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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1346278.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
06.12.17, 12:00
Aktualisiert
08.01.18, 13:09

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05069-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Schaffung von Wohnraum im Bereich Einfamilienhäuser Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Für Einfamilienhäuser gibt es neben Flächen, die nach §34 BauGB bebaubar sind, in rechtskräftigen Bebauungsplänen ein Flächenpotential für ca. 1.700 WE. Die Ratsversammlung hat am 17.5.17 mit der Vorlage VI-A-03581-VSP-01 das weitere Vorgehen zu diesen Plänen beschlossen. Ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Beschlusses wird dem Stadtrat kurzfristig vorgelegt. Durch die LESG mbH als stadteigene Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft werden davon aktuell folgende Standorte zur Umsetzung vorbereitet: - B-Plangebiet (132.2) Rehbacher Straße – Erschließung von ca. 80 Eigenheimgrundstücken (Beginn 1. BA mit 24 Grundstücken 2018) - B-Plangebiet 437 erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung – Erschließung von ca. 180 Eigenheimgrundstücken. Der Aufstellungsbeschluss zur notwendigen Anpassung des geltenden B-Plans wird z. Z. durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau vorbereitet. Darüber hinaus werden aktuell weitere B-Pläne mit einem Potential von ca. 150 Grundstücken für den Einfamilienhausbau erarbeitet. Mehr zeitgleiche Bebauungsplanverfahren für Eigenheime sind mit den derzeitigen Personalkapazitäten angesichts der Prioritätensetzung von Planungsprozessen für soziale Infrastruktur (insbesondere Schulen und Kitas), gewerbliche Vorhaben und die großen innerstädtischen Entwicklungsflächen nicht durchführbar. Als mittel- bis langfristige Strategie wird derzeit der Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen erarbeitet und dem Stadtrat 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei wird der sich aus der aktuellen Bevölkerungsprognose ergebende Wohnbauflächenbedarf mit dem aktuell im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächenpotenzial abgeglichen und Prioritäten für die weitere Bauleitplanung gesetzt. 1/2 Anlagen: 2/2