Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1347015.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
11.12.17, 12:00
Aktualisiert
12.12.17, 08:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04839-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
"Auf dem Weg zur Inklusion" - Teilhabeplan der Stadt Leipzig 2017 bis 2024
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
12.12.2017
13.12.2017
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Teilhabeplan „Auf dem Weg zur Inklusion“ wird als Handlungsgrundlage beschlossen.
2. Der Ratsversammlung wird einmal jährlich ein Bericht zur Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen zur Kenntnis gegeben.
3. Die zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gemäß Anlage 2 (weiße, blaue und orange
Kategorien) erforderlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind im Doppelhaushalt
2017/2018 bereits veranschlagt bzw. werden ab 2019 innerhalb der Eckwerte der jeweils
budgetverantwortlichen Ämter abgebildet.
4. Für Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen, deren Auswirkungen derzeit noch nicht
darstellbar und auch nicht veranschlagt sind (siehe Anlage 2, rosa Kategorie), erfolgt die
Umsetzung in zeitlicher Abhängigkeit der Bereitstellung kommunaler Eigenmittel und
eventueller Fördermittel. Bei Erfordernis sind entsprechend den in der Hauptsatzung der
Stadt Leipzig festgelegten Wertgrenzen Einzelvorlagen zu erarbeiten.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
vgl. Anlage 2
vgl. Anlage 2
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
vgl. Anlage 2
vgl. Anlage 2
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
nein
2/6
x
ja,
Sachverhalt:
1.
Zusammenfassung
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 19.03.2008 (DS IV/3172) wurde der Auftrag zur
Erstellung eines 2. Behindertenhilfeplans erteilt.
Mit dem Teilhabeplan soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben der Stadtgesellschaft befördert und Barrieren, egal welcher Art, abgebaut werden. Dabei sollten sowohl
Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig als auch von Eigenbetrieben und Beteiligungen
der Stadt Leipzig betrachtet werden.
Der Prozess der Teilhabeplanung entwickelte beteiligungsorientiert und ressortübergreifend
konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in
der Stadt Leipzig ebenso wie Maßnahmen zur Sensibilisierung in Bezug auf die Barrieren der
Teilhabe.
Die Koordinierung des Prozesses zur Erarbeitung des Teilhabeplans lag beim Sozialamt. Eine
Steuerungsgruppe unter Leitung des Sozialamtes begleitete den Prozess. In vier Arbeitsgruppen wurden die wesentlichen Handlungsfelder des Teilhabeplans bearbeitet: Wohnen und
Mobilität, Bildung, Arbeit und Beschäftigung sowie Kultur, Freizeit und Sport. Themenbezogen
wurden Vertreter/-innen der Behindertenarbeit, des Behindertenbeirates, der relevanten
Fachausschüsse, des überörtlichen Sozialhilfeträgers, der Arbeitsagentur und der Bildungsagentur hinzugezogen.
Leipziger/-innen mit und ohne Behinderung wurden im Rahmen verschiedener Veranstaltungen
an der Erarbeitung des Teilhabeplans aktiv beteiligt. Dazu zählten das Teilhabe-Forum "Ich
gehör' dazu." als stadtweite Dialogveranstaltung und mehrere themenbezogene Workshops.
Vorschläge und Anregungen für Maßnahmen flossen in die Erarbeitung des Teilhabeplans ein.
Im Teilhabeplan werden sieben größere Handlungsfelder beschrieben: Wohnen, Bildung, Arbeit
und Beschäftigung, Freizeit, Sport, Kultur sowie Öffentlicher Raum und Mobilität. Des Weiteren
werden fünf Querschnittsthemen dargestellt: Bewusstseinsbildung, Kommunikation, Mitwirkung
und Freiwilliges Engagement, Soziale Dienste sowie Gesundheitliche Aufklärung und Beratung.
Der Teilhabeplan leitet mit Verweis auf ausgewählte Artikel der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderung Ziele auf der Grundlage vorliegender Zielsysteme (z. B.
Fachplanungen) her, beschreibt wesentliche Rechtsgrundlagen des kommunalen Handlungsauftrages, stellt den bisherigen Entwicklung dar, beschreibt relevante bereits bestehende
Maßnahmen und Angebote sowohl bei der Stadt Leipzig als auch bei Dritten, leitet den
Handlungsbedarf ab und beschreibt weiterführende Maßnahmen.
2.
Auftragslage
Im Jahr 2006 wurde der "1. Behindertenhilfeplan Leipzig 2005" vorgelegt. Mit Beschluss der
Ratsversammlung vom 19.03.2008 (DS IV/3172) wurde der Auftrag zur Erstellung eines 2.
Behindertenhilfeplans erteilt. Die Vorlage "Sachstandsbericht zur Entwicklung der Behindertenhilfe Leipzig 2013" (DS-00158/14), die am 17.09.2014 der Ratsversammlung vorgelegt
wurde, lieferte eine Fortschreibung des Berichtsteils des Behindertenhilfeplans. Des Weiteren
informierte sie darüber, dass der 2. Behindertenhilfeplan als Teilhabeplan im Rahmen eines
Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung von Politik, Menschen mit Behinderung, Vereinen
sowie weiteren Akteuren erstellt werden soll. Mit der Vorlage "Konzeption: beteiligungsorientierter Prozess der Teilhabeplanung "Auf dem Weg zur Inklusion - Teilhabeplan der Stadt
Leipzig 2015" (DS-00593/14) wurde von der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am
11.11.2014 das Verfahren zur Erarbeitung des Teilhabeplans bestätigt und dem Behindertenbeirat sowie den Fachausschüssen Kultur; Sport; Umwelt und Ordnung; Jugend, Soziales,
3/6
Gesundheit und Schule; Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft und Arbeit zur Kenntnis
gegeben.
Mit dem Plan "Auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit Behinderung - Teilhabeplan der
Stadt Leipzig 2017 bis 2024" sollen für Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig, ihrer
Eigenbetriebe und Beteiligungen konkrete Maßnahmen in den Themenfeldern Wohnen,
Mobilität, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Kultur, Freizeit sowie Sport erstellt werden. Mit
dem Teilhabeplan soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben der Stadtgesellschaft befördert und Barrieren, egal welcher Art, abgebaut werden. Der Prozess der Teilhabeplanung soll beteiligungsorientiert und ressortübergreifend konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in der Stadt Leipzig ebenso wie
Maßnahmen zur Sensibilisierung in Bezug auf die Barrieren der Teilhabe erarbeiten. Menschen
mit Behinderung sowie Akteure der Behindertenarbeit sollen unmittelbar beteiligt werden.
3.
Prozess zur Erarbeitung des Teilhabeplans
3.1
Organisation und Koordination
Die Koordinierung des Prozesses zur Erarbeitung des Teilhabeplans lag beim Sozialamt.
Eine Steuerungsgruppe unter Leitung des Sozialamtes begleitete den Prozess, formulierte
Zielstellungen, diskutierte den Zwischenstand von Ergebnissen und brachte kontinuierlich die
Erkenntnisse parallel laufender Prozesse in der Stadt Leipzig ein. Der Steuerungsgruppe
gehörten an: Amtsleitung Sozialamt, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Fachreferentin
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, sowie Vertreter/-innen des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung, des Stadtplanungsamtes, des Referates für Beschäftigungspolitik,
des Amtes für Sport und des Kulturamtes als Fachverantwortliche der vier Arbeitsgruppen.
In vier Arbeitsgruppen wurden die wesentlichen Handlungsfelder des Teilhabeplans bearbeitet:
Wohnen und Mobilität
Bildung
Arbeit und Beschäftigung
Kultur, Freizeit und Sport
Die Aufgaben der Arbeitsgruppen bestand darin, ausgehend von den im "Sachstandsbericht zur
Entwicklung der Behindertenhilfe in Leipzig" benannten Handlungserfordernissen den aktuellen
Stand der jeweiligen Themen zu erfassen, Handlungsbedarf abzuleiten und Maßnahmen zu
entwickeln. Ergebnisse des ersten Teilhabeforums (siehe folgend) sollten bei der Entwicklung
von Maßnahmen umfassend berücksichtigt werden. Themenbezogen wurden Vertreter/-innen
der Behindertenarbeit, des Behindertenbeirates, der relevanten Fachausschüsse, des
überörtlichen Sozialhilfeträgers, der Arbeitsagentur und der Bildungsagentur hinzugezogen.
3.2
Beteiligung und Information
Dem zentralen Grundsatz der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
"Nicht ohne uns über uns" folgend, wurden Leipziger/-innen mit und ohne Behinderung im
Rahmen verschiedener Veranstaltungen an der Erarbeitung des Teilhabeplans aktiv beteiligt.
Dazu zählten das Teilhabe-Forum "Ich gehör' dazu." als stadtweite Dialogveranstaltung und
mehrere themenbezogene Workshops. Vorschläge und Anregungen für Maßnahmen flossen in
die Erarbeitung des Teilhabeplans ein.
Zum Teilhabe-Forum "Ich gehör' dazu." am 5. März 2015 diskutierten rund 140 Teilnehmer/innen gemeinsam, wie die Stadt Leipzig gestaltet sein muss, damit Teilhabe für alle möglich ist.
Insgesamt 190 Vorschläge und Ideen wurden erarbeitet. Mit dem Teilhabe-Forum wurden neue
Beteiligungsansätze ausprobiert und dabei Kommunikationsmittel wie Leichte Sprache,
Visualisierung und Gebärdensprachdolmetscher/-innen eingesetzt. Ziel war es, möglichst viele
4/6
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, Angehörige sowie Akteure der
Behindertenarbeit und Interessierte zu beteiligen.
In der Anlage 1 ist dargestellt, wie die 190 Vorschläge und Ideen aus dem 1. Teilhabeforum im
Einzelnen im Teilhabeprozess berücksichtigt wurden. Alle Anregungen wurden in den oben
genannten vier Arbeitsgruppen beraten und an die zuständigen Fachämter übergeben. 56
Vorschläge konnten in weiterführenden Maßnahmen des Teilhabeplans berücksichtigt werden.
Zu weiteren 9 Hinweisen wurde der Handlungsbedarf ohne weiterführende Maßnahme
aufgenommen. Zu einigen Vorschlägen wird im Teilhabeplan der Sachverhalt dargestellt und
manche Ideen werden bereits durch bestehende Maßnahmen umgesetzt.
Verschiedene öffentliche Workshops boten die Möglichkeit, sich aktiv in den Arbeitsprozess der
Teilhabeplanung einzubringen. Ausgangspunkt der Diskussion in den Workshops bildeten
jeweils die Themen "Inklusion" und "Teilhabe" sowie die Artikel der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderung. Folgende themenbezogene Workshops fanden statt:
"Herausforderung inklusive Bildung"
"Freizeit inklusiv gestalten - wie geht's?"
"Leben im Quartier - anders als gewohnt."
"Arbeitswelten barrierefreier gestalten"
"Ich gehör' dazu." mit Beschäftigten des Berufsbildungsbereichs der Werkstatt der
Diakonie am Thonberg
mit Psychiatrieerfahrenen in Zusammenarbeit mit dem Psychiatriekoordinator der Stadt
Leipzig und Durchblick e.V.
Darüber hinaus wurden fortlaufend verschiedene Gremien und Netzwerke (z. B. Behindertenbeirat, AK Frühförderstellen) durch das Sozialamt über den Prozess zur Erarbeitung des
Teilhabeplans informiert und Anregungen aufgenommen.
3.3
Mitwirkung in weiteren inklusiv orientierten Prozessen der Stadt Leipzig
Teilhabe und Inklusion erfordern ressortübergreifendes Denken und Herangehen. Bei der
Erarbeitung des Teilhabeplans wurden von Beginn sowohl weitere inklusiv ausgerichtete
Prozesse der Stadt Leipzig berücksichtigt als auch Anregungen für die inklusive
Weiterentwicklung von Planungen und Projekten gegeben. So flossen Ideen und Maßnahmen
schon im Erarbeitungsprozess des Teilhabeplans in andere Konzepte ein. Dies umfasste
Anregungen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030, zu gebietsbezogenen
integrierten Handlungskonzepte in den Fördergebieten Leipziger Osten und Westen (z. B.
Schönefeld Inklusiv) oder zum Schulentwicklungsplan 2016. Darüber hinaus wurden Impulse für
die Bildungskonferenzen 2015 und 2016 zum Thema "Inklusive Bildung" sowie der
Bildungspolitischen Stunde im Stadtrat 2015 eingebracht.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen bestehender Maßnahmen des Teilhabeplans werden nicht
ausgewiesen.
Die finanziellen Auswirkungen von weiterführenden Maßnahmen für die Jahre 2017 bis 2024
werden ausführlich in Anlage 2 dargestellt. Dabei wird unterschieden nach sechs verschiedenen
Kategorien von Maßnahmen:
Maßnahmen, die nur zur Kenntnis genommen werden, da ein Beschluss der
Ratsversammlung bereits vorliegt. Für diese Maßnahmen werden keine finanziellen
Auswirkungen dargestellt.
Maßnahmen, die grundsätzlich keine finanziellen Auswirkungen haben.
5/6
Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung, die über das bereitgestellte Budget für den
Teilhabeplan finanziert werden sollen.
Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung, die über die im Rahmen der Haushaltsplanung
2017/2018 bereitgestellten Budgets der Ämter gedeckt werden.
Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung, für welche die Auswirkungen derzeit noch nicht
darstellbar sind (z. B. Baumaßnahmen) und für welche im Rahmen der Umsetzung
jeweils eine eigene Beschlussgrundlage geschaffen werden muss.
Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung, die aber ohne direkte Relevanz für den
städtischen Haushalt sind (z. B. Maßnahmen bei städtischen Beteiligungen).
Die finanziellen Aufwendungen ab 2019 sollen von den Ämtern und Referaten, welche die
Federführung für die Maßnahmen haben, im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt
werden.
5.
Umsetzung des Teilhabeplans
Bestehende Maßnahmen in Verantwortung der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und
Beteiligungen sollen, sofern sie nicht explizit befristet sind, mit dem Teilhabeplan fortgeführt
werden.
Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Querschnittsthema, welches
viele Lebensbereiche betrifft. Im Teilhabeplan werden die Ziele und Maßnahmen der Stadt
Leipzig programmatisch und in zusammengefasster Form dargestellt. Diese Ziele und
Maßnahmen des Teilhabeplans bauen auf den Fachkonzepten der Stadt Leipzig auf: dem
Schulentwicklungsplan, dem Nahverkehrsplan u.a. Die Verantwortung für die Fortführung der
bestehenden Maßnahmen und die Umsetzung der weiterführenden Maßnahmen des
Teilhabeplans sowie die inhaltliche Weiterentwicklung des Querschnittsthemas Inklusion liegt
bei den jeweils zuständigen Fachbereichen und muss in den entsprechenden Fachkonzepten
erfolgen. Dazu gehören auch Themen, die im Teilhabeplan nicht angesprochen werden.
Im vorliegenden Teilhabeplan wurde aufgrund der in Kapitel 2 beschriebenen
Schwerpunktsetzung auf einzelne Handlungsfelder und aus Ressourcengründen der Beitrag
von Eigenbetrieben und Beteiligungen der Stadt Leipzig zur inklusiven Gestaltung der Stadt nur
in Teilen und nicht systematisch betrachtet.
Zur Umsetzung der Maßnahmen des Teilhabeplans erfolgt mindestens einmal im Jahr eine
Abstimmung zwischen allen beteiligten Ämtern und Referaten. Die Koordination hierfür liegt
beim Sozialamt.
Die von der Verwaltung geplanten Mittel für den Teilhabeplan in Höhe von 100.000 € wurden mit Beschluss zum Haushaltsantrag
VI-HP-04323 „Mehr Mittel für den Teilhabeplan der Stadt Leipzig“ um 100.000 € auf insgesamt 200.000 € erhöht.
Anlagen:
Anlage 1 - Überblick zur Umsetzung von Vorschlägen und Ideen aus dem 1. Teilhabeforum vom 5. März 2015
Anlage 2 - Überblick zu allen weiterführenden Maßnahmen des Teilhabeplans
Anlage 3 - Barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Gebäuden in der Stadt Leipzig
Anlage 4 - Umgesetzte Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Lieblingsplätze“
Anlage 5 - Überblick zu den Zuständigkeiten des überörtlichen und örtlichen Sozialhilfeträgers in Sachsen
(Sozialhilfe) sowie Hilfen nach § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Anlage 6 - Daten zur Schwerbehinderung in Leipzig
Anlage 7 - Mitglieder der Arbeitsgruppen im Prozess der Teilhabeplanung zum 16.03.2015
6/6
„Auf dem Weg zur Inklusion“
Teilhabeplan der Stadt Leipzig 2017-2024
Entwurf vom 08.12.2017
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialamt
Impressum
Herausgeber:
Stadt Leipzig
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialamt
V.i.S.d.P.
Martina Kador-Probst
Redaktion:
Jenny Richter, Nicole Brodowski, Annegret Saal
Layout:
Stadt Leipzig, Nicole Brodowski
Kartengestaltung:
Stadt Leipzig; Stadtplanungsamt
Druck:
Stadt Leipzig, Zentrale Vervielfältigung
Redaktionsschluss:
08.12.2017
Inhalt
Vorwort
............................................................................................................................................................... 5
1.
Kommunale Leitlinien „Auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit Behinderung“ ................. 5
2.
Einleitung............................................................................................................................................... 8
2.1
Aufbau des Teilhabeplans....................................................................................................................... 8
2.2
Ziele, Handlungsbedarf und Maßnahmen ............................................................................................... 8
2.3
Rechtliche Grundlagen / Rahmenbedingungen ...................................................................................... 9
2.3.1
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ...................................................... 9
2.3.2
Bundes- und landesrechtliche Grundlagen ........................................................................................... 10
2.3.3
Kommunale Handlungsgrundlagen ....................................................................................................... 11
2.4
Begriffsbestimmungen .......................................................................................................................... 12
2.4.1
Behinderung.......................................................................................................................................... 12
2.4.2
Inklusion, Integration und Teilhabe ....................................................................................................... 13
2.5
Umsetzung des Teilhabeplans .............................................................................................................. 14
3.
Wohnen ................................................................................................................................................ 15
3.1
Ziele ...................................................................................................................................................... 15
3.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag ........................................................................ 16
3.3
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 16
3.4
Umsetzungsziel: Barrierefreier Wohnraum ........................................................................................... 17
3.4.1
Bestehende Maßnahmen ...................................................................................................................... 18
3.4.2
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 19
3.4.3
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 19
3.5
Umsetzungsziel: Ambulant betreutes Wohnen ..................................................................................... 20
3.5.1
Bestehende Maßnahmen ...................................................................................................................... 20
3.5.2
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 20
3.5.3
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 21
3.6
Umsetzungsziel: Wohnberatung ........................................................................................................... 21
3.6.1
Bestehende Maßnahmen ...................................................................................................................... 21
3.6.2
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 22
3.6.3
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 22
4.
Bildung................................................................................................................................................. 24
4.1
Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung ................................................................................. 26
4.1.1
Ziele ...................................................................................................................................................... 26
4.1.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag ........................................................................ 26
4.1.3
Umsetzungsziel: Kindertagesstätten und Kindertagespflege ................................................................ 27
4.1.3.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 27
4.1.3.2
Bestehende Maßnahmen ...................................................................................................................... 28
4.1.3.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 29
4.1.3.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 30
4.1.4
Umsetzungsziel: Früherkennung und Frühförderung ............................................................................ 30
4.1.4.1
Bisherige Entwicklung und bestehende Maßnahmen ........................................................................... 31
4.1.4.2
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 31
4.1.4.3
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 32
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
1
4.2
Schulische Bildung................................................................................................................................ 32
4.2.1
Ziele ...................................................................................................................................................... 32
4.2.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag ........................................................................ 32
4.2.3
Umsetzungsziel: Integrativer Schulunterricht ........................................................................................ 33
4.2.3.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 34
4.2.3.2
Bestehende Maßnahmen...................................................................................................................... 36
4.2.3.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 38
4.2.3.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 38
4.2.4
Umsetzungsziel: Barrierefreie Schulen ................................................................................................. 39
4.2.4.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 39
4.2.4.2
Bestehende Maßnahmen...................................................................................................................... 40
4.2.4.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 41
4.2.4.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 41
4.2.5
Umsetzungsziel: Ergänzende Angebote zur Gestaltung des schulischen Alltags ................................. 42
4.2.5.1
Bisherige Entwicklung und bestehende Maßnahmen ........................................................................... 42
4.2.5.2
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 44
4.2.5.3
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 44
4.2.6
Umsetzungsziel: Feststellungsverfahren und individuelle Unterstützung.............................................. 45
4.2.6.1
Bisherige Entwicklung und bestehende Maßnahmen ........................................................................... 45
4.2.6.2
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 47
4.2.6.3
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 47
5.
Arbeit und Beschäftigung .................................................................................................................. 48
5.1
Ziele ...................................................................................................................................................... 48
5.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag ........................................................................ 49
5.3
Umsetzungsziel: berufliche Orientierung und Ausbildung ..................................................................... 50
5.3.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 50
5.3.2
Bestehende Maßnahmen...................................................................................................................... 53
5.3.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 55
5.3.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 55
5.4
Umsetzungsziel: Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration ................................................ 56
5.4.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 56
5.4.2
Bestehende Maßnahmen...................................................................................................................... 58
5.4.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 62
5.4.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 63
6.
Freizeit, Sport und Kultur ................................................................................................................... 65
6.1
Ziele ...................................................................................................................................................... 66
6.2
Freizeit .................................................................................................................................................. 67
6.2.1
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag ........................................................................ 68
6.2.2
Umsetzungsziel: Zugänglichkeit und Teilhabe bei offenen Angeboten ................................................. 68
6.2.2.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 69
6.2.2.2
Bestehende Maßnahmen...................................................................................................................... 70
6.2.2.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 71
6.2.2.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 72
6.2.3
Umsetzungsziel: Zugänglichkeit und Teilhabe bei Freiräumen ............................................................. 73
6.2.3.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 73
2
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
6.2.3.2
Bestehende Maßnahmen ...................................................................................................................... 74
6.2.3.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 75
6.2.3.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 76
6.3
Sport ..................................................................................................................................................... 76
6.3.1
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag ........................................................................ 76
6.3.2
Umsetzungsziel: Zugängliche Sportstätten ........................................................................................... 77
6.3.2.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 77
6.3.2.2
Bestehende Maßnahmen ...................................................................................................................... 78
6.3.2.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 78
6.3.2.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 79
6.3.3
Umsetzungsziel: Teilhabe an Sportangeboten...................................................................................... 80
6.3.3.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 80
6.3.3.2
Bestehende Maßnahmen ...................................................................................................................... 81
6.3.3.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 81
6.3.3.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 82
6.4
Kultur..................................................................................................................................................... 82
6.4.1
Ziele ...................................................................................................................................................... 82
6.4.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag ........................................................................ 83
6.4.3
Umsetzungsziel: Zugänglichkeit und kulturelle Teilhabe bei Kultureinrichtungen
und außerschulischen Bildungseinrichtungen ....................................................................................... 84
6.4.3.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 84
6.4.3.2
Bestehende Maßnahmen ...................................................................................................................... 87
6.4.3.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 91
6.4.3.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 92
6.4.4
Umsetzungsziel: Zugänglichkeit und kulturelle Teilhabe bei der Sozio- und Stadtteilkultur .................. 95
6.4.4.1
Bisherige Entwicklung ........................................................................................................................... 96
6.4.4.2
Bestehende Maßnahmen ...................................................................................................................... 96
6.4.4.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................... 98
6.4.4.4
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................................ 99
7.
Öffentlicher Raum und Mobilität ...................................................................................................... 100
7.1
Ziele .................................................................................................................................................... 100
7.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag ...................................................................... 101
7.3
Umsetzungsziel: öffentlich zugängliche Gebäude............................................................................... 103
7.3.1
Bisherige Entwicklungen ..................................................................................................................... 103
7.3.2
Bestehende Maßnahmen .................................................................................................................... 104
7.3.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................. 106
7.3.4
Weiterführende Maßnahmen .............................................................................................................. 106
7.4
Umsetzungsziel: öffentlicher Raum und Verkehr ................................................................................ 107
7.4.1
Bisherige Entwicklungen ..................................................................................................................... 107
7.4.2
Bestehende Maßnahmen .................................................................................................................... 110
7.4.3
Handlungsbedarf................................................................................................................................. 113
7.4.4
Weiterführende Maßnahmen .............................................................................................................. 114
8.
Bewusstseinsbildung ....................................................................................................................... 116
8.1
Ziele .................................................................................................................................................... 116
8.2
Bisherige Entwicklung ......................................................................................................................... 117
8.3
Bestehende Maßnahmen .................................................................................................................... 117
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
3
8.4
Handlungsbedarf................................................................................................................................. 118
8.5
Weiterführende Maßnahmen .............................................................................................................. 119
9.
Kommunikation ................................................................................................................................. 120
9.1
Begriffsbestimmung ............................................................................................................................ 120
9.2
Ziele .................................................................................................................................................... 120
9.3
Rechtsgrundlagen, kommunaler Handlungsauftrag und bisherige Entwicklung ................................. 121
9.4
Bestehende Maßnahmen.................................................................................................................... 121
9.5
Handlungsbedarf................................................................................................................................. 123
9.6
Weiterführende Maßnahmen .............................................................................................................. 124
10.
Mitwirkung und Freiwilliges Engagement ...................................................................................... 126
10.1
Begriffsbestimmung ............................................................................................................................ 126
10.2
Ziele .................................................................................................................................................... 127
10.3
Rechtsgrundlagen, kommunaler Handlungsauftrag und bisherige Entwicklung ................................. 128
10.4
Bestehende Maßnahmen.................................................................................................................... 128
10.4.1
Mitwirkung ........................................................................................................................................... 128
10.4.2
Freiwilliges Engagement ..................................................................................................................... 130
10.5
Handlungsbedarf................................................................................................................................. 131
10.6
Weiterführende Maßnahmen .............................................................................................................. 131
11.
Soziale Dienste.................................................................................................................................. 132
11.1
Begriffsbestimmung ............................................................................................................................ 132
11.2
Ziele .................................................................................................................................................... 132
11.3
Rechtsgrundlagen, kommunaler Handlungsauftrag, bestehende Maßnahmen .................................. 133
11.4
Handlungsbedarf................................................................................................................................. 135
11.5
Weiterführende Maßnahmen .............................................................................................................. 136
12.
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung .................................................................................... 137
12.1
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag ...................................................................... 137
12.2
Ziele .................................................................................................................................................... 137
12.3
Bestehende Maßnahmen.................................................................................................................... 138
12.4
Handlungsbedarf................................................................................................................................. 138
Anlagen
4
........................................................................................................................................................... 139
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
mit diesem Teilhabeplan begibt sich die Stadt Leipzig auf den Weg zur Inklusion von Menschen
mit Behinderung.
Unsere Vision ist dabei eine Gesellschaft, die Menschen in ihrer Vielfalt anerkennt und wertschätzt. Neben baulichen Lösungen und durchdachten Konzepten braucht es dazu vor allem
eine Kultur der Offenheit und des Umgangs miteinander. Inklusion lässt sich nicht verordnen. Ihr
Gelingen hängt ganz wesentlich von unseren Einstellungen, unseren Erfahrungen und unseren
Überzeugungen ab.
Den gesetzlichen Rahmen bildet die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Nach ihr richten wir künftig alle Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit
Behinderungen auf individuelle Autonomie und Teilhabe aus. Menschen mit Behinderung sind
gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Der Fokus auf eine selbstbestimmte Lebensführung gibt
ihnen das Recht – aber nicht die Pflicht – dazu.
Die Vorhaben dieses Planes richten sich an die Stadtgesellschaft, an die Politik und natürlich
auch an die verschiedenen Bereiche der Stadtverwaltung. Sie werden unsere Stadt verbessern,
angefangen von der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes über inklusive Bildungsangebote in Kitas bin hin zur Zugänglichkeit von Freizeitangeboten.
Mein Dank gilt allen Beteiligten für Ihr Engagement bei der Erarbeitung des Teilhabeplans. Ich
freue mich auf weitere Impulse und Anregungen auf dem Weg zu einer inklusiven Stadtgesellschaft.
Ihr
Burkhard Jung
Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
5
1.
Kommunale Leitlinien „Auf dem Weg zur Inklusion von Menschen
mit Behinderung“
Am 1. Juli 1993 hat der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker in Bonn bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte1 treffende Worte auf die Fragen gefunden „Wie bekennen wir uns zu Menschen mit Behinderungen?
Wie leben wir zusammen?“. Am häufigsten zitiert wurde seither der Satz: „Es ist normal, verschieden zu sein.“ Die Rede ist ein inspirierendes Plädoyer für Mitmenschlichkeit und jedem
zum Lesen zu empfehlen, wie die folgenden weiteren Zitate daraus verdeutlichen:
•
„Es gibt keine Norm für das Menschsein.“
•
„Dass Behinderung nur als Verschiedenheit aufgefasst wird, das ist ein Ziel, um
das es uns gehen muss.“
•
„Maßstäbe für Behinderung sind zufällig und fragwürdig.“
•
„Behinderung ist eine schwere Last, die sich erleichtern lässt, wenn es uns gelingt zu lernen, wie wir uns auf Verschiedenheit einstellen können.“
•
„Humanes Zusammenleben, Integration, braucht zuerst und vor allem Raum in
den Köpfen und Herzen der Menschen.“
•
„Behindertengerecht ist menschengerecht.“
Die Aussagen bieten einen guten Einstieg in eine Diskussion um kommunale Leitlinien zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Sie schärfen das Bewusstsein für Inklusion.
Die Stadt Leipzig hat 1996 ein „Langfristiges Konzept zur Integration und Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung in Leipzig“ (RB-702/96) verabschiedet. Darin enthalten sind erstmalig Leitlinien der Politik für Menschen mit Behinderung:
•
Selbstbestimmung,
•
Normalisierung der Lebensverhältnisse,
•
Integration,
•
Wahlmöglichkeit und Entscheidungsfreiheit,
•
Bedarfsdeckung und
•
Wohnortnähe.
Mit dem 2005 verabschiedeten „Konzept zur Integration von Menschen mit Behinderungen in
Leipzig“ 2 wurden diese Leitlinien fortgeschrieben. Seit 2005 galten folgende Ansätze der
Leipziger Politik für Menschen mit Behinderung:
•
Stärkung der Selbsthilfepotentiale,
•
Erhalt bedarfsgerechter Angebotsvielfalt,
•
Sicherung und weiterer Ausbau ambulanter Angebote,
•
Festigung der integrativen Angebote und
•
Stetige barrierefreie Stadtentwicklung.
Mit dem vorliegenden Teilhabeplan erfahren die Leitlinien von 1996 und 2005 eine weitere Aktualisierung und Fortschreibung. Aus den Zielen der einzelnen Handlungsfelder des Teilhabeplans lassen sich Leitlinien für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Stadt Leipzig
ableiten. Diese orientieren sich wie die Ziele selbst an ausgewählten Artikeln der UN-
1
Vgl. Internetseite http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Richard-vonWeizsaecker/Reden/1993/07/19930701_Rede.html
2
Vgl. Stadt Leipzig, Sozialamt: „Konzept zur Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ (1. Behindertenhilfeplan Leipzig 2005).
6
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von 2006, den Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und den Zielen einzelner Fachplanungen.
Eine inklusiv gestaltete Gesellschaft ist das zentrale Ziel der UN-Konvention und bedeutet die
selbstverständliche und chancengleiche Teilhabe an der Gesellschaft von Beginn an. Der Inklusionsbegriff ist universal und nicht nur auf „Behinderung“ bezogen. Die Verabschiedung der UNKonvention und deren Unterzeichnung durch die Bundesrepublik Deutschland haben wichtige
Impulse in Bezug auf die Umsetzung von Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gesetzt und zur weiteren Entwicklung inklusiver Strukturen geführt. Neue Begriffe und
Konzepte gewannen an Bedeutung: Anerkennung von Vielfalt, Selbstbestimmung, Teilhabe,
Ressourcenorientierung und Empowerment.
Mit den folgenden Leitlinien „Auf der Weg zur Inklusion für Menschen mit Behinderung“ sollen
die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Stadt Leipzig bis 2024 weiterentwickelt werden.
Die Stadt Leipzig fördert im Rahmen ihrer Verantwortung und Möglichkeiten …
•
das Bewusstsein aller Leipziger/-innen für die Bedürfnisse und Belange von
Menschen mit Behinderung.
•
den barrierefreien Zugang zu Information und Kommunikationsmöglichkeiten.
•
den gleichberechtigten Zugang
zu gemeinsamer Bildung in allen Bildungsphasen, berücksichtigt angemessen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung an Bildung und ermöglicht innerhalb des Bildungssystems individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche Bildung.
zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
zu Orten sozialen Lebens, der Freizeitgestaltung und einem zweiten
Milieu der Tagesstrukturierung,
zu gesellschaftlicher und politischer Teilhabe,
zum öffentlichen Raum, zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und
zum Verkehr.
zu Angeboten gesundheitlicher Aufklärung, Beratung und Versorgung,
•
die gleichberechtigte Möglichkeit von Menschen mit Behinderung zu wählen
und zu entscheiden, wo und wie sie wohnen möchten.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
7
2.
Einleitung
2.1
Aufbau des Teilhabeplans
Der Teilhabeplan der Stadt Leipzig ist in 12 Kapitel unterteilt:
2.2
•
In Kapitel 1 werden die Leipziger Leitlinien „Auf dem Weg zur Inklusion von
Menschen mit Behinderung“ vorgestellt, die aus den Zielen der einzelnen Handlungsfelder und Querschnittsthemen des Teilhabeplans entwickelt wurden.
•
In Kapitel 2 werden wesentliche Rahmenbedingen beschrieben: die Auftragslage zur Erstellung des Teilhabeplans, Begriffe, gesetzliche Grundlagen und
kommunale Handlungsgrundlagen, der geplante Prozess zur Umsetzung des
Teilhabeplans sowie die Systematik der folgenden Kapitel 3 bis 12 vorgestellt.
•
In den Kapiteln 3 bis 12 werden unterteilt nach insgesamt sieben Handlungsfeldern und fünf Querschnittsthemen Ziele, Handlungsbedarf und Maßnahmen des
Teilhabeplans ausgeführt.
•
Anlagen liefern weitergehende Informationen zu den einzelnen Kapiteln.
Ziele, Handlungsbedarf und Maßnahmen
In den Kapiteln 3 bis 12 werden Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig und ausgewählter Eigenbetriebe und Beteiligungen für Menschen mit Behinderung vorgestellt und Maßnahmen
zur inklusiven Weiterentwicklung von Angeboten hergeleitet.
Im Kapitel werden zu Beginn sieben größere Handlungsfelder beschrieben, die sich an den Arbeitsgruppen des Teilhabeprozesses orientieren:
•
Wohnen,
•
Bildung,
•
Arbeit und Beschäftigung,
•
Freizeit,
•
Sport,
•
Kultur sowie
•
Öffentlicher Raum und Mobilität.
Folgend werden fünf Querschnittsthemen dargestellt, die im Rahmen des Teilhabeprozesses
besondere Bedeutung erfahren haben:
•
Bewusstseinsbildung,
•
Kommunikation,
•
Mitwirkung und Freiwilliges Engagement,
•
Soziale Dienste sowie
•
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung.
Die einzelnen Teilkapitel weisen eine weitgehend einheitliche Struktur auf. Diese umfasst wo
möglich und sinnvoll folgende Gliederungspunkte:
8
•
einen Verweis auf den relevanten Artikel der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderung,
•
die Herleitung von Zielen auf der Grundlage vorliegender Zielsysteme (z. B.
Fachplanungen),
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
•
eine Beschreibung der wesentlichen Rechtsgrundlagen und des kommunalen
Handlungsauftrages,
•
die Darstellung der bisherigen Entwicklung anhand von statistischen Daten,
•
eine Beschreibung relevanter bereits bestehender Maßnahmen und Angebote
sowohl bei der Stadt Leipzig als auch bei Dritten,
•
eine Herleitung des bestehenden Handlungsbedarfs mit Blick auf Ziele und bestehende Maßnahmen,
•
weiterführende Maßnahmen des Teilhabeplans.
Weiterführende Maßnahmen werden im jeweiligen Kapitel nach folgendem Muster dargestellt.
Beispiel:
lfd.
Nr.
1
Kurztitel
regelmäßige Bestands- und Bedarfserhebung zu
barrierefreiem
Wohnraum
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
In Auswertung der sächsischen Bestands- und
Bedarfserhebung zu barrierefreiem Wohnraum,
wird ein Konzept erarbeitet, wie eine regelmäßige Bestands- und Bedarfserhebung zu barrierefreiem Wohnraum in Leipzig erfolgen kann.
F: Sozialamt; M:
Stadtplanungsamt,
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
Umsetzung
2018
Finanzielle
Auswirkung
nein
Dabei werden Maßnahmen aus Fachplanungen, die bereits mit anderen Drucksachen von der
Ratsversammlung zur Kenntnis genommen oder beschlossen wurden, in kursiver Schreibweise
dargestellt und die jeweilige Beschlussnummer wird vorangestellt. Diese bereits bestätigten
Maßnahmen werden im Teilhabeplan mit aufgeführt, um ihre Umsetzung im Rahmen des Teilhabeprozesses mit dokumentieren zu können. Finanzielle Auswirkungen dieser Maßnahmen
werden jedoch nicht benannt.
Die Terminsetzungen in der Spalte „Umsetzung“ sind wie folgt zu verstehen: Die Nennung einer
Jahreszahl „20xx“ bedeutet, dass bis Ende dieses Jahres die Maßnahme umgesetzt sein soll.
Wird ein genauer Zeitraum benannt, dann soll die Maßnahme innerhalb dieses Zeitraumes umgesetzt werden. Die Formulierung „ab Jahr 20xx“ meint, dass ab dem benannten Jahr mit der
Umsetzung begonnen wird. Mit der Schreibweise „20xx fortlaufend“ wird darauf hingewiesen,
dass im genannten Jahr die Umsetzung erstmalig erfolgt und danach weitergeführt wird, wobei
damit über den Turnus der Wiederholung keine Aussage getroffen ist.
Die finanziellen Auswirkungen von weiterführenden Maßnahmen für die Jahre 2017 bis 2024
werden ausführlich in Anlage 2 dargestellt. Maßnahmen, die 2017 beginnen, werden als weiterführende Maßnahmen aufgeführt.
2.3
Rechtliche Grundlagen / Rahmenbedingungen
2.3.1
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat 2008 in Kraft. 167 Staaten und
die Staaten der Europäischen Union sind diesem völkerrechtlichen Vertrag beigetreten. Der Vertrag enthält insgesamt 50 Artikel, die die allgemeinen Menschenrechte in Bezug auf Menschen
mit Behinderung konkretisieren.
2009 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention.
Auf Bundesebene und in den Bundesländern wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche
Aktionspläne und Berichte erstellt, die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention beinhalStadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
9
ten bzw. die Lebenslage der Menschen mit Behinderung beschreiben. Von der Bundesregierung wurden zwei Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Konvention vorgelegt: 2011
und 2016. Im zweiten Nationalen Aktionsplan (NAP 2.0) sind 175 auf Inklusion gerichtete Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern enthalten.3 Der „Zweite Teilhabebericht über die Lebenslagen
von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland“ wurde von der Bundesregierung im Dezember 2016 vorgelegt. Die Sächsische Staatsregierung hat im November 2016 den „Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“
beschlossen.
Der Teilhabeplan der Stadt Leipzig „Auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit Behinderung“
geht auf eine Auswahl von insgesamt acht Artikeln der UN-Konvention ein:
2.3.2
•
Artikel 8
Bewusstseinsbildung
•
Artikel 9
Zugänglichkeit
•
Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die
Gemeinschaft
•
Artikel 24
Bildung
•
Artikel 25
Gesundheit
•
Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung
•
Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
•
Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport
Bundes- und landesrechtliche Grundlagen
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Gleichbehandlung von Menschen mit oder ohne Behinderung als Grundrecht im Artikel 3 verankert: die rechtliche Gleichheit eines jeden Menschen, das Prinzip der Gleichberechtigung und das Verbot der Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund verschiedener individueller Merkmale. Darüber hinaus enthält der Artikel das
ausdrückliche Verbot der Benachteiligung von Menschen aufgrund einer Behinderung.
Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sollen alle
öffentlichen Träger darauf hinwirken, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu
beseitigen und zu verhindern, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
gewährleisten, ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu getragen. Dazu zählen nach § 7 ff. ein Benachteiligungsverbot
für Träger öffentlicher Gewalt, die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und
Verkehr, das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen,
die Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, Verständlichkeit und Leichte Sprache und Barrierefreie Informationstechnik.
Sozialrechtlich ist das Recht von Menschen mit Behinderung im SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen beschrieben. Es regelt die Zusammenarbeit der sieben unterschiedlichen Rehabilitationsträger: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Bundesagentur
für Arbeit, Unfallversicherung, Kriegsopferversorgung, Sozialhilfe und Jugendhilfe.
Auf eine ausführliche Darstellung der komplexen gesetzlichen Grundlagen für die Teilhabe von
Menschen mit Behinderung sowie der Schnittstellen zur Pflege nach dem SGB XI, zur Gesundheit nach dem SGB V, zur Sozialhilfe nach dem SGB XII, zur psychischen Erkrankung oder
psychischen bzw. seelischen Behinderung, dem Betreuungsrecht oder auch den Entwicklungen
in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) wird an dieser Stelle verzichtet.
Zahlreiche neue Gesetze mit Bezug zu Behinderung, Teilhabe und Inklusion traten 2017 in
Kraft. Dazu zählt das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen
mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz, welches eine umfassende Reform der Eingliederungshilfe vorsieht. Das Gesetz wird in Teilschritten umgesetzt. Ab dem Jahr 2023 wird ein
3
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ - Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention.
10
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
neuer Behinderungsbegriff eingeführt und der anspruchsberechtigte Personenkreis neu definiert. Die Leistungen werden personenzentriert erbracht und nicht mehr vorrangig an der Wohnbzw. Leistungsform (ambulant, teilstationär, stationär) orientiert.
Im April 2017 legte die Bundesregierung einen aktuellen Referentenentwurf zur Reform des
SGB VIII vor.4 Die geplanten Änderungen des SGB VIII sehen im Unterschied zum ersten Referentenentwurf 2016 ausdrücklich keine sogenannte „Große Lösung“ mehr vor – eine inklusive
Behandlung aller Kinder- und Jugendlichen mit Behinderung in einem Sozialgesetzbuch. Inklusive Ansätze werden jedoch in Bezug auf die inklusive Betreuung von Kindern mit Behinderung
in Kindertageseinrichtungen verpflichtend (vgl. Entwurf § 22a SGB VIII). Eine integrative Betreuung war bislang vom individuellen Hilfebedarf des Kindes und den strukturellen Voraussetzungen in der Kindertagesstätte abhängig.
Der Sächsische Landtag verabschiedete im April 2017 ein neues Schulgesetz (Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen). Für Inklusion sollen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stehen und Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
können an der Förderschule oder inklusiv an der Regelschule unterrichtet werden. Mehr Informationen zum neuen Schulgesetz finden sich im Abschnitt 5.2 (schulische Bildung).
2.3.3
Kommunale Handlungsgrundlagen
Die oben genannten allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage des
kommunalen Handelns in Bezug auf Menschen mit Behinderung. Fachspezifische rechtliche
Vorgaben werden jeweils in den einzelnen Abschnitten ab Kapitel 4 benannt.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 20305 wird das „Zielbild 2030“ als Grundlage
kommunalen Handelns beschrieben. Mit dem strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ ist eine inklusiv ausgerichtete Stadtentwicklung verankert. Ziel dieser Stadtentwicklung ist,
inklusives Denken und Handeln zu fördern. Infrastruktur, öffentlicher Raum, Leistungen und Angebote sollen bedarfsgerecht, für alle zugänglicher und inklusiver gestaltet werden. Auch die
strategischen Ziele „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ und „Leipzig besteht im Wettbewerb“ zielen in Teilen auf eine inklusiv gestaltete Stadt. Der Bezug zum Zielbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wird in den jeweiligen Handlungsfeldern und Querschnittsthemen des
Teilhabeplans ausführlich ausgewiesen.
Der Teilhabeplan berücksichtigt Ziele, Handlungsansätze und Maßnahmen, die in verschiedenen Fachplanungen der Stadt Leipzig entwickelt und beschlossen wurden. Die Fachplanungen,
auf die Bezug genommen wird, werden in den einzelnen Handlungsfeldern und Querschnittsthemen des Teilhabeplans benannt. Auch auf die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und den
sich daraus ergebenden konkreten kommunalen Handlungsauftrag wird in den einzelnen Kapiteln eingegangen.
Die Aufgabenteilung in Sachsen zwischen dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Kommunaler
Sozialverband Sachsen) und dem örtlichem Sozialhilfeträger (Sozialamt) ist ausführlich im
„Sachstandsbericht zur Entwicklung der Behindertenhilfe in Leipzig“ von 2014 dargestellt. Die
dort aufgeführte Übersicht ist als Anlage 5 dem Teilhabeplan beigefügt. Für die Gruppe der unter 18-Jährigen ist im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe und der damit verbundenen Reform des SGB VIII ein Wechsel der Zuständigkeit vom örtlichen Sozialhilfeträger auf den örtlichen Jugendhilfeträger vorgesehen. Als Mitglied der Verbandsversammlung des Kommunalen
Sozialverbands Sachsen hat die Stadt Leipzig Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung von
Leistungen des Verbandes.
4
Vgl. 12.04.2017 Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz).
5
Vgl. Entwurf Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04159: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) vom 23.08.2017.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
11
2.4
Begriffsbestimmungen
2.4.1
Behinderung
Die Verwendung der Bezeichnung „Behinderung“ ist im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch
umstritten. Von Menschen mit Behinderung wird die Bezeichnung als Stigma wahrgenommen.
Auch deshalb, weil die Bezeichnung oftmals als Beleidigung oder Schimpfwort verwendet wird
(„Ich bin doch nicht behindert“). Zudem werden mit der Zuschreibung „Behinderung“ verschiedene Menschen, unabhängig von ihren jeweiligen individuellen Unterschieden, Fähigkeiten und
Kompetenzen auf einen Aspekt ihrer Persönlichkeit beschränkt. Auch steckt hinter dem Begriff
ein Verständnis von Normalität, welches sich nicht mit der erlebten Vielfalt menschlicher Existenz vereinbaren lässt.
Vielfach gab und gibt es Versuche, den Begriff „Behinderung“ durch weniger besetzte Bezeichnungen zu ersetzen – indem beispielsweise Worte verwendet werden, die auf die Kompetenzen
von Menschen mit Behinderung hinweisen wie „praktisch bildbar“ anstatt „geistig behindert“. Im
vorliegenden Teilhabeplan wird aus Mangel an besseren Alternativen die Bezeichnung „Menschen mit Behinderung“ verwendet. Dies erfolgt in dem Bewusstsein, dass mit dieser Sammelbezeichnung ganz unterschiedliche Menschen mit vielfältigen Eigenschaften und Kompetenzen
zusammenfasst werden – Menschen, für die ihre körperliche Einschränkung, ob angeboren oder im Laufe des Lebens erworben, nur ein Aspekt ihrer Persönlichkeit ist.
Die Bezeichnung der Behinderung wird in Gesetzestexten und Fachkonzepten im Wesentlichen
in zwei Varianten verwendet:
Ein enger, eher auf medizinisch-gesundheitliche Beeinträchtigungen bezogener Begriff findet
sich im SGB IX. Nach § 2 gelten Menschen als behindert, wenn „ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate
von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“.
Einen weiten Begriff von Behinderung verwendet die Weltgesundheitsorganisation. Danach ist
Behinderung ein komplexes Phänomen, welches körperlich-gesundheitliche Einschränkungen,
Aktivitätseinschränkungen und Teilhabehindernisse umfasst. Zur Bedarfsermittlung dient der
ICF.6
Artikel 1 Satz 2 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen enthält
diesen weiten Behinderungsbegriff:
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische,
geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen
Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern
können.“
Die Bundesregierung greift im Teilhabebericht von 2013 ebenso diesen komplexen Begriff auf
und unterscheidet darüber hinaus noch zwischen Beeinträchtigung und Behinderung.7
Mit dem weiten Behinderungsbegriff der Weltgesundheitsorganisation wird der enge, sozialrechtliche Begriff erweitert und Behinderung als ein Zusammenspiel verschiedener ursächlicher
Faktoren verstanden:
•
fehlende oder veränderte Körperfunktionen bzw. Körperstrukturen,
•
Umweltfaktoren als bauliche Barrieren für Aktivitäten wie beispielsweise Treppen oder Engstellen und
•
gesellschaftliche Hindernisse bei der Teilhabe an Bildung, Arbeit, Freizeit etc.
6
ICF – Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning,
Disability and Health - ICF).
7
Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit
Beeinträchtigungen. Bonn, 2013, S 7: Eine Beeinträchtigung ist eine Einschränkung von Körperfunktionen oder Körperstrukturen (z.
B. beim Sehen). Eine Behinderung liegt vor, wenn im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen „Teilhabe und Aktivitäten durch ungünstige Umweltfaktoren dauerhaft eingeschränkt werden“.
12
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Der vorliegende Teilhabeplan der Stadt Leipzig verwendet den in Artikel 1 Satz 2 der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschriebenen weiten Behinderungsbegriff und schließt Menschen jeglichen Alters ein.
Je nach Einschränkung der Körperfunktion / Körperstruktur lassen sich in Anlehnung an § 4c
des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen folgende Förderschwerpunkte beschreiben: Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sprache
sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Diese Bezeichnungen sollen auch im Teilhabeplan für eine nötige Konkretisierung verwendet
werden.
2.4.2
Inklusion, Integration und Teilhabe
„Inklusion“ oder genauer „soziale Inklusion“ beschreibt in der Soziologie den Einschluss bzw.
die Einbeziehung von Menschen in die Gesellschaft. Das Gegenteil von sozialer Inklusion ist
soziale Exklusion. Soziale Inklusion ist gegeben, wenn jedes Individuum, gleichwertiges Teil der
Gesellschaft ist. Unterschiede – in Bezug auf Geschlecht, Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung, Behinderung, sexuelle Orientierung oder andere individuelle Merkmale – werden
in einer inklusiven Gesellschaft bewusst wahrgenommen und wert geschätzt.
In unserer Gesellschaft gibt es sowohl einbeziehende als auch ausschließende Tendenzen.
Menschen, mit niedrigerem sozialen Status – mit weniger sozialem, kulturellem oder ökonomischem Kapital – sind häufiger von sozialer Ausgrenzung betroffen als jene, die über mehr Ressourcen verfügen. Somit beschreibt Inklusion einen idealen gesellschaftlichen Zustand und wird
als Ziel und Vision gesellschaftlicher Entwicklung verstanden.
Inklusion bedeutet in der UN-Konvention: alle Menschen mit Behinderung haben wie Menschen
ohne Behinderung von Geburt an gleichberechtigt Zugang zu allen gesellschaftlichen Strukturen
und Systemen. Sondersysteme für Menschen mit Behinderung sind nicht erforderlich, da die
allgemeinen Systeme inklusiv ausgerichtet sind.
Teilhabe wird von der Weltgesundheitsorganisation gleichbedeutend mit dem Begriff Partizipation verwendet und meint ein „Einbezogensein in eine Lebenssituation“8 – in ein soziales Geschehen. Das Konzept des Einbezogenseins unterscheidet sich von der subjektiven Erfahrung
eines Zugehörigkeitsgefühls. Die Teilhabe beinhaltet den Zugang, Erwerb, die Beteiligung an
unterschiedlichen Gütern, Werten und Gratifikationen: Geld, Wohlstand (ökonomisches Kapital),
Mitwirkung an Entscheidungsprozessen (politische Mitbestimmung), positiv betrachtete Sozialbeziehungen (Freundschaft, Liebe, Solidarbeziehungen), Bildung und Kultur (kulturelles Kapital), Prestige und soziale Anerkennung (symbolisches Kapital).
Zwischen den Begriffen Inklusion, Teilhabe und Integration gibt es Überschneidungen. Das Verhältnis zwischen den Begriffen kann wie folgt verdeutlicht werden:
•
Inklusion bezeichnet die strukturelle Einbeziehung von Personen/Individuen in
soziale Zusammenhänge (Systeme). Von Inklusion wird im Teilhabeplan immer
dann gesprochen, wenn es um die Anpassung von Strukturen geht (z. B. Abbau
von Barrieren).
•
Integration bezeichnet die Art und das Ausmaß der Einbindung von Personen/Individuen in soziale Beziehungen bzw. den Zusammenhalt (Kohäsion) sozialer Zusammenhänge.
•
Teilhabe (Partizipation) bezeichnet den Aspekt des individuellen Zugangs zu
bzw. der Beteiligung an gesellschaftlichen Gütern (z. B. Bildung, ökonomische
Ressourcen, politische Mitbestimmung).9 Dies kann auch ohne Anpassung von
Strukturen (z. B. Abbau von Barrieren) erfolgen, sondern beispielsweise durch
besondere Förderung (z. B. Finanzierung von Assistenz).
8
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), WHO-Kooperationszentrum für das System Internationaler Klassifikationen (Hrsg.): Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Stand: Oktober
2005, S. 20.
9
Vgl. Kastl, J. M. (2017): Einführung in die Soziologie der Behinderung; S. 236.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
13
2.5
Umsetzung des Teilhabeplans
Die Umsetzung der weiterführenden Maßnahmen des Teilhabeplans wird wie folgt begleitet:
•
Für die Beteiligung von Menschen mit Behinderung werden die wesentlichen
Inhalte des Teilhabeplans in Leichte Sprache übersetzt.
•
Es ist vorgesehen, den Umsetzungsprozess mit einem 2. Teilhabeforum im Jahr
2018 zu eröffnen. Auf diesem Forum werden der Teilhabeplan und die Maßnahmen vorgestellt, ausgewählte Maßnahmen vertiefter diskutiert und Anregungen zur Umsetzung aufgenommen.
•
Ab dem Jahr 2020 wird das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
ein „Inklusionsforum“ organisieren. Dieses neue Format ist eine alle drei Jahre
stattfindende öffentliche Beratung des Behinderten- und Seniorenbeirats und
von Vertreter/-innen der Fraktionen des Stadtrates. Mit dem Inklusionsforum
wird das Format „Teilhabeforum“ weiter entwickelt. Das Inklusionsforum soll so
gestaltet werden, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen
teilnehmen und ihre Meinung aktiv einbringen können. Vertreter/-innen verschiedener Ämter berichten zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen des
Teilhabeplans. Das Forum soll auch dazu dienen, Fragen von Inklusion und
Teilhabe weiter zu vertiefen. Eine Erweiterung der Diskussionsinhalte des Forums um andere Aspekte von Vielfalt (z. B. Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, Herkunft) ist denkbar.
•
Für das Inklusionsforum wird ein Teilhabebericht erstellt, der die Entwicklung
wesentlicher Indikatoren von Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung beschreibt und den Umsetzungsstand der Maßnahmen dokumentiert.
Darüber hinaus werden ab dem Sozialreport 2016 jährlich verfügbare und relevante Daten zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderung in weiterentwickelter Form aufbereitet.
•
Nach Erfahrung in der Umsetzung des Teilhabeplans, legt der Oberbürgermeister im Jahr 2020 der Ratsversammlung einen Vorschlag zur Fortschreibung des
Teilhabeplans vor.
Die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung im Überblick:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
U1
Übersetzung Teilhabeplan und 2.
Teilhabeforum
Die Stadt Leipzig übersetzt eine Zusammenfas- F: Sozialamt; M:
2018
sung des Teilhabeplans in Leichte Sprache und Referat Beauftragveranstaltet ein 2. Teilhabeforum.
te, Behindertenbeirat, Seniorenbeirat
ja, vgl.
Anlage 2
U2
Inklusionsforum
Die Stadt Leipzig veranstaltet beginnend ab
2020 jedes dritte Jahr ein Inklusionsforum.
ja, vgl.
Anlage 2
14
F: Sozialamt; M:
2020,
Behindertenbeirat, 2023
Seniorenbeirat,
Vertreter/-innen der
Fraktionen des
Stadtrates, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Seniorenbeauftragte; alle Ämter, die Maßnahmen des Teilhabeplans umsetzen
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Wohnen
3.
Wohnen
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 19 – Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit
gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in
die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
i)
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu
entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
ii)
Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause
und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
iii)
gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der
Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Im Handlungsfeld Wohnen liegt der Schwerpunkt auf dem Ziel, das selbstbestimmte Wohnen
von Menschen mit Behinderung zu stärken, wie es sich aus Artikel 19, Abschnitt a der UNKonvention ableitet. Das Ziel, die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in die Gemeinschaft zu stärken, wird im Kapitel übergreifende Themen betrachtet.
3.1
Ziele
Die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe werden davon geprägt, wo und wie Menschen leben und wohnen. Das Spektrum des Wohnens von Menschen mit Behinderung reicht vom
Wohnen ohne oder mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung über ambulant betreute Wohngemeinschaften, Außenwohngruppen von Wohnheimen bis hin zu stationären
Wohnheimen.
Im Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig in seiner Fortschreibung von 2015 (VI-DS1475-NF-002) wird als eine Leitlinie die besondere Unterstützung von u. a. Menschen mit Behinderung formuliert. Im Fachkonzept Wohnen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
Leipzig 2030 wurde diese Leitlinie als Ziel aufgenommen.
Im Zielbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 wird mit dem strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ der Handlungsschwerpunkt „Bezahlbares Wohnen“
beschrieben. Einer bedarfsgerechten und stadtverträglichen Entwicklung und Erweiterung des
Wohnungsangebotes wird Priorität eingeräumt. Eine besondere öffentliche Verantwortung für u.
a. Menschen mit Behinderung wird benannt.
Folgende Ziele lassen sich im Handlungsfeld Wohnen aus dem Artikel der UN-Konvention, den
Leitlinien des wohnungspolitischen Konzept und dem strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale
Stabilität“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 ableiten:
Ziel:
Menschen mit Behinderung haben gleichberechtigt wie alle Menschen die Möglichkeit, zu wählen und zu entscheiden, wo und wie sie wohnen möchten.
Damit Menschen mit Behinderung wählen und selbstbestimmt über ihr Wohnen entscheiden
können, bedarf es einer differenzierten Wohninfrastruktur mit bezahlbaren, barrierefreien Wohnungen sowie einer qualifizierten Wohnberatung. Daraus ergeben sich folgende Ziele zur Umsetzung.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
15
Handlungsfeld: Wohnen
Umsetzungsziele:
Der Anteil barrierefreier Wohnungen nach DIN 18040-2 und die Zahl von individuellen Anpassungen im Wohnungsbestand erhöhen sich.
Der Anteil von Wohnraum im preiswerten Segment, der dem Bedarf von Menschen mit Behinderung entspricht, erhöht sich.
Der Anteil und die Vielfalt ambulant betreuter Wohnformen erhöht sich weiter und orientiert
sich an den von Menschen mit Behinderung gewünschten Wohnformen.
Alle Menschen mit Behinderung und deren Angehörige haben Zugang zu Beratung und Hilfestellung, um selbstständig und selbstbestimmt zu wohnen, zu leben und mobil zu sein.
3.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag
Die Stadt Leipzig ist für die Stadtplanung in ihrem Gebiet gemäß Baugesetzbuch zuständig. Die
Stadtplanung hat dabei unter anderem die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und die sozialen
und kulturellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Eine Mindestversorgung mit Wohnraum wird mit staatlichen Maßnahmen wie Wohngeld und sozialen Wohnungsbau unterstützt.
Es gibt auf Bundesebene ein Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz WoFG). Zur Förderung von Wohnraum in Sachsen gelten u. a. die Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Mietwohnraum (Richtlinie gebundener Mietwohnraum) und die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Richtlinie Wohnraumanpassung).
Eine Wohnberatung von Menschen mit Behinderung erfolgt durch die Stadt Leipzig auf der
Grundlage von § 4 SGB IX in Verbindung mit § 53 und 71 SGB XII.
Die Stadt Leipzig verfügt mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH über einen
kommunalen Anbieter von Wohnraum. Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe stellt, neben anderen Träger, betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung bereit.
Für betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung gibt es zwei Zuständigkeiten. Für
unter 18-Jährige ist die Stadt Leipzig verantwortlich, darunter für Pflegefamilien das Amt für Jugend, Familie und Bildung und für stationäre Wohnheime das Sozialamt. Für 18 bis unter 65Jährige liegt die Verantwortung für ambulante wie stationäre Wohnformen beim Kommunalen
Sozialverband Sachsen. Für über 65-Jährige ist vollständig das Sozialamt verantwortlich.
3.3
Bisherige Entwicklung
Die eigene Wohnung ist die bevorzugte Wohnform von Menschen mit Behinderung. Die Mehrheit der Menschen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung und wird durch Angehörige,
Freunde, Nachbarn oder professionelle Dienste unterstützt. Der Wohnbedarf unterscheidet sich
nach der Art der Behinderung und nach Lebensalter. Chronisch psychisch kranke und suchtkranke Menschen sowie Menschen mit Körperbehinderung wohnen meist in einer eigenen
Wohnung oder im ambulant betreuten Wohnen. Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung leben dagegen eher in stationären Wohnformen. Jüngere Menschen mit Behinderung
sind eher als ältere Menschen mit Behinderung in der Lage, selbständig mit ambulanter Betreuung zu wohnen.10
10
vgl. SMS 2014, Fünfter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen in Sachsen, S. 112 ff.
16
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Wohnen
Das Leben in einer Pflegefamilie (für Kinder und Jugendliche) oder in einer Gastfamilie (für Erwachsene) ermöglicht als Alternative zum Leben in der Herkunftsfamilie eine individuell betreute
und familiäre Lebensform.11
Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht erwachsenen Menschen, in der eigenen Wohnung
oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften zu wohnen und dort individuelle und bedarfsgerechte Hilfen zu erhalten. Zum 31.12.2015 gab es in Leipzig 1.164 Plätze für bis unter 65Jährige und 59 für über 65-Jährige.
Weniger als 5 % der Menschen mit Behinderung werden in Wohnheimen und Außenwohngruppen stationär betreut. Zum 31.12.2015 gab es in Leipzig für unter 18-Jährige 154 Plätze in
Wohnheimen und für Erwachsene im Alter von 18 bis unter 65 Jahre 874 Plätze in Wohnheimen, einschließlich 201 Plätze in Außenwohngruppen12. In der Altersgruppe der über 65Jährigen wurden 126 Plätze belegt.13
Die Kapazitäten in den betreuten Wohnformen haben sich in den letzten Jahren unterschiedlich
entwickelt – Plätze in ambulant betreuten Wohnformen wurden ausgebaut, währenddessen stationäre Wohnplätze weitgehend konstant blieben oder zurückgingen.
Plätze im ambulant betreuten und stationären Wohnen 2000 und 201514
Abb. 1
1200
unter 18-Jährige
stationär
1.168
1000
Plätze
800
18- bis unter 65-Jährige
stationär*
874
864
772
600
18- bis unter 65-Jährige
ambulant**
400
über 65-Jährige
stationär
200
über 65-Jährige
ambulant
59
166
59
154
115
126
0
2010
2015
Jahr
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen; Sozialamt
3.4
* Wohnheim und Außenwohngruppen
** ambulant betreutes Wohnen und 4 Plätze in Gastf amilien
Umsetzungsziel: Barrierefreier Wohnraum
Im folgenden Abschnitt werden die zwei Umsetzungsziele behandelt:
•
Der Anteil barrierefreier Wohnungen nach DIN 18040-2 und die Zahl von individuellen Anpassungen im Wohnungsbestand erhöhen sich.
•
Der Anteil von Wohnraum im preiswerten Segment, der dem Bedarf von Menschen mit Behinderung entspricht, erhöht sich.
11
Zum 31.12.2015 lebten vier Personen in einer Gastfamilie. Die Zahl der unter 18-Jährigen mit Behinderung, die ambulant in einer
„Pflegefamilie“ leben, wird statistisch nicht erfasst.
12
Kommunaler Sozialverband Sachsen, Stand 31.12.2015
13
Daten zum Anteil der Bewohner/-innen aus Leipzig liegen nicht vor.
14
Die Daten können in dieser zusammengefassten Darstellung nicht nach Behinderungsart unterschieden werden, so sind auch
Plätze aus dem Bereich Sucht und Psychiatrie enthalten. Darüber hinaus ist eine Aussage dazu, wie viele Plätze von Personen mit
Hauptwohnsitz Stadt Leipzig belegt werden, nicht möglich.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
17
Handlungsfeld: Wohnen
3.4.1
Bestehende Maßnahmen
Bestands- und Bedarfserhebung zu barrierefreiem Wohnraum in Sachsen: Im Rahmen des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK wurde 2016 eine Bestands- und Bedarfserhebung zum barrierefreien Wohnraum in Sachsen durchgeführt. An der
Studie, beauftragt vom Sächsischen Staatsministerium des Innern, beteiligte sich die Stadt
Leipzig neben den Landkreisen Bautzen und Erzgebirgskreis. Mit Hilfe einer Befragung von
Menschen mit Behinderung wurde der Bestand und Bedarf an barrierefreien Wohnungen nach
unterschiedlichen Behinderungsarten und unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ermittelt. Der Ergebnisbericht15 zur Studie zeigt, dass 88 % der Menschen mit motorischen
Behinderungen und 58 % der Menschen mit sensorischen Behinderungen in Wohnungen leben,
die nicht oder nur teilweise bedarfsgerecht barrierefrei sind. Es besteht ein hoher Anpassungsbedarf bei Wohnungen: 74.000 Wohnungen für Menschen mit motorischer Behinderung und
26.000 für Menschen mit sensorischer Behinderung.
Kommunale Ergänzungsförderung zur Richtlinie Wohnraumanpassung: Personen, die eine Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung der
Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Richtlinie Wohnraumanpassung) erhalten wollen, müssen derzeit einen Eigenanteil vom 20 Prozent
der der Umbaukosten tragen. Ausgenommen sind Leistungsbezieher/-innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Wohngeld – für sie finanziert der Freistaat Sachsen
auch den Eigenanteil. Für Personen mit geringem Einkommen, welches die in § 9 Wohnraumförderungsgesetz benannten Einkommensgrenzen um nicht mehr als 20 Prozent überschreitet,
trägt die Stadt Leipzig den Zuschuss in Höhe des erforderlichen Eigenanteils. Die Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung befindet sich derzeit im Verfahren (vgl. VI-DS-04497) – ein Beschluss der Ratsversammlung wird voraussichtlich im Oktober 2017 erwartet. In den Haushaltsjahren 2017/2018 stehen insgesamt 300.000 € zur Finanzierung zur Verfügung.
Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes: Das Wohnungspolitische Konzept von
2015 (VI-DS-1475-NF-002) beschreibt die langfristigen Leitlinien, Ziele und Strategien sowie die
kurz- bis mittelfristig einzusetzenden Instrumente zur Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele. Danach sollen Menschen mit Behinderung in Leipzig angemessenen und bezahlbaren
Wohnraum finden. Entsprechend der konkreten Nachfrage sollen ausreichende Wohnungsangebote geschaffen werden. Nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ soll das Wohnen in der
eigenen Wohnung ermöglicht werden. Ansätze zur Umsetzung sind: individuelle Anpassung des
Wohnungsbestands; höherer Anteil barrierefreier Wohnungen nach DIN 18040-2 als gesetzlich
gefordert bei Neubau; Beratung von Vermietern und Bauherren; Ausbau der Beratung für Menschen mit Behinderung; Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit Behinderung
bei Quartiers- und Infrastrukturentwicklung sowie Pilot-/Modellprojekte zu Wohngemeinschaften
für Menschen mit Behinderung im Wohnungsbestand.
Nutzung belegungsgebundener Wohnungen nach Wohnungsbauförderprogrammen des Landes: In der Stadt Leipzig gibt es 305 Wohnungen in der Belegungsbindung für Seniorinnen und
Senioren sowie Menschen mit Behinderung (Stand Juni 2016). Im Rahmen des Mietwohnungsprogramms für Neubau- und Sanierungsvorhaben wurden in den 1990er Jahren mit Fördermitteln zweckgebundene Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen geschaffen. Die Belegungsbindung läuft bis zum Jahr 2026.
Umsetzung des Eigentümerziels Belegungsrechte für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Bestandteil der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
ist die Gewährleistung der Versorgung im preiswerten Segment für besondere Personengruppen. Auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen der Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH und der Stadt Leipzig werden Haushalte unterstützt, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht selbst mit preiswertem oder angemessenem Wohnraum versorgen
können.16
15
Institut für Holztechnologie gemeinnützige GmbH: Bedarfsgerecht barrierefreier Wohnraum in Sachsen. Ergebnisbericht. Dresden, März 2017: 8 f.
16
vgl. VI-DS-02080: Berichterstattung zur Umsetzung der Eigentümerziele der LWB
18
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Wohnen
3.4.2
Handlungsbedarf
Bislang wird der Bedarf und Bestand an barrierefreiem Wohnraum in Leipzig nicht systematisch
erfasst und ausgewertet. Der Freistaat Sachsen geht in seinem wohnungspolitischen Konzept17
von einem steigenden Bedarf an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen aus, der durch
eine zunehmende Alterung der Bevölkerung und dem damit verbundenen steigenden Pflegeund Betreuungsbedarf im ambulanten Bereich entsteht. Der Ergebnisbericht der Studie zu bedarfsgerechtem barrierefreien Wohnraum in Sachsen zeigt einen hohen Anpassungsbedarf bei
Bestandswohnungen. Für die Stadt Leipzig sollte geprüft werden, wie eine regelmäßige Bestands- und Bedarfserhebung zu barrierefreiem Wohnraum bei Neubau und bei Sanierungen in
Zusammenarbeit mit den Wohnungsmarktakteuren erfolgen kann.
Derzeit ist in Leipzig auch bei moderat steigenden Mietpreisen angemessener Wohnraum für
Empfänger/-innen von Grundsicherungsleistungen im gesamten Stadtgebiet verfügbar. Kann im
Einzelfall die Nachfrage nach kostenangemessenen barrierefreien Wohnraum nicht gedeckt
werden, so werden auch höhere Kosten anerkannt. Oftmals sind barrierefreie Wohnungen nicht
nutzbar, weil der Zugang zur Wohnung oder zum Haus Hindernisse aufweist. Wohnungen im
frei finanzierten, ungeförderten Wohnungsbau sind für Menschen mit Behinderung nicht immer
bezahlbar.
Angesichts der stark wachsenden Nachfrage nach Wohnraum aufgrund eines angenommenen
Bevölkerungswachstums und einer damit verbundenen Verknappung verfügbaren Wohnraums
muss mittelfristig auch das Wohnungsangebot ausreichend wachsen – auch im Segment des
preiswerten Wohnraums. Dazu bedarf es einer gezielten Förderung durch den Freistaat Sachsen, sowohl bei Neubau als auch bei Wohnungsanpassungen im Bestand. Die Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Mietwohnraum (Richtlinie gebundener Mietwohnraum) sieht keine erhöhte Förderquote für barrierefreie Wohnungen vor und die allgemeinen Förderquoten für Wohnungen sind zu gering bemessen, um das preisgünstige Segment zu fördern. Gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Richtlinie Wohnraumanpassung) fördert der Freistaat Sachsen für Leistungsbezieher/-innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Wohngeld erforderliche Wohnanpassungen zu 100 %.
Im Jahr 2011 legten die Stadt Leipzig, der Seniorenbeirat und Wohnungsmarktakteure ein Positionspapier „Altenfreundliches Wohnen in Leipzig“ vor. Dieses beschreibt Qualitätsmerkmale für
ein altenfreundliches, bezahlbares und möglichst selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Von Seiten der Vereine der Behindertenarbeit wird gefordert, Qualitätsmerkmale für behindertengerechte Wohnungen und gemeinschaftliches Wohnen mit den Wohnungsmarktakteuren zu diskutieren und zu vereinbaren, um dem Bedarf von Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen
gerecht zu werden.
3.4.3
Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „Barrierefreier Wohnraum“ zu erreichen,
werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
1
17
Kurztitel
regelmäßige Bestands- und Bedarfserhebung zu
barrierefreiem
Wohnraum
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
In Auswertung der sächsischen Bestands- und
Bedarfserhebung zu barrierefreiem Wohnraum,
wird ein Konzept erarbeitet, wie eine regelmäßige Bestands- und Bedarfserhebung zu barrierefreiem Wohnraum bei Neubau und bei Sanierungen in Leipzig erfolgen kann.
F: Sozialamt; M:
Stadtplanungsamt,
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
Umsetzung
2018
Finanzielle
Auswirkung
nein
Sächsisches Staatsministerium des Innern (2014): Wohnungspolitisches Konzept „Wohnen in Sachsen 2020“
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
19
Handlungsfeld: Wohnen
lfd.
Nr.
2
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
Positionspapier
„barrierefreier und
behindertengerechter Wohnraum“
Es werden Qualitätsmerkmale für barrierefreien
und behindertengerechten Wohnraum und
Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation von Menschen mit Behinderung entwickelt.
Gemeinsam mit dem Behindertenbeirat der
Stadt Leipzig sowie mit Wohnungsmarktakteuren wird diskutiert, ob ein eigenes Positionspapier verabschiedet werden oder eine Anbindung
an das „Positionspapier altenfreundliches Wohnen in Leipzig“ erfolgen soll.
F: Sozialamt; M:
Beauftragte für
Menschen mit Behinderung, Behindertenbeirat der
Stadt Leipzig,
Stadtplanungsamt,
Wohnungsmarktakteure
ab 2018
ja, vgl.
Anlage 2
3.5
Umsetzungsziel: Ambulant betreutes Wohnen18
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel behandelt:
•
3.5.1
Der Anteil und die Vielfalt ambulant betreuter Wohnformen erhöht sich weiter
und orientiert sich an den von Menschen mit Behinderung gewünschten Wohnformen.
Bestehende Maßnahmen
Konzeptionelle und beratende Unterstützung ambulanter Wohn- und Betreuungsformen: Der
Kommunale Sozialverband Sachsen berät Leistungserbringer / Träger beim Aufbau von ambulanten gemeinschaftlichen Wohnangeboten und Diensten hinsichtlich Fragen zum Bedarf, zum
Fachkonzept sowie zur Finanzierung.
Erweiterung von Plätzen im ambulant betreuten Wohnen und Schaffung neuer ambulanter
Wohn- und Betreuungsformen: Der kommunale Sozialverband Sachsen verfolgt in Kooperation
mit den örtlichen Sozialhilfeträgern den Ausbau von Plätzen im ambulant betreuten Wohnen
einschließlich der Betreuung in Gastfamilien und die Schaffung neuer ambulanter Wohn- und
Betreuungsformen.19
Neue Wohnkonzepte ambulant betreuten Wohnens: In der Hausgemeinschaft „Mahleiche“ leben 13 erwachsene Personen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf in insgesamt drei
Wohneinheiten zusammen. Die Wohnform schafft für die Bewohner/-innen ein Höchstmaß an
Selbstbestimmung, auch wenn eine individuelle, intensive Assistenz in allen Lebensbereichen
nötig ist. Gleiches gilt für die Wohngemeinschaft „Heinrichstraße“ für acht erwachsene Personen.
3.5.2
Handlungsbedarf
Menschen mit Behinderung und Angehörige fragen vermehrt nach selbstbestimmten Wohnformen als Alternative zum stationären Wohnen und zum Wohnen in Außenwohngruppen für junge
Erwachsene mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung nach. Dabei geht es zum einen um individuelles Wohnen in der Häuslichkeit und zum anderen um gemeinschaftliche
Wohnformen. Da viele Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung oftmals
von Leistungen der Grundsicherung leben oder nur über ein geringes Einkommen verfügen,
müssen diese Wohnformen in der Regel kostenangemessen sein. Dies stellt eine große Herausforderung bei der Schaffung dieser Angebote dar. Hinzu kommen Erschwernisse bei der
Schaffung von gemeinschaftlichen Wohnangeboten, da hier eine Vielzahl von rechtlichen, fi18
19
Hierunter sind Wohnangebote nach § 53 SGB XII gemeint.
vgl. KSV Sachsen 2009 und 2016: Maßnahmekonzept II und Maßnahmekonzept III
20
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Wohnen
nanziellen und baulichen Fragen geklärt werden müssen.20 Es bedarf einer Anpassung der bestehenden Richtlinien und des Finanzierungskonzeptes des Freistaates Sachsen.
3.5.3
Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „Ambulant betreutes Wohnen“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
3
Richtlinien und
Finanzierungskonzept für selbstbestimmte Wohnformen
4
Fachtag „Selbstbe- Ein Fachtag zu selbstbestimmten Wohnformen
stimmtes Wohnen“ in der Häuslichkeit und in ambulanten gemeinschaftlichen Wohngruppen wird durchgeführt,
um Menschen mit Behinderung und Träger über
mögliche Wohnformen und rechtliche, finanzielle und bauliche Rahmenbedingungen zu informieren.
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Die Stadt Leipzig setzt sich weiterhin dafür ein, V: Sozialamt; M:
2018
dass Richtlinien und das Finanzierungskonzept Kommunaler Sozi- fortlaudes Freistaates Sachsen angepasst werden, um alverband Sachsen fend
gemeinschaftliche Wohnformen zu erleichtern.
F: Sozialamt; M:
Kommunaler Sozialverband Sachsen, Netzwerk
Leipzig Freiheit
2018
Finanzielle
Auswirkung
nein
ja, vgl.
Anlage 2
Darüber hinaus greift die Maßnahme 6 Beratungsbedarf zu ambulanten gemeinschaftlichen
Wohnformen auf.
3.6
Umsetzungsziel: Wohnberatung
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel behandelt:
•
3.6.1
Alle Menschen mit Behinderung und deren Angehörige haben Zugang zu Beratung und Hilfestellung, um selbstständig und selbstbestimmt zu wohnen, zu leben und mobil zu sein.
Bestehende Maßnahmen
Beratung zum Wohnen für ältere und behinderte Menschen: Die Beratungsstelle Wohnen und
Soziales im Sozialamt ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des Wohnens im Alter und bei
Behinderung. Sie informiert und berät kostenfrei zu Möglichkeiten der Wohnungsanpassung, zu
alltagsunterstützenden Hilfsmitteln, zu einem notwendigen Umzug oder zu ambulanten und
niedrigschwelligen Hilfsangeboten. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Barrierefreies
Wohnen '99“ werden Schulungsveranstaltungen für Fachkräfte (z. B. Pflegefachkräfte in der
Ausbildung, Architekten, Handwerker) zum barrierefreien Wohnen, zur Wohnberatung und möglichen Anpassungsmaßnahmen in Wohnungen durchgeführt. Bestandteil des Beratungsangebotes ist eine Musterausstellung, welche eine senioren- und rollstuhlgerechte Gestaltung einer
Wohnung insbesondere des Küchen- und Sanitärbereiches zeigt sowie Technikhilfen im Alter
und Alltagshilfen für stark sehgeschädigte oder erblindete Menschen. Der Behindertenverband
Leipzig e.V. berät und unterstützt kostenfrei in Fragen behindertengerechten und barrierefreien
Wohnens. Schwerpunkte der Beratung sind Elektroinstallation, Sanitärtechnik, Gerontotechnik
und Kommunikation.
20
So ist die Zuständigkeit für betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung geteilt: Für unter 18-Jährige liegt die Verantwortung bei der Stadt Leipzig, darunter für Pflegefamilien beim Amt für Jugend, Familie und Bildung und für stationäre Wohnheime
beim Sozialamt. Für 18 bis unter 65-Jährige liegt die Verantwortung für ambulante wie stationäre Wohnformen beim Kommunalen
Sozialverband Sachsen. Für über 65-Jährige liegt die Verantwortung vollständig beim Sozialamt.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
21
Handlungsfeld: Wohnen
Unterstützung bei der Suche barrierefreier Wohnungen in Leipzig: Das Sozialamt (Abteilung
Soziale Wohnhilfen und die Beratungsstelle Wohnen und Soziales) unterstützt körperlich beeinträchtigte ältere Menschen und Menschen mit Behinderung bei der Suche nach barrierefreien
Wohnungen. Von Wohnungsunternehmen und Eigentümern werden auf freiwilliger Basis rollstuhlgerechte Wohnungen gemeldet, die frei sind bzw. in absehbarer Zeit frei werden. Die gemeldeten Wohnungen werden punktuell vom Sozialamt hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit und
spezifischer Ausstattungsmerkmale besichtigt und erfasst.
Leitfaden für eine Fachberatung zu gemeinschaftlichen Wohnformen: Als Maßnahme des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig wurden durch das Sozialamt 2016 die Grundlagen für eine Beratung zu gemeinschaftlichen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderung erarbeitet. Es wurde ein Leitfaden entwickelt, welcher eine systematische Aufbereitung von gemeinschaftlichen Wohnformen im Bundesgebiet und Möglichkeiten der Finanzierung
einschließlich von Finanzierungen nach dem Sozialrecht beinhaltet.
Schulung für selbständiges Wohnen: Bewohner/-innen von Außenwohngruppen der Wohnangebote des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V., die in einer eigenen Wohnung
leben möchten, werden durch verschiedene Trainingsangebote darauf vorbereitet. Dazu gehören beispielsweise ein Konsumtraining, das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder das
eigenständige Erreichen von Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bzw. Freizeitangeboten.
3.6.2
Handlungsbedarf
In Leipzig gibt es ein fachlich qualitätsvolles und gut nachgefragtes Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung zum Thema Wohnen. Die Beratungsangebote sind durch die Arbeitsgruppe „Barrierefreies Wohnen '99“ und das „Netzwerk Leipziger Freiheit“21 gut mit relevanten
Akteuren vernetzt. Handlungsbedarf gibt es hinsichtlich einzelner Beratungsthemen (Balkongestaltung, unterstützende Techniksysteme und Technikhilfen, Arbeitsplatzgestaltung, Wohnumfeld, gemeinschaftliche Wohnformen). Auch berücksichtigt die Beratung bislang in noch nicht
ausreichendem Maß alle Formen von Beeinträchtigungen (z. B. Hörschädigung, Sehbehinderung). Zum Thema „gemeinschaftliche Wohnformen“ für Ältere und Menschen mit Behinderung
gibt es derzeit kein Beratungsangebot, wenngleich hier die Nachfrage wächst.
3.6.3
Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „Wohnberatung“ zu erreichen, werden
folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
5
Kurztitel
Beschreibung
Erweiterung des
Beratungsangebotes und der Musterausstellung in
der Beratungsstelle
„Wohnung und
Soziales“ im Sozialamt
Das Beratungs- und Ausstellungsangebot der
Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ im Sozialamt wird auf alle gesundheitlich beeinträchtigten Menschen ausgerichtet – gleich welcher
Behinderungsart und welchen Alters. Die Musterausstellung zum barrierefreien Wohnen wird
um Lösungsmöglichkeiten im Umfeld der Wohnung, die barrierefreie Balkongestaltung, assistive Techniksysteme, unterstützende Hilfen
im Bereich der häuslichen Pflege (z. B. mit Hebetechnik, hausinterne oder externe Rufsysteme) erweitert. Die bestehenden Schulungs- und
Qualifizierungsangebote im Bereich der Wohnungsanpassung und Barrierefreiheit werden
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
F: Sozialamt,
M: Arbeitsgruppe
„Barrierefreies
Wohnen 99“
Umsetzung
2018
Finanzielle
Auswirkung
ja, vgl.
Anlage 2
21
Das „Netzwerk Leipziger Freiheit“ ist eine Anlaufstelle für kooperative Wohnprojekte. Die Koordinierungsstelle des Netzwerkes
bietet eine kostenlose Orientierungsberatung zu Beratungsangeboten und der Wohnprojektlandschaft in Leipzig an. Partner/-innen
des Netzwerkes beraten Wohnprojekte einmalig kostenlos zu Fragen des Wohnprojektkonzeptes von der Idee bis zur Umsetzung
und Verwaltung.
22
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Wohnen
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
fachlich weiterentwickelt und auf den Bedarf
eines erweiterten Personenkreises von Menschen mit Behinderung (z. B. Hörschädigung,
Sehbehinderung) ausgerichtet. Die Kooperation
mit Ausbildungseinrichtungen und Innungen
wird intensiviert.
6
Fachberatung zu
gemeinschaftlichen
Wohnformen im
Alter und bei Behinderung
Die Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“
berät zu gemeinschaftlichen Wohnformen im
Alter und bei Behinderung. Die im Jahr 2016
entwickelten Materialien und Arbeitsinstrumente
der Fachberatung werden genutzt, auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht und
fortgeschrieben. Über das Beratungsangebot
wird öffentlichkeitswirksam informiert. Die Beratungsstelle wirkt im Netzwerk „Leipziger Freiheit“ mit. Das Netzwerk „Leipziger Freiheit“ baut
seine Kompetenz zu gemeinschaftlichen Wohnformen im Alter und bei Behinderung aus. Es
bietet Fachberatung an zu Fragen der Ausgestaltung des Wohnens, Trägermodellen und
Rechtsformen, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie Bauplanung und gewährt Unterstützung bei der Grundstückssuche.
F: Sozialamt für die 2018
Beratungsstelle
fortlau„Wohnen und Sozi- fend
ales; Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung für
die Fachberatung
im Netzwerk
„Leipziger Freiheit“
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
nein
23
Handlungsfeld: Bildung
4.
Bildung
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 24 – Bildung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht
ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a)
die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen
voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der
menschlichen Vielfalt zu stärken;
iv)
Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen
und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
v)
Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
vi)
Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen
und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
vii) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu
einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
viii) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
ix)
Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
x)
in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale
Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
xi)
erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;
xii) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;
xiii) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den
Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten
geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung
gestattet.
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung
geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen
angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
Bildung geschieht überall und jederzeit in Institutionen und vielfältigen sozialen Zusammenhängen: in der Familie, in der Kindertagesstätte, in der Schule, in der Ausbildung und im Studium,
im Beruf, vom vorschulischen Bereich bis in den Ruhestand, von der Volkshochschule über Museen und das Theater bis hin zum Sportverein. Bildung meint dabei stets beides: Befähigung im
Umgang mit den gesellschaftlichen Anforderungen und Erziehung zur Verantwortung im wertschöpfenden Umgang mit sich selbst und anderen.
24
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
Mit den 2012 verabschiedeten Bildungspolitischen Leitlinien (RBV-1243/12) verfügen die Akteure im Bildungsbereich über einen gemeinsamen Handlungsrahmen. Die Leitlinien beschreiben
verschiedene Formen und Orte der Wissensvermittlung und verweisen auf Aufgaben, denen
sich die Stadt bildungspolitisch stellt. Dazu gehören lebenslanges Lernen, Rahmenbedingungen
für Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsorientierung, Gestaltung von Bildungsübergängen
und Sicherung von Schulerfolg.
Gelingende Bildung geht auf die individuellen Voraussetzungen von Menschen ein und stellt
deren Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Ein inklusives Verständnis von Bildung erkennt Verschiedenheit als bereichernde Vielfalt an.
Im Zielbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 wird mit dem strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ auf verschiedene Aspekte inklusiver Bildung eingegangen. Mit dem Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ sollen
inklusives Denken und Handeln gefördert werden und die Infrastruktur einschließlich Bildungseinrichtungen gezielt dahingehend weiterentwickelt werden. Ein weiterer wichtiger Handlungsschwerpunkt sind „Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote“, die bedarfsgerecht und an den
Bedürfnissen von Familien orientiert sind sowie zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit
beitragen. Dies schließt eine Versorgung von Kindern und Schüler/-innen mit Behinderung ein.
Mit dem Handlungsschwerpunkt „Lebenslanges Lernen“ sollen Zugänge zu Bildung vielfältig
und barrierearm gestaltet werden, die Durchlässigkeit von Bildungsverläufen verbessert und
lebenslanges Lernen ermöglicht werden. Im Fachkonzept „Kommunale Bildungslandschaft“ des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wird der inklusive Aus- und Umbau der Bildungsinfrastruktur als ein Ziel formuliert.
Folgende Ziele lassen sich im Handlungsfeld Bildung aus dem Artikel der UN-Konvention, den
Bildungspolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig und dem strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 ableiten:
Ziele:
Menschen mit und ohne Behinderung haben in allen Bildungsphasen gleichberechtigt Zugang zu gemeinsamer Bildung.
Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sind angemessen berücksichtigt. Innerhalb
des Bildungssystems gibt es individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen, um eine
erfolgreiche Bildung zu ermöglichen.
Dabei geht es zum einen um verschiedene Bildungsphasen:
•
Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung,
•
Schulische Bildung sowie
•
Berufliche Ausbildung.
Zum anderen geht es neben formalen Bildungsorten auch um nonformale und informelle Bildungsorte wie Familie, Freundeskreis, Begegnungszentren, Kultur-, Freizeit- und Sportangebote. Wenn von Zugänglichkeit die Rede ist, dann sind damit sowohl eine räumlich barrierefreie
Gestaltung von Bildungsorten und inklusive Formate und Materialien gemeint, als auch eine
Kultur der Offenheit und Anerkennung, welche Vielfalt wertschätzt.
Mit dem zweiten Ziel wird dem Bedarf von Menschen mit Behinderung nach Ausgleich bestehender Nachteile und individueller Unterstützung zur Teilhabe Rechnung getragen.
Im Handlungsfeld Bildung wird der Schwerpunkt auf die zwei Bildungsphasen „frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung“ sowie „schulische Bildung“ gelegt. Die Bildungsphase „berufliche Ausbildung“ wird im Handlungsfeld Arbeit behandelt. Auf nonformale Bildung wird im Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport eingegangen. Das Thema Barrierefreiheit von Einrichtungen
ist im Kapitel Barrierefreiheit und Mobilität aufgenommen, in Bezug auf Schulen wird dies im
Schwerpunkt „schulische Bildung“ behandelt.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
25
Handlungsfeld: Bildung
4.1
Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung
4.1.1
Ziele
Im Abschnitt „frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung“ werden Angebote und Maßnahmen von Bildung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder im Alter bis zum Schuleintritt betrachtet. Dies bezieht zum einen die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und
Kindertagespflege ein, zum anderen Maßnahmen der Früherkennung von Behinderungen und
Frühförderung.
Damit behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder im Vorschulalter gleichberechtigt Zugang zu Bildung erhalten können, ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden und individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen eine erfolgreiche Bildung erleichtern, bedarf
es flexibler Bildungs- und Betreuungsangebote und entsprechender struktureller und inhaltlicher
Anpassungen in verschiedenen Bereichen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Daraus ergeben sich folgende Ziele zur Umsetzung.
Umsetzungsziele:
In Kindertagesstätten und Kindertagespflege werden behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder wohnortnah und inklusiv betreut.
Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen bei Kindern werden frühzeitig erkannt und
Kinder erhalten medizinisch-therapeutische Behandlungen und / oder heilpädagogische
Förderung.
4.1.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag
Nach § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Dabei soll insbesondere die individuelle und soziale Entwicklung gefördert und dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Entsprechend § 4 Abs. 3 SGB IX sollen Leistungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit diese nicht von ihrem sozialen
Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden können.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist als örtlicher Jugendhilfeträger für die Bereitstellung
von Kindertagesstätten und Kindertagespflege zuständig.22 Es ist selbst Träger von Einrichtungen. Das Amt trägt die Gesamtverantwortung für die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuungsangebote gemäß § 79 und 79a SGB VIII. Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe
ist ein weiterer kommunaler Träger von Kindertagesstätten.
Integrationsplätze sowie heilpädagogische Plätze in Kindertagesstätten und Kindertagespflege
werden nach § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 SGB IX sowie § 54 Abs. 1 SGB XII belegt. Die inhaltliche Arbeit der Einrichtungen richtet sich unabhängig von der Trägerschaft an
den Zielen des Sächsischen Bildungsplans23 aus.
Leistungen der ambulanten Frühförderung nach §§ 53 ff. SGB XII werden als Komplexleistung
in Frühförderstellen erbracht. Die heilpädagogischen Leistungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder werden vom zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe finanziert24.
Die Krankenkassen tragen medizinische und therapeutische Leistungen.
Krankenversicherte Kinder und Jugendliche haben nach § 26a Abs. 1 SGB V bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die
22
Vgl. § 3 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in Verbindung mit § 24 SGB VIII und das Landesausführungsgesetz des SGB VIII sind die zentralen
Rechtsnormen.
23
Vgl. Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Sächsischer Bildungsplan. Ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen,
Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege. 3. Auflage.
24
Eine gesonderte Förderung von seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII erfolgt erst ab Schulalter.
26
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
ihre körperliche, geistige oder psychosoziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Die Untersuchungen werden vom behandelnden Kinder- oder Hausarzt durchgeführt. Bei
Bedarf kann die sozialmedizinische Diagnose und Behandlungserprobung in Sozialpädiatrischen Zentren durchgeführt werden.
Im 4. Lebensjahr führt das Gesundheitsamt gemäß § 7 Abs. 2 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen jährlich in Kindertagesstätten eine freiwillige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung und eine ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie
motorische und Sprachauffälligkeiten durch.
4.1.3
Umsetzungsziel: Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel betrachtet:
•
In Kindertagesstätten und Kindertagespflege werden behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder wohnortnah und inklusiv betreut.
4.1.3.1 Bisherige Entwicklung
Die Betreuung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern ist in heilpädagogischen Kindertagesstätten, integrativen Kindertagesstätten und sogenannten Komplexkindertagesstätten möglich. Heilpädagogische Kindertagesstätten verfügen ausschließlich über heilpädagogische Plätze mit Leistungen der Eingliederungshilfe. Integrative Kindertagesstätten und
Kindertagespflege ermöglichen durch das Angebot von Integrationsplätzen eine gemeinsame
Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Für Integrationsplätze müssen räumliche,
personelle und strukturelle Voraussetzungen erfüllt sein. In sogenannten Komplexkindertagesstätten ist ebenso eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung möglich. Unter einem Dach finden sich dort neben Regelplätzen auch Integrationsplätze und heilpädagogische Plätze in heilpädagogischen Gruppen.
Im Juni 2017 gab es in Leipzig 247 Kindertageseinrichtungen für Kinder bis Schuleintritt. Diese
stellten gemeinsam eine Kapazität von 28.258 Plätzen zur Verfügung. Davon waren 1.148 Plätze für eine integrative Betreuung mit heilpädagogischem Förderbedarf geplant. Diese Integrationsplätze wurden in 140 der 247 Kindertageseinrichtungen angeboten und von 911 Kindern in
Anspruch genommen. Seit 2010 konnten die Platzkapazitäten für integrativ geförderte Kinder
bis zum Schuleintritt deutlich ausgebaut werden (2010: 764 Plätze, 2015: 1.075 Plätze). Nahezu alle neu entstehenden Einrichtungen verfügen über die baulichen Voraussetzungen für eine
integrative Betreuung. Eine Übersicht zur barrierefreien Zugänglichkeit von Kindertagesstätten
gibt es nicht.
Zum 31.08.2016 standen insgesamt 203 heilpädagogische Plätze bis Schuleintritt in Kindertagesstätten zur Verfügung. Davon entfielen 115 Plätze auf zwei heilpädagogische Kindertagesstätten und 88 Plätze auf heilpädagogische Gruppen in fünf Komplexkindertagesstätten.
Grundsätzlich ist auch eine integrative Betreuung in der Kindertagespflege möglich. Dazu müssen die räumlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen sein. Es gibt Tagespflegepersonen mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation und wenn die räumlichen Voraussetzungen
erfüllt sind, könnte dort auf Antrag eine Integration erfolgen. Bislang25 wird kein Kind in Leipzig
integrativ in der Kindertagespflege betreut.
Der gleichberechtigte Zugang von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und
Kindern ohne Behinderung zu Kindertagesbetreuung ist in Leipzig zu einem großen Teil umgesetzt. Der Anteil der Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf, der gemeinsam mit Kindern
ohne Behinderung betreut wird, hat sich seit 2010 deutlich erhöht. Neun von zehn Kindern wurden 2015 weitgehend integrativ betreut, entweder durch einen Integrationsplatz in einer integrativen Kindertagesstätte oder einen Platz in einer heilpädagogischen Gruppe einer Komplexkindertagesstätte. Mehr als 80 % der Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf haben einen In-
25
Stand: 30.06.2017
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
27
Handlungsfeld: Bildung
tegrationsplatz. 8 % der Kinder werden in einer heilpädagogischen Gruppe einer Komplexkindertagesstätte betreut.
Teilweise setzt die integrative Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern in Kindertagesstätten ergänzende ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe voraus,
die vom örtlichen Sozialhilfeträger als Einzelfallhilfen (persönliche Assistenz oder spezifische
Förderungen) gewährt werden.26
Abb. 2 Heilpädagogisch geförderte Kinder in Kindertagesstätten nach Art der Betreuung
2010 und 201527
heilpädagogisch betreute Kinder
in Kindertagesstätten
100%
90%
heilpädagogische
Kindertagesstätte
80%
70%
60%
heilpädagogische
Gruppe in Komplexkindertagesstätte
50%
40%
30%
Integrationsplatz in
integrativer
Kindertagesstätte
20%
10%
0%
2010
2015
Jahr
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung; Sozialamt
4.1.3.2 Bestehende Maßnahmen
Ausbau wohnortnaher integrativer Plätze in Kindertagesstätten: Die integrativen Betreuungsangebote in Kindertagesstätten werden ausgebaut. Die Plätze in heilpädagogischen Kindertagesstätten werden bis 2018 von derzeit 115 auf 30 verringert. Gleichzeitig werden heilpädagogische Plätze in Komplexkindertagesstätten ausgebaut. So sollen im Schuljahr 2017/18 zwei weitere Komplexkindertagesstätten entstehen: durch Neubau in der Plovdiver Straße und durch
Umstrukturierung der ehemals heilpädagogischen Kindertagesstätte in der Friedrich-DittesStraße. Ab 2018 wird es dann nur noch eine heilpädagogische Kindertagesstätte in Leipzig geben – dafür aber sieben Komplexkindertagesstätten.
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe: Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe ist Träger einer Komplexkindertagesstätte, einer integrativen und von zwei heilpädagogischen Kindertagesstätten mit einer Kapazität von insgesamt 393 Plätzen (Stand: 31.12.2015).
Anpassung der Investitionsrichtlinien zum Bau von Kindertagesstätten: Jede Kindertagesstätte,
die Kinder mit Behinderungen betreut, muss bestimmte räumliche, personelle und strukturelle
Anforderungen erfüllen. Beim Bau von Komplexeinrichtungen müssen zwei Förderrichtlinien
des Freistaates Sachsen in Einklang gebracht werden. Dies sind zum einen Maßgaben nach
dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für Regelplätze und
Integrationsplätze. Zum anderen müssen Vorgaben der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderung (Richtlinie Investitionen Teilhabe) beachtet
werden. Das Sozialamt der Stadt Leipzig setzt sich für eine Anpassung der Richtlinien auf Lan-
26
Vgl. dazu auch die Ausführungen zur bestehenden Maßnahme „ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe“.
Ab 2015 können die betreuten Kinder in heilpädagogischen Gruppen unterschieden werden nach Komplexkindertagesstätte oder
heilpädagogischer Kindertagesstätte.
27
28
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
desebene ein, um die Errichtung komplexer Kindertagesstätten und die Entwicklung und Umsetzung inklusiver Betreuungsstrukturen zu erleichtern.
Qualitätssicherung und -entwicklung aller Kindertagesstätten: Das Amt für Jugend, Familie und
Bildung steuert die Qualität der Arbeit in allen Kindertagesstätten. Dazu wird die Umsetzung der
pädagogischen Konzeption in den Einrichtungen jährlich kontrolliert. Dies betrifft Maßnahmen
zur Integration von Kindern und Aufgaben, die sich aus dem Sächsischen Bildungsplan ergeben
– wie eine inklusive Bildung und Erziehung aller betreuten Kinder zu ermöglichen. Der Fachplan
„Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Leipzig“ (RBIV475/05) verpflichtet alle Träger von Kindertagesstätten, ein Qualitätsentwicklungsinstrument
sowohl zur pädagogischen Prozessqualität als auch zur Trägerqualität anzuwenden. Fachkräfte
in kommunalen Kindertagesstätten werden durch die Fachberatung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bei der Umsetzung ihrer pädagogischen Konzeptionen und den Vorgaben des
Sächsischen Bildungsplanes beraten und begleitet. Dies umfasst beispielsweise die Anwendung des Qualitätsmanagementverfahrens für Kindertagesstätten mit dem Qualitätsbereich „Integration“. Es werden Fortbildungen angeboten. Die Fachberatung steuert auch die Teilnahme
und Umsetzung der berufsbegleitenden Qualifizierung „Heilpädagogische Zusatzqualifikation“.
Qualifizierung zu inklusiver Pädagogik: Die Kindertagesstätte Nordweg des Trägers Outlaw
gGmbH war am sächsischen Modellprojekt „Inklusion in Kindertagesstätten“ bis 2016 beteiligt.
Das Projekt begleitete Kindertageseinrichtungen auf dem Weg zu einer inklusiven Pädagogik
und entwickelte Qualitätskriterien für gelingende Inklusion in Kindertageseinrichtungen. Die
Fachberatung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung begleitet Fachkräfte in anderen Kindertagesstätten bei der Umsetzung der im Modellprojekt gewonnenen Erfahrungen.
Kinder- und Familienzentren: Kinder- und Familienzentren verbinden als zentrale Anlaufstelle
frühkindliche Bildung, Familienbildung und Elternarbeit im Sozialraum. Dazu gehört unter anderem, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und die Einrichtung mit ihren spezifischen
Angeboten in den Stadtteil hinein zu öffnen. Der Großteil der im Jahr 2016 bestehenden 14 Kinder- und Familienzentren ist aus integrativen Kindertageseinrichtungen hervorgegangen.
Ambulante Leistung Eingliederungshilfe: Um die Integration von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, werden im Vorschulbereich ambulante Leistungen zum Erreichen eines angemessenen Bildungsziels nach SGB XII
§§ 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX gewährt. Die Art und der Umfang der
Unterstützung richten sich nach dem Bedarf des Kindes und umfassen alle alltagspraktischen
Hilfen. Vom 01.01. bis 31.12.2016 gab es 42 Fälle.
4.1.3.3 Handlungsbedarf
Die Zahl der verfügbaren Integrationsplätze in Kindertagesstätten ist gemäß Kindertagesstättenplanung 2016 ausreichend. Um inklusive Betreuungsmöglichkeiten wohnortnah zu ermöglichen, bedarf es eines weiteren Ausbaus von Plätzen in Komplexkindertagesstätten. Darüber
hinaus müssen Betreuungskonzepte von Kindertagesstätten inklusiv weiterentwickelt werden,
einschließlich der Kinder- und Familienzentren. Dies erfordert entsprechende Ausbildungs- und
Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte. Eine Übersicht zur barrierefreien Zugänglichkeit von Kindertagesstätten gibt es nicht.
Um Kindertagesstätten als inklusive Bildungsorte weiterentwickeln zu können, bedarf es einer
Anpassung der Investitionsrichtlinien des Freistaates Sachsen. Bislang sind die Einrichtung und
der Betrieb von Komplexkindertagesstätten mit einem hohen Aufwand für den Träger verbunden.
Im Elternportal der Stadt Leipzig zu Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten, Horten und in
Kindertagespflege (www.meinkitaplatz-leipzig.de) sind bislang keine Informationen von integrativen Kindertagespflegeangeboten hinterlegt, wenngleich es Tagespflegepersonen mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation gibt, bei denen eine heilpädagogische Betreuung möglich wäre.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
29
Handlungsfeld: Bildung
4.1.3.4 Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
7
Inklusive Ausrichtung des langfristigen Entwicklungskonzeptes für das
Kindertagesstättennetz
Das langfristige Entwicklungskonzept für das
F: Amt für Jugend, 2018
Kindertagesstättennetz wird inklusiv ausgerich- Familie und Bilfortlaudung; M: Sozialamt fend
tet und berücksichtigt einen Ausbau von Komplexkindertagesstätten durch geeignete Träger
(auch der Jugendhilfe). Komplexe Einrichtungen
sollen langfristig in jedem Stadtbezirk verfügbar
sein.
nein
8
Einflussnahme auf
die Anpassung von
Investitionsrichtlinien des Freistaates Sachsen
Die Stadt Leipzig setzt sich im Sächsischen
F: Amt für Jugend,
Städte- und Gemeindetag u.a. Gremien dafür
Familie und Bilein, dass die bestehenden Landesrichtlinien zur dung; Sozialamt
Einrichtung von Komplexkindertagesstätten
harmonisiert werden.
20182024
nein
9
Konzeptionelle
inklusive Weiterentwicklung aller
Kinder- und Familienzentren
Die Konzeptionen der Kinder- und Familienzen- F: Amt für Jugend, 2018Familie und Bildung 2024
tren werden durch die Träger inklusiv weiterentwickelt. Die Gütesiegel-Kriterien, Fortbildungen und Netzwerkarbeit werden hinsichtlich
Inklusion erweitert und der „Index für Inklusion
in Kindertageseinrichtungen“ als ein mögliches
Messinstrument zur Qualitätssicherung genutzt.
nein
10
Fachberatung und
Qualifizierung zu
Inklusion in Kindertagesstätten und
Kindertagespflege
Im Sächsischen Bildungsplan ist der inklusive
F: Amt für Jugend, 2018Auftrag der Kindertageseinrichtungen formuliert. Familie und Bildung 2024
Die Fachberatung von Kindertageseinrichtungen begleitet und unterstützt auf dieser Grundlage pädagogische Fachkräfte und sensibilisiert
für die Umsetzung inklusiver Frühpädagogik.
Die Stadt Leipzig etabliert Fortbildungsangebote
zur Inklusion für Fachkräfte, die sich u.a. auf
das Bildungsverständnis, die Förderung oder
Teilhabechancen beziehen.
nein
11
Integrative Kindertagespflegeplätze
im Elternportal
Im Elternportal der Stadt Leipzig zu Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten, Horten
und in Kindertagespflege (www.meinkitaplatzleipzig.de) werden Daten von integrativen Kindertagespflegeangeboten ergänzt.
F: Amt für Jugend, 2018
Familie und Bildung
nein
12
Barrierefreiheit in
Kindertagesstätten
Die Stadt Leipzig erhebt die barrierefreie ZuF: Amt für Jugend, 2018
gänglichkeit von Krippen, Kindergärten und Hor- Familie und Bildung
ten und weist diese im Elternportal
(www.meinkitaplatz-leipzig.de) aus.
nein
4.1.4
Umsetzungsziel: Früherkennung und Frühförderung
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel betrachtet:
•
30
Entwicklungsverzögerungen und Behinderung bei Kindern werden frühzeitig erkannt und Kinder erhalten medizinisch-therapeutische Behandlungen und / oder
heilpädagogische Förderung.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
4.1.4.1 Bisherige Entwicklung und bestehende Maßnahmen
Ziel von Früherkennungsuntersuchungen ist es, Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen
oder Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen, um frühzeitig und bedarfsgerecht Therapien oder
Frühförderung einzuleiten.
Vorsorgeuntersuchungen: Eine Möglichkeit zur Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten
bei Kindern bieten die Vorsorgeuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen. Alle Kinder haben gemäß § 26a Abs. 1 SGB V einen Rechtsanspruch auf diese Untersuchungen, die
vom behandelnden Kinder- oder Hausarzt durchgeführt werden.
Untersuchung in Kindertagesstätten: Im 4. Lebensjahr führt das Gesundheitsamt gemäß § 7
Abs. 2 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen eine ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten durch. Im
Schuljahr 2015/16 wurden 3.661 Vierjährige in Kindertagesstätten untersucht. 38,0 % der Untersuchten wiesen Sprachauffälligkeiten, 17,9 % eine Herabsetzung des Hörvermögens, 17,7 %
eine Herabsetzung der Sehschärfe, 14,6 % Auffälligkeiten der Feinmotorik und 11,8 % Auffälligkeiten der Grobmotorik auf. Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist freiwillig. Über den Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hat das
Gesundheitsamt 2016 gegenüber dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz versucht, eine Änderung des
Schulgesetzes anzuregen, dass eine verpflichtende schulvorbereitende Untersuchung im 4. Lebensjahr eingeführt wird, um frühzeitig Förderbedarf erkennen und behandeln zu können. Die
Anregungen wurden in den Gesetzentwurf nicht aufgenommen.
Früherkennung und Frühförderung: Früherkennung und Vorsorge von Entwicklungsstörungen
sind wichtige Handlungsansätze zur Förderung von Kindern. Die interdisziplinäre Frühförderung
ist ein System von Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder von Geburt bis
zum Schuleintritt. Zur Frühförderung zählen die Bereiche Früherkennung (medizinische und pädagogische Diagnostik), Behandlung, heilpädagogische Förderung und die umfassende Beratung der Eltern. Ziel ist es, möglichst frühzeitig vorliegende oder drohende Entwicklungsauffälligkeiten zu erkennen und erforderliche medizinische, therapeutische oder heilpädagogische
Maßnahmen einzuleiten. In der Stadt Leipzig wird die interdisziplinäre ambulante Versorgung
durch zwei Sozialpädiatrische Zentren und sieben Frühförder- und Frühberatungsstellen erbracht (einschließlich Autismusambulanz). Darüber hinaus erfolgt ambulante Frühförderung als
Komplexleistung auch in heilpädagogischen Gruppen in Kindertagesstätten und integrativen
Kindertagesstätten. Im Jahr 2016 wurden in 894 Fällen heilpädagogische Leistungen gewährt.
Arbeitsgruppe Frühförderung: In der Arbeitsgruppe Frühförderung des Behindertenbeirates wirken Vertreter/-innen der interdisziplinären und heilpädagogischen Frühförderstellen, der Sozialpädiatrischen Zentren, der Beratungsstelle "SüdLicht", der Kinderärzte sowie der Stadtverwaltung (Sozialamt, Gesundheitsamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung) mit. Angebote für beeinträchtigte Kinder und deren Familien im Vorschulalter sollen vernetzt, aktuelle Entwicklungen
in Leipzig diskutiert und Schnittstellen verbessert werden. Die Arbeitsgruppe beteiligt sich am
„Leipziger Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen“, welches durch das Amt für Jugend,
Familie und Bildung koordiniert wird.
4.1.4.2 Handlungsbedarf
Es wird Bedarf für eine gesetzlich geregelte Verbindlichkeit zur Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung im 4. Lebensjahr gesehen, um rechtzeitig bei allen Kindern im Vorschulalter den
Förderbedarf feststellen zu können. Bislang erfolgt diese Untersuchung auf freiwilliger Basis in
Kindertagesstätten – Kinder, die zu Hause betreut werden und Kinder, die zum Tag der Untersuchung in der Kindertagesstätte nicht anwesend sind, werden nicht untersucht. Mit einer Neuregelung könnte sichergestellt werden, dass notwendige Fördermaßnahmen frühzeitig vor
Schulbeginn ergriffen werden können. Zudem könnten Kinder, die bis Schulbeginn zu Hause
betreut werden, mit untersucht werden. Anregungen der Stadt Leipzig, eine verbindliche Vorsorgeuntersuchung im 4. Lebensjahr gesetzlich zu regeln, wurden vom Sächsischen Städte- und
Gemeindetag und vom Freistaat Sachsen nicht aufgenommen.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
31
Handlungsfeld: Bildung
Von den Kindern, bei denen im Rahmen der Untersuchung in Kindertagesstätten ein Förderbedarf festgestellt wurde, nehmen nicht alle Eltern eine entsprechende Förderung für ihr Kind in
Anspruch. Von Bedeutung ist dies besonders für den Förderbereich Sprache, denn hier besteht
der höchste Förderbedarf.
4.1.4.3 Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „Früherkennung und Frühförderung“ zu
erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
13
Kurztitel
Beschreibung
Modellprojekt zur
logopädischen Behandlung in Kindertagesstätten
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
In Abstimmung mit der kassenärztlichen Verei- F: Gesundheitsamt; 2018
nigung, den Krankenkassen und dem Bundes- M: Amt für Jugend,
verband für Logopädie e. V. wird ein Modellpro- Familie und Bildung
jekt in ausgewählten Leipziger Kindertagesstätten entwickelt. Kinder mit logopädischem Förderbedarf werden direkt vom Gesundheitsamt
zum Logopäden überwiesen oder in den Modelleinrichtungen behandelt.
4.2
Schulische Bildung
4.2.1
Ziele
Finanzielle
Auswirkung
nein
Damit behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche in der Schule gleichberechtigt Zugang zu Bildung erhalten können, ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt
werden und individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen eine erfolgreiche Bildung erleichtern, bedarf es flexibler Bildungs- und Betreuungsangebote und entsprechender struktureller und inhaltlicher Anpassungen. Daraus ergeben sich folgende Ziele zur Umsetzung, wobei
berücksichtigt werden muss, dass die vorrangige Zuständigkeit beim Freistaat Sachsen liegt.
Umsetzungsziele:
Die Stadt Leipzig unterstützt den integrierten und kooperativen Unterricht von Schüler/-innen
mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Grundschulen und weiterführende Schulen sind räumlich barrierefrei28 und Anforderungen
inklusiver Beschulung werden in der Schulnetzplanung beachtet.
Ergänzende Angebote zur Gestaltung des schulischen Alltags sind inklusiv ausgerichtet.
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuell gefördert und unterstützt, so dass eine gleichberechtigte Teilhabe in allen schulischen Bildungsbereichen
möglich ist.
4.2.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag
Nach § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
28
Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung können bei Neubauten, Erweiterungsbauten oder Komplexsanierungen umgesetzt
werden.
32
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
Dabei soll insbesondere die individuelle und soziale Entwicklung gefördert und dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Entsprechend § 4 Abs. 3 SGB IX sollen Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass diese nach Möglichkeit nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden können.
Die Sächsische Bildungsagentur ist die dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus untergeordnete Schulaufsichtsbehörde. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Unterstützung
aller an Schule Beteiligten, die Schulaufsicht, die Bereitstellung von Lehrer/-innen und pädagogischen Unterrichtshilfen an Förderschulen sowie deren Aus- und Weiterbildung. Rechtliche
Grundlagen für die schulische Bildung und die Betreuung in Horten sind das Schulgesetz für
den Freistaat Sachsen, die Schulordnung Förderschulen, die Schulintegrationsverordnung, die
Sächsische Integrationsverordnung, die Förderschulbetreuungsverordnung und das Sächsische
Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.
Die Stadt Leipzig ist als Schulträgerin aller kommunalen Leipziger Schulen für die Errichtung
und den Unterhalt der kommunalen Schulgebäude und -räume, einschließlich Schulhofgestaltung und Schulsporthallen, die Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln der Schulen, Schülerbeförderung sowie für ihre Inneneinrichtung, die personelle Ausstattung mit Schulsachbearbeiter/innen und Hausmeister/-innen verantwortlich. Darüber hinaus stellt die Stadt Leipzig in Grundschulen und Förderschulen eine Ganztagesbetreuung zur Verfügung und finanziert Angebote
der Schulsozialarbeit. Die Planung der Schulinfrastruktur erfolgt über den Schulentwicklungsplan, die der Horte über den Kindertagesstättenplan.
Gemäß § 26a Abs. 4 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen werden alle schulpflichtigen
Kinder vor Schulaufnahme gesundheitlich untersucht. Das Gesundheitsamt ermittelt im Rahmen
der Schuleingangsuntersuchung den Entwicklungsstand des Kindes und spricht eine Empfehlung zur Einschulung aus. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird von einer von der Sächsischen Bildungsagentur beauftragten Förderschule gemäß § 13 der Schulordnung Förderschulen ermittelt.
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können Hilfen zu einer angemessenen
Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit
§ 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX bzw. SGB VIII § 35a (für Kinder mit seelischer Behinderung) erhalten,
wenn nach Antragstellung bei dem jeweils zuständigen Kostenträger ein entsprechender Hilfebedarf ermittelt wurde und dieser nicht durch vorrangige Leistungen erfüllt werden kann.
4.2.3
Umsetzungsziel: Integrativer Schulunterricht
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel betrachtet:
•
Die Stadt Leipzig unterstützt den integrierten und kooperativen Unterricht von
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Wenngleich die Ausgestaltung des Unterrichts an Schulen in der Verantwortung des Freistaates
Sachsen liegt, nimmt die Stadt Leipzig auf der Grundlage der Bildungspolitischen Leitlinien gestaltend auf diesen Teil der kommunalen Bildungslandschaft Einfluss. Bildung soll gemeinsam
verantwortet werden. Deshalb pflegt die Stadt Leipzig eine enge Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig29, regt auf Landesebene Veränderungen hinsichtlich einer inklusiv gestalteten Schulbildung an und unterstützt eine inklusive Entwicklung
nach ihren Möglichkeiten.
29
Seit 2013 gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig, welche die
Zusammenarbeit und inhaltliche Schwerpunkte regelt.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
33
Handlungsfeld: Bildung
4.2.3.1 Bisherige Entwicklung
Im Koalitionsvertrag der Sächsischen Staatsregierung ist beschrieben, dass Inklusion in Schulen „schrittweise und mit Augenmaß“ umgesetzt werden soll.30 Dazu wird der vom Sächsischen
Staatsministerium für Kultus erarbeitete Aktions- und Maßnahmeplan31 mit Blick auf die Empfehlungen der Expertenkommission32 weiterentwickelt. Es wird angestrebt, zur bestmöglichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich in allgemeinen Schulen und so viel Unterricht wie nötig in der Förderschule umzusetzen. Die sächsische
Staatsregierung schließt eine Abschaffung der Förderschulen in Sachsen aus, da sich diese „als
Lernorte für vielfältige Formen sonderpädagogischen Förderbedarfs bewährt“ hätten und über
„beste Voraussetzungen für die Beschulung von Kindern mit diesen Bedarfen“ verfügen würden.33
Im Rahmen der Diskussion des Gesetzentwurfes für ein neues Schulgesetz in Sachsen hat die
Stadt Leipzig ein Positionspapier erarbeitet (vgl. VI-DS-01528) und über die Gremien des Städte- und Gemeindetages zu den Anhörungsentwürfen für das Schulgesetz Stellung genommen.
Das neue Schulgesetz wurde am 11. April 2017 vom sächsischen Landtag als „Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen“ verabschiedet und tritt seit 16. Mai 2017
schrittweise in Kraft. Für Inklusion sollen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stehen und
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an einer Förderschule oder inklusiv in allen anderen Schularten unterrichtet werden. Wesentliche Neuerungen sind:
•
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf Wunsch der
Eltern, volljährige Schüler/-innen auf eigenen Wunsch, inklusiv unterrichtet,
wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.34
•
An den Oberschulen wird das lernzieldifferente Unterrichten von Schülerinnen
und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung ermöglicht.
•
Öffentliche Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen
und Förderschulen sollen zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung Kooperationsverbünde bilden. Die Kooperationsverbünde
sollen so gebildet werden, dass sie die Möglichkeit einer inklusiven Unterrichtung in allen Förderschwerpunkten mit zumutbaren Schulwegen aufgebaut werden und eine inklusive Unterrichtung mit zumutbaren Schulwegen ermöglichen.
Freie Schulen können sich an Kooperationsverbünden beteiligen.
•
In den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung
soll die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs frühestens im
Verlauf der zweiten Klasse eingeleitet werden. Damit sollen alle Schüler/-innen
mit einem solchen möglichen Förderbedarf zunächst in eine Grundschule eingeschult werden. Grundschulen sollen in der Schuleingangsphase dafür personelle Unterstützung erhalten. Diese Regelung wird zunächst erprobt und tritt
erst ab 01.08.2023 in Kraft, wenn der Landtag dies nach Abschluss der Evaluation bestätigt.
•
Die Zuschüsse für inklusiv unterrichtete Kinder an Schulen in freier Trägerschaft
werden erhöht.
Die Zahl der Schüler/-innen in Leipzig mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigt jährlich
an. Im Schuljahr 2016/17 gab es 4.182 Schüler/-innen, 29,3 % mehr als 2005/06. Diese Ent30
Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen „Sachsens Zukunft gestalten“, 10.11.2014:
Seite 13
Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung von Art. 24 des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – VN-BRK).
32
Expertengremium im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus: Empfehlungen zur Weiterentwicklung der individuellen Förderung von Schülern mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf sowie zur Ausgestaltung des sächsischen Schulsystems in Hinblick auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, 19.12.2012.
33
Vgl. Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen „Sachsens Zukunft gestalten“,
10.11.2014: Seite 13
34
Dies sind gemäß § 5 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen: a) die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen entsprechen dem individuellen Förderbedarf der Schüler/-innen, die Funktionsfähigkeit des Unterrichts wird nicht erheblich
beeinträchtigt und es besteht keine akute Selbstgefährdung.
31
34
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
wicklung verläuft je nach Förderbereich verschieden. Den meisten Zuwachs gab es im Bereich
„emotionale und soziale Entwicklung“ und im Bereich „Sprache“. Rückläufig waren die Schülerzahlen nur im Förderbereich „Lernen“.
Gleichzeitig stieg der Anteil integrativ unterrichteter Schüler/-innen. Im Schuljahr 2016/17 wurden 39,3 % aller Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ unterrichtet.
Das waren 25,9 Prozentpunkte mehr als im Schuljahr 2010/11. Der Anteil integrativ unterrichteter Schüler/-innen hat sich in diesem Zeitraum fast verdreifacht.
Je nach Förderbedarf fällt die Integrationsquote unterschiedlich aus35. Die meisten Integrationen
erfolgten im Schuljahr 2016/17 im Förderbereich „emotionale und soziale Entwicklung“. Hier
wurden mehr als 80 % der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ
unterrichtet, gefolgt vom Förderbereich „Sprache“ mit mehr als 60 %. In den anderen Förderschwerpunkten wird nach wie vor die Mehrzahl der Schüler/-innen in Förderschulen unterrichtet.
Dennoch hat sich in diesen Bereichen eine deutliche Veränderung in Richtung Inklusion vollzogen. Besonders deutlich wird dies im Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Wurden in diesem Förderschwerpunkt 2005/06 insgesamt 0,2 % der Schüler/-innen integrativ unterrichtet, so
hat sich dieser Anteil bis 2016/17 auf 3,3 % fast versechszehnfacht.
An Grundschulen gab es im Schuljahr 2016/17 mit 789 Schüler/-innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf die meisten Integrationen. An Oberschulen gab es 638 Integrationen, an
Gymnasien 149 und an der Freien Waldorfschule 58. Der relative Anteil der integrativ unterrichteten Schüler/-innen an allen Schüler/-innen der jeweiligen Schulart beträgt an Grundschulen
4,14 %, an Oberschulen 5,6 %, an Gymnasien 1,0 % sowie an der Freien Waldorfschule
10,1 %.
Anteil der integrativ unterrichteten
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in %
Abb. 3 Anteil integrativ unterrichteter Schüler/-innen an allen Schüler/-innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf 2005/06, 2010/11 und 2016/17
90
80
70
60
50
40
39,3
26,3
30
20
13,4
10
0
2005/06
2010/11
2016/17
Schuljahr
Emotionale u. soziale Entwicklung
Körperl. U. motorische Entwicklung
Sehen
Lernen
Sprache
Hören
geistige Entwicklung
Gesamt
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Ein Teil der Schüler/-innen benötigt für eine integrative Beschulung zusätzliche Unterstützung in
Form von Schulbegleitung. Schulbegleitung36 ist eine Einzelfallhilfe, die an den individuellen
Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen mit Behinderung im schulischen Alltag ausgerichtet
ist. Sie wird als Eingliederungshilfe gemäß § 54 Abs. 1 SGB XII bzw. § 35a SGB VIII gewährt.
Sie soll Schüler/-innen im schulischen Lebens- und Lernumfeld individuell unterstützen, so dass
eine Teilhabe im Unterricht möglich wird. Mit dem steigenden Anteil integrativ unterrichteter
35
Integrationen von Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „geistige Entwicklung“ in der Grundschule erfolgen
hauptsächlich auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Schulintegrationsverordnung. Hierbei wird den Schüler/-innen einer Förderschule die Teilnahme in einzelnen Unterrichtsfächern an der benachbarten Grundschule ermöglicht. Diese Schülerschaft bleibt
jedoch der Förderschule zugeordnet. Ab Klasse fünf besteht eine Verpflichtung zum Besuch der Förderschule.
36
Andere Bezeichnungen sind Schulassistenz oder Integrationshelfer.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
35
Handlungsfeld: Bildung
Schüler/-innen in Leipzig ist auch ein Anstieg der Schulbegleitungen festzustellen. Der Sachverhalt wird ausführlich im Abschnitt „Feststellungsverfahren und individuelle Unterstützung“
(Abschnitt 2.2.6) betrachtet.
Neben der integrativen Unterrichtung von Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es den sogenannten kooperativen Unterricht. Dabei handelt es sich um die stundenweise gemeinsame Unterrichtung im Klassenverband von Förderschüler/-innen mit Schüler/innen allgemeiner Schulen im Rahmen einer verbindlichen Zusammenarbeit von Schulen. In
Leipzig hat kooperativer Unterricht im Schulversuch zur „Erprobung von Ansätzen zur inklusiven
Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Modellregionen“ (ERINA)
von 2012 bis 2016 stattgefunden.
In allen Förderschulen, ausgenommen der Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und
geistige Entwicklung, können die Abschlüsse der Oberschule erworben werden. Diese sind
nach erfolgreicher Vollendung der 9. Klassenstufe der Hauptschulabschluss bzw. nach entsprechender Prüfung der qualifizierende Hauptschulabschluss sowie nach erfolgreicher Vollendung
der 10. Klasse und einer Prüfung der Realschulabschluss. Schüler/-innen, die keinen Abschluss
erwerben, erhalten nach vollendeter Schulpflicht ein Abgangszeugnis. Schüler/-innen von Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erhalten bei entsprechenden Leistungen in allen Fächern ein Abschlusszeugnis im jeweiligen Förderschwerpunkt. Schüler/-innen im Förderschwerpunkt Lernen können bei entsprechenden Leistungen
auch einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss ohne Teilnahme an einer Abschlussprüfung erwerben. Die Zahl der Schulabgänger/-innen bewegt sich seit dem Schuljahr
2010/11 auf etwa gleichbleibendem Niveau. Die Mehrzahl der Schüler/-innen verlässt die Förderschule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss und damit deutlich verringerten Chancen in Bezug auf einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Zum Ende des Schuljahres
2015/16 betraf dies 225 Schüler/-innen – das waren 79,2 % aller Schulabgänger/-innen von
Förderschulen. 14,1 % der Förderschüler/-innen beenden die Schule mit mindestens einem
Hauptschulabschluss, 6,7 % mit einem Realschulabschluss.
350
25,0
Realschulabschluss
300
Hauptschulabschluss
20,0
250
ohne mindestens
Hauptschulabschluss*
15,0
200
150
10,0
100
5,0
50
0
Prozent
Schulabgänger/-innen von Förderschulen
Abb. 4 Abschlüsse an Förderschulen in Leipzig im Schuljahr 2010/11 bis 2015/16
Anteil Haupt- und
Realschulabschluss
* umf asst Abgangszeugnis,
Zeugnis der Schulentlassung,
Abschlusszeugnis Lernen,
Abschlusszeugnis geistige
Entwicklungn
0,0
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/14
2015/16
Schuljahr
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
4.2.3.2 Bestehende Maßnahmen
Positionspapier der Stadt Leipzig zur Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes: Die Stadt
Leipzig hat über die Gremien des Städte- und Gemeindetages ein Positionspapier erarbeitet,
welches Impulse für die künftige Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Weiterent36
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
wicklung des sächsischen Schulwesens und kommunaler Bildungslandschaften gibt (vgl. VI-DS01528). Darin sind Empfehlungen für eine inklusive Gestaltung von Schule und damit verbundene Voraussetzungen enthalten.
Modellprojekt ERINA: Im Rahmen des Schulversuchs zur „Erprobung von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Modellregionen (ERINA)“ wurden von Schuljahr 2012/13 bis 2015/2016 in vier sächsischen Modellregionen Wege
zur inklusiven Bildung erprobt. Zielstellung war die Verbesserung und Weiterentwicklung inklusiver Bildung und Erziehung von Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen. Das schloss die Übergänge von der Kindertagesstätte
bis zur Berufsbildung ein. In der Stadt Leipzig waren fünf Schulen in kommunaler Trägerschaft
am Schulversuch beteiligt: die Carl-von-Linné-Schule (Grundschule), die Lindenhofschule (Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung), die 68. Schule (Oberschule), die ImmanuelKant-Schule (Gymnasium) und die Friedrich-Schiller-Schule (Gymnasium). Unter anderem werden seit dem Schuljahr 2013/2014 neun Schüler/-innen der Lindenhofschule (Förderschule) mit
dem Förderbedarf geistige Entwicklung an der 68. Schule (Oberschule) gemeinsam („kooperativ“) unterrichtet. Mittlerweile wird diese Form des Unterrichts in drei Klassenstufen umgesetzt.
Inklusive Pädagogik an der Freien Waldorfschule: Die Karl-Schubert-Schule ist eine inklusiv arbeitende Waldorfschule. 170 Schüler/-innen lernen derzeit gemeinsam. In jeder Klasse werden
bis zu 5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Die Kinder erfahren individuelle Betreuung und Förderung von Lehrer/-innen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
und Schulhelfer/-innen. Der Unterricht erfolgt zieldifferenziert und in Zusammenarbeit von mindestens zwei kooperierenden Lehrpersonen.
Weiterentwicklung einer Förderschule zu einer inklusiven Schule: Die Werner-Vogel-Schule ist
eine staatlich genehmigte Ersatzschule für 88 Schüler/-innen mit Förderbedarf im Schwerpunkt
geistige Entwicklung. Unter dem Dach des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V.
wird die Schule zum Schuljahr 2018/19 zu einer inklusiven Schule weiterentwickelt. Dazu wird
zusätzlich ein Grundschulzweig gegründet, so dass innerhalb der Werner-Vogel-Schule die
Schüler/-innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in vielen Fächern und Projekten gemeinsam lernen werden. Der jeweilige individuelle Förderbedarf der Schüler/-innen wird
weiterhin im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stehen.
Vernetzung von Akteuren: Seit 2011 arbeiten in der „Arbeitsgemeinschaft Inklusion Leipzig“
(AGIL) Schulen in freier sowie kommunaler Trägerschaft zusammen. Im Mittelpunkt der Arbeit
steht der Informations- und Erfahrungsaustausch der Schulen und Lehrkräfte zur Umsetzung
einer inklusiven Bildungspraxis (u. a. Fachtage, Hospitationen).
Förderung und Sicherung des Schulerfolgs: Die „Information zum Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengerechtigkeit37 zielt darauf ab, die Schulabbrecherquote in
Leipzig zu senken. Schüler/-innen sollen Grundkompetenzen vermittelt und individuell gefördert
werden, um ihren Schulerfolg zu sichern. Im Katalog enthaltene Maßnahmen, die auf eine
gleichberechtigte Bildungsteilhabe von Menschen mit Behinderung gerichtet sind, werden im
Teilhabeplan aufgenommen (z. B. Inklusionsassistenten).
Projekt „Gemeinsame Wege zum Ziel“: Das Projekt der VDI GaraGe gemeinnützige GmbH von
August 2017 bis Juni 2018 wendet sich an 55 abschlussgefährdete Schüler/-innen in den Klassenstufen 7 oder 8 von Ober- und Förderschulen. Sie erhalten über zwei Schuljahre eine außerschulische, praxisorientierte und individuelle Unterstützung in Zusammenarbeit mit Eltern,
Schule, Mentoren aus Unternehmen und weiteren Kooperationspartnern. Durch diese Unterstützung sollen die Lern- und Leistungsmotivation der Schüler/-innen verbessert sowie Fachund Methodenkompetenz vermittelt werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Gefahr einer verzögerten Schullaufbahn zu verringern und den Hauptschulabschluss zu erreichen.
Bedarfsorientierte Verteilung von Ressourcen für Schulen: Das Amt für Jugend, Familie und Bildung prüft derzeit, wie kommunale Ressourcen für Schulen (z. B. Sachmittel, Stellenanteil
Schulsozialarbeit, Fortbildungen) auf der Grundlage von sozialen Indikatoren eingesetzt werden
können. Für die zusätzliche Verteilung neuer Schulsozialarbeiterstellen wurde ein sozialindikati37
Vgl. VI-DS-03486 „Information zum Maßnahmekatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengerechtigkeit“, am 17.05.2017
durch die Ratsversammlung zur Kenntnis genommen.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
37
Handlungsfeld: Bildung
ver Verteilungsschlüssel erarbeitet – ein Indikator ist u. a. der Anteil integrierter Schüler/-innen
mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Projekt „Berühmten Leipzigern auf der Spur“: Im Schuljahr 2013/2014 führte die Förderschule
für Hörgeschädigte „Samuel-Heinicke“ mit drei Leipziger Grundschulen und dem FriedrichSchiller-Gymnasium eine Projektwoche durch, bei der Schüler/-innen mit und ohne Hörschädigung gemeinsam verschiedenen berühmten Leipzigern nachspürten.
4.2.3.3 Handlungsbedarf
Wenngleich sich die gemeinsame Unterrichtung von Schüler/-innen mit und ohne Behinderung
in den zurückliegenden Jahren positiv entwickelt hat und deutlich mehr Kinder mit Behinderung
integrativ beschult werden, bedarf es noch vieler Anstrengungen für eine inklusive Schulbildung.
Weitere Integrationen in allen Förderbereichen sind wünschenswert und in den weiterführenden
Schulen müssen die in Kindertagesstätten und Grundschulen erzielten Integrationserfolge verstetigt werden. Die gewonnenen Erfahrungen aus Projekten, wie dem Schulversuch ERINA,
sollten in den Regelbetrieb überführt werden.
Eine Möglichkeit, die gemeinsame Unterrichtung von Schüler/-innen mit und ohne Behinderung
zu befördern, besteht in der Bildung so genannter Kooperationsverbünde. In einem Verbund
sollen je eine Grundschule und eine Oberschule als „Inklusionsschule“ für die lernzieldifferenzierte Unterricht von Schüler/-innen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ und
„Lernbehinderung“ eingerichtet werden.
4.2.3.4 Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „Integrativer Schulunterricht“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
14
Optimierung des
Übergangs Kindertagesstätte und
Grundschule
Die Stadt Leipzig und die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig entwickeln für
das Schulvorbereitungsjahr ein gemeinsames
Konzept zur Optimierung der Übergänge zwischen Kindertagesstätte und Grundschule. Erkenntnisse der Evaluierung der Schuleingangsphase in Sachsen durch das Sächsische
Staatsministerium für Kultus werden berücksichtigt.
F: Amt für Jugend, 20182024
Familie und Bildung; M: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle
Leipzig
nein
15
Entwicklung von
Kooperationsverbünden
Die Stadt Leipzig unterstützt die Sächsische
Bildungsagentur bei der Entwicklung von Kooperationsverbünden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung
und inklusiven Unterrichtung.
F: Amt für Jugend, ab 2018
Familie und Bildung; M: Sächsische Bildungsagentur Leipzig
nein
16
Fortführung Schulversuch ERINA als
Regelangebot
Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, die Erfahrungen und aufgebauten Strukturen zur inklusiven Bildung aus dem Schulversuch ERINA in
reguläre Strukturen zu überführen.
F: Amt für Jugend, 20172021
Familie und Bildung; M: Sächsische Bildungsagentur Leipzig
ja, vgl.
Anlage
38
2
17
Unterstützung kooperativer und inklusiver Schulpro-
Die Stadt Leipzig begleitet im Rahmen ihrer
Möglichkeiten Schulen bei der Umsetzung kooperativer und inklusiver Schulprojekte und -
F. Amt für Jugend, 2018
Familie und Bildung fortlaufend
ja, vgl.
Anlage
39
2
38
Für die Fortführung des Schulversuchs an den derzeit bestehenden Schulen sind keine zusätzlichen Aufwendungen zu erwarten,
wohl aber bei der Überführung in Regelstrukturen oder auf andere Standorte.
38
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
jekte und -konzepte konzepte.
4.2.4
Umsetzungsziel: Barrierefreie Schulen
Die Anforderungen einer inklusiven Unterrichtung und Betreuung haben Einfluss auf die Gestaltung von Schulgebäuden und –räumen, Schulhöfen, Schulsporthallen, die Inneneinrichtung, die
räumlichen Voraussetzungen für Hortbetreuung und Ganztagsangebote und die Ausstattung mit
Lehr- und Lernmitteln. Dies betrifft sowohl Anpassungen in bestehenden Schulen als auch Neubauten.
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel betrachtet:
•
Grundschulen und weiterführende Schulen sind räumlich barrierefrei40 und Anforderungen inklusiver Beschulung werden in der Schulnetzplanung beachtet.
4.2.4.1 Bisherige Entwicklung
Im Schuljahr 2015/16 gab es insgesamt 151 allgemeinbildende Schulen in Leipzig41, davon 122
in kommunaler Trägerschaft. Die Stadt Leipzig ist als Schulträgerin für die Bereitstellung von
kommunalen Schulgebäuden und -räumen, einschließlich Schulhofgestaltung und Schulsporthallen verantwortlich. Bei Sanierungen und Neubauten muss eine rollstuhlgerechte Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 umgesetzt werden.
Abb. 5 Entwicklung barrierefreier Schulen und Sporthallen in kommunaler Trägerschaft
2010, 2016 und 2022 (Plan)
Anzahl barrierefreier Schulen
bzw. Sporthallen
35
30
32
25
20
22
15
15
13
10
12
9
8
5
4
1
4
1
5
4
5
5
3
5
6
0
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Berufliches
Schulzentrum
Förderschule
Schulsporthalle
Schulart
2010
2016
2022 (geplant)
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
39
Eine Umsetzung ist nur mit erhöhten Personalressourcen möglich. Derzeit können diese noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb
ist eine Darstellung der konkreten finanziellen Auswirkungen in Anlage 2 nicht möglich.
40
Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung können bei Neubauten, Erweiterungsbauten oder Komplexsanierungen umgesetzt
werden.
41
Hierbei handelte es sich um 77 Grundschulen, 30 Oberschulen, 22 Gymnasien, 18 Förderschulen, zwei freie Waldorfschulen,
eine Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 1 bis 10 (Nachbarschaftsschule) sowie eine Klinik- und Krankenhausschule. Die
Mehrheit der Schulen befand sich in Trägerschaft der Stadt Leipzig. 27 Schulen waren in freier Trägerschaft und zwei in Trägerschaft des Freistaates Sachsen.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
39
Handlungsfeld: Bildung
Im Jahr 2016 gab es in Leipzig 28 Schulen und 15 Sporthallen in kommunaler Trägerschaft, die
rollstuhlgerecht barrierefrei waren. Diese Gebäude verfügten über einen barrierefreien Eingang,
Aufzug, barrierefreie Zugänge zu den Unterrichtsräumen und über barrierefreie Sanitärbereiche.
Weitere 14 Schulen und drei Sporthallen haben einen teilweise barrierefreien Zugang, der sich
im Erdgeschoss befindet. Ab 2017 bis 2022 sind weitere Baumaßnahmen (Sanierung, Erweiterung, Neubau) geplant, welche Barrierefreiheit herstellen, so dass 2022 dann 58 Schulen und
32 Sporthallen barrierefrei zugänglich sind.42
Abb. 6 Anteil barrierefreier Schulen und Sporthallen in kommunaler Trägerschaft 2010, 2016
und 2022 (Plan)
Anteil barrierefreie Schulen an allen kommunalen Schulen der Schulart in Prozent
Schulart
2010
2016
2022 (geplant)
Grundschule
6,5
13,4
27,5
Oberschule
4,5
16,0
38,2
Gymnasium
7,7
29,4
47,8
Berufliches Schulzentrum
44,4
50,0
50,0
Förderschule
23,1
33,3
37,5
7,0
12,3
23,0
10,9
20,9
35,6
Schulsporthalle
Gesamt ohne Sporthallen
In allen Schularten und bei den Sporthallen haben sich die Zahl und der Anteil der barrierefreien
Gebäude seit 2010 deutlich erhöht. 2016 waren 21 % aller Schulen und 12 % aller Schulsporthallen barrierefrei. Am höchsten fällt der Anteil bei den beruflichen Schulzentren aus – hier war
die Hälfte aller Schulen barrierefrei. In den kommenden Jahren wird durch geplante Baumaßnahmen der Anteil barrierefreier Gebäude weiter steigen. Im Jahr 2022 sollen 35 % aller Schulen und 25 % aller Schulsporthallen barrierefrei sein.
4.2.4.2 Bestehende Maßnahmen
Barrierefreiheit bei Neubau und Sanierung: Bei allen geplanten Sanierungen und Schul- und
Sporthallenneubauten wird eine rollstuhlgerechte Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 sowie
sächsischer Bauordnung als Standard umgesetzt.
Schulentwicklungsplan – Sanierungen und Schulneubauten: Der Schulentwicklungsplan der
Stadt Leipzig berücksichtigt Anforderungen einer wachsenden inklusiven Beschulung sowie Angebote, Konzepten und Schulversuche, die einen kooperierenden und integrativen Unterricht
fördern. In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2017 (VI-DS-03577-NF-02) vom
21.06.2017 sind zahlreiche Maßnahmen zur Errichtung und grundlegenden Sanierung von
Schulstandorten enthalten, bei denen Barrierefreiheit berücksichtigt wird.
Qualifizierte Projektentwicklung von Schulbauten mit Beteiligung von Nutzer/-innen (Phase
Null): Die qualifizierte Projektentwicklung als so genannte „Phase Null“ steht für den Vorlauf, der
benötigt wird, um eine Schule in Abstimmung mit allen Nutzer/-innen planen zu können. In der
Phase Null soll ein tragfähiges inhaltliches und räumliches Konzept entwickelt werden, welches
die Effizienz, Bedarfsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit des Bauvorhabens sicherstellt. Beteiligt werden u. a. Pädagogen, Architekten, Verwaltung (Amt für Jugend, Familie und Bildung; Amt
für Gebäudemanagement; Stadtplanungsamt) und die Schule selbst mit Mitarbeiter/-innen, Eltern und Kindern. In der Stadt Leipzig wird die qualifizierte Projektentwicklung derzeit u.a. an
folgenden Schulen umgesetzt: 31. Schule (Grundschule), Schule am Opferweg (Grundschule),
Schulstandort Ihmelsstrasse (Oberschule, Gymnasium), Grundschule Gießerstraße, Grundschule Brüderstraße, Grundschule Rolf-Axen-Straße, Schulzentrum Grünau (Gymnasium,
Oberschule, Förderschule).
42
Die Angaben zur geplanten Fertigstellung stehen unter dem Vorbehalt, dass Schulbaufördermittel bewilligt werden und der Bauablauf planmäßig erfolgt.
40
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
Schülerbeförderung: Im Schulgesetz des Freistaates Sachsen ist geregelt, dass die Kommune,
zu deren Gebiet eine von einem/er Schüler/-in besuchte Schule gehört, Träger der notwendigen
Schülerbeförderung für Schulwegfahrten ist. In Leipzig wird die Schülerbeförderung für Schüler/-innen mit Behinderung über zwei verschiedene Fahrdienste erbracht. Schüler/-innen, die
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erhalten, nutzen den Fahrdienst des Sozialamtes. Alle anderen Schüler/-innen mit Behinderung können den Schülerspezialverkehr des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung nutzen. Diese Leistung wird über die Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig (DS-00676/14 vom 15.04.2014) geregelt.
4.2.4.3 Handlungsbedarf
Im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2017 (VI-DS-03577-NF-02) werden die vorhandenen Kapazitäten für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in
allen Förderschwerpunkten, außer im Schwerpunkt geistige Entwicklung, im Planungszeitraum
als ausreichend bewertet. Ein Bedarf zusätzlicher Kapazitäten im Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung wird ab 2018 gesehen. Der Anteil an Integrationen soll in allen Förderschwerpunkten weiter ausgebaut werden. Mögliche Auswirkungen auf das künftige Förderschulangebot
durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können zum jetzigen Zeitpunkt nicht
hinreichend bewertet werden. Es wird davon ausgegangen, dass alle bestehenden Förderschulen auch über den aktuellen Planungszeitraum hinaus erforderlich sind.
Zukünftig wird dem Thema Inklusion bei der Schulentwicklungsplanung und beim Schulhausbau
verstärkte Aufmerksamkeit zukommen. Inklusion erhöht in jeder Schule die Vielfalt der Schülerschaft. Dies hat auf den Schulhausbau verschiedene Einflüsse. Grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht darin, barrierefreie Schulen zu gestalten, die von Schüler/-innen mit allen Förderschwerpunkten besucht werden können. Neben der Gestaltung der baulichen Umwelt sollen
auch Information und Kommunikation so gestaltet sein, dass sie im Sinne eines „Designs für
Alle“ von Menschen mit ganz unterschiedlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können.
Des Weiteren gehören Farbleitsysteme zur Orientierung, Akustikwände und eine hohe Schallisolierung sowie bewegliches Mobiliar zum Ausstattungsbedarf.
Für autistische Schüler/-innen ist die derzeit praktizierte Unterrichtung an Regel- oder Förderschulen mit fast regelhafter Unterstützung durch Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII häufig
nicht der geeignete Weg, um den Bildungsweg dieser Schüler/-innen ihren Möglichkeiten entsprechend zu gestalten. Für diese Schüler/-innen sollten gesonderte Möglichkeiten der Unterrichtung geprüft werden, welche die besonderen Bedürfnisse nach kleinen Gruppen, Rückzug
und Reizarmut berücksichtigen.
Neben grundlegenden Aspekten der Barrierefreiheit muss beim Schulbau für die inklusive Beschulung ein erhöhter Raumbedarf berücksichtigt werden.43 Es werden bauliche Anpassungen
im Hinblick auf Barrierefreiheit notwendig sein und an jeder Schule individuelle Lösungen erfordern. Für Schulbauten müssen die Anforderungen inklusiver Unterrichtung ebenfalls Berücksichtigung finden.
4.2.4.4 Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „barrierefreie Schulen“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
43
Dieser ergibt sich unter anderem aus einem erhöhten Bedarf nach Differenzierungsräumen bzw. größeren Klassenräumen. Das
Eingehen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse
erfordert eine stärkere Differenzierung des Unterrichts. Die Schüler/-innen arbeiten häufiger in kleinen Arbeitsgruppen und im Klassenraum sind mehrere Erwachsene anwesend. Weiterhin kann sich Flächenbedarf aus der Notwendigkeit der Bereitstellung von
Therapie- oder Ruheräumen, Zimmern für medizinische Versorgung, Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische Unterstützung ergeben.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
41
Handlungsfeld: Bildung
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
18
Fortschreibung
Im Zuge der Fortschreibung des Schulentwick- F: Amt für Jugend, 2019
Schulentwicklungs- lungsplans sollen die räumlichen Voraussetzun- Familie und Bildung fortlauplan
fend
gen für eine inklusive Unterrichtung durch den
weiteren Ausbau barrierefreier Schulen und
Schulsporthallen verbessert werden.
ja, vgl.
Anlage
44
2
19
Nutzerorientierte
Gestaltung von
Schulhausbau
ja, vgl.
Anlage
45
2
4.2.5
Die Stadt Leipzig berücksichtigt Nutzerbedarfe
und entwickelt in der „Phase Null“ kooperative
und inklusive Schulkonzepte bei der Planung
von Schulbauten (Neubau, Umbau, Erweiterung).
F: Amt für Jugend,
Familie und Bildung; M: Amt für
Gebäudemanagement, Sächsische
Bildungsagentur
Regionalstelle
Leipzig
2018
fortlaufend
Umsetzungsziel: Ergänzende Angebote zur Gestaltung des schulischen Alltags
Schulen sind nicht nur Orte formaler Bildung, sondern ermöglichen umfassende Lern- und Lebenserfahrungen. Dazu tragen Hort- und Betreuungsangebote im Grundschulbereich sowie
Ganztagesangebote bei.
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel betrachtet:
•
Ergänzende Angebote zur Gestaltung des schulischen Alltags sind inklusiv
ausgerichtet.
4.2.5.1 Bisherige Entwicklung und bestehende Maßnahmen
Hortbetreuung
Horte begleiten, unterstützen und ergänzen die Bildung und Erziehung von Kindern in der Familie und bieten vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten. Sie stellen eine ganztägige Betreuung im Grundschulalter sicher und ermöglichen eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
In Leipzig gibt es für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf je nach Schulform verschiedene Möglichkeiten der außerunterrichtlichen Betreuung. An Grundschulen besteht die
Möglichkeit einer integrativen Hortbetreuung. An Förderschulen mit den Förderschwerpunkten
körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie Sprache gibt es heilpädagogische
Horte. An Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale
Entwicklung gibt es Betreuungsangebote bis zur 6. Klasse. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung sind Ganztagsschulen ohne Hortbetreuung.
Im Schuljahr 2016/17 standen in Leipzig 73 Horte an Grundschulen zur Verfügung, 57 in kommunaler und 16 in freier Trägerschaft. Von den 57 Horten an kommunalen Grundschulen waren
zum 31.08.2016 insgesamt 53 Integrationseinrichtungen mit einer Kapazität von 332 Plätzen. In
freier Trägerschaft sind drei Horte mit Integrationsplätzen sowie zwei Kindertagesstätten mit einem integrierten Hortangebot mit Integrationsplätzen.
Der statistisch erfasste Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den kommunalen Horten an Grundschulen beträgt weniger als ein Prozent aller zu betreuenden Hortkinder. Im Schuljahr 2015/16 waren das insgesamt 200 Kinder. Gleichwohl nehmen mehr Kinder
44
Für die barrierefreie Gestaltung von Schulen und Schulsporthallen entstehen bei komplexen Baumaßnahmen Aufwendungen in
Höhe von 250.000 bis 500.000 Euro je Maßnahme. Eine Bestätigung der erforderlichen Mittel erfolgt im Rahmen der jeweiligen
Beschlussvorlage zur Baumaßnahme. Deshalb ist eine Darstellung der konkreten finanziellen Auswirkungen in Anlage 2 nicht möglich.
45
Eine Umsetzung ist nur mit erhöhten Personalressourcen möglich. Derzeit können diese noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb
ist eine Darstellung der konkreten finanziellen Auswirkungen in Anlage 2 nicht möglich.
42
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hortangebote in Anspruch - ohne heilpädagogische
Betreuung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Eltern nur in begrenztem Umfang einen Antrag
auf integrative Förderung ihres Kindes beim örtlichen Sozial- bzw. Jugendhilfeträger stellen.
Eine Integrationseinrichtung muss nach Sächsischer Integrationsverordnung räumliche, materielle und personelle Voraussetzungen erfüllen. Zu den personellen Voraussetzungen zählt der
Nachweis einer Fachkraft mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation. Die Stadt Leipzig fördert
finanziell die heilpädagogische Zusatzqualifikation ihrer pädagogischen Fachkräfte. Im Oktober
2016 verfügten 135 der 800 pädagogischen Fachkräfte über eine heilpädagogische Zusatzqualifikation oder haben einen Abschluss in Heilpädagogik erworben. Die heilpädagogisch ausgebildeten Mitarbeiter/-innen in den Horten werden über den „Arbeitskreis Integration“ unter Federführung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung beraten und begleitet. Der Arbeitskreis
dient dem Erfahrungsaustausch, der Weiterbildung und trägt zur Sicherung der Qualität der
heilpädagogischen Arbeit in den Horten bei.
Erzieher/-innen der kommunalen Horte können an der berufsbegleitenden Qualifizierung „Heilpädagogische Zusatzqualifikation“ teilnehmen und dazu mit der Stadt Leipzig einen Qualifizierungsvertrag abschließen. Des Weiteren können die Fachkräfte Weiterbildungen zu Themen
wie „Umgang mit herausforderndem Verhalten“ oder „Umgang mit AD(H)S“ besuchen.
Neben der integrativen Hortbetreuung gibt es heilpädagogische Hortbetreuung an vier Förderschulen und Ganztagsbetreuung an sechs Schulen zur Lernförderung sowie am Förderzentrum
für Erziehungshilfe. Die Kapazität der heilpädagogischen Horte an Förderschulen umfasst insgesamt 447 Plätze. Davon waren 420 Plätze zum 31.12.2015 belegt.46 Seit 2010 sanken die
Belegungszahlen aufgrund der zunehmenden integrativen Hortangebote an Grund- und Oberschulen sowie rückläufiger Schülerzahlen aus dem Leipziger Umland.
An den sechs Schulen zur Lernförderung sowie am Förderzentrum für Erziehungshilfe werden
gemäß § 16 Sächsisches Schulgesetz durch den kommunalen Träger Betreuungsangebote für
die Klassenstufen 1 bis 6 durchgeführt. Im Schuljahr 2016/17 stehen an den Schulen zur Lernförderung 385 und im Förderzentrum für Erziehungshilfe 56 Plätze zur Verfügung. Im Schuljahr
2016/17 sind die Betreuungsangebote in den Schulen zur Lernförderung mit 320 Plätzen und
am Förderzentrum mit 50 Plätzen ausgelastet.
Eine barrierefreie Zugänglichkeit von Horten besteht in barrierefreien Grundschulen (vgl. Abschnitt 4.2.4.1).
Ganztagsangebote
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Eigenverantwortung an Schulen im Bereich der Ganztagsangebote vom 13.12.2012 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten vom 17.01.2017 wird
der eingeschlagene Weg der eigenverantwortlichen Gestaltung von Ganztagsangeboten fortgesetzt.47
Ganztagsangebote sind unterrichtsergänzende Maßnahmen. Hierunter zählen zum einen leistungsdifferenzierte unterrichtsergänzende Lernangebote zur Förderung von Schüler/-innen entsprechend ihrer persönlichen Interessen und Neigungen. Zum anderen zählen dazu freizeitpädagogische Angebote und Schulklubs. Eine ganztägige individuelle Förderung leistet einen
wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/-innen. Sie unterstützt den Ausbau
von Stärken und hilft, Defizite abzubauen. Sie trägt dazu bei, Benachteiligungen auszugleichen,
vielfältige Freizeitangebote zu entwickeln und Übergänge in weiterführende Schulen zu gestalten.
Zu unterrichtsergänzenden leistungsdifferenzierten Maßnahmen gehören beispielsweise Förderkurse in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, Kurse zur Leseförderung,
Hausaufgabenhilfe oder Förderkurse zum Abbau von Teilleistungsschwächen sowie Kurse zur
46
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Zuwendungsberechtigt sind Schulträger und Schulfördervereine von Grundschulen, Mittelschulen, allgemeinbildenden Förderschulen und Gymnasien, einschließlich der Sekundarstufe II, in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Von der Schule muss eine
pädagogische Gesamtkonzeption vorgelegt werden.
47
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
43
Handlungsfeld: Bildung
Begabungsförderung. Freizeitpädagogische Angebote orientieren sich sowohl am Profil der
Schule als auch an den Interessen und Wünschen der Schüler/-innen. Hierunter fallen Sportangebote, musisch-künstlerische Angebote, medienpädagogische Angebote sowie Angebote in
den Bereichen Umwelt/Ökologie, Handwerk/Modellbau, Sprachen/Literatur und MINT48.
Die Stadt Leipzig berät Schulen dahingehend, dass Ganztagesangebote qualitativ weiterentwickelt werden. Hierzu zählen eine rhythmisierte Gestaltung des Schultages mit ausgewogener
Tagesstruktur, ein Wechsel von Lern- und Entspannungsphasen, eine Berücksichtigung der Heterogenität der Schülerschaft und der individuellen Interessen sowie eine enge und dauerhafte
Zusammenarbeit mit Partnern und lokalen Bildungseinrichtungen wie etwa Verbänden, Kulturund Sportvereinen aus dem Schulumfeld.
Im Schuljahr 2016/17 stellten 110 Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig einen Antrag auf
Ganztagsangebote. Davon waren 57 Grundschulen, 25 Oberschulen, 16 Gymnasien und 12
Förderschulen. Insgesamt stellten 91 % aller antragsberechtigten Schulen einen Antrag. Die
Schulen benannten bei der Antragstellung den Anteil der Schüler/-innen, die voraussichtlich
Ganztagsangebote nutzen werden. In Grundschulen wurde eine Nutzung durch 96 % der Schüler/-innen erwartet, in Oberschulen durch 65 %, in Gymnasien durch 55 % und an Förderschulen rechnete man damit, dass alle Schüler/-innen an den Ganztagesangeboten teilnehmen. Im
Durchschnitt wurde von einer Nutzung durch 80 % aller Schüler/-innen ausgegangen.49
4.2.5.2 Handlungsbedarf
Die integrative Ausrichtung der Horte in kommunaler und freier Trägerschaft sollte insbesondere
vor dem Hintergrund des steigenden Anteils integrativ unterrichteter Schüler/-innen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfen weiter verfolgt werden. In diesem Zusammenhang bedarf es auch der Entwicklung von Hortkonzeptionen, die auf die Verschränkung von
außerschulischen Angeboten an Grund- und Förderschulen unter einem Dach ausgerichtet
sind50.
4.2.5.3 Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „ergänzende Angebote zur Gestaltung
des schulischen Alltags“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
20
Fortbildung zu Inklusion für schulische Ganztagsangebote
Die Stadt Leipzig bietet Fortbildungen zu Inklusion für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte,
Schulsozialarbeiter/-innen und schulexterne
Anbieter von Ganztagsangeboten an.
F: Amt für Jugend, 2018
Familie und Bilfortlaufend
dung; M: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle
Leipzig
ja, vgl.
Anlage 2
21
Ausbau der Hortbetreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Die Stadt Leipzig prüft eine Weiterentwicklung
der Hortbetreuung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Anlehnung an die
konzeptionelle Gestaltung von Komplexkindertagesstätten.
F: Amt für Jugend, ab 2018
Familie und Bildung; M: Sozialamt
nein
48
Der Ausdruck MINT bildet sich aus den Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.
Vgl. VI-DS-03157: Information zum Stand der Entwicklung der Leipziger Schulen mit Ganztagsangeboten in den Schuljahren
2015/16 und 2016/17 vom 26.10.2016.
50
Ein Beispiel sind Überlegungen zur Angliederung eines Schulhortes im Rahmen der Öffnung der Werner-Vogel-Schule für die
integrative Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarf.
49
44
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
4.2.6
Umsetzungsziel: Feststellungsverfahren und individuelle Unterstützung
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel behandelt:
•
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuell gefördert und unterstützt, so dass eine gleichberechtigte Teilhabe in allen schulischen Bildungsbereichen möglich ist.
4.2.6.1 Bisherige Entwicklung und bestehende Maßnahmen
Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarf
Schuleingangsuntersuchung: Gemäß § 26a Abs. 4 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen müssen alle schulpflichtigen Kinder an einer Schulaufnahmeuntersuchung beim Gesundheitsamt teilnehmen. Damit sollen Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer
Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig erkannt werden. Im Einschulungsjahr
2016 wurden bei den schulpflichtig gewordenen Kindern in Leipzig besonders häufig Auffälligkeiten im Bereich Sprache festgestellt – dies betraf 32,0 % der untersuchten Kinder. Bei 22,8 %
der Kinder wurden Einschränkungen der Auge-Hand-Koordination, bei 22,0 % Beeinträchtigungen der Extremitäten und Gelenke und bei 18,5 % Einschränkungen der Sehschärfe festgestellt. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wird durch das Gesundheitsamt eine Empfehlung zur Einschulung in eine Grundschule, zur Rückstellung51 oder zur Einschulung in eine
Förderschule gegeben. Von den im Schuljahr 2015/16 schulpflichtigen Kindern wurden mehr als
90 % an einer Grundschule einschließlich Waldorfschule eingeschult. 339 Kinder (6,4 %) wurden von der Einschulung zurückgestellt. 180 Kinder (3,4 %) wurden an einer Förderschule eingeschult – davon waren 38,3 % im Vorjahr von der Einschulung zurückgestellt worden. Im Vergleich zum Schuljahr 2010/11 hat sich die Verteilung von Einschulungen in Grundschule und
Förderschule sowie Rückstellungen nicht wesentlich verändert.
Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarf: Bestehen bei einem Kind Anhaltspunkte für
einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf, können Eltern oder der/die Schulleiter/-in
zur Klärung der geeigneten Schulart das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs bei der Sächsischen Bildungsagentur beantragen. § 13 der Schulordnung Förderschulen regelt das Verfahren. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird von einer von der
Sächsischen Bildungsagentur beauftragten Förderschule ermittelt.52 Die Förderschule erstellt
ein förderpädagogisches Gutachten, das den sonderpädagogischen Förderbedarf und Fördervorschläge benennt sowie Empfehlungen zum weiteren Bildungsgang und Förderschwerpunkt
gibt oder zu einer integrativen Maßnahme nach der Schulintegrationsverordnung. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft die Sächsische Bildungsagentur die Entscheidung, ob eine Verpflichtung zum Besuch einer Förderschule besteht oder aufzuheben ist und welche Förderschule der/die Schüler/-in besuchen soll.
Integration in eine allgemeine Schule: Schüler/-innen, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf nach § 13 Schulordnung Förderschulen festgestellt wurde, können integrativ in einer allgemeinen Schule unterrichtet werden, wenn und solange gewährleistet ist, dass sie in dieser
Schule die erforderliche besondere Förderung erhalten. Es gibt verschiedene Formen integrativer Unterrichtung: die volle Integration in den Unterricht, die volle Integration in den Unterricht
mit Förderung durch einen zusätzlichen Lehrer im Klassenunterricht oder gesonderten Förderunterricht, die teilweise Unterrichtung von Schüler/-innen einer Förderschule in einzelnen Fächern an einer allgemeinen Schule oder die Möglichkeit, dass Schüler/-innen einer Förderschule als Klasse Förderschulunterricht im Schulgebäude einer allgemeinen Schule erhalten.
51
Eine Rückstellung vom Schulbesuch kann einmalig für ein Jahr im Ausnahmefall nach § 27 Abs. 3 Sächsisches Schulgesetz
erfolgen, wenn das Kind bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt ist, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen und wenn sich keine Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben. Der Schulleiter berät die
Eltern über Fördermaßnahmen zur Vorbereitung des Schuleintritts.
52
Die Förderschule bildet dazu einen Förderausschuss, dem neben Kind und Eltern auch ein/e Vertreter/-in des Gesundheitsamtes
und ein/e Vertreter/-in der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Sächsischen Bildungsagentur angehören sollen. Darüber
hinaus können Vertreter/-innen des Jugendamtes, Sozialamtes sowie weitere aussagefähige Personen beteiligt werden.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
45
Handlungsfeld: Bildung
Wechsel in eine allgemeine Schule: Lässt die Entwicklung eines Schülers bzw. einer Schülerin
erkennen, dass kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht, hebt die Sächsische Bildungsagentur nach § 16 der Schulordnung Förderschulen die Verpflichtung zum Besuch der
Förderschule auf und der/die Schüler/-in wird dann an einer allgemeinen Schule aufgenommen.
Die aufnehmende allgemeinbildende Schule entscheidet, in welche Klassenstufe der/die Schüler/-in aufgenommen wird. Sie erhält von der abgebenden Förderschule für die weitere Entwicklung des Schülers bzw. der Schülerin Fördervorschläge.
Individuelle Unterstützung
Inklusionsassistenten: In den Schuljahren 2016/2017 bis 2020/21 werden an 18 Schulen53 Inklusionsassistenten54 eingesetzt. Ziel des Projektes ist, schulische Inklusionsprozesse an Schulen nachhaltig zu unterstützen und die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
mit Entwicklungsbesonderheiten am Bildungssystem zu stärken. In Abgrenzung zur Schulbegleitung nach § 54 Abs. 1 SGB XII bzw. § 35a SGB VIII helfen Inklusionsassistenten Schüler/innen vor allem lernbezogen und sind vorrangig im Unterricht als Unterstützung der jeweiligen
Lehrkraft tätig.
Pädagogische Unterrichtshilfen: An Förderschulen mit Förderschwerpunkt Sehen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung
sind pädagogische Unterrichtshilfen gemäß § 40 Sächsisches Schulgesetz für die Unterrichtsbegleitung tätig.
Lernförderung im Rahmen von Leistungen von Bildung und Teilhabe: Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen und von Berufsschulen wird Lernförderung gewährt, um die schulischen
Lernziele und die Versetzung in die nächst höhere Klassenstufe zu erreichen.
Schulbegleitung als integrative Hilfe in Schulen: Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung als Schulbegleitung55 erhalten,
wenn nach Antragstellung bei dem zuständigen Kostenträger ein entsprechender Hilfebedarf
ermittelt wurde. Für Kinder mit Förderbedarf nach § 35a SGB VIII sowie in den Förderschwerpunkten emotional-soziale Entwicklung und Lernen werden Eingliederungshilfen vom Allgemeinen Sozialdienst im Amt für Jugend, Familie und Bildung geprüft und bewilligt. Für Kinder mit
Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und
motorische Entwicklung sowie Sprache wird durch das Sozialamt Eingliederungshilfe nach § 54
Abs. 1 SGB XII geprüft und bewilligt. Die Schulbegleitung unterstützt Schüler/-innen dabei, den
Anforderungen des Schulalltages gerecht zu werden. Art und Umfang der Unterstützung ist an
den individuellen Bedürfnissen der Schüler/-innen ausgerichtet. Sie kann einen Teil oder den
gesamten Schultag umfassen. Sie ist grundsätzlich in jeder Schulform möglich. Bei Schüler/innen, die in eine allgemeine Schule integriert sind, kann die Schulbegleitung auch die Integration im Hort unterstützen.
Die Daten zur Schulbegleitung werden jeweils unterschiedlich erfasst. Schulbegleitung nach
§ 54 Abs. 1 SGB XII wird schuljahresweise erfasst. Im Schuljahr 2015/16 wurden danach 55
Schulbegleitungen bewilligt, davon 24 Fälle in allgemeinen Schulen und 31 Fälle in Förderschulen. Seit 2010 sind diese Fallzahlen deutlich angestiegen – damals waren es noch 18 Fälle von
Schulbegleitung. Schulbegleitungen gemäß § 35a SGB VIII werden unabhängig vom Schuljahr
entsprechend dem individuellen Bedarf gewährt. Im Jahr 2016 erhielten danach insgesamt 211
Schüler/-innen Schulbegleitung, davon 155 Fälle in allgemeinen Schulen und 56 Fälle in Förderschulen.
53
Dieses sind fünf Grundschulen, acht Oberschulen, ein Gymnasium, zwei Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen, zwei berufliche
Schulzentren - davon eins mit Förderschwerpunkt Lernen.
54
Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus
dem Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben vom 16. November 2015.
55
Andere Bezeichnungen sind Schulassistenz oder Integrationshelfer.
46
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Bildung
4.2.6.2 Handlungsbedarf
Beim Übergang in die Schule können Integrationserfolge der frühkindlichen Bildung, Betreuung
und Erziehung nicht verstetigt werden. Während 2015 mehr als 80 % der Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf im vorschulischen Bereich integrativ betreut wurden, lag im Schuljahr
2015/2016 der Anteil der integrativ unterrichteten Schüler/-innen bei 38 %.
Ein inklusiv ausgerichtetes Schulsystem benötigt neben Lehrkräften und pädagogischen Unterrichtshilfen auch Personal für Assistenzleistungen. Derzeit wird der Bedarf über den Einsatz von
Inklusionsassistenten und über Schulbegleitung als Eingliederungshilfe gedeckt. Die Stadt
Leipzig wirkt darauf hin, dem wachsenden Bedarf an Schulbegleitung zu entsprechen und zugleich den zielgerichteten Einsatz von Schulbegleitung zu verbessern. Darüber hinaus setzt
sich die Stadt Leipzig gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine Refinanzierung von Leistungen der Schulbegleitung im Zuge der inklusiven Gestaltung von Schule ein. Die Stadt Leipzig
sollte in Kooperation mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, Einfluss auf
die Ausgestaltung der Arbeit und den Einsatz von Inklusionsassistenten nehmen.
4.2.6.3 Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „Feststellungsverfahren und individuelle
Unterstützung“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
22
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Konzeption zur
Verbesserung der
Lernbedingungen
für Schüler/-innen
mit Assistenzbedarf
Die Stadt Leipzig erarbeitet in Kooperation mit
der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig ein
Konzept zum zielgerichteten Einsatz von Assistenzen zur Unterstützung schulischer Inklusion
und Lernbedingungen an Förderschulen und
allgemeinen Schulen.
F: Amt für Jugend,
Familie und Bildung; M: Sozialamt, Sächsische
Bildungsagentur
Leipzig
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Umsetzung
2018
Finanzielle
Auswirkung
nein
47
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
5.
Arbeit und Beschäftigung
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet
56
das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen
und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen
wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen,
die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses
von Rechtsvorschriften, um unter anderem
a)
Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung
gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;
xiv) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;
xv) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;
xvi) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;
xvii) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt
sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim
beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;
xviii) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines
eigenen Geschäfts zu fördern;
xix) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;
xx) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören
können;
xxi) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen
werden;
xxii) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu
fördern;
xxiii) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg
von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft
gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.
5.1
Ziele
Im Zielbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 gehört die „Wirtschaftskraft“ zum inneren Ring und wird damit als wesentliche Grundlage für eine gestaltende Stadtentwicklung verstanden. Mit dem strategischen Ziel „Leipzig besteht im Wettbewerb“ sollen u. a.
nachhaltig Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Handlungsschwerpunkt „Positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze“ will den Zuwachs an qualifizierten Arbeitsplätzen unterstützen. Im Fachkonzept Wirtschaft und Arbeit des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
werden die einzelnen Bereiche dieses Handlungsschwerpunktes genauer beschrieben: es geht
um Berufsorientierung, Ausbildung und Beschäftigung. In diesem Zusammenhang spielt auch
das strategische Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität mit den Handlungsschwerpunkten „Lebenslanges Lernen“ und „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ eine wesentliche Rolle.
56
Ein Recht auf Arbeit gibt es in der Bundesrepublik nicht, wie auch keine ausdrückliche Verpflichtung des Staates, Arbeitsplätze zu
schaffen. Gleichwohl verpflichtet das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ Bund und Länder
dazu, einen hohen Beschäftigungsstand anzustreben.
48
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Mit dem Maßnahmebündel „Beschäftigungspotenzial ausschöpfen“ im Fachkonzept Wirtschaft
und Arbeit sollen insbesondere Menschen mit Behinderung gezielt gefördert werden.
Im Handlungskonzept der Fachkräfteallianz Leipzig57, einem Bündnis von Agentur für Arbeit
Leipzig, Arbeitskreis Schule/Wirtschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, Handwerkskammer zu
Leipzig, Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Invest Region Leipzig, Jobcenter Leipzig,
Sächsische Bildungsagentur Leipzig, Stadt Leipzig sowie Hochschule für Technik, Wirtschaft
und Kultur Leipzig, Universität Leipzig und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird auf
das Leitbild der „Guten Arbeit für Sachsen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr verwiesen. Danach soll der Fachkräftebedarf unter anderem gesichert werden, indem die Qualifizierung und Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung gefördert
wird.
Menschen mit Schwerbehinderung sind eine Zielgruppe mit besonderem Unterstützungsbedarf
der Agentur für Arbeit Leipzig und des Jobcenters Leipzig, da sie bislang nicht in gleichem Umfang wie Menschen ohne Behinderung Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben.
Aus dem Artikel der UN-Konvention und den strategischen Zielen "Leipzig besteht im Wettbewerb“ sowie „Leipzig schafft soziale Stabilität“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
Leipzig 2030 wird folgendes Ziel für das Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung abgeleitet:
Ziel:
Menschen mit Behinderung haben gleichberechtigt Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Damit ein gleichberechtigter Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann,
bedarf es zum einen einer inklusiven beruflichen Orientierung und Ausbildung, des weiteren
Maßnahmen, welche die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung ermöglichen
und erhalten sowie Unterstützungsangebote zur Arbeitsmarktintegration. Daraus ergeben sich
folgende Ziele zur Umsetzung:
Umsetzungsziele:
Angebote der beruflichen Orientierung und Ausbildung bereiten Menschen mit Behinderung
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung und ihre Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt werden unterstützt.
5.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag
Die Aufgaben für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung liegen vorwiegend
bei anderen Trägern. Die Stadt Leipzig kann im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Trägern auf
diese einwirken. Darüber hinaus kann die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin Einfluss nehmen.
Für Menschen mit Behinderung werden nach § 5 SGB IX verschiedene Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe erbracht. Darunter zählen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Für
diese sind sieben verschiedene Träger der beruflichen Rehabilitation58 zuständig. Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX sollen die Erwerbsfähigkeit behinderter oder
von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessern, herstellen oder wiederherstellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer
sichern. Die Leistungen umfassen:
57
Beschluss der Ratsversammlung VI-DS-02473 vom 22.06.2016: Fachkräfteallianz Leipzig – Handlungskonzept und Regionalbudget für die Jahre 2016 bis 2020.
58
Diese sind: die Gesetzliche Unfallversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung, die Gesetzliche Krankenversicherung, die
Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Bundesagentur für Arbeit, der örtliche und überörtliche Jugendhilfeträger und
der örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger. Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit werden nachrangig und die Leistungen
des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und des Träger der Sozialhilfe nachrangig zu allen anderen Leistungsträgern erbracht.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
49
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
•
Hilfen zum Erhalten oder Erlangen eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
•
Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung sowie
•
sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Darüber hinaus werden gewährt: medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen; Kosten für Unterkunft und Verpflegung; Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung; Kraftfahrzeughilfe; Ausgleich von Verdienstausfall; Arbeitsassistenz; Hilfsmittel; technische Arbeitshilfen; Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung.
Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung ausbilden oder beschäftigen, können gemäß § 34
SGB IX unterstützt werden.59
Die Agentur für Arbeit Leipzig als örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit erbringt
Leistungen zur Arbeitsförderung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen nach dem SGB III
in Verbindung mit dem SGB IX. Dazu zählen:
•
Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen
•
Beratung von Arbeitgebern bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit Menschen mit Schwerbehinderung,
•
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Stadt Leipzig ist als Träger der örtlichen Jugendhilfe und Sozialhilfe auch Träger der beruflichen Rehabilitation. Darüber hinaus ist sie gemäß § 6 Abs. 1 SGB III Trägerin von Leistungen
nach dem SGB II. Dazu zählen auch Eingliederungsleistungen, wie Kindertagesbetreuung,
häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Gemäß § 44b SGB II ist die Stadt Leipzig Trägerin der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter Leipzig“.
Auf der Grundlage von § 2 Sächsische Gemeindeordnung hat die Stadt Leipzig eine lokale Beschäftigungsstrategie60 entwickelt, um mit verbesserten Rahmenbedingungen die Entwicklung
der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes zu stärken.
5.3
Umsetzungsziel: berufliche Orientierung und Ausbildung
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel betrachtet:
•
5.3.1
Angebote der beruflichen Orientierung und Ausbildung bereiten Menschen mit
Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Bisherige Entwicklung
Für Menschen mit Behinderung gibt es zwei verschiedene Felder des Arbeitsmarktes: den allgemeinen Arbeitsmarkt und den geschützten Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Berufsorientierung und Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderung bereiten
auf diese beiden Arbeitsbereiche vor. In der Berufsbildungsphase entscheidet sich, wie gut der
Einstieg in das Arbeitsleben gelingt. Für Jugendliche mit Behinderung ist der Zugang von der
Schule in eine Ausbildung erschwert. Dies liegt vor allem daran, dass Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schule überwiegend ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verlassen.
59
Diese Leistungen umfassen: Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, Eingliederungszuschuss, Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb
sowie Zuschuss für Probebeschäftigung. Sie werden durch folgende Rehabilitationsträger gewährt: die Bundesagentur für Arbeit,
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der Alterssicherung der Landwirte
und Träger der Kriegsopferversorgung.
60
Stadt Leipzig; Dezernat Wirtschaft und Arbeit: Handlungsfelder für eine Lokale Beschäftigungsstrategie in der Region Leipzig, 28.
September 2007.
50
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Berufs- und Studienorientierung
In der Sekundarstufe I der Oberschulen und der Förderschulen sowie in den Sekundarstufen I
und II der Gymnasien sind Berufs- und Studienorientierung fester Bestandteil des Unterrichts.
Grundlegende Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt werden sowohl fachübergreifend als auch in einzelnen Fächern vermittelt. Berufliche Bildung erfolgt an Schulen zur Lernförderung im Fach Arbeitslehre und Hauswirtschaft, an den Oberschulen im Bereich WirtschaftTechnik-Haushalt und Soziales sowie an lernzielgleich unterrichtenden Förderschulen und in
Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft an Gymnasien. In den Schulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist in der Werkstufe der Bereich „Arbeit und Beruf“ ebenfalls fester Bestandteil des Unterrichts. Die Schulen sind gemäß Sächsischem Schulgesetz verpflichtet, ein schuleigenes Konzept zur Berufs- und Studienorientierung zu erarbeiten und mit
berufsbildenden Schulen und Akteuren der Wirtschaft zusammenzuarbeiten. Bei der Berufswahlvorbereitung von Schüler/-innen der Sekundarstufen I und II wirkt die Agentur für Arbeit
Leipzig als gesetzlich bestimmter Partner der Berufsberatung mit. Schüler/-innen werden mit
Hilfe unterschiedlicher Angebote bei der Berufsfindung unterstützt und angeleitet, eigene Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen sowie Entscheidungen zu erarbeiten und umzusetzen.61
An Schulen der Sekundarstufe können Schüler/-innen neben der theoretischen Vorbereitung
auf das spätere Berufsleben verschiedene Unternehmen im Rahmen von Betriebspraktika und
Praxistagen kennenlernen. Betriebliche Praxiseinsätze dienen der Erkundung der Arbeits- und
Berufswelt, dem Kennenlernen von Arbeitsabläufen und der Förderung von Handlungskompetenzen. Unternehmen gewinnen über Betriebspraktika Erfahrungen im Umgang mit potenziellen
Arbeitnehmer/-innen mit Behinderung. Mädchen können sich zum Girls'Day über Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Handwerk, Technik, Naturwissenschaften und Informationstechnologie informieren. Jungen können sich zum Boys’Day über Berufe in Bereichen wie Altenund Krankenpflege, Erziehung und Betreuung oder Büro informieren. Schüler/-innen können
sich im Rahmen der sachsenweiten „Woche der offenen Unternehmen“ gezielt und praxisnah
bei Unternehmen über Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten sowie berufliche Anforderungen
informieren.
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit
Menschen mit Behinderung stehen grundsätzlich alle allgemeinen Ausbildungsangebote offen.
Bei Personen, deren berufliches Potential im Grenzbereich der Anforderungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes liegt, wird durch die Rehabilitationsberatung der Agentur für Arbeit eine Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM) nach § 33 Abs. 4 SGB IX beauftragt. Diese wird in
Leipzig durch die Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH als Träger der beruflichen Integration angeboten. Ermittelt wird, inwieweit Art oder Schwere der Behinderung einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen und eine Werkstatt für behinderte Menschen als Arbeitsplatz besser geeignet wäre. Zur Zielgruppe gehören Menschen mit Behinderung im Förderschwerpunkt Lernen, geistige Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung. Das Verfahren zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit umfasst eine Phase der Eignungsanalyse und bei entsprechender Prognose eine Phase der betrieblichen Erprobung. Auf Grundlage der Diagnose trifft die Rehabilitationsberatung der Agentur für Arbeit eine Entscheidung zu
einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in die Werkstatt für behinderte Menschen.
Berufsvorbereitung/ Übergang Schule-Ausbildung
Für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die keinen Ausbildungsplatz erhalten
haben, gibt es berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 51 SGB III. Mit Hilfe dieser
Maßnahmen sollen grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und allgemeinbildende Kompetenzen weiterentwickelt werden. Hierbei kann auch ein dem Hauptschul61
Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Kultus und Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen: Erfolgreicher Übergang Schule – Beruf. Gemeinsame Ausgestaltung des Berufsorientierungsprozesses und Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen im Freistaat Sachsen. Landesförderkonzeption für die Jahre 2014 bis 2020, 01.01.2015, S. 3, 5.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
51
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
abschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden. Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss haben somit die Möglichkeit, diesen für den Einstieg ins Berufsleben wichtigen
Abschluss nachträglich zu erwerben. Zu den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zählen: das Berufsgrundbildungsjahr,
das Berufsvorbereitungsjahr Förderschule, die Einstiegsqualifizierung und rehabilitationsspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.62 Im Schuljahr 2015/16 nahmen 307 Personen
am Berufsvorbereitungsjahr Förderschulen teil und 76 Personen an einer rehabilitationsspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.63 Im Jahr 2015 schlossen 54,5 % der Teilnehmenden von berufsvorbereitenden Maßnahmen diese erfolgreich ab. Je nach Bildungsgang
fiel der Anteil der erfolgreichen Abschlüsse unterschiedlich aus. So erreichten 42,7 % der Teilnehmenden im Berufsvorbereitungsjahr Förderschule einen Abschluss. Im Berufsgrundbildungsjahr waren es knapp 60 %.
Darüber hinaus gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII. Im Jahr 2015 nahmen 685 Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit teil. 49 Personen nahmen im Schuljahr 2014/15 an
Schulverweigerprojekten, finanziert durch den Europäischen Sozialfonds teil, davon 10 aus
Förderschulen.
Ausbildung
Gemäß § 64 Berufsbildungsgesetz soll die berufliche Ausbildung von Menschen mit Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen erfolgen und damit der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Erstes Ziel ist es, möglichst vielen jungen Menschen mit Behinderung eine Ausbildung im dualen Ausbildungssystem und einer allgemeinen Berufsschule zu
ermöglichen. Die Ausbildung wird durch die Agentur für Arbeit mit Ausbildungszuschüssen, ausbildungsbegleitenden Hilfen oder der Finanzierung von erforderlichen Anpassungen des Arbeitsplatzes unterstützt. Darüber hinaus sind für junge Menschen mit Behinderung im Rahmen
ihrer Ausbildung Nachteilsausgleiche möglich.
Jenen Jugendlichen, die auch durch den Einsatz besonderer Hilfen nicht in eine allgemeine Berufsschule integriert werden können, steht die Ausbildung an einer berufsbildenden Förderschulen offen: im Berufliche Schulzentrum 12 „Robert Blum“ mit dem Förderschwerpunkt Lernen, im
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH64, im Beruflichen Schulzentrum 7 für Elektrotechnik65 und in der Gutenbergschule.66 In diesen Schulen können neben
Berufsabschlüssen in anerkannten Ausbildungsberufen auch Abschlüsse als Fachpraktiker gemäß § 66 BBiG bzw. § 42 in Verbindung mit der Handwerksordnung erworben werden. Derzeit
sind 16 Fachpraktiker-Abschlüsse möglich. Die Ausbildung vermittelt Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe, jedoch mit verringertem Theorieanteil. Menschen mit Behinderung werden mit
diesen Berufen Teilhabechancen in nachgefragten Arbeitsbereichen eröffnet und zugleich wird
der Art und Schwere der Behinderung Rechnung getragen. An den berufsbildenden Förderschulen lernten im Schuljahr 2015/16 insgesamt 568 Schüler/-innen. Über 90 % der Schüler/innen des Abgangsjahrganges 2015 von berufsbildenden Förderschulen schlossen die Ausbildung erfolgreich mit einem Abschlusszeugnis ab. Dies entspricht der Erfolgsquote von Schüler/innen von Berufsschulen und Berufsfachschulen.
Menschen mit Behinderung erreichen in Sachsen im Durchschnitt weniger häufig einen Ausbildungsabschluss als Menschen ohne Behinderung. So erreichten im Jahr 2009 insgesamt 41 %
der jungen Erwachsenen mit Behinderung in Sachsen keinen Ausbildungsabschluss – im Bundesdurchschnitt waren es 43 %. Bei Personen ohne Behinderung lag dieser Anteil bei 22 % in
Sachsen und 29 % in der Bundesrepublik.67
62
Diese Maßnahmen werden von der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III gefördert.
In den Maßnahmen des Berufsgrundbildungsjahres und der Einstiegsqualifizierung gab es 2015/16 keine Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
64
Neben 14 Fachpraktikerberufen können 18 anerkannte Ausbildungsberufe nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO erworben werden.
65
Ausbildung als Fachpraktiker/-in für Industrieelektronik
66
Ausbildung als Fachpraktiker Buchbinderei
67
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (April 2014): Fünfter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen in Sachsen, S. 91.
63
52
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
5.3.2
Bestehende Maßnahmen
Berufsorientierung
Haus der Jugend: Seit September 2016 gibt es das Haus der Jugend – die Jugendberufsagentur Leipzig. Die gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit Leipzig, Jobcenter Leipzig,
Sächsischer Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, und Stadt Leipzig bündelt Leistungen und
Unterstützungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang von der Schule
in den Beruf. Das Haus der Jugend unterstützt bei der Sicherung von Schulerfolg, bietet Berufsorientierung und vermittelt in Arbeit. Das Haus steht jungen Leipziger/-innen von der Klassenstufe sieben bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres offen.
Berufsorientierung der Agentur für Arbeit: Die Agentur für Arbeit bietet zur Berufsorientierung
mindestens vier Unterrichtsstunden je Förderschulklasse und sechs Unterrichtsstunden je
Oberschul- oder Gymnasialklasse an.
Berufseinstiegsbegleitung: Schüler/-innen von sächsischen Förder- und Oberschulen, deren
Abschluss gefährdet ist, können über das Programm zur Berufseinstiegsbegleitung der Agentur
für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, bis 2020 individuell gefördert werden. Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Klassenstufe 8 und erfolgt maximal bis nach Ende der allgemeinbildenden Schulzeit, um den erfolgreichen Einstieg in eine berufliche Ausbildung abzusichern.
Berufsorientierung durch den Integrationsfachdienst für Förderschüler/-innen mit Schwerpunkt
geistige Entwicklung: Der Integrationsfachdienst berät seit 2011/12 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung über ihre beruflichen
Möglichkeiten. Der Übergang von der Schule in das Arbeitsleben soll unterstützt und der bisherige „Automatismus“ des Übergangs von der Förderschule in eine Werkstatt für behinderte
Menschen durchbrochen werden. Gemeinsam werden Potenziale ermittelt, Unterstützerkreise
etabliert, Praktika organisiert und der Übergang in das Arbeitsleben aktiv begleitet. Das Projekt
wurde über die „Initiative Inklusion“68 finanziert.
Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung: Seit 2013 ist die Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung im Referat für Beschäftigungspolitik der Stadt Leipzig Ansprechpartnerin für Schulen, Unternehmen und andere Fachkräfte der Berufs- und Studienorientierung. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen soll gefördert und Schüler/innen eine praxisnahe Berufs- und Studienorientierung ermöglicht werden. Hierzu unterbreitet
die Koordinierungsstelle verschiedene Angebote69: In Abstimmung mit den regionalen Akteuren
trägt die Koordinierungsstelle Angebote, Veranstaltungen und Termine zur Berufs- und Studienorientierung – wie regionale Berufs- und Studienorientierungsmessen, Tage der offenen Tür,
Bewerbungstrainings, Praxisangebote – zusammen und macht diese in einem Kalender für
Schulen zugänglich. Jährlich organisiert sie in den Stadtteilen die Veranstaltungsreihe „SCHULEN und UNTERNEHMEN werden PARTNER – praxisnahe Berufsorientierung gemeinsam gestalten“. Hierzu kommen Ober- und Förderschulen mit regionalen Unternehmen zusammen und
treffen konkrete Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit zur Berufsorientierung (z. B. Vorstellung von Berufsbildern, Fachvortrag von Unternehmen im Unterricht, Betriebsexkursionen,
Schnuppertage in Betrieben). In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Schule Wirtschaft
Leipzig“ stellt die Koordinierungsstelle unter www.leipzig.de/schulewirtschaft eine Praktikumsdatenbank mit Angeboten für zusätzliche Schnupperpraktika in den Ferien zur Verfügung. Auf das
Angebot der zusätzlichen Schnupperpraktika wird durch die Koordinierungsstelle regelmäßig
auf Veranstaltungen und im Rahmen der jährlichen Schulgespräche mit Oberschulen und Förderschulen aufmerksam gemacht. Unternehmen werden informiert, dass Schüler/-innen aller
Schulformen den Kontakt zu ihnen aufnehmen können.
68
Die „Initiative Inklusion“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von 2011 bis 2016 zur Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse.
69
Einen umfassenden Überblick zu den Angeboten der Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung bietet die Internetseite
www.leipzig.de/berufsorientierung.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
53
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Berufswahlpass: Schüler/-innen und Eltern ermöglicht der Berufswahlpass70 eine Orientierung
zu allen Fragen der Berufsorientierung. Der Pass besteht aus einem Ordner mit Inhaltsseiten
zur Berufsorientierung, Berufswahl, Bewerbung und einer Anleitung, wie Interessen, Berufsziele
und Praxiserfahrungen dokumentiert werden können. In Sachsen wird der Berufswahlpass den
Schulen durch die Servicestelle Berufswahlpass bei der Landesarbeitsstelle Schule-Jugendhilfe
Sachsen e. V. zur Verfügung gestellt.
Portfolio „Mein Ordner Leben und Arbeit“: Für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wurde durch die oben genannte Servicestelle Berufswahlpass in Zusammenarbeit mit Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung das Portfolio „Mein Ordner Leben und Arbeit“ entwickelt und erprobt. Der Ordner dient der Förderung der beruflichen Orientierung und Lebensplanung und ermöglicht die
systematische Bearbeitung der Inhalte in der Werkstufe oder in vergleichbaren Lernumgebungen. Die Dokumentation von Praxiserfahrungen und Kompetenzen soll die individuelle Übergangsplanung unterstützen und den Einstieg in Ausbildungseinrichtungen erleichtern.
Praktika für Förderschüler/-innen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung: Im Jahr 2012 konnten
Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen. Das Projekt wurde von der Diakonie am Thonberg in Zusammenarbeit mit der Förderschule Thonberg umgesetzt. Über die jeweiligen Praxiserfahrungen der
Schüler/-innen hinaus wurden im Projekt verschiedene Produkte entwickelt, wie Praktikumsbeschreibungen in leichter Sprache, Bewertungsbögen, Checklisten und Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung einer inklusiv gestalteten Berufsorientierungsphase.
Betriebliche Praxiseinsätze bei der Stadt Leipzig und städtischen Unternehmen: Die Stadt
Leipzig, insbesondere die Leipziger Städtischen Bibliotheken, das Theater der Jungen Welt, der
Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe sowie die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
mbH ermöglichen Menschen mit Behinderung betriebliche Praktika.
Berufsvorbereitung
Schulversuch „Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr in kooperativer Form“: Am Beruflichen
Schulzentrum 12 „Robert Blum“ mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird seit 2008/09 der
Schulversuch71 „Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr in kooperativer Form“ durchgeführt. Für
Schüler/-innen der Klassenstufe neun der Schule zur Lernförderung in Engelsdorf, die keinen
Hauptschulabschluss erwerben werden, wird die berufliche Orientierung an der Förderschule
mit dem Berufsvorbereitungsjahr verknüpft. Am Ende des Berufsvorbereitungsjahres sollen die
Schüler/-innen einen für sie passenden Beruf finden. Zum Gelingen des Lern- und Bildungsprozesses tragen gemeinsamer Unterricht, Berufsorientierung und die Begleitung durch Vertrauenspersonen bei. Darüber hinaus lernen die Schüler/-innen den Berufsschulalltag kennen und
werden bei der Berufsorientierung praktisch angeleitet. Der Schulversuch "Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr" wurde vom Sächsischen Bildungsinstitut evaluiert. Die Ergebnisse zeigen,
dass das das zweijährige Berufsvorbereitungsjahr geeignet ist, die Anzahl der Schüler/-innen
ohne Abschluss zu verringern. Das zweijährige Berufsvorbereitungsjahr wurde in § 8 Abs. 4 des
neuen Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen aufgenommen.
Ausbildung
Fachpraktiker: An den berufsbildenden Förderschulen können derzeit 16 verschiedene Abschlüsse als Fachpraktiker erworben werden. Für Menschen mit Behinderung werden durch
diese Ausbildung Teilhabechancen in nachgefragten Arbeitsbereichen eröffnet. Wünschenswert
ist eine Ausweitung der möglichen Abschlüsse auf andere Arbeitsbereiche.
70
Der Berufswahlpass entstand im Rahmen des Programms „Schule – Wirtschaft/Arbeitsleben“ des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) im Projekt „Flexibilisierungsbausteine und Berufswahlpass“. Dieses Projekt wurde als Verbundprojekt der
Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durchgeführt.
Das Projekt endete im Dezember 2005. Die daraufhin gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Berufswahlpass, der auch Hessen,
Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beitraten, entwickelt seitdem den
Berufswahlpass weiter und setzt weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Berufswahlpass um. Vgl. http://berufswahlpass.de
71
Gemäß § 15 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen.
54
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Kooperationsverbund der Beruflichen Schulzentren im Leipziger Norden72: Die Berufsschulzentren 7 für Elektrotechnik; 10 „Susanna-Eger-Schule“ für Ernährung, Hauswirtschaft und Textiltechnik und 12 „Robert-Blum“ (unterschiedliche Ausbildungszweige) unterstützen seit 2012/13
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schüler/-innen von Oberschulen
ohne Schulabschluss beim Erreichen höchstmöglicher Abschlüsse. Im Rahmen des Schulversuchs werden Übergänge von der Berufsorientierung und -vorbereitung bis hin zu Beschäftigung und Arbeit gestaltet und begleitet. Auf bestehende Kooperationen mit Förderschulen und
pädagogische Konzepte wird aufgebaut.
5.3.3
Handlungsbedarf
Derzeit werden die Möglichkeiten des Portfolios „Mein Ordner Leben und Arbeit“ für die Berufsorientierung von Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung nicht ausgeschöpft. Oftmals ist der Ordner für die Schüler/-innen nicht frei
zugänglich und den Schüler/-innen wird die Bedeutung des Ordners für ihre Berufswegeplanung nicht ausreichend vermittelt – entsprechend wird der Ordner nicht im erforderlichen Maße
geführt und von den Schüler/-innen zur Berufsorientierung genutzt.
Die Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung hat 2016 einen „Unternehmensnachtmittag an Förderschulen“ durchgeführt. Förderschule und Unternehmen besprachen gemeinsam Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Rahmen der beruflichen Orientierung. Im Mittelpunkt stand die Ausgestaltung von Praktikaplätzen für Förderschüler/-innen. Im Ergebnis
stellten die Unternehmen zielgruppengerechte Praktika zur Verfügung. Dieses Angebot soll
künftig weiter ausgebaut werden.
Derzeit (Stand: 30.06.2017) wird das Potenzial möglicher Praktikumsplätze für Schüler/-innen
mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Stadt Leipzig, Eigenbetrieben und städtischen
Unternehmen nicht ausgeschöpft.
Die Bildungsberatung der Stadt Leipzig bietet eine neutrale Orientierungshilfe zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie dient als erste Anlaufstelle, wenn sich Bürger/-innen der Stadt weiterbilden bzw. umorientieren möchten. Beraten wird zu den Themen allgemeine, berufliche, kulturelle, politische und persönliche Weiterbildung. Die Bildungsberatung hat derzeit keine Nachfragen von Menschen mit Behinderung. Im Sinne einer Beratung für alle sollte das Beratungsangebot hinsichtlich der Bildungswege von Menschen mit Behinderung erweitert und öffentlich
gemacht werden.
Damit die Fachpraktiker-Ausbildung auch zukünftig den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gerecht wird, bedarf es einer fortlaufenden marktorientierten Anpassung dieser
Ausbildung.
5.3.4
Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „berufliche Orientierung und Ausbildung“
zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
23
72
Kurztitel
Beschreibung
Einsatz des Portfo- Die Koordinierungsstelle Berufs- und Studienlios „Mein Ordner
orientierung der Stadt Leipzig informiert Lehrer/Leben und Arbeit“ innen und Akteure mit einer Verantwortung für
Berufsorientierung über die Möglichkeiten des
Einsatzes des Portfolios „Mein Ordner Leben
und Arbeit“.
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
F: Referat für Be2018
schäftigungspolitik; fortlauM: Agentur für Ar- fend
beit
Finanzielle
Auswirkung
nein
vgl. RBV-2074/14 vom 21.05.2014: "Strategisches Bildungsmanagement in der Stadt Leipzig. Ein Zukunftskonzept.“
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
55
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
24
Schnupperpraktika
in der Ferienzeit
Durch die Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung der Stadt Leipzig werden in
enger Kooperation mit dem Arbeitskreis „Schule
Wirtschaft Leipzig“ gezielt weitere Unternehmen
für die zielgruppengerechte Ausgestaltung von
Schnupperpraktika für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgeschlossen.
F: Referat Beschäf- 2018
tigungspolitik; M:
fortlauArbeitskreis „Schu- fend
le Wirtschaft
Leipzig“
nein
25
Zusammenarbeit
von Förderschulen
und Unternehmen
Durch die Koordinierungsstelle Berufs- und Stu- F: Referat Beschäf- 2017
fortlaudienorientierung der Stadt Leipzig werden Ver- tigungspolitik
fend
anstaltungsformate für Förderschulen entwickelt
und durchgeführt, um eine Zusammenarbeit
zwischen Förderschulen und regionalen Unternehmen auf- und auszubauen.
nein
26
Betriebliche Praxiseinsätze bei der
Stadt Leipzig, Eigenbetrieben und
städtischen Unternehmen
Die Stadt Leipzig setzt sich für die Durchführung
betrieblicher Praxiseinsätze von Menschen mit
Behinderung ein. Es werden Einsatzmöglichkeiten in den Fachämtern und Eigenbetrieben der
Stadt Leipzig geprüft und entsprechend den
Möglichkeiten durchgeführt.
F: Personalamt; M: 2018
alle Fachämter und fortlaufend
Referate, alle Eigenbetriebe und
städtischen Unternehmen
nein
27
Bildungsberatung
für Menschen mit
Behinderung
Die Stadt Leipzig entwickelt das Beratungsangebot der Leipziger Bildungsberatung für Menschen mit Behinderung weiter. Die Bildungsberatung macht Menschen mit Behinderung gezielt auf ihr Beratungsangebot aufmerksam.
F: Amt für Jugend, 2018
Familie und Bildung fortlaufend
nein
28
marktorientierte
FachpraktikerBerufe
Die Stadt Leipzig unterstützt Bestrebungen der
Berufsschulzentren, in Abstimmung mit der
Agentur für Arbeit Leipzig, der Handwerkskammer zu Leipzig sowie der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, mehr marktorientierte
Fachpraktiker-Berufsabschlüsse zu schaffen.
F: Referat für Beschäftigungspolitik
nein
5.4
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
2017
fortlaufend
Finanzielle
Auswirkung
Umsetzungsziel: Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel betrachtet:
•
5.4.1
Die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung und ihre Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt werden unterstützt.
Bisherige Entwicklung
Ein Drittel (31,6 %) der Leipziger/-innen mit Behinderung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren
bestreitet seinen Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit.73 Das sind deutlich weniger im Vergleich zu den Leipziger/-innen ohne Behinderung der gleichen Altersgruppe, bei denen fast zwei Drittel (70,6 %) ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit erreichen.
73
Auf Bundesebene war 2009 dieser Anteil mit 40 % deutlich höher (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, April 2014: Fünfter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen in Sachsen, S. 88 f.).
56
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
37,9 % der Menschen mit Behinderung in Leipzig im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bestreitet
ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Renten und Pensionen und 30,5 % aus sonstigen Quellen (z. B. Arbeitslosengeld I, Leistungen der sozialen Mindestsicherung, Vermögen, Stipendien,
Elterngeld).
Leipziger/-innen im Alter von
18 bis unter 65 Jahren
Abb. 7 Haupteinkommensquelle von Leipziger/-innen mit und ohne Behinderung im Alter 18
bis unter 65 Jahren
mit Behinderung
31,6
ohne Behinderung
37,9
30,5
70,6
0%
20%
40%
3,0
60%
26,4
80%
100%
Haupteinkommensquelle in Prozent
Erwerbs-/Berufstätigkeit
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Mikrozensus 2013
Rente und Pension
Sonstiges*
* Leistungen der sozialen Mindestsicherung (SGB II u. XII, Asy lbLG), Arbeitslosengeld I, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen, Ersparnisse,
Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, sonstige Unterstützung wie BAf öG,
Vorruhestandsgeld, Stipendien, Leistungen aus Pf legev ersicherung, Elterngeld
Die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen74 ist bundesweit von 2007 bis 2014
um 26 % gestiegen.75 Wesentliche Gründe für dieses Wachstum sind die steigende Zahl
schwerbehinderter Beschäftigter, die 50 Jahre und älter sind und eine allgemeine Zunahme Beschäftigter mit Schwerbehinderung.76
Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung ist aufgrund der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt zurückgegangen – jedoch nicht im gleichen Umfang wie bei Menschen
ohne Behinderung. Menschen mit Schwerbehinderung gelingt es in geringerem Maße, ihre Arbeitslosigkeit durch eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu beenden als Menschen ohne
Behinderung. Sie sind entsprechend stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Der Anteil
der Arbeitslosen an den 18 bis unter 65-jährigen Personen mit Behinderung in Sachsen betrug
im Jahr 2009 insgesamt 9 %. Bundesweit lag die Arbeitslosenquote von Personen mit Schwerbehinderung 2015 bei 13,4 %. Im Vergleich dazu lag die allgemeine Arbeitslosenquote bei
8,2 %.77 Zum 31.12.2015 waren in Leipzig insgesamt 1.318 Personen mit Schwerbehinderung
arbeitslos gemeldet.
74
In den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit gilt als schwerbehindert, wer einen Grad der Behinderung von 50 und mehr hat
oder von der Bundesagentur einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde. Gleichgestellt werden Personen mit einem
Grad der Behinderung von 30 bis 50, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im
Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können.
75
Die folgenden statistischen Daten stützen sich auf die Meldungen, die im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 80 Abs. 2 SGB
IX den zuständigen Arbeitsagenturen von Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gemeldet wurden. Schwerbehinderte und
diesen gleichgestellte behinderte Menschen, die bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Mitarbeitern beschäftigt sind, werden über das
Anzeigeverfahren grundsätzlich nicht erfasst, so dass die Beschäftigungsstatistik zum Gesamtumfang der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nur eingeschränkt aussagekräftig ist. Ergänzend zum Anzeigeverfahren gem. § 80 Abs. 2 SGB IX wird bei
Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten gemäß § 80 Abs. 4 SGB IX alle fünf Jahre und nur nach Aufforderung durch die
Bundesagentur für Arbeit eine repräsentative Teilerhebung über die bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen durchgeführt. Die letzte Teilerhebung wurde 2011 durchgeführt.
76
Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (Dezember 2015): Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Die Arbeitsmarktsituation von schwerbehinderten Menschen, Nürnberg.
77
Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt 2015. Arbeitsmarktanalyse für Deutschland, West- und Ostdeutschland. Nürnberg, 2016:
S. 157, Tabelle IV.G.8. Eine Arbeitslosenquote für Sachsen oder die Stadt Leipzig wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgewiesen.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
57
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Für Menschen mit einer geistigen Behinderung ist der allgemeine Arbeitsmarkt weitgehend verschlossen. Die Arbeitsmöglichkeiten werden mit steigenden Anforderungen der Arbeitswelt und
durch den Abbau von einfach strukturierten Tätigkeiten eingeschränkter.
Zur Förderung der Integration von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es gemäß § 71 SGB IX eine Pflichtquote für Beschäftigung. Private und öffentliche
Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens bis zu
fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Erfüllt ein Unternehmen diese Pflichtarbeitsquote nicht, so ist für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe von mindestens 115 Euro zu zahlen. Arbeitgeber, die durch Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen zu deren Beschäftigung beitragen, können nach § 140 SGB IX
die Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Schwerbehinderten-Arbeitsplätze mit bis zu 50 % der
Arbeitsleistung der Werkstatt verrechnen. Mit der Abgabe soll ein Ausgleich geschaffen werden
gegenüber jenen Arbeitgebern, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen. Die Ausgleichsabgabe
wird vom Integrationsamt erhoben. Damit werden Leistungen für schwerbehinderte Menschen
und Arbeitgeber sowie Integrationsfachdienste finanziert. Im Jahr 2010 arbeiteten in Sachsen
insgesamt 31.105 Personen mit Behinderung auf sogenannten Pflichtarbeitsplätzen bei privaten
und öffentlichen Arbeitgebern mit mehr als 20 Angestellten. Darüber hinaus arbeiteten weitere
7.919 Personen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen bei Unternehmen
mit weniger als 20 Angestellten.78 In Leipzig waren 2015 insgesamt 3.938 Personen über die
sogenannte Pflichtquote bei Unternehmen mit 20 und mehr Arbeitsplätzen beschäftigt, davon
2.674 bei privaten Arbeitgebern und 1.264 bei öffentlichen Arbeitgebern.
2016 gab es 50 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in geförderten Integrationsprojekten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Zahl dieser Arbeitsplätze hat sich gegenüber dem
Vorjahr um 14 Plätze verringert.
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen
am Arbeitsleben. Sie bietet ein geschütztes Berufsbildungs- und Arbeitsfeld und soll die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung erhalten, entwickeln, verbessern
oder wiederherstellen sowie auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.
Zum 31.12.2016 waren in den sechs Werkstätten in Leipzig insgesamt 1.726 Personen im Arbeits- und Berufsbildungsbereich tätig, vier Personen weniger als im Vorjahr. Neben dem Berufsbildungs- und Arbeitsbereich gibt es den Bereich „Förderung und Betreuung“, welcher Personen versorgt, die nicht oder noch nicht oder nicht wieder am Arbeitsleben der Werkstatt teilnehmen können. Ziel der Förderung und Betreuung ist es, auf die Werkstattfähigkeit vorzubereiten. Im Jahr 2016 wurden 89 Personen in diesem Bereich betreut. Außenarbeitsplätze sollen
den Übergang von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhafte Arbeitsplätze, als auch zeitweise Arbeitsplätze in Unternehmen außerhalb der Werkstatt sein. Zum Stand 31.12.2016 gab es in Leipzig 223 Außenarbeitsplätze bei privaten und öffentlichen Unternehmen.
5.4.2
Bestehende Maßnahmen
Behörden und Fachdienste
Agentur für Arbeit Leipzig und Jobcenter Leipzig: In beiden Behörden beraten und betreuen
spezialisierte Ansprechpartner/-innen schwerbehinderte Menschen und Rehabilitanden zu Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung.
Integrationsamt: Das Integrationsamt beim Kommunalen Sozialverband Sachsen unterstützt
nachrangig zu anderen Trägern der beruflichen Rehabilitation die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen ins Arbeitsleben. Das
Integrationsamt erhebt die Ausgleichsabgabe und finanziert daraus begleitende Hilfen am Arbeitsleben.79 Zu den Leistungen gehören die Unterstützung von Arbeitgebern (z. B. Leistungen
78
Bei den über die Pflichtquote beschäftigten schwerbehinderten Personen handelt es sich überwiegend um Arbeitnehmer/-innen,
die eine Schwerbehinderung erworben haben und von ihren Arbeitgeber/-innen weiterbeschäftigt werden.
79
Siehe auch mögliche Unterstützungen für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber gemäß § 102 SGB IX und
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung.
58
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
bei außergewöhnlicher Belastung) und schwerbehinderten Menschen (z. B. Arbeitsassistenz),
die Förderung von Integrationsprojekten, die Förderung von Integrationsfachdiensten, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung von Kleinmaßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Werkstätten für behinderte Menschen und regionale Modellprojekte. Darüber
hinaus muss das Integrationsamt bei Kündigungen von Arbeitsverträgen mit schwerbehinderten
Menschen einbezogen werden.
Integrationsfachdienst: Im Auftrag des Integrationsamtes beim Kommunalen Sozialverband
Sachsen und anderer Träger der beruflichen Rehabilitation unterstützt der Integrationsfachdienst Leipzig (Träger: Malteser Hilfsdienst e.V.) Menschen mit Behinderung bei allen Fragen im
Zusammenhang mit Ausbildung, Arbeit und Behinderung. Dazu gehört auch die Klärung geeigneter beruflicher Perspektiven oder die Vorbereitung und Begleitung beim Übergang von der
Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Integrationsfachdienst berät und unterstützt
auch Arbeitgeber, die bei der Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Unterstützung benötigen. Der Integrationsfachdienst erbringt seine Leistungen nachrangig zu
anderen Rehabilitationsträgern.
Technischer Beratungsdienst: Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes beim
Kommunalen Sozialverband Sachsen berät zur fachtechnischen Ausstattung von Arbeitsplätzen
und zu arbeitsorganisatorischen Fragen und begutachtet beantragte Maßnahmen zur behindertengerechten Anpassung des Arbeitsplatzes hinsichtlich Zweckmäßigkeit und preislicher Angemessenheit.
Förderprogramme und Netzwerke
Initiative Inklusion: Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden von 2011 bis
2018 bundesweit insgesamt 140 Millionen Euro bereitgestellt, um mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Schwerpunkte des Programms sind Berufsorientierung, betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen, Arbeitsplätze für über
50-jährige arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen sowie die Schaffung
von Inklusionskompetenz bei den Kammern. Diese sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen dahingehend beraten, dass mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bereitgestellt werden. Aus der „Initiative Inklusion“ werden in Leipzig zwei Projekte finanziert: die Berufsorientierung durch den Integrationsfachdienst für Förderschüler/-innen mit
Schwerpunkt geistige Entwicklung (siehe Abschnitt 5.3.2 oben) sowie das Projekt „AuVschwung“ (siehe Abschnitt 5.4.2 weiter unten).
Allianz Arbeit und Behinderung – Allianz zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen: Die Allianz unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Verbraucherschutz vereint seit 2010 insgesamt 21 Akteure, darunter den Beauftragten der
Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Vertreter/-innen
von Arbeitnehmern, Rehabilitationsträgern, der Wirtschaft, von Wohlfahrt und Selbsthilfe, der
kommunalen Spitzenverbände, der Agentur für Arbeit und von vier sächsischen Ministerien. Ziel
der Allianz ist, die Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
zu verbessern.80 Das Dienstleistungsnetzwerk „support“ für sächsische Unternehmen ist ein
Projekt der Allianz.
Dienstleistungsnetzwerk „support“ für klein- und mittelständische Unternehmen: Das Netzwerk
bietet für sächsische Unternehmen kostenfrei Leistungen aus einer Hand zur Beschäftigung
schwerbehinderter, behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen an. Unternehmen
werden beraten und bei der Suche nach geeigneten Arbeitnehmern unterstützt. Das Netzwerk
koordiniert alle erforderlichen Schritte bis zur Einstellung, hilft bei der Klärung von Fördermöglichkeiten und Zuschüssen, bei der Sicherung von Arbeitsverhältnissen und bei Konflikten. Regionale Kontakt- und Servicestelle in Leipzig für den Raum Nordsachsen einschließlich Stadt
Leipzig ist der Malteser Hilfsdienst e. V.
80
Die Arbeitsschwerpunkte der Allianz sind: Potenziale von Menschen mit Behinderung vermitteln; duale Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung stärken und Übergänge von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern; Arbeitsplätze auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt sichern und schaffen sowie Übergänge aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt fördern (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Schwerpunkte für die künftige Arbeit
der Allianz Arbeit + Behinderung).
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
59
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Vermittlungsplattform „Frühstück inklusive“: „Frühstück inklusive“ ist eine Plattform, über die sich
Unternehmensvertreter/-innen und arbeitssuchende Menschen mit und ohne Behinderung
zweimal im Jahr beim gemeinsamen Frühstück begegnen. Dabei können Kontakte geknüpft
und Arbeitsplätze vermittelt werden. Neben der Vermittlung geht es auch um die Information
und Beratung von Arbeitgebern zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die arbeitssuchenden Teilnehmer/-innen bereiten sich mit Bewerbungs- und Kommunikationstrainings, u.a.
in Gebärdensprache, auf die Veranstaltung vor. Die Plattform wird durch das Kompetenzzentrum JOBLOTSE Leipzig der BBW-Leipzig-Gruppe organisiert.
Langfristige Maßnahmen der Arbeitsintegration
Integrationsprojekte: Integrationsprojekte nach §§ 132 ff. SGB IX sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) beziehungsweise Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie bilden eine Brücke zwischen den Werkstätten
für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil schwerbehinderter
Menschen in Integrationsprojekten liegt zwischen 25 und 50 %. Im Jahr 2015 gab es in Leipzig
insgesamt vier Integrationsprojekte81 mit insgesamt 118 Arbeitsplätzen. Davon wurden 64 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die Zahl der in Integrationsprojekten geschaffenen Plätze
für Menschen mit Behinderung hat sich seit 2010 um 49 % erhöht und folgt damit dem Trend in
Sachsen. Die Zahl der Integrationsprojekte in Leipzig hat sich seit 2010 nicht verändert. In
Sachsen nahm ihre Zahl von 44 auf 53 um 20 Prozent zu.
Philippus Leipzig – Aufbau eines Integrationsbetriebs: Die Gebäude der ehemaligen Philippuskirche werden durch das Berufsbildungswerk Leipzig zu einem weiteren Integrationsprojekt in
Leipzig mit Hotel, Gastronomie und einem für Veranstaltungen offenen Kirchensaal umgebaut.
Die Eröffnung soll Ende 2017 erfolgen. Zu mindestens 40 % sollen Mitarbeiter/-innen mit Behinderung beschäftigt werden.
Stadt Leipzig als Arbeitgeberin von Menschen mit Behinderung: Die Stadt Leipzig einschließlich
der Eigenbetriebe erfüllt als Arbeitgeberin die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für
Menschen mit Behinderung mit 7,2 % (Stand: Juni 2016). Im Jahr 2015 stellte die Stadt Leipzig
20 Menschen mit einer Behinderung neu ein, davon 11 Personen bei der Stadtverwaltung.82 Die
Stadt Leipzig strebt an, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, die Quote bei der Beschäftigung
von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen zu gewährleisten. Dieses Ziel ist
in der Integrationsvereinbarung zwischen der Stadtverwaltung Leipzig, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat Stadtverwaltung vereinbart.83 Die Vereinbarung regelt, wie die
berufliche Integration von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen konkret erfolgen soll. Ein Integrationsteam unterstützt die Teilhabe schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Beschäftigten im Arbeitsleben, insbesondere bei der beruflichen Integration.
Stadt Leipzig als Auftraggeberin: Die Stadt Leipzig nimmt Dienstleistungen von Werkstätten für
behinderte Menschen in Anspruch. Diese werden direkt bei der Stadt Leipzig als sogenannte
Außenarbeit der Werkstätten erbracht. Die Anleitung und Assistenz für die beschäftigten Personen erfolgt durch die Werkstätten. Diese tragen auch Sozialversicherung, Betriebshaftpflichtund Unfallversicherung. Zu den Dienstleistungen gehören beispielsweise die elektronische Datenerfassung in der Abteilung Schwerbehinderteneigenschaft im Sozialamt (4 Außenarbeitsplätze) oder die Papierkorbentleerung und Papiermüllentsorgung im Technischen Rathaus (2 Außenarbeitsplätze) durch Mitarbeiter/-innen der Werkstatt Diakonie am Thonberg. Die Werkstatt
der Lebenshilfe Leipzig e.V. unterhält 16 Außenarbeitsplätze im Bereich Garten- und Landschaftspflege im Zoo Leipzig.
81
Integrationsprojekte mit Arbeitsplätzen in Leipzig waren im Jahr 2015: Diakonische Unternehmensdienste gemeinnützige GmbH
(Gebäudereinigung, Speisenversorgung und Dokumentenmanagement), Fairwaltungstiger – Verein zur Wiedereingliederung psychosozial geschädigter Menschen Leipzig e.V. (Buchführung und Bilanzbuchhaltung), GFA Sachsen gGmbh (ElektroschrottRecycling, Akten- und Datenträgervernichtung , BGV A3 - Prüfungen vor Ort) und Löwenstark Leipzig - JOB GmbH (Reinigungsund Hauswirtschaftsdienst).
82
Vgl. VI-DS-02733 „Bericht zur Schwerbehindertenabgabe – Haushaltsjahr 2015“ vom 22.06.2016.
83
Vgl. Integrationsvereinbarung zwischen Stadtverwaltung Leipzig und der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat der
Stadtverwaltung vom 18.02.2015.
60
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Projekte
Praxisbausteine für berufliche Bildung: Durch die Diakonie Sachsen wurden standardisierte Bildungsrahmenpläne als Praxisbausteine für die berufliche Bildung von Menschen mit Behinderung erarbeitet. Die Projektleitung lag bei der Diakonie am Thonberg. Insgesamt wurden 69
Praxisbausteine entwickelt, die sich inhaltlich und strukturell an elf verschiedenen Ausbildungsrahmenplänen allgemeiner Berufsausbildung orientieren. Mit Hilfe der Praxisbausteine können
Inhalte allgemeiner Berufsausbildung auch in Werkstätten vermittelt werden. Dies erleichtert
den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Praxisbausteine werden seit September 2016
schrittweise in allen Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Leipzig eingeführt.
Projekt BBBdual: Zu den Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen gehört die Qualifizierung von Menschen mit Behinderung für einen möglichen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Projekt „BBBdual“ begleitet Menschen mit Behinderung bei ihrem Einstieg in
den Beruf. Im Rahmen des Projektes wird Menschen mit Behinderung eine ausbildungsnahe
und von den Kammern angepasste Qualifizierung in Kooperation mit Betrieben ermöglicht.
Nach der Qualifizierung erfolgt eine passgenaue Suche eines Arbeitsplatzes.
Programm „Spurwechsel“: Der Kommunale Sozialverband Sachsen fördert mit dem Programm
„Spurwechsel“ seit 2013 den Übergang von Beschäftigten der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitgeber, die Werkstattbeschäftigte in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernehmen, erhalten einen Zuschuss, der Mehraufwendungen abfedern soll. Die Werkstatt wird durch den Integrationsfachdienst des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen bei der Vorbereitung der Werkstattbeschäftigten unterstützt und
erhält eine Vermittlungsprämie.
Projekt „AuVschwung“: AuVschwung steht für Aktivierung und Vermittlung schwerbehinderter
Menschen und nachhaltige gesellschaftliche Inklusion. Ziel des Projektes ist die Begleitung von
schwerbehinderten Menschen auf ihrem Weg in Arbeit und die Beratung von Unternehmen zur
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Über einen Zeitraum von drei Jahren werden ab
2016 insgesamt 180 schwerbehinderte Menschen aktiviert, qualifiziert und in allen Phasen des
Vermittlungsprozesses begleitet. Träger des Projektes ist die Berufsbildungswerk LeipzigGruppe. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Leipzig. Seit Beginn des
Projektes in 2016 bis März 2017 wurden 30 % der Teilnehmer/-innen in ein Arbeitsverhältnis
vermittelt.
Projekt „Teilhabe am Arbeitsleben“: Beim Körper- und Mehrfachbehindertenverband Sachsen
e. V. werden im „Begegnungszentrum im Grünen“ fünf Menschen mit Behinderung, die nicht in
eine Werkstatt für behinderte Menschen integrierbar sind, mit Hilfe des persönlichen Budgets
beschäftigt. Die Aufgaben umfassen Gartenarbeit, Reinigung, Küchenarbeit, Service, Werkstattarbeit oder Bürotätigkeiten. Die Menschen arbeiten in kleinen Gruppen und werden von pädagogischen Fachkräften betreut. Durch Beschäftigung und Qualifizierung sollen die individuelle
Leistungsfähigkeit und der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden.
Projekt „MehrWertQuartier“: Das Projekt soll in den beiden Leipziger Soziale-Stadt-Gebieten
Grünau und Leipziger Osten die Erwerbschancen langzeitarbeitsloser Bewohner/-innen, darunter auch von Menschen mit Behinderung, im Quartier fördern und lokale Unternehmen stabilisieren. Anlaufstelle im jeweiligen Gebiet ist ein Arbeitsladen. Die Arbeitsläden in den beiden Stadtteilen bieten Informationen, Beratung und Unterstützung rund um das Thema Arbeit. Der „Quartiersservice Arbeit“ informiert und berät Arbeitsuchende aus den Stadtteilen. Unternehmer/innen berät der „Quartiersservice Wirtschaft“ vor Ort branchen-, standort- und gebietsbezogen.
Er gestaltet bei Bedarf Seminare und Coachings, damit die Unternehmen stabil und erfolgreich
wirtschaften können. Ein Ansiedlungsmanagement hilft, leerstehende Gewerberäume zu beleben und für neue Ideen Räume zu vermitteln. Das Projekt wird von April 2015 bis Dezember
2018 durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung der Stadt Leipzig in Kooperation mit Deutsche Angestellten-Akademie Leipzig und Behling-Consult Halle umgesetzt.
Es wird durch das ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) gefördert. Durch das Projekt wurden bislang mobilitätseingeschränkte und psychisch kranke Personen mit Behinderung erreicht.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
61
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
5.4.3
Handlungsbedarf
Netzwerkarbeit: Die Vernetzung von Akteuren aus den Bereichen Berufsorientierung, Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung hat sich im Prozess der Erarbeitung des Teilhabeplans weiterentwickelt. Es bedarf eines weiterführenden Angebotes zur Vernetzung, um die gewonnenen Kontakte zu verstetigen, weitere Partner zu gewinnen und den
Inklusionsprozess im Bereich Ausbildung und Arbeit zu verstetigen.
Netzwerk psychisch kranke Menschen: Von den jungen psychisch kranken Menschen von 17
bis 27 Jahren, die im Jahr 2014 vom sozialpsychiatrischen Dienst betreut wurden, waren 69 %
arbeitslos. Darunter sind auch Menschen, die neben ihrer psychischen Erkrankung eine Behinderung aufweisen. Neben der psychiatrischen Therapie und der sozialen Unterstützung muss
die Teilhabe an Arbeit von schwer psychisch kranken Menschen professionell und nachhaltig
begleitet werden. Hier besteht ein Bedarf an geeigneten Maßnahmen, da bestehende Strukturen des Sozialpsychiatrischen Dienstes dafür nicht hinreichend sind.
Aufträge an Werkstätten / Sozialorientierte Vergabe von Leistungen: Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts ermöglicht öffentlichen Auftraggebern, soziale Aspekte in Vergabeentscheidungen mit einzubeziehen84. Mit Blick auf die damit verbundene Förderung von Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderung sollte die Einführung sozialorientierter Kriterien bezogen auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung für die Vergabe von Leistungen an Dritte geprüft und Werkstätten für Menschen mit Behinderung in die Vergabe von
Aufträgen für ausgewählte Artikel des Sortiments einbezogen werden.
Stadtteilorientierte Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung: Im Rahmen der Stadterneuerung
werden mit den Arbeitsläden in Grünau und im Leipziger Osten, dem Jobpoint im Leipziger
Westen sowie mit dem mobilen Job-Coach in Schönefeld und der Arbeit der Magistralenmanagements Vorhaben zur Förderung der Integration in Arbeit und zur Stärkung der lokalen Ökonomie in benachteiligten Stadtteilen umgesetzt. Die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung
sollte bei den Handlungsansätzen zur stadtteilorientierten Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtteilentwicklung deutlich stärker in den
Blick genommen werden. Das betrifft zum einen die Konzeption von niedrigschwelligen Vermittlungs- und Beratungsangeboten für Arbeitgeber/-innen und Unternehmensnetzwerke in den
Fördergebieten. Zum anderen sollten bei der Entwicklung niedrigschwelliger Angebote zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung die spezifischen Bedarfslagen aufgrund
unterschiedlicher Behinderungsarten sowie Komm- und Gehstrukturen berücksichtigt werden.
Dies setzt entsprechende Maßgaben bei den Anforderungen an Vorhabens- und Projektbeschreibungen beim Einsatz von Städtebaufördermitteln seitens der Stadt Leipzig voraus.
Zentrale Anlaufstelle: In Leipzig gibt es eine Vielzahl von Angeboten und Maßnahmen, welche
die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befördern. Eine zentrale Anlaufstelle, welche für arbeitssuchende Menschen
mit Behinderung, potentielle Arbeitgeber/-innen und Träger die verfügbaren Informationen im
Überblick aufbereitet, gibt es nicht. Gleichzeitig wurde im Rahmen des ersten Teilhabeforums
Bedarf nach einem einfachen Zugang zu den vorhandenen Informationen geäußert.
Integrationsprojekte: Die Zahl der in Integrationsprojekten geschaffenen Plätze für Menschen
mit Behinderung hat sich in Leipzig seit 2010 nur geringfügig erhöht, insbesondere im Vergleich
zur Entwicklung in Sachsen. Mit der 2018 geplanten Eröffnung eines Integrationsbetriebes im
Rahmen des Projektes Philippus Leipzig wird sich die Situation verbessern. Dennoch sollten
weitere Integrationsprojekte entwickelt werden, um für Menschen mit Behinderung Arbeitsplätze
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Beschäftigung bei der Stadt Leipzig: Die Stadt Leipzig einschließlich der Eigenbetriebe übererfüllt gegenwärtig die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung. Da viele Mitarbeiter/-innen mit Schwerbehinderung in den kommenden Jahren altersbedingt ausscheiden, bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Quote auf diesem Niveau zu halten. Dies kann neue Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung eröffnen. Insbesondere bei jenen Eigenbetrieben, die für sich betrachtet ihre Beschäftigungspflicht
derzeit nur in geringem Maße erfüllen, sollten weitere Anstrengungen unternommen werden.
84
Dies war vor Inkrafttreten des Gesetzes nur im Rahmen von EU-weiten Ausschreibungen möglich.
62
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwiefern bei der Stadt Leipzig weitere Außenarbeitsplätze entstehen können und wie die Zusammenarbeit mit den Werkstätten für behinderte Menschen verstärkt werden kann.
Werkstätten für behinderte Menschen: Werkstätten für behinderte Menschen sollten Schnittstellen zum allgemeinen Arbeitsmarkt weiter ausbauen. Dazu zählen eine verbesserte Vermittlung
von Werkstattmitarbeiter/-innen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und der Ausbau von Außenarbeitsplätzen. Dabei müssen Vorteile von Werkstätten für Menschen mit Behinderung wie ein
sicheres Beschäftigungsentgelt, welches eine auskömmliche Altersrente ermöglicht und eine
geschützte soziale Umgebung berücksichtigt werden und Anreize, welche den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt befördern, gestärkt werden.
5.4.4
Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Umsetzungsziele im Bereich „Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
29
Netzwerkarbeit zu
Ausbildung und
Arbeit für Menschen mit Behinderung
Die Stadt Leipzig befördert Kontakte zwischen
Trägern aus den Bereichen Berufsorientierung,
Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung, gewinnt neue Partner
und fördert den Austausch zur weiteren Entwicklung des Inklusionsprozesses über die folgende Netzwerke: Arbeitskreis „Schule Wirtschaft Leipzig“, stadtteilbezogene Netzwerke
des Quartiersmanagements, Netzwerk Logistik
und ggf. die Clusternetzwerke. Darüber hinaus
wird die jährliche Inklusionskonferenz im Rahmen des Projektes „AuVschwung“ zur Netzwerkarbeit genutzt.
30
Aufbau eines
Netzwerkes zur
Rehabilitation psychisch kranker
Menschen
Die Stadt Leipzig baut ein „Leipziger Netzwerk
F: Gesundheitsamt; 2019
Arbeit“ auf, welches sektorübergreifend auf die M: N. N.
berufliche Rehabilitation von schwer psychisch
kranken Menschen im Rahmen von Komplexleistungen der psychiatrischen Versorgung ausgerichtet ist. Der Zugang von psychisch kranken
Menschen mit Behinderung zum allgemeinen
Arbeitsmarkt soll verbessert werden.
31
Aufträge an Werk- Die Stadt Leipzig vergibt Aufträge für ausgestätten für Menwählte Artikel des Sortiments im Wettbewerb
schen mit Behinde- mit Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
rung
32
Sozialorientierte
Vergabe von Leistungen durch die
Stadt Leipzig
F: Referat für Beschäftigungspolitik
F: Hauptamt; M:
alle Beschaffungsstellen, Eigenbetriebe, Dezernat II
Die Stadt Leipzig prüft nach Einführung des
F: Hauptamt; M:
neuen Sächsischen Vergabegesetzes, ob die
Referat für BeEinführung sozialorientierter Kriterien bezogen schäftigungspolitik
auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung für die Vergabe von Leistungen an Dritte
möglich ist.
Umsetzung
2018
fortlaufend
Finanzielle
Auswirkung
nein
ja, vgl.
Anlage
85
2
ab 2019
fortlaufend
ja, vgl.
Anlage
86
2
2021
ja, vgl.
Anlage
87
2
85
Zur Finanzierung der Maßnahme sollen Fördermittel (u.a. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – RL Teilhabe – vom 9. April 2009) beantragt werden. Ein
städtischer Anteil in Höhe von 7.000 € soll im Haushaltsplan 2019/2020 eingeplant werden.
86
Betreffende Artikel aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind zum Teil erheblich teurer als anderweitig hergestellte
Artikel. Die Höhe der Mehraufwendungen kann erst im Zuge der konkreten Auftragsvergabe benannt werden. Deshalb ist eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen in Anlage 2 nicht möglich.
87
Eine entsprechende Berücksichtigung kann ggf. zu Mehrkosten führen. Da die Höhe der Mehraufwendungen derzeit nicht beziffert werden kann, ist eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen in Anlage 2 nicht möglich.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
63
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
lfd.
Nr.
33
64
Kurztitel
Beschreibung
Stadtteilorientierte
Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung in den
Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtteilentwicklung unter besonderer Berücksichtigung von
Menschen mit Behinderung als Zielgruppe
Bei der Einwerbung von Fördermitteln für
Vorhaben der stadtteilorientierten Wirtschaftsund Beschäftigungsförderung in den
Schwerpunktgebieten der integrierten
Stadtteilentwicklung werden Menschen mit
Behinderung als Zielgruppe mit ihren
behinderungsbedingten Anforderungen
beachtet. Dazu zählt auch die Konzeption von
Vermittlungs- und Beratungsangeboten für
Arbeitgeber/-innen und
Unternehmensnetzwerke.
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
F: Amt für Stadter- 2018
neuerung und
fortlaufe
nd
Wohnungsbauförderung; M: Amt
für Wirtschaftsförderung, Referat
für Beschäftigungspolitik
Finanzielle
Auswirkung
nein
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
6.
Freizeit, Sport und Kultur
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 30 – Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am
kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit
Behinderungen
a)
Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;
b)
Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;
c)
Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken
und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.
(2) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben,
ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern
auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
(3) Die Vertragsstaaten unternehmen alle geeigneten Schritte im Einklang mit dem Völkerrecht, um sicherzustellen,
dass Gesetze zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums keine ungerechtfertigte oder diskriminierende Barriere für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material darstellen.
(4) Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit Anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung
ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.
(5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen,
d)
um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf
allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern;
e)
um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sportund Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die
Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern;
f)
um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten
haben;
g)
um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-,
Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich;
Freizeit ist im Unterschied zur Arbeitszeit und sogenannter gebundener Zeit eine Phase im Tages- oder Wochenalltag, die ein Mensch frei gestalten kann. Im Lebensbereich Freizeit werden
soziale Beziehungen zu Freunden und Menschen gepflegt, mit denen gemeinsame Interessen
geteilt werden. Die Freizeit hat ein „großes Potential für Inklusionsprozesse“88, weil sich in diesem Bereich „aufgrund der relativen Freiheit von Zwängen und Leistungsdruck“ 89 Menschen mit
und ohne Behinderung begegnen können.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass es keine Unterschiede im Freizeitverhalten von Menschen mit und ohne Behinderung gibt. Gemäß Teilhabebericht der Bundesregierung gehen Menschen mit Behinderungen Freizeitaktivitäten fast ebenso häufig nach, sind musisch, sowie künstlerisch aktiv und suchen soziale Kontakte wie Menschen ohne Behinderung.
Jedoch ist die Teilhabe in vielen Bereichen der Freizeitgestaltung eingeschränkt.90 Neben der
Art der Behinderung und dem damit verbundenen Ausmaß der Beeinträchtigung sowie dem Al88
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016, Seite 346.
89
Niehoff, Ulrich (2006): Menschen mit geistiger Behinderung in der Freizeit – Versuch einer Standortbestimmung, Seite 408. In:
Wüllenweber, Ernst u.a. (Hrsg.): Pädagogik bei geistigen Behinderungen – Ein Handbuch für Studium und Praxis, Seite 408-415,
zitiert nach Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen
mit Beeinträchtigungen 2016, Seite 346.
90
Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit
Beeinträchtigungen 2016, Seite 346 ff.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
65
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
ter beeinflussen Wohnverhältnisse, familiäre und soziale Netze oder verfügbare barrierefreie
Angebote das Freizeitverhalten. Einschränkungen entstehen durch fehlende oder nicht barrierefrei zugängliche Informationen über bestehende Angebote und Veranstaltungsorte. Dies erschwert Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung im Freizeitbereich. Auch sind
Menschen mit Behinderung bei ihrer Freizeitgestaltung häufiger auf die Unterstützung und Begleitung von anderen Menschen angewiesen. Das trifft in besonderem Maße auf Menschen mit
geistigen Beeinträchtigungen sowie auf Menschen zu, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe
leben.
Einrichtungen der Behindertenhilfe (u.a. Wohnheime, Werkstätten, Tages- und Begegnungsstätten) bieten unterschiedliche tagesstrukturierende Angebote zur Gestaltung der Freizeit an. Dazu
gehören beispielsweise sportliche Aktivitäten, Zirkus- und Theaterprojekte, Chor- und Singekreise, kreatives Gestalten, gemeinsames Kochen und Ausflüge. Die Angebote bieten die Möglichkeit, gezielt auf besondere Bedürfnisse einzugehen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu
entwickeln.
Im folgenden Abschnitt wird mit Blick auf eine mögliche kommunale Steuerung der Bereich organisierter Freizeit betrachtet. Im Mittelpunkt stehen geförderte Begegnungs-, Sport- und Kulturangebote sowie Rahmenbedingungen der sozialen Infrastruktur zur Ermöglichung selbstbestimmt gestalteter Freizeit.
6.1
Ziele
Gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, gehört zu den Zielsetzungen der Stadt Leipzig und
ist in verschiedenen Fachplanungen verankert und mit konkreten Handlungsansätzen untersetzt.
Der „Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012“91 der Stadt Leipzig zielt auf eine inklusive
Jugendhilfeinfrastruktur, bei der junge Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderung teilhaben können. Kinder, Jugendliche und junge Familien sollen
selbstbestimmte, sinnstiftende und wertevermittelnde Freizeitangebote bzw. individuelle Hilfen
in Anspruch nehmen können. Die Leipziger Seniorenpolitik unterstützt gemäß den Seniorenpolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig92 u.a. „lebenslanges Lernen, Kultur sowie Bewegung und
Sport“ und fördert „bedarfsgerechte offene Angebote“. Im Fachkonzept Soziale Teilhabe des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 wurden die in den genannten Fachplanungen verankerten Zielsetzungen als Ziele „Inklusive Stadt“, „Chancengerechtigkeit und Teilhabe“ sowie „Zusammenhalt“ aufgenommen.
Die Kulturentwicklungsplanung93 zielt mit dem Anspruch kultureller Teilhabe darauf ab, Konzepte für eine vielfältige, inklusive, generationsübergreifende und interkulturelle Teilhabe nachhaltig
zu entwickeln. Die Ermöglichung kulturelle Teilhabe wurde als Ziel im Fachkonzept Kultur des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 berücksichtigt.
Mit den Sportpolitischen Leitsätzen im „Sportprogramm 2024“ der Stadt Leipzig94 ist die Zielsetzung der Inklusion im Sinne selbstbestimmter gleichberechtigter Teilhabe beschrieben. Entsprechend ist ein Schwerpunkt der Sportförderung in der Stadt Leipzig auf Projekte für und mit Menschen mit Behinderung gerichtet. Die Leitsätze wurden im Fachkonzept Sport des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 berücksichtigt.
Um die Teilnahme an Freizeitaktivitäten, Sport- und Kulturangeboten zu unterstützen und die
persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern, können Menschen mit Behinderung gemäß § 4
Abs. 1 Nr. 4 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Im Zielbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 wird mit dem strategischen Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ formuliert, dass alle Leipzigerinnen und Leipziger
sich in Leipzig wohl fühlen und entfalten können. Mit dem Handlungsschwerpunkt „Quartiersna91
Vgl. RBV-1348/12 „Fachplanung Kinder- und Jugendförderung“ vom 20.09.2012.
Vgl. RBV-1165/12 „3. Altenhilfeplan Leipzig 2012 und Seniorenpolitische Leitlinien“ vom 21.03.2012.
93
Vgl. VI-DS-02840 „Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016 - 2020 mit den Teilkonzepten ‚Kulturelle Bildung‘ und ‚Soziokultur‘ (Fortschreibung Kulturentwicklungsplanung)“ vom 24.08.2016.
94
Vgl. VI-DS-02503-NF-06 „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig“ vom 21.09.2016, 3. Sportpolitischer Leitsatz, Seite 8.
92
66
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
he Kultur-, Sport- und Freiraumangebote“ wird beschrieben, dass die Kultur-, Sport- und Freiraumangebote bedarfsorientiert sein sollen und in den Wohnvierteln quartiersnahe, fußläufig
erreichbare Angebote weiterentwickelt werden sollen. Mit dem strategischen Ziel „Leipzig
schafft soziale Stabilität“ und dem Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ sollen inklusives Denken und Handeln gefördert werden und die Infrastruktur einschließlich Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen gezielt dahingehend weiterentwickelt werden. Mit dem Handlungsschwerpunkt „Lebenslanges Lernen“ sollen Zugänge zu Bildung vielfältig und barrierearm gestaltet werden, die Durchlässigkeit von Bildungsverläufen verbessert und
lebenslanges Lernen ermöglicht werden. Dies schließt nonformale Lernorte, wie Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen, mit ein.
Folgende Ziele lassen sich aus dem Artikel der UN-Konvention, den oben genannten Zielsetzungen der Fachplanungen und den strategischen Zielen „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ und
„Leipzig schafft soziale Stabilität“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 für
die Handlungsfelder Freizeit, Sport und Kultur ableiten:
Ziel:
Menschen mit Behinderung haben gleichberechtigt Zugang zu Orten sozialen Lebens, können
gesellschaftlich teilhaben und sich aktiv in die Gemeinschaft einbringen.
Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gemeinschaftlichen Leben teilhaben
können, müssen Freizeit-, Kultur- und Sportangebote zugänglich gestaltet sein. Wenn von Zugänglichkeit die Rede ist, dann sind damit sowohl eine räumlich barrierefreie Gestaltung von
Orten, geeignete Formate und Materialien sowie Informationen für Menschen mit Behinderung
gemeint, als auch eine Kultur der Offenheit und Anerkennung, welche Vielfalt wertschätzt.
Darüber hinaus bedarf es Angebote, die Menschen mit Behinderung die Möglichkeit eröffnen,
ihre Persönlichkeit selbstbestimmt zu entfalten sowie sich gleichberechtigt und aktiv mit ihren
Vorstellungen und Ideen in die Gemeinschaft einzubringen. Dazu gehören Angebote, die auf die
speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingehen und sie in ihren Kompetenzen
und sozialen Beziehungen gezielt fördern.
Daraus ergeben sich folgende Ziele zur Umsetzung:
Umsetzungsziele:
Die Anzahl barrierefrei zugänglicher Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen und ihrer Angebote erhöht sich schrittweise.
Freizeit-, Kultur- und Sportangebote ermöglichen Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt teilzuhaben und ihre Persönlichkeit selbstbestimmt zu entfalten.
6.2
Freizeit
Im Handlungsfeld Freizeit werden die geförderten offenen Begegnungsangebote der Behindertenhilfe, Seniorenarbeit sowie Kinder- und Jugendhilfe näher betrachtet, die niedrigschwellig
Begegnung oder Erholung ermöglichen. Des Weiteren richtet sich der Blick auf die Zugänglichkeit von Freiräumen wie Park- und Grünanlagen und Spielplätze. Beschrieben werden Möglichkeiten organisierter Freizeitgestaltung öffentlicher Einrichtungen und freier Träger, die grundsätzlich für Menschen mit Behinderung zugänglich sind. Aufgezeigt wird zugleich, dass der tatsächlichen Teilhabe strukturelle Hindernisse, wie fehlende umfassend barrierefreie Angebote
oder verfügbare Informationen, entgegenstehen. Unberücksichtigt bleiben privatwirtschaftlich
organisierte Freizeitangebote wie beispielsweise Kino, Musik- und Tanzveranstaltungen, Fitnessangebote oder Erlebnisbäder.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
67
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
6.2.1
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag
Gemäß § 2 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung haben Gemeinden in ihrem Gebiet im
Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen
und schaffen die für das soziale, kulturelle, sportliche und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner/innen erforderlichen öffentlichen Einrichtungen.
Die Stadt bezuschusst Vereine und Verbände der Behinderten- und Seniorenarbeit auf der
Grundlage der „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb
der Stadtverwaltung stehende Stellen“95 und der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes.96 Förderfähig sind Projekte, welche niedrigschwellige Begegnungsangebote bereitstellen und so gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Für ältere Menschen mit Behinderung stellt der 3. Altenhilfeplan Leipzig 201297 mit den Seniorenpolitischen Leitlinien der Stadt und das „Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit“98 eine weitere Grundlage kommunalen Handelns dar.
Gemäß § 11 SGB VIII sollen jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. Das Amt für Jugend, Familie
und Bildung fördert neben Angeboten kultureller Bildung (Jugendkultur- und Jugendmedienarbeit) auf der Grundlage der „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe“99 die Kinder- und Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs und Spielmobilarbeit.
Menschen mit Behinderung erhalten gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 58 SGB IX
sowie § 53 ff. SGB XII Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
Dazu gehören auch Hilfen zur Förderung der Begegnung und des Umgangs mit Menschen ohne Behinderung, Hilfen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen. Bis zum 18. und ab dem 65. Lebensjahr
sowie für alle ambulanten Leistungen ist der örtliche Sozialhilfeträger, das Sozialamt der Stadt
Leipzig, zuständig. Für Leistungen im teilstationären und stationären Bereich zwischen dem 18.
und 65. Lebensjahr ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Kommunale Sozialverband Sachsen, zuständig.
Die Stadt Leipzig bietet vielfältige Erholungsmöglichkeiten im Freiraum, durch Parks, Freiflächen und Spielplätze. Durch die DIN 18040-3 werden Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Grün- und Freizeitanlagen sowie Spielplätze geregelt. Standards zur Barrierefreiheit werden auch für den Naturraum, Badestellen und Angelplätze empfohlen. In den
Freianlagen gelten die Grundsätze der barrierefreien Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit sowie der taktilen und visuellen Orientierung. Dies schließt auch Sitzmöglichkeiten mit ein.
6.2.2
Umsetzungsziel: Zugänglichkeit und Teilhabe bei offenen Angeboten
Im folgenden Abschnitt werden die Umsetzungsziele betrachtet:
•
Die Anzahl barrierefrei zugänglicher offener Begegnungsangebote erhöht sich
schrittweise.
•
Offene Begegnungsangebote ermöglichen Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt teilzuhaben und ihre Persönlichkeit selbstbestimmt zu entfalten.
Offene Angebote sind niedrigschwellig ausgerichtet, haben keine besonderen Zugangsvoraussetzungen und die Besucher/-innen entscheiden selbst, welche Angebote sie wahrnehmen
möchten. Der Begegnungsarbeit liegen Prinzipien wie Offenheit, Freiwilligkeit, Partizipation und
Sozialraumorientierung zugrunde. Angewendet werden verschiedene Methoden sozialer Arbeit,
u.a. soziale Gruppenarbeit, Projektarbeit, mobile aufsuchende Ansätze, Einzelarbeit, Beratung.
95
Vgl. VI-DS-01241-NF-05 vom 23.03.2016.
Vgl. VI-DS-03794 „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes“ vom 12.04.2017.
97
Vgl. RBV-1165/12 vom 21.03.2012.
98
Vgl. RBV-1433/12 vom 22.11.2012.
99
Vgl. VI-DS-03800 „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis
14 und 16 SGB VIII“ vom 17.05.2017.
96
68
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Die konzeptionellen Ansätze offener Angebote können breit aufgestellt sein. So gibt es interkulturelle, generationsübergreifende, geschlechtsspezifische, erlebnispädagogische oder medienund kulturorientierte Ansätze.
Die Stadt Leipzig fördert Begegnungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe (Offene Freizeittreffs, Mädchentreffs, Jugendkulturzentren, Abenteuerspielplätze, Spielmobile), der Altenhilfe
(Seniorenbüros, Seniorenbegegnungsstätten), der Behindertenhilfe (Begegnungsstätten), der
psychosozialen Hilfen (Psychosoziale Gemeindezentren), geschlechtsspezifischer Hilfen (Mädchentreff, Frauentreff), in soziokulturellen Zentren, bei Kulturvereinen und von Kultureinrichtungen sowie Nachbarschafts- und Bürgervereinsinitiativen (Bürgertreff, Stadtteilzentrum, Nachbarschaftsvereine der Wohnungsgenossenschaften). Darüber hinaus gibt es in Leipzig zahlreiche
Begegnungsangebote der Religionsgemeinschaften. Auf die Angebote der soziokulturellen Zentren wird im Handlungsfeld „Kultur“ eingegangen.
6.2.2.1 Bisherige Entwicklung
Das Sozialamt der Stadt Leipzig fördert im Jahr 2017 vier offene Begegnungsstätten der Behindertenhilfe. Dazu zählen die Begegnungsstätte des Behindertenverbandes Leipzig e.V. in der
Bernhard-Göring-Straße 152, des Körper- und Mehrfachbehindertenverbandes Sachsen e.V. in
der Breisgaustraße 53, des Mobilen Behindertendienstes Leipzig e.V. am Lindenauer Markt 13
sowie des Stadtverbandes der Hörgeschädigten Leipzig e.V. in der Friedrich-Ebert-Straße 77.
Die Begegnungsstätten sind barrierefrei erreichbar, verfügen über behindertengerechte Toiletten
und bieten teilweise Hilfesysteme für sinnesbeeinträchtigte Menschen. Sie bieten regelmäßig
Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Kochkurse, Spielnachmittage, kreatives Gestalten, Fachvorträge oder Gerätetraining an. Es werden gemeinsame Ausflüge organisiert oder größere
Veranstaltungen und Feste durchgeführt. Die Begegnungsangebote richten sich grundsätzlich
an Menschen mit und ohne Behinderung. Über den Einsatz von zugänglichen Formaten zur kulturellen Teilhabe sinnesbeeinträchtigter Menschen oder Menschen mit einer geistigen Behinderung können keine Aussagen getroffen werden.
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2016 39 offene Freizeittreffs gefördert.
35 befanden sich in freier Trägerschaft und vier in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Die Freizeittreffs sind hinsichtlich ihrer räumlichen Gestaltung nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Sie
bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderungen vielfältige
Möglichkeiten, ihre Freizeit zu gestalten, selbst aktiv zu werden und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Die Einrichtungen sind sechs Planungsräumen zugeordnet und orientieren sich an den
unterschiedlichen Bedürfnissen und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen. Sie werden
vor allem von Schülerinnen und Schülern aus Oberschulen (49,6 %) besucht. 8,1 % der Besucher/-innen kommen aus Förderschulen.100 Darüber hinaus gibt es weitere offene Angebote der
Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Mädchentreff, Jugendkulturzentrum, Abenteuerspielplatz oder Spielmobil. Die Qualität der offenen Freizeitangebote wird jährlich dokumentiert
und ausgewertet.
Die Stadt Leipzig fördert im Rahmen der offenen Seniorenarbeit Begegnungsangebote für ältere
Menschen auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes und des „Förderprogramms der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit 2012“101. Im Jahr
2016 wurden 31 Seniorenbegegnungsstätten und in allen zehn Stadtbezirken jeweils ein Seniorenbüro mit Begegnungsstätte gefördert. Die Begegnungsstätten sollen älteren Menschen mit
und ohne Behinderung gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, ihre Selbstständigkeit fördern
sowie ihr Wohlbefinden erhöhen. Die zehn Seniorenbüros übernehmen darüber hinaus die Aufgabe der Beratung, Vermittlung und Vernetzung mit relevanten Akteuren im jeweiligen Stadtbezirk.
Im Förderprogramm wurden Kriterien zur Barrierefreiheit der Einrichtungen festgelegt. Insbesondere Seniorenbüros sollen mit einer Entfernung zur Haltestelle von maximal 300 Metern
100
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führt regelmäßig eine Nutzerbefragung in Offenen Freizeiteinrichtungen durch, um die
aktuellen Lebenssituationen und Interessenlagen der Besucher/-innen zu ermitteln. Die Befragung enthält unter anderem Aussagen
zur Zusammensetzung der Nutzer/-innen und deren Freizeitaktivitäten. Insgesamt wurden 750 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene befragt. Vgl. dazu Stadt Leipzig, Nutzerbefragung 2014 in offenen Freizeiteinrichtungen.
101
Vgl. RBV-1433/12 vom 22.11.2012.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
69
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
über den öffentlichem Personennahverkehr erreichbar sein und nach Möglichkeit barrierefrei
gestaltete Räume, einschließlich sanitärer Anlagen vorhalten. Um die Zugänglichkeit zu Veranstaltungs- und Beratungsangeboten weiter zu verbessern, sollen mobilitätseingeschränkte Personen, welche die Einrichtung nicht selbständig aufsuchen können, nach Möglichkeit durch Besuchs- und Fahrdienste sowie vorhandene Hilfestrukturen der Träger unterstützt werden. Die
zehn Seniorenbüros mit Begegnungsstätte sind hinsichtlich ihrer räumlichen Gestaltung eingeschränkt barrierefrei zugänglich. In allen Seniorenbüros sind die Eingangsbereiche für mobilitätseingeschränkte Personen mindestens eingeschränkt zugänglich. Es fehlen behindertengerechte Toiletten und besondere Unterstützungssysteme für sinneseingeschränkte Menschen.
Bei der Gestaltung von Angeboten und deren Zugänglichkeit sollen die Belange von älteren
Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Im Seniorenbüro Nord (Träger: GeyserHaus
e.V.) werden Informationsmaterialien in Brailleschrift und Sachverhalte in Leichter Sprache bereitgestellt. Über die barrierefreie Zugänglichkeit der geförderten Seniorenbegegnungsstätten
liegen keine Informationen vor.
6.2.2.2 Bestehende Maßnahmen
Veranstaltungsprogramm für Menschen mit Behinderung und Ältere: Die zweitmonatlich erscheinende Zeitschrift „Aktiv Leben in Leipzig“ des Sozialamtes informiert Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung über Veranstaltungen, Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Sportkurse, Bildungs- und Beratungsangebote. Darüber hinaus werden Vereine, Projekte
und Ämter der Stadt Leipzig vorgestellt sowie gesetzliche Änderungen erläutert.
Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“: Im Rahmen des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ wurden im Freizeitbereich seit 2014 vom Freistaat Sachsen102 folgende Maßnahmen gefördert: barrierefreie Zugänge unterschiedlicher Begegnungsorte, Ein- bzw. Umbauten barrierefreier Sanitäranlagen, eine induktive Höranlage in einer Begegnungsstätte der Behindertenhilfe, taktile Beschriftungen und akustische Museumsführung (Audio-Guide) sowie der Einbau von Spielgeräten für körperlich beeinträchtigte Menschen (vgl. Anlage zur Übersicht Lieblingsplätze). Eine nähere Beschreibung zum Investitionsprogramm erfolgt im Handlungsfeld „Öffentlicher Raum und Mobilität“.
Gehörlosengemeinde Leipzig: Die Evangelisch-Lutherische Gehörlosengemeinde Leipzig trifft
sich monatlich zum Gottesdienst und Zusammensein in der Taborkirche in Kleinzschocher. Zu
den regelmäßigen Veranstaltungen gehören Bibelstunde, Gesprächskreis, Erwachsenen- sowie
Seniorentreff.
Begegnungszentrum im Grünen: Das „Begegnungszentrum im Grünen“ des Körper- und Mehrfachbehindertenverband Leipzig e.V. in der Breisgaustraße 53 richtet sich an Menschen aller
Altersgruppen, mit und ohne Behinderungen. In den vergangenen Jahren wurden für und mit
den Besucher/-innen regelmäßige Freizeitaktivitäten wie Kochkurse, Tanz- und Theaterprojekte,
Motto-Partys, Kreativkurse, gemeinsame Bewegung und Spielenachmittage oder Blindenschriftlehrgänge entwickelt. Mit den „Schatz-Discos“ hat der Träger ein Veranstaltungsformat geschaffen, das insbesondere jüngere Menschen mit Behinderung aus ganz Leipzig und Umgebung
lockt. Seit 2016 werden unbegleitete minderjährige Ausländer in die bestehenden Angebote integriert.
Kulturelle Begegnung für und mit Menschen mit Behinderung: Der Behindertenverband Leipzig
e.V. organisiert regelmäßig Kulturveranstaltungen, bietet 14tägig einen offenen Treff sowie gemeinsame Theater- und Museumsbesuche an. Für die Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung insbesondere aus Wohnheimen werden durch den Verein Assistenzen
organisiert. Die Angebote werden nach den Wünschen und Vorstellungen der Vereinsmitglieder
zusammengestellt.
Inklusives Nachbarschafts-Zentrum in Lindenau: Das inklusive Nachbarschafts-Zentrum des
Mobilen Behindertendienstes Leipzig e.V. ist ein offener Treff für Menschen mit und ohne Behinderungen. Zu den organisierten Freizeit- und Bildungsangeboten gehören u.a. gemeinsame
102
Vgl. „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)“ vom 21.12.2005.
70
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Ausflüge, Ausstellungsbesuche, Veranstaltungen, Kreativkurse oder Lesungen und Vorträge.
Die Volkshochschule bietet in Zusammenarbeit mit dem Verein im Nachbarschafts-Zentrum seit
September 2016 unter dem Motto „Lernen leicht gemacht“ acht verschiedene Kurse mit langsamem Lerntempo und in einfacher Sprache an.
Lesung in Leichter Sprache: Vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. wurde in Kooperation
mit dem inklusiven Nachbarschafts-Zentrum des Mobilen Behindertendienstes Leipzig e.V.
erstmalig im Dezember 2016 eine Lesung in Leichter Sprache organisiert. Vorgelesen wurde
aus zwei Büchern, die in Leichter Sprache erschienen sind. Die Lesungen sollen in Leipzig regelmäßig angeboten und auch in das Programm der Buchmesse integriert werden.
Ferienpass: Der Ferienpass der Stadt Leipzig bietet Schüler/-innen zahlreiche Möglichkeiten
zum kostengünstigen Besuch von Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten. Die Angebote des Ferienpasses richten sich an Kinder und Jugendliche mit
und ohne Behinderung.
Begegnungsangebot im Kinder- und Jugendfreizeitzentrum in Probstheida: Der Familienentlastende Dienst Leipzig organisiert in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Probstheida e.V. wöchentlich einmal einen offenen Freizeittreff für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Das offene Angebot ist auf Spiel, Spaß und Erholung nach der Schule ausgerichtet und
ermöglicht ungezwungen die Begegnung bei gemeinsamen Aktivitäten.
Seniorenbesuchsdienst der Stadt Leipzig: Mit dem ehrenamtlichen städtischen Besuchsdienst
soll mobilitätseingeschränkten Hochbetagten bzw. älteren unterstützungsbedürftigen Bürger/innen der Stadt die Möglichkeit gegeben werden, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu
verbleiben. Ziel ist es, Kontakt zu pflegen und Einsamkeit zu vermeiden. Zu den Nutzer/-innen
des Angebotes gehören auch Menschen mit Behinderung, die in der eigenen Häuslichkeit leben. Der Besuchsdienst wird durch das Sozialamt koordiniert. Im Jahr 2016 begleiteten 199
Besuchshelfer/-innen insgesamt 425 Personen.
6.2.2.3 Handlungsbedarf
Veranstaltungsprogramm „Aktiv Leben in Leipzig“: Obwohl sich die Zeitschrift auch an Menschen mit Behinderung richtet, ist die Aufbereitung der Veranstaltungshinweise für Menschen
mit Behinderung nicht nutzerfreundlich gestaltet. Es fehlen Piktogramme, welche die Orientierung erleichtern. Schriftgröße und der Abstand zwischen den Zeilen sind sehr klein und es werden viele Abkürzungen verwendet, was das Lesen erschwert. Es gibt keine Informationen zur
Zugänglichkeit der Veranstaltungsorte und zu Angeboten für Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten. Die im Internet verfügbaren digitalen Informationen von „Aktiv Leben in
Leipzig“ sind nicht barrierefrei.
Begegnungsstätten der Behindertenhilfe: Die offenen Begegnungsangebote der Behindertenhilfe ermöglichen ihren Nutzer/-innen eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Bislang gibt es kein Konzept zu Zielen, Zielgruppen, Methoden, konzeptionellen Überlegungen (z. B. Inklusion, generationsübergreifende Ansätze), Schnittstellen (z. B. zur offenen Seniorenarbeit oder Kinder- und
Jugendarbeit103) oder Standards der Arbeit der offenen Behindertenhilfe in Leipzig. Um die Arbeit der offenen Behindertenhilfe weiter zu qualifizieren, soll ein solches Konzept als Grundlage
für die Förderung der Vereine und Verbände erarbeitet werden.
Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenbüros: Obwohl viele ältere Menschen auch eine Behinderung aufweisen, spielt das Thema „Behinderung“ in der offenen Seniorenarbeit bislang
konzeptionell eine eher untergeordnete Rolle. Dies betrifft die räumliche Barrierefreiheit der Einrichtungen, die nicht umfassend zugänglich sind. Des Weiteren sind Formate und Materialien
bislang nur bei wenigen Angeboten auch auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet. Hier soll
im Zuge der Evaluation und Anpassung der Angebote der offenen Seniorenarbeit eine konzeptionelle Weiterentwicklung erfolgen.
Offene Freizeittreffs für Kinder und Jugendliche: Die Freizeittreffs sind hinsichtlich ihrer räumlichen Gestaltung nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Die Konzepte, Formate und Materia103
Vgl. Stadt Leipzig 2012: Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012, RBV 1348/12, S. 45.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
71
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
lien berücksichtigen bislang nicht explizit die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung. Dies erschwert den Zugang von Menschen mit Behinderung zu diesen Angeboten. Die Anforderungen inklusiv ausgerichteter Angebote sollen in die Fachstandards der Jugendhilfe aufgenommen und Bestandteil der Förderung werden.
Zur Zugänglichkeit von geförderten offenen Begegnungsangeboten und den Möglichkeiten kultureller Teilhabe für Menschen mit Behinderung von Trägern geschlechtsspezifischer Angebote
(z. B. Mädchentreff, Frauentreff) oder von Nachbarschafts- und Bürgervereinsinitiativen (z. B.
Bürgertreff, Stadtteilzentrum, Nachbarschaftszentrum) liegen keine Informationen vor. Das Gleiche gilt für geförderte offene Begegnungsangebote von Religionsgemeinschaften in Leipzig.
Ältere Menschen mit Behinderung: Für Menschen mit Behinderung, die altersbedingt aus dem
Arbeitsprozess ausscheiden – sowohl aus den Werkstätten für behinderte Menschen als auch
aus Arbeitsverhältnissen in Integrationsfirmen oder des allgemeinen Arbeitsmarktes – wächst
der Bedarf nach Angeboten der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung und unterstützenden
Angeboten zur Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand und zur Vorbereitung auf diese
Lebensphase. Wenn Menschen in stationären Wohneinrichtungen leben, kann der Bedarf auch
über die Einrichtungen gedeckt werden. Gleichwohl sollten andere Angebote der Freizeitgestaltung so gestaltet sein, dass auch Bewohner/-innen aus stationären Wohneinrichtungen teilnehmen können. Die Einrichtungen selbst sollten darauf hinwirken, dass ihre Bewohner/-innen
auch externe Angebote besuchen können.
Die bestehenden offenen Begegnungsangebote der Behindertenhilfe als auch der Seniorenhilfe
sind nicht in ausreichendem Maß auf ältere Menschen mit Behinderung – insbesondere ehemalige Werkstattmitarbeitende – ausgerichtet. Hier müssen bestehende Angebote konzeptionell
weiterentwickelt und insbesondere stärker miteinander verzahnt werden.
6.2.2.4 Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Ziele im Bereich „Zugänglichkeit und kulturelle Teilhabe bei offenen
Angeboten“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
34
Weiterentwicklung
der Zeitschrift
„Aktiv Leben in
Leipzig“
Die Stadt Leipzig entwickelt die Zeitschrift „Aktiv F: Sozialamt
Leben in Leipzig“ für Menschen mit Behinderung nutzerfreundlich weiter.
2018
fortlaufend
ja, vgl.
Anlage 2
35
Konzept offene
Behindertenarbeit
Die Stadt Leipzig entwickelt ein Konzept der
offenen Behindertenarbeit. Neben Zielen, Zielgruppen, Methoden sollen Überlegungen zu
Inklusion und generationsübergreifenden Ansätzen sowie Schnittstellen zur Seniorenhilfe, Jugendhilfe und gemeindenahen Psychiatrie betrachtet werden.
2021
nein
36
Weiterentwicklung
der Zugänglichkeit
von Einrichtungen
offener
Seniorenarbeit
Die Stadt Leipzig entwickelt im Zuge der EvaF: Sozialamt; M:
luation der offenen Seniorenarbeit das Konzept freie Träger der
weiter. Dabei werden die Belange von MenSeniorenarbeit
schen mit Behinderung dahingehend berücksichtigt, dass die räumliche Zugänglichkeit der
Einrichtungen und die Gestaltung von Formaten
und Materialien angepasst werden.
2018
nein
72
F: Sozialamt; M:
Amt für Jugend,
Familie und
Bildung,
Gesundheitsamt,
freie Träger der
Behindertenhilfe,
Beauftragte für
Menschen mit
Behinderung
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
37
Weiterentwicklung
der Zugänglichkeit
von offenen
Freizeittreffs für
Kinder und
Jugendliche
Die Stadt Leipzig berücksichtigt für offene Freizeittreffs die barrierefreie Zugänglichkeit von
Angeboten durch den Einsatz geeigneter Formate und Materialien, damit Menschen mit Behinderung teilhaben können.
F: Amt für Jugend, 2018
Familie und Bildung fortlaufend
ja, vgl.
Anlage
104
2
38
Fachtag zur
Inklusion für Träger
von offenen
Begegnungsangeboten
Die Stadt Leipzig organisiert einen gemeinsamen Fachtag der offenen Begegnungsangebote
in Leipzig zum Thema „Inklusion“, zur verstärkten Verzahnung von Angeboten und zur Öffnung
von Angeboten für verschiedene Zielgruppen.
F: Sozialamt; M:
Amt für Jugend,
Familie und Bildung, Gesundheitsamt; Kulturamt, Beauftragte
für Menschen mit
Behinderung
2019
ja, vgl.
Anlage 2
39
Ambulante tagesDie Stadt Leipzig entwickelt in Zusammenarbeit
strukturierende
mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen,
Angebote für Ältere Trägern der Behindertenhilfe und offenen Seniorenarbeit ambulante tagesstrukturierende Angebote für ältere Menschen mit Behinderung.
F: Sozialamt; M:
Kommunaler Sozialverband Sachsen, Träger der
Behindertenhilfe,
Träger der offenen
Seniorenarbeit
2019
nein
6.2.3
Umsetzungsziel: Zugänglichkeit und Teilhabe bei Freiräumen
Im folgenden Abschnitt werden die Umsetzungsziele betrachtet:
•
Die Anzahl barrierefrei zugänglicher Freiräume erhöht sich schrittweise.
•
Freiräume ermöglichen Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt teilzuhaben und ihre Persönlichkeit selbstbestimmt zu entfalten.
Als Freiraum werden alle nicht durch Gebäude bebauten Flächen verstanden. Dazu zählen neben Straßen und Plätzen alle Gewässer, Wälder, Felder, Parkanlagen, Gärten und Friedhöfe. Im
Handlungsfeld „Freizeit“ und unter dem oben genannten Umsetzungsziel werden alle Freiräume
bis auf Straßen, Plätze und Friedhöfe betrachtet. Die Freiräume Straßen, Plätze und Friedhöfe
werden im Handlungsfeld „Öffentlicher Raum und Mobilität“ behandelt.
Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt Freiräume nutzen können, sollten diese sowohl räumlich als auch in Bezug auf ihre Formate und Materialien zugänglich gestaltet sein.
Darüber hinaus sollte ermöglicht werden, dass Menschen mit Behinderung an Angeboten
gleichberechtigt teilhaben und ihre Persönlichkeit selbstbestimmt entfalten können. Dabei sollten Angebote berücksichtigt werden, die auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingehen und sie in ihren Kompetenzen und sozialen Beziehungen gezielt fördern.
Es braucht aber auch inklusiv ausgerichtete Angebote, bei denen das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich ist.
6.2.3.1 Bisherige Entwicklung
Leipzig ist eine grüne Stadt mit zahlreichen Wäldern, Parkanlagen, Grünflächen und Kleingartenanlagen. Es gibt große zusammenhängende Naherholungsgebiete mit stadtweiter Bedeutung wie den Leipziger Auwald, den Zoologischen Garten, den Clara-Zetkin-Park oder das
Seengebiet im Südraum von Leipzig. Neben den großflächigen Anlagen gibt es zahlreiche klei104
Für die barrierefreie Gestaltung von Freizeittreffs entstehen bei komplexen Baumaßnahmen Aufwendungen in Höhe von 250.000
bis 500.000 Euro je Maßnahme. Eine Bestätigung der erforderlichen Mittel erfolgt im Rahmen der jeweiligen Beschlussvorlage zur
Baumaßnahme. Deshalb können die konkreten finanziellen Auswirkungen in Anlage 2 nicht ausgewiesen werden.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
73
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
nere Stadtteilparks. Die vielfältigen Naherholungsgebiete tragen spürbar zur Verbesserung des
Wohnumfeldes bei und werden von den Anwohner/-innen intensiv genutzt.105
Im Leipziger Stadtgebiet gab es im Jahr 2016 insgesamt 314 öffentlich zugängliche Spielplätze,
die von der Stadt Leipzig gepflegt werden. Hier treffen sich Menschen unterschiedlichen Alters,
mit und ohne Behinderung. Nahezu alle Spielplätze sind barrierefrei zu erreichen, jedoch können nicht alle Geräte von allen gleichermaßen bespielt werden. Der Spielplatz am Auensee, der
Kletterplatz im Erholungspark Lößnig-Dölitz sowie der Spielplatz auf dem Steinplatz in der Südvorstadt haben integrative Elemente, die von Menschen mit Behinderung im Rollstuhl bespielbar sind. Im Zuge der Instandhaltung und Erneuerung von Spielplätzen wird sukzessive ein barrierefreies Spielgerät in den Stadtbezirken angeboten. Die Spielplätze mit barrierefreien Spielgeräten werden auf der Internetseite der Stadt Leipzig ausgewiesen. Bei jedem neu errichteten
Spielplatz wird die barrierefreie Zugänglichkeit und eine Ausstattung, welche Menschen mit Behinderung einbezieht, intensiv geprüft.
In Leipzig bilden 276 Kleingartenvereine auf einer Fläche von ca. 1.240 Hektar einen bedeutenden Bestandteil der Erholungsräume. In vielen Kleingartenanlagen gibt es öffentlich zugängliche
Gemeinschaftsflächen mit Spielplätzen. So tragen die Anlagen auch zur Erholung der Stadtbevölkerung bei. In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen der Förderung durch die Stadt
Leipzig, „Gärten der Begegnung“, „Spiele- und Nachbarschaftsgärten“ und Naturlehrpfade in
den Kleingartenvereinen umgesetzt. Diese Angebote werden auch von Menschen mit Behinderung (z.B. Förderschulen) genutzt.
6.2.3.2 Bestehende Maßnahmen
Taktiler Reliefplan der Kurse des Touristischen Gewässerverbundes Leipziger Neuseenland:
Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde hat im Auftrag der Stadt Leipzig einen Reliefplan für
den Touristischen Gewässerverbund Leipziger Neuseenland erstellt. Der Reliefplan zeigt Seen
und Flüsse und acht verschiedene Wasserwander-Kurse.
Duft- und Tastgarten im Friedenspark: Im Friedenspark gibt es einen speziell den Bedürfnissen
von blinden und sehbehinderten Menschen angepassten Garten. Auf 2.000 m² ermöglichen 78
Hochbeete und acht Themengärten, über 500 Pflanzenarten mit allen Sinnen kennen zu lernen.
Die Beschilderung ist in Brailleschrift.
Mehrgenerationenplatz an der Parkallee in Grünau: Im Rahmen des Projektes „Leipzig weiter
denken – Leben und Wohnen aller Generationen“ wurde 2013 der Platz an der Parkallee unter
Beteiligung der Grünauer/-innen als barrierefreier Spielplatz mit Bewegungs- und Ruhebereichen neu gestaltet. Hier können sich verschiedene Nutzergruppen aktiv begegnen.
Barrierefreie Zugänglichkeit des Cospudener Sees: Am Nordufer des Cospudener Sees befindet sich seit 2010 ein behindertengerechter Badesteg mit Behinderten-WC und Umkleideraum.
Die etwa 47 Meter lange und zweieinhalb Meter breite Stahlrampe führt vom Sandstrand bis ins
Wasser, so dass Menschen mit geeigneten Rollstühlen bis etwa einen Meter unter die Wasseroberfläche rollen können und dann durch den Auftrieb des Wassers die Möglichkeit haben, zu
schwimmen. Haltebuchten auf halber Höhe des Steges bieten außerdem die Möglichkeit, das
Element Wasser auch erleben zu können, ohne den Rollstuhl verlassen zu müssen.
Schleuse Connewitz und Schleuse Cospuden: Die Schleusen Connewitz und Cospuden wurden barrierefrei errichtet, so dass auch mobilitätseingeschränkte Personen in die Boote ein- und
aussteigen können. Die Schleuse Cospuden wurde zusätzlich mit einer rollstuhlgerechten Toilette ausgestattet.
Wildpark Leipzig mit barrierefreiem Erlebnispfad: Durch das Rot-, Dam- und Muffelwildgehege
des Wildparks führt ein barrierefreier Erlebnispfad, der auch mit dem Rollstuhl befahren werden
kann. Hinweistafeln enthalten Informationen auch in Brailleschrift.
Waldarboretum Lößnig / Dölitz: Beim Waldaboretum handelt es sich um eine Sammlung von
Baumarten aus vorwiegend nordamerikanischen und nordasiatischen Gehölzen, die Lehrzwecken aber auch der Erholung dient. Durch das Waldaboretum führt ein barrierefreier Pfad, der
105
74
Vgl. DSV-3744 „Umweltbericht 2013“ vom 13.05.2014, S. 12.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
mit dem Rollstuhl befahren werden kann und auch für blinde und sehschwache Menschen geeignet ist.
Grüner Bogen Paunsdorf: Der Landschaftsraum des Grünen Bogen Paunsdorf mit einer barrierefrei gestalteten Promenade verbindet angrenzende Wohngebiete mit vielfältig nutzbaren Naturräumen. Am Kammmolchsee wurde ein Angelsteg barrierefrei gestaltet.
Karl-Heine-Kanal: Am Karl-Heine-Kanal wurde in Höhe des Stadtteilparks Plagwitz ein rollstuhlgerechter Bootssteg errichtet, der es mobilitätseingeschränkten Personen ermöglicht, in die
Boote ein- und auszusteigen.
Meusdorfer Teich: Am Meusdorfer Teich wurde ein barrierefreier Angelsteg errichtet, der auch
von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden kann.
Lindenauer Hafen: Der Zugang wurde barrierefrei gestaltet und ist somit auch für Menschen mit
Behinderung nutzbar.
Zugänglichkeit des Zoo Leipzigs: Der Zoo Leipzig bietet Menschen mit Beeinträchtigungen geführte Zootouren an, welche die speziellen Anforderungen berücksichtigen. Bei Führungen für
blinde und sehbehinderte Menschen wird Tastmaterial mit einbezogen. Ganztagsangebote des
Zoo Leipzig richten sich u.a. an Schüler/-innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. Gegen Kaution werden Rollstühle kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei sämtlichen neuen Anlagen
wird eine barrierefreie Nutzung bedacht, u.a. durch Sichtscheiben und Einblicke bis zum Boden.
In der Tropenerlebniswelt wurde als Ausgleich für den Baumwipfelpfad das Aussichtsplateau
geschaffen, das per Lift zu erreichen ist. Die Bootsfahrt auf dem Urwaldfluss im Gondwanaland
ist für mobilitätseingeschränkte Personen im Faltrollstuhl möglich.
Stadtführungen für Menschen mit Behinderung: 16 zertifizierte Gastführer/-innen bieten in
Leipzig Stadtführungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen an. Bei öffentlichen
Führungen und Stadtrundfahrten werden bei Bedarf die Anforderungen von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Die Gästeführer/-innen qualifizieren sich selbstorganisiert im Umgang mit den Anforderungen von Menschen mit Behinderung.
Barrierefreies Stadion und Fanangebote: Die „Red Bull Arena“ hält 58 Plätze für Rollstuhlfahrer/-innen, 20 Plätze für Sehbehinderte und Blinde und 60 Plätze für Hörgeschädigte zur Verfügung. Die im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson erhält kostenfreien Eintritt. Gäste mit Sehbehinderung können die Fußballspiele der Bundesliga mittels LiveAudiodeskription im Stadion verfolgen und erhalten spieltagesaktuelle Mannschaftsinformationen in Brailleschrift. Im Block A sind bei jedem Bundesligaspiel zwei Gebärdensprachdolmetscher/-innen anwesend, die Gäste mit Hörschädigung vor, während und nach dem Spiel betreuen.
Unterstützung für hörgeschädigte und gehörlose Kleingärtner/-innen: Im 1. Leipziger Gehörlosenverein 1864 e.V. gibt es eine Interessengruppe der Kleingärtner/-innen, die mit dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. eng zusammenarbeitet. Auf Initiative des Vereins informiert der Stadtverband die Interessengruppe mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetscher/-innen
über die Gestaltung sowie Bewirtschaftung von Kleingärten und führt Schulungen durch.
6.2.3.3 Handlungsbedarf
Barrierefreie Gestaltung von Freiräumen: In den zurückliegenden Jahren wurden viele Fortschritte bei der barrierefreien Gestaltung von Parkflächen und Grünanlagen unter Berücksichtigung der DIN 18040-3106 erzielt. Weitere Maßnahmen sollen sowohl bei der Neuanlage von
Freiräumen als auch im Rahmen von Sanierungen umgesetzt werden.
Öffnung von Kleingartenvereinen: Die Stadt Leipzig fördert das Leipziger Kleingartenwesen bei
der Umsetzung von öffentlich zugänglichen Angeboten, beispielsweise Spielplätzen oder Muster- und Schaugärten. Da diese Angebote auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden, soll die Förderung der Stadt Leipzig zukünftig eine barrierefreie Gestaltung solcher Angebote, sowohl mit Blick auf die räumliche Gestaltung als auch Materialien stärker einfordern. So
106
DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
75
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
könnten auch Projekte zwischen Kleingartenvereinen mit Begegnungsangeboten der Behindertenhilfe, Wohnheimen, Förderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen stärker im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden.
6.2.3.4 Weiterführende Maßnahmen
Um die oben genannten Ziele im Bereich „Zugänglichkeit und kulturelle Teilhabe bei Freiräumen“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
Die Stadt Leipzig gestaltet Freiräume gemäß
der DIN 18040-3 barrierefrei. Für die Entwicklung und Instandsetzung von öffentlichen Spielplätzen werden jährlich 250.000,- Euro aufgewendet.
F: Amt für Stadt2017/18 ja, vgl.
grün und Gewässer
Anlage 2
41
Die Stadt Leipzig plant eine Funktionserweiterung der Schleuse Connewitz, bei welcher der
Einbau einer rollstuhlgerechten Toilette enthalten ist.
F: Amt für Stadt2017
grün und Gewässer
ja, vgl.
Anlage 2
42
Der zukünftige Stadthafen wird barrierefrei gestaltet, so dass auch Menschen mit Behinderung in die Boote ein- und aussteigen können.
F: Amt für Stadt2019
grün und Gewässer
nein
Die Stadt Leipzig fördert die barrierefreie Gestaltung von öffentlich zugänglichen Angeboten
in Kleingartenvereinen (Spielplätze, Schaugärten u. ä.) – sowohl hinsichtlich der räumlichen
Gestaltung als auch von Formaten und Materialien. Darüber hinaus fördert die Stadt Leipzig die
Zusammenarbeit von Kleingartenvereinen mit
Einrichtungen der Behindertenhilfe.
F: Amt für Stadtgrün und Gewässer; M: Kleingartenbeirat, Stadtverband Leipzig der
Kleingärtner e.V.,
Kreisverband
Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V.
ja, vgl.
Anlage 2
40
Barrierefreie
Gestaltung von
Freiräumen
43
Barrierefreie
Gestaltung und
inklusive Projekte
im
Kleingartenwesen
6.3
Sport
2018
fortlaufend
Sport kann das Lebensgefühl steigern, die Gesunderhaltung bzw. Gesundwerdung fördern, die
Leistungsfähigkeit und den Leistungswillen erhöhen. Sport kann Menschen zusammen bringen,
Gemeinschaft stiften und ein gutes Miteinander befördern, über alle Unterschiede von Alter,
Herkunft und sozialer Situation hinweg.
Für viele Menschen mit Behinderung hat Sport eine wichtige Funktionen: als Therapie, zur Rehabilitation, zum Erhalt und zur Stärkung von körperlichen und koordinativen Fähigkeiten, zum
Erhalt, zur Förderung oder Wiedererlangung der Gesundheit, zur sozialen Teilhabe und Integration sowie zur individuellen und persönlichkeitsprägenden Entfaltung. Gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung hat für alle Beteiligten positive Effekte: Vorurteile
und Berührungsängste werden abgebaut sowie Toleranz und Kooperation gestärkt.
Die Sportvereine und -verbände unter dem Dach des Stadtsportbundes Leipzig e.V. mit mehr
als 96.000 Mitgliedern und 6.500 ehrenamtlich arbeitenden Vorständen, Übungsleiter/-innen
und Helfer/-innen sind die Basis des organisierten selbstverwalteten Sports in Leipzig.
6.3.1
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag
Gemäß § 2 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung haben Gemeinden in ihrem Gebiet im
Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfül76
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
len. Sie schaffen die für das soziale, kulturelle, sportliche und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner/-innen erforderlichen öffentlichen Einrichtungen.
Die Stadt bezuschusst Sportvereine und -verbände auf der Grundlage der „Rahmenrichtlinie zur
Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)“107 und der „Fachförderrichtlinie Sport der Stadt Leipzig“.108 Schwerpunkt der Förderung bildet der Freizeit- und Breitensport, für den mindestens 70 % der Fördermittel eingesetzt werden sollen. Gefördert werden vorrangig der Kinder- und Jugendsport sowie
weitere besonders unterstützungsbedürftige Personengruppen. Höchstens 30% der Fördermittel sind für den Leistungssport einschließlich des Nachwuchsleistungssportes vorgesehen. Besonders unterstützt und gefördert werden auch Projekte und Sportveranstaltungen des Behindertensports und mit inklusivem Charakter.
Unterstützt wird der Sport in Leipzig auch mit der symbolischen „1-Euro-Verpachtung“ kommunaler Sportstätten an gemeinnützige Sportvereine zur langfristigen Bewirtschaftung. Ein weiterer
Bestandteil der Sportförderung ist die subventionierte Nutzungsüberlassung, die mit der „Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung der Stadt Leipzig für die Nutzung von kommunalen
Sportstätten“ geregelt wird.109
Ein weiterer städtischer Handlungsschwerpunkt ist die Schaffung der sportartspezifischen, infrastrukturellen Voraussetzungen. Grundlagen für Neubauten und Sanierungen sind die einschlägigen DIN 18032 für Sporthallen, DIN 18035 für Sportplätze und DIN 18034 für Spielplätze
und Freiräume zum Spielen. Darin beschrieben sind alle erforderlichen Bauweisen und Ausstattungen, damit u. a. auch eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglicht wird.
Das „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig“110 mit seinen sportpolitischen Leitsätzen und
der kurz- und mittelfristigen Sport- und Sportstättenleitplanung stellt die strategische Grundlage
kommunalen Handelns dar. Dabei werden auch die senioren- und bildungspolitischen Leitlinien
der Stadt Leipzig beachtet.
6.3.2
Umsetzungsziel: Zugängliche Sportstätten
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel betrachtet:
•
Die Anzahl barrierefrei zugänglicher oder zumindest barrierereduzierter Sportstätten erhöht sich entsprechend des tatsächlichen Bedarfs.
6.3.2.1 Bisherige Entwicklung
Zu den Sportstätten in der Stadt Leipzig gehören 100 Sportplatzanlagen und Fußball- bzw.
Bolzplätze im öffentlichen Raum111, 242 Sporthallen sowie 10 Schwimmhallen und sechs Freibäder. Der überwiegende Teil der Sportplatzanlagen und Sporthallen wird durch die Stadt
Leipzig verwaltet. Die acht Schwimmhallen der Stadt Leipzig und fünf der sechs kommunalen
Freibäder werden von der Sportbäder Leipzig GmbH betrieben.
Die kommunalen Sportstätten werden vom Amt für Gebäudemanagement, dem Amt für Sport
und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer verwaltet. Sie werden schrittweise im Rahmen von
Sanierungen anhand der DIN barrierefrei umgebaut.112 So wurden beispielsweise die Sporthallen in der Leplaystraße 11 und Brüderstraße 15 in den letzten Jahren komplett modernisiert.
Neubauten werden grundsätzlich gemäß der relevanten DIN barrierefrei gestaltet. Dazu gehörten in den letzten Jahren beispielsweise der Sporthallenkomplex und die Werferanlage auf der
Nordanlage des Sportforums, die Sporthalle an der Radrennbahn sowie die Sport- und Freizeithalle Rabet.
107
Vgl. VI-DS-01241-NF-05 vom 23.03.2016.
Vgl. VI-DS-03633 „Neufassung der Sportförderungsrichtlinie“ vom 17.05 2017.
109
Vgl. VI-DS-00610/14 „Neufassung der Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung der Stadt Leipzig“ vom 20.05.2015.
110
Vgl. VI-DS-02503-NF-06 „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig“ vom 21.09.2016.
111
Nicht enthalten sind die ausschließlich für den Schulsport genutzten, eingefriedeten Spielfelder an Schulen.
112
Vgl. DIN 18032 - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung.
108
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
77
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Die kommunalen Schwimmhallen und Freibäder werden schrittweise durch die Sportbäder
Leipzig GmbH entsprechend dem Bäderentwicklungskonzept 2015 bis 2019 saniert. Neben
dem Ausbau zusätzlicher Hallenwasserflächen geht es dabei vordergründig um die barrierefreie
bzw. barrierereduzierte Gestaltung entsprechend des Bedarfs.
Bei Sportstätten, die für Veranstaltungen genutzt werden, müssen im Hinblick auf die Teilhabe
von Menschen mit Behinderung sowohl die Anforderungen der sportaktiven Personen als auch
der Zuschauer/-innen im Zuge von Neubau- und Sanierungsvorhaben berücksichtigt werden.
Zum Zustand der Barrierefreiheit aller 400 Sportstätten der Stadt Leipzig kann gegenwärtig keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich lassen sich Aussagen zur barrierefreien Zugänglichkeit für jene Trainings- und Veranstaltungsstätten treffen, die tatsächlich durch den Behindertenvereinssport und Sportvereine mit inklusiven Angeboten genutzt werden.
Sport und Bewegung finden in Leipzig häufig auch im öffentlichen Raum statt. Sportvereinsmitglieder und vereinsungebundene Freizeitsportler/-innen nutzen Wege, Straßen, Grünanlagen
oder Gewässer für Sport und Bewegung. Maßnahmen zur barrierefreien Weiterentwicklung des
Freiraums dienen damit auch dem Behinderten- und inklusiven Sport. Ausführungen zu Handlungsbedarf und Maßnahmen zur weiteren barrierefreien Gestaltung des Freiraums in Leipzig
finden sich im Handlungsfeld „Freizeit“ und im Handlungsfeld „Öffentlicher Raum und Mobilität“.
6.3.2.2 Bestehende Maßnahmen
Barrierefreie Gestaltung von Sportstätten: Die Ämter der Stadt Leipzig und die Sportbäder
Leipzig GmbH modernisieren vorhandene und bauen – auch im Zusammenwirken mit den
Sportvereinen – neue Sportstätten so, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung als
Sporttreibende und Zuschauer/-innen ermöglicht wird.
Investitionsförderung im Behindertensport erhöhen: Das Amt für Sport fördert bevorzugt Investitionsmaßnahmen von Sportvereinen auf vereinseigenen Pachtsportstätten, welche die barrierefreie Zugänglichkeit von Sportangeboten erhöhen. Gefördert wurden die Anschaffung eines
Bootes für den Behindertensport für das Bootshaus Klingerweg des SC DHfK Leipzig e.V. und
die Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer/-innen auf der Sportanlage Engelsdorf durch den
SV Lok Engelsdorf e. V.
6.3.2.3 Handlungsbedarf
Die Anzahl kommunaler Sportstätten, welche barrierefrei zugänglich sind und damit die sportliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglichen, muss Schritt für Schritt weiter erhöht
werden. Dabei soll das Zwei-Sinne-Prinzip113 Zielsetzung sein. Bei kommunalen Sportstätten im
Bestand soll deren Qualität der barrierefreien Zugänglichkeit schrittweise erfasst werden. Erste
Priorität haben jene Veranstaltungssportstätten, die tatsächlich durch den Behindertensport und
inklusive Sportangebote genutzt werden. Hier gilt es zu prüfen, in welchem Maß der Barrierefreiheit die Sportstätten zugänglich sind. Gegebenenfalls sollen Maßnahmen zur Verbesserung
der Teilhabe eingeleitet werden.
Neben speziellen Angeboten des Behindertensports gibt es zunehmend inklusiv ausgerichtete
Sportangebote, die ebenfalls auf barrierefrei bzw. barrierereduziert zugängliche Sportstätten angewiesen sind. Damit steigt der Bedarf an Nutzungszeiten in entsprechenden kommunalen
Sportstätten. Sanierung und Neubau von Sportstätten müssen deshalb kontinuierlich fortgesetzt
werden, um den steigenden Bedarf decken zu können. Dazu trägt auch der Neubau von Schulsporthallen bei, da diese Sporthallen wochentags ab 17.15 Uhr von Sportvereinen und -gruppen
genutzt werden können (vgl. Abschnitt „schulische Bildung“ im Handlungsfeld „Bildung“).
Um die Zugänglichkeit von Sportstätten zu erhöhen, bedarf es neben der räumlichen barrierefreien Gestaltung auch entsprechender Formate, wie beispielsweise taktile Leitsysteme, die eine Zugänglichkeit erleichtern bzw. erst ermöglichen. Auch gut geschulte Mitarbeiter/-innen in
113
Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip sollen Informationen in Gebäuden oder Informationssystemen über mindestens zwei der drei Sinne „Sehen, Hören, Tasten“ vermittelt werden.
78
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Sportstätten können umsichtig mit fachkundigen Hilfestellungen und Auskünften dazu beitragen,
Menschen mit Behinderung die Teilhabe zu erleichtern. Sie sind erste Ansprechpartner/-innen
für die Nutzer/-innen. Deshalb sind gezielte Schulungen der Mitarbeiter/-innen im Umgang mit
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen wichtig.
Bei Investitionsfördermaßnahmen von Sportvereinen auf Pachtsportanlagen sollen bevorzugt
die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, sofern dort Behindertensport oder inklusive Angebote stattfinden. Zudem ist der Erhalt bzw. die Steigerung des kommunalen Investitionsförderbudgets wichtig. Darüber hinaus sollten nach Möglichkeit weitere Förderprogramme wie beispielsweise das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ des Freistaates Sachsen114 beim Ausbau barrierefrei zugänglicher Sportstätten
genutzt werden.
6.3.2.4 Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Umsetzungsziel im Bereich „Zugängliche Sportstätten“ zu erreichen,
werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen.
Maßnahmen, die bereits mit anderen Drucksachen von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen oder beschlossen wurden, sind in kursiver Schreibweise dargestellt und die jeweilige
Beschlussnummer wird vorangestellt. Diese bereits bestätigten Maßnahmen werden im Teilhabeplan mit aufgeführt, um ihre Umsetzung im Rahmen des Teilhabeprozesses mit dokumentieren zu können. Finanzielle Auswirkungen dieser Maßnahmen werden jedoch nicht benannt.
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
44
Barrierefreie
kommunale
Sportstätten,
Spielplätze und
Bolzplätze
Die Stadt Leipzig saniert bzw. errichtet schrittweise kommunale Sportstätten gemäß der geltenden DIN, so dass Menschen mit Behinderung die Teilhabe ermöglicht wird.
F: Amt für Sport,
Amt für Gebäudemanagement, Amt
für Stadtgrün und
Gewässer; Amt für
Jugend, Familie
und Bildung; M:
Sportbäder Leipzig
GmbH
20182024
ja, vgl.
Anlage 2
45
Prüfung
Zugänglichkeit von
kommunalen
Sportstätten für
Behindertensport
und inklusiven
Sport
Die Stadt Leipzig prüft die barrierefreie Zugänglichkeit jener kommunalen Sportstätten, in denen Aktivitäten des Behindertensports und inklusive Sportangebote stattfinden. Das gilt auch
für die Zuschauerbereiche in Veranstaltungshallen. Gegebenenfalls sind auf der Grundlage der
Prüfung Maßnahmen einzuleiten, um die Barrierefreiheit zu verbessern.
F: Amt für Sport,
Amt für Gebäudemanagement; M:
Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband Sachsen
e.V.
20182024
ja, vgl.
Anlage
115
2
46
Anrecht auf
kommunale
Sporthallenflächen
für inklusiven Sport
Die Stadt Leipzig gewährt inklusiven Sportangeboten im Rahmen der Vergabe von kommunalen Sporthallenflächen das gleiche Anrecht auf
barrierefrei bzw. barrierereduziert zugängliche
Sportstätten wie Angeboten des Behindertensports.
F: Amt für Sport,
Sportbäder Leipzig
GmbH in Abstimmung mit dem
Sächsischen
Schwimmsportverband
20182024
nein
47
Schulungsangebot
für Mitarbeiter/innen in
kommunalen
Sportstätten
Mitarbeiter/-innen in kommunalen Sportstätten
einschließlich Schwimmhallen und Freibädern
werden zu den Bedürfnissen und Anforderungen von Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten sensibilisiert und zum Umgang und
Verhalten gegenüber Nutzer/-innen mit Behin-
F: Amt für Sport,
Amt für Gebäudemanagement; M:
Personalamt,
Sportbäder Leipzig
GmbH
20182024
nein
114
Vgl. „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)“ vom 21.12.2005.
115
Eine Aussage zu finanziellen Auswirkungen ist erst im Ergebnis der Prüfung möglich. Deshalb können konkrete finanzielle Auswirkungen in Anlage 2 nicht dargestellt werden.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
79
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
derungen geschult.
48
Berücksichtigung
des Behindertenvereinssports und
inklusiven Sports
bei der Investitionsförderung der
Sportvereine
6.3.3
vgl. VI-DS-02503-NF-06, Maßnahme ProjektF: Amt für Sport,
förderung VI, S. 13:
Sportvereine
Bei der jährlichen Förderung von Investitionsmaßnahmen der Sportvereine auf gepachteten
kommunalen Sportstätten werden die Bedarfe
des Behindertenvereinssports und inklusiven
Sports bevorzugt berücksichtigt. Voraussetzung
für die Förderung ist es, das jährliche Investitionsbudget zumindest fortzuschreiben.
20172024
-
Umsetzungsziel: Teilhabe an Sportangeboten
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel betrachtet:
•
Sportangebote ermöglichen Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt teilzuhaben und ihre Persönlichkeit selbstbestimmt zu entfalten.
Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an Sportangeboten teilhaben und ihre Persönlichkeit selbstbestimmt entfalten können, müssen Sportangebote auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingehen und sie in ihren Kompetenzen und sozialen Beziehungen gezielt fördern. Es braucht aber gleichermaßen inklusiv ausgerichtete Angebote, bei
denen das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung im Vordergrund steht.
6.3.3.1 Bisherige Entwicklung
Die Stadt Leipzig fördert und unterstützt die Vielfalt freizeit- und breitensportlicher Angebote bei
den Leipziger Sportvereinen.
Ein Schwerpunkt der Förderung der Stadt Leipzig sind gezielte Sportangebote für Menschen mit
Behinderung.116 Ziel des Behindertensports ist es, möglichst allen interessierten Menschen mit
Behinderung entsprechend ihrer individuellen Beeinträchtigung und Motivation angemessene
Aktivitäten anzubieten sowie Menschen bei der Rehabilitation zu unterstützen (z.B. Blindenfußball). In elf Vereinen des Behinderten- und Versehrtensports sind 1.355 Mitglieder aktiv. So bietet beispielsweise der „Gehörlosen-Sportverein 1907 e.V.“ eigene Sportangebote in den Sportarten Schwimmen, Gymnastik, Bowling, Kegeln, Schach an.117
Neben der Förderung spezifischer Angebote des Behindertensports ist ein Ziel des „Sportprogramms 2024“, Vereine in Bezug auf das gemeinsame Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung zu unterstützen. Inklusive Sportangebote werden in der Stadt Leipzig von
Sportvereinen in verschiedenen Sportarten angeboten, bei denen Regeln entsprechend der behinderungsspezifischen Anforderungen entweder vereinfacht oder abgewandelt werden (z.B.
Sitzvolleyball). Es handelt sich überwiegend um Mannschaftssportarten im Freizeit- und Breitensport, bei denen es um die Freude an der gemeinsamen Bewegung, um spielerisches Kräftemessen und Wettbewerbe geht. Im Jahr 2016 wurden von der Stadt Leipzig zwölf Sportveranstaltungen mit inklusiver Ausrichtung gefördert. Insgesamt waren 3.580Teilnehmer/-innen einbezogen.
116
117
80
Vgl. VI-DS-03633 „Fachförderrichtlinie Sport der Stadt Leipzig (Sportförderungsrichtlinie)“ vom 17.05 2017.
Vgl. VI-DS-02503-NF-06 „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig. Sportentwicklungsplanung“ vom 21.09.2016, Seite 87.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
6.3.3.2 Bestehende Maßnahmen
Förderung von Sportvereinen mit Angeboten für Menschen mit Behinderung: Ehrenamtlich tätige Übungsleiter/-innen im Behindertensport erhalten einen erhöhten Zuschuss – jährlich 270,00
Euro anstatt 250,00 Euro pro Übungsleiter/-in. Integrative Sportangebote in den Sportvereinen
werden durch einen erhöhten Zuschuss für jedes Vereinsmitglied mit Behinderung im Kinderbzw. Jugendalter gefördert – mit jährlich 28,50 Euro anstatt 19,00 Euro pro Kind bzw. Jugendlichen.
Förderung von Sportveranstaltungen des Behindertensports: Im Jahr 2016 wurden durch die
Stadt Leipzig das Internationale Blindenfußballturnier, der „Cup of Pearl“ (Fußballturnier psychisch erkrankter Menschen), der 10. Leipzig-Cup im Sitzvolleyball sowie das Herbstsportfest
im Rollstuhlsport finanziell unterstützt.
Förderung von integrativen Sportveranstaltungen: Sportveranstaltungen mit integrativen Inhalten, wie beispielsweise der Rollstuhl- und Handbikehalbmarathon118 im Rahmen des jährlich
stattfindenden Leipzig Marathon, werden bevorzugt gefördert.
Förderung von paralympischen Sportarten sowie Sportvereinsveranstaltungen mit inklusiven
Inhalten: Das Amt für Sport fördert paralympische Trainingsstützpunkte des Behindertenleistungssports (Schwimmen, Triathlon) sowie des integrativen Leistungssports (Sitzvolleyball) im
Rahmen der Schwerpunktsportartenförderung der Stadt Leipzig. Im Jahr 2016 waren es zwei
Projekte im Nachwuchsleistungssport mit 30 Teilnehmer/-innen sowie zwölf Projekte im Freizeitund Breitensport mit insgesamt 280 Teilnehmer/-innen.
Projekt „Inklusion im Breitensport“: Der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. unterstützt mit seinem Projekt „Inklusion im Breitensport in Leipzig – Schaffung von
inklusiven Sportgruppen in Sportvereinen“ Leipziger Sportvereine beim Aufbau inklusiver Sportgruppen, bei der Ausbildung von Übungsleiter/-innen und Betreuern sowie dem Aufbau eines
Netzwerkes. Das Projekt wird vom Freistaat Sachsen gefördert und läuft von 2014 bis 2018.
Durch das Projekt sollen Menschen mit Behinderung ein wohnortnahes Sportangebot in Sportvereinen nutzen können und die barrierefreie Gestaltung von Sportstätten befördert werden.
Fortbildungsangebote zu Inklusion im Sport: Der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. hat im Rahmen des Projektes „Inklusion im Sport“ ein Fortbildungsangebot
zur Qualifizierung von Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Sportlehrer/-innen und Interessierte
entwickelt. Inhalte der Fortbildung sind: inklusive Sportkonzepte, Methoden und Materialien für
Sportangebote mit heterogenen Gruppen, Auseinandersetzung mit Behinderungsarten und
Auswirkungen im Sport, Besuch eines Trainings zum Mitmachen und praktischen Übungsbeispielen.
Auszeichnung des Engagements von Leipziger Sportvereinen: Im Rahmen des jährlich stattfindenden „Ball des Sports“ wird neben Sportler/-innen und Sportlern auch der „Sportverein des
Jahres“ geehrt. Im „Sportprogramm 2024“ sind die Schwerpunkte der Ehrung festgeschrieben:
Im Jahr 2017 ist der Schwerpunkt Inklusion.119
6.3.3.3 Handlungsbedarf
Die oben genannten bestehenden Maßnahmen im Handlungsfeld Sport, die bisherige Förderpraxis der Stadt Leipzig im Rahmen der Sportförderrichtlinie und die im Rahmen des Sportprogramms 2024 entwickelten Maßnahmen schaffen gute Voraussetzungen, dass Menschen mit
Behinderung gleichberechtigt an Sportangeboten teilhaben und ihre Persönlichkeit selbstbestimmt entfalten können. Mit den Maßnahmen kann insbesondere die Schaffung weiterer inklusiver Sportangebote vorangetrieben werden. Wichtig ist, auch künftig die Höhe des Förderbudgets für Sportfördermaßnahmen an die Vereinsmitgliederzahl anzupassen.
118
Das Handbike ist ein Fahrzeug, welches allein durch die Arme angetrieben wird. Zwei Fahrzeugarten werden unterschieden: das
so genannte ‚Adaptivbike‘, welches an einen Rollstuhl montiert wird und das ‚Rennbike‘ ohne Nutzung des Rollstuhls.
119
Vgl. VI-DS-02503-NF-06 „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig“ vom 21.09.2016, Seite 13.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
81
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
6.3.3.4 Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Umsetzungsziel im Bereich „Teilhabe an Sportangeboten“ zu erreichen,
werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen.
Maßnahmen, die bereits mit anderen Drucksachen von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen oder beschlossen wurden, sind in kursiver Schreibweise dargestellt und die jeweilige
Beschlussnummer wird vorangestellt. Diese bereits bestätigten Maßnahmen werden im Teilhabeplan mit aufgeführt, um ihre Umsetzung im Rahmen des Teilhabeprozesses mit dokumentieren zu können. Finanzielle Auswirkungen dieser Maßnahmen werden jedoch nicht benannt.
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
49
Qualifizierung von
Übungsleiter/-innen
und Vorständen zur
Umsetzung von
Angeboten des
Behindertensports
und inklusiven
Sports
vgl. VI-DS-02503-NF-06, Maßnahme Projektförderung II, S. 12, jährlich bis zu 30.000,- €:
Zur Unterstützung der Umsetzung von inklusiven Sportangeboten sowie zur stärkeren Vermittlung interkultureller Kompetenzen werden
für Weiterbildungsangebote für Übungsleiter/innen und Vorstände durch den Stadtsportbund
Leipzig e.V. und Sportverbänden sowie für in
diesem Zusammenhang notwendige personelle
Ressourcen aus dem mitgliederbedingten Aufwuchs der finanziellen Sportförderung zur Verfügung gestellt.
50
Ergänzung der
vgl. VI-DS-02503-NF-06, Maßnahme SportförSportförderrichtlinie derung allgemein I, S. 13:
um inklusiven Sport In der Sportförderungsrichtlinie der Stadt
Leipzig wird der Schwerpunkt Inklusion aufgenommen und die Projektförderung für ausgewählte Gruppen im Freizeit- und Breitensport
um die Förderung inklusiver Sportangebote
erweitert.
51
Sicherung der Angebotsvielfalt und
Qualität des Sports
in den Vereinen,
u.a. im Behindertensport und inklusiven Sportprojekten
6.4
Kultur
6.4.1
Ziele
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
F: Amt für Sport; M: 2017Sportvereine und - 2024
verbände
-
F: Amt für Sport
20172024
-
vgl. VI-DS-02503-NF-06, Maßnahme SportförF: Amt für Sport
derung II, S. 11:
Im Rahmen der finanziellen Sportförderung sollen die Vielfalt der Angebote sowie die Qualität
der Sportangebote der Vereine nachhaltig gesichert werden. Dies schließt die spezielle Förderung von inklusiven Sportprojekten und des
Behindertensports mit ein.
Dafür sind auf der Grundlage der Gesamtmitgliederentwicklung finanzielle Zuschüsse in Höhe von 20,00 Euro pro Vereinsmitglied vorzuhalten.
20172024
-
Die Stadt verfügt über eine vielfältige und abwechslungsreiche kulturelle Infrastruktur, die viele
Freizeitmöglichkeiten bietet. Die kulturelle Vielfalt findet ihren Ausdruck nicht allein in dem
reichhaltigen Kulturangebot, sondern auch durch die Vielfalt der Kulturen und damit verbundenen Ausdrucksformen. Unterschiedliche Generationen, soziale Gruppen, Menschen mit vielfältigen ethnischen Hintergründen und religiösen Orientierungen prägen die Leipziger Kulturszene.
82
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Kunst und Kultur beziehen sich zum einen auf die subjektive Aneignung im Sinne der Aufnahme
oder ästhetischen Verarbeitung von Kunst und sind gleichzeitig auf die aktive Teilhabe und
Selbstbetätigung ausgerichtet. Sie tragen zur Ausbildung von Kreativität und Fähigkeiten bei,
vermitteln Werte und fördern die Entfaltung der Persönlichkeit.
Eine wesentliche Grundlage der Kulturpolitik in der Stadt Leipzig stellt die Kulturentwicklungsplanung mit dem fortgeschriebenen Kulturentwicklungsplan 2016-2020 und den Teilkonzepten
„Kulturelle Bildung“ und „Soziokultur“ 120 dar. Als Kernpunkte des städtischen Kulturentwicklungsplans werden unter anderem kulturelle Vielfalt und die kulturelle Teilhabe in einer wachsenden Stadt benannt. Eines der Ziele ist darauf gerichtet, Konzepte für eine differenzierte und
zugleich inklusive, generationsübergreifende und interkulturelle Teilhabe zu entwickeln und
mehr Kooperation zwischen Kultureinrichtungen zu schaffen.
Die Möglichkeit der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kunst und
Kultur setzt den Zugang zu kulturellem Material (z.B. Druckwerke, Tonaufzeichnungen, Denkmäler), geeignete Formate der Vermittlung und zugängliche Orte der Kultur voraus. Barrierefreie Kulturstätten berücksichtigen neben rollstuhlgerechten Eingängen beispielsweise auch Induktionsschleifen für gehörlose Menschen, taktile Leitsysteme für blinde und sehbehinderte
Menschen oder Informationen in Leichter Sprache.
Entsprechend der UN-Konvention sollen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um es Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen. Inklusive Kulturangebote sollten darauf ausgerichtet sein, mit
Hilfe unterschiedlicher Formate Kunst und Kultur für alle Menschen erlebbar zu machen und die
Teilhabe im künstlerischen wie sozialen Sinne zu fördern. Dabei ist es nicht zwingend nötig,
neue Veranstaltungsformate zu schaffen. Vielmehr geht es um Lösungsansätze, bestehende
Angebote so zu gestalten, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen teilhaben
können.121
Die nachfolgenden Ausführungen gehen im Wesentlichen auf die städtische und kommunal geförderte kulturelle Infrastruktur ein, die im Mittelpunkt der Kulturentwicklungsplanung steht. Dazu gehören die städtischen Museen, Einrichtungen mit städtischer Beteiligung, die Eigenbetriebe Kultur, die außerschulischen kommunalen Bildungseinrichtungen (z. B. Volkshochschule)
sowie soziokulturelle Zentren in der Stadt Leipzig.
6.4.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag
Rechtliche Grundlage der städtischen Kulturpolitik ist ausgehend von den Artikeln 1 und 11 der
Sächsischen Verfassung das Gesetz über die Kulturräume in Sachsen vom 01.08.2008. Gemäß
§ 2 Abs. 1 und 3 dieses Gesetzes ist die Kulturpflege eine Pflichtaufgabe der Kommunen, wobei
in Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung die jeweilige Kommune über Art und Weise sowie Umfang der Angebote selbst bestimmt.
Die Oper Leipzig, das Gewandhaus zu Leipzig, das Theater der Jungen Welt, das Schauspiel
Leipzig und die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ erhalten als Eigenbetriebe Kultur der
Stadt Leipzig auf der Grundlage des beschlossenen Doppelhaushaltes 2017/2018 in Verbindung mit dem Beschluss zu den Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur122 Zuschüsse
aus dem städtischen Haushalt. Die Musikschule erhält zudem jährlich einen Zuschuss des Freistaates Sachsen. Die Volkshochschule wird gemäß dem „Gesetz über die Weiterbildung im
Freistaat Sachsen“ und der „Weiterbildungsförderungsverordnung“ durch das Sächsische
Staatsministerium für Kultus finanziell gefördert.
Grundlage für die städtische Kunst- und Kulturförderung ist die Rahmenrichtlinie der Stadt
Leipzig und die „Richtlinie über die Förderung freier und künstlerischer Projekte und Einrichtun120
Vgl. VI-DS-02840 „Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016-2020 mit den Teilkonzepten ‚Kulturelle Bildung‘ und ‚Soziokultur‘“ vom 24.08.2016, VI-DS-03500 „Maßnahmen zum Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016-2020“ vom 18.01.2017 und
VI-DS-03304-NF-01 „Kultur-Investitionsstrategie (Bau)“ vom 08.02.2017.
121
Vgl. Landesverband Soziokultur Sachsen 2014: Handbuch zur Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Jugend- und Kultureinrichtungen, S. 27.
122
Vgl. VI-DS-01556-NF-02 „Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den
Zeitraum 2016 bis 2020“ vom 21.09.2016.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
83
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
gen“.123 Die Trägervereine der soziokulturellen Zentren erhalten durch das Kulturamt im Rahmen des jährlichen Förderverfahrens eine institutionelle Förderung, bei der der Kriterienkatalog
des Landesverbandes Soziokultur e.V. beachtet wird.124
6.4.3
Umsetzungsziel: Zugänglichkeit und kulturelle Teilhabe bei Kultureinrichtungen
und außerschulischen Bildungseinrichtungen
Nachfolgend wird die Zugänglichkeit und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung in
städtischen Kultureinrichtungen und außerschulischen Bildungseinrichtungen betrachtet.
Zu den Kultureinrichtungen zählen das Museum der bildenden Künste Leipzig, das GRASSI
Museum für Angewandte Kunst, das Stadtgeschichtliche Museum, das Naturkundemuseum,
das Bach-Museum der Stiftung Bacharchiv sowie die Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig.
Betrachtet werden auch die Spielstätten Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt, Oper
Leipzig und Gewandhaus zu Leipzig.
Zu den außerschulischen kommunalen Bildungseinrichtungen zählen die Leipziger Städtischen
Bibliotheken, die Volkshochschule sowie die Musikschule „Johann Sebastian Bach“.
Im folgenden Abschnitt werden die Umsetzungsziele behandelt:
•
Die Zahl barrierefrei zugänglicher städtischer Kultureinrichtungen und außerschulischer kommunaler Bildungseinrichtungen erhöht sich schrittweise.
•
Die Angebote ermöglichen Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt teilzuhaben
und ihre Persönlichkeit selbstbestimmt zu entfalten.
6.4.3.1 Bisherige Entwicklung
a) Kultureinrichtungen
Zahlreiche bauliche Maßnahmen haben in den vergangenen Jahren zu einer verbesserten Zugänglichkeit der Kultureinrichtungen beigetragen. In den Jahren 2008 bis 2015 konnten das
Grassimuseum, das Völkerschlachtdenkmal und das Bosehaus als Sitz des Bacharchivs umfangreich saniert und teilweise erweitert werden. Mehrere Baumaßnahmen dienten der Ertüchtigung der Spielstätten von Oper, Gewandhaus, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt
sowie der Musikalischen Komödie.125 Damit verbunden waren auch bauliche Maßnahmen zur
Erleichterung der Zugänglichkeit kultureller Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Die barrierefreie Zugänglichkeit von kommunalen Kultureinrichtungen soll in den kommenden
Jahren weiter erhöht werden. Die Neugestaltung und Konzeption des Naturkundemuseums auf
dem Gelände der Leipziger Baumwollspinnerei gehört dabei zu den großen Vorhaben.126 Ein
weiteres Vorhaben betrifft den Ausbau einer zweiten Spielstätte des Schauspiels Leipzig im
Haupthaus Bosestrasse. Teil der Planung ist die Gestaltung eines barrierefreien Zuschauerbereiches.127
Auf der Grundlage der Aufbereitung von Informationen zur barrierefreien Nutzung von öffentlichen Gebäuden durch den Behindertenverband Leipzig e.V. können unter anderem Aussagen
zur baulichen Zugänglichkeit von Kulturstätten getroffen werden.128 Die Angaben konzentrieren
sich dabei auf den Personenkreis, der auf Mobilitätshilfen oder Rollstühle angewiesen ist. Im
123
Vgl. VI-DS-03996 „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und
Einrichtungen“ vom 21.06.2017.
124
Vgl. Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.: Soziokultur in Sachsen 2013. Kriterienkatalog Soziokultur. Bestandsaufnahme
Soziokultureller Zentren.
125
Vgl. VI-DS-02840 „Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016-2020 mit den Teilkonzepten ‚Kulturelle Bildung‘ und ‚Soziokultur‘“ vom 24.08.2016.
126
Vgl. VI-DS-00517/14-NF-06 „Naturkundemuseum Leipzig – Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung“ vom 20.01.2016.
127
Vgl. VI-DS-02070-NF-02 „Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Umbau und zur Nutzung der Räumlichkeiten der ehem. Diskothek ‚Schauhaus‘ als Zweitspielstätte des Eigenbetriebes Schauspiel Leipzig“ vom 24.02.2016.
128
Vgl. dazu den Stadtführer für ein barrierefreies Leipzig auf der Internetseite des Behindertenverbandes Leipzig e.V. (www.leonline.de).
84
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Hinblick auf vorhandene Leitsysteme vor und in öffentlich zugänglichen Gebäuden für blinde
oder sehbehinderte Menschen ist die Bestandsaufnahme lückenhaft. 15 von 18 städtischen Kultureinrichtungen sind für Rollstuhlfahrer/-innen im Eingangsbereich mindestens eingeschränkt
zugänglich. In 12 Einrichtungen sind abhängig von den Gegebenheiten vor Ort Personenaufzüge vorhanden, die von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden können. 12 der 18
Einrichtungen verfügen über behindertengerechte Toiletten, die für Rollstuhlfahrer/-innen mindestens eingeschränkt zugänglich sind. Bei zehn Einrichtungen sind markierte Behindertenparkplätze vorhanden. Die Spielstätten und Museen bieten spezielle Hilfeleistungen für hörgeschädigte, blinde und sehbehinderte Menschen an (vgl. Anlage 3).
Die städtischen Museen haben sich neben Maßnahmen zur baulichen Barrierefreiheit in den
vergangenen Jahren vermehrt darauf konzentriert, vielseitige Formate zur Vermittlung von Ausstellungsinhalten für unterschiedliche Zielgruppen zu entwickeln. Entstanden sind unter anderem Führungen für blinde und sehbehinderte Menschen mit taktil erfassbaren Objekten, Ausstellungsmaterial in leicht verständlicher Sprache oder multimediagestützte Führungen mit Gebärdensprache. Mit Hilfe des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für
alle“129 konnte im Bach-Museum Leipzig und GRASSI Museum für Angewandte Kunst die Zugänglichkeit der Ausstellungen verbessert werden. Zu den neuen Formaten gehören ein AudioGuide in Leichter Sprache, ein Audioguide für Blinde und Sehschwache, taktile Leitelemente in
der Ausstellung und aufbereitete Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen (vgl.
Anlage 4).
Eintrittspreise bzw. Entgelte sind ein weiteres Kriterium für die Zugänglichkeit kultureller Einrichtungen. Alle städtischen Museen gewähren einmal im Monat allen interessierten Besucher/innen freien Eintritt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr haben freien
Eintritt in den städtischen Museen.
Die städtischen Kultureinrichtungen haben in den vergangenen Jahren zu ihren Ausstellungen,
Aufführungen und Konzerten kulturelle Bildungsangebote geschaffen und Formate für unterschiedliche Zielgruppen neu erdacht bzw. weiterentwickelt. Die zugrundeliegenden Konzepte
folgen einem Verständnis kultureller Bildung als Grundrecht, das allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein soll. Erklärtes Anliegen ist es, „jeden einzelnen Menschen dazu [zu] befähigen, Kunst und Kultur von Grund kennen und verstehen zu lernen, zu gestalten und aktiv am
Leben teilzuhaben.“ 130 Wesentliches Merkmal ist die „aktive Beteiligung, die zur Entwicklung
von Kreativität und subjektivem Ausdrucksvermögen führt.“131 Die Angebote kultureller Bildung
richten sich vordergründig an Kinder und Jugendliche, schließen aber auch ältere Generationen
und lebenslanges Lernen ein.
Museen als außerschulische Lernorte bieten mit ihren Vermittlungsprogrammen ein Umfeld,
Lernen lebensnah, anschaulich und erlebnisorientiert zu gestalten und ausgewählte Themen in
Kreativangeboten zu vertiefen. Mit Führungen durch Dauer- und Sonderausstellungen sowie
ausstellungsbegleitenden Vorträgen richten sich ausgewählte museumspädagogische Angebote
auch an ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Das Schauspiel Leipzig, das Theater
der Jungen Welt und die Oper Leipzig haben in den vergangenen Jahren integrative Theaterangebote geschaffen und sind mit mehreren Spielclubs aktiv. Mit unterschiedlichen Formaten
und auf die Zielgruppe abgestimmte Veranstaltungen, Workshops oder Projekte soll der Weg für
die Teilhabe am kulturellen Leben geebnet werden. Menschen verschiedenster Herkunft und
Altersgruppen mit und ohne Behinderung werden mit Hilfe des pädagogischen Angebotes befähigt, eigene künstlerisch-musische Fähigkeiten zu entdecken und auszuüben.
129
Vgl. „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe“ vom 21.12.2005. Eine ausführliche
Beschreibung zum Investitionsprogramm erfolgt im Handlungsfeld „Öffentlicher Raum und Mobilität“.
130
VI-DS-02840 „Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig, Fortschreibung Entwicklungskonzept kulturelle Bildung 2016-2020“ vom
24.08.2016, S. 3.
131
Ebd.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
85
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
b) Außerschulische kommunale Bildungseinrichtungen
Leipziger Städtische Bibliotheken
Die Leipziger Städtischen Bibliotheken werden in kommunaler Trägerschaft geführt und sind
Bestandteil der Leipziger Kultur- und Bildungslandschaft sowie Zentren für Kommunikation und
Information, Leseförderung und Bildung. Zentrale Aufgaben sind der Aufbau, die Strukturierung,
die Bereitstellung sowie die Vermittlung von Wissen und Informationen.
Zu den Leipziger Städtischen Bibliotheken gehören 16 Einrichtungen und eine Fahrbibliothek.
Aktuell sind zwölf der 16 Einrichtungen für Rollstuhlfahrer/-innen im Eingangsbereich mindestens eingeschränkt zugänglich. In neun Einrichtungen sind Personenaufzüge vorhanden, die
von Rollstuhlfahrer/-innen genutzt werden können. In acht Einrichtungen gibt es behindertengerechte Toiletten. Markierte Behindertenparkplätze sind an drei Standorten ausgewiesen. In allen
Einrichtungen der Leipziger Städtischen Bibliotheken werden Menschen mit Behinderung bei
Bedarf persönlich unterstützt (vgl. Anlage 3). Neben der sanierten Stadtbibliothek sollen in den
kommenden Jahren alle 15 Stadtteilbibliotheken weitgehend barrierefrei ausgebaut werden. Im
Zuge der geplanten Sanierung der Stadtteilbibliothek „Walter Hofmann“ in der Südvorstadt ist
die Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit bis zum Jahr 2020 angestrebt.
Eines der strategischen Entwicklungsziele der Leipziger Städtischen Bibliotheken ist auf die Rolle als „Brückenbauer und aktiver Partner“ im Bereich der kulturellen Bildung gerichtet. Zielsetzung ist es, selbstbestimmtes Lernen zu unterstützen, Wissensquellen bereitzustellen sowie
Lese- und Medienkompetenz zielgruppenorientiert zu vermitteln und damit kulturelle Teilhabe zu
ermöglichen. Entsprechend sollen bei der Weiterentwicklung bibliotheksspezifischer Angebote
Zielgruppen mit ihren jeweils besonderen Bedarfen in den Fokus rücken.
Die Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderung zeigt sich in zahlreichen
Medien- und Veranstaltungsangeboten. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken bieten Bücher
und Broschüren in Leichter Sprache an. Im Rahmen des Bildungs- und Vermittlungsauftrages
arbeiten die Leipziger Städtischen Bibliotheken mit vielen Fördereinrichtungen, besonders mit
Schulen verschiedener Förderschwerpunkte, integrativen Kindergärten, Werkstätten sowie Trägern der Behindertenhilfe oder der „Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig“ zusammen.
Volkshochschule Leipzig
Die Volkshochschule Leipzig bietet unter dem Leitmotiv „Bildung – Erlebnis – Kommunikation“
Kurse und Veranstaltungen der Weiterbildung für alle Bevölkerungsgruppen. Hauptaufgabe ist
es, durch vielfältige Bildungsangebote aktiv das lebenslange Lernen der Einwohner/-innen zu
unterstützen. Sie ist als eigenständiges Amt dem Kulturdezernat der Stadt angegliedert. Neben
dem Hauptstandort in der Löhrstraße 3b bis 7 gibt es zwei Einrichtungen in den Ortsteilen
Grünau-Mitte und Paunsdorf. Weitere Kursangebote finden an über 100 Standorten im Stadtgebiet statt, die zu einem großen Teil nicht barrierefrei ausgestattet sind.
Das Hauptgebäude in der Löhrstraße wurde umfangreich saniert und die barrierefreie Zugänglichkeit verbessert. Neben einem für mobilitätseingeschränkte Personen teilweise barrierefreien
Zugang verfügt das Gebäude über einen barrierefrei zugänglichen Aufzug und Sanitäranlagen
sowie unterstützende Maßnahmen für Menschen mit Seh- oder Hörschädigung. Die barrierefreie Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen ist in der Nebenstelle Grünau gesichert. Die Nebenstelle in Paunsdorf ist für mobilitätseingeschränkte Personen nicht barrierefrei
zugänglich.
Um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, wird ein Teil des Kurs- und Veranstaltungsprogramms für spezielle Zielgruppen ausgeschrieben bzw. diese damit direkt angesprochen.
Dazu gehören neben Familien, Jugendlichen, Frauen und Männern auch Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, funktionale Analphabeten oder Menschen mit Migrationshintergrund. Für Menschen mit Behinderung werden Kurse in allen Fachbereichen, sowohl zu gesellschaftlichen als auch kulturellen oder EDV-Themen, angeboten.
86
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“
Die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ fördert und pflegt die künstlerisch-kreativen – besonders musikalischen – Fähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen, die Heranbildung des
Nachwuchses für das Laienmusizieren, die vorberufliche Fachausbildung bis zur Hochschulreife
sowie die Erwachsenenbildung und -fortbildung. Bildungsanspruch der Einrichtung ist es, für
alle Musikinteressierten passende Ausbildungsangebote bereitzuhalten und an der positiven
Wirkung musikalischer und tänzerischer Betätigung teilhaben zu lassen. Dabei geht es neben
der musischen Breitenausbildung auch um die Begeisterung für verschiedene Formen des Musizierens in Gemeinschaft.
Im Rahmen des Unterrichtsangebotes der Musikschule haben Kinder mit Behinderung die Möglichkeit, am Ensemble "Orff-Kids" im Bereich der musikalischen Grundausbildung teilzunehmen.
In dieser integrativen Gruppe erlernen sie das Musizieren mit Hilfe von Sprache und Bewegung
auch ohne Notenkenntnisse. Darüber hinaus arbeitet die Musikschule derzeit (Stand: Oktober
2017) an einer Zusammenarbeit mit der Albert-Schweitzer-Schule, Förderschule mit Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird den
Schülerinnen und Schülern das Erlernen des Gitarrespielens sowie das Musizieren im Ensemble durch den Unterricht bei einer fachlich qualifizierten Lehrkraft der Musikschule als Ganztagsangebot vor Ort ermöglicht. Ausgehend von diesen Unterrichtsmodellen ist es Ziel der Musikschule, die Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderung stetig weiterzuentwickeln
und auszubauen, indem geeignete Lehrkräfte für diese besonders anspruchsvolle pädagogische Arbeit qualifiziert werden.
Das Hauptgebäude der Musikschule ist gegenwärtig für mobilitätseingeschränkte Menschen
nicht barrierefrei zugänglich. Zur Überbrückung wurde im Innenhof ein Zugang mittels einer Hebevorrichtung geschaffen, die jedoch nur durch Fachpersonal bedient werden darf. Als mittelfristige Maßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit ist eine grundlegende Umgestaltung des
Zugangs über die Petersstraße geplant, die bei der Erstellung des Gebäudenutzungskonzeptes
der Musikschule berücksichtigt wird.
6.4.3.2 Bestehende Maßnahmen
a) Kultureinrichtungen
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Beschreibung der baulichen Barrierefreiheit bei den
städtischen Kultureinrichtungen. Eingesetzte Materialien und Formate zur verbesserten
Zugänglichkeit werden im Nachgang einrichtungsspezifisch beschrieben.
Abb. 8 Beschreibung der baulichen Barrierefreiheit in den städtischen Kultureinrichtungen
Museum der bildenden
Künste Leipzig
Alle Etagen des Museums sind über einen Aufzug erreichbar und in den
Ausstellungsräumen Sitzmöglichkeiten vorhanden. Im Untergeschoss sind die Toiletten
behindertengerecht ausgebaut. An der Kasse kann ein Rollstuhl ausgeliehen werden.
GRASSI Museum für
Angewandte Kunst
Das Grassimuseum ist barrierefrei zugänglich. Körperlich beeinträchtigte Menschen
können nach Voranmeldung einen Faltrollstuhl ausleihen. In den Ausstellungsbereichen
sind Sitzmöglichkeiten vorhanden.
Stadtgeschichtliches
Museum
Mit Ausnahme des Schillerhauses, des Sportmuseums, der Handelsbörse und des
Coffe Baum sind die Museumsorte hinsichtlich der baulichen Barrierefreiheit zugänglich.
Naturkundemuseum
Für körperlich beeinträchtigte Menschen ist der barrierefreie Zugang gewährleistet,
wobei die Lösung nicht optimal und nur für das Erdgeschoss zutrifft. Es sind keine
barrierefrei zugänglichen Toiletten vorhanden.
Bach-Museum Leipzig
Die Zugänge zum Museum sind barrierefrei gestaltet, die Ausstellungsbereiche im
ersten und zweiten Obergeschoss sind mit Fahrstühlen erreichbar.
Mendelssohn-Haus
Sämtliche Räume sind für Menschen mit körperlichen Behinderungen barrierefrei
zugänglich. Ein Aufzug und eine barrierefrei zugängliche Toilette sind im Gebäude
vorhanden. Für Blinde und sehgeschädigte Menschen werden durch das Personal
begleitete Führungen angeboten. Einschränkungen gibt es beim Zugang zum
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
87
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Kammermusiksaal im Gartenhaus, der nur über eine Treppe erreichbar ist.
Schauspiel Leipzig
Die Spielstätten sind bis auf die „Zweitspielfläche Baustelle“ barrierefrei zugänglich.
Oper Leipzig
Das Opernhaus sowie die Musikalische Komödie sind barrierefrei zugänglich.
Gewandhaus zu Leipzig
Im Gebäude wurde ein behindertengerechter Aufzug eingebaut. Behindertengerechte
Toiletten mit Euroschließsystem stehen an verschiedenen Orten im Gebäude zur
Verfügung. Rollstuhlplätze sind im Großen Saal und Mendelssohn-Saal vorhanden.
Beide Konzertsäle sind mit Induktionsschleifen zur Unterstützung der Hörgeräte
ausgerüstet. Der Besucherservice unterstützt blinde und sehbehinderte Gäste bei der
Orientierung im Gewandhaus. Im Großen Saal wurden alle Treppen mit zusätzlichen
Handläufen ausgestattet.
Theater der Jungen Welt
Für den großen und den kleinen Saal (LOFFT) sowie die kleine Bühne in der
Demmeringstrasse ist der barrierefreie Zugang vollständig gegeben. Seit Sommer 2017
gibt es einen Aufzug für einen barrierefreien Zugang zur Spielstätte in der 1. Etage
sowie die Probebühne (LOFFT) und das Foyer.
Museum der bildenden Künste Leipzig: Für hörgeschädigte, blinde und sehbehinderte Menschen werden Führungen angeboten. Seit 2013 gibt es für Förderschulen ein spezifisches museumspädagogisches Angebot. Für Kindergärten, Horte und Schulen werden regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt sowie ausstellungsbegleitende Vorträge und Seniorenveranstaltungen organisiert. Derzeit (Stand Oktober 2017) wird ein Programm für neue Vermittlungsmöglichkeiten für blinde und sehschwache Menschen wird erarbeitet – dies schließt das Leitsystem und
die Orientierung im Gebäude ein.
GRASSI Museum für Angewandte Kunst: Seit April 2017 bietet das Museum einen Audioguide
sowie eine App für Blinde und Sehschwache sowie ein taktiles Leitsystem an. Außerdem sind
auf der Internetseite des Museums Informationen in Leichter Sprache aufbereitet. Darüber hinaus gibt es thematische Führungen für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Führung durch
Dauer- und Sonderausstellungen ist nach Absprache mit Gebärdensprachdolmetscher/-innen
möglich. Neben den Führungen werden Exkursionen und Workshops sowie zielgruppenspezifische Programme angeboten. Das museumspädagogische Angebot umfasst auch Projekte für
Vorschulkinder, Lehrerfortbildungen, Kinder- und Ferienveranstaltungen sowie Seniorenveranstaltungen.
Stadtgeschichtliches Museum: Das Stadtgeschichtliche Museum ist ein Netzwerk neun musealer Einrichtungen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.132 In einigen der Museen
werden Materialien zur Verfügung gestellt, die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen
einen Zugang zu Ausstellungsinhalten ermöglichen. So wurden für die ständigen Ausstellungen
im Alten Rathaus ein Museumsführer in leicht verständlicher Sprache, ein Hörbuch und taktile
Karten und Beschriftungen im 2. Obergeschoss in Braille entwickelt. Das Völkerschlachtdenkmal verfügt über ein Wegeleitsystem für blinde und sehbehinderte Besucher/-innen sowie ein
Tastmodell des Denkmals. In Zusammenarbeit mit einer Projektgruppe der Werkstatt „Diakonie
am Thonberg“ entstand für das FORUM 1813 ein Ausstellungsführer in leicht verständlicher
Sprache. Bei Bedarf werden in den verschiedenen Einrichtungen geführte Touren für Menschen
mit Sinnes-, Lern- und geistigen Behinderungen angeboten. Bildungs- und Vermittlungsangebote des Stadtgeschichtlichen Museums richten sich vordergründig an Vorschüler/-innen und
Schulklassen. Für Förderschulen werden ausgewählte Veranstaltungen in den Ständigen Ausstellungen und Sonderausstellungen angeboten.
Naturkundemuseum: Zur besseren Anschauung werden u.a. Tastobjekte und Tierstimmen eingesetzt. Museumspädagogische Angebote richten sich vordergründig an Kinder bis zum Vorschulalter und Schüler/-innen aller allgemeinbildenden Schulen.
Bach-Museum Leipzig: Für Gehörlose steht ein digitales Führungssystem (Multimediaguide) in
deutscher Gebärdensprache bereit. Klang- und Hörstationen sind mit Induktionsschleifen ausgestattet und Piktogramme weisen auf entsprechende Ausstellungsbereiche hin. Im Museumsfoyer befindet sich ein taktiler Übersichtsplan. Für den Besuch der Ausstellung wird auch eine
132
Zum Netzwerk des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig gehören das Haus Böttchergäßchen, das Alte Rathaus, das Völkerschlachtdenkmal, das FORUM 1813, das Schillerhaus, Museum zum Arabischen Coffe Baum, die Alte Börse, das Sportmuseum
und das Kindermuseum „Kinder machen Messe“.
88
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Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Audioführung in Leichter Sprache sowie ein Museumsführer angeboten. Das museumspädagogische Programm „Führung mit Berührung“ ermöglicht insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen einen Zugang zu Ausstellungsobjekten des Bach-Museums.
Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig: Die Galerie für Zeitgenössische Kunst bietet ein
Kunstvermittlungsprogramm an, welches sich an Kinder, Jugendliche, (junge) Erwachsene und
Familien richtet. Für die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst und den Themen, die
sie aufwirft, wird ein Begegnungsort geschaffen, an dem sich Menschen unabhängig von Behinderungen, Herkunft, sexueller Orientierung oder Alter einbringen können. Menschen mit Behinderung unterschiedlichen Alters waren in den vergangenen Jahren an verschiedenen Kunstprojekten beteiligt.
Schauspiel Leipzig: Im Schauspiel Leipzig ist ein taktiles Leitsystem mit Tastrelief vorhanden.
Mit der Live-Audiodeskription wurde ein Format geschaffen, Blinden und sehbehinderten Menschen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Mittels Live-Audiodeskription werden bei ausgewählten Vorstellungen visuelle Vorgänge auf der Bühne besser wahrnehmbar gemacht. Bestandteil
ist eine blindengerechte Bühnen- und Stückeinführung. Seit der Spielzeit 2015/2016 wird erstmals eine Audiodeskription speziell für sehbehinderte Kinder, Jugendliche und deren Familien
angeboten.
Inklusionspatenschaften: Blinde oder sehbehinderte Gäste des Schauspiels Leipzig können
beim Kauf einer Theaterkarte angeben, eine Begleitung zu wünschen. Dann wird ihnen mit Unterstützung der „Stiftung Bürger für Leipzig“ eine Inklusionspatin oder ein Pate vermittelt. Die
Patenschaften sollen die Mobilität der blinden und sehbehinderten Besucher/-innen erleichtern
und zugleich Sehenden eine andere Perspektive ermöglichen.
Theaterbesuch für Hörgeschädigte und Gehörlose: Das Schauspiel Leipzig erweitert sein barrierefreies Angebot für hörgeschädigte und gehörlose Menschen. In einer zunächst einmaligen
Vorstellung (inklusive Einführung) wurde im April 2017 Shakespeares „Ein Sommernachtstraum“
simultan von Gebärdensprachdolmetscher/-innen übersetzt. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Gewandhausorchester umgesetzt.
Theaterclub Melo: Der „Club Melo“ ist eine Schauspielgruppe der Theaterpädagogik am Theater
der Jungen Welt. Die Gruppe erarbeitet unter Anleitung szenisch eigene Themen und tritt im
Rahmen des regulären Theaterbetriebs auf. Club Melo entstand aus dem Theaterzirkel der Lebenshilfe-Werkstatt und führt diesen inklusiv weiter. Ziel ist es nicht nur, die Schauspielbühnen
für Menschen mit Behinderung zu öffnen, sondern im Theaterrahmen Begegnung, Austausch
und gemeinsames Spiel zu ermöglichen. Im Club arbeiten Beschäftigte der Lebenshilfe Werkstatt mit Laiendarsteller/-innen aus ganz Leipzig zusammen.
Oper Leipzig: Die Oper Leipzig widmet sich der kulturellen Vermittlungsarbeit unter anderem im
Bereich Education. In diesem Rahmen wird Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, Bildungsstand und Integrationsbedarf ein spielerischer Zugang zu Oper, Ballett, Musical
und Operette eröffnet. Die Musiktheaterpädagogik bietet ihr gesamtes Vermittlungsprogramm
sowohl in Spielstätten der Oper Leipzig als auch in Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen an. Beispielhaft für die Projektarbeit im Bereich Inklusion war das Projekt „Monsieur Mathieu, was wird?“ Daran beteiligt war der Kinderchor der Oper Leipzig und Kinder mit Seh- und
Sprachbehinderung. „Grenzenlos“ ist ein weiteres Projekt, das in Zusammenarbeit des Leipzig
Balletts mit dem Haus Steinstrasse e.V. umgesetzt wurde. Am Tanzprojekt haben Kinder und
Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung aus Leipzig und der Partnerstadt
Travnik mitgewirkt.
Taschenkonzerte des Gewandhauses zu Leipzig: Alle Angebote der Musikvermittlung des Gewandhauses zu Leipzig stehen grundsätzlich jeder Zielgruppe offen. In den Taschenkonzerten
treten Musiker/-innen des Gewandhausorchesters regelmäßig in integrativen Einrichtungen,
Förderschulen oder Werkstätten für behinderte Menschen auf. Die Angebote werden im Vorfeld
speziell auf die jeweilige Einrichtung und Zielgruppe abgestimmt.
DOK LEIPZIG: Das Internationale Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm stellte
erstmalig 2016 deutsche Untertitel mit Hilfe einer App zur Verfügung, davon einige als Untertitel
für hörbeeinträchtigte Besucher/-innen. Zusätzlich zu den erweiterten Untertiteln wurden Gebärdendolmetscher zur Übersetzung der Filmgespräche organisiert. Das Angebot soll 2017
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Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
durch Audiodeskriptionen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erweitert werden. Das Publikum kann die Untertitel und die Audiodeskription über seine eigenen Smartphones und TabletComputer abrufen oder ein Gerät vor Ort leihen. Assistentinnen und Assistenten helfen, die App
herunterzuladen und korrekt anzuwenden. Sie stehen auf Anfrage auch gehbehinderten Personen zur Seite, um sie sicher in die Kinos und zu ihren Plätzen zu führen. Bei der Planung und
Umsetzung der Maßnahmen soll 2017 ein ehrenamtlicher Beirat einbezogen werden, der sich
aus gehörlosen, sehbehinderten und mobilitätsbeeinträchtigten Personen zusammensetzt.
„Einfach Leipzig“ - Ein Kulturführer in Leichter Sprache: Im Rahmen des Forschungsprojektes
„Gemeinsam forschen für barrierefreie Kultur in Leipzig“ haben vier Studierende der Universität
Leipzig und acht Beschäftigte der Lebenshilfe Werkstatt in den Jahren 2009 und 2010 gemeinsam einen Kulturführer in Leichter Sprache erarbeitet. Es wurden unterschiedliche kulturelle
Einrichtungen der Stadt Leipzig besucht, die Zugänglichkeit bewertet und der Wegweiser veröffentlicht.
b) Außerschulische kommunale Bildungseinrichtungen
Leipziger Lesefest in Leichter Sprache: Seit 2014 veranstaltet das Berufsbildungswerk Leipzig,
die Stadt Leipzig, die Werkstatt „Diakonie am Thonberg“, der Werner-Vogel-Schule, die Lebenshilfe Leipzig e.V. sowie die Leipziger Städtischen Bibliotheken ein Lesefest in Leichter Sprache.
Im Mittelpunkt steht Literatur in Leichter Sprache sowie Bücher, die einfach zu lesen und zu
verstehen sind. Eingeladen sind Kinder und Jugendliche aus allen Förderschulen und integrativ
arbeitenden Grundschulen im Stadtgebiet Leipzig, sowie Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen. Begleitend zum Lesefest findet ein Schreibwettbewerb für Kinder und Jugendliche statt, der zum Verfassen eigener Geschichten angeregt.
Sozialer Hausdienst der Leipziger Städtischen Bibliotheken: Der Hol- und Bringeservice der
Leipziger Städtischen Bibliotheken stellt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine
Bibliothek aufsuchen können, Medien zur Verfügung. Gegenwärtig werden circa 50 Leipziger/innen sowie drei soziale Einrichtungen von drei Mitarbeiter/-innen betreut. Diese werden im
Rahmen von Beschäftigungsprogrammen der Agentur für Arbeit Leipzig gefördert. Die Nutzer/innen des Angebotes sind aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht in der Lage, die Bibliothek selbst aufzusuchen. Circa 60 % der betreuten Bürger/-innen sind über 80 Jahre alt.
Volkshochschulkurse für Menschen mit Behinderung: In den vergangenen Jahren wurden für
Menschen mit geistiger Behinderung Kurse zur gesunden und ausgewogenen Ernährung für
Menschen mit geistiger Behinderung angeboten, die im ambulant betreuten Wohnen leben oder
sich darauf vorbereiten. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten gibt es Kurse zur Förderung im
Schreiben und Lesen.
Barrierefreies Lernen: Die Volkshochschule Leipzig hat in Zusammenarbeit mit dem Mobilen
Behindertendienst Leipzig e.V., der Wohngemeinschaft Connewitz e.V. und der „Projektstelle
Unterstützte Kommunikation“ zum Herbst 2016 das Kursprogramm „Lernen leicht gemacht“
entwickelt. Die Kurse sind für Menschen mit und ohne Behinderung konzipiert, die ein langsames Lerntempo haben und in einfacher Sprache lernen möchten. Veranstaltungsorte sind das
Inklusive Nachbarschaftszentrum in Lindenau und Räume der Wohngemeinschaft Connewitz.
Das Programm umfasst mit Kursen zu Computer und Technik, Farb- und Typberatung, Selbstverteidigung, Ernährung, Sprachen, Biografiearbeit, politische Bildung oder Rhythmusarbeit ein
vielfältiges Angebot.
Projekt „SINGT EUCH EIN!“: Das Projekt „Singt Euch ein“ ermöglicht Schüler/-innen an 35
Grundschulen (u.a. Förderschule Thonberg) einen niedrigschwelligen Zugang zur Musik. Das
Singeprojekt versteht sich als Ergänzung und Bereicherung des Musikunterrichts, dessen methodische Hauptinhalte die Ausbildung und Entwicklung der kindlichen Stimme sowie die Bewegung zur Musik sind.
Zoo Leipzig: Der Zoo Leipzig bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geführte Entdeckertouren und Ferienprogramme an, welche die unterschiedlichen Zielgruppen berücksichtigen. Toureninhalte werden individuell angepasst und durch Tastmaterialien und Riechproben
ergänzt, um Erfahrungen mit allen Sinnen zu ermöglichen – unabhängig von den mitgebrachten
90
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Voraussetzungen. Nach Voranmeldung werden bei Besucherinnen und Besuchern mit Behinderung – insbesondere bei blinden Gästen – zahme Tiere eingesetzt, die angefasst werden können. Besucher/-innen im Rollstuhl haben die Möglichkeit, die Bootsfahrt im Gondwanaland in
barrierefreien Booten durchzuführen. Als Alternative zum Baumwipfelpfad steht eine große Aussichtsplattform zur Verfügung, die mit einem Fahrstuhl erreichbar ist.
6.4.3.3 Handlungsbedarf
a) Übergreifend
Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit: Die gleichberechtigte kulturelle Teilhabe von
Menschen mit Behinderung setzt voraus, dass Kulturangebote umfassend zugänglich und nutzbar sind. Neben der Herstellung bzw. Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit sollten Maßnahmen darauf ausgerichtet sein, die gegenwärtige Zugänglichkeit und barrierefreie Nutzung
der kulturellen Angebote zu prüfen. Gegebenenfalls sollten bestehende Angebote weiterentwickelt bzw. bei Bedarf neue Veranstaltungsformate geschaffen werden, so dass Menschen mit
und ohne Behinderung gleichberechtigt teilhaben können. Geprüft werden sollte darüber hinaus, inwiefern die Themen Inklusion und Behinderung inhaltlich in den Veranstaltungsangeboten im Rahmen der Bildungs- und Vermittlungsarbeit aufgegriffen werden können.
Seitens der Stadt Leipzig gibt es bislang keine umfassende Übersicht zur Zugänglichkeit städtischer Kultureinrichtungen und außerschulischer kommunaler Bildungseinrichtungen. Um Aussagen zur Barrierefreiheit treffen zu können, wird bisher auf die aufbereiteten Informationen
(Stadtführer für ein barrierefreies Leipzig) des Behindertenverbandes Leipzig e.V. zurückgegriffen.
Information zu Angeboten: Im Rahmen der Kultur-, Vermittlungs- und Bildungsarbeit wurden kulturelle Veranstaltungen und Angebote der kommunalen Kultureinrichtungen und von außerschulischen kommunalen Bildungseinrichtungen in den letzten Jahren erheblich qualifiziert, ausdifferenziert und für weitere Zielgruppen geöffnet. Angesprochen werden Zielgruppen, die bisher
nicht oder nur schlecht erreicht wurden. Um diese Entwicklung weiter zu befördern, sollten Informationen über vorhandene Angebote besser aufbereitet werden. Bislang fehlt eine umfassende Übersicht, die es den unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern erleichtert, passende
Angebote für sich zu finden.
Fortbildungen: Die Erarbeitung inklusiver Konzepte in der Kultur- und Bildungsarbeit sowie die
Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit und die Entwicklung pädagogischer und künstlerischer Angebote für Menschen mit Behinderung setzt eine entsprechende Qualifizierung voraus. Fortbildungen sollten auf die Themen der Inklusion in der Kultur- und Bildungsarbeit, barrierefreie Kommunikation, den Einsatz geeigneter Methoden oder auch die Kompetenzen in der
Arbeit mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gerichtet sein.
b) Kommunale Kultureinrichtungen
Ausbau inklusiver Bildungs- und Vermittlungsarbeit: Viele Kultureinrichtungen haben in den vergangenen Jahren Konzepte für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung entwickelt und Erfahrungen in der Umsetzung gesammelt. Darauf aufbauend ist es nun die Aufgabe, Konzepte inklusiver kultureller Bildung und Kulturarbeit zu erarbeiten und zu erproben, die auf eine breite
Teilnehmenden-Struktur ausgerichtet sind. Dabei sollten bestehende Kooperationen mit Trägern
der Behindertenhilfe und integrativ arbeitenden Bildungseinrichtungen genutzt und Netzwerke
zur zielgruppenübergreifenden Arbeit weiter ausgebaut werden.
Weiterentwicklung des „Kulturführers in Leichter Sprache“: Der Kulturführer ist ein Wegweiser
für die Zugänglichkeit ausgewählter kultureller Einrichtungen, mit dem an Kultur herangeführt
und der selbständige Besuch unterstützt wird. Der Wegweiser wurde 2010 veröffentlicht, seitdem aber weder aktualisiert noch durch Angebote weiterer Kultureinrichtungen ergänzt. Unter
Beteiligung von Menschen mit Behinderung sollte der Kulturführer aktualisiert und inhaltlich weiterentwickelt werden. Geprüft werden sollte, wie sich die Informationen des „Kulturführers in
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
91
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
Leichter Sprache“ und des „Stadtführers für ein barrierefreies Leipzig“ (Behindertenverband
Leipzig e.V.) inhaltlich und in der Aufbereitung miteinander verbinden lassen.
c) Außerschulische kommunale Bildungseinrichtungen
Leipziger Städtische Bibliotheken: Die Interessen von Menschen mit Behinderung werden bei
der Bereitstellung bzw. Entwicklung von Medien- und Veranstaltungsangeboten berücksichtigt.
Neue Veranstaltungsformate, welche auf die jeweiligen Fähigkeiten der Besucher/-innen abgestimmt sind, sollen weiter entwickelt werden. Dazu zählen beispielsweis Benutzungshilfen in
Leichter Sprache und der Ausbau entsprechender Medienbestände.
Volkshochschule: Die Volkshochschule Leipzig strebt in den nächsten Jahren mehr inklusive
Bildung in ihren Einrichtungen an. Neben den baulichen Voraussetzungen sind es vor allem die
Mitarbeitenden und Kursleitenden, die durch Sensibilitätsschulungen und Fortbildungen in inklusiver Didaktik qualifiziert werden müssen. Zusätzlich muss eine Struktur für Erstkontakt, Anmeldung, Beratung und Kursteilnahme geschaffen werden, die es Menschen mit Einschränkungen erlaubt Bildungsangebote wahrzunehmen. Die Gründung eines sogenannten „VHS-Rat“ ist
geplant, in dem Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen vertreten sein sollen, und der
bei der Programmgestaltung beraten soll.
6.4.3.4 Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Umsetzungsziel im Bereich „Zugänglichkeit und kulturelle Teilhabe bei
Kultureinrichtungen und außerschulischen Bildungseinrichtungen“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen.
Maßnahmen, die bereits mit anderen Drucksachen von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen oder beschlossen wurden, sind in kursiver Schreibweise dargestellt und die jeweilige
Beschlussnummer wird vorangestellt. Diese bereits bestätigten Maßnahmen werden im Teilhabeplan mit aufgeführt, um ihre Umsetzung im Rahmen des Teilhabeprozesses mit dokumentieren zu können. Finanzielle Auswirkungen dieser Maßnahmen werden jedoch nicht benannt.
lfd.
Nr.
52
Kurztitel
Beschreibung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 1 sowie VI-DSF: Kulturamt
03304, Anlage 2:
In der Veranstaltungsstätte „Alte Handelsbörse“
wird zur Herstellung der Barrierefreiheit ein Aufzug eingebaut und Sanitäranlagen modernisiert.
ab 2020
-
vgl. VI-DS-02070-NF-02:
Die Zweitspielfläche „Baustelle“ im Schauspiel
Leipzig wird saniert. Dazu gehört die Schaffung
eines barrierefreien Zuschauerbereichs im Sockelgeschoss.
F: Eigenbetrieb
Schauspiel Leipzig
2017
-
54
vgl. VI-DS-03304, Anlage 3:
Im Gebäude der Musikalischen Komödie wird
der Zuschauerbereich (Saal und Rang) weiter
barrierefrei ausgebaut.
F: Eigenbetrieb
Oper Leipzig
20192020
-
55
vgl. VI-DS-03304, Anlage 3:
Im Theater der Jungen Welt wird zur Verbesserung der Zugänglichkeit im Großen Foyer ein
Aufzug eingebaut.
F: Eigenbetrieb
2017
Theater der Jungen
Welt
53
92
Verbesserung der
baulichen Barrierefreiheit von kommunalen Kultureinrichtungen und
außerschulischen
kommunalen Bildungseinrichtungen
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
-
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
F: Leipziger Städtische Bibliotheken
Umsetzung
offen
Finanzielle
Auswirkung
-
56
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 1 sowie VI-DS03304, Anlage 2:
Die Sanierung der Stadtteilbibliothek Südvorstadt wird angestrebt, in deren Rahmen die
Barrierefreiheit im Gebäude hergestellt werden
soll.
57
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 1 sowie VI-DSF: Volkshochschule 201903304, Anlage 2:
Leipzig
2022
Im Hauptgebäude der Volkshochschule am
Standort Löhrstrasse 3b bis 7 soll die räumliche
Zugänglichkeit weiter verbessert werden. Dies
beinhaltet insbesondere den Einbau bzw. die
Sanierung von Aufzügen, Treppenliften, Sanitäranlagen und Türen.
-
58
vgl. VI-DS-03304, Anlage 3:
F: Musikschule
„Johann Sebastian
In der Musikschule „Johann Sebastian Bach“
Bach“
am Standort Petersstrasse 43 wird die Fahrstuhlanlage erneuert und damit eine verbesserte Zugänglichkeit gewährleistet. Darüber hinaus
wird der Zugang über den Haupteingang mittelfristig barrierefrei gestaltet.
2019
-
59
Übersicht zur Zugänglichkeit kommunaler Kultureinrichtungen und
außerschulischer
kommunaler Bildungseinrichtungen
Die Stadt Leipzig ermittelt den Zustand einer
F: Kulturamt, EB
umfassenden barrierefreien Zugänglichkeit aller Kultur
kommunalen Kultureinrichtungen und außerschulischen kommunalen Bildungseinrichtungen, aktualisiert die Informationen jährlich und
stellt diese für die Gesamtübersicht „Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude der
Stadt Leipzig“ (vgl. weiterführende Maßnahme
Nr. 77 im Handlungsfeld „Öffentlicher Raum und
Mobilität“) zur Verfügung.
ab 2018
nein
60
Verbesserung und
Weiterentwicklung
des Zugangs zu
kulturellem Material
in zugänglichen
Formaten
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 43:
Die kommunalen Kultureinrichtungen und außerschulischen kommunalen Bildungseinrichtungen verbessern die Zugänglichkeit mittels
geeigneter Formate und Materialien zur kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
bzw. entwickeln Materialien und Formate inhaltlich weiter. Neben der Erarbeitung von Materialien in Leichter Sprache sollen vorhandene Internetseiten barrierefrei gestaltet, taktile Leitsysteme geschaffen und Angebote in Gebärdensprache ausgebaut werden.
F: kommunale Kultureinrichtungen,
außerschulischen
kommunale Bildungseinrichtungen; M: Kulturamt
ab 2017
-
61
Für die Ständige Ausstellung „Moderne Zeiten.
Von der Industrialisierung bis zur Gegenwart.“
im Alten Rathaus wird ein Museumsführer in
leicht verständlicher Sprache erstellt. An der
Erarbeitung sollen Menschen mit Behinderung
beteiligt werden.
F: Stadtgeschichtli- 2018
ches Museum
62
Das Schauspiel Leipzig erweitert seine VeranF: Eigenbetrieb
staltungsformate für Menschen mit unterschied- Schauspiel Leipzig
lichen Behinderungen. Bei ausgewählten Inszenierungen wird ab dem Jahr 2017 simultan in
Gebärdensprache übersetzt. Ferner wird die
Umsetzbarkeit bestimmter Inszenierungen in
Leichter Sprache geprüft.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
2017
fortlaufend
ja, vgl.
Anlage 2
nein
93
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
63
vgl. VI-DS-02215, Maßnahme 3.2:
F: Leipziger StädtiBei den Leipziger Städtischen Bibliotheken wird sche Bibliotheken
zur Verbesserung des Bürgerservices ein Interaktions- und visuelles Konzept zur nutzerfreundlichen, niedrigschwelligen und barrierefreien
Gestaltung eines integrativen OnlineBibliotheksportals erstellt.
2020
-
64
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 43:
Die Leipziger Städtischen Bibliotheken setzen
verstärkt die Leichte Sprache als Kommunikationsmittel ein. Erstellt werden Benutzungshilfen,
leicht verständliche Bibliothekseinführungen
erarbeitet und die Medienbestände weiter ausgebaut.
F: Leipziger Städtische Bibliotheken
fortlaufend
-
65
Inklusive Weiterentwicklung der
Bildungs- und Vermittlungsarbeit in
den kommunalen
Kultureinrichtungen
vgl. VI-DS-2840, Entwicklungskonzept „kulturel- F: kommunale Kulle Bildung“, S. 14:
tureinrichtungen,
Die kommunalen Kultureinrichtungen erarbeiten Kulturamt
und erproben Konzepte inklusiver kultureller
Bildung und Kulturarbeit. Bestehende Ansätze
sollen weiter ausgebaut und verstetigt werden.
2018 findet ein Workshop zum Thema Inklusion
und offene Zugänge in der Kulturellen Bildung
statt, der sich an die Kulturvermittler/-innen und
Kulturpädagoginnen und – pädagogen der
kommunalen Kultureinrichtungen richtet und
Inklusion im weiteren Sinne fördern soll.
fortlaufend
-
66
Entwicklung eines
inklusiven Naturkundemuseums
vgl. VI-DS-00517/14-NF-06) sowie VI-DSF: Naturkundemu03500, Maßnahme 5:
seum, Kulturamt
Mit der Neukonzeption des Naturkundemuseums wird das Ziel verfolgt, ein barrierefreies
Museum in der Stadt Leipzig zu schaffen. Barrierefreiheit bezieht sich dabei auf die Zugänglichkeit des Museumsortes sowie den Einsatz
von Materialien und Formaten, welche die kulturelle Teilhabe unterschiedlicher Zielgruppen
ermöglichen. Die zu erarbeitende Museumskonzeption berücksichtigt die bedarfsgerechte
und inklusiv gestaltete Weiterentwicklung von
Bildungs- und Vermittlungsangeboten.
20172020
-
67
Erweiterung von
Angeboten zur
Förderung der Inklusion und Teilhabe in den Bibliotheken
vgl. VI-DS-02215, Maßnahme 4.1:
F: Leipziger StädtiDie Leipziger Städtischen Bibliotheken professi- sche Bibliotheken
onalisieren und verstetigen ihre Angebote im
Hinblick auf Inklusion und Teilhabe, werben
dafür Fördermittel ein und verstärken den Einsatz von Ehrenamtlichen. Dazu wird die Schaffung einer zusätzlichen Stelle „Inklusion und
Teilhabe“ angestrebt.
2020
-
68
Verbesserung der
Informationswege
kultureller Angebote
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 12:
Die Stadt Leipzig informiert auf ihrer Internetseite über kulturelle Angebote. Der zentrale Veranstaltungskalender auf dieser Seite soll verbessert werden, so dass die Spielpläne der Kultureinrichtungen einschließlich der Möglichkeit des
elektronischen Ticketerwerbs verfügbar sind.
Hierbei wird auch die Voraussetzung geschaffen, dass perspektivisch weitere Kulturschaffende bzw. Einrichtungen eingebunden werden.
Weitere geeignete Informationswege werden
geprüft.
F: Kulturamt, kom- offen
munale Kultureinrichtungen, außerschulische kommunale Bildungseinrichtungen; M: Referat Kommunikation
-
94
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
69
Aktualisierung und
Weiterentwicklung
des „Kulturführers
in Leichter Sprache“
Die Stadt Leipzig prüft die Machbarkeit, den
„Kulturstadtführer in Leichter Sprache“ unter
Beteiligung von Menschen mit Behinderung zu
aktualisieren und inhaltlich weiter zu entwickeln.
Dazu werden Gespräche mit den Trägern der
Behindertenhilfe geführt und ermittelt, ob das
Projekt über die Einwerbung von Fördermitteln
umgesetzt werden kann. Geprüft wird auch,
inwiefern Informationen mit der Weiterentwicklung des „Stadtführers für ein barrierefreies
Leipzig“ verbunden werden können (vgl. weiterführende Maßnahme 79 im Handlungsfeld „Öffentlicher Raum und Mobilität“)
F: Kulturamt; M:
20182020
Sozialamt, Träger
der Behindertenhilfe
nein
70
Ausbau der Zusammenarbeit mit
Trägern der Behindertenhilfe und
integrativ arbeitenden Bildungseinrichtungen
vgl. VI-DS-2840, Entwicklungskonzept ‚kulturelle Bildung‘, S. 18:
Die Zusammenarbeit der kommunalen Kultureinrichtungen und außerschulischen kommunalen Bildungseinrichtungen mit Trägern der Behindertenhilfe sowie integrativ arbeitenden Bildungsinstitutionen wird weiter ausgebaut. Bestehende Kooperationen werden verstetigt und
entsprechend den Bedarfen inhaltlich weiterentwickelt.
F: kommunale Kultureinrichtungen,
außerschulische
kommunale Bildungseinrichtungen, Kulturamt
-
Das Theater der Jungen Welt setzt in Zusammenarbeit mit der Werner-Vogel-Schule das
Format „Theaterstarter“ mit Beginn der Spielzeit
2017/2018 um.
F: Theater der Jun- 2017
gen Welt; M: Diafortlaufend
konisches Werk
Innere Mission
Leipzig e.V.
nein
Die Stadt Leipzig entwickelt ein Fortbildungsprogramm für pädagogische Mitarbeiter/-innen
in den kommunalen Kultureinrichtungen und
außerschulischen kommunalen Bildungseinrichtungen (inkl. Kursleiter/-innen an der Volkshochschule). Die Fortbildungsinhalte sind auf
Themen wie Inklusion in der Kulturarbeit, barrierefreie Kommunikation, Methodeneinsatz oder
Kompetenzen im Umgang mit Menschen mit
unterschiedlichen Behinderungen gerichtet.
F: kommunale Kultureinrichtungen,
außerschulische
kommunale Bildungseinrichtungen, Kulturamt; M:
Personalamt
ja, vgl.
Anlage 2
71
72
Fortbildung zur
Inklusion in der
Kultur- und Bildungsarbeit mit
Menschen mit Behinderung
6.4.4
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
fortlaufend
2018
Finanzielle
Auswirkung
Umsetzungsziel: Zugänglichkeit und kulturelle Teilhabe bei der Sozio- und
Stadtteilkultur
Die freie Kunst- und Kulturszene umfasst die Bereiche bildende und darstellende Kunst, kulturelle Bildung, Literatur, Musik, Sozio- und Stadtteilkultur und Stadtgeschichte. Nachfolgend soll
die Soziokultur mit ihren niedrigschwelligen, beteiligungsorientierten und bildenden Angeboten
betrachtet werden.133 Darüber hinaus werden bestehende Maßnahmen kulturfördernder Projekte der Behindertenhilfe dargestellt, die teilweise in Zusammenarbeit mit Kultur- und Bildungseinrichtungen entstanden sind.
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel behandelt:
•
Die Zahl barrierefrei zugänglicher Angebote der Soziokultur erhöht sich schrittweise.
•
Die Angebote ermöglichen Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt teilzuhaben
und ihre Persönlichkeit selbstbestimmt zu entfalten.
133
Vgl. VI-DS-02840 „Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig, Fortschreibung Entwicklungskonzept 2016 – 2020 Soziokultur“ vom
24.08.2016, S. 3f.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
95
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
6.4.4.1 Bisherige Entwicklung
Soziokultur lebt von der Beteiligung der Menschen. Sie ist der am engsten an das Gemeinwesen und bürgerschaftliche Engagement gebundene Kulturbereich. Soziokultur nimmt soziale
Defizite und Potenziale wahr, greift sie auf, wendet sich bewusst allen Menschen zu – unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft (ebd.). Sie arbeitet an der
Schnittstelle zur Jugendhilfe, Seniorenhilfe, Behindertenhilfe, Migrantenhilfe, Demokratieentwicklung, Stadtteil- und Quartiersmanagement. Wichtige Orte für die Soziokultur sind die zehn
soziokulturellen Zentren in der Stadt Leipzig. Die Angebote der soziokulturellen Zentren orientieren sich an den sozialräumlichen Gegebenheiten und variieren entsprechend in ihrer Ausrichtung.
Die Einrichtungen Conne Island, Frauenkultur Leipzig, GeyserHaus, Haus Steinstraße, Kulturund Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus, Kultur- und Kommunikationszentrum naTo, Mühlstraße 14, Soziokulturelles Zentrum „die VILLA“, Stadtteilzentrum Anker und Werk 2 - Kulturfabrik Leipzig werden von Vereinen in freier Trägerschaft betrieben und unter anderem vom Kulturamt der Stadt Leipzig gefördert. Darüber hinaus unterhält die Stadt Leipzig mit dem „KOMMHaus“ ein kommunales Stadtteil-Kulturzentrum in Grünau. Neben den soziokulturellen Zentren
gibt es in den Stadtteilen Einrichtungen mit stadtteilbezogenen Freizeit- und Kulturangeboten,
die teilweise im Rahmen der Projektförderung durch das Kulturamt in ihrer soziokulturellen und
stadtteilkulturellen Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen unterstützt werden.
Die soziokulturellen Zentren sowie weitere Träger der freien Kunst- und Kulturszene haben in
den vergangenen Jahren damit begonnen, bauliche, technische und inhaltliche Voraussetzungen zu schaffen, um Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zu ihren Angeboten zu ermöglichen. Auf dem Gelände des Werk 2, der Parkbühne Eutritzsch, des GeyserHauses, im Conne Island sowie in der VILLA wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit realisiert. Zahlreiche baulich-technische Maßnahmen wurden über das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ seit 2014 umgesetzt. Barrieren konnten so durch die Gestaltung von Eingängen und Rampen, Sanitäranlagen und den Einbau induktiver Höranlagen verringert bzw. beseitigt werden (vgl. Anlage 4).
Ein Großteil der soziokulturellen Zentren der Stadt Leipzig verfolgt das Ziel, ihre Angebote bzw.
ihre Einrichtungen inklusiv auszurichten und erarbeitet entsprechende Konzepte dazu. Beispiele
dafür sind „Die VILLA“ und „Conne Island“. Beide Einrichtungen haben Konzepte zur umfassenden Zugänglichkeit erarbeitet, damit Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe an Kunst und Kultur deutlich erleichtert wird. Hilfreich für die Entwicklung der konzeptionellen Ansätze zu Barrierefreiheit und Inklusion waren die Empfehlungen des Landesverbandes
Soziokultur Sachsen e.V. im „Handbuch zur Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Jugend- und Kultureinrichtungen“.134 Für die entwickelten Ansätze einer verbesserten Teilhabe von
Menschen mit Behinderung an Freizeitangeboten wurden beide Träger der soziokulturellen Zentren im Jahr 2014 mit dem Konzeptpreis „barrierefrei“ des Landesverbandes Soziokultur Sachsen ausgezeichnet. Nicht immer ist eine entsprechende bauliche Veränderung der genutzten
Immobilie möglich. Wie auch dann inklusiv ausgerichtete Konzeptionen und Projekte erfolgreich
mit entsprechenden Projekten umgesetzt werden können, zeigt die Arbeit des Haus Steinstraße,
u. a. die zwei Beispiele im folgenden Kapitel.
6.4.4.2 Bestehende Maßnahmen
Projekte der Soziokultur
Ferienspiel „Stadt in der Stadt“: Jedes Jahr setzen zahlreiche soziokulturelle Zentren und Vereine aus Leipzig das Projekt der Spielstadt unter der Leitung des Haus Steinstraße e.V. in zwei
Sommerferienwochen um. Kinder haben hier die Möglichkeit, nach ihren Wünschen und Ideen
134
Vgl. Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. (2014): „Handbuch zur Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Jugendund Kultureinrichtungen, Internetseite http://www.soziokultur-sachsen.de/inklusion-infoportal/inklusion-handbuch. Zur Unterstützung
bei der Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit hat der Landesverband Soziokultur gemeinsam mit der Lebenshilfe Sachsen
das Handbuch „Barriere?frei!.“ entwickelt. Darin enthalten sind neben zahlreichen konkreten Hinweisen und Anregungen zur
Umsetzung von Barrierefreiheit in den einzelnen Kapiteln Fragen zum Selbstcheck.
96
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
eine eigene Stadt. Unterstützt werden sie von zahlreichen Helfer/-innen. Gemeinsam mit dem
Behindertenverband Leipzig e.V. wird die „Stadt in der Stadt“ seit 2016 barrierefrei aufgebaut.
Die Kinder setzen sich beim Hausbau mit Barrierefreiheit auseinander oder können Gebärdensprache erlernen. Die Kinder lernen eine Lebenswelt kennen, in der uneingeschränkte Teilhabe
sowie Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit für alle Menschen möglich ist.
„Projekt Honigtopf“ - Schweitzers Bienenhonig: Unter der fachkundigen Anleitung eines Imkers
verbringen Schüler/-innen der 5. Bis 10. Klasse der Albert-Schweitzer-Schule (Förderschule)
eine Saison mit den Bienen. Sie lernen den Honig als selbst herzustellendes Nahrungsmittel
und die Bienenhaltung als wichtige und notwendige Maßnahme zur Landschaftspflege kennen.
Vom Anfertigen der Bienenbehausung und der Arbeitsmaterialien über das Erkunden von Futterquellen bis zur wohlverdienten Honigernte erlernen die Schüler/-innen theoretische und praktische Grundlagen der Imkerei. Die Initiative für das Honigtopf-Projektes ging vom „Nachhaltigen Netzwerk Kultur und Schule“ des Haus Steinstraße e.V. aus.
„Projekt Grenzenlos“: Das Haus Steinstraße e.V. hat in Kooperation mit dem Leipzig Ballett und
der Musikvermittlung des Gewandhausorchesters in den Jahren 2012 bis 2014 ein interkulturelles Tanzprojekt mit Oberschülern, körperlich und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen
aus Leipzig und der Partnerstadt Travnik durchgeführt. Die Kinder und Jugendlichen haben
komponiert, Texte entwickelt, sich ein Bühnenbild ausgedacht und eine Choreografie einstudiert. Die zweijährige Projektarbeit mündete in einer gemeinsamen Aufführung im Großen Haus
der Oper Leipzig.
Foto-AG im soziokulturellen Zentrum „Die VILLA“: In der integrativen Foto-AG treffen sich wöchentlich Jugendliche mit und ohne Behinderung und setzen sich gemeinsam über das Medium
Fotografie mit eigenen und anderen Sichtweisen auseinander. Dabei steht der soziale und
kommunikative Aspekt im Vordergrund, wobei der Spaß am gemeinsamen Arbeiten nicht zu
kurz kommt. Zugleich werden auch technische und gestalterische Grundfertigkeiten der Fotografie vermittelt.
Tanzlabor Leipzig: Das „Tanzlabor Leipzig“ im Soziokulturellen Zentrum „DIE VILLA“ ist eine
Tanzkompanie zur Förderung des zeitgenössischen Tanzes in Leipzig. Zum Angebot gehören
das Freie Tanzen, Tanzwerkstätten und -produktionen, an denen Jugendliche und Erwachsene
mit und ohne Behinderung beteiligt sind. Kooperationspartner für Aufführungen ist das LOFFTTheater.
Inklusives Band-Projekt „FehlerFrei“: Auf Initiative des Familienentlastenden Dienstes Leipzig
(Träger: Elterninitiative Hilfe für Behinderte und ihre Angehörigen Leipzig und Leipziger Land
e.V.) ist 2016 das inklusive Band-Projekt „FehlerFrei“ entstanden. Menschen mit und ohne Behinderung machen gemeinsam Musik, Komponieren, Texten und treten auf. Das soziokulturelle
Zentrum „Die VILLA“ stellt Probe-Räume zur Verfügung und schafft das Forum für öffentliche
Auftritte.
„Wheelchair skate day“: Das Leipziger Jugend-Kulturzentrum „Conne Island“ veranstaltet seit
2015 jährlich in seinem Skatepark einen Workshop im „Wheelchair skating“, also Skaten im
Rollstuhl. Die Teilnehmer/-innen mit und ohne Behinderung können das Fahren im Rollstuhl auf
Rampen oder Kurven im Skatepark ausprobieren.
Inklusion durch Musik - Kooperation der „ERINA“-Schulen und GeyserHaus e. V.: Den teilnehmenden Schüler/-innen der 68. Oberschule, der Lindenhof- und Carl-von Linné-Schule standen
als Workshops Percussion, Tanz, Gesang oder Liedbegleitung zur Auswahl. Im Rahmen des
Projektes konnten die Schüler/-innen ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen, nie bekannte Begabungen entdecken oder einfach Spaß an der Musik und am Tanz haben. Den Abschluss des
Projektes bildeten eine öffentliche Generalprobe und eine Aufführung vor großem Publikum auf
der Parkbühne des GeyserHauses.
Andere Projekte
„Medien.Machen.Teilhabe“: Das medienpädagogische Projekt des Landesfilmdienstes Sachsen
für Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. richtet sich an Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung. Bestandteil des Projektes sind Workshops zum Umgang mit Medien oder unterstützenden Technologien (Bedienungshilfen, Apps), Weiterbildungsangebote für MultiplikaStadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
97
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
tor/-innen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie regelmäßige Filmvorführungen im
hauseigenen barrierefrei zugänglichen Kino. Alle Veranstaltungen können individuell gebucht
werden oder auch in Einrichtungen vor Ort stattfinden.
Theatergruppe „aHnungslos“: Zu den Mitgliedern zählen Menschen mit und ohne Psychiatrieerfahrung. Das Theater ist Bestandteil des Tageszentrums Vielfalt des Vereins zur Wiedereingliederung psychosozial geschädigter Menschen Leipzig e.V. in Stötteritz. Mit Stilmitteln der darstellenden Kunst soll der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen entgegengewirkt und Inklusion
gelebt werden.
Inklusive Ausstellung „L'enfer, c'est les autres“ (dt. „Die Hölle, das sind die anderen“): Das Ausstellungsprojekt wurde in Zusammenarbeit des „D21 Kunstraums e.V.“ mit der Lebenshilfe
Leipzig e.V. entwickelt. Das Projekt hinter der Ausstellung verbindet die Arbeit von zwölf professionellen Künstler/-innen mit Menschen mit geistigen Behinderungen. Es sind Werke als künstlerischer Ausdruck eines Prozesses entstanden, in dem beide Seiten sich aufeinander einließen. Die Konzepte der Künstler/-innen sollten darauf gerichtet sein, grundsätzlich neue, alternative und reproduzierbare Interaktionsmöglichkeiten und gesellschaftsfähige Schnittpunkte mit
marginalisierten Minderheiten zu entwickeln.
Gebärdenchor SignSongs: Etwa 20 Mitglieder proben wöchentlich im Gebärdenchor „SignSongs“ des Berufsbildungswerkes Leipzig. Mit den Händen gesungene Lieder werden gehörlosen Zuschauern zugänglich gemacht und zugleich hörenden Zuschauern gezeigt, wie die Gebärdensprache als künstlerisches Ausdrucksmittel genutzt werden kann.
Projekt „Markus-Passion – barrierefrei!“: Im Rahmen des Projektes stehen zwei Chöre und weitere Künstler/-innen auf einer Bühne: Der Gewandhauschor interpretiert den Passionstext
stimmlich und der Gebärdenchor „SignSongs“ visuell. Die Handlung nach dem Evangelium
nach Markus wird nicht in neue Töne gefasst, sondern pantomimisch, mimisch und gebärdensprachlich dargestellt. Das erarbeitete Format trägt dazu bei, dass sich hörende und gehörlose
Menschen über ihre unterschiedlichen musikalischen Ausdrucksformen gleichberechtigt begegnen können.
Ensemble Thonkunst: Zehn Mitarbeiter/-innen mit und ohne Behinderung der Diakonie am
Thonberg musizieren gemeinsam im A-capella-Ensemble „Thonkunst“. Der Chor ist Bestandteil
der begleitenden Angebote der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und repräsentiert mit
öffentlichen Auftritten oder auch der Mitgliedschaft im Leipziger Chorverband Möglichkeiten
gleichberechtigter kultureller Teilhabe.
Bürgersingen im Johannapark: Die „Stiftung Bürger für Leipzig“ ermöglicht Menschen mit Behinderung die Teilnahme am wöchentlichen Bürgersingen im Johannapark. Sänger/-innen mit
eingeschränkter Mobilität können den kostenfreien Begleitdienst der Leipziger Verkehrsbetriebe
nutzen. Liedtexte werden in großer Schrift gedruckt und für blinde Sänger/-innen die Texte in
Brailleschrift angeboten.
6.4.4.3 Handlungsbedarf
Der Standard soziokultureller Zentren und deren Angebote sollen gesichert und die inhaltliche
Weiterentwicklung bedarfsgerecht begleitet werden. Alle Träger der Soziokultur sind zur Auseinandersetzung mit der Frage aufgefordert, wie die Kultureinrichtungen und deren Angebote gestaltet sein sollten, damit Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen teilhaben können und welcher Rahmenbedingungen es braucht. Obwohl es einzelne Projektansätze gibt,
sind Menschen mit Behinderung eine noch wenig beachtete Zielgruppe. Ähnlich wie bei den
offenen Angeboten im Freizeitbereich fehlt häufig eine aktive Ansprache oder auch ein barrierefreier Zugang. Die Schwerpunktsetzung in der Förderung durch das Kulturamt der Stadt Leipzig
sollte darauf ausgerichtet sein, inklusive Arbeitsansätze weiter zu stärken und die Entwicklung
neuer Formate der kulturellen Interaktion zu unterstützen.
Für den Bereich der kulturellen Bildung und weitere Bereiche der freien Kunst- und Kulturszene
wird im Kulturentwicklungsplan angezeigt, neben der Schwerpunktsetzung auf die Zielgruppe
der Kinder und Jugendlichen in den kommenden Jahren „auch mit anderen Zielgruppen Erfah-
98
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfelder: Freizeit, Sport und Kultur
rungen zu sammeln und zukünftig vermehrt inklusive Ansätze zu entwickeln.“135 Dazu sollen
Konzepte erarbeitet und erprobt werden, um weitere Zielgruppen an öffentlich geförderte Einrichtungen heranzuführen und die Zusammenarbeit von Trägern mit unterschiedlichen Zielgruppen ausgebaut werden. Im Rahmen der Förderung freier Träger über das Kulturamt sollen inklusive Projektansätze zu den Schwerpunkten gehören.
Im Rahmen der Vermittlungs- und Bildungsarbeit haben sich kulturelle Veranstaltungen und Angebote in den letzten Jahren qualifiziert und ausdifferenziert. Angesprochen werden Zielgruppen, die bisher nicht oder nur sehr schlecht erreicht wurden. Um diese positive Entwicklung weiter zu befördern, sollten übersichtliche Informationen über vorhandene Angebote bereitgestellt
werden. Bislang fehlt eine umfassende Übersicht, die es den unterschiedlichen Nutzerinnen
und Nutzern erleichtert, passende Angebote für sich zu finden.
6.4.4.4 Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Umsetzungsziel im Bereich „Zugänglichkeit und kulturelle Teilhabe bei
der Sozio- und Stadtteilkultur“ zu erreichen, werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen.
Maßnahmen, die bereits mit anderen Drucksachen von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen oder beschlossen wurden, sind in kursiver Schreibweise dargestellt und die jeweilige
Beschlussnummer wird vorangestellt. Diese bereits bestätigten Maßnahmen werden im Teilhabeplan mit aufgeführt, um ihre Umsetzung im Rahmen des Teilhabeprozesses mit dokumentieren zu können. Finanzielle Auswirkungen dieser Maßnahmen werden jedoch nicht benannt.
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
73
Verbesserung der
barrierefreien Zugänglichkeit und
Nutzung von institutionell geförderten Kultureinrichtungen
F: Kulturamt
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 1 sowie VI-DS03304, Anlage 2:
Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen ihrer
Möglichkeiten bauliche Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten
Zugang zu den Angeboten der soziokulturellen
Zentren zu ermöglichen. Im Begegnungszentrum Wiederitzsch wird die bauliche Barrierefreiheit aller Räume hergestellt und der Begegnungsort nutzbar gestaltet.
ab 2020
-
74
Förderung von inklusiven Projektansätzen von Trägern
der freien Kultur
vgl. VI-DS-2840, Entwicklungskonzept „SozioF: Kulturamt
kultur“, S. 14 sowie VI-DS-2840, Entwicklungskonzept „kulturelle Bildung“
Die Kultureinrichtungen erarbeiten und erproben
generationsübergreifende und inklusive Konzepte u.a. im Rahmen der Bildungs- und Vermittlungsarbeit. Bei der Vergabe von Fördermitteln durch das Kulturamt an freie Träger werden
diese Ansätze verstärkt berücksichtigt.
fortlaufend
-
75
Ausbau der Zusammenarbeit von
Trägern der freien
Kultur mit Trägern
der Behindertenhilfe und integrativ
arbeitenden Bildungseinrichtungen
vgl. VI-DS-2840, Entwicklungskonzept „kulturelle Bildung“, S. 18:
Die Zusammenarbeit der institutionell geförderten Kultureinrichtungen mit Trägern der Behindertenhilfe sowie integrativ arbeitenden Bildungsinstitutionen wird weiter ausgebaut. Bestehende Kooperationen werden verstetigt und
entsprechend den Bedarfen inhaltlich weiterentwickelt.
F: Kulturamt; M:
fortlaufend
Soziokulturelle
Zentren, weitere
Kultureinrichtungen
-
135
VI-DS-02840 „Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig, Fortschreibung Entwicklungskonzept kulturelle Bildung 2016-2020“ vom
24.08.2016, S. 18.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
99
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
7.
Öffentlicher Raum und Mobilität
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 9 – Zugänglichkeit
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation,
einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und
Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden,
zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und barrieren einschließen, gelten unter anderem für
a)
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;
b)
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,
a)
um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit
offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;
b)
um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen
oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;
c)
um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;
d)
um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift
und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;
e)
um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen
sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel,
den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;
f)
um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr
Zugang zu Informationen gewährleistet wird;
g)
um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;
h)
um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.
Im Handlungsfeld „Öffentlicher Raum und Mobilität“ wird die Barrierefreiheit des öffentlichen
Raumes, von öffentlichen zugänglichen Gebäuden sowie von Transportmitteln betrachtet. Die
Zugänglichkeit zum Wohnen und Wohnumfeld wird im Handlungsfeld „Wohnen“, zu Bildungsund Betreuungseinrichtungen im Handlungsfeld „Bildung“ und zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen im Handlungsfeld „Freizeit, Kultur und Sport“ behandelt. Auf die Zugänglichkeit von
Kommunikation und Information wird im Handlungsfeld „Querschnittsthemen“ eingegangen.
7.1
Ziele
Die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind wesentlich
davon abhängig, wie zugänglich Angebote gestaltet sind. Wenn von Zugänglichkeit die Rede ist,
dann sind damit sowohl eine räumlich barrierefreie Gestaltung von Orten, geeignete Formate
und Materialien für Menschen mit Behinderung als auch eine Kultur der Offenheit und Anerkennung gemeint, welche Vielfalt wertschätzt.
Die Stadt Leipzig beschreibt im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (DS00523/14 vom 25.02.2015), wie Leipzig als urbane, zukunftsfähige Stadt weiterentwickelt werden soll. So sollen öffentliche Verkehrsmittel und öffentlicher Raum barrierefrei, kostengünstig
und sicher gestaltet werden, so dass „Mobilität für alle“ möglich ist.
100
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
Im Zielbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 wird mit dem strategischen Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ die Handlungsschwerpunkte „Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur“ sowie „Nachhaltige Mobilität“ gesetzt. Die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums soll u. a. durch mehr Barrierefreiheit erhöht und gleichwertige Mobilitätschancen für alle sollen gesichert werden. Im Fachkonzept „Nachhaltige Mobiltät“ sowie dem Querschnittsthema „Baukultur und Öffentlicher Raum“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
werden die Zielsetzungen des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum berücksichtigt.
Folgende Ziele lassen sich aus dem Artikel der UN-Konvention, den oben genannten Zielsetzungen des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum sowie dem strategischen
Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig
2030 für das Handlungsfeld Öffentlicher Raum und Mobilität ableiten:
Ziel:
Menschen mit Behinderung haben gleichberechtigt Zugang zum öffentlichen Raum, zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und können gleichberechtigt mobil sein.
Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt Zugang haben können, müssen Barrieren
vermieden, beseitigt und die Zugänglichkeit für jede/n leicht und einfach gestaltet sein.
Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes definiert Barrierefreiheit wie folgt:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen
mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig“
Im weiteren Sinn zielt Barrierefreiheit auf alle Menschen – neben Menschen mit Behinderung
beispielsweise auch auf ältere Menschen mit Geh-, Seh- oder Gleichgewichtsstörungen, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dieses Verständnis von Barrierefreiheit zielt auf ein
„Design für Alle“ oder ein „universelles Design“ ab.136
Daraus ergeben sich folgende Ziele zur Umsetzung.
Umsetzungsziele:
Die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden erhöht sich.
Die Barrierefreiheit des öffentlichen Raums, von Verkehrswegen und des öffentlichen Personennahverkehrs erhöhen sich. Es gibt mobilitätsunterstützende Angebote für Menschen
mit Behinderung.
7.2
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag
Gemäß § 50 Sächsische Bauordnung müssen bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind,
in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Als
öffentlich zugänglich gelten bauliche Anlagen, auf deren Nutzung die allgemeine Öffentlichkeit
angewiesen ist. Dabei spielt keine Rolle, welche Rechtsform der Träger inne hat, welcher die
baulichen Anlagen nutzt – die Regelung kann sowohl für öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Träger maßgebend sein.137 Paragraph 50 der Sächsischen Bauordnung beschreibt
136
Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert „Universelles Design“ ein „Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. ‚Universelles Design‘ schließt dabei Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderung, soweit sie benötigt werden, nicht aus.“
137 Vgl. Jäde, Dirnberger, Böhme: Bauordnungsrecht Sachsen. Kommentar mit ergänzenden Vorschriften. Hüthig Jehle Rehm
GmbH, Heidelberg, April 2017.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
101
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
genauer, für welche baulichen Anlagen eine Barrierefreiheit insbesondere bestehen muss. Dies
sind:
•
Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens (z. B. allgemeinbildende
Schule, Fachschule, Fachoberschule, Fachhochschule, Universität, Einrichtung
der Erwachsenenbildung, Fortbildungseinrichtung),
•
Sport- und Freizeitstätten (z. B. Sporthalle, Sportstadion, Spielplatz, Bolzplatz,
Abenteuerspielplatz, Freizeit- und Vergnügungspark, Fitness-Studio),
•
Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Arztpraxis, Praxis für Heilpraktiken
oder Krankengymnastik, Apotheke)138,
•
Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude (z. B. Geldinstitut wie Sparkasse
u.a., Verkehrs- und Reisebüro, staatliches Gericht, Registergericht, privates Gericht),
•
Verkaufsstätten,
•
Gast- und Beherbergungsstätten,
•
sowie Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Die Sächsische Bauordnung gilt gemäß § 1 Abs. 2 nicht für Anlagen des öffentlichen Verkehrs
einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetriebe.
Folgende DIN zur Barrierefreiheit müssen in Sachsen verbindlich angewendet werden:139
•
DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
•
DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen
•
DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher
Verkehrs- und Freiraum140
•
DIN 18065: Gebäudetreppen
Die folgenden DIN sind keine eingeführten Technischen Baubestimmungen. Sie sind daher
nicht gesetzlich verbindlich. Sie entsprechen aber dem Stand der Technik und werden im Zweifelsfall gutachterlich hinzugezogen. Ihre Anwendung ist daher ratsam. Die Stadt Leipzig wendet
diese DIN in der Ausführungsphase von Bauvorhaben an.
•
DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
•
DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum141
•
DIN 32981: Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrsanlagen
•
DIN 32986: Taktile Schriften und Beschriftungen – Anforderungen an die Darstellung und Anbringung von Braille und erhabener Profilschrift
•
DIN EN 81-70: Aufzüge
138
Darunter zählen nicht: Solarium, Jazz-Gymnastik, Aerobic, Tierarztpraxis.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen vom 2. März 2015, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015, gültig bis 31.12.2017, regelt, welche DIN
zu Barrierefreiheit in Sachsen angewendet werden müssen.
140
Von der Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, Amt für Stadtgrün und Gewässer und Stadtplanungsamt, wird die Zugänglichkeit nach DIN 18040 – 3 bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in die Aufgabenstellung mit aufgenommen und soweit
technisch und finanziell möglich, umgesetzt (z. B. Bänke mit Lehne, Bodenindikatoren für Wege und Plätze, Spiel- und Bewegungselemente).
141
Zur konkreten Ausführung der DIN hat die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, 2014 auf Grundlage eines Beschlusses der
Dienstberatung des Oberbürgermeisters Musterblätter zu Bodenindikatoren im öffentlichen Raum veröffentlicht. Diese stehen der
Verwaltung und Planungsbüros, die für öffentliche Bauvorhaben tätig sind, zur Verfügung und werden im Rahmen der Beauftragung
von Bauleistungen übermittelt. Die Musterblätter sollen den einheitlichen Standard bezüglich der Einordnung von Bodenindikatoren
bei der Vorbereitung und Ausführung von Verkehrsbaumaßnahmen sichern.
139
102
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
Die Barrierefreiheit von Ampeln wird darüber hinaus über die Richtlinie für Lichtsignalanlagen
(RiLSA) geregelt. In diesem für das Bundesgebiet gültigen technischen Regelwerk sind Vorgaben und Empfehlungen für die Planung und den Betrieb von Ampelanlagen beschrieben. Darüber hinaus wurden durch die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, spezielle Regelungen
im „Merkblatt zur Erarbeitung verkehrstechnischer Projekte für Lichtsignalanlagen in der Stadt
Leipzig“ verankert.
Nach § 2 Abs. 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen
sollen die Belange von Menschen mit Behinderung sowie die Bedürfnisse von Personen, die in
ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, besonders bei der Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs berücksichtigt werden. Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen
Personennahverkehrs eine Aufgabe der Stadt Leipzig.
Gemäß § 44 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz ist die Stadt Leipzig zuständig für alle öffentlichen Straßen, außer sächsischen Staatsstraßen sowie Bundesstraßen und Bundesautobahnen
außerhalb von Ortsdurchfahrten. Nach Abs. 2 sind die Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern auch Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Staatsstraßen und
Kreisstraßen. Sinngemäß gilt dies ebenso für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen (§5
Bundesfernstraßengesetz FstrG).
7.3
Umsetzungsziel: öffentlich zugängliche Gebäude
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel behandelt:
•
7.3.1
Die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden erhöht sich.
Bisherige Entwicklungen
Die Zahl und der Anteil barrierefrei gestalteter öffentlich zugänglicher Gebäude wird durch die
Stadt Leipzig nicht erhoben. Einen Ausschnitt zu barrierefreien Einrichtungen und Diensten in
der Stadt Leipzig, von Eigenbetrieben und Unternehmen der Stadt Leipzig bietet der OnlineStadtführer für ein barrierefreies Leipzig des Behindertenverbandes Leipzig e. V.142 Er weist für
Leipziger Einrichtungen die Zugänglichkeit aus und deckt folgende Themengebiete ab: „Bildung,
Freizeit, Kultur“, „Dienstleistungen“, „Gastronomie, Übernachtungen“, „Gesundheit, Soziales“,
„Recht, Verwaltung, Wirtschaft“, „Verbände, Vereine“ und „Verkehr“.
Auf Grundlage dieses Stadtführers wurde im Rahmen des Teilhabeplans die barrierefreie Zugänglichkeit von folgenden öffentlich zugänglichen Einrichtungen erhoben:
•
Gebäude von Ämtern der Stadt mit Bürgerverkehr,
•
Kultureinrichtungen,
•
Eigenbetrieben,
•
Seniorenbüros mit Seniorenbegegnungsstätten,
•
Begegnungsstätten der Behindertenhilfe,
•
Einrichtungen mit Besucherverkehr von ausgewählten privatrechtlichen Unternehmen, bei denen die Stadt Leipzig Gesellschafterin ist
•
Behörden, bei denen die Stadt Leipzig mit Träger ist,
•
Öffentliche Gärten und Parks,
•
Spielplätze mit integrativen Spielelementen und
•
öffentliche barrierefreie Toiletten.
Im Rahmen der Erhebung wurde auf die Zugänglichkeit im Eingangsbereich, von Aufzügen und
Toiletten, das Vorhandensein spezieller Hilfsleistungen (z. B. für Menschen mit Hörschädigung)
142
Vgl. Internetseite des Behindertenverbandes Leipzig e. V. www.le-online.de.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
103
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
und von markierten Behindertenparkplätze eingegangen. Das Ergebnis ist in Anlage 3 dargestellt. Zur Zugänglichkeit der Einrichtungen im Bereich Freizeit und Kultur wird im Abschnitt 6
näher eingegangen. An dieser Stelle wird die Zugänglichkeit von Gebäuden, in denen Ämterbereiche der Stadt Leipzig mit Bürgerverkehr untergebracht sind (Anlage 3A), ausgewertet. Diese
insgesamt 48 Gebäude verfügen über folgende barrierefreie Zugänglichkeit:
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Für Rollstuhlfahrer voll
zugänglich
Für Rollstuhlfahrer
geschränkt
zugänglich
Für Rollstuhlfahrer voll
zugänglich
Personenaufzug vorhanden
Für Rollstuhlfahrer voll
zugänglich
Für Rollstuhlfahrer
geschränkt
zugänglich
Hilfen für
hörgeschädigte Menschen
Hilfen für
blinde
und
sehbehinderte
Menschen
Spezielle und
persönliche Hilfeleistungen
für Menschen
mit Behinderung
Markierte Behindertenparkplätze
sind
vorhanden
25
15
16
11
15
12
1
7
31
26
Gemäß Antrag VI-A-03016-NF-02 „Barrierefreies Rathaus“, welcher am 14.12.2016 von der
Ratsversammlung beschlossen wurde, soll die Stadtverwaltung einen Maßnahmeplan zur barrierefreien Gestaltung des Neuen Rathauses vorlegen und vierteljährlich zur Umsetzung berichten. Bislang ist das Neue Rathaus für Rollstuhlfahrer/-innen an einem Eingang barrierefrei zugänglich. Die Aufzüge verfügen über Sprachansagen. Als weitere Maßnahmen sind geplant: die
Ausstattung aller Aufzüge mit Blindenschrift, die Ausstattung der Behindertentoiletten im Untergeschoss, im Erdgeschoss und im 2. Obergeschoss des Neuen Rathauses mit automatischen
Türöffnern.
7.3.2
Bestehende Maßnahmen
Barrierefreies Bauen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden: Die Stadt Leipzig setzt als Bauherrin öffentlich zugänglicher Gebäude, beim Neu-, Um- und Ausbau beispielsweise von Kindertagesstätten, Schulen oder Sportanlagen die Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß § 50
Sächsischer Bauordnung um. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach § 64 Sächsische Bauordnung nimmt die Stadt Leipzig Einfluss auf die barrierefreie Gestaltung sonstiger öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen.
Investive Förderung von Bauvorhaben zur Schaffung von Barrierefreiheit: Die Stadt Leipzig, Sozialamt, fördert mit einem kommunalen Anteil von zehn Prozent der Gesamtkosten Investitionen
zur Schaffung von Barrierefreiheit bei bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderung gemäß
der Sächsischen Förderrichtlinie „Investitionen Teilhabe“.143 Im Rahmen der Förderung wurde
im vergangenen Jahr ein Aufzug in der Bethanienkirche eingebaut. Im Gebäudekomplex der
ehemaligen Philippus-Kirche wird mit Hilfe der Förderung im Zuge des Umbaus zum Integrationshotel der öffentlich zugängliche Veranstaltungsraum barrierefrei umgebaut.
Förderung von Bauvorhaben: Kommunale Steuerung des Investitionsprogramms Barrierefreies
Bauen „Lieblingsplätze für alle“: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert seit 2014 mit dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ Projekte, welche die Zugänglichkeit von Gebäuden und Einrichtungen, die von Men143
Vgl. „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen“ (Richtlinie Investitionen Teilhabe) vom 21.12.2015.
104
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
schen mit Behinderung genutzt werden, verbessern. Je Projekt können bis zu 25.000 Euro gefördert werden. Die Fördermittel können für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich aber auch im Gastronomiebereich genutzt werden. Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist nur möglich, wenn es sich dabei um ein
freiwilliges Angebot handelt.144 Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury.145 Die Fördermittel werden durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung vorgenommen. Im Jahr 2017 können
von der Stadt Leipzig Fördermittel in Höhe von bis zu 245.400 Euro beantragt werden.
Beratungs- und Koordinierungsstelle für barrierefreies Bauen: Der Behindertenverband Leipzig
e. V. berät bei Neu- und Umbauten und zu Wohnraumanpassungen in der Stadt Leipzig. Die
Beratungsstelle wird durch das Sozialamt und den Freistaat Sachsen gefördert.
Beratung zu barrierefreiem Bauen durch die Stadt Leipzig: Das "Technische Bürgerbüro" im
Technischen Rathaus berät Bauträger/-innen und Planungsbeteiligte zur barrierefreien Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der
Stadt Leipzig berät bei Bedarf Bauträger/-innen und Planungsbeteiligte bei Fragen zur barrierefreien Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsanlagen, öffentlichem Personennahverkehr und schienengebundenen Personennahverkehr. Das Gesundheitsamt berät bei Bedarf im Rahmen der bauhygienischen Beratung zu öffentlich zugänglichen Gebäuden, ggf. auch zur Barrierefreiheit.146
Prüfung von Bauvorhaben auf Barrierefreiheit: Im Rahmen des Bauantragsverfahrens für öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen erfolgt eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes
auf Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
sowie § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung.
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Rahmen von
Fördermittelbeantragungen und bei städtebaulichen Planungen: Bei der Beantragung von Städtebau- und EU-Fördermitteln der nachhaltigen Stadtentwicklung und Umsetzung der Projekte
werden die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Bei Planungen von komplexen Baumaßnahmen und Maßnahmen mit besonderen gestalterischen Anforderungen (z. B.
Innenstadt) wird darüber hinaus die Beauftragte für Menschen mit Behinderung einbezogen.
Online-Stadtführer für ein barrierefreies Leipzig: Der Behindertenverband Leipzig e. V. gibt im
Internet unter www.le-online.de einen Stadtführer für Menschen mit Behinderung heraus, welcher über die Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden in Leipzig informiert. Das Sozialamt
fördert die Pflege des Stadtführers.
Arbeitsgruppe Barrierefreiheit und Blindenleitsystem: Die Arbeitsgruppe des Behindertenbeirates der Stadt Leipzig widmet sich der umfassenden Verbesserung der Mobilität und gibt Empfehlungen zu konkreten Projekten und Bauvorhaben in Leipzig. Ein besonderes Augenmerk
liegt auf dem Öffentlichen Personennahverkehr und der Gestaltung des öffentlichen Raumes im
Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung für alle Personengruppen. In Zusammenarbeit mit Ämtern der Stadt Leipzig, den Leipziger Verkehrsbetrieben und anderen Institutionen werden verbindliche Standards zur barrierefreien Gestaltung der Stadt und Planungen im öffentlichen
Raum entwickelt, begleitet und beurteilt.
Fortbildung Barrierefreies Bauen: Für Mitarbeiter /-innen in den Bau- und Planungsämtern der
Stadtverwaltung wurde seit 2016 eine Fortbildung zum barrrierefreien Planen und Bauen von
öffentlich zugänglichen Gebäuden durchgeführt. Die DIN 18040-1 und DIN 18040-3 sowie ihre
Verknüpfung zum Bauordnungsrecht wurden vermittelt. Zur Umsetzung der bestehenden Regelungen und DIN zur Barrierefreiheit und zur Anpassung an Neuerungen wird die Fortbildung regelmäßig fortgeführt.
Wochen- und Spezialmärkte: Die 15 Standorte der Leipziger Wochenmärkte sind alle ebenerdig
und für Personen mit Rollstuhl erreichbar. Der geringe Kabelquerschnitt der Elektroenergiezulei144
Dazu zählen: Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilzentren, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des
Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Volkshochschulen.
145
Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern beteiligter Ämter, der Beratungsstelle für Barrierefreies Bauen des Behindertenverbandes Leipzig e. V. und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
146
Für öffentlich zugängliche Gebäude ist Rechtsgrundlage das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
105
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
tungen ermöglicht einfach Abdeckungen mit Gummimatten, die leicht für Rollstühle passierbar
sind. Zugänge und innenliegende Gänge sind ausreichend breit, so dass jeder Stand erreicht
werden kann. Bei den Spezialmärkten wurde in den vergangenen Jahren die barrierefreie Verlegung von Elektro- und Wasserleitungen verbessert.
7.3.3
Handlungsbedarf
Musterblätter für barrierefreies Bauen: DIN-Normen regeln die Grundlagen für barrierefreies
Bauen. Darüber hinaus besteht bei Planer/-innen und Bauherrinnen und Bauherren oftmals Orientierungsbedarf, wie die Anforderungen der DIN-Norm konkret umgesetzt werden sollen und
welche Spielräume bestehen. Hier können Musterblätter die Orientierung erleichtern.
Barrierefreie Zugänglichkeit der Stadtverwaltung: Bislang gibt es keine umfassende Übersicht
darüber, wie die durch die Verwaltung genutzten Gebäude mit Besucherverkehr barrierefrei erreichbar sind. Auch gibt es kein Gesamtkonzept zur barrierefreien Gestaltung der von der Verwaltung genutzten Gebäude. Über die Zugänglichkeit von Verwaltungsbereichen für Einwohner/-innen, einschließlich Wegeleitsystem und audiounterstützten Aufzügen, wird nur in Ansätzen auf der Internetseite der Stadt Leipzig informiert. Eine Information zur Zugänglichkeit von
öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Leipzig für Personen mit Beinträchtigungen erfolgt in einzelnen Fällen (z. B. zum Tag der Seniorinnen und Senioren, zum Tag der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung, zu Veranstaltungen des Behindertenbeirates).
Online-Stadtführer für ein barrierefreies Leipzig: Das Portal liefert wertvolle Informationen, jedoch besteht Handlungsbedarf in Bezug auf die Aufbereitung der Informationen. So ist beispielsweise eine gezielte Suchabfrage nicht möglich. Die verwendeten Piktogramme sind nicht
selbsterklärend.
7.3.4
Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Umsetzungsziel im Bereich „öffentlich zugängliche Gebäude“ zu erreichen, werden folgende weiterführenden Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
76
Musterblätter für
barrierefreies Bauen in Leipzig
Die Stadt Leipzig macht Musterblätter für barrierefreies Bauen von Gebäuden einschließlich
Zugängen zu Gebäuden und die dazugehörigen
DIN zur Orientierung für Planer/-innen und Bauherrinnen und Bauherren im Technischen Bürgerbüro zugänglich.
F: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege; M: Verkehrs- und Tiefbauamt, Stadtplanungsamt
77
Verbesserung der
Barrierefreiheit
öffentlich zugänglicher Gebäude der
Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig führt die in Anlage 3A dargestellte Liste zur Zugänglichkeit ihrer genutzten
Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, fort und
entwickelt einen Maßnahmeplan, um die Zugänglichkeit zu verbessern.
F: Amt für Gebäu- 2018
demanagement; M: fortlaufend
andere objektverwaltende Ämter
(siehe Anlage 3A)
nein
78
Öffentlichkeitsarbeit
zur Zugänglichkeit
von Verwaltungsbereichen und Veranstaltungen der
Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig informiert auf ihrer Internetseite zur Zugänglichkeit der Verwaltungsbereiche
und Angebote (z. B. im Wegweiser, im Themenstadtplan). Zu jeder öffentlichen Veranstaltung werden Informationen zur Zugänglichkeit
und barrierefreien Angeboten (z. B. Gebärdensprachdolmetscher) bereitgestellt.
F: alle Ämter und
Referate mit Bürgerverkehr (Bereitstellung der Information); Amt für
Gebäudemanagement (Pflege Gebäudedatenbank);
M: Referat Kommunikation
2018
fortlaufend
nein
79
Online-Stadtführer
für barrierefreies
Die Stadt Leipzig nimmt im Rahmen der jährlichen Projektförderung auf die Gestaltung des
F: Sozialamt
2018
ja, vgl.
Anlage 2
106
Umsetzung
2018
Finanzielle
Auswirkung
nein
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
lfd.
Nr.
Kurztitel
Leipzig weiter entwickeln
7.4
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
Online-Stadtführers dahingehend Einfluss, dass
die Informationen nutzerfreundlicher weiterentwickelt werden (z. B. gezielte Suchabfrage ermöglichen). Ein Umlagerung der Inhalte auf die
Internetseite der Stadt Leipzig wird geprüft.
Umsetzungsziel: öffentlicher Raum und Verkehr
Für den Personenverkehr bzw. die Mobilität von Personen im öffentlichen Raum gibt es verschiedene Fortbewegungs- bzw. Verkehrsmittel: zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit motorisierten Individualfahrzeugen (Auto, Motorrad) oder öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Straßenbahn
und Eisenbahn. In diesem Abschnitt des Teilhabeplans liegt der Schwerpunkt auf der allgemeinen barrierefreien Ausgestaltung von Verkehrswegen, der Zugänglichkeit von Bus und Straßenbahn sowie der Zugänglichkeit des individuellen Personenverkehrs.
Im folgenden Abschnitt wird das Umsetzungsziel behandelt:
•
7.4.1
Die Barrierefreiheit des öffentlichen Raums, von Verkehrswegen und des öffentlichen Personennahverkehrs erhöhen sich. Es gibt mobilitätsunterstützende Angebote für Menschen mit Behinderung.
Bisherige Entwicklungen
a) öffentlicher Raum und Verkehrswege
Lichtsignalanlagen: In den letzten Jahren wurden verstärkt akustische und taktile Signale im
Zuge der Sanierung von Wegen, Straßen und Bushaltestellen an Lichtsignalanlagen nachgerüstet. So konnten 2015 fast 20 Knotenpunkte mit Zusatzeinrichtungen versehen werden. Bei der
Rekonstruktion von Lichtsignalanlagen werden Zusatzsignale nach Bedarf nachgerüstet – Bodenindikatoren müssen in der Regel zusätzlich ergänzt werden. Nach der Inbetriebnahme neuer oder geänderter Zusatzeinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen werden die Anlagen gemeinsam mit Vertretern des Blindenverbands begangen, um die Signale hinsichtlich
Lautstärke, Ausrichtung und Dauer einzustellen. Derzeit (Stand: Februar 2017) gibt es 195
Lichtsignalanlagen, die vollständig oder teilweise mit Zusatzeinrichtungen ausgerüstet sind.
Weiterentwicklung Blindenleitsystem: Die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, berücksichtigt bei verkehrstechnischen Überarbeitungen, z. B. im Zuge der Veränderung von Radverkehrsführungen, notwendige Ergänzungen des Blindenleitsystems.
Bordsteinabsenkungen: Die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, finanziert fehlende Bordsteinabsenkungen außerhalb komplexer Baumaßnahmen über ein jährliches Bordabsenkungsprogramm aus Mitteln des Ergebnishaushaltes. Darüber wurden zum Beispiel im Jahr 2014 insgesamt 47 Bordabsenkungen im Wert von 51.000 €, im Jahr 2016 insgesamt 34 Bordabsenkungen im Wert von 36.700 € umgesetzt. Weiterhin standen im Jahr 2016 für die Unterhaltung
von Gehwegen 417.000,- € im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Der jährliche Haushaltsansatz
für die Unterhaltung von Gehwegen variiert jedoch, sodass keine feste Größe angegeben werden kann.
Öffentliche Behindertentoiletten: Die Stadt Leipzig stellt derzeit im Rahmen der Außenwerbekonzession 17 öffentlich zugängliche Münztoiletten bereit. Davon sind 11 öffentliche Behindertentoiletten, von denen drei für Rollstuhlfahrer vollständig und acht eingeschränkt zugänglich
sind.
Sportprogramm 2024: Das Sportprogramm 2024 der Stadt Leipzig weist verschiedene Maßnahmen aus, die auf eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu Sport- und BewegungsmöglichStadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
107
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
keiten im öffentlichen Raum abzielen.147 Dazu zählen Maßnahmen wie beispielsweise der
grundhafte Ausbau von Radwegen, die Oberflächensanierung von Wegen, die Sanierung und
Erweiterung von Bike- und Skateranlagen, der Bau von Steganlagen oder die Errichtung von
Fitnessanlagen im öffentlichen Raum (vgl. auch Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport).
Kommunale Friedhöfe: In Leipzig gibt es neben 23 konfessionellen Friedhöfen insgesamt sieben kommunale Friedhöfe. Die kommunalen Friedhöfe sind für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen über die Hauptwege weitgehend barrierefrei zugänglich. Auf dem Südfriedhof
wird ein Elektromobil eingesetzt, um bei Grabstellenberatung und –verkauf für ältere und gehbehinderte Personen die Wege zu den einzelnen Grabstellen zu erleichtern. Personen mit einem entsprechenden Behindertenausweis können mit dem privaten PKW das Gelände befahren.
b) Bus und Straßenbahn
Die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Straßenbahn, Bus und S-Bahn in
Leipzig wird über den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig geplant.148 Der Nahverkehrsplan der
Stadt Leipzig von 2007149 sieht als ein Ziel den barrierefreien Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs für alle Bevölkerungsgruppen vor.
§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz regelt, dass der Nahverkehrsplan die Belange der in
ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel berücksichtigen muss,
für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen
konkret benannt und begründet werden.
In Leipzig waren im Jahr 2016 insgesamt 320 Richtungshaltestellen der Straßenbahn der
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH barrierefrei nutzbar. Das entspricht einem Anteil von
64 Prozent aller Haltestellen. Darüber hinaus waren 328 Richtungsbushaltestellen barrierefrei
nutzbar, was einem Anteil von 37 % aller Bushaltestellen entsprach. Der Anteil der barrierefreien
Haltestellen hat sich in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich erhöht.
Auch in den nächsten Jahren soll jede Straßenbahnhaltestelle, die erneuert werden muss barrierefrei ausgebaut werden. Sie erhält neben einem Hochbord von 22 cm Höhe, der einen ebenerdigen Einstieg ermöglicht, ein Blindenleitsystem für sehbehinderte Nutzer/-innen, zumeist eine
dynamische Fahrgastinformation und einen gesicherten Übergang zum Fußweg, sofern die Haltestelle mit einer angehobenen Fahrbahn ausgestattet bzw. als Haltestelleninsel in der Fahrbahnmitte ausgebaut wird, zumindest aber entsprechende Bordabsenkungen oder Bodenindikatoren für eine gesicherte Querung.
147
Vgl. VI-DS-02503-NF-06 „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig“ vom 21.09.2016, S. 334-336.
Der Nahverkehrsplan wird auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes, des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die
Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den öffentlichen Personennahverkehr erstellt.
149
Vgl. Beschluss der Ratsversammlung vom 20.06.2007, RB IV-900/07.
148
108
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
Abb. 9 Barrierefreie Richtungshaltestellen für Straßenbahn und Bus in Leipzig ab 2007
350
300
49
50
52
54
59
58
56
70,0
64
63
61
60,0
50,0
200
40,0
150
31
30
32
35
36
37
30,0
100
Anteil in %
250
Haltestellen
barrierefreie
Straßenbahnhaltestellen
20,0
247
259
269
279
248
289
256
295
271
303
291
313
303
320
328
10,0
241
50
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
0
barrierefreie
Bushaltestellen
Anteil an
allen
Straßenbahnhaltestellen
Anteil an
allen Bushaltestellen
0,0
Jahr
Quelle: Verkehrs- und Tiefbauamt
* Daten zu Bushaltestellen liegen erst ab 2011 vor.
Im Zuge der Evaluierung des Nahverkehrsplans von 2007 wurde festgestellt150, dass der Straßenbahn-Fahrzeugpark noch nicht vollständig auf Niederflurfahrzeuge umgestellt werden konnte. Der Niederfluranteil lag 2016 bei 75 % bezogen auf 15-Meter-Einheiten. 97 % aller Fahrten
an Werktagen und 100 % an Wochenenden wurden 2016 mit einem Niederfluranteil gefahren
(Stand Ende 2016).
Im Rahmen der Evaluierung wurden mögliche Inhalte und Untersuchungsschwerpunkte für die
anstehende Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschrieben.151 Ein Untersuchungsschwerpunkt ist die Planung von Maßnahmen und Zeitplänen zum Erreichen einer vollständigen Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs und die Festlegung konkreter Ausnahmen
entsprechend der Regelung im § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz. Der neue Nahverkehrsplan wird derzeit erarbeitet und soll im Jahr 2018 der Ratsversammlung vorgelegt werden.
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Nahverkehrsplans wurde durch den Mitteldeutschen
Verkehrsbund ein „Leitfaden für die Barrierefreiheit im ÖPNV“ erstellt.
c) individueller motorisierter Personenverkehr
Der individuelle Personenverkehr mit Auto und Motorrad wird im Stadtentwicklungsplan Verkehr
und öffentlicher Raum geplant.
Für Menschen mit Behinderung sind Behindertenstellplätze ein mobilitätsunterstützendes Angebot. Ein Behindertenstellplatz ist eine spezielle, oftmals barrierefreie Parkmöglichkeit für
schwerbehinderte Menschen mit besonderen Anforderungen.152 Gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2
Straßenverkehrsordnung trifft die örtliche Straßenverkehrsbehörde die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung solcher Parkmöglichkeiten. Neben öffentlich
zugänglichen Parkplätzen können auch personengebundene Behindertenstellplätze in der Nähe
der Wohnung oder der Arbeitsstätte genehmigt werden. Im Stadtgebiet gab es mit Stand Februar 2017 ca. 340 allgemeine Behindertenstellplätze im öffentlichen Raum und ca. 700 personenbezogene Behindertenstellplätze.
150
Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt: Nahverkehrsplan, Evaluation 2007 – 2015. 01.06.2016, S.24.
ebd., S. 47.
152
Dazu zählen eine außergewöhnliche Gehbehinderung, beidseitig fehlende Gliedmaßen, Fehlbildungen der Gliedmaßen oder
vergleichbare Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen.
151
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
109
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
7.4.2
Bestehende Maßnahmen
a) öffentlicher Raum und Verkehrswege
Prüfung von Bauvorhaben auf Barrierefreiheit: Bei jedem öffentlichen Vorhaben des Um- bzw.
Ausbaus von Verkehrsanlagen, Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs und schienengebundenen Personennahverkehrs wird eine Stellungnahme der Beauftragten für Menschen mit
Behinderung eingeholt, bei Fördervorhaben auch zum öffentlichen Raum.153
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Rahmen von
Fördermittelbeantragungen und bei städtebaulichen Planungen: Die Stadt Leipzig gibt im Rahmen der Fördermittelbeantragung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr für Straßenund Brückenbaumaßnahmen kommunaler Baulastträger eine Erklärung154 hinsichtlich der Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
ab. Bei der Beantragung von Städtebau- und EU-Fördermitteln der nachhaltigen Stadtentwicklung und Umsetzung der Projekte werden die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Bei Planungen von komplexen Baumaßnahmen und Maßnahmen mit besonderen gestalterischen Anforderungen (z. B. Innenstadt) wird darüber hinaus die Beauftragte für Menschen mit Behinderung einbezogen.
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum: Gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr
und öffentlicher Raum (DS-00523/14 vom 25.02.2015) sollen öffentliche Verkehrsmittel und öffentlicher Raum barrierefrei, kostengünstig und sicher gestaltet werden, so dass „Mobilität für
alle“ selbstbestimmt und gleichberechtigt möglich ist. Wichtige Punkte des Stadtentwicklungsplanes sind:
•
Barrierefreie Gestaltung des Straßen- und Wegenetzes einschließlich Querungsmöglichkeiten: So sollen Verkehrsanlagen bei Neubau, Umbau oder Erneuerung entsprechend den geltenden DIN-Normen ausgeführt werden. Die
Wege und die Blindenleitstreifen sollen von Hindernissen durch Sondernutzungen155 (z. B. Werbeaufsteller, Mülltonnen, Freisitze) und falsch parkende Autos
freigehalten werden. Zur Durchsetzung barrierefreier Gehwege soll die Kontrolldichte hinsichtlich der Sondernutzungen und des ruhenden Verkehrs erhöht
werden. Die Wege sollen von Schnee entsprechend der Winterdienstsatzung
beräumt und die Einhaltung kontrolliert werden. Radverkehr und Fußverkehr
sollen nach Möglichkeit entflochten werden, um die Sicherheit für Fußgänger
auf Gehwegen zu erhöhen. In stark genutzten öffentlichen Räumen sollen in
angemessenen Abständen geeignete Sitzgelegenheiten zum Ausruhen angeboten werden.
•
Uneingeschränkte und selbständige Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel:
Bis 2016 soll auf allen Fahrstrecken ein Niederflurangebot umgesetzt werden.
Programme der Stadt Leipzig und der Leipziger Verkehrsbetriebe zur Schaffung
barrierefreier Haltestellen mit Blindenleitsystem und Sitzmöglichkeiten sollen
fortgeführt werden. Priorität haben barrierefreie Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen, die nicht barrierefrei sind, und mit besonderer Bedeutung für
mobiliätseingeschränkte Personen. Investitionsschwerpunkte sollen so gesetzt
werden, dass das Ziel eines barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs mittelfristig
erreicht wird. Dazu gehört auch ein ausreichender Platz in den Fahrzeugen für
Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwagen. Informationen über barrierefreie Reiseketten sollen bereitgestellt werden.
•
Erleichterung der Orientierung für Menschen mit Sehbehinderungen: Die Anforderungen blinder und sehbehinderter Fußgänger/-innen sollen durch geeignete
153
Nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Stellungnahme der Beauftragten für Menschen mit Behinderung eine Zuwendungsvoraussetzung auch bei Fördervorhaben zum öffentlichen Raum.
154
Gemäß Nummer 4.1.4 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von
Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger.
155
Vgl. Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) (VI-DS-01213-NF-002 vom 16.09.2015)
110
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
Beleuchtung, Kontrastgebung und wahrnehmbare Orientierungshilfen berücksichtigt werden. Die Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung sollen fortgeführt werden. Ausnahmen
sollen mit der AG Barrierefreiheit bzw. der Beauftragten für Menschen mit Behinderung besprochen werden.
•
Schaffung geeigneter Wege und Abstellmöglichkeiten für Mobilitätshilfen (z. B.
Rollstuhl, Rollator, weißer Langstock156) und Fahrzeuge von mobilitätsbehinderten Menschen. Es sollen mindestens 3 % der öffentlich zugänglichen Stellplätze
für Menschen mit Behinderung reserviert und ausgestaltet werden.
•
Berücksichtigung von Mobilitätsbedürfnissen von Menschen mit Behinderung
bei Baustellen und im Havariefall: Ausfallzeiten von Aufzügen an den Haltestellen der S-Bahn und des Eisenbahnregionalverkehrs sollen minimiert und Informationen darüber aktuell gehalten werden.
•
Erhöhung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer: Hier geht
es insbesondere um eine Geschwindigkeitsbeschränkung vor Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen, Schulen und Einrichtungen für ältere Personen.
Musterblätter zur DIN 32984 "Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“: Die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, hat 2014 auf Grundlage eines Beschlusses der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters Musterblätter zu Bodenindikatoren im öffentlichen Raum veröffentlicht.
Diese stehen der Verwaltung und Planungsbüros, die für öffentliche Bauvorhaben tätig sind, zur
Verfügung und werden im Rahmen der Beauftragung von Bauleistungen übermittelt. Die Musterblätter sollen den einheitlichen Standard bezüglich der Einordnung von Bodenindikatoren bei
der Vorbereitung und Ausführung von Verkehrsbaumaßnahmen sichern.
Erweiterung des Blindenleitsystems: Die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, berücksichtigt
bei Straßensanierungen und Erweiterung des Wegenetzes, z. B. im Zuge der Veränderung von
Radverkehrsführungen, notwendige Ergänzungen des Blindenleitsystems.
Bordsteinabsenkungen: Die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, finanziert fehlende Bordsteinabsenkungen außerhalb komplexer Baumaßnahmen weiterhin über ein jährliches Bordabsenkungsprogramm aus Mitteln des Ergebnishaushaltes. Weiterhin werden Mittel für die Unterhaltung von Gehwegen im Ergebnishaushalt eingestellt. Der jährliche Haushaltsansatz für die
Unterhaltung von Gehwegen variiert, sodass keine feste Größe angegeben werden kann.
Lichtsignalanlagen: Bei Neu- bzw. Umbaumaßnahmen von Lichtsignalanlagen, die im Zusammenhang mit Straßen- oder Gleisbauvorhaben stattfinden, wird grundsätzlich nach Abstimmung
mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung die Ausrüstung mit Zusatzeinrichtungen
vorgesehen. In diesem Zuge erfolgt auch der Einbau von Bodenindikatoren.
Absicherung von Baustellen: Die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, berücksichtigt bei der
Absicherung von Baustellen die Mobilitätsanforderungen von Menschen mit Behinderung. So
sollen ausreichende Breiten auf der Gehbahn bzw. den eingerichteten Ersatzgehbahnen ein
sicheres Passieren der Baustellen ermöglichen. Höhenunterschiede sollen durch geeignete Mittel überwindbar sein. Absperrschranken sollen eine vorgeschriebene Höhe haben und als
Warneinrichtung für Menschen mit Sehbehinderungen mit zusätzlichen Tastleisten versehen
sein. Bei Baustellen in der Innenstadt soll das Blindenleitsystem freigehalten werden. Die Umsetzung dieser Forderungen erfolgt in der Praxis noch nicht im erforderlichen Maß.
b) Bus und Straßenbahn
Ausbau Barrierefreie Haltestellen: Mit den derzeit verfügbaren Haushaltsmitteln werden jährlich
10 bis 20 Bushaltestellen innerhalb eines Bushaltestellenprogramms barrierefrei ausgebaut. Da
vom barrierefreien Haltestellenausbau in der Regel auch die Fahrbahn bzw. die Seitenbereiche
betroffen sind, können die Kosten je Haltestelle stark differieren. Das Programm wird zwischen
der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH und dem Verkehrs- und Tiefbauamt abgestimmt. Ziel ist,
156
Umgangssprachlich auch „Blindenstock“ genannt.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
111
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
zukünftig die Prioritätensetzung zum Ausbau barrierefreier Haltestellen mit den Bedarfen vor Ort
zu verknüpfen, z.B. mit Standorten von Einrichtungen, die von behinderten Menschen und älteren, hochbetagten Personen verstärkt aufgesucht und genutzt werden. Die Prioritäten werden
fortlaufend mit der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH im Rahmen des Nahverkehrsplans abgestimmt. Im Vordergrund stehen dabei Straßenbahnhaltestellen. Niederflurhaltestellen sind im
Liniennetzplan und Fahrplan mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Die Bahnen besitzen
eine Taste mit Rollstuhl- oder Kinderwagen-Symbol. Damit bleiben Türen für einen bequemen
Ausstieg länger geöffnet.
Audiounterstützte Information: In allen Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe im Stadtgebiet werden für Fahrgäste akustische Informationen bereitgestellt.
Begleitdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Die Leipziger Verkehrsbetriebe bieten
für mobilitätseingeschränkte Personen einen Begleitdienst an. In Teams zu jeweils zwei Personen holt dieser mobilitätseingeschränkte Leipziger/-innen von Zuhause ab, begleitet sie zu Terminen und bringt sie wieder bis nach Hause. Der Dienst wird über die Arbeitsmarktförderung
des Jobcenter Leipzigs gefördert.
LVB-Senioren- und Behindertentag: Einmal im Jahr lädt die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
in Kooperation mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenbeirat der Stadt Leipzig zum „LVBSenioren- und Behindertentag“ ein. Dort kann sich jeder zur Barrierefreiheit in Bus und Straßenbahn informieren und praktisch am Fahrzeug üben.
Fahrgastbeirat der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH: Der Behindertenverband Leipzig e. V.,
der Blinden-und Sehbehindertenverband Stadt Leipzig sowie jeweils ein/e Vertreter/-in des Senioren- und des Behindertenbeirats vertreten im Fahrgastbeirat der Leipziger Verkehrsbetriebe
GmbH die Interessen von Leipziger/-innen mit Behinderungen.
Mobilitätsberatung für Leipziger/-innen: Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH bieten Einrichtungen für Senioren (z. B. Begegnungsstätten) eine Beratung zu neuer Technik in Bus und
Straßenbahn, Sicherheits- und Serviceeinrichtungen und dem Verkehrsangebot der Verkehrsbetriebe an. Darüber hinaus werden in einem Betriebshof der Verkehrsbetriebe mehrmals im
Jahr offene Mobilitätsberatungen mit einem praktischen Teil in Form einer Fahrt mit einer Straßenbahn oder Bus und Erläuterungen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit dem Blinden- und
Sehbehinderten Verband Sachsen e. V. Kreisorganisation Leipzig Stadt werden ebenfalls Mobilitätsberatungen angeboten.
Schulungen für Mitarbeiter/-innen der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH: Straßenbahn- und
Busfahrer/-innen sowie Mitarbeiter/-innen im Bereich Service der Leipziger Verkehrsbetriebe
GmbH werden zum Umgang und Verhalten gegenüber Fahrgästen mit Behinderung geschult
und für die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Behinderungen sensibilisiert
(z. B. zum Umgang mit Rollstuhlfahrenden). Straßenbahnnutzende Menschen mit Behinderung
unterstützten als Expert/-innen. Praxis erwerben die Teilnehmer/-innen auf dem Betriebshof Heiterblick an bereitgestellten Straßenbahnzügen. Mit Hilfe der Schulungen sollen die Servicequalität der Leipziger Verkehrsbetriebe und die Mobilitätsangebote in der Stadt Leipzig verbessert
werden, damit Menschen mit Behinderung sowie Senior/-innen und Senioren mobiler sein können.
c) individueller motorisierter Personenverkehr
Behindertenstellplätze: Die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, schafft nach Bedarf Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen (Behindertenstellplätze) an den Orten, wo der
genannte Personenkreis diese häufig benötigt. Dies schließt sowohl öffentliche Gebäude, kulturelle Einrichtungen, Arztpraxen u.a. ein, wie auch personengebundene Behindertenstellplätze in
der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte. Behindertenparkplätze in der Innenstadt werden
auf der Internetseite der Stadt Leipzig ausgewiesen.
Individueller Behindertenfahrdienst: Der Individuelle Behindertenfahrdienst ist eine freiwillige
Leistung der Stadt Leipzig. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
in Leipzig und einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“. Der Behindertenfahrdienst gilt nur für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Leipzig. Er kann in unterschiedlichen
Teilhabebereichen genutzt werden: zum Besuch von Veranstaltungen, gesellschaftlichen Aktivi112
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
täten in Vereinen, Besorgungen des täglichen Lebens oder Fahrten zur Familie und zur Pflege
sozialer Kontakte. Neben der reinen Fahrleistung erbringt der Fahrdienst nach Bedarf zusätzliche Betreuungsleistungen (z. B. Ein- und Ausstiegshilfe, Beförderung von Hilfsgeräten). Die
Leistungen des Individuellen Behindertenfahrdienstes werden durch gemeinnützige Vereine und
Verbände der Stadt Leipzig erbracht. Die Finanzierung der Leistung erfolgt durch die Eigenbeteiligung der Nutzer/-innen in Höhe der Kosten eines Einzelfahrscheins der Leipziger Verkehrsbetriebe sowie durch die finanzielle Förderung der Leistungserbringer/-innen durch die Stadt
Leipzig. Im Jahr 2016 gab es fast 12.000 Fahrten mit 13.775 Personen mit Behinderung durch
fünf Fahrdienste.
7.4.3
Handlungsbedarf
a) öffentlicher Raum und Verkehrswege
Zugänglichkeit von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen: Für Menschen mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung ist es schwierig, sich in von Sondernutzungen geprägten
Gehwegbereichen (Freisitze, Werbeaufsteller) zu bewegen. Gemäß § 6 der Satzung der Stadt
Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen
und Plätzen (Sondernutzungssatzung) kann eine Sondernutzung versagt werden, wenn der Erlaubnisnehmer gegen den Inhalt eines früheren Erlaubnisbescheides verstoßen hat oder nicht
hinreichend Gewähr bietet, die Sondernutzung bzw. -erlaubnis ordnungsgemäß auszuüben
und/oder erteilte Bedingungen/Auflagen zu befolgen. Das Ordnungsamt und das Verkehrs- und
Tiefbauamt können mit der gegenwärtigen Personalausstattung nur Schwerpunkte der ordnungsgemäßen Ausführung von Sondernutzungen mit Blick auf eine barrierearme Gestaltung
des öffentlichen Raumes kontrollieren.
Rücksichtnahme durch Radfahrende: Das Ordnungsamt erhält häufig Beschwerden über Fehloder rücksichtsloses Verhalten von Radfahrenden im öffentlichen Verkehrsraum, verbunden mit
der Forderung nach regelmäßigen und strengeren Kontrollen. Eine solche Kontrolle kann nur
gemeinsam mit der Polizei erfolgen. Polizei und Ordnungsamt führen regelmäßig gemeinsame
Fahrradkontrollen durch. Darüber hinaus führt die Fahrradstaffel der Polizei Fahrradkontrollen
durch. Auch während der regulären Streifentätigkeit ahndet die Polizei im Rahmen der Möglichkeiten das Fehlverhalten von Radlern.
Bordabsenkungen, Fußwege, Lichtsignalanlagen: Die mangelnde Barrierefreiheit vieler Verkehrsanlagen stellt insbesondere Menschen mit körperlichen Behinderungen vor Hindernisse.
Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel sind nicht immer umgehende Verbesserungen möglich.
So besteht bei Bordabsenkungen, bei Reparaturen an Fußwegen und bei Nachrüstungen von
Lichtsignalanlagen Nachholbedarf. Die jährlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel decken nicht den Bedarf und eine Erhöhung des verfügbaren Budgets wird empfohlen.
Behinderungen durch Baustellen: Die Stadt Leipzig informiert Menschen mit Sehbehinderung in
Teilen über den Ausfall von Lichtsignalanlagen mit Zusatzsignal aufgrund von Baustellen über
die Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Baustellenampeln werden teilweise mit Zusatzsignal ausgestattet. Hier bedarf es einer noch konsequenteren Umsetzung: jeder Ausfall einer
Lichtsignalanlage mit Zusatzsignal sollte der Beauftragten gemeldet und jede Baustellenampel
mit Zusatzsignal ausgestattet werden.
Öffentliche barrierefreie Toiletten: Insbesondere Kinder, ältere Menschen und Menschen mit
Behinderung benötigen, um mobil sein zu können, ausreichend öffentlich zugängliche Toiletten.
Diese ermöglichen einen Toilettengang auch außerhalb der Öffnungszeiten von Kaufhäusern
und unabhängig vom Konsum in gastronomischen Einrichtungen. Der Bestand an öffentlich zugänglichen Toiletten sollte erhalten werden. Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Bedarf an
öffentlich zugänglichen barrierefreien Toiletten, insbesondere in Parkanlagen. Diese sollten
durch das Wegeleitsystem ausgewiesen werden.
Sitzbänke im öffentlichen Raum: Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teilhabeplan und
von Stadträtinnen und Stadträten ist ein Bedarf an weiteren Sitzbänken im öffentlichen Raum –
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
113
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
in der Innenstadt und den Stadtteilen – angesprochen worden. Ein Konzept für Sitzbänke in der
Innenstadt wird derzeit durch die Verwaltung erarbeitet.
Kommunale Friedhöfe: Hindernisse bestehen durch Drehkreuze in den Eingangsbereichen.
Auch fehlen behindertengerechte Toiletten, Wegeleitsysteme und Informationen in Leichter
Sprache. Ausleihbare Rollstühle würden mobilitätseingeschränkten Personen helfen, die langen
Wege zu überbrücken.
b) Bus und Straßenbahn
Ausbau barrierefreier öffentlicher Personennahverkehr: In den zurückliegenden Jahren konnte
der Anteil an barrierefreien Haltestellen für Bus und Bahn und barrierefreien Fahrzeuge erhöht
werden. Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig soll der öffentliche Personennahverkehr
weiterhin für alle Bevölkerungsgruppen schrittweise barrierefrei ausgebaut werden. Investitionsschwerpunkte sollen so gesetzt werden, dass das Ziel eines barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs mittelfristig erreicht wird. Dazu gehören auch weiterhin ein ausreichender Platz in den
Fahrzeugen für Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwagen, Informationen über barrierefreie Reiseketten sowie ein Ausbau von audiounterstützten Informationen für Fahrgäste in Bus und Bahn.
Schulungen für Mitarbeiter/-innen der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH: Für neue Straßenbahn- und Busfahrer/-innen sowie Mitarbeiter/-innen im Bereich Service der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH besteht Schulungsbedarf zum Umgang und Verhalten gegenüber Fahrgästen
mit verschiedenen Behinderungen.
7.4.4
Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Umsetzungsziel im Bereich „öffentlicher Raum und Verkehr“ zu erreichen, werden folgende weiterführenden Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
80
Abbau von Behinderungen auf Gehwegen, Straßen
und Plätzen durch
Sondernutzungen
(Freisitze, Werbeaufsteller, u.a.) und
Parkverstöße.
Die Stadt Leipzig kontrolliert regelmäßig in
Schwerpunktbereichen die barrierefreie Gestaltung von Sondernutzungen des öffentlichen
Raums durch Gastronomie, Händler und Hauseigentümer/-innen.
F: Ordnungsamt,
2018
Verkehrs- und Tief- fortlaubauamt
fend
nein
81
Abbau von Behinderungen auf Gehwegen, Straßen
und Plätzen durch
Verkehrsteilnehmer/-innen
Die Stadt Leipzig kontrolliert regelmäßig Parkverstöße und sensibilisiert Radfahrende, rücksichtsvoll die Regeln für eine Nutzung von
Gehwegen mit dem Hinweis „Rad frei“ und
Fußgängerzonen einzuhalten.
F: Ordnungsamt;
M: Verkehrs- und
Tiefbauamt, Arbeitsgruppe „Radverkehr“
2018
fortlaufend
nein
82
Bordsteinabsenkungsprogramm und Reparatur von Gehwegen
Die Stadt Leipzig stellt jährlich einen BasisbeF: Verkehrs- und
trag für die Umsetzung von Bordsteinabsenkun- Tiefbauamt
gen und Gehwegreparaturen zur Verfügung.
Darüber hinaus wird jährlich geprüft, ob zusätzliche Mittel zum Basisbetrag verwendet werden
können.
2018
fortlaufend
ja, vgl.
Anlage 2
83
Ausrüstung mit
Blindenleitsystemen und akustischen Signalen an
Lichtsignalanlagen
Die Stadt Leipzig rüstet Lichtsignalanlagen und
Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen mit Leitsystemen für Blinde und Sehschwache aus.
2018
fortlaufend
ja, vgl.
Anlage 2
114
Verantwortung
Umsetzu Finanziel
(F = Federführung,
ng
le
M = Mitwirkung)
Auswirku
ng
F: Verkehrs- und
Tiefbauamt
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
84
Öffentliche Toiletten (ohne Parkanlagen)
Die Stadt Leipzig sichert im Rahmen der NeuF: Verkehrs- und
vergabe die bestehenden 17 WC-Standorte und Tiefbauamt
schafft darüber hinaus zusätzliche Münz-WCStandorte. Die WC-Standorte werden im Wegeleitsystem ausgewiesen.
85
Öffentliche Toiletten in Parkanlagen
Die Stadt Leipzig weist für öffentliche Toiletten
in ausgewählten Parkanlagen Standorte aus,
die im Rahmen von Werbeverträgen vergeben
werden können.
F: Amt für Stadt2018
grün und Gewässer fortlaufend
nein
86
Sitzbänke im öffentlichen Raum
Die Stadt Leipzig ergänzt schrittweise das Angebot an Sitzbänken in der Innenstadt und in
stark besuchten Grünanlagen.
F: Amt für Stadtgrün und Gewässer, Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung; M: Stadtplanungsamt
ja, vgl.
Anlage 2
87
Kommunale Friedhöfe
Die Stadt Leipzig gestaltet schrittweise die Zugänge zu Verwaltungsgebäuden auf den kommunalen Friedhöfen barrierefrei.
F: Amt für Stadt2021
grün und Gewässer
ja, vgl.
Anlage 2
Die Stadt Leipzig gestaltet bei laufenden InF: Amt für Stadt2022
standsetzungsarbeiten die öffentlichen Toiletten grün und Gewässer
auf den kommunalen Friedhöfen barrierefrei.
ja, vgl.
Anlage 2
88
20192024
2017 –
2018
nein
89
Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH und die
Stadt Leipzig setzen die barrierefreie Gestaltung
des öffentlichen Personennahverkehrs (Fahrzeuge und Haltestellen) auf der Grundlage des
Nahverkehrsplans um. Programme der Stadt
Leipzig und der Leipziger Verkehrsbetriebe zur
Schaffung barrierefreier Haltestellen mit Blindenleitsystem und Sitzmöglichkeiten werden
fortgeführt. Priorität haben nicht barrierefreie
Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen
und besonderer Bedeutung für mobiliätseingeschränkte Personen. Dazu gehört auch ein ausreichender Platz in den Fahrzeugen für Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwagen. Informationen über barrierefreie Reiseketten sollen bereitgestellt werden.
F: Verkehrs- und
2017
Tiefbauamt; Leipzi- fortlauger Verkehrsbetrie- fend
be GmbH
ja, vgl.
Anlage 2
90
audiounterstützte
Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH prüfen, in
Information an Hal- welcher Form eine flächenhafte Bereitstellung
testellen
von audiounterstützter Information an Haltestellen erfolgen kann.
F: Verkehrs- und
2018
Tiefbauamt, Leipzi- fortlauger Verkehrsbetrie- fend
be GmbH
ja, vgl.
Anlage 2
91
Schulungsangebot
für neue Mitarbeiter/-innen der
Leipziger Verkehrsbetriebe
GmbH
F: Beauftragte für
2018
Menschen mit Be- fortlaufend
hinderung; M:
Leipziger Verkehrsbetriebe
GmbH, Behindertenverband Leipzig
e.V., Netzwerk
Weiterbildung
nein
Neue Straßenbahn- und Busfahrer/-innen sowie
Mitarbeiter/-innen im Bereich Service der
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH werden für
die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit
verschiedenen Behinderungsarten sensibilisiert
zum Umgang und Verhalten gegenüber Fahrgästen mit Behinderungen geschult.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
115
Querschnittsthema: Bewusstseinsbildung
8.
Bewusstseinsbildung
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 8 – Bewusstseinsbildung
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
a)
in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit
Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
b)
Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c)
das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören
a)
die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,
i.
die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,
ii. eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein
ihnen gegenüber zu fördern,
iii.
die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres
Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;
b)
die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Recht en von Menschen mit Behinderungen auf
allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;
c)
die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;
d)
die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen
und für deren Rechte.
8.1
Ziele
Damit Inklusion gelingen kann, bedarf es einer Haltung, die Vielfalt wert schätzt und die Teilhabe aller Menschen an der Gemeinschaft befürwortet und aktiv unterstützt. Diese Haltung ist in
unserer Gesellschaft nicht selbstverständlich – eine Abgrenzung von „Anderen“ spielt im privaten und öffentlichen Bereich eine große Rolle und oftmals gehen die Meinungen, wie inklusiv
die Gesellschaft gestaltet sein soll, weit auseinander. Dies wird beispielsweise in Bildungsfragen
bei der Diskussion um das mehrgliedrige Schulsystem und die Gesamtschule deutlich. Die einen streben eine höchstmögliche Bildungsbeteiligung aller an, die anderen setzen eher auf eine
Trennung nach Leistungsfähigkeit und eine Elitenförderung.
Eine Haltung, die Vielfalt wert schätzt und die Teilhabe aller Menschen an der Gemeinschaft
befürwortet, muss deshalb aktiv gefördert werden. So wird der „Bewusstseinsbildung“ in der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit einem eigenen Artikel
gleich zu Anfang der Konvention eine große Bedeutung beigemessen. Ohne Bewusstseinsbildung ist Inklusion nicht möglich.
Aus dem Artikel 8 der UN-Konvention lässt sich folgendes Ziel für das Querschnittsthema „Bewusstseinsbildung“ ableiten:
Ziel:
Das Bewusstsein aller Leipziger/-innen einschließlich der Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung
für die Bedürfnisse und Belange von Menschen mit Behinderung erhöht sich.
116
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Bewusstseinsbildung
8.2
Bisherige Entwicklung
Im Rahmen der Kommunalen Bürgerumfrage 2015157 wurden Fragen zum Zusammenleben und
Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung gestellt. Die Mehrheit der Befragten
(85 %) gab an, keine Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderung zu haben. 11 %
konnten sich nicht eindeutig dazu äußern und 4 % der Befragten gaben an, dass sie Probleme
beim Kontakt mit Menschen mit Behinderung empfanden. Die Frage, ob in ihrem Wohnviertel
Menschen mit Behinderung willkommen sind, beantworteten 77 % der Befragten positiv. 19 %
antworteten mit „teils/teils“ und 4 % verneinten dies. Auf die Frage zum persönlichen Kontakt zu
Menschen mit Behinderung gaben 38 % der Befragten an, dass sie keinen persönlichen Kontakt zu Menschen mit Behinderung haben.
8.3
Bestehende Maßnahmen
Tag der Begegnung: Alle zwei Jahre findet in Leipzig der Tag der Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung statt. Jeweils im September präsentieren sich im Rahmen des
Tages zahlreiche Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Einrichtungen mit ihren Angeboten. Ein buntes Bühnenprogramm, zahlreiche Rahmenveranstaltungen als auch schulpädagogische Angebote warten auf die Besucher/-innen. Die Veranstaltung setzt ein Signal für das
gleichberechtigte Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Menschen und soll zeigen,
wie bunt und mit welcher Kreativität das Leben gefüllt sein kann. Der Tag der Begegnung wird
vom Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung und
dem Behindertenverband Leipzig e. V. veranstaltet. Ab dem nächsten Tag der Begegnung im
Jahr 2018 soll eine breitere Beteiligung von Menschen ohne Behinderung und eine noch stärkere öffentliche Wahrnehmbarkeit der programmatischen Ausrichtung des Tages erreicht werden.
Aktionswoche zum Europäischen Aktionstag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: Seit 2007 finden in Leipzig auf Initiative des Behindertenverbandes Leipzig e. V. und in
Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Behindertenhilfe gemeinsame Aktionen zum jährlich
stattfindenden Europäischen Aktionstag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
statt. Menschen mit und ohne Behinderung und verschiedene Organisationen beteiligen sich
daran.
Leipziger Bildungskonferenz zu Inklusion: Die Bildungskonferenz, organisiert von der Stadt
Leipzig, hat das Ziel, Bildungsakteure in der Stadt zusammenzubringen, Netzwerkstrukturen
aufzubauen, zu verstärken und über die Bildungslandschaft in den Austausch zu kommen. Die
6. Bildungskonferenz am 7. Oktober 2015 stand unter dem Thema "Vielfalt leben - Leipzig auf
dem Weg zur Inklusion". Die Konferenzteilnehmer diskutierten die Frage, was Inklusion bedeutet und fragten nach Erfolgserlebnissen und Stolpersteinen. Die 7. Bildungskonferenz am 27.
Oktober 2016 widmete sich dem Thema "Vielfalt leben – Leipzig auf dem Weg zur Inklusion: ein
weiterer Schritt". Es ging um strukturelle, prozessbezogene und inhaltliche Fragen bei der Einführung / Anwendung von Inklusion.
Bildungspolitische Stunde 2015: Die Bildungspolitische Stunde wird seit 2011 jährlich vom
Leipziger Stadtrat durchgeführt mit dem Ziel, eine kontinuierliche Debatte über die Entwicklung
der Leipziger Bildungslandschaft zu führen und Bildung als ressortübergreifendes Thema zu
verankern. Am 16. September 2015 fand die 5. Bildungspolitische Stunde zum Thema „Auf dem
Weg zu einer inklusiven Bildung“ statt. Daran nahmen als Experten die Universität Leipzig, die
Lindenhof-Schule (Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung), die Carl-von-LinnéSchule (Grundschule) und die 68. Schule (Oberschule) teil.
Wettbewerb „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“: Mit Beschluss der Ratsversammlung zum
Antrag 381/12 wurde ein Wettbewerb „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ angeregt. Mit dem
Wettbewerb soll die Beteiligung und Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung in
Leipzig gefördert und Projekte gewürdigt und unterstützt werden, die sich in diesem Bereich
157
Stadt Leipzig; Amt für Statistik und Wahlen: Kommunale Bürgerumfrage 2015, S. 102-104.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
117
Querschnittsthema: Bewusstseinsbildung
engagieren. Der Preis knüpft an bereits bestehende Inklusionspreise an.158Der Teilhabepreis
soll ab 2018 zweijährlich verliehen werden und durch vorhandene Spendenmittel der Stadt
Leipzig finanziert werden. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury und die Organisation des Teilhabepreises erfolgt durch das Sozialamt.
Projekt: „Der kleine Löwe und seine Freunde“: Das Netzwerk Weiterbildung159 hat im Rahmen
des Projektes „Der Kleine Löwe und seine Freunde“ einen Lernkoffer „Barrierefreiheit spielend
lernen“ für Kindergärten und Schulen entwickelt. Anliegen ist es, Barrierefreiheit frühzeitig und
selbstverständlich in der frühkindlichen und schulischen Bildung zu vermitteln. Auf spielerische
Art werden Kinder für unterschiedliche Behinderungen sensibilisiert und erfahren auf unterhaltsame Weise wissenswertes über Barrierefreiheit innerhalb der Stadt Leipzig.160
Schulungsangebote: Das Netzwerk Weiterbildung führt Schulungen für Behörden, Einrichtungen oder Kindertagesstätten / Schulen zur Sensibilisierung und zum Umgang zwischen Menschen mit und ohne Behinderung durch. Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen vermitteln ihre fachliche Sicht zu Mobilität und Barrierefreiheit vermitteln.
Schulprojekt „Wir bauen Brücken“: Der Körper- und Mehrfachbehindertenverband Sachsen e. V.
vermittelte im Rahmen eines Projektes Schüler/-innen der zweiten bis neunten Klassen, wie es
ist, behindert zu sein. Im Rahmen einer Veranstaltung wird den Schüler/-innen Wissen zu Ursachen und Arten von Behinderung, zur Integrationssituation an Sächsischen Schulen und Erfahrungsberichte von Betroffenen vermittelt. Mit verschiedenen Aktivitäten können die Schüler/innen selbst erfahren, was es heißt, nicht sehen zu können oder sich im Rollstuhl zu bewegen.
Am Ende der Veranstaltung sollen die Schüler/-innen einen selbstverständlichen Umgang mit
Menschen mit Behinderung erlernt haben.
Projekt „Sonnenseiten“: Beschäftigte der Werkstatt der Lebenshilfe Leipzig e. V. und der Kunstkurs des Maria-Montessori-Schulzentrums Leipzig haben 2014 im Rahmen eines Kunstprojektes gemeinsam ein Bild gestaltet und sich durch den künstlerischen Schaffensprozess kennenund wertschätzen gelernt.
Projekt „Inklusive Kommune“: Im Projekt „Inklusive Kommune – Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba“ wirken die Stadtverwaltungen, Universitäten, Schulen, Städtepartnerschaftsvereine, Behindertenverbände sowie
soziokulturelle/internationale Einrichtungen mit. Von Oktober 2016 bis September 2019 finden
gegenseitige Besuche statt, werden der Stand der Inklusion in den Städten ermittelt, praktische
Pilotprojekte entwickelt und ein Leitfaden für die inklusive Entwicklung in Kommunen erarbeitet.
8.4
Handlungsbedarf
Die bestehenden Maßnahmen ermöglichen eine teilweise Bewusstseinsbildung von Leipziger/innen einschließlich Mitarbeiter/-inne der Stadtverwaltung und der Vertreter/-innen des Stadtrates. Insbesondere im Bereich Bildung gibt es gute Angebote zur Bewusstseinsbildung.
Was bislang fehlt, ist ein systematisches Fortbildungsangebot zu übergreifenden Fragen von
Inklusion für Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung. Darüber hinaus besteht spezifischer Fortbildungsbedarf (z. B. zum barrierefreien Bauen) – dieser wurde in Maßnahmen der jeweiligen
Handlungsfelder aufgenommen.
Die bestehenden Beteiligungsinstrumente sind noch nicht in ausreichendem Maß auf Menschen
mit Behinderung ausgerichtet. Die positiven Erfahrungen des Teilhabeprozesses könnten auf-
158
Die wichtigsten Preise sind der Sächsische Inklusionspreis des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen, der Inklusionspreis im Bereich Arbeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen und der Inklusionspreis „Mosaik“ in Halle, der länderübergreifend Projekte auszeichnet. Alle Preise werden regelmäßig auch an Projekte aus
Leipzig vergeben. Darüber hinaus vergibt die BBW-Leipzig-Gruppe bereits seit 2006 den Integrationspreis „Brückenschlag“ an Vereine oder Projekte, die sich für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen engagieren und einen Beitrag für eine inklusive
Gesellschaft leisten.
159
Dem Netzwerk Weiterbildung gehören an: Behindertenverband Leipzig e.V., Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.
Kreisorganisation Leipzig-Stadt, Selbsthilfevereinigung Pro Retina e.V. Regionalgruppe Leipzig und Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V.
160
Vgl. den Internetauftritt des Behindertenverbandes Leipzig e. V.: http://www.le-online.de/dkl.html.
118
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Bewusstseinsbildung
gegriffen werden, indem Beteiligungsformate stärker die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen und eine breite Beteiligung zu verschiedenen Themen erfolgt.
8.5
Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Ziel im Bereich „Bewusstseinsbildung“ zu erreichen, werden folgende
weiterführenden Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
92
Kommunales Fortbildungsprogramm
„Teilhabe und Inklusion“
Die Stadt Leipzig entwickelt ein fachübergreiF: Personalamt; M:
Sozialamt
fendes Fortbildungsprogramm für Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe zu Teilhabe und Inklusion mit medizinischen,
psychologischen, sonderpädagogischen, heilpflegerischen, sozialrechtlichen und diagnostischen Anteilen. Bei der Konzeption und Umsetzung wird die Expertise externer Experten eingebunden.
93
Beteiligung von
Menschen mit Behinderung weiterentwickeln
Die Stadt Leipzig entwickelt die Beteiligungsmöglichkeiten weiter, um Menschen mit Behinderung zu erreichen (z. B. als Experten in eigener Sache einbeziehen) und wendet diese bei
verschiedenen Anlässen an (Fachplanungen,
INSEK-Prozess, Veranstaltungen von „Leipzig
weiter denken“).
Umsetzung
2018
fortlaufend
F: alle relevanten
2018
Ämter und Referat; fortlauM: Behindertenbei- fend
rat, Vereine der
Behindertenarbeit
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Finanzielle Auswirkung
ja, vgl.
Anlage 2
nein
119
Querschnittsthema: Kommunikation
9.
Kommunikation
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 9 – Zugänglichkeit
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang […] zu Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen […] zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung
von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für
[…]
b)
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,
[…]
d)
um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;
e)
um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen
sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem
Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;
f)
um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit
ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;
g)
um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;
h)
um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.
9.1
Begriffsbestimmung
Im Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Begriffe „Kommunikation“ und
„Sprache“ näher definiert.
Kommunikation schließt „Sprachen, Textdarstellung, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, leicht zugängliches Multimedia sowie schriftliche, auditive, in einfache Sprache übersetzte, durch Vorleser zugänglich gemachte sowie ergänzende und alternative Formen, Mittel und
Formate der Kommunikation, einschließlich leicht zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologie“ ein.
Sprache umfasst „gesprochene Sprachen sowie Gebärdensprachen und andere nicht gesprochene Sprachen“.
9.2
Ziele
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 ist eine der Handlungsprioritäten des
Querschnittsthemas „Inklusion und Chancengerechtigkeit“ eine barrierefreie Kommunikation zu
ermöglichen, um den Zugang zu Informationen und Angeboten der Stadt und städtischer Einrichtungen zu öffnen.
Folgendes Ziel lässt sich aus dem genannten Artikel der UN-Konvention und der Handlungspriorität im Querschnittsthema „Inklusion und Chancengerechtigkeit“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 für das Querschnittsthema „Kommunikation“ ableiten:
120
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Kommunikation
Ziel:
Der Zugang zu Information und Kommunikationsmöglichkeiten ist barrierefreier als bisher gestaltet.
Kommunikation ist barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderung sie ohne zusätzliche Hilfen
nutzen und wahrnehmen können. Je nach Art der Behinderung gibt es verschiedene Möglichkeiten, Informationen für alle Menschen zugänglich zu machen: Leichte Sprache für Menschen
mit Lernbehinderungen oder geringen Sprachkenntnissen, Höranlagen für Menschen, die nicht
(mehr) gut hören können, Schriftdolmetscher für Menschen, die schlecht oder gar nicht hören
können, Gebärdensprache für Menschen, die nicht hören können, Braille-Schrift für blinde Menschen oder Lormen161 für taub-blinde Menschen.
9.3
Rechtsgrundlagen, kommunaler Handlungsauftrag und bisherige Entwicklung
Paragraph 11 der Sächsischen Gemeindeordnung regelt, dass die Gemeinde ihre Einwohner/innen „laufend über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten ihres Wirkungskreises“ informiert. Sie soll sich dabei auch elektronischer Formen bedienen.
Paragraph 9 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung regelt das Recht
von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen auf kostenfreie Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren. Die Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz regelt Anlass, Umfang, Art und Weise sowie die
Vergütung des Anspruchs auf Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers oder anderer
geeigneter Kommunikationshilfen. Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die
Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren regelt die Ausgestaltung des Gesetzes in Sachsen. Zu den Kommunikationshilfen zählen
Personen, die bei der Kommunikation unterstützen (Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher, Simultandolmetscher, Oraldolmetscher, Kommunikationsassistenten), Kommunikationsmethoden (Lormen, taktil wahrnehmbare Gebärden, gestützte Kommunikation für Menschen
mit autistischer Behinderung) sowie Kommunikationsmittel (akustisch-technische Hilfen, grafische Symbol-Systeme).
Digitale Technologien162 können Menschen mit Behinderung helfen, Einschränkungen auszugleichen. Im Rahmen einer Studie zur „Mediennutzung von Menschen mit Behinderung“163 wurde deutlich, dass Menschen mit Behinderung das Internet insgesamt seltener nutzen als die
Gesamtbevölkerung. Personen mit Hörbeeinträchtigungen sind vergleichsweise regelmäßig im
Internet, Menschen mit Lernschwierigkeiten nutzen es dagegen deutlich weniger. Ein Grund für
die geringere Nutzung liegt in der Ausstattung mit Geräten. Weniger als die Hälfte der Befragten
hat Zugang zu einem Computer oder Laptop mit Internetzugang im Haushalt, nur ein Drittel besitzt ein Smartphone und nur jeder Zehnte hat Zugang zu einem Tablet-PC.
9.4
Bestehende Maßnahmen
Barrierereduzierter Internetauftritt der Stadt Leipzig: Der Internetauftritt der Stadt Leipzig gilt
nach den Vorgaben der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)“ als barrierereduziert. Teilweise enthält der Internetauftritt Informationen zur Zugänglichkeit mit Piktogrammen. Der Ratsbeschluss zum Antrag
VI-A-01512 „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Website“ vom
161 Das Lorm-Alphabet ist ein Kommunikationsmittel für taubblinde Personen. Der „Sprechende“ tastet dabei auf die Handinnenfläche des „Lesenden“. Dabei sind einzelnen Fingern sowie bestimmten Handpartien bestimmte Buchstaben zugeordnet.
162 Digitale Technologien beruhen auf Hardware, Software und Netzwerken. Computertechnik und Internet zählen dazu.
163 Im Auftrag der Aktion Mensch und den Medienanstalten haben die Technische Universität Dortmund und das Hans-BredowInstitut aus Hamburg eine repräsentative Studie zur Mediennutzung von Menschen mit Behinderung durchgeführt. Es wurden bundesweit 610 Personen aus den Gruppen der Seh-, Hör-, körperlich-motorischen Beeinträchtigten sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten befragt.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
121
Querschnittsthema: Kommunikation
28.10.2015 sieht vor, dass im Rahmen der Erarbeitung des 1. Teilhabeplans Maßnahmen formuliert werden, die das barrierefreie Informieren und Kommunizieren auf dem städtischen Internetseite weiter verbessern. So sollen:
•
Wesentliche Informationen, wie Dienstleistungen, Formulare und Kontakte der
Verwaltung in Leichter Sprache, mit Vorlesefunktion und Übersetzung durch
Gebärdendolmetscher/-innen abrufbar sein.
•
Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung zukünftig auch barrierefrei auf der
Webseite eingestellt werden.
Dabei soll sich an der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz" (BITV) orientiert werden.
Mit der Antwort zur Anfrage VI-F-03268 wurde zum Sachstand der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses berichtet. So wurde bis März 2017 die technische Barrierefreiheit der Internetseite
gesteigert, indem die Nutzbarkeit auf mobilen Endgeräten verbessert wurde. Die für eine Übersetzung in Leichte Sprache geeignet erscheinenden Seiten des Internetauftritts wurden ermittelt
und in einen Maßnahmeplan eingeordnet (siehe Anlage zur Antwort). Danach sollen bis Ende
2018 insgesamt 45 Seiten in Leichte Sprache übersetzt werden. Videos mit Gebärdensprache
sollen für einführende Seiten erstellt werden. 2017 soll eine Zertifizierung der Internetseite nach
der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ erfolgen.
„Leipziger Audioforst“: Die Reihe „Leipziger Audioforst“ ist ein Beispiel für die nutzerorientierte
Aufbereitung von Informationen der Stadtverwaltung im Internet. Die Beiträge enthalten Hörstücke aus dem Leipziger Stadtwald mit hörbaren Informationen über Neuigkeiten und Fakten aus
der Abteilung Stadtforsten und perspektivisch aus dem gesamten Amt für Stadtgrün und Gewässer.
Leichte Sprache bei den Leipziger Städtischen Bibliotheken: Die Leipziger Städtischen Bibliotheken bieten auf einer ihrer Internetseiten Informationen in Leichter Sprache an, so beispielsweise zu verfügbaren Medien, Bibliotheksausweis, Gebühren, Leihfristen oder zur Anmeldung.
Internetseite und Broschüre „Barrierefreies Lernen“ der Volkshochschule Leipzig: Die Volkshochschule Leipzig stellt auf ihrer Internetseite unter dem Stichwort „Barrierefreies Lernen“ Informationen zu zwanzig ausgewählten Kursangeboten in Leichter Sprache bereit. Die Kurse
richten sich an Menschen mit und ohne Behinderung und zeichnen sich durch ein langsames
Lern-Tempo, Leichte Sprache und Unterstützte Kommunikation aus. Eine Broschüre in einfacher und leichter Sprache informiert zu ausgewählten Kursen und wird an alle Einrichtungen für
Menschen mit Behinderung versendet.
Barrierefreie Veranstaltungen: Der StudentInnenRat und das Referat für Gleichstellung und Lebensweisenpolitik der Universität Leipzig haben eine Broschüre „Barrierefreie Planung und
Durchführung von Veranstaltungen“ herausgegeben164, welche über verschiedene Arten der
Behinderung informiert und Hinweise gibt, wie Veranstaltungen barrierefrei gestaltet werden
können.
Zugänglichkeit von Veranstaltungen der Stadt Leipzig: Vereinzelte Veröffentlichungen der Stadt
Leipzig enthalten Informationen zur Zugänglichkeit von Veranstaltungen – zum Zugang zum
Gebäude, zu Aufzügen, zu barrierefreien Toiletten und Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Beispiele waren das Veranstaltungsprogramm zur Jüdischen Woche oder das Faltblatt zur Seniorenkonferenz 2016. Bei einzelnen Veranstaltungen (z. B. Bildungskonferenz)
wurde der Bedarf nach Assistenz oder Gebärdensprachdolmetschen erfragt.
Beratung zu Leichter Sprache: Menschen mit geistiger Behinderung, die in der Werkstatt für
behinderte Menschen der Diakonie am Thonberg arbeiten, beraten bei der Entwicklung von
Faltblättern und Texten in Leichter Sprache. So unterstützten sie beispielsweise bei der Entwicklung des Museumsführers in Leichter Sprache des Stadtgeschichtlichen Museums für die ständige Ausstellung „Leipzig Original. Von der Frühzeit bis zur Völkerschlacht“.
164
StudentInnenRat der Universität Leipzig, Referat für Gleichstellung und Lebensweisenpolitik: Barrierefreie Planung und Durchführung von Veranstaltungen, August 2011, https://stura.uni-leipzig.de/sites/stura.unileipzig.de/files/dokumente/2014/02/barrierefrei_broschuere_online.pdf
122
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Kommunikation
Projekt „Unterstützte Kommunikation“: Beim Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe ist seit
dem Jahr 2015 das Projekt „Unterstützte Kommunikation“ verortet. Zielsetzung ist die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in
Leipzig, die kaum über eine Verbalsprache verfügen. Neben der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema und dem Aufbau eines Aktionsbündnisses von Trägern der Behindertenhilfe
wurde durch das Projekt der Wissensstand und Fortbildungsbedarf von Fachkräften zur „Unterstützten Kommunikation“ ermittelt. Das Projekt wurde 2015 / 2016 von der Landesdirektion
Sachsen gefördert. Perspektivisch sollen Strukturen und Netzwerke entwickelt werden, die unterstützt kommunizierenden Menschen mehr Lebensqualität durch stabile Kommunikation und
Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen bieten. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung begleitet und unterstützt das Projekt fachlich.
9.5
Handlungsbedarf
Die Zugänglichkeit von Informationen der Stadt Leipzig für Menschen mit Behinderung hat sich
in den zurückliegenden Jahren verbessert. Der Internetauftritt der Stadt Leipzig ist barrierereduzierter geworden. Die Zugänglichkeit von Veranstaltungen wird vereinzelt ausgewiesen. In weiten Teilen besteht jedoch noch Handlungsbedarf.
Zugänglichkeit von Information ist ein wesentliches Merkmal einer offenen, bürgerfreundlichen,
demokratieförderlichen Verwaltung. So kann Teilhabe aller ermöglicht werden.
Dabei bieten insbesondere technologische Entwicklungen und die digitalen Medien vielfältige
Möglichkeiten, Informationen zugänglich zu machen. Einen klaren Handlungsauftrag gibt es für
die barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts der Stadt Leipzig. Dieser soll gemäß Beschluss
zum Antrag VI-A-01512 weiterentwickelt werden. Das Amtsblatt, welches als PDF im Internet
gelesen werden kann, ist bislang nur barrierereduziert, nicht aber barrierefrei – nicht alle Menschen der Stadt können darauf Zugriff haben. Wesentliche Informationen und Formulare der
verschiedenen Verwaltungsbereiche sind nicht für alle Einwohner/-innen zugänglich. Hier bedarf
es einer verbesserten Aufbereitung, auch mit Blick auf eine verständliche und Leichte Sprache.
Eine Teilnahme von Menschen mit Behinderung an städtischen Veranstaltungen und die damit
verbundenen Anforderungen werden bislang zu wenig beachtet. Dies sollte insbesondere mit
Blick auf eine vorausschauende, alle Menschen in den Blick nehmende Organisation und Information sowie die Bereitstellung von Kommunikationshilfen (große Schrift, Nutzung von Mikrofon, einfache Sprache, Gebärdendolmetscher/-innen) geändert werden. Die Zugänglichkeit zu
Veranstaltungen war auch Thema auf dem ersten Teilhabeforum am 05. März 2015. Auf der Internetseite der Stadt Leipzig wird zu Veranstaltungen informiert. Dabei wird nicht auf die Zugänglichkeit der Veranstaltungsorte eingegangen und die bereitgestellten Informationen sind
nicht in Leichter oder Einfacher Sprache aufbereitet. Im Zuge der barrierefreien Weiterentwicklung des Internetauftritts der Stadt Leipzig soll geprüft werden, inwieweit eine barrierefreie Gestaltung in Leichter Sprache ab 2019 sinnvoll und machbar ist.165
Damit Menschen Dienstleistungen und Angebote der Stadt Leipzig in Anspruch nehmen können, muss das Wegeleitsystem in den Verwaltungsgebäuden, die durch die Stadt Leipzig genutzt werden, zugänglich gestaltet sein. Ausschilderungen, die unübersichtlich, schwer lesbar
oder unverständlich sind, behindern den Zugang. Ein verstärkter Einsatz einfacher, leichter sowie symbolbasierter Sprache wäre auch für Personen mit geringen Sprachkompetenzen eine
Hilfe. Neben der Beschilderung von Wegen, sollten auch Informationstafeln oder Aushänge an
Türen leicht verständlich und gut lesbar sowie taktil und in Braille gestaltet sein.
Die Stadt Leipzig unterstützt den Aufbau eines Netzwerkes zur Beratung und Weiterbildung von
pädagogisch-therapeutische Fachkräften von Einrichtungen der Behindertenhilfe, Logopäden
sowie Angehörigen von unterstützt Kommunizierenden im Rahmen des Projektes „Unterstützte
Kommunikation“. Das Projekt soll verstetigt werden, indem eine Beratungsstelle für unterstützte
Kommunikation aufgebaut wird.
165
Vgl. schriftliche Antwort zur Anfrage VI-F-03268-AW-01.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
123
Querschnittsthema: Kommunikation
9.6
Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Ziel im Bereich „Kommunikation“ zu erreichen, werden folgende weiterführenden Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
94
Kurztitel
Internetauftritt der
Stadt Leipzig barrierereduziert weiter
entwickeln
95
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle Auswirkung
Die Stadt Leipzig lässt ihre Internetseite nach
der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ zertifizieren.
F: Referat Kommu- 2017
nikation
ja, vgl.
Anlage 2
Die Stadt Leipzig bereitet Seiten ihres Internetauftritts in Leichter Sprache und teilweise in
Gebärdensprache auf.
F: Referat Kommu- 2017nikation
2018
ja, vgl.
Anlage 2
96
Barrierefreies
Amtsblatt
Die Stadt Leipzig stellt das Amtsblatt als barrierefreies PDF-Dokument im Internet zum Herunterladen zur Verfügung.
F: Referat Kommu- 2019
nikation
fortlaufend
nein
97
Sonderbeiträge
Amtsblatt
Die Stadt Leipzig veröffentlicht im Jahr 2018
Amtsblatt-Sonderbeiträge in Leichter Sprache.
Nach Evaluation der Maßnahme wird über eine
mögliche Fortführung entschieden.
F: Referat Kommu- 2018
nikation; M: Beauf- fortlaufend
tragte für Menschen mit Behinderung, Sozialamt
ja, vgl.
Anlage 2
98
Barrierefreie Informationen und Formulare
Die Stadt Leipzig stellt wesentliche Informationen und Formulare schrittweise barrierefrei zur
Verfügung – je nach Veröffentlichungsart als
Druckfassung und / oder digital. Die Informationen und Formulare sollen für Menschen mit
Sehbehinderung (digital lesbar) und geringen
Sprachkompetenzen (Leichte Sprache) zugänglich sein.
Für die Erarbeitung 2018
der Grundlagen:
fortlaufend
F: Hauptamt; M:
Beauftragte für
Menschen mit Behinderung, Sozialamt, Referat Kommunikation, Amt für
Geoinformation
Für die Umsetzung:
F: alle Ämter und
Referate
nein
99
Die Stadt Leipzig stellt Informationen im DAISY- F: Amt für Stadt2018
Format für blinde und sehbehinderte Menschen grün und Gewässer fortlaufend
über markante Einrichtungen der Abteilung
166
Stadtforsten (u.a. Wildpark, Waldarboretum )
zur Verfügung.
nein
100 Pool für Leichte
Sprache
Die Stadt Leipzig stellt für Übersetzungen von
Ämtern und Eigenbetrieben in Leichte Sprache
Mittel zur Verfügung.
F: nach Festlegung 2018
an zentraler Stelle
ja, vgl.
Anlage 2
101 Fortbildung zu
Leichter Sprache
Die Stadt Leipzig bietet Mitarbeiter/-innen der
Stadtverwaltung Fortbildungen zu Leichter
Sprache an. In theoretischen und praktischen
Einheiten sollen Regeln der Leichten Sprache
erlernt und angewendet werden. Verschiedene
Anwendungsgebiete (Gespräche, Faltblätter,
Briefe, Aushänge, Texte im Internet) werden
betrachtet.
F: Personalamt; M: 2018
Sozialamt; Beauffortlaufend
tragte für Menschen mit Behinderung
ja, vgl.
Anlage 2
102 Mehr Barrierefreiheit im Sitzungsund Festsaal
Die Stadt Leipzig prüft für den Sitzungs- und
Festsaal im Neuen Rathaus eine technische
Lösung für Menschen mit Hörbehinderung und
setzt diese nach Möglichkeit um. Für den
Festsaal wird die Bereitstellung eines Liftes zur
F: Amt für Gebäudemanagement
ja, vgl.
Anlage 2
2019
166
Ein Arboretum (lat. arbor „Baum“) ist eine Sammlung von nicht in Pflanzgefäßen wachsender verschiedenartiger Gehölze mit
hauptsächlich Bäumen und Sträuchern.
124
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Kommunikation
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle Auswirkung
Bühne geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.
103 Zugängliche städti- Die Stadt Leipzig achtet bei der Durchführung
F: alle Verwaltungsbereiche
sche Veranstaltun- von städtischen Veranstaltungen auf eine Zugen
gänglichkeit für alle und informiert zur Zugänglichkeit durch Medieninformation, auf der städtischen Internetseite und in Faltblättern zur Veranstaltung. Der Leitfaden „Zugängliche städtische Veranstaltungen“ (vgl. weiterführende
Maßnahme Nr. 104 im Querschnittsthema
„Kommunikation“) wird so weit möglich angewendet. Dies gilt auch für Personen, welche mit
der Organisation oder Moderation städtischer
Veranstaltungen beauftragt sind.
104 Leitfaden „Zugäng- Die Stadt Leipzig erarbeitet für die Bewerbung,
liche städtische
Organisation, Durchführung und Dokumentation
Veranstaltungen“
von zugänglichen städtischen Veranstaltungen
einen Leitfaden.
2019
fortlaufend
F: Sozialamt; M:
2018
Koordinierungsstelle „Leipzig weiter
denken“, Referat
Kommunikation,
Referat Protokoll,
Beauftragte für
Menschen mit Behinderung, Amt für
Gebäudemanagement
nein
ja, vgl.
Anlage 2
105 Pool für Gebärden- Die Stadt Leipzig baut einen Pool für Gebärden- F: nach Festlegung 2017sprachdolmetsprachdolmetscher/-innen für öffentliche städti- an zentraler Stelle 2018
scher/-innen
sche Veranstaltungen auf. Im Rahmen eines
Projektes werden der konkrete Bedarf, Veranstaltungsformate und Organisation der Einsätze
erprobt und ein Vorschlag für eine Umsetzung
ab 2019 erarbeitet.
ja, vgl.
Anlage 2
106 Zugängliches
Die Stadt Leipzig erarbeitet mit Beteiligung des
Wegeleitsystem der Behindertenbeirates ein Konzept, um die ZuStadt Leipzig
gänglichkeit des Wegeleitsystems für Besucher/-innen von städtischen Verwaltungsgebäuden zu erhöhen. Dabei sollen Orientierungshilfen für sinneseingeschränkte Personen (klar
strukturierte Orientierungstafeln, lesbare Piktogramme), der Abbau von kommunikativen Barrieren und die Verwendung einfacher bzw.
Leichter Sprache berücksichtigt werden.
nein
F: Amt für Gebäu- 2018
demanagement; M:
Sozialamt; Beauftragte für Menschen mit Behinderung; Behindertenbeirat
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
125
Querschnittsthema: Mitwirkung und Freiwilliges Engagement
10.
Mitwirkung und Freiwilliges Engagement
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 29 – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese
gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,
a)
sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am
politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder
Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter
anderem
i. stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu
verstehen und zu handhaben sind;
ii. schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer
Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam
innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie
gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;
iii. garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und
erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person
ihrer Wahl unterstützen lassen;
b)
aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit
anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem
i. die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und
politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;
ii die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler,
regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.
10.1
Begriffsbestimmung
Gemäß Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention zählt zu den allgemeinen Grundsätzen
die „Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit“. Auf
diesem Grundverständnis von der Selbstbestimmung des Menschen baut Artikel 29 mit dem
Ziel der Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben auf. Im folgenden Textabschnitt werden
zwei Aspekte dieser Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben genauer betrachtet: die
Mitwirkung von Menschen mit Behinderung bei Wahlen, in Gremien und als Interessenvertreter/-in sowie das freiwillige Engagement von Menschen mit Behinderung.
Mitwirkung
Mitwirkung meint die Einflussnahme auf politische167 Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse. Dazu zählen sowohl institutionalisierte Formen (z. B. politische Wahlen, Heimbeirat) und
freie Formen der Mitwirkung (z. B. in Bürgervereinen, Beteiligung an Petitionen oder Demonstrationen).
Freiwilliges Engagement
Ehrenamt, Selbsthilfe, bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligenarbeit, Nebenamt oder Bürgerarbeit sind die Facetten eines schwer abzugrenzenden und damit begrifflich zu bestimmenden Phänomens. Freiwilliges Engagement kann die aktive Mitarbeit in Organisationen, die Mit167
Als Politik wird hier allgemein jegliche Einflussnahme, Gestaltung und Durchsetzung von Forderungen und Zielen in privaten
oder öffentlichen Bereichen bezeichnet, wobei der Schwerpunkt der Betrachtung auf der Gestaltung des öffentlichen Bereichs, dem
Gemeinwesen, liegt.
126
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Mitwirkung und Freiwilliges Engagement
wirkung in Selbsthilfegruppen, ein Nebenamt (z. B. als Mitglied der Ratsversammlung) oder die
freie, unabhängige Mitarbeit jenseits von Familie und Berufsarbeit sein. Die Tätigkeit wird meist
unentgeltlich oder gegen eine geringe Entschädigung, die weit unter der tariflichen Vergütung
liegt, ausgeübt. An dieser Stelle geht es insbesondere um das freiwillige Engagement von Menschen mit Behinderung selbst.
10.2
Ziele
Im Zielbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 wird ein „Demokratieverständnis“ als eine wichtige Grundlage einer gestaltenden Stadtentwicklung verstanden. Dazu
gehört, dass Bürger/-innen aktiv mitverantwortlich und selbstverwaltend die Stadtgesellschaft
mitgestalten. Mit Blick auf die Bürgerschaft als Teil der städtischen Akteure formuliert das Integrierte Stadtentwicklungskonzept das Ziel, die Möglichkeiten für das bürgerschaftliche Engagement, Bürgerbeteiligung und Kommunikation so zu stärken, dass die Leipziger/-innen weiterhin
aktiv die Entwicklung der Stadt mittragen und gestalten können.
Der Kommentar des wissenschaftlichen Beirats zum Teilhabebericht der Bundesregierung weist
darauf hin, dass politische Teilhabe den „gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Räumen
und gesellschaftlichen Rollen“ voraussetzt. „[…] jeder Bürger und jede Bürgerin darf erwarten,
durch eigenes Engagement etwas für die Gemeinschaft bewirken zu können und von anderen
in seinem Engagement wahrgenommen, akzeptiert und anerkannt zu werden.“ 168
Mit Blick auf die Grundlage einer gestaltenden Herausforderung „Demokratieverständnis“ des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 und mit Bezug auf den oben genannten
Artikel der UN-Konvention lässt sich folgendes Ziel für das Querschnittsthema „Mitwirkung und
„freiwilliges Engagement“ ableiten:
Ziel:
Menschen mit Behinderung können gleichberechtigt am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, müssen Strukturen und Prozesse zugänglich gestaltet sein. Wenn von Zugänglichkeit die Rede ist, dann sind damit sowohl eine räumlich barrierefreie Gestaltung von Orten,
geeignete Formate und Materialien sowie Informationen für Menschen mit Behinderung gemeint, als auch eine Kultur der Offenheit und Anerkennung, welche Vielfalt wertschätzt und eine
aktive Mitwirkung von Menschen mit Behinderung befördert.
Es ist erforderlich, Menschen mit Behinderung nicht als „Objekte der Fürsorge“ anzusehen,
sondern sie als gleichberechtigte Bürger/-innen mit eigenen selbstbestimmten Interessen und
Gestaltungsansprüchen wahrzunehmen und sie in ihren Bürgerkompetenzen zu fördern. Hierzu
sollte ihre Einflussnahme auf politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse ermöglicht
werden. Die Bestrebungen von Menschen mit Behinderung, sich freiwillig zu engagieren, sollten
befördert werden. Auch deshalb, weil eine freiwillige Tätigkeit nicht nur die Möglichkeit bietet,
mitzureden und mitzugestalten. Durch freiwilliges Engagement erfährt man auch das Gefühl,
gebraucht zu werden, kann sich selbst bilden, Wertschätzung erfahren oder Kontakte zu Menschen zu haben.
Darüber hinaus bedarf es in der politischen und öffentlichen Diskussion einer Bereitschaft und
Haltung, welche die individuellen Ansprüche und Bedürfnisse von Menschen und Behinderung
berücksichtigt.
168
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Bonn: 2013, S. 250.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
127
Querschnittsthema: Mitwirkung und Freiwilliges Engagement
10.3
Rechtsgrundlagen, kommunaler Handlungsauftrag und bisherige Entwicklung
In § 1 SGB IX ist für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen ein
Leistungsanspruch beschrieben, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Die Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, ermöglicht gemäß § 39 Abs. 1 und § 50 Europawahlordnung, gemäß § 13 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 25 Kommunalwahlordnung und des Beschlusses der Ratsversammlung RBIII-1140/02 eine möglichst barrierefreie
und damit gleichgestellte Teilnahme an der Wahl.
Auf der Grundlage von § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung beruft die Ratsversammlung
der Stadt Leipzig einen Behindertenbeirat und einen Seniorenbeirat.
Über die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen und politischen Leben in
Leipzig gibt es keine Daten. Im Rahmen des Teilhabeberichtes der Bundesregierung169 wurden
Daten des Sozioökonomischen Panels der Befragungswelle von 2010 ausgewertet. Danach
nehmen Menschen mit Behinderung seltener am politischen Leben teil: sie interessieren sich
weniger für Politik als Menschen ohne Behinderung und die Wahlbeteiligung der 18 bis unter
29-Jährigen liegt mit 49 % insgesamt 22 Prozentpunkte unter jener von Menschen ohne Behinderung.170 Der Kommentar des wissenschaftlichen Beirats erläutert diese Ergebnisse. Zum einen könnte die geringe Beteiligung mit den begrenzten verfügbaren Ressourcen von jungen
Menschen mit Behinderung erklärt werden, die viel Zeit und Kraft in die Gestaltung eines
selbstbestimmten Alltags einbringen. Zum anderen seien bisher Menschen mit Behinderung
wenig in ihren Kompetenzen zur Gestaltung des eigenen und eines gesellschaftlichen Lebens
wahrgenommen und bestärkt worden.
10.4
Bestehende Maßnahmen
10.4.1
Mitwirkung
Barrierefreie Wahlen: Die Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, ermöglicht eine möglichst
barrierefreie Teilnahme an der Wahl. Im Vorfeld der Wahlen gibt es jeweils eine Beratung des
Amtes für Statistik und Wahlen mit Trägern der Behindertenhilfe, um einen barrierefreien Zugang zur Wahl vorzubereiten. Rund 46 % der Wahlräume sind barrierefrei zugänglich. Auf der
Wahlbenachrichtigung steht der Hinweis „Zugang barrierefrei“ bzw. „Zugang nicht barrierefrei“.
Die Stadt Leipzig informiert online unter „Wahllokal-Suche" über die Barrierefreiheit von Wahlräumen. In allen Wahlräumen stehen am Wahltag geschulte Wahlhelfer/-innen zur Unterstützung der Wähler/-innen bereit. Während der Wahlzeit werden in derzeit 15 Wahlobjekten zusätzliche und geschulte Helfer/-innen aus dem Projekt „Bürgerdienst LE“ eingesetzt. Zur Wahl
werden Informationen in leichter Sprache aufbereitet. Menschen mit Sehbehinderung wird die
Wahlliste als CD zum Anhören zugeschickt.
Angebote der Volkshochschule zu Wahlen: Die Volkshochschule Leipzig bietet im Vorfeld der
Bundestagswahl 2017 in der Kursreihe „Barrierefreies Lernen“ einen Kurs mit dem Titel „Wählen
ist wichtig! Die Wahl des Bundestages 2017“ an. Wichtige Informationen zur Bundestagswahl
werden vermittelt und darüber informiert, was die einzelnen Parteien gern erreichen wollen.
Kurz vor der Wahl stellen Vertreter/-innen der Parteien ihre Programme in leichter Sprache vor.
Behindertenbeirat: Der Behindertenbeirat der Stadt Leipzig setzt sich für die Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderung der Stadt Leipzig ein. Er trägt dazu bei, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse zu erreichen. Der Behindertenbeirat berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung zu Fragen und Problemen von Menschen mit Behinderung und versteht sich als Organ der Meinungsbildung und des
169
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Bonn: 2013.
170
ebd., S. 242
128
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Mitwirkung und Freiwilliges Engagement
Erfahrungsaustausches zwischen den in der Behindertenarbeit Tätigen. Der Behindertenbeirat
erarbeitet als Ergebnis der gemeinsamen Meinungsbildung Empfehlungen und Vorschläge. Der
Behindertenbeirat tagt in der Regel mindestens sechsmal im Jahr. Die Sitzungen sind öffentlich
und Gebärdensprachdolmetscher/-innen sind in jeder Sitzung anwesend. Der Behindertenbeirat
setzt sich zusammen aus:
•
je ein/e Vertreter/-in der Fraktionen des Stadtrates,
•
zehn Vertreter/-innen aus Vereinen und Verbänden für Menschen mit Behinderung und Personen, die selbst von Behinderung betroffen sind bzw. Angehörige
mit Behinderung haben oder aus nachvollziehbaren Gründen Menschen mit
Behinderung vertreten,
•
ein/e Vertreter/-in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrt
•
die jeweiligen Arbeitsgruppenleiter/-innen der ständigen oder zeitweiligen Arbeitsgruppen des Beirates,
•
je einem/er Vertreter/-in des Gesundheitsamtes und des Sozialamtes mit beratender Funktion,
•
der Beauftragten für Menschen mit Behinderung mit beratender Funktion.
Arbeitsgruppen des Behindertenbeirates sind die AG Blindenleitsystem und Barrierefreiheit, die
AG Frühförderung und AG Euthanasieverbrechen.
Seniorenbeirat: Der Seniorenbeirat der Stadt Leipzig setzt sich für die Interessen und Belange
der Seniorinnen und Senioren der Stadt Leipzig ein. Der Seniorenbeirat berät den Stadtrat und
den Oberbürgermeister zu Fragen der Seniorenpolitik und versteht sich Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches. Er erarbeitet Stellungnahmen, Empfehlungen, Vorschläge und Anträge. Der Seniorenbeirat tritt mindestens einmal pro Quartal zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Die Termine werden öffentlich bekannt gemacht. Der Seniorenbeirat setzt sich
zusammen aus:
•
je ein/e Vertreter/-in der Fraktionen des Stadtrates,
•
drei Vertreter/-innen der fünf Wohlfahrtsverbände,
•
ein/e Vertreter/-in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrt,
•
drei Vertreter/-innen aus Vereinen der offenen Seniorenarbeit,
•
je ein/e Vertreter/-in der Universität Leipzig, der Bürgervereine, aus dem Sportbereich, der Krankenkasse/Pflegekasse AOK, des ambulanten Pflegebereichs,
des stationären Pflegebereichs, der Kultur/Stadtteilkultur, der Gewerkschaft, der
Wohnungswirtschaft,
•
bis zu fünf sachkundige Einwohner/-innen.
Mindestens 51 % der Mitglieder sind Einwohner/-innen der Stadt Leipzig, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitskreise des Seniorenbeirates sind: AK Altenhilfe, Wohnen und Soziales; AK Ordnung, Verkehr und Sicherheit und AK Kultur, Bildung und Sport.
Schwerbehindertenvertretung der Stadt Leipzig: Die Schwerbehindertenvertretung ist gemäß §
94 SGB IX gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten
Beschäftigten der Stadt Leipzig. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in
den Betrieb, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb und steht ihnen beratend und helfend zur
Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durch den Arbeitgeber erfüllt
werden; Maßnahmen, die schwerbehinderten Menschen dienen bei den zuständigen Stellen
beantragt werden und sich gegenüber dem Arbeitgeber für berechtigte Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen einsetzt.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
129
Querschnittsthema: Mitwirkung und Freiwilliges Engagement
Bewohnervertretung:171 In stationären Einrichtungen und betreuten Wohngruppen172 für ältere,
pflegebedürftige Volljährige oder volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit
Behinderungen können gemäß § 8 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes
die Bewohner/-innen über eine Bewohnervertretung in Angelegenheiten des Betriebs mitwirken.
Die Bewohnervertretung soll mindestens einmal im Jahr die Bewohner/-innen zu einer Versammlung einladen, zu der jede/r Bewohner/-in eine Vertrauensperson beiziehen kann. Für die
Zeit, in der eine Bewohnervertretung nicht gebildet werden kann, werden ihre Aufgaben durch
einen oder mehrere ehrenamtliche Bewohnerfürsprecher wahrgenommen. Der Träger einer stationären Einrichtung ist verpflichtet, die Bewohnervertretung oder die Bewohnerfürsprecher
rechtzeitig vor der Aufnahme von Verhandlungen über die Pflegesatzvereinbarungen anzuhören
und ihnen unter Vorlage nachvollziehbarer Unterlagen die wirtschaftliche Notwendigkeit und
Angemessenheit geplanter Entgelterhöhungen zu erläutern. Außerdem ist der Träger verpflichtet, der Bewohnervertretung oder den Bewohnerfürsprechern Gelegenheit zu einer schriftlichen
Stellungnahme zu geben.
Werkstattrat: Die Interessen der Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen werden durch einen ehrenamtlichen Werkstattrat gemäß § 139 Abs. 1 SGB IX vertreten. Art und
Umfang der Mitwirkung durch den Werkstattrat ist in der Werkstättenmitwirkungsverordnung
festgelegt. Im kirchlichen Bereich gibt es eigene Regelungen: die DiakonieMitwirkungsverordnung und die Caritas-Mitwirkungsverordnung. Diese müssen mindestens die
Anforderungen der staatlichen Regelungen erfüllen. In den Lindenwerkstätten des Diakonischen
Werkes Leipzig e. V. gibt es Weiterbildungen für Werkstatträte zu Themen wie „Aufgaben und
Chancen des Werkstattrates“, „Kommunikation mit der Werkstattleitung“ oder „Werkstattratswahl“.
Frauenbeauftragte in den Lindenwerkstätten: Seit 2011 werden die Interessen der beschäftigten
Frauen in den Lindenwerkstätten des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. durch
eine Frauenbeauftragte vertreten, die erste in Sachsen. Sie ist geschult, peer-Beratungen mit
weiblichen Mitarbeitenden der Werkstätten durchzuführen, über die Aufgaben und Pflichten der
Frauenbeauftragten zu informieren und andere interessierte Frauen in sächsischen Werkstätten
zu schulen. Sie organisiert – teils mit Assistenz, teils selbständig – beispielsweise Selbstverteidigungskurse und Treffen der weiblichen Mitarbeitenden aller Lindenwerkstätten. Sie nimmt an
den Besprechungen des Werkstattrates teil. Ab 2018 ist die Bestellung von Frauenbeauftragten
in Werkstätten für Menschen mit Behinderung gemäß Bundesteilhabegesetz verbindlich.
Fahrgastbeirat der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH: Der Behindertenverband Leipzig e. V.,
der Blinden-und Sehbehindertenverband Leipzig e. V. sowie jeweils ein/e Vertreter/-in des Senioren- und des Behindertenbeirats vertreten im Fahrgastbeirat der Leipziger Verkehrsbetriebe
GmbH die Interessen von Leipziger/-innen mit Behinderung.
Vereine der Behindertenarbeit: In Leipzig gibt es zahlreiche Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen, die sich für die Belange und Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen öffentlich und politisch einsetzen (z. B. Behindertenverband Leipzig e. V., Mobiler
Behindertendienst e. V.). Einige Vereine wurden von Betroffenen oder Angehörigen gegründet
(z. B. Durchblick e. V., Elterninitiative Hilfe für Behinderte und ihre Angehörigen Leipzig und
Leipziger Land e. V.). In den Vorständen dieser Vereine wirken Menschen mit Behinderung ehrenamtlich mit.
10.4.2
Freiwilliges Engagement
In welchen Bereichen und in welchem Umfang sich Menschen mit Behinderung freiwillig engagieren, kann für Leipzig nicht gesagt werden. Sie wirken in den oben genannten Beiräten, Räten und Interessenvertretungen sowie in den Vorständen von Vereinen der Behindertenarbeit, in
Selbsthilfegruppen und Betroffeneninitiativen. Darüber hinaus sind sie in zahlreichen anderen
Bereichen ehrenamtlichen Engagements tätig.
171
172
Andere Bezeichnungen sind Heimbeirat oder Hausversammlung.
Mit mehr als 9 Plätzen.
130
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Mitwirkung und Freiwilliges Engagement
Vermittlung in das Ehrenamt: Die Freiwilligen-Agentur Leipzig e. V. vermittelt Menschen mit Behinderung zu Angeboten freiwilligen Engagements bei Vereinen. Die Mehrzahl der Personen,
die bislang vermittelt wurden, war psychisch krank.
Projekt „Barrieren überwinden“: Das Projekt „Barrieren überwinden“ des AWO Landesverbandes Sachsen e. V. in Zusammenarbeit mit der AWO Senioren- und Sozialzentrum gemeinnützige GmbH Sachsen-West unterstützte Menschen mit Behinderung in Leipzig, sich freiwillig zu
engagieren. Das Projekt half bei der Suche nach einer Einsatzstelle und begleitet während der
Anfangsphase. Durch Ehrenamt sollten Menschen mit Behinderung soziale Räume außerhalb
ihrer Einrichtungen kennen lernen und als Helfende in der Gesellschaft aktiv werden können.
Das Projekt endete im Juli 2014 und wird auch nicht in anderer Form fortgeführt.
Von der Teilnahme zur Mitwirkung: Über offene Angebote und Veranstaltungen können Menschen mit Behinderung den Weg in ein freiwilliges Engagement finden. So haben beispielsweise im Behindertenverband Leipzig e.V. und im Inklusiven Nachbarschafts-Zentrum des Mobilen
Behindertendienstes Leipzig e. V. Menschen mit Behinderung über die bestehenden offenen
Angebote und die Beratung die Arbeit der Träger kennengelernt und sich für ein freiwilliges Engagement entschieden.
10.5
Handlungsbedarf
Im Rahmen der Kommunalen Bürgerumfrage wird auch das freiwillige Engagement der Leipziger/-innen erfragt. Damit auch künftig Aussagen zum freiwilligen Engagement von Menschen
mit Behinderung möglich sind und um mehr über die allgemeine Lebenssituation von Menschen
mit Behinderung zu erfahren, sollte zukünftig Aussagen zum Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises bei den soziodemographischen Daten der Kommunalen Bürgerumfrage mit erfasst werden.
Freiwilliges Engagement von Menschen mit Behinderung sollte öffentlich bekannt gemacht und
beworben werden, um öffentlich zu zeigen, dass auch Menschen mit Behinderung nicht nur
Empfänger/-innen von Fürsorgeleistungen sind, sondern sich aktiv in die Gesellschaft einbringen. Auch können auf diese Weise mehr Menschen mit Behinderung ermuntert werden, sich
freiwillig zu engagieren.
10.6
Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Ziel im Bereich „Mitwirkung und Freiwilliges Engagement“ zu erreichen,
werden folgende weiterführenden Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
107 Kommunale Bürgerumfrage
Die Stadt Leipzig erhebt im Rahmen der Kommunalen Bürgerumfrage, ob die befragten Personen über einen gültigen Schwerbehindertenausweis verfügen.
F: Amt für Statistik
und Wahlen
2018
fortlaufend
nein
108 Öffentlichkeitsarbeit
zum freiwilligen
Engagement von
Menschen mit Behinderung
Die Stadt Leipzig veröffentlicht im Amtsblatt
einen Artikel zum freiwilligen Engagement von
Menschen mit Behinderung (Vorstellung von
Engagierten, Informationen zu Wegen ins Ehrenamt).
F: Beauftragte für
2018
Menschen mit Be- fortlaufend
hinderung; M: Sozialamt, Referat
Kommunikation,
Engagementbeauftragte/r
nein
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
131
Querschnittsthema: Soziale Dienste
11.
Soziale Dienste
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 19 – Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit
gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in
die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
[…]
b)
Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause
und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
c)
gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der
Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Artikel 19 der UN-Konvention fordert den gleichberechtigten Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie sonstige gemeindenahe Unterstützungsdienste für Menschen mit Behinderung ein. Im folgenden Abschnitt geht es konkret um
soziale Dienstleistungen und persönliche Hilfen, die mittels Einzelfallhilfen darauf ausgerichtet
sind, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Organisierte,
an die Gemeinschaft gerichtete Angebote (z. B. Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen) werden im Handlungsfeld „Freizeit, Sport, Kultur“ behandelt.
11.1
Begriffsbestimmung
Soziale Dienstleistungen sind neben Sach- und Geldleistungen eine von drei möglichen Leistungsarten nach dem Sozialgesetzbuch (vgl. § 11 SGB I). Sie sind personenbezogen und umfassen sowohl Hilfen in außergewöhnlichen Notlagen als auch lebensbezogene Dienstleistungen. Zu den sozialen Dienstleistungen zählen persönliche und erzieherische Hilfen. Dies
schließt Beratung und Unterstützung gemäß § 11 SGB XII ein. Beispiele für soziale Dienstleistungen sind Beratung, Betreuung, Pflege, Haushaltshilfe sowie Arbeitsvermittlung.
Ein sozialer Dienst umfasst Leistungen der Sozialarbeit, wird von Fachkräften der sozialen Arbeit erbracht und dient dazu, soziale Probleme von Einzelnen, Gruppen oder dem Gemeinwesen zu lösen bzw. durch Prävention zu verhindern. Bürgerinnen und Bürger haben unmittelbaren Zugang zu der Leistung, für die Leistungserbringung ist kein formalisiertes Verfahren als
Grundlage nötig und die Finanzierung der Leistung ist nicht einzelfallbezogen.173 Soziale Dienste in Leipzig sind beispielsweise der Allgemeine Sozialdienst, der Soziale und Pflegerische
Fachdienst oder Beratungsstellen. Im Folgenden werden neben Diensten, die durch Fachkräfte
der sozialen Arbeit erbracht werden auch Dienste betrachtet, die durch Ehrenamtliche angeboten werden.
11.2
Ziele
Gemäß Artikel 19 der UN-Konvention sollen soziale Dienstleistungen das Leben von Menschen
mit Behinderung in der Gemeinschaft und ihre Einbeziehung in die Gemeinschaft befördern und
Isolation von der Gemeinschaft verhindern. Durch den Zugang zu sozialen Dienstleistungen sollen Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Darüber hinaus
sollen soziale Dienstleistungen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen
oder wie § 1 SGB I formuliert: „gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit […]“ schaffen und „besondere Belastungen des Lebens“ abwenden oder ausgleichen.
173
vgl. Definition eines sozialen Dienstes gemäß RBIV-1376/08 „Analyse und Steuerung der sozialen Dienste in Leipzig“
132
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Soziale Dienste
Im Zielbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 sollen mit dem strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ und dem Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ inklusives Denken und Handeln gefördert werden und die Infrastruktur, Leistungen und Angebote dahingehend weiterentwickelt werden. Im Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 konkretisieren die Ziele „Inklusive Stadt“, „Chancengerechtigkeit und Teilhabe“ sowie „Sozialraumorientierung“ dieses
Ansinnen.
Folgendes Ziel lässt sich aus dem genannten Artikel der UN-Konvention und dem strategischen
Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030
für das Querschnittsthema „Soziale Dienste“ ableiten:
Ziel:
Soziale Dienstleistungen und persönliche Hilfen sind zugänglich, berücksichtigen Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderung und ermöglichen soziale Teilhabe.
11.3
Rechtsgrundlagen, kommunaler Handlungsauftrag, bestehende Maßnahmen
In Leipzig gibt es eine Vielzahl von sozialen Dienstleistungen und persönlichen Hilfen für verschiedene Zielgruppen und Hilfebedarfe. Im Folgenden wird eine Auswahl relevanter Dienste
und Hilfen beschrieben und auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen und den kommunalen Handlungsauftrag verwiesen.
Allgemeiner Sozialdienst: Der Allgemeine Sozialdienst der Stadt Leipzig gewährt auf der Grundlage des SGB VIII ganzheitliche, gesetzes- und generationsübergreifende soziale Hilfen für junge Menschen und Familien mit minderjährigen Kindern in belastenden Situationen. Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes gehören die Sicherung des Kindeswohls, die pflichtige
Mitwirkung im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren, die Bedarfsprüfung und Fallsteuerung
von Hilfen zur Erziehung, die Erarbeitung von Stellungnahmen für andere Sozialleistungsträger
sowie umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
Sozialer und pflegerischer Fachdienst: Der Soziale Fachdienst des Sozialamtes berät, begleitet
und vermittelt Erwachsene bei sozialen und wirtschaftlichen Problemen gemäß § 67 und 71
SGB XII. Der Pflegerische Fachdienst berät und informiert zu aufstockenden Leistungen der
Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt gemäß § 61 SGB XII, zu niedrigschwelligen Angeboten,
zur Inanspruchnahme professioneller Hilfen und zu ergänzenden Leistungen im Rahmen der
Sozialhilfe wie Hauswirtschaft oder Essen auf Rädern.
Familienentlastender Dienst: Die Elterninitiative Hilfe für Behinderte und ihre Angehörigen
Leipzig und Leipziger Land e. V. bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung verschiedene Unterstützungen an: stundenweise Betreuung/ Assistenz zu Hause, Kurzzeitbetreuung in den Räumen des Familienentlastenden Dienstes als Verhinderungspflege oder
Kurzzeitpflege, Ferienbetreuung für Schüler/-innen der Förderschulen oder Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Der Mobile Behindertendienst Leipzig e. V. bietet zur Entlastung von Eltern und Verwandten mit Kindern mit Lernschwierigkeiten aus Förderschulen eine heilpädagogische Ferienbetreuung an.
Besuchs- und Begleitdienst: Der Caritasverband Leipzig e. V., das Diakonische Werk Innere
Mission Leipzig e. V., die Lebenshilfe Leipzig e. V., der Mobile Behindertendienst Leipzig e. V.
und der Verein zur Wiedereingliederung psychosozial geschädigter Menschen e. V. bieten für
Menschen mit Behinderung Unterstützung und Begleitung im Alltag und in der Freizeit an. Ehrenamtliche begleiten zu individuellen oder gemeinschaftlichen Unternehmungen (z. B. Ausflüge, Cafébesuch, Kinobesuch) oder unterstützen zu Hause oder in betreuten Wohneinrichtungen
bei der Organisation von Tagesabläufen (z. B. Einkaufen, Kochen, Briefe schreiben). Die Ehrenamtlichen des Seniorenbesuchsdienstes des Sozialamtes der Stadt besuchen auch Menschen mit Behinderung, die zu Hause leben.
Sozialpsychiatrischer Dienst: Der sozialpsychiatrische Dienst ist erster Ansprechpartner für alle
Belange psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger und bietet niedrigschwellige BeStadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
133
Querschnittsthema: Soziale Dienste
ratung und Betreuung an und koordiniert bei weitergehenden Hilfen die der komplementären
Versorgungsangebote (z. B. Psychosoziale Gemeindezentren).174 Über ein Drittel aller angebotenen Leistungen des Dienstes werden "aufsuchend" erbracht.
Frühförder- und Frühberatungsstellen: Die interdisziplinäre ambulante Früherkennung und Vorsorge von Entwicklungsstörungen von Kindern wird in Leipzig durch zwei Sozialpädiatrische
Zentren und sieben Frühförder- und Frühberatungsstellen erbracht. Im Handlungsfeld „Bildung“
wird auf Frühförderung näher eingegangen (vgl. dazu Abschnitt 4.1.4.14.2.4.1).
Erziehungs- und Familienberatung: In Leipzig gibt es zehn Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft und eine kommunale Beratungsstelle gemäß § 28 SGB VIII. Die
Beratungsstellen bieten psychologische und sozialpädagogische Beratung, psychologische Diagnostik und Begutachtung, psychotherapeutische Hilfe, sozialtherapeutische Begleitung bei
Lern- und Leistungsstörungen und Gruppenangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Bezugspersonen. Sie beraten bei individuellen und familiären Problemen sowie Erziehungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsrückständen oder Leistungsschwächen
von Kindern und Jugendlichen, Konfliktsituationen in der Schule und Familie, Trennungs- und
Scheidungsproblemen sowie bei Fragen zu Adoptiv- und Pflegekindern. Die Kinder-, Jugendund Familienberatungsstelle AURYN hat sich auf die Beratung von Kindern, Jugendliche mit
psychisch kranken Eltern oder Geschwistern, psychisch erkrankte und seelisch belastete Eltern
und Angehörige von psychisch kranken Eltern spezialisiert.
Jugendberatung: Jugendberatung nach § 13 SGB VIII bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Die Beratung erfolgt in Leipzig durch die Jugendberatungsstelle „jUkON“ des Jugendhaus
Leipzig e. V. (an sieben Standorten), die Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der RAA Sachsen e. V., die Opferberatung der RAA Leipzig e. V. sowie das
Kinder- und Jugendtelefon.175 Bei Bedarf erhalten Fachkräfte Fortbildungen zum Umgang mit
Menschen mit Behinderung.
Beratungsstellen der Behindertenhilfe: Es gibt 18 Stellen in Leipzig, die für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Beratung anbieten. Darunter sind zwölf Beratungsstellen in
freier Trägerschaft, vier kommunale Beratungsstellen, eine Beratungsstelle eines kommunalen
Eigenbetriebes und eine Beratungsstelle in Trägerschaft des Freistaates Sachsen. Insgesamt
zehn der Beratungsstellen bei freien Trägern werden durch die Stadt Leipzig, Sozialamt, gefördert. Die Anlaufstellen beraten allgemein zu sozialen Fragen und zu einer Vielzahl spezieller
Themen wie barrierefreies Bauen und Wohnen, ambulante Hilfen, persönliches Budget oder
Eingliederungshilfe. Einige Beratungsstellen bieten Hilfe für Zielgruppen mit spezifischen Behinderungsarten an. Der „Arbeitskreis Beratung und ambulante Dienste“ der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Leipzig erarbeitet derzeit
Standards für die Beratungsstellen der Behindertenhilfe. So wird ab 2018 eine einheitliche Statistik eingeführt und daraus ein Berichtswesen entwickelt.
Psychosoziale Gemeindezentren: In Leipzig werden in sieben Psychosozialen Gemeindezentren für schwer psychisch kranke Menschen lebensnahe Hilfen wie Begegnung, Beratung und
tagesstrukturierende Hilfen angeboten. 176 Darunter fallen auch Freizeit- und Sportangebote,
aber auch gemeinsame Mahlzeiten und kulturelle Angebote. Gemeindezentren unterstützen die
Betroffenen, so dass sie ein möglichst eigenständiges, selbstbestimmtes Leben führen können.
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt in der fachlichen Beratung und Sicherung der Teilhabe am
sozialen Leben. Die Niedrigschwelligkeit der Angebote erhöht die Zugänglichkeit für seelisch
beeinträchtigte Menschen. Die psychosozialen Gemeindezentren sind fünf psychiatrischen Versorgungsgebieten im Stadtgebiet zugeordnet und arbeiten in diesem Gebiet eng mit anderen
psychiatrischen Angeboten zusammen. Im Jahr 2015 wurden in den sieben Gemeindezentren
1.586 Personen versorgt. Die Gemeindezentren sind hinsichtlich ihrer räumlichen Gestaltung
nur sehr eingeschränkt barrierefrei zugänglich.
174
Grundlage bildet das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG).
Zum Kinder- und Jugendtelefon gehört auch das Projekt „Wir für dich“ - eine telefonische Beratung von Jugendlichen für Jugendliche.
176
Rechtsgrundlage ist § 5 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten.
175
134
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Soziale Dienste
Fachplan Seniorenarbeit: Die Stadt Leipzig erarbeitet bis Ende des 3. Quartals 2019 einen
Fachplan Seniorenarbeit. Ein wichtiger Bestandteil des Fachplans werden niedrigschwellige,
aufsuchende und ambulante Angebote der Beratung, Begleitung und Unterstützung für ältere
Menschen sein, die einen Verbleib von älteren Menschen mit und ohne Behinderung im vertrauten Wohnumfeld unterstützen.
11.4
Handlungsbedarf
Barrierefreie Zugänglichkeit von Beratung: Einen Überblick über die räumlich barrierefreie Zugänglichkeit von Beratungsangeboten von sozialen Diensten und Beratungsstellen und den dortigen Einsatz von barrierefreien Formate und Materialien bei der Stadt Leipzig und bei freien
Trägern im Auftrag der Stadt Leipzig gibt es bislang nicht. Damit Beratung auch für Menschen
mit Behinderung zugänglich ist, sollte im Rahmen der Fachplanung und Förderung eine systematische Untersuchung der barrierefreien Gestaltung von Beratungsangeboten erfolgen und
Maßnahmen zur Umsetzung weiterer Barrierefreiheit geplant werden. Dies schließt auch andere Beratungsangebote als die oben genannten ein (z. B. Beratungsangebote für Erwerbslose,
Migranten).
Erziehungs- und Familienberatung: Der Fachplan „Erziehungs- und Familienberatungsstellen
2013“ der Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, weist auf einen steigenden Beratungsbedarf aufgrund von eingeschränkter Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten hin. Dazu zählen Problemlagen der Eltern, wie „psychische
Erkrankungen, Suchtverhalten, geistige oder seelische Behinderung“177 (S. 53). In 530 Fällen
war 2015 die eingeschränkte Erziehungskompetenz Grund für die Hilfegewährung in einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle.178 Konzeptionelle Ansätze zur Ansprache von Eltern mit
Behinderungen und zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz benennt der Fachplan nicht.
Beratungsstellen der Behindertenhilfe: Der Beratungsbedarf wird durch die bestehenden Beratungsstellen gedeckt. Die Beratungsangebote bedürfen einer verstärkten fachlichen Qualifizierung. Der im Rahmen der Arbeitsgruppe der Beratungsstellen begonnene Prozess der Standardisierung und Qualifizierung sollte fortgeführt werden. Dies sollte mit Blick auf die zu erwarteten
Entwicklungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes und die vorgesehene Förderung von
Betroffenenberatungsstellen (Beratung von Betroffenen durch Betroffene) in den Jahren 2018
bis 2020 durch den Bund erfolgen. Ein Konzept zur Förderung von Beratungsstellen der Behindertenhilfe ab 2021 sollte erarbeitet werden.
Beratung älterer Angehöriger: Für die Beratung von älter werdenden Angehörigen, die Personen mit Behinderung im eigenen Haushalt versorgen und die sich perspektivisch aufgrund ihres
Alters nicht in der Lage sehen, diese Betreuung weiterhin zu übernehmen besteht ein Beratungsbedarf zu alternativen Betreuungsmöglichkeiten für die von ihnen versorgten Personen.
Pflege von älteren Menschen mit Behinderung: Im Alter sollten Menschen mit Behinderung so
lange wie möglich an den ihnen vertrauten Wohnorten verbleiben können. Dazu müssen entsprechende Pflegeangebote in den bestehenden Wohnangeboten der Behindertenhilfe ausgebaut und weiterentwickelt werden. Stationäre Wohnheime der Behindertenhilfe haben in Leipzig
erste Handlungsansätze entwickelt, um die Versorgung von älteren Menschen mit Behinderung
sicherzustellen. Mit Blick auf den wachsenden Bedarf in den kommenden Jahren sollten Träger
von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch ambulante Pflegedienste und
stationäre Altenpflegeheime auf diese Entwicklungen und mögliche Handlungsansätze vorbereitet sein. Mit einem Fachtag zu Behinderung und Pflege könnten Fachkräfte über bestehende
Handlungsansätze in Leipzig und bundesweit informiert werden und Anregungen für die Entwicklung neuer Angebote gegeben werden.
Psychosoziale Gemeindezentren: Die barrierefreie Zugänglichkeit der Psychosozialen Gemeindezentren soll weiter verbessert werden, um Menschen mit Behinderung die Teilhabe an tagesstrukturierenden Angeboten zu ermöglichen. Dafür soll neben der baulichen Barrierefreiheit der
Blick auch auf die Bereitstellung von Informationen und Angeboten in zugänglichen Formaten,
177
178
RBV-1802/13 „Fachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen“ vom 16.10.2013, S. 49.
Stadt Leipzig; Amt für Jugend, Familie und Bildung: Kinder- und Jugendreport 2015: S. 150.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
135
Querschnittsthema: Soziale Dienste
insbesondere in Leichter Sprache gerichtet werden. Darüber hinaus sollen die Angebote der
psychosozialen Versorgung mit Blick auf eine weitere Umsetzung der Ziele der UNBehindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden.
11.5
Weiterführende Maßnahmen
Um das oben genannte Ziel im Bereich „Soziale Dienste“ zu erreichen, werden folgende weiterführenden Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
(F = Federführung,
M = Mitwirkung)
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
179
109 Barrierefreie Zugänglichkeit von
Beratungsangeboten und niedrigschwelligen Angeboten
Die Stadt Leipzig untersucht die barrierefreie
Zugänglichkeit von Beratungsangeboten und
anderen niedrigschwelligen Angeboten (z. B.
Tagestreffs der Suchthilfe, Psychosoziale Gemeindezentren) in kommunaler Trägerschaft
und von Angeboten, die im Auftrag der Stadt
Leipzig bei freien Trägern angeboten werden
und entwickelt Maßnahmen, um schrittweise
Barrierefreiheit herzustellen.
F: Ämter, die Bera- 2018
tungsangebote und fortlaufend
niedrigschwellige
Angebote selbst
anbieten oder bei
freien Trägern fördern
nein
110 Förderung von Beratungsstellen der
Behindertenhilfe
Die Stadt Leipzig erarbeitet ein Konzept zur
Förderung von Beratungsstellen der Behindertenhilfe ab dem Jahr 2021. Dieses beschreibt
fachliche Anforderungen und berücksichtigt
Auswirkungen, die durch die im Rahmen des
Bundesteilhabegesetzes eingeführten Betroffenenberatungsstellen entstehen.
F: Sozialamt; M:
Gesundheitsamt
2020
nein
111 Beratung für ältere
Angehörige von
Menschen mit Behinderung
Für die Beratung von älter werdenden Angehörigen, die Personen mit Behinderung im eigenen
Haushalt versorgen und die sich perspektivisch
aufgrund ihres Alters nicht in der Lage sehen,
diese Versorgung weiterhin zu übernehmen,
werden alternative Betreuungsmöglichkeiten im
Rahmen von Beratung vermittelt.
F: Sozialamt; M:
2019
Arbeitskreis Beratung und ambulante Dienste der Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in der
Stadt Leipzig
nein
112 Fachtag Behinderung und Pflege
Die Stadt Leipzig organisiert einen Fachtag zum
Thema „Behinderung und Pflege“ für Fachkräfte
der Behindertenhilfe und Altenpflege. Modelle
der Betreuung und gute Praxisbeispiele werden
vorgestellt.
F: Sozialamt; M:
Träger der Behindertenhilfe und
Altenpflege in
Leipzig
ja, vgl.
Anlage 2
113 Erarbeitung von
Aktionsplänen zur
Umsetzung der
UNBehindertenrechtskonvention bei Trägern der psychosozialen Versorgung
Die Stadt Leipzig begleitet die Träger der psychosozialen Versorgung bei der Entwicklung
von trägerspezifischen Aktionsplänen zur weiteren Umsetzung der Ziele der UNBehindertenrechtskonvention. Die trägerspezifischen Aktionspläne enthalten Aussagen zu Zielen und Handlungsbedarfen, Maßnahmen zur
Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zum Abbau von Barrieren sowie
zum Prozess der Umsetzung. An der Erarbeitung werden Betroffene als Expert/-innen beteiligt.
F: Gesundheitsamt; 2018M: Psychiatriebei- 2020
rat, Träger der der
psychosozialen
Versorgung in
Leipzig
2021
nein
179
Für die Untersuchung entstehen keine Aufwendungen. Für die erforderlichen Maßnahmen müssen Mittel in den jeweiligen
Haushaltsjahren eingeplant werden.
136
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Querschnittsthema: Gesundheitliche Aufklärung und Beratung
12.
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Artikel 25 – Gesundheit
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an
Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. […]
12.1
Rechtsgrundlagen und kommunaler Handlungsauftrag
Das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig nimmt gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen
Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen Aufgaben der gesundheitlichen Aufklärung und Beratung wahr.
Dazu zählen beispielsweise die im Abschnitt 4.1.4.1 genannte Untersuchung in Kindertagesstätten und die unter 4.2.6.1 genannte Schulaufnahmeuntersuchung zur Früherkennung. Weiterhin
gehören hierzu Beratungsangebote wie die Schwangerschaftskonflikt- und Familienberatung,
die Impfberatung, die Suchtberatung und die Mitwirkung der Stadt Leipzig im Gesunde StädteNetzwerk der Bundesrepublik Deutschland.180
In diesem Abschnitt sollen die Ziele und Aktivitäten der Stadt Leipzig im Rahmen des Gesunde
Städte-Netzwerkes in Bezug auf die gesundheitliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
näher betrachtet werden.
12.2
Ziele
Mit dem Beitritt zum Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet
sich die Stadt Leipzig Gesundheit im Sinne der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation
zu einem kommunalen Querschnittsthema zu etablieren, das noch stärker Eingang in die verschiedensten Fach- und integrieren Planungen finden soll.
Das Leipziger Gesunde Städte-Netzwerk setzt sich für Gesundheit und Wohlbefinden aller
Leipzigerinnen und Leipziger ein und richtet sein Handeln auf gerechtere Gesundheitschancen
und die Verbesserung der Lebensqualität durch die Gestaltung gesundheitsförderlicher Wohnund Lebensbedingungen. Gleichzeitig unterstützt das Netzwerk Aktivitäten zur besseren Verzahnung zwischen gesundheitsförderlichen und präventiven Angeboten sowie der kurativen und
rehabilitativen Versorgung. Diese Schwerpunkte werden derzeit in drei Arbeitsgruppen umgesetzt:
•
Gesundheitliche Chancengerechtigkeit,
•
Gesundheitliche Versorgung,
•
Gesundheitsförderliche Umwelt.
Im Zielbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 wird mit dem strategischen Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ der Handlungsschwerpunkt „Quartiersnahe Kultur-,
Sport- und Freiraumangebote“ benannt. Dieser formuliert u. a. das Ziel, zur Bewegung im öffentlichen Raum im Sinne einer „gesunden Stadt“ zu motivieren. Mit dem Querschnittsthema
„Gesundheit“ werden im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Herausforderungen und Handlungsprioritäten benannt. Dazu zählen u. a. niedrigschwellige, bedarfsorientierte und inklusive
180
Seit 2011 ist die Stadt Leipzig Mitglied im Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland. Dem ging der Beschluss
der Ratsversammlung (Nr. 633/10) vom 15.12.2010 voraus. Die Koordination für das Leipziger Gesunde Städte-Netzwerk liegt beim
Gesundheitsamt. Im Leipziger Gesunde Städte-Netzwerk werden vielfältige Kontakte und Arbeitsbeziehungen zwischen Institutionen, Hochschulen, gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen, Vereinen, Verbänden aber auch zu engagierten Bürgerinnen und
Bürgern gepflegt.
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
137
Querschnittsthema: Gesundheitliche Aufklärung und Beratung
Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention. Im Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes werden mit dem Ziel „Chancengerechtigkeit und Teilhabe“ auch Maßnahmen für gesundheitliche Chancengerechtigkeit verfolgt.
Folgendes Ziel lässt sich aus dem genannten Artikel der UN-Konvention, den oben genannten
Schwerpunkten des Leipziger Gesunde Städte-Netzwerkes und dem strategischen Ziel „Leipzig
setzt auf Lebensqualität“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 für die gesundheitliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ableiten:
Ziel:
Menschen mit Behinderung haben gleichberechtigt Zugang zu Angeboten gesundheitlicher Aufklärung und Beratung.
12.3
Bestehende Maßnahmen
Die Interessen von Menschen mit Behinderung werden in den verschiedenen Arbeitsgruppen
des Leipziger Gesunde Städte-Netzwerkes thematisiert und projektbezogen umgesetzt:
Schulgesundheitstag: Der Schulgesundheitstag richtet sich an Schüler/-innen der Klassenstufen
7 bis 9, deren Eltern und die pädagogischen Fachkräfte der jeweiligen Schule. Er ist auf die Bedürfnisse von Lernförderschulen zugeschnitten.
Verfügungsfonds Gesundheit: Mit dem Verfügungsfonds Gesundheit181 können stadtteilbezogene Mikroprojekte finanziert werden. Bislang wurden beispielsweise ein Freestylesport-Projekt
für Jugendliche mit und ohne Behinderung, eine Bewegungswoche für Jugendliche mit und ohne geistige und körperliche Beeinträchtigung oder der Aufbau verschiedener Bewegungsgruppen (wie Altersdepression bzw. körperliche Beeinträchtigung) für einen SeniorenfitnessParcours umgesetzt. Der ebenfalls über den Verfügungsfonds geförderte Bewegungsstadtteilplan für den Leipziger Osten weist behindertengerechte Angebote und Orte explizit aus.
12.4
Handlungsbedarf
Die bestehenden Aktivitäten zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zu
Angeboten gesundheitlicher Aufklärung und Beratung im Rahmen des Leipziger Gesunde Städte-Netzwerkes sollten fortgeführt und bei Bedarf und auf Nachfrage neue Maßnahmen über den
Verfügungsfonds Gesundheit ermöglicht werden.
181
Der Fonds speist sich aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage von § 20a SBG V, der Landesrahmenvereinbarung Sachsen und dem Leitfaden Prävention.
138
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 08.12.2017
Anlagen
Anlage 1
Überblick zur Umsetzung von Vorschlägen und Ideen aus dem
1. Teilhabeforum vom 5. März 2015
Anlage 2
Überblick zu allen weiterführenden Maßnahmen des Teilhabeplans
Anlage 3
Barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Gebäuden in der Stadt
Leipzig
Anlage 4
Umgesetzte Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Lieblingsplätze“
Anlage 5
Überblick zu den Zuständigkeiten des überörtlichen und örtlichen Sozialhilfeträgers
in Sachsen (Sozialhilfe) sowie Hilfen nach § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Anlage 6
Daten zur Schwerbehinderung in Leipzig
Anlage 7
Mitglieder der Arbeitsgruppen im Prozess der Teilhabeplanung zum 16.03.2015
Stadt Leipzig; Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Sozialamt; Entwurf vom 14.09.2017
139
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
1
2
AG_B1_2
TS_Wünsche
Vorschläge / Ideen
Agentur für Arbeit als Leistungsträger muss Integrationsfirmen
unterstützen
Inklusiver Arbeitsmarkt
21 AG_AB1_2
Verbesserung Werkstufenkonzepte / Grundschulen: mehr Praxis mit
mehr Personal und Finanzen zur Vorbereitung auf das Berufsleben
inklusives Sportfest
Bessere Abstimmungen für Fahrpläne des ÖPNV
Beschwerdemanagement
lebenslanges Lernen als Thema → Zeiten / kurze Wege (?)
lebenslanges Lernen als Thema → Bildungsbiographie (?)
Besserer Betreuungsschlüssel in allen Kindereinrichtungen
Denkmalschutz Barrierefreiheit
mehr Personal
Ämter mehr lösungsorientiert arbeiten → weniger Bürokratie
kreative Lösungen suchen
Erreichbarkeit optimieren
Handykosten übernehmen damit Hilfe organisiert werden kann (weil
wenig Servicepunkte)
UN-BRK umsetzen
Barrierefreiheit im gesamten Stadtgebiet
Berufsorientierung auch für Behinderte ausbauen
Ausbildungsberufe etablieren, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt
werden (positives Beispiel: Logistik → Module flexibel)
Praktikumsmöglichkeiten als Einstieg ausbauen
Außenarbeitsplätze ausbauen, Integrationsbetriebe ausbauen →
flexible Modelle des Ausprobierens
22 AG_AB1_2
den Erfordernissen angepasste Ausbildungsplatzzahlen vonnöten,
d.h. Arbeitsagentur muss mehr und zielgerichteter fördern
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
TS_Wünsche
AG_KFS2_2
TS_Wünsche
AG_AB1_2
AG_B2_2
AG_B2_2
TS_Wünsche
TS_Wünsche
AG_AB1_2
AG_B1_2
AG_B2_2
AG_KFS2_2
15
16
17
18
AG_WM1_2
AG_WM2_2
TS_Wünsche
AG_AB1_2
19 AG_AB1_2
20 AG_AB1_2
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Bildung
Kultur, Freizeit und Sport
Wohnen und Mobilität
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
Arbeit und Beschäftigung
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
Angebote ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Seite 1 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr.
23
24
25
Stellwand
AG_AB1_2
AG_AB1_2
AG_AB1_2
Vorschläge / Ideen
Außenarbeitsplätze → Anzahl erhöhen
Außenarbeitsplätze → gute Sache
betreutes Arbeiten für Depressionskranke ermöglichen
Themenfeld
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Schlagwort
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
26
27
28
29
30
AG_AB1_2
TS_Wünsche
TS_Wünsche
TS_Wünsche
TS_Wünsche
Arbeitsamt → bessere Zuordnung der Behinderten zu Tätigkeiten !!!
Betreutes Arbeiten für Depressionskranke
Integration älterer Behinderter auf dem Arbeitsmarkt
Mehr Arbeitsplätze im realen Arbeitsmarkt- nicht in Werkstatt
Kein Ausschluss in Werkstätten
Mehr neue Ausbildungsberufe z.Bsp. Assistenzen für Pflege und
Ausbildungsberufe (Öffnen für Menschen mit Behinderung/ Einzel –
Modul - Konzeption)
Mehr Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung als
Mitarbeiter bei der Stadt Leipzig
Schulassistenz nicht nur in Förderschulen, sondern auch in
Regelschulen
Zuführung mit festen Untergrund zu Badeseen oder entsprechende
Angebote (z. B. Wasserrollstuhl, Behinderten gerechte Rampen)
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Bildung
Angebote ausbauen
Kultur, Freizeit und Sport
Angebote ausbauen
Nicht alle Sportstätten (Bäder) sind behindertengerecht → Investition
Fitnessstudio, wo Rollstuhlfahrer ungehindert Zugang haben
Netz der Spielplätze erweitern, inkl. Sitzmöglichkeiten
„Öffnung“ der Sportvereine für Inklusive Projekte, Sportangebote
(keine Orientierung auf Leistung)
Stadtsportbund für Behinderte mit eigenen Büro
Ausbau (ehrenamtliche Hilfe), um Kultur, Sport und Freizeit für
Menschen mit Behinderung „erlebbar“ zu machen
Die Gruppen bleiben unter sich (Sportvereine)
Barrierefreies Theater
Baskettballspiel im Verein in Leipzig kostenlos
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
31 TS_Wünsche
32 TS_Wünsche
33 TS_Wünsche
34 AG_KFS2_2
35 AG_KFS2_2
36 AG_KFS2_2
37 AG_KFS2_2
38 AG_KFS2_2
39 AG_KFS2_2
40
41
42
43
AG_KFS2_2
AG-KFS1_2
TS_Wünsche
TS_Wünsche
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Seite 2 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
44 AG_WM1_2
45 AG_WM1_2
46 AG_WM1_2
47 AG_WM1_2
48 AG_WM1_2
49 AG_WM2_2
50
51
52
53
54
55
AG_WM2_2
AG_WM2_2
AG_WM2_2
AG_WM2_2
AG_WM2_2
TS_Wünsche
56 TS_Wünsche
57
58
59
60
TS_Wünsche
AG_KFS2_2
AG_KFS2_2
AG_KFS2_2
61 AG-KFS1_2
62 AG_WM2_2
Vorschläge / Ideen
Wunsch Mehrfamilienhaus davon ggf. auch nur WGs.
Verkehrsgünstig wäre wichtig
Leerstehende Altbauwohnungen sollten für Behinderte umgebaut
werden. Problem Stufen Fahrstuhl (auch bereits
Wohnungsbesichtigungen)
den Bedürfnissen entsprechend → Gruppenwohnen möglich z. B.
Gemeinschaftsräume und verkehrsgünstige Lage
LVB-Begleitdienst für Mobilitätseingeschränket / Gehbehinderte →
das sollte auch für geistig Behinderte möglich sein
Fahrdienst (im Freizeitbereich) von ?? (zahlt ÖPNV Preise) sind
begrenzt auf 5 Anbieter. Erweiterung, weil die gerade nachmittags
und abends ausgelastet sind.
Öffentliche Verkehrsmittel (barrierefrei)
Themenfeld
Schlagwort
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten zusammenwohnen
Stadt sollte Wohnungen bereitstellen
Notrufsystem für Wohnungen
mehr betreutes Wohnen
Häuser in denen Eltern mit ihren behinderten Kindern wohnen
Alternative zum Altenheim oder Wohnheim? (Ich bin 22 Jahre alt)
Es fehlen ambulant betreute Wohngruppen für Rollifahrer bzw.
Mehrfachbehinderte
Ansprechpartner an Umsteigestationen für Behinderte (können oft
nicht lesen)
mehr Nachmittagsangebote
mehr Angebote Audiodisler / Audiodeskription
Grundsätzlich kostenfreier Eintritt für Begleiter
Der Bedarf an entsprechenden Angeboten wird von Außen nicht
erkannt
Behindertenstadtführer
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Seite 3 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
63 TS_Wünsche
Themenfeld
70 AG_AB1_2
Vorschläge / Ideen
Reitsport für Behinderte und Psych. Kranke
Angebote, was man Leben von Behinderten teil zu haben um sie zu
integrieren (Erläuterung: Angebote schaffen zur Integration von
Menschen mit Behinderungen)
Feststellung: in Altbauten sind Grundrisse und Schwellenfreiheit
gegeben (Barrierefreiheit)
Preisgünstiger Wohnraum (KdU fähig) barrierefrei → gibt es in
Leipzig nicht für diesen Preis! Schwierigkeit wenn nicht Einstufung
AG
generell mehr barrierefreier Wohnraum. Teure Wohnungen für 1-2
Personen gibt es.
bezahlbarer barrierefreier Wohnraum
Wohnungsbauförderung, die Anreize für Investoren schafft für
barrierefreies und bezahlbares Wohnen
Übersicht der Integrationsbetriebe und integriende Unternehmen
notwendig
71 AG_AB1_2
Befragung / Umfrage der Unternehmen zur Integrationswilligkeit
Arbeit und Beschäftigung
72 AG_AB1_2
Transparenz von Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten
73 AG_AB1_2
Konzepte in anderen Bundesländern ansehen
74 AG_KFS2_2
Broschüre über behindertengerechte Sportstätten/ Kultur und Freizeit
75 AG-KFS1_2
76 AG_AB1_2
Es gibt keine Übersicht über barrierefreie Sportanlagen
Politiker einbinden
Betroffene mehr als Experten zur Sache wahrnehmen und
wertschätzen
mehr Betroffenenbeteiligung statt der Professionellen
64 TS_Wünsche
65 AG_WM1_2
66 AG_WM1_2
67 AG_WM1_2
68 AG_WM1_2
69 AG_WM1_2
77 AG_B1_2
78 AG_B2_2
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Schlagwort
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit
Bestandsaufnahme /
Information
Bestandsaufnahme /
Information
Bestandsaufnahme /
Information
Bestandsaufnahme /
Information
Bestandsaufnahme /
Information
Bestandsaufnahme /
Information
direkte Beteiligung
Arbeit und Beschäftigung
direkte Beteiligung
direkte Beteiligung
Seite 4 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
79 AG_B1_2
80 AG_B2_2
81 AG_B2_2
82 AG_B2_2
83 AG_AB1_2
84 AG_B2_2
85 AG_B2_2
86 AG_WM1_2
87 AG_WM1_2
88 AG_WM2_2
89 AG_B1_2
90 AG_B1_2
91 AG_B1_2
92 AG_B1_2
93 AG_AB1_2
94 AG_B1_2
Vorschläge / Ideen
miteinander Lernen, nicht Projekt Förderschulen vorantreiben →
aber: Förderschulen haben Berechtigung
Förderschulen sollen in Regelschulen integriert werden – Schule für
alle
Förderschulen sollen in Regelschulen integriert werden – Förderplan
für alle
lebenslanges Lernen als Thema
Ausgleichsabgabe von Behinderten-Arbeitsplätzen hinterfragen /
erschweren / streichen (?)
Schulen sollen mehr Ideen entwickeln, um Inklusion umzusetzen →
Bildungsagentur muss dies ermöglichen
Freistaat Sachsen muss Strategie für Inklusion entwickeln →
Rahmen setzen
Pflegestärkungsgesetze könnte kleinen Teil einer
Wohnumfeldumgestaltung
andere/ alternative flexible Konzepte müssten gesetzlich verankert
und daraus Finanzierung sichergestellt/ leichter gemacht werden
Gesetzesänderung
alle Lehrkräfte müssen Gebärdensprache beherrschen, die mit
gehörlosen Kindern arbeiten
Kitas: es sollte Gebärdensprache gelernt / angeboten werden
Themenfeld
Schlagwort
Bildung
gemeinsames Lernen
Bildung
gemeinsames Lernen
Bildung
Bildung
gemeinsames Lernen
gemeinsames Lernen
Arbeit und Beschäftigung
gesetzlicher Rahmen
Bildung
gesetzlicher Rahmen
Bildung
Bildung
Kommunikation
Kommunikation
alle Schüler können z.B. 2 Wochen-Kurs Gebärdensprache belegen
Gebärdensprache als Fach im Stundenplan – zumindest für
Gehörlose
Arbeitsamt braucht Gebärdensprachdolmetscher
Vorschlag: Pool einrichten mit Personal, die Kurse zur
Gebärdensprache besucht haben → Interessierte nutzen, denn man
muss üben, sonst vergisst man die Sprache
Bildung
Kommunikation
Bildung
Kommunikation
Kommunikation
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
gesetzlicher Rahmen
gesetzlicher Rahmen
gesetzlicher Rahmen
gesetzlicher Rahmen
Kommunikation
Seite 5 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
95
96
97
98
99
AG_B1_2
AG-KFS1_2
AG-KFS1_2
AG-KFS1_2
AG_WM2_2
100 AG_WM2_2
101 TS_Wünsche
Vorschläge / Ideen
Freiwilligen-Agentur Leipzig e.V. → eventuell könnte diese den Pool
unterstützen
Gebärdensprache als 2. Amtssprache einführen
Hilfe für Gehörlose in der Stadtverwaltung
Internet/ Informationen immer behindertengerecht
Verpflichtung für Ärzte/ Pfleger Gebärdensprache zu lernen
Themenfeld
Schlagwort
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
102 AG_AB1_2
Polizisten sollte Gebärdensprache können (evtl. technische Lösung)
Ämter: Bescheide in Leichter Sprache
Leistungsfähigkeit des Integrationsamtes hinterfragen (Anm.
Moderatorin: von den Teilnehmenden wurde die Leistungsfähigkeit
der Behörde komplett in Frage gestellt)
103 TS_Wünsche
Warum arbeitet der Integrationsfachdienst nicht für alle Behinderten? Arbeit und Beschäftigung
104 AG_AB1_2
105 AG_B1_2
Gelder nicht blockieren
Leistung / Vermittlung nicht in Zahlen messbar → es braucht andere
Kriterien
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
106 AG_WM1_2
24 Stundenassistent und eigene Wohnung → aber war zu teuer weil
kein Kostenträger übernehmen wollte (Lebenshilfe fragte KSV an)
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Feststellung: Armut behindert und grenzt aus. Wie soll ein
Heimbewohner mit 17€ Taschengeld pro Woche teilhaben können?
Netzwerk – Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe (KSV, AA,
SozA, ArbG, Werkstätten) – Entwicklung eines Leitfadens,
Handlungsvorgehen für Betroffene / Angehörige – Hintergrund:
Informationsdschungel / Institutionen wissen selbst nicht Bescheid,
keiner findet sich durch die Struktur durch
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
107 TS_Wünsche
108 AG_AB1_2
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Kommunikation
Kommunikation
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
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Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
Themenfeld
112 AG_WM1_2
Vorschläge / Ideen
Kitas, Schulen sollen keine abgetrennten Bereiche sein → Bildung
auch in der Bereich (?)
Eine Kooperation der SBAL und den Trägern der schulischen
Integration zur Verbesserung der schulischen Voraussetzungen
Die Bildungsagentur lädt alle Schulleiter und alle Träger von
Schulbegleitung zu einem Expertenforum ein zu dem Thema: Wie
können wir gemeinsam Integration/ Inklusion gestalten?
Aktion Mensch fördert Wohnraumschaffen. Braucht Träger der
beantragt
113 AG_WM2_2
Erfahrungsaustausch mit Dresden (öffentliche Verkehrsmittel)
Wohnen und Mobilität
114 AG_AB1_2
116 AG_B1_2
Ärztenetzwerk für Menschen mit Behinderungen
Nachbarschaften / Kooperationen der Einrichtungen untereinander
entwickeln – doppelte Strukturen vermeiden (Beispiel: zwei Träger
am selben Standort)
Verbände sollten noch stärker in Netzwerke kommen mit Kitas und
Schulen
117 AG_B2_2
Netzwerkarbeit der Professionellen
118 AG_B2_2
Schnittstellen in der Verwaltung verbessern
119 AG-KFS1_2
Verbände müssen sich häufig austauschen und vermitteln
120 AG-KFS1_2
121 AG-KFS1_2
Datenbank „Familienfreund“ → Vernetzung
Problem: Hinweise für Vereine / Einrichtungen um Angebote anbieten
zu können
122 AG-KFS1_2
Erfahrungen weitergeben z. B. für Veranstaltungen
109 AG_B1_2
110 TS_Wünsche
111 TS_Wünsche
115 AG_AB1_2
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Bildung
Bildung
Bildung
Wohnen und Mobilität
Schlagwort
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Seite 7 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
Vorschläge / Ideen
123 AG-KFS1_2
124 AG_WM1_2
Arbeitsmaterialien entwickeln → weitergeben Checkliste
Stadt sollte Investoren und zukünftige Nutzer zusammenbringen in
Baugenehmigungsverkehr
125 AG_WM2_2
Zusammenarbeit zwischen Behindertenbeirat und LVB verbessern
126 TS_Wünsche
Bessere Vernetzung von Akteuren - unterstützen
127 TS_Wünsche
bessere Vernetzung von Akteuren
Sensibilisierung und Qualifizierung von Stadtmitarbeitern in Sachen
Barrierefreiheit (Dokumente, Kommunikation)
Qualifizierung von Menschen, die mit Behinderten zu tun haben (z.B.
Integrationshelfer)
128 AG_B2_2
129 AG_B2_2
130 AG-KFS1_2
131 AG_AB1_2
132 AG_AB1_2
133 AG_AB1_2
134 AG_AB1_2
Themenfeld
Trainerausbildung, Weiterausbildung muss ausgebaut werden
Informationspolitik für die Unternehmen über Arbeitsfähigkeiten der
Bewerber – großflächig und individuell
Arbeit und Beschäftigung
„Belohnungs/-Anreizsystem“ für (kleine Integrations)Unternehmen,
z.B. Integrationspreis
Arbeit und Beschäftigung
kommunale und subventionierte Unternehmen / Einrichtungen
müssen Vorbildfunktion übernehmen
Arbeit und Beschäftigung
136 AG_B1_2
Unternehmensnetzwerke zur Sensibilisierung nutzen
Arbeit und Beschäftigung
Modelle publik machen / damit werben - „vorbildhafte“ Unternehmer/innen → darüber andere Unternehmen gewinnen
Arbeit und Beschäftigung
Wirtschaft muss sich öffnen → Bereitschaft, Menschen mit
Behinderung zu beschäftigen
Arbeit und Beschäftigung
137 AG_B1_2
Vorbildprojekte der Wirtschaft gezielt kommunizieren
135 AG_AB1_2
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Arbeit und Beschäftigung
Schlagwort
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Qualifizierung für
Teilhabe und Inklusion
Qualifizierung für
Teilhabe und Inklusion
Qualifizierung für
Teilhabe und Inklusion
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Seite 8 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
Vorschläge / Ideen
Arbeitgeber kennen die Fördermöglichkeiten für behinderte
Arbeitnehmer nicht
Von Amtswegen Bewusstsein schaffen, dass derartiger Wohnraum
gebraucht wird und Rahmenbedingungen schaffen
Zwar Info über Behindertenbeirat über Baustellen → gut. Hilfe vor Ort
aber über Bauarbeiter (klappt auch)
Themenfeld
Wohnen und Mobilität
142 AG_AB1_2
Kundenfreundlichkeit bei der LVB verbessern
„berühmte / erfolgreiche Behinderte“ für Öffentlichkeitsarbeit /
Imagearbeit nutzen
143 AG_AB1_2
mehr Leistung möglich
144 AG_AB1_2
Modelle publik machen / damit werben
145 AG_AB1_2
Modelle publik machen / damit werben - „vorbildhafte“ Behinderte
Modelle publik machen / damit werben - „vorbildhafte“
Verwaltungsbereiche
138 TS_Wünsche
139 AG_WM1_2
140 AG_WM1_2
141 TS_Wünsche
146 AG_AB1_2
147 AG_B1_2
150 AG_B2_2
Stärken in den Fokus nehmen (Inklusion) → keine Gleichmacherei
mehr Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden für Kitas und Schulen /
Ansprechpartner → Thema kann besser vermittelt werden
Gesamtelternrat könnte Vorbildprojekte bekannter machen →
Kooperation von (?) und Uni
Bewusstseinsveränderung von unten, z.B. durch Bildungskonferenz
Leipzig
151 AG_B2_2
Sensibilisierung und Wertschätzung
152 AG_B2_2
Barrierefreiheit für Menschen, die nicht Lesen können
148 AG_B1_2
149 AG_B1_2
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Arbeit und Beschäftigung
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Schlagwort
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Seite 9 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
Vorschläge / Ideen
153 AG-KFS1_2
Sensibilisierung der Vereine und Unternehmen
154 AG_WM2_2
Sensibilisierung Zugpersonal
155 AG_WM2_2
Architekten und Planer sensibilisieren
156 TS_Wünsche
Respektvoller Umgang miteinander
157 TS_Wünsche
Nicht sichtbare Behinderungen nicht vergessen
158 TS_Wünsche
Wechselsprechanlagen- Gehörlose??!!!
159 TS_Wünsche
Bereitschaft eines JEDEN umzudenken und teilhaben zu lassen
160 TS_Wünsche
166 AG_B2_2
Behindertentestament – leicht verständlich
Maßnahmen statt Papier! → Ziel – Maßnahme – Zeitpunkt –
verbindlich
weiterer Prozess zur Beteiligung am Teilhabe-Plan
monatliches Treffen → Vernetzungstreffen, Materialien vorstellen
Ein Plan, der auch wirklich umgesetzt wird
Nachhaltige Planumsetzung, d.h. Von der Konzeption bis
Realisierung (d.h. 2-5 Veranstaltungen) gemeinsam mit Betroffenen
zu erwartenden Stadtverwaltung und Politik!!
Strategien / Checkliste für (schulische) Übergänge → Frühförderung
– Kita – Schule – Beruf
Bildung
167 AG_AB1_2
ein „Integrationsbegleiter“ für Unternehmen (=Komplettbetreuung)
Arbeit und Beschäftigung
168 AG_AB1_2
Berufseinstiegsbegleiter nutzen, als Integrationsbegleiter ausbauen Arbeit und Beschäftigung
161
162
163
164
AG_AB1_2
AG_B2_2
AG-KFS1_2
TS_Wünsche
165 TS_Wünsche
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Teilhabeprozess
Teilhabeprozess
Teilhabeprozess
Teilhabeprozess
Teilhabeprozess
Vorschlag: Checkliste
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
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Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
171 AG_AB1_2
Vorschläge / Ideen
Vorschlag: Einrichtung einer Lotsenstelle → juristisch versiert,
versiertes Verwaltungshandeln, Sozialarbeiter, empathisches
Vermögen
Lotsenstelle muss trägerunabhängig beraten → „Neutralität“ des
Angebotes ist sehr schwierig
Lotsenstelle ist Netzwerker und Ansprechpartner für Einzelfälle → als
Paket (vgl. Vorschlag Integrationsbegleiter)
172 AG-KFS1_2
Zentrale Ansprechpartner → Vermittler, Erfahrungen festhalten
173 TS_Wünsche
174 AG_KFS2_2
175 AG_KFS2_2
Bürgersprechstunde beim Sozialbürgermeister
„sprechende“ Ampel → optisch, aktustisch
ungehinderter Besuch von Kneipe, Disco
Dölitz (Mahleiche) Fußweg Bornaische Straße defekt → mit Rollstuhl/
einkaufen
Noch mehr Bordsteine absenken. Fußwege barrierefrei
Mehr Unterführungen/ Brücke auch weil Ampelschaltung zu kurz! →
oder längere Ampelschaltungen
Zu wenig Querungshilfen mit Inseln in der Mitte, weil sonst Angst
besteht zu überqueren
Ampeln nicht Samstag und Sonntag abschalten
Mehr Zebrastreifen und mehr Rücksicht von Autofahrern → Hilfe
durch Polizei? Wie bekommt man das hin?
Dölitz: Einkaufen vom AGRA-Gelände bräuchte es Zebrastreifen.
Friederikenstr. Ampel reparieren
Stötteritzer Str./ Riebeckstr. Straße aufgerissen und trotzdem geht die
Ampel
Lindenau Ernst-Käl-Str. um Wohnstadt Pautzer Str. Fußgängerwege
nicht barrierefrei (ist auch Zuzugsgebiet)
Schulen und Kitas – Behindertengerechte kleine Einrichtungen
Gehwege ohne Stolpersteine, Treppen und Podeste
169 AG_AB1_2
170 AG_AB1_2
176 AG_WM1_2
177 AG_WM1_2
178 AG_WM1_2
179 AG_WM1_2
180 AG_WM1_2
181 AG_WM1_2
182 AG_WM1_2
183 AG_WM1_2
184 AG_WM1_2
185 TS_Wünsche
186 TS_Wünsche
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Schlagwort
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Wohnen und Mobilität
Vorschlag: Sprechstunde
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Seite 11 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Schlagworten
Nr. Stellwand
187 TS_Wünsche
188 TS_Wünsche
189 TS_Wünsche
190 TS_Wünsche
Vorschläge / Ideen
Straßen, bessere Bürgersteige
Querungshilfen Dieskauer Straße zu wenig
An der Einmündung Albersdorfer Straße zur Dieskauer Straße wäre
eine Ampel schön
Behindertengerecht heißt auch - Audiounterstützung; Zugang über
Hautzugang der Oper; benutzbare WCs
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Schlagwort
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Seite 12 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr.
1
2
3
4
Stellwand
AG_AB1_2
AG_B1_2
AG_B2_2
AG_KFS2_2
14 TS_Wünsche
Vorschläge / Ideen
mehr Personal
Ämter mehr lösungsorientiert arbeiten → weniger Bürokratie
kreative Lösungen suchen
Erreichbarkeit optimieren
Handykosten übernehmen damit Hilfe organisiert werden kann
(weil wenig Servicepunkte)
UN-BRK umsetzen
Barrierefreiheit im gesamten Stadtgebiet
mehr Nachmittagsangebote
mehr Angebote Audiodisler / Audiodeskription
Grundsätzlich kostenfreier Eintritt für Begleiter
Der Bedarf an entsprechenden Angeboten wird von Außen nicht
erkannt
Behindertenstadtführer
Reitsport für Behinderte und Psych. Kranke
Angebote, was man Leben von Behinderten teil zu haben um sie
zu integrieren (Erläuterung: Angebote schaffen zur Integration
von Menschen mit Behinderungen)
5
6
7
8
9
10
AG_WM1_2
AG_WM2_2
TS_Wünsche
AG_KFS2_2
AG_KFS2_2
AG_KFS2_2
15 AG_AB1_2
Transparenz von Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten
16 AG_AB1_2
Konzepte in anderen Bundesländern ansehen
Broschüre über behindertengerechte Sportstätten/ Kultur und
Freizeit
11 AG-KFS1_2
12 AG_WM2_2
13 TS_Wünsche
17 AG_KFS2_2
18 AG-KFS1_2
19 AG_AB1_2
20 AG_B1_2
21 AG_B2_2
Es gibt keine Übersicht über barrierefreie Sportanlagen
Politiker einbinden
Betroffene mehr als Experten zur Sache wahrnehmen und
wertschätzen
mehr Betroffenenbeteiligung statt der Professionellen
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
allgemeine Forderung
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Bestandsaufnahme /
Information
Bestandsaufnahme /
Information
Bestandsaufnahme /
Information
Bestandsaufnahme /
Information
direkte Beteiligung
direkte Beteiligung
direkte Beteiligung
Seite 13 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
22 AG_B2_2
23 AG_WM1_2
24 AG_WM1_2
25 AG_WM2_2
26 AG_AB1_2
27 AG_B1_2
28
29
30
31
32
AG_B1_2
AG-KFS1_2
AG-KFS1_2
AG-KFS1_2
AG_WM2_2
33 AG_WM2_2
34 TS_Wünsche
35 AG_AB1_2
36 AG_B1_2
37 AG_WM1_2
Vorschläge / Ideen
Freistaat Sachsen muss Strategie für Inklusion entwickeln →
Rahmen setzen
Pflegestärkungsgesetze könnte kleinen Teil einer
Wohnumfeldumgestaltung
andere/ alternative flexible Konzepte müssten gesetzlich
verankert und daraus Finanzierung sichergestellt/ leichter
gemacht werden
Gesetzesänderung
Arbeitsamt braucht Gebärdensprachdolmetscher
Vorschlag: Pool einrichten mit Personal, die Kurse zur
Gebärdensprache besucht haben → Interessierte nutzen, denn
man muss üben, sonst vergisst man die Sprache
Freiwilligen-Agentur Leipzig e.V. → eventuell könnte diese den
Pool unterstützen
Gebärdensprache als 2. Amtssprache einführen
Hilfe für Gehörlose in der Stadtverwaltung
Internet/ Informationen immer behindertengerecht
Verpflichtung für Ärzte/ Pfleger Gebärdensprache zu lernen
Polizisten sollte Gebärdensprache können (evtl. technische
Lösung)
Ämter: Bescheide in Leichter Sprache
Gelder nicht blockieren
Leistung / Vermittlung nicht in Zahlen messbar → es braucht
andere Kriterien
24 Stundenassistent und eigene Wohnung → aber war zu teuer
weil kein Kostenträger übernehmen wollte (Lebenshilfe fragte
KSV an)
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
gesetzlicher Rahmen
gesetzlicher Rahmen
gesetzlicher Rahmen
gesetzlicher Rahmen
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Seite 14 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
38 TS_Wünsche
39 AG_AB1_2
Vorschläge / Ideen
Feststellung: Armut behindert und grenzt aus. Wie soll ein
Heimbewohner mit 17€ Taschengeld pro Woche teilhaben
können?
41 AG_B1_2
Ärztenetzwerk für Menschen mit Behinderungen
Nachbarschaften / Kooperationen der Einrichtungen
untereinander entwickeln – doppelte Strukturen vermeiden
(Beispiel: zwei Träger am selben Standort)
Verbände sollten noch stärker in Netzwerke kommen mit Kitas
und Schulen
42 AG_B2_2
Netzwerkarbeit der Professionellen
43 AG_B2_2
Schnittstellen in der Verwaltung verbessern
44 AG-KFS1_2
Verbände müssen sich häufig austauschen und vermitteln
45 AG-KFS1_2
46 AG-KFS1_2
Datenbank „Familienfreund“ → Vernetzung
Problem: Hinweise für Vereine / Einrichtungen um Angebote
anbieten zu können
47 AG-KFS1_2
Erfahrungen weitergeben z. B. für Veranstaltungen
48 AG-KFS1_2
50 AG_WM2_2
Arbeitsmaterialien entwickeln → weitergeben Checkliste
Stadt sollte Investoren und zukünftige Nutzer zusammenbringen
in Baugenehmigungsverkehr
Zusammenarbeit zwischen Behindertenbeirat und LVB
verbessern
51 TS_Wünsche
Bessere Vernetzung von Akteuren - unterstützen
40 AG_AB1_2
49 AG_WM1_2
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
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Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
Vorschläge / Ideen
52 TS_Wünsche
bessere Vernetzung von Akteuren
Sensibilisierung und Qualifizierung von Stadtmitarbeitern in
Sachen Barrierefreiheit (Dokumente, Kommunikation)
Qualifizierung von Menschen, die mit Behinderten zu tun haben
(z.B. Integrationshelfer)
53 AG_B2_2
54 AG_B2_2
55 AG-KFS1_2
56 AG_AB1_2
Trainerausbildung, Weiterausbildung muss ausgebaut werden
„berühmte / erfolgreiche Behinderte“ für Öffentlichkeitsarbeit /
Imagearbeit nutzen
57 AG_AB1_2
mehr Leistung möglich
58 AG_AB1_2
Modelle publik machen / damit werben
59 AG_AB1_2
Modelle publik machen / damit werben - „vorbildhafte“ Behinderte
Modelle publik machen / damit werben - „vorbildhafte“
Verwaltungsbereiche
Stärken in den Fokus nehmen (Inklusion) → keine
Gleichmacherei
60 AG_AB1_2
61 AG_B1_2
64 AG_B2_2
mehr Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden für Kitas und Schulen /
Ansprechpartner → Thema kann besser vermittelt werden
Gesamtelternrat könnte Vorbildprojekte bekannter machen →
Kooperation von (?) und Uni
Bewusstseinsveränderung von unten, z.B. durch
Bildungskonferenz Leipzig
65 AG_B2_2
Sensibilisierung und Wertschätzung
62 AG_B1_2
63 AG_B1_2
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Qualifizierung für
Teilhabe und Inklusion
Qualifizierung für
Teilhabe und Inklusion
Qualifizierung für
Teilhabe und Inklusion
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
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Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
Vorschläge / Ideen
66 AG_B2_2
Barrierefreiheit für Menschen, die nicht Lesen können
67 AG-KFS1_2
Sensibilisierung der Vereine und Unternehmen
68 AG_WM2_2
Sensibilisierung Zugpersonal
69 AG_WM2_2
Architekten und Planer sensibilisieren
70 TS_Wünsche
Respektvoller Umgang miteinander
71 TS_Wünsche
Nicht sichtbare Behinderungen nicht vergessen
72 TS_Wünsche
Wechselsprechanlagen- Gehörlose??!!!
73 TS_Wünsche
Bereitschaft eines JEDEN umzudenken und teilhaben zu lassen
74 TS_Wünsche
Behindertentestament – leicht verständlich
Maßnahmen statt Papier! → Ziel – Maßnahme – Zeitpunkt –
verbindlich
weiterer Prozess zur Beteiligung am Teilhabe-Plan
75 AG_AB1_2
76 AG_B2_2
77 AG-KFS1_2
78 TS_Wünsche
79 TS_Wünsche
monatliches Treffen → Vernetzungstreffen, Materialien vorstellen
Ein Plan, der auch wirklich umgesetzt wird
Nachhaltige Planumsetzung, d.h. Von der Konzeption bis
Realisierung (d.h. 2-5 Veranstaltungen) gemeinsam mit
Betroffenen zu erwartenden Stadtverwaltung und Politik!!
80 AG-KFS1_2
Zentrale Ansprechpartner → Vermittler, Erfahrungen festhalten
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Teilhabeprozess
Teilhabeprozess
Teilhabeprozess
Teilhabeprozess
Teilhabeprozess
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
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Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
Vorschläge / Ideen
81
82
83
84
85
86
87
88
Bürgersprechstunde beim Sozialbürgermeister
ungehinderter Besuch von Kneipe, Disco
Schulen und Kitas – Behindertengerechte kleine Einrichtungen
Beschwerdemanagement
lebenslanges Lernen als Thema → Zeiten / kurze Wege (?)
lebenslanges Lernen als Thema → Bildungsbiographie (?)
Besserer Betreuungsschlüssel in allen Kindereinrichtungen
Denkmalschutz Barrierefreiheit
Übersicht der Integrationsbetriebe und integriende Unternehmen
notwendig
Arbeit und Beschäftigung
Berufsorientierung auch für Behinderte ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
TS_Wünsche
AG_KFS2_2
TS_Wünsche
AG_AB1_2
AG_B2_2
AG_B2_2
TS_Wünsche
TS_Wünsche
89 AG_AB1_2
90 AG_AB1_2
91 AG_AB1_2
92 AG_AB1_2
93 AG_AB1_2
94
95
96
97
AG_AB1_2
AG_AB1_2
AG_AB1_2
AG_AB1_2
98
99
100
101
102
AG_AB1_2
TS_Wünsche
TS_Wünsche
TS_Wünsche
TS_Wünsche
Ausbildungsberufe etablieren, die auf dem Arbeitsmarkt
benötigt werden (positives Beispiel: Logistik → Module flexibel)
Praktikumsmöglichkeiten als Einstieg ausbauen
Außenarbeitsplätze ausbauen, Integrationsbetriebe ausbauen
→ flexible Modelle des Ausprobierens
den Erfordernissen angepasste Ausbildungsplatzzahlen
vonnöten, d.h. Arbeitsagentur muss mehr und zielgerichteter
fördern
Außenarbeitsplätze → Anzahl erhöhen
Außenarbeitsplätze → gute Sache
betreutes Arbeiten für Depressionskranke ermöglichen
Arbeitsamt → bessere Zuordnung der Behinderten zu Tätigkeiten
!!!
Betreutes Arbeiten für Depressionskranke
Integration älterer Behinderter auf dem Arbeitsmarkt
Mehr Arbeitsplätze im realen Arbeitsmarkt- nicht in Werkstatt
Kein Ausschluss in Werkstätten
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
Vorschlag: Sprechstunde
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Bestandsaufnahme /
Information
Angebote ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
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Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
103 TS_Wünsche
104 TS_Wünsche
105 AG_AB1_2
106 AG_AB1_2
107 AG_AB1_2
108 TS_Wünsche
109 AG_AB1_2
110 AG_AB1_2
111 AG_AB1_2
112 AG_AB1_2
113 AG_AB1_2
114 AG_AB1_2
Vorschläge / Ideen
Themenfeld
Mehr neue Ausbildungsberufe z.Bsp. Assistenzen für Pflege und
Ausbildungsberufe (Öffnen für Menschen mit Behinderung/ Einzel
– Modul - Konzeption)
Arbeit und Beschäftigung
Mehr Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung als
Mitarbeiter bei der Stadt Leipzig
Arbeit und Beschäftigung
Schlagwort
Angebote ausbauen
Befragung / Umfrage der Unternehmen zur Integrationswilligkeit
Ausgleichsabgabe von Behinderten-Arbeitsplätzen hinterfragen /
erschweren / streichen (?)
Leistungsfähigkeit des Integrationsamtes hinterfragen (Anm.
Moderatorin: von den Teilnehmenden wurde die
Leistungsfähigkeit der Behörde komplett in Frage gestellt)
Warum arbeitet der Integrationsfachdienst nicht für alle
Behinderten?
Netzwerk – Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe (KSV,
AA, SozA, ArbG, Werkstätten) – Entwicklung eines Leitfadens,
Handlungsvorgehen für Betroffene / Angehörige – Hintergrund:
Informationsdschungel / Institutionen wissen selbst nicht
Bescheid, keiner findet sich durch die Struktur durch
Informationspolitik für die Unternehmen über Arbeitsfähigkeiten
der Bewerber – großflächig und individuell
„Belohnungs/-Anreizsystem“ für (kleine
Integrations)Unternehmen, z.B. Integrationspreis
kommunale und subventionierte Unternehmen / Einrichtungen
müssen Vorbildfunktion übernehmen
Arbeit und Beschäftigung
Angebote ausbauen
Bestandsaufnahme /
Information
Arbeit und Beschäftigung
gesetzlicher Rahmen
Unternehmensnetzwerke zur Sensibilisierung nutzen
Modelle publik machen / damit werben - „vorbildhafte“
Unternehmer/-innen → darüber andere Unternehmen gewinnen
Arbeit und Beschäftigung
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Leistungsgewährung /
Leistungsfähigkeit
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Seite 19 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
115 AG_B1_2
116 AG_B1_2
117 TS_Wünsche
118 AG_AB1_2
119 AG_AB1_2
120 AG_AB1_2
121 AG_AB1_2
122 AG_AB1_2
123 AG_B1_2
124 TS_Wünsche
125 TS_Wünsche
126 AG_B1_2
127 AG_B2_2
128 AG_B2_2
129 AG_B2_2
Vorschläge / Ideen
Wirtschaft muss sich öffnen → Bereitschaft, Menschen mit
Behinderung zu beschäftigen
Themenfeld
Vorbildprojekte der Wirtschaft gezielt kommunizieren
Arbeitgeber kennen die Fördermöglichkeiten für behinderte
Arbeitnehmer nicht
Arbeit und Beschäftigung
ein „Integrationsbegleiter“ für Unternehmen (=Komplettbetreuung)
Berufseinstiegsbegleiter nutzen, als Integrationsbegleiter
ausbauen
Vorschlag: Einrichtung einer Lotsenstelle → juristisch versiert,
versiertes Verwaltungshandeln, Sozialarbeiter, empathisches
Vermögen
Lotsenstelle muss trägerunabhängig beraten → „Neutralität“ des
Angebotes ist sehr schwierig
Lotsenstelle ist Netzwerker und Ansprechpartner für Einzelfälle →
als Paket (vgl. Vorschlag Integrationsbegleiter)
Agentur für Arbeit als Leistungsträger muss Integrationsfirmen
unterstützen
Inklusiver Arbeitsmarkt
Schulassistenz nicht nur in Förderschulen, sondern auch in
Regelschulen
miteinander Lernen, nicht Projekt Förderschulen vorantreiben →
aber: Förderschulen haben Berechtigung
Förderschulen sollen in Regelschulen integriert werden – Schule
für alle
Förderschulen sollen in Regelschulen integriert werden –
Förderplan für alle
lebenslanges Lernen als Thema
Arbeit und Beschäftigung
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Schlagwort
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Vorschlag:
Integrationsbegleiter
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung
Bildung
Angebote ausbauen
Bildung
gemeinsames Lernen
Bildung
gemeinsames Lernen
Bildung
Bildung
gemeinsames Lernen
gemeinsames Lernen
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Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
130 AG_B2_2
131 AG_B1_2
132 AG_B1_2
133 AG_B1_2
134 AG_B1_2
135 AG_B1_2
136 TS_Wünsche
137 TS_Wünsche
138 AG_B2_2
139 TS_Wünsche
140 AG_KFS2_2
141 AG_KFS2_2
142 AG_KFS2_2
143 AG_KFS2_2
Vorschläge / Ideen
Schulen sollen mehr Ideen entwickeln, um Inklusion umzusetzen
→ Bildungsagentur muss dies ermöglichen
alle Lehrkräfte müssen Gebärdensprache beherrschen, die mit
gehörlosen Kindern arbeiten
Kitas: es sollte Gebärdensprache gelernt / angeboten werden
alle Schüler können z.B. 2 Wochen-Kurs Gebärdensprache
belegen
Gebärdensprache als Fach im Stundenplan – zumindest für
Gehörlose
Kitas, Schulen sollen keine abgetrennten Bereiche sein →
Bildung auch in der Bereich (?)
Eine Kooperation der SBAL und den Trägern der schulischen
Integration zur Verbesserung der schulischen Voraussetzungen
Die Bildungsagentur lädt alle Schulleiter und alle Träger von
Schulbegleitung zu einem Expertenforum ein zu dem Thema: Wie
können wir gemeinsam Integration/ Inklusion gestalten?
Strategien / Checkliste für (schulische) Übergänge →
Frühförderung – Kita – Schule – Beruf
Verbesserung Werkstufenkonzepte / Grundschulen: mehr Praxis
mit mehr Personal und Finanzen zur Vorbereitung auf das
Berufsleben
Zuführung mit festen Untergrund zu Badeseen oder
entsprechende Angebote (z. B. Wasserrollstuhl, Behinderten
gerechte Rampen)
Nicht alle Sportstätten (Bäder) sind behindertengerecht →
Investition
Fitnessstudio, wo Rollstuhlfahrer ungehindert Zugang haben
Netz der Spielplätze erweitern, inkl. Sitzmöglichkeiten
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
Bildung
gesetzlicher Rahmen
Bildung
Bildung
Kommunikation
Kommunikation
Bildung
Kommunikation
Bildung
Bildung
Kommunikation
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Bildung
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Bildung
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Bildung
Vorschlag: Checkliste
Bildung
Kultur, Freizeit und Sport
Angebote ausbauen
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
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Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
144 AG_KFS2_2
145 AG_KFS2_2
146 AG_KFS2_2
147
148
149
150
AG_KFS2_2
AG-KFS1_2
TS_Wünsche
TS_Wünsche
151 AG_WM1_2
152 AG_WM1_2
153 AG_WM1_2
154 AG_WM1_2
155 AG_WM1_2
156 AG_WM2_2
157
158
159
160
161
AG_WM2_2
AG_WM2_2
AG_WM2_2
AG_WM2_2
AG_WM2_2
Vorschläge / Ideen
„Öffnung“ der Sportvereine für Inklusive Projekte, Sportangebote
(keine Orientierung auf Leistung)
Stadtsportbund für Behinderte mit eigenen Büro
inklusives Sportfest
Ausbau (ehrenamtliche Hilfe), um Kultur, Sport und Freizeit für
Menschen mit Behinderung „erlebbar“ zu machen
Die Gruppen bleiben unter sich (Sportvereine)
Barrierefreies Theater
Baskettballspiel im Verein in Leipzig kostenlos
Wunsch Mehrfamilienhaus davon ggf. auch nur WGs.
Verkehrsgünstig wäre wichtig
Leerstehende Altbauwohnungen sollten für Behinderte umgebaut
werden. Problem Stufen Fahrstuhl (auch bereits
Wohnungsbesichtigungen)
den Bedürfnissen entsprechend → Gruppenwohnen möglich z. B.
Gemeinschaftsräume und verkehrsgünstige Lage
LVB-Begleitdienst für Mobilitätseingeschränket / Gehbehinderte
→ das sollte auch für geistig Behinderte möglich sein
Fahrdienst (im Freizeitbereich) von ?? (zahlt ÖPNV Preise) sind
begrenzt auf 5 Anbieter. Erweiterung, weil die gerade
nachmittags und abends ausgelastet sind.
Öffentliche Verkehrsmittel (barrierefrei)
Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten
zusammenwohnen
Stadt sollte Wohnungen bereitstellen
Notrufsystem für Wohnungen
mehr betreutes Wohnen
Häuser in denen Eltern mit ihren behinderten Kindern wohnen
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Kultur, Freizeit und Sport
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Angebote ausbauen
Seite 22 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
Vorschläge / Ideen
Themenfeld
Schlagwort
162 TS_Wünsche
Alternative zum Altenheim oder Wohnheim? (Ich bin 22 Jahre alt)
Es fehlen ambulant betreute Wohngruppen für Rollifahrer bzw.
Mehrfachbehinderte
Ansprechpartner an Umsteigestationen für Behinderte (können oft
nicht lesen)
Feststellung: in Altbauten sind Grundrisse und Schwellenfreiheit
gegeben (Barrierefreiheit)
Preisgünstiger Wohnraum (KdU fähig) barrierefrei → gibt es in
Leipzig nicht für diesen Preis! Schwierigkeit wenn nicht
Einstufung AG
generell mehr barrierefreier Wohnraum. Teure Wohnungen für 12 Personen gibt es.
bezahlbarer barrierefreier Wohnraum
Wohnungsbauförderung, die Anreize für Investoren schafft für
barrierefreies und bezahlbares Wohnen
Aktion Mensch fördert Wohnraumschaffen. Braucht Träger der
beantragt
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Angebote ausbauen
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Netzwerk / Vernetzung /
Synergien nutzen
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Sensibilisierung &
Bewusstseinsbildung
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
163 TS_Wünsche
164 TS_Wünsche
165 AG_WM1_2
166 AG_WM1_2
167 AG_WM1_2
168 AG_WM1_2
169 AG_WM1_2
170 AG_WM1_2
171 AG_WM2_2
172 AG_WM1_2
173 AG_WM1_2
174 TS_Wünsche
175 AG_KFS2_2
176 AG_WM1_2
177 AG_WM1_2
Wohnen und Mobilität
Erfahrungsaustausch mit Dresden (öffentliche Verkehrsmittel)
Wohnen und Mobilität
Von Amtswegen Bewusstsein schaffen, dass derartiger
Wohnraum gebraucht wird und Rahmenbedingungen schaffen
Wohnen und Mobilität
Zwar Info über Behindertenbeirat über Baustellen → gut. Hilfe vor
Ort aber über Bauarbeiter (klappt auch)
Wohnen und Mobilität
Kundenfreundlichkeit bei der LVB verbessern
„sprechende“ Ampel → optisch, aktustisch
Dölitz (Mahleiche) Fußweg Bornaische Straße defekt → mit
Rollstuhl/ einkaufen
Noch mehr Bordsteine absenken. Fußwege barrierefrei
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Seite 23 von 35
Aufbereitung der Ideen und Vorschläge aus dem Teilhabe-Forum vom 5. März 2015
In Arbeitsgruppen wurde erfragt: Was muss gemacht werden?
Vorschläge / Ideen aus dem Teilhabe-Forum – Was muss gemacht werden? - sortiert nach Themenfeldern
Nr. Stellwand
178 AG_WM1_2
179 AG_WM1_2
180 AG_WM1_2
181 AG_WM1_2
182 AG_WM1_2
183 AG_WM1_2
184
185
186
187
AG_WM1_2
TS_Wünsche
TS_Wünsche
TS_Wünsche
188 TS_Wünsche
189 TS_Wünsche
190 TS_Wünsche
Vorschläge / Ideen
Mehr Unterführungen/ Brücke auch weil Ampelschaltung zu kurz!
→ oder längere Ampelschaltungen
Zu wenig Querungshilfen mit Inseln in der Mitte, weil sonst Angst
besteht zu überqueren
Ampeln nicht Samstag und Sonntag abschalten
Mehr Zebrastreifen und mehr Rücksicht von Autofahrern → Hilfe
durch Polizei? Wie bekommt man das hin?
Dölitz: Einkaufen vom AGRA-Gelände bräuchte es Zebrastreifen.
Friederikenstr. Ampel reparieren
Stötteritzer Str./ Riebeckstr. Straße aufgerissen und trotzdem
geht die Ampel
Lindenau Ernst-Käl-Str. um Wohnstadt Pautzer Str.
Fußgängerwege nicht barrierefrei (ist auch Zuzugsgebiet)
Gehwege ohne Stolpersteine, Treppen und Podeste
Straßen, bessere Bürgersteige
Querungshilfen Dieskauer Straße zu wenig
An der Einmündung Albersdorfer Straße zur Dieskauer Straße
wäre eine Ampel schön
Behindertengerecht heißt auch - Audiounterstützung; Zugang
über Hautzugang der Oper; benutzbare WCs
Bessere Abstimmungen für Fahrpläne des ÖPNV
Sozialamt / Abt. Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung / Geschäftsstelle Teilhabeplanung
Stand: 11.12.2017
Themenfeld
Schlagwort
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Wohnen und Mobilität
Wohnen und Mobilität
Zugänglichkeit
Seite 24 von 35
Anlage 1: Wie wurden die Vorschläge und Ideen aus dem 1. Teilhabeforum vom 05. März 2015 berücksichtigt?
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
x
x
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
Übergreifend
1
Bereitschaft eines JEDEN umzudenken und teilhaben zu lassen
2
Angebote, was man Leben von Behinderten teil zu haben um sie zu integrieren (Erläuterung: Angebote schaffen zur
Integration von Menschen mit Behinderungen)
x
x
x
zahlreiche
Maßnahmen
3
Nachhaltige Planumsetzung, d.h. Von der Konzeption bis Realisierung (d.h. 2-5 Veranstaltungen) gemeinsam mit
Betroffenen zu erwartenden Stadtverwaltung und Politik!!
x
x
x
U1, U2
4
bessere Vernetzung von Akteuren
5
Feststellung: Armut behindert und grenzt aus. Wie soll ein Heimbewohner mit 17€ Taschengeld pro Woche
teilhaben können?
6
Sensibilisierung und Qualifizierung von Stadtmitarbeitern in Sachen Barrierefreiheit (Dokumente, Kommunikation)
7
Behindertenstadtführer
8
Gesetzesänderung
9
UN-BRK umsetzen
10
Respektvoller Umgang miteinander
11
Nicht sichtbare Behinderungen nicht vergessen
12
Bürgersprechstunde beim Sozialbürgermeister
13
Ein Plan, der auch wirklich umgesetzt wird
14
Bessere Vernetzung von Akteuren - unterstützen
x
29, 30, 38, 113, U2
x
x
x
x
x
x
10, 20, 47, 73, 93,
102, 105
x
x
80
x
5, 92, 93
x
29, 30, 38, 113, U2
x
1, 2, 3
x
x
x
x
x
x
x
Handlungsfeld: Wohnen
15
Von Amtswegen Bewusstsein schaffen, dass derartiger Wohnraum gebraucht wird und Rahmenbedingungen
schaffen
Stand: 08.12.2017, Seite 25 von 35
x
x
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
16
Wunsch Mehrfamilienhaus davon ggf. auch nur WGs. Verkehrsgünstig wäre wichtig
17
24 Stundenassistent und eigene Wohnung → aber war zu teuer weil kein Kostenträger übernehmen wollte
(Lebenshilfe fragte KSV an)
18
Pflegestärkungsgesetze könnte kleinen Teil einer Wohnumfeldumgestaltung
19
Leerstehende Altbauwohnungen sollten für Behinderte umgebaut werden. Problem Stufen Fahrstuhl (auch bereits
Wohnungsbesichtigungen)
20
Feststellung: in Altbauten sind Grundrisse und Schwellenfreiheit gegeben (Barrierefreiheit)
21
andere/ alternative flexible Konzepte müssten gesetzlich verankert und daraus Finanzierung sichergestellt/ leichter
gemacht werden
22
Aktion Mensch fördert Wohnraumschaffen. Braucht Träger der beantragt
23
Preisgünstiger Wohnraum (KdU fähig) barrierefrei → gibt es in Leipzig nicht für diesen Preis! Schwierigkeit wenn
nicht Einstufung AG
24
generell mehr barrierefreier Wohnraum. Teure Wohnungen für 1-2 Personen gibt es.
25
bezahlbarer barrierefreier Wohnraum
26
den Bedürfnissen entsprechend → Gruppenwohnen möglich z. B. Gemeinschaftsräume und verkehrsgünstige Lage
27
Wohnungsbauförderung, die Anreize für Investoren schafft für barrierefreies und bezahlbares Wohnen
28
Stadt sollte Investoren und zukünftige Nutzer zusammenbringen in Baugenehmigungsverkehr
29
Handykosten übernehmen damit Hilfe organisiert werden kann (weil wenig Servicepunkte)
30
Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten zusammenwohnen
31
Stadt sollte Wohnungen bereitstellen
32
Architekten und Planer sensibilisieren
33
Notrufsystem für Wohnungen
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
x
x
4, 6
x
x
x
1, 2
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
6
x
x
77
x
x
x
x
1, 2
4,6
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 26 von 35
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
34
mehr betreutes Wohnen
35
Häuser in denen Eltern mit ihren behinderten Kindern wohnen
36
Alternative zum Altenheim oder Wohnheim? (Ich bin 22 Jahre alt)
37
Es fehlen ambulant betreute Wohngruppen für Rollifahrer bzw. Mehrfachbehinderte
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
x
x
x
x
3, 4
x
x
x
3, 4, 6
x
3, 4
x
15, 16, 17
x
106
x
x
x
Handlungsfeld: Bildung
38
alle Lehrkräfte müssen Gebärdensprache beherrschen, die mit gehörlosen Kindern arbeiten
39
Kitas: es sollte Gebärdensprache gelernt / angeboten werden
40
Kitas, Schulen sollen keine abgetrennten Bereiche sein → Bildung auch in der Bereich (?)
41
miteinander Lernen, nicht Projekt Förderschulen vorantreiben → aber: Förderschulen haben Berechtigung
42
alle Schüler können z.B. 2 Wochen-Kurs Gebärdensprache belegen
43
Gebärdensprache als Fach im Stundenplan – zumindest für Gehörlose
44
Ämter mehr lösungsorientiert arbeiten → weniger Bürokratie
45
Leistung / Vermittlung nicht in Zahlen messbar → es braucht andere Kriterien
46
Stärken in den Fokus nehmen (Inklusion) → keine Gleichmacherei
47
Vorschlag: Pool einrichten mit Personal, die Kurse zur Gebärdensprache besucht haben → Interessierte nutzen,
denn man muss üben, sonst vergisst man die Sprache
48
Freiwilligen-Agentur Leipzig e.V. → eventuell könnte diese den Pool unterstützen
49
Betroffene mehr als Experten zur Sache wahrnehmen und wertschätzen
50
Verbände sollten noch stärker in Netzwerke kommen mit Kitas und Schulen
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 27 von 35
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
51
mehr Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden für Kitas und Schulen / Ansprechpartner → Thema kann besser vermittelt
werden
52
Gesamtelternrat könnte Vorbildprojekte bekannter machen → Kooperation von (?) und Uni
53
Förderschulen sollen in Regelschulen integriert werden – Schule für alle
54
Förderschulen sollen in Regelschulen integriert werden – Förderplan für alle
55
Freistaat Sachsen muss Strategie für Inklusion entwickeln → Rahmen setzen
56
Schulen sollen mehr Ideen entwickeln, um Inklusion umzusetzen → Bildungsagentur muss dies ermöglichen
57
Bewusstseinsveränderung von unten, z.B. durch Bildungskonferenz Leipzig
58
weiterer Prozess zur Beteiligung am Teilhabe-Plan
59
lebenslanges Lernen als Thema
60
lebenslanges Lernen als Thema → Zeiten / kurze Wege (?)
61
lebenslanges Lernen als Thema → Bildungsbiographie (?)
62
kreative Lösungen suchen
63
mehr Betroffenenbeteiligung statt der Professionellen
64
Sensibilisierung und Wertschätzung
65
Barrierefreiheit für Menschen, die nicht Lesen können
66
Qualifizierung von Menschen, die mit Behinderten zu tun haben (z.B. Integrationshelfer)
67
Strategien / Checkliste für (schulische) Übergänge → Frühförderung – Kita – Schule – Beruf
68
Netzwerkarbeit der Professionellen
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
x
15, 16, 17
x
U1, U2
x
x
94
x
x
10, 20, 93
x
x
10, 12, 20, 93
x
x
10, 20, 93
x
x
14
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 28 von 35
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
69
Schnittstellen in der Verwaltung verbessern
70
Eine Kooperation der SBAL und den Trägern der schulischen Integration zur Verbesserung der schulischen
Voraussetzungen
71
Besserer Betreuungsschlüssel in allen Kindereinrichtungen
72
Verbesserung Werkstufenkonzepte / Grundschulen: mehr Praxis mit mehr Personal und Finanzen zur Vorbereitung
auf das Berufsleben
73
Schulassistenz nicht nur in Förderschulen, sondern auch in Regelschulen
74
Die Bildungsagentur lädt alle Schulleiter und alle Träger von Schulbegleitung zu einem Expertenforum ein zu dem
Thema: Wie können wir gemeinsam Integration/ Inklusion gestalten?
75
Schulen und Kitas – Behindertengerechte kleine Einrichtungen
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
x
15, 16, 17
x
x
x
x
x
x
x
x
Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
76
Übersicht der Integrationsbetriebe und integrierende Unternehmen notwendig
77
Befragung / Umfrage der Unternehmen zur Integrationswilligkeit
78
Informationspolitik für die Unternehmen über Arbeitsfähigkeiten der Bewerber – großflächig und individuell
79
Transparenz von Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten
80
ein „Integrationsbegleiter“ für Unternehmen (=Komplettbetreuung)
81
„berühmte / erfolgreiche Behinderte“ für Öffentlichkeitsarbeit / Imagearbeit nutzen
82
Beschwerdemanagement
83
Berufsorientierung auch für Behinderte ausbauen
84
Ausbildungsberufe etablieren, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden (positives Beispiel: Logistik → Module
flexibel)
85
Praktikumsmöglichkeiten als Einstieg ausbauen
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 29 von 35
x
x
x
23, 24, 25, 26, 27,
29
x
x
x
28
x
x
x
24, 25, 26
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
86
„Belohnungs/-Anreizsystem“ für (kleine Integrations)Unternehmen, z.B. Integrationspreis
87
kommunale und subventionierte Unternehmen / Einrichtungen müssen Vorbildfunktion übernehmen
88
Berufseinstiegsbegleiter nutzen, als Integrationsbegleiter ausbauen
89
Außenarbeitsplätze ausbauen, Integrationsbetriebe ausbauen → flexible Modelle des Ausprobierens
90
den Erfordernissen angepasste Ausbildungsplatzzahlen vonnöten, d.h. Arbeitsagentur muss mehr und
zielgerichteter fördern
91
Außenarbeitsplätze → Anzahl erhöhen
92
Außenarbeitsplätze → gute Sache
93
Ärztenetzwerk für Menschen mit Behinderungen
94
betreutes Arbeiten für Depressionskranke ermöglichen
95
Konzepte in anderen Bundesländern ansehen
96
mehr Personal
97
Arbeitsamt braucht Gebärdensprachdolmetscher
98
Arbeitsamt → bessere Zuordnung der Behinderten zu Tätigkeiten !!!
99
mehr Leistung möglich
100
Maßnahmen statt Papier! → Ziel – Maßnahme – Zeitpunkt – verbindlich
101
Nachbarschaften / Kooperationen der Einrichtungen untereinander entwickeln – doppelte Strukturen vermeiden
(Beispiel: zwei Träger am selben Standort)
102
Ausgleichsabgabe von Behinderten-Arbeitsplätzen hinterfragen / erschweren / streichen (?)
103
Unternehmensnetzwerke zur Sensibilisierung nutzen
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
x
x
x
31, 32
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
30
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24, 29
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 30 von 35
x
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
104
Modelle publik machen / damit werben
105
Modelle publik machen / damit werben - „vorbildhafte“ Behinderte
106
Modelle publik machen / damit werben - „vorbildhafte“ Unternehmer/-innen → darüber andere Unternehmen
gewinnen
107
Modelle publik machen / damit werben - „vorbildhafte“ Verwaltungsbereiche
108
Politiker einbinden
109
Gelder nicht blockieren
110
Leistungsfähigkeit des Integrationsamtes hinterfragen (Anm. Moderatorin: von den Teilnehmenden wurde die
Leistungsfähigkeit der Behörde komplett in Frage gestellt)
x
111
Netzwerk – Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe (KSV, AA, SozA, ArbG, Werkstätten) – Entwicklung eines
Leitfadens, Handlungsvorgehen für Betroffene / Angehörige – Hintergrund: Informations-dschungel / Institutionen
wissen selbst nicht Bescheid, keiner findet sich durch die Struktur durch
x
x
112
Vorschlag: Einrichtung einer Lotsenstelle → juristisch versiert, versiertes Verwaltungshandeln, Sozialarbeiter,
empathisches Vermögen
x
x
113
Lotsenstelle muss trägerunabhängig beraten → „Neutralität“ des Angebotes ist sehr schwierig
114
Lotsenstelle ist Netzwerker und Ansprechpartner für Einzelfälle → als Paket (vgl. Vorschlag Integrationsbegleiter)
115
Agentur für Arbeit als Leistungsträger muss Integrationsfirmen unterstützen
116
Wirtschaft muss sich öffnen → Bereitschaft, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen
117
Vorbildprojekte der Wirtschaft gezielt kommunizieren
118
Arbeitgeber kennen die Fördermöglichkeiten für behinderte Arbeitnehmer nicht
119
Betreutes Arbeiten für Depressionskranke
120
Integration älterer Behinderter auf dem Arbeitsmarkt
121
Inklusiver Arbeitsmarkt
Weiterführende
Maßnahme
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 31 von 35
x
x
29, 30, 33
x
30
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
122
Warum arbeitet der Integrationsfachdienst nicht für alle Behinderten?
123
Mehr Arbeitsplätze im realen Arbeitsmarkt- nicht in Werkstatt
124
Kein Ausschluss in Werkstätten
125
Mehr neue Ausbildungsberufe z.Bsp. Assistenzen für Pflege und Ausbildungsberufe (Öffnen für Menschen mit
Behinderung/ Einzel – Modul - Konzeption)
126
Mehr Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung als Mitarbeiter bei der Stadt Leipzig
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
x
x
29, 30, 31, 32, 33
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Handlungsfelder: Freizeit, Sport, Kultur
127
Zuführung mit festen Untergrund zu Badeseen oder entsprechende Angebote (z. B. Wasserrollstuhl, Behinderten
gerechte Rampen)
128
Nicht alle Sportstätten (Bäder) sind behindertengerecht → Investition
129
Broschüre über behindertengerechte Sportstätten/ Kultur und Freizeit
130
mehr Nachmittagsangebote
131
mehr Angebote Audiodisler / Audiodeskription
132
Fitnessstudio, wo Rollstuhlfahrer ungehindert Zugang haben
133
Erreichbarkeit optimieren
134
„sprechende“ Ampel → optisch, aktustisch
135
Netz der Spielplätze erweitern, inkl. Sitzmöglichkeiten
136
„Öffnung“ der Sportvereine für Inklusive Projekte, Sportangebote (keine Orientierung auf Leistung)
137
Stadtsportbund für Behinderte mit eigenen Büro
138
inklusives Sportfest
x
44, 45
x
34, 62, 69, 70, 80
x
36, 37, 40-45, 5259, 61-65, 67, 74
x
x
40
x
x
48, 49, 50, 51
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 32 von 35
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
139
Ausbau (ehrenamtliche Hilfe), um Kultur, Sport und Freizeit für Menschen mit Behinderung „erlebbar“ zu machen
140
Grundsätzlich kostenfreier Eintritt für Begleiter
141
ungehinderter Besuch von Kneipe, Disco
142
Gebärdensprache als 2. Amtssprache einführen
143
Hilfe für Gehörlose in der Stadtverwaltung
144
Internet/ Informationen immer behindertengerecht
145
Trainerausbildung, Weiterausbildung muss ausgebaut werden
146
Es gibt keine Übersicht über barrierefreie Sportanlagen
147
Sensibilisierung der Vereine und Unternehmen
148
monatliches Treffen → Vernetzungstreffen, Materialien vorstellen
149
Verbände müssen sich häufig austauschen und vermitteln
150
Die Gruppen bleiben unter sich (Sportvereine)
151
Der Bedarf an entsprechenden Angeboten wird von Außen nicht erkannt
152
Datenbank „Familienfreund“ → Vernetzung
153
Problem: Hinweise für Vereine / Einrichtungen um Angebote anbieten zu können
154
Zentrale Ansprechpartner → Vermittler, Erfahrungen festhalten
155
Erfahrungen weitergeben z. B. für Veranstaltungen
156
Arbeitsmaterialien entwickeln → weitergeben Checkliste
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
x
x
106
x
x
34, 62, 69, 70
x
x
x
x
x
x
x
x
x
49, 50, 73
x
x
x
x
x
x
x
69
x
69, 104
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 33 von 35
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
157
Reitsport für Behinderte und Psych. Kranke
158
Barrierefreies Theater
159
Baskettballspiel im Verein in Leipzig kostenlos
160
Behindertengerecht heißt auch - Audiounterstützung; Zugang über Hautzugang der Oper; benutzbare WCs
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
x
x
53-56, 60, 61, 63,
66, 73
x
x
54, 66
x
x
zahlreiche
Maßnahmen
x
81, 82, 83
x
x
x
x
Handlungsfeld: Öffentlicher Raum und Mobilität
161
Denkmalschutz Barrierefreiheit
162
Barrierefreiheit im gesamten Stadtgebiet
163
Dölitz (Mahleiche) Fußweg Bornaische Straße defekt → mit Rollstuhl/ einkaufen
164
Noch mehr Bordsteine absenken. Fußwege barrierefrei
165
Mehr Unterführungen/ Brücke auch weil Ampelschaltung zu kurz! → oder längere Ampelschaltungen
166
Zu wenig Querungshilfen mit Inseln in der Mitte, weil sonst Angst besteht zu überqueren
167
Ampeln nicht Samstag und Sonntag abschalten
168
Mehr Zebrastreifen und mehr Rücksicht von Autofahrern → Hilfe durch Polizei? Wie bekommt man das hin?
169
Dölitz: Einkaufen vom AGRA-Gelände bräuchte es Zebrastreifen. Friederikenstr. Ampel reparieren
170
Zwar Info über Behindertenbeirat über Baustellen → gut. Hilfe vor Ort aber über Bauarbeiter (klappt auch)
171
Stötteritzer Str./ Riebeckstr. Straße aufgerissen und trotzdem geht die Ampel
172
Lindenau Ernst-Käl-Str. um Wohnstadt Pautzer Str. Fußgängerwege nicht barrierefrei (ist auch Zuzugsgebiet)
173
LVB-Begleitdienst für Mobilitätseingeschränket / Gehbehinderte → das sollte auch für geistig Behinderte möglich
sein
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 34 von 35
x
x
x
x
Berücksichtigung im Teilhabeplan
Nr.
Vorschläge / Ideen aus dem 1. Teilhabeforum am 05. März 2015
174
Fahrdienst (im Freizeitbereich) von ?? (zahlt ÖPNV Preise) sind begrenzt auf 5 Anbieter. Erweiterung, weil die
gerade nachmittags und abends ausgelastet sind.
175
Zusammenarbeit zwischen Behindertenbeirat und LVB verbessern
176
Sensibilisierung Zugpersonal
177
Öffentliche Verkehrsmittel (barrierefrei)
178
Erfahrungsaustausch mit Dresden (öffentliche Verkehrsmittel)
179
Bessere Abstimmungen für Fahrpläne des ÖPNV
180
Kundenfreundlichkeit bei der LVB verbessern
181
Gehwege ohne Stolpersteine, Treppen und Podeste
182
Straßen, bessere Bürgersteige
183
Ansprechpartner an Umsteigestationen für Behinderte (können oft nicht lesen)
184
Querungshilfen Dieskauer Straße zu wenig
185
An der Einmündung Albersdorfer Straße zur Dieskauer Straße wäre eine Ampel schön
beraten / an
zuständiges
Fachamt
übergeben
als
Sachverhalt
im Text
Bestehende
Maßnahme
Handlungsbedarf
Weiterführende
Maßnahme
x
x
92
x
x
x
x
x
90, 91, 92
x
94
x
x
x
x
x
x
x
81, 82, 83
x
x
x
x
81, 82, 83
x
99
x
x
x
Querschnittsthema: Kommunikation
186
Ämter: Bescheide in Leichter Sprache
187
Behindertentestament – leicht verständlich
188
Verpflichtung für Ärzte/ Pfleger Gebärdensprache zu lernen
189
Polizisten sollte Gebärdensprache können (evtl. technische Lösung)
190
Wechselsprechanlagen- Gehörlose??!!!
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 35 von 35
Anlage 2: Maßnahmen des Teilhabeplans der Stadt Leipzig "Auf dem Weg zur Inklusion" von 2017-2024
weiß = nur zur Kenntnis, Beschluss der Ratsversammlung liegt bereits vor
grün = ohne finanzielle Auswirkung
blau = mit finanzieller Auswirkung, Deckung über Budget Teilhabeplan
orange = mit finanzieller Auswirkung, Deckung über Ämterbudgets
rosa = mit finanzieller Auswirkung, aber die Auswirkungen sind derzeit noch nicht darstellbar
violett = mit finanzieller Auswirkung, aber ohne direkte Relevanz für den städtischen Haushalt
Laufende
Kurztitel
Nummer
1 regelmäßige
Bestands- und
Bedarfserhebung
zu barrierefreiem
Wohnraum
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
In Auswertung der sächsischen Bestands- und
F: Sozialamt; M:
Bedarfserhebung zu barrierefreiem Wohnraum, wird
Stadtplanungsamt,
ein Konzept erarbeitet, wie eine regelmäßige Bestands- Amt für
und Bedarfserhebung zu barrierefreiem Wohnraum bei Bauordnung und
Neubau und bei Sanierung in Leipzig erfolgen kann.
Denkmalpflege
2018
ab
2018
2
Positionspapier
„barrierefreier und
behindertengerechter
Wohnraum“
Es werden Qualitätsmerkmale für barrierefreien und
behindertengerechten Wohnraum und Maßnahmen
zur Verbesserung der Wohnsituation von Menschen
mit Behinderung entwickelt. Gemeinsam mit dem
Behindertenbeirat der Stadt Leipzig sowie mit
Wohnungsmarktakteuren wird diskutiert, ob ein
eigenes Positionspapier verabschiedet werden oder
eine Anbindung an das „Positionspapier
altenfreundliches Wohnen in Leipzig“ erfolgen soll.
F: Sozialamt; M:
Beauftragte für
Menschen mit Behinderung, Behindertenbeirat der
Stadt Leipzig,
Stadtplanungsamt,
Wohnungsmarktakteure
3
Richtlinien und
Finanzierungskonzept für
selbstbestimmte
Wohnformen
Fachtag
„Selbstbestimmtes Wohnen“
Die Stadt Leipzig setzt sich weiterhin dafür ein, dass
Richtlinien und das Finanzierungskonzept des
Freistaates Sachsen angepasst werden, um
gemeinschaftliche Wohnformen zu erleichtern.
V: Sozialamt; M:
Kommunaler
Sozialverband
Sachsen
Ein Fachtag zu selbstbestimmten Wohnformen in der
Häuslichkeit und in ambulanten gemeinschaftlichen
Wohngruppen wird durchgeführt, um Menschen mit
Behinderung und Träger über mögliche Wohnformen
und rechtliche, finanzielle und bauliche
Rahmenbedingungen zu informieren.
F: Sozialamt; M:
Kommunaler
Sozialverband
Sachsen, Netzwerk
"Leipziger Freiheit"
4
2018
fortlauf
end
2018
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
verfügTeilhabe2017 /
2018
barem
plan0 Budget 0 Budget 0
1.000
0
0
0
3.000
0
PSPElement
Sachkonto
davon
2017
davon
2018
davon
2019
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
davon
2024
-
-
0
0
1.000 1.100.35.1.
01.01
4331 9100
0
1.000
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
3.000 1.100.35.1.
01.01
4331 9100
0
3.000
0
0
0
0
0
0
0
Stand: 08.12.2017, Seite 1 von 18
0
Laufende
Kurztitel
Nummer
5 Erweiterung des
Beratungsangebotes und
der Musterausstellung in der
Beratungsstelle
„Wohnung und
Soziales“ im
Sozialamt
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
Das Beratungs- und Ausstellungsangebot der
Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ im Sozialamt
wird auf alle gesundheitlich beeinträchtigten Menschen
ausgerichtet – gleich welcher Behinderungsart und in
welchem Alter. Die Musterausstellung zum
barrierefreien Wohnen wird um Lösungsmöglichkeiten
im Umfeld der Wohnung, die barrierefreie
Balkongestaltung, assistive Techniksysteme,
unterstützende Hilfen im Bereich der häuslichen Pflege
(z. B. mit Hebetechnik, hausinterne oder externe
Rufsysteme) erweitert. Die bestehenden Schulungsund Qualifizierungs-angebote im Bereich der
Wohnungsanpassung und Barrierefreiheit werden
fachlich weiterentwickelt und auf den Bedarf eines
erweiterten Personenkreises von Menschen mit
Behinderung (z. B. Hörschädigung, Sehbehinderung)
ausgerichtet. Die Kooperation mit
Ausbildungseinrichtungen und Innungen wird
intensiviert.
F: Sozialamt; M:
Arbeitsgruppe
„Barrierefreies
Wohnen 99“
2018
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
PSPverfügTeilhabeSachkonto
2017 /
Element
barem
plan2018
30.000 Budget 0 Budget
30.000 1.100.35.1. 4331 9100
01.01
davon
2017
davon
2018
davon
2019
0
30.000
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
davon
2024
0
6
Fachberatung zu
gemeinschaftlichen
Wohnformen im
Alter und bei
Behinderung
Die Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ berät zu
gemeinschaftlichen Wohnformen im Alter und bei
Behinderung. Die im Jahr 2016 entwickelten
Materialien und Arbeitsinstrumente der Fachberatung
werden genutzt, auf der Internetseite der Stadt Leipzig
veröffentlicht und fortgeschrieben. Über das
Beratungsangebot wird öffentlichkeitswirksam
informiert. Die Beratungsstelle wirkt im Netzwerk
„Leipziger Freiheit“ mit. Das Netzwerk „Leipziger
Freiheit“ baut seine Kompetenz zu gemeinschaftlichen
Wohnformen im Alter und bei Behinderung aus. Es
bietet Fachberatung an zu Fragen der Ausge-staltung
des Wohnens, Trägermodellen und Rechtsformen,
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie
Bauplanung und gewährt Unterstützung bei der
Grundstückssuche.
F: Sozialamt für die 2018
Beratungsstelle
fortlauf
„Wohnen und
end
Soziales; Amt für
Stadterneuerung
und
Wohnungsbauförd
erung für die
Fachberatung im
Netzwerk
„Leipziger Freiheit“
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
7
Inklusive
Ausrichtung des
langfristigen
Entwicklungskonz
eptes für das
Kindertagesstättennetz
Einflussnahme
auf die Anpassung von
Investitionsrichtlinien des
Freistaates
Sachsen
Das langfristige Entwicklungskonzept für das
Kindertagesstättennetz wird inklusiv ausgerichtet und
berücksichtigt einen Ausbau von
Komplexkindertagesstätten durch geeignete Träger
(auch der Jugendhilfe). Komplexe Einrichtungen sollen
langfristig in jedem Stadtbezirk verfügbar sein.
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung; M:
Sozialamt
2018
fortlauf
end
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
Die Stadt Leipzig setzt sich im Sächsischen Städteund Gemeindetag u.a. Gremien dafür ein, dass die
bestehenden Richtlinien zur Einrichtung von
Komplexkindertagesstätten harmonisiert werden.
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung; Sozialamt
20182024
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
8
Stand: 08.12.2017, Seite 2 von 18
Laufende
Kurztitel
Nummer
9 Konzeptionelle
inklusive
Weiterentwicklung aller Kinderund Familienzentren
-
-
0
0
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
0
-
-
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0
0
0
0
0
0
0
0
0
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-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
2018
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung; M: Sächsische Bildungsagentur
Regionalstelle
Leipzig
20182024
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung; M:
Sächsische
Bildungsagentur
Regionalstelle
Leipzig
ab
2018
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung
20182024
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung
20182024
0
0
Im Elternportal der Stadt Leipzig zu Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten, Horten und in
Kindertagespflege (www.meinkitaplatz-leipzig.de)
werden Daten von integrativen
Kindertagespflegeangeboten ergänzt.
Barrierefreiheit in Die Stadt Leipzig erhebt die barrierefreie
Zugänglichkeit von Krippen, Kindergärten und Horten
Kindertagesund weist diese im Elternportal (www.meinkitaplatzstätten
leipzig.de) aus.
Modellprojekt zur In Abstimmung mit der kassenärztlichen Vereinigung,
logopädischen
den Krankenkassen und dem Bundesverband für
Behandlung in
Logopädie e. V. wird ein Modellprojekt in
Kindertagesausgewählten Leipziger Kindertagesstätten entwickelt.
stätten
Kinder mit logopädischem Förderbedarf werden direkt
vom Gesundheitsamt zum Logopäden überwiesen
oder in den Modelleinrichtungen behandelt.
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung
2018
0
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung
2018
F: Gesundheitsamt; M: Amt für
Jugend, Familie
und Bildung
Die Stadt Leipzig und die Sächsische Bildungsagentur,
Regionalstelle Leipzig entwickeln für das
Schulvorbereitungsjahr ein gemeinsames Konzept zur
Optimierung der Übergänge zwischen
Kindertagesstätte und Grundschule. Erkenntnisse der
Evaluierung der Schuleingangsphase in Sachsen
durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus
werden berücksichtigt.
Die Stadt Leipzig unterstützt die Sächsische
Bildungsagentur bei der Entwicklung von Kooperationsverbünden zur Sicherung und
Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung
und inklusiven Unterrichtung.
Fachberatung
und
Qualifizierung zu
Inklusion in
Kindertagesstätten und
Kindertagespflege
11
Integrative
Kindertagespflegeplätze im
Elternportal
13
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
verfügTeilhabe2017 /
2018
barem
plan0 Budget 0 Budget 0
Die Konzeptionen der Kinder- und Familienzentren
werden durch die Träger inklusiv weiterentwickelt. Die
Gütesiegel-Kriterien, Fortbildungen und
Netzwerkarbeit werden hinsichtlich Inklusion erweitert
und der „Index für Inklusion in
Kindertageseinrichtungen“ als ein mögliches
Messinstrument zur Qualitätssicherung genutzt.
Im Sächsischen Bildungsplan ist der inklusive Auftrag
der Kindertageseinrichtungen formuliert. Die
Fachberatung von Kindertageseinrichtungen begleitet
und unterstützt auf dieser Grundlage pädagogische
Fachkräfte und sensibilisiert für die Umsetzung
inklusiver Frühpädagogik. Die Stadt Leipzig etabliert
Fortbildungsangebote zur Inklusion für Fachkräfte, die
sich u.a. auf das Bildungsverständnis, die Förderung
oder Teilhabechancen beziehen.
10
12
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
14
Optimierung des
Übergangs
Kindertagesstätte
und Grundschule
15
Entwicklung von
Kooperationsverbünden
PSPElement
Stand: 08.12.2017, Seite 3 von 18
Sachkonto
davon
2017
davon
2018
davon
2019
davon
2024
0
Laufende
Kurztitel
Nummer
16 Fortführung
Schulversuch
ERINA als
Regelangebot
17
18
Unterstützung
kooperativer und
inklusiver
Schulprojekte und
-konzepte
Fortschreibung
Schulentwicklungsplan
Beschreibung
Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, die Erfahrungen
und aufgebauten Strukturen zur inklusiven Bildung aus
dem Schulversuch ERINA in reguläre Strukturen zu
überführen.
Die Stadt Leipzig begleitet im Rahmen ihrer
Möglichkeiten Schulen bei der Umsetzung
kooperativer und inklusiver Schulprojekte und konzepte.
Im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans sollen die räumlichen Voraussetzungen für eine
inklusive Unterrichtung durch den weiteren Ausbau
von barrierefreien Schulen und Schulsporthallen
verbessert werden.
Die Stadt Leipzig berücksichtigt Nutzerbedarfe und
entwickelt in der „Phase Null“ kooperative und
inklusive Schulkonzepte bei der Planung von
Schulbauten (Neubau, Umbau, Erweiterung).
19
Nutzerorientierte
Gestaltung von
Schulhausbau
20
Fortbildung zu
Inklusion für
schulische
Ganztagesangebote
Die Stadt Leipzig bietet Fortbildungen zu Inklusion für
Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte,
Schulsozialarbeiter/-innen und schulexterne Anbieter
von Ganztagsangeboten an.
Ausbau der
Hortbetreuung
von Kindern mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf
Konzeption zur
Verbesserung der
Lernbedingungen für
Schüler/-innen
mit
Assistenzbedarf
Einsatz des
Portfolios „Mein
Ordner Leben
und Arbeit“
Die Stadt Leipzig prüft eine Weiterentwicklung der
Hortbetreuung für Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in Anlehnung an die konzeptionelle
Gestaltung von Komplexkindertagesstätten.
21
22
23
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
-
-
-
-
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
8.000
0
8.000 1.100.35.1.
01.01
4331 9100
0
8.000
0
2.000
0
2.000
0
2.000
davon mit davon aus
verfügTeilhabebarem
plan- Budget - Budget -
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung; M: Sächsische Bildungsagentur
Regionalstelle
Leipzig
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung
2018
fortlauf
end
-
-
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung
2019
fortlauf
end
-
F: Amt für Jugend,
2018
Familie und
fortlauf
Bildung; M: Amt für
end
Gebäudemanagement, Sächsische
Bildungsagentur
Regionalstelle
Leipzig
F: Amt für Jugend,
2018
Familie und
fortlauf
Bildung; M:
end
Personalamt,
Sächsische
Bildungsagentur
Regionalstelle
Leipzig
F: Amt für Jugend,
ab
Familie und
2018
Bildung; M: Sozialamt
20172021
F: Amt für Jugend,
2018
Familie und
Bildung; M: Sozialamt, Sächsische
Bildungsagentur
Regionalstelle
Leipzig
Die Koordinierungsstelle Berufs- und
2018
F: Referat für
Studienorientierung der Stadt Leipzig informiert Lehrer/- Beschäftigungsfortlauf
innen und Akteure mit einer Verantwortung für
end
politik; M: Agentur
Berufsorientierung über die Möglichkeiten des
für Arbeit Leipzig
Einsatzes des Portfolios „Mein Ordner Leben und
Arbeit“.
Die Stadt Leipzig erarbeitet in Kooperation mit der
Sächsischen Bildungsagentur Leipzig ein Konzept zum
zielgerichteten Einsatz von Assistenzen zur
Unterstützung schulischer Inklusion und
Lernbedingungen an Förderschulen und allgemeinen
Schulen.
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt
2017 /
2018
PSPElement
Sachkonto
davon
2017
davon
2018
davon
2019
davon
2024
-
ab 2019:
ab 2019:
über
ber
federführen federführen
des Amt
des Amt
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
Stand: 08.12.2017, Seite 4 von 18
Laufende
Kurztitel
Nummer
24 Schnupperpraktika in der
Ferienzeit
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
2017 /
verfügTeilhabe2018
barem
plan0 Budget 0 Budget 0
Durch die Koordinierungsstelle Berufs- und
Studienorientierung der Stadt Leipzig werden in enger
Kooperation mit dem Arbeitskreis „Schule Wirtschaft
Leipzig“ gezielt weitere Unternehmen für die
zielgruppengerechte Ausgestaltung von
Schnupperpraktika für Schüler/-innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf aufgeschlossen.
F: Referat für
Beschäftigungspolitik; M: Arbeitskreis "Schule
Wirtschaft Leipzig"
2018
fortlauf
end
Durch die Koordinierungsstelle Berufs- und
Studienorientierung der Stadt Leipzig werden
Veranstaltungsformate für Förderschulen entwickelt
und durchgeführt, um eine Zusammenarbeit zwischen
Förderschulen und regionalen Unternehmen auf- und
auszubauen.
Die Stadt Leipzig setzt sich für die Durchführung
betrieblicher Praxiseinsätze von Menschen mit
Behinderung ein. Es werden Einsatzmöglichkeiten in
den Fachämtern und Eigenbetrieben der Stadt Leipzig
geprüft und entsprechend den Möglichkeiten
durchgeführt.
F: Referat für
Beschäftigungspolitik
2017
fortlauf
end
0
0
-
-
0
0
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
PSPElement
Sachkonto
davon
2017
davon
2018
davon
2019
davon
2024
0
25
Zusammenarbeit
von Förderschulen und
Unternehmen
26
Betriebliche
Praxiseinsätze
bei der Stadt
Leipzig,
Eigenbetrieben
und städtischen
Unternehmen
Bildungsberatung Die Stadt Leipzig entwickelt das Beratungsangebot der
für Menschen mit Leipziger Bildungsberatung für Menschen mit
Behinderung weiter. Die Bildungsberatung macht
Behinderung
Menschen mit Behinderung gezielt auf ihr
Beratungsangebot aufmerksam.
Die Stadt Leipzig unterstützt Bestrebungen der
marktorientierte
Berufsschulzentren, in Abstimmung mit der Agentur für
FachpraktikerArbeit Leipzig, der Handwerkskammer zu Leipzig
Berufe
sowie der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig,
mehr marktorientierte Fachpraktiker-Berufsabschlüsse
zu schaffen.
Netzwerkarbeit zu Die Stadt Leipzig befördert Kontakte zwischen Trägern
aus den Bereichen Berufsorientierung, Ausbildung,
Ausbildung und
Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit
Arbeit für
Behinderung, gewinnt neue Partner und fördert den
Menschen mit
Austausch zur weiteren Entwicklung des
Behinderung
Inklusionsprozesses über die folgende Netzwerke:
Arbeitskreis "Schule Wirtschaft Leipzig",
stadtteilbezogene Netzwerke des
Quartiersmanagements, Netzwerk Logistik und ggf. die
Clusternetzwerke. Darüber hinaus wird die jährliche
Inklusionskonferenz im Rahmen des Projektes
„AuVschwung“ zur Netzwerkarbeit genutzt.
F: Personalamt; M: 2018
alle Fachämter und fortlauf
end
Referate, alle
Eigenbetriebe und
städtischen
Unternehmen
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
F: Amt für Jugend,
Familie und
Bildung
2018
fortlauf
end
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
F: Referat für
Beschäftigungspolitik
2017
fortlauf
end
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
F: Referat für
Beschäftigungspolitik
2018
fortlauf
end
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
Aufbau eines
Netzwerkes zur
Rehabilitation
psychisch kranker
Menschen
F: Gesundheitsamt; M: N. N.
2019
0
0
0
0
0
7.000
7.000
0
0
0
0
27
28
29
30
Die Stadt Leipzig baut ein „Leipziger Netzwerk Arbeit“
auf, welches sektorübergreifend auf die berufliche
Rehabilitation von schwer psychisch kranken
Menschen im Rahmen von Komplexleistungen der
psychiatrischen Versorgung ausgerichtet ist. Der
Zugang von psychisch kranken Menschen mit
Behinderung zum allgemeinen Arbeitsmarkt soll
verbessert werden.
Stand: 08.12.2017, Seite 5 von 18
Laufende
Kurztitel
Nummer
31 Aufträge an
Werkstätten für
Menschen mit
Behinderung
32
33
34
Beschreibung
Die Stadt Leipzig vergibt Aufträge für ausgewählte
Artikel des Sortiments im Wettbewerb mit Werkstätten
für Menschen mit Behinderung.
Die Stadt Leipzig prüft nach Einführung des neuen
Sächsischen Vergabegesetzes, ob die Einführung
sozialorientierter Kriterien bezogen auf die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung für die
Vergabe von Leistungen an Dritte möglich ist.
StadtteilorienBei der Einwerbung von Fördermitteln für Vorhaben
tierte Wirtschafts- der stadtteilorientierten Wirtschafts- und
und BeschäfBeschäftigungsförderung in den Schwerpunktgebieten
tigungsförderung der integrierten Stadtteilentwicklung werden Menschen
in den Schwermit Behinderung als Zielgruppe mit ihren
punktgebieten der behinderungsbedingten Anforderungen beachtet. Dazu
integrierten
zählt auch die Konzeption von Vermittlungs- und
Stadtteilentwick- Beratungsangeboten für Arbeitgeber/-innen und
lung unter
Unternehmensnetzwerke.
besonderer
Berücksichtigung
von Menschen
mit Behinderung
als Zielgruppe
WeiterentwickDie Stadt Leipzig entwickelt die Zeitschrift „Aktiv Leben
lung der
in Leipzig“ für Menschen mit Behinderung
Zeitschrift „Aktiv nutzerfreundlich weiter.
Leben in Leipzig“
Sozialorientierte
Vergabe von
Leistungen durch
die Stadt Leipzig
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
F: Hauptamt; M:
ab
alle
2019
Beschaffungsstelle fortlauf
n, Eigenbetriebe,
end
Dezernat II
2021
F: Hauptamt; M:
Referat für
Beschäftigungspolitik
2018
F: Amt für Stadterfortlauf
neuerung und
end
Wohnungsbauförderung; M: Amt
für Wirtschaftsförderung, Referat
für Beschäftigungspolitik
F: Sozialamt
F: Sozialamt; M:
Amt für Jugend,
Familie und
Bildung, Gesundheitsamt, freie
Träger der
Behindertenhilfe
F: Sozialamt; M:
freie Träger der
Seniorenarbeit
35
Konzept offene
Behindertenarbeit
Die Stadt Leipzig entwickelt ein Konzept der offenen
Behindertenarbeit. Neben Zielen, Zielgruppen,
Methoden sollen Überlegungen zu Inklusion und
generationsübergreifenden Ansätzen sowie
Schnittstellen zur Seniorenhilfe, Jugendhilfe und
gemeindenahen Psychiatrie betrachtet werden.
36
Weiterentwicklung der
Zugänglichkeit
von Einrichtungen offener
Seniorenarbeit
Die Stadt Leipzig entwickelt im Zuge der Evaluation
der offenen Seniorenarbeit das Konzept weiter. Dabei
werden die Belange von Menschen mit Behinderung
dahingehend berücksichtigt, dass die räumliche
Zugänglichkeit der Einrichtungen und die Gestaltung
von Formaten und Materialien angepasst werden.
37
Weiterentwicklung der
Zugänglichkeit
von offenen
Freizeittreffs für
Kinder und
Jugendliche
Die Stadt Leipzig berücksichtigt in ihren
F: Amt für Jugend,
Fachstandards für offene Freizeittreffs die barrierefreie Familie und
Zugänglichkeit von Angeboten durch den Einsatz
Bildung
geeigneter Formate und Materialien, damit Menschen
mit Behinderung teilhaben können.
ab
2018
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt
2017 /
2018
davon mit davon aus
verfügTeilhabebarem
plan- Budget - Budget -
-
-
-
-
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
-
PSPElement
Sachkonto
davon
2017
davon
2018
davon
2019
davon
2024
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
9.000
0
9.000 1.100.35.1.
01.01
4331 9100
0
9.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
0
0
0
0
0
0
0
0
2021
0
0
ab 2019:
ab 2019:
1.100.31.1. 4431 10800
1.01
0
-
2018
fortlauf
end
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
2018
fortlauf
end
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Stand: 08.12.2017, Seite 6 von 18
Laufende
Kurztitel
Nummer
38 Fachtag zur
Inklusion für
Träger von
offenen
Begegnungsangeboten
39 Ambulante
tagesstrukturierende
Angebote für
Ältere
40
Barrierefreie
Gestaltung von
Freiräumen
41
42
43
44
45
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
Die Stadt Leipzig organisiert einen gemeinsamen
Fachtag der offenen Begegnungsangebote in Leipzig
zum Thema „Inklusion“.
F: Sozialamt; M:
Amt für Jugend,
Familie und
Bildung; Gesundheitsamt; Kulturamt
2019
Die Stadt Leipzig entwickelt in Zusammenarbeit mit
dem Kommunalen Sozialverband Sachsen, Trägern
der Behindertenhilfe und offenen Seniorenarbeit
ambulante tagesstrukturierende Angebote für ältere
Menschen mit Behinderung.
F: Sozialamt; M:
Kommunaler
Sozialverband
Sachsen, Träger
der Behindertenhilfe, Träger der
offenen
Seniorenarbeit
F: Amt für
Stadtgrün und
Gewässer
2019
Die Stadt Leipzig gestaltet Freiräume gemäß der DIN
18040-3 barrierefrei. Für die Entwicklung und
Instandsetzung von öffentlichen Spielplätzen werden
jährlich 250.000,- Euro aufgewendet.
Die Stadt Leipzig plant eine Funktionserweiterung der
Schleuse Connewitz, bei welcher der Einbau einer
rollstuhlgerechten Toilette enthalten ist.
Der zukünftige Stadthafen wird barrierefrei gestaltet,
so dass auch Menschen mit Behinderung in die Boote
ein- und aussteigen können.
F: Amt für
Stadtgrün und
Gewässer
F: Amt für
Stadtgrün und
Gewässer
Die Stadt Leipzig fördert die barrierefreie Gestaltung
von öffentlich zugänglichen Angeboten in
Kleingartenvereinen (Spielplätze, Schaugärten u.ä.) –
sowohl hinsichtlich der räumlichen Gestaltung als auch
von Formaten und Materialien. Darüber hinaus fördert
die Stadt Leipzig die Zusammenarbeit von
Kleingartenvereinen mit Einrichtungen der
Behindertenhilfe.
-
davon
2018
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
0
davon
2019
3.000
davon
2024
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2017/1
8
500.000
500.000
0
250.000
250.000
0
0
0
0
0
0
2017
90.000
90.000
0
90.000
0
0
0
0
0
0
0
2019
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Stand: 08.12.2017, Seite 7 von 18
-
davon
2017
0
F: Amt für Stadt2018
grün und
fortlauf
Gewässer; M:
end
Kleingartenbeirat,
Stadtverband
Leipzig der
Kleingärtner e.V.,
Kreisverband
Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V.
F: Amt für Sport,
Barrierefreie
2018Die Stadt Leipzig saniert bzw. errichtet schrittweise
2024
kommunale
kommunale Sportstätten gemäß der geltenden DIN, so Amt für
Gebäudemanagem
Sportstätten,
dass Menschen mit Behinderung die Teilhabe
ent, Amt für
Spielplätze und
ermöglicht wird.
Stadtgrün und
Bolzplätze
Gewässer; Amt für
Jugend, Familie
und Bildung; M:
Sportbäder Leipzig
GmbH
Prüfung
Die Stadt Leipzig prüft die barrierefreie Zugänglichkeit F: Amt für Sport,
2018Amt für Gebäude2024
Zugänglichkeit
jener kommunalen Sportstätten, in denen Aktivitäten
management; M:
von kommunalen des Behindertensports und inklusive Sportangebote
Sportstätten für
stattfinden. Das gilt auch für die Zuschauerbereiche in Sächsischer
Behinderten- und
Behindertensport Veranstaltungshallen. Gegebenenfalls sind auf der
Rehabilitationsund inklusiven
Grundlage der Prüfung Maßnahmen einzuleiten, um
sportverband
Sport
die Barrierefreiheit zu verbessern.
Sachsen e.V.
Barrierefreie
Gestaltung und
inklusive Projekte
im Kleingartenwesen
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
PSPSachkonto
verfügTeilhabe2017 /
Element
2018
barem
plan0 Budget 0 Budget 0 1.100.31.1. 4271 1300
101
Laufende
Kurztitel
Nummer
46 Anrecht auf
kommunale
Sporthallenflächen für
inklusiven Sport
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
F: Amt für Sport,
2018Sportbäder Leipzig 2024
GmbH in
Abstimmung mit
dem Sächsischen
Schwimmsportverb
and
F: Amt für Sport,
Mitarbeiter/-innen in kommunalen Sportstätten
2018einschließlich Schwimmhallen und Freibädern werden Amt für
2024
Gebäudemanagem
zu den Bedürfnissen und Anforderungen von
ent; M:
Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten
Personalamt,
sensibilisiert und zum Umgang und Verhalten
gegenüber Nutzer/-innen mit Behinderungen geschult. Sportbäder Leipzig
GmbH
2017vgl. VI-DS-02503-NF-06; Maßnahme Projektförderung F: Amt für Sport,
Sportvereine
2024
VI, S. 13: Bei der jährlichen Förderung von
Investitionsmaßnahmen der Sportvereine auf
gepachteten kommunalen Sportstätten werden die
Bedarfe des Behindertenvereinssports und inklusiven
Sports bevorzugt berücksichtigt. Voraussetzung für die
Förderung ist es, das jährliche Investitionsbudget
zumindest fortzuschreiben.
Die Stadt Leipzig gewährt inklusiven Sportangeboten
im Rahmen der Vergabe von kommunalen
Sporthallenflächen das gleiche Anrecht auf barrierefrei
bzw. barrierereduziert zugängliche Sportstätten wie
Angeboten des Behindertensports.
47
Schulungsangebot für
Mitarbeiter/-innen
in kommunalen
Sportstätten
48
Berücksichtigung
des Behindertenvereinssports und
inklusiven Sports
bei der
Investitionsförderung der
Sportvereine
49
Qualifizierung von
Übungsleiter/innen und
Vorständen zur
Umsetzung von
Angeboten des
Behindertensport
s und inklusiven
Sports
vgl. VI-DS-02503-NF-06; Maßnahme Projektförderung F: Amt für Sport;
M: Sportvereine
VI, S. 132: Zur Unterstützung der Umsetzung von
inklusiven Sportangeboten sowie zur stärkeren
Vermittlung interkultureller Kompetenzen werden für
Weiterbildungsangebote für Übungsleiter/-innen und
Vorstände durch den Stadtsportbund Leipzig e.V. und
Sportverbänden sowie für in diesem Zusammenhang
notwendige personelle Ressourcen aus dem
mitgliederbedingten Aufwuchs der finanziellen
Sportförderung zur Verfügung gestellt.
20172024
50
Ergänzung der
Sportförderrichtlinie um
inklusiven Sport
F: Amt für Sport
vgl. VI-DS-02503-NF-06, Maßnahme Sportförderung
allgemein I, S. 13: In der Sportförderungsrichtlinie der
Stadt Leipzig wird der Schwerpunkt Inklusion
aufgenommen und die Projektförderung für
ausgewählte Gruppen im Freizeit- und Breitensport um
die Förderung inklusiver Sportangebote erweitert.
20172024
51
Sicherung der
Angebotsvielfalt
und Qualität des
Sports in den
Vereinen, u.a. im
Behindertensport
und inklusiven
Sportprojekten
F: Amt für Sport
vgl. VI-DS-02503-NF-06, Maßnahme Sportförderung
II, S. 11: Im Rahmen der finanziellen Sportförderung
sollen die Vielfalt der Angebote sowie die Qualität der
Sportangebote der Vereine nachhaltig gesichert
werden. Dies schließt die spezielle Förderung von
inklusiven Sportprojekten und des Behindertensports
mit ein. Dafür sind auf der Grundlage der
Gesamtmitgliederentwicklung finanzielle Zuschüsse in
Höhe von 20,00 Euro pro Vereinsmitglied vorzuhalten.
20172024
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
verfügTeilhabe2017 /
2018
barem
plan0 Budget 0 Budget 0
0
0
-
-
0
0
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
PSPElement
0
Stand: 08.12.2017, Seite 8 von 18
Sachkonto
davon
2017
davon
2018
davon
2019
0
0
0
0
davon
2024
0
0
Laufende
Kurztitel
Nummer
52 Verbesserung der
baulichen
Barrierefreiheit
von kommunalen
Kultureinrich53 tungen und
außerschulischen
kommunalen
Bildungseinrich54 tungen
55
56
57
58
59
Übersicht zur
Zugänglichkeit
kommunaler
Kultureinrichtungen und
außerschulischer
kommunaler
Bildungseinrichtungen
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 1 sowie VI-DS-03304,
Anlage 2: In der Veranstaltungsstätte „Alte
Handelsbörse“ wird zur Herstellung der Barrierefreiheit
ein Aufzug eingebaut und Sanitäranlagen
modernisiert.
vgl. VI-DS-02070-NF-02: Die Zweitspielfläche
„Baustelle“ im Schauspiel Leipzig wird saniert. Dazu
gehört die Schaffung eines barrierefreien
Zuschauerbereichs im Sockelgeschoss.
vgl. VI-DS-03304, Anlage 3: Im Gebäude der
Musikalischen Komödie wird der Zuschauerbereich
(Saal und Rang) weiter barrierefrei ausgebaut.
F: Kulturamt
ab
2020
F: Eigenbetrieb
Schauspiel Leipzig
2017
F: Eigenbetrieb
Oper Leipzig
20192020
vgl. VI-DS-03304, Anlage 3: Im Theater der Jungen
Welt wird zur Verbesserung der Zugänglichkeit im
Großen Foyer ein Aufzug eingebaut.
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 1 sowie VI-DS-03304,
Anlage 2: Die Sanierung der Stadtteilbibliothek
Südvorstadt wird angestrebt, in deren Rahmen die
Barrierefreiheit im Gebäude hergestellt werden soll.
F: Eigenbetrieb
Theater der
Jungen Welt
F: Leipziger
Städtische
Bibliotheken
2017
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 1 sowie VI-DS-03304,
Anlage 2: Im Hauptgebäude der Volkshochschule am
Standort Löhrstrasse 3b bis 7 soll die räumliche
Zugänglichkeit weiter verbessert werden. Dies
beinhaltet insbesondere den Einbau bzw. die
Sanierung von Aufzügen, Treppenliften,
Sanitäranlagen und Türen.
vgl. vgl. VI-DS-03304, Anlage 3: In der Musikschule
„Johann Sebastian Bach“ am Standort Petersstrasse
43 wird die Fahrstuhlanlage erneuert und damit eine
verbesserte Zugänglichkeit gewährleistet. Darüber
hinaus wird der Zugang über den Haupteingang
mittelfristig barrierefrei gestaltet.
F: Volkshochschule Leipzig
20192022
F: Musikschule
„Johann Sebastian
Bach“
2019
F: Kulturamt, EB
Die Stadt Leipzig ermittelt den Zustand einer
Kultur
umfassenden barrierefreien Zugänglichkeit aller
kommunalen Kultureinrichtungen und
außerschulischen kommunalen Bildungseinrichtungen,
aktualisiert die Informationen jährlich und stellt diese
für die Gesamtübersicht „Barrierefreiheit öffentlich
zugänglicher Gebäude der Stadt Leipzig“ (vgl.
weiterführende Maßnahme Nr. 77 im Handlungsfeld
"Öffentlicher Raum und Mobilität") zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt
2017 /
2018
davon mit davon aus
verfügTeilhabebarem
planBudget
Budget
PSPElement
Sachkonto
davon
2017
davon
2018
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
davon
2019
davon
2024
offen
2018
fortlauf
end
0
0
0
Stand: 08.12.2017, Seite 9 von 18
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
Laufende
Kurztitel
Nummer
60 Verbesserung
und Weiterentwicklung des
Zugangs zu
kulturellem
Material in
zugänglichen
Formaten
61
62
63
64
65
Inklusive Weiterentwicklung der
Bildungs- und
Vermittlungsarbeit in den
kommunalen
Kultureinrichtungen
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 43: Die kommunalen
Kultureinrichtungen und außerschulischen
kommunalen Bildungseinrichtungen verbessern die
Zugänglichkeit mittels geeigneter Formate und
Materialien zur kulturellen Teilhabe von Menschen mit
Behinderung bzw. entwickeln Materialien und Formate
inhaltlich weiter. Neben der Erarbeitung von
Materialien in Leichter Sprache sollen vorhandene
Internetseiten barrierefrei gestaltet, taktile Leitsysteme
geschaffen und Angebote in Gebärdensprache
ausgebaut werden.
Für die Ständige Ausstellung „Moderne Zeiten. Von
der Industrialisierung bis zur Gegenwart.“ im Alten
Rathaus wird ein Museumsführer in leicht
verständlicher Sprache erstellt. An der Erarbeitung
sollen Menschen mit Behinderung beteiligt werden.
F: kommunale
Kultureinrichtungen, außerschulischen
kommunale
Bildungseinrichtungen; M: Kulturamt
ab
2017
F: Stadtgeschichtliches
Museum
2018
Das Schauspiel Leipzig erweitert seine
Veranstaltungsformate für Menschen mit
unterschiedlichen Behinderungen. Bei ausgewählten
Inszenierungen wird ab dem Jahr 2017 simultan in
Gebärdensprache übersetzt. Ferner wird die
Umsetzbarkeit bestimmter Inszenierungen in Leichter
Sprache geprüft.
vgl. VI-DS-02215, Maßnahme 3.2: Bei den Leipziger
Städtischen Bibliotheken wird zur Verbesserung des
Bürgerservices ein Interaktions- und visuelles Konzept
zur nutzerfreundlichen, niedrigschwelligen und
barrierefreien Gestaltung eines integrativen OnlineBibliotheksportals erstellt.
2017
F: Eigenbetrieb
Schauspiel Leipzig fortlauf
end
F: Leipziger
Städtische
Bibliotheken
2020
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 43: Die Leipziger
Städtischen Bibliotheken setzen verstärkt die Leichte
Sprache als Kommunikationsmittel ein. Erstellt werden
Benutzungshilfen, leicht verständliche
Bibliothekseinführungen erarbeitet und die
Medienbestände weiter ausgebaut.
vgl. VI-DS-2840, Entwicklungskonzept "kulturelle
Bildung", S. 14: Die kommunalen Kultureinrichtungen
erarbeiten und erproben Konzepte inklusiver kultureller
Bildung und Kulturarbeit. Bestehende Ansätze sollen
weiter ausgebaut und verstetigt werden. 2018 findet
ein Workshop zum Thema Inklusion und offene
Zugänge in der Kulturellen Bildung statt, der sich an
die Kulturvermittler/-innen und Kulturpädagoginnen
und – pädagogen der kommunalen
Kultureinrichtungen richtet und Inklusion im weiteren
Sinne fördern soll.
F: Leipziger
Städtische
Bibliotheken
fortlauf
end
F: kommunale
Kultureinrichtungen, Kulturamt
fortlauf
end
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt
2017 /
2018
davon mit davon aus
verfügTeilhabebarem
planBudget
Budget
550
550
0
0
PSPElement
Sachkonto
0 110025200
30201
0
Stand: 08.12.2017, Seite 10 von 18
-
davon
2017
davon
2018
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
davon
2019
davon
2024
42719900
0
550
0
0
0
0
0
0
-
0
0
0
0
0
0
0
0
Laufende
Kurztitel
Nummer
66 Entwicklung eines
inklusiven
Naturkundemuseums
67
68
69
70
Beschreibung
vgl. VI-DS-00517/14-NF-06) sowie VI-DS-03500,
Maßnahme 5: Mit der Neukonzeption des
Naturkundemuseums wird das Ziel verfolgt, ein
barrierefreies Museum in der Stadt Leipzig zu
schaffen. Barrierefreiheit bezieht sich dabei auf die
Zugänglichkeit des Museumsortes sowie den Einsatz
von Materialien und Formaten, welche die kulturelle
Teilhabe unterschiedlicher Zielgruppen ermöglichen.
Die zu erarbeitende Museumskonzeption
berücksichtigt die bedarfsgerechte und inklusiv
gestaltete Weiterentwicklung von Bildungs- und
Vermittlungsangeboten.
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
F: Naturkunde2017museum, Kulturamt 2020
vgl. VI-DS-02215, Maßnahme 4.1: Die Leipziger
Städtischen Bibliotheken professionalisieren und
verstetigen ihre Angebote im Hinblick auf Inklusion und
Teilhabe, werben dafür Fördermittel ein und verstärken
den Einsatz von Ehrenamtlichen. Dazu wird die
Schaffung einer zusätzlichen Stelle „Inklusion und
Teilhabe“ angestrebt.
Verbesserung der vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 12: Die Stadt Leipzig
informiert auf ihrer Internetseite über kulturelle
InformationsAngebote. Der zentrale Veranstaltungskalender auf
wege kultureller
dieser Seite soll verbessert werden, so dass die
Angebote
Spielpläne der Kultureinrichtungen einschließlich der
Möglichkeit des elektronischen Ticketerwerbs
verfügbar sind. Hierbei wird auch die Voraussetzung
geschaffen, dass perspektivisch weitere
Kulturschaffende bzw. Einrichtungen eingebunden
werden. Weitere geeignete Informationswege werden
geprüft.
Aktualisierung
Die Stadt Leipzig prüft die Machbarkeit, den
und Weiterent„Kulturstadtführer in Leichter Sprache“ unter
wicklung des
Beteiligung von Menschen mit Behinderung zu
„Kulturführers in aktualisieren und inhaltlich weiter zu entwickeln. Dazu
Leichter Sprache“ werden Gespräche mit den Trägern der
Behindertenhilfe geführt und ermittelt, ob das Projekt
über die Einwerbung von Fördermitteln umgesetzt
werden kann. Geprüft wird auch, inwiefern
Informationen mit der Weiterentwicklung des
„Stadtführers für ein barrierefreies Leipzig“ verbunden
werden können (vgl. weiterführende Maßnahme Nr. 79
im Handlungsfeld "Öffentlicher Raum und Mobilität").
F: Leipziger
Städtische
Bibliotheken
2020
F: Kulturamt,
kommunale
Kultureinrichtungen, außerschulische
kommunale
Bildungseinrichtungen; M: Referat
Kommunikation
offen
F: Kulturamt; M:
Sozialamt, Träger
der Behindertenhilfe
20182020
Ausbau der
Zusammenarbeit
mit Trägern der
Behindertenhilfe
und integrativ
arbeitenden
Bildungseinrichtungen
F: kommunale
Kultureinrichtungen, außerschulische
kommunale
Bildungseinrichtungen, Kulturamt
fortlauf
end
Erweiterung von
Angeboten zur
Förderung der
Inklusion und
Teilhabe in den
Bibliotheken
vgl. vgl. VI-DS-2840, Entwicklungskonzept ‚kulturelle
Bildung‘, S. 18: Die Zusammenarbeit der kommunalen
Kultureinrichtungen und außerschulischen
kommunalen Bildungseinrichtungen mit Trägern der
Behindertenhilfe sowie integrativ arbeitenden
Bildungsinstitutionen wird weiter ausgebaut.
Bestehende Kooperationen werden verstetigt und
entsprechend den Bedarfen inhaltlich weiterentwickelt.
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt
2017 /
2018
0
davon mit davon aus
verfügTeilhabebarem
planBudget
Budget
0
PSPElement
0
Stand: 08.12.2017, Seite 11 von 18
Sachkonto
-
-
davon
2017
davon
2018
0
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
davon
2019
0
0
0
0
0
0
davon
2024
0
Ausbau der
Zusammenarbeit
mit Trägern der
Behindertenhilfe
und integrativ
arbeitenden
Lauf- Bildungsende einrichtungen
Kurztitel
Nummer
71
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
Das Theater der Jungen Welt setzt in Zusammenarbeit
mit der Werner-Vogel-Schule das Format
„Theaterstarter“ mit Beginn der Spielzeit 2017/2018
um.
2017
F: Theater der
fortlauf
Jungen Welt; M:
Diakonisches Werk end
Innere Mission
Leipzig e.V.
72
Fortbildung zur
Inklusion in der
Kultur- und
Bildungsarbeit mit
Menschen mit
Behinderung
Die Stadt Leipzig entwickelt ein Fortbildungsprogramm
für pädagogische Mitarbeiter/-innen in den
kommunalen Kultureinrichtungen und
außerschulischen kommunalen Bildungseinrichtungen
(inkl. Kursleiter/-innen an der Volkshochschule). Die
Fortbildungsinhalte sind auf Themen wie Inklusion in
der Kulturarbeit, barrierefreie Kommunikation,
Methodeneinsatz oder Kompetenzen im Umgang mit
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen
gerichtet.
F: kommunale
Kultureinrichtungen, außerschulische
kommunale
Bildungseinrichtungen, Kulturamt;
M: Personalamt
2018
73
Verbesserung der
barrierefreien
Zugänglichkeit
und Nutzung von
institutionell
geförderten
Kultureinrichtungen
F: Kulturamt
ab
2020
74
Förderung von
inklusiven
Projektansätzen
von Trägern der
freien Kultur
F: Kulturamt
fortlauf
end
75
Ausbau der
Zusammenarbeit
von Trägern der
freien Kultur mit
Trägern der
Behindertenhilfe
und integrativ
arbeitenden
Bildungseinrichtungen
Musterblätter für
barrierefreies
Bauen in Leipzig
vgl. VI-DS-03500, Maßnahme 1 sowie VI-DS-03304,
Anlage 2: Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen
ihrer Möglichkeiten bauliche Maßnahmen, um
Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten
Zugang zu den Angeboten der soziokulturellen
Zentren zu ermöglichen. Im Begegnungszentrum
Wiederitzsch wird die bauliche Barrierefreiheit aller
Räume hergestellt und der Begegnungsort nutzbar
gestaltet.
vgl. VI-DS-2840, Entwicklungskonzept ‚kulturelle
Bildung‘, S. 14: Die Kultureinrichtungen erarbeiten und
erproben generationsübergreifende und inklusive
Konzepte u. a. im Rahmen der Bildungs- und
Vermittlungsarbeit. Bei der Vergabe von Fördermitteln
durch das Kulturamt an freie Träger werden diese
Ansätze verstärkt berücksichtigt.
vgl. VI-DS-2840, Entwicklungskonzept ‚kulturelle
Bildung‘, S. 18: Die Zusammenarbeit der institutionell
geförderten Kultureinrichtungen mit Trägern der
Behindertenhilfe sowie integrativ arbeitenden
Bildungsinstitutionen wird weiter ausgebaut.
Bestehende Kooperationen werden verstetigt und
entsprechend den Bedarfen inhaltlich weiterentwickelt.
Die Stadt Leipzig macht Musterblätter für barrierefreies
Bauen von Gebäuden einschließlich Zugängen zu
Gebäuden und die dazugehörigen DIN zur
Orientierung für Planer/-innen und Bauherrinnen und
Bauherren im Technischen Bürgerbüro zugänglich.
F: Amt für Bauordnung und
Denkmalpflege; M:
Verkehrs- und
Tiefbauamt,
Stadtplanungsamt
76
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
verfügTeilhabe2017 /
2018
barem
plan0 Budget 0 Budget 0
10.000
10.000
0
0
0
0
PSPElement
Sachkonto
-
-
davon
2017
davon
2018
davon
2019
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
davon
2024
0
0
0
0
10.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
F: Kulturamt; M:
fortlauf
Soziokulturelle
end
Zentren, weitere
Kultureinrichtungen
2018
Stand: 08.12.2017, Seite 12 von 18
-
-
Laufende
Kurztitel
Nummer
77 Verbesserung der
Barriere-freiheit
öffentlich
zugänglicher
Gebäude der
Stadt Leipzig
78 Öffentlichkeitsarbeit zur
Zugänglichkeit
von Verwaltungsbereichen und
Veranstaltungen
der Stadt Leipzig
79
OnlineStadtführer für
barrierefreies
Leipzig weiter
entwickeln
80
Abbau von
Behinderungen
auf Gehwegen,
Straßen und
Plätzen durch
Sondernutzungen
(Freisitze,
Werbeaufsteller,
u.a.) und
Parkverstöße.
Abbau von
Behinderungen
auf Gehwegen,
Straßen und
Plätzen durch
Verkehrsteilnehm
er/-innen
Bordsteinabsenkungsprogramm
und Reparatur
von Gehwegen
81
82
83
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
F: Amt für Gebäu2018
demanagement; M: fortlauf
andere
end
objektverwaltende
Ämter (siehe
Anlage 3A)
F: alle Ämter und
2018
Die Stadt Leipzig informiert auf ihrer Internetseite zur
fortlauf
Zugänglichkeit der Verwaltungsbereiche und Angebote Referate mit Bürgerverkehr
end
(z. B. im Wegweiser, im Themenstadtplan). Zu jeder
(Bereitstellung der
öffentlichen Veranstaltung werden Informationen zur
Information); Amt
Zugänglichkeit und barrierefreien Angeboten (z. B.
für GebäudeGebärdensprachdolmetscher) bereitgestellt.
management
(Pflege Gebäudedatenbank); M:
Referat
Kommunikation
Die Stadt Leipzig nimmt im Rahmen der jährlichen
F: Sozialamt
2018
Projektförderung auf die Gestaltung des OnlineStadtführers dahingehend Einfluss, dass die
Informationen nutzerfreundlicher weiterentwickelt
werden (z. B. gezielte Suchabfrage ermöglichen). Ein
Umlagerung der Inhalte auf die Internetseite der Stadt
Leipzig wird geprüft.
Die Stadt Leipzig kontrolliert regelmäßig in
F: Ordnungsamt,
2018
Schwerpunktbereichen die barrierefreie Gestaltung
Verkehrs- und
fortlauf
von Sondernutzungen des öffentlichen Raums durch
Tiefbauamt
end
Gastronomie, Händler und Hauseigentümer/-innen.
Die Stadt Leipzig führt die in Anlage 3A dargestellte
Liste zur Zugänglichkeit ihrer genutzten Gebäude, die
öffentlich zugänglich sind, fort und entwickelt einen
Maßnahmeplan, um die Zugänglichkeit zu verbessern.
-
-
0
0
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
10.000 1.100.35.1.
01.01
4331 9100
0
10.000
0
0
0
0
0
0
PSPElement
0
Sachkonto
davon
2017
davon
2018
davon
2019
davon
2024
0
0
0
10.000
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
2018
fortlauf
end
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
F: Verkehrs- und
Tiefbauamt
2018
fortlauf
end
834.000
834.000
0 1.100.54.1.
0.01
4221 1000
417.000
417.000
417.000
417.000
417.000
417.000
417.000
417.000
F: Verkehrs- und
Tiefbauamt
2018
fortlauf
end
100.000
100.000
0
-
0
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
Die Stadt Leipzig kontrolliert regelmäßig Parkverstöße F: Ordnungsamt
und sensibilisiert Radfahrende, rücksichtsvoll die
Regeln für eine Nutzung von Gehwegen mit dem
Hinweis „Rad frei“ und Fußgängerzonen einzuhalten.
Die Stadt Leipzig stellt jährlich einen Basisbetrag für
die Umsetzung von Bordsteinabsenkungen und
Gehwegreparaturen zur Verfügung. Darüber hinaus
wird jährlich geprüft, ob zusätzliche Mittel zum
Basisbetrag verwendet werden können.
Ausrüstung mit
Die Stadt Leipzig rüstet Lichtsignalanlagen und
Blindenleitsystem Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen mit
en und
Leitsystemen für Blinde und Sehschwache aus.
akustischen
Signalen an
Lichtsignalanlagen
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
verfügTeilhabe2017 /
barem
plan2018
0 Budget 0 Budget 0
Stand: 08.12.2017, Seite 13 von 18
-
Laufende
Kurztitel
Nummer
84 Öffentliche
Toiletten (ohne
Parkanlagen)
85
Öffentliche
Toiletten in
Parkanlagen
86
Sitzbänke im
öffentlichen
Raum
87
Kommunale
Friedhöfe
88
Beschreibung
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
verfügTeilhabe2017 /
2018
barem
plan0 Budget 0 Budget 0
-
-
0
0
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1.100.55.1.
0.01
70000
258701
100.000
100.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
100.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
30.000
0
0
300.000
300.000
300.000
300.000
300.000
300.000
300.000
300.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Die Stadt Leipzig sichert im Rahmen der Neuvergabe
die bestehenden 17 WC-Standorte, davon drei
behindertengerecht, und schafft darüber hinaus
zusätzliche WC-Standorte. Die WC-Standorte werden
im Wegeleitsystem ausgewiesen.
F: Verkehrs- und
Tiefbauamt
20192024
Die Stadt Leipzig weist für öffentliche Toiletten in
ausgewählten Parkanlagen Standorte aus, die im
Rahmen von Werbeverträgen vergeben werden
können.
Die Stadt Leipzig ergänzt schrittweise das Angebot an
Sitzbänken in der Innenstadt und in stark besuchten
Grünanlagen.
F: Amt für
Stadtgrün und
Gewässer
2018
fortlauf
end
0
0
F: Amt für Stadt2017 –
grün und Gewäs2018
ser, Amt für
Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung; M:
Stadtplanungsamt
Die Stadt Leipzig gestaltet schrittweise die Zugänge zu F: Amt für
2021
Verwaltungsgebäuden auf den kommunalen
Stadtgrün und
Friedhöfen barrierefrei.
Gewässer
Die Stadt Leipzig gestaltet bei laufenden
F: Amt für
2022
Instandsetzungsarbeiten die öffentlichen Toiletten auf Stadtgrün und
den kommunalen Friedhöfen barrierefrei.
Gewässer
F: Verkehrs- und
Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH und die Stadt
2017
Tiefbauamt,
Leipzig setzen die barrierefreie Gestaltung des
fortlauf
Leipziger Verkehrs- end
öffentlichen Personennahverkehrs (Fahrzeuge und
Haltestellen) auf der Grundlage des Nahverkehrsplans betriebe GmbH
um. Programme der Stadt Leipzig und der Leipziger
Verkehrsbetriebe zur Schaffung barrierefreier
Haltestellen mit Blindenleitsystem und
Sitzmöglichkeiten werden fortgeführt. Priorität haben
nicht barrierefreie Haltestellen mit hohem
Fahrgastaufkommen und besonderer Bedeutung für
mobiliätseingeschränkte Personen. Dazu gehört auch
ein ausreichender Platz in den Fahrzeugen für
Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwagen. Informationen
über barrierefreie Reiseketten sollen bereitgestellt
werden.
200.000
200.000
0
0
0
0
600.000
600.000
2018
fortlauf
end
0
0
0
2018
F: Beauftragte für
Menschen mit Be- fortlauf
end
hinderung; M:
Leipziger Verkehrsbetriebe
GmbH, Behindertenverband Leipzig
e.V., Netzwerk
Weiterbildung
0
0
0
89
Barrierefreie
Gestaltung des
öffentlichen
Personennahverkehrs
90
audio-unterstützte Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH prüfen, in
welcher Form eine flächenhafte Bereitstellung von
Information an
audiounterstützter Information an Haltestellen erfolgen
Haltestellen
kann.
Schulungsangebo Neue Straßenbahn- und Busfahrer/-innen sowie
t für neue
Mitarbeiter/-innen im Bereich Service der Leipziger
Mitarbei-ter/Verkehrsbetriebe GmbH werden für die
innen der
Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit
Leipziger Ververschiedenen Behinderungsarten sensibilisiert zum
kehrsbetriebe
Umgang und Verhalten gegenüber Fahrgästen mit
GmbH
Behinderungen geschult.
91
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
F: Leipziger
Verkehrsbetriebe
GmbH
PSPElement
0
Sachkonto
0 1.000.54.1.
0.01
Stand: 08.12.2017, Seite 14 von 18
-
4221 1000
-
davon
2017
davon
2018
davon
2019
davon
2024
0
Laufende
Kurztitel
Nummer
92 Kommunales
Fortbildungsprogramm
„Teilhabe und
Inklusion“
93
Beteiligung von
Menschen mit
Behinderung
weiterentwickeln
94
Internetauftritt der
Stadt Leipzig
barrierereduziert
weiterentwickeln
95
96
Barrierefreies
Amtsblatt
97
Sonderbeiträge
Amtsblatt
98
Barrierefreie
Informationen
und Formulare
Beschreibung
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
Die Stadt Leipzig entwickelt ein fachübergreifendes
Fortbildungsprogramm für Mitarbeiter/-innen der
Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe zu Teilhabe
und Inklusion mit medizinischen, psychologischen,
sonderpädagogischen, heilpflegerischen,
sozialrechtlichen und diagnostischen Anteilen. Bei der
Konzeption und Umsetzung wird die Expertise
externer Experten eingebunden.
Die Stadt Leipzig entwickelt die
Beteiligungsmöglichkeiten weiter, um Menschen mit
Behinderung zu erreichen (z. B. als Experten in
eigener Sache einbeziehen) und wendet diese bei
mehr Anlässen an (Fachplanungen, INSEK-Prozess,
Veranstaltungen von „Leipzig weiter denken“).
F: Personalamt; M: 2018
fortlauf
Sozialamt
end
Die Stadt Leipzig lässt ihre Internetseite nach der
„Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz“ zertifizieren.
Die Stadt Leipzig bereitet Seiten ihres Internetauftritts
in Leichter Sprache und teilweise in Gebärdensprache
auf.
Die Stadt Leipzig stellt das Amtsblatt als barrierefreies
PDF-Dokument im Internet zum Herunterladen zur
Verfügung.
Die Stadt Leipzig veröffentlicht im Jahr 2018 AmtsblattSonderbeiträge in Leichter Sprache. Nach Evaluation
der Maßnahme wird über eine mögliche Fortführung
entschieden.
F: Referat
Kommunikation
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
PSPverfügTeilhabe2017 /
Sachkonto
Element
2018
barem
plan8.000 Budget 0 Budget
8.000 1.100.35.1. 4331 9100
01.01
davon
2017
davon
2018
0
8.000
davon
2019
4.000
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
4.000
4.000
4.000
4.000
davon
2024
4.000
ab 2019:
ab 2019:
über
über
federführen federführen
des Amt
des Amt
2018
fortlauf
end
0
0
2017
32.000
20172018
2019
fortlauf
end
F: Referat
2018
Kommunikation; M: fortlauf
Beauftragte für
end
Menschen mit
Behinderung,
Sozialamt
Die Stadt Leipzig stellt wesentliche Informationen und Für die Erarbeitung 2018
fortlauf
Formulare schrittweise barrierefrei zur Verfügung – je der Grundlagen:
end
nach Veröffentlichungsart als Druckfassung und / oder F: Hauptamt; M:
Beauftragte für
digital. Die Informationen und Formulare sollen für
Menschen mit BeMenschen mit Sehbehinderung (digital lesbar) und
hinderung, Sozialgeringen Sprachkompetenzen (Leichte Sprache)
amt, Referat Komzugänglich sein.
munikation, Amt für
Geoinformation
Für die
Umsetzung:
F: alle Ämter und
Referate
F: alle relevanten
Ämter und
Referate; M:
Behindertenbeirat,
Vereine der
Behindertenarbeit
F: Referat
Kommunikation
99
Die Stadt Leipzig stellt Informationen im DAISYFormat für blinde und sehbehinderte Menschen über
markante Einrichtungen der Abteilung Stadtforsten
(u.a. Wildpark, Waldarboretum) zur Verfügung.
F: Amt für
Stadtgrün und
Gewässer
100 Pool für Leichte
Sprache
Die Stadt Leipzig stellt für Übersetzungen von Ämtern
und Eigenbetrieben in Leichte Sprache Mittel zur
Verfügung.
F: nach Festlegung
an zentraler Stelle
2018
fortlauf
end
2018
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
32.000
0 1.100.11.1.
2.05.01
42719270
32.000
0
0
0
0
0
0
0
80.000
80.000
0 1.100.11.1.
2.05.01
42719270
40.000
40.000
0
0
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
20.000
0
20.000 1.100.35.1.
01.01
4331 9100
0
20.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
60.000
0
60.000 1.100.35.1.
01.01
4331 9100
0
60.000
0
0
0
0
0
0
0
Stand: 08.12.2017, Seite 15 von 18
Laufende
Kurztitel
Nummer
101 Fortbildung zu
Leichter Sprache
Beschreibung
Die Stadt Leipzig bietet Mitarbeiter/-innen der
Stadtverwaltung Fortbildungen zu Leichter Sprache
an. In theoretischen und praktischen Einheiten sollen
Regeln der Leichten Sprache erlernt und angewendet
werden. Verschiedene Anwendungsgebiete
(Gespräche, Faltblätter, Briefe, Aushänge, Texte im
Internet) werden betrachtet.
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
F: Personalamt; M: 2018
Sozialamt;
fortlauf
Beauftragte für
end
Menschen mit
Behinderung
102 Mehr
Barrierefreiheit im
Sitzungs- und
Festsaal
Die Stadt Leipzig prüft für den Sitzungs- und Festsaal F: Amt für Gebäudemanagement
im Neuen Rathaus eine technische Lösung für
Menschen mit Hörbehinderung und setzt diese nach
Möglichkeit um. Für den Festsaal wird die
Bereitstellung eines Liftes zur Bühne geprüft und nach
Möglichkeit umgesetzt.
103 Zugängliche
städtische
Veranstaltungen
Die Stadt Leipzig achtet bei der Durchführung von
städtischen Veranstaltungen auf eine Zugänglichkeit
für alle und informiert zur Zugänglichkeit durch
Medieninformation, auf der städtischen Internetseite
und in Faltblättern zur Veranstaltung. Der Leitfaden
„Zugängliche städtische Veranstaltungen“ (vgl.
weiterführende Maßnahme Nr. 104 im
Querschnittsthema „Kommunikation“) wird so weit
möglich angewendet. Dies gilt auch für Personen,
welche mit der Organisation oder Moderation
städtischer Veranstaltungen beauftragt sind.
F: alle Verwaltungs- 2019
fortlauf
bereiche
end
104 Leitfaden
„Zugängliche
städtische
Veranstaltungen“
Die Stadt Leipzig erarbeitet für die Bewerbung,
Organisation, Durchführung und Dokumentation von
zugänglichen städtischen Veranstaltungen einen
Leitfaden.
105 Pool für
Gebärdensprachdolmetscher/innen
Die Stadt Leipzig baut einen Pool für
Gebärdensprachdolmetscher/-innen für öffentliche
städtische Veranstaltungen auf. Im Rahmen eines
Projektes werden der konkrete Bedarf,
Veranstaltungsformate und Organisation der Einsätze
erprobt und ein Vorschlag für eine Umsetzung ab 2020
erarbeitet.
F: Sozialamt; M:
Koordinierungsstell
e „Leipzig weiter
denken“, Referat
Kommunikation,
Referat Protokoll,
Beauftragte für
Menschen mit
Behinderung, Amt
für Gebäudemanagement
F: nach Festlegung
an zentraler Stelle
2019
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
PSPverfügTeilhabe2017 /
Sachkonto
Element
2018
barem
plan4.000 Budget 0 Budget
4.000 1.100.35.1. 4331 9100
01.01
davon
2017
davon
2018
davon
2019
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
2.000
0
2.000
0
davon
2024
2.000
0
4.000
4331 9100
0
10.000
30.000
0
0
0
0
0
ab 2019:
ab 2019:
über
über
federführen federführen
des Amt
des Amt
0
-
0
0
0
0
0
0
0
0
ab 2019:
ab 2019:
über
über
federführen federführen
des Amt
des Amt
10.000
0
10.000 1.100.35.1.
01.01
0
0
2018
1.000
0
1.000 1.100.35.1.
01.01
4331 9100
0
1.000
0
0
0
0
0
0
20182019
20.000
0
20.000 1.100.35.1.
01.01
4331 9100
0
20.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
ab 2019:
ab 2019:
über
über
federführen federführen
des Amt
des Amt
Stand: 08.12.2017, Seite 16 von 18
Laufende
Kurztitel
Nummer
106 Zugängliches
Wegeleitsystem
der Stadt Leipzig
Beschreibung
Die Stadt Leipzig erarbeitet mit Beteiligung des
Behindertenbeirates ein Konzept, um die
Zugänglichkeit des Wegeleitsystems für Besucher/innen von städtischen Verwaltungsgebäuden zu
erhöhen. Dabei sollen Orientierungshilfen für
sinneseingeschränkte Personen (klar strukturierte
Orientierungstafeln, lesbare Piktogramme), der Abbau
von kommunikativen Barrieren und die Verwendung
einfacher bzw. Leichter Sprache berücksichtigt
werden.
Die Stadt Leipzig erhebt im Rahmen der Kommunalen
Bürgerumfrage, ob die befragten Personen über einen
gültigen Schwerbehindertenausweis verfügen.
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
verfügTeilhabe2017 /
2018
barem
plan0 Budget 0 Budget 0
-
-
0
0
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
2020
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
2019
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
F: Amt für Gebäudemanagement; M:
Sozialamt;
Beauftragte für
Menschen mit
Behinderung;
Behindertenbeirat
2018
F: Amt für Statistik
und Wahlen
2018
fortlauf
end
0
0
F: Beauftragte für
2018
Menschen mit
fortlauf
Behinderung; M:
end
Sozialamt, Referat
Kommunikation,
Engagementbeauft
ragte/r
2018
109 Barrierefreie
Die Stadt Leipzig untersucht die barrierefreie
F: Ämter, die
Zugänglichkeit von Beratungsangeboten und anderen Beratungsangebot fortlauf
Zugänglichkeit
end
e und
von Beratungsan- niedrigschwelligen Angeboten (z. B. Tagestreffs der
Suchthilfe, Psychosoziale Gemeindezentren) in
niedrigschwellige
geboten und
kommunaler Trägerschaft und von Angeboten, die im Angebote selbst
niedrigschwelligen Angeboten Auftrag der Stadt Leipzig bei freien Trägern angeboten anbieten oder bei
werden und entwickelt Maßnahmen, um schrittweise
freien Trägern
Barrierefreiheit herzustellen.
fördern
0
110 Förderung von
Beratungsstellen
der Behindertenhilfe
Die Stadt Leipzig erarbeitet ein Konzept zur Förderung F: Sozialamt; M:
Gesundheitsamt
von Beratungsstellen der Behindertenhilfe ab dem
Jahr 2021. Dieses beschreibt fachliche Anforderungen
und berücksichtigt Auswirkungen, die durch die im
Rahmen des Bundesteilhabegesetzes eingeführten
Betroffenenberatungsstellen entstehen.
111 Beratung für
ältere Angehörige
von Menschen
mit Behinderung
Für die Beratung von älter werdenden Angehörigen,
die Personen mit Behinderung im eigenen Haushalt
versorgen und die sich perspektivisch aufgrund ihres
Alters nicht in der Lage sehen, diese Versorgung
weiterhin zu übernehmen, werden alternative
Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen von Beratung
vermittelt.
107 Kommunale
Bürgerumfrage
108 Öffentlichkeitsarbeit zum
freiwilligen
Engagement von
Menschen mit
Behinderung
Die Stadt Leipzig veröffentlicht im Amtsblatt einen
Artikel zum freiwilligen Engagement von Menschen mit
Behinderung (Vorstellung von Engagierten,
Informationen zu Wegen ins Ehrenamt).
V: Sozialamt; M:
Arbeitskreis
Beratung und
ambulante Dienste
der Arbeitsgemeinschaft der
Spitzenverbände
der freien
Wohlfahrtspflege in
der Stadt Leipzig
PSPElement
Stand: 08.12.2017, Seite 17 von 18
Sachkonto
davon
2017
davon
2018
davon
2019
davon
2024
0
Laufende
Kurztitel
Beschreibung
Nummer
Die Stadt Leipzig organisiert einen Fachtag zum
112 Fachtag
Behinderung und Thema „Behinderung und Pflege“ für Fachkräfte der
Behindertenhilfe und Altenpflege. Modelle der
Pflege
Betreuung und gute Praxisbeispiele werden
vorgestellt.
113 Erarbeitung von
Die Stadt Leipzig begleitet die Träger der
Aktionsplänen zur psychosozialen Versorgung bei der Entwicklung von
trägerspezifischen Aktionsplänen zur weiteren
Umsetzung der
Umsetzung der Ziele der UNUN-BehinBehindertenrechtskonvention. Die trägerspezifischen
dertenrechtsAktionspläne enthalten Aussagen zu Zielen und
konvention bei
Handlungsbedarfen, Maßnahmen zur Förderung der
Trägern der
Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zum
psychosozialen
Abbau von Barrieren sowie zum Prozess der
Versorgung
Umsetzung. An der Erarbeitung werden Betroffene als
Expert/-innen beteiligt.
Verantwortung (F =
Umset
Federführung, M =
zung
Mitwirkung)
F: Sozialamt; M:
2021
Träger der
Behindertenhilfe
und Altenpflege in
Leipzig
2018F: Gesundheitsamt; M: Psychiatrie- 2020
beirat, Träger der
der psychosozialen
Versorgung in
Leipzig
U1
F: Sozialamt; M:
Übersetzung
Die Stadt Leipzig übersetzt eine Zusammenfassung
2018
Teilhabeplan und des Teilhabeplans in Leichte Sprache und veranstaltet Referat Beauftragte, Behinderten2. Teilhabeforum ein 2. Teilhabeforum.
beirat, Seniorenbeirat
U2
Inklusionsforum
Die Stadt Leipzig veranstaltet beginnend ab 2020
jedes dritte Jahr ein Inklusionsforum.
durch Teilhabeplan zu beschließen
davon Deckung durch Ämterbudgets
davon Deckung durch Budget Teilhabeplan
2020,
F: Sozialamt; M:
2023
Referat Beauftragte, Behindertenbeirat, Seniorenbeirat; Vertreter/innen der Fraktionen des
Stadtrates
Finanzielle Auswirkung in €
Gesamt davon mit davon aus
PSPverfügTeilhabe2017 /
Sachkonto
Element
2018
barem
plan0 Budget 0 Budget 0 1.000.31.1. 4271 1300
1.01
0
0
17.000
0
0
davon
2018
davon
2019
davon
2024
0
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
17.000
0 1.000.31.1.
1.01
4271 1300
0
17.000
0
0
0
0
0
0
0
0 1.000.31.1.
1.01
4271 1300
0
0
0
5.000
0
0
5.000
1.229.000 1.234.550
0
184.000
869.000
0
845.000
0
932.000
0
863.000
0
834.000
0
2.647.550 2.463.550
2.463.550 2.463.550
184.000
0
0
0
vorbehaltlich Bestätigung Haushaltsplanung
davon
davon
davon
davon
2020
2021
2022
2023
0
0
3.000
0
0
davon
2017
184.000
0
184.000
Stand: 08.12.2017, Seite 18 von 18
833.000
0
Anlage 3: Barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Gebäuden der Stadt Leipzig1
Für mit * markierte Bereiche wurde auf den Stadtführer für ein barrierefreies Leipzig des Behindertenverbandes Leipzig e.V. auf der Internetseite http://www.le-online.de/inhalt.htm zurückgegriffen. Bei allen anderen Bereichen erfolgte eine Prüfung durch die jeweiligen Träger der Einrichtungen.
Träger
1
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Aufzüge
Für Rollstuhlfahrer voll
zugänglich
Für Rollstuhlfahrer
eingeschränkt
zugänglich
Für Rollstuhlfahrer voll
zugänglich
Zugang:
ebenerdig
(max. 3cm)
oder über
Rampe <=6%
Steigung
Türbreite: >=
90 cm
Zugang: max.
1 Stufe oder
über Rampe
<= 12%
Steigung
oder Türbreite:
>=70 cm
Türbreite: >=
90 cm
Tiefe der
Kabine: >=
140 cm und
Breite: >= 110
cm
Höhe der
Bedienelemente innen
und außen: 70
- 115 cm
Personenaufzug vorhanden
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Für Rollstuhlfahrer voll
zugänglich
Für Rollstuhlfahrer
eingeschränkt
zugänglich
Hilfen für
hörgeschädigte Menschen
Hilfen für
blinde und
sehbehinderte Menschen
WC stufenlos
erreichbar,
Türbreite: >=
90 cm
Platz rechts
und links
neben WC: >=
90 cm
Platz vor dem
WC (B x T):
>= 150 cm x
150 cm
rechts und
links vom
Becken
klappbare
Haltevorrichtung vorhanden
Türbreite: >=
70 cm
Platz rechts
oder links
neben WC: >=
70 cm
Platz vor dem
WC (B x T):
>= 100 cm x
100 cm
mindestens
rechts oder
links vom
Becken
Haltevorrichtung - Seitenangaben
immer in
Blickrichtung
zum WC
Hörschleifen,
Gebärdendolmetscher oder
andere Hilfen
möglich.
Große Schrift,
taktile Hinweise, Hörkassetten, Audioguide, Blindenführhund
erlaubt oder
andere Hilfen.
Spezielle und
persönliche
Hilfeleistungen für
Menschen
mit Behinderungen
Parkplätze
Hinweise
Markierte
Behindertenparkplätze
sind vorhanden
Für kursiv markierte Einrichtungen lagen zum Redaktionsschluss keine abschließenden Informationen vor.
Stand: 08.12.2017, Seite 1
Teil A
Barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Gebäuden der Stadt Leipzig einschließlich der Eigenbetriebe
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Gohlis-Center,
Außenstelle
LützschenaStahmeln
Am
Brunnen
4
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Böhlitz-Ehrenberg
Am
Markt 10
x
Stadt
Leipzig
Amt für Sport
Am
Sportforum 3
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Nordfriedhof
Berliner
Str. 125127
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
WiedebachPassage
Biedermannstr.
9-13
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Südwest-Zentrum
Bismarckstr
. 41
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
ASD, Betreuungsbehörde
Bornaische Str.
27
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Stadthaus
Burgplatz 1
Stadt
Leipzig
Marktamt
Marktamt
Cottaweg 5
Stadt
Amt für Ge-
Bürgeramt
Delitz-
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
Ämter der Stadt Leipzig
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Bezieht sich auf
den Eingangsbereich der Trauerhalle, nicht auf den
Verwaltungsbereich.
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Bürgeramt ist im
Gebäude eines
Einkaufszentrums
eingemietet. Dort
befindet sich auch
Behindertentoilette
und über Aufzug
besteht Zugang zu
Behindertenparkplätzen in der
Tiefgarage.
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 2
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Leipzig
bäudemanagement
Wiederitzsch
scher
Landstr.
55
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Gohlis-Center
Elsbethstr. 1925
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Gohlis-Center,
Außenstelle
Lindenthal
ErichThieleStr. 2
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Friedhofskanzlei
Friedhofsweg
3
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Gesundheitsamt u.a.
FriedrichEbertStr. 19a
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Rathaus
Wahren
GeorgSchumannStr. 357
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Leutzsch
GeorgSchwarz
-Str. 140
x
Stadt
Leipzig
Branddirektion
Hauptfeuerwache
Goerdelerring 7
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
u.a. Sozialamt
Große
Fleischergasse
12
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Gesundheitsamt
GustavMahlerStr. 3
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Liebertwolkwitz, Außenstelle Holzhausen
Hauptstr. 48 H
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Kleeblatt
HermannLiebmannStr. 73
Aufzüge
x
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
x
x
Parkplätze
x
x
x
x
Hinweise
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Kein Bürgerverkehr
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 3
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Stadt
Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
Unternehmensgründerbüro
Karl-Heine-Str.
99
Stadt
Leipzig
Marktamt
Fregehaus
Katharinenstr.
11
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Stadtbüro am
Markt
Katharinenstr. 2
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Ratzelbogen
Kiewer
Str. 1 - 3
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Liebertwolkwitz
Liebertwolkwitzer
Markt 1
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Innenstadt u.a.
OttoSchillStr. 2
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Neues Rathaus
MartinLutherRing 4-6
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Friedhof Möckern
Max-LiebermannStr. 2
adt
Leipzig
Gesundheitsamt
Gesundheitsamt
Miltitzer
Allee 36
x
x
Stadt
Amt für Ge-
Amt für Ju-
Naum-
x
x
x
Aufzüge
Toiletten
x
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
x
Mit Terminabsprache lässt sich der
Zugang über das
angrenzende Hotel
mit Aufzug organisieren.
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
WC hat erforderliche Mindestmaße,
aber Zugang im 1.
OG ist durch Aufzug (Türbreite 80
1cm) eingeschränkt.
x
x
x
Rampe im Eingangsbereich,
Bodenindikatoren
vor Eingang und im
Eingangsbereich,
Sprachansage im
Fahrstuhl, Wegeleitsystem auf
Deutsch/Englisch
x
x
Bezieht sich auf
den Eingangsbereich der Trauerhalle, nicht auf den
Verwaltungsbereich.
x
x
x
x
x
x
Blindenhund lt.
RHO erlaubt
x
Höhe der BeStand: 08.12.2017, Seite 4
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Leipzig
bäudemanagement
gend, Familie
und Bildung
burger
Str. 26
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Stadtkämmerei
Nonnenmühlgasse 1
x
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Schönefeld
Ossietzkystr. 37
x
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Ostfriedhof
Oststr.
119
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
PaunsdorfCenter
Paunsdorfer
Allee 1
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Altes Postscheckamt
Prager
Str. 8
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Sozialamt
Prager
Str. 21
x
x
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Technisches
Rathaus
Prager
Str. 118
- 136
x
x
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Trauerhallen
Südfriedhof
Prager
Str. 212
x
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
ASID
Reclamstr. 52
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Rechnungsprüfungsamt
Riebeckstr.
51
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
ASD
Riebeckstr.
51 a
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
dienelemente im
Aufzug innen 120130 cm.
x
x
x
x
x
x
x
x
Zugang und Behindertenparkplätze
über Hofeingang.
Bezieht sich auf
den Eingangsbereich der Trauerhalle, nicht auf den
Verwaltungsbereich.
x
x
x
x
Kein Bürgerverkehr
(Bürgertelefon)
x
teilweise
x
x
x
Brandschutztüren
im Gebäude können nicht ohne
Hilfe geöffnet
werden; Parkplätze
stehen im öffentlichen Verkehrsraum
zur Verfügung
x
x
Kein Bürgerverkehr
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 5
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Friedhof Sellerhausen
Riesaer
Str. 1
Stadt
Leipzig
Sozialamt
Übernachtungs- und
Integrationshaus
Rückmarsdorfer
Str. 7
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Schützenstr. 4
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Friedhof
Kleinzschocher
Schwartzestr. 33
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Personalamt
Seeburgstr.
51
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Bürgeramt
Stötteritzer
Straße
Stötteritzer Str.
28
Stadt
Leipzig
Amt für Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung
Amt für Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung
Stuttgarter Allee
19
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Abteilung
Stadtforsten
Teichstr.
20
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Veterinär- und
Lebensmittelaufsichtsamt
TheodorHeussStr. 43
Stadt
Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Stadtarchiv
Torgauer Str.
74
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Wurzner
Str. 93
Stadt
Amt für Stadt-
Friedhof Holz-
Zau-
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
x
Hinweise
Bezieht sich auf
den Eingangsbereich der Trauerhalle, nicht auf den
Verwaltungsbereich.
x
x
Rampe, rollstuhlgerechte Ausstattung
im Erdgeschoss
(Zimmer, WC mit
Dusche), öffentlicher Parkplatz in
direkter Nachbarschaft
Kein Bürgerverkehr
x
Kein Bürgerverkehr
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Bei Lidl
Kein Bürgerverkehr
x
Bezieht sich auf
Stand: 08.12.2017, Seite 6
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
Leipzig
grün und Gewässer
hausen
cheblick
2a
den Eingangsbereich der Trauerhalle.
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Zweinaundorfer Str.
81
Kein Bürgerverkehr
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Zweinaundorfer Str.
83
Kein Bürgerverkehr
Stadt
Leipzig
Oper Leipzig
Oper Leipzig
Augustusplatz
12
Stadt
Leipzig
Oper Leipzig
Musikalische
Komödie
Dreilindenstrasse
30
Stadt
Leipzig
Gewandhaus
Leipzig
Gewandhaus
Leipzig
Augustusplatz
8
x
x
x
Stadt
Leipzig
Schauspiel
Leipzig
Schauspiel
Leipzig
Bosestrasse
1
x
x
x
Stadt
Leipzig
Theater der
Jungen Welt
Theater der
Jungen Welt
Lindenauer
Markt 21
x
Stadt
Leipzig
Stadtgeschichtliches
Museum
Leipzig
Altes Rathaus
Markt 1
Stadt
Leipzig
Stadtgeschichtliches
Museum
Leipzig
Haus Böttchergäßchen
Böttchergäßchen
3
x
x
x
Stadt
Leipzig
Stadtgeschichtliches
Museum
Leipzig
Völkerschachtdenkmal
Straße
des 18.
Oktober
100
x
x
x
Kultureinrichtungen
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Die Oper Leipzig ist
bis auf die Empore
mit Rollstuhl voll
zugänglich.
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Das Völkerschlachtdenkmal ist
bis zur Sängergalerie mit Rollstuhl voll
zugänglich. Ein
Zugang zur Aussichtsplattform ist
Stand: 08.12.2017, Seite 7
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
mit Rollstuhl nicht
möglich.
Stadt
Leipzig
Stadtgeschichtliches
Museum
Leipzig
Forum 1813
Straße
des 18.
Oktober
100
x
Stadt
Leipzig
Stadtgeschichtliches
Museum
Leipzig
Kindermuseum
Böttchergäßchen
3
Stadt
Leipzig
Stadtgeschichtliches
Museum
Leipzig
Museum „Zum
Arabischen
Coffe Baum“
Kleine
Fleischergasse 4
Stadt
Leipzig
Stadtgeschichtliches
Museum
Leipzig
Schillerhaus
Leipzig
Menckestraße
42
Stadt
Leipzig
Stadtgeschichtliches
Museum
Leipzig
Sportmuseum
Leipzig
Am
Sportforum 10
Stadt
Leipzig
Bach-Archiv
Leipzig
Bach-Museum
Thomaskirchhof
15-16
Stadt
Leipzig
GRASSI
Museum für
angewandte
Kunst
Johannisplatz
5-11
Stadt
Leipzig
Museum der
bildenden
Künste
Katharinenstrasse
10
Stadt
Leipzig
Naturkundemuseum
Leipzig
Standort
Goerdelerring
Lortzingstra
sse 3
Stadt
Leipzig
Galerie für
Zeitgenössische Kunst
Leipzig
Altbau
KarlTauchnitz-Str.
9-11
x
Stadt
Leipzig
Galerie für
Zeitgenössische Kunst
Leipzig
Neubau
KarlTauchnitz-Str.
9-11
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 8
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Stadt
Leipzig
Volkshochschule der
Stadt Leipzig
Hauptgebäude
Löhrstrasse
3-7
x
Stadt
Leipzig
Musikschule
„Johann Sebastian Bach“
Petersstr. 43
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Stadtbibliothek
Leipzig
WilhelmLeuschnerPlatz1011
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Böhlitz-Ehrenberg
Leipziger
Strasse
81
x
x
x
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Gohlis „Erich
Loest“
GeorgSchumannStrasse
105
x
x
x
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Grünau-Mitte
Stuttgarter Allee
15
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Grünau-Nord
PlovdiverStrasse
40
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Grünau-Süd
An der
Kotsche
11-13
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Holzhausen
ArthurPolenzStrasse
12
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
LützschenStahmeln
Am
Brunnen
4
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Mockau
Essener
Straße
102
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliothek
Paunsdorf
Platanenstra-
x
x
x
x
x
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
x
x
Mit dem Fahrstuhl
können nicht alle
Etagen barrierefrei
erreicht werden.
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 9
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Bibliotheken
Adresse
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
ße 37
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Plagwitz
„Georg-Maurer“
Zschochersche Str.
14
x
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Reudnitz
Dresdner Str.
80
x
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Schönefeld
Shukowstr.
56
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Südvorstadt
„Walter Hofmann“
Steinstrasse
42
x
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Volkmarsdorf
Torgauer Platz
3
Stadt
Leipzig
Leipziger
Städtische
Bibliotheken
Bibliothek
Wiederitzsch
Zoo
Leipzig
GmbH
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Zur
Schule
10a
x
x
Pfaffendorfer
Straße
29
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Sonstige Eigenbetriebe
Stadt
Leipzig
Städtischer
Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Wohnheim
„Am Kirschberg“
Am
Kirschberg 41
x
Stadt
Leipzig
Städtischer
Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Wohnstätte
Am Vorwerk
Am
Vorwerk
2a
x
x
x
x
x
Stadt
Leipzig
Städtischer
Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Wohnstätte
Breunsdorffstraße
Breunsdorffstr.
1
x
x
x
x
x
Stadt
Leipzig
Städtischer
Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Wohnheim
Dahlienstraße
Dahlienstr. 30
x
x
x
x
x
Stadt
Städtischer
Käthe-Koll-
Fried-
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 10
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Leipzig
Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
witz-Haus
rich-Dittes-Str.
9
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
(ab Ende 2017)
Stadt
Leipzig
Städtischer
Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Wohnstätte
Losinskiweg
Losinskiweg 18
Stadt
Leipzig
Städtischer
Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Geschäftsstelle
RosaLuxemburg-Str.
30
Stadt
Leipzig
Städtischer
Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Wohnprojekt
Schönefeld
Volksgartenstr. 18
Stadt
Leipzig
Städtisches
Klinikum "St.
Georg" Leipzig
Zentrum für
Drogenhilfe,
SBB „Känguruh“
Beethovenstr.
21
Stadt
Leipzig
Städtisches
Klinikum "St.
Georg" Leipzig
Zentrum für
Drogenhilfe,
SBB Alternative I
Chopinstr. 13
x
Stadt
Leipzig
Städtisches
Klinikum "St.
Georg" Leipzig
Zentrum für
Drogenhilfe,
SBB Alternative II
Heinrichstr.
18
x
Stadt
Leipzig
Städtisches
Klinikum "St.
Georg" Leipzig
Zentrum für
Drogenhilfe
Stuttgarter Allee
6
Stadt
Leipzig
Städtisches
Klinikum „St.
Georg“ Leipzig
Zentrum für
Drogenhilfe,
Haus „AltSchönefeld“
Theklaer
Str. 11
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
WG Breisgaustraße 21
Breisgaustrasse 21
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
WG EdmondKaiser-Straße
11
EdmondKaiserStraße
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 11
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
WG Ihmelsstraße 7
Ihmelsstraße 7
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
WG Lerchenrain 59
Lerchenrain 59
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
WG Naumburger Straße 51
Naumburger
Straße
51
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
WG Obere
Eichstädtstraße 3
Obere
Eichstädtstraße 3
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
WG Reclamstraße 52
Reclamstraße
52
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
Wohnprojekt
"Fallschirm"
Knorrstraße
12
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
Wohngruppe
Mutter/VaterKind
Marbachstraße 2
Stadt
Leipzig
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Jugendhilfe
Kinder- und
Jugendnotdienst2
Ringstraße 4
Stadt
Verbund
Kommunaler
Kinder- und
Sportinternat
Kolonnadenstraße
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
11
2 Der Kinder- und Jugendnotdienst ist für die Inobhutnahme aller Kinder und Jugendlichen zuständig. Das Objekt Ringstraße 4 ist jedoch nicht behindertengerecht. Daher werden Kinder/ Jugendliche, die nicht in der Lage
sind, sich in den Räumen des KJND allumfassend fortzubewegen oder zu orientieren; denen eine allumfassende Kommunikation/ Interaktion nicht oder nur eingeschränkt möglich ist; bei denen ein medizinischer Betreuungsaufwand vorliegt, der im Kinder- und Jugendnotdienst nicht abgeleistet werden kann sowie eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, die eine Rückkehr zu den Personensorgeberechtigten ausschließt, an das Wohnheim
Dahlienstraße 30 des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe übergeben.
Stand: 08.12.2017, Seite 12
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Leipzig
Jugendhilfe
Stadt
Leipzig
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Kindertagespflegemanagement
Naumburger
Straße
26
x
x
Stadt
Leipzig
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Geschäftsstelle
Naumburgerstr. 26
x
x
Stadt
Leipzig
Kommunaler
Eigenbetrieb
Engelsdorf
Geschäftsstelle
Holzhäuser
Str. 72
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Alter Johannisfriedhof
Prager
Straße
(Grassimuseum)
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Freizeitpark
Lößnig
Am
Silbersee
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Völkerschlachtdenkmal
Straße
des 18.
Oktober
100
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Volkspark
Kleinzschocher
Küchenholzwiese
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Wildpark
Koburger
Straße
12 a
x
Hinweise
26/28
Gärten und Parks in Trägerschaft der Stadt Leipzig*
x
x
x
x
x
x
x
x
Spielplätze mit integrativen Spielelementen*
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
am nordöstlichen Uferbereich des
Auensee
GustavEscheStr.
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
hinter dem
Ärztehaus an
der Zwickauer
Str.
An der
Märchenwiese
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 13
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und Gewässer
im Erholungspark Lößnig Dölitz, östlich
des Silbersees
HansMarchwitzaStr.
x
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
in Leipzig
Grünau,
Wohnkomplex
5.1. "Don
Quichotte"
Lindennaundorfer
Weg
x
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Martinsplatz
(Bärenschänke) Kleinzschocher
zwischen
Windorfer- und
Dieskaustr.
x
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Parkallee,
Leipzig
Grünau,
Wohnkomplex
2
zwischen
Lütznerund Alte
Salzstr.
x
Stadt
Leipzig
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
zwischen
Ehrenstein-,
Fricke-, KommandantTrufanow- und
Richterstr.
Richterplatz
x
Parkplätze
Hinweise
Öffentliche barrierefreie Toiletten* 3
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
Am
Adler
x
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
Augustusplatz
14
x
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
ClaraZetkinPark
x
x
zwischen Parkbühne und Dahlienterrasse
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
WillyBrandtPlatz 8c
x
x
Hauptbahnhof,
gegenüber Bahnsteig 24
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
WillyBrandt-
x
x
Hauptbahnhof Nachtwarteraum
3
x
Rückseite Verkaufseinrichtung
Flachbau
Darüber hinaus gibt es viele barrierefreie Toiletten bei Dritten. Diese können aber nicht außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden.
Stand: 08.12.2017, Seite 14
Träger
Amt / Betrieb
Einrichtung
Adresse
Eingangsbereich
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
KarlLiebknechtStr.
x
x
Karl-Liebknecht-/
Kurt-Eisner-Str.
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
Zwickau
er Str. /
Siegfriedstr.
x
x
Lößnig, Straßenbahnendstelle
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
WillyBrandtPlatz 7
x
x
Hauptbahnhof,
Parkhaus Ost
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
Petersbogen
34
x
x
Petersbogen - 1.
UG
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
Schillerstraße /
Neumarkt
x
Stadt
Leipzig
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Öffentliche
Toilette
Pfaffendorfer
Str. 29
x
Platz 7
x
x
Zoologischer Garten
Stand: 08.12.2017, Seite 15
Teil B
Barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Gebäuden von ausgewählten Beteiligungen der Stadt Leipzig
(Einrichtungen mit Besucherverkehr)*
Eingangsbereich
Name des
Unternehmens
Aufzüge
Toiletten
Einrichtung
Adresse
Kommunale Wasserwerke
Leipzig GmbH
Kundencenter
Johannisgasse
7/9
LWB - Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Sozialmanagement
Wintergartenstr. 4
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Altenpflegeheim "Heiterblick"
Am
Vorwerk
15
x
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Altenpflegeheim "Seniorenpark Dölitz"
Bornaische Str.
188
x
x
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Altenpflegeheim "Am
Auenwald"
Brandvorwerkstr. 82
x
x
x
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Altenpflegeheim "Goyastraße"
Goyastr.
10
x
x
x
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Altenpflegeheim "Goldener Herbst"
Miltitzer
Allee 34
x
x
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Altenpflegeheim "Naunhofer Straße"
Naunhofer Str.
12
x
x
x
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Altenpflegeheim "Kleinzschocher"
Schwartzestr. 18
x
x
x
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Altenpflegeheim "Martin
Andersen
Nexö "
Stötteritzer Str.
26
x
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Altenpflegeheim "Seniorenhof Plagwitz"
WalterHeinzeStr. 2224
x
x
Augustusplatz
x
x
Stadtwerke Leipzig GmbH
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 16
Eingangsbereich
Name des
Unternehmens
Einrichtung
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Adresse
Hinweise
7
Stadtwerke Leipzig GmbH
Energie- und
Umweltzentrum
Katharinenstr.
17
x
Stadtwerke Leipzig GmbH
und Leipziger Verkehrsbetriebe
Service-Center
Markgrafenstr. 2
x
Kommunales Studieninstitut der Verwaltungs- und
Wirtschafts- Akademie
Leipzig GmbH
Geschäftsstelle und Studieninstitut
Bogislawstr.
18
Leipziger Tourismus und
Marketing GmbH
Geschäftsstelle
Augustusplatz
9-28
x
Leipziger Tourismus und
Marketing GmbH
Tourist-Information
Katharinenstrasse
8
x
Zoo Leipzig GmbH
Zoo Leipzig
Pfaffendorfer
Strasse
29
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 17
Teil C
Barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Gebäuden von:
Behörden, bei denen die Stadt Leipzig Träger ist,
Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und Begegnungsstätten der Behindertenhilfe,
sonstigen Gärten und Parks.
Eingangsbereich
Name des
Trägers
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Einrichtung
Adresse
Hinweise
Jobcenter Leipzig
Nebenstelle
Berliner Straße
Berliner
Str. 13
x
Jobcenter Leipzig
Nebenstelle
Erich-WeinertStraße
ErichWeinertStr. 20
x
Jobcenter Leipzig
Servicecenter;
JobClub
GeorgSchumannStr. 150
x
x
x
x
x
Jobcenter Leipzig
Nebenstelle
Axis-Passage
GeorgSchumannStr. 171
- 175
x
x
x
x
x
Jobcenter Leipzig
Nebenstelle
Große Fleischergasse
Große
Fleischergasse
12
x
x
x
x
Thomasiusstr.
1
x
x
x
x
Behörden, bei denen die Stadt Leipzig mit Träger ist*
Kommunaler Sozialverband Sachsen
x
x
x
x
x
x
Seniorenbüros mit Begegnungsstätte*
Arbeiter-Samariter-und
Kreisverband Leipzig e.V.
Seniorenbüro
Südost
Mattheurbogen 6
x
Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V.
Seniorenbüro
Süd
PrinzEugenStr. 1
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 18
Eingangsbereich
Name des
Trägers
Einrichtung
Adresse
Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V.
Seniorenbüro
Altwest
Saalfelder Str.
12
x
Caritasverband Leipzig
e.V.
Seniorenbüro
Mitte
Johannisplatz
2
x
Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V.
Seniorenbüro
Nordost
Kieler
Str. 6365
Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V.
Seniorenbüro
Nordwest
HorstHeilmannStr. 4
GeyserHaus e.V.
Seniorenbüro
Nord
Kleiststr.
52
Mühlstrasse 14 e.V.
Seniorenbüro
Ost
Eisenbahnstr.
66
Arbeiterwohlfahrt KV
Leipzig-Stadt e.V.
Seniorenbüro
West
Stuttgarter Allee
18
BGL Nachbarschaftsverein e.V.
Seniorenbüro
Südwest
Dieskaustr.
138
Körper- und Mehrfachbehindertenverband Sachsen e.V.
Begegnungszentrum im
Grünen
Breisgaustr. 53
x
Haus der Demokratie e.V.
Café im Haus
der Demokratie
BernhardGöring-
x
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Hinweise
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Begegnungsstätten der Behindertenhilfe*
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 19
Eingangsbereich
Name des
Trägers
Einrichtung
Aufzüge
Toiletten
Spezielle Hilfsleistungen
Parkplätze
Adresse
Hinweise
Str. 152
Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V.
Haus ohne
Barrieren –
Villa Davignon
FriedrichEbertStr. 77
x
Mobiler Behindertendienst
Leipzig e.V.
Inklusives
Nachbarschaftszentrum
Lindenauer
Markt 13
x
Universität Leipzig
Botanischer
Garten
Linnéstr.
1
Universität Leipzig
Duft- und
Tastgarten am
Botanischen
Garten
Friedenspark Am
Hospitaltor
Ökolöwe – Umweltbund
Leipzig e.V.
Stadtgarten
Connewitz
Kohrener Str.
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Gärten und Parks*
x
x
x
x
x
x
Stand: 08.12.2017, Seite 20
Anlage 4:
Übersicht der in der Stadt Leipzig im Rahmen des
Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“
geförderten Maßnahmen seit 2014
geförderter Träger
Adresse
Beschreibung der Maßnahme
Jahr
Antidiskriminierungsbüro
Sachsen e.V.
Kochstrasse 14, 04275 Leipzig
Barrierefreie Sanitäranlagen
2016
Bach-Archiv Leipzig
Bach-Museum Leipzig,
Thomaskirchhof 15/16, 04109
Leipzig
Audio-Guide, Blindenleitsystem und
Tastmaterial
2014
Bach-Archiv Leipzig
Bach-Museum Leipzig,
Thomaskirchhof 15/16, 04109
Leipzig
Audio-Guide in leichter Sprache für
Menschen mit geistiger Behinderung
bzw. Lernschwierigkeiten sowie für
Hörgeschädigte
2015
Caritasverband Leipzig e.V.
Elsterstraße 15, 04109 Leipzig
Einbau einer barrierefreien
Türsteuerung
2014
Diakonisches Werk Innere
Mission Leipzig e.V.
Pflegeheim Matthäistift,
Kommandant-Prendel-Allee 85,
04299 Leipzig
barrierefreier Zugang zum Garten für
Nutzer der geronto-geriartrischen
Tagesbetreuung
2015
Ev.-luth.
Christuskirchgemeinde
Leipzig-Eutritzsch
Christuskirche Leipzig-Eutritzsch, Abbruch Bestandstreppe, Bau einer
Gräfestraße 18, 04129 Leipzig
Rampe
2015
Ev.-luth. DreifaltigkeitsKirchgemeinde
Pfarrhaus, Dresdner Str. 59,
04317 Leipzig
barrierefreier Zugang zur
Markuskapelle
2015
Ev.-luth. Kirchgemeinde
Podelwitz-Wiederitzsch
Friedhof Wiederitzsch,
Delitzscher Landstraße 151,
04158 Leipzig
Einbau einer behindertengerechten
Toilette
2016
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Leipzig-Connewitz-Lößnig
Paul-Gerhardt-Haus,
Selneckerstr. 7, 04277 Leipzig
barrierefreier Zugang Paul-GerhardtHaus
2015
Ev.-Luth.
Sophienkirchgemeinde
Leipzig
Auferstehungskirche LeipzigMöckern
Georg-Schumann-Straße 184,
04159 Leipzig
Schaffung barrierefreier Zugang
2016
Ev.-Luth.
Sophienkirchgemeinde
Leipzig
Pfarrhaus Lützschena,
Schloßweg 4, 04159 Leipzig
Behindertengerechter Zugang zum
Gemeinderaum
2016
GeyserHaus e.V.
Parkbühne
Geyserhaus,Kleiststraße 27,
04157 Leipzig
Schaffung der Barrierefreiheit für
Freilichtbühne, Spielplatz und Haus,
Orientierungshilfen für Sehschwache
und Blinde
2014
GeyserHaus e.V.
Begegnungszentrum
Einbau eines Behinderten-WC
Wiederitzsch, Delitzscher Landstr.
38, 04138 Leipzig
2015
GRASSI Museum für
Angewandte Kunst
GRASSI Museum
Johannisplatz 5-11, 04103
Leipzig
2016
Infomaterial in Brailleschriften,
Audiotour für Sehbehinderte u. Blinde,
Taktile Leitelemente in der Ausstellung
1
Halle 14 e.V.
HALLE 14 Zentrum für
zeitgenössische Kunst. Leipziger
Baumwollspinnerei, Spinnereistr.
7, 04179 Leipzig
Rampenanlage und Behinderten-WC
2014
Haus der Demokratie e.V.
Bernhard-Göring-Straße 152,
04277 Leipzig
Einbau eines verstellbaren
Behinderten-WC
2014
Haus Steinstr. e.V.
Steinstraße 18
Treppenaußenlift an der Hofterrasse,
Markierung Treppenstufen, Ergänzung
von Treppenläufen für Gehbehinderte,
Audio-Guide und Orientierungssystem
für Sehbehinderte
2014
Interessengemeinschaft
Psychiatriebetroffener
"Durchblick" e.V.
Sächsisches Psychiatriemuseum, Audio-Guide für Sehbehinderte
Mainzer Straße 7, 04109 Leipzig
2015
Interessengemeinschaft
Psychiatriebetroffener
"Durchblick" e.V.
Sächsisches Psychiatriemuseum, Braillebeschriftungen,
Mainzer Straße 7, 04109 Leipzig Brailleprägungen, Erstellung
Transparentrelief
2016
Karl Schubert Schule Leipzig. Raschwitzer Straße 4, 04279
Freie Waldorfschule e.V.
Leipzig
Kultur- und
Kommunikationszentrum
NaTo e.V.
Barrierefreies Schultor, Beseitigung
Schwelle
Die naTo, Karl-Liebknecht-Straße Barrierefreie Sanitäranlagen
46, 04275 Leipzig
2016
2014
Landesfilmdienst Sachsen für Karl-Heine-Straße 83, 04177
Jugend- und
Leipzig
Erwachsenbildung e.V.
Barrierefreie Sanitäranlagen und
induktive Höranlage
2014
Lindenfels Westflügel e.V.
Hähnelstr. 27, 04177 Leipzig
Wiederinbetriebnahme eines Aufzuges
mit barrierefreien Abmessungen
2014
manufactur e.V.
Lützner Straße 85, 04177 Leipzig Hebevorrichtung für
behindertengerechten Zugang der
Werkstatträume
2016
Mühlstr. 14 e.V.
Seniorenbüro Ost,
Eisenbahnstraße 66, 04315
Leipzig
Barrierefreier Gartenweg
2014
Mütterzentrum e.V.
Familienzentrum „Müzel“ Grünau
Potschkaustraße 50, 04209
Leipzig
Behindertengerechter Zugang,
Rampenanlage
2016
Praxis Dr. Horst Bauer
Praxis Dr. Horst Bauer
Lerchenrain 12, 04277 Leipzig
Schaffung eines barrierefreien
Zuganges zur Praxis u. von
behindertengerechten Sanitäranlagen
2015
Projekt Verein e.V.
Conne Island, Koburger Str. 3,
04277 Leipzig
Barrierefreier Zugang zum
Veranstaltungssaal
2015
Rugby Club Leipzig
Stahmelner Str. 218, 04159
Leipzig
behindertengerechter Umbau
Außenanlage
2014
Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Freilandschule & Freizeit- und
Begegnungsstätte am
Elsterstausee, Am Stausee,
04249 Leipzig
Einbau von Spielgeräten für
Rollstuhlfahrer/-innen
2015
Stadtteil Leipzig-Probstheida
gGmbH
Bürger-Treff, Bockstrasse 8,
04289 Leipzig
Behindertengerechte An- und
Umbaumaßnahme
2016
2
Stadtverband der
Villa Davignon, Friedrich-EbertHörgeschädigten Leipzig e.V. Straße 77, 04109 Leipzig
Barrierefreier Zugang zur Garderobe,
Bühnenpodest
2015
Stadtverband der
Villa Davignon, Friedrich-EbertHörgeschädigten Leipzig e.V. Straße 77, 04109 Leipzig
Akustikdämmung in vier Räumen,
Ringschleife, Infomonitor
2016
Stadtverband der
Hörgeschädigten
Leipzig e.V.
Villa Davignon, Friedrich-EbertStraße 77, 04109 Leipzig
Barrierefreier Zugang und
Verbesserung der Akustik im
Seminarraum
2014
Urban Souls e.V.
HEIZHAUS, Alte Salzstraße 63,
04209 Leipzig
Barrierefreier Eingang und
Sanitäranlagen
2014
urban souls e.V.
Bürgertreff NEBENAN, Alte
Salzstraße 53, 04209 Leipzig
Barrierefreie Gestaltung des
Bürgertreffs, Barrierefreier Zugang
2016
UT Connewitz e.V.
UT Connewitz
Bau barrierefreie Toilettenanlage,
Wolfgang-Heinze-Str. 12 a,04277 barrierefreier Zuwegungsbereich
Leipzig
2015
Villa-Betriebsgesellschaft
mbH
Soziokulturelles Zentrum „Die
Villa“, Lessingstrasse 7, 04109
Leipzig
2015
Unterstützungssystem für Menschen
mit eingeschränkten Hör- u. Sehvermögen
3
Anlage 5:
Übersicht zu den Zuständigkeiten überörtlicher - örtlicher Sozialhilfeträger in
Sachsen (Sozialamt) sowie Hilfe nach dem § 35 a SGB VIII (Kinder- und
Jugendhilfe) zum Stand 30.06.2017
grau = zuständig (Steuerungsmöglichkeiten vorhanden)
Leistungen der Eingliederungshilfe
(SGB XII)
Frühförderung (ambulant)
Gesetzliche
Grundlage
Überörtlicher
Träger
(KSV)
Örtlicher Träger
(Sozialamt)
§ 54 (1) SGB XII
i.V.m. § 30 SGB
IX
Leistungen in Tageseinrichtungen für Kinder im
Vorschulalter
in teilstationären Einrichtungen der
Eingliederungshilfe (sog. Sonderkindergärten)
in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder im
Vorschulalte als ambulante Leistung
§ 54 (1) SGB XII
i.V.m. § 55 (2) Nr.
2 SGB IX
Leistungen zu einer angemessenen Schulbildung
ambulante behinderungsspezifische Leistungen in
Regelschulen
ambulante behinderungsspezifische Leistungen in
Förder(Sonder)schulen
stationäre Leistungen in Schülerinternaten
stationäre Leistungen in heilpädagogischen Heimen
während der Schulausbildung
§ 54 (1) Nr. 1
SGB XII
nur für
stationäre
Leistungen in heilpädagogischen
Heimen während
der
Schulausbildung
§ 54 (1) Nr. 2
SGB XII
nur für
stationäre
Leistungen in
Berufsschul-,
Fachschul-,
Fachoberschulinternaten
§ 54 (1) Nr. 2
SGB XII
nur für
stationäre
Leistungen in
Berufsschul-,
FachschulFachoberschulinternaten
§ 54 (1) Nr. 2
SGB XII
nur für
stationäre
Leistungen in
Berufsschul-,
FachschulFachoberschulinternaten
Leistungen zur schulischen Ausbildung für einen
angemessenen Beruf
ambulante behinderungsspezifische Leistungen in
Regelschulen (z.B. Fachschulen)
ambulante behinderungsspezifische Leistungen in
Förder(Sonder)schulen
stationäre Leistungen in Berufsschul-, Fachschul-,
Fachoberschulinternaten
Leistungen zur schulischen Ausbildung für einen
angemessenen Beruf
ambulante behinderungsspezifische Leistungen in
Regelschulen (z.B. Fachschulen)
ambulante behinderungsspezifische Leistungen in
Förder(Sonder)schulen
stationäre Leistungen in Berufsschul-, Fachschul-,
Fachoberschulinternaten
Leistungen zur schulischen Ausbildung für einen
angemessenen Beruf
ambulante behinderungsspezifische Leistungen in
Regelschulen (z.B. Fachschulen)
ambulante behinderungsspezifische Leistungen in
Förder(Sonder)schulen
stationäre Leistungen in Berufsschul-, Fachschul-,
Fachoberschulinternaten
Leistungen zum Besuch einer Hochschule
ambulante Leistungen
stationäre Leistungen (z.B. Behindertenwohnheim
für Studenten)
§ 54 (1) Nr. 2
SGB XII
1
Gesetzliche
Grundlage
Überörtlicher
Träger
(KSV)
Örtlicher Träger
(Sozialamt)
§ 54 (1) Nr. 3
SGB XII i.V.m. §
33 SGB IX
teilstationär
stationär
ambulant
§ 54 (1) SGB XII
i.V.m. § 55 (2) Nr.
6 SGB IX
18 bis 65 J.
Über 65 J.
Leistungen in stationären Einrichtungen der
Behindertenhilfe
§ 55 SGB XII
18 bis 65 J.
Unter 18 J.
Über 65 J.
Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
Ambulante Leistungen
§ 55 (2) Nr. 4
SGB IX
teilstationär
stationär
ambulant
Leistungen der Eingliederungshilfe
(SGB XII)
Hilfe zur Ausübung einer sonstigen angemessenen
Tätigkeit
ambulante Leistungen
teilstationäre Leistungen
stationäre Leistungen
Leistungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für
behinderte Menschen
teilstationäre Leistungen
stationäre Leistungen (wenn gleichzeitig eine
stationäre Einrichtung bewohnt wird)
Leistungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für
behinderte Menschen
teilstationäre Leistungen
stationäre Leistungen (wenn gleichzeitig eine
stationäre Einrichtung bewohnt wird)
Versorgung mit Hilfsmitteln
Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln und
Hilfsmitteln zur beruflichen und sozialen
Eingliederung
§ 54 (1) SGB XII
i.V.m. § 41 (1)
SGB IX
§ 54 (1) SGB XII
i.V.m. § 41 (1)
SGB IX
§ 54 (1) SGB XII
i.V.m. § 31SGB
IX; § 33 (8) Nr. 4
SGB IX und § 55
(2) Nr. 1 SGB IX
Kraftfahrzeughilfe
Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
besondere Bedienungseinrichtungen und
Zusatzgeräte für Kfz
Betrieb und Instandhaltung eines Kfz
Hilfe zur Erlangung der Fahrerlaubnis
§ 54 (1) SGB XII
i.V.m. § 8, 9(2), 10
(6) und 10 (5)
EHVO
Selbstbestimmtes Leben in ambulant betreuten
Wohnmöglichkeiten
Zuständigkeit nur für Maßnahmen
Zuständigkeit für Maßnahmen einschließlich der
Leistungen der Grundsicherung
Zuständigkeit für Maßnahmen einschließlich der
Leistungen zum Lebensunterhalt
Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und
kulturellen Leben
ambulante Leistungen
teilstationäre Leistungen
stationäre Leistungen
Hilfe zur Beschaffung, Umbau, Ausstattung und
Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
§ 55 (2) Nr. 7
SGB IX
§ 55 (2) Nr. 7
SGB IX
Hilfe nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Hilfe für seelisch behinderte Kinder
2
§ 35a SGB
VIII
zuständig ist örtlicher Jugendhilfeträger
Anlage 6:
Daten zur Schwerbehinderung
Bundesweit wird eine zweijährige Statistik zur Zahl der Personen mit gültigem
Schwerbehindertenausweis geführt.1 Die zugrundeliegenden Daten dieser Statistik liegen jährlich
über den Kommunalen Sozialverband2 vor. Darin enthalten sind dann auch Daten zu Personen
ohne gültigen Schwerbehindertenausweis und zu Personen mit einem geringeren Grad der
Behinderung. Auf Grundlage dieser Daten lassen sich Aussagen zur Zahl der Menschen mit
Behinderung und zur Verteilung nach Geschlecht, Alter, Ursachen von Behinderung, Art der
Behinderung, Grad der Behinderung und zur räumlichen Verteilung treffen.
In Leipzig hatten zum 31.12.2016 insgesamt 48.860 Personen einen gültigen
Schwerbehindertenausweis. Ihre Zahl hat sich seit 2010 um 21 % erhöht. Der Anstieg lässt sich
mit einem steigenden Anteil älterer Menschen begründen. Der Anteil der Menschen mit gültigem
Schwerbehindertenausweis an der Leipziger Bevölkerung betrug im Jahr 2016 insgesamt
8,4 Prozent.
Abb. 1 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig und ihr Anteil an der
Bevölkerung von 2010 bis 2016 zum 31.12. des jeweiligen Jahres
10,0
30.000
48.860
47.476
46.450
45.397
44.109
42.355
40.000
8,0
7,0
6,0
5,0
4,0
20.000
3,0
2,0
10.000
Anteil an der Bevölkerung in %
9,0
50.000
40.475
Personen mit Schwerbehinderung
60.000
1,0
0
0,0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis
Anteil Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen; Amt f ür Statistik und Wahlen (Einwohnerregister) zum 31.12.2016
Zusätzlich zu den 48.860 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis gab es zum
31.12.2016 weitere ca. 9.200 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis.
Darüber hinaus gab es ca. 32.500 Personen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis unter 50.
Insgesamt hatten damit in Leipzig rund 90.600 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der
Behinderung ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 16 % der Leipziger Bevölkerung.
Dabei handelt sich um eine Vollerhebung, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Erhebungsstichtag ist der 31.12. Die Rechtsgrundlage
ist § 131 des SGB XI.
2 Die Daten weisen zur Statistik, die vom Sächsischen Landesamt für Statistik veröffentlicht wird, geringfügige Abweichungen aus. Da
die Daten des Kommunalen Sozialverbandes aber jährlich verfügbar sind und darüber hinaus kleinräumig vorliegen und Aussagen zu
Personen ohne gültigen Ausweis ermöglichen, wird hier in erster Linie darauf zurückgegriffen.
1
1
Abb. 2 Anteil von Ursachen von Behinderung bei Personen mit gültigem
Schwerbehindertenausweis in Leipzig zum 31.12.2016
Sonstige Ursache
1,4%
angeborene
Behinderung
5,8%
Unfall
1,6%
Kriegs- , Wehr- oder
Zivildienst
0,2%
Sonstige Krankheit
90,9%
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Stichtag zum 31.12.2016
Die meisten Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens. Eine Krankheit war bei 91 % der
Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache ihrer Behinderung. 6 % der
Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung.
Abb. 3 Anteil von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig an der
jeweiligen Bevölkerungsgruppe nach Altersgruppe zum 31.12.2016
35
Anteil an der jeweiligen
Bevölkerungsgruppe in %
30
25
20
15
10
5
0
0 bis
4 bis
6 bis
15 bis 18 bis 25 bis 35 bis 45 bis 55 bis 60 bis 65 bis 75 und
unter 4 unter 6 unter 15 unter 18 unter 25 unter 35 unter 45 unter 55 unter 60 unter 65 unter 75 mehr
Alter in Jahren
Anteil Schwerbehinderte Insgesamt
Anteil Schwerbehinderte männlich
Anteil Schwerbehinderte weiblich
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen; Amt f ür Statistik und Wahlen (Einwohnerregister) zum 31.12.2016
Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang von zunehmendem Alter und Behinderung. So lag in
Leipzig zum 31.12.2016 der Anteil der unter 4-Jährigen mit gültigem Schwerbehindertenausweis
an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe bei 0,4 %, bei ab 75-Jährigen lag er bei 29,6 %. Mit
zunehmendem Alter nehmen die Unterschiede zwischen den Geschlechtern leicht zu. Ab 60
2
Jahren sind anteilig mehr Männer schwerbehindert als Frauen. Ab dem Alter von 70 bis 75 Jahren
werden die Unterschiede wieder geringer.
Abb. 4 Personen mit Schwerbehinderung in Leipzig nach dem Grad der Behinderung (GdB)
zum 31.12.2016
GdB 100
26%
GdB 50
30%
GdB 90
6%
GDB 60
15%
GdB 80
13%
GdB 70
10%
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Stichtag zum 31.12.2016
Die meisten Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis haben einen Grad der
Behinderung von 50 (30%) oder 100 (26%).
Abb. 5 Anzahl von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Art der schwersten
Behinderung in Leipzig zum jeweils 31.12. des Jahres
Personen mit Schwerbehinderung
14.000
Verlust oder Teilverlust von
Gliedmaßen
12.000
Funktionseinschränkung
von Gliedmaßen,
Wirbelsäule, Rumpf,
Brustkorb
Blindheit und
Sehbehinderung
10.000
8.000
6.000
Sprach- u. Sprechstörung,
Taubheit, Schwerhörigkeit
4.000
Beeinträchtigung der
Funktion innerer Organe /
Organsysteme
2.000
0
2005
2007
2009
2011
2013
Jahr
2015
Querschnittlähmung,
zerebrale Störung, geistige
/ seelische Behinderung,
Suchterkrankung
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Stichtag zum 31.12. des Jahres
Die Anzahl der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis hat sich seit 2005 je nach Art
der schwersten Behinderung unterschiedlich entwickelt. Deutlich angestiegen sind Behinderungen
durch a) eine Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe oder Organsysteme, b)
3
Querschnittslähmung, zerebrale Störung, geistige oder seelische Behinderung sowie durch
Suchterkrankung und c) Funktionseinschränkung von Gliedmaßen, Wirbelsäule, Rumpf oder
Brustkorb. Dies lässt sich mit dem eingangs erwähnten steigenden Anteil älterer Menschen und
den damit verbundenen altersbedingten Behinderungen erklären.
Abb. 6 Anteil der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der
Ortsteilbevölkerung 2016
Ortsteile mit einem besonders hohen Anteil von Menschen mit gültigem
Schwerbehindertenausweis an der Wohnbevölkerung sind grundsätzlich Stadtteile, in denen viele
ältere Menschen leben. 2016 gab es insgesamt 20 Ortsteile, in denen den Anteil von Menschen
mit gültigem Schwerbehindertenausweis über 10 % lag. Diese Ortsteile liegen im Stadtbezirk West
oder sind durch Großsiedlungen geprägte Ortsteile. In den jeweiligen Ortsteilen befinden sich
häufig auch stationäre Einrichtungen sowie betreute Wohnangebote. In Grünau sind die
Wohnungen aus den 1970er und 1980er Jahren zudem weitgehend barrierereduziert, so dass
viele Menschen mit Behinderung dorthin gezogen sind bzw. auch im Alter dort verbleiben. Im
Ortsteil Schleußig ist fällt mit 4,2 % der Anteil von Menschen mit Behinderung an der
Wohnbevölkerung am niedrigsten aus und in Grünau-Ost ist er mit 15,8 % am höchsten.
4
Anlage 7
Mitglieder der Arbeitsgruppen im Prozess der Teilhabeplanung zum 16.03.2015
AG Name, Vorname
Funktion
Akteursrolle im Teilhabeprozess
Sievers, Eike
SB Stadtentwicklung
Fachverantwortliche
Rausch, Stephan
Verkehrs- und Tiefbauamt, Fachbereichsleiter Nahverkehr
Fachkraft der Stadtverwaltung
Hälbig, Bärbel
Sozialamt, SB Wohnberatung
Fachkraft der Stadtverwaltung
Seidel, Karmen
Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Planung und Bau
Fachkraft der Stadtverwaltung
Mertens, Christiane
Vorsitzende der KO Leipzig-Stadt des BSVS e.V.
Akteur der Behindertenarbeit, Blinden- und
Sehbehindertenverband Sachsen
Sondershaus, Rolf
Bauberater – Beratungs- und Koordinierungsstelle für barrierefreies Bauen Vertreter des Behindertenbeirates,
Behindertenverband Leipzig e.V.
Merchel, Dieter
Behindertenverband Leipzig e.V.
Akteur der Behindertenarbeit
Härzer, Marcus
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Relevante Institution
Elschner, Tim
Stadtrat, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Riekewald, Franziska
Stadträtin, Fraktion DIE Linke
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Dr. Voigt, Jana
Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilungsleiterin Bildung
Fachverantwortliche
Dr. Förster, Heike
Amt für Jugend, Familie und Bildung Abteilungsleiterin Planung und
Fachaufsicht
Fachkraft der Stadtverwaltung, stellv.
Fachverantwortliche
Kramer, Thomas
Sozialamt, SB Eingliederungshilfe
Fachkraft der Stadtverwaltung
Schneider, Carla
Amt für Jugend, Familie und Bildung SGL Fachberatung und
-koordinierung Kita
Fachkraft der Stadtverwaltung
Völker, Harriet
Kulturamt, SB kulturelle Bildung
Fachkraft der Stadtverwaltung
Khazri, Sabine
Elternvertreterin Wohnheim Dahlienstraße
Vertreterin des Behindertenbeirates
Kleinschmidt, Lutz
Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig, Referat Grund- und
Förderschulen
Relevante Institution
Wohnen und Mobilität
Bildung
Seite 1 von 4
Anlage 7
Mitglieder der Arbeitsgruppen im Prozess der Teilhabeplanung zum 16.03.2015
AG Name, Vorname
Funktion
Akteursrolle im Teilhabeprozess
Burger, Christiane
Schulleiterin Förderschule „Werner Vogel“
Akteur der Behindertenarbeit
Jähnig, Gunter
Geschäftsführer Behindertenverband Leipzig e.V.
Akteur der Behindertenarbeit
Krefft, Katharina
Stadträtin, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Vertreterin des Fachausschusses Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Weickert, Michael
Stadtrat, CDU-Fraktion
Vertreter des Fachausschusses Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule, Vertreter des
Fachausschusses Kultur
Baumann, Thomas
Referat Beschäftigungspolitik, Referent
Fachverantwortlicher
Dr. Stolz, Michael
Sozialamt, SGL Eingliederungshilfe
Fachkraft der Stadtverwaltung
Kamann, Nils-Kristian
Personalamt, Abteilung Soziale Angelegenheiten
Fachkraft der Stadtverwaltung
Kohlmann, Karen
Diakonie am Thonberg/ Berufsbildungsbereich
Akteur der Behindertenarbeit
Bauerschmidt, Nicole
Kommunaler Sozialverband Sachsen, Integrationsamt (Fachdienst
Kündigungsschutz / Leistungsbewilligung)
relevante Institution
Knoblauch, Berndt
Schulleiter BSZ 12 'Robert Blum'
Akteur der Behindertenarbeit
Schneider, Andreas
LIGA der Wohlfahrtsverbände, Mobiler Behindertenfahrdienst
Vertreter des Behindertenbeirates
Claus, Tanja
Agentur für Arbeit
relevante Institution
Seifert, Helga
Jobcenter Leipzig
relevante Institution
Bär, Heiko
Stadtrat, SPD-Fraktion
Vertreter des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit
Danckwardt, Alexej
Stadtrat, Fraktion DIE LINKE
Vertreter des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit
Kirmes, Kerstin
Leiterin des Sportamtes
Fachverantwortliche Bereich Sport, Umwelt und
Ordnung
Dr. Scholz, Ansgar
Kulturamt, SGL Bauinvestitionen
Fachverantwortlicher Bereich Kultur
Arbeit und Beschäftigung
Kultur, Freizeit und Sport
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Anlage 7
Mitglieder der Arbeitsgruppen im Prozess der Teilhabeplanung zum 16.03.2015
AG Name, Vorname
Funktion
Akteursrolle im Teilhabeprozess
Starke, Frank
Amt für Sport, SB Grundsatzfragen / Sportentwicklung
Fachkraft der Stadtverwaltung
Rost, Margret
Museum der bildenden Künste, Museumspädagogin
Fachkraft der Stadtverwaltung
Seidel, Karmen
Abteilungsleiterin Planung und Bau im Amt für Stadtgrün und Gewässer
Fachkraft der Stadtverwaltung
Berger, Martin
Sozialamt, Sozialplaner
Fachkraft der Stadtverwaltung
Audersch, Tobias
Lebenshilfe Leipzig, Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Akteur der Behindertenarbeit
Reinschk, Sisko
FED – Familienentlastender Dienst, Verantwortlicher für Planung und
Organisation von Freizeitaktivitäten
Akteur der Behindertenarbeit
Naumann, Gabriele
Behindertenverband Leipzig e.V.
Akteur der Behindertenarbeit
Mucke, Hella
Mitglied des Behindertenbeirates der Stadt Leipzig
Vertreterin des Behindertenbeirates
Mamzet, Michael
Geschäftsführer Stadtsportbund Leipzig
Relevante Institution - Sport
Herzog, Christoph
Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssport-verband e.V.,
Verantwortlicher für Inklusion
Akteur der Behindertenarbeit
Bernard, Ulrike
Haus Steinstrasse e.V., Sprecherin AG Soziokultur
Relevante Institution - Sprecherin Soziokultur
Zenker, Christopher
Stadtrat, SPD-Fraktion
Vertreter des Fachausschusses Sport
Hollick, Margitta
Stadträtin, Fraktion DIE Linke
Vertreterin des Fachausschusses Sport
Oberstadt, Nils
Stadtrat, CDU-Fraktion
Vertreter des Fachausschusses Kultur
Schenk, Katharina
Stadträtin, SPD-Fraktion
Vertreterin des Fachausschusses Kultur
Müller, Claus
Stadtrat, SPD-Fraktion
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Riedel, Konrad
Stadtrat, CDU-Fraktion
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
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Anlage 7
Mitglieder der Arbeitsgruppen im Prozess der Teilhabeplanung zum 16.03.2015
Experten und relevante Institutionen im Arbeitsprozess
AG Wohnen und Mobilität
AG Bildung
AG Arbeit und Beschäftigung
AG Kultur, Freizeit und Sport
Leipziger Verkehrsbetriebe
Amt für Gebäudemanagement
Integrationsfirma/ Integrationsprojekt
Leipziger Tourismus Marketing
Leipziger Wohnungs- baugesellschaft
mbH
Volkshochschule
Industrie- und Handelskammer zu
Leipzig
Sprecher/-in AG Soziokultur
Fahrgastbeirat der LVB
Handwerkskammer zu Leipzig
Sächsischer Behinderten-und
Rehabilitationssport-verband e.V: (SBV)
Fachbereich Gestaltung Öffentlicher
Raum ( 61.21)
Arbeitgeber(-vertreter)
Körper- und
Mehrfachbehindertenverband (KMV)
Rehabilitationsträger
Amt für Gebäudemanagement
Vertreterin der Schwerbehinderten in
der Stadtverwaltung
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