Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1346714.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
08.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 16:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-04390-VSP-01-NF-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Alternativvorschlag:
1. Für den Erhaltungsaufwand bzw. die Instandhaltung werden im Rahmen einer Anpassung der
1998 (Drucksache II/1416) festgelegten Pauschalen für Gebäude 3,78 Euro/m² und für Freifläche 0,63 Euro/m² - jeweils monatlich - den im Eigentum der Träger befindlichen Bestandsgebäuden ab dem 01.01.2019 finanziert.
2. Es erfolgt die Begehung aller kommunalen Gebäude in Kitanutzung (kommunal und freie
Träger) zur Feststellung der Investitionsbedarfe. Nach Ermittlung wird hierzu eine Vorlage
bzgl. der erforderlichen Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2019/2020 erstellt.
3. Vor dem Hintergrund weiterhin steigender Bedarfe im Rahmen baulicher Unterhaltung wird
das zur Verfügung stehende Budget für Kita im Rahmen der Planungen zum Doppelhaushalt
2019/2020 um 3 Mio. Euro eckwerterhöhend geplant.
Begründung:
zu 1.
Die Stadt Leipzig gewährt freien Träger mit eigenem Gebäude bisher im Rahmen der Trägerpauschale 2,56 Euro/m² für Gebäude und 0,51 Euro/m² für Freiflächen (jeweils monatlich). Im
Rahmen der Verhandlungen für den Zeitraum 01.07.2017 bis 31.12.2018 sind diese Beträge
berücksichtigt und wurden von der überwiegenden Mehrzahl der betroffenen Träger für deren
Einrichtungen akzeptiert. Diese basieren auf dem 1998 gefassten Ratsbeschluss II/1416.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die beiden Pauschalen auf Grundlage der Steigerung des
Baupreisindexes zwischen 2007 und 2017 auf 3,78 Euro/m² für Gebäude und 0,63 Euro/m² für
Freifläche zu erhöhen - dies entspricht einer rechnerischen Steigerung bei den Gebäuden von
47,66% und bei den Freiflächen von 22,6 %. Der 1998 gefasste Beschluss sieht vor, dass eine
Anpassung "entsprechend der Inflationsrate und unter Berücksichtigung der Haushaltssituation"
zu erfolgen hat. Ab dem Jahr 2007 ist eine vermehrte Bautätigkeit im Kita-Bereich in Leipzig
festzustellen, die zu einer Verengung der Baukapazitäten am Markt geführt haben könnten.
1/4
Die Berücksichtigung dieser erhöhten Pauschalen würde zu finanziellen Auswirkungen für die
betroffenen Objekte im Eigentum freier Träger (30 Objekte) in Höhe von 342.968 Euro führen, die
im entsprechenden Budget nicht enthalten sind. Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Erhöhung
ab dem 01.01.2019 wirksam werden zu lassen, um die bisher abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern nicht nachverhandeln zu müssen. Die Annahme des Ursprungsantrages hätte eine Kostenwirksamkeit von 588.000 Euro jährlich zur Folge.
zu 2.
Für die bauliche Unterhaltung kommunaler Kita-Gebäude gibt es keine vergleichbare pauschale
Herangehensweise im Rahmen der Haushaltsplanung. Kommunale Vergleiche (1,18 Euro/m²
Gebäude und 0,03 Euro/m² Freifläche - jeweils monatlich) ergeben sich rechnerisch aus den
Aufwendungen in den entsprechenden Budgeteinheiten 51_UH1, 51_UH2 und 51_ASG bezogen
auf die Flächen.
Eine Berücksichtigung der dem Ursprungsantrag entnommenen Pauschale auch für kommunale
Kindertagesstätten und deren bauliche Unterhaltung, wie mit Änderungsan-trägen VI-A-04390ÄA-02 und VI-A-04390-ÄA-03 gefordert, hätte immense finanzielle Auswirkungen. Wird hierbei
von den Gesamtflächen der Einrichtungen in kommunalem Eigentum ausgegangen, ergäbe sich
ein geschätzter Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 17,4 Mio. Euro:
Fläche
m²
Gebäude
(kommunales Eigentum)
Freifläche
(kommunales Eigentum)
Pauschale
(monatlich)
Euro/m²
231.215,45
4,62
(Bruttogeschossfläche)
506.114,00
0,76
Pauschale
(pro Jahr)
Euro/m²
55,44
9,12
Finanzielle Wirkung
Euro
12.818.584,50
4.615.759,68
17.434.344,20
Bei Kita-Gebäuden im kommunalen Eigentum, die an freie Träger vermietet worden sind, erfolgt
die bauliche Unterhaltung im Rahmen der Vermieterpflichten. Diese Gebäude haben teilweise
über die bauliche Unterhaltung hinausgehende Modernisierungs- bzw. Investitionsbedarfe, die im
Rahmen der unter 2. vorgeschlagenen Begehung festgestellt und aufgenommen werden sollen.
In Ableitung daraus wird der hieraus ermittelte Modernisierungs- bzw. Investitionsbedarf in einer
Ratsvorlage für den Doppelhaushalt 2019/2020 zusammen-gefasst.
zu 3.
Die Budgets zur baulichen Unterhaltung (51_UH1 und 51_UH2) sind wichtige Instrumente zur
Realisierung nicht investiver Maßnahmen bei Kitas und Schulen, die in vielfacher Hinsicht zur
Gefahrenabwehr sowie für Havarien und Reparaturen herangezogen werden. Darüber hinaus
speist sich hieraus der sog. Jahresvorhabenplan, in dem jährlich kleinere Maßnahmen anhand
einer Priorisierung durchgeführt werden (betrifft Budget 51_UH1). Aus dem Budget 51_UH2
werden größere Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen realisiert, die dem Ergebnishaushalt (nicht investiv) zugeordnet werden können, teilweise unter Zuhilfenahme von Fördermitteln.
Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Einrichtungen, zu beobachtenden Preissteigerungen auch bei für die bauliche Unterhaltung relevanten Gewerken sowie dem gleichsam hohen
Bedarf an baulicher Unterhaltung und Sanierungen bestehender Einrichtungen sind die Budgets
in der Regel überzeichnet. Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung vor, die Budgets
zur baulichen Unterhaltung im Lichte der Haushaltsplanung angemessen zu erhöhen. In
Fortsetzung der zum Doppelhaushalt 2017/2018 angenommenen Anträge, dass Budget der
baulichen Unterhaltung um jährlich 3 Mio. Euro zu erhöhen, wird vorgeschlagen, dies
eckwerterhöhend auch im Doppelhaushalt 2019/2020 zu verankern. Die Aufteilung auf die
betreffenden Budgeteinheiten wird im Rahmen der Haushaltsplanung vorgenommen.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
2019ff.
342.968 1.100.36.5.0.01.01.20
jährlich 3.000.000 51_UH1, 51_UH2
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
4/4