Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1346506.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
07.12.17, 12:00
Aktualisiert
02.01.18, 10:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05153
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Amtsblattzustellung ins 21. Jahrhundert bringen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Allgemeine Verwaltung
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürger
zu erhöhen.
Dabei ist zu prüfen:
a) wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig bewerben werden
kann,
b) in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um
eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft
abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,
c) ob eine Vertragsänderung in oben genannten Maß eine Kündigung und erneute
Ausschreibung der Dienstleistung unter Ermöglichung der Auslage zur Folge hat,
d) ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen
Bekanntmachung, ohne Zustellung in die Haushalte, effizient und kostensparend sein
könnte, und
e) bis wann eine Reform der Amtsblattzustellung und der Bekanntmachungssatzung
umgesetzt werden kann.
Sachverhalt:
Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Leipzig werden den Einwohnern und
1/2
Einwohnerinnen über das Amtsblatt der Stadt Leipzig öffentlich bekannt gemacht. Seit Jahren sind
allerdings konstant Beschwerden der Bürgerschaft über fehlende Zustellung zu verzeichnen. Diesen
konnte die Stadtverwaltung mit der beauftragten Firma zur Verteilung nicht beikommen. So sind
teilweise ganze Ortschaften seit Jahren ohne Belieferung mit dem Amtsblatt der Stadt Leipzig. Da
gerade dieses aber frühzeitig auf Vorhaben und auf die Beteiligungsmöglichkeiten jedes Einwohners
und jeder Einwohnerin hinweist, ist es von herausgehobener Wichtigkeit diese Information allen
Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Dies geschieht entweder durch die Zustellung in
jeden Haushalt oder aktuell über das digitale Amtsblatt. Da es aber regional deutliche Unterschiede
in der Zugänglichkeit des Amtsblattes gibt und dies maßgeblich vom Austräger bzw. der
Internetaffinität des intendierten Nutzers abhängt, sollten auch andere Varianten geprüft werden.
Die sächsischen Vorgaben zur amtlichen Bekanntmachung haben sich in den letzten Jahren
entscheidend verändert, sodass §4 SächsEGovG eine Bekanntmachung durch ausschließlich digitale
Publikationen erlaubt. Damit korrespondiert auch § 2 Abs.1 KommBekVO von 2015, die hier
ausdrücklich auf §4 SächsEGovG verweist. Eine haushaltsgerechte Zustellung entfällt damit. Somit
könnte die Bekanntmachungssatzung dahingehend geändert werden, dass die Bekanntmachung im
Online-Amtsblatt als rechtlich verbindlich gilt und die Printvariante als optionale
Informationsmöglichkeit an zentralen Auslagepunkten (Bürgeramt, LVB-Ticket-Shops, Bäckereien,
Nahversorger, Museen, etc.) angeboten werden kann. Dies sichert auch eine Alltagsnahe
Zugänglichkeit für Menschen ohne digitale Anbindung oder Liebhaber der Printversion.
Anlagen:
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