Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1336739.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
10.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04806-NF-06-DS-01-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat Siegfried Schlegel
Betreff:
Kitastandort Eigenheimstraße - Ergänzung zu Beschluss VI-DS-04806-NF-06 ("LeipzigKitas")
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Punkt 3.
Bei Erfüllung aller funktionalen, gestalterischen städtebaulichen Anforderung sowie
größtmöglichem Erhalt des Großbaumbestandes und Sicherung des Lärmschutzes erfolgt
eine Ausbildung eines zweigeschossigen Baukörpers mit reduzierter Geschossfläche im
Obergeschoss und Ausbildung einer nutzbaren Terrasse. Es wird außerdem geprüft,
inwieweit eine teilöffentliche oder ganzöffentliche Spielplatzfläche im östlichen Bereich
realisiert werden kann. Diese Anforderungen sind zwingend bereits in die Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb VOB/A § 3 Abs. 2 für den Standort Kita
Eigenheimstraße aufzunehmen.
Sachverhalt:
Kindertagesstätten gehören unverzichtbar zur sozialen Infrastruktur eines intakten
Wohnquartiers. Sie sind deshalb nach den §§ 1 – 7 Baunutzungsverordnung Baugesetzbuch
für alle Gebiete mit zulässiger Wohnnutzung explizit ausgewiesen zulässig. Trotzdem sollte
bei Erfüllung aller Ansprüche an eine Kita eine städtebauliche Einordnung nach Art und Maß
der baulichen Nutzung im umgebenden Quartier erfolgen. Prüfungen sollten deshalb nicht
mit dem Ziel einer Verhinderung, sondern vielmehr einer behutsamen Realisierung unter
weitest gehender Berücksichtigung berechtigter Nachbarschaftsinteressen erfolgen. Über die
gesetzlich vorgeschriebene informelle Nachbarschaftsbeteiligung hinaus sollte das Projekt
auch auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Die Erfüllung der
Anforderungen bereits ab der Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
VOB/A § 3 Abs. 2 für den Standort Kita Eigenheimstraße sichert, dass die Angebotshöhe
nachrangig bei der Zuschlagserteilung berücksichtigt wird.
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