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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1346666.pdf
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952 kB
Erstellt
08.12.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:03

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03800-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Neufassung der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII wird bestätigt. 2. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – RBIV-1192/08 vom 21.05.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Grundlage der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe ist die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (VI-DS-01241-NF-05). Auf deren Grundlage werden fachbezogene Regelungen der Kinder- und Jugendförderung in der Fachförderrichtlinie getroffen. Mit Beschlussfassung der geänderten Rahmenrichtlinie wurden ebenso Übergangsbestimmungen für die Gültigkeit bestehender Fachförderrichtlinien geregelt. Diese gelten bis zum Ablauf von 12 Monaten nach In-Kraft-Treten der geänderten Rahmenrichtlinie unverändert weiter und verlieren danach ihre Gültigkeit. Bestehende Fachförderrichtlinien sind entsprechend der geänderten Bestimmungen in der Zuwendungsrichtlinie anzupassen. Im Zuge der Anpassung wurden auch abweichende Regelungen im Förderverfahren der Kinder- und Jugendförderung geprüft und fortgeschrieben. Die Fachförderrichtlinie schließt nunmehr Ausführungen zu gesetzlichen Grundlagen, zu Fördergrundsätzen, zu Fördervoraussetzungen, Fördergegenständen, zu Art, Umfang und Höhe der Förderung, zu speziellen Regelungen zu ausgewählten Maßnahmen und Projekten, zum Antragsverfahren, zum Bescheid- und Auszahlungsverfahren, zum Nachweisverfahren, zu den Mitteilungspflichten sowie zur Inkraft-/Außerkraftsetzung ein. Die Fachförderrichtlinie wird nach Beschlussfassung auf den Internetseiten der Stadt Leipzig veröffentlicht. Anlagen: Fachförderrichtlinie Anlage 1 Antrag Zuwendung Anlage 2 Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit Anlage 3 Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände Anlage 4 Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- und Jugenderholung Anlage 5 Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme Anlage 6 Raster Qualifizierter Antrag Anlage 7 Formular Rechtsbehelfsverzicht Anlage 8 Formular Mittelabforderung Anlage 9 Verwendungsnachweis Anlage 10 Raster Qualifizierter Sachbericht Anlage 11 Zwischennachweis Anlage 12 Verwendungsnachweis einfach Anlage 13 Verwendungsnachweis Ferien- und Bildungsmaßnahme 3/3 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und § 16 SGB VIII Beschluss Nr. XXXX-XXXX/XX der Ratsversammlung vom XX.XX.XXXX (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. XX vom XX.XX.XXXX) Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Seite 1 2 Fördergrundsätze Seite 1 3 Fördervorraussetzungen Seite 2 4 Fördergegenstände Seite 2 5 Art, Umfang und Höhe der Förderung Seite 3 6 Spezielle Regelungen zu ausgewählten Maßnahmen und Projekten Seite 4 7 Antragsverfahren Seite 6 8 Bescheidverfahren Seite 6 9 Auszahlungsverfahren Seite 7 10 Nachweisverfahren Seite 7 11 Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Seite 8 12 In-Kraft-Treten Seite 9 Anlagen Seite 9 1 Grundlagen • • • • Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Sächsisches Ausführungsgesetz zum SGB VIII Rahmenrichtlinien zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) VI-DS-01241-NF-05 vom 18.05.2016 Fachplan Kinder- und Jugendförderung in der jeweilig gültigen Fassung 2 Fördergrundsätze 2.1 Diese Fachförderrichtlinie gilt für die Förderung von Angeboten und Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe. Mit ihr wird insbesondere den Anforderungen des Kinderund Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) als modernem Dienstleistungsgesetz entsprochen. 2.2 Entsprechend SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und sie fördern, wenn der jeweilige Träger die Kriterien gemäß § 74 Abs. 1 SGB VIII erfüllt. 2.3 Über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen nach dieser Fachförderrichtlinie entscheidet das Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund pflichtgemäßen Ermessens. Entsprechendes gilt, wenn mehrere Antragsteller die Fördervoraussetzungen erfüllen und die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen gleich geeignet sind, zur Befriedigung des Bedarfs jedoch nur eine Maßnahme notwendig ist. Bei der Bemessung der Eigenleistung sind die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen (§ 74 Abs. 3 1 SGB VIII). Bei gleich geeigneten Maßnahmen soll solchen der Vorzug gegeben werden, die stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Maßnahme gewährleisten (§ 74 Abs. 4 SGB VIII). Bei der Förderung gleichartiger Maßnahmen mehrerer Träger sind unter Berücksichtigung ihrer Eigenleistungen gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen. Werden gleichartige Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der Förderung die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten (§ 74 Abs. 5 SGB VIII). 2.4 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 2.5 Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII voraus. 2.6 Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ausnahmen können – ohne Rechtsanspruch auf eine spätere Zuwendung – nur zugelassen werden, wenn überschlägig die Finanzierung gesichert erscheint und die Maßnahme fachlich geprüft ist. Die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn ist vor Projektbeginn schriftlich zu beantragen und kann mit der Antragstellung eingereicht werden. Erst nach dieser Genehmigung, die schriftlich durch das AfJFB erteilt wird, kann mit dem Projekt begonnen werden. Die Ausnahmeregelung erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung. 2.7 Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht gesichert sind, werden nicht gefördert. 2.8 Die Zuwendungsempfänger wenden die Regelungen des Leipzig-Passes in der aktuellen Fassung an. Ein finanzieller Anspruch gegenüber der Stadt Leipzig entsteht daraus nicht. 2.9 Die Förderziele orientieren sich an den Jugendhilfe- und Bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen in den jeweils gültigen Fassungen. 3 Fördervoraussetzungen Förderfähig sind Vereine, Verbände, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, • • • • • • • die Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen, welche im Interesse der Stadt Leipzig liegen, die gemeinnützig arbeiten, die in der Stadt Leipzig ansässig und/oder für Leipziger Kinder und Jugendliche tätig sind, die die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen, die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten, die eine angemessene Eigenleistung erbringen und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. 4 Fördergegenstände Zuwendungsfähig sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 11-14 und 16 SGB VIII, sofern sie als Bedarf in den Jugendhilfeplanungen ausgewiesen und nicht nach anderen Finanzierungsvorschriften geregelt sind: • • • • • Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, Förderung der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII, Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII, Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII. 2 5 Art, Umfang und Höhe der Förderung 5.1 Zuwendungen werden in Form der Projektförderung zur Deckung von Aufwendungen des Zuwendungsempfängers für einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben als Zuschuss in Form der Finanzierungsarten • • Anteilsfinanzierung Festbetragsfinanzierung einmalig oder wiederkehrend gewährt. 5.2 Zuwendungen sind zweckgebunden und werden nur gewährt, wenn • • • • • an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann, die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden, die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist, die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint, eine angemessene Eigenbeteiligung (Eigenmittel, geldwerte Leistungen) erfolgt. Der Ersatz des eigenen Finanzierungsanteils des Zuwendungsempfängers durch unbare Eigenleistungen ist nur nach vorheriger sachgerechter Bewertung und Anerkennung durch das AfJFB zulässig. Durch den Zuwendungsempfänger sind bei der Finanzierung in der Regel mindestens 5 % der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen als Eigenbeteiligung aufzubringen. Die Eigenbeteiligung ist nur zur Finanzierung von als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen einzusetzen. Eine Ausnahme bilden Maßnahmen im Leistungsbereich Jugendkulturarbeit; hier gilt in der Regel ein Eigenanteil von mindestens 10 % der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen. Für die Leistungsbereiche Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie sowie Dachverbände der Jugendverbandsarbeit wird in begründeten Ausnahmefällen eine Eigenbeteiligung von weniger als 5 % unter Berücksichtigung o. g. Maßgabe anerkannt. Im begründeten Ausnahmefall kann eine Vollfinanzierung erfolgen, wenn der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger weder Eigenmittel noch sonstige Mittel Dritter einbringen kann und das Interesse der Stadt Leipzig an der Erfüllung der Maßnahme so erheblich ist, dass die Übernahme sämtlicher als zuwendungsfähig anerkannter Aufwendungen geboten erscheint. 5.3 Die Förderung erfolgt i.d.R. als Anteilsfinanzierung. Die Festbetragsfinanzierung gilt generell für die Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen und internationalen Maßnahmen nach § 11 sowie von Jugendverbänden und Bildungsmaßnahmen der Verbände nach § 12 SGB VIII. 5.4 Zuwendungsfähig sind folgende Aufwendungen, Personalausgaben • • • Fachkräfte sowie Fachkraftanteile bei Personalstellen, die unmittelbare Leitungsaufgaben in den Maßnahmen wahrnehmen (Personalausgaben inklusive Arbeitgeberanteile zuzüglich Berufsgenossenschaft und Insolvenzgeld-Umlage) kurzzeitig und geringfügig Beschäftigte Freiwilligendienste 3 Allgemeine Betriebsausgaben • • • • • Miete/Pacht in angemessener Höhe (in Orientierung am Mietspiegel) Betriebskosten, Anliegerkosten gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen Wartung von betriebstechnischen Anlagen, Feuerlöschern und ortsveränderlichen elektrischen Geräten auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder von Verträgen. Für alle allgemeinen Betriebsausgaben sind geeignete Nachweise (Verträge, Jahresrechnungen etc.) als begründende Unterlagen vorzulegen. Sach- und Verwaltungsausgaben • • • • • • Verwaltungsumlage in Höhe von höchstens 15 % der Personalausgaben der als zuwendungsfähig anerkannten Fachkräfte Ausgaben für Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung, Hygieneartikel, Fahrten, Transporte, Reparaturen und Wartung Ausgaben für Fachliteratur, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit Honorare Ausstattung bis 800 € Ausgaben für Supervision/Coaching Inhaltliche Ausgaben • • • Ausgaben, die bei der unmittelbaren Arbeit mit Kindern und Jugendlichen anfallen GEMA/GEZ KFZ – Haltung nur für die Leistungsbereiche Spielmobilarbeit und mobile Jugendsozialarbeit Investive Ausgaben • • Anschaffungen über 800 € Bauinvestitionen – Die Kosten für Baumaßnahmen sind als Kostenschätzung nach DIN 276 beizufügen. Hierzu sind Angebote beizubringen. 5.5 Nicht zuwendungsfähige Aufwendungen sind: • • • • • • • • • • Rücklagen und Rückstellungen Abschreibungen Leasingkosten für Fahrzeuge Zinsen Darlehen Mahngebühren Mitgliederbeiträge Ausgaben für Repräsentationen Schuldverpflichtungen Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten 6 Spezielle Regelungen zu ausgewählten Maßnahmen und Projekten Kinder- und Jugenderholung • Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung. • Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe von 5,00 € pro Tag und Teilnehmer-/in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmerbeitrag. • Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) sein bzw. einen sozialpädagogischen oder pädagogischen Abschluss nachweisen. Bei Sportvereinen wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt. 4 Internationale Arbeit • Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung von internationalen Maßnahmen. • Förderfähig sind internationale Maßnahmen mit Leipziger Teilnehmer-/innen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation konzipiert werden, durch die inhaltlichen Konzepte von touristischen Reisen für Jugendliche abgegrenzt werden und deren Dauer mindestens 3 und höchstens 15 Übernachtungen beträgt. • Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 10,00 € für die Leipziger und ausländischen Teilnehmer-/innen bei Maßnahmen im Inland sowie von bis zu 10,00 € für die Leipziger Teilnehmer-/innen bei Maßnahmen im Ausland pro Tag und Teilnehmer, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmerbeitrag. • Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Transport, Unterkunft und Verpflegung. Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) sein bzw. einen sozialpädagogischen oder pädagogischen Abschluss nachweisen. Bei Sportvereinen wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt. Jugendverbandsarbeit • Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung von Jugendverbandsarbeit. Dieser wird zur Bezuschussung der kontinuierlichen sinnstiftenden Arbeit der Jugendverbände auf der Grundlage der nachgewiesenen Mitgliederzahlen zum 01.01. des der Förderung vorausgehenden Jahres ausgereicht. • Die Bezuschussung zusätzlicher Projekte außerhalb der kontinuierlichen sinnstiftenden Arbeit der Jugendverbände erfolgt als Einzelfallentscheidung und nicht aus dem Teilbetrag für Jugendverbandsarbeit. Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände • Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung von Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände. • Förderfähig sind Maßnahmen im Bereich der Jugendverbandsarbeit mit allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildungsinhalten mit Leipziger Teilnehmer-/innen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. • Für die Fortbildung und Beratung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bereich der Jugendverbandsarbeit werden Zuschüsse nur gewährt, wenn deren Fortbildung nicht Bestandteil der Förderung anderer von der Stadt Leipzig bezuschusster Maßnahmen ist. • Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 7,50 € pro Tag und Teilnehmer-/in für ein- und mehrtägige Projekte, wobei die Höchstförderdauer 6 Tage beträgt. Vom Zuwendungsempfänger ist ein Eigenanteil einschließlich Teilnehmerbeitrag von mindestens 15 % der Gesamtaufwendungen zu erbringen. Um volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens durchschnittlich 6 Bildungseinheiten pro Tag stattfinden. • Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) sein bzw. einen sozialpädagogischen oder pädagogischen Abschluss nachweisen. Bei Sportvereinen wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt. 5 7 Antragsverfahren 7.1 Antragstellung Zuwendungen werden grundsätzlich nur auf einen begründeten und mit den notwendigen Unterlagen versehenen schriftlichen Antrag hin gewährt. Die Antragstellung erfolgt beim Amt für Jugend Familie und Bildung (AfJFB). Das AfJFB kann im Rahmen der Antragsprüfung andere Dienststellen beteiligen. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören auch Angaben über Ziele und Dringlichkeit des Vorhabens, alternative Lösungsmöglichkeiten, die Höhe der erforderlichen Auszahlungen einschließlich etwaiger Folgekosten, den erzielbaren Nutzen, sowie ein Zeitplan für die Durchführung. 7.2 Antragsfristen Der Endtermin der Antragstellung für das Folgejahr ist der 01.09. des laufenden Jahres. Bei Vorliegen eines Doppelhaushaltes sind Zuwendungsanträge (ausgenommen sind teilnehmerfinanzierte Maßnahmen) grundsätzlich für einen Förderzeitraum von zwei Jahren zu stellen. D.h., unabhängig von der beantragten Laufzeit der Maßnahmen (z.B. ein oder zwei Jahre) sind alle Anträge für diesen Zeitraum spätestens zu einem festgelegten Termin einzureichen. Der Endtermin der Antragstellung für den zweijährigen Förderzeitraum ist der 01.09. des diesem Zeitraum vorausgehenden Jahres. Der Beginn und das Ende des zweijährigen Förderzeitraumes wird durch den Zweijahreszeitraum des Doppelhaushaltes bestimmt und darf diesen nicht überschreiten. Zuwendungsanträge für teilnehmerfinanzierte Maßnahmen (Förderung der Jugendverbände, Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände, Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Internationale Maßnahmen) sind auch bei Vorliegen eines Doppelhaushaltes nur für ein Kalenderjahr zu stellen. 7.3 Antragsunterlagen Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen: • ein formeller Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan für den jeweiligen Leistungsbereich mit den entsprechenden Anlagen (Anlagen 1-5). • eine aussagefähige Maßnahmekonzeption Bei Förderanträgen mit einem Antragsvolumen über 30.000 € ist dafür das Raster zur qualifizierten Antragstellung zu verwenden (Anlage 6). 7.4 Antragsprüfung Die Förderanträge werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung geprüft. Das Ergebnis der Antragsprüfung wird im Verwaltungsvorschlag zur Förderung festgehalten. 7.5 Nachanträge Nachanträge können nur bei noch vorhandenen Haushaltsmitteln berücksichtigt werden. Eine Entscheidung dazu erfolgt in der Regel zu den Stichtagen 31.05. und 30.09. des laufenden Haushaltsjahres. 8 Bescheidverfahren 8.1 Nach Entscheid über die Vergabe von Zuschüssen erfolgt die Bewilligung einer Zuwendung durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. 8.2 Liegt zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres noch kein rechtskräftiger Haushalt vor, werden Zuwendungen vorläufig gewährt, um eine bedarfsgerechte Bereitstellung an die Zuwendungsempfänger zu ermöglichen. Hierzu ergeht ein vorläufiger Zuwendungsbescheid. Nach Rechtskraft des Haushalts wird die vorläufige in eine endgültige Bewilligung umgewandelt. 6 9 Auszahlungsverfahren 9.1 Bestandskraft Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des Zuwendungsbescheides angefordert und ausgezahlt werden. Ein Teilwiderspruch gegen nicht bewilligte Antragsbestandteile behindert die Bestandskraft des bewilligten Teiles nicht. Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Anlage 7), führt dies zur vorzeitigen Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. 9.2 Auszahlungsmodalitäten Die Anforderung der Zuwendung bzw. eines Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten (Anlage 8). Die Auszahlung erfolgt anteilig mit den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers. Ist die Zuwendung über den Zeitraum eines Doppelhaushaltes gewährt worden, ist der Grundsatz der Jährlichkeit zu beachten. Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. 9.3 Abschlagszahlungen Bei der Fortsetzung jährlich wiederkehrender Vorhaben (Fortsetzungsmaßnahmen), für die die Förderungsvoraussetzungen gleichgeblieben sind, können vor Bescheiderteilung, auf der Grundlage eines beantragten vorzeitigen Maßnahmebeginns (vgl. Pkt. 2.6), Abschlagszahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden. 2. Die Abschlagszahlungen sind formlos zu beantragen und haben sich in ihrer Höhe an der Zuwendung des Vorjahres zu orientieren. Die Abschlagszahlungen werden auf der Grundlage eines Abschlagsbescheides, für den Zeitraum bis zum Vorliegen eines Zuwendungsbescheides/vorläufigen Zuwendungsbescheides, gewährt. 10 Nachweisverfahren 10.1 Verwendungsnachweis Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung legt der Zuwendungsempfänger dem AfJFB spätestens drei Monate nach Ablauf der geförderten Maßnahme einen Verwendungsnachweis vor. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, dem Originalbelege und begründende Unterlagen beizufügen sind (Anlage 9). Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis und seine Auswirkungen darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Tätigkeits-, Geschäfts-, Abschluss- und Prüfungsberichte, etwaige Veröffentlichungen und dergleichen sind ggf. beizufügen. Bei einem Antragsvolumen über 30.000 € ist der Sachbericht am Raster zur qualifizierten Sachberichtserstattung auszurichten (Anlage 10). Im zahlenmäßigen Nachweis sind sämtliche mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der Gliederung des der Bewilligung zu Grunde gelegten Finanzierungsplanes summarisch darzustellen. Ist die Zuwendung über den Zeitraum eines Doppelhaushaltes gewährt worden, ist der Grundsatz der Jährlichkeit zu beachten und dem Zuwendungsgeber spätestens zum 31.12. des ersten Kalenderjahres ein Zwischennachweises (Anlage 11) vorzulegen. Auf Antrag kann diese Frist durch den Zuwendungsgeber verlängert werden. Eine Nichtvorlage des Verwendungsnachweises/Zwischennachweises führt zur Rückforderung der Zuwendung. Des Weiteren erfolgt keine weitere Freigabe von Mitteln für das laufende Haushaltsjahr. 7 Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen. 10.2 Einfacher Verwendungsnachweis Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 € ist ein einfacher Verwendungsnachweis möglich (Anlagen 12 u. 13). Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans in summarischer Gliederung dargestellt werden. Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet. Das Recht der Nachforderung bzw. Einsichtnahme und Prüfung wird davon nicht berührt. Der einfache Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer des Zuwendungsempfängers (Verbände, Vereine) oder ggf. durch eine eigene Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Sofern andere juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Prüfung durchführen, genügt der Nachweis dieses Prüfungsergebnisses. 10.3 Außer bei der Festbetragsfinanzierung dürfen Personalausgaben bis zu 5 v. H., die anderen einzelnen Ausgabegruppen um bis zu 20 v. H. überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabeansätzen ausgeglichen werden kann. Dabei sind Umwidmungen von Personalausgaben und allg. Betriebsausgaben ausgeschlossen. Alle darüber hinaus gehenden Veränderungen des Kosten- und Finanzierungsplanes unterliegen der Mitteilungspflicht und bedürfen der Zustimmung des AfJFB. Über nicht in Anspruch genommene Zuwendungen sowie über erfolgte Rückforderungen wird der Jugendhilfeausschuss in Kenntnis gesetzt. 11 Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem AfJFB unverzüglich Sachverhalte anzuzeigen, wenn: • er nach Vorlage des Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält, • sich eine Ermäßigung der Gesamtaufwendungen oder eine Änderung der Finanzierung ergibt, • der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, • sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, • die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können, soweit die Auszahlung der Zuwendung nicht nach festen Zeitpunkten bestimmt wurde, • Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht mehr benötigt werden, • es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt, • er seine Organisationsstruktur ändert, • ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird. Neben der Kontrolle durch das AfJFB ist das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig zur Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt. 8 12 In-Kraft-Treten Die Fachförderrichtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft und setzt damit die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe vom 21.05.2008, RBIV-1192/08, außer Kraft. Die Fachförderrichtlinie wird im Internetportal der Stadt Leipzig veröffentlicht. Anlagen: Anlage 1 Antrag Zuwendung Anlage 2 Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit Anlage 3 Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände Anlage 4 Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- und Jugenderholung Anlage 5 Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme Anlage 6 Raster Qualifizierter Antrag Anlage 7 Formular Rechtsbehelfsverzicht Anlage 8 Formular Mittelabforderung Anlage 9 Verwendungsnachweis Anlage 10 Raster Qualifizierter Sachbericht Anlage 11 Zwischennachweis Anlage 12 Verwendungsnachweis einfach Anlage 13 Verwendungsnachweis Ferien- und Bildungsmaßnahme 9 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Telefon Auskunft erteilt: FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: Standort: (Planungsraum/ Anschrift) Durchführungszeitraum: 3. Gesamtausgaben 0,00 € Höhe laut beiliegendem Ausgaben- und Finanzierungsplan: Beantragte Zuwendung: #BEZUG! 4. Finanzierungsplan Eigenmittel: #BEZUG! Eigenleistungen: #BEZUG! #BEZUG! #BEZUG! #BEZUG! #BEZUG! #BEZUG! #BEZUG! 0,00 € Beantragte Zuwendung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung GESAMT: 1 Antrag Zuwendung.xls #BEZUG! 26.10.2017 1 5. Begründung Bitte treffen sie Aussagen zur Notwendigkeit der Förderung, zur beantragten Förderhöhe, zum Eigenanteil und ggf. alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. 6. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 7. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Qualifizierte Antragstellung/ Konzeption/ Personalberechnung - Kostenen- und Finanzierungsplan - Formblatt zur Berechnung der Ausgaben für Personal - Formblatt zur Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte - Stellenbeschreibungen und Qualifikationsnachweise (für Fachkräfte) - Verträge und Nachweise zu allgemeinen Betriebsausgaben - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Geschäftsordnung - Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum 1 Antrag Zuwendung.xls Stempel Rechtsverbindliche Unterschrift(en) 26.10.2017 2 Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX Blatt 1 Antragsteller: Maßnahme: Finanzierungsübersicht Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel EigenDrittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte benennen) benennen) benennen) leistungen * Gesamt Personalausgaben für Fachkräfte incl. Berufsgenossenschaft und Insolvenzgeldumlage: Name, Tätigkeit, Qualifikation, VzÄ, Einstufung Summen Spalte H und I müssen übereinstimmen //// 0,00 0,00 //// 0,00 0,00 //// 0,00 0,00 //// 0,00 0,00 //// 0,00 0,00 //// 0,00 0,00 //// 0,00 0,00 //// 0,00 0,00 //// 0,00 0,00 //// 0,00 0,00 kurzzeitig/geringfügig Beschäftigte Freiwilligendienste 0,00 0,00 Zwischensumme: 1 Antrag Zuwendung.xls 0,00 0,00 0,00 26.10.2017 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX Blatt 2 Finanzierungsübersicht Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel Eigenleistungen Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte benennen) benennen) benennen) Allgemeine Betriebsausgaben: Miete/ Pacht Betriebskosten laut Mietvertrag Energie Wasser Heizung Müllabfuhr Schornsteinreinigung Anliegerkosten * gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen Wartung (gesetzlich oder vertraglich) Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sach- und Verwaltungsausgaben: Umlage für Leitung, Geschäftsführung, Verwaltung incl. Berufsgenossenschaft und Lohnrechnung * Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung incl.-material, Hygieneartikel, Fahrten, Transporte, Reparaturen incl.-material, Wartung, Haushaltwaren Fachliteratur, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit Honorare Ausstattung bis 410 € (siehe Untersetzung*) Supervision/ Coaching Künstlersozialkasse Zwischensumme: 1 Antrag Zuwendung.xls Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26.10.2017 0,00 0,00 0,00 Summe Spalte H und I muss übereinstimmen 0,00 0,00 4 Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX Blatt 3 Finanzierungsübersicht Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel Eigenleistungen Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte benennen) benennen) benennen) Inhaltliche Ausgaben: Ausgaben für die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen * GEMA/ GEZ Speisen und Getränke (nur mobile Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII) KFZ-Haltung (nur mobile Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII und Spielmobilarbeit § 11 SGB VIII) Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Investive Ausgaben: Ausstattung über 410 € (siehe Untersetzung*) Baumaßnahmen bis 5.000 € Gesamtkosten* Zwischensumme: 1 Antrag Zuwendung.xls 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26.10.2017 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX Blatt 4 Finanzierungsübersicht Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel Eigenleistungen Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte benennen) benennen) benennen) Gesamt ZUSAMMENFASSUNG: Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Allgemeine Betriebsausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sach- und Verwaltungsausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Inhaltliche Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Investive Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 GESAMT: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Anteil an den Gesamtausgaben in %: (Werte erscheinen nach Eintragen des ersten Betrages.) #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! 0,00 * Die gekennzeichneten Positionen (Eigenleistungen, Anliegerkosten, Umlage, Ausstattungen bis/über 410 €, Ausgaben für die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Baumaßnahmen sind auf einem gesonderten Blatt kurz zu erläutern. Die Untersetzungen sind Teil der Prüfung und tragen nach Bestätigung verbindlichen Charakter 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 6 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 7 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 8 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 9 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 10 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 11 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 12 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 13 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 14 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 15 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20XX Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 16 Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte Lfd. Name/ Tätigkeit Nr. Honorarkräfte Dauer der Tätigkeit HHJ 20XX Anzahl der Vergütung pro Stunden pro Stunde Woche Gesamtausgaben Anzahl der Wochen 1 0,00 € 2 0,00 € 3 0,00 € 4 0,00 € 5 0,00 € 6 0,00 € 7 0,00 € 8 0,00 € 9 0,00 € 10 0,00 € GESAMT/ JAHR: 1 Antrag Zuwendung.xls 26.10.2017 0,00 € 17 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Jugendverbandsarbeit Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Auskunft erteilt: Telefon FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: Anzahl der Mitglieder: Anzahl der Jugendgruppen: Standort: Durchführungszeitraum: 3. Beantragte Zuwendung Es wird eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung beantragt in Höhe von: 0,00 € Die Berechnung der beantragten Zuwendung ergibt sich aus der beiliegenden Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan. 2 Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit.xls 26.10.2017 1 4. Erläuterungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage) 5. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 6. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Jahresplan/ Konzeption - Nachweis zum Mitgliederstand per 01.01. des Jahres der Antragstellung - Kosten- und Finanzierungsplan - Verträge und Nachweise zu allgemeinen Betriebsausgaben - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum 2 Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit.xls Stempel 26.10.2017 Rechtsverbindliche Unterschrift(en) 2 Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX (Jugendverbandsarbeit) Antragsteller: Maßnahme: Finanzierungsübersicht Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel Eigenleistungen * Drittmittel Drittmittel Drittmittel Miete/ Pacht/ Betriebsausgaben laut Nachweis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Honorare Aufwandsentschädigungen Sachausgaben Materialien Anschaffungen Fahrtkosten Öffentlichkeitsarbeit Bildungsmaßnahmen Kurzfreizeiten GESAMT: Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Die Ausgabegruppen sind bitte auf Seite 2 des Antrages kurz zu erläutern. 2 Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit.xls 26.10.2017 3 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Auskunft erteilt: Telefon FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: Anzahl der Teilnehmer/ Teilnehmerinnen: - davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder adäquater Ausbildung Anzahl der Betreuer/ Betreuerinnen: Anzahl der Referenten: Ort der Durchführung/ Bundesland/ Staat: vom: bis zum: Durchführungszeitraum: Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag: 3. Beantragte Zuwendung Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von: 26.10.2017 3 Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände.xls 0,00 € 1 4. Kosten- und Finanzierungsplan Einnahmen Ausgaben Teilnehmerbeitrag pro Teilnehmer Teilnehmerbeitrag pro Betreuer Teilnehmerbeiträge gesamt Eigenmittel (mindestens 15 % der Gesamtausg.) weitere Mittel (bitte benennen) Fahrtkosten Übernachtungskosten 0,00 Verpflegungskosten Programmkosten Honorare weitere Ausgaben (bitte benennen) beantragter Zuschuss Gesamteinnahmen: 0,00 € 0,00 Gesamtausgaben: 4. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 5. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Konzeption incl. Ablauf- und Zeitplan - Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum Stempel Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Hinweise: Die Höchstförderdauer beträgt 6 Tage. Förderfähig sind Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Jugendbildung für 12 - 27Jährige sowie Fortbildung und Beratung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bereich der Jugendverbandsarbeit. Der Bildungsanteil muss mindestens durchschnittlich 6 Einheiten von jeweils 45 min. pro Tag, am An- und Abreisetag zusammen ebenfalls 6 Einheiten zu jeweils 45 min. umfassen. 26.10.2017 3 Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände.xls 2 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Auskunft erteilt: Telefon FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: Anzahl der Teilnehmer/ Teilnehmerinnen aus Leipzig: - davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder adäquater Ausbildung Anzahl der Betreuer/ Betreuerinnen: Ort der Durchführung/ Bundesland/ Staat: Durchführungszeitraum: vom: bis zum: Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag: 3. Beantragte Zuwendung Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von: 0,00 € 4. Kosten- und Finanzierungsplan 26.10.2017 4 Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- u. Jugenderholung.xls 1 Einnahmen Ausgaben Teilnehmerbeitrag pro Kind/ Jugendllicher Teilnehmerbeitrag pro Betreuer Teilnehmerbeiträge gesamt Eigenmittel (in der Regel mind. 5 % der Gesamtausgaben) weitere Mittel (bitte benennen) Fahrtkosten Übernachtungskosten 0,00 Verpflegungskosten weitere Ausgaben (bitte benennen) beantragter Zuschuss Gesamteinnahmen: 0,00 € 0,00 Gesamtausgaben: 4. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 5. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Konzeption - Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum Stempel Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Hinweise: Förderfähig sind Maßnahmen während der Schulferien mit mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen. Die Höhe der beantragten Zuwendung darf die Teilnehmerbeiträge nicht überschreiten. Gefördert werden Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen (Grund-, Mittel-, Förderschulen und Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschft ohne berufsbildende Schulen). 26.10.2017 4 Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- u. Jugenderholung.xls 2 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Internationale Maßnahmen Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Auskunft erteilt: Telefon FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: - davon Leipziger Teilnehmer-/innen Anzahl der Teilnehmer/ Teilnehmerinnen von 12 - 27 Jahren: - davon ausländ. Teilnehmer-/innen - davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder adäquater Ausbildung Anzahl der Betreuer/ Betreuerinnen: Partnerorganisation: Ort der Durchführung/ Bundesland/ Staat: vom: bis zum: Durchführungszeitraum: Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag: 3. Beantragte Zuwendung Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von: 5 Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme.xls 26.10.2017 0,00 € 1 4. Kosten- und Finanzierungsplan Einnahmen Ausgaben Teilnehmerbeitrag pro Leipziger Jugendllicher Teilnehmerbeitrag pro Betreuer Teilnehmerbeiträge gesamt Eigenmittel (in der Regel mind. 5 % der Gesamtausgaben) weitere Mittel (bitte benennen) Fahrtkosten Übernachtungskosten 0,00 Verpflegungskosten weitere Ausgaben (bitte benennen) beantragter Zuschuss Gesamteinnahmen: 0,00 € 0,00 Gesamtausgaben: 4. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 5. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Konzeption - Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Stempel Hinweise: Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Transport, Unterkunft und Verpflegung. Förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen. Die Höhe der beantragten Zuwendung darf die Teilnehmerbeiträge nicht überschreiten. 5 Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme.xls 26.10.2017 2 Raster zur qualifizierten Antragsstellung für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII Raster zur qualifizierten Antragstellung für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII Bitte machen Sie zu allen Gliederungspunkten und den zugehörigen Anstrichen entsprechende Aussagen. Alle kursiv gesetzten Angaben sind nicht Bestandteil des Rasters und dienen der qualitativen und quantitativen Konkretisierung der zu erfolgenden Angaben und Aussagen bzw. der Beispielgebung. Der Umfang des Antrages ist auf max. 20 DIN A4 Seiten zu begrenzen. 0. Allgemeine Angaben (max. ½ Seite) • Bezeichnung der Maßnahme • • • • • (Name) Maßnahmezeitraum (Dauer der Maßnahme) Träger der Maßnahme (Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner) Ort der Maßnahme (Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner) Gesetzliche Grundlagen der Maßnahme (kurze Benennung der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen nach SGB VIII) Allgemeine Beschreibung der Maßnahme (kurze zusammenfassende Beschreibung der Maßnahme) 1. Sozialräumliche und bedarfsorientierte Einordnung der Maßnahme (max. 1 Seite) (Treffen Sie Aussagen und Nachweise zum aktuellen Bedarf der beantragten Maßnahme im Sozialraum anhand von sozialräumlichen Gegebenheiten und zielgruppenorientierten Erhebungen, Bedürfnisermittlungen, Besonderheiten u.ä.) 2. Zielgruppen (max. 1 Seite) (Treffen Sie klare und differenzierte Aussagen zu den Zielgruppen und deren Bedarfen) 3. Leistungsinhalte (max. 5 Seiten) (Beschreiben Sie Ihre Leistungsinhalte im Bezug auf die Zielgruppen und die sozialräumlichen Gegebenheiten) 3.1. Ziele der Maßnahme (Benennen Sie konkrete Wirkungs- und Handlungsziele, auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen. Benennen Sie Indikatoren zur Zielüberprüfung und entsprechende Messverfahren) 3.2. Methoden (Benennen Sie konkrete Methoden, Handlungsschritte oder Vorgehensweisen zur Zielerreichung im Bezug auf die Zielgruppe) 4. 4.1. Leistungsumfang (max. 4 Seiten) Öffnungs-/Projekt-/Beratungs-/Kontaktzeiten (Machen Sie konkrete Angaben zu den geplanten Zeiten im Maßnahmezeitraum) 4.2. Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen (Machen Sie konkrete Angaben mit Durchführungszeiten und Platzkapazitäten zu den geplanten Angeboten, Kursen, Projekten und sonstigen Leistungen im Maßnahmezeitraum) 4.3. Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Kooperationsformen (Treffen Sie konkrete Aussagen zu Gremien, Arbeitskreisen, Kooperationen und anderer Aktivitäten mit Inhalt/Ziel und Häufigkeit in denen Vertreter der Maßnahme mitwirken) Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung Seite 1 von 2 Raster zur qualifizierten Antragsstellung für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII 5. Beteiligungsformen (max. 1 Seite) (Treffen Sie Aussagen zu den Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen in der Maßnahme) 6. Räume und Ausstattung (max. 1 Seite) (Treffen Sie Aussagen zu den Räumlichkeiten mit Größe, Ausstattung und überwiegendem Nutzungszweck, bei Veränderungen und Neuanträgen bitte Skizze beifügen) 7. Personal (max. 2 Seiten) 7.1. Personalberechnung (Berechnen Sie den Arbeitszeitbedarf für den beschriebenen Leistungsumfang einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und dem sich daraus ergebenden Personalbedarf) 7.2. Personaleinsatz (Treffen Sie Aussagen zu allen Personen, die in der Maßnahme beschäftigt werden sollen, mit Anstellungsverhältnis, Funktion, Name, VzÄ bzw. Stunden/Woche bei Honorar, Praktikanten, Freiwilligen u.ä., Laufzeit bei Befristung und Qualifikation gemäß nachfolgender Tabelle) Anstellung/Funktion Name VzÄ // h/Woche // Laufzeit Qualifikation fest/Maßnahmeltg. fest/Mitarbeiterin Sonstige/Mitarbeiter Mustermann Musterfrau Müller 1,0 0,8 0,75 //01.10.09-30.06.10 Dipl. Soz.päd. staatl. anerk. Erzieherin Bäcker Meier Schulze 8h/Woche //nicht Juli/Aug//10 25h/Woche //ab 01.08.10 Keramikmeister Grundstudium Soz.Päd. (AGH, KoKo, ABM o.ä.) Honorar/Keramik Praktikant/Medien 8. Qualitätsentwicklung/-sicherung (max. 5 Seiten) Darlegung der Eignung des Maßnahmeträgers (Treffen Sie Aussagen zu Erfahrungen, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers) 8.1. Strukturqualität (Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Strukturqualität auf der Träger- und Maßnahmeebene und in der Teamarbeit. z.B. Leitbild, fachl. Standards, Vertretungsregelungen u.a.) 8.2. Prozessqualität (Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Prozessqualität auf der Träger- und Maßnahmeebene, wie z.B. Formen und Methoden der Personal- und Teamentwicklung, Begleitung der konzeptionellen Umsetzung u.a.) 8.3. Ergebnisqualität (Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Ergebnisqualität auf der Träger- und Maßnahmeebene. z.B. Formen und Methoden der Evaluation, Bestimmung des Zielerreichungsgrades, Umsetzung der Ergebnisse auf die weitere Konzeptentwicklung u.a.) Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung Seite 2 von 2 ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. Jugendhilfe Naumburger Str. 26 04229 Leipzig Eingangsvermerk Rechtsbehelfsverzicht Zuwendungsempfänger/in Zuwendungszweck bewilligte Summe Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu beschleunigen. Leipzig, Rechtsverbindliche Unterschriften Stadt Leipzig Dezernat V/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig MITTELABFORDERUNG Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig / Amt für Jugend, Familie und Bildung Zuwendungsempfänger Name: _________________________________________________ Anschrift: __________________________________________________ Zuwendungsbescheid vom: ____________________ Reg.-Nr. ______________________ Zuwendungszweck: __________________________________________________ __________________________________________________ Bewilligte Summe gesamt: _______________________ € Bereits abgeforderte Summe: _______________________ € Neue Mittelabforderung: _______________________ € Für Monat(e) _______________________ Bankverbindung: Kontoinhaber: _________________________________________________ Kreditinstitut: _________________________________________________ IBAN: _________________________________________________ BIC: _________________________________________________ Wir bitten um Überweisung des obenstehend genannten Betrages. Dieser wird innerhalb der nächsten zwei Monate für fällige Zahlungen zur Erfüllung des Zuwendungszweckes benötigt. Ort/ Datum Stempel Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Auszufüllen durch die MitarbeiterInnen des AfJFB: Zweck: ______________ SK: __________________________________ Fälligkeit: ______________ PSP: __________________________________ Sachl. Richtigkeit _________________ Rechn. Richtigkeit ___________________ Datum: Datum: _________________ ___________________ Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Ort: Datum: Anlage 9 Verwendungsnachweis Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck bzw. Maßnahmebezeichnung: Durchführungszeitraum: Zuwendungsbescheid vom: Reg.-Nr.: Höhe der Zuwendung: Zuwendungsart: Finanzierungsart: 1. Sachbericht (bei Antragsvolumen über 30.000 € gemäß Raster zur qualifizierten Sachberichtserstattung) 2. Finanzierungsnachweis 2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen: SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung Eigenmittel 0,00 Eigenleistungen 0,00 Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) Öffentliche Förderung (ohne AfJFB) 0,00 0,00 0,00 Stadt Leipzig/ AfJFB weitere nicht geplante Einnahmen (z.B. Gutschriften, Erstattungen von Betriebskosten oder von Versicherungen, Rückerstattungen aus Umlagen, Einnahmen aus privaten Telefongesprächen) 0,00 GESAMT 0,00 0,00 0,00 0,00 Alle Einnahmen sind im Formblatt "Einzelnachweis der Einnahmen" aufzuführen und durch entsprechende Unterlagen oder Bescheide nachzuweisen. DS-03800_Anlage 9 Verwendungsnachweis_24.03.2017.xls 28.03.2017 1 2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben: SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung Personalausgaben (Fachkräfte incl. Berufsgenossenschaft) Personalausgaben (geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienste) Allg. Betriebsausgaben (Miete/Pacht, Betriebskosten, Anliegerkosten, Versicherungen, Wartung) Umlage (Leitung, Geschäftsführung, Verwaltung, Lohnrechnung incl. Berufsgenossenschaft) 0,00 0,00 0,00 0,00 Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung, Hygieneartikel, Fahrten, Transporte, Reparaturen, Wartung 0,00 Fachliteratur, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit Honorare Ausstattung bis 410 € Supervision/ Coaching Ausgaben für die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen GEMA/ GEZ Speisen und Getränke (nur mobile Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII) KFZ-Haltung (nur mobile JSA § 13 und Spielmobilarbeit § 11 SGB VIII) Ausstattung über 410 € Baumaßnahmen bis 5.000 € Gesamtkosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 GESAMT 0,00 0,00 0,00 Alle Ausgaben sind im Formblatt "Einzelnachweis der Ausgaben" geordnet nach oben genannten Systematik aufzuführen. Die Belege sind beizufügen und in der Reihenfolge der Eintragungen zu ordnen. SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan 3. IST - Ergebnis IST laut Abrechnung Einnahmen gesamt (Punkt 2.1) 0,00 0,00 Ausgaben gesamt (Punkt 2.2) 0,00 0,00 Mehreinnahmen/ Minderausgaben 0,00 0,00 4. Bestätigung Es wird bestätigt, dass - die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, - die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde. Ort/ Datum Stempel DS-03800_Anlage 9 Verwendungsnachweis_24.03.2017.xls 28.03.2017 Rechtsverbindliche Unterschrift(en) 2 Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck: EINZELNACHWEIS DER EINNAHMEN lfd. Nr. Nr. des Beleges Tag der Zahlung Höhe der Einnahme Einzahler/ Grund der Zahlung GESAMT: Hinweise: Es sind die Gesamteinnahmen der geförderten Maßnahme in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen. Bei Barzahlung ist der Tag des Eingangs, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben. Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen. 0,00 Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck: EINZELNACHWEIS DER AUSGABEN lfd. Nr. Nr. des Beleges Tag der Zahlung Zahlungsempfänger Zahlungsgrund Höhe der Ausgabe Es ist für jede Ausgabeposition eine neue Seite zu beginnen oder es sind nach jeder Ausgabeposition Zwischensummen einzufügen !!! GESAMT: 0,00 Hinweise: Es sind die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme geordnet nach Ausgabepositionen entsprechend der Systematik in Punkt 2.2 des Verwendungsnachweises in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen. Bei Barzahlung ist der Tag der Geldübergabe, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben. Zahlungsbeweise sind beizufügen. Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen. Raster zur qualifizierten Sachberichtserstattung für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII Raster zum qualifizierten Sachbericht für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII Bitte machen Sie zu allen Gliederungspunkten und den zugehörigen Anstrichen entsprechende Aussagen. Alle kursiv gesetzten Angaben sind nicht Bestandteil des Rasters und dienen der inhaltlichen und quantitativen Konkretisierung der zu erfolgenden Angaben und Aussagen bzw. der Beispielgebung. Der Umfang des Sachberichtes ist auf max. 15 DIN A4 Seiten zu begrenzen. 0. Allgemeine Angaben • Bezeichnung der Maßnahme • Maßnahmezeitraum • Träger der Maßnahme • (Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner) Ort der Maßnahme (Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner) Auswertung der erbrachten Leistung 1. Sozialräumliche und bedarfsorientierte Ausgestaltung der Maßnahme (Stellen Sie erkennbare Veränderungen im Sozialraum dar, die Auswirkungen auf die Leistung hatten.) 2. Zielgruppen/ Nutzergruppen (Treffen Sie Aussagen zu tatsächlichen Nutzergruppen im Vergleich zu avisierten Zielgruppen. Machen Sie statistische Angaben zu ihren Nutzergruppen. Bitte beziehen Sie sich auf das dafür vorgesehene Datenblatt. Ziehen Sie Schlussfolgerungen und stellen Sie Veränderungsbedarfe hinsichtlich der Nutzergruppen dar.) 3. Leistungsinhalte 3.1 Ziele der Maßnahme (Schätzen Sie anhand der gewählten Indikatoren den Grad Ihrer Zielerreichung bei den Wirkungs- und Handlungszielen ein. Stellen Sie dabei auch die angewandten Messverfahren/Controllinginstrumente dar. Stellen Sie Ihre Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.) 3.2 Methodisches Vorgehen (Bewerten Sie Ihr methodisches Vorgehen im Zusammenhang mit der Zielerreichung. Stellen Sie Ihre Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.) 4. Leistungsumfang 4.1 Öffnungs-/Projekt-/Beratungs-/Kontaktzeiten (Benennen Sie die tatsächlich realisierten Öffnungs-/ Projekt-/ Beratungs-/ Kontaktzeiten. Gab es Veränderungen/Kürzungen/Erweiterungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang? Abweichungen sind zu begründen.) 4.2 Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen (Stellen Sie die tatsächlich realisierten AKP quantitativ dar. Veränderungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang sind zu begründen. Benennen Sie Teilnehmerzahlen. 4.3 Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperationsbeziehungen (Stellen Sie Ihre tatsächlich realisierte Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten dar. Benennen Sie Kooperationsstrukturen mit Einrichtungen/Institutionen und die Mitarbeit in Gremien. Benennen Sie dabei den zeitlichen Rahmen. Bewerten Sie das Ergebnis der Aktivitäten im Hinblick auf die gesetzten Ziele. Ziehen Sie Schlussfolgerungen.) 5. Beteiligungsformen (Stellen Sie die Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen dar, die realisiert wurden. Beschreiben Sie die Bereiche von Mitwirkung, Mitbestimmung und der Übergabe von Verantwortung an die Nutzer. Stellen Sie Veränderungsbedarfe und Schlussfolgerungen dar.) Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung Seite 1 von 2 Raster zur qualifizierten Sachberichtserstattung für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII 6. Räume und Ausstattung (Treffen Sie Aussagen zu Veränderungen der räumlichen Gegebenheiten und der materiell- technischen Ausstattung gegenüber dem Antrag.) 7. Personal 7.1 Personalberechnung Schätzen Sie verbal den Arbeitszeitbedarf hinsichtlich der im Antrag veranschlagten Zeiten für die jeweiligen Aufgaben/Arbeitsbereiche ein. Was benötigt mehr oder weniger Zeit und muss in der nächsten Arbeitszeitbedarfsermittlung entsprechend anders kalkuliert werden? 7.2 Personaleinsatz (Stellen Sie den Personaleinsatz der durch das Jugendamt finanzierten Mitarbeiter/ Fachkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivis, FSJ , Honorar, u.ä. im Maßnahmeverlauf, gemäß nachfolgender Tabelle, dar.) Anstellung/Funktion Name VzÄ // h/Woche // Laufzeit Qualifikation fest/Maßnahmeltg. fest/Mitarbeiterin Honorar/Keramik Mustermann Musterfrau Meier 1,0 0,8 8h/Woche //nicht Juli/Aug//09 Dipl. Soz.päd. staatl. anerk. Erzieherin Keramikmeister Bitte stellen Sie auch alle zusätzlichen Personalressourcen, die Ihnen zur Verfügung standen, dar. 8. Qualitätsentwicklung/-sicherung (Beschreiben Sie die jeweilige Umsetzung der Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Benennen Sie dabei Instrumente und Methoden, mit denen Sie die Wirksamkeit Ihrer Arbeit transparent und nachvollziehbar darstellen. Beschreiben Sie, wie Sie die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sichern (Controllinginstrumente). Stellen Sie Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.) 9. Gesamteinschätzung (Treffen Sie kurze zusammenfassende Aussagen zur gesamten Maßnahme, hinsichtlich der Erfolge, Probleme und Veränderungsbedarfe. Geben Sie einen Ausblick für das Folgejahr) Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung Seite 2 von 2 ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. Jugendhilfe Naumburger Str. 26 Eingangsvermerk 04229 Leipzig ► Hinweis: Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon: 123-4357 oder 123-4372 E-Mail: ja-51-3@leipzig.de Zwischennachweis zur Projektförderung/ institutionellen Förderung 1 Zuwendungsempfänger Name/Bezeichnung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers 2 Maßnahme/ Projekt Projektbezeichnung/ Zuwendungszweck 3 Angaben zur Zuwendung Zuwendungsbescheid vom Aktenzeichen/ Bewilligungs-Nr. Bewilligungsbetrag in Euro Auszahlungsbetrag in Euro Anteilsfinanzierung Fehlbedarfsfinanzierung Festbetragsfinanzierung 4 Vorsteuerabzug Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt? Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in Netto-Beträgen ausgewiesen nein 5 Anlagen Sachbericht (bitte gesondert anhängen) Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und/oder vom Wirtschafts-/Finanzierungsplan Zahlenmäßiger Nachweis 6 Bestätigungen Es wird bestätigt, dass die Allgemeinen Nebenstimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, die baufachlichen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, die Auszahlungen notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte. Leipzig, - Stempel - Rechtsverbindliche Unterschriften Zahlenmäßiger Nachweis für den Zwischennachweis * Angaben bitte einzeln eintragen Position Einzahlungen lt. Finanzierungsplan (in Euro) 1 Eigenmittel 2 Spenden/Sponsoren 3 Bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung* 4 Andere Einzahlungen* 5 Zuwendung der "bewilligenden Stelle" Einzahlungen gesamt Auszahlungen Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan* Auszahlungen gesamt lt. Abrechnung (in Euro) Stadt Leipzig, AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Ort: Anlage 12 Vereinfachter Verwendungsnachweis Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck bzw. Maßnahmebezeichnung: Durchführungszeitraum: Zuwendungsbescheid vom: Reg.-Nr.: Höhe der Zuwendung: Zuwendungsart: Finanzierungsart: Höhe der Auszahlung: 1. Sachbericht 2. Finanzierungsnachweis 2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen: SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung Eigenmittel Eigenleistungen Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) Öffentliche Förderung (ohne AfJFB) Stadt Leipzig / AfJFB weitere nicht geplante Einnahmen (z.B. Gutschriften, Erstattungen von Betriebskosten oder von Versicherungen, Rückerstattungen aus Umlagen, Einnahmen aus privaten Telefongesprächen) GESAMT Alle Einnahmen sind im Formblatt "Einzelnachweis der Einnahmen" in zeitlicher Reihenfolge aufzuführen. DS-03800_ Anlage 12_ Verwendungsnachweis einfach_24.03.2017.xls 28.03.2017 1 2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben: Ausgabeposition SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan GESAMT IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung 0,00 Alle Ausgaben sind im Formblatt "Einzelnachweis der Ausgaben" nach Ausgabepositionen geordnet und in zeitlicher Reihenfolge aufzuführen. 3. IST - Ergebnis SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung Einnahmen gesamt (Punkt 2.1) Ausgaben gesamt (Punkt 2.2) Mehreinnahmen/ Minderausgaben 4. Bestätigung Es wird bestätigt, dass - die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, - die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde. Ort/ Datum Stempel Der vereinfachte Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer oder durch eine eigene Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. DS-03800_ Anlage 12_ Verwendungsnachweis einfach_24.03.2017.xls 28.03.2017 Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Unterschrift 2 Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck: EINZELNACHWEIS DER EINNAHMEN lfd. Nr. Nr. des Beleges Tag der Zahlung Höhe der Einnahme Einzahler/ Grund der Zahlung GESAMT: Hinweise: Es sind die Gesamteinnahmen der geförderten Maßnahme in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen. Bei Barzahlung ist der Tag des Eingangs, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben. Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen. Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck: EINZELNACHWEIS DER AUSGABEN lfd. Nr. Nr. des Beleges Tag der Zahlung Zahlungsempfänger Zahlungsgrund Höhe der Ausgabe Es ist für jede Ausgabeposition eine neue Seite zu beginnen oder es sind nach jeder Ausgabeposition Zwischensummen einzufügen !!! GESAMT: Hinweise: Es sind die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme geordnet nach Ausgabepositionen entsprechend der Systematik in Punkt 2.2 des Verwendungsnachweises in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen. Bei Barzahlung ist der Tag der Geldübergabe, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben. Zahlungsbeweise sind beizufügen. Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen. Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Ort: Datum: Anlage 13 Vereinfachter Verwendungsnachweis Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig - AfJFB (Ferien- und Bildungsmaßnahmen) Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck bzw. Maßnahmebezeichnung: Durchführungszeitraum: Zuwendungsbescheid vom: Reg.-Nr.: Höhe der Zuwendung: Zuwendungsart: Finanzierungsart: Höhe der Auszahlung: 1. Sachbericht (Der zu erbringende Sachbericht soll den Projektverlauf lückenlos dokumentieren und reflektieren. Die gesamte geförderte Maßnahme sowie die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben und deren Deckung sind darzulegen. Bitte als Anlage beifügen!) 2. Finanzierungsnachweis 2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen: SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung Eigenmittel 0,00 Teilnehmerbeiträge 0,00 Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) Öffentliche Förderung (ohne AfJFB) 0,00 0,00 0,00 Stadt Leipzig/ AfJFB 0,00 0,00 GESAMT 0,00 DS-03800_Anlasge 13 Verwendungsnachweis Ferien- u. Bildungsmaßnahme_24.03.2017.xls 28.03.2017 0,00 0,00 1 2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben: Ausgabeposition SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 GESAMT 0,00 0,00 0,00 3. IST - Ergebnis SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung Einnahmen gesamt (Punkt 2.1) 0,00 0,00 Ausgaben gesamt (Punkt 2.2) 0,00 0,00 Mehreinnahmen/ Minderausgaben 0,00 0,00 4. Bestätigung Es wird bestätigt, dass - die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, Ort/ Datum Stempel Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Der vereinfachte Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer oder durch eine eigene Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. DS-03800_Anlasge 13 Verwendungsnachweis Ferien- u. Bildungsmaßnahme_24.03.2017.xls 28.03.2017 Unterschrift 2