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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1336739.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:49

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Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-04806-NF-06-DS-01-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Stadtrat Siegfried Schlegel Betreff: Kitastandort Eigenheimstraße - Ergänzung zu Beschluss VI-DS-04806-NF-06 ("LeipzigKitas") Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Punkt 3. Bei Erfüllung aller funktionalen, gestalterischen städtebaulichen Anforderung sowie größtmöglichem Erhalt des Großbaumbestandes und Sicherung des Lärmschutzes erfolgt eine Ausbildung eines zweigeschossigen Baukörpers mit reduzierter Geschossfläche im Obergeschoss und Ausbildung einer nutzbaren Terrasse. Es wird außerdem geprüft, inwieweit eine teilöffentliche oder ganzöffentliche Spielplatzfläche im östlichen Bereich realisiert werden kann. Diese Anforderungen sind zwingend bereits in die Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb VOB/A § 3 Abs. 2 für den Standort Kita Eigenheimstraße aufzunehmen. Sachverhalt: Kindertagesstätten gehören unverzichtbar zur sozialen Infrastruktur eines intakten Wohnquartiers. Sie sind deshalb nach den §§ 1 – 7 Baunutzungsverordnung Baugesetzbuch für alle Gebiete mit zulässiger Wohnnutzung explizit ausgewiesen zulässig. Trotzdem sollte bei Erfüllung aller Ansprüche an eine Kita eine städtebauliche Einordnung nach Art und Maß der baulichen Nutzung im umgebenden Quartier erfolgen. Prüfungen sollten deshalb nicht mit dem Ziel einer Verhinderung, sondern vielmehr einer behutsamen Realisierung unter weitest gehender Berücksichtigung berechtigter Nachbarschaftsinteressen erfolgen. Über die gesetzlich vorgeschriebene informelle Nachbarschaftsbeteiligung hinaus sollte das Projekt auch auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Die Erfüllung der Anforderungen bereits ab der Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb VOB/A § 3 Abs. 2 für den Standort Kita Eigenheimstraße sichert, dass die Angebotshöhe nachrangig bei der Zuschlagserteilung berücksichtigt wird. 1/2 2/2