Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1347176.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
11.12.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05161
Status: öffentlich
Eingereicht von
Antje Kurth
Betreff:
Schulbudget - Dienstleistungsverträge
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
31.01.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Der Geschwister-Scholl-Schule, Grundschule in Leipzig, wird wie jeder anderen Schule in
Leipzig ein Haushaltsgeld zur Verfügung gestellt. Dieses ist sehr wenig und wurde in
manchen Jahren trotz immer höherer Schülerzahlen und Kosten sogar noch gekürzt. Dazu
ist auch eine freie Wahl zum Einsatz der Mittel nicht immer gegeben, da Vorschriften
gemacht werden, zum Beispiel zur teuren Nutzung der Kommunikationsverträge der
stadteigenen Betriebe. Nun wurde auch verboten die Verträge mit einem Dienstleister
fortzuführen, der die Toilettenhandtücher wäscht und austauscht.
1. Warum darf die Schule nicht frei über ihre Haushaltsmittel entscheiden?
2. Warum durfte der Dienstleistungsvertrag mit CWS nicht weitergeführt werden, nun
müssen teurere Papierhandtücher gekauft werden, dazu entstehen deshalb nicht geringe
Abfallberge, es ist nicht umweltgerecht und die Toiletten sind deshalb unordentlich. Ein
erheblicher Mehraufwand ist zu beklagen.
3. Warum darf die Schule nicht einen günstigeren Vertrag mit einem freien Telefon /
Internetanbieter abschließen und den Vertrag mit dem städtischen Anbieter aus ihrem
knappen Haushaltsbudget bezahlen?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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