Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1346278.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
06.12.17, 12:00
Aktualisiert
08.01.18, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05069-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Schaffung von Wohnraum im Bereich Einfamilienhäuser
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Für Einfamilienhäuser gibt es neben Flächen, die nach §34 BauGB bebaubar sind, in
rechtskräftigen Bebauungsplänen ein Flächenpotential für ca. 1.700 WE. Die
Ratsversammlung hat am 17.5.17 mit der Vorlage VI-A-03581-VSP-01 das weitere Vorgehen
zu diesen Plänen beschlossen. Ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Beschlusses wird
dem Stadtrat kurzfristig vorgelegt.
Durch die LESG mbH als stadteigene Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft werden
davon aktuell folgende Standorte zur Umsetzung vorbereitet:
-
B-Plangebiet (132.2) Rehbacher Straße – Erschließung von ca. 80
Eigenheimgrundstücken (Beginn 1. BA mit 24 Grundstücken 2018)
-
B-Plangebiet 437 erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung – Erschließung von ca. 180
Eigenheimgrundstücken. Der Aufstellungsbeschluss zur notwendigen Anpassung des
geltenden B-Plans wird z. Z. durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau
vorbereitet.
Darüber hinaus werden aktuell weitere B-Pläne mit einem Potential von ca. 150
Grundstücken für den Einfamilienhausbau erarbeitet. Mehr zeitgleiche
Bebauungsplanverfahren für Eigenheime sind mit den derzeitigen Personalkapazitäten
angesichts der Prioritätensetzung von Planungsprozessen für soziale Infrastruktur
(insbesondere Schulen und Kitas), gewerbliche Vorhaben und die großen innerstädtischen
Entwicklungsflächen nicht durchführbar.
Als mittel- bis langfristige Strategie wird derzeit der Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen
erarbeitet und dem Stadtrat 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei wird der sich aus
der aktuellen Bevölkerungsprognose ergebende Wohnbauflächenbedarf mit dem aktuell im
Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächenpotenzial abgeglichen und Prioritäten für
die weitere Bauleitplanung gesetzt.
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Anlagen:
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