Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1346509.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
07.12.17, 12:00
Aktualisiert
26.01.18, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03629-NF-04-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Unter dem Punkt 3.1. der Neufassung wird auf Seite 9 (Aufbau neuer
Schulsozialarbeiterstellen) der Abschnitt zu Grundschulen wie folgt geändert:
„Schulsozialarbeit soll an Grundschulen gemäß Fachplan Kinder- und
Jugendförderung in sozio-demografisch benachteiligten Gebieten weiter ausgebaut
werden. Der Index für Grundschulen bildet darüber hinaus noch schulspezifische
Charakteristika ab und ist damit hinreichender Nachweis für den Bedarf. Damit wird
zum einen die Prävention gestärkt, zum anderen wird der Intention nach § 13 SGB
VIII Rechnung getragen, insbesondere Kinder mit sozialen Benachteiligungen in den
Fokus von Schulsozialarbeit zu nehmen. Grundschulen mit einem Indexwert über 1,0
erhalten Schulsozialarbeit.“
2. Unter dem Punkt 3.1. der Neufassung wird auf Seite 10 (Aufbau neuer
Schulsozialarbeiterstellen) der Abschnitt zu Gymnasien wie folgt geändert:
„Schulsozialarbeit an Gymnasien wird im Vergleich der Schularten nachrangig
priorisiert und entsprechend dem Index für Gymnasien ausgebaut. Gymnasien
erhalten ab einem Indexwert über 2,0 dann Schulsozialarbeit, wenn die Versorgung
der in den Punkten 1 bis 5 genannten Schulen abgesichert ist.“
Sachverhalt:
Der im Jahr 2013 beschlossene Fachplan Kinder- und Jugendförderung hat sich zu einem
klaren Ausbau der Schulsozialarbeit bekannt. Dem werden letztlich auch die deutlichen
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Stellenaufwüchse der vergangenen Jahre, in erster Linie auch bedingt durch Anträge der
Fraktionen, gerecht.
Es wurde bislang auch immer richtigerweise sehr deutlich betont, dass Schulsozialarbeit ein
Qualitätsmerkmal für Schulen darstellt und keine Stigmatisierung.
Im Fachplan wurde daher im Bereich der Grundschulen folgende Festlegung (S. 82,
Abschnitt Planungsräume)getroffen:
„In Leipzig ist vorgesehen, in allen Kerngebieten einen Leistungsanteil der Familienbildung
von 10 % zu sichern, bei der Schulsozialarbeit wird eine flächendeckende
Implementierung an allen in den Kerngebieten befindlichen Grundschulen angestrebt.“
Die in der Neufassung vorgesehene Einschränkung, erst ab einem Indexwert über 1,0
Schulsozialarbeit an Grundschulen einzurichten, steht dazu im Widerspruch, leistet einer
Stigmatsierung von Schulen Vorschub und sollte gestrichen werden. Ziel muss weiter eine
flächendeckende Implementierung von Schulsozialarbeit sein.
Demzufolge muss auch die Einschränkung im Bereich Gymnasien, erst dann
Schulsozialarbeit einzurichten, wenn die Versorgung der in den Punkten 1-5 genannten
Schulen abgesichert ist, gestrichen werden.
Anlagen:
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