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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1344295.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
30.11.17, 12:00
Aktualisiert
20.02.18, 21:41

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05124 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 1. Lesung Vorberatung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beauftragt die Leipziger Verkehrsbetriebe Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber aufzunehmen, um umgehend und damit innerhalb der Fördermittelbindungsfrist 2005-25 eine förderunschädliche Anpassungsmaßnahme der Radverkehrsführung an der Haltestelle Holbeinstraße aufzunehmen, um die Sicherheit der Radfahrenden signifikant zu erhöhen. 2. Dazu ist dem Stadtrat innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten und im Falle eines positiven Verhandlungsergebnisses sind durch LVB und Stadt umgehend entsprechende bauliche Anpassungen am und hinter dem Haltestellenbereich einzuleiten. Sachverhalt: Im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Ausbau der LVB- Haltestelle Holbeinstraße stadtauswärts im Jahr 2005 durch die LVB, wurde der Fußweg vorgezogen und zugleich der Radverkehr vor den Fußweg in den Gleisbereich geleitet. Diese Lösung ist sehr unfallträchtig, da die Radfahrenden aus dem Straßenrandbereich einen Bogen in den Gleisbereich fahren müssen, damit vor die nachfolgenden Pkw-Verkehr oder die Straßenbahn kommen und sich zugleich zwischen den Schienen vorwärtsbewegen müssen. Das hat schon zu vielen Stürzen und Verletzungen geführt, welche direkt mit der Straßenorganisation zusammenhängen, die wir als unbefriedigend und verbesserungsbedürftig bezeichnen. Die Verkehrsorganisation bedeutet an dieser Stelle eine konkrete Unfallgefährdung für einen 1/2 Teil der Verkehrsteilnehmer, welche mit einem geringfügigen Umbau der Haltestelle zu verbessern wäre. So, wie auch an der gegenüberliegenden stadteinwärtigen und vielen weiteren Stellen im Straßennetz, könnte der Radverkehr mit einer angepassten Auffahrt und Abfahrt über abgesenkte Bordsteine auf den Fußweg geleitet und vor den wartenden LVBKunden geführt werden. Mittels Markierung sollte eine optische Trennung von Rad- und Gehweg erfolgen. Das wäre kein Umbau der Haltestelle und damit auch kein Grund für eine Fördermittelrückzahlung. Durch das erheblich gestiegene Radverkehrsaufkommen nach der Sanierung der Könneritzstraße hat die Unfallgefährdung zudem eine neue Dimension bekommen. Die LVB darf diese Situation nicht einseitig im Sinne ihrer eigenen Kunden betrachten sondern sollte gemeinsam mit der Stadt Leipzig eine Verbesserung erarbeiten. Sodann sollten die LVB auf den Fördermittelgeber zugehen und über die notwendigen Anpassungsmaßnahmen verhandeln, mit dem Ziel, die erhaltenen Fördermittel bei einem teilweisen Umbau nicht zu gefährden. Anlagen: 2/2