Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1332512.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
27.10.17, 12:00
Aktualisiert
14.08.18, 08:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. 04806-NF-06-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Kitastandort Eigenheimstraße - Ergänzung zu Beschluss VI-DS-04806-NF-06 ("LeipzigKitas")
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
15.11.2017
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Kita auf der
kommunalen Liegenschaft Eigenheimstraße in Eigenrealisierung umzusetzen
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18 in der zurzeit gültigen Fassung).
2. Darüber hinaus gelten die Beschlüsse der Vorlage VI-DS-04806 „Leipzig-Kitas“ Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO
sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5)
SächsGemO“.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Prüfung alternativer Standorte
Durch die Vorlage VI-DS-04806 „Leipzig-Kitas“ – Baubeschluss zur Eigenrealisierung von
Kindertagesstätten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018
nach § 79 (1) SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigen nach § 85
(1) SächsGemO“ sind mit Ratsbeschluss vom 18.10.2017 zunächst 12 Standorte zur kurzfristigen Schaffung zusätzlicher Kitakapazitäten beschlossen worden. Dabei ist als ein möglicher Standort für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 120 Plätzen die Eigenheimstraße vorgesehen. Vor der finalen Entscheidungsfindung wurden die folgenden Alternativstandorte einer Prüfung unterzogen, welche ebenfalls im Bedarfs- bzw. Versorgungsraum liegen.
Bei der Auswahl von Standorten für Kindertagesstätten bzw. bei der Prüfung von möglichen
Standorten wird entsprechend der Festlegungen des langfristigen Entwicklungskonzeptes
Kindertagesstätten bis 2025 vorgegangen.
Zielstellung bei der Etablierung neuer Kitastandorte ist in erster Linie, eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit einem Betreuungsplatz ab vollendetem ersten Lebensjahr auch
nachhaltig gewährleisten zu können. In der Prüfung zur Geeignetheit eines Standortes
werden eine Vielzahl komplexer, teilweise gesetzlich vorgeschriebener Rahmenbedingungen
untersucht.
Friederikenstraße 60 (Flurstück 242/5)
Das in der Gemarkung Dölitz nahe dem Erholungspark Lößnig-Dölitz gelegene Grundstück
ist gemäß Flächennutzungsplan als Gewerbefläche gekennzeichnet und dadurch zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung ausgeschlossen. Zudem befindet sich die Liegenschaft mit
einer Größe von ca. 2.610 m² im Privatbesitz und ist mit einem Bestandsgebäude bebaut,
was die Umsetzung des geplanten Vorhabens deutlich verzögern würde. Auch die schlechte
Anbindung an das Netz des ÖPNV sowie fehlende Gehwege entlang der Friederikenstraße
und der angrenzenden Straße Zum Dölitzer Schacht erschweren zusätzlich die
Erreichbarkeit für Eltern und Kinder.
Newtonstraße/ Wincklerstraße (Flurstücke 183/8, 183/14 und 183/17)
Das derzeit als öffentliche Grünfläche gewidmete Grundstück befindet sich im Eigentum der
Stadt Leipzig. Die Liegenschaft wurde bereits auf die Geeignetheit für eine mögliche Nutzung
für Schule geprüft und wird aufgrund der prognostizierten Bedarfe als einzige geeignete
Vorhaltefläche im Rahmen der Schulnetzplanung für die Bereitstellung zusätzlicher
Grundschulbedarfe im Stadtbezirk Süd ausgewiesen.
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Leinestraße / Bei Krähenhütte (FlSt. 183/x, Teilfläche von FlSt. 183/60, FlSt. 233)
Das ebenfalls in der Gemarkung Dölitz gelegene Grundstück befindet sich im Eigentum der
Stadt Leipzig. Nach den vorliegenden Lärmkarten herrschen auf dem gesamten Gelände
Lärmwerte von bis zu 70 dB(A) von allen Seiten des Grundstücks. Aus diesem Grund ist
diese Liegenschaft zur Bebauung mit einer Kindertagesstätte ungeeignet. Des Weiteren ist
die untersuchte Fläche Teil des Landschaftsschutzgebietes Lößnig-Dölitz. Gemäß der
bestehenden Schutzgebietsverordnung ist darin jegliche Errichtung baulicher Anlagen
verboten.
Freifläche an der Newtonstraße (Flurstück 183/13)
Das in der Gemarkung Dölitz nahe des Straßenbahnhofs Dölitz gelegene Grundstück ist
derzeit mit einem Bestandsgebäude bebaut. Ebenso befindet sich auf dem Gelände ein
Sendemast eines Mobilfunkanbieters. Die Liegenschaft mit einer Größe von ca. 3.363 m² ist
derzeit im Privatbesitz. Die Lage zur direkt angrenzenden Tankstelle schließt eine Nutzung
als Standort für eine Kindertagesstätte aus.
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Ergebnis der Prüfung
Bei den geprüften vier Grundstücken liegen Ausschlusskriterien (Gewerbefäche, Vorhaltefläche für Schule, Lärm, Nähe zu Tankstelle) vor. Der Standort in der Eigenheimstraße erfüllt
die bestehenden Anforderungen. Dabei ist sowohl die notwendige Größe und der Zuschnitt,
ein ausreichender Immissionsschutz als auch die verkehrstechnische Erschließung
gewährleistet.
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Folgen bei Nichtbeschluss
Sollte das in dieser Vorlage benannte Kita-Bauprojekt nicht realisiert werden, würde die
bereits vorhandene Bedarfslücke weiter wachsen.
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