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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1347394.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
12.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 10:53

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-04726-NF-01-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Betreff: Lindenauer Hafen - Verwendung der Mehreinnahmen i.V.m. außerplanmäßiger Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der bisherige Punkt 1 der Beschlussvorlage wird zum Punkt 1a) 1 b) Die Stadt Leipzig verkauft das Grundstück Hafenstraße, Flurstück 1197/19 der Gemarkung Leipzig mit einer Fläche von 3.408 m2 für einen Kaufpreis von 560.000,00 EUR an die LWB mbH unter gleichzeitiger Einlage des Kaufpreises durch die Stadt Leipzig in die Kapitalrücklage der LWB mbH. Die Grundstückseinlage steht unter der Bedingung der Errichtung eines Wohnungsneubaus mit mindestens 20 Wohnungen und einer integrierten Kindertagesstätte mit mindestens 105 Plätzen durch die LWB mbH. Für die zu bauenden Wohnungen sollen Fördermittel gem. der Richtlinie gebundener Mietwohnraum des Freistaates Sachsen in Anspruch genommen werden. Sachverhalt: (siehe S. 8 der DS 04726 Punkt 7): Auf dem genannten Grundstück will die LWB eine Kita mit mindestens 105 Plätzen sowie etwa 25 mietpreisgebundene Wohnungen errichten. Die Maßnahme würde zur sozialen Mischung im Quartier, der Sicherung der der sozialen Wohnraumbedarfe sowie der Gewährleistung der Kita-Bedarfsplanung beitragen. Die Investition ist aufgrund der städtebaulichen Situation (z. B. Tiefgarage erforderlich etc.) nur mit einer Grundstückseinlage wirtschaftlich darstellbar. In den in der Vorlage dargestellten Einnahmeerwartungen wurde dieses Grundstück bereits ausgeklammert. Eine Einlage schmälert damit den zu erwartenden Überschuss nicht. Entsprechend der beschlossenen Eigentümerziele in 2017 unterstützt die Stadt Leipzig die LWB mbH beim sozialen Wohnungsbau - hier mit dem entsprechenden Grundstück. 1/2 2/2