Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1252097.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
13.02.17, 12:00
Aktualisiert
21.12.17, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03827
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Allgemeine Verwaltung
Vorberatung
Vergabegremium VOB
Vorberatung
Ratsversammlung
08.03.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Mitglieder des Stadtrates im Vergabeausschuss VOB
Betreff
Sicherung der Transparenz bei Freihändigen Vergaben
Beschlussvorschlag:
In den städtischen Vergabevorschriften werden verbindliche Regelungen getroffen, durch die auch
bei Freihändigen Vergaben von Leistungen nach VOB das 4-Augen-Prinzip durchgängig gewahrt
und der Dokumentationspflicht in den Vergabeprotokollen und im Vergabevermerk-Zuschlag durch 2
Unterschriften genüge getan wird.
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Befassung mit Vorlagen auf Zuschlagserteilung bei Freihändigen Vergaben für
Bauleistungen über 100.000 € im Vergabegremium VOB zeigte sich wiederholt, dass die den
Stadträten vorliegende Dokumentation seitens der Verwaltung nicht durch Unterschriftsleistung
bestätigt worden war. Dies betraf den Vergabevermerk-Zuschlag und das Vergabeprotokoll.
In dem vom Gremiumsvorsitzenden bzw. Stellvertreter zu unterschreibenden VergabevermerkZuschlag ist die Wahrung des 4-Augen-Prinzips nicht transparent dokumentiert.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass das 4-Augen-Prinzip nicht hinreichend in städtischen
Vergabevorschriften geregelt ist. Hier besteht Regelungsbedarf um die Transparenz zu sichern.
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