Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344129.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
30.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05094-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Oberschulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
schriftliche Beantwortung
Antwort
1. Verstehe ich Sie also richtig, dass Sie der Auffassung sind, dass eine Oberschule,
welche über einen Indexwert von 0,9 „verfügt“ lieber KEINEN Schulsozialarbeiter zur
Unterstützung (der um einen Indexwert von 0,9 vorhandenen Problemlagen) erhalten
sollte, als einen SSA, der bspw. nur 29h an der Schule zur Verfügung stünde?
Aufgrund des entsprechenden Ratsbeschlusses verfügt jede Oberschule in Leipzig über
mindestens 0,8 VzÄ Schulsozialarbeit.
2. Auf welcher Grundlage/Erfahrungswerten beruht Ihre im Eingangstext aufgeführte
Auffassung zur Umsetzung von Schulsozialarbeit?
(Dass (Zitat) Schulsozialarbeit in einer angemessenen Qualität nicht umgesetzt
werden kann, wenn der Stellenumfang geringer als 0,75 VzÄ wäre.)
Diese Auffassung beruht auf jahrelangen Erfahrungen in der Praxis von Schulsozialarbeit.
Und entsprechend lauten die Vorgaben der Fachförderrichtlinie des Freistaates Sachsen,
des zugehörigen Förderkonzeptes und der Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im
Freistaat Sachsen.
3. Wurde im Kontext des von Ihnen benannten Ratsbeschlusses RB-V-414/10 zum
Stellenumfang von Schulsozialarbeitern, eine Beschäftigung unter 0,8 VzÄ (bei bspw.
einem niedrigeren sozialindikativen Schlüssel) explizit AUSGESCHLOSSEN?
Nein, ein solcher Ausschluss besteht nicht. Allerdings stellt sich diese Frage insofern nicht,
als in Leipzig jede Oberschule mit mindestens 0,8 VzÄ Schulsozialarbeit ausgestattet ist.
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