherstellungen oder Beschlagnahmen.
Allgemein sind in den Parkanlagen folgende Schwerpunktaufgaben zu bewältigen:
Kontrollen zum Jugendschutz (Alkoholmissbrauch)
Fehlverhalten auf Kinderspielplätzen
Einflussnahme auf die Verhinderung von Vermüllung der Parkbereiche
Vermeidung von Schäden (Gebrauch ungeeigneter Grillgeräte)
Verhinderung von Vandalismus und illegalen Graffiti
Verhinderung bzw. Eindämmung der Ursachen für Lärm
Verhinderung illegalen Zeltens oder Lagerns
Fehlverhalten von Hundehaltern
Abstimmung zu evtl. weitergehenden Maßnahmen mit dem zuständigen Fachamt
Maßnahmeplan
Seite 4
Für die Parkanlagen Johannapark, Clara-Zetkin-Park und Rosental werden die Streifen
insbesondere in der Spätschicht zusätzlich weiter intensiviert. Die Aufgaben werden wie folgt
definiert:
Kontrolle des Verhaltens der Nutzer der Parks, aber auch des Parkzustandes
Achten auf die Papierkörbe (Überfüllung, Zerstörung)
Kontrolle der Sauberkeit der Baulichkeiten, Pavillons usw.
3. Präventivstreifen z. B. Leipziger Osten, Grünau usw.
Die operative Streifentätigkeit des StOD/OP bezieht sich grundsätzlich auf das
Stadtgebiet. Für die Streifen (zu Fuß, mit dem Fahrrad, soweit erforderlich
Dienstfahrzeug) sind folgende Schwerpunkte zu verzeichnen:
Bearbeitung von Bürgerbeschwerden und -hinweisen
Einleitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen und Bußgeldverfahren
Kontrolle von Reisegewerbe
Vollzug der Satzungen und Ortspolizeiverordnungen (z. B. durch
Hundekontrollen oder konzentrierte thematische Hundekontrollen, aber
anderen Themen wie unerlaubte Sondernutzung von Straßen)
Vollzug der Sperrbezirksverordnung
Maßnahmen zur Verhinderung/Etablierung einer offenen Drogenszene
gesamte
mit dem
tägliche
auch zu
Darüber hinaus gibt es aktuell in Grünau (Stuttgarter Allee) und Zentrum-Ost (Rabet), aber
auch in den Naherholungsgebieten besondere Schwerpunktbereiche für die präventiven
Streifen.
Die Besonderheit des StOD/OP besteht in Ergänzung zur reinen Verwaltungstätigkeit
(Bescheiderstellung, Genehmigungsverfahren usw.) in der unmittelbaren Handlung und
sofort greifenden Maßnahmen gegen Störer vor Ort, insbesondere im Rahmen der
Gefahrenabwehr oder bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Form von
Verwarnungen und Vereinnahmung der Verwarngelder. Dabei bedient sich der StOD/OP u.
a. folgender Instrumente:
- Anhörung und Belehrung bei Fehlverhalten
Erteilung von Verwarnungen (mit und ohne Verwarngeld)
Fertigen von Owi-Anzeigen, sonstige Datenerhebungen für Fachbehörden
Anordnung von Platzverweisen, Durchsuchung
und Beschlagnahme von
Gegenständen
(Die Anwendung unmittelbaren Zwangs obliegt dem Polizeivollzugsdienst und den
gemeindlichen Vollzugsbediensteten im Rahmen der übertragenen Aufgaben gem. § 80
Sächs PolG.) Darüber hinaus werden durch den StOD/OP vor Ort Hinweise an
Wohnungslose oder Suchtgefährdete bzw. -abhängige u. a. zur Erlangung von Hilfen bei den
zuständigen Stellen gegeben.
Ziel ist es, mit den Personalzuführungen mehr Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in allen
Stadtteilen, insbesondere den Wohn- und Gewerbegebieten, Park- und Erholungsanlagen
durch eine erhöhte Präsenz und Streifentätigkeit und eine noch stärkere Zusammenarbeit
mit den für die jeweiligen Liegenschaften Verantwortlichen zu erreichen. An den
Wochenenden werden in der Sommersaison die besonderen Einsatzgruppen (EG) zu
schwerpunktbezogenen Streifen im Stadtgebiet eingesetzt.
Maßnahmeplan
Seite 5
4. Großveranstaltungen
Besondere Schwerpunkte sind in den Jahren 2017/18 die jeweils ca. 25 Einsätze zur
Sicherung des Sperrkreises im Waldstraßenviertel bei Heimspielen von RB Leipzig
(Bundesliga, DFB-Pokal und Champions-League), bei Versammlungen, z. B. im Vorfeld der
Wahlen (Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl), anderen Großsportveranstaltungen
im öffentlichen Raum bis hin zu bedeutenden Märkten wie dem Leipziger Weihnachtsmarkt.
Insbesondere die OP, die als Sachgebiet struktureller Bestandteil der Versammlungs- und
Veranstaltungsbehörde ist, gewährleistet die versammlungsrechtlich notwendige Präsenz
der Versammlungsbehörde bei einem nach wie vor hohem Versammlungsaufkommen und
wirkt im Zusammenwirken mit dem Amt für Umweltschutz auf die Einhaltung insbesondere
der Immissionsschutzauflagen hin. Zunehmende Bedeutung bei Veranstaltungen erlangt
auch die Kontrolle der Umsetzung der Sicherheitskonzepte durch die Veranstalter.
Im Einzelnen gibt es folgende Handlungsfelder:
Vollzug verkehrsrechtlicher Anordnungen, z. B. Straßensperrungen durch
Kommunikation und Kontrolle der mechanischen Sperren
Streifentätigkeit und entsprechende Veranlassungen vor und zu Großveranstaltungen
(Fußballspiele, Demonstrationen etc.) zur Verhinderung von Störungen, z. B. durch
Wurfgeschosse, leicht brennbare Materialien, lärmende Straßenmusiker, aggressive
Bettler, das Auftreten von alkohol- und drogenabhängigen Personen u. a.
Mittelfristige Vorbereitung von Sicherungsmaßnahmen vor Silvesterereignissen auf
dem Augustusplatz, am Connewitzer Kreuz, bei Großereignissen, z. B. in der
Innenstadt, durch den StOD/OP in enger Zusammenarbeit mit den Fachbehörden,
der Polizei usw. Vollzug versammlungsrechtlicher Beschränkungen und Auflagen für
Veranstaltungen
Einhaltung Immissionsrichtwerte (Lärm) i. Z. mit Veranstaltungen
Kontrollen zur Einhaltung Sperrzeiten (gastronomische Einrichtungen)
Kontrollen Nichtraucher- und Jugendschutz
5. Vor-Ort-Kontrollen für verschiedene Fachbehörden, Lärmbeschwerden
Insgesamt werden durch den StOD/OP im Jahr in ca. 32.000 Fällen Sachverhalte für
Fachbehörden vor Ort geprüft. Diese Fallzahlen steigen kontinuierlich an.
Diese Ermittlungstätigkeit beinhaltet folgende Schwerpunkte:
Aufenthaltsermittlungen
Fahrerermittlungen
Gewerbeermittlungen/Preisangabenverordnung
Unterstützung anderer Fachämter und Behörden bei Sachverhaltsklärungen
Amtshilfe zu Kontrollmaßnahmen von Fachbehörden, z. B. zum Vollzug
naturschutzrechtlicher Vorschriften
Zeugendienste nach § 106 StPO
Zügige Bearbeitung von Ermittlungen und Maßnahmen für andere Fachämter und
Behörden
Verfolgung von bei der Polizeidirektion eingehenden Hinweisen/Anzeigen von
ordnungsrechtlichen Sachverhalten in Zuständigkeit der Orts- und
Kreispolizeibehörde Stadt Leipzig, die einer „sofortigen“ Verfolgung bedürfen.
Maßnahmeplan
Seite 6
Das Ordnungsamt ist beauftragt, gemeinsam mit der Polizeidirektion Leipzig beginnend mit
der Sommersaison 2018 die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zur Entlastung der Polizei
noch intensiver abzustimmen. Bereits jetzt übernimmt die OP Aufgaben aus dem Führungsund Lagezentrum.
Die Koordinierung und Schnittstelle zur Polizeidirektion Leipzig muss durch die Einsatzstelle
des Ordnungsamtes gewährleistet und kann nicht durch die im Außendienst befindlichen
MitarbeiterInnen realisiert werden.
6. Besonderheiten der Operativgruppe
Das Sachgebiet OP ist seit 2014 der Abteilung Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde
zugeordnet.
Das Sachgebiet besteht aus 13 Stellen, einem Sachgebietsleiter und zwei Einsatzgruppen
mit je (einem Gruppenleiter und fünf MitarbeiterInnen (davon wurden zwei Stellen ab 1.
Oktober 2017 laut Stellenplanung 2017ff. zusätzlich geschaffen).
Im Vergleich zum StOD liegen die besonderen Aufgabenschwerpunkte der OP in folgenden
speziellen Aufgabenfeldern:
Begleitung von Demonstrationen als Versammlungsbehörde auf der Grundlage des
SächsVersG
Begleitung von Großveranstaltungen (Konzerte, Sportveranstaltungen u. ä.) inklusive
Kontrollen der Einhaltung erteilter Auflagen als Veranstaltungsbehörde mit
Schwerpunkt auf der Durchsetzung des Lärmschutzes
Bearbeitung von Lärmbeschwerden in Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz
und dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
Einschreiten bei illegalen Veranstaltungen (Techno-Partys) in Zusammenarbeit mit
der Polizei
Eindämmung und Verhinderung der Prostitution (Durchsetzung der
Sperrbezirksverordnung) durch angemessene Präsenz und Durchführung der
Kontrollen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung auf der Grundlage des SächsPolG, der Sperrbezirksverordnung und der
PolVO
Gezielte Streifentätigkeit an Schwerpunkten der Drogenbeschaffung und des
Drogenkonsums im öffentlichen Raum oder ungesicherten Grundstücken mit den
derzeitigen Schwerpunkten Eisenbahnstraße, Innenstadt, Grünau und dem Bereich
um den Hauptbahnhof auf der Grundlage SächsPolG, Betäubungsmittelgesetz,
PolVO und StGB.
Kontrolle von Spielhallen
Im Gegensatz zum Stadtordnungsdienst agieren die MitarbeiterInnen der OP in der Regel in
ziviler Kleidung.
Aufgrund der Aufgabenstellung sind insbesondere die Schnittstellen mit der Polizeidirektion
Leipzig mit den Kommissariaten 22 (Rauschgift) und 24 (Bandenkriminalität und
Prostitution), mit der Einsatzgruppe „BaZe“ (Bahnhof Zentrum) der Polizeidirektion Leipzig
und den jeweiligen Revieren sehr gut ausgeprägt.
Das Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion wird regelmäßig über die Einsatzstärke
und -zeiten der OP informiert, so dass in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig als Orts- und
Kreispolizeibehörde fallende Sachverhalte im Rahmen der Leistungsfähigkeit übernommen
werden können. Durch interne Leistungsabstimmung wird parallele oder Doppelbearbeitung
von Vorgängen durch den Stadtordnungsdienst und die OP ausgeschlossen, jedoch in
besonderen Einsatzlagen (Großveranstaltungen/komplexe Versammlungslagen) ein
gemeinsames Handeln gewährleistet.
Maßnahmeplan
Seite 7
7. Zusammenwirken Ordnungsamt mit Polizeidirektion Leipzig
Für die Verbesserung und Optimierung der Zusammenarbeit des Ordnungsamtes und der
Polizeidirektion Leipzig sind ein stetiger Informationsaustausch und kurze Abstimmungswege
zu organisieren. Die für die Stadt tätigen Streetworker sind in diese Abstimmungen mit einzubeziehen. Dazu wird ein Abstimmungsmodus für die tägliche operative und strategische
Lageeinschätzung mit dem Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion vereinbart. Die
operative Abstimmung zu den Einsatzschwerpunkten in der Innenstadt, in den zentralen
Parkanlagen usw. erfolgt ergänzend wöchentlich durch das zuständige Sachgebiet des StOD
mit dem Polizeirevier Zentrum.
Das Ordnungsamt bildet gemeinsam mit der PD Leipzig eine „Planungsgruppe Einsatzschwerpunkte“, die konzeptionell und strategisch die Lageentwicklung analysiert und
Schwerpunkte frühzeitig festlegt. Dabei werden neben dem AJuFaBi (den Streetworkern)
anlassbezogen weitere Fachämter hinzugezogen.
Die Polizeidirektion Leipzig unterstützt die Ausbildungsmaßnahmen in der Einsatzstelle des
Ordnungsamtes und im StOD/OP auch unter der Maßgabe, um Krisensituationen besser zu
bewältigen. Darüber hinaus werden themenbezogene Ausbildungsmaßnahmen mit der
Polizeidirektion angestrebt und entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.
Im Zusammenhang mit Ausstattung und Dienstbekleidung wird die enge Zusammenarbeit
mit dem Polizeiverwaltungsamt angestrebt.
8. Kooperationen mit regionalen Netzwerken
Im Streifendienst können nicht alle erforderlichen Aufgaben
gelöst werden. Mitunter sind neben den taktischen Maßnahmen „auf der Straße“ auch strategische Lösungen zu
entwickeln, um Missständen vorzubeugen bzw. nachhaltig
entgegen zu wirken. Dies bezieht die Schwerpunktsetzung
für die Inspektoren des StOD/OP mit ein.
Beispiele:
Mitwirkung des StOD/OP in
den Sicherheitsberatungen der Deutschen Bahn am Hauptbahnhof
anlassbezogenen Sicherheitsberatungen im Vorfeld von Großveranstaltungen und
sicherheitsrelevanten Großereignissen
Netzwerk der „Arbeitsgruppe Innenstadt“ des Kommunalen Präventionsrates (KPR)
Aktionsbündnis Drogenbeirat und Drogenrapport
Zusammenarbeit mit BaZe (gemeinsame Ermittlungsgruppe Bahnhof-Zentrum der PD
Leipzig und Bundespolizei)
den Netzwerken, Arbeitskreisen usw. des Quartiers- und Magistralenmanagements
durch Unterhaltung operativer Kontakte zu den örtlichen Akteuren
Weitere Maßnahmen:
Laufende Abstimmung des StOD/OP mit den Ortschaftsräten in den Stadtteilen
Bedarfsgerechte Unterhaltung von Kontakten zu Stadtbezirksbeiräten und
Bürgervereinen
Mitwirkung in der Arbeitsgruppe Sicherheit in Kleingärten des KPR
Maßnahmeplan
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Bei Bedarf erfolgt die Koordinierung von Sauberkeits- und ggf. Sicherheitskonzepten:
Koordinierung der Maßnahmen der Arbeitsförderung zu Sauberkeits- und anderen
Themen im Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Erarbeitung des Fachkonzeptes „Ordnung und Kommunale Sicherheitsinfrastruktur“
im INSEK 2017 in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden und der Polizei
Organisation und Unterstützung des Leipziger Frühjahrsputzes
Koordinierung der Maßnahmen der Graffitibeseitigung an städtischen Gebäuden bis
hin zur Koordinierung von Maßnahmen im Unternehmensverbund der LVV GmbH
und mit der Privatwirtschaft in der Arbeitsgruppe Graffiti des KPR in engster
Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Leipzig und anderen Partnern
Gut profiliert haben sich die Kampagnen zum „Leipziger Frühjahrsputz“ und zu „Leipzig und
seine Hunde“. Die Formate werden schrittweise weiterentwickelt.
All diese taktischen und teilweise strategischen Aufgaben sind neben dem Streifendienst in
den Wohngebieten zu bewältigen und können durch eine gute Vernetzung des StOD in
diesen „Multiplikatorenstrukturen“ das allgemeine Sicherheitsgefühl positiv beeinflussen.
9. Maßnahmeplan 2018 ff
9.1 Aufstockung und Unterbringung des Personalbestandes StOD/OP und Einsatzstelle
StOD
OP-Gruppe
2018
2019
+ 10 VzÄ (unbefristet) *
+ 10 VzÄ (unbefristet) **
(3x EG 9b -DGL,
7x 9a - Inspektor
(2xEG 9 b- DGL, 8x EG 9a-Inspektor)
+ 10 VzÄ (unbefristet)
(1x EG 9c-SGL, 3x EG 9b-DGL, 6x
EG 9a Inspektor)
2018
Einsatzstelle
2019
+5,125 (unbefristet)
(4,125x EG 9a, 1x EG 10-SGL)
* bereits im Haushaltplan 2017/2018 bestätigt
** Anmeldung im Rahmen des Haushaltsplanes 2019/2020
Die Einsatzstelle des Ordnungsamtes trägt die Verantwortung für den gesamten Kommunikationsverkehr mit den Außendienstmitarbeitern des Ordnungsamtes (StOD/OP und
Politessen), den Mitarbeitern der Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde, der Gefahrenabwehrbehörde, den Ämtern der Stadtverwaltung und Polizeidienststellen mit nachfolgenden
Tätigkeitsschwerpunkten: Veranlassung von Maßnahmen gegenüber Fahrzeughaltern,
Baustellenabsicherung und Absperrmaßnahmen, Treffen von Einzelentscheidungen nach
pflichtgemäßem Ermessen in Abstimmung mit der Polizei, Branddirektion, LVB,
Stadtordnungsdienst, Verkehrsüberwachung und der Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde.
Die genannten Aufgaben können durch die Einsatzstelle nicht mehr in vollem Umfang
abgefangen werden, da mit der Aufstockung des Außendienstes bisher keine parallele
Stellenzuführung für diese wichtige Schnittstelle in der Einsatzstelle erfolgte.
Mit einer weiteren zusätzlichen personellen Aufstockung der OP, des Stadtordnungsdienstes
und der damit verbundenen Erweiterung der Einsatzzeiten ist die Einsatzstelle nicht mehr in
Maßnahmeplan
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der Lage, den o. g. Aufgabenbereich umfänglich abzudecken. Da auch in diesem Bereich
der Schichtbetrieb verändert werden muss, ist für die Einsatzstelle eine personelle
Aufstockung sowie eine veränderte technische Ausstattung zwingend erforderlich. Nur so
kann den neuen und veränderten Erfordernissen Rechnung getragen werden.
Die Arbeit der Projektgruppe des Ordnungsamtes „Effizienzsteigerung der Einsatzstelle –
Entwicklung zu einer modernen Leitstelle“ wird unter Beachtung der Maßnahmen der
Vorlage neu ausgerichtet und vorangetrieben.
Die Einsatzstelle des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig soll perspektivisch in Anlehnung des
Modells der Leitstelle Dresden angepasst werden. Daher sind zwingend die zusätzlichen
Stellen von 5,125 VzÄ zur Absicherung der Funktionalität sowie des vorgesehenen
veränderten Schichtbetriebes zwingend einzurichten.
Auswirkungen auf Querschnittsbereiche
Die Umsetzung der Maßnahmen der Gesamtkonzeption erfordert zwingend die Aufstockung
der Schnittstellenbereiche
Verwaltungsabteilung (Unterbringung, Beschaffung und Unterhaltung der
Ausstattung, Dienstkleidung und Fuhrpark)
Zentrale Bußgeldbehörde (Anstieg von Verwarn- und Bußgeldvorgängen im Bereich
des Sachgebietes 32.42)
Zuständigkeitsbereiche Stadtordnungsdienst und Operativ-Gruppe
In dieser Vorlage wird für das Jahr 2018 ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 15,125 VzÄ
angemeldet. Die Unterbringung der Mitarbeiter wird in Abstimmung mit dem AGM geklärt
und ist aus heutiger Sicht gewährleistet.
Maßnahmeplan
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9.2 Bedarfsgerechte Dienstplanarbeit
Derzeit gilt folgende Arbeitszeitregelung:
Die Mitarbeiter sind derzeit in einem Zweischichtsystem bestehend aus einer Früh- und einer
Spätschicht tätig. Die geregelten Arbeitszeiten sind von 07:00 bis 15:30 Uhr sowie von 13:00
bis 21:30 Uhr, an Wochenenden aufgabenbedingt zwischen 07:00 und 22:30 Uhr festgelegt.
Ausnahmen hierbei ergeben sich aus besonderen Einsätzen mit erhöhter Gefahrenlage und
Veranstaltungen (z. B. Hochwasser, Weihnachtsmarkt, Bombenfunde).
Der Einsatz der MitarbeiterInnen der OP erfolgt regulär in zwei zeitversetzt agierenden
Einsatzgruppen im Zeitraum Montag bis Sonntag von 08:00 bis 00:30 Uhr nach dem
Arbeitszeitmodell der Operativen Arbeitszeit gemäß Dienstvereinbarung 33/2011 „Rahmen
für die Arbeitszeitgestaltung“. Die Einsatzzeiten an Sonnabenden, Sonntagen und
Feiertagen werden anlassbezogen (z. B. Versammlungen, Veranstaltungen, besondere
Sicherheitslagen) abgesichert.
Die Arbeitszeit des Stadtordnungsdienstes wird mit dem Ziel einer saisonalen Arbeitszeit bis
24:00 Uhr erweitert.
Die Dienstplanung ist dahingehend zu qualifizieren, dass diese besser an den aktuellen
Bedarf der öffentlichen Sicherheit und die Schnittstellen zur Polizeidirektion Leipzig
angepasst werden kann und die Arbeitszeit effektiver zugunsten der Streifendienste
ausgenutzt wird. Aktuell ist eine Projektgruppe beauftragt, Maßnahmen für eine Optimierung
der Innendienstarbeit zugunsten der Erhöhung der Außendienstzeit zu erarbeiten.
9.3 Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung und der Personalentwicklung
Maßnahmen zur Personalentwicklung
Die Bewerber/Bewerberinnen sollten eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
zum Verwaltungsfachangestellten vorweisen oder über eine sonstige adäquate
Weiterbildung (Angestelltenlehrgang I)-verfügen. Die Einstellung ausgebildeter
Polizeibeamter ist möglich.
Sofern im Ausschreibungsverfahren keine geeigneten Bewerber/Bewerberinnen
gewonnen werden können, wird in diesen Einzelfällen im Sinne eines Pilotprojektes
die
Einstellung
von
Bewerbern/Bewerberinnen
ohne
entsprechenden
Verwaltungsabschluss (z. B. Kaufleute verwaltungsferner Fachrichtungen) in Betracht
gezogen. Dies erfordert die vorherige Klärung der bestehenden rechtlichen und
praktischen Fragen und insofern eine enge Abstimmung mit dem Personalamt.
Wichtig sind „gute körperliche Fitness sowie eine hohe physische und psychische
Belastbarkeit“. Diese müssen im Laufe des Dienstes durch einen regelmäßigen
Dienstsport beibehalten werden. Die Umsetzung bzw. Voraussetzungen zur
sportlichen Betätigung werden durch das Ordnungsamt geklärt.
Unter der Berücksichtigung der besonderen Bedingungen im Außendienst und einer
langfristigen Personalentwicklung wird die Entwicklung eines Konzeptes zum
Wechsel Außendienst-Innendienst gemeinsam mit dem Personalamt geprüft.
Erweiterung des Grundlehrgangs
Maßnahmeplan
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Alle neuen Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes müssen am Grundlehrgang teilnehmen, der in Zusammenarbeit mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Leipzig
(VWA) organisiert wird. Der Lehrgang wurde den neuen Gegebenheiten angepasst und von
160 auf 190 Stunden erweitert. Inhaltlich werden folgenden Aspekte vermittelt:
Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht/BGB
Strafrecht mit Bezug zum OWiG (mit Strafprozessordnung)
Polizeirecht
Psychologie der Gesprächsführung
Gewerberecht, Gaststättenrecht, Marktrecht
Städtische Satzungen und Verordnungen
Umweltrecht
Jugendschutzgesetz
Melderecht, Ausländerrecht
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Straßenrecht, Straßenverkehrsordnung
Erste-Hilfe-Ausbildung
Neu hinzugekommen:
Interkulturelle Kompetenz
Deeskalation und Selbstverteidigung
Intensivierung der Fachausbildung
Die erhöhten Anforderungen im Außendienst, insbesondere die wachsende Zahl von
Störern, das Nachlassen der Akzeptanz hoheitlicher Maßnahmen sowie eine festzustellende
erhöhte Aggressivität mancher Menschen verlangen neben dem seit Jahren praktizierten
Grundlehrgang mit seiner fachlichen Wissensvermittlung auch zusätzliche Seminare zu
psychosozialen Themen, zur Taktik des Vorgehens, zur Eigensicherung und Selbstverteidigung. In allen Ausbildungsteilen, insbesondere psychologischer Deeskalation und
Taktik sowie Deeskalation und Selbstverteidigung sind regelmäßige Ausbildungsbausteine
erforderlich.
Es werden aufbauend auf dem Grundlehrgang folgende weitere Ausbildungskomplexe
angeboten:
Bausteinseminare für alle Mitarbeiter des StOD/OP sowie thematische Workshops
mit anderen Abteilungen und Ämtern
Deeskalationsseminare in regelmäßigen Abständen
Seminare in Einsatztaktik
Selbstschutz und Selbstverteidigungslehrgänge, Dienstsport
Umgang mit Diensthunden, Ausbildung für die Diensthundeführer
Taktische Teamübungen und teambildende Maßnahmen
Besonderes Verwaltungsrecht für gemeindliche Vollzugsbedienstete
Mit dem Personalamt sollte geklärt werden, ob eine Finanzierung der Ausbildung innerhalb
des Personalbudgets „Ausbildung“ erfolgen kann.
Jedem neuen Inspektor/-in steht während des Dienstes in den ersten Monaten nach
Einstellung ein individueller Mentor/-in zur Seite, um sowohl die praktische Unterweisung, als
auch eine unverzügliche Wirksamkeit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
9.4 Maßnahmen zur Verbesserung Ausrüstung, Eigenschutz und Flexibilität
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Die Ausstattung mit Rettungsstöcken/ Teleskopstöcken und stichsicheren
Schutzwesten (zur Eigensicherung) wird in einem Pilotprojekt umgesetzt.
Der Einsatz von Diensthunden wird in einem Pilotprojekt umgesetzt.
Ab 2018 werden die Dienstfahrräder und die dafür notwendige Ausstattung beschafft,
ab 2018 erfolgt die aktive Umsetzung der Fahrradstaffel als Pilotprojekt
Verbesserung der Außenwirkung durch Umbenennung in „Polizeibehörde (CDU
Antrag VI-A-04658-NF-03)
Für die vorgenannten Pilotprojekte werden die damit verbundenen Maßnahmen,
Bedingungen, Verfahrensweisen und die finanziellen Auswirkungen in gesonderten
Vorlagen dargestellt und beziffert.
Zusammenfassung der Maßnahmen
aus
Pkt.
Maßnahmen
2
Intensivierung der Kontrollen im Johanna- und Clara-Zetkin-Park
3
Besondere Schwerpunktbereiche
5
Verfolgung von Lärmbeschwerden
9.1
Strukturelle Zuordnung des 2017, 2018 und 2019 neu einzustellenden Personals
Gewährleistung der Unterbringung der Mitarbeiter
9.2
Effektivere Ausnutzung der Arbeitszeit, Anpassung der Dienstanweisung zur
Arbeitszeit
Optimierung von Innendiensttätigkeit und Außendiensttätigkeit
9.3
Maßnahmen zur Entwicklung eines Konzeptes zum Wechsel AußendienstInnendienst
Erweiterung des Grundlehrgangs
Intensivierung der Fachausbildung
9.4
Maßnahmen zur Verbesserung Ausrüstung, Eigenschutz und Flexibilität
Pilotprojekt Ausstattung
Pilotprojekt Diensthunde
Pilotprojekt Fahrradstaffel
Verbesserung der Außenwirkung durch Umbenennung in „Polizeibehörde“
Anlage 1
Maßnahmeplan
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Personelle Ausstattung des Stadtordnungsdienstes und OP-Gruppe im Verhältnis zur
Einwohnerzahl von 2000 bis 2019/2020
Personalstärke
StOD
(Außendienst
Personalstärke
OP-Gruppe
gesamt
Einwohner (in T.)
uniformiert)
2000
46
11
55
493.208
2010
41
9
50
522.883
2015
43
11
54
567.846
2016
43
11
54
579.530
2017
51 (zum 01.10.)
13
64
582.777 (zum 31.03.)
2018
61
23
84
611.000*
2019/2020
71
23
94
622.000*
*Quelle: Bevölkerungsschätzung 2016, Amt für Statistik und Wahlen
Inspektor
pro
Einwohner
(in T.)
8,97
10,46
10,52
10,73
9,11
7,27
6,62
Anhand der o. g. Tabelle ist zu erkennen, dass bis 2016 ein Inspektor/-in für immer mehr
Einwohner zuständig war. Erst mit der Personalzuführung 2017 konnte der Trend verändert
werden.
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