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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1337179.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
13.11.17, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 07:33

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Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-04806-NF-06-DS-01-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von AfD-Fraktion Betreff: Kitastandort Eigenheimstraße - Ergänzung zu Beschluss VI-DS-04806-NF-06 ("LeipzigKitas") Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Pkt. 1 des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert: 1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Kita in Eigenrealisierung umzusetzen, nachdem die Liegenschaft Eigenheimstraße und zusätzlich folgende Alternativstandorte gegeneinander abgewogen wurden: 1.Leinestraße/“Zum Dölitzer Schacht“ (südlich) 2.Schulhort 8.Grundschule 3.AGRA-Gelände/Helenenstraße 4.Friederikenstraße, Grundstück 37a 5.Grundstück nördliches Ende „Zum Dölitzer Schacht“ 6.Grundstück Gersterstraße/Georg-Maurer-Straße 7.Hildebrandtplatz 8.Herderstraße, Grundstück zwischen Wolfgang-Heinze-Str. und Biedermannstraße 9.Großer Wiedebachplatz 10.Heinrich-Schütz-Platz 11.Sportplatz „Roter Stern“, Grundstück Ecke Selneckerstraße /Brandstraße 12.Sportplatz „Roter Stern“, Grundstück Ecke Teichstraße/Brandstraße Dem Stadtrat wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt das Ergebnis der Prüfung vorgelegt und ein neuer Beschlussvorschlag erarbeitet. Sachverhalt: Der Antragsteller unterstützt ausdrücklich das Vorhaben der Stadt Leipzig, eine weitere Kita im Leipziger Südraum zu errichten. Jedoch würde durch die Bebauung des Standortes Eigenheimstraße mit einer Kindertagesstätte den Anwohnern eine über 100 Jahre gewachsene und ökologisch wertvolle parkähnliche Anlage verloren gehen. Die Freizeitqualität der Bürger würde im angrenzenden Wohngebiet durch eine Bebauung des 1/2 Grundstückes erheblich eingeschränkt werden. Der Platz zwischen Johanna- und Libertastraße ist für die dort lebenden Menschen ein Kleinod. Auf Grund der bekannten Argumentation der Anwohner – nicht zuletzt als Ergebnis der InfoVeranstaltung vom 01.11.2017 – ist es erforderlich, nochmals Alternativstandorte im Leipziger Süden zu prüfen. Als Ergebnis dessen sollte eine abschließende Abwägung mit den Bürgerinteressen erfolgen. 2/2