Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344295.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
30.11.17, 12:00
Aktualisiert
20.02.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05124
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
1. Lesung
Vorberatung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beauftragt die Leipziger Verkehrsbetriebe Verhandlungen mit dem
Fördermittelgeber aufzunehmen, um umgehend und damit innerhalb der
Fördermittelbindungsfrist 2005-25 eine förderunschädliche Anpassungsmaßnahme
der Radverkehrsführung an der Haltestelle Holbeinstraße aufzunehmen, um die
Sicherheit der Radfahrenden signifikant zu erhöhen.
2. Dazu ist dem Stadtrat innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung Bericht zu
erstatten und im Falle eines positiven Verhandlungsergebnisses sind durch LVB und
Stadt umgehend entsprechende bauliche Anpassungen am und hinter dem
Haltestellenbereich einzuleiten.
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Ausbau der LVB- Haltestelle
Holbeinstraße stadtauswärts im Jahr 2005 durch die LVB, wurde der Fußweg vorgezogen
und zugleich der Radverkehr vor den Fußweg in den Gleisbereich geleitet. Diese Lösung ist
sehr unfallträchtig, da die Radfahrenden aus dem Straßenrandbereich einen Bogen in den
Gleisbereich fahren müssen, damit vor die nachfolgenden Pkw-Verkehr oder die
Straßenbahn kommen und sich zugleich zwischen den Schienen vorwärtsbewegen müssen.
Das hat schon zu vielen Stürzen und Verletzungen geführt, welche direkt mit der
Straßenorganisation zusammenhängen, die wir als unbefriedigend und
verbesserungsbedürftig bezeichnen.
Die Verkehrsorganisation bedeutet an dieser Stelle eine konkrete Unfallgefährdung für einen
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Teil der Verkehrsteilnehmer, welche mit einem geringfügigen Umbau der Haltestelle zu
verbessern wäre. So, wie auch an der gegenüberliegenden stadteinwärtigen und vielen
weiteren Stellen im Straßennetz, könnte der Radverkehr mit einer angepassten Auffahrt und
Abfahrt über abgesenkte Bordsteine auf den Fußweg geleitet und vor den wartenden LVBKunden geführt werden. Mittels Markierung sollte eine optische Trennung von Rad- und
Gehweg erfolgen. Das wäre kein Umbau der Haltestelle und damit auch kein Grund für eine
Fördermittelrückzahlung.
Durch das erheblich gestiegene Radverkehrsaufkommen nach der Sanierung der
Könneritzstraße hat die Unfallgefährdung zudem eine neue Dimension bekommen. Die LVB
darf diese Situation nicht einseitig im Sinne ihrer eigenen Kunden betrachten sondern sollte
gemeinsam mit der Stadt Leipzig eine Verbesserung erarbeiten. Sodann sollten die LVB auf
den Fördermittelgeber zugehen und über die notwendigen Anpassungsmaßnahmen
verhandeln, mit dem Ziel, die erhaltenen Fördermittel bei einem teilweisen Umbau nicht zu
gefährden.
Anlagen:
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