Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1341105.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
13.12.17, 08:25

öffnen download melden Dateigröße: 2,3 MB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04658-NF-02-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 12.12.2017 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☒ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst im Ordnungsamt als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzuwerten. I. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:  die Umbenennung des gemeindlichen Vollzugsdienstes (Stadtordnungsdienst/ Operativgruppe) in „Polizeibehörde“. Die Umbenennung erfolgt vorbehaltlich der im Jahr 2018 anstehenden gesetzlichen Neuregelung des Sächsischen Polizeigesetzes (Polizeibehördengesetz). Die notwendigen Maßnahmen infolge der Umbenennung einschließlich der Umzeichnung der Dienstfahrzeuge erfolgen parallel;  im Jahr 2018 werden 15,125 VzÄ (10 VzÄ Operativgruppe und 5,125 VzÄ Einsatzstelle des Ordnungsamtes), im Jahr 2019 weitere 10,00 VzÄ (Stadtordnungsdienst) unbefristet eingerichtet;  eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden; 1/6       eine entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter/-innen in enger Kooperation mit der Polizeidirektion Leipzig; zur wirksamen Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben (z. B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Westen, Rettungsmehrzweckstöcke) wird ein Pilotprojekt beginnend ab dem Jahr 2018 in der Operativgruppe und in der Dienstgruppe (DG) Zentrum durchgeführt, im Ergebnis kann die Ausrüstung auf den gesamten Stadtordnungsdienst ab dem Jahr 2019 ausgeweitet werden; für die beschlossene Fahrradstaffel werden im Jahr 2018 zusätzlich entsprechende Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschafft; im Jahr 2018 erfolgt die Prüfung der Anschaffung von Diensthunden, im Ergebnis kann die Einführung einer Diensthundestaffel ab dem Jahr 2019 erfolgen; Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit der Landesdirektion Sachsen zu regeln sind; die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendienste; II. Der Maßnahmeplan zur nachhaltigen Erhöhung der Präsens und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes in 2018ff wird dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. III. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass ein Mehrbedarf an Sachkosten für den Ergebnishaushalt 2018 in Höhe von 309.920,00 EUR entsteht, sowie ein Mehrbedarf an investiven Mitteln für den Finanzhaushalt in Höhe von 79.500,00 EUR. 2/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Der Beschlussvorschlag stimmt mit dem strategischen Ziel „Entwicklung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger“ überein. Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 3/6 nein ja, Sachverhalt: Zum eingereichten Beschlussvorschlag wird wie folgt Stellung genommen: -„die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung, Fahrzeuge usw.) auf Grundlage des § 80 Sächsisches Polizeigesetz, so wie bereits in Dresden und Chemnitz praktiziert“ Zum ersten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung. -„die Umbenennung des gemeindlichen Vollzugsdienstes (Stadtordnungsdienst/ Operativgruppe) in „Polizeibehörde“. Die Umbenennung erfolgt vorbehaltlich der im Jahr 2018 anstehenden gesetzlichen Neuregelung des Sächsischen Polizeigesetzes (Polizeibehördengesetz). Die notwendigen Maßnahmen infolge der Umbenennung einschließlich der Umzeichnung der Dienstfahrzeuge erfolgen parallel“ Der Verwendung des Begriffs „Polizeibehörde“ für die gemeindlichen Vollzugsbediensteten in der Außenwirkung wird vorbehaltlich der im Jahr 2018 anstehenden gesetzlichen Neuregelungen im Rahmen des zukünftigen Gesetzes über Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Datenverarbeitung der Polizeibehörden des Freistaates Sachsen (SächsPBG) grundsätzlich zugestimmt. Die Stadt Leipzig erwartet eine klare Definition und Regelung der Zuständigkeiten der Ortspolizeibehörden. In der Stadt Dresden z.B. unterscheidet man das Sachgebiet Besondere Einsatzgruppe Ordnung/Sicherheit (als „Polizeibehörde“ im Außendienst benannt) und das Sachgebiet Stadtordnungsdienst. Die Umsetzung der Kennzeichnung der Dienstfahrzeuge und die weiteren Maßnahmen der Umbenennung der Dienstbekleidung (Gesamtbestand und Neubeschaffung) erfolgen im Ergebnis der Gesetzesänderung, ggf. im Verlaufe des Jahres 2018. -„eine finanzielle Untersetzung der 25 zusätzlichen Stellen beim Stadtordnungsdienst im Nachtragshaushalt“ Zum zweiten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung. -„im Jahr 2018 werden 15,125 VzÄ (10 VzÄ Operativgruppe und 5,125 VzÄ Einsatzstelle des Ordnungsamtes), im Jahr 2019 weitere 10,00 VzÄ (Stadtordnungsdienst) unbefristet eingerichtet“ Entsprechend dem als Informationsvorlage vorliegenden „Maßnahmeplan zur nachhaltigen Erhöhung der Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes in 2018 ff“ ist eine zusätzliche Personalaufstockung von insgesamt 25,125 VzÄ vorgesehen. Hierbei handelt es sich um zehn VzÄ für die Operativgruppe und 5,125 VzÄ für die Einsatzstelle im Jahr 2018. Weitere 10,00 VzÄ im Stadtordnungsdienst für 2019 werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 angemeldet -„eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden“ Zum dritten Anstrich erfolgt Zustimmung. -„ eine entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter in enger Kooperation mit der Polizei“ Zum vierten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung. -„eine entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter/-innen in enger Kooperation mit der Polizeidirektion Leipzig“ 4/6 Es werden themenbezogene Ausbildungsmaßnahmen mit der Polizeidirektion angestrebt und entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Die notwendigen Abstimmungen mit der Polizeidirektion Leipzig erfolgen dazu zeitnah. -„eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben (z. B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Weste, Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz“ Zum fünften Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung. -„zur wirksamen Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben (z. B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Westen, Rettungsmehrzweckstöcke) wird ein Pilotprojekt beginnend ab dem Jahr 2018 in der Operativgruppe und in der Dienstgruppe (DG) Zentrum durchgeführt, im Ergebnis kann die Ausrüstung auf den gesamten Stadtordnungsdienst ab dem Jahr 2019 ausgeweitet werden“ Dazu wird ein Pilotprojekt in der Operativgruppe und der Dienstgruppe Zentrum des Stadtordnungsdienstes durchgeführt. Die damit verbundenen Maßnahmen werden in dem als Informationsvorlage beigefügten Maßnahmeplan dargestellt. Innerhalb des Stadtordnungsdienstes sind verschiedene Inspektionen und Dienstgruppen zu unterscheiden. Der Schwerpunkt der Einsatzfähigkeit an Kriminalitätsbrennpunkten zur Entlastung der Polizeidirektion Leipzig liegt dabei im Zentrum und den anliegenden Parkund Grünanlagen. Bei Feststellung der Wirksamkeit der veränderten Ausrüstungsgegenstände und nach Evaluation mit den Mitarbeiter/-innen Ende 2018 kann die Ausrüstung auf dem gesamten Stadtordnungsdienst ab dem Jahr 2019 ausgeweitet werden. -„für die beschlossene Fahrradstaffel sind zeitnah zusätzlich entsprechende Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschaffen“ Zum sechsten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung. -„für die beschlossene Fahrradstaffel werden im Jahr 2018 zusätzlich entsprechende Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschafft“ Die damit verbundenen Maßnahmen werden in dem als Informationsvorlage beigefügten Maßnahmeplan dargestellt. Die Beschaffung der Dienstfahrräder und der notwendigen Ausstattung erfolgt im Jahr 2018. Die personelle Besetzung und der aktive Einsatz der Fahrradstaffel erfolgt ebenfalls ab dem Jahr 2018. -„Prüfung der Anschaffung von Diensthunden“ Zum siebten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung. -„im Jahr 2018 erfolgt die Prüfung der Anschaffung von Diensthunden, im Ergebnis kann die Einführung einer Diensthundestaffel ab dem Jahr 2019 erfolgen“ Hierzu wird nach Auswertung der mit der Einrichtung einer Diensthundestaffel verbundenen Infrastruktur und personellen Ausstattung in Abstimmung mit der Stadt Dresden und der Polizeidirektion Leipzig ein Pilotprojekt ab dem Jahr 2019 durchgeführt. Die damit verbundenen Maßnahmen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel, werden in einer gesonderten Vorlage dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Anschaffung von vier Diensthunden Gegenstand der Abstimmung. -„ Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit Polizei bzw. SMI zu regeln sind“ 5/6 Zum achten Anstrich erfolgt Zustimmung mit Ergänzung. -„Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit der Landesdirektion Sachsen zu regeln sind“ Die zuständige Aufsichtsbehörde sowohl für die Polizeidirektion Leipzig als auch für die Ortspolizeibehörde Stadt Leipzig ist die Landesdirektion Sachsen. Dem Vorschlag wird insbesondere hinsichtlich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Fahrradfahrern zugestimmt. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsauffassung gibt es seit dem 09.10.2017 eine neue Interpretation der Ermächtigung zum Anhalten von Fahrradfahrern zum Zwecke der Identitätsfeststellung durch gemeindliche Vollzugsbedienstete durch das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI). Danach sind bezüglich der Ahndung von Verkehrsdelikten durch Radfahrer die Inspektoren des Stadtordnungsdienstes unter Bezugnahme auf ihre Befugnisse und Aufgaben zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren berechtigt, ordnungswidrig handelnde Bürgerinnen und Bürger anzuhalten und deren Identität zu ermitteln. Die Ahndung und damit verbundene Maßnahmen erfolgen streng nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit. -„Die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendienste“ Zum neunten Anstrich erfolgt Zustimmung. Die Aufgabe des Einsatzes als Zeuge bei Durchsuchungen nach § 105 Strafprozessordnung (stopp) wurde den Inspektoren des Stadtordnungsdienstes in den 1990er Jahren übertragen. Das Arbeitszeitvolumen beläuft sich derzeit jährlich zwischen 1.000 und 1.500 Stunden bei 300-400 Einsätzen. Bereits in der Vergangenheit wurde verwaltungsintern geprüft, ob diese Aufgabe an andere Mitarbeiter der Stadtverwaltung übertragen werden kann. Diese Prüfung bestätigte die Zuständigkeit der Inspektoren des Stadtordnungsdienstes aus rechtlichen, organisatorischen und tatsächlichen Gründen. Es wird weiterhin geprüft, eine dem Vorschlag entsprechende Regelung zu finden. Anlage Maßnahmeplan zur nachhaltigen Erhöhung der Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes in 2018 ff. 6/6 Maßnahmeplan zur nachhaltigen Erhöhung der Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes in 2018 ff Ordnungsamt Stadtordnungsdienst Maßnahmeplan Leipzig, 12.12.2017 Seite 1 Inhalt Schwerpunkte und Maßnahmen des Stadtordnungsdienstes 2018 ff 1. Beobachtung und Ahndung von Ordnungsstörungen im Zentrum 2. Beobachtung und Ahndung von Ordnungsstörungen in den Parkanlagen 3. Präventivstreifen, z. B. Leipziger Osten, Grünau usw. 4. Großveranstaltungen 5. Vor-Ort-Kontrollen für verschiedene Fachbehörden, Lärmbeschwerden 6. Besonderheiten der Operativgruppe 7. Zusammenwirken Ordnungsamt mit Polizeidirektion Leipzig 8. Kooperationen mit regionalen Netzwerken 9. Maßnahmeplan 2018 ff 9.1. Aufstockung und Unterbringung des Personalbestandes StOD/OP und Einsatzstelle 9.2 Bedarfsgerechte Dienstplanarbeit 9.3 Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung und der Personalentwicklung 9.4 Maßnahmen zur Verbesserung Ausrüstung, Eigenschutz und Flexibilität Maßnahmeplan Seite 2 Schwerpunkte und Maßnahmen des Stadtordnungsdienstes 2018 ff Mit dem weiteren Wachstum der Stadt ist zu erwarten, dass Ordnungsstörungen in allen Stadtteilen einschließlich der Parkanlagen und Erholungsgebieten weiter zunehmen. Das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger wird sich weiter verändern, öffentliche Flächen werden immer mehr in Anspruch genommen. Mehr Menschen an einem Standort bedeuten mehr Berührungspunkte. Mehr Eigeninteresse von Bürgern führt zu mehr Interessenskonflikten, höhere Wohnqualität führt zu höheren Ansprüchen an das Umfeld. Dies erfordert eine verstärkte Präsenz des Stadtordnungsdienstes und der Operativgruppe (nachfolgend StOD/OP genannt) an den jeweiligen Brennpunkten, die nachfolgend aufgeführt werden. Dazu ist vorgesehen, die Einsatzkapazitäten zur Stärkung der vorhandenen Streifentätigkeit in der Innenstadt, den Wohngebieten und öffentlichen Park- und Grünanlagen neu zu schaffen. Weiterhin vorgesehen sind Einsätze bei Großveranstaltungen und Versammlungen, Bearbeitung von Ordnungsstörungen und intensivere Bearbeitung der Lärmbeschwerden in Abstimmung mit der Polizeidirektion Leipzig. Die Einsatzzeiten des StOD/OP müssen sich dazu stärker am Bedarf orientieren und sollen demzufolge bis 24:00 Uhr erweitert werden. Die im SächsPolG formulierte Ersatzzuständigkeit der Landespolizeibehörde für Angelegenheiten in Zuständigkeit der Orts- bzw. Kreispolizeibehörde nach dem derzeitigen Dienstende des StOD gewährleistet nicht mehr in genügendem Maße die notwendigen Aktionen/Reaktionen auf Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der verstärkte Einsatz der Außendienstmitarbeiter macht eine Optimierung der Kommunikationsschnittstelle in Form der Einsatzstelle des Ordnungsamtes während der gesamten Dienstzeit notwendig. Hier wird der gesamte Kommunikationsverkehr zwischen dem Außendienst (StOD/OP, Verkehrsüberwachung, ruhender und fließender Verkehr, Vollstreckung usw.) der Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde, der Gefahrenabwehrbehörde, den Ämtern der Stadtverwaltung sowie den Polizeidienststellen abgewickelt mit nachfolgenden Tätigkeitsschwerpunkten: Veranlassung von Maßnahmen gegenüber Fahrzeughaltern, Baustellenabsicherung und Absperrmaßnahmen, Treffen von Einzelentscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen in Abstimmung mit der Polizei, der Branddirektion und den LVB, weiterhin werden erforderliche Daten für den Außendienst bereit gestellt, Hinweise und Hilfeersuchen von Bürgern und Unternehmen entgegen genommen und bearbeitet, Vorgänge dokumentiert. Während der Erarbeitung des Konzeptes erfolgte ein enger Austausch mit der Stadt Dresden. Mit Stand Oktober 2017 stehen dem StOD 60 MitarbeiterInnen, davon 51 uniformierte InspektorInnen und der OP 13 MitarbeiterInnen zur Verfügung Maßnahmeplan Seite 3 Arbeitsschwerpunkte 1. Beobachtung und Ahndung von Ordnungsstörungen im Zentrum Im Jahre 2012 wurde im StOD eine Dienstgruppe Zentrum mit neun gemeindlichen Vollzugsbediensteten geschaffen. Seitdem ist eine zweischichtige Bestreifung in der Innenstadt möglich. Die Erhöhung der Präsenz des StOD/OP wird gemäß Stadtratsbeschluss zum Doppelhaushalt 2017/18 durch Aufstockung des Personals noch ab Oktober 2017 (zehn Stellen) und Januar 2018 (zehn Stellen) gewährleistet. Um nicht nur im klassischen Innenstadtbereich die erforderliche Präsenz zu gewährleisten, werden zehn weitere Stellen für die OP ab Januar 2018 und zehn Stellen ab Januar 2019 für den StOD beantragt. Ziel ist ein effektiveres Vorgehen gegen Störungen der öffentlichen Ordnung, darunter gegen unzulässigen Lärm, störende Straßenmusik, aggressives Betteln, negative Auswirkungen öffentlichen Alkohol- und Drogenkonsums, Einhaltung von Bedingungen für Sondernutzungserlaubnisse bei Veranstaltungen und sonstige Störungen u. a. in der Innenstadt und angrenzenden zentrumsnahen Bereichen (darunter vorrangig im Bereich Zentrum-Ost). In engem Zusammenwirken mit den für Präventionsmaßnahmen verantwortlichen Fachämter wie dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, dem Gesundheitsamt und dem Sozialamt wird dieser Ressourcenausbau zugleich einen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben in der Stadt leisten. Durch die Ergänzung der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig erhielten die AußendienstmitarbeiterInnen des StOD/OP einerseits mehr Rechtssicherheit u. a. im Umgang mit Straßenmusikanten und Bettlern (Verbot des Bettelns durch Kinder), oder bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Großveranstaltungen. Es wird dadurch aber auch in der Leipziger Bürgerschaft ein erweitertes Anspruchsdenken generiert, auf das es zu reagieren gilt. 2. Beobachtung und Ahndung von Ordnungsstörungen in den Parkanlagen Um Störungen in Park- und Erholungsanlagen zu begegnen, wird z. B. in den zentralen Parkanlagen wie Johannapark, Clara-Zetkin-Park, Rosental, Rabet, LeneVoigt-Park u. a. vor allem während der Sommersaison ein täglicher Kontrolldienst angestrebt. Dabei wird auf Parkbesucher (insbesondere auf Jugendliche) zur Einhaltung der öffentlichen Ordnung eingewirkt und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sauberkeit ergriffen. Dies geschieht z. B. durch Verwarnungen, Ordnungswidrigkeitenanzeigen bis hin zu Platzverweisen, Sicherstellungen oder Beschlagnahmen. Allgemein sind in den Parkanlagen folgende Schwerpunktaufgaben zu bewältigen:  Kontrollen zum Jugendschutz (Alkoholmissbrauch)  Fehlverhalten auf Kinderspielplätzen  Einflussnahme auf die Verhinderung von Vermüllung der Parkbereiche  Vermeidung von Schäden (Gebrauch ungeeigneter Grillgeräte)  Verhinderung von Vandalismus und illegalen Graffiti  Verhinderung bzw. Eindämmung der Ursachen für Lärm  Verhinderung illegalen Zeltens oder Lagerns  Fehlverhalten von Hundehaltern  Abstimmung zu evtl. weitergehenden Maßnahmen mit dem zuständigen Fachamt Maßnahmeplan Seite 4 Für die Parkanlagen Johannapark, Clara-Zetkin-Park und Rosental werden die Streifen insbesondere in der Spätschicht zusätzlich weiter intensiviert. Die Aufgaben werden wie folgt definiert:  Kontrolle des Verhaltens der Nutzer der Parks, aber auch des Parkzustandes  Achten auf die Papierkörbe (Überfüllung, Zerstörung)  Kontrolle der Sauberkeit der Baulichkeiten, Pavillons usw. 3. Präventivstreifen z. B. Leipziger Osten, Grünau usw. Die operative Streifentätigkeit des StOD/OP bezieht sich grundsätzlich auf das Stadtgebiet. Für die Streifen (zu Fuß, mit dem Fahrrad, soweit erforderlich Dienstfahrzeug) sind folgende Schwerpunkte zu verzeichnen:  Bearbeitung von Bürgerbeschwerden und -hinweisen  Einleitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen und Bußgeldverfahren  Kontrolle von Reisegewerbe  Vollzug der Satzungen und Ortspolizeiverordnungen (z. B. durch Hundekontrollen oder konzentrierte thematische Hundekontrollen, aber anderen Themen wie unerlaubte Sondernutzung von Straßen)  Vollzug der Sperrbezirksverordnung  Maßnahmen zur Verhinderung/Etablierung einer offenen Drogenszene gesamte mit dem tägliche auch zu Darüber hinaus gibt es aktuell in Grünau (Stuttgarter Allee) und Zentrum-Ost (Rabet), aber auch in den Naherholungsgebieten besondere Schwerpunktbereiche für die präventiven Streifen. Die Besonderheit des StOD/OP besteht in Ergänzung zur reinen Verwaltungstätigkeit (Bescheiderstellung, Genehmigungsverfahren usw.) in der unmittelbaren Handlung und sofort greifenden Maßnahmen gegen Störer vor Ort, insbesondere im Rahmen der Gefahrenabwehr oder bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Form von Verwarnungen und Vereinnahmung der Verwarngelder. Dabei bedient sich der StOD/OP u. a. folgender Instrumente: - Anhörung und Belehrung bei Fehlverhalten  Erteilung von Verwarnungen (mit und ohne Verwarngeld)  Fertigen von Owi-Anzeigen, sonstige Datenerhebungen für Fachbehörden  Anordnung von Platzverweisen, Durchsuchung und Beschlagnahme von Gegenständen (Die Anwendung unmittelbaren Zwangs obliegt dem Polizeivollzugsdienst und den gemeindlichen Vollzugsbediensteten im Rahmen der übertragenen Aufgaben gem. § 80 Sächs PolG.) Darüber hinaus werden durch den StOD/OP vor Ort Hinweise an Wohnungslose oder Suchtgefährdete bzw. -abhängige u. a. zur Erlangung von Hilfen bei den zuständigen Stellen gegeben. Ziel ist es, mit den Personalzuführungen mehr Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in allen Stadtteilen, insbesondere den Wohn- und Gewerbegebieten, Park- und Erholungsanlagen durch eine erhöhte Präsenz und Streifentätigkeit und eine noch stärkere Zusammenarbeit mit den für die jeweiligen Liegenschaften Verantwortlichen zu erreichen. An den Wochenenden werden in der Sommersaison die besonderen Einsatzgruppen (EG) zu schwerpunktbezogenen Streifen im Stadtgebiet eingesetzt. Maßnahmeplan Seite 5 4. Großveranstaltungen Besondere Schwerpunkte sind in den Jahren 2017/18 die jeweils ca. 25 Einsätze zur Sicherung des Sperrkreises im Waldstraßenviertel bei Heimspielen von RB Leipzig (Bundesliga, DFB-Pokal und Champions-League), bei Versammlungen, z. B. im Vorfeld der Wahlen (Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl), anderen Großsportveranstaltungen im öffentlichen Raum bis hin zu bedeutenden Märkten wie dem Leipziger Weihnachtsmarkt. Insbesondere die OP, die als Sachgebiet struktureller Bestandteil der Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde ist, gewährleistet die versammlungsrechtlich notwendige Präsenz der Versammlungsbehörde bei einem nach wie vor hohem Versammlungsaufkommen und wirkt im Zusammenwirken mit dem Amt für Umweltschutz auf die Einhaltung insbesondere der Immissionsschutzauflagen hin. Zunehmende Bedeutung bei Veranstaltungen erlangt auch die Kontrolle der Umsetzung der Sicherheitskonzepte durch die Veranstalter. Im Einzelnen gibt es folgende Handlungsfelder:  Vollzug verkehrsrechtlicher Anordnungen, z. B. Straßensperrungen durch Kommunikation und Kontrolle der mechanischen Sperren  Streifentätigkeit und entsprechende Veranlassungen vor und zu Großveranstaltungen (Fußballspiele, Demonstrationen etc.) zur Verhinderung von Störungen, z. B. durch Wurfgeschosse, leicht brennbare Materialien, lärmende Straßenmusiker, aggressive Bettler, das Auftreten von alkohol- und drogenabhängigen Personen u. a.  Mittelfristige Vorbereitung von Sicherungsmaßnahmen vor Silvesterereignissen auf dem Augustusplatz, am Connewitzer Kreuz, bei Großereignissen, z. B. in der Innenstadt, durch den StOD/OP in enger Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, der Polizei usw. Vollzug versammlungsrechtlicher Beschränkungen und Auflagen für Veranstaltungen  Einhaltung Immissionsrichtwerte (Lärm) i. Z. mit Veranstaltungen  Kontrollen zur Einhaltung Sperrzeiten (gastronomische Einrichtungen)  Kontrollen Nichtraucher- und Jugendschutz 5. Vor-Ort-Kontrollen für verschiedene Fachbehörden, Lärmbeschwerden Insgesamt werden durch den StOD/OP im Jahr in ca. 32.000 Fällen Sachverhalte für Fachbehörden vor Ort geprüft. Diese Fallzahlen steigen kontinuierlich an. Diese Ermittlungstätigkeit beinhaltet folgende Schwerpunkte:  Aufenthaltsermittlungen  Fahrerermittlungen  Gewerbeermittlungen/Preisangabenverordnung  Unterstützung anderer Fachämter und Behörden bei Sachverhaltsklärungen  Amtshilfe zu Kontrollmaßnahmen von Fachbehörden, z. B. zum Vollzug naturschutzrechtlicher Vorschriften  Zeugendienste nach § 106 StPO  Zügige Bearbeitung von Ermittlungen und Maßnahmen für andere Fachämter und Behörden  Verfolgung von bei der Polizeidirektion eingehenden Hinweisen/Anzeigen von ordnungsrechtlichen Sachverhalten in Zuständigkeit der Orts- und Kreispolizeibehörde Stadt Leipzig, die einer „sofortigen“ Verfolgung bedürfen. Maßnahmeplan Seite 6 Das Ordnungsamt ist beauftragt, gemeinsam mit der Polizeidirektion Leipzig beginnend mit der Sommersaison 2018 die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zur Entlastung der Polizei noch intensiver abzustimmen. Bereits jetzt übernimmt die OP Aufgaben aus dem Führungsund Lagezentrum. Die Koordinierung und Schnittstelle zur Polizeidirektion Leipzig muss durch die Einsatzstelle des Ordnungsamtes gewährleistet und kann nicht durch die im Außendienst befindlichen MitarbeiterInnen realisiert werden. 6. Besonderheiten der Operativgruppe Das Sachgebiet OP ist seit 2014 der Abteilung Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde zugeordnet. Das Sachgebiet besteht aus 13 Stellen, einem Sachgebietsleiter und zwei Einsatzgruppen mit je (einem Gruppenleiter und fünf MitarbeiterInnen (davon wurden zwei Stellen ab 1. Oktober 2017 laut Stellenplanung 2017ff. zusätzlich geschaffen). Im Vergleich zum StOD liegen die besonderen Aufgabenschwerpunkte der OP in folgenden speziellen Aufgabenfeldern:  Begleitung von Demonstrationen als Versammlungsbehörde auf der Grundlage des SächsVersG  Begleitung von Großveranstaltungen (Konzerte, Sportveranstaltungen u. ä.) inklusive Kontrollen der Einhaltung erteilter Auflagen als Veranstaltungsbehörde mit Schwerpunkt auf der Durchsetzung des Lärmschutzes  Bearbeitung von Lärmbeschwerden in Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege  Einschreiten bei illegalen Veranstaltungen (Techno-Partys) in Zusammenarbeit mit der Polizei  Eindämmung und Verhinderung der Prostitution (Durchsetzung der Sperrbezirksverordnung) durch angemessene Präsenz und Durchführung der Kontrollen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf der Grundlage des SächsPolG, der Sperrbezirksverordnung und der PolVO  Gezielte Streifentätigkeit an Schwerpunkten der Drogenbeschaffung und des Drogenkonsums im öffentlichen Raum oder ungesicherten Grundstücken mit den derzeitigen Schwerpunkten Eisenbahnstraße, Innenstadt, Grünau und dem Bereich um den Hauptbahnhof auf der Grundlage SächsPolG, Betäubungsmittelgesetz, PolVO und StGB.  Kontrolle von Spielhallen Im Gegensatz zum Stadtordnungsdienst agieren die MitarbeiterInnen der OP in der Regel in ziviler Kleidung. Aufgrund der Aufgabenstellung sind insbesondere die Schnittstellen mit der Polizeidirektion Leipzig mit den Kommissariaten 22 (Rauschgift) und 24 (Bandenkriminalität und Prostitution), mit der Einsatzgruppe „BaZe“ (Bahnhof Zentrum) der Polizeidirektion Leipzig und den jeweiligen Revieren sehr gut ausgeprägt. Das Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion wird regelmäßig über die Einsatzstärke und -zeiten der OP informiert, so dass in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig als Orts- und Kreispolizeibehörde fallende Sachverhalte im Rahmen der Leistungsfähigkeit übernommen werden können. Durch interne Leistungsabstimmung wird parallele oder Doppelbearbeitung von Vorgängen durch den Stadtordnungsdienst und die OP ausgeschlossen, jedoch in besonderen Einsatzlagen (Großveranstaltungen/komplexe Versammlungslagen) ein gemeinsames Handeln gewährleistet. Maßnahmeplan Seite 7 7. Zusammenwirken Ordnungsamt mit Polizeidirektion Leipzig Für die Verbesserung und Optimierung der Zusammenarbeit des Ordnungsamtes und der Polizeidirektion Leipzig sind ein stetiger Informationsaustausch und kurze Abstimmungswege zu organisieren. Die für die Stadt tätigen Streetworker sind in diese Abstimmungen mit einzubeziehen. Dazu wird ein Abstimmungsmodus für die tägliche operative und strategische Lageeinschätzung mit dem Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion vereinbart. Die operative Abstimmung zu den Einsatzschwerpunkten in der Innenstadt, in den zentralen Parkanlagen usw. erfolgt ergänzend wöchentlich durch das zuständige Sachgebiet des StOD mit dem Polizeirevier Zentrum. Das Ordnungsamt bildet gemeinsam mit der PD Leipzig eine „Planungsgruppe Einsatzschwerpunkte“, die konzeptionell und strategisch die Lageentwicklung analysiert und Schwerpunkte frühzeitig festlegt. Dabei werden neben dem AJuFaBi (den Streetworkern) anlassbezogen weitere Fachämter hinzugezogen. Die Polizeidirektion Leipzig unterstützt die Ausbildungsmaßnahmen in der Einsatzstelle des Ordnungsamtes und im StOD/OP auch unter der Maßgabe, um Krisensituationen besser zu bewältigen. Darüber hinaus werden themenbezogene Ausbildungsmaßnahmen mit der Polizeidirektion angestrebt und entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Im Zusammenhang mit Ausstattung und Dienstbekleidung wird die enge Zusammenarbeit mit dem Polizeiverwaltungsamt angestrebt. 8. Kooperationen mit regionalen Netzwerken Im Streifendienst können nicht alle erforderlichen Aufgaben gelöst werden. Mitunter sind neben den taktischen Maßnahmen „auf der Straße“ auch strategische Lösungen zu entwickeln, um Missständen vorzubeugen bzw. nachhaltig entgegen zu wirken. Dies bezieht die Schwerpunktsetzung für die Inspektoren des StOD/OP mit ein. Beispiele: Mitwirkung des StOD/OP in  den Sicherheitsberatungen der Deutschen Bahn am Hauptbahnhof  anlassbezogenen Sicherheitsberatungen im Vorfeld von Großveranstaltungen und sicherheitsrelevanten Großereignissen  Netzwerk der „Arbeitsgruppe Innenstadt“ des Kommunalen Präventionsrates (KPR)  Aktionsbündnis Drogenbeirat und Drogenrapport  Zusammenarbeit mit BaZe (gemeinsame Ermittlungsgruppe Bahnhof-Zentrum der PD Leipzig und Bundespolizei)  den Netzwerken, Arbeitskreisen usw. des Quartiers- und Magistralenmanagements  durch Unterhaltung operativer Kontakte zu den örtlichen Akteuren Weitere Maßnahmen:  Laufende Abstimmung des StOD/OP mit den Ortschaftsräten in den Stadtteilen  Bedarfsgerechte Unterhaltung von Kontakten zu Stadtbezirksbeiräten und Bürgervereinen  Mitwirkung in der Arbeitsgruppe Sicherheit in Kleingärten des KPR Maßnahmeplan Seite 8 Bei Bedarf erfolgt die Koordinierung von Sauberkeits- und ggf. Sicherheitskonzepten:  Koordinierung der Maßnahmen der Arbeitsförderung zu Sauberkeits- und anderen Themen im Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport  Erarbeitung des Fachkonzeptes „Ordnung und Kommunale Sicherheitsinfrastruktur“ im INSEK 2017 in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden und der Polizei  Organisation und Unterstützung des Leipziger Frühjahrsputzes  Koordinierung der Maßnahmen der Graffitibeseitigung an städtischen Gebäuden bis hin zur Koordinierung von Maßnahmen im Unternehmensverbund der LVV GmbH und mit der Privatwirtschaft in der Arbeitsgruppe Graffiti des KPR in engster Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Leipzig und anderen Partnern Gut profiliert haben sich die Kampagnen zum „Leipziger Frühjahrsputz“ und zu „Leipzig und seine Hunde“. Die Formate werden schrittweise weiterentwickelt. All diese taktischen und teilweise strategischen Aufgaben sind neben dem Streifendienst in den Wohngebieten zu bewältigen und können durch eine gute Vernetzung des StOD in diesen „Multiplikatorenstrukturen“ das allgemeine Sicherheitsgefühl positiv beeinflussen. 9. Maßnahmeplan 2018 ff 9.1 Aufstockung und Unterbringung des Personalbestandes StOD/OP und Einsatzstelle StOD OP-Gruppe 2018 2019 + 10 VzÄ (unbefristet) * + 10 VzÄ (unbefristet) ** (3x EG 9b -DGL, 7x 9a - Inspektor (2xEG 9 b- DGL, 8x EG 9a-Inspektor) + 10 VzÄ (unbefristet) (1x EG 9c-SGL, 3x EG 9b-DGL, 6x EG 9a Inspektor) 2018 Einsatzstelle 2019 +5,125 (unbefristet) (4,125x EG 9a, 1x EG 10-SGL) * bereits im Haushaltplan 2017/2018 bestätigt ** Anmeldung im Rahmen des Haushaltsplanes 2019/2020 Die Einsatzstelle des Ordnungsamtes trägt die Verantwortung für den gesamten Kommunikationsverkehr mit den Außendienstmitarbeitern des Ordnungsamtes (StOD/OP und Politessen), den Mitarbeitern der Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde, der Gefahrenabwehrbehörde, den Ämtern der Stadtverwaltung und Polizeidienststellen mit nachfolgenden Tätigkeitsschwerpunkten: Veranlassung von Maßnahmen gegenüber Fahrzeughaltern, Baustellenabsicherung und Absperrmaßnahmen, Treffen von Einzelentscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen in Abstimmung mit der Polizei, Branddirektion, LVB, Stadtordnungsdienst, Verkehrsüberwachung und der Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde. Die genannten Aufgaben können durch die Einsatzstelle nicht mehr in vollem Umfang abgefangen werden, da mit der Aufstockung des Außendienstes bisher keine parallele Stellenzuführung für diese wichtige Schnittstelle in der Einsatzstelle erfolgte. Mit einer weiteren zusätzlichen personellen Aufstockung der OP, des Stadtordnungsdienstes und der damit verbundenen Erweiterung der Einsatzzeiten ist die Einsatzstelle nicht mehr in Maßnahmeplan Seite 9 der Lage, den o. g. Aufgabenbereich umfänglich abzudecken. Da auch in diesem Bereich der Schichtbetrieb verändert werden muss, ist für die Einsatzstelle eine personelle Aufstockung sowie eine veränderte technische Ausstattung zwingend erforderlich. Nur so kann den neuen und veränderten Erfordernissen Rechnung getragen werden. Die Arbeit der Projektgruppe des Ordnungsamtes „Effizienzsteigerung der Einsatzstelle – Entwicklung zu einer modernen Leitstelle“ wird unter Beachtung der Maßnahmen der Vorlage neu ausgerichtet und vorangetrieben. Die Einsatzstelle des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig soll perspektivisch in Anlehnung des Modells der Leitstelle Dresden angepasst werden. Daher sind zwingend die zusätzlichen Stellen von 5,125 VzÄ zur Absicherung der Funktionalität sowie des vorgesehenen veränderten Schichtbetriebes zwingend einzurichten. Auswirkungen auf Querschnittsbereiche Die Umsetzung der Maßnahmen der Gesamtkonzeption erfordert zwingend die Aufstockung der Schnittstellenbereiche  Verwaltungsabteilung (Unterbringung, Beschaffung und Unterhaltung der Ausstattung, Dienstkleidung und Fuhrpark)  Zentrale Bußgeldbehörde (Anstieg von Verwarn- und Bußgeldvorgängen im Bereich des Sachgebietes 32.42) Zuständigkeitsbereiche Stadtordnungsdienst und Operativ-Gruppe In dieser Vorlage wird für das Jahr 2018 ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 15,125 VzÄ angemeldet. Die Unterbringung der Mitarbeiter wird in Abstimmung mit dem AGM geklärt und ist aus heutiger Sicht gewährleistet. Maßnahmeplan Seite 10 9.2 Bedarfsgerechte Dienstplanarbeit Derzeit gilt folgende Arbeitszeitregelung: Die Mitarbeiter sind derzeit in einem Zweischichtsystem bestehend aus einer Früh- und einer Spätschicht tätig. Die geregelten Arbeitszeiten sind von 07:00 bis 15:30 Uhr sowie von 13:00 bis 21:30 Uhr, an Wochenenden aufgabenbedingt zwischen 07:00 und 22:30 Uhr festgelegt. Ausnahmen hierbei ergeben sich aus besonderen Einsätzen mit erhöhter Gefahrenlage und Veranstaltungen (z. B. Hochwasser, Weihnachtsmarkt, Bombenfunde). Der Einsatz der MitarbeiterInnen der OP erfolgt regulär in zwei zeitversetzt agierenden Einsatzgruppen im Zeitraum Montag bis Sonntag von 08:00 bis 00:30 Uhr nach dem Arbeitszeitmodell der Operativen Arbeitszeit gemäß Dienstvereinbarung 33/2011 „Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung“. Die Einsatzzeiten an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen werden anlassbezogen (z. B. Versammlungen, Veranstaltungen, besondere Sicherheitslagen) abgesichert. Die Arbeitszeit des Stadtordnungsdienstes wird mit dem Ziel einer saisonalen Arbeitszeit bis 24:00 Uhr erweitert. Die Dienstplanung ist dahingehend zu qualifizieren, dass diese besser an den aktuellen Bedarf der öffentlichen Sicherheit und die Schnittstellen zur Polizeidirektion Leipzig angepasst werden kann und die Arbeitszeit effektiver zugunsten der Streifendienste ausgenutzt wird. Aktuell ist eine Projektgruppe beauftragt, Maßnahmen für eine Optimierung der Innendienstarbeit zugunsten der Erhöhung der Außendienstzeit zu erarbeiten. 9.3 Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung und der Personalentwicklung Maßnahmen zur Personalentwicklung     Die Bewerber/Bewerberinnen sollten eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vorweisen oder über eine sonstige adäquate Weiterbildung (Angestelltenlehrgang I)-verfügen. Die Einstellung ausgebildeter Polizeibeamter ist möglich. Sofern im Ausschreibungsverfahren keine geeigneten Bewerber/Bewerberinnen gewonnen werden können, wird in diesen Einzelfällen im Sinne eines Pilotprojektes die Einstellung von Bewerbern/Bewerberinnen ohne entsprechenden Verwaltungsabschluss (z. B. Kaufleute verwaltungsferner Fachrichtungen) in Betracht gezogen. Dies erfordert die vorherige Klärung der bestehenden rechtlichen und praktischen Fragen und insofern eine enge Abstimmung mit dem Personalamt. Wichtig sind „gute körperliche Fitness sowie eine hohe physische und psychische Belastbarkeit“. Diese müssen im Laufe des Dienstes durch einen regelmäßigen Dienstsport beibehalten werden. Die Umsetzung bzw. Voraussetzungen zur sportlichen Betätigung werden durch das Ordnungsamt geklärt. Unter der Berücksichtigung der besonderen Bedingungen im Außendienst und einer langfristigen Personalentwicklung wird die Entwicklung eines Konzeptes zum Wechsel Außendienst-Innendienst gemeinsam mit dem Personalamt geprüft. Erweiterung des Grundlehrgangs Maßnahmeplan Seite 11 Alle neuen Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes müssen am Grundlehrgang teilnehmen, der in Zusammenarbeit mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Leipzig (VWA) organisiert wird. Der Lehrgang wurde den neuen Gegebenheiten angepasst und von 160 auf 190 Stunden erweitert. Inhaltlich werden folgenden Aspekte vermittelt:  Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht/BGB  Strafrecht mit Bezug zum OWiG (mit Strafprozessordnung)  Polizeirecht  Psychologie der Gesprächsführung  Gewerberecht, Gaststättenrecht, Marktrecht  Städtische Satzungen und Verordnungen  Umweltrecht  Jugendschutzgesetz  Melderecht, Ausländerrecht  Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden  Straßenrecht, Straßenverkehrsordnung  Erste-Hilfe-Ausbildung Neu hinzugekommen:  Interkulturelle Kompetenz  Deeskalation und Selbstverteidigung Intensivierung der Fachausbildung Die erhöhten Anforderungen im Außendienst, insbesondere die wachsende Zahl von Störern, das Nachlassen der Akzeptanz hoheitlicher Maßnahmen sowie eine festzustellende erhöhte Aggressivität mancher Menschen verlangen neben dem seit Jahren praktizierten Grundlehrgang mit seiner fachlichen Wissensvermittlung auch zusätzliche Seminare zu psychosozialen Themen, zur Taktik des Vorgehens, zur Eigensicherung und Selbstverteidigung. In allen Ausbildungsteilen, insbesondere psychologischer Deeskalation und Taktik sowie Deeskalation und Selbstverteidigung sind regelmäßige Ausbildungsbausteine erforderlich. Es werden aufbauend auf dem Grundlehrgang folgende weitere Ausbildungskomplexe angeboten:        Bausteinseminare für alle Mitarbeiter des StOD/OP sowie thematische Workshops mit anderen Abteilungen und Ämtern Deeskalationsseminare in regelmäßigen Abständen Seminare in Einsatztaktik Selbstschutz und Selbstverteidigungslehrgänge, Dienstsport Umgang mit Diensthunden, Ausbildung für die Diensthundeführer Taktische Teamübungen und teambildende Maßnahmen Besonderes Verwaltungsrecht für gemeindliche Vollzugsbedienstete Mit dem Personalamt sollte geklärt werden, ob eine Finanzierung der Ausbildung innerhalb des Personalbudgets „Ausbildung“ erfolgen kann. Jedem neuen Inspektor/-in steht während des Dienstes in den ersten Monaten nach Einstellung ein individueller Mentor/-in zur Seite, um sowohl die praktische Unterweisung, als auch eine unverzügliche Wirksamkeit der Mitarbeiter zu gewährleisten. 9.4 Maßnahmen zur Verbesserung Ausrüstung, Eigenschutz und Flexibilität Maßnahmeplan Seite 12     Die Ausstattung mit Rettungsstöcken/ Teleskopstöcken und stichsicheren Schutzwesten (zur Eigensicherung) wird in einem Pilotprojekt umgesetzt. Der Einsatz von Diensthunden wird in einem Pilotprojekt umgesetzt. Ab 2018 werden die Dienstfahrräder und die dafür notwendige Ausstattung beschafft, ab 2018 erfolgt die aktive Umsetzung der Fahrradstaffel als Pilotprojekt Verbesserung der Außenwirkung durch Umbenennung in „Polizeibehörde (CDU Antrag VI-A-04658-NF-03) Für die vorgenannten Pilotprojekte werden die damit verbundenen Maßnahmen, Bedingungen, Verfahrensweisen und die finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen dargestellt und beziffert. Zusammenfassung der Maßnahmen aus Pkt. Maßnahmen 2 Intensivierung der Kontrollen im Johanna- und Clara-Zetkin-Park 3 Besondere Schwerpunktbereiche 5 Verfolgung von Lärmbeschwerden 9.1 Strukturelle Zuordnung des 2017, 2018 und 2019 neu einzustellenden Personals Gewährleistung der Unterbringung der Mitarbeiter 9.2 Effektivere Ausnutzung der Arbeitszeit, Anpassung der Dienstanweisung zur Arbeitszeit Optimierung von Innendiensttätigkeit und Außendiensttätigkeit 9.3 Maßnahmen zur Entwicklung eines Konzeptes zum Wechsel AußendienstInnendienst Erweiterung des Grundlehrgangs Intensivierung der Fachausbildung 9.4 Maßnahmen zur Verbesserung Ausrüstung, Eigenschutz und Flexibilität Pilotprojekt Ausstattung Pilotprojekt Diensthunde Pilotprojekt Fahrradstaffel Verbesserung der Außenwirkung durch Umbenennung in „Polizeibehörde“ Anlage 1 Maßnahmeplan Seite 13 Personelle Ausstattung des Stadtordnungsdienstes und OP-Gruppe im Verhältnis zur Einwohnerzahl von 2000 bis 2019/2020 Personalstärke StOD (Außendienst Personalstärke OP-Gruppe gesamt Einwohner (in T.) uniformiert) 2000 46 11 55 493.208 2010 41 9 50 522.883 2015 43 11 54 567.846 2016 43 11 54 579.530 2017 51 (zum 01.10.) 13 64 582.777 (zum 31.03.) 2018 61 23 84 611.000* 2019/2020 71 23 94 622.000* *Quelle: Bevölkerungsschätzung 2016, Amt für Statistik und Wahlen Inspektor pro Einwohner (in T.) 8,97 10,46 10,52 10,73 9,11 7,27 6,62 Anhand der o. g. Tabelle ist zu erkennen, dass bis 2016 ein Inspektor/-in für immer mehr Einwohner zuständig war. Erst mit der Personalzuführung 2017 konnte der Trend verändert werden. Maßnahmeplan Seite 14