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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1347570.pdf
Größe
296 kB
Erstellt
12.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 13:36

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-04958-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Anpassung der Investitionspläne gemäß VwV Investkraft (i. V. m. SächsInverstärkG) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird abweichend von der Hauptsatzung der Stadt Leipzig ermächtigt, Änderungen an den Investitionsplänen zur VwV Investkraft im Rahmen des dort bestätigten finanziellen Gesamtrahmens (gemäß VI-DS-03336) vorzunehmen, um die Einhaltung der Fördermittelfristen zu gewährleisten. Die Ermächtigung betrifft folgende Regelungen der Hauptsatzung: - die Änderung von Baubeschlüssen hinsichtlich Ablauf, Kosten und Umsetzung, welche auf der Basis der Hauptsatzung (§8 (18) und §13 (7) Nr. 1) gefasst wurden - Bestätigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (§8 (3) Nr. 32 und §13 (12) Nr.1 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig) - Bestätigung über-/außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 79 (1) SächsGemO (§8 (3) Nr. 33 und §13 (12) Nr.2 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig) Die Fachausschüsse Finanzen, Stadtentwicklung und Bau und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule werden umgehend (innerhalb von 14 Tagen) über die Änderungen der Maßnahmepläne informiert. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/5 Sachverhalt: 1. Ausgangssituation Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung, wovon ca. 155 Mio. Euro (ca. 4,45%) dem Freistaat Sachsen zu Gute kommen. Mit dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz (SächsInvStärkG) unterstützt der Freistaat Sachsen die kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen. Hierfür stellt der Freistaat Sachsen aus seinem Fonds „Brücken in die Zukunft“ Mittel nach dem o.g. KInvFG sowie weitere eigene Mittel zur Verfügung. Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsministerien zur Gewährung von Zuwendungen nach dem o.g. SächsInvStärkG, kurz VwV Investkraft, legt die Förderrahmen für die einzelnen Landkreise und die kreisfreien Städte in Sachsen fest. Für die Stadt Leipzig stehen im sog. Budget „Bund“ 35.235.425 Euro und im sog. Budget „Sachsen“ 104.479.417 Euro bereit, insgesamt also ca. 140 Mio. Euro. Für die beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Fördergegenstände, die förderrechtlichen Grundlagen sowie die terminliche Umsetzung der geförderten Vorhaben. Vorhaben, welche eine Förderung gemäß VwV Investkraft erlangen, werden mit einer Förderquote von 75% der förderfähigen Kosten bedacht. Antrags- und Bewilligungsstelle für alle diese Maßnahmen, ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Mit Beschluss vom 17.11.2016 (Drucksache VI-DS-03336) hat die Ratsversammlung die zur Förderung angemeldeten Maßnahmen und die daraus hervorgegangenen Investitionspläne zu den Budgets "Bund" und "Sachsen" der Stadt Leipzig bestätigt. 2. Änderungs- und Anpassungsbedarf an den Investitionsplänen – Ermächtigung des Oberbürgermeisters Die Ende 2016 mit Drucksache VI-DS-03336 zur Beschlussfassung vorgelegten Investitionspläne beruhen auf dem Stand der eingereichten Maßnahmepläne vom Juni 2016 und somit teilweise auf ersten groben Schätzungen hinsichtlich der Kosten und technologischen Abläufe. Verschiebungen auf Grund von Kostenveränderungen oder durch den Bauablauf bedingten Anpassungs-erfordernissen waren und sind daher unvermeidbar. Die aktuellen Investitionspläne werden insofern auch weiterhin einem ständigen Anpassungsbedarf unterliegen. Sämtliche Bau- und Finanzierungsbeschlüsse zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen mit Fördermitteln aus der VwV Investkraft wurden und werden den zuständigen Gremien (i.d.R. der Ratsversammlung) zur Entscheidung vorgelegt. Gemäß Drucksache VI-DS-03336 soll die Ratsversammlung darüber hinaus regelmäßig mit den jeweiligen Finanzberichten des Dezernates Finanzen (VIST 30.06., VIST 30.09.) entsprechend über die erfolgten Anpassungen und Änderungen der Investitionspläne informiert werden. Eine verwaltungsinterne rechtliche Überprüfung dieser „Informationspraxis“ hat ergeben, dass sie in dieser Form ggf. nicht ausreicht und den Anforderungen der Hauptsatzung der Stadt Leipzig nicht vollständig gerecht wird. Um die, zur Sicherung der Einhaltung von Fördermittelfristen notwendigen, regelmäßigen Anpassungen, Änderungen und Maßnahmeverschiebungen an den Investitionsplänen vornehmen zu können, bedarf es der 3/5 Ermächtigung des Oberbürgermeisters durch die Ratsversammlung. Dies betrifft insbesondere Anpassungen der Baubeschlüsse hinsichtlich Umfang der Maßnahmen und damit einhergehenden Bestätigungen von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 SächsGemO bzw. von über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 SächsGemO. Die regelmäßige Information über die geänderten Investitionspläne soll unabhängig davon dennoch im Rahmen der Finanzberichte des Dezernates Finanzen erfolgen. 3. Investitionspläne der Stadt Leipzig Die VwV Investkraft ermöglicht im Rahmen der beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) die Förderung vielfältiger Maßnahmen aus den verschiedensten Bereichen kommunaler Investitionen. Die Förderung ist an Umsetzungsfristen gebunden, Maßnahmen im Budget „Bund“ müssen aktuell bis Ende 2018 fertiggestellt werden (im Budget „Sachsen“ bis Ende 2020). Im Budget „Bund“ wurden ursprünglich insgesamt 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung angemeldet (12 Maßnahmen zum Bau bzw. der energetischen Sanierung von Schulen, 8 Maßnahmen zum Bau bzw. der Sanierung von Kindertageseinrichtungen, eine Maßnahme zur der energetischen Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring). Aufgrund von diversen Kostenerhöhungen und terminlichen Verschiebungen von Bauabläufen mussten bislang bereits 4 Maßnahmen aus der Förderung im Budget „Bund“ zurückgezogen (Stand 09/2017) werden. Im Gegenzug wurden bzw. werden neue Maßnahmen angemeldet, um die Ausschöpfung der Fördermittel sicherzustellen. Im Budget „Sachsen“ wurden ursprünglich ebenfalls 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung angemeldet (16 allein im Bereich Schulhausbau, zudem: 2 Baumaßnahmen zur Errichtung bzw. Herrichtung von Asylunterkünften, eine Brückenbaumaßnahme, eine Sanierungsmaßnahme für das Alte Rathaus sowie eine Maßnahme zur umfassenden inneren Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring). Auch im Budget „Sachsen“ bestand bereits Anpassungsbedarf, so wurde bislang eine der Asylunterkünfte vollständig aus der Förderung zurückgezogen. Eine Schulbaumaßnahme wurde aufgrund von Kostensteigerungen und Terminverschiebungen in Bauabschnitte geteilt und teilweise aus dem Förderprogramm herausgenommen. 4. Umgang mit entstehenden Mehrkosten Die maximal zur Verfügung stehenden Fördermittel in den beiden Budgets „Bund“ und „Sachsen“ sind in der VwV Investkraft konkret festgelegt. Die Stadt Leipzig hat diese Beträge vollständig mit Einzelmaßnahmen untersetzt. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Maßnahmen gab es für viele noch keine genauen Kostenschätzungen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) lag für viele Maßnahmen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vor. Mit Kostenänderungen/-erhöhungen war demnach grundsätzlich zu rechnen. Auch im Zuge der weiteren Planung und Baudurchführung ist weiterhin mit Änderungen und Anpassungsbedarfen zu rechnen. Über das Programm „Brücken in die Zukunft“ (VwV Investkraft) wird es jedoch keine weiteren Mittel geben. Entstehende Mehrkosten können also nur durch Aufbringung von städtischen Eigenmitteln oder durch Umverteilung von Fördermitteln aus anderen Maßnahmen des betreffenden Investitionsplanes „aufgefangen“ werden. Das heißt, dass im Einzelfall auch ganze Maßnahmen entfallen können (nicht umgesetzt werden) und die „frei werdenden“ Fördermittel zum Ausgleich von Mehrkosten anderer Maßnahmen eingesetzt werden können/müssen. 4/5 Anlagen: Anlage 1 Investitionsplan Budget Sachsen Anlage 2 Investitionsplan Budget Bund 5/5 Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Sachsen" Stadt Leipzig Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft Budget "Bund" Budget "Sachsen" Gesamtsumme 35.235.425,00 € 104.479.417,00 € Gesamt 139.714.842,00 € Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme Gesamtsumme Gesamtsumme 139.714.842,00 € derzeit nicht untersetztes Budget 0,00 € Budget "Bund" 35.235.425,00 € 0,00 € Budget "Sachsen" 104.479.417,00 € 0,00 € lfd. Nr. Id-Nr. 1 3931 2 3932 3 4 5 3934 3936 3942 6 3945 7 3947 8 3948 9 3949 10 3951 11 3952 12 3953 13 3955 14 Kurztitel meldende Kommune Maßnahmeträger Fördergegenstand Summe Bemerkungen Zuwendung 12.000.000,00 € Hauptfeuerwache Leipzig, BA Innere Sanierung + Freianlagen Altes Rathaus Leipzig, Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz/Elektro Asylunterkunft Höltystraße 51, Umbau und Sanierung Asylunterkunft Auenseestraße 31-33, Sanierung Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.), BA Innere Sanierung + Freianlagen Erweiterungsbau Grundschule Liebertwolkwitz Leipzig Stadt Leipzig (Branddirektion) Sonstige Gebäude Leipzig Stadt Leipzig (Kulturamt) Sonstige Gebäude 990.000,00 € Leipzig Leipzig Leipzig Sonstige Gebäude Sonstige Gebäude Schulhausbau 2.055.000,00 € 1.162.500,00 € 2.538.350,00 € Schulhausbau 2.406.400,00 € Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Erweiterung Neubau (2.BA) Schulstandort Opferweg 1-3 (Sanierung, Erweiterungsneubau, Neubau Sporthalle) Leipzig Stadt Leipzig (Sozialamt) Stadt Leipzig (Sozialamt) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Schulhausbau 3.640.800,00 € Schulhausbau Leipzig Schulhausbau 4.182.350,00 € Schulhausbau 2.961.250,00 € Schulhausbau 5.130.000,00 € Schulhausbau 12.112.500,00 € Schulhausbau 3.562.500,00 € 15 3957 Neubau Grundschule Rolf-Axen-Straße + Sporthalle Leipzig Schulhausbau 11.863.125,00 € 16 3958 Erweiterungsbau Schule am Auwald, Schülermensa Leipzig Schulhausbau 961.800,00 € 17 3959 Leipzig Schulhausbau 2.565.000,00 € 18 3960 Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68.Schule), BA Innere Sanierung + Freianlagen Erweiterungsbau Oberschule Mölkau Schulhausbau 3.562.500,00 € 19 3961 Leipzig Schulhausbau 19.581.308,00 € 20 3962 Neubau + Sanierung "Campus Grünau", BA Innere Sanierung + Freianlagen Neubau Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße Schulhausbau 3.206.250,00 € 21 4052 Neubau Funkenburgbrücke (Thomasiusstraße) Leipzig Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend , Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Stadtgrün und Gewässer) Schulhausbau 3956 66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA Innere Sanierung + Freianlagen Erweiterungsbau 77.Schule (Grundschule) + Brandschutz im Bestand Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Innere Sanierung + Freianlagen 78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für gesitig Behinderte), BA Innere Sanierung + Freianlagen Neubau Grundschule Mitte/Südost (Brüderstr.) + Sporthalle Ernst-Pinkert-Schule (Grundschule), Sanierung Haus II 6.604.850,00 € Fördergegenstand grundsätzlich plausibel (archäologische Baugrunduntersuchungen jedoch nicht förderfähig) 2.565.000,00 € Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Gewässer - Zustand Gesamtsumme SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH) 827.934,00 € 104.479.417,00 € Erstellt am 30.08.2016 um 12:15:42 Uhr Seite 1 von 1 Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Bund" Stadt Leipzig Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft Budget "Bund" Budget "Sachsen" Gesamtsumme 35.235.425,00 € 104.479.417,00 € Gesamt 139.714.842,00 € Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme Gesamtsumme Gesamtsumme 139.714.842,00 € derzeit nicht untersetztes Budget 0,00 € Budget "Sachsen" 104.479.417,00 € 0,00 € Budget "Bund" 35.235.425,00 € 0,00 € lfd. Nr. Id-Nr. 1 3885 2 3887 3 3890 4 3891 5 3893 6 3895 7 3896 8 3897 9 3898 10 3900 11 Kurztitel meldende Kommune Leipzig 3902 Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.), BA Energetische Sanierung Energetische Sanierung 120.Schule (Grundschule Großzschocher) 66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA Energtische Sanierung Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Energetische Sanierung 78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für geistig Behinderte), BA Energetische Sanierung Energetische Sanierung Schule Erfurter Str.14 (ehem. Erich-Kästner-Schule) Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68. Schule), BA Energetische Sanierung 94.Schule (Oberschule) am "Campus Grünau", BA Energetische Sanierung Max-Klinger-Schule (Haus I) am "Campus Grünau", BA Energetische Sanierung Energetische Sanierung Sporthalle Max-Klinger-Schule am "Campus Grünau" Sanierung Kita Reichelstraße 3/5 12 3903 Sanierung Kita Ferdinand-Rhode-Str.17 Leipzig 13 3904 Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a Leipzig 14 3905 Neubau Kita Holbeinstraße 58 Leipzig 15 3911 Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Brandschutz Leipzig 16 3919 Sanierung Kita Arthur-Nagel-Straße 1, Brandschutz Leipzig 17 3923 Energetische Sanierung 85.Schule (Grundschule) Leipzig 18 3925 19 3927 Energetische Sanierung Haus 2 der F.-A.-Brockhaus- Leipzig Schule (Gymnasium) Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Gebäudehülle Leipzig 20 3928 Hauptfeuerwache Leipzig, BA Energetische Sanierung Leipzig 21 3981 Sanierung Kita Leonhard-Frank-Straße 24a/24b Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH) Maßnahmeträger Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Branddirektion) Fördergegenstand Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Frühkindliche Infrastruktur Energ. Sanierung Gebäude Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie Frühkindliche und Bildung) Infrastruktur Gesamtsumme Summe Bemerkungen Zuwendung 1.959.550,00 € 2.400.000,00 € 1.710.000,00 € 1.817.800,00 € 3.420.000,00 € 1.680.000,00 € 1.710.000,00 € 1.140.000,00 € 1.282.500,00 € 1.233.250,00 € 2.018.700,00 € 1.770.000,00 € 1.995.000,00 € 2.595.000,00 € 270.000,00 € 607.500,00 € 1.140.000,00 € 1.140.000,00 € 722.375,00 € 2.250.000,00 € Achtung: Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung ist die Einhaltung der gültigen EnEV durch einen Sachverständigen zu bestätigen (Unternehmererklärung nach §26a EnEV u/bzw. nach Anlage 4a EnEV) 2.373.750,00 € 35.235.425,00 € Erstellt am 30.08.2016 um 12:15:05 Uhr Seite 1 von 1