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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1346764.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
08.12.17, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:11

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05156 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Sperrvermerk für Classic Open-Zuschuss 2018 / Neuausrichtung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Kultur Ratsversammlung 13.12.2017 1. Lesung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Der städtische Zuschuss für die Veranstaltung „Classic Open“ wird mit einem Sperrvermerk versehen. Über die Aufhebung beschließt der Verwaltungsausschuss. 2. Um das beliebte Veranstaltungsformat dieses Sommermusikfestivals für die Leipziger Bürgerinnen und Bürger 2018 auf dem Leipziger Marktplatz dauerhaft zu erhalten, wird dafür eine zukunftsorientierte konzeptionelle neue Ausrichtung entwickelt. Sachverhalt: Am 21. Juni 2017 beschloss der Stadtrat, die Peter-Degner-Stiftung als Veranstalterin der Classic-Open mit einem Zuschuss von 50.000 € p.a. für die Durchführung der Classic-Open zu unterstützen. Entsprechend der Zuwendungsrichtlinie ist die Stiftung somit auch hinsichtlich der Verwendung dieses Zuschusses an eine ordnungsgemäße Buchführung gebunden und hat dem Zuschussgeber Stadt Leipzig einen detaillierten Verwendungsnachweis vorzulegen. Dies ist offenbar nicht erfolgt, sondern der Förderzuschuss wurde wohl zurückgezahlt. Auch wenn der Stadt so kein Schaden entstanden ist, müssen unter diesen Vorzeichen Zweifel an der Förderfähigkeit der Peter-Degner-Stiftung aufkommen. Solange diese nicht ausgeräumt sind, soll keine weitere Förderung erfolgen. Bis zu einer abschließenden und lückenlosen Klärung des Sachverhaltes muss demnach die bereits für 2018 beschlossene Fördersumme mit einem Sperrvermerk versehen werden. 1/2 Unabhängig von diesen Unregelmäßigkeiten ist es absolut wünschenswert, dass das bei den Leipzigerinnen und Leipzigern so beliebte Format eine neuerliche aber auch erneuerte Umsetzung findet. Anlagen: 2/2