Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1346666.pdf
Größe
952 kB
Erstellt
08.12.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03800-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien
Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Neufassung der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von
Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII wird bestätigt.
2. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien
Jugendhilfe – RBIV-1192/08 vom 21.05.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Begründung:
Grundlage der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe ist die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig
an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (VI-DS-01241-NF-05). Auf deren
Grundlage werden fachbezogene Regelungen der Kinder- und Jugendförderung in der
Fachförderrichtlinie getroffen. Mit Beschlussfassung der geänderten Rahmenrichtlinie
wurden ebenso Übergangsbestimmungen für die Gültigkeit bestehender Fachförderrichtlinien geregelt. Diese gelten bis zum Ablauf von 12 Monaten nach In-Kraft-Treten
der geänderten Rahmenrichtlinie unverändert weiter und verlieren danach ihre Gültigkeit.
Bestehende Fachförderrichtlinien sind entsprechend der geänderten Bestimmungen in der
Zuwendungsrichtlinie anzupassen. Im Zuge der Anpassung wurden auch abweichende
Regelungen im Förderverfahren der Kinder- und Jugendförderung geprüft und
fortgeschrieben.
Die Fachförderrichtlinie schließt nunmehr Ausführungen zu gesetzlichen Grundlagen, zu
Fördergrundsätzen, zu Fördervoraussetzungen, Fördergegenständen, zu Art, Umfang und
Höhe der Förderung, zu speziellen Regelungen zu ausgewählten Maßnahmen und
Projekten, zum Antragsverfahren, zum Bescheid- und Auszahlungsverfahren, zum
Nachweisverfahren, zu den Mitteilungspflichten sowie zur Inkraft-/Außerkraftsetzung ein. Die
Fachförderrichtlinie wird nach Beschlussfassung auf den Internetseiten der Stadt Leipzig
veröffentlicht.
Anlagen:
Fachförderrichtlinie
Anlage 1 Antrag Zuwendung
Anlage 2 Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit
Anlage 3 Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände
Anlage 4 Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- und Jugenderholung
Anlage 5 Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme
Anlage 6 Raster Qualifizierter Antrag
Anlage 7 Formular Rechtsbehelfsverzicht
Anlage 8 Formular Mittelabforderung
Anlage 9 Verwendungsnachweis
Anlage 10 Raster Qualifizierter Sachbericht
Anlage 11 Zwischennachweis
Anlage 12 Verwendungsnachweis einfach
Anlage 13 Verwendungsnachweis Ferien- und Bildungsmaßnahme
3/3
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien
Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und § 16 SGB VIII
Beschluss Nr. XXXX-XXXX/XX der Ratsversammlung vom XX.XX.XXXX
(veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. XX vom XX.XX.XXXX)
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen
Seite 1
2 Fördergrundsätze
Seite 1
3 Fördervorraussetzungen
Seite 2
4 Fördergegenstände
Seite 2
5 Art, Umfang und Höhe der Förderung
Seite 3
6 Spezielle Regelungen zu ausgewählten Maßnahmen und Projekten
Seite 4
7 Antragsverfahren
Seite 6
8 Bescheidverfahren
Seite 6
9 Auszahlungsverfahren
Seite 7
10 Nachweisverfahren
Seite 7
11 Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers
Seite 8
12 In-Kraft-Treten
Seite 9
Anlagen
Seite 9
1 Grundlagen
•
•
•
•
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Sächsisches Ausführungsgesetz zum SGB VIII
Rahmenrichtlinien zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) VI-DS-01241-NF-05 vom
18.05.2016
Fachplan Kinder- und Jugendförderung in der jeweilig gültigen Fassung
2 Fördergrundsätze
2.1 Diese Fachförderrichtlinie gilt für die Förderung von Angeboten und Maßnahmen von
Trägern der freien Jugendhilfe. Mit ihr wird insbesondere den Anforderungen des Kinderund Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) als modernem Dienstleistungsgesetz entsprochen.
2.2 Entsprechend SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - soll der Träger der öffentlichen
Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und sie fördern,
wenn der jeweilige Träger die Kriterien gemäß § 74 Abs. 1 SGB VIII erfüllt.
2.3 Über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen nach dieser Fachförderrichtlinie
entscheidet das Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe im Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund pflichtgemäßen Ermessens.
Entsprechendes gilt, wenn mehrere Antragsteller die Fördervoraussetzungen erfüllen und
die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen gleich geeignet sind, zur Befriedigung des Bedarfs
jedoch nur eine Maßnahme notwendig ist. Bei der Bemessung der Eigenleistung sind die
unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen (§ 74 Abs. 3
1
SGB VIII). Bei gleich geeigneten Maßnahmen soll solchen der Vorzug gegeben werden, die
stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die
Ausgestaltung der Maßnahme gewährleisten (§ 74 Abs. 4 SGB VIII). Bei der Förderung
gleichartiger Maßnahmen mehrerer Träger sind unter Berücksichtigung ihrer
Eigenleistungen gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen. Werden gleichartige
Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der
Förderung die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der
Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten (§ 74 Abs. 5 SGB VIII).
2.4 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
2.5 Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII voraus.
2.6 Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen
worden sind. Ausnahmen können – ohne Rechtsanspruch auf eine spätere Zuwendung –
nur zugelassen werden, wenn überschlägig die Finanzierung gesichert erscheint und die
Maßnahme fachlich geprüft ist. Die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn ist
vor Projektbeginn schriftlich zu beantragen und kann mit der Antragstellung eingereicht
werden. Erst nach dieser Genehmigung, die schriftlich durch das AfJFB erteilt wird, kann mit
dem Projekt begonnen werden. Die Ausnahmeregelung erstreckt sich auf den Zeitraum
zwischen Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung.
2.7 Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit nicht gesichert sind, werden nicht gefördert.
2.8 Die Zuwendungsempfänger wenden die Regelungen des Leipzig-Passes in der aktuellen
Fassung an. Ein finanzieller Anspruch gegenüber der Stadt Leipzig entsteht daraus nicht.
2.9 Die Förderziele orientieren sich an den Jugendhilfe- und Bildungspolitischen
Schwerpunktsetzungen in den jeweils gültigen Fassungen.
3 Fördervoraussetzungen
Förderfähig sind Vereine, Verbände, andere juristische Personen sowie Körperschaften des
öffentlichen Rechts,
•
•
•
•
•
•
•
die Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen, welche im Interesse der Stadt Leipzig liegen,
die gemeinnützig arbeiten,
die in der Stadt Leipzig ansässig und/oder für Leipziger Kinder und Jugendliche tätig
sind,
die die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen,
die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel
bieten,
die eine angemessene Eigenleistung erbringen und
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
4 Fördergegenstände
Zuwendungsfähig sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 11-14 und 16 SGB VIII, sofern sie
als Bedarf in den Jugendhilfeplanungen ausgewiesen und nicht nach anderen
Finanzierungsvorschriften geregelt sind:
•
•
•
•
•
Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII,
Förderung der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII,
Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII,
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII,
Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII.
2
5 Art, Umfang und Höhe der Förderung
5.1 Zuwendungen werden in Form der Projektförderung zur Deckung von Aufwendungen
des Zuwendungsempfängers für einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben als
Zuschuss in Form der Finanzierungsarten
•
•
Anteilsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
einmalig oder wiederkehrend gewährt.
5.2 Zuwendungen sind zweckgebunden und werden nur gewährt, wenn
•
•
•
•
•
an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder
gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht
oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann,
die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden,
die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit gesichert ist,
die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel
steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint,
eine angemessene Eigenbeteiligung (Eigenmittel, geldwerte Leistungen) erfolgt.
Der Ersatz des eigenen Finanzierungsanteils des Zuwendungsempfängers durch unbare
Eigenleistungen ist nur nach vorheriger sachgerechter Bewertung und Anerkennung durch
das AfJFB zulässig.
Durch den Zuwendungsempfänger sind bei der Finanzierung in der Regel mindestens 5 %
der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen als Eigenbeteiligung aufzubringen.
Die Eigenbeteiligung ist nur zur Finanzierung von als zuwendungsfähig anerkannten
Aufwendungen einzusetzen. Eine Ausnahme bilden Maßnahmen im Leistungsbereich
Jugendkulturarbeit; hier gilt in der Regel ein Eigenanteil von mindestens 10 % der als
zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen. Für die Leistungsbereiche
Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie sowie
Dachverbände der Jugendverbandsarbeit wird in begründeten Ausnahmefällen eine
Eigenbeteiligung von weniger als 5 % unter Berücksichtigung o. g. Maßgabe anerkannt.
Im begründeten Ausnahmefall kann eine Vollfinanzierung erfolgen, wenn der Antragsteller
bzw. Zuwendungsempfänger weder Eigenmittel noch sonstige Mittel Dritter einbringen kann
und das Interesse der Stadt Leipzig an der Erfüllung der Maßnahme so erheblich ist, dass
die Übernahme sämtlicher als zuwendungsfähig anerkannter Aufwendungen geboten
erscheint.
5.3 Die Förderung erfolgt i.d.R. als Anteilsfinanzierung. Die Festbetragsfinanzierung gilt
generell für die Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen und
internationalen Maßnahmen nach § 11 sowie von Jugendverbänden und
Bildungsmaßnahmen der Verbände nach § 12 SGB VIII.
5.4 Zuwendungsfähig sind folgende Aufwendungen,
Personalausgaben
•
•
•
Fachkräfte sowie Fachkraftanteile bei Personalstellen, die unmittelbare
Leitungsaufgaben in den Maßnahmen wahrnehmen (Personalausgaben inklusive
Arbeitgeberanteile zuzüglich Berufsgenossenschaft und Insolvenzgeld-Umlage)
kurzzeitig und geringfügig Beschäftigte
Freiwilligendienste
3
Allgemeine Betriebsausgaben
•
•
•
•
•
Miete/Pacht in angemessener Höhe (in Orientierung am Mietspiegel)
Betriebskosten, Anliegerkosten
gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
Wartung von betriebstechnischen Anlagen, Feuerlöschern und ortsveränderlichen
elektrischen Geräten auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder von
Verträgen.
Für alle allgemeinen Betriebsausgaben sind geeignete Nachweise (Verträge,
Jahresrechnungen etc.) als begründende Unterlagen vorzulegen.
Sach- und Verwaltungsausgaben
•
•
•
•
•
•
Verwaltungsumlage in Höhe von höchstens 15 % der Personalausgaben der als
zuwendungsfähig anerkannten Fachkräfte
Ausgaben für Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung, Hygieneartikel,
Fahrten, Transporte, Reparaturen und Wartung
Ausgaben für Fachliteratur, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit
Honorare
Ausstattung bis 800 €
Ausgaben für Supervision/Coaching
Inhaltliche Ausgaben
•
•
•
Ausgaben, die bei der unmittelbaren Arbeit mit Kindern und Jugendlichen anfallen
GEMA/GEZ
KFZ – Haltung nur für die Leistungsbereiche Spielmobilarbeit und mobile
Jugendsozialarbeit
Investive Ausgaben
•
•
Anschaffungen über 800 €
Bauinvestitionen – Die Kosten für Baumaßnahmen sind als Kostenschätzung nach
DIN 276 beizufügen. Hierzu sind Angebote beizubringen.
5.5 Nicht zuwendungsfähige Aufwendungen sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Rücklagen und Rückstellungen
Abschreibungen
Leasingkosten für Fahrzeuge
Zinsen
Darlehen
Mahngebühren
Mitgliederbeiträge
Ausgaben für Repräsentationen
Schuldverpflichtungen
Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten
6 Spezielle Regelungen zu ausgewählten Maßnahmen und Projekten
Kinder- und Jugenderholung
•
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und
Jugenderholung.
•
Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe von 5,00 € pro Tag und
Teilnehmer-/in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmerbeitrag.
•
Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) sein bzw. einen
sozialpädagogischen oder pädagogischen Abschluss nachweisen. Bei Sportvereinen
wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt.
4
Internationale Arbeit
•
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel zur Förderung von internationalen Maßnahmen.
•
Förderfähig sind internationale Maßnahmen mit Leipziger Teilnehmer-/innen ab dem
vollendeten 12. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die gemeinsam mit einer
Partnerorganisation konzipiert werden, durch die inhaltlichen Konzepte von
touristischen Reisen für Jugendliche abgegrenzt werden und deren Dauer mindestens 3 und
höchstens 15 Übernachtungen beträgt.
•
Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 10,00 € für die
Leipziger und ausländischen Teilnehmer-/innen bei Maßnahmen im Inland sowie von
bis zu 10,00 € für die Leipziger Teilnehmer-/innen bei Maßnahmen im Ausland pro
Tag und Teilnehmer, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmerbeitrag.
•
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Transport, Unterkunft und Verpflegung. Die
Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) sein bzw. einen
sozialpädagogischen oder pädagogischen Abschluss nachweisen. Bei Sportvereinen
wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt.
Jugendverbandsarbeit
•
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel zur Förderung von Jugendverbandsarbeit. Dieser wird
zur Bezuschussung der kontinuierlichen sinnstiftenden Arbeit der Jugendverbände
auf der Grundlage der nachgewiesenen Mitgliederzahlen zum 01.01. des der
Förderung vorausgehenden Jahres ausgereicht.
•
Die Bezuschussung zusätzlicher Projekte außerhalb der kontinuierlichen
sinnstiftenden Arbeit der Jugendverbände erfolgt als Einzelfallentscheidung und nicht
aus dem Teilbetrag für Jugendverbandsarbeit.
Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände
•
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel zur Förderung von Bildungsmaßnahmen der
Jugendverbände.
•
Förderfähig sind Maßnahmen im Bereich der Jugendverbandsarbeit mit allgemeinen,
politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen
Bildungsinhalten mit Leipziger Teilnehmer-/innen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
•
Für die Fortbildung und Beratung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter
im Bereich der Jugendverbandsarbeit werden Zuschüsse nur gewährt, wenn deren
Fortbildung nicht Bestandteil der Förderung anderer von der Stadt Leipzig
bezuschusster Maßnahmen ist.
•
Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 7,50 € pro Tag und
Teilnehmer-/in für ein- und mehrtägige Projekte, wobei die Höchstförderdauer 6 Tage
beträgt. Vom Zuwendungsempfänger ist ein Eigenanteil einschließlich
Teilnehmerbeitrag von mindestens 15 % der Gesamtaufwendungen zu erbringen. Um
volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens durchschnittlich 6 Bildungseinheiten
pro Tag stattfinden.
•
Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) sein bzw. einen
sozialpädagogischen oder pädagogischen Abschluss nachweisen. Bei Sportvereinen
wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt.
5
7 Antragsverfahren
7.1 Antragstellung
Zuwendungen werden grundsätzlich nur auf einen begründeten und mit den notwendigen
Unterlagen versehenen schriftlichen Antrag hin gewährt. Die Antragstellung erfolgt beim Amt
für Jugend Familie und Bildung (AfJFB). Das AfJFB kann im Rahmen der Antragsprüfung
andere Dienststellen beteiligen.
Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der
Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören auch Angaben über Ziele und
Dringlichkeit des Vorhabens, alternative Lösungsmöglichkeiten, die Höhe der erforderlichen
Auszahlungen einschließlich etwaiger Folgekosten, den erzielbaren Nutzen, sowie ein
Zeitplan für die Durchführung.
7.2 Antragsfristen
Der Endtermin der Antragstellung für das Folgejahr ist der 01.09. des laufenden Jahres.
Bei Vorliegen eines Doppelhaushaltes sind Zuwendungsanträge (ausgenommen sind
teilnehmerfinanzierte Maßnahmen) grundsätzlich für einen Förderzeitraum von zwei Jahren
zu stellen. D.h., unabhängig von der beantragten Laufzeit der Maßnahmen (z.B. ein oder
zwei Jahre) sind alle Anträge für diesen Zeitraum spätestens zu einem festgelegten Termin
einzureichen.
Der Endtermin der Antragstellung für den zweijährigen Förderzeitraum ist der 01.09. des
diesem Zeitraum vorausgehenden Jahres. Der Beginn und das Ende des zweijährigen
Förderzeitraumes wird durch den Zweijahreszeitraum des Doppelhaushaltes bestimmt und
darf diesen nicht überschreiten.
Zuwendungsanträge für teilnehmerfinanzierte Maßnahmen (Förderung der Jugendverbände,
Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände, Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung,
Internationale Maßnahmen) sind auch bei Vorliegen eines Doppelhaushaltes nur für ein
Kalenderjahr zu stellen.
7.3 Antragsunterlagen
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
•
ein formeller Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan für den jeweiligen
Leistungsbereich mit den entsprechenden Anlagen (Anlagen 1-5).
•
eine aussagefähige Maßnahmekonzeption
Bei Förderanträgen mit einem Antragsvolumen über 30.000 € ist dafür das Raster zur
qualifizierten Antragstellung zu verwenden (Anlage 6).
7.4 Antragsprüfung
Die Förderanträge werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung geprüft. Das Ergebnis der
Antragsprüfung wird im Verwaltungsvorschlag zur Förderung festgehalten.
7.5 Nachanträge
Nachanträge können nur bei noch vorhandenen Haushaltsmitteln berücksichtigt werden.
Eine Entscheidung dazu erfolgt in der Regel zu den Stichtagen 31.05. und 30.09. des
laufenden Haushaltsjahres.
8 Bescheidverfahren
8.1 Nach Entscheid über die Vergabe von Zuschüssen erfolgt die Bewilligung einer
Zuwendung durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
8.2 Liegt zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres noch kein rechtskräftiger Haushalt vor,
werden Zuwendungen vorläufig gewährt, um eine bedarfsgerechte Bereitstellung an die
Zuwendungsempfänger zu ermöglichen. Hierzu ergeht ein vorläufiger Zuwendungsbescheid.
Nach Rechtskraft des Haushalts wird die vorläufige in eine endgültige Bewilligung
umgewandelt.
6
9 Auszahlungsverfahren
9.1 Bestandskraft
Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des
Zuwendungsbescheides angefordert und ausgezahlt werden. Ein Teilwiderspruch gegen
nicht bewilligte Antragsbestandteile behindert die Bestandskraft des bewilligten Teiles nicht.
Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs
(Anlage 7), führt dies zur vorzeitigen Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
9.2 Auszahlungsmodalitäten
Die Anforderung der Zuwendung bzw. eines Teilbetrages muss die zur Beurteilung des
Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten (Anlage 8). Die Auszahlung erfolgt anteilig
mit den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers. Ist die
Zuwendung über den Zeitraum eines Doppelhaushaltes gewährt worden, ist der Grundsatz
der Jährlichkeit zu beachten. Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher
ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für
fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden.
9.3 Abschlagszahlungen
Bei der Fortsetzung jährlich wiederkehrender Vorhaben (Fortsetzungsmaßnahmen), für die
die Förderungsvoraussetzungen gleichgeblieben sind, können vor Bescheiderteilung, auf der
Grundlage eines beantragten vorzeitigen Maßnahmebeginns (vgl. Pkt. 2.6),
Abschlagszahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden.
2. Die Abschlagszahlungen sind formlos zu beantragen und haben sich in ihrer Höhe an der
Zuwendung des Vorjahres zu orientieren.
Die Abschlagszahlungen werden auf der Grundlage eines Abschlagsbescheides, für den
Zeitraum bis zum Vorliegen eines Zuwendungsbescheides/vorläufigen
Zuwendungsbescheides, gewährt.
10 Nachweisverfahren
10.1 Verwendungsnachweis
Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung legt der
Zuwendungsempfänger dem AfJFB spätestens drei Monate nach Ablauf der geförderten
Maßnahme einen Verwendungsnachweis vor. Dieser besteht aus einem Sachbericht und
einem zahlenmäßigen Nachweis, dem Originalbelege und begründende Unterlagen
beizufügen sind (Anlage 9).
Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis und seine
Auswirkungen darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Tätigkeits-, Geschäfts-,
Abschluss- und Prüfungsberichte, etwaige Veröffentlichungen und dergleichen sind ggf.
beizufügen.
Bei einem Antragsvolumen über 30.000 € ist der Sachbericht am Raster zur qualifizierten
Sachberichtserstattung auszurichten (Anlage 10).
Im zahlenmäßigen Nachweis sind sämtliche mit dem Zuwendungszweck
zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der Gliederung des
der Bewilligung zu Grunde gelegten Finanzierungsplanes summarisch darzustellen.
Ist die Zuwendung über den Zeitraum eines Doppelhaushaltes gewährt worden, ist der
Grundsatz der Jährlichkeit zu beachten und dem Zuwendungsgeber spätestens zum 31.12.
des ersten Kalenderjahres ein Zwischennachweises (Anlage 11) vorzulegen. Auf Antrag
kann diese Frist durch den Zuwendungsgeber verlängert werden.
Eine Nichtvorlage des Verwendungsnachweises/Zwischennachweises führt zur
Rückforderung der Zuwendung. Des Weiteren erfolgt keine weitere Freigabe von Mitteln für
das laufende Haushaltsjahr.
7
Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die
Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die
Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.
10.2 Einfacher Verwendungsnachweis
Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 € ist ein einfacher Verwendungsnachweis
möglich (Anlagen 12 u. 13). Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem
zahlenmäßigen Nachweis, in dem alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden
Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans in
summarischer Gliederung dargestellt werden.
Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet. Das Recht der Nachforderung bzw.
Einsichtnahme und Prüfung wird davon nicht berührt.
Der einfache Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer des
Zuwendungsempfängers (Verbände, Vereine) oder ggf. durch eine eigene
Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Sofern andere juristische
Personen des öffentlichen Rechts eine Prüfung durchführen, genügt der Nachweis dieses
Prüfungsergebnisses.
10.3 Außer bei der Festbetragsfinanzierung dürfen Personalausgaben bis zu 5 v. H., die
anderen einzelnen Ausgabegruppen um bis zu 20 v. H. überschritten werden, soweit die
Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabeansätzen
ausgeglichen werden kann. Dabei sind Umwidmungen von Personalausgaben und allg.
Betriebsausgaben ausgeschlossen. Alle darüber hinaus gehenden Veränderungen des
Kosten- und Finanzierungsplanes unterliegen der Mitteilungspflicht und bedürfen der
Zustimmung des AfJFB.
Über nicht in Anspruch genommene Zuwendungen sowie über erfolgte Rückforderungen
wird der Jugendhilfeausschuss in Kenntnis gesetzt.
11 Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem AfJFB unverzüglich Sachverhalte
anzuzeigen, wenn:
•
er nach Vorlage des Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für denselben
Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält,
•
sich eine Ermäßigung der Gesamtaufwendungen oder eine Änderung der
Finanzierung ergibt,
•
der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung
maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen,
•
sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten
Zuwendung nicht zu erreichen ist,
•
die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung
verbraucht werden können, soweit die Auszahlung der Zuwendung nicht nach festen
Zeitpunkten bestimmt wurde,
•
Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nicht
mehr benötigt werden,
•
es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt,
•
er seine Organisationsstruktur ändert,
•
ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.
Neben der Kontrolle durch das AfJFB ist das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig zur
Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt.
8
12 In-Kraft-Treten
Die Fachförderrichtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft und setzt
damit die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien
Jugendhilfe vom 21.05.2008, RBIV-1192/08, außer Kraft.
Die Fachförderrichtlinie wird im Internetportal der Stadt Leipzig veröffentlicht.
Anlagen:
Anlage 1
Antrag Zuwendung
Anlage 2
Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit
Anlage 3
Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände
Anlage 4
Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- und Jugenderholung
Anlage 5
Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme
Anlage 6
Raster Qualifizierter Antrag
Anlage 7
Formular Rechtsbehelfsverzicht
Anlage 8
Formular Mittelabforderung
Anlage 9
Verwendungsnachweis
Anlage 10
Raster Qualifizierter Sachbericht
Anlage 11
Zwischennachweis
Anlage 12
Verwendungsnachweis einfach
Anlage 13
Verwendungsnachweis Ferien- und Bildungsmaßnahme
9
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von
Trägern der freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Telefon
Auskunft erteilt:
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
Standort: (Planungsraum/ Anschrift)
Durchführungszeitraum:
3. Gesamtausgaben
0,00 €
Höhe laut beiliegendem Ausgaben- und Finanzierungsplan:
Beantragte Zuwendung:
#BEZUG!
4. Finanzierungsplan
Eigenmittel:
#BEZUG!
Eigenleistungen:
#BEZUG!
#BEZUG!
#BEZUG!
#BEZUG!
#BEZUG!
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00 €
Beantragte Zuwendung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung
GESAMT:
1 Antrag Zuwendung.xls
#BEZUG!
26.10.2017
1
5. Begründung
Bitte treffen sie Aussagen zur Notwendigkeit der Förderung, zur beantragten Förderhöhe, zum
Eigenanteil und ggf. alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.
6. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
7. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Qualifizierte Antragstellung/ Konzeption/ Personalberechnung
- Kostenen- und Finanzierungsplan
- Formblatt zur Berechnung der Ausgaben für Personal
- Formblatt zur Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte
- Stellenbeschreibungen und Qualifikationsnachweise (für Fachkräfte)
- Verträge und Nachweise zu allgemeinen Betriebsausgaben
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Geschäftsordnung
- Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
1 Antrag Zuwendung.xls
Stempel
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
26.10.2017
2
Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX
Blatt 1
Antragsteller:
Maßnahme:
Finanzierungsübersicht
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
EigenDrittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte
benennen)
benennen)
benennen)
leistungen *
Gesamt
Personalausgaben für Fachkräfte incl. Berufsgenossenschaft und Insolvenzgeldumlage: Name, Tätigkeit, Qualifikation, VzÄ, Einstufung
Summen
Spalte H und I
müssen
übereinstimmen
////
0,00
0,00
////
0,00
0,00
////
0,00
0,00
////
0,00
0,00
////
0,00
0,00
////
0,00
0,00
////
0,00
0,00
////
0,00
0,00
////
0,00
0,00
////
0,00
0,00
kurzzeitig/geringfügig Beschäftigte
Freiwilligendienste
0,00
0,00
Zwischensumme:
1 Antrag Zuwendung.xls
0,00
0,00
0,00
26.10.2017
0,00
0,00
0,00
0,00
3
Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX
Blatt 2
Finanzierungsübersicht
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
Eigenleistungen
Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte
benennen)
benennen)
benennen)
Allgemeine Betriebsausgaben:
Miete/ Pacht
Betriebskosten laut Mietvertrag
Energie
Wasser
Heizung
Müllabfuhr
Schornsteinreinigung
Anliegerkosten *
gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
Wartung (gesetzlich oder vertraglich)
Zwischensumme:
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sach- und Verwaltungsausgaben:
Umlage für Leitung, Geschäftsführung, Verwaltung
incl. Berufsgenossenschaft und Lohnrechnung *
Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung
incl.-material, Hygieneartikel, Fahrten, Transporte,
Reparaturen incl.-material, Wartung,
Haushaltwaren
Fachliteratur, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit
Honorare
Ausstattung bis 410 € (siehe Untersetzung*)
Supervision/ Coaching
Künstlersozialkasse
Zwischensumme:
1 Antrag Zuwendung.xls
Gesamt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26.10.2017
0,00
0,00
0,00
Summe Spalte
H und I muss
übereinstimmen
0,00
0,00
4
Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX
Blatt 3
Finanzierungsübersicht
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
Eigenleistungen
Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte
benennen)
benennen)
benennen)
Inhaltliche Ausgaben:
Ausgaben für die unmittelbare Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen *
GEMA/ GEZ
Speisen und Getränke (nur mobile
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII)
KFZ-Haltung (nur mobile Jugendsozialarbeit § 13
SGB VIII und Spielmobilarbeit § 11 SGB VIII)
Gesamt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Investive Ausgaben:
Ausstattung über 410 € (siehe Untersetzung*)
Baumaßnahmen bis 5.000 € Gesamtkosten*
Zwischensumme:
1 Antrag Zuwendung.xls
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26.10.2017
0,00
0,00
0,00
0,00
5
Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX
Blatt 4
Finanzierungsübersicht
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
Eigenleistungen
Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte
benennen)
benennen)
benennen)
Gesamt
ZUSAMMENFASSUNG:
Personalausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Allgemeine Betriebsausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sach- und Verwaltungsausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Inhaltliche Ausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Investive Ausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
GESAMT:
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Anteil an den Gesamtausgaben in %: (Werte
erscheinen nach Eintragen des ersten Betrages.)
#DIV/0!
#DIV/0!
#DIV/0!
#DIV/0!
#DIV/0!
#DIV/0!
0,00
* Die gekennzeichneten Positionen (Eigenleistungen, Anliegerkosten, Umlage, Ausstattungen bis/über 410 €, Ausgaben für die unmittelbare
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Baumaßnahmen sind auf einem gesonderten Blatt kurz zu erläutern. Die Untersetzungen sind Teil der
Prüfung und tragen nach Bestätigung verbindlichen Charakter
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
6
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
7
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
8
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
9
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
10
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
11
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
12
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
13
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
14
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
15
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20XX
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
0,00 €
GESAMT/ JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
16
Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte
Lfd.
Name/ Tätigkeit
Nr.
Honorarkräfte
Dauer der
Tätigkeit
HHJ 20XX
Anzahl der
Vergütung pro
Stunden pro
Stunde
Woche
Gesamtausgaben
Anzahl der Wochen
1
0,00 €
2
0,00 €
3
0,00 €
4
0,00 €
5
0,00 €
6
0,00 €
7
0,00 €
8
0,00 €
9
0,00 €
10
0,00 €
GESAMT/
JAHR:
1 Antrag Zuwendung.xls
26.10.2017
0,00 €
17
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Jugendverbandsarbeit
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von
Trägern der freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Auskunft erteilt:
Telefon
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
Anzahl der Mitglieder:
Anzahl der Jugendgruppen:
Standort:
Durchführungszeitraum:
3. Beantragte Zuwendung
Es wird eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung beantragt in Höhe von:
0,00 €
Die Berechnung der beantragten Zuwendung ergibt sich aus der beiliegenden Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan.
2 Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit.xls
26.10.2017
1
4. Erläuterungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage)
5. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
6. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Jahresplan/ Konzeption
- Nachweis zum Mitgliederstand per 01.01. des Jahres der
Antragstellung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Verträge und Nachweise zu allgemeinen Betriebsausgaben
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
2 Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit.xls
Stempel
26.10.2017
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
2
Kosten- und Finanzierungsplan des Jahres 20XX (Jugendverbandsarbeit)
Antragsteller:
Maßnahme:
Finanzierungsübersicht
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
Eigenleistungen *
Drittmittel
Drittmittel
Drittmittel
Miete/ Pacht/ Betriebsausgaben laut Nachweis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Honorare
Aufwandsentschädigungen
Sachausgaben
Materialien
Anschaffungen
Fahrtkosten
Öffentlichkeitsarbeit
Bildungsmaßnahmen
Kurzfreizeiten
GESAMT:
Gesamt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Die Ausgabegruppen sind bitte auf Seite 2 des Antrages kurz zu erläutern.
2 Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit.xls
26.10.2017
3
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Bildungsmaßnahmen der
Jugendverbände
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Auskunft erteilt:
Telefon
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
Anzahl der Teilnehmer/
Teilnehmerinnen:
- davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder
adäquater Ausbildung
Anzahl der Betreuer/
Betreuerinnen:
Anzahl der Referenten:
Ort der Durchführung/
Bundesland/ Staat:
vom:
bis zum:
Durchführungszeitraum:
Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag:
3. Beantragte Zuwendung
Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von:
26.10.2017
3 Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände.xls
0,00 €
1
4. Kosten- und Finanzierungsplan
Einnahmen
Ausgaben
Teilnehmerbeitrag pro
Teilnehmer
Teilnehmerbeitrag pro
Betreuer
Teilnehmerbeiträge
gesamt
Eigenmittel (mindestens
15 % der Gesamtausg.)
weitere Mittel (bitte
benennen)
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
0,00 Verpflegungskosten
Programmkosten
Honorare
weitere Ausgaben (bitte
benennen)
beantragter Zuschuss
Gesamteinnahmen:
0,00 €
0,00 Gesamtausgaben:
4. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
5. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Konzeption incl. Ablauf- und Zeitplan
- Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
Stempel
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Hinweise: Die Höchstförderdauer beträgt 6 Tage.
Förderfähig sind Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Jugendbildung für 12 - 27Jährige sowie Fortbildung
und Beratung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bereich der Jugendverbandsarbeit.
Der Bildungsanteil muss mindestens durchschnittlich 6 Einheiten von jeweils 45 min. pro Tag,
am An- und Abreisetag zusammen ebenfalls 6 Einheiten zu jeweils 45 min. umfassen.
26.10.2017
3 Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände.xls
2
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Maßnahmen der Kinder- und
Jugenderholung
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Auskunft erteilt:
Telefon
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
Anzahl der Teilnehmer/
Teilnehmerinnen aus
Leipzig:
- davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder
adäquater Ausbildung
Anzahl der Betreuer/
Betreuerinnen:
Ort der Durchführung/
Bundesland/ Staat:
Durchführungszeitraum:
vom:
bis zum:
Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag:
3. Beantragte Zuwendung
Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von:
0,00 €
4. Kosten- und Finanzierungsplan
26.10.2017
4 Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- u. Jugenderholung.xls
1
Einnahmen
Ausgaben
Teilnehmerbeitrag pro
Kind/ Jugendllicher
Teilnehmerbeitrag pro
Betreuer
Teilnehmerbeiträge
gesamt
Eigenmittel (in der Regel
mind. 5 % der
Gesamtausgaben)
weitere Mittel (bitte
benennen)
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
0,00 Verpflegungskosten
weitere Ausgaben (bitte
benennen)
beantragter Zuschuss
Gesamteinnahmen:
0,00 €
0,00 Gesamtausgaben:
4. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
5. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Konzeption
- Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
Stempel
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Hinweise:
Förderfähig sind Maßnahmen während der Schulferien mit mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen.
Die Höhe der beantragten Zuwendung darf die Teilnehmerbeiträge nicht überschreiten.
Gefördert werden Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen (Grund-, Mittel-, Förderschulen und
Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschft ohne berufsbildende Schulen).
26.10.2017
4 Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- u. Jugenderholung.xls
2
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Internationale Maßnahmen
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Auskunft erteilt:
Telefon
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
- davon Leipziger
Teilnehmer-/innen
Anzahl der Teilnehmer/
Teilnehmerinnen
von 12 - 27 Jahren:
- davon ausländ.
Teilnehmer-/innen
- davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder
adäquater Ausbildung
Anzahl der Betreuer/
Betreuerinnen:
Partnerorganisation:
Ort der Durchführung/
Bundesland/ Staat:
vom:
bis zum:
Durchführungszeitraum:
Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag:
3. Beantragte Zuwendung
Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von:
5 Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme.xls
26.10.2017
0,00 €
1
4. Kosten- und Finanzierungsplan
Einnahmen
Ausgaben
Teilnehmerbeitrag pro
Leipziger Jugendllicher
Teilnehmerbeitrag pro
Betreuer
Teilnehmerbeiträge
gesamt
Eigenmittel (in der Regel
mind. 5 % der
Gesamtausgaben)
weitere Mittel (bitte
benennen)
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
0,00 Verpflegungskosten
weitere Ausgaben (bitte
benennen)
beantragter Zuschuss
Gesamteinnahmen:
0,00 €
0,00 Gesamtausgaben:
4. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
5. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Konzeption
- Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Stempel
Hinweise:
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Transport, Unterkunft und Verpflegung.
Förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen.
Die Höhe der beantragten Zuwendung darf die Teilnehmerbeiträge nicht überschreiten.
5 Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme.xls
26.10.2017
2
Raster zur qualifizierten Antragsstellung für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII
Raster zur qualifizierten Antragstellung für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und
Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII
Bitte machen Sie zu allen Gliederungspunkten und den zugehörigen Anstrichen entsprechende
Aussagen. Alle kursiv gesetzten Angaben sind nicht Bestandteil des Rasters und dienen der
qualitativen und quantitativen Konkretisierung der zu erfolgenden Angaben und Aussagen bzw. der
Beispielgebung. Der Umfang des Antrages ist auf max. 20 DIN A4 Seiten zu begrenzen.
0.
Allgemeine Angaben (max. ½ Seite)
• Bezeichnung der Maßnahme
•
•
•
•
•
(Name)
Maßnahmezeitraum
(Dauer der Maßnahme)
Träger der Maßnahme
(Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)
Ort der Maßnahme
(Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)
Gesetzliche Grundlagen der Maßnahme
(kurze Benennung der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen nach SGB VIII)
Allgemeine Beschreibung der Maßnahme
(kurze zusammenfassende Beschreibung der Maßnahme)
1.
Sozialräumliche und bedarfsorientierte Einordnung der Maßnahme (max. 1 Seite)
(Treffen Sie Aussagen und Nachweise zum aktuellen Bedarf der beantragten Maßnahme im Sozialraum
anhand von sozialräumlichen Gegebenheiten und zielgruppenorientierten Erhebungen,
Bedürfnisermittlungen, Besonderheiten u.ä.)
2.
Zielgruppen (max. 1 Seite)
(Treffen Sie klare und differenzierte Aussagen zu den Zielgruppen und deren Bedarfen)
3.
Leistungsinhalte (max. 5 Seiten)
(Beschreiben Sie Ihre Leistungsinhalte im Bezug auf die Zielgruppen und die sozialräumlichen
Gegebenheiten)
3.1.
Ziele der Maßnahme
(Benennen Sie konkrete Wirkungs- und Handlungsziele, auch unter Berücksichtigung der
verschiedenen Zielgruppen. Benennen Sie Indikatoren zur Zielüberprüfung und entsprechende
Messverfahren)
3.2.
Methoden
(Benennen Sie konkrete Methoden, Handlungsschritte oder Vorgehensweisen zur Zielerreichung im
Bezug auf die Zielgruppe)
4.
4.1.
Leistungsumfang (max. 4 Seiten)
Öffnungs-/Projekt-/Beratungs-/Kontaktzeiten
(Machen Sie konkrete Angaben zu den geplanten Zeiten im Maßnahmezeitraum)
4.2.
Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen
(Machen Sie konkrete Angaben mit Durchführungszeiten und Platzkapazitäten zu den geplanten
Angeboten, Kursen, Projekten und sonstigen Leistungen im Maßnahmezeitraum)
4.3.
Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Kooperationsformen
(Treffen Sie konkrete Aussagen zu Gremien, Arbeitskreisen, Kooperationen und anderer Aktivitäten mit
Inhalt/Ziel und Häufigkeit in denen Vertreter der Maßnahme mitwirken)
Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seite 1 von 2
Raster zur qualifizierten Antragsstellung für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII
5.
Beteiligungsformen (max. 1 Seite)
(Treffen Sie Aussagen zu den Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen in der Maßnahme)
6.
Räume und Ausstattung (max. 1 Seite)
(Treffen Sie Aussagen zu den Räumlichkeiten mit Größe, Ausstattung und überwiegendem
Nutzungszweck, bei Veränderungen und Neuanträgen bitte Skizze beifügen)
7.
Personal (max. 2 Seiten)
7.1.
Personalberechnung
(Berechnen Sie den Arbeitszeitbedarf für den beschriebenen Leistungsumfang einschließlich aller damit
im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und dem sich daraus ergebenden Personalbedarf)
7.2.
Personaleinsatz
(Treffen Sie Aussagen zu allen Personen, die in der Maßnahme beschäftigt werden sollen, mit
Anstellungsverhältnis, Funktion, Name, VzÄ bzw. Stunden/Woche bei Honorar, Praktikanten, Freiwilligen
u.ä., Laufzeit bei Befristung und Qualifikation gemäß nachfolgender Tabelle)
Anstellung/Funktion
Name
VzÄ // h/Woche // Laufzeit
Qualifikation
fest/Maßnahmeltg.
fest/Mitarbeiterin
Sonstige/Mitarbeiter
Mustermann
Musterfrau
Müller
1,0
0,8
0,75 //01.10.09-30.06.10
Dipl. Soz.päd.
staatl. anerk. Erzieherin
Bäcker
Meier
Schulze
8h/Woche //nicht Juli/Aug//10
25h/Woche //ab 01.08.10
Keramikmeister
Grundstudium Soz.Päd.
(AGH, KoKo, ABM o.ä.)
Honorar/Keramik
Praktikant/Medien
8.
Qualitätsentwicklung/-sicherung (max. 5 Seiten)
Darlegung der Eignung des Maßnahmeträgers
(Treffen Sie Aussagen zu Erfahrungen, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers)
8.1.
Strukturqualität
(Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Strukturqualität auf der Träger- und
Maßnahmeebene und in der Teamarbeit. z.B. Leitbild, fachl. Standards, Vertretungsregelungen u.a.)
8.2.
Prozessqualität
(Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Prozessqualität auf der Träger- und
Maßnahmeebene, wie z.B. Formen und Methoden der Personal- und Teamentwicklung, Begleitung der
konzeptionellen Umsetzung u.a.)
8.3.
Ergebnisqualität
(Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Ergebnisqualität auf der Träger- und
Maßnahmeebene. z.B. Formen und Methoden der Evaluation, Bestimmung des Zielerreichungsgrades,
Umsetzung der Ergebnisse auf die weitere Konzeptentwicklung u.a.)
Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seite 2 von 2
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Str. 26
04229 Leipzig
Eingangsvermerk
Rechtsbehelfsverzicht
Zuwendungsempfänger/in
Zuwendungszweck
bewilligte Summe
Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides
Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides
Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides
Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um
dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu
beschleunigen.
Leipzig,
Rechtsverbindliche Unterschriften
Stadt Leipzig
Dezernat V/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
MITTELABFORDERUNG
Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig /
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Zuwendungsempfänger
Name:
_________________________________________________
Anschrift:
__________________________________________________
Zuwendungsbescheid vom: ____________________ Reg.-Nr. ______________________
Zuwendungszweck:
__________________________________________________
__________________________________________________
Bewilligte Summe gesamt:
_______________________ €
Bereits abgeforderte Summe:
_______________________ €
Neue Mittelabforderung:
_______________________ €
Für Monat(e)
_______________________
Bankverbindung:
Kontoinhaber:
_________________________________________________
Kreditinstitut:
_________________________________________________
IBAN:
_________________________________________________
BIC:
_________________________________________________
Wir bitten um Überweisung des obenstehend genannten Betrages. Dieser wird innerhalb der
nächsten zwei Monate für fällige Zahlungen zur Erfüllung des Zuwendungszweckes benötigt.
Ort/ Datum
Stempel
Rechtsverbindliche
Unterschrift(en)
Auszufüllen durch die MitarbeiterInnen des AfJFB:
Zweck:
______________
SK:
__________________________________
Fälligkeit:
______________
PSP: __________________________________
Sachl. Richtigkeit _________________
Rechn. Richtigkeit ___________________
Datum:
Datum:
_________________
___________________
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Ort:
Datum:
Anlage 9
Verwendungsnachweis
Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt
Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck bzw.
Maßnahmebezeichnung:
Durchführungszeitraum:
Zuwendungsbescheid vom:
Reg.-Nr.:
Höhe der Zuwendung:
Zuwendungsart:
Finanzierungsart:
1. Sachbericht
(bei Antragsvolumen über 30.000 € gemäß Raster zur qualifizierten Sachberichtserstattung)
2. Finanzierungsnachweis
2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen:
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
Eigenmittel
0,00
Eigenleistungen
0,00
Leistungen Dritter (ohne öffentliche
Förderung)
Öffentliche Förderung (ohne AfJFB)
0,00
0,00
0,00
Stadt Leipzig/ AfJFB
weitere nicht geplante Einnahmen
(z.B. Gutschriften, Erstattungen von
Betriebskosten oder von
Versicherungen, Rückerstattungen
aus Umlagen, Einnahmen aus
privaten Telefongesprächen)
0,00
GESAMT
0,00
0,00
0,00
0,00
Alle Einnahmen sind im Formblatt "Einzelnachweis der Einnahmen" aufzuführen und durch entsprechende Unterlagen oder
Bescheide nachzuweisen.
DS-03800_Anlage 9 Verwendungsnachweis_24.03.2017.xls
28.03.2017
1
2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben:
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
Personalausgaben (Fachkräfte incl.
Berufsgenossenschaft)
Personalausgaben (geringfügig
Beschäftigte, Freiwilligendienste)
Allg. Betriebsausgaben (Miete/Pacht,
Betriebskosten, Anliegerkosten,
Versicherungen, Wartung)
Umlage (Leitung, Geschäftsführung,
Verwaltung, Lohnrechnung incl.
Berufsgenossenschaft)
0,00
0,00
0,00
0,00
Büromaterial, Telefongebühren, Porto,
Reinigung, Hygieneartikel, Fahrten,
Transporte, Reparaturen, Wartung
0,00
Fachliteratur, Fortbildung,
Öffentlichkeitsarbeit
Honorare
Ausstattung bis 410 €
Supervision/ Coaching
Ausgaben für die unmittelbare Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen
GEMA/ GEZ
Speisen und Getränke (nur mobile
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII)
KFZ-Haltung (nur mobile JSA § 13 und
Spielmobilarbeit § 11 SGB VIII)
Ausstattung über 410 €
Baumaßnahmen bis 5.000 €
Gesamtkosten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
GESAMT
0,00
0,00
0,00
Alle Ausgaben sind im Formblatt "Einzelnachweis der Ausgaben" geordnet nach oben genannten Systematik aufzuführen. Die
Belege sind beizufügen und in der Reihenfolge der Eintragungen zu ordnen.
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
3. IST - Ergebnis
IST
laut Abrechnung
Einnahmen gesamt (Punkt 2.1)
0,00
0,00
Ausgaben gesamt (Punkt 2.2)
0,00
0,00
Mehreinnahmen/ Minderausgaben
0,00
0,00
4. Bestätigung
Es wird bestätigt, dass
- die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet
wurden,
- die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die
Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
- die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde.
Ort/ Datum
Stempel
DS-03800_Anlage 9 Verwendungsnachweis_24.03.2017.xls
28.03.2017
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
2
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck:
EINZELNACHWEIS DER EINNAHMEN
lfd.
Nr.
Nr. des
Beleges
Tag der
Zahlung
Höhe der
Einnahme
Einzahler/ Grund der Zahlung
GESAMT:
Hinweise:
Es sind die Gesamteinnahmen der geförderten Maßnahme in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen.
Bei Barzahlung ist der Tag des Eingangs, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben.
Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen.
0,00
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck:
EINZELNACHWEIS DER AUSGABEN
lfd.
Nr.
Nr. des
Beleges
Tag der
Zahlung
Zahlungsempfänger
Zahlungsgrund
Höhe der
Ausgabe
Es ist für jede Ausgabeposition eine neue Seite zu beginnen oder es sind nach jeder
Ausgabeposition Zwischensummen einzufügen !!!
GESAMT:
0,00
Hinweise:
Es sind die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme geordnet nach Ausgabepositionen entsprechend der Systematik in Punkt 2.2 des
Verwendungsnachweises in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen.
Bei Barzahlung ist der Tag der Geldübergabe, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben.
Zahlungsbeweise sind beizufügen.
Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen.
Raster zur qualifizierten Sachberichtserstattung für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII
Raster zum qualifizierten Sachbericht für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und
Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII
Bitte machen Sie zu allen Gliederungspunkten und den zugehörigen Anstrichen
entsprechende Aussagen. Alle kursiv gesetzten Angaben sind nicht Bestandteil des Rasters
und dienen der inhaltlichen und quantitativen Konkretisierung der zu erfolgenden Angaben
und Aussagen bzw. der Beispielgebung. Der Umfang des Sachberichtes ist auf max. 15 DIN
A4 Seiten zu begrenzen.
0.
Allgemeine Angaben
• Bezeichnung der Maßnahme
• Maßnahmezeitraum
• Träger der Maßnahme
•
(Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)
Ort der Maßnahme
(Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)
Auswertung der erbrachten Leistung
1.
Sozialräumliche und bedarfsorientierte Ausgestaltung der Maßnahme
(Stellen Sie erkennbare Veränderungen im Sozialraum dar, die Auswirkungen auf die Leistung hatten.)
2.
Zielgruppen/ Nutzergruppen
(Treffen Sie Aussagen zu tatsächlichen Nutzergruppen im Vergleich zu avisierten Zielgruppen. Machen
Sie statistische Angaben zu ihren Nutzergruppen. Bitte beziehen Sie sich auf das dafür vorgesehene
Datenblatt. Ziehen Sie Schlussfolgerungen und stellen Sie Veränderungsbedarfe hinsichtlich der
Nutzergruppen dar.)
3.
Leistungsinhalte
3.1
Ziele der Maßnahme
(Schätzen Sie anhand der gewählten Indikatoren den Grad Ihrer Zielerreichung bei den Wirkungs- und
Handlungszielen ein. Stellen Sie dabei auch die angewandten Messverfahren/Controllinginstrumente
dar. Stellen Sie Ihre Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.)
3.2
Methodisches Vorgehen
(Bewerten Sie Ihr methodisches Vorgehen im Zusammenhang mit der Zielerreichung. Stellen Sie Ihre
Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.)
4.
Leistungsumfang
4.1
Öffnungs-/Projekt-/Beratungs-/Kontaktzeiten
(Benennen Sie die tatsächlich realisierten Öffnungs-/ Projekt-/ Beratungs-/ Kontaktzeiten. Gab es
Veränderungen/Kürzungen/Erweiterungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang?
Abweichungen sind zu begründen.)
4.2
Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen
(Stellen Sie die tatsächlich realisierten AKP quantitativ dar. Veränderungen gegenüber dem
vereinbarten Leistungsumfang sind zu begründen. Benennen Sie Teilnehmerzahlen.
4.3
Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperationsbeziehungen
(Stellen Sie Ihre tatsächlich realisierte Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten dar. Benennen
Sie Kooperationsstrukturen mit Einrichtungen/Institutionen und die Mitarbeit in Gremien. Benennen Sie
dabei den zeitlichen Rahmen.
Bewerten Sie das Ergebnis der Aktivitäten im Hinblick auf die gesetzten Ziele. Ziehen Sie
Schlussfolgerungen.)
5.
Beteiligungsformen
(Stellen Sie die Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen dar, die realisiert wurden.
Beschreiben Sie die Bereiche von Mitwirkung, Mitbestimmung und der Übergabe von Verantwortung an
die Nutzer. Stellen Sie Veränderungsbedarfe und Schlussfolgerungen dar.)
Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seite 1 von 2
Raster zur qualifizierten Sachberichtserstattung für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII
6.
Räume und Ausstattung
(Treffen Sie Aussagen zu Veränderungen der räumlichen Gegebenheiten und der materiell- technischen
Ausstattung gegenüber dem Antrag.)
7.
Personal
7.1
Personalberechnung
Schätzen Sie verbal den Arbeitszeitbedarf hinsichtlich der im Antrag veranschlagten Zeiten für die
jeweiligen Aufgaben/Arbeitsbereiche ein. Was benötigt mehr oder weniger Zeit und muss in der
nächsten Arbeitszeitbedarfsermittlung entsprechend anders kalkuliert werden?
7.2
Personaleinsatz
(Stellen Sie den Personaleinsatz der durch das Jugendamt finanzierten Mitarbeiter/ Fachkräfte,
geringfügig Beschäftigte, Zivis, FSJ , Honorar, u.ä. im Maßnahmeverlauf, gemäß nachfolgender Tabelle,
dar.)
Anstellung/Funktion
Name
VzÄ // h/Woche // Laufzeit Qualifikation
fest/Maßnahmeltg.
fest/Mitarbeiterin
Honorar/Keramik
Mustermann
Musterfrau
Meier
1,0
0,8
8h/Woche //nicht Juli/Aug//09
Dipl. Soz.päd.
staatl. anerk. Erzieherin
Keramikmeister
Bitte stellen Sie auch alle zusätzlichen Personalressourcen, die Ihnen zur Verfügung standen, dar.
8.
Qualitätsentwicklung/-sicherung
(Beschreiben Sie die jeweilige Umsetzung der Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Benennen Sie
dabei Instrumente und Methoden, mit denen Sie die Wirksamkeit Ihrer Arbeit transparent und
nachvollziehbar darstellen. Beschreiben Sie, wie Sie die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
sichern (Controllinginstrumente). Stellen Sie Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.)
9.
Gesamteinschätzung
(Treffen Sie kurze zusammenfassende Aussagen zur gesamten Maßnahme, hinsichtlich der Erfolge,
Probleme und Veränderungsbedarfe. Geben Sie einen Ausblick für das Folgejahr)
Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seite 2 von 2
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Str. 26
Eingangsvermerk
04229 Leipzig
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon: 123-4357 oder 123-4372
E-Mail: ja-51-3@leipzig.de
Zwischennachweis zur Projektförderung/
institutionellen Förderung
1 Zuwendungsempfänger
Name/Bezeichnung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers
2 Maßnahme/ Projekt
Projektbezeichnung/ Zuwendungszweck
3 Angaben zur Zuwendung
Zuwendungsbescheid vom
Aktenzeichen/ Bewilligungs-Nr.
Bewilligungsbetrag in Euro
Auszahlungsbetrag in Euro
Anteilsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
4 Vorsteuerabzug
Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt?
Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in
Netto-Beträgen ausgewiesen
nein
5 Anlagen
Sachbericht (bitte gesondert anhängen)
Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme,
etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und/oder vom
Wirtschafts-/Finanzierungsplan
Zahlenmäßiger Nachweis
6 Bestätigungen
Es wird bestätigt, dass
die Allgemeinen Nebenstimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,
die baufachlichen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,
die Auszahlungen notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im
Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte.
Leipzig,
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
Zahlenmäßiger Nachweis
für den Zwischennachweis
* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
Einzahlungen
lt. Finanzierungsplan
(in Euro)
1
Eigenmittel
2
Spenden/Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
von Bund/Land/Arbeitsverwaltung*
4
Andere Einzahlungen*
5
Zuwendung der "bewilligenden
Stelle"
Einzahlungen gesamt
Auszahlungen
Inhaltliche Auszahlungen lt. Kostenplan*
Auszahlungen gesamt
lt. Abrechnung
(in Euro)
Stadt Leipzig, AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Ort:
Anlage 12
Vereinfachter Verwendungsnachweis
Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt
Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck bzw.
Maßnahmebezeichnung:
Durchführungszeitraum:
Zuwendungsbescheid vom:
Reg.-Nr.:
Höhe der Zuwendung:
Zuwendungsart:
Finanzierungsart:
Höhe der Auszahlung:
1. Sachbericht
2. Finanzierungsnachweis
2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen:
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
Eigenmittel
Eigenleistungen
Leistungen Dritter (ohne öffentliche
Förderung)
Öffentliche Förderung (ohne AfJFB)
Stadt Leipzig / AfJFB
weitere nicht geplante Einnahmen
(z.B. Gutschriften, Erstattungen von
Betriebskosten oder von
Versicherungen, Rückerstattungen
aus Umlagen, Einnahmen aus
privaten Telefongesprächen)
GESAMT
Alle Einnahmen sind im Formblatt "Einzelnachweis der Einnahmen" in zeitlicher Reihenfolge aufzuführen.
DS-03800_ Anlage 12_ Verwendungsnachweis einfach_24.03.2017.xls
28.03.2017
1
2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben:
Ausgabeposition
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
GESAMT
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
0,00
Alle Ausgaben sind im Formblatt "Einzelnachweis der Ausgaben" nach Ausgabepositionen geordnet und in zeitlicher
Reihenfolge aufzuführen.
3. IST - Ergebnis
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
Einnahmen gesamt (Punkt 2.1)
Ausgaben gesamt (Punkt 2.2)
Mehreinnahmen/ Minderausgaben
4. Bestätigung
Es wird bestätigt, dass
- die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet
wurden,
- die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die
Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
- die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde.
Ort/ Datum
Stempel
Der vereinfachte Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer
oder durch eine eigene Prüfungseinrichtung des
Zuwendungsempfängers zu bestätigen.
DS-03800_ Anlage 12_ Verwendungsnachweis einfach_24.03.2017.xls
28.03.2017
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Unterschrift
2
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck:
EINZELNACHWEIS DER EINNAHMEN
lfd.
Nr.
Nr. des
Beleges
Tag der
Zahlung
Höhe der
Einnahme
Einzahler/ Grund der Zahlung
GESAMT:
Hinweise:
Es sind die Gesamteinnahmen der geförderten Maßnahme in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen.
Bei Barzahlung ist der Tag des Eingangs, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben.
Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck:
EINZELNACHWEIS DER AUSGABEN
lfd.
Nr.
Nr. des
Beleges
Tag der
Zahlung
Zahlungsempfänger
Zahlungsgrund
Höhe der
Ausgabe
Es ist für jede Ausgabeposition eine neue Seite zu beginnen oder es sind nach jeder
Ausgabeposition Zwischensummen einzufügen !!!
GESAMT:
Hinweise:
Es sind die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme geordnet nach Ausgabepositionen entsprechend der Systematik in Punkt 2.2
des Verwendungsnachweises in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen.
Bei Barzahlung ist der Tag der Geldübergabe, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben.
Zahlungsbeweise sind beizufügen.
Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen.
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Ort:
Datum:
Anlage 13
Vereinfachter Verwendungsnachweis
Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt
Leipzig - AfJFB (Ferien- und Bildungsmaßnahmen)
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck bzw.
Maßnahmebezeichnung:
Durchführungszeitraum:
Zuwendungsbescheid vom:
Reg.-Nr.:
Höhe der Zuwendung:
Zuwendungsart:
Finanzierungsart:
Höhe der Auszahlung:
1. Sachbericht
(Der zu erbringende Sachbericht soll den Projektverlauf lückenlos dokumentieren und reflektieren.
Die gesamte geförderte Maßnahme sowie die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben und
deren Deckung sind darzulegen. Bitte als Anlage beifügen!)
2. Finanzierungsnachweis
2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen:
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
Eigenmittel
0,00
Teilnehmerbeiträge
0,00
Leistungen Dritter (ohne öffentliche
Förderung)
Öffentliche Förderung (ohne AfJFB)
0,00
0,00
0,00
Stadt Leipzig/ AfJFB
0,00
0,00
GESAMT
0,00
DS-03800_Anlasge 13 Verwendungsnachweis Ferien- u. Bildungsmaßnahme_24.03.2017.xls
28.03.2017
0,00
0,00
1
2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben:
Ausgabeposition
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
GESAMT
0,00
0,00
0,00
3. IST - Ergebnis
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
Einnahmen gesamt (Punkt 2.1)
0,00
0,00
Ausgaben gesamt (Punkt 2.2)
0,00
0,00
Mehreinnahmen/ Minderausgaben
0,00
0,00
4. Bestätigung
Es wird bestätigt, dass
- die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet
wurden,
- die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die
Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
Ort/ Datum
Stempel
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Der vereinfachte Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer
oder durch eine eigene Prüfungseinrichtung des
Zuwendungsempfängers zu bestätigen.
DS-03800_Anlasge 13 Verwendungsnachweis Ferien- u. Bildungsmaßnahme_24.03.2017.xls
28.03.2017
Unterschrift
2