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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1347176.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
11.12.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 23:32

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05161 Status: öffentlich Eingereicht von Antje Kurth Betreff: Schulbudget - Dienstleistungsverträge Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 31.01.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Der Geschwister-Scholl-Schule, Grundschule in Leipzig, wird wie jeder anderen Schule in Leipzig ein Haushaltsgeld zur Verfügung gestellt. Dieses ist sehr wenig und wurde in manchen Jahren trotz immer höherer Schülerzahlen und Kosten sogar noch gekürzt. Dazu ist auch eine freie Wahl zum Einsatz der Mittel nicht immer gegeben, da Vorschriften gemacht werden, zum Beispiel zur teuren Nutzung der Kommunikationsverträge der stadteigenen Betriebe. Nun wurde auch verboten die Verträge mit einem Dienstleister fortzuführen, der die Toilettenhandtücher wäscht und austauscht. 1. Warum darf die Schule nicht frei über ihre Haushaltsmittel entscheiden? 2. Warum durfte der Dienstleistungsvertrag mit CWS nicht weitergeführt werden, nun müssen teurere Papierhandtücher gekauft werden, dazu entstehen deshalb nicht geringe Abfallberge, es ist nicht umweltgerecht und die Toiletten sind deshalb unordentlich. Ein erheblicher Mehraufwand ist zu beklagen. 3. Warum darf die Schule nicht einen günstigeren Vertrag mit einem freien Telefon / Internetanbieter abschließen und den Vertrag mit dem städtischen Anbieter aus ihrem knappen Haushaltsbudget bezahlen? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/1