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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1344765.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
04.12.17, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 15:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-04733-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Marktsatzung - Satzung der Stadt Leipzig über die Durchführung, Zulassung und Gebührenerhebung auf Wochen- und Spezialmärkten Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt: Anlage 2 Gebührenverzeichnis wird wie folgt geändert: Zone I a Wochenmarkt Innenstadt auf dem Markt Zone I b Ausweichplätze Wochenmarkt Innenstadt: Augustusplatz, Richard-WagnerPlatz, Wilhelm-Leuschner-Platz Wochenmarkt Richard-Wagner-Platz Gebührensatz Zone 1 a Dauerhändler 2,75 Tageshändler 3,25 Zone 1 b Dauerhändler 2,50 Tageshändler 3,00 1/2 Begründung: Um den Marktplatz herrscht eine starke Nutzungskonkurrenz, so dass es immer wieder zu Verlegungen des Wochenmarktes auf einen der Ausweichplätze kommt. Das Marktamt bemüht sich, die Zahl dieser Verlegungen so gering wie möglich zu halten. Gleichwohl ist jede Verlegung ein Ärgernis, zum einen für die Kunden, aber vor allem für die Markthändler. Selbst der Augustusplatz weist nicht diejenige Standortqualität für den Wochenmarkt auf, die der Marktplatz besitzt. Die Markthändler machen für die Ausweichstandorte Umsatzeinbußen von teilweise bis zu 50% geltend. Aus diesem Grund sollte die Zone I aufgesplittet werden, in den hoch attraktiven Standort Marktplatz und die für einen Wochenmarkt weniger attraktiven Ausweichstandorte, und mit einer entsprechenden Gebührenstaffelung. Die Gebührenerhöhung für den Top-Standort Marktplatz ist in diesem Sinne gerechtfertigt. Die Gebühren für die weniger attraktiven Ausweichstandorte sollten hingegen auf jetziger Höhe bleiben, um so den Umsatznachteil zu berücksichtigen. Für das Marktamt entsteht so auch ein Anreiz, die Zahl der Verlegungstage weiter zu reduzieren. Zum Ausgleich der Mindereinnahmen infolge der vorgeschlagenen Staffelung sollten nochmals die Aufwendungen für Spezialmärkte, insbesondere Markttage und Weinfest, betrachtet werden. Diese sind lt. Vorlagenbegründung vor allem wegen des aufwendigen Bühnenprogramms nicht kostendeckend. Die Aufwandsposition „Auf. f. Veranstaltungen“ macht lt. Vorkalkulation etwa ein Drittel des Gesamtaufwands aus. Hier sehen wir Einsparpotenzial. Dass bei den Markttagen das Bühnenprogramm auch werktags schon um 11.00 Uhr beginnt, ist eigentlich unnötig. Auch beim Weinfest sind einzelne Tage ohne Bühnenprogramm vorstellbar. 2/2