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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1346714.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
08.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 16:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-04390-VSP-01-NF-04 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Alternativvorschlag: 1. Für den Erhaltungsaufwand bzw. die Instandhaltung werden im Rahmen einer Anpassung der 1998 (Drucksache II/1416) festgelegten Pauschalen für Gebäude 3,78 Euro/m² und für Freifläche 0,63 Euro/m² - jeweils monatlich - den im Eigentum der Träger befindlichen Bestandsgebäuden ab dem 01.01.2019 finanziert. 2. Es erfolgt die Begehung aller kommunalen Gebäude in Kitanutzung (kommunal und freie Träger) zur Feststellung der Investitionsbedarfe. Nach Ermittlung wird hierzu eine Vorlage bzgl. der erforderlichen Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2019/2020 erstellt. 3. Vor dem Hintergrund weiterhin steigender Bedarfe im Rahmen baulicher Unterhaltung wird das zur Verfügung stehende Budget für Kita im Rahmen der Planungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 um 3 Mio. Euro eckwerterhöhend geplant. Begründung: zu 1. Die Stadt Leipzig gewährt freien Träger mit eigenem Gebäude bisher im Rahmen der Trägerpauschale 2,56 Euro/m² für Gebäude und 0,51 Euro/m² für Freiflächen (jeweils monatlich). Im Rahmen der Verhandlungen für den Zeitraum 01.07.2017 bis 31.12.2018 sind diese Beträge berücksichtigt und wurden von der überwiegenden Mehrzahl der betroffenen Träger für deren Einrichtungen akzeptiert. Diese basieren auf dem 1998 gefassten Ratsbeschluss II/1416. Die Stadtverwaltung schlägt vor, die beiden Pauschalen auf Grundlage der Steigerung des Baupreisindexes zwischen 2007 und 2017 auf 3,78 Euro/m² für Gebäude und 0,63 Euro/m² für Freifläche zu erhöhen - dies entspricht einer rechnerischen Steigerung bei den Gebäuden von 47,66% und bei den Freiflächen von 22,6 %. Der 1998 gefasste Beschluss sieht vor, dass eine Anpassung "entsprechend der Inflationsrate und unter Berücksichtigung der Haushaltssituation" zu erfolgen hat. Ab dem Jahr 2007 ist eine vermehrte Bautätigkeit im Kita-Bereich in Leipzig festzustellen, die zu einer Verengung der Baukapazitäten am Markt geführt haben könnten. 1/4 Die Berücksichtigung dieser erhöhten Pauschalen würde zu finanziellen Auswirkungen für die betroffenen Objekte im Eigentum freier Träger (30 Objekte) in Höhe von 342.968 Euro führen, die im entsprechenden Budget nicht enthalten sind. Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Erhöhung ab dem 01.01.2019 wirksam werden zu lassen, um die bisher abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern nicht nachverhandeln zu müssen. Die Annahme des Ursprungsantrages hätte eine Kostenwirksamkeit von 588.000 Euro jährlich zur Folge. zu 2. Für die bauliche Unterhaltung kommunaler Kita-Gebäude gibt es keine vergleichbare pauschale Herangehensweise im Rahmen der Haushaltsplanung. Kommunale Vergleiche (1,18 Euro/m² Gebäude und 0,03 Euro/m² Freifläche - jeweils monatlich) ergeben sich rechnerisch aus den Aufwendungen in den entsprechenden Budgeteinheiten 51_UH1, 51_UH2 und 51_ASG bezogen auf die Flächen. Eine Berücksichtigung der dem Ursprungsantrag entnommenen Pauschale auch für kommunale Kindertagesstätten und deren bauliche Unterhaltung, wie mit Änderungsan-trägen VI-A-04390ÄA-02 und VI-A-04390-ÄA-03 gefordert, hätte immense finanzielle Auswirkungen. Wird hierbei von den Gesamtflächen der Einrichtungen in kommunalem Eigentum ausgegangen, ergäbe sich ein geschätzter Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 17,4 Mio. Euro: Fläche m² Gebäude (kommunales Eigentum) Freifläche (kommunales Eigentum) Pauschale (monatlich) Euro/m² 231.215,45 4,62 (Bruttogeschossfläche) 506.114,00 0,76 Pauschale (pro Jahr) Euro/m² 55,44 9,12 Finanzielle Wirkung Euro 12.818.584,50 4.615.759,68 17.434.344,20 Bei Kita-Gebäuden im kommunalen Eigentum, die an freie Träger vermietet worden sind, erfolgt die bauliche Unterhaltung im Rahmen der Vermieterpflichten. Diese Gebäude haben teilweise über die bauliche Unterhaltung hinausgehende Modernisierungs- bzw. Investitionsbedarfe, die im Rahmen der unter 2. vorgeschlagenen Begehung festgestellt und aufgenommen werden sollen. In Ableitung daraus wird der hieraus ermittelte Modernisierungs- bzw. Investitionsbedarf in einer Ratsvorlage für den Doppelhaushalt 2019/2020 zusammen-gefasst. zu 3. Die Budgets zur baulichen Unterhaltung (51_UH1 und 51_UH2) sind wichtige Instrumente zur Realisierung nicht investiver Maßnahmen bei Kitas und Schulen, die in vielfacher Hinsicht zur Gefahrenabwehr sowie für Havarien und Reparaturen herangezogen werden. Darüber hinaus speist sich hieraus der sog. Jahresvorhabenplan, in dem jährlich kleinere Maßnahmen anhand einer Priorisierung durchgeführt werden (betrifft Budget 51_UH1). Aus dem Budget 51_UH2 werden größere Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen realisiert, die dem Ergebnishaushalt (nicht investiv) zugeordnet werden können, teilweise unter Zuhilfenahme von Fördermitteln. Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Einrichtungen, zu beobachtenden Preissteigerungen auch bei für die bauliche Unterhaltung relevanten Gewerken sowie dem gleichsam hohen Bedarf an baulicher Unterhaltung und Sanierungen bestehender Einrichtungen sind die Budgets in der Regel überzeichnet. Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung vor, die Budgets zur baulichen Unterhaltung im Lichte der Haushaltsplanung angemessen zu erhöhen. In Fortsetzung der zum Doppelhaushalt 2017/2018 angenommenen Anträge, dass Budget der baulichen Unterhaltung um jährlich 3 Mio. Euro zu erhöhen, wird vorgeschlagen, dies eckwerterhöhend auch im Doppelhaushalt 2019/2020 zu verankern. Die Aufteilung auf die betreffenden Budgeteinheiten wird im Rahmen der Haushaltsplanung vorgenommen. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 2019ff. 342.968 1.100.36.5.0.01.01.20 jährlich 3.000.000 51_UH1, 51_UH2 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 4/4