Daten
Kommune
Leipzig
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296 kB
Erstellt
12.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 13:36
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04958-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Anpassung der Investitionspläne gemäß VwV Investkraft (i. V. m. SächsInverstärkG)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird abweichend von der Hauptsatzung der Stadt Leipzig ermächtigt,
Änderungen an den Investitionsplänen zur VwV Investkraft im Rahmen des dort bestätigten
finanziellen Gesamtrahmens (gemäß VI-DS-03336) vorzunehmen, um die Einhaltung der
Fördermittelfristen zu gewährleisten. Die Ermächtigung betrifft folgende Regelungen der
Hauptsatzung:
- die Änderung von Baubeschlüssen hinsichtlich Ablauf, Kosten und Umsetzung,
welche auf der Basis der Hauptsatzung (§8 (18) und §13 (7) Nr. 1) gefasst wurden
- Bestätigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79
(1) SächsGemO (§8 (3) Nr. 32 und §13 (12) Nr.1 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig)
- Bestätigung über-/außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 79 (1)
SächsGemO (§8 (3) Nr. 33 und §13 (12) Nr.2 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig)
Die Fachausschüsse Finanzen, Stadtentwicklung und Bau und Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule werden umgehend (innerhalb von 14 Tagen) über die Änderungen
der Maßnahmepläne informiert.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/5
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) stellt der Bund den
Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von
Investitionen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung, wovon ca. 155 Mio. Euro (ca.
4,45%) dem Freistaat Sachsen zu Gute kommen.
Mit dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz (SächsInvStärkG) unterstützt der
Freistaat Sachsen die kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei
der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen. Hierfür stellt der Freistaat
Sachsen aus seinem Fonds „Brücken in die Zukunft“ Mittel nach dem o.g. KInvFG sowie
weitere eigene Mittel zur Verfügung.
Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsministerien zur Gewährung
von Zuwendungen nach dem o.g. SächsInvStärkG, kurz VwV Investkraft, legt die
Förderrahmen für die einzelnen Landkreise und die kreisfreien Städte in Sachsen fest. Für
die Stadt Leipzig stehen im sog. Budget „Bund“ 35.235.425 Euro und im sog. Budget
„Sachsen“ 104.479.417 Euro bereit, insgesamt also ca. 140 Mio. Euro.
Für die beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) gelten unterschiedliche
Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Fördergegenstände, die
förderrechtlichen Grundlagen sowie die terminliche Umsetzung der geförderten Vorhaben.
Vorhaben, welche eine Förderung gemäß VwV Investkraft erlangen, werden mit einer
Förderquote von 75% der förderfähigen Kosten bedacht. Antrags- und Bewilligungsstelle für
alle diese Maßnahmen, ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Mit Beschluss vom 17.11.2016 (Drucksache VI-DS-03336) hat die Ratsversammlung die zur
Förderung angemeldeten Maßnahmen und die daraus hervorgegangenen Investitionspläne
zu den Budgets "Bund" und "Sachsen" der Stadt Leipzig bestätigt.
2. Änderungs- und Anpassungsbedarf an den Investitionsplänen –
Ermächtigung des Oberbürgermeisters
Die Ende 2016 mit Drucksache VI-DS-03336 zur Beschlussfassung vorgelegten
Investitionspläne beruhen auf dem Stand der eingereichten Maßnahmepläne vom Juni 2016
und somit teilweise auf ersten groben Schätzungen hinsichtlich der Kosten und
technologischen Abläufe. Verschiebungen auf Grund von Kostenveränderungen oder durch
den Bauablauf bedingten Anpassungs-erfordernissen waren und sind daher unvermeidbar.
Die aktuellen Investitionspläne werden insofern auch weiterhin einem ständigen
Anpassungsbedarf unterliegen.
Sämtliche Bau- und Finanzierungsbeschlüsse zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen mit
Fördermitteln aus der VwV Investkraft wurden und werden den zuständigen Gremien (i.d.R.
der Ratsversammlung) zur Entscheidung vorgelegt. Gemäß Drucksache VI-DS-03336 soll
die Ratsversammlung darüber hinaus regelmäßig mit den jeweiligen Finanzberichten des
Dezernates Finanzen (VIST 30.06., VIST 30.09.) entsprechend über die erfolgten
Anpassungen und Änderungen der Investitionspläne informiert werden.
Eine verwaltungsinterne rechtliche Überprüfung dieser „Informationspraxis“ hat ergeben,
dass sie in dieser Form ggf. nicht ausreicht und den Anforderungen der Hauptsatzung der
Stadt Leipzig nicht vollständig gerecht wird. Um die, zur Sicherung der Einhaltung von
Fördermittelfristen
notwendigen,
regelmäßigen
Anpassungen,
Änderungen
und
Maßnahmeverschiebungen an den Investitionsplänen vornehmen zu können, bedarf es der
3/5
Ermächtigung des Oberbürgermeisters durch die Ratsversammlung. Dies betrifft
insbesondere Anpassungen der Baubeschlüsse hinsichtlich Umfang der Maßnahmen und
damit einhergehenden Bestätigungen von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen nach §
79 SächsGemO bzw. von über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach § 81
SächsGemO.
Die regelmäßige Information über die geänderten Investitionspläne soll unabhängig davon
dennoch im Rahmen der Finanzberichte des Dezernates Finanzen erfolgen.
3. Investitionspläne der Stadt Leipzig
Die VwV Investkraft ermöglicht im Rahmen der beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und
Budget „Sachsen“) die Förderung vielfältiger Maßnahmen aus den verschiedensten
Bereichen kommunaler Investitionen. Die Förderung ist an Umsetzungsfristen gebunden,
Maßnahmen im Budget „Bund“ müssen aktuell bis Ende 2018 fertiggestellt werden (im
Budget „Sachsen“ bis Ende 2020).
Im Budget „Bund“ wurden ursprünglich insgesamt 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung
angemeldet (12 Maßnahmen zum Bau bzw. der energetischen Sanierung von Schulen, 8
Maßnahmen zum Bau bzw. der Sanierung von Kindertageseinrichtungen, eine Maßnahme
zur der energetischen Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring). Aufgrund von
diversen Kostenerhöhungen und terminlichen Verschiebungen von Bauabläufen mussten
bislang bereits 4 Maßnahmen aus der Förderung im Budget „Bund“ zurückgezogen (Stand
09/2017) werden. Im Gegenzug wurden bzw. werden neue Maßnahmen angemeldet, um die
Ausschöpfung der Fördermittel sicherzustellen.
Im Budget „Sachsen“ wurden ursprünglich ebenfalls 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung
angemeldet (16 allein im Bereich Schulhausbau, zudem: 2 Baumaßnahmen zur Errichtung
bzw.
Herrichtung
von
Asylunterkünften,
eine
Brückenbaumaßnahme,
eine
Sanierungsmaßnahme für das Alte Rathaus sowie eine Maßnahme zur umfassenden
inneren Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring). Auch im Budget „Sachsen“
bestand bereits Anpassungsbedarf, so wurde bislang eine der Asylunterkünfte vollständig
aus der Förderung zurückgezogen. Eine Schulbaumaßnahme wurde aufgrund von
Kostensteigerungen und Terminverschiebungen in Bauabschnitte geteilt und teilweise aus
dem Förderprogramm herausgenommen.
4. Umgang mit entstehenden Mehrkosten
Die maximal zur Verfügung stehenden Fördermittel in den beiden Budgets „Bund“ und
„Sachsen“ sind in der VwV Investkraft konkret festgelegt. Die Stadt Leipzig hat diese Beträge
vollständig mit Einzelmaßnahmen untersetzt. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der
Maßnahmen gab es für viele noch keine genauen Kostenschätzungen. Die Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3) lag für viele Maßnahmen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vor. Mit
Kostenänderungen/-erhöhungen war demnach grundsätzlich zu rechnen. Auch im Zuge der
weiteren Planung und Baudurchführung ist weiterhin mit Änderungen und
Anpassungsbedarfen zu rechnen.
Über das Programm „Brücken in die Zukunft“ (VwV Investkraft) wird es jedoch keine weiteren
Mittel geben. Entstehende Mehrkosten können also nur durch Aufbringung von städtischen
Eigenmitteln oder durch Umverteilung von Fördermitteln aus anderen Maßnahmen des
betreffenden Investitionsplanes „aufgefangen“ werden. Das heißt, dass im Einzelfall auch
ganze Maßnahmen entfallen können (nicht umgesetzt werden) und die „frei werdenden“
Fördermittel zum Ausgleich von Mehrkosten anderer Maßnahmen eingesetzt werden
können/müssen.
4/5
Anlagen:
Anlage 1
Investitionsplan Budget Sachsen
Anlage 2
Investitionsplan Budget Bund
5/5
Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Sachsen"
Stadt Leipzig
Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft
Budget "Bund"
Budget "Sachsen"
Gesamtsumme
35.235.425,00 €
104.479.417,00 €
Gesamt
139.714.842,00 €
Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme
Gesamtsumme
Gesamtsumme
139.714.842,00 €
derzeit nicht untersetztes Budget
0,00 €
Budget "Bund"
35.235.425,00 €
0,00 €
Budget "Sachsen"
104.479.417,00 €
0,00 €
lfd. Nr.
Id-Nr.
1
3931
2
3932
3
4
5
3934
3936
3942
6
3945
7
3947
8
3948
9
3949
10
3951
11
3952
12
3953
13
3955
14
Kurztitel
meldende Kommune
Maßnahmeträger
Fördergegenstand
Summe
Bemerkungen
Zuwendung
12.000.000,00 €
Hauptfeuerwache Leipzig, BA Innere Sanierung +
Freianlagen
Altes Rathaus Leipzig, Sanierung Fassade und
Ertüchtigung Brandschutz/Elektro
Asylunterkunft Höltystraße 51, Umbau und Sanierung
Asylunterkunft Auenseestraße 31-33, Sanierung
Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.),
BA Innere Sanierung + Freianlagen
Erweiterungsbau Grundschule Liebertwolkwitz
Leipzig
Stadt Leipzig (Branddirektion)
Sonstige Gebäude
Leipzig
Stadt Leipzig (Kulturamt)
Sonstige Gebäude
990.000,00 €
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Sonstige Gebäude
Sonstige Gebäude
Schulhausbau
2.055.000,00 €
1.162.500,00 €
2.538.350,00 €
Schulhausbau
2.406.400,00 €
Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Erweiterung Neubau
(2.BA)
Schulstandort Opferweg 1-3 (Sanierung,
Erweiterungsneubau, Neubau Sporthalle)
Leipzig
Stadt Leipzig (Sozialamt)
Stadt Leipzig (Sozialamt)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Schulhausbau
3.640.800,00 €
Schulhausbau
Leipzig
Schulhausbau
4.182.350,00 €
Schulhausbau
2.961.250,00 €
Schulhausbau
5.130.000,00 €
Schulhausbau
12.112.500,00 €
Schulhausbau
3.562.500,00 €
15
3957
Neubau Grundschule Rolf-Axen-Straße + Sporthalle
Leipzig
Schulhausbau
11.863.125,00 €
16
3958
Erweiterungsbau Schule am Auwald, Schülermensa
Leipzig
Schulhausbau
961.800,00 €
17
3959
Leipzig
Schulhausbau
2.565.000,00 €
18
3960
Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68.Schule),
BA Innere Sanierung + Freianlagen
Erweiterungsbau Oberschule Mölkau
Schulhausbau
3.562.500,00 €
19
3961
Leipzig
Schulhausbau
19.581.308,00 €
20
3962
Neubau + Sanierung "Campus Grünau", BA Innere
Sanierung + Freianlagen
Neubau Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße
Schulhausbau
3.206.250,00 €
21
4052
Neubau Funkenburgbrücke (Thomasiusstraße)
Leipzig
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend ,
Familie und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Stadtgrün und
Gewässer)
Schulhausbau
3956
66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA Innere
Sanierung + Freianlagen
Erweiterungsbau 77.Schule (Grundschule) +
Brandschutz im Bestand
Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Innere Sanierung + Freianlagen
78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für gesitig
Behinderte), BA Innere Sanierung + Freianlagen
Neubau Grundschule Mitte/Südost (Brüderstr.) +
Sporthalle
Ernst-Pinkert-Schule (Grundschule), Sanierung Haus II
6.604.850,00 € Fördergegenstand grundsätzlich plausibel
(archäologische Baugrunduntersuchungen jedoch
nicht förderfähig)
2.565.000,00 €
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Gewässer - Zustand
Gesamtsumme
SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
827.934,00 €
104.479.417,00 €
Erstellt am 30.08.2016 um 12:15:42 Uhr
Seite 1 von 1
Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Bund"
Stadt Leipzig
Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft
Budget "Bund"
Budget "Sachsen"
Gesamtsumme
35.235.425,00 €
104.479.417,00 €
Gesamt
139.714.842,00 €
Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme
Gesamtsumme
Gesamtsumme
139.714.842,00 €
derzeit nicht untersetztes Budget
0,00 €
Budget "Sachsen"
104.479.417,00 €
0,00 €
Budget "Bund"
35.235.425,00 €
0,00 €
lfd. Nr.
Id-Nr.
1
3885
2
3887
3
3890
4
3891
5
3893
6
3895
7
3896
8
3897
9
3898
10
3900
11
Kurztitel
meldende Kommune
Leipzig
3902
Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.),
BA Energetische Sanierung
Energetische Sanierung 120.Schule (Grundschule
Großzschocher)
66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA
Energtische Sanierung
Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Energetische Sanierung
78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für geistig
Behinderte), BA Energetische Sanierung
Energetische Sanierung Schule Erfurter Str.14 (ehem.
Erich-Kästner-Schule)
Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68. Schule),
BA Energetische Sanierung
94.Schule (Oberschule) am "Campus Grünau", BA
Energetische Sanierung
Max-Klinger-Schule (Haus I) am "Campus Grünau",
BA Energetische Sanierung
Energetische Sanierung Sporthalle Max-Klinger-Schule
am "Campus Grünau"
Sanierung Kita Reichelstraße 3/5
12
3903
Sanierung Kita Ferdinand-Rhode-Str.17
Leipzig
13
3904
Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a
Leipzig
14
3905
Neubau Kita Holbeinstraße 58
Leipzig
15
3911
Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Brandschutz Leipzig
16
3919
Sanierung Kita Arthur-Nagel-Straße 1, Brandschutz
Leipzig
17
3923
Energetische Sanierung 85.Schule (Grundschule)
Leipzig
18
3925
19
3927
Energetische Sanierung Haus 2 der F.-A.-Brockhaus- Leipzig
Schule (Gymnasium)
Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Gebäudehülle Leipzig
20
3928
Hauptfeuerwache Leipzig, BA Energetische Sanierung Leipzig
21
3981
Sanierung Kita Leonhard-Frank-Straße 24a/24b
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
Maßnahmeträger
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Branddirektion)
Fördergegenstand
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Frühkindliche
Infrastruktur
Energ. Sanierung Gebäude
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie Frühkindliche
und Bildung)
Infrastruktur
Gesamtsumme
Summe
Bemerkungen
Zuwendung
1.959.550,00 €
2.400.000,00 €
1.710.000,00 €
1.817.800,00 €
3.420.000,00 €
1.680.000,00 €
1.710.000,00 €
1.140.000,00 €
1.282.500,00 €
1.233.250,00 €
2.018.700,00 €
1.770.000,00 €
1.995.000,00 €
2.595.000,00 €
270.000,00 €
607.500,00 €
1.140.000,00 €
1.140.000,00 €
722.375,00 €
2.250.000,00 € Achtung: Im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung ist die Einhaltung
der gültigen EnEV durch einen Sachverständigen
zu bestätigen (Unternehmererklärung nach §26a
EnEV u/bzw. nach Anlage 4a EnEV)
2.373.750,00 €
35.235.425,00 €
Erstellt am 30.08.2016 um 12:15:05 Uhr
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