Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344765.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
04.12.17, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04733-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Marktsatzung - Satzung der Stadt Leipzig über die Durchführung, Zulassung und
Gebührenerhebung auf Wochen- und Spezialmärkten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt:
Anlage 2 Gebührenverzeichnis wird wie folgt geändert:
Zone I a Wochenmarkt Innenstadt auf dem Markt
Zone I b Ausweichplätze Wochenmarkt Innenstadt: Augustusplatz, Richard-WagnerPlatz, Wilhelm-Leuschner-Platz
Wochenmarkt Richard-Wagner-Platz
Gebührensatz
Zone 1 a Dauerhändler 2,75 Tageshändler 3,25
Zone 1 b Dauerhändler 2,50 Tageshändler 3,00
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Begründung:
Um den Marktplatz herrscht eine starke Nutzungskonkurrenz, so dass es immer wieder zu
Verlegungen des Wochenmarktes auf einen der Ausweichplätze kommt. Das Marktamt
bemüht sich, die Zahl dieser Verlegungen so gering wie möglich zu halten. Gleichwohl ist
jede Verlegung ein Ärgernis, zum einen für die Kunden, aber vor allem für die Markthändler.
Selbst der Augustusplatz weist nicht diejenige Standortqualität für den Wochenmarkt auf, die
der Marktplatz besitzt. Die Markthändler machen für die Ausweichstandorte Umsatzeinbußen
von teilweise bis zu 50% geltend.
Aus diesem Grund sollte die Zone I aufgesplittet werden, in den hoch attraktiven Standort
Marktplatz und die für einen Wochenmarkt weniger attraktiven Ausweichstandorte, und mit
einer entsprechenden Gebührenstaffelung. Die Gebührenerhöhung für den Top-Standort
Marktplatz ist in diesem Sinne gerechtfertigt. Die Gebühren für die weniger attraktiven
Ausweichstandorte sollten hingegen auf jetziger Höhe bleiben, um so den Umsatznachteil zu
berücksichtigen.
Für das Marktamt entsteht so auch ein Anreiz, die Zahl der Verlegungstage weiter zu
reduzieren.
Zum Ausgleich der Mindereinnahmen infolge der vorgeschlagenen Staffelung sollten
nochmals die Aufwendungen für Spezialmärkte, insbesondere Markttage und Weinfest,
betrachtet werden. Diese sind lt. Vorlagenbegründung vor allem wegen des aufwendigen
Bühnenprogramms nicht kostendeckend. Die Aufwandsposition „Auf. f. Veranstaltungen“
macht lt. Vorkalkulation etwa ein Drittel des Gesamtaufwands aus. Hier sehen wir
Einsparpotenzial. Dass bei den Markttagen das Bühnenprogramm auch werktags schon um
11.00 Uhr beginnt, ist eigentlich unnötig. Auch beim Weinfest sind einzelne Tage ohne
Bühnenprogramm vorstellbar.
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