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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1332512.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
27.10.17, 12:00
Aktualisiert
14.08.18, 08:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. 04806-NF-06-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Kitastandort Eigenheimstraße - Ergänzung zu Beschluss VI-DS-04806-NF-06 ("LeipzigKitas") Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 15.11.2017 Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Kita auf der kommunalen Liegenschaft Eigenheimstraße in Eigenrealisierung umzusetzen (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18 in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Darüber hinaus gelten die Beschlüsse der Vorlage VI-DS-04806 „Leipzig-Kitas“ Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO“. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 1 Prüfung alternativer Standorte Durch die Vorlage VI-DS-04806 „Leipzig-Kitas“ – Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigen nach § 85 (1) SächsGemO“ sind mit Ratsbeschluss vom 18.10.2017 zunächst 12 Standorte zur kurzfristigen Schaffung zusätzlicher Kitakapazitäten beschlossen worden. Dabei ist als ein möglicher Standort für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 120 Plätzen die Eigenheimstraße vorgesehen. Vor der finalen Entscheidungsfindung wurden die folgenden Alternativstandorte einer Prüfung unterzogen, welche ebenfalls im Bedarfs- bzw. Versorgungsraum liegen. Bei der Auswahl von Standorten für Kindertagesstätten bzw. bei der Prüfung von möglichen Standorten wird entsprechend der Festlegungen des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten bis 2025 vorgegangen. Zielstellung bei der Etablierung neuer Kitastandorte ist in erster Linie, eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit einem Betreuungsplatz ab vollendetem ersten Lebensjahr auch nachhaltig gewährleisten zu können. In der Prüfung zur Geeignetheit eines Standortes werden eine Vielzahl komplexer, teilweise gesetzlich vorgeschriebener Rahmenbedingungen untersucht. Friederikenstraße 60 (Flurstück 242/5) Das in der Gemarkung Dölitz nahe dem Erholungspark Lößnig-Dölitz gelegene Grundstück ist gemäß Flächennutzungsplan als Gewerbefläche gekennzeichnet und dadurch zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung ausgeschlossen. Zudem befindet sich die Liegenschaft mit einer Größe von ca. 2.610 m² im Privatbesitz und ist mit einem Bestandsgebäude bebaut, was die Umsetzung des geplanten Vorhabens deutlich verzögern würde. Auch die schlechte Anbindung an das Netz des ÖPNV sowie fehlende Gehwege entlang der Friederikenstraße und der angrenzenden Straße Zum Dölitzer Schacht erschweren zusätzlich die Erreichbarkeit für Eltern und Kinder. Newtonstraße/ Wincklerstraße (Flurstücke 183/8, 183/14 und 183/17) Das derzeit als öffentliche Grünfläche gewidmete Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Die Liegenschaft wurde bereits auf die Geeignetheit für eine mögliche Nutzung für Schule geprüft und wird aufgrund der prognostizierten Bedarfe als einzige geeignete Vorhaltefläche im Rahmen der Schulnetzplanung für die Bereitstellung zusätzlicher Grundschulbedarfe im Stadtbezirk Süd ausgewiesen. 3/5 Leinestraße / Bei Krähenhütte (FlSt. 183/x, Teilfläche von FlSt. 183/60, FlSt. 233) Das ebenfalls in der Gemarkung Dölitz gelegene Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Nach den vorliegenden Lärmkarten herrschen auf dem gesamten Gelände Lärmwerte von bis zu 70 dB(A) von allen Seiten des Grundstücks. Aus diesem Grund ist diese Liegenschaft zur Bebauung mit einer Kindertagesstätte ungeeignet. Des Weiteren ist die untersuchte Fläche Teil des Landschaftsschutzgebietes Lößnig-Dölitz. Gemäß der bestehenden Schutzgebietsverordnung ist darin jegliche Errichtung baulicher Anlagen verboten. Freifläche an der Newtonstraße (Flurstück 183/13) Das in der Gemarkung Dölitz nahe des Straßenbahnhofs Dölitz gelegene Grundstück ist derzeit mit einem Bestandsgebäude bebaut. Ebenso befindet sich auf dem Gelände ein Sendemast eines Mobilfunkanbieters. Die Liegenschaft mit einer Größe von ca. 3.363 m² ist derzeit im Privatbesitz. Die Lage zur direkt angrenzenden Tankstelle schließt eine Nutzung als Standort für eine Kindertagesstätte aus. 4/5 2 Ergebnis der Prüfung Bei den geprüften vier Grundstücken liegen Ausschlusskriterien (Gewerbefäche, Vorhaltefläche für Schule, Lärm, Nähe zu Tankstelle) vor. Der Standort in der Eigenheimstraße erfüllt die bestehenden Anforderungen. Dabei ist sowohl die notwendige Größe und der Zuschnitt, ein ausreichender Immissionsschutz als auch die verkehrstechnische Erschließung gewährleistet. 3 Folgen bei Nichtbeschluss Sollte das in dieser Vorlage benannte Kita-Bauprojekt nicht realisiert werden, würde die bereits vorhandene Bedarfslücke weiter wachsen. 5/5