Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1347394.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
12.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04726-NF-01-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Betreff:
Lindenauer Hafen - Verwendung der Mehreinnahmen i.V.m. außerplanmäßiger
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der bisherige Punkt 1 der Beschlussvorlage wird zum Punkt 1a)
1 b) Die Stadt Leipzig verkauft das Grundstück Hafenstraße, Flurstück 1197/19 der
Gemarkung Leipzig mit einer Fläche von 3.408 m2 für einen Kaufpreis von 560.000,00 EUR
an die LWB mbH unter gleichzeitiger Einlage des Kaufpreises durch die Stadt Leipzig in die
Kapitalrücklage der LWB mbH. Die Grundstückseinlage steht unter der Bedingung der
Errichtung eines Wohnungsneubaus mit mindestens 20 Wohnungen und einer integrierten
Kindertagesstätte mit mindestens 105 Plätzen durch die LWB mbH. Für die zu bauenden
Wohnungen sollen Fördermittel gem. der Richtlinie gebundener Mietwohnraum des
Freistaates Sachsen in Anspruch genommen werden.
Sachverhalt:
(siehe S. 8 der DS 04726 Punkt 7):
Auf dem genannten Grundstück will die LWB eine Kita mit mindestens 105 Plätzen sowie
etwa 25 mietpreisgebundene Wohnungen errichten. Die Maßnahme würde zur sozialen
Mischung im Quartier, der Sicherung der der sozialen Wohnraumbedarfe sowie der
Gewährleistung der Kita-Bedarfsplanung beitragen.
Die Investition ist aufgrund der städtebaulichen Situation (z. B. Tiefgarage erforderlich etc.)
nur mit einer Grundstückseinlage wirtschaftlich darstellbar.
In den in der Vorlage dargestellten Einnahmeerwartungen wurde dieses Grundstück bereits
ausgeklammert. Eine Einlage schmälert damit den zu erwartenden Überschuss nicht.
Entsprechend der beschlossenen Eigentümerziele in 2017 unterstützt die Stadt Leipzig die
LWB mbH beim sozialen Wohnungsbau - hier mit dem entsprechenden Grundstück.
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