Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1335772.pdf
Größe
6,8 MB
Erstellt
07.11.17, 12:00
Aktualisiert
09.12.17, 17:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05029
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Sozialreport 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
Kinder- und Familienbeirat
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Ratsversammlung nimmt den Sozialreport 2017 zur Kenntnis.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und
deren Beschreibung die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den
Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb
der Planungs- und Berichterstattung der Organisationseinheiten der Verwaltung
kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden.
Er dient als Grundlage sozialpolitischer Diskurse, zur gezielten Formulierung
kommunalpolitischer Handlungsstrategien und wird als Instrument zur Unterstützung der
Entscheidungsfindung genutzt. So können Entwicklungen in den unterschiedlichen
Bereichen verfolgt, kommunale Herausforderungen und soziale Handlungsbedarfe
rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen
abgeleitet werden.
Der Sozialreport Leipzig 2017 stellt folgende sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders
relevante Kernthemen bzw. Zielgruppen in den Mittelpunkt:
Bevölkerungsentwicklung
Wohnen
Lebensunterhalt
Familie, Jugend und Bildung
Menschen mit Behinderung
Seniorinnen und Senioren
Gesundheit
ehrenamtliches Engagement
Anlage:
Sozialreport 2017
3/3
Sozialreport 2017
Mit den Themen:
Bevölkerung
Wohnen
Lebensunterhalt
Familie, Jugend und Bildung
Menschen mit Behinderung
Seniorinnen und Senioren
Gesundheit
ehrenamtliches Engagement
Dezernat für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Impressum
Herausgeber:
Stadt Leipzig
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
V.i.S.d.P.
Dr. Nicolas Tsapos
Redaktion:
Dr. Jana Voigt, Pia Lorenz
Autoren:
Mario Bischof (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Nicole Brodowski (Sozialamt), Peter
Dütthorn (Amt für Statistik und Wahlen), Thomas Ehlert (Amt für Jugend, Familie und Bildung),
Martin Gransow (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Marion Jäckel (Amt für Jugend,
Familie und Bildung), Susanne Kranepuhl (Stadtplanungsamt), Pia Lorenz (Dezernat Jugend,
Soziales, Gesundheit und Schule), Dr. Karoline Schubert (Gesundheitsamt), Katrin Wenzel
(Sozialamt),
Layout:
Stadt Leipzig, Pia Lorenz
Kartengestaltung:
Stadt Leipzig; Katharina Kohnen
Druck:
Stadt Leipzig, Zentrale Vervielfältigung
Redaktionsschluss:
30.09.2017
Der Sozialreport 2017 kann im Internet unter www.leipzig.de/sozialreport gelesen und heruntergeladen werden.
Inhalt
1
Einführung ....................................................................................................................................... 5
1.1
Konzeption ........................................................................................................................................ 5
1.2
Methodik ............................................................................................................................................ 5
1.3
Kommunaler Haushalt für sozialpolitische Aufgaben ....................................................................... 6
2
Zusammenfassung ......................................................................................................................... 9
3
Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur ............................................................. 13
3.1
Entwicklung der Einwohnerzahl ...................................................................................................... 13
3.2
Natürliche Bevölkerungsentwicklung .............................................................................................. 15
3.3
Wanderung ...................................................................................................................................... 16
3.4
Bevölkerungsvorausschätzung ....................................................................................................... 17
3.5
3.5.1
3.5.2
Altersstrukturentwicklung ................................................................................................................ 18
Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende .......................................................................... 21
Seniorinnen und Senioren............................................................................................................... 21
3.6
Menschen mit Migrationshintergrund .............................................................................................. 22
4
Wohnen .......................................................................................................................................... 26
4.1
Wohnungsnachfrage ....................................................................................................................... 26
4.2
4.2.1
4.2.2
Wohnungsangebot .......................................................................................................................... 27
Bautätigkeit...................................................................................................................................... 27
Wohnungsbestand und Leerstand .................................................................................................. 28
4.3
Entwicklung der Mieten und Mietbelastung .................................................................................... 29
4.4
Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ..................................... 32
5
Lebensunterhalt ............................................................................................................................ 35
5.1
Einkommensentwicklung und Einkommensquellen ........................................................................ 35
5.2
Einkommensarmut und Einkommensunterschiede......................................................................... 37
5.3
Arbeitslosigkeit ................................................................................................................................ 40
5.4
Unterbeschäftigung ......................................................................................................................... 42
5.5
5.5.1
5.5.2
Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung ................................................ 42
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II ..................................................................... 43
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII ................................................................... 46
5.6
Wohngeld ........................................................................................................................................ 48
5.7
Leistungen für Bildung und Teilhabe .............................................................................................. 49
5.8
5.8.1
5.8.2
Soziale Dienste und Leistungen...................................................................................................... 50
Schuldnerberatung .......................................................................................................................... 50
Leipzig-Pass .................................................................................................................................... 50
6
Familie, Jugend und Bildung ....................................................................................................... 53
6.1
Familien nach Lebensformen .......................................................................................................... 54
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.2.5
6.2.6
Leistungen für Kinder und ihre Familien ......................................................................................... 55
Beratungen zur Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Beurkundung .......................................... 55
Präventiv aufsuchend arbeitendes Team ....................................................................................... 56
Familieninfobüro .............................................................................................................................. 56
Erziehungs- und Familienberatung ................................................................................................. 57
Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld ........................................................................... 58
Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder ......................................................... 59
Sozialreport Leipzig 2017
1
6.2.7
Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes .................................................................................. 59
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
6.3.4
6.3.5
Frühkindliche Betreuung und Erziehung ......................................................................................... 62
Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege.............................................................. 62
Ausbau von Kindertageseinrichtungen und -pflege ........................................................................ 63
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und -pflege .............................................................. 64
Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen ...................................................... 65
Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen ................................................................ 66
6.4
6.4.1
6.4.2
6.4.3
6.4.4
6.4.5
Schulische Bildung an allgemeinbildenden Schulen ...................................................................... 66
Entwicklung des Schulnetzes und der Schülerzahlen .................................................................... 66
Ausgaben für Schulträgeraufgaben ................................................................................................ 68
Zusammensetzung der Schülerschaft ............................................................................................ 68
Übergang auf eine weiterführende Schule ..................................................................................... 71
Abschlüsse und Abgänge ............................................................................................................... 72
6.5
6.5.1
6.5.2
6.5.3
Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen ............................................................................. 74
Übersicht über das Schulnetz der berufsbildenden Schulen .......................................................... 74
Entwicklung der Schülerzahlen und Zusammensetzung der Schülerschaft ................................... 74
Ausbildungsstellenmarkt ................................................................................................................. 76
6.6
6.6.1
6.6.2
Angebote der Kinder- und Jugendförderung .................................................................................. 77
Schulsozialarbeit ............................................................................................................................. 77
Ferienpass ...................................................................................................................................... 78
6.7
Mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit .............................................................................. 79
6.8
Jugendgerichtshilfe ......................................................................................................................... 80
7
Menschen mit Behinderung ......................................................................................................... 82
7.2
Schwerbehinderung nach dem SGB IX .......................................................................................... 82
7.3
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ............................................................................ 86
7.4
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII........................................................................................... 86
7.5
Wohnen ........................................................................................................................................... 87
7.6
7.6.1
7.6.2
7.6.3
Erwerbstätigkeit .............................................................................................................................. 88
Pflichtarbeitsplätze .......................................................................................................................... 89
Integrationsprojekte ........................................................................................................................ 89
Werkstätten für behinderte Menschen ............................................................................................ 90
7.7
Leistungen der Betreuungsbehörde ............................................................................................... 91
8
Seniorinnen und Senioren ........................................................................................................... 92
8.1
Anzahl und Räumliche Verteilung ................................................................................................... 92
8.2
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
Träger und Angebote der Altenpflege nach SGB XI ....................................................................... 94
Ambulante Dienste.......................................................................................................................... 94
Teilstationäre Angebote .................................................................................................................. 94
Stationäre Pflege ............................................................................................................................ 95
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit................................................................................................ 96
8.3
Hilfe zur Pflege nach SGB XII ......................................................................................................... 96
8.4
Offene Seniorenarbeit ..................................................................................................................... 97
8.5
Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung ...... 99
8.6
Seniorenbesuchsdienst................................................................................................................. 100
8.7
8.7.1
8.7.2
Sozialer und Pflegerischer Fachdienst ......................................................................................... 100
Sozialer Fachdienst ...................................................................................................................... 100
Pflegerischer Fachdienst und Pflegekoordination ........................................................................ 102
2
Sozialreport Leipzig 2017
9
Gesundheit................................................................................................................................... 103
9.1
9.1.1
9.1.2
Kindergesundheit .......................................................................................................................... 103
Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen ................................................................ 103
Schulaufnahmeuntersuchung ....................................................................................................... 105
9.2
Suchthilfe....................................................................................................................................... 107
9.3
9.3.1
9.3.2
Psychiatrie ..................................................................................................................................... 108
Leistungs- und Versorgungsübersicht .......................................................................................... 109
Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig ............................. 110
9.4
9.4.1
9.4.2
9.4.3
9.4.4
Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes .................................................................. 111
Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten .................................... 111
Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle .................................................................................... 111
Schwangeren- und Familienberatung ........................................................................................... 112
Familienhebammen....................................................................................................................... 112
10
Ehrenamtliches Engagement ..................................................................................................... 115
10.1
Tatsächliches Engagement und Engagementinteresse ............................................................... 115
10.2
Hinderungsgründe für ein ehrenamtliches Engagement .............................................................. 117
Sozialreport Leipzig 2017
3
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Sozialreport 2017 der Stadt Leipzig führt Daten aus verschiedenen Berichtssystemen der
Verwaltung zusammen und bietet eine Datengrundlage für das sozialpolitische Handeln der
Stadt.
Als Arbeitsmaterial für Politik und Verwaltung,
aber genauso für interessierte Bürgerinnen und
Bürger hat er sich bewährt und soll Anregungen
für öffentliche Diskurse geben. Ich hoffe, dass er
auch dieses Jahr wieder das Interesse zahlreicher
Leipzigerinnen und Leipziger weckt.
Der Sozialreport wird 2017 in einem eigenen Kapitel auf das ehrenamtliche Engagement in der
Stadt Leipzig eingehen. Daten zu Menschen mit
Migrationshintergrund und zu Geflüchteten wurden in die reguläre Berichterstattung integriert und
sind unter dem Kapitel Bevölkerungsentwicklung,
Lebensunterhalt sowie in den Fachkapiteln zu
finden.
4
Mein Dank gilt der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Sozialberichterstattung“ für die Zusammenstellung dieses Berichtes sowie allen, die
tagtäglich mit ihrer Arbeit und ihrem Engagement
zum sozialen Zusammenhalt dieser Stadt beitragen.
Leipzig, im November 2017
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter
für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialreport Leipzig 2017
1
Einführung
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 21. Januar 2004 die Verwaltung beauftragt,
im Jahr 2005 einen Sozialreport zu erstellen, der die wesentlichen sozialpolitischen Entwicklungen in der
1
Stadt Leipzig abbildet. Demnach soll der Öffentlichkeit aktuelles Datenmaterial zur Verfügung gestellt und
relevante sozialpolitische Entwicklungen in gebündelter Form erfasst werden, um einen fundierten Diskurs
sozialer Verhältnisse und Erscheinungsformen führen zu können. Adressaten dieses Sozialreportes sind
deshalb neben der Fachöffentlichkeit und der Bürgerschaft insbesondere die politischen Gremien der Stadt
Leipzig.
1.1
Konzeption
Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und deren Beschreibung die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb der Planungs- und Berichterstattung der Organisationseinheiten der Verwaltung kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden.
Er dient als Grundlage sozialpolitischer Diskurse, zur gezielten Formulierung kommunalpolitischer Handlungsstrategien und wird als Instrument zur Unterstützung der Entscheidungsfindung genutzt. So können
Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen verfolgt, kommunale Herausforderungen und soziale
Handlungsbedarfe rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen
abgeleitet werden.
Der Sozialreport Leipzig 2017 stellt folgende sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders relevante
Kernthemen bzw. Zielgruppen in den Mittelpunkt:
Bevölkerungsentwicklung
Wohnen
Lebensunterhalt
Familie, Jugend und Bildung
Menschen mit Behinderung
Seniorinnen und Senioren
Gesundheit
ehrenamtliches Engagement
Daten zum kommunalen Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern werden im Sozialreport 2017 nicht
mehr in einem gesonderten Kapitel behandelt, sondern sind den jeweiligen Fachkapiteln sowie der Einführung zugeordnet.
1.2
Methodik
Die Berichterstattung erfolgt mehrdimensional:
themenorientiert,
d. h. es wird zu zentralen sozialpolitischen Themen berichtet,
zeitreihenbezogen,
d. h. es werden Entwicklungen im Zeitverlauf (i.d.R. zum Jahresende) beschrieben,
raumbezogen,
d. h. es werden stadt-/sozialräumliche Unterschiede aufgezeigt,
zielgruppenbezogen,
d. h. es werden Entwicklungsverläufe an sozialpolitisch besonders relevanten Teilgruppen der Bevölkerung untersucht,
entscheidungsunterstützend,
d. h. eine datenbasierte Steuerung ist möglich und Entscheidungen können auf Grundlage aktueller Daten getroffen werden.
1
Vgl.: Drucksache II//3379 „Sozialreport 2005“
Sozialreport Leipzig 2017
5
Bestimmte Teilgruppen der Bevölkerung sind in ihren Lebenslagen besonders hervorgehoben (z. B. Kinder,
Jugendliche, Familien). Die Indikatoren wurden so ausgewählt, dass sie auf fachplanerischen bzw. sozialpolitischen Handlungsbedarf hinweisen (z. B. Kindertagesstättenplanung, Schulentwicklungsplanung).
Die Daten sind jahresweise bzw. bei länger zurückliegenden Daten in fünf-Jahres-Schritten aufbereitet und
werden regelmäßig fortgeschrieben, um eine kontinuierliche Zeitreihenbezogenheit sicherzustellen. Die Daten sind überwiegend gesamtstädtisch aufbereitet. Die angeführten Werte sind in der Regel durch Rundung
entstanden. Deswegen können bei der Addition von Einzelwerten, wo die Gesamtsumme 100 % ergeben
müsste, formal Abweichungen auftreten.
1.3
Kommunaler Haushalt für sozialpolitische Aufgaben
Im Haushaltsjahr 2016 wurden in der Stadt Leipzig 933 Mio. Euro für sozialpolitische Aufgaben verwendet.
Das entspricht 57 % des Gesamthaushaltes der Stadt.
Seit dem Jahr 2005 sind die Aufwendungen der Stadt Leipzig für sozialpolitische Aufgaben jährlich gestiegen (insgesamt plus 441,3 Mio. Euro). Im selben Zeitraum haben sich die sonstigen städtischen Aufwendungen nur um 213,5 Mio. Euro erhöht.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Jahr 2016 um
78 Mio. Euro. Dagegen sind die sonstigen städtischen Aufwendungen um 167,4 Mio. Euro zurückgegangen.
50%
54%
1.400
50%
40%
536,3
1.200
400
933,0
855,0
776,1
600
622,3
800
490,8
1.000
491,7
Aufwendungen in Mio. €
50%
50%
60%
777,2
1.600
57%
30%
20%
10%
200
0
Anteil der sozialpolitischen Aufgaben
1.800
704,3
Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt der
Stadt Leipzig
871,7
Abb. 1.1
0%
2005
2010
2014
2015
2016
Haushaltsjahre
Sonstige Aufwendungen (der Stadt)
Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben
Anteil der Aufwendungen für sozialpolitischen Aufgaben am Gesamthaushalt
Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
6
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 1.2
Aufwendungen 2014 bis 2016 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder
200,0
vorl. RE 2014
vorl. RE 2015
vorl. RE 2016
183,8
184,7
179,1
150,0
17,9
17,9
17,8
14,1
15,6
16,3
Öffentlicher
Gesundheitsdienst
69,4
79,8
75,9
Leistungen nach SGB XII
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- u.
Jugendschutz
18,1
41,4
77,0
Leistungen für Asylbewerber
61,9
68,3
71,4
79,2
76,2
80,6
Schulträgeraufgaben
50,0
75,1
90,5
94,0
100,0
Erzieherische Hilfen
Aufwendungen in Mio. €
250,0
220,0
244,4
268,3
300,0
Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Aufgabenfelder
Umlage Kommunaler
Sozialverband Sachsen
Grundsicherung
nach SGB II
Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege,
Übernahme Elternbeiträge
0,0
Sozialreport Leipzig 2017
Die mit Abstand höchsten Aufwendungen betreffen, wie in den vergangenen Jahren, das Aufgabenfeld Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (inklusive der Übernahme der Elternbeiträge). Im Jahr 2016
lagen diese bei 268,3 Mio. Euro und stiegen damit um 23,9 Mio. Euro gegenüber dem voraussichtlichen
Rechnungsergebnis (RE) von 2015 an. Die wachsenden Ausgaben im Bereich Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge sind hauptsächlich auf die steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder zurückzuführen. Zudem wirkten sich Tariferhöhungen und Preissteigerung auf die Kosten in diesem Leistungsbereich aus.
Die erhöhten Aufwendungen in den Bereichen Schulträgeraufgaben und Erzieherische Hilfen sind durch die
Zunahme der Schülerzahlen und Hilfefälle zu begründen. Die Leistungen für Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben sich im Jahr 2016 gegenüber zum Vorjahr 2015 fast verdoppelt (plus
35,6 Mio. Euro), was auf die hohe Zahl der in diesen Jahren aufgenommenen Personen zurückzuführen ist.
Die Aufwendungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfuhren im Jahr 2016 eine Erhöhung um
0,7 Mio. Euro.
Die Aufwendungen bei der Grundsicherung nach SGB II (minus 5,6 Mio. Euro) sanken aufgrund der verringerten Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt 2016 von 40.125 gegenüber der im Plan veranschlagten Anzahl von 42.500 Bedarfsgemeinschaften. Auch die Aufwendungen der Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII waren 2016 gegenüber 2015 niedriger (minus 3,9 Mio. Euro), was sich hauptsächlich im
Bereich der Leistungen für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen begründet.
Der Zuschuss beziffert Aufwendungen gemindert um Erträge; dieser stellt die eigentliche Belastung der
Stadt dar. Insgesamt betrug der Zuschuss im Jahr 2016 für die Ämter des Dezernates Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule 592,9 Mio. Euro (plus 27,9 Mio. Euro gegenüber 2015). Davon betrafen allein
17,1 Mio. Euro den Bereich Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege inklusive der Übernahme der Elternbeiträge. Der Zuschussbedarf des Aufgabenfeldes für Leistungen für Asylbewerber erhöhte sich zum
Vorjahr im Verhältnis zu den Aufwendungen nur geringfügig (plus 3,6 Mio. Euro), da ein großer Teil der Aufwendungen vom Land erstattet wurden.
Sozialreport Leipzig 2017
7
8
60,0
Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
14,8
15,1
14,9
11,4
12,3
12,5
Öffentlicher
Gesundheitsdienst
10,1
20,4
24,0
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- u.
Jugendschutz
Leistungen für Asylbewerber
44,1
52,4
46,5
64,2
67,3
71,3
Schulträgeraufgaben
0,0
61,9
68,3
71,4
20,0
Umlage Kommunaler
Sozialverband Sachsen
40,0
Leistungen nach SGB XII
80,0
70,2
84,7
88,6
124,5
111,9
108,6
100,0
Erzieherische Hilfen
120,0
129,6
144,3
161,4
140,0
Grundsicherung
nach SGB II
Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege,
Übernahme Elternbeiträge
Zuschuss in Mio. €
Abb. 1.3
Zuschuss 2014 bis 2016 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder
180,0
160,0
vorl. RE 2014
vorl. RE 2015
vorl. RE 2016
Aufgabenfelder
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
2
Zusammenfassung
Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur
2016 ist die Einwohnerzahl aufgrund hoher Wanderungsgewinne sowie eines Geburtenüberschusses um
11.864 Personen auf 579.530 Personen angewachsen. Zwischen 2011 und 2016 wuchs die Einwohnerzahl
in fast allen Leipziger Ortsteilen. Die größten Einwohnergewinne mit 15 % und mehr verzeichneten Ortsteile
nördlich und östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost, Ortsteile im
Leipziger Westen sowie am nordwestlichen Innenstadtrand.
Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.873 angewachsen, während die
Zahl der Sterbefälle auf einem Niveau um 6.000 verblieb. Daraus resultierte 2016 ein Geburtenüberschuss
von 868 Personen.
Der Wanderungsgewinn von rund 13.200 Personen im Jahr 2016 speiste sich zu 61 % aus dem Ausland,
22 % aus den neuen Bundesländern und 17 % aus den alten Bundesländern. Die Altersgruppe der 18- bis
unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen mit Wanderungsgewinnen von 6.848 bzw. 3.929
Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar.
Aufgrund der Zuwanderung vieler junger Erwachsener sowie aufgrund der steigenden Zahl der Geburten ist
das Durchschnittsalter der Leipzigerinnen und Leipziger zwischen 2011 und 2016 um 1,1 Jahre auf 42,8
Jahre gesunken.
Mit dem starken Einwohnerzuwachs verbunden ist eine steigende Anzahl an Menschen mit Migrationshintergrund. Ihre Zahl stieg zum Jahresende 2016 auf 77.559, was einem Anteil von 13,4 % an der Gesamtbevölkerung entspricht. Ausländer/-innen bilden mit 51.861 Personen und einem Anteil von 8,9 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund.
Wohnen
Zwischen 2011 und 2016 ist die Zahl der Haushalte um 12,3 % auf 330.948 gestiegen. Besonders stark
nahmen die Zahl der Einpersonenhaushalte und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen
zu.
Auch auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes ist eine zunehmende Dynamik zu verzeichnen. Die Zahl
der fertiggestellten Wohnungen betrug 1.736 Wohnungen, wobei der Neubau von Mehrfamilienhäusern an
Bedeutung gewonnen hat. Der Wohnungsbestand wuchs 2016 auf 335.232 Wohnungen an. Ende 2015
standen in Leipzig einer Schätzung zufolge insgesamt etwa 19.000 Wohnungen leer, was einer Leerstandsquote von knapp 6 % entspricht. Der marktaktive, d. h. kurzfristig zur Verfügung stehende Leerstand betrug
ca. 3 %.
Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2016 im Bestand 5,39 €/m², die
Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,59 €/m². Seit 2012 stiegen die Mieten um ca.
5 %. Deutlich stärker stiegen in diesem Zeitraum die Angebotsmieten in Leipzig, nämlich um 21 % auf
6,15 €/m². Die durchschnittliche Mietbelastung betrug 30 % und hat im Vergleich zu den Vorjahren leicht
abgenommen.
Lebensunterhalt
Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2016 mit 1.701 Euro um 36 Euro höher als im Jahr
2015. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2016 insgesamt
1.280 Euro und lag damit um 26 Euro höher als im Jahr 2015.
Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2016 absolut weiter auf 1.104 Euro erhöht. Der Einkommensunterschied zwischen
Männern und Frauen hat sich von 248 Euro (2015) auf 235 Euro (2016) verringert.
17,1 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2015: 16,9 %), da ihr Einkommen unterhalb der
Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt.
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2016 bei 7,9 % und war somit niedriger als Ende 2015 (8,8 %).
Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2016 insgesamt 46,8 % und lag damit über dem Vorjahreswert (44,8 %).
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2016 auf den bisher niedrigsten
Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 66.819 Personen derartige Leistungen, das waren 15,0 % aller
Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 22,7 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2016 Sozialgeld
Sozialreport Leipzig 2017
9
(2015: 23,5 %). Insgesamt 1.379 Personen erhielten 2015 Hilfe zum Lebensunterhalt, das sind 6,2 % weniger als im Vorjahr (1.470). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist 2016 auf 4.209 gesunken (2015: 4.330).
Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2016 für 19.399 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, dies entspricht dem Niveau der Jahre 2012 bis 2014.
Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 90 auf 2.674 verringert. Insgesamt 62.065 Personen nutzten 2016 den Leipzig-Pass (2015: 62.520). Das waren 10,7 % (2015:
11,0 %) der Leipziger/-innen.
Familie, Jugend und Bildung
Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2016 auf 49.280 (plus 1.556 Familien). Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf 14.504 Haushalte (plus 173).
In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2016 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.105 Ratsuchenden Hilfen angeboten.
Im Jahr 2016 wurden für 10.955 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Landeserziehungs- und
Betreuungsgeld insgesamt 57,0 Mio. Euro ausgezahlt. Für 4.605 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen
wurden im Jahr 2016 insgesamt 9,45 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt.
Der Allgemeine Soziale Dienst hat im Jahr 2016 jahresdurchschnittlich 2.983 erzieherische Hilfen (plus 326)
vergeben und im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren Stellungnahmen erarbeitet sowie umfangreiche
Beratungs- und Vermittlungsleistungen erbracht.
Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2016 durch die Eröffnung von 7 neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen und Horten wurden um 1.309 Plätze,
darunter 628 Hortplätze, erweitert.
Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden
Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Im Schuljahr
2016/17 wurden an den Leipziger allgemeinbildenden Schulen insgesamt 48.230 Schüler/-innen unterrichtet,
das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,5 % (2.501 Schüler/-innen).
Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Ihr Anteil betrug 2016/17 insgesamt 18,3 % und fiel an Grundschulen (20,3 %) und Oberschulen (22,0 %) am höchsten aus.
Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm ebenfalls zu. Der Anteil an der
gesamten Schülerschaft betrug 2016/17 8,7 %. Insbesondere die Anzahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an (seit 2010/11 plus 76,1 %).
Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung bei 52,4 %. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von einem minimalen Anteil von 16,2 %
bis zum Maximalwert von 83,2 %.
Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2016 mit 11,3 % erneut (leicht) unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von
ihnen stammte von Förderschulen.
Die Zahl der Schüler/-innen an den berufsbildenden Schulen in Leipzig stieg erstmals seit 2005 im Vergleich
zum Vorjahr wieder an. Die Zunahme betrug 1,5 % und fiel im Übergangssektor (10,3 %), den Fachoberschulen (7,7 %) und den Berufsschulen (2,0 %) am höchsten aus.
2016 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit über 10 Mio. Euro bezuschusst sowie zusätzlich über 2 Mio. Euro kommunale Haushaltsmittel für Schulsozialarbeit sowie Landesmittel zur Verfügung
gestellt. Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2015/2016 an 16 Grundschulen, 24 Oberschulen, 8 Förderschulen und 7 berufsbildenden Schulen angeboten.
Die mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit verzeichnet im Jahr 2016 einen Anstieg auf 59.372 Kontakte (plus 1.679) zu ihren Zielgruppen. Probleme mit der Wohnsituation waren häufigster Hilfegrund.
Menschen mit Behinderung
Zum 31.12.2016 lebten in Leipzig 48.860 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. Darüber hinaus gab es weitere ca. 9.200 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Weitere
ca. 32.500 Personen hatten einen Grad der Behinderung von ab 20 bis unter 50 ohne gültigen Ausweis.
Insgesamt hatten damit in Leipzig rund 90.600 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 16 % der Leipziger Bevölkerung. Seit 2010 hat sich die Zahl
10
Sozialreport Leipzig 2017
dieser Personen um 13.000 erhöht. Darunter stieg die Zahl der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis um 8.400.
Eine Krankheit war 2016 bei 91 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache
ihrer Behinderung. 6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung.
Die Zahl der Behinderungen steigt mit zunehmendem Alter. Zum 31.12.2016 hatten 0,4 % der unter 4Jährigen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Bei den ab 75-Jährigen lag der Anteil bei 29,6 %.
Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2016 die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe
wie auch der Ausgaben nahezu gleich.
Die Mehrheit der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung. Zum 31.12.2016 lebten
1.962 Leipziger/-innen in betreuten Wohnformen, davon 56 % in ambulanten und 44 % in stationären Wohnangeboten.
Ein Drittel (31,6 %) der Leipziger/-innen mit Behinderung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bestreitet seinen Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit. Das sind deutlich weniger im Vergleich zu den
Leipziger/-innen ohne Behinderung der gleichen Altersgruppe, bei denen mehr als zwei Drittel (70,6 %) ihren
Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit erreichen.
Im Jahr 2015 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 3.978 Menschen mit Behinderung beschäftigt, davon 1.323 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und 2.655
bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erfüllten 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote zu 107,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 12,5 Prozentpunkte.
2016 gab es 50 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsprojekten. Die Zahl dieser Arbeitsplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr um 14 Plätze verringert.
Die Zahl der Außenarbeitsplätze in den sechs Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist seit
2014 rückläufig und lag 2016 bei 223 Plätzen, was 15 % der Plätze im Arbeitsbereich der Werkstätten entspricht.
Seniorinnen und Senioren
Zum 31.12.2016 waren 103.219 Leipziger/-innen 65 bis unter 85 Jahre alt. Dies entsprach 17,8 % der Gesamtbevölkerung 65 bis unter 85 Jahre alt. 15.882 Personen waren 85 Jahre und älter – dies waren 2,7 %
der Gesamtbevölkerung.
Zum 30.06.2016 standen in 61 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.520 stationäre Pflegeplätze zur
Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 222 Plätze mehr. Insgesamt vier Altenpflegeheime wurden
im Vergleich zum Vorjahr neu in Betrieb genommen. Der Versorgungsgrad lag bei 5,5 %.
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung in Leipzig lag 2015 bei 18.084 Personen.
Die Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt – 37,6 % durch Angehörige
(Pflegegeld) und 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst.
2016 erhielten 2.838 Personen Hilfe zur Pflege, 1,1 % mehr im Vorjahr. 2.376 Empfänger/-innen (83,7 %)
waren 65 Jahre und älter – 2,1 % mehr als im Vorjahr. Die Aufwendungen für Hilfe zur Pflege haben sich
2016 erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert.
2016 wurden in den 10 Seniorenbüros insgesamt 2.269 Beratungen durchgeführt, davon 76,3 % im Seniorenbüro, 19,0 % telefonisch und 4,6 % in der Wohnung der/des Ratsuchenden. Die Mehrzahl der Beratenen,
war im Alter ab 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der monatlichen Beratungen von 216 auf 189
gesunken.
Im Jahr 2016 wurden 532 erwachsene Personen durch den Sozialen Fachdienst des Sozialamtes betreut.
Die betreuten Personen wiesen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen
2016 waren die gesundheitliche und wirtschaftliche Situation sowie die Wohnsituation. Die Mehrzahl der
Fälle wurde erfolgreich in weiterführende Hilfen vermittelt.
Gesundheit
Die jährliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Kita- und Schulaufnahmeuntersuchungen zeigt
nach wie vor die häufigsten auffälligen Testergebnisse im Befundbereich Sprache/Sprechen. Im vergangenen Untersuchungsjahr 2015/16 betraf das 38 % der untersuchten Kinder in Kindertageseinrichtungen und
32 % der Schulanfänger/-innen.
Der Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die keine Regelschulempfehlung erhalten haben, ist
im zeitlichen Verlauf relativ konstant geblieben und schwankt zwischen 14 und 16 %.
Der Vorsorge- und Impfstatus der Leipziger Vorschulkinder kann insgesamt als gut bewertet werden.
Sozialreport Leipzig 2017
11
In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem
Sozialpsychiatrischen Dienst, ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die
psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.500 chronisch psychisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2016 ca. 2.000 psychisch kranke Menschen.
Die Stadt Leipzig hat mit freien Trägern Versorgungsverträge für insgesamt 7 Suchtberatungsstellen. 2016
wurden 3.755 Personen in den Suchtberatungsstellen betreut, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen sind. 503 Personen kamen als Angehörige zur Beratung. Am häufigsten suchten Menschen mit Alkoholproblemen die Beratungsstellen auf (1.826), gefolgt von 1.729 Personen mit Drogenmissbrauch oder abhängigkeit.
Ehrenamtliches Engagement
Jede/-r Sechste (16 %) der Leipziger Einwohner/-innen engagiert sich in seiner Freizeit ehrenamtlich. Der
Anteil der freiwillig engagierten Männer liegt mit 18 % höher als der Anteil bei den Frauen mit 14 %.
Ehrenamtlich Tätige wenden durchschnittlich 14 Stunden im Monat für das Ehrenamt auf.
Insgesamt 28 % der Leipziger/-innen interessieren sich für ein Ehrenamt, ohne ein solches derzeit auszuüben. Fehlende Zeit ist für zwei Drittel der an einem Ehrenamt Interessierten der Grund, ein solches nicht
auszuüben.
12
Sozialreport Leipzig 2017
3
Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur
Zusammenfassung
2016 ist die Einwohnerzahl aufgrund hoher Wanderungsgewinne sowie eines Geburtenüberschusses um
11.864 Personen auf 579.530 Personen angewachsen. Zwischen 2011 und 2016 wuchs die Einwohnerzahl
in fast allen Leipziger Ortsteilen. Die größten Einwohnergewinne, mit 15 % und mehr, verzeichneten Ortsteile nördlich und östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost, Ortsteile im
Leipziger Westen sowie am nordwestlichen Innenstadtrand.
Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.873 angewachsen, während die
Zahl der Sterbefälle auf einem Niveau um 6.000 verblieb. Daraus resultierte 2016 ein Geburtenüberschuss
von 868 Personen.
Der Wanderungsgewinn von rund 13.200 Personen im Jahr 2016 speiste sich zu 61 % aus dem Ausland,
22 % aus den neuen Bundesländern und 17 % aus den alten Bundesländern. Die Altersgruppe der 18- bis
unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen mit Wanderungsgewinnen von 6.848 bzw. 3.929
Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar.
Aufgrund der Zuwanderung vieler junger Erwachsener sowie der steigenden Zahl der Geburten ist das
Durchschnittsalter der Leipzigerinnen und Leipziger zwischen 2011 und 2016 um 1,1 Jahre auf 42,8 Jahre
gesunken.
Mit dem starken Einwohnerzuwachs verbunden ist eine steigende Anzahl an Migrantinnen und Migranten.
Ihre Zahl stieg zum Jahresende 2016 auf 77.559, was einem Anteil von 13,4 % an der Gesamtbevölkerung
entspricht. Ausländer/-innen bilden mit 51.861 Personen und einem Anteil von 8,9 % an der Bevölkerung die
größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund.
Weitere Informationen: Statistisches Jahrbuch, Statistische Quartalsberichte der Stadt Leipzig, Bevölkerungsvorausschätzung für die Stadt Leipzig, Monitoringbericht Wohnen 2016/2017, Migrantenbericht
3.1
Entwicklung der Einwohnerzahl
Leipzig ist gegenwärtig mit einem jährlichen Einwohnerzuwachs von mehr als 2 % eine der am stärksten
wachsenden Städte Deutschlands. Zwischen 2011 und 2016 nahm die Einwohnerzahl im Einwohnerregister
der Stadt insgesamt um etwa 61.700 auf 579.530 Personen zu. Der größte jährliche Zuwachs (plus 16.000
Personen) erfolgte aufgrund der starken Flüchtlingszuwanderung im Jahr 2015. 2016 stieg die Einwohnerzahl um 11.684 Personen.
Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einer positiven Wanderungsbilanz. 2016 betrug der
Wanderungsgewinn 13.193 Personen und fällt damit ca. 3.500 niedriger aus als 2015. Zudem verzeichnet
Leipzig seit 2014 eine positive natürliche Einwohnerentwicklung. 2016 betrug der Geburtenüberschuss 868
Personen. Neben der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und der Wanderung haben Registerbereinigungen die Einwohnerentwicklung 2016 beeinflusst. Nachdem bis 2014 jährlich wenige Hundert Registerbereinigungen vorgenommen wurden, ist ihre Zahl 2015 (minus 1.117) und vor allem 2016 (minus 2.377) deutlich
angestiegen. Die überwiegende Zahl der Personen, die 2016 aus dem Einwohnerregister entfernt wurden,
waren ausländische Staatsbürger/-innen, deren Fortzug nicht registriert wurde.
Sozialreport Leipzig 2017
13
Abb. 3.1
Bevölkerungsentwicklung
600.000
539.348
528.540
517.838
508.775
505.559
497.791
494.772
489.335
481.390
440.000
479.590
460.000
484.121
480.000
485.643
500.000
502.401
520.000
479.996
Personen
540.000
567.846
551.871
560.000
579.530
580.000
420.000
400.000
0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jahr
Sozialreport Leipzig 2017
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 3.2
Bevölkerungsentwicklung nach den Komponenten natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssaldo
2011
2012
2013
868
12.933
11.353
11.679
9.449
2010
418
2009
352
2008
-183
2007
-115
-474
2006
-180
3.227
-322
2005
-660
2000
-852
-1.372
-5.000
-1.664
0
-503
6.059
5.232
4.728
3.053
5.000
3.560
10.000
1.806
Personen
15.000
13.193
16.726
20.000
2014
2015
2016
Jahr
Wanderungssaldo
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
14
natürliche Bevölkerungsentwicklung
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
Karte 3.1
Entwicklung der Bevölkerung in den Leipziger Ortsteilen
In fast allen Leipziger Ortsteilen ist die Einwohnerzahl zwischen 2011 und 2016 gewachsen. Die größten
Einwohnergewinne mit 15 % und mehr verzeichneten Ortsteile östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost, Ortsteile im Leipziger Westen sowie am nordwestlichen Innenstadtrand. Das größte Einwohnerwachstum erfolgte mit einem Plus von 49,1 % in Volkmarsdorf. Die Ortsteile
entlang des Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz wuchsen hingegen weniger stark als in den 2000er
Jahren. Das Wachstum der innerstädtischen Ortsteile speist sich dabei aus einer positiven Wanderungsbilanz, vor allem durch Außenwanderung, und in zunehmendem Maße aus Geburtenüberschüssen. Auch in
den vorwiegend durch DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteilen wie Grünau, Schönefeld und Paunsdorf ist
die Einwohnerzahl im Vergleich zu 2011 um bis zu 12 % gestiegen. Die Einwohnergewinne beruhen auf
positiven Wanderungssalden, die natürliche Einwohnerentwicklung ist hier nach wie vor negativ. Die stärker
durch individuellen Wohnungsbau geprägten Ortsteile am Stadtrand sind zwischen 2011 und 2016, bis auf
wenige Ausnahmen, ebenfalls durch Einwohnergewinne bzw. stabile Einwohnerzahlen geprägt. Die größten
Einwohnerzuwächse von 6 % und mehr verzeichneten die Ortsteile Engelsdorf, Baalsdorf und Knautkleeberg-Knauthain. In den meisten dieser Ortsteile ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung negativ.
50,7 % der Leipziger Bevölkerung sind Frauen, 49,3 % Männer. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der
Männeranteil an der Leipziger Bevölkerung erhöht (2011: 48,3 %).
3.2
Natürliche Bevölkerungsentwicklung
Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.873 im Jahr 2016 angestiegen.
Diesen Geburten standen 6.005 Sterbefälle gegenüber, woraus das dritte Jahr in Folge ein Geburtenüberschuss (868 Personen) resultiert.
Die mittlere Kinderzahl je Frau, die die Zahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter
zwischen 15 und 45 Jahren ausdrückt, betrug 2016 1,47. Damit ist sie im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken. Bis 2014 lag die mittlere Kinderzahl je Frau in Leipzig über dem bundesdeutschen Durchschnitt.
2015 waren die Werte gleich, da die mittlere Kinderzahl je Frau im bundesweiten Durchschnitt stärker stieg
als in Leipzig. Für 2016 lagen zum Redaktionsschluss für Deutschland insgesamt noch keine Daten vor.
Sozialreport Leipzig 2017
15
Abb. 3.3
Geburten und Sterbefälle
8.000
2012
2013
2014
6.873
6.005
2011
6.241
5.889
2010
5.834
6.017
2009
5.566
5.681
2008
5.602
5.782
2007
5.303
5.806
2006
4.997
5.471
4.690
5.350
2005
5.263
5.585
4.378
5.230
3.000
4.370
5.421
4.000
3.757
Personen
5.000
5.742
6.000
6.622
6.204
7.000
2015
2016
2.000
1.000
0
2000
Jahr
Geburten
Sterbefälle
Sozialreport Leipzig 2017
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 3.4
Mittlere Kinderzahl je Frau in Leipzig und Deutschland
1,47
2012
1,50
1,50
2011
1,49
1,47
2010
1,44
1,42
2009
1,40
1,38
2008
1,46
1,36
2007
1,42
1,39
2006
1,34
1,36
2005
1,45
1,37
1,30
1,37
1,20
1,34
1,33
1,40
1,28
1,34
Lebendgeborene auf 1.000 Frauen
im gebärfähigen Alter
zwischen 15 und 45 Jahren
1,60
2014
2015
2016
1,00
0,80
0,60
0,40
0,20
0,00
2013
Jahr
Leipzig
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen
3.3
Deutschland
Sozialreport Leipzig 2017
Wanderung
2016 standen 40.052 Zuzügen 26.859 Fortzüge gegenüber, woraus ein Wanderungsgewinn von 13.193
Personen resultiert. Im Vergleich zu 2015, das durch eine große Flüchtlingszuwanderung geprägt war, ging
die Zahl der Zuzüge um etwa 1.500 zurück. Zugleich stieg die Zahl der Fortzüge – dem Trend der Vorjahre
folgend – um rund 2.000 an.
Die 2016 erzielten Wanderungsgewinne speisten sich zu 61 % aus dem Ausland, 22 % aus den neuen Bundesländern und 17 % aus den alten Bundesländern. Gegenüber dem unmittelbaren Leipziger Umland verlor
Leipzig 1.658 Personen, doppelt so viele wie 2015. Gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern ist der
Wanderungssaldo im Jahr 2016 von 8.404 auf 4.560 zurückgegangen. Ursache hierfür ist, dass Leipzig inzwischen selbst Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete ist. Bis 2015 wurden Geflüchtete in
der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz aufgenommen und zogen dann nach Leipzig bzw. wurden trotz
Erstaufnahme in Leipzig in Chemnitz erstmals registriert. Jenseits der Wanderungsbeziehung mit Chemnitz
bewegt sich der Wanderungssaldo gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern auf dem Niveau der
Vorjahre. Der Wanderungssaldo gegenüber den alten Bundesländern ging um etwa 200 Personen auf 2.211
Personen zurück. Die Zuwanderung aus dem Ausland ist im Zuge der internationalen Flüchtlingskrise auch
in Leipzig stark angestiegen. 2016 betrug der Wanderungsgewinn 8.080 Personen. Dies sind 1.300 mehr als
im Jahr zuvor, da sich 2015 der Zuzug Geflüchteter über die Registrierung in der Erstaufnahme in Chemnitz
in der Wanderung gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern niederschlug.
16
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 3.5
Wanderungssalden nach Regionen
10.000
8.000
Personen
6.000
4.000
2.000
0
-2.000
-4.000
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
neue Bundesländer (ohne Umlandkreise)
Umlandkreise
alte Bundesländer
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Ausland
Sozialreport Leipzig 2017
Leipzig gewann 2016 in allen Altersklassen an Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gruppen der 18- bis
unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen dabei mit Wanderungsgewinnen von 6.848 bzw.
3.929 Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar.
Tabelle 3.1
Wanderungssaldo nach Altersgruppen
Altersgruppe in Jahren
0 - unter 6
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
-137
-73
-262
-64
-32
56
569
31
24
258
273
424
395
561
1.416
1.011
18 - unter 25
3.119
5.052
5.916
5.921
5.560
6.233
6.896
6.848
25 - unter 45
-4
2.220
2.554
3.930
4.118
4.599
5.962
3.929
45 - unter 65
-79
719
904
1.077
937
1.033
1.346
954
65 - unter 80
84
250
226
327
323
380
369
339
80 und älter
38
24
79
54
48
71
111
81
3.045
8.450
9.690
11.669
11.349
12.933
16.669
13.193
6 - unter 18
Insgesamt
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
3.4
Sozialreport Leipzig 2017
Bevölkerungsvorausschätzung
Die städtische Bevölkerungsvorausschätzung 2016 erwartet in ihrer Hauptvariante eine kontinuierlich stark
wachsende Einwohnerzahl um ca. 154.000 Personen (27 %) auf rund 722.000 im Jahr 2030. In der oberen
Variante steigt die Einwohnerzahl auf etwa 770.000, in der unteren auf fast 674.000. Die im selben Jahr
veröffentlichte regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamt Sachsen prognostiziert hingegen ein deutlich geringeres Wachstum für Leipzig. Danach wächst die Einwohnerzahl um
lediglich 57.000 Personen (10 %) auf 618.000 (Variante 1). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Prognose auf der amtlichen Einwohnerzahl Leipzigs des Statistischen Landesamtes basiert, die etwa um 8.000
Einwohner/-innen kleiner ist als die des Einwohnerregisters der Stadt Leipzig.
Die prognostizierten Einwohnergewinne liegen im positiven Wanderungssaldo sowie in den wachsenden
Geburtenüberschüssen begründet. Dabei nimmt in der Hauptvariante der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung der Wanderungssaldo im Zeitverlauf ab, da künftig von kontinuierlich sinkenden Zuzügen bei
etwa gleich bleibenden Fortzügen ausgegangen wird. Der Geburtenüberschuss hingegen wird aufgrund
einer erwarteten leichten Zunahme der Fertilität (Kinderzahl je Frau) und einer steigenden Zahl fertiler Frauen bis 2030 steigen. Die Zahl der Geburten nimmt demzufolge von ca. 6.600 auf 8.300 Geburten pro Jahr
deutlich stärker zu als die Sterbefälle (von 6.200 auf 6.700).
Die Einwohnerzahl Leipzigs im Jahr 2016 (579.530) lag ca. 4.500 unter der prognostizierten Hauptvariante
(584.100) und 2.500 unter der unteren Variante (582.148) der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung.
Ein Grund für das überschätzte Bevölkerungswachstum ist der Rückgang des Zuzugs geflüchteter Menschen. Den größten Einfluss hatten jedoch unvorhersehbare Registerbereinigungen.
Sozialreport Leipzig 2017
17
Abb. 3.6
Einwohnerprognosen bis 2030
800.000
Einwohnerentwicklung bis 2016
700.000
Bevölkerungsvorausschätzung
der Stadt Leipzig 2016 Hauptvariante
600.000
Bevölkerungsvorausschätzung
der Stadt Leipzig 2016 - untere
Variante
Personen
500.000
Bevölkerungsvorausschätzung
der Stadt Leipzig 2016 - obere
Variante
400.000
300.000
Bevölkerungsprognose
Sachsen 2016 (Variante 1)
200.000
100.000
Jahr
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen, Statistisches Landesamt Sachsen
3.5
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
0
Sozialreport Leipzig 2017
Altersstrukturentwicklung
15,4 % der Leipziger Einwohner/-innen waren 2016 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren machen 7,7 % der Gesamtbevölkerung aus. Knapp ein Drittel der Leipziger/-innen ist im Alter von 25 und 45 Jahren. Die Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen hat einen Anteil von
23,8 %. 20,5 % der Einwohner/-innen sind 65 Jahre oder älter.
Stadtweit nahmen die Einwohnerzahlen in fast allen Altersgruppen zu. Zugleich ist die Altersstrukturentwicklung weiterhin von Brüchen, den so genannten demografischen Wellen, beeinflusst. Die größten Zunahmen
verzeichnen die Altersgruppen der 25- bis unter 45-Jährigen und der 6- bis unter 18-Jährigen. Rückgänge
sind, bedingt durch die Geburtenausfälle der 1990er Jahre, trotz starker Zuwanderung in der Altersgruppe
der 18- bis unter 25-Jährigen festzustellen. Die Einwohnerzahl in der Altersgruppe der 65- bis unter 80Jährigen nahm aufgrund der Geburtenausfälle des 2. Weltkrieges leicht ab. Die Zahl der hochaltrigen Menschen (80 Jahre und älter) ist dagegen weiter angewachsen.
Ausdruck dieser Altersstrukturentwicklung ist eine zunehmende Jugendquote und sinkende Altersquote. Die
Jugendquote setzt die Zahl der Personen unter 15 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung
(Personen zwischen 15 und 65 Jahren). Sie stieg zwischen 2011 und 2016 von 18,2 % auf 20,3 %. Die
Altenquote setzt die Zahl der Personen ab 65 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung; sie
nahm im gleichen Zeitraum von 33,7 % auf 31,1 % ab.
18
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 3.7
Zahl der Einwohner/-innen nach Altersgruppen
600.000
35.008
28.996
500.000
84.094
6,0 %
14,5 %
Anteil an der
Gesamtbevölkerung
2016
25.002
85.849
84.415
Personen
400.000
138.044
23,8 %
129.448
123.640
300.000
188.262
200.000
100.000
0
148.828
156.622
50.161
47.065
38.734
40.628
52.973
23.992
29.230
36.366
2006
2011
2016
44.783
32,5 %
7,7 %
9,1 %
6,3 %
Jahr
0-6
6 - 18
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
18 - 25
25 - 45
45 - 65
65 - 80
80 und älter
Sozialreport Leipzig 2017
Der Altersdurchschnitt der Leipzigerinnen und Leipziger betrug 2016 42,8 Jahre. Zwischen 2011 und 2016
ist das Durchschnittsalter infolge der Wanderungsgewinne in den Altersgruppen der jungen Erwachsenen
sowie der gestiegenen Geburtenzahlen um 1,1 Jahre gesunken.
Hinsichtlich Durchschnittsalter und Altersstruktur bestehen stadträumlich große Unterschiede. In den innerstädtischen, vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteilen liegt das Durchschnittsalter häufig unter 42
Jahren. In diesen Ortsteilen leben viele Familien und junge Erwachsene. Der Anteil der 65-Jährigen und
älteren hingegen ist vergleichsweise gering. Den geringsten Altersdurchschnitt weist Lindenau mit 34,4 Jahren auf. 20 Jahre höher ist der Altersdurchschnitt in Grünau-Ost (54,1 Jahre), dem Ortsteil mit dem höchsten
Durchschnittsalter. Auch in anderen durch Großsiedlungen geprägten Ortsteilen wie Schönefeld-Ost und
Großzschocher, Thekla oder Mockau-Nord liegt der Altersdurchschnitt der Bewohner/-innen über 50 Jahre.
Jeweils ein Drittel der Einwohner ist 65 Jahre oder älter. Die jüngeren Altersklassen hingegen sind unterdurchschnittlich besetzt. Von der Entstehungszeit her jüngere Großsiedlungsbestände wie Paunsdorf, Grünau-Nord und Lausen-Grünau weisen geringere Durchschnittsalter auf. In den randstädtischen Ortsteilen
beträgt das Durchschnittsalter zwischen 42 und 49 Jahren. Die überwiegende Zahl dieser Ortsteile weisen
überdurchschnittliche Anteile an 6- bis unter 18-jährigen Kindern und Jugendlichen und über 45-Jährigen
auf. Im städtischen Vergleich nimmt der Altersdurchschnitt in diesen Ortsteilen am stärksten zu, während er
in weiten Teilen der inneren Stadt sinkt.
Sozialreport Leipzig 2017
19
Karte 3.2
20
Altersdurchschnitt und Entwicklung des Altersdurchschnitts
Sozialreport Leipzig 2017
3.5.1 Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende
Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende stehen im Mittelpunkt einer umfangreichen kommunalen
Daseinsvorsorge. Diese reicht von der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen über Schulen bis
hin zu verschiedenen Leistungen nach dem SGB VIII wie z. B. Hilfen zur Erziehung. Die im Folgenden dargestellten Prognosezahlen beziehen sich auf die Hauptvariante der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt
Leipzig.
Besonders stark wuchs in den vergangenen 16 Jahren die Zahl der Kinder unter 6 Jahre. Ihre Zahl hat sich
zwischen 2000 und 2016 nahezu verdoppelt auf 36.366. Laut Bevölkerungsvorausschätzung 2016 wird sich
ihre Zahl bis 2030 um ca. 11.000 Kinder erhöhen. Die Zahl der 6- bis unter 12-jährigen Kinder wuchs seit
2000 um knapp 9.000 Kinder. In den kommenden 14 Jahren soll sich ihre Zahl um weitere rund 14.500 Kinder (plus 50 %) erhöhen.
Die Entwicklung der Zahl der Jugendlichen (im Alter von 14 bis unter 18 Jahren) und der Heranwachsenden
(im Alter von 18 bis unter 21 Jahren) war in den vergangenen 16 Jahren zunächst von einem Rückgang und
seit 2010 bzw. 2013 von einem Anstieg geprägt. Dieser Anstieg wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. In der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 wird bis 2030 von einem Anstieg um rund 8.500 Jugendliche
und 3.500 Heranwachsende ausgegangen. Die Zahl der jungen Erwachsenen im Alter zwischen 21 und 27
Jahren wuchs seit 2000 um 11.000 und soll bis 2030 um weitere rund 20.000 Personen (plus 41 %) wachsen.
Tabelle 3.2
Bevölkerung und Bevölkerungsprognose ausgewählter Altersgruppen unter 27 Jahre
Bevölkerungsentwicklung
Altersgruppe
in Jahren
0 - unter 6
2000
2005
2010
2015
Bevölkerungsvorausschätzung
2016
2000-2016
in %
2030
2016-2030
in %
18.667
23.326
28.057
34.990
36.366
94,8
47.570
30,8
0 - unter 3
10.484
12.192
15.011
18.418
19.300
84,1
24.380
26,3
3 - unter 6
8.183
11.134
13.046
16.572
17.066
108,6
23.190
35,9
6 - unter 12
20.134
17.237
22.322
27.646
28.953
43,8
43.447
50,1
0 - unter 14
49.251
45.742
56.611
70.435
73.679
49,6
104.350
41,6
14 - unter 18
21.047
17.695
10.320
14.961
15.660
-25,6
24.058
53,6
18 - unter 21
18.058
17.901
13.900
14.589
16.243
-10,1
19.934
22,7
21 - unter 27
37.933
48.305
51.858
51.743
49.362
30,1
69.703
41,2
davon
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2017
3.5.2 Seniorinnen und Senioren
Auch für Seniorinnen und Senioren übernimmt die Kommune wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und
unterstützt sie mit verschiedenen Leistungen, z. B. nach dem SGB XI und SGB XII. Daher soll die Darstellung dieser Altersklasse gesondert erfolgen.
Die Zahl der Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren hat sich seit der Jahrtausendwende um 32,9 % bzw.
knapp 30.000 Personen auf ca. 119.000 erhöht. Etwas mehr als 13 % der Seniorinnen und Senioren war im
Jahr 2016 85 Jahre oder älter. Prozentual nahm die Zahl der ab 85-Jährigen etwas stärker zu als die der 65bis unter 85-Jährigen. Dieser Trend wird sich laut Bevölkerungsvorausschätzung in den kommenden Jahren
fortsetzen: während sich die Zahl der 65- bis unter 85-Jährigen bis 2030 nur noch um 7,4 % bzw. 7.500 Personen erhöhen wird, steigt die Zahl der hochaltrigen Menschen voraussichtlich um rund 11.000 bzw. 68,5 %.
Sozialreport Leipzig 2017
21
Tabelle 3.3
Bevölkerung und Bevölkerungsprognose ausgewählter Altersgruppen über 65 Jahre
Bevölkerungsentwicklung
Altersgruppe
in Jahren
Bevölkerungsvorausschätzung
2000
2005
2010
2015
89.615
105.445
115.480
117.738
119.102
32,9
137.609
15,5
65 - unter 85
78.176
94.725
102.647
102.282
103.220
32,0
110.849
7,4
85 und älter
11.439
10.720
12.833
15.456
15.882
38,8
26.760
68,5
65 und älter
2016
2000-2016
in %
2030
2016-2030
in %
davon
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
3.6
Sozialreport Leipzig 2017
Menschen mit Migrationshintergrund
Für die Darstellung der Daten im Sozialreport wird wiederum die auch durch das Statistische Bundesamt
verwendete begriffliche Abgrenzung für „Personen mit Migrationshintergrund“ verwendet:
Bei Personen mit Migrationshintergrund handelt es sich um solche, die nach 1949 auf das heutige Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen
und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer/-in
in Deutschland geborenen Elternteil.
Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen neben den Ausländern, welche die größte Migrantengruppe bilden, die deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Zu den weiteren Personen mit
Migrationshintergrund, die nicht in die Kategorie Ausländer fallen, gehören insbesondere Deutsche mit einer
oder mehreren weiteren Staatsbürgerschaften, Eingebürgerte, Spätaussiedler, Personen mit Geburtsort im
Ausland sowie Kinder von vorgenannten ausländischen Eltern. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen den
verschiedenen Gruppen der deutschen Migranten durchaus Überschneidungen geben kann, d.h. ein größerer Teil der betreffenden Personen könnte theoretisch mehreren Gruppen zugeordnet werden.
Es gibt nur wenige belastbare statistische Daten über Personen mit Migrationshintergrund. In keiner der
nutzbaren Datenquellen gibt es vollständige Daten über diese Personengruppe. Für die Darstellung im Sozialreport wird auf die Daten des Einwohnermelderegisters der Stadt Leipzig zurückgegriffen, weil diese die
größte Verlässlichkeit bieten und als einzige Datenquelle auch Aussagen zur räumlichen Verteilung der Personen mit Migrationshintergrund innerhalb der Stadt Leipzig ermöglichen. Das Statistische Bundesamt bzw.
das Statistische Landesamt Sachsen mit Bezug zum Zensus 2011 hat ebenfalls Daten zu Leipzigerinnen
und Leipzigern mit Migrationshintergrund veröffentlicht. Da diese im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem
Einwohnerregister aber nicht alle Personen mit Migrationshintergrund umfassen, wird auf die Darstellung
aus dieser Quelle verzichtet.
Abb. 3.8
Einordnung der Personen mit Migrationshintergrund in die Bevölkerung*
Bevölkerung insgesamt
Deutsche
Ausländer/-innen
Einwohner/-innen
ohne Migrationshintergrund
Deutsche mit Migrationshintergrund
Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund
* Die Größe der Felder steht in keinem Bezug zur Größe der jeweiligen Gruppe.
Am Jahresende 2016 hatten 77.559 Leipziger/-innen einen Migrationshintergrund. Das entspricht einem
Anteil von 13,4 %. Sowohl die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund als auch ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wächst seit 2011 kontinuierlich an. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Migrantinnen und Migranten um knapp 7.600 bzw. 10,8 % erhöht. Ausländer/-innen bilden mit 51.861 Personen
und einem Anteil von 8,9 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund.
Ihre Zahl erhöhte sich gegenüber 2015 um 12,7 %. Die Zahl der Deutschen mit Migrationshintergrund erhöhte sich in geringerem Maße auf 25.698 Personen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 4,4 %. Die
größten Migrantengruppen stellen die Russische Föderation (8.138), Syrien (7.254), Polen (4.308), Vietnam
(3.345) und die Ukraine (3.331).
Migrantinnen und Migranten sind mit einem Altersdurchschnitt von 30,7 Jahren deutlich jünger als Deutsche
ohne Migrationshintergrund (44,5 Jahre). So sind etwa ein Viertel der Migrantinnen und Migranten Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren, während dieser Anteil bei der Gesamtbevölkerung nur rund 15 % beträgt.
Auf der anderen Seite sind nur 5 % der Migrantinnen und Migranten über 65 Jahre; bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt er 21 %.
22
Sozialreport Leipzig 2017
Tabelle 3.4
Personen mit Migrationshintergrund
Personen mit Migrationshintergrund
2015
Anzahl
Insgesamt
2016
Anteil an der
Bevölkerung in %
Anzahl
Anteil an der
Bevölkerung in %
Entwicklung 2016
gegenüber 2015 in %
69.988
12,3
77.559
13,4
10,8
Ausländer
46.029
8,1
51.861
8,9
12,7
Deutsche mit
Migrationshintergrund
23.959
4,2
25.698
4,4
7,3
davon
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 3.9
Sozialreport Leipzig 2017
Anteile von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund an der Leipziger
Bevölkerung
14,0
12,0
10,0
4,4
Anteil in %
4,2
8,0
6,0
2,5
2,6
2,8
1,9
4,0
2,9
3,0
3,1
3,4
3,7
3,9
4,0
2,0
4,9
5,4
5,4
5,6
5,6
5,3
4,9
5,2
5,6
6,1
6,8
8,1
8,9
2000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
0,0
Jahr
Ausländer
Deutsche mit Migrationshintergrund
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Deutsche mit Migrationshintergrund (geschätzt)
Sozialreport Leipzig 2017
Innerhalb der Stadt Leipzig bestehen große Unterschiede beim Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Er bewegt sich in einer Spanne von 2,1 % in Baalsdorf bis 41,8 % in
Volksmarsdorf. Neben Volkmarsdorf weisen vor allem zentrumsnahe Ortsteile sowie Grünau-Mitte einen
hohen Migrantenanteil (über 20 %) auf. Die randstädtischen Ortsteile weisen geringe Migrantenanteile auf.
Sozialreport Leipzig 2017
23
Karte 3.3
24
Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in Leipzig
Sozialreport Leipzig 2017
Unter den Migrantinnen und Migranten befinden sich auch die Asylsuchenden, die in den vergangenen Jahren nach Leipzig kamen. Nachdem 2015 insgesamt 4.910 Asylsuchende (4.230 erwachsene Asylsuchende
sowie 680 unbegleitete Minderjährige) in Leipzig aufgenommen worden sind, waren es im Jahr 2016 insgesamt 2.267 Personen (1.997 erwachsene Asylsuchende sowie 270 unbegleitete Minderjährige).
Zum 31.12.2016 waren in Leipzig 11 Personen gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchende/r verfügten, d.h. Personen, die bereits registriert sind, aber noch keinen persönlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben. Die Anzahl dieser Menschen ging um
99 % zurück, da diese Bescheinigungen nur vorläufigen Charakter besitzen. Aufgrund der Erhöhung der
Bearbeitungskapazitäten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt die Antragstellung bereits in der
Zeit des Wohnens in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen. Weitere 4.020 Personen
verfügten über eine Aufenthaltsgestattung (plus 35 %), d.h. ihr Asylantrag ist bereits förmlich gestellt. 850
Personen verfügten über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz (plus 32 %), d.h. ihr Asylverfahren war
negativ abgeschlossen worden, jedoch ist die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. 7.876 geflüchtete
Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis (plus 55 %) und 1.698 über eine Niederlassungserlaubnis (plus 9 %).
Abb. 3.10
Personen nach Aufenthaltstitel
7876
Aufenthaltsstatus
Aufenthaltserlaubnis
5066
4020
Aufenthaltsgestattung
2982
Niederlassungserlaubnis nach
§ 26 Aufenthaltsgesetz
1698
1553
2016
2015
Duldung nach
§ 60 Aufenthaltsgesetz
850
642
Bescheinigung über die Meldung
als Asylsuchende/r
11
1550
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
Anzahl der in Leipzig gemeldeten Personen
Quelle: Ordnungsamt, Ausländerbehörde
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
25
4
Wohnen
Zusammenfassung
Zwischen 2011 und 2016 ist die Zahl der Haushalte um 12,3 % auf 330.948 gestiegen. Besonders stark
nahmen die Zahl der Einpersonenhaushalte und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen
zu.
Auch auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes ist eine zunehmende Dynamik zu verzeichnen. Die Zahl
der fertiggestellten Wohnungen betrug 1.736 Wohnungen, wobei der Neubau von Mehrfamilienhäusern an
Bedeutung gewonnen hat. Der Wohnungsbestand wuchs 2016 auf 335.232 Wohnungen an. Ende 2015
standen in Leipzig einer Schätzung zufolge insgesamt etwa 19.000 Wohnungen leer, was einer Leerstandsquote von knapp 6 % entspricht. Der marktaktive, d. h. kurzfristig zur Verfügung stehende Leerstand betrug
ca. 3 %.
Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2016 im Bestand 5,39 €/m², die
Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,59 €/m². Seit 2012 stiegen die Mieten um ca.
5 %. Deutlich stärker stiegen in diesem Zeitraum die Angebotsmieten in Leipzig, nämlich um 21 % auf
6,15 €/m². Die durchschnittliche Mietbelastung betrug 30 % und hat im Vergleich zu den Vorjahren leicht
abgenommen.
Weitere Informationen: Monitoringbericht Wohnen 2016/2017, Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig,
Statistische Quartalsberichte der Stadt Leipzig
4.1
Wohnungsnachfrage
Für den Wohnungsmarkt ist die Betrachtung der Zahl der Haushalte bedeutsam, da Haushalte als Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt auftreten. Die vom Amt für Statistik und Wahlen ermittelte Zahl der Haushalte
2016 betrug 330.948 Haushalte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Personen in Wohngemeinschaften jeweils als Einpersonenhaushalte zählen. Die Zahl der tatsächlichen Wohnhaushalte ist daher geringer.
Seit 2011 ist die Zahl der Haushalte um rund 36.000 Haushalte bzw. 12,3 % gewachsen. Dabei nahmen vor
allem die Zahl der Einpersonenhaushalte (plus 18,6 %) und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr
Personen zu (plus 20,7 %). Die Zahl der Haushalte mit 2 und 3 Personen wuchs in geringerem Maße. Infolgedessen nimmt ihr Anteil an allen Haushalten in der Stadt Leipzig kontinuierlich ab, während der Anteil der
Einpersonenhaushalte auf 53,6 % und der Anteil der Haushalte mit 4 und mehr Personen auf 7,7 % anstieg.
Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist stabil bei 1,75 Personen je Haushalt.
Auf Basis der Bevölkerungsvorausschätzung wurde eine Prognose der Zahl der Haushalte vorgenommen,
die die vorausgeschätzte Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern anhand der Altersstruktur und der heutigen Haushaltestrukturen für die Prognosejahre in Haushalten zusammenfasst. Im Ergebnis steigt die Zahl
der Haushalte bis 2030 in der Hauptvariante um ca. 78.000 an. Zwischen 2015 und 2030 steigt, differenziert
nach Haushaltsgröße, vor allem die Zahl der Einpersonenhaushalte (plus 37.000 Haushalte bzw. 22 %) und
die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen (plus 11.000 Haushalte bzw. 42 %).
Tabelle 4.1
Zahl der Haushalte nach Haushaltsgröße und durchschnittliche Haushaltsgröße
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
289.870
294.810
303.465
310.279
316.787
325.444
330.948
12,3 %
145.369
149.474
157.221
162.391
166.666
172.624
177.305
18,6 %
2 Personen
89.969
90.898
92.148
93.330
94.371
95.022
94.767
4,3 %
3 Personen
33.740
33.342
32.571
32.420
32.582
33.082
33.406
0,2 %
4 Personen
20.792
21.096
21.525
22.138
23.168
24.716
25.470
20,7 %
1,78
1,78
1,76
1,75
1,75
1,75
1,75
Haushalte
Entwicklung
2011 –
2016 in %
davon mit
1 Person
Durchschnittliche Haushaltsgröße
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
26
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 4.1
Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße
Anteil der Haushalte nach
Haushaltsgröße
100%
90%
7,2
7,2
7,1
7,1
7,3
7,6
7,7
11,6
11,3
10,7
10,4
10,3
10,2
10,1
31,0
30,8
30,4
30,1
29,8
29,2
28,6
50,1
50,7
51,8
52,3
52,6
53,0
53,6
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Jahr
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen und mehr
Sozialreport Leipzig 2017
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
4.2
Wohnungsangebot
4.2.1 Bautätigkeit
Einhergehend mit dem Anstieg der Wohnungsnachfrage hat sich die Dynamik auf der Angebotsseite des
Wohnungsmarktes in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Wenngleich die offizielle Baustatistik hierzu
kein vollständiges Bild liefert, werden vermehrtes Neubaugeschehen und fortlaufende Sanierungstätigkeiten
beobachtet. 2016 wurden in Leipzig 1.736 Wohnungen fertiggestellt. Das waren rund 100 weniger als im
Jahr zuvor, aber deutlich mehr als in den Jahren bis 2012. Insgesamt hat dabei die Bedeutung des Mehrfamilienhausneubaus kontinuierlich zugenommen, so wurden 542 Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern
erstellt. Darüber hinaus entstanden 820 Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Dies umfasst Wohnungen,
die bei der Sanierung bestehender Mehrfamilienhäuser zusätzlich durch Dachgeschossausbau oder Wohnungsteilungen entstehen, ebenso wie Wohnungen, die bei der Umwandlung ehemaliger Fabrikgebäude in
Wohngebäude geschaffen werden. Der Bau neuer Ein- und Zweifamilienhäuser lag mit 373 Wohneinheiten
auf dem Niveau der letzten Jahre. Ihr Anteil am gesamten Baugeschehen der Stadt hat sich auf 21 % reduziert. Der Abriss von Wohngebäuden spielt in Leipzig aktuell eine untergeordnete Rolle. 2016 wurde der
Abgang von 77 Wohnungen registriert.
Abb. 4.2
Anzahl der Baufertigstellungen und der Wohnungsabgänge
4500
4000
Wohnungen
3500
3000
2500
2000
1500
1.736
77
2009
1.837
26
2008
1.059
52
1.290
308
2007
1.441
101
1.069
927
2006
1.066
396
782
1.556
2005
914
215
1.016
2.080
2000
661
131
881
1.231
500
4.079
253
1000
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
0
Jahr
Baufertigstellungen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2017
Wohnungsabgänge
Sozialreport Leipzig 2017
27
4.2.2 Wohnungsbestand und Leerstand
2016 umfasste der Wohnungsbestand in Leipzig 335.232 Wohnungen. Mit 87,5 % befand sich der überwiegende Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 12,5 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Gemessen
an der Zahl der Räume, wobei abgeschlossene Küchen mit mehr als 6 m² in dieser Statistik als Wohnraum
gezählt werden, dominieren in Leipzig mit jeweils über 100.000 Wohnungen die 3- und 4-Raum-Wohnungen.
Zusammen machen diese fast zwei Drittel des Wohnungsbestands aus. Etwa 64.500 Wohnungen sind kleinere Wohnungen mit einem Raum (17.001) oder zwei Räumen (47.550). Darüber hinaus gibt es knapp
57.600 Wohnungen mit mindestens 5 Räumen. Gegenüber 2011 wuchs der Wohnungsbestand entsprechend der Nachfrageentwicklung vor allem bei Einraumwohnungen (plus 8 %) und Wohnungen mit 5 Räumen und mehr (plus 5 %).
Anzahl der Räume inkl. Küche > 6m²
Abb. 4.3
Wohnungsbestand nach Anzahl der Räume am 31.12.2016
mind.
5 Räume
57.593
4 Räume
102.709
3 Räume
110.379
2 Räume
47.550
1 Raum
17.001
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Wohnungen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2017
Die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in betrug laut Kommunaler Bürgerumfrage 2016 45,1 m².
Dabei ist die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in in Einpersonenhaushalten mit 54,3 m² deutlich
höher als in Mehrpersonenhaushalten (2-Personenhaushalt: 38,9 m², 3-Personenhaushalt: 31,7 m², Haushalt mit 4 Personen und mehr: 24,6 m²).
Ende 2015 standen in Leipzig einer Schätzung zufolge insgesamt etwa 19.000 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerstandsquote von knapp 6 %. Damit hat sich der Leerstand seit der Wohnungs- und Bestandserhebung im Rahmen des Zensus 2011 von rund 40.000 leer stehenden Wohnungen und 12 % halbiert. Von den etwa 19.000 leer stehenden Wohnungen waren etwa 10.000 Wohnungen dem marktaktiven
Leerstand zuzurechnen, d.h. sie stehen kurzfristig zur Vermietung zur Verfügung. Das sind 3 % aller Wohnungen. Rund 9.000 leer stehende Wohnungen stehen als nicht marktaktiver Leerstand kurzfristig nicht zur
Verfügung, können aber durch Sanierung marktgängig gemacht werden.
Der Wohnungsleerstand ist stadträumlich unterschiedlich verteilt. Die Spanne reicht von unter 2 % in den
Ortsteilen südlich und südöstlich des Stadtzentrums bis über 10 % in den Grünauer Ortsteilen, SellerhausenStünz und Zentrum-Südost. Im Ortsteil Zentrum-Südost führt die Stichtagsbetrachtung zu diesem hohen
Leerstand. Hier wuchs der Wohnungsbestand 2015 durch umfangreichen Wohnungsneubau; der Einzug der
Bewohnerinnen und Bewohner und deren Registrierung im Melderegister erfolgte jedoch vielfach erst 2016,
so dass für Ende 2015 Leerstände in größerem Umfang ermittelt wurden. In vielen randstädtisch gelegenen
Ortsteilen, die im Rahmen der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung aus Gründen der Fallzahlen in
Gruppen betrachtet werden, liegt die Leerstandsquote zwischen 4 und 6 %. In vielen Ortsteilen nördlich des
Zentrums von Wahren bis Heiterblick beträgt die Leerstandsquote zwischen 6 und 10 %. Die größten Rückgänge des Gesamtleerstands um Prozentpunkte und mehr seit 2011 verzeichneten jene Ortsteile, deren Einwohnerzahlen in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, insbesondere die Ortsteile östlich und nordöstlich des Zentrums, im Leipziger Westen sowie Ortsteile am nördlichen Innenstadtrand. In diesen Ortsteilen reduzierte sich einerseits durch umfassende Sanierungstätigkeiten der nicht marktaktive Leerstand, andererseits wurden marktaktive Wohnungsleerstände aufgrund der hohen Nachfrage bezogen.
28
Sozialreport Leipzig 2017
Karte 4.1
4.3
Wohnungsleerstand in den Ortsteilen 2015
Entwicklung der Mieten und Mietbelastung
Die Kommunale Bürgerumfrage ermittelt über die Befragung von Leipziger Haushalten deren Ausgaben für
die Kosten ihrer Wohnung. Die hierbei ermittelten durchschnittlichen Mietpreise (Median) bilden so die Bestandsmiete ab. Dabei ist die Entwicklung über mehrere Jahre zu betrachten, da Schwankungen auftreten.
Laut Kommunaler Bürgerumfrage 2016 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 5,39 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,59 €/m². Gegenüber 2012 stiegen Nettokalt- und Gesamtmiete um rund 5 % an.
Abb. 4.4
2
Durchschnittliche Nettokalt- und Gesamtmiete in €/m (Median)
8,00
7,00
Miete in € /m²
6,00
6,92
6,95
7,12
7,08
7,20
7,23
6,76
6,90
4,83
4,98
4,98
5,12
5,00
5,15
5,08
4,67
4,86
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
6,53
7,45
7,50
7,59
5,38
5,29
5,39
2014
2015
2016
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
Jahr
Kaltmiete (in €/m²)
Gesamtmiete* (in €/m²)
* inkl. Heizungs- und sonstigen Nebenkosten
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
29
Karte 4.2
Durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand 2015
Kleinräumig differenziert liegen Informationen zu Bestandsmieten aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2015
vor. Die höchsten Durchschnittsmieten werden vor allem im innerstädtischen Bereich von Gohlis-Mitte bis
Connewitz und Probstheida (über 6,00 €/m²) und die niedrigsten Durchschnittsmieten (unter 4,80 €/m²) in
den vorwiegend durch Großsiedlungen geprägten Ortsteilen und Volkmarsdorf festgestellt. Im Übergangsbe30
Sozialreport Leipzig 2017
reich von innerer zu äußerer Stadt liegen die Bestandsmieten vielfach zwischen 4,80 €/m² und 5,60 €/m². Im
Vergleich zu 2011 sind die Mieten in nahezu allen Ortsteilen gestiegen. Überdurchschnittliche Steigerungen
mit 10 % und mehr betrafen vor allem zentrumsnahe Ortsteile, Ortsteile südöstlich des Zentrums, im Leipziger Westen, aber auch mehrere Grünauer Ortsteile (Schönau, Grünau-Nord, Lausen-Grünau). Andere durch
Großsiedlungsbestände geprägte Ortsteile wie Grünau-Ost, Grünau-Mitte, Schönefeld und Paunsdorf verzeichneten bei ähnlichem Mietniveau deutlich unterdurchschnittliche Mietpreisanstiege.
Die Gesamtmiete (inkl. Heiz- und sonstigen Betriebskosten) betrug 2016 durchschnittlich 450 € je Haushalt.
Ein Leipziger Haushalt wandte 2016 im Durchschnitt 30 % seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete
der Wohnung auf. Im Vergleich zu den Vorjahren weist die Gesamtmietbelastung aufgrund der verbesserten
Einkommenssituation der Leipziger Haushalte eine rückläufige Tendenz auf.
Die durchschnittliche Mietbelastung stellt sich für die verschiedenen Haushaltstypen unterschiedlich dar.
Paare mit und ohne Kinder sowie Rentnerpaare müssen, ähnlich wie in den Vorjahren, 23-26 % ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Gesamtmiete aufwenden. Die Mietbelastung für Singles (unter 65
Jahre) und alleinstehende Rentner ist mit 33 % höher, aber im Vergleich zu den Vorjahren mit sinkender
Tendenz.
Abb. 4.5
Durchschnittliche Gesamtmietbelastung
40%
Gesamtmietbelastung
35%
30%
33%
34%
34%
33%
32%
31%
35%
34%
32%
31%
30%
25%
20%
15%
10%
5%
0%
2005
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
Abb. 4.6
Sozialreport Leipzig 2017
Durchschnittliche Gesamtmietbelastung nach Haushaltstyp 2016
Rentnerpaare
26%
Haushaltstyp
alleinstehende Rentner
33%
Paare ohne Kind
23%
Paare mit Kind(ern)
24%
Singles
33%
insgesamt
30%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
Wohnungen
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2017
Die Auswertung der empirica-Preisdatenbank ermöglicht es, Aussagen über die Angebotsmieten der am
Markt angebotenen Mieten zu treffen. In der empirica-Preisdatenbank liegen für Leipzig Daten ab 2012 vor.
Die durchschnittliche Nettokaltmiete (Median) aller Angebote betrug 2016 6,15 €/m². Dabei bestehen deutliSozialreport Leipzig 2017
31
che Unterschiede bei den Mieten der inserierten Wohnungen je nach Baualter. Am günstigsten sind Wohnungen im Plattenbau (1961-1990) für durchschnittlich 5,12 €/m². Wohnungen der Bauzeit 1919-1945 und
1946-1960 wurden für 5,99 €/m² bzw. 5,81 €/m² angeboten. Über dem städtischen Durchschnitt lagen die
Preise für Wohnungen der Gründerzeit mit 6,22 €/m² sowie ab 1991 errichtete Wohnungen. Hier unterscheiden sich die durchschnittlichen Angebotsmieten erheblich: Wohnungen, die zwischen 1991 und 2004 errichtet wurden, kosteten im Schnitt 6,49 €/m²; Wohnungen, die ab 2005 errichtet wurden, wurden für 10,01 €/m²
angeboten.
Mit einer Zunahme um 21 % stiegen die Angebotsmieten seit 2012 (5,08 €/m²) deutlich stärker als die Bestandsmieten (5 %). Auch hier bestanden Unterschiede zwischen den Baualtersklassen: mit 59 % ist der
größte Anstieg bei ab 2005 errichteten Wohnungen zu registrieren. Ursache für diesen starken Anstieg ist
u.a. das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (ENEV) 2013 im Jahr 2014 und den daraus resultierenden höheren Baukosten. Wohnungen der Baualtersklassen von 1946 bis 2004 verzeichneten unterdurchschnittliche Mietpreisanstiege (12 – 15 %). Im Bereich des städtischen Durchschnitts stiegen die Mietpreise
in den gründerzeitlichen Beständen (23 %) und den Siedlungsbeständen der 1920/30er Jahre (19 %).
2
Durchschnittliche Nettokaltmiete (Median) in €/m der Angebotsmiete nach Baualter
Abb. 4.7
12,00
Miete in €/m²
10,00
8,00
6,00
4,00
5,08
5,27
2012
2013
5,83
6,15
2015
2016
5,50
2,00
0,00
2014
Jahr
Quelle: empirica-Preisdatenbank
4.4
vor 1919
1919 - 1945
1946 - 1960
1991 - 2004
ab 2005
insgesamt
1961 - 1990
Sozialreport Leipzig 2017
Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen in Haushalten, deren Wohnraum durch eine Kündigung,
eine Räumungsklage oder einen noch nicht vollstreckten Räumungstitel oder eine unmittelbar bevorstehende Zwangsräumung verloren zu gehen droht. Menschen gelten als wohnungslos, wenn sie nicht über einen
vertraglich abgesicherten angemessenen Wohnraum verfügen können, ein Obdach nur in wechselnden ungesicherten Unterkunftsverhältnissen, zum Beispiel bei Freunden und Bekannten finden, oder gänzlich ohne
Dach über dem Kopf im Freien übernachten. Wohnungslos sind auch alle durch die Stadt Leipzig notuntergebrachten Haushalte und Personen. Die vorübergehende Notunterbringung alleinstehender Personen erfolgt in jeweils einem Übernachtungshaus für Männer bzw. Frauen. Für drogenabhängige Personen steht
eine Notschlafstelle ganzjährig zur Verfügung.
Sind Familien mit Kindern von einem Räumungstermin betroffen und wurde bis zur Zwangsräumung, auch
mit sozialdienstlicher Unterstützung, keine neue Unterkunft gefunden, erfolgt die temporäre Notunterbringung in Wohnungen. Diese Wohnungen werden vom Sozialamt als sogenannte Gewährleistungswohnungen
angemietet und Haushalten mit Kindern, zur befristeten Nutzung zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2016 wurde das Sozialamt vom Amtsgericht Leipzig über 1.157 eingeleitete Räumungsklagen informiert, 98 mehr als im Vorjahr. Die Gerichtsvollzieher informierten im Jahr 2016 über 1.000 angesetzte
Zwangsräumungstermine von Wohnungen. Die Anzahl der Räumungstermine ist damit seit dem Jahr 2012
kontinuierlich angestiegen.
32
Sozialreport Leipzig 2017
Tabelle 4.2
Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte 2005 und 2010 bis 2016 nach der Stufe
der Bedrohung
Stufen der Bedrohung
2005
Räumungsklagen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
1.210
1.178
1.210
1.306
1.300
1.073
1.059
1.157
828
810
897
876
896
918
964
1.000
Räumungstermine
Quelle: Sozialamt
Tabelle 4.3
2016
Sozialreport Leipzig 2017
Durchschnittliche tägliche Notunterbringung für obdachlose Frauen, Männer und
Kinder 2007 bis 20162
Notunterbringung für Obdachlose
untergebrachte Personen insgesamt
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
252
231
189
180
136
142
175
34
38
33
35
35
50
39
20
21
23
22
22
37
28
24
23
10
11
11
20
19
22
20
7
9
10
18
17
186
162
147
134
90
72
117
bis unter 18 Jahre
73
66
62
61
46
39
65
18 Jahre oder älter
113
96
85
73
44
33
52
59
47
37
32
16
11
20
darunter:
Übernachtungshäuser für Erwachsene
(75 Plätze)
davon:
männlich
Notschlafstelle für drogenabhängige
Erwachsene (25 Plätze)
davon:
männlich
Gewährleistungswohnungen
davon:
männlich
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
2016 wurden im täglichen Durchschnitt 175 obdachlose Personen notuntergebracht. Im Verhältnis zum Jahr
2015 ist dies eine Steigerung um 23 %. Die Anzahl der Personen in Übernachtungshäusern ist im Vergleich
zu den Vorjahren leicht angestiegen. Die höhere Anzahl der im Übernachtungshaus für Männer untergebrachten Personen im Jahr 2015 entstand durch die zeitweise Unterbringung von Asylbewerbern. In der
Notschlafstelle für drogenabhängige Personen „Alternative I“ erhielten im täglichen Durchschnitt 20 Personen eine Notunterkunft.
Die Anzahl der in Gewährleistungswohnungen notuntergebrachten Personen ist im Jahr 2016 wieder angestiegen. Im Jahresmittel 2016 mussten 117 Personen, davon 65 Kinder notuntergebracht werden. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit der im Jahr 2016 wieder angewachsenen Zahl der Räumungen, einem
Unterbringungsbedarf für nachziehende Flüchtlingsfamilien sowie einer Verknappung von Wohnraum im
unteren Preissegment.
Tabelle 4.4
Integration von Wohnungsnotfällen 2010 bis 2016
Art der Integration
Haushalte im ambulant betreuten Wohnen gemäß
§ 67 SGB XII
Bearbeitete Wohnungsnotfälle (Haushalte)
2010
194
2011
195
2012
203
3
2013
2014
2015
2016
201
208
208
207
1.837
2.248
3.373
3.486
1.438
1.670
1.973
2.181
darunter
neu bekannt gewordene Wohnungsnotfälle
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
2
Da die Belegung Schwankungen unterliegt, wurden für die Jahreswerte jeweils Mittelwerte aus der Belegung zum Stichtag am Monatsende verwendet.
3
Wohnungsnotfälle werden seit dem Jahr 2013 als Haushalte gezählt. Auf die Darstellung der vorherigen Statistik auf der Grundlage
von Personen wird verzichtet.
Sozialreport Leipzig 2017
33
Ziel der sozialen Beratung und persönlichen Hilfe für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten
Haushalten ist die Verhinderung von Wohnverlusten. Wohnungslose Personen werden aktiv in vertraglich
abgesicherte angemessene Wohnverhältnisse integriert. Damit sollen auch die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Leistungsberechtigten überwunden oder zumindest eine weitere Verschlimmerung der sozialen
Schwierigkeiten verhütet werden. Ein wichtiges Instrument zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind Maßnahmen des ambulant betreuten Wohnens. Diese Form der individuellen sozialen Betreuung
erfolgt in Wohnprojekten oder direkt in den Wohnungen der betreffenden Haushalte. Wie in den Vorjahren
wurden auch 2016 im Durchschnitt etwas mehr als 200 Haushalte im ambulant betreuten Wohnen sozial
betreut. Die Betreuung erfolgt durch freie Träger der Wohlfahrtspflege.
Die Beratungsstelle "Vier Wände" berät wohnungslose Personen und Haushalte, denen der Wohnungsverlust unmittelbar oder auf Grund einer Räumungsklage oder einer Zwangsräumung bevorsteht. Wohnungslosigkeit soll verhindert und akute Obdachlosigkeit beendet werden. Darüber hinaus betreut der Sozialdienst
auch diejenigen Haushalte, welche vorübergehend in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht wurden.
Eine erforderliche Notunterbringung soll so kurz wie möglich erfolgen. Wohnungslose Personen sollen baldmöglichst wieder eine eigene Mietwohnung beziehen. Die Anzahl der seit dem Jahr 2013 neu bekannt gewordenen Wohnungsnotfälle stieg kontinuierlich an. Ursächlich hierfür ist seit 2014 u.a. der Anstieg der
Räumungsklagen und der durch die Gerichtsvollzieher angesetzten Zwangsräumungstermine aber auch
eine gestiegene Anzahl von Wohnungsnotfällen welche sich bereits vor einer Räumungsklage an den Sozialdienst wenden. 2016 wurden 3.486 Wohnungsnotfälle/Haushalte bearbeitet. Davon wurden 2.181 Fälle
erstmalig als Wohnungsnotfall bekannt.
34
Sozialreport Leipzig 2017
5
Lebensunterhalt
Zusammenfassung
Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2016 mit 1.701 Euro um 36 Euro höher als im Jahr
2015. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2016 insgesamt
1.280 Euro und lag damit um 26 Euro höher als im Jahr 2015.
Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2016 absolut weiter auf 1.104 Euro erhöht. Der Einkommensunterschied zwischen
Männern und Frauen hat sich von 248 Euro (2015) auf 235 Euro (2016) verringert.
17,1 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2015: 16,9 %), da ihr Einkommen unterhalb der
Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt.
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2016 bei 7,9 % und war somit niedriger als Ende 2015 (8,8 %).
Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2016 insgesamt 46,8 % und lag damit über dem Vorjahreswert (44,8 %).
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2016 auf den bisher niedrigsten
Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 66.819 Personen derartige Leistungen, das waren 15,0 % aller
Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 22,7 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2016 Sozialgeld
(2015: 23,5 %). Insgesamt 6.108 Personen erhielten 2016 Sozialhilfeleistungen nach SGB XII. Die Zahl der
Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist 2016 auf 4.209 gesunken
(2015: 4.330).
Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2016 für 19.399 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, dies entspricht dem Niveau der Jahre 2012 bis 2014.
Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 90 auf 2.674 verringert. Insgesamt 62.065 Personen nutzten 2016 den Leipzig-Pass (2015: 62.520). Das waren 10,7 % (2015:
11,0 %) der Leipziger/-innen.
Weitere Informationen: Statistisches Jahrbuch
5.1
Einkommensentwicklung und Einkommensquellen
Alle Aussagen zur Entwicklung der Einkommen beruhen auf den Ergebnissen der kommunalen Bürgerumfragen zum Haushaltseinkommen. Dabei ist zu beachten, dass in die kommunalen Bürgerumfragen nur Personen mit Hauptwohnsitz in Leipzig im Alter von 18 bis zu 85 Jahren einbezogen werden. Bei der Bewertung
der Ergebnisse der Bürgerumfragen sind Veränderungen in der Erhebung der Einkommensdaten zu berücksichtigen. In den Jahren bis 2006 wurde das genaue Einkommen erfragt. Seit 2008 wurde die Zugehörigkeit
zu einer von 20 Einkommensgruppen erfragt. Damit wurde, wenn auch mit Einschränkungen, die Berechnung von durchschnittlichen Einkommen wieder möglich.
Tabelle 5.1
Entwicklung des Haushaltsnettoeinkommens 2001 bis 2016 nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße
2001
2005
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
mittleres Haushaltsnettoeinkommen in € (Median)
Haushalte insgesamt
1.534
1.450
1.427
1.414
1.414
1.503
1.549
1.662
1.665
1.701
1
1.023
890
1.081
1.062
1.051
1.074
1.148
1.181
1.231
1.223
2
1.790
1.800
1.835
1.872
1.881
2.019
2.054
2.158
2.220
2.301
3
2.124
2.200
2.298
2.346
2.292
2.490
2.581
2.857
2.758
2.934
4 und mehr
2.408
2.400
2.436
2.830
2.662
3.048
3.036
3.153
3.458
3.299
Personen im Haushalt
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2017
Im Jahr 2016 betrug das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen in der Stadt Leipzig
1.701 Euro und lag damit um 36 Euro höher als im Jahr 2015. Tendenziell ist in den letzten Jahren bei allen
Sozialreport Leipzig 2017
35
Haushaltgrößen ein Einkommenszuwachs auszumachen, auch wenn mitunter im Jahresvergleich Rückgänge festzustellen sind.
Haushalte, deren Einkommen zum überwiegenden Teil aus Erwerbstätigkeit stammt, verfügten im Jahr 2016
mit 2.198 Euro über ein mehr als dreimal so hohes Nettoeinkommen wie Haushalte, deren Einkommen
überwiegend aus Arbeitslosenbezügen resultiert (700 Euro).
Abb. 5.1
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen 2016 nach vorwiegender
Einkommensquelle, Haushaltstyp und Haushaltsgröße
Gesamt
vorwiegende
Einkommensquelle
1.701
Erwerbstätigkeit
2.198
Arbeitslosenbezüge
700
Rente
1.519
Singles (unter 65 Jahre)
Haushaltstyp
1.197
Alleinerziehende
1.675
Paare mit Kind(ern)
3.281
Paare ohne Kind(er)
2.795
Alleinstehende Rentner
1.264
Rentnerpaare
Haushaltsgröße
(Personen)
2.098
1
1.223
2
2.301
3
2.934
4 und mehr
3.299
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Euro
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2017
Teilweise beachtliche Einkommensunterschiede bestehen nicht nur hinsichtlich der Haushaltsgröße, sondern auch zwischen verschiedenen Haushaltstypen.
Der Anteil der einzelnen Einkommensgruppen an allen Leipziger Haushalten hat sich in den letzten Jahren
nur geringfügig verändert. Tendenziell sinkt der Anteil der unteren Einkommensgruppen, während der Anteil
der oberen Einkommensgruppen ansteigt. Im Jahr 2016 verfügten 24 % aller Haushalte monatlich über weniger als 1.100 Euro, während in 16 % der Haushalte mindestens 3.200 Euro pro Monat zur Verfügung standen.
36
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 5.2
Entwicklung der monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2005 bis 2016
100%
90%
7
9
8
10
12
13
15
16
14
11
12
12
13
15
15
15
48
46
80%
Anteil
70%
60%
44
47
46
46
50%
46
46
40%
30%
20%
36
33
33
31
29
26
23
24
2012
2013
2014
2015
2016
10%
0%
2005
2010
2011
Jahr
bis unter 1.100 €
1.100 bis unter 2.300 €
2.300 bis unter 3.200 €
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
3.200 € u. mehr
Sozialreport Leipzig 2017
Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2016 insgesamt 1.280 Euro und
lag damit um 26 Euro höher als im Jahr 2015. Im Jahr 2016 betrug das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen der Männer 1.398 Euro (2015: 1.386 Euro) gegenüber einem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Frauen von 1.163 Euro (2015: 1.138 Euro).
Von großem Einfluss auf das persönliche Einkommen ist der Bildungsabschluss. In Leipzig verfügen Einwohner/-innen mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss über ein durchschnittliches persönliches
Nettoeinkommen von 1.827 Euro. Leipziger/-innen mit Fachhochschulabschluss erreichen 1.664 Euro; Meister, Techniker und Fachschulabsolventen erzielen 1.455 Euro. Bei Menschen mit Berufsausbildung einschließlich eines Abschluss als Teilfacharbeiter/-in liegt das Nettoeinkommen bei durchschnittlich
1.231 Euro. Bei Personen ohne Berufsabschluss (einschl. noch in Ausbildung befindlichen Personen) liegt
das Nettoeinkommen bei 682 Euro.
Der Anteil der Leipziger/-innen, die ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Erwerbstätigkeit bestritten, ist in
den letzten Jahren angestiegen und lag 2016 bei 46,8 %. Der Anteil der Leipziger/-innen, die überwiegend
von staatlichen Unterstützungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Grundsicherung u.ä. leben, ist im Jahr
2016 weiter gesunken und liegt jetzt bei 7,7 %. Knapp ein Viertel der Leipziger Einwohner/-innen (22,4 %)
lebte 2016 überwiegend von Renten bzw. Pensionen. Der Anteil der Personen, deren vorwiegende Einkommensquelle der Unterhalt durch Angehörige ist, hat sich in den letzten Jahren wieder erhöht und lag 2016
bei 18,7 %.
Tabelle 5.2
Bevölkerung 2001 bis 2016 nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
2001
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Einkommensquelle
Anteil der Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung in %
Erwerbs-/Berufstätigkeit
39,8
43,0
43,9
43,7
44,4
44,2
44,8
46,8
8,7
11,7
10,6
10,3
9,8
10,3
9,0
7,7
Rente/Pension
27,1
24,4
24,8
24,3
23,8
22,9
23,4
22,4
Unterhalt durch Angehörige
19,3
16,9
17,0
17,3
17,5
17,7
17,9
18,7
5,2
4,1
3,7
4,4
4,4
4,9
4,9
4,4
Arbeitslosengeld einschl. Sozialgeld u.ä.
Sonstiges
Quelle: Statistisches Landesamt, Mikrozensus
5.2
Sozialreport Leipzig 2017
Einkommensarmut und Einkommensunterschiede
Aussagen zu relativer Einkommensarmut sind auf Basis der Nettoäquivalenzeinkommen möglich. Die Armutsgefährdungsquote gibt dabei den Anteil der Personen an, die über ein Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügen. Aus methodischen Gründen wird für die Angaben zur Armutsgefährdungsquote auch auf Daten aus dem vom StatisSozialreport Leipzig 2017
37
tischen Landesamt durchgeführten Mikrozensus zurückgegriffen, die auch für die 15 größten deutschen
Städte ermittelt und veröffentlicht werden.
Bezogen auf die 60%-Grenze des Leipziger Äquivalenzeinkommens ergibt sich für die Stadt Leipzig im Jahr
2016 eine Armutsgefährdungsquote von 17,1 %. Die Armutsgefährdungsquote ist im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen.
Die Einkommen in Leipzig sind sowohl niedriger als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen als auch im
gesamtdeutschen Durchschnitt. Dies führt dazu, dass die Armutsgefährdungsquoten, bezogen auf den
sächsischen bzw. den gesamtdeutschen Median der Äquivalenzeinkommen höher ausfallen. Legt man den
sächsischen Landesmedian zugrunde, ergibt sich eine Armutsgefährdungsquote von 17,3 %; gemessen am
Bundesmedian liegt diese Quote sogar bei 22,4 %.
Abb. 5.3
Armutsgefährdungsquote in Leipzig 2005 bis 2016 (gemessen am Median der Stadt
Leipzig, dem Landesmedian des Freistaates Sachsen und dem Bundesmedian)
17,1
17,3
22,4
25,1
16,9
18,2
15,3
16
24,1
25,1
16,8
17,8
16
17,6
24,5
26,4
15,8
16,8
15
15,9
18,7
23,9
20
16,7
17,8
Quote in Prozent
25
25,4
30
10
5
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
Median der Stadt Leipzig
Landesmedian
Quelle: IT.NRW, Mikrozensus
Bundesmedian
Sozialreport Leipzig 2017
In den letzten Jahren ist der Median des monatlichen Nettoäquivalenzeinkommens in der Stadt Leipzig tendenziell wieder angestiegen, von 1.050 Euro im Jahr 2005 über 1.151 Euro im Jahr 2009, 1.148 Euro im
Jahr 2010, 1.343 Euro im Jahr 2015 auf 1.370 Euro im Jahr 2016.
Für ausgewählte Haushaltsarten ergeben sich im Freistaat Sachsen rechnerisch folgende Armutsgefährdungsschwellen:
Einpersonenhaushalt:
Familien:
866 Euro (Vorjahr:
834 Euro)
1 Erwachsene/r, 1 Kind unter 14 Jahren:
1.124 Euro (Vorjahr: 1.084 Euro)
1 Erwachsene/r, 2 Kinder unter 14 Jahren:
1.382 Euro (Vorjahr: 1.334 Euro)
2 Erwachsene, 1 Kind unter 14 Jahren:
1.557 Euro (Vorjahr: 1.501 Euro)
2 Erwachsene, 2 Kinder unter 14 Jahren:
1.815 Euro (Vorjahr: 1.751 Euro)
2 Erwachsene, 3 Kinder unter 14 Jahren:
2.073 Euro (Vorjahr: 2.001 Euro)
Paare ohne Kinder:
1.299 Euro (Vorjahr: 1.251 Euro)
Das durchschnittliche Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent hat sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr geringfügig verringert, während sich das durchschnittliche Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent erhöht hat. Tendenziell sind die Einkommen beider Gruppen in den letzten Jahren aber
angestiegen. Während die Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent von 705 Euro im Jahr 2010
auf 895 Euro im Jahr 2016 und somit um 19,0 % angestiegen sind, legten die Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent von 1.676 Euro auf 1.999 Euro und damit 19,3 % zu. Damit haben sich die Unterschiede in den letzten Jahren geringfügig vergrößert. Im bundesweiten Vergleich sind die Einkommensunterschiede in Leipzig vergleichsweise gering. So haben die einkommensstärksten 20 Prozent in Leipzig etwas
mehr als doppelt (2,2) so viel Einkommen zur Verfügung als die einkommensschwächsten 20 Prozent, während es im gesamtdeutschen Durchschnitt mehr als viermal so viel ist.
38
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 5.4
Entwicklung der Nettoäquivalenzeinkommen der niedrigsten 20 Prozent und der
höchsten 20 Prozent 2008 bis 2016 (Median in Euro)
monatliches
Nettoäquivalenzeinkommen in €
2 400
2 100
1 800
1.876
1.578
1.616
1.676
1.678
725
741
752
771
2008
2009
2010
2011
1.962
1.969
1.999
1.750
1 500
1 200
900
793
802
859
900
895
2012
2013
2014
2015
2016
600
300
0
Jahr
einkommensschwächste 20 Prozent
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2017
einkommensstärkste 20 Prozent
Sozialreport Leipzig 2017
39
5.3
Arbeitslosigkeit
Seit dem Höchststand im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Arbeitslosen von Jahr zu Jahr verringert und dies
bei ständig steigenden Einwohnerzahlen. Am Jahresende 2016 waren insgesamt 23.117 Personen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresende 2015 hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 2.343 Personen
verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, betrug 7,9 %, Ende 2015 waren es 8,8 %, Ende 2005 lag die Quote bei 19,2 %. Während die Arbeitslosenquote am Jahresende 2014 bei
den Männern bei 8,6 % lag, waren es bei den Frauen 7,1 %. Im Jahr 2016 hat sich die Zahl der arbeitslosen
Männer stärker reduziert (- 1.199) als die der Frauen (- 1.144).
Von den insgesamt 23.117 arbeitslos gemeldeten Personen waren 5.081 (22,0 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB III und 18.036 (78,0 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB II.
Im Jahr 2016 hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen (mindestens ein Jahr arbeitslos) an den Arbeitslosen verringert. Zum Jahresende 2016 waren in Leipzig 7.360 Langzeitarbeitslose registriert, das waren
1.295 weniger als ein Jahr zuvor bzw. 31,8 % aller arbeitslos gemeldeten Leipziger/-innen (Vorjahr: 34,0 %).
Abb. 5.5
Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen 2005 bis 2016
50 000
20
19,2
23 117
25 460
26 241
28 085
10
8
6
8 930
8 655
7 360
4
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
0
2005
12
7,9
9 053
5 000
8,8
9 677
10 000
9,4
11 380
15 000
10,3
12 553
20 000
10,8
28 663
25 000
14
11,6
33 127
30 000
19 898
Personen
35 000
Arbeitslosenquote in %
16
12,9
30 141
40 000
18
46 870
45 000
2
0
Jahr
Arbeitslose insgesamt
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
dar. Langzeitarbeitslose
Arbeitslosenquote
Sozialreport Leipzig 2017
Kleinräumig betrachtet, ergeben sich innerhalb der Stadt Leipzig große Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit.
Da für die Berechnung von Arbeitslosenquoten auf Ebene der Ortsteile oder Stadtbezirke die entsprechende
Bezugsbasis (zivile bzw. abhängige zivile Erwerbspersonen) nicht ermittelt werden kann, werden die Arbeitslosen dort in Bezug zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren gesetzt. Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen an dieser Bevölkerungsgruppe reicht von 1,8 % in Seehausen, 1,9 % in Baalsdorf und
2,0 % in Althen-Kleinpösna bis zu 12,7 % in Grünau-Mitte und 12,0 % in Volkmarsdorf. In 22 der 63 Ortsteile
liegt der Anteil der Arbeitslosen über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 6,0%. Im Vergleich zu den
Vorjahren hat sich die Spreizung zwischen den Ortsteilen deutlich verringert und liegt jetzt bei 10,9 Prozentpunkten.
40
Sozialreport Leipzig 2017
Karte 5.1
Arbeitslose und Anteil der Arbeitslosen an den 15- bis unter 65-Jährigen 2016
Sozialreport Leipzig 2017
41
5.4
Unterbeschäftigung
Am Jahresende 2016 waren insgesamt 34.147 Personen in der Stadt Leipzig von Unterbeschäftigung (ohne
Kurzarbeit) betroffen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 269 Personen weniger. Die größte Gruppe der
Unterbeschäftigten bilden die 23.117 Arbeitslosen. Weitere 7.137 Leipziger/-innen waren zum Jahresende
2014 nah am Arbeitslosenstatus, wurden aber nicht als arbeitslos gezählt. Dazu gehören hauptsächlich
2.901 Personen in Fremdförderung, 1.960 Personen in beruflicher Weiterbildung und 966 Personen in Arbeitsgelegenheiten. In der Tabelle sind die verschiedenen Komponenten der Unterbeschäftigung detailliert
dargestellt.
Tabelle 5.3
Unterbeschäftigte Personen in Leipzig im Dezember 2010 bis 2016
Aspekt der Unterbeschäftigung
2010
2014
2015
2016
Personen
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)
44.146
36.396
34.416
34.147
1.376
922
490
342
1.225
349
345
303
151
51
51
39
42.770
35.474
33.926
33.805
6.700
5.680
5.192
7.137
Berufliche Weiterbildung
2.312
2.434
1.941
1.960
Arbeitsgelegenheiten
3.894
1.036
898
966
Fremdförderung
.
957
1.318
2.901
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“
.
.
.
365
118
20
16
14
.
225
179
164
222
833
840
767
36.070
29.794
28.734
26.668
2.943
3.553
3.274
3.551
Aktivierung u. berufliche Eingliederung
1.428
1.324
1.287
1.830
Sonderregelung für Ältere
1.515
2.229
1.987
1.721
33.127
26.241
25.460
23.117
davon:
Personen, fern vom Arbeitslosenstatus in Maßnahmen,
die gesamtwirtschaftlich entlasten
darunter:
Gründungszuschuss
Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit
Unterbeschäftigung im engeren Sinne
davon:
Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind
darunter:
Beschäftigungszuschuss
Förderung von Arbeitsverhältnissen
kurzfristige Arbeitsunfähigkeit
Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne
davon:
Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind
davon:
Arbeitslosigkeit
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
5.5
Sozialreport Leipzig 2017
Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung
Insgesamt 76.827 Leipziger Einwohner/-innen (13,3 % aller Einwohner/-innen) bezogen 2016 Leistungen der
sozialen Mindestsicherung. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen ist nach dem Anstieg im Jahr 2015
wieder gesunken (2015: 78.943; 2014: 77.774), was insbesondere auf den Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz und die gesunkene Zahl der Leistungsberechtigten von SGB II-Leistungen zurückzuführen ist. Bedingt durch die wachsende Einwohnerzahl hat sich die
Empfängerquote jedoch gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 13,3 % verringert. Im Jahr 2006
42
Sozialreport Leipzig 2017
bezogen noch 89.091 Personen bzw. 17,6 % der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Je
nach Rechtsgrundlage ist diese Entwicklung verschieden: während die Zahl der Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II rückläufig ist, nimmt die Zahl der Empfänger/-innen nach SGB XII tendenziell zu.
Neben den 66.819 Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten, gab es 2016 insgesamt 6.108 Empfänger/-innen von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie 3.900 Empfänger/-innen von
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Tabelle 5.4
Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Leipzig
2006 bis 2016
Kennziffer
2006
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
89.091
83.139
79.797
77.637
77.824
77.774
78.943
76.827
Leistungen nach SGB II
84.439
77.648
74.049
71.124
70.731
69.355
67.548
66.819
Sozialhilfe nach SGB XII
3.686
4.551
4.836
5.255
5.531
5.996
6.210
6.108
966
940
912
1.258
1.562
2.423
5.185
3.900
17,6
15,9
15,0
14,7
14,4
14,1
13,9
13,3
Leistungsempfänger insgesamt
davon:
Regelleistungen nach
Asylbewerberleistungsgesetz
Anteil an Einwohnern in %
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
5.5.1 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II
Insgesamt 66.819 Leipziger/-innen erhielten 2016 Leistungen nach SGB II. Das entspricht 15,0 % aller Einwohner/-innen im Alter bis 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 729 Personen. Die
Zahl der Leistungsempfänger/-innen liegt damit auf dem niedrigsten Jahresendstand seit Einführung dieser
Leistungen im Jahr 2005. Gegenläufig zur sinkenden Gesamtzahl der leistungsberechtigten Personen ist die
Tendenz bei ausländischen Leistungsberechtigten, deren Anzahl im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um
2.941 auf 11.202 stieg. Im Dezember 2016 erhielten 6.960 Personen aus den acht herkunftsstärksten Asylbewerberländern Leistungen nach dem SGB II.
Der Anteil der Empfänger/-innen von Leistungen nach SGB II im Alter bis 65 Jahre an der Bevölkerung ist
zwischen den Leipziger Ortsteilen sehr unterschiedlich verteilt. Der Anteil reicht von 2,7 % in Plaußig-Portitz
und 2,9 % in Zentrum-Nordwest bis zu 38,1 % in Grünau-Mitte und 35,2 % in Volkmarsdorf. Nachdem bisher
immer in Volkmarsdorf der höchste Anteil an Leistungsberechtigten nach SGB II zu verzeichnen war, ist jetzt
der höchste Anteil in Grünau-Mitte zu verzeichnen.
Unter den 66.819 Leistungsberechtigten befanden sich 48.899 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (713
weniger als im Vorjahr) und 17.182 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, darunter 16.811 Kinder unter
15 Jahren.
Im Jahr 2016 waren insgesamt 16.811 Leipziger Kinder unter 15 Jahren auf Sozialgeldzahlungen angewiesen, das waren 417 mehr als ein Jahr zuvor. Anteilig beziehen damit 22,7 % aller Leipziger Kinder im Alter
bis 15 Jahren Sozialgeld (Vorjahr: 23,5 %). Seit mehreren Jahren ist ein Anstieg der leistungsberechtigten
Kinder zu verzeichnen, bedingt durch die starke Zunahme der Zahl aller Kinder unter 15 Jahren ist der Anteil
der leistungsberechtigten Kinder an allen Kindern aber rückläufig. Der Anteil ist territorial verschieden. In drei
Ortsteilen lebten mehr als die Hälfte aller Kinder unter 15 Jahren von Sozialgeld, in weiteren drei Ortsteilen
mehr als 40 %. In Volkmarsdorf, dem Ortsteil mit dem höchsten Anteil, hat sich die Quote im Vergleich zu
den Vorjahren verringert und liegt jetzt bei 58,5 %. Die niedrigsten Anteile sind in den Ortsteilen ZentrumNordwest (2,4 %), Burghausen-Rückmarsdorf (3,2 %) und Hartmannsdorf-Knautnaundorf (3,5 %) festzustellen.
Insgesamt 39.154 Bedarfsgemeinschaften in Leipzig bezogen zum Jahresende 2016 Leistungen nach
SGB II. Das waren 1.314 weniger als Ende 2015. In 11.736 Bedarfsgemeinschaften (30,0 % aller Bedarfsgemeinschaften, 2015: 29,2 %) lebte mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Insgesamt 7.012 Bedarfsgemeinschaften bestanden aus Alleinerziehenden und ihren Kindern, das sind fast zwei Drittel aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.
Sozialreport Leipzig 2017
43
Karte 5.2
44
Anteil der Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld an den unter 65Jährigen 2016
Sozialreport Leipzig 2017
Karte 5.3
Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen an den unter 15-Jährigen 2016
Sozialreport Leipzig 2017
45
Leipziger Kinder unter 15 Jahre, die Sozialgeld erhalten von 2013 bis 2016
17 000
25,0
16 500
24,5
24,0
15 500
23,5
23,0
22,5
16.811
16.310
14 000
22,7
16.394
15 000
14 500
24,0
23,5
23,3
16.030
Anzahl
16 000
13 500
Prozent
Abb. 5.6
22,0
21,5
13 000
21,0
2013
2014
2015
2016
Jahr
Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre
Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre an allen unter 15-Jährigen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Sozialreport Leipzig 2017
5.5.2 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII
Hilfen zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen unter 65 Jahren, die durch Krankheit zeitweise
erwerbsunfähig sind, noch nicht als dauerhaft erwerbsgemindert begutachtet wurden, im Vorruhestand sind
und/oder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können (vgl. § 19
Abs. 1 SGB XII). Hilfe zum Lebensunterhalt gilt als Hilfe in „Übergangssituationen“.
Tabelle 5.5
Hilfe zum Lebensunterhalt – Empfänger/-innen 2005 bis 2015 nach dem SGB XII nach
verschiedenen Gruppen
Empfänger/-innen verschiedener
Gruppen
2005
insgesamt
2010
2011
2012
2013
2014
2015
738
797
996
1.048
1.152
1.470
1.379
472
384
474
502
564
710
653
85
72
96
99
105
156
147
in Einrichtungen
376
232
233
238
297
378
341
außerhalb von Einrichtungen
362
565
763
810
855
1.092
1.038
unter 15 Jahre
114
170
221
207
207
243
216
15 bis unter 65 Jahre
197
420
559
618
660
850
797
65 Jahre und älter
427
207
217
223
285
377
366
5,6
3,9
3,5
4,0
4,6
5,4
5,8
darunter
weiblich
Ausländer/-innen
davon nach Aufenthalt
davon nach Alter
Ausgaben in Mio. €
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
46
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
Ziele der Leistungsgewährung sind:
Hilfe zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes,
Sicherung von Ansprüchen auf Kranken- und Pflegeversicherung,
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt ging 2015 gegenüber 2014
um 6,2 % auf 1.379 zurück, liegt aber immer über dem Niveau der vorhergehenden Jahre. Dabei ist sowohl
die Zahl der Leistungsempfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen als auch außerhalb von Einrichtungen
im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Aufwendungen sind 2015 sind auch im Jahr 2015 weiter angestiegen und lagen bei insgesamt 5,8 Mio. Euro, insbesondere durch Regelbedarfsanpassungen und die Erhöhung der Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft. Die durchschnittlichen Ausgaben je Empfänger/in sind um ca. 14,7 % auf 4.186 Euro angestiegen.
Grundsicherung im Alter (über 65-Jährige) und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Personen zu leisten, die das 65. Lebensjahr (bzw.
die Regelaltersgrenze) bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln,
insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 2 SGB XII). Ziele des
seit 2003 geltenden Gesetzes der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
sind sowohl die Reduzierung der „verschämten Altersarmut“ als auch die Verbesserung der Lebenssituation
erwerbsgeminderter Menschen über 18 Jahre.
Tabelle 5.6
Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2005 bis 2016
zum 31.12. des jeweiligen Jahres (nach Trägerprinzip)
Leistungsempfänger/-innen
Empfänger/-innen gesamt
2005
2010
2012
2013
2014
2015
2016
2.611
3.233
3.691
3.818
4.038
4.330
4.209
1.558
1.789
2.008
2.034
2.083
2.210
2.089
Ausländer/-innen
680
867
872
931
999
1.097
1.165
Empfänger/-innen unter 65 Ja.
862
1.068
1.215
1.279
1.403
1.525
1.549
2.362
3.028
3.505
3.606
3.814
4.124
4.014
in Einrichtungen
249
205
186
212
224
209
195
Ausgaben in Mio. €
9,4
15,5
18,2
19,3
20,8
25,4
24,0
3.608
4.791
4.917
5.051
5.161
5.862
5.691
darunter
weiblich
davon nach Aufenthaltsort
außerhalb von Einrichtungen
Ausgaben je Empfänger/-in in €
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
Im Dezember 2016 erhielten insgesamt 4.209 Personen Grundsicherungsleistungen. Nach jahrelangem
Anstieg hat sich die Zahl der Grundsicherungsempfänger erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert und
zwar um 2,8 %. Zum Jahresende 2016 waren, ebenso wie in den Vorjahren, ca. zwei Drittel der Grundsicherungsempfänger/-innen Rentner/-innen über 65 Jahre bzw. der Regelaltersgrenze.
Der Anteil der Frauen, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, hat sich von Jahr zu Jahr verringert, im
Jahr 2016 erhielten erstmals mehr Männer als Frauen Grundsicherungsleistungen.
Sozialreport Leipzig 2017
47
Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung 2005 bis 2016 nach Alter und Geschlecht
1.549
1.525
2.089
2.210
2.083
2.034
1.279
2.008
1.814
1.215
500
1.095
862
1.000
1.068
1.558
1.500
1.789
2.000
1.403
2.500
3.818
3.325
3.233
3.000
3.691
3.500
4.038
4.000
4.209
4.330
4.500
2.611
Empfänger/-innen von Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
Abb. 5.7
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
Personen gesamt
dar. weiblich
dar. unter 65 Jahre
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
5.6
Sozialreport 2017
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder bei Kosten für Haus- oder Wohneigentum. Andere Zuschüsse zur
Miete, wie Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und XII, werden bei der Bedarfsermittlung mit angerechnet. Für die Miete gibt es Belastungshöchstgrenzen. Das Wohngeld ist vom Haushaltseinkommen abhängig.
Abb. 5.8
Wohngeldempfänger/-innen 2005 bis 2016 nach Personengruppen
1.987
471
374
1.724
413
351
1.417
414
318
1.801
359
311
2010
2.108
586
401
2005
2.459
610
376
0
824
414
1.000
1.255
551
2.000
2.684
3.000
2.995
3.863
4.549
5.363
5.059
4.000
2.546
Haushalte
5.000
5.822
6.292
6.000
4.194
7.000
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
Rentner/Pensionäre
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Arbeitnehmer
Arbeitslose
Selbständige
Sozialreport 2017
Im Jahr 2016 erhielten insgesamt 8.004 Haushalte Wohngeld. Somit ist im Jahr 2016 die Zahl der Wohnempfänger nach jahrelangem Rückgang erstmals wieder angestiegen (plus 1.531). Dies gilt für fast alle Personengruppen, die Wohngeld erhalten. Der Hauptgrund ist, dass das Wohngeld seit 2009 erstmalig wieder
im Jahr 2016 an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde, während die Regelsätze
für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Rentenbeträge stetig erhöht wurden. Das durchschnittliche monatliche Wohngeld lag 2016 bei 123 Euro und damit deutlich höher als in den Vorjahren (2015: 100
Euro).
48
Sozialreport Leipzig 2017
5.7
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Vorrangiges Ziel der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere
Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Potentiell leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II,
Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII,
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
Leistungen nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 4.
Bei den über 20-Jährigen fehlt in vielen Fällen die tatsächliche Anspruchsberechtigung, weil sie zum Beispiel
vorübergehend erwerbsgemindert sind, in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung stehen oder arbeitslos sind.
Tatsächlichen Anspruch haben nur Personen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungsträger ist für Leistungsberechtigte nach dem SGB II das
Jobcenter Leipzig und nach den anderen Rechtskreisen das Sozialamt.
Die Entwicklung der Anträge auf Leistungen stellt sich in den einzelnen Rechtskreisen wie folgt dar:
Tabelle 5.7
Anzahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag auf Leistungen zur
5
Bildung und Teilhabe gestellt wurde nach Rechtskreisen 2012 bis 2016
Rechtskreis
2012
2013
2014
2015
2016
potentiell Leistungsberechtigte
32.470
31.621
35.344
38.361
37.835
Leistungsberechtigte, für die mindestens ein Antrag gestellt
wurde
19.369
19.389
19.553
17.280
19.399
13.559
13.859
15.204
12.665
14.381
SGB XII
313
292
283
252
244
Asylbewerberleistungsgesetz
162
150
137
734
1.442
5.335
5.088
3.929
3.629
3.332
davon
SGB II
Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz
Quelle: Sozialamt, Jobcenter Leipzig
Sozialreport Leipzig 2017
2016 wurde für 19.399 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mindestens ein Antrag auf Leistungen für
Bildung und Teilhabe gestellt.
Im Jahr 2015 ist die Zahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde, um 2.253
Personen zurückgegangen. Der Rückgang erfolgte vorwiegend aufgrund von Verfahrensvereinfachungen im
Rechtskreis SGB II mit Einführung des Fachverfahrens Allegro. Leistungen zum Schulbedarf werden mit
dem neuen Verfahren nicht mehr wie bislang halbjährlich bewilligt, sondern pauschal bis zur Vollendung des
15. Lebensjahres gewährt. Eine statistische Erfassung erfolgt nur noch für Neuanträge, Folgeanträge werden durch das Jobcenter nicht mehr erfasst.
Ein Anstieg der Leistungsberechtigten im Jahr 2016, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde, erfolgte
aufgrund des Zuzugs von Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund im Jahr 2015 und 2016. Die Zahl der
potentiell Leistungsberechtigten ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % auf 37.835 gesunken.
Seit 2012 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anträge im Bereich Bundeskindergeldgesetz/Wohngeldgesetz zu verzeichnen. Dies geht einher mit einem Rückgang der Wohngeldzahlfälle (Vergleiche Kapitel 5.6).
In allen Leistungsbereichen für Bildung und Teilhabe gab es 2016 einen Anstieg der bewilligten Leistungen.
In der Auflistung fehlen Daten zum Schulbedarf. Für diese Leistung werden seit Einführung des neuen
Fachverfahrens Allegro im Rechtskreis SGB II ab August 2014 nur noch Neuanträge und keine Folgeanträge
statistisch erfasst. Rückschlüsse auf die bewilligten Leistungen sind nur durch Betrachtung der finanziellen
Aufwendungen für die diese Leistung möglich – diese waren 2015 und 2016 auf unverändert hohem Stand.
4
Bis 2014 hatten nur Kinder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe. Mit der Änderung des Gesetzes zum 01.03.2015 haben auch Kinder nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf diese Leistungen.
5
Wenngleich die Leistungen seit dem 01.01.2011 gewährt werden, wird eine offizielle Landesstatistik erst seit 2012 geführt.
Sozialreport Leipzig 2017
49
6
Abb. 5.9
Bewilligte Leistungen Bildung und Teilhabe 2015 und 2016
12.769
Mittagsverpflegung
11.013
6.269
Art der Leistung
soziale/kulturelle Teilhabe
5.081
6.244
Tagesausflüge
4.421
2016
5.425
5.369
mehrtägige Fahrten
2015
3.260
2.846
Schülerbeförderung
1.009
602
Lernförderung
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
bewilligte Leistung
Quelle: Sozialamt
5.8
Sozialreport Leipzig 2017
Soziale Dienste und Leistungen
5.8.1 Schuldnerberatung
Die Leistungen der Schuldnerberatung werden sowohl nach dem SGB II (flankierende soziale Leistungen)
als auch nach dem SGB XII erbracht, um betroffene Menschen in ihren Problemlagen zu unterstützen und
Entschuldung zu erreichen.
Die Anzahl der Beratungen hat sich seit 2010 erhöht. Im Jahr 2016 wurden 2.674 Beratungen gezählt, 90
Beratungen weniger als im Vorjahr. Nach Rechtskreis verlief die Entwicklung unterschiedlich: die Beratungen für SGB-Leistungsberechtigte gingen aufgrund der insgesamt rückläufigen Anzahl von Leistungsberechtigten nach dem SGB II zurück, während die Schuldnerberatungszahlen nach dem SGB XII anstieg.
Durch Einführung eines Pfändungsschutzkontos für Schuldner/-innen verringerte sich der Beratungsaufwand
und damit die Aufwendungen je Beratung. Statt der klassischen Schuldnerberatung mit einem Zeitrahmen
von bis elf Stunden wird nur noch eine Grundberatung mit einem Zeitrahmen von bis drei Stunden benötigt.
Die Voraussetzungen für eine weitere qualitativ hochwertige Schuldnerberatung sind durch die vertraglich
gebundenen Schuldnerberatungsstellen gegeben.
Tabelle 5.8
Fallzahlen und Finanzierung der Schuldnerberatung 2010 bis 2016
Fallzahl und Art der Finanzierung
Beratungen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2.198
2.350
2.110
2.478
2.559
2.764
2.674
709
628
489
550
513
532
505
nach SGB II
554
491
343
356
338
356
321
nach SGB XII
155
137
146
194
175
176
184
Kommunale Ausgaben in 1.000 €
davon
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
5.8.2 Leipzig-Pass
Der Leipzig-Pass wurde durch Stadtratsbeschluss als ein Instrument zur Förderung sozial benachteiligter
Personen eingeführt. Der Leipzig-Pass ist an Einkommensgrenzen gebunden und hat eine einjährige Gültigkeit. Der Leipzig-Pass wird für folgende Personengruppen ausgestellt:
6
Die Einzelleistungen werden nur einmal je Kind und Jugendlichen gezählt, sodass die Zahl der bewilligten Leistungen bei Schulbedarf,
Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung und soziale und kulturelle Teilhabe der Anzahl der jeweils leistungsberechtigten
Kinder und Jugendlichen entspricht. Bei den Tagesausflügen ist die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen mit den
Einzelleistungen nicht identisch. Dies liegt daran, dass Tagesausflüge entweder nach jedem einzelnen Ausflug abgerechnet werden
können oder am Ende eines Bewilligungszeitraumes eine Endabrechnung für den gesamten Zeitraum erfolgen kann. Bei den mehrtägigen Fahrten wird die Anzahl der Leistungen im betrachteten Zeitraum gezählt, d. h. nimmt ein Kind an zwei Fahrten im entsprechenden
Zeitraum teil, gehen zwei Leistungen in die Zählung ein.
50
Sozialreport Leipzig 2017
Personen, die Grundsicherungsleistungen erhalten: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Personen mit geringem Einkommen. Für sie sind je nach Haushaltsgröße und Kosten der Unterkunft Einkommensgrenzen vorgegeben. Diese errechnen sich aus dem 1½-fachen des maßgeblichen Regelsatzes zzgl. des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen Unterkunftskosten.
Der Leipzig-Pass berechtigt zu (in der Regel) 50 % Ermäßigung bei Bildungsangeboten (z. B. Volkshochschule, Musikschule), beim Besuch kultureller Einrichtungen (z. B. Oper, Museen, Gewandhaus) bzw. bei
der Nutzung von Freizeitangeboten (Sport, Bäder) und zu einem Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen. Seit dem 01.08.2009 wird die Leipzig-Pass-Mobilcard zur Nutzung
des ÖPNV zu einem ermäßigten Preis angeboten.
Mit der Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB
XII zum 01.01.2011, auch bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket, wurden Leistungen des Leipzig-Passes
neu geregelt. Ein Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen wird seitdem über den Leipzig-Pass gewährt, sofern keine vorrangigen Leistungen greifen. 2016 erhielten 120 Leipzig-Pass-Inhaber/ -innen diese
freiwillige Leistung.
Abb. 5.10
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2006 bis 2015
61.447
61.221
62.520
62.065
50.000
62.293
60.000
66.053
Personen mit Leipzig-Pass
70.000
74.578
80.000
3
4
5
6
7
40.000
30.000
20.000
10.000
0
1
Quelle: Sozialamt
2
Jahr
Die Anzahl der ausgestellten Leipzig-Pässe liegt seit 2012 etwa auf gleichbleibendem Niveau. Der Rückgang seit 2010 liegt zum einen an der Einführung von Leistungen der Bildung und Teilhabe und an der gesunkenen Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. 2016 ging die Zahl der Pässe im Vergleich
zum Vorjahr um 455 Pässe zurück.
Mit 52,9 % war 2016 die Mehrzahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2016 weiblich. Die größte Gruppe der
Inhaber/-innen (65,1 %) empfing Leistungen nach dem SGB II. 18,1 % der Pass-Inhaber/-innen erhielten den
Pass auf Grund geringer Einkommen (Sonstige), d.h. Personen mit ergänzenden Leistungen des Jobcenters, z. B. zum Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/-innen oder Studierende. 9,6 % der Inhaber/-innen
erhielten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 4,1 % nach dem SGB XII.
Sozialreport Leipzig 2017
51
41.679
6.164
11.607
2015
42.656
5.202
11.977
Jahr
2016
2.598
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nach Grund der Bewilligung 2016
2.655
Abb. 5.11
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Grund der Bewilligung
SGB II
AsylbLG
SGB XII
Quelle: Sozialamt
Sonstige
Sozialreport Leipzig 2017
2016 hatten 9,1 % der Leipziger/-innen einen Leipzig-Pass (2015: 11,0 %), wobei es deutliche Unterschiede
in der räumlichen Verteilung gibt. Die Spannweite des Anteils der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Ortsteilbevölkerung reicht von 2,1 % (Althen-Kleinpösna) bis 26,3 % (Volkmarsdorf).
In den Ortsteilen Zentrum-Südost, Volkmarsdorf, Grünau-Mitte und Grünau-Nord wohnten 2016 besonders
viele Leipzig-Pass-Inhaber/-innen – 20 % und mehr. Die geringste Zahl an Leipzig-Pässen wurde für Bürger/-innen in den Ortsteilen am nördlichen und südöstlichen sowie südwestlichen Stadtrand ausgestellt.
Karte 5.4
52
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen je Ortsteil 2016
Sozialreport Leipzig 2017
6
Familie, Jugend und Bildung
Zusammenfassung
Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2016 auf 49.280 (plus 1.556 Familien). Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf 14.504 Haushalte (plus 173).
In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2016 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.105 Ratsuchenden Hilfen angeboten.
Im Jahr 2016 wurden für 10.955 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Landeserziehungs- und
Betreuungsgeld insgesamt 57,0 Mio. Euro ausgezahlt. Für 4.605 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen
wurden im Jahr 2016 insgesamt 9,45 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt.
Der Allgemeine Soziale Dienst hat im Jahr 2016 jahresdurchschnittlich 2.983 erzieherische Hilfen (plus 326)
vergeben und im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren Stellungnahmen erarbeitet sowie umfangreiche
Beratungs- und Vermittlungsleistungen erbracht.
Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2016 durch die Eröffnung von 7 neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen und Horten wurden um 1.309 Plätze,
darunter 628 Hortplätze, erweitert.
Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden
Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Im Schuljahr
2016/17 wurden an den Leipziger allgemeinbildenden Schulen insgesamt 48.230 Schüler/-innen unterrichtet,
das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,5 % (2.501 Schüler/-innen).
Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Ihr Anteil betrug 2016/17 insgesamt 18,3 % und fiel an Grundschulen (20,3 %) und Oberschulen (22,0 %) am höchsten aus.
Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm ebenfalls zu. Der Anteil an der
gesamten Schülerschaft betrug 2016/17 8,7 %. Insbesondere die Anzahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an (seit 2010/11 plus 76,1 %).
Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung bei 52,4 %. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von einem Anteil von 16,2 % bis zum
einem Anteil von 83,2 %.
Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2016 mit 11,3 % erneut (leicht) unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von
ihnen stammte von Förderschulen.
Die Zahl der Schüler/-innen an den berufsbildenden Schulen in Leipzig stieg erstmals seit 2005 im Vergleich
zum Vorjahr wieder an. Die Zunahme betrug 1,5 % und fiel im Übergangssektor (10,3 %), den Fachoberschulen (7,7 %) und den Berufsschulen (2,0 %) am höchsten aus.
2016 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit über 10 Mio. Euro bezuschusst sowie zusätzlich über 2 Mio. Euro kommunale Haushaltsmittel für Schulsozialarbeit sowie Landesmittel zur Verfügung
gestellt.
Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2015/2016 an 16 Grundschulen, 24 Oberschulen, 8 Förderschulen und
7 berufsbildenden Schulen angeboten.
Die mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit verzeichnet im Jahr 2016 einen Anstieg auf 59.372 Kontakte (plus 1.679) zu ihren Zielgruppen. Probleme mit der Wohnsituation waren häufigster Hilfegrund.
Weitere Informationen: Kinder- und Jugendreport Leipzig, Bildungsreport Leipzig 2016
Sozialreport Leipzig 2017
53
6.1
Familien nach Lebensformen
Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit mindestens einem minderjährigen
Kind im Haushalt.
Die Zahl der Familien stieg im Jahr 2016 insgesamt um 3,3 % auf 49.280 (plus 1.556 Familien). Die Mehrzahl der Leipziger/-innen sind mit 42,7 % nach dem Lebensformtyp Ehepaare mit Kindern. Im Jahr 2016
nahm diese Gruppe um 784 Haushalte zu. In 29,4 % aller Familien leben alleinerziehende Elternteile mit
Kindern zusammen. 2016 waren das 173 mehr Haushalte als im Vorjahr. Der Anteil unverheirateter Paare
mit Kindern betrug 27,9 % und entspricht einem Anstieg um 599 Haushalte. Demnach sind 2016 Alleinerziehende langsamer gewachsen als Ehepaare mit Kindern und unverheiratete Paare mit Kindern.
Abb. 6.1
Familien nach Lebensformtyp
25.000
14.504
21.047
13.729
13.130
14.331
20.263
12.313
14.086
19.126
11.620
13.845
18.198
13.340
17.359
10.958
10.400
5.927
5.000
12.783
16.512
9.761
10.000
12.408
14.265
15.887
15.000
16.065
Anzahl
20.000
0
2005
2010
2011
2012
Ehepaare mit Kindern
Jahr
2013
2014
unverheiratete Paare mit Kindern
2015
2016
Alleinerziehende
Sozialreport Leipzig 2017
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen; Einwohnerregister
Die meisten Leipziger Familien haben ein Kind. 2016 waren das 56,8 % aller Familien mit insgesamt 27.982
Haushalten (plus 650). In weiteren 16.553 Haushalten leben zwei Kinder (plus 765), was einem Anteil von
33,6 % entspricht. Der Anteil von Familien mit drei und mehr Kindern betrug 9,6 % mit insgesamt 4.745
Haushalten (plus 121). Im Jahresvergleich ist eine zunehmende Anzahl von Ein- und Mehrkindfamilien festzustellen. Dies geht einher mit dem Geburtenanstieg der letzten Jahre.
Abb. 6.2
Familien nach Anzahl der Kinder
4.624
4.745
15.788
4.156
15.001
3.848
14.241
13.448
3.602
3.322
12.606
16.553
27.312
26.368
25.574
24.607
23.767
23.016
3.092
5.000
11.948
10.000
2.541
15.000
10.454
Anzahl
20.000
23.262
25.000
27.982
30.000
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
Familien mit 1 Kind
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen; Einwohnerregister
54
Familien mit 2 Kindern
Familien mit 3 und mehr Kindern
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder
volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Im Unterschied hierzu sind Elternteile mit
Lebenspartner/-in im Haushalt nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern. Alleinerziehende Mütter
und Väter stehen vor der besonderen Situation, die Kindererziehung, die Organisation des Alltags und die
Erwerbstätigkeit alleinverantwortlich gestalten zu müssen. Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg im
Jahr 2016 auf 14.504. Davon betrug der Anteil alleinerziehender Elternteile mit einem Kind 68,7 % (plus 90).
Der Anteil von alleinerziehenden Elternteilen mit zwei Kindern betrug 24,6 % (plus 97) und der von
Alleinerziehenden mit 3 und mehr Kindern 6,7 % (minus 14).
Abb. 6.3
Alleinerziehende nach Anzahl der Kinder
16.000
14.000
798
880
987
991
977
783
810
3.167
3.362
3.472
3.569
3.012
3.288
2.913
10.243
8.712
8.961
9.293
9.601
9.737
9.868
9.958
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
12.000
3.224
10.000
Anzahl
956
8.000
6.000
4.000
2.000
0
Jahr
Alleinerziehende mit 1 Kind
Alleinerziehende mit 2 Kindern
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen; Einwohnerregister
6.2
Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern
Sozialreport Leipzig 2017
Leistungen für Kinder und ihre Familien
6.2.1 Beratungen zur Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Beurkundung
Für Eltern von Neugeborenen wird Beratung und Unterstützung gewährt, um die grundlegenden Ansprüche
von Kindern und Jugendlichen auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes im
Zusammenwirken mit ihren Eltern durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst:
die Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Ausübung der Personensorge, Geltendmachung
von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen, Abgabe einer Sorgeerklärung,
die Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,
die Übernahme und Führung von Beistandschaften sowie
Beurkundungen und Beglaubigungen, die Erteilung vollstreckbarer Urkunden.
Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern nimmt seit 1991 tendenziell zu und ist im
Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit über 60 % relativ hoch. Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum "Kind ohne Trauschein" zieht u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des AfJFB, insbesondere des Beratungs- und Beurkundungsangebots, nach
sich.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist verpflichtet, jeder nicht verheirateten Mutter unverzüglich nach
der Geburt ihres Kindes das Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII zu unterbreiten. Dies geschieht mittels
der sogenannten "Mütterbriefe", sofern die Vaterschaft für das Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt noch nicht
geklärt ist. Im Jahr 2016 wurden 436 Mütterbriefe versandt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang
um 13,1 % (minus 66). Durch die terminfreie Beurkundung kann dem Wunsch der Eltern nach vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung nunmehr vollumfänglich entsprochen werden. Somit entfällt in diesen Fällen
die Versendung des Mütterbriefes.
Sozialreport Leipzig 2017
55
Tabelle 6.1
Beratungen und Beurkundungen
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Mütterbriefe
927
819
936
1.026
693
486
502
436
Anschreiben an Kindesväter
679
296
308
310
221
225
160
254
Erstberatung Vaterschaftsfeststellung
1.911
1.864
1.660
1.936
1.427
1.542
1.385
1.352
Klärung der Vaterschaft
2.035
2.979
2.229
2.637
3.311
3.620
4.038
3.910
876
1.016
966
990
947
944
869
818
Beurkundungen
4.960
6.611
5.008
5.967
7.327
7.857
8.684
8.454
Beistandschaften
1.219
1.089
1.132
1.134
1.143
1.067
1.056
914
Unterhaltsberechnungen
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2017
Als Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung wurden 1.352 Beratungsleistungen erbracht. Die Anzahl der
Unterhaltsberechnungen sank im Jahr 2016 um 5,9 % auf 818 Unterhaltsberechnungen.
In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern, werden sie durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung
und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2016 in 254 Fällen (plus 94) erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt. Es wurden im Jahr 2016 in 8.454 Fällen Beurkundungen (minus 2,6 %) durchgeführt.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Amt für Jugend, Familie und Bildung Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Im Jahr 2016 betrug die
Anzahl bestehender Beistandschaften 914 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 13,4 %
(minus 142 Beistandschaften).
6.2.2 Präventiv aufsuchend arbeitendes Team
Das präventiv aufsuchend arbeitende Team der Stadt Leipzig bietet kostenlose sozialpädagogische
Beratung für Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr an. Die
Mitarbeiter/-innen beraten zu Themen rund um Schwangerschaft und Familie, geben praktische Hilfestellung
bei der Antragstellung von Leistungen, informieren über Hilfs- und Unterstützungsangebote der Stadt und
begleiten auf Wunsch zu Behörden und Einrichtungen (siehe auch Kapitel Gesundheit, Familienhebammen).
Im Jahr 2016 wurden 162 Familien durch das präventiv aufsuchend arbeitende Team der Stadt Leipzig betreut. Vordergründige Anliegen sind die finanzielle Absicherung, Verbesserung der Wohnsituation, familiäre/partnerschaftliche Konflikte waren auch die Beratung zu Kinderbetreuungsplätzen und weiteren Unterstützungsangeboten.
6.2.3 Familieninfobüro
Zentral in der Innenstadt gelegen bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene
Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2016 haben insgesamt 84.378 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2016 zählte das Familieninfobüro
15.919 Kontakte, aufgrund von krankheitsbedingten Schließzeiten 2.561 weniger als im Vorjahr. Der Wickelund Stillraum wurde 2016 insgesamt 1.246 Mal genutzt.
Wie in den Vorjahren wurden von den Eltern am häufigsten Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gestellt (1.469 Mal). Außerdem fragten Eltern häufig Behördenwege (568 Mal) sowie
Kitas/Tagesmütter (398 Mal) und Beratungs- bzw. Hilfsangebote (292 Mal) nach.
56
Sozialreport Leipzig 2017
Tabelle 6.2
Kontakte im Familieninfobüro
2009
Kontakte insgesamt
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
3.375
4.361
4.641
11.418
12.317
13.867
18.480
15.919
Beratung persönlich
746
758
907
2.071
1.978
2.102
3.908
2.807
Beratung telefonisch/per Mail
206
403
388
989
1.189
731
810
895
4.194
4.885
5.503
5.826
5.989
davon:
Ausgabe des Willkommenspaketes*
Nutzung des Wickel- und Stillraums
Information zu anderen Themen/
anderen Ämtern
Sonstiges**
283
385
417
1.030
1.242
1.209
1.490
1.246
1.987
2.583
2.702
2.532
2.179
3.268
5.150
3.977
153
232
227
602
844
1.054
1.296
1.005
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung/Familieninfobüro Leipzig
Sozialreport Leipzig 2017
* seit März 2012
**Besucher bei Veranstaltungen, Kinder-, Elterngeld- und Seniorensprechstunden, Rathausrallye, auswärtige Besucher und Kinderbetreuung
Sozialreport Leipzig 2017
Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“
Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegenbringen und das
Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit
Angeboten für Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden. Im Jahr
2016 haben insgesamt 5.989 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt, das sind 163 mehr als im Vorjahr.
6.2.4 Erziehungs- und Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Eltern in ihrer
Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können. Damit leisten Erziehungs- und
Familienberatungsstellen einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche trotz vieler Unsicherheiten und gesellschaftlicher Veränderungen zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen
heranwachsen können.
In der Stadt Leipzig existieren zehn Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft und
eine in kommunaler Trägerschaft, die gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII
Beratungsleistungen für junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren erbracht haben.
Abb. 6.4
Beratungshilfen der Erziehungs- und Familienberatungsstellen
7.000
6.000
4.319
Anzahl
3.587
4.000
3.000
2.618
3.392
4.050
3.965
3.788
3.679
3.809
3.904
1.635
1.519
1.679
1.786
2013
2014
2015
2016
5.000
3.776
3.683
3.616
3.943
4.163
2.000
2.197
1.000
979
1.280
1.475
1.479
2005
2010
2011
2012
0
Jahr
Übernahmen aus Vorjahren
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2017
Neuanmeldungen
davon beendet
Sozialreport Leipzig 2017
57
Im Jahr 2016 konnten durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.105 Ratsuchenden Beratungen angeboten werden. Das entspricht einem Anstieg um 6,6 %. 2016 konnten nach
Leipzig-Ost in den Stadtbezirken West und Süd weitere Präventionsangebote durch Kapazitätserweiterungen geschaffen werden. Die Zunahme der Kontakte in den zurückliegenden Jahren steht auch in einem engen Zusammenhang mit einer verstärkten Arbeit mit multiplen Problemen in Familien und der Arbeit mit Eltern in Trennungssituationen mit hohem Konfliktpotenzial. Die zunehmende Komplexität der Fälle erforderte
von den Fachkräften das stärkere Einbeziehen des Umfeldes der Klienten, z. B. Kindertagesstätte, Schule,
Hilfen zur Erziehung oder Rechtsanwälte. Besonders deutlich treten als Gründe für die Hilfegewährung die
Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte in Erscheinung. Im Jahr 2016 war dies mit
48,2 % bei fast jedem zweiten Ratsuchenden der Grund für die Hilfegewährung. Zu den Belastungen des
jungen Menschen durch familiäre Probleme zählen Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangsund Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/Stiefeltern-Kind-Konflikte und interkulturelle Herausforderungen.
6.2.5 Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld
Elterngeld soll als Entgeltersatzleistung Familien nach der Geburt ihres Kindes finanzielle und wirtschaftliche
Unabhängigkeit ermöglichen, damit sie sich intensiv und ohne Sorgen auf die neue Lebenssituation einstellen können. Ziel des Elterngeldes ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
sowie eine stärkere Einbeziehung der Väter in die ersten Lebensmonate ihres Kindes. Neben dem Elterngeld in der bisherigen Form wurde für Geburten ab dem 01.07.2015 das Elterngeld Plus eingeführt.
Das zum 01.08.2013 eingeführte Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes, das diejenigen Eltern unterstützen sollte, die eine Alternative zur Kindertagesstätte wünschten und deshalb die Betreuung ihres einoder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär organisieren wollten, wurde mit Urteil vom
21.07.2015, AZ: 1 BvF 2/13, des Bundesverfassungsgerichts wegen fehlender formeller Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt. Eine Bewilligung von Betreuungsgeld ist daher seit dem
21.07.2015 nicht mehr möglich. Bis dahin bereits erlassene Bescheide erwachsen in Bestandskraft und werden erst im Rahmen von Rücknahmeverfahren nach § 45 SGB X zurückgenommen, sobald sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben, die nach den bisherigen rechtlichen Vorgaben zu einem
Wegfall des Anspruchs führen. Mit Auszahlungen und Rücknahmeverfahren im Betreuungsgeld ist bis Ende
2017 zu rechnen.
Im Jahr 2016 wurden 15.305 Erstanträge und Neufeststellungen auf Eltern-, Landeserziehungs- und Betreu7
ungsgeld gestellt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 13,8 % (minus 2.446). Der scheinbar
leicht rückläufige Trend im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus einem erheblichen Rückstau bei der Antragserfassung, der erst 2017 aufgearbeitet werden konnte sowie dem Wegfall des Betreuungsgeldes. Hierfür wurden 57,0 Mio. Euro (minus 0,97 Mio. Euro) ausgezahlt.
Erstanträge, Neufeststellungen und Auszahlungen von Eltern-, Landeserziehungsund Betreuungsgeld
20.000
18.000
41,2
36,2
Anzahl
2.227
43,9
480
36,6
12.000
10.000
57,0
2.949
2.709
132
1.794
1.633
1.447
48,4
16.000
14.000
58,0
53,7
1.773
2.146
60
50
40
1.529
1.652
30
8.000
6.000
4.000
9.243
10.652
9.641
11.616
10.973
13.237
13.409
13.726
in Mio. €
Abb. 6.5
20
10
2.000
0
0
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
Elterngeld
Landeserziehungsgeld
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
7
Betreuungsgeld
Auszahlungen (T€)
Sozialreport Leipzig 2017
Mit Auszahlungen und Rücknahmeverfahren im Betreuungsgeld ist bis Mitte/Ende 2017 zu rechnen. Neuanträge werden abgelehnt.
58
Sozialreport Leipzig 2017
6.2.6 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder
Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen
(Unterhaltsvorschussgesetz).
Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger/-innen für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder ist bis
zum Jahr 2010 stetig angestiegen. In den letzten sechs Jahren ist hier ein Rückgang festzustellen (minus
488). Dennoch waren auch im Jahr 2016 mit 54,7 % mehr als die Hälfte aller Unterhaltsvorschussempfänger/-innen Kinder unter sechs Jahren. Die Zahl der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder ist seit 2013 leicht rückläufig (minus 276). Im Jahr 2016 betrug der Anteil aller Unterhaltsvorschussempfänger/-innen in dieser Altersgruppe 45,3 %. Berücksichtigt werden hier nur die jeweils monatlich
in Auszahlung befindlichen Fälle, wodurch eingestellte und neu in Zahlung genommene Vorgänge nicht enthalten sind.
Unterhaltsvorschussempfänger/-innen, -leistungen und Rückholquote
6.000
5.000
Anzahl
4.000
3.000
16,0
14,7
1.774
14,0
2.347
2.380
2.389
2.363
2.321
9,7
9,9
9,9
9,7
9,4
2.202
10,0
8,7
9,3
6,3
6,8
2.000
9,3
12,0
10,0
8,0
6,0
7,0
6,7
6,4
2.087
9,5
in Mio. €
Abb. 6.6
4,0
1.000
2,0
2.518
3.006
2.958
2.817
2.767
2.679
2.582
2.518
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
0
0,0
Jahr
0 bis unter 6-Jährige
6 bis unter 12-Jährige
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Auszahlungen
Rückholquote in %
Sozialreport Leipzig 2017
Im Jahr 2016 wurden 9,5 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt (plus 0,13 Mio. Euro). Wird dem Kind
aus öffentlichen Mitteln Unterhaltsvorschuss gewährt, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den
eigentlichen Unterhaltsverpflichteten auf die öffentliche Hand über. Die Durchsetzung dieses Anspruches,
des sogenannten "Rückgriffs", obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Diese „Rückholquote“ sank
im Jahr 2016 leicht ab auf 9,3 %, liegt damit aber immer noch weit über dem Wert früherer Jahre. Die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen beeinflusst die Einnahmen der Unterhaltsvorschussstellen, da bei
geringem Einkommen die Möglichkeit des Rückgriffs kaum oder gar nicht gegeben ist. Dies ist auch ein
Hinweis für die Verringerung der Rückholquote in der Zeit von 2005 bis 2010.
6.2.7 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes
Der Allgemeine Sozialdienst stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und Bildung kommunale soziale Dienstleistungen auf der Basis des Grundgesetzes bereit. Er
ist in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen.
Insbesondere auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII, Kinder- und Jugendhilfe gewährt der Allgemeine Sozialdienst ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen. Die Sozialarbeiter/innen des Fachteams unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen arbeiten in ganzheitlicher Zuständigkeit,
von der Erstregistrierung bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. zum Erreichen der Hilfeziele. Zentrale
Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt Leipzig sind die Sicherung des Kindeswohls, die pflichtige Mitwirkung im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren, die Bedarfsprüfung und Fallsteuerung von Hilfen
zur Erziehung, die Erarbeitung von Stellungnahmen für andere Sozialleistungsträger sowie umfangreiche
Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
Sozialreport Leipzig 2017
59
Tabelle 6.3
Maßnahmen im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren unter pflichtiger Mitwirkung
des Allgemeinen Sozialdienstes
2005
Auferlegung der Inanspruchnahme von
1
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Aussprache von anderen Geboten oder
2
Verboten
Ersetzung von Erklärungen des/der Perso3
nensorgeberechtigten
vollständige Übertragung der elterlichen
4
Sorge als Vormund oder Pfleger
teilweise Übertragung der elterlichen Sorge
5
als Vormund oder Pfleger
Gesamt
2010
2011
2012
2013
2
2015
2016
116
52
63
43
30
97
81
40
*
*
*
16
19
22
54
28
*
*
*
1
12
11
47
21
110
34
55
62
52
112
123
83
*
*
*
29
31
47
57
41
226
86
118
151
144
289
362
213
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung/Allgemeiner Sozialdienst
1
2014
Sozialreport Leipzig 2017
3
4
5
§ 1666, Abs. 3, Nr. 1 BGB , § 1666, Abs. 3, Nr. 2 bis 4 BGB, § 1666, Abs. 3, Nr. 5 BGB, § 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB- vollständig, § 1666, Abs. 3, Nr. 6
BGB-teilweise, *separate Erfassung erst ab 2012
Der Allgemeine Sozialdienst ist in 9 Sozialbezirken organisiert. Allgemeine Beratungen zu Erziehungsfragen
oder bei Trennungs- Scheidungs- und Umgangsproblematiken, die Teilnahme an familiengerichtlichen Anhörungen sowie die Erstellung von Stellungnahmen im Auftrag des Familiengerichts sichern regelhaft die Sozialarbeiter/-innen des Eingangsmanagements ab.
Im Rahmen des Krisendienstes prüft der Allgemeine Sozialdienst außerdem Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII und veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum
Schutz der Kinder. Besteht darüber hinaus weiterer Bedarf an einer Hilfe zur Erziehung, stellen die Sozialarbeiter/-innen des Fallmanagements gemeinsam mit den Betroffenen die Notwendigkeit und Geeignetheit
einer Hilfe fest und betreuen den Hilfeverlauf bis zum Erreichen der vereinbarten Ziele. Angelehnt an die
eingangs beschriebenen zentralen Ziele und die Arbeitsweise des Allgemeine Sozialdienst haben die Erzieherischen Hilfen die Aufgabe, Familien und Personen, die die Elternrolle ausüben bei Bedarf darin zu unterstützen, dass Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene ihre Entwicklungsaufgaben entsprechend
ihres Alters bewältigen.
Die Höhe der finanziellen Aufwendungen für Erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung wird vordergründig durch die Anzahl der Hilfen bestimmt. Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen sind weitere
Einflussfaktoren. Im Jahr 2016 wurden 96,8 Mio. Euro für Erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung aufgewendet. Seit dem Haushaltsjahr 2005 sind diese Aufwendungen um das Dreifache (plus 64,7 Mio. Euro)
gestiegen. Einen großen Anteil an den erhöhten Aufwendungen haben ab 2015 die vermehrten Hilfefälle für
unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen.
Abb. 6.7
Aufwendungen für erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung
Aufwendungen erzieherische Hilfen in
Mio. €
120
96,8
100
79,5
14,0
80
64,8
2,4
64,8
77,1
82,8
vorl. RE 2014
vorl. RE 2015
vorl. RE 2016
60
42,5
40
32,1
20
32,1
42,5
2005
2010
0
Haushaltsjahr
dav. Hilfen ohne umA
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
60
dav. für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
Aufwendungen
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
Mit dem Anstieg der Einwohner/-innen unter 21 Jahren um 5,6 % (plus 5.741) stiegen im Jahr 2016 auch die
jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen um 12,3 % auf 2.983 Hilfen (plus 326). Die Abbildung zeigt aber auch, dass der Anstieg der absoluten Fallzahl seit 2010 nicht nur auf den Anstieg der Zahl
der Einwohner/-innen unter 21 Jahren zurück zu führen ist. Auch die Hilfedichte steigt seit 2010 an. Das
heißt, pro 1.000 Einwohner/-innen unter 21 Jahren werden 2016 mehr als 6 erzieherische Hilfen mehr vergeben, als noch im Jahr 2010.
Abb. 6.8
Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige
30,0
27,6
26,0
3.000
24,3
22,9
21,5
21,0
117
17,5
1.500
25,0
123
21,3
2.500
2.000
150
20,0
105
104
95
94
15,0
95
10,0
Anteil pro 1.000
Ø Anzahl erzieherische Hilfen
3.500
1.000
5,0
500
1.405
1.704
1.674
1.764
1.972
2.198
2.534
2.833
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
0
0,0
Jahr
Ø Minderjährige
Ø Volljährige
Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2017
Die im Jahr 2016 durchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr bei
den ambulanten Hilfen um 8,7 % (plus 98), bei den stationären Hilfen um 21,6 % (plus 196), bei den Pflegestellen um 5,7 % (plus 29) und bei den teilstationären Hilfen um drei Hilfen. Zu den ambulanten Hilfen zählen
beispielsweise Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VII wie
Schulbegleitung, Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII oder auch Sozialpädagogische Familienhilfen nach § 31 SGB VIII. Zu den teilstationären Hilfen zählen z. B. die Erziehung in einer
Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII oder auch teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche nach § 35a SGB VIII. Zu den stationären Hilfen gehören beispielsweise die Pflegestellen
nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege), Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII
oder stationäre Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII.
Tabelle 6.4
Hilfen zur Erziehung nach Minderjährigen und Volljährigen sowie Hilfearten
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2016
2015
1.405
1.704
1.674
1.764
1.972
2.198
2.534
2.833
533
695
684
732
815
897
1.059
1.154
75
74
82
80
86
95
111
115
stationär
418
501
492
528
625
730
865
1.036
Pflegestellen
379
434
416
424
446
476
499
528
95
104
94
95
105
117
123
150
49
50
46
48
54
60
66
69
2
2
1
Minderjährige
davon
ambulant
teilstationär
Volljährige
davon
ambulant
teilstationär
stationär
Pflegestellen
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
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37
38
35
31
32
38
42
67
9
16
13
16
19
17
13
13
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61
Karte 6.1
6.3
Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirken des Allgemeinen Sozialdienstes
Frühkindliche Betreuung und Erziehung
6.3.1 Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege
Die finanziellen Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind im Haushaltsjahr
2016 im Vergleich zum Jahr 2005 um mehr als das Dreifache gestiegen (plus 191,6 Mio. Euro). Begründet
ist dies vor allem durch die ständig steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder sowie durch die stufenweise Änderung des Betreuungsschlüssels per Gesetz seit September 2015, der eine Erhöhung der Kosten des
Betreuungspersonals mit sich bringt.
Die Erträge im Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege setzen sich hauptsächlich aus den
Landeszuschüssen und Elternbeiträgen zusammen. Sie haben sich seit 2005 mehr als verdoppelt (plus 65,6
Mio. Euro). Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuches VIII soll der Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege „auf Antrag ganz oder teilweise erlassen“ werden, „wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist“. Das Landesgesetz „Gesetz über Kindertageseinrichtungen“ regelt im § 15, dass „für 1. Alleinerziehende und 2. Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen“, Absenkungen vorzusehen sind. Im Jahr 2016
wurden für die Übernahme und Ermäßigung von Elternbeiträgen in der Stadt Leipzig 23,4 Mio. Euro bewilligt.
Der Zuschuss der Stadt Leipzig in diesem Leistungsbereich hat sich seit 2005 mehr als vervierfacht (plus
126,0 Mio. Euro).
62
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 6.9
Entwicklung der Erträge, Zuschüsse und Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege
Aufwendungen erzieherische Hilfen in
Mio €
300
268,3
244,4
250
220,0
200
161,4
144,3
129,6
150
105,7
100
76,7
53,8
35,4
50
41,3
51,9
2005
2010
90,4
100,1
106,9
vorl. RE 2014
vorl. RE 2015
vorl. RE 2016
0
Haushaltsjahr
Erträge
Zuschuss
Aufwendungen
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
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6.3.2 Ausbau von Kindertageseinrichtungen und -pflege
Mit den Förderprogrammen der Bundes- und Landesregierung kann die Stadt Leipzig die Platzkapazität der
Kindertageseinrichtungen sichern und weiter ausbauen. Das Fördermittelprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wurde erst 2015 vom Fördermittelgeber beschlossen, so dass 2015 keine geeigneten
und förderfähigen Maßnahmen kurzfristig zur Verfügung standen. Die Fördermittel für dieses Programm
werden in den Jahren 2016 und 2017 eingesetzt. Die Drittmittel werden vorwiegend von den freien Trägern
der Jugendhilfe und teilweise auch von privaten Unternehmen bereitgestellt. Mit diesem Finanzierungsmodell wird ein Großteil dieser Drittmittel in den darauffolgenden Jahren als Betriebskostenzuschuss aus dem
städtischen Ergebnishaushalt den Betreibern der Kindertageseinrichtung zurückgezahlt.
Im Jahr 2016 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Es
entstanden 1.309 Plätze, davon 681 Plätze für Kinder bis Schuleintritt und 628 Hortplätze. Das Netz der
Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von 7 neuen Kindertageseinrichtungen, darunter 1
Ersatzneubau, erweitert. Mit 11 im Jahr 2016 realisierten Baumaßnahmen (7 Neubauten, 4 Erweiterungen,
z. T. nach Sanierung von Kindertageseinrichtungen) entstanden mehr als 1.000 neue Plätze, darunter 349
für Krippenkinder.
Abb. 6.10
Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen nach Versorgungsräumen
6.000
+1.717
Westliches
Zentrum
4.018
+841
Süd
Ost/
Südost
Innerer
Westen
Südwest
West
Nordwest
Nord
2.596
1.830
2.215
3.056
1.185
+321
1.354
2.360
746
586
Innerer
Osten
2.681
+766
+160
715
+129
586
0
2.075
2.000
+435
2.510
3.408
4.249
2.668
3.000
1.000
+1.08
9
2.929
+1.58
1
4.000
Anzahl
5.125
5.000
Nordost
Versorgungsraum
Kapazität bis Schuleintritt 2010
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
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Kapazität bis Schuleintritt 2016
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63
Die wohnortnahe Versorgung mit Kindertagesstätten sollte im Sinne einer Stadt der kurzen Wege für die dort
wohnhaften Kinder jeweils überwiegend innerhalb des Versorgungsraums möglich sein. Entscheidend ist
neben dem inhaltlichen Profil der Einrichtung die räumliche Nähe zwischen Kindertageseinrichtung und
Wohnort bzw. Arbeitsplatz sowie die Anbindung über öffentliche Verkehrsmittel.
Karte 6.2
Versorgungsgrad in Kindertageseinrichtungen nach Ortsteilen
6.3.3 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und -pflege
Analog zur Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2000 zum Jahr 2016 die Anzahl belegter Plätze
bis zum Schuleintritt um 104,9 % (plus 12.623 belegte Plätze) und die Hortplätze um 101,9 % (plus 8.675
belegte Plätze). Im Jahr 2016 stieg die Anzahl betreuter Kinder in der Kindertagespflege auf 2.602 Kinder in
dieser familienergänzenden Leistung der Jugendhilfe.
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und –pflege zum 31.12 eines Jahres
Abb. 6.11
Anzahl der belegten Plätze
50.000
44.391
45.000
41.785
34.751
35.000
30.000
26.592
2.039
592
13.656
25.000
20.000
36.078
2.083
14.204
2.285
17.190
14.927
15.712
16.093
16.868
5.409
2013
14.207
14.847
15.529
3.562
4.849
4.944
5.206
2005
2010
2011
2012
12.408
Kinderkrippe
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
64
18.446
16.428
17.926
18.645
5.876
6.728
7.039
2014
2015
2016
5.000
0
2.547
2.614
10.030
15.000
10.000
39.749
2.535
37.947
40.000
46.732
2.602
Kindergarten
Jahr
Hort
Kindertagespflege
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Die Betreuungsquoten nach Altersgruppen kennzeichnen den Anteil der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Horte) einschließlich der Kindertagespflege innerhalb derselben
Altersklasse.
Abb. 6.12
Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen und -pflege nach Altersgruppen zum
31.12. eines Jahres
91,2
92,6
93,3
94,4
92,1
91,4
91,4
92,9
70,0
71,8
71,6
2014
2015
2016
93,3
91,9
92,8
89,4
89,9
88,2
63,3
64,9
65,7
67,4
2010
2011
2012
2013
100,0
Betreuungsquote in %
90,0
80,0
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Jahr
1 bis < 3-Jährige
3 bis < 6-Jährige
6 bis <10-Jährige
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
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6.3.4 Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen
Die Anzahl der Kinder mit einem Migrationshintergrund, also mit mindestens einem Elternteil ausländischer
Herkunft, ist in Kindertageseinrichtungen einschließlich der Horte in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im
Jahr 2016 waren dies 6.411 Kinder (plus 697). Der Anteil von Mädchen und Jungen ist annähernd gleich
groß. Die Kinder mit einem Migrationshintergrund in Einrichtungen der Kinderkrippe und dem Kindergarten
stiegen auf 3.625, bei einem Anteil aller Kinder in diesen Kindertageseinrichtungen von 14,2 %. Die Kinder
mit einem Migrationshintergrund im Hort stiegen auf 2.786, bei einem Anteil aller Kinder in Horten von
16,0 %.
Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und Horten
Anzahl Migrationshintergrund
7.000
6.000
13,2
5.000
4.000
13,5
13,8
12,0
9,1
9,6
9,6
13,5
13,8
11,6
12,2
1.376
1.439
15,3
11,8
11,9
1.608
16,0
14,2
13,0
10,2
2.259
16,0
14,0
12,0
10,0
2.433
1.921
8,0
6,0
1.235
2.000
1.000
18,0
2.786
2.614
2.026
3.000
14,9
15,8
1.724
1.991
2.124
2007
2008
2009
2.261
2010
2.212
2.510
2011
2012
2.539
2.686
3.100
3.625
4,0
2,0
0
0,0
2013
2014
2015
2016
Anteil Migrationahintergund in %
Abb. 6.13
Jahr
bis Schuleintritt
ab Schuleintritt
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Sozialreport Leipzig 2017
Quote bis Schuleintritt
Quote ab Schuleintritt
Sozialreport Leipzig 2017
65
6.3.5 Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen
Im Jahr 2016 betrug der Anteil angemeldeter Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter
Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte (ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen) 2,2 %. Die Anzahl der Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder ist im
Jahr 2016 proportional zum Anstieg aller Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte auf 976
Kinder gestiegen (plus 45).
In den Kindertageseinrichtungen bis zum Schuleintrittsalter betrug der Anteil 3,3 %. In Horten bewegt sich
der Anteil konstant bei 0,7 %.
Abb. 6.14
Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten
6,0
1.000
5,0
135
800
600
3,3
69
97
97
3,0
128
3,2
130
3,3
96
96
3,2
3,0
2,9
3,0
3,1
400
200
4,0
2,0
0,8
0,8
0,7
689
708
796
846
2013
2014
2015
2016
0,7
0,7
0,7
0,6
0,6
531
568
580
623
2005
2010
2011
2012
0
Anteil in %
Anzahl Kinder mit Behinderung
1.200
1,0
0,0
Jahr
Kinder bis Schuleintritt mit Behinderung
Hortkinder mit Behinderung
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
6.4
Sozialreport Leipzig 2017
Schulische Bildung an allgemeinbildenden Schulen
6.4.1 Entwicklung des Schulnetzes und der Schülerzahlen
Die breit aufgestellte und vielfältige Schullandschaft zählt zu den Stärken Leipzigs. Die verschiedenen Ausrichtungen und Träger der Schulen ermöglichen die Wahl zwischen vielen verschiedenen pädagogischen
Profilen und Konzepten. Im Schuljahr 2016/17 gab es in Leipzig 66 Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Weitere 11 Grundschulen wurden von freien Trägern betrieben. Für die weiterführenden Schulen
standen 24 Oberschulen in kommunaler und 6 in freier Trägerschaft sowie 17 Gymnasien in kommunaler
Trägerschaft, 5 in freier und eine in Landesträgerschaft zur Verfügung. Das Gesamtbild der Leipziger Schu8
len wurde durch 15 kommunale Förderschulen , 3 in freier und eine in Landesträgerschaft, eine kommunalen
Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 1 bis 10 (Nachbarschaftsschule) sowie 2 Freien Waldorfschulen
vervollständigt.
Nach Trägerschaft aufgeschlüsselt, besuchten im Schuljahr 2016/17 12,6 % der Schüler/-innen eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft und weitere 1,7 % eine Schule in Trägerschaft des Freistaats
9
Sachsen. Im Grundschul- , Oberschul- und Förderschulbereich betrugen die Schüleranteile an Schulen, die
10
nicht in kommunaler Trägerschaft unterrichtet wurden zwischen 10,4 % und 14,7 %. Im Gymnasialbereich
fiel der Anteil mit 21,5 % am höchsten aus. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr fielen diese Werte
mit Ausnahme der Förderschulen an allen Schularten geringer aus. Im überregionalen Vergleich spielen
Schulen in freier Trägerschaft in Leipzig eine bedeutende Rolle. Zum einen besteht ein Bedürfnis nach verschiedenen didaktischen, pädagogischen und weltanschaulichen Ansätzen, zum anderen sind diese Schulen ein wichtiger Baustein bei der Deckung des Platzbedarfs.
8
Inklusive Dr.-Georg-Sacke-Schule – Klinik- und Krankenhausschule der Stadt Leipzig
Inklusive Waldorfschule Klassenstufen 1 – 4
10
Inklusive Waldorfschule Klassenstufen 5 – 13
9
66
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 6.15
Entwicklung der Anzahl der Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen nach
Schularten
25.000
Anzahl
20.000
15.000
10.000
5.000
0
00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17
Schuljahr
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Förderschule
Waldorfschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
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Im Schuljahr 2016/17 besuchten insgesamt 48.230 Schüler/-innen die allgemeinbildenden Schulen in
Leipzig. Trotz des seit dem Schuljahr 2008/09 anhaltend starken Wachstums lag die Schülerzahl noch
knapp unter dem Niveau der Jahrtausendwende. Sie lag 2016/17 allerdings nur noch 3,0 % niedriger als
2000/01. Der Trend der vergangenen Jahre zu steigenden Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen setzte sich unvermindert fort. Im Grundschulbereich hält dieses Wachstum bereits seit dem Schuljahr
2003/04 an. Demografisch bedingt erreichte das Wachstum der Schülerzahlen im Schuljahr 2010/11 die
weiterführenden Schulen, seitdem stiegen auch in diesem Bereich die Schülerzahlen stetig an. Insgesamt
lag die Schülerzahl 2016/17 um 37,7 % höher als zum Tiefststand 2008/09. Im Vergleich zum Vorjahr gab es
im Schuljahr 2016/17 ein Wachstum von 5,5 %, welches mit Ausnahme der Förderschulen alle Schularten
betraf. An den Grundschulen fiel das Wachstum mit 7,3 % (plus 1.306 Schüler/-innen) am stärksten aus. Die
Schülerzahl an den Oberschulen legte um 6,6 % zu (plus 704 Schüler/-innen), an Gymnasien wuchs die
Schülerzahl mit 3,2 % am geringsten (plus 454 Schüler/-innen). An den Förderschulen sank die Schülerzahl
weiterhin leicht.
Tabelle 6.5
Entwicklung der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen nach Schulart und
Trägerschaft
Schülerzahl
2000/01
Anzahl Schüler/-innen gesamt
2005/06
2010/11
2014/15
2015/16
2016/17
49.740
37.758
36.665
43.962
45.729
48.230
Grundschule
12.284
11.965
14.574
17.155
17.943
19.249
Oberschule
16.795
10.378
7.902
10.174
10.724
11.428
Gymnasium
17.360
12.282
11.196
13.553
13.983
14.437
Förderschule*
2.971
2.797
2.612
2.590
2.550
2.539
Waldorfschule
330
336
371
490
529
577
94,3
89,5
85,7
85,0
85,4
85,7
Grundschule
94,8
89,8
89,2
89,3
89,9
90,2
Oberschule
98,0
94,7
88,3
88,6
89,4
89,6
Gymnasium
93,0
87,2
81,8
79,6
79,7
80,2
Förderschule*
89,8
89,3
87,4
85,9
86,1
85,3
Anteil Kommunale Trägerschaft in %
*ohne Dr.-Georg-Sacke-Schule – Klinik- und Krankenhausschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2017
Nach Trägerschaft betrachtet, fiel der Zuwachs mit Ausnahme der Förderschulen an kommunalen Schulen
höher aus als an Schulen in freier Trägerschaft. Der seit 2013/14 begonnene Trendwechsel setzte sich auch
im aktuellen Schuljahr fort. In der Vergangenheit wuchsen die freien Schulen deutlich schneller als die kommunalen. Dies lag in erster Linie am jahrgangsweisen Aufbau der Schulen, der nun langsam abgeschlossen
Sozialreport Leipzig 2017
67
ist. Im kommunalen Bereich hingegen schreitet der Ausbau der schulischen Infrastruktur aktuell stark voran.
6.4.2 Ausgaben für Schulträgeraufgaben
Schulträgeraufgaben beinhalten die Sicherung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Schulangebotes, wie die Bereitstellung von Schulen, Sicherung der erforderlichen Schulausstattung und des Unterrichtsund Schulbetriebes einschließlich der Bereitstellung des erforderlichen Verwaltungs- und Betriebspersonals.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden dafür 80,6 Mio. Euro ausgegeben (vgl. Abb. 1.2).
Für Investitionen in Schulbauten, d.h. für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, aber auch für Instandhaltung, konnten seit 2008 die Mittel deutlich erhöht werden. Im Rahmen des Schulbauprogramms des Freistaates erhielt die Stadt Leipzig für Investitionen sowie für Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Sonderprogramm Kreisfreie Städte 2013 bis 2014 Zuwendungsbescheide für 58 Maßnahmen in Höhe von 32 Mio.
Euro mit einem Bauvolumen von 86,2 Mio. Euro, die vereinzelt auch 2016 fortgeführt wurden. Aus den Fördermitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2013, welche auch zum Schulhausprogramm
gehören, wurden weitere sechs Baumaßnahmen an Berufsschulzentren in Höhe von 4,7 Mio. Euro mit 1,9
Mio. Euro Förderung beschieden. Zehn weitere Fördermittelbescheide Schulische Infrastruktur und Städtebaufördermittel mit einem Bauvolumen in Höhe von 33,8 Mio. Euro mit anteilig 14,1 Mio. Euro Fördermitteln
sind bis Ende 2017 abzuschließen. Des Weiteren sollen 2018 zwölf Maßnahmen mit einem Bauvolumen von
42,0 Mio. Euro und einem Fördervolumen von 15,1 Mio. Euro abgeschlossen werden.
Abb. 6.16
Investitionen in Schulbau 2005 bis 2016
60
50
6,1
Anzahl
40
2,5
30
21,6
24,9
43,1
20
30,8
10
0
2,1
3,8
12,6
10,7
2005
2010
2014
2015
2016
Jahr
Eigenmittel
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Fördermittel
Sozialreport Leipzig 2017
6.4.3 Zusammensetzung der Schülerschaft
Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Seit dem Schuljahr 2008/09 gilt in der amtlichen Schulstatistik der erweiterte Begriff des Migrationshintergrundes, der neben der Herkunft und Staatsangehörigkeit der Schüler/-innen und ihrer Familien auch die
Familiensprache abfragt. Seit diesem Zeitpunkt stieg sowohl die dokumentierte Anzahl als auch der Anteil
von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden Schulen kontinuierlich an. Bis
2013/14 verhielt sich das Wachstum relativ stabil und betrug jährlich etwa 10 %. In den beiden Folgejahren
fiel die Zunahme mit jeweils 14,2 % stärker aus. Im Schuljahr 2016/17 wurde mit einer Zunahme um 22,3 %
ein Rekordwachstum verzeichnet. 8.835 Schüler/-innen hatten 2015/16 einen Migrationshintergrund; im
Fünfjahresvergleich bedeutet dies mehr als eine Verdoppelung der Anzahl.
Überdurchschnittlich hohe Anteile lagen mit 22,0 % an den Oberschulen und mit 20,3 % an den Grundschulen vor. An diesen Schularten war gleichzeitig die stärkste Dynamik zu verzeichnen. Sie betrug plus 24,5 %
an Grund- bzw. plus 25,9 % an Oberschulen. Die höchsten Anteile bei Grundschulen lagen traditionell in den
Schulen der Ortsteile des Leipziger Ostens, hier hatte jede Grundschule Migrantenanteile zwischen 50 %
und 60 %. Schulen am Stadtrand lagen am anderen Ende der Skala, dort fielen die Anteile sehr gering aus,
zum Teil lagen sie bei unter einem Prozent. Vor allem das starke und anhaltende Wachstum an den Oberschulen verstärkte die bestehenden Differenzen der weiterführenden Schularten. Bis 2013/14 lag der Unterschied zwischen 3 und 4 Prozentpunkten. An Gymnasien betrug der Anteil 2016/17 13,5 % und die Differenz
lag dementsprechend bei 8,5 Prozentpunkten. Im langjährigen Vergleich wies die Anzahl der Schüler/-innen
68
Sozialreport Leipzig 2017
mit Migrationshintergrund seit 2008/09 im Förderschulbereich die stärkste Veränderung auf. Hier war mehr
als eine Verdreifachung zu verzeichnen (von 92 auf 344). Ihr Anteil stieg von 3,5 % auf 13,5 %. Starke Anstiege betrafen konsequent alle Förderschwerpunkte.
Der starke Anstieg der Anzahl und des Anteils von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund ist neben der
jüngeren Bevölkerungszusammensetzung der Leipziger Bürger/-innen mit Migrationshintergrund vor allem
auf die zugenommene Fluchtbewegung nach Deutschland zurückzuführen. Für neu aus dem Ausland zugewanderte Schüler/-innen ist es besonders wichtig, Deutsch-Sprachkenntnisse zu erwerben oder diese zu
verbessern. Zur Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund stehen gemäß der sächsischen
Konzeption zur Integration von Migrant/-innen Vorbereitungsklassen und -gruppen Deutsch als Zweitsprache
zur Verfügung11. Bis in das Schuljahr 2013/14 gab es jährlich moderate Anstiege bei den Schülerzahlen und
der Ausweitung von Klassen. Eine erste Verdoppelung der Schülerzahl gab es im Schuljahr 2014/15, die
Zahl der Klassen stieg um 35 %. In 23 Klassen wurden 436 Schüler/-innen unterrichtet. Diese Klassen waren auf 16 Schulstandorte verteilt. Seither gab es eine permanent starke Zunahme von Klassen und Schü12
ler/-innen. Im April 2017 wurden 83 Klassen in 26 Grund-, 21 Oberschulen und 5 Gymnasien angeboten,
die von insgesamt 1.853 Schülerinnen und Schülern besucht wurden.
Abb. 6.17
Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
25
18,3
15,8
14,4
15
10,7
10
6,6
13,5
13,8
22,0
20,3
12,7
12,2
18,6
17,5
11,0
11,4
16,6
16,0
6,1
8,4
13,7
11,9
2,6
6,2
7,0
7,6
6,0
1,4
3,2
5
3,1
Anteil in %
20
0
2000/01*
2005/06
2010/11
2014/15
2015/16
2016/17
Schuljahr
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen * nur Schulen in kommunaler Trägerschaft
Förderschule
Insgesamt
Sozialreport Leipzig 2017
Von besonderer Bedeutung ist die dritte Etappe des Lehrplans für Deutsch als Zweitsprache. In dieser Phase sind die Schüler/-innen in die Regelklassen integriert und Deutsch wird als Zweitsprache schullaufbahnbegleitend unterrichtet. Das beinhaltet die sprachliche Didaktisierung des Fachunterrichts und die besondere
sprachliche Bildungsaufgabe für die Lehrkräfte aller Fächer in allen Schularten. Das komplette Grund- und
Oberschulnetz der Stadt ist dadurch in die Integration einbezogen. Zusätzlich gab es 2 Vorbereitungsklassen
am Leipzig-Kolleg mit 43 Schüler/-innen und 13 Klassen mit 197 Schüler/-innen an den Leipziger Berufsschulzentren.
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Schüler/-innen, die aufgrund körperlicher, seelischer oder emotionaler Beeinträchtigungen sonderpädagogische Förderung benötigen, können entweder in Form einer integrativen Unterrichtung eine allgemeinbildende Grund- oder weiterführende Schule oder eine für ihren Förderbedarf spezialisierte Förderschule besuchen.
Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm in den letzten Jahren stetig zu
und erreichte im aktuellen Schuljahr 2016/17 mit 4.182 Schüler/-innen einen vorläufigen Höchststand. Durch
das im Vergleich zur Gesamtschülerschaft schwächere Wachstum der Gruppe der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (seit 2010/11 plus 18,0 % zu 31,5 % an allgemeinbildenden Schulen insgesamt) sank die Förderquote im angesprochenen Zeitraum von 9,7 % auf 8,7 % und erreichte damit den
geringsten Wert der letzten zehn Jahre.
11
Gemäß der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migrantinnen und Migranten ist Deutsch als Zweitsprache dreiphasig aufgebaut. In den ersten beiden Phasen werden die Kinder und Jugendlichen in separaten Vorbereitungsklassen unterrichtet. In der Phase
Drei sind die Schüler/-innen in den Regelschulbetrieb integriert und der Spracherwerb findet währenddessen statt.
12
Die Vorbereitungsklassen der Gymnasien sind organisatorisch weiterhin den Oberschulen zugeordnet. Die Einrichtung ist in erster
Linie von Fragen der Kapazitäten und Auslastung von Räumen geleitet. Schulrechtlich ist es derzeit noch nicht möglich Vorbereitungsklassen an Gymnasien einzurichten
Sozialreport Leipzig 2017
69
Die stärkste Gruppe machte mit 26,1 % der Förderschwerpunkt Lernen aus. Hier nahm die Zahl der Schüler/-innen bis in das Schuljahr 2008/09 stark ab und zeigt seither nur noch eine leichte Abwärtstendenz auf
einen Stand von knapp 1.100. Die zweitgrößte Gruppe stellte 2016/17 die der Schüler/-innen mit den Förderschwerpunkten emotionale/soziale Entwicklung mit 23,3 %, es folgte der Förderschwerpunkt Sprache
(20,1 %). Im langjährigen Vergleich verschob sich die Zusammensetzung der Schülerschaft nach Förderschwerpunkten. Anfang der 2000er Jahre vereinte der Bereich Lernen noch die Hälfte aller Schüler/-innen
auf sich. Im Zeitverlauf erlangten andere Förderschwerpunkte größere Bedeutung. So erfuhr die Anzahl der
Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung mehr als eine Verdreifachung
und die Zahl der Schüler/-innen mit Sprachförderbedarf stieg um mehr als 80 %. Mit Ausnahme des Förderschwerpunktes Lernen fiel die Anzahl der Schüler/-innen in allen anderen Förderschwerpunkten 2016/17
höher aus als 2000/01.
Abb. 6.18
Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderschwerpunkten
5.000
4.000
102
Anzahl
103
94
185
258
460
231
287
499
120
116
112
279
333
273
351
279
366
520
511
519
803
814
839
3.000
226
257
422
2.000
372
233
475
647
332
605
853
914
974
1.563
1.431
1.174
1.158
1.126
1.093
2000/01
2005/06
2010/11
2014/15
2015/16
2016/17
1.000
0
Schuljahr
Lernen
Emotionale/soziale Entwicklung
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sprache
Geistige Entwicklung
Körperl./motor. Entwicklung
Hören
Sehen
Sozialreport Leipzig 2017
Während die Schülerzahl an Förderschulen mehrere Jahre auf einem ähnlichen Niveau verblieb und eine
leichte Abwärtstendenz aufwies, stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der integrativ unterrichteten Schüler/innen stark an. 2016/17 waren es insgesamt 1.643 Schüler/-innen, das bedeutet im Vergleich zu 2010/11
eine Zunahme um 76,1 %. Im langjährigen Vergleich zu 2005/06 ist fast eine Vervierfachung der Zahl zu
beobachten. Somit wurden im Schuljahr 2016/17 fast 40 % der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf an einer Regelschule integrativ unterrichtet. Diese Dynamik fand in fast allen Förderschwerpunkten ihren Niederschlag. Besondere Bedeutung hat der integrative Unterricht mit 81,6 % im Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung. Auch der Förderschwerpunkt Sprache (64,0 %) wies einen
überdurchschnittlichen Wert auf. Bei den Förderschwerpunkten Lernen (3,6 %) und geistige Entwicklung
(3,3 %) traten hingegen nur selten Fälle von integrativer Beschulung auf.
Wie in den Vorjahren gab es die meisten Integrationsplätze an Grundschulen (798 oder 48,6 % aller Plätze).
Auf Oberschulen entfielen 638 Plätze (38,8 %), während Gymnasien 149 (9,0 %) und Waldorfschulen
58 Integrationsschüler/-innen (3,5 %) aufnahmen. Die entsprechenden Quoten der Integrationen lagen mit
10,1 % an den Waldorfschulen am höchsten, es folgten die Oberschulen (5,6 %) und die Grundschulen
(4,1 %). An den Gymnasien wurde 1,0 % der Schülerschaft integrativ unterrichtet.
70
Sozialreport Leipzig 2017
Tabelle 6.6
Integrativ unterrichtete Schüler/-innen nach Förderschwerpunkt und Schulart
Förderschwerpunkt
Gesamt
2005/06
Anzahl
2010/11
Anteil
Anzahl
2016/17
Anteil
Anzahl
Anteil
434
13,4
933
26,3
1.643
39,3
179
53,9
439
72,6
795
81,6
.
0,2
14
2,8
17
3,3
Hören
25
13,5
55
23,8
88
31,5
Körperl./motor. Entwicklung
57
22,1
86
30,0
141
38,5
Lernen
7
0,5
6
0,5
39
3,6
Sehen
8
8,5
15
14,7
26
23,2
157
33,1
318
49,1
537
64,0
Grundschule
248
2,1
543
3,7
798
4,1
Oberschule
145
1,4
288
3,6
638
5,6
Gymnasium
41
0,3
92
0,8
149
1,0
-
-
10
2,7
58
10,1
Darunter:
Emotional/soziale Entwicklung.
Geistige Entwicklung
Sprache
Darunter:
Waldorfschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2017
Jungen waren im Schuljahr 2016/17 mit 66,4 % bei den Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Mehrheit. An den Förderschulen stellten sie 63,3 % der Schülerschaft und bei den integrierten
Schüler/-innen war der Jungenanteil mit 71,2 % noch stärker ausgeprägt. Nach Förderschwerpunkten fiel
das Geschlechterverhältnis bei der emotionalen/sozialen Entwicklung (81,3 %) besonders hoch aus. Ausgeglichener stellte es sich bei den Förderschwerpunkten Lernen (56,5 % Jungenanteil) sowie geistige Entwicklung (60,5 %) und körperlich/motorische Entwicklung (58,5 %) dar.
6.4.4 Übergang auf eine weiterführende Schule
Nach der vierjährigen Grundschulzeit erfolgt im Freistaat Sachsen der Übertritt auf eine Oberschule oder ein
Gymnasium. Im zweiten Schulhalbjahr der vierten Klasse erhalten alle Schüler/-innen eine Bildungsempfehlung. Bis 2015/16 war die Bildungsempfehlung bindend, seit 2017 hat die Bildungsempfehlung keinen ver13
pflichtenden Charakter mehr .
Seit 2012/13 werden mehr gymnasiale als Oberschulempfehlungen ausgesprochen (50,7 %). Dieser Trend
setzt sich seither fort, im Schuljahr 2016/17 lag der Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen bei 53,7 %.
Die Spannweite zwischen den Extremen war, wie in den letzten Jahren, enorm hoch und wies einen Maximalwert von 85,9 % gymnasialer Bildungsempfehlungen im Ortsteil Zentrum-Nordwest und einen Minimalwert von 19,5 % im Ortsteil Sellerhausen-Stünz auf.
Geschlechtsspezifische Analysen zeigen deutliche Differenzen: Mädchen erhalten anteilig häufiger eine
gymnasiale Bildungsempfehlung – der Abstand zwischen den Geschlechtern betrug in den letzten fünf Jahren bis zu 7,5 Prozentpunkte. Im Schuljahr 2016/17 waren es 6,1 Prozentpunkte. So erhielten 56,8 % der
Mädchen aber nur 50,7 % der Jungen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium.
13
Durch einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Stärkung des Rechts auf Bildungsfreiheit und dem Recht der
Eltern Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, wird aktuell ein neues Gesetz erarbeitet. Dieses sieht vor, dass Eltern auf
Empfehlung der Schule über die Wahl der weiterführenden Schulart entscheiden. Die Grundschule soll die Eltern dabei beraten und
weiterhin eine Bildungsempfehlung zu den bisherigen Konditionen aussprechen. Die Bildungsempfehlung hat allerdings keinen verpflichtenden Charakter mehr.
Sozialreport Leipzig 2017
71
Karte 6.3
Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen an Grundschulen in kommunaler Trägerschaft
Um den Einfluss jährlicher Schwankungen zu minimieren, wurde ein Mittelwert über einen Drei-JahresZeitraum gebildet. Der städtische Mittelwert betrug von 2015 bis 2017 52,4 %. Wie in den Vorjahren waren
über das Stadtgebiet verteilt sehr große Unterschiede festzustellen. Eine Konzentration an Grundschulen mit
geringen Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen lag im Leipziger Osten. Hier erreichte keine Schule im
Dreijahresmittel Werte über 35 %. Weitere räumliche Schwerpunkte mit niedrigen Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen waren in den Schulen Grünaus auszumachen. Das andere Ende der Skala und damit
die höchsten Anteile fanden sich in den Ortsteilen entlang des Auwaldes. Zwischen den Ortsteilen ZentrumNordwest und Südvorstadt bekamen mindestens zwei Drittel der Viertklässler/-innen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. Die städtischen Maximalwerte lagen bei mehr als 75 % in Ortsteilen des Stadtbezirks Mitte (Haupteinzugsgebiete: Zentrum-Nordwest, Zentrum-West, Zentrum-Süd) und mit 74,4 % in
Schleußig.
Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 ist nicht zwingend mit dem tatsächlichen Übergang auf die
empfohlene weiterführende Schulart gleichzusetzen. Aufschluss über das tatsächliche Übergangsverhalten
auf die weiterführenden Schularten bietet eine vergleichende Betrachtung der Schuleingangsstufe 5. Bis
2010/11 lagen die Übertrittsquoten auf ein Gymnasium deutlich über 50 %. Nach der Verschärfung der Zugangsbedingungen für den gymnasialen Bildungsweg 2010/11 sank ebenfalls der Anteil der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten an der Jahrgangsstufe 5 direkt auf 47,8 %. Dieser Wert bildete gleichzeitig den Tiefpunkt der Zeitreihe. Im anschließenden Schuljahr 2012/13 stiegen die Anteile wieder auf über 50 % und
verblieben bis zum Schuljahr 2015/16 auf diesem Niveau. Im Schuljahr 2016/17 lag die gymnasiale Übertrittsquote erstmalig wieder unter 50 % (49,6 %). Dennoch lag der Leipziger Wert für den Übergang auf ein
Gymnasium noch deutlich über dem des Freistaats von 40,7 %.
6.4.5 Abschlüsse und Abgänge
Die Abgänge an allgemeinbildenden Schulen in Leipzig waren seit drei Jahren wieder von einer starken demografisch bedingten Dynamik geprägt. Zum Ende des Schuljahres 2015/16 beendeten 3.483 junge Menschen eine allgemeinbildende Schule in Leipzig. Nach dem starken Einbruch von 2009 zu 2010 und den
stagnierenden Absolventenzahlen von 2010 bis 2013 war in den letzten 3 Jahren jeweils eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Seit 2014 gab es jeweils im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung zwischen 200
und 300 Abgängen. 2016 verließen 28,8 % Personen mehr (plus 778) eine allgemeinbildende Schule als
2010.
Die meisten Abgänger/-innen verließen eine Oberschule (1.705 oder 49,0 %), 41,9 % des Abgangsjahr72
Sozialreport Leipzig 2017
gangs stammten von einem Gymnasium. Zwar waren Realschulabschlüsse 2016 mit 42,3 % noch immer der
am häufigsten erlangte Abschluss, die Differenz zu den Abgänger/-innen mit allgemeiner Hochschulreife
nahm aber stark ab. 2015 wurde die allgemeine Hochschulreife von 37,5 % der Schulabgänger/-innen erlangt. Vor allem der Anteil (qualifizierender) Hauptschulabschlüsse und auch der Anteil von Schüler/-innen,
die ohne mindestens einen Hauptschulabschluss ihre Schullaufbahn beendeten, nahmen in den letzten 4
Jahren ab. Die absolute Anzahl der Jugendlichen in diesen beiden Gruppen blieb allerdings identisch, die
anteilige Abnahme resultierte demnach nicht aus einem tatsächlichen Rückgang, sondern aus dem starken
Wachstum der anderen Abschlüsse. 2015 verließen 394 Jugendliche eine allgemeinbildende Schule ohne
mindestens einen Hauptschulabschluss, der entsprechende Anteil von 11,3 % stellte den geringsten Wert
seit 2009 dar.
Abb. 6.19
Anteilige Verteilung der Schulabschlüsse
100
in %
80
32,0
31,3
33,5
32,5
32,9
32,9
33,0
45,7
44,0
42,8
41,8
41,7
41,7
40,2
8,6
13,1
9,6
10,5
11,4
11,4
11,5
13,6
11,5
14,0
15,2
14,0
14,0
2001
2005
2010
2011
2012
2012
34,6
38,3
37,5
42,9
40,7
42,3
10,1
9,7
8,9
15,3
12,4
11,4
11,3
2013
2014
2015
2016
60
40
20
0
Jahr
ohne mindestens Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Realschulabschluss
allgemeine Hochschulreife
Sozialreport Leipzig 2017
Fast alle Schüler/-innen ohne mindestens Hauptschulabschluss stammten von den Förder- und Oberschulen. Seit 2004 waren jährlich mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss von
Förderschulen. 2016 betrug der Anteil 57,1 %.
Differenziert nach Schularten zeigten sich auch im Jahr 2016 die Gymnasien als Schulart mit der höchsten
Erfolgsquote. 88,6 % der Absolventinnen und Absolventen verließen diese mit der allgemeinen Hochschulreife. An den Oberschulen legten 74,9 % der Schüler/-innen einen Realschulabschluss ab, 15,3 % einen
Hauptschulabschluss und 9,8 % verließen die Oberschulen mit einem Abgangszeugnis. Von den Schülerinnen und Schülern der Förderschulen verließen 6,7 % die Schule mit einem Realschulabschluss und 14,1 %
mit einem Hauptschulabschluss. Die Mehrheit der Förderschüler/-innen (79,2 %) beendete die Schule ohne
mindestens einen Hauptschulabschluss, wobei der Erwerb eines solchen Abschlusses nicht an allen Förderschulen möglich ist.
Eine geschlechtsspezifische Betrachtung zeigte, dass Schüler häufiger ohne Abschluss blieben als Schülerinnen, seltener die allgemeine Hochschulreife erlangten und die Oberschulen mit niedrigeren Abschlüssen
verließen. So war beispielsweise die Mehrheit der Schülerschaft, welche die Schule ohne mindestens einen
Hauptschulabschluss verließ männlich (59,4 %), bei der allgemeinen Hochschulreife war es entgegengesetzt, hier stellten Jungen nur 45,4 %.
Bei der räumlichen Betrachtung der Abgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss innerhalb
der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zeigten sich sowohl deutliche Unterschiede im Stadtgebiet als
auch eine starke Konzentration auf einige Schulen. Im gemittelten Dreijahresschnitt von 2014 bis 2016 vereinten lediglich 6 Schulen mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss auf sich.
In den 5 am stärksten betroffenen Oberschulen verließ mindestens jede/-r fünfte Schüler/-in die Schule ohne
einen Hauptschulabschluss. Der maximale Wert lag mit 28,4 % an der Helmholtzschule im Ortsteil Lindenau.
Es waren vor allem die Schulen in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtentwicklung, die deutlich
überdurchschnittliche Werte aufwiesen. Räumlich differenziert zeigten sich diese Gebiete in Schönefeld und
Paunsdorf, im Leipziger Westen und in Grünau. Hier betrug der Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Abschluss jeweils mehr als 20 %. Im innenstadtnahen Osten sanken die Werte im Vergleich zum letzten Sozial14
report auf unter 20 % . Niedrige Werte von unter 5 % waren im nordwestlichen Zentrum und den Stadtrandlagen zu finden.
14
16. Schule mit 16,1 % und 125. Schule mit 15,9 %.
Sozialreport Leipzig 2017
73
Karte 6.4
6.5
Abgänger/-innen von Oberschulen in kommunaler Trägerschaft ohne mindestens
Hauptschulabschluss
Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen
6.5.1 Übersicht über das Schulnetz der berufsbildenden Schulen
In der Stadt Leipzig stehen in öffentlicher Trägerschaft 9 Berufliche Schulzentren (BSZ) und eine medizinische Berufsfachschule zur Verfügung. Die Schulzentren vereinen eine Reihe von Schularten unter einem
Dach, dabei bestehen Schwerpunktsetzungen für bestimmte Berufsfelder. Beim BSZ 12 „Robert Blum“ handelt es sich um eine berufsbildende Schule zur Lernförderung. Weiterhin existierten im Schuljahr 2016/17 31
berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft, darunter vorwiegend Berufsfachschulen. Die Ausbildungsschwerpunkte liegen im sozialen, medizinischen und Pflegebereich.
6.5.2 Entwicklung der Schülerzahlen und Zusammensetzung der Schülerschaft
Die Entwicklung der Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen in Leipzig erreichte 2005/06 ihren Höhepunkt mit knapp 27.000 Schüler/-innen; anschließend wies sie eine (stark) rückläufige Entwicklung bis in das
Schuljahr 2015/16 auf. Insgesamt sank die Schülerzahl in diesem Zeitraum um 31,5 %. 2016/2017 stieg die
Anzahl der Schüler/-innen im Vergleich zum Vorjahr erstmals wieder leicht an, die Zunahme betrug 1,5 %
oder 282 Schüler/-innen. Im Vergleich zu 2005/06 büßten vor allem die berufsbildenden Förderschulen (minus 53,8 %), die Berufsschulen (minus 37,8 %) und die Berufsfachschulen (minus 36,9 %) Schüler/-innen
ein, während Fachschulen (plus 39,1 %) und Berufliche Gymnasien (plus 22,4 %) hinzu gewannen. Im Vergleich zum Vorjahr profitierten vor allem der Übergangssektor (plus 10,3 %) und die Fachoberschulen (plus
7,7 %).
74
Sozialreport Leipzig 2017
Tabelle 6.7
Entwicklung der Schülerzahlen an berufsbildenden Schulen nach Schulart und Trägerschaft
Schulart
2000/01
Anzahl Schüler/-innen gesamt
Berufsschule
2005/06
2010/11
2014/15
2015/16
2016/17
25.676
26.611
22.299
18.535
18.417
18.699
16.053
13.265
10.504
8.107
8.086
8.250
Berufsbildende Förderschule
972
1.195
914
600
568
552
Berufsfachschule
4.697
7.572
6.136
4.941
4.717
4.776
Übergangssektor*
1.323
1.347
830
966
1.043
1.150
Fachschule
1.336
1.476
2.020
2.244
2.183
2.053
Fachoberschule
878
1.239
1.347
1.104
1.193
1.285
Berufliches Gymnasium
387
517
521
573
627
633
79,5
67,8
63,9
61,3
61,8
61,3
Berufsschule
99,7
99,7
99,5
99,7
99,3
99,0
Berufsbildende Förderschule
55,9
55,7
65,0
52,5
50,2
48,4
Berufsfachschule
28,1
19,1
16,0
14,7
15,8
16,5
Übergangssektor*
83,7
78,9
70,6
74,3
75,0
66,2
Fachschule
30,2
32,0
21,6
17,0
16,5
16,7
Fachoberschule
74,0
54,0
49,0
51,5
45,8
38,8
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
Anteil öffentliche Trägerschaft in %
Berufliches Gymnasium
* inkl. Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Berufsvorbereitungsjahr Förderschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2017
Schulen in freier Trägerschaft bildeten 2016/17 fast 40 % der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen
aus. Dieser Anteil stieg bis 2010/11 kontinuierlich an und bewegt sich seither auf konstantem Niveau.
Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Seit Beginn der 2000er Jahre stieg die Zahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in den berufsbil15
denden Schulen . Mit dem Schuljahr 2014/15 verstärkte sich die Dynamik deutlich; die Anzahl der Schüler/innen mit Migrationshintergrund verdoppelte sich seither. Im Schuljahr 2016/17 hatten 1.437 Lernende an
berufsbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Anteil von 7,7 %. Trotz der
starken Anstiege waren junge Menschen mit Migrationshintergrund an den berufsbildenden Schulen gemessen an ihrem entsprechenden Anteil an der Gesamtbevölkerung der Vergleichsaltersgruppe (15 bis unter 25
Jahre: 22,2 %) noch immer unterrepräsentiert.
Die einzelnen Bereiche der berufsbildenden Schulen zeigten sehr unterschiedliche Anteile und Dynamiken.
Ohne Ausnahme stiegen die Anteile im Vergleich zu 2010/11 überall an. Der stärkste Zuwachs war im Übergangssektor festzustellen. 2015/16 hatten 38,8 % der Teilnehmer/-innen hier einen Migrationshintergrund;
2010/11 lag der Anteil noch bei 6,3 % und 2013/14 bei 9,3 %. Gleichzeitig bedeutet dies, dass knapp jede/-r
dritte Schüler/-in mit Migrationshintergrund 2016/17 im Übergangssektor beschult wurde und fast zwei Drittel
der BVJ-Teilnehmer/-innen (64,1 %) einen Migrationshintergrund hatten. Die interne Verteilung in diesem
Bereich zeigte, dass mit 312 Schüler/-innen der Großteil eine Vorbereitungsklasse Deutsch mit berufspraktischen Aspekten absolvierte, um die Sprache zu lernen. Weitere 101 Teilnehmer/-innen mit Migrationshintergrund wollten im Berufsvorbereitungsjahr einen Hauptschulabschluss nachholen.
Tabelle 6.8
Anzahl und Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an berufsbildenden
Schulen
Schuljahr
2000/01 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Anzahl
111
501
590
633
624
689
846
1.018
1.437
Anteil in %
0,4
2,1
2,6
3,1
3,2
3,7
4,6
7,1
7,7
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2017
15 Ein sprunghafter Anstieg der Zahl war im Jahr 2009/10 zu verzeichnen. Seit diesem Schuljahr wird in der Statistik mit dem erweiterten Begriff des Migrationshintergrundes verwendet. Schüler/-innen mit Migrationshintergrund sind jene, die zwei- oder mehrsprachig
aufwachsen und selbst oder deren Eltern (bzw. ein Elternteil) oder Großeltern nach Deutschland zugewandert sind, ungeachtet ihrer
gegenwärtigen Staatsangehörigkeit und ungeachtet des Aufenthaltsstatus.
Sozialreport Leipzig 2017
75
An den Berufsschulen lag der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund bei 6,1 % und an den Berufsfachschulen bei 4,9 %. Die Anteile der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an Fachoberschulen und
Beruflichen Gymnasien in Leipzig lagen bei 8,0 % bzw. bei 14,4 %. Verglichen mit der Bildungsbeteiligung
von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an berufsbildenden Schulen insgesamt war der Anteil überproportional hoch. Sie wählten somit relativ häufig die Möglichkeit, innerhalb des berufsbildenden Systems allgemeinbildende Schulabschlüsse zu erzielen.
6.5.3 Ausbildungsstellenmarkt
Für das Berichtsjahr 2015/16 mit dem Stichtag 30.09.2016 wurden für den Agenturbezirk Leipzig von der
Agentur für Arbeit 2.868 Bewerber/-innen für Ausbildungsstellen gemeldet. Mit 56,4 % war der Großteil
männlich und mehr als die Hälfte war jünger als 20 Jahre (56,7 %). Diese Eckdaten änderten sich im Vergleich zu den Vorjahren nur geringfügig. Der Anteil der gemeldeten Bewerber/-innen mit einer ausländischen
Staatsangehörigkeit fiel mit 7,4 % ebenfalls ähnlich hoch aus wie 2014.
Im zeitlichen Vergleich nahm die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen bis 2010/11 stark ab, wies danach
eine stabile Entwicklung mit jährlich zwischen 2.700 und 2.900 Bewerber/-innen auf. Deren Zahl lag 2015/16
weniger als halb so hoch wie noch zehn Jahre zuvor (minus 53,9 %). Im Vergleich zum Vorjahr nahm die
Zahl der Bewerber/-innen leicht zu (plus 5,9 %). Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen nahm ebenfalls
bis 2012/13 stetig ab. Anschließend war bis 2014/15 ein moderater Anstieg von gemeldeten Lehrstellen zu
beobachten, der zum Berichtsjahr 2015/16 stark zunahm (plus 530; 21,2 %). Damit lag die Zahl der gemeldeten Stellen erstmals seit fünf Jahren wieder über der der Bewerber/-innen. Die Steigerung war fast ausschließlich auf die starke Zunahme der außerbetrieblichen Ausbildungsstellen zurückzuführen. Rein rechnerisch stand 2015/16 je Bewerber/-in 1,06 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Dieser Wert schwankte in den
letzten fünf Jahren zwischen 0,84 und 1,14. Damit zeigte sich der Ausbildungsstellenmarkt deutlich entspannter als in den 2000er Jahren. 2005/06 kamen noch zwei Bewerber/-innen auf eine gemeldete Ausbildungsstelle.
Abb. 6.20
7.000
Gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen
6.965
6.223
6.000
5.141
Anzahl
5.000
4.736
4.000
3.061
3.000
3.434
3.628
2.787
2.689
2.449
2.356
2.874
2.000
1.000
2.892
2.771
2.864
2.621
2.336
2.467
258
135
104
354
2.708
2.501
3.031
2.868
581
155
0
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Berichtsjahr
gemeldete Bewerber/-innen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
gemeldete Berufsausbildungsstellen
davon außerbetrieblich
Sozialreport Leipzig 2017
Der Anteil der versorgten Bewerber/-innen lag 2015/16 bei 97,6 %, lediglich 70 Personen konnten nicht als
versorgt eingestuft werden. Dies bedeutet eine Beruhigung der Situation, nachdem in den letzten vier Jahren
die Zahl der unversorgten Bewerber/-innen jeweils über 200 lag. Auf der anderen Seite konnten auch
2015/16 173 gemeldete Stellen nicht besetzt werden. Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen stieg im
Berichtsjahr 2010/11 auf über 200 unbesetzte Stellen und verblieb seither auf hohem Niveau. Rein rechnerisch betrachtet stand in den letzten Jahren für (fast) jede/-n unversorgte/-n Bewerber/-in eine unbesetzte
Ausbildungsstelle zur Verfügung. Entgegen der naheliegenden Annahme waren die meisten unversorgten
Bewerber/-innen formal gut qualifiziert. So hatten mehr als 50 % einen Realschul- und 30 % einen Hauptschulabschluss. 13 unversorgte Bewerber/-innen verfügten über ein Zeugnis der (Fach-)Hochschulreife. In
16
vielen der Bereiche, in denen häufiger unbesetzte Lehrstellen zu beobachten waren , liegt die Vermutung
nahe, dass es nicht unbedingt an der formalen Qualifikation der Bewerber/-innen mangelte, sondern vielmehr die Angebote der Wirtschaft und die Interessenlagen der jungen Nachfragenden nicht immer übereinstimmen.
16
Für eine detailgenaue Betrachtung der einzelnen Berufe dient das Kapitel 6 der jährlich erscheinenden Publikation „Arbeitsmarkt in
Zahlen. Ausbildungsstellenmarkt der Bundesagentur für Arbeit“.
76
Sozialreport Leipzig 2017
6.6
Angebote der Kinder- und Jugendförderung
Leipzig hat vielfältige Angebote, Maßnahmen und Projekte der Jugendhilfe in freier und kommunaler Trägerschaft. Jugendarbeit ist mit ihren Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale
Bezüge aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen. Die
Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII:
§ 11 Jugendarbeit (z. B. offene Freizeiteinrichtungen, Ferienpass),
§ 12 Förderung der Jugendverbände (z. B. Dachverbände, Bildungsmaßnahmen),
§ 13 Jugendsozialarbeit (z. B. Straßensozialarbeit, Schulsozialarbeit),
§ 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (z. B. Kinder- und Jugendtelefon, Suchtprävention),
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (z. B. Mütterzentren, Kinder- und Familienzentren).
Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere
von Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der Träger der freien
Jugendhilfe unterhielt die Stadt Leipzig zum Jahresende 2016 noch vier offene Freizeittreffs in kommunaler
Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz.
Kinder- und Jugendförderung in %
Abb. 6.21
100%
90%
80%
70%
Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach Leistungsbereichen in %
5,1
4,0
5,2
4,1
21,0
5,4
4,0
5,8
4,4
6,5
5,6
6,9
5,8
6,6
6,1
29,3
5,1
3,9
29,9
30,6
29,8
21,3
19,3
19,0
3,1
2,6
3,5
3,1
2,7
2,9
2,9
58,7
58,4
57,1
57,1
63,2
64,9
65,2
2010
2011
2012
2014
2015
2016
3,7
60%
50%
40%
30%
66,2
20%
10%
0%
2005
2013
Jahr
§ 11 Jugendarbeit
§ 14 Kinder- und Jugendschutz
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
§ 12 Jugendverbandsarbeit
§ 16 Familienbildung
§ 13 Jugendsozialarbeit
Sozialreport Leipzig 2017
Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2016 mit über 10,0 Mio. Euro gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 3,1 % (plus 306.388 Euro) bei einem gleichzeitigem
Anstieg der 0- 27 jährigen Einwohner/-innen in der Stadt Leipzig um 2,0 % (plus 3.089).
In der Fördersumme sind ab 2014 die Mittel für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB
VIII nicht mehr enthalten. Entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 wird ab dem
Haushaltsjahr 2014 die Schulsozialarbeit mit einem eigenen Haushaltstitel geführt.
6.6.1 Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB
VIII etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung liegt hierbei auf Förderschulen, Oberschulen,
Berufsschulen mit berufsvorbereitendem Jahr (BVJ) und ausgewählten Grundschulen.
Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der freien und kommunalen Jugendhilfe beruhen auf individuell abgestimmten Kooperationsvereinbarungen mit der jeweiligen Partnerschule sowie Leistungsvereinbarungen mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Die Verknüpfung der Leistungen von
Schule und Jugendhilfe wurde in den zurückliegenden Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zwischen
der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen.
Für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII wurden im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 2.227.101 Euro (plus 5,7 %) kommunale Mittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden
207.200 Euro aus Landesmitteln für die Gesamtfinanzierung eingesetzt.
Sozialreport Leipzig 2017
77
Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2016/2017 an 58 öffentlichen Schulen der Stadt Leipzig (plus 2 Grundschulen und plus 1 Oberschule) durch Träger der freien Jugendhilfe und dem kommunalen Träger angeboten. Darunter an allen sechs Förderschulen für Lernbehinderte, an der Sprachheilschule sowie an allen drei
Schulteilen des Förderzentrums für Erziehungshilfe, an allen öffentlichen Oberschulen, an der Nachbarschaftsschule, an 18 öffentlichen Grundschulen und sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig. Hier wurden vor allem solche in Stadträumen mit hohen SGB-II-Quoten mit Angeboten der Schulsozialarbeit ausgestattet.
Das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit wird in Form von Einzelfallarbeit, Gruppen- und Projektarbeit
sowie Gemeinwesenarbeit durchgeführt. Im Schuljahr 2015/2016 wurden durch die Schulsozialarbeiter/innen 6.112 Einzelfallhilfen für Schüler/-innen erbracht. Häufigster Grund für diese Einzelfallhilfen waren
Probleme mit Gleichaltrigen (20,6 %). Die 6.922 Angebote einer Gruppen- und Projektarbeit für Schüler//innen wurden im Schuljahr 2015/2016 von 110.444 Teilnehmer-/-innen genutzt. An den 424 Angeboten für
Eltern nahmen 5.972 Eltern teil und an den 398 Angeboten für Lehrer/-innen haben 1.712 Lehrer/-innen
teilgenommen.
Abb. 6.22
Schulen mit Schulsozialarbeit nach Schularten
30
25
23
Anzahl
20
23
25
24
23
23
18
15
16
12
14
10
8
5
7
12
8
7
13
12
8
7
8
7
8
7
8
7
8
7
2
0
10/11
11/12
12/13
13/14
14/15
15/16
16/17
Schuljahr
Grundschulen
Oberschulen
Förderschulen
berufsbildende Schulen
(Nachbarschaftsschule mit Grundschul- und Oberschulteil, Förderzentrum für Erziehungshilfe mit Schulteilen A, B, C)
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2017
6.6.2 Ferienpass
Der Ferienpass bietet den Leipziger Schüler/-innen seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten zum individuellen bzw.
gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und
Fahrten. Die Ferienprogramme sind ein wichtiger Bestandteil der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienbildung. Die vielen preiswerten Angebote entlasten vor allem Familien, die aufgrund von Arbeitslosigkeit
und niedrigem Einkommen weniger finanzielle Mittel für die Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können. Der seit dem Jahr 2004 zu beobachtende Anstieg ausgegebener Ferienpässe hielt im Jahr 2016 weiter
an.
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 32.197 Ferienpässe verkauft, ermäßigt oder kostenlos ausgegeben
(plus 630). Auch 2016 erhielten Inhaber/-innen einer SchülerMobilCard von den Leipziger Verkehrsbetrieben
(LVB) den Ferienpass kostenlos. Der Anteil der zum Vollpreis verkauften Ferienpässe stieg im Jahr 2016 auf
77,4 %. Davon wurden 14,8 % (3.697 Stück) durch die LVB-Aktion an SchülerMobilCard-Inhaber/-innen
kostenlos ausgegeben (plus 123). Der Anteil aller ermäßigt verkauften Ferienpässe sank dagegen auf
22,6 %. Davon wurden 17,0 % (1.241 Stück) durch die LVB-Aktion an SchülerMobilCard-Inhaber/-innen
kostenlos ausgegeben (minus 45).
78
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 6.23
Inanspruchnahme des Ferienpass
35.000
30.000
1.487
1.263
Anzahl
25.000
20.000
6.705
15.000
5.956
5.747
6.849
5.106
3.146
1.815
1.860
5.374
5.422
3.045
3.078
2.773
2.387
4.018
10.000
5.000
2.029
11.738
14.693
15.529
16.495
2010
2011
2012
18.608
20.120
21.333
21.837
2013
2014
2015
2016
0
2005
Jahr
Vollzahler
LVB-Aktion (Vollzahler)
Ermäßigungsberechtigte
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
LVB-Aktion (Ermäßigungsberechtigte)
Sozialreport Leipzig 2017
Gemessen an den 45.729 Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen des Schuljahres 2015/2016 in Leipzig
wurden im Jahr 2016 von 70,4 % aller Schüler/-innen Ferienpässe in Anspruch genommen. Im Jahr 2016
wurden im Rahmen des Ferienpass insgesamt 3.937 Veranstaltungen durchgeführt an denen 116.287 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben.
6.7
Mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit
Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt
bzw. von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt sind. Insbesondere
wendet sich aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork) an junge Menschen, die von Angeboten der Jugendhilfe nicht oder nicht mehr erreicht werden.
Im Jahr 2016 wurden insgesamt zehn Projekte bei sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit sowie Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darunter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Freistaat Sachsen,
dem Deutschen Fußball Bund und der Stadt Leipzig gefördert wird.
Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen bzw. Szenen und anderen Faktoren wie ordnungspolitischen Maßnahmen oder wiederkehrenden
saisonalen Bedingungen. Im Jahr 2016 gab es insgesamt 59.372 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 2,9 % (plus 1.679).
Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu
kommen. Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. So
kommt es beispielsweise in den Sommermonaten zu häufigeren Kontakten, da die Zielgruppen hier auch
häufiger an den aufgesuchten Orten angetroffen werden.
Erstmals waren im Jahr 2016 bei den Einzelfallhilfen Probleme mit den Wohnsituationen (obdachlos oder mit
unzureichendem bzw. nicht gesichertem Wohnraum) der am häufigsten genannte Grund einer Hilfe. Hoch
war auch im Jahr 2016 die Hilfeanzahl wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten wie z. B. Probleme finanzieller
Art, Schulden, Beantragung staatlicher Sozialleistungen. An dritter Stelle rangierten Probleme in sozialen
Beziehungen.
Sozialreport Leipzig 2017
79
Abb. 6.24
Hilfeentwicklung mobiler Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit nach Kontakten
35.000
29.295
16.537
13.540
12.488
15.021
27.928
13.587
14.771
25.760
10.499
13.664
19.165
7.177
12.390
12.838
19.558
5.497
5.000
4.033
15.000
10.000
19.995
20.000
11.363
Anzahl
25.000
30.184
30.000
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
Kontakt-/Beratungsstelle
medial (Telefon, Internet)
aufsuchend
Sozialreport Leipzig 2017
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen; Einwohnerregister
6.8
Jugendgerichtshilfe
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden durch den § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestimmt. Sie hat die Pflicht, den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugend(gerichts-)hilfe im
Jugendstrafverfahren sicher zu stellen und gleichzeitig die verfahrensbeteiligten Behörden zu unterstützen.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe arbeiten stadtteilorientiert. Hier werden
alle Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre), die straffällig in
Erscheinung getreten sind, im gesamten Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz betreut. Die Mitwirkung
der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfahrens, das bedeutet, bis hin zur Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im
Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung von Strafbefehlen.
Abb. 6.25
Jugendstraftäter/-innen nach Erst- und Mehrfachtäter/-innen
4.000
3.500
Anzahl
3.000
946
2.500
1.369
1.446
2.000
814
1.177
1.132
1.500
1.329
1.310
903
828
2015
2016
2.418
1.000
1.567
1.546
500
1.752
1.352
1.269
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Mehrfachtäter/-innen
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Ersttäter/-innen
Sozialreport Leipzig 2017
Im Jahr 2016 sind 2.138 Jugendliche und Heranwachsende erstmals oder erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Fallzahl der Täter/-innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 % gesunken (minus 94).
Bei der Erfassung von Tätern erfolgt eine Unterscheidung von Ersttätern und Mehrfachtätern. Ersttäter/innen sind diejenigen, gegen die erstmalig polizeilich ermittelt wurde bzw. ein Jugendstrafverfahren vorlag.
Dabei können auch mehrere Taten Gegenstand des ersten Verfahrens sein. Mehrfachtäter/-innen sind min80
Sozialreport Leipzig 2017
destens zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Im Jahr 2016 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 % gesunken (minus 75).
Ebenso ist die Zahl der Ersttäter/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % gesunken (minus 19). Im Jahresvergleich lässt sich insgesamt eine positive Entwicklung durch den stetigen Rückgang der Anzahl von
Jugendstraftäter/-innen feststellen.
Sozialreport Leipzig 2017
81
7
Menschen mit Behinderung
Zusammenfassung
Zum 31.12.2016 lebten in Leipzig 48.860 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. Darüber hinaus gab es weitere ca. 9.200 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Weitere
ca. 32.500 Personen hatten einen Grad der Behinderung von ab 20 bis unter 50 ohne gültigen Ausweis.
Insgesamt hatten damit in Leipzig rund 90.600 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 16 % der Leipziger Bevölkerung. Seit 2010 hat sich die Zahl
dieser Personen um 13.000 erhöht. Darunter stieg die Zahl der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis um 8.400.
Eine Krankheit war 2016 bei 91 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache
ihrer Behinderung. 6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung.
Die Zahl der Behinderungen steigt mit zunehmendem Alter. Zum 31.12.2016 hatten 0,4 % der unter 4Jährigen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Bei den ab 75-Jährigen lag der Anteil bei 29,6 %.
Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2016 die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe
wie auch der Ausgaben nahezu gleich.
Die Mehrheit der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung. Zum 31.12.2016 lebten
1.962 Leipziger/-innen in betreuten Wohnformen, davon 56 % in ambulanten und 44 % in stationären Wohnangeboten.
Ein Drittel (31,6 %) der Leipziger/-innen mit Behinderung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bestreitet seinen Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit. Das sind deutlich weniger im Vergleich zu den
Leipziger/-innen ohne Behinderung der gleichen Altersgruppe, bei denen mehr als zwei Drittel (70,6 %) ihren
Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit erreichen.
Im Jahr 2015 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 3.978 Menschen mit Behinderung beschäftigt, davon 1.323 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und 2.655
bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erfüllten 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote zu 107,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 12,5 Prozentpunkte.
2016 gab es 50 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsprojekten. Die Zahl dieser Arbeitsplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr um 14 Plätze verringert.
Die Zahl der Außenarbeitsplätze in den sechs Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist seit
2014 rückläufig und lag 2016 bei 223 Plätzen, was 15 % der Plätze im Arbeitsbereich der Werkstätten entspricht.
Weitere Informationen: Sachstandsbericht zur Entwicklung der Behindertenhilfe in Leipzig 2013
7.1
Schwerbehinderung nach dem SGB IX17
Ein enger, eher auf medizinisch-gesundheitliche Beeinträchtigungen bezogener Begriff von Behinderung
findet sich im SGB IX. Nach § 2 gelten Menschen als behindert, wenn „ihre körperliche Funktion, geistige
Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“.
Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen, können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, mit dem
bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können. Je nach Schweregrad der Behinderung werden verschiedene Grade der Behinderung definiert. Von einer Schwerbehinderung wird ab einem
Grad der Behinderung von 50 gesprochen.
Im Sozialreport werden Daten zur Schwerbehinderung ausgewiesen, die jährlich über den Kommunalen
18
Sozialverband vorliegen. Darin enthalten sind auch Daten zu Personen ohne gültigen Schwerbehindertenausweis und zu Personen mit einem geringeren Grad der Behinderung.
17
Daten der Behindertenstrukturstatistik zu Personen mit gültigem Ausweis liegen erst ab 2010 als vollständige Reihe vor.
Die Daten weisen zur Statistik, die vom Sächsischen Landesamt für Statistik veröffentlicht wird, geringfügige Abweichungen aus. Da
die Daten des Kommunalen Sozialverbandes aber jährlich verfügbar sind und darüber hinaus kleinräumig vorliegen und Aussagen zu
Personen ohne gültigen Ausweis ermöglichen, wird hier in erster Linie darauf zurückgegriffen.
18
82
Sozialreport Leipzig 2017
In Leipzig hatten zum 31.12.2016 insgesamt 48.860 Personen einen gültigen Schwerbehindertenausweis.
Ihre Zahl hat sich seit 2010 um 21 % erhöht. Der Anstieg lässt sich mit der steigenden Anzahl älterer Menschen begründen. Der Anteil der Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der Leipziger Bevölkerung betrug im Jahr 2016 insgesamt 8,4 Prozent. Im Vergleich zum Land Sachsen und der Bundesrepublik lag der Anteil der Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig 2016 etwas niedriger.
Abb. 7.1
Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig und ihr Anteil an der
Bevölkerung zum 31.12. des jeweiligen Jahres
10,0
30.000
48.860
47.476
46.450
45.397
44.109
42.355
40.000
8,0
7,0
6,0
5,0
4,0
20.000
3,0
2,0
10.000
1,0
0
Anteil an der Bevölkerung in %
9,0
50.000
40.475
Personen mit Schwerbehinderung
60.000
0,0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Jahr
Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen - Schwerbehindertenstrukturstatistik;
Amt für Statistik und Wahlen (Einwohnerregister) zum 31.12.2016
Anteil Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis
Sozialreport Leipzig 2017
Zusätzlich zu den 48.860 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis gab es zum 31.12.2016 weitere
ca. 9.200 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Darüber hinaus gab es
ca. 32.500 Personen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis unter 50. Insgesamt hatten damit in
Leipzig rund 90.600 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab 20. Dies entsprach
einem Anteil von 16 % der Leipziger Bevölkerung.
Ortsteile mit einem besonders hohen Anteil von Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der
Wohnbevölkerung sind grundsätzlich Stadtteile, in denen viele ältere Menschen leben. 2016 gab es insgesamt 20 Ortsteile, in denen den Anteil von Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis über 10 %
lag. Diese Ortsteile sind durch Großsiedlungen geprägte Ortsteile. In den jeweiligen Ortsteilen befinden sich
häufig auch stationäre Einrichtungen sowie betreute Wohnangebote. In Grünau sind die Wohnungen aus
den 1970er und 1980er Jahren zudem weitgehend barrierereduziert, so dass viele Menschen mit Behinderung dorthin gezogen sind bzw. auch im Alter dort verbleiben. Im Ortsteil Schleußig fällt mit 4,2 % der Anteil
von Menschen mit Behinderung an der Wohnbevölkerung am niedrigsten aus und in Grünau-Ost ist er mit
15,8 % am höchsten.
Sozialreport Leipzig 2017
83
Karte 7.1
Anteil der Personen mit Schwerbehindertenausweis an der Ortsteilbevölkerung
im Jahr 2016
Die meisten Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens. Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang
von zunehmendem Alter und Behinderung. So lag in Leipzig zum 31.12.2016 der Anteil der unter 4-Jährigen
mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe bei 0,4 %,
bei ab 75-Jährigen lag er bei 29,6 %.
Abb. 7.2
Anteil von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe nach Alter zum 31.12.2016
35
29,6
Anteil an der jeweiligen
Bevölkerungsgruppe in %
30
25
18,2
20
15,6
15
11,1
10
6,3
5
0,4
1,0
1,8
2,4
1,4
1,9
3,2
0
0 bis
unter 4
4 bis
6 bis
15 bis
18 bis
25 bis
35 bis
45 bis
55 bis
60 bis
65 bis 75 und
unter 6 unter 15 unter 18 unter 25 unter 35 unter 45 unter 55 unter 60 unter 65 unter 75 mehr
Alter in Jahren
Anteil Personen mit Schwerbehinderung
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Amt für Statistik und Wahlen (Einwohnerregister) zum 31.12.2016
Sozialreport Leipzig 2017
Jungen und Männer sind im Vergleich zu Mädchen und Frauen in höherem Ausmaß von Behinderung betroffen. Die Anzahl männlicher Personen mit Schwerbehinderung in den Altersgruppen ab 4 Jahre bis unter
65 Jahre ist höher als bei weiblichen Personen. Der Anteil männlicher Personen mit Schwerbehinderung an
der männlichen Leipziger Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe ist bis auf die Altersgruppen 0 bis unter 6
Jahre sowie 35 bis unter 55 Jahre höher als der Anteil weiblicher Personen mit Schwerbehinderung.
84
Sozialreport Leipzig 2017
Tabelle 7.1
Personen mit Schwerbehindertenausweis nach Altersgruppen und Geschlecht zum
31.12.2016
Altersgruppen in Jahren
Insgesamt
Gesamt
männlich
weiblich
48.860
22.856
25.907
0 bis unter 4
98
48
50
4 bis unter 6
116
63
53
6 bis unter 15
730
445
284
15 bis unter 18
285
174
111
18 bis unter 25
631
368
260
25 bis unter 65
17.766
9.073
8.633
65 und älter
29.234
12.685
16.516
davon:
Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2017
Eine Krankheit war 2016 bei 91 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache
ihrer Behinderung. 6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung.
Seit 2005 hat sich die Zahl der Personen je Behinderungsursache unterschiedlich entwickelt. Deutlich angestiegen sind als Grund allgemeine Krankheiten von 30.961 Personen im Jahr 2005 auf 43.234 im Jahr 2015.
Rückläufig ist die Zahl der Personen, die eine angeborene Behinderung haben. 2005 waren dies 3.213 Personen und 2015 noch 2.894 Personen. Zurückgegangen ist auch die Zahl derer, die durch Kriegs-, Wehroder Zivildienst eine Behinderung erlangten. Ihre Zahl sank von 476 im Jahr 2005 auf 130 im Jahr 2015. Nur
leicht zurückgegangen ist die Zahl der Personen, die durch einen Unfall eine Behinderung erlangten. Ihre
Zahl sank von 968 im Jahr 2005 auf 810 im Jahr 2015.
Abb. 7.3
Personen mit Schwerbehinderung in Leipzig nach Ursache der Behinderung
im Jahr 2016
1,4%
1,6%
0,2%
5,8%
angeborene Behinderung
Unfall
Kriegs- , Wehr- oder Zivildienst
Sonstige Krankheit
Sonstige Ursache
90,9%
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Stichtag zum 31.12.2016
Sozialreport Leipzig 2017
Die Anzahl der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis hat sich seit 2005 je nach Art der
schwersten Behinderung unterschiedlich entwickelt. Deutlich angestiegen sind Behinderungen durch a) eine
Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe oder Organsysteme, b) Querschnittslähmung, zerebrale Störung, geistige oder seelische Behinderung sowie durch Suchterkrankung und c) Funktionseinschränkung
von Gliedmaßen, Wirbelsäule, Rumpf oder Brustkorb. Dies lässt sich mit dem eingangs erwähnten steigenden Anzahl älterer Menschen und den damit verbundenen altersbedingten Behinderungen erklären.
Sozialreport Leipzig 2017
85
Abb. 7.4
Anzahl von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Art der schwersten Behinderung in Leipzig zum jeweils 31.12. des Jahres
Personen mit Schwerbehinderung
14.000
Verlust oder Teilverlust von
Gliedmaßen
12.000
Funktionseinschränkung von
Gliedmaßen, Wirbelsäule,
Rumpf, Brustkorb
10.000
8.000
Blindheit und
Sehbehinderung
6.000
Sprach- u. Sprechstörung,
Taubheit, Schwerhörigkeit
4.000
2.000
Beeinträchtigung der
Funktion innerer Organe /
Organsysteme
0
2005
2007
2009
2011
2013
2015
Jahr
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Stichtag zum 31.12. des Jahres
7.2
Sozialreport Leipzig 2017
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50
Voraussetzung. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem Merkzeichen können Menschen mit Behinderung mit Schwerbehindertenausweis einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen.
Die meisten Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis hatten 2016 einen Grad der Behinderung
von 50 (30%) oder 100 (26%). Die Zahl der Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft hat
sich 2016 gegenüber dem Vorjahr um 3,2 % erhöht.
Tabelle 7.2
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
2010
Anträge SGB IX gesamt
2015
2016
10.357
9.625
9.940
Erstantrag
5.077
4.348
4.607
Neufeststellungen
5.898
5.277
5.333
davon:
Quelle: Sozialamt
7.3
Sozialreport Leipzig 2017
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Anspruch besteht solange, wie Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe
erfüllt werden kann. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder
eine Behinderung und deren Folgen zu mindern und zu beseitigen. Ziel ist es, die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Die Leistungen umfassen Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Ausbildung sowie der Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft
sowie Maßnahmen zur Sicherung ärztlich verordneter Leistungen.
Im Jahr 2016 erhielten 2.989 Personen Eingliederungshilfe. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2016 die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe wie auch der Ausgaben nahezu gleich. Der
Anstieg bei den 7 bis unter 18-Jährigen ist vorwiegend durch einen Anstieg von Schulassistenzen begründet. Der Rückgang von Leistungen bei den 0 bis unter 7-Jährigen kann nicht mit einem sinkenden Bedarf
erklärt werden.
Immer mehr Menschen mit Behinderung entscheiden sich für das Persönliche Budget. Das Persönliche
Budget ermöglicht Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen anstelle einer Sach- oder Dienstleistung
eine Geldzuwendung zu erhalten. Der Empfangsberechtigte kann im Rahmen der vereinbarten Kriterien
selbst entscheiden, in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person
oder Institution in Anspruch nehmen möchte. Diese Leistung bezahlt der/die Empfänger/-in des Persönlichen
86
Sozialreport Leipzig 2017
Budgets unmittelbar selbst. Budgetfähig sind alle Leistungen nach dem SGB XII.
Tabelle 7.3
Leistungen der Eingliederungshilfe
2010
Empfänger/-innen
2015
2016
2.483
2.984
2.989
1.232
1.538
1.142
7 bis unter 18 Jahre
918
1.082
1.480
18 bis unter 65 Jahre
138
133
137
65 Jahre und älter
195
231
248
13,7
20,1
20,0
davon:
0 bis unter 7 Jahre
Ausgaben in Mio. €
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
7.4
Sozialreport Leipzig 2017
Wohnen
Die Mehrheit der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung und wird durch Angehörige,
Freunde, Nachbarn oder professionelle Dienste unterstützt. Der Wohnbedarf unterscheidet sich nach der Art
der Behinderung und nach Lebensalter. Chronisch psychisch kranke und suchtkranke Menschen sowie
Menschen mit Körperbehinderung wohnen meist in einer eigenen Wohnung oder im ambulant betreuten
Wohnen. Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung leben dagegen eher in stationären Wohnformen. Jüngere Menschen mit Behinderung sind eher als ältere Menschen mit Behinderung in der Lage,
selbständig mit ambulanter Betreuung zu wohnen.
Für betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung gibt es zwei Zuständigkeiten. Für unter 18Jährige liegt die Verantwortung bei der Stadt Leipzig, darunter für Pflegefamilien beim Amt für Jugend, Familie und Bildung und für stationäre Wohnheime beim Sozialamt. Für 18 bis unter 65-Jährige liegt die Verantwortung für ambulante wie stationäre Wohnformen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen. Für über 65Jährige liegt die Verantwortung vollständig beim Sozialamt.
Das Leben in einer Pflegefamilie (für Kinder und Jugendliche) oder in einer Gastfamilie (für Erwachsene)
ermöglicht als Alternative zum Leben in der Herkunftsfamilie eine individuell betreute und familiäre Lebensform. Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht erwachsenen Menschen, in der eigenen Wohnung oder in
selbst gewählten Wohngemeinschaften zu wohnen und dort individuelle und bedarfsgerechte Hilfen zu erhalten.
Zum 31.12.2016 wurden von Leipziger/-innen mit Behinderung Plätze betreuten Wohnens wie folgt in Anspruch genommen. Die Mehrzahl, 1.095 Personen bzw. 56 %, lebten in ambulanten Wohnformen. Davon
lebten zwei in einer Gastfamilie und 1.093 im ambulant betreuten Wohnen. 867 Personen bzw. 44 % lebten
in stationären Wohnangeboten, davon 672 in Wohnheimen der Behindertenhilfe, 183 in Außenwohngruppen
stationärer Wohnheime und 12 Personen lebten in Altenpflegeheimen.
Für betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung gibt es zwei Zuständigkeiten. Für unter 18Jährige liegt die Verantwortung bei der Stadt Leipzig, darunter für Pflegefamilien beim Amt für Jugend, Familie und Bildung und für stationäre Wohnheime beim Sozialamt. Für 18 bis unter 65-Jährige liegt die Verantwortung für ambulante wie stationäre Wohnformen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen. Für über 65Jährige liegt die Verantwortung vollständig beim Sozialamt.
Sozialreport Leipzig 2017
87
Abb. 7.5
Von Leipziger/-innen belegte Plätze in betreuten Wohnformen für Menschen mit
Behinderung zum 31.12.2016
ambulant
867
stationär
1.095
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Sozialamt
7.5
Sozialreport Leipzig 2017
Erwerbstätigkeit
Für Menschen mit Behinderung gibt es zwei verschiedene Felder des Arbeitsmarktes: den allgemeinen Arbeitsmarkt und den Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Berufsorientierung und Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderung bereiten auf diese beiden Arbeitsbereiche vor. Für Menschen
mit einer geistigen Behinderung ist der allgemeine Arbeitsmarkt weitgehend verschlossen. Die Arbeitsmöglichkeiten werden mit steigenden Anforderungen der Arbeitswelt und durch den Abbau von einfach strukturierten Tätigkeiten eingeschränkter.
Ein Drittel (31,6 %) der Leipziger/-innen mit Behinderung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bestreitet seinen Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit. Das sind deutlich weniger im Vergleich zu den
Leipziger/-innen ohne Behinderung der gleichen Altersgruppe, bei denen mehr als zwei Drittel (70,6 %) ihren
Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit erreichen.
37,9 % der Menschen mit Behinderung in Leipzig im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bestreitet ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Renten und Pensionen und 30,5 % aus sonstigen Quellen (z. B. Arbeitslosengeld I, Leistungen der sozialen Mindestsicherung, Vermögen, Stipendien, Elterngeld).
Leipziger/-innen im Alter von
18 bis unter 65 Jahren
Abb. 7.6
Haupteinkommensquelle von Leipziger/-innen mit und ohne Behinderung im Alter 18
bis unter 65 Jahren
mit Behinderung
31,6
ohne Behinderung
37,9
30,5
70,6
0%
20%
40%
3,0
60%
26,4
80%
100%
Haupteinkommensquelle in Prozent
Erwerbs-/Berufstätigkeit
Rente und Pension
Sonstiges*
* Leistungen der sozialen Mindestsicherung (SGB II u. XII, AsylbLG), Arbeitslosengeld I, Unterhalt durch
Angehörige, eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, sonstige
Unterstützung wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien, Leistungen aus Pflegeversicherung, Elterngeld
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Mikrozensus 2013
Sozialreport Leipzig 2017
Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung ist aufgrund der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt zurückgegangen – jedoch nicht im gleichen Umfang wie bei Menschen ohne Behinderung. Men88
Sozialreport Leipzig 2017
schen mit Schwerbehinderung gelingt es in geringerem Maße, ihre Arbeitslosigkeit durch eine Beschäftigung
am ersten Arbeitsmarkt zu beenden als Menschen ohne Behinderung. Sie sind entsprechend stärker von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Bundesweit lag die Arbeitslosenquote von Personen mit Schwerbehinde19
rung 2015 bei 13,4 %. Im Vergleich dazu lag die allgemeine Arbeitslosenquote in Deutschland bei 8,2 %.
Eine Arbeitslosenquote von Personen mit Schwerbehinderung für die Stadt Leipzig ermittelt die Bundesagentur für Arbeit nicht. Zum 31.12.2015 waren in Leipzig insgesamt 1.318 Personen mit Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Das waren 7,2 % der 18- bis unter 65-jährigen Leipziger/-innen mit Schwerbehinderung.
7.5.1 Pflichtarbeitsplätze
Zur Förderung der Integration von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es
gemäß § 71 SGB IX eine Pflichtquote für Beschäftigung. Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze
schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Erfüllt ein Unternehmen diese Pflichtarbeitsquote nicht, so ist für
jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Arbeitgeber, die durch Aufträge
an Werkstätten für behinderte Menschen zu deren Beschäftigung beitragen, können nach § 140 SGB IX die
Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Schwerbehinderten-Arbeitsplätze mit bis zu 50 % der Arbeitsleistung
der Werkstatt verrechnen. Mit der Abgabe soll ein Ausgleich geschaffen werden gegenüber jenen Arbeitgebern, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen – so werden von der Abgabe Leistungen für schwerbehinderte
Menschen und Arbeitgeber sowie Integrationsfachdienste finanziert.
Im Jahr 2015 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 3.978 Menschen mit Behinderung beschäftigt, davon 1.323 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und 2.655
bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Deutliche Unterschiede gibt es bei der Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung in öffentlichen und privaten Unternehmen. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erfüllten 2015
die Pflichtbeschäftigungsquote zu 107,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 12,5 Prozentpunkte. Die privatrechtlichen Arbeitgeber erfüllen seit 2010 ihre Beschäftigungsquote mit rund 65 %.
Erfüllung der Beschäftigungsquote von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen
Arbeitgebern ab 20 Beschäftigte in Leipzig
4.500
132,3
132,7
4.000
120,2
107,7
120,0
3.500
100,0
3.000
66,3
65,9
80,0
65,1
62,6
64,6
64,3
2.000
60,0
1.500
40,0
1.192
1.559
3.556
2.227
1.251
1.558
3.743
2.438
1.252
1.505
3.956
2.555
1.228
1.323
4.131
2.655
500
1.123
1.490
3.642
2.400
1.000
1.104
1.460
3.406
2.260
Arbeitsplätze für Menschen mit
Behinderung
124,5
2.500
SOLL
öffentlichrechtlich
140,0
130,7
2010
2011
2012
2013
2014
2015
-
20,0
0,0
Erfüllungsquote in %
Abb. 7.7
IST öffentlichrechtlich
SOLL
privatrechtlich
IST
privatrechtlich
Erfüllungsquote
öffentlichrechtlich
Erfüllungsquote
privatrechtlich
Jahr
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, März 2017
Sozialreport Leipzig 2017
7.5.2 Integrationsprojekte
Integrationsprojekte nach §§ 132 ff. SGB IX sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder
unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) beziehungsweise Abteilungen (Integrationsabteilungen)
zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie bilden eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil
schwerbehinderter Menschen in Integrationsprojekten liegt zwischen 25 und 50 %.
19
Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt 2015. Arbeitsmarktanalyse für Deutschland, West- und Ostdeutschland. Nürnberg, 2016: S.
157, Tabelle IV.G.8. Eine Arbeitslosenquote für Sachsen oder die Stadt Leipzig wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgewiesen.
Sozialreport Leipzig 2017
89
Im Jahr 2016 gab es in Leipzig insgesamt vier Integrationsprojekte mit insgesamt 101 Arbeitsplätzen. Davon
wurden 50 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die Zahl der in Integrationsprojekten geschaffenen Plätze für Menschen mit Behinderung hat sich seit gegenüber dem Vorjahr um 14 Plätze verringert.
Tabelle 7.4
Integrationsprojekte in der Stadt Leipzig
2006*
2010
2015
2016
Integrationsprojekte
3
4
4
4
Arbeitsplätze in Integrationsprojekten
-
-
118
101
12
43
64
50
darunter für Menschen mit Behinderung
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
* erst ab 2006 liegen Daten vor
Sozialreport Leipzig 2017
7.5.3 Werkstätten für behinderte Menschen
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet ein geschütztes Berufsbildungs- und Arbeitsfeld und soll die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung erhalten, entwickeln, verbessern oder wiederherstellen sowie auf eine
Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten. Zum 31.12.2016 waren in den sechs Werkstätten in
Leipzig insgesamt 1.726 Personen tätig, vier Personen weniger als im Vorjahr.
Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstätten befanden sich 138 Personen. Im Förderund Betreuungsbereich waren es 89 Personen. Dieser Bereich ist für Personen gedacht, die nicht oder noch
nicht am Arbeitsleben der Werkstatt teilnehmen können. Ziel der Förderung und Betreuung ist es, auf die
Werkstattfähigkeit vorzubereiten. Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren insgesamt 1.499 Personen beschäftigt, davon 223 oder 15 % auf Außenarbeitsplätzen. Die Außenarbeitsplätze sollen den Übergang von
Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhafte
Arbeitsplätze, als auch zeitweise Arbeitsplätze in Unternehmen außerhalb der Werkstatt sein.
Abb. 7.8
Belegung von Plätzen in Werkstätten für behinderte Menschen nach Bereich zum
31.12.2016
89
138
223
Eingangsverfahren /
Berufsbildungsbereich
Arbeitsbereich: Werkstatt
Arbeitsbereich: Außenarbeitsplatz
Förder- und Betreuungsbereich
1.276
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, 31.12.2016
Sozialreport Leipzig 2017
Die Zahl der Außenarbeitsplätze in allen sechs Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung stieg
20
bis 2014 an und ist seither wieder rückläufig. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Werkstätten
unterschiedlich. 2016 gab es insgesamt 223 Außenarbeitsplätze. Der Anteil der Außenarbeitsplätze an allen
Plätzen im Arbeitsbereich der jeweiligen Werkstatt reichte 2016 von 6,4 % bei den Lindenwerkstätten des
Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. bis zu 21 % bei der Werkstatt "St. Michael" der Christliches Sozialwerk gGmbH.
20
Die Veränderungen können aufgrund der Stichtagserhebung entstehen, da im Winter witterungsbedingt Aufträge in bestimmten Branchen (z. B. Grünflächenpflege) geringer ausfallen. sind.
90
Sozialreport Leipzig 2017
Abb. 7.9
Außenarbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum 31.12.
Außenarbeitsplätze in Werkstätten für
Menschen mit Behinderung
250
2
2
200
21
2
150
48
21
6
48
8
8
11
11
34
34
38
9
9
44
Stötteritzer Werkstätten
Lindenwerkstätten Leipzig
36
36
WfbM St. Michael
100
50
52
52
50
50
84
84
88
88
77
2012
2013
2014
2015
2016
AWO Werkstätten SachsenWest
Lebenshilfe-Werkstatt Leipzig
48
Diakonie am Thonberg
0
Jahr
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, 31.12. des Jahres
7.6
Sozialreport Leipzig 2017
Leistungen der Betreuungsbehörde
Ziel des Betreuungsbehördengesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen zu
stärken. Voraussetzung für eine Betreuung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Die
Betroffenen können auf Grund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst erledigen.
Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die betreuungsgerichtliche Hilfestellung gegenüber dem Betreuungsgericht sowie die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Vereins- und
Berufsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Umsetzung der Betreuungstätigkeit bzw. der Umsetzung
der Vorsorgevollmacht.
2016 wurden durch die Betreuungsbehörde 6.624 laufende Betreuungen begleitet. Im Vergleich zum Vorjahr
ist die Zahl der laufenden Betreuungen um 147 Fälle bzw. 2,3 % angestiegen. Seit 2005 hat sich die Anzahl
der laufenden Betreuungen um 22,9 % erhöht. 2016 gab es 2.165 Erstverfahren auf Betreuung und 833
Wiederholungsverfahren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl dieser Verfahren leicht rückläufig. Die Zahl
der allgemeinen Beratungen ist seit 2010 rückläufig und die Beratungen zur Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung schwanken stark.
Tabelle 7.5
Betreuung und Beratung
Art der Entwicklung
2005
2010
2015
2016
Betreuung
Laufende Betreuung
5.389
6.040
6.477
6.624
Erstverfahren für Betreuung
1.893
2.491
2.178
2.165
Wiederholungsverfahren für Betreuung
1.816
729
906
833
*
59
46
32
181
450
43**
343
Beratung
Allgemeine Beratung
Beratung zu Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
Quelle: Sozialamt
* statistisch nicht erfasst ** nicht alle Beratungen erfasst
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
91
8
Seniorinnen und Senioren
Zusammenfassung
Zum 31.12.2016 waren 103.219 Leipziger/-innen 65 bis unter 85 Jahre alt. Dies entsprach 17,8 % der Gesamtbevölkerung 65 bis unter 85 Jahre alt. 15.882 Personen waren 85 Jahre und älter – dies waren 2,7 %
der Gesamtbevölkerung.
Zum 30.06.2016 standen in 61 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.520 stationäre Pflegeplätze zur
Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 222 Plätze mehr. Insgesamt vier Altenpflegeheime wurden
im Vergleich zum Vorjahr neu in Betrieb genommen. Der Versorgungsgrad lag bei 5,5 %.
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung in Leipzig lag 2015 bei 18.084 Personen.
Die Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt – 37,6 % durch Angehörige
(Pflegegeld) und 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst.
2016 erhielten 2.838 Personen Hilfe zur Pflege, 1,1 % mehr im Vorjahr. 2.376 Empfänger/-innen (83,7 %)
waren 65 Jahre und älter – 2,1 % mehr als im Vorjahr. Die Aufwendungen für Hilfe zur Pflege haben sich
2016 erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert.
2016 wurden in den 10 Seniorenbüros insgesamt 2.269 Beratungen durchgeführt, davon 76,3 % im Seniorenbüro, 19,0 % telefonisch und 4,6 % in der Wohnung der/des Ratsuchenden. Die Mehrzahl der Beratenen,
war im Alter ab 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der monatlichen Beratungen von 216 auf 189
gesunken.
Im Jahr 2016 wurden 532 erwachsene Personen durch den Sozialen Fachdienst des Sozialamtes betreut.
Die betreuten Personen wiesen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen
2016 waren die gesundheitliche und wirtschaftliche Situation sowie die Wohnsituation. Die Mehrzahl der
Fälle wurden erfolgreich in weiterführende Hilfen vermittelt.
Weitere Informationen: Guter Rat für Ältere 2014, Altenhilfeplan Leipzig 2012, Internetportal Pflegenetz
Sachsen, Seniorenbüros, Beratungsstelle Wohnen und Soziales, Sozialer und Pflegerischer Fachdienst
8.1
Anzahl und Räumliche Verteilung
Zum 31.12.2016 waren 103.219 Leipziger/-innen 65 bis unter 85 Jahre alt. Dies entsprach 17,8 % der Gesamtbevölkerung. 15.882 Personen waren 85 Jahre und älter – dies waren 2,7 % der Gesamtbevölkerung.
Die Zahl der Seniorinnen und Senioren hat sich seit 2000 kontinuierlich erhöht. Nähere Informationen dazu
finden sich im Kapitel „Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur“.
Die Karte „Anteil der 65- bis unter 85-Jährigen“ zeigt, dass in 13 der 63 Ortsteile mehr als 25 % der Bevölkerung (ohne Bewohner/-innen von Altenpflegeheimen) zwischen 65 Jahre und bis unter 85 Jahre alt sind.
Dies sind Ortsteile mit Großsiedlungsbebauung der 1950er bis Ende der 1980er Jahre. Den höchsten Anteil
dieser Personengruppe hat Grünau-Ost.
Die Karte „Anteil der 85-Jährigen und Älteren“ weist in Mölkau und Marienbrunn einen besonders hohen
Anteil ab 85-Jähriger (ohne Bewohner/-innen von Altenpflegeheimen) aus. Ein hoher Anteil findet sich in den
Ortsteilen Gohlis-Nord, Schönefeld-Ost, Heiterblick, Probstheida, Großzschocher und Neulindenau.
92
Sozialreport Leipzig 2017
Karte 8.1
Anteil über 65-Jähriger bis unter 85-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach
Ortsteilen (ohne Bewohner/-innen stationärer Pflegeeinrichtungen)
Karte 8.2
Anteil über 85-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen
(ohne Bewohner/-innen stationärer Pflegeeinrichtungen)
Sozialreport Leipzig 2017
93
8.2
Träger und Angebote der Altenpflege nach SGB XI
Die wesentliche Verantwortung für die Finanzierung und Ausgestaltung von Pflege liegt bei den Pflegekassen. Die Stadt Leipzig hat im Bereich Pflege nur eine sehr eingeschränkte und nachgeordnete Rolle. Zu
ihren Aufgaben gehören die Hilfe zur Pflege nach § 61f. SGB XII, die anteilige Finanzierung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45c und d SGB XI, eine allgemeine Mitwirkungsverordnung
gemäß § 8 Abs. 2 SGB XI bei der Bereitstellung einer Pflegeinfrastruktur. Darüber hinaus nimmt die Stadt
Leipzig mit der Städtischen Altenpflegeheime Leipzig gGmbH Einfluss auf die Ausgestaltung von Pflegeangeboten in Leipzig.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und den sächsischen Kommunen das Internetportal „www.pflegenetzsachsen.de“ entwickelt. Ziel
ist die Information über und Nutzung von Hilfen in der häuslichen Pflege. Zugleich wird über voll- und teilstationäre Einrichtungen informiert. Pflegende Angehörige sollen unterstützt werden und Pflegebedürftige gezielt Hilfen in Anspruch nehmen können.
8.2.1 Ambulante Dienste
Im Juni 2016 gab es in Leipzig 122 ambulante Pflegeeinrichtungen – drei mehr als im Vorjahr. Der größte
Anteil der Pflegedienste ist in privater Trägerschaft (98 Dienste, ca. 80 %). 21 ambulante Pflegeeinrichtungen wurden 2016 von Trägern der Wohlfahrtspflege betrieben. Von städtischen Betrieben werden drei Pflegedienste angeboten: St. Georg Nachsorge und ambulante Dienste GmbH; Städtische Altenpflegeheime
gGmbH, Ambulante Dienste und Ambulanter Pflegedienst Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe.
8.2.2 Teilstationäre Angebote
Zu diesen Einrichtungen gehören die Tages- und Nachtpflege sowie Angebote der Kurzzeitpflege. Die Tages- und Nachtpflege erfolgt in teilstationären Einrichtungen, wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Sie umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen Wohnung
und Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkte Leistung. Sie
kann im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, in einer vollstationären Einrichtung erbracht werden.
Tabelle 8.1
Plätze und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflegen zum 31.12.2016 nach
Trägerschaft
21
Tagespflege
Kurzzeitpflege
Trägerschaft
Plätze
Insgesamt
Einrichtungen
Plätze
Einrichtungen
480
29
81
6
134
10
12
1
Städtische Altenpflegeheime GmbH
26
2
-
-
Freie Träger
96
7
12
1
12
1
nach Bedarf
346
19
69
5
70
4
27
2
276
15
42
3
davon:
Altenheimen angegliedert
davon:
Private Träger
Solitäre Einrichtungen
22
davon:
Freie Träger
Private Träger
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
Die Zahl der Tagespflegeplätze hat sich 2016 gegenüber dem Vorjahr um zwei Einrichtungen und Kapazitätserweiterungen in bestehenden Einrichtungen um gesamt 131 Plätze erhöht. Das Angebot an Kurzzeit21
Ist eine Person, die eine pflegebedürftige Person mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen – gehindert, besteht für 28
Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die Pflegebedürftige durch ambulante oder in teilstationären Pflegeeinrichtungen
gepflegt wird (vgl. § 39 SGB XI).
22
Solitäre Einrichtungen sind wirtschaftlich selbständige Institutionen und nicht Teil einer größeren Einrichtung wie z. B. eines Altenpflegeheimes.
94
Sozialreport Leipzig 2017
pflegeplätzen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 30 Plätze verringert. Der Rückgang geht auf die Umwandlung von zwei Kurzzeitpflegebereichen von Altenpflegeheimen in vollstationäre Plätze und die Schließung
einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung aus wirtschaftlichen Gründen zurück. Gleichzeitig besteht eine hohe
Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen als Ergänzung zur häuslichen Pflege.
8.2.3 Stationäre Pflege
Stationäre Pflegeeinrichtungen erbringen dauerhafte Pflege, bieten jedoch auch Kurzzeit-, Tages- und
Nachtpflege an. Zum 30.06.2016 standen in 61 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.520 stationäre
Pflegeplätze zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 222 Plätze mehr. Insgesamt vier Altenpflegeheime wurden im Vergleich zum Vorjahr neu in Betrieb genommen. Ein Altenpflegeheim wurde geschlossen.
Die meisten Plätze, 53,2 %, wurden 2016 von privaten Trägern angeboten (2015: 51,8 %). Der Anteil von
Plätzen bei freien Trägern lag bei 28,3 % (2015: 28,1 %) und bei den Städtischen Altenpflegeheimen bei
18,6 % (2015: 20,1 %).
Abb. 8.1
Platzkapazität und Trägerschaft stationärer Altenpflegeeinrichtungen in Leipzig zum
Stichtag 30.06.
3.466
3.264
3.080
3.080
2.950
1.843
1.768
1.211
1.266
1.768
1.327
1.740
1.289
1.623
1.247
1.000
1.617
1.500
1.588
2.000
1.253
2.289
2.500
1.433
Platzkapazität
3.000
3.290
3.500
500
0
2005
2010
2011
2012
2013
2015
2016
Jahr
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Quelle: Sozialamt, Stand: 30.06. des Jahres
Freie Träger
Private Träger
Sozialreport Leipzig 2017
23
Der durchschnittliche Versorgungsgrad mit stationären Heimplätzen in der Stadt Leipzig lag 2016 bei 5,5 %
(2015: 5,4 %). Die Spannbreite des Versorgungsgrades reicht von 2,1 % im Stadtbezirk Nordwest bis zu
10,1 % im Stadtbezirk Südost.
23
Der Versorgungsgrad ist das Verhältnis der im Gebiet zur Verfügung stehenden Heimplätze zur Anzahl der Bewohner ab 65 Jahre.
Richtwert für die Planung, für welche die Kommunen bis zum Auslaufen des Investitionsprogramms 2002 die Planungsverantwortung
hatten, war ein Platzangebot in Höhe von 3,5 % der über 65-Jährigen. Diese Richtwerte dienen lediglich zur Information und sind seit
2002 nicht mehr planungsrelevant.
Sozialreport Leipzig 2017
95
Tabelle 8.2
Stadtbezirk
Vollstationäre Heimplätze nach Stadtbezirken zum Stichtag 31.12.2016
Anzahl Altenpflegeheime
Vollstationäre Pflegeplätze
Anzahl
Einwohner/-innen
65 Jahre und älter,
Stichtag 31.12.2016
Versorgungsgrad
in %
Anteil in %
Mitte
8
938
14,1
8,9
10.498
Nordost
6
661
9,9
5,2
12.804
Ost
7
856
12,8
5,4
15.887
12
1.253
18,8
10,1
12.432
Süd
5
558
8,4
4,4
12.725
Südwest
5
543
8,1
5,8
9.382
West
7
774
11,6
5,0
15.452
Alt-West
5
412
6,2
4,3
9.651
Nordwest
2
156
2,3
2,1
7.337
Nord
5
523
7,8
4,0
12.933
62
6.674
100
5,5
19.101
Südost
Insgesamt
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
8.2.4 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit
24
Die Erhebung der Bundes-Pflegestatistik zum Stichtag 15. Dezember erfolgt in zweijährigem Rhythmus.
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung nach SGB XI in Leipzig steigt fortlaufend
und lag 2015 bei 18.084 Personen. Darunter waren 63,6 % weiblich und 83,6 % 65 Jahre und älter. Die
Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt – zu 37,6 % durch Angehörige
(Pflegegeld) oder zu 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst. Im Vergleich zu 2005 ist der Anteil durch
Angehörige Gepflegter weitgehend gleich geblieben, während der Anteil ambulanter Pflegefälle leicht gestiegen ist (2005: 24,4 %). 32,9 % der Leistungsempfänger/-innen wurden in stationären Einrichtungen gepflegt. Ihr Anteil hat sich seit 2005 verringert – er lag damals bei 38,7 %.
Tabelle 8.3
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung nach Geschlecht, Alter und Leistungsart
Leistungsempfänger/-innen
Jahr
gesamt
darunter weiblich
Leistungsart
darunter 65
Jahre und älter
ambulant
vollstationär
Pflegegeld
2005
13.205
9.234
10.905
3.217
5.108
4.880
2007
13.351
9.307
11.075
3.069
5.431
4.851
2009
14.272
9.781
11.895
3.747
5.483
5.042
2011
15.220
10.152
12.655
4.080
5.727
5.413
2013
16.283
10.514
13.360
4.666
5.576
6.041
2015
18.084
11.509
15.124
5.330
5.958
6.796
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
8.3
Sozialreport Leipzig 2017
Hilfe zur Pflege nach SGB XII
Hilfe zur Pflege wird für Personen geleistet, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder
Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der
Hilfe bedürfen. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und
stationäre Pflege (für weitere Regelungen vgl. § 61 SGB XII).
Wie in der Grundsicherung im Alter steigt die Zahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zur Pflege stetig.
2016 erhielten 2.838 Personen Hilfe zur Pflege, 1,1 % mehr im Vorjahr. 2.376 Empfänger/-innen (83,7 %)
waren im Jahr 2016 65 Jahre und älter. Das waren 2,1 % mehr als im Vorjahr. 462 Personen (16,3 %) waren
24
Die aktuell vorliegenden Daten sind vom 15.12.2015.
96
Sozialreport Leipzig 2017
jünger und erhielten Hilfe zur Pflege wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder
Krankheit. Insgesamt waren es 3,8 % weniger als im Vorjahr.
Die Gründe für die steigende Anzahl von Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege sind vielfältig: eine steigende Lebenserwartung und damit ein erhöhter Pflegebedarf, eine steigende Zahl demenzkranker Menschen
mit einem speziellen Betreuungsbedarf, abnehmende Möglichkeiten, auf familiäre oder private Pflegehilfen
zurück zu greifen und damit verbunden eine steigende Inanspruchnahme professioneller Pflegehilfen sowie
eine zunehmende finanzielle Bedürftigkeit älterer Menschen.
Abb. 8.2
Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen
2.838
2.327
0
2005
Empfänger/-innen gesamt
2010
Jahr
462
351
500
480
244
1.000
2.376
2.807
1.500
1.462
2.000
1.937
2.288
2.500
1.706
Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege
3.000
2015
2016
davon 65 Jahre und älter
davon unter 65 Jahre
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt, im laufenden Jahr
Sozialreport Leipzig 2017
Die Aufwendungen haben sich 2016 erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert.
Tabelle 8.4
Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege nach Geschlecht und Aufenthaltsort sowie
Aufwendungen
Personen
Empfänger/-innen insgesamt
2005
2010
2015
2016
1.706
2.288
2.807
2.838
1.251
1.555
1.759
1.766
644
1.177
1.685
1.684
1.062
1.111
1.122
1.154
Ausgaben in Mio. Euro
x
8,3
15,3
14,9
Ausgaben je Empfänger/-in Euro
x
3.628
5.451
5.250
darunter:
weiblich
nach Aufenthaltsort:
außerhalb von Einrichtungen
in Einrichtungen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
8.4
Sozialreport Leipzig 2017
Offene Seniorenarbeit
Ende 2012 beschloss der Stadtrat das Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen
Seniorenarbeit (RB V/1433/12 vom 22.11.2012). Ein Beschlusspunkt des Konzepts war die Einführung von
Leistungstypen in der offenen Seniorenarbeit:
Seniorenbüros mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) wurden in allen zehn Stadtbezirken eingerichtet. Sie bieten Beratung und sollen die Seniorenarbeit im Stadtbezirk miteinander vernetzen.
Darüber hinaus bieten sie in der Begegnungsstätte niedrigschwellige Begegnungsangebote und
Information an.
Seniorenbegegnungsstätten (Leistungstyp II) mit 31 Einrichtungen sind über die Stadt verteilt. Sie
bieten niedrigschwellige Begegnungsangebote und Information an.
Je ein innovatives Projekt der Seniorenarbeit (Leistungstyp III) kann mit 1.000 Euro pro Jahr und
Sozialreport Leipzig 2017
97
Stadtbezirk gefördert werden.
16.503 Nutzer/-innen im Monat wurden im Jahr 2016 in Angeboten von Seniorenbüros mit Begegnungsstätte
(Leistungstyp I) oder Begegnungsstätten (Leistungstyp II) gezählt. 16.314 Nutzer/-innen pro Monat wurden
in Begegnungsangeboten gezählt und 189 Nutzer/-innen von Beratung in den Seniorenbüros.
Tabelle 9.3
monatlicher Durchschnitt an Nutzer/-innen25 der Angebote in Seniorenbüros mit
Begegnungsstätte und Begegnungsstätten26
2014
Nutzer/-innen von Seniorenbüros und Begegnungsstätten
2015
2016
16.543
15.406
16.503
in 10 Seniorenbüros mit Begegnungsstätte
7.492
6.558
6.732
in weiteren 30 Begegnungsstätten
9.051
8.848
9.771
230
216
189
davon:
Begegnung
davon:
Beratungen in Seniorenbüros
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
Die Beratungen der Seniorenbüros werden in der Regel persönlich als Beratungsgespräch in den Räumen
der Seniorenbüros durchgeführt. Es gibt auch die Möglichkeit der telefonischen Beratung. 2016 wurden insgesamt 2.269 Beratungen durchgeführt, davon 76,3 % im Seniorenbüro, 19,0 % telefonisch und in Ausnahme- und Härtefällen zu 4,6 % in der Wohnung der/des Ratsuchenden. Die meisten Beratungen wurden zu
Hilfen zur Alltagsbewältigung, Freizeit und zu Wohnen und Wohnformen geführt. 72,2 % der Beratenden war
weiblich. Die Mehrzahl der Beratenen, 58,7 %, war im Alter von 65 bis unter 85 Jahre. 22,7 % waren jünger
als 65 Jahre und 9,2 % waren älter als 85 Jahre alt. Bei weiteren 9,2 % der Beratenen wurde das Alter nicht
erfasst.
Seit 2014 ist die Zahl der Beratungen rückläufig. Dies lässt sich auf zwei Entwicklungen zurückführen. Zum
einen hat im Mai 2015 der Soziale und Pflegerische Fachdienst seine Arbeit aufgenommen und deckt damit
einen Teil des Beratungsbedarfs ab. Zum anderen wurden zwischen Sozialamt und Seniorenbüros die Absprachen zur Dokumentation konkretisiert.
Abb. 8.3
Beratungen nach Themen in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte im Jahr 2016
Hilfen zur Alltagsbewältigung
Freizeit
Wohnen und Wohnformen
Themen
Behinderung, Krankheit, Gesundheit
Pflege nach dem SGB XI
sonstige Angelegenheiten (z.B. Erbschaft, Sicherheit)
haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Hausnotruf)
Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
ehrenamtliches Engagement
Demenz
Mobilität
Leistungen nach dem SGB XII
Rente
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
Anzahl der Beratungen
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
In den Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und den Begegnungsstätten werden verschiedene Angebote
zur Begegnung unterbreitet. Im Bereich Geselligkeit, Feste und Unterhaltung umfasst dies beispielsweise
25
Gezählt werden alle Besucher/-innen je Angebot/Veranstaltung. Damit sind Mehrfachnennungen je Tag bzw. Monat möglich und eine
Aussage darüber, wie viele Personen insgesamt die Angebote der Seniorenbüros und Begegnungsstätten nutzen, kann nicht getroffen
werden.
26
Ohne Angebote von Aktive Senioren Leipzig e. V.
98
Sozialreport Leipzig 2017
Spielenachmittage, Strickkurse, Kinocafé, Gartenstammtisch oder Feiern. Im Bereich Gesundheit und Sport
können dies Angebote wie Nordic Walking, Gymnastik, Tanzen oder Ernährungsberatung sein. Der Bereich
Bildung und Information umfasst Angebote wie Gedächtnistraining, Sprachkurse, Kreativkurse, Computerkurse, Informationsveranstaltungen z. B. zu Demenz. Im Bereich Kultur werden Lesungen, Konzerte,
Schreibgruppen, Liedersingen u.a. angeboten. Zum Bereich Politik zählen Angebote wie die Zeitungsstunde.
Sonstige Angebote umfassen Besuche von Museum, Zoo u.a., Tagesausflüge und größere Feste. Die meisten Nutzer/-innen nahmen im Jahr 2016 Angebote im Bereich Geselligkeit, Feste und Unterhaltung an.
Abb. 8.4
Angebote der Begegnung in den Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und in
Begegnungsstätten im Jahr 2016
Angebote nach Themengruppen
Geselligkeit, Feste, Unterhaltung
32.826
40.274
17.802
19.381
Bildung und Information
Gesundheit und Sport
14.330
Sonstige (z. B. Busfahrten, größere Feste)
22.159
30.005
6.256
5.389
5.589
Kultur
1.624
141
Gesellschaft und Politik
0
5.000
10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000
Nutzer/-innen im Jahr 2016
Begegnungsstätten (Leistungstyp II)
Seniorenbüro mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I)
Quelle: Sozialamt
8.5
Sozialreport Leipzig 2017
Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen
mit Behinderung
Die Beratungsstelle ist zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Wohnen im Alter und mit Behinderung. Das
Leistungsangebot umfasst:
Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu möglichen Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, Beratung bei der Planung und Finanzierung,
Umzugsberatung in Bezug auf alters- und behindertengerechtes Wohnen und Unterstützung bei
der Wohnungssuche,
Information und Beratung zum Wohnen, zu Betreuung und begleitenden Hilfsangeboten,
Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern (entsprechend der DIN-Normen),
Praxisunterricht für Bildungsträger, auch für Handwerk und Oberschulen,
Alterssimulation mit Modulen.
Die Wohnungsanpassungen werden durch Mittel der Eingliederungshilfe und durch Dritte (z. B. Pflegekassen, Wohnungswirtschaft, Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei.
In der Beratungsstelle Wohnen und Soziales wurden im Jahr 2016 in 4.768 Fällen informiert oder beraten.
Gegenüber waren das 349 mehr Kontakte. Die Mehrzahl der Information oder Beratung erfolgte telefonisch
oder per E-Mail (2.920). In der Musterausstellung wurden 1.089 Kontakte gezählt. Deutlich gestiegen ist Zahl
der telefonischen Kontakte bzw. über E-Mail. Die höhere Zahl der Kontakte kann auf einen gestiegenen Beratungsbedarf aufgrund von gesetzlichen Neuerungen (z. B. Pflegestärkungsgesetz) und neue Förderprogramme erklärt werden.
Sozialreport Leipzig 2017
99
Tabelle 8.5
Inanspruchnahme der Beratungsstelle Wohnen und Soziales
Information und Beratung
2015
2016
Kontakte Insgesamt
4.419
4.768
665
632
2.312
2.920
64
125
1.266
1.089
112
127
davon:
in der Beratungsstelle
telefonisch, E-Mail
Seniorentelefon
in der Musterausstellung
aufsuchend (zu Hause, Einrichtungen)
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
Beratungsinhalte der Beratungsstelle im Jahr 2016 waren:
8.6
35 % Wohnen, Wohnformen (Betreutes Wohnen, Wohnen in Gemeinschaft, Servicewohnen),
30 % Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer (barrierefreies Planen und Bauen, Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer),
10 % Pflege, Pflegedienste (ambulante Dienste, Hauswirtschaft),
20 % Pflegehilfsmittel,
5 % Leistungen und Kosten bei Schwerbehinderung und Leistungen nach SGB II und SGB XII.
Seniorenbesuchsdienst
Mit dem ehrenamtlichen städtischen Seniorenbesuchsdienst soll älteren hilfebedürftigen Einwohner/-innen,
die in der eigenen Wohnung leben, die Möglichkeit gegeben werden, soziale Kontakte zu pflegen und Vereinsamung soll vermieden werden. Der Besuchsdienst wird durch das Sozialamt gefördert.
Die Anzahl der ehrenamtlichen Besucher/-innen beträgt seit 2004 rund 200 Personen. Die Anzahl der besuchten Seniorinnen und Senioren lag 2016 bei 434. Die Helfer/-innen besuchen 1 bis 4 Personen mindestens zweimal im Monat und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Ihnen wird regelmäßig die Möglichkeit des Austauschs untereinander und mit dem Sozialamt gegeben. Sie können an Weiterbildungen
teilnehmen.
Tabelle 8.6
Seniorenbesuchsdienst
2005
2010
2015
2016
Anzahl der Besucher/-innen
211
200
203
217
Anzahl der besuchten Personen
445
420
413
434
Aufwandsentschädigungen in Euro
55.000
51.000
46.000
45.000
geleistete Stunden
28.659
26.440
22.106
21.244
Quelle: Sozialamt
8.7
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialer und Pflegerischer Fachdienst
Der Soziale und Pflegerische Fachdienst des Sozialamtes ist Ansprechpartner für die Einwohner/-innen der
Stadt Leipzig mit sozialen Problemlagen. Im interdisziplinären Team des Fachdienstes bieten Sozialarbeiter/-innen, Pflegeexpertinnen und -experten sowie Sachbearbeiter/-innen Hilfen und Beratung in besonders
schwierigen Lebenslagen für Erwachsene an.
8.7.1 Sozialer Fachdienst
Der Soziale Fachdienst des Sozialamtes berät, begleitet und vermittelt Erwachsene bei sozialen und wirtschaftlichen Problemen gemäß § 67 SGB XII. Der Pflegerische Fachdienst berät und informiert zu aufstockenden Leistungen der Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt gemäß § 61 SGB XII, zu niedrigschwelligen
Angeboten, zur Inanspruchnahme professioneller Hilfen und zu ergänzenden Leistungen im Rahmen der
Sozialhilfe wie Hauswirtschaft oder Essen auf Rädern.
Im Jahr 2016 wurden 532 Personen betreut. Davon waren 51,7 % männlich. 48 % der Betreuten waren jün100
Sozialreport Leipzig 2017
ger als 65 Jahre und 49 % waren 65 Jahre und älter – für 3 % lagen keine Angaben vor.
Die betreuten Personen weisen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen
der im Jahr 2016 betreuten Personen waren die gesundheitliche Situation, die Wohnsituation und die wirtschaftliche Situation.
Abb. 8.5
Problemlagen von Fällen des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2016
Problemlagen
(mit Mehrfachnennungen)
gesundheitliche Situation
343
Wohnsituation
262
wirtschaftliche Situation
253
psychische Erkrankung
160
soziale Schwierigkeiten
114
Sucht
66
Behinderung
64
Pflege
37
0
50
100
150
200
250
300
350
400
Anzahl an Fällen des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2016
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
Die Arbeit des Fachdienstes zielt darauf ab, die Lebenssituation der betreuten bzw. beratenen Personen zu
verbessern und Hilfen zu vermitteln. Vorrangig ging es 2016 dabei um die Sicherung des Lebensunterhaltes
durch die Vermittlung von Leistungen der sozialen Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld
II, Sozialhilfe oder Rente. Um eine dauerhafte Veränderung der Lebenssituation zu erzielen und die Lebenssituation zu stabilisieren, wurden vielfältige soziale Dienste und Angebote (z. B. Sozialpsychiatrischer Dienst,
Betreuungsbehörde, Wohnungsnotfallhilfe) einbezogen. Die Mehrzahl der Fälle konnte durch eine erfolgreiche Vermittlung weiterführender Hilfen beendet werden. Aus verschiedenen Gründen wurde eine kleinere
Zahl von Fällen ohne weiterführende Hilfe beendet, z. B. aufgrund der Ablehnung der angebotenen Hilfen
durch die betreute Person oder deren Kontaktabbruch.
Sozialreport Leipzig 2017
101
Abb. 8.6
Ergebnis beendeter Fälle des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2016
Sozialpsychiatrischer Dienst
Leistungsbezug SGB XII
niedrigschwellige Angebote
Ergebnis beendeter Fälle
(gelb = Vermittlung, blau = Abbruch)
Betreuungsbehörde
Ablehnung angebotener Hilfen
Wohnungsnotfallhilfe
betreutes Wohnen
keine Hilfevermittlung
Pflegeheim
Leistungsbezug SGB II
Veränderung Wohnsituation
Leistungsbezug Pflegekasse
Kontaktabbruch
Pflegedienst, hauswirtschaftliche Hilfe
Leistungsbezug Rente
Einstellung der Fallarbeit
Kontaktaufnahme nicht mögllich
Leistungsbezug Krankenkasse
Suchthilfe
Leistungsbezug SGB III
Eingliederungshilfe
0
20
40
60
80
Anzahl der Fälle des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2016
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2017
8.7.2 Pflegerischer Fachdienst und Pflegekoordination
Der pflegerische Fachdienst ermittelt den Bedarf von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Darüber hinaus
berät und unterstützt er zu weiteren Angeboten der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung. Eine
Pflegeberatung erfolgt nicht durch den Fachdienst, hierfür sind die Pflegekassen zuständig. Der Fachdienst
hat im Jahr 2016 insgesamt 530 Bedarfsprüfungen von Hilfe zur Pflege vorgenommen.
Im November 2016 wurde im Sozialamt eine vom Freistaat Sachsen geförderte Pflegekoordination bis Ende
2017 eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, eine vernetzte Pflegeberatung in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Akteuren von Pflege in Leipzig zu entwickeln. Hierzu wurde 2016 von den Akteuren im Rahmen einer Gesundheitswerkstatt die Bereitschaft zur Errichtung und Mitwirkung in einem Leipziger Netzwerk bekundet. In
Arbeitsgruppen sollen spezifische Fragen vernetzter Pflege weiter bearbeitet werden.
102
Sozialreport Leipzig 2017
9
Gesundheit
Zusammenfassung
Die jährliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Kita- und Schulaufnahmeuntersuchungen zeigt
nach wie vor die häufigsten auffälligen Testergebnisse im Befundbereich Sprache/Sprechen. Im Untersuchungsjahr 2015/16 betraf das 38 % der untersuchten Kinder in Kindertageseinrichtungen und 32 % der
Schulanfänger/-innen.
Der Anteil der eingeschulten Kinder, die keine Regelschulempfehlung erhalten haben, ist im zeitlichen Verlauf relativ konstant geblieben und schwankt zwischen 14 und 16 %.
Der Vorsorge- und Impfstatus der Leipziger Vorschulkinder kann insgesamt als gut bewertet werden.
In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem
Sozialpsychiatrischen Dienst, ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die
psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.500 chronisch psychisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2016 ca. 2.000 psychisch kranke Menschen.
Die Stadt Leipzig hat mit freien Trägern Versorgungsverträge für insgesamt 7 Suchtberatungsstellen.
2016 wurden 3.755 Personen in den Suchtberatungsstellen betreut, die selbst von einer Suchterkrankung
betroffen sind. 503 Personen kamen als Angehörige zur Beratung. Am häufigsten suchten Menschen mit
Alkoholproblemen die Beratungsstellen auf (1.826), gefolgt von 1.729 Personen mit Drogenmissbrauch oder
-abhängigkeit.
Weitere Informationen: Suchtbericht 2016, Suchthilfewegweiser Angebote für Menschen mit Suchtproblemen
und deren Angehörige
9.1
Kindergesundheit
9.1.1 Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen
Angebot und Inanspruchnahme der Untersuchung von Kindern im vierten Lebensjahr in
Kindertageseinrichtungen
Auf der Grundlage des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes wird seit 2003 die Untersuchung von Kindern im vierten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen (Kita-Untersuchung) vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Dieses jährliche Untersuchungsangebot ist eine Pflichtaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, für die Eltern ist die Teilnahme freiwillig. Untersuchungsschwerpunkte sind die Prüfung des Seh- und Hörvermögens sowie Tests zu den fein-, grobmotorischen und
sprachlichen Fähigkeiten. Diese Untersuchung im Vorschulalter soll dazu beitragen, dass die Früherkennung
von Entwicklungsauffälligkeiten und -störungen verbessert wird und die Kinder frühzeitig Förderung und/oder
Therapie erhalten.
Im Untersuchungsjahr 2015/16 hat sich die Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die KitaUntersuchung in Anspruch nehmen konnten auf 3.663 Kinder erhöht. Dies entspricht ca. 70 % der vierjährigen Kinder. Der Rückgang in den Jahren 2011/12 und 2012/13 ist damit zu erklären, dass in diesen Jahren
ein Schwerpunkt auf die Untersuchung der zweiten und sechsten Klassen gelegt wurde, die in diesen Jahren
fast vollständig untersucht wurden.
Sozialreport Leipzig 2017
103
Abb. 9.1
Untersuchte Kinder in Kindertageseinrichtungen
1.000
3.663
4.951
3.317
4.675
2.670
4.522
2.326
2.402
3.029
4.394
3.955
3.852
3.082
3.798
2.948
3.533
2.000
2.540
3.353
3.000
4.045
3.343
4.000
5.238
5.000
1.955
zu untersuchende / untersuchte KitaKinder (absolut)
6.000
0
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Untersuchungsjahr
anspruchsberechtigte Kinder
Quelle: Gesundheitsamt
untersuchte Kinder
Sozialreport Leipzig 2017
Untersuchungsbefunde
Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse (ausgewählter häufiger Befunde) der Kita-Untersuchung zeigt
in allen Untersuchungsjahren einen hohen Anteil der untersuchten Kinder mit sprachlichen Defiziten. Die
folgende Grafik veranschaulicht, dass sich die Befundhäufigkeiten in den einzelnen Befundkategorien im
zeitlichen Verlauf nur geringfügig geändert haben, lediglich im Befundbereich der Feinmotorik ist ein leichter
Abwärtstrend zu beobachten.
Abb. 9.2
Befundhäufigkeiten der untersuchten Kindern in Kindertageseinrichtungen
45,0
40,0
38,0
35,0
30,0
25,0
11,8
10,0
14,6
15,0
17,9
20,0
17,7
Befundhäufigkeiten (in %)
50,0
5,0
0,0
Herabs. der
Sehschärfe
2009/10
Quelle: Gesundheitsamt
104
Herabs. des
Hörvermögens
2010/11
2011/12
Auffäll. d.
Feinmotorik
2012/13
Auffäll. d.
Grobmotorik
2013/14
2014/15
Sprachauffäll.
2015/16
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
9.1.2 Schulaufnahmeuntersuchung
Impf- und Vorsorgestatus
Das Programm zur Krankheitsfrüherkennung bei Kindern (auch als Vorsorgeuntersuchung für Kinder oder
„U-Untersuchungen“ bezeichnet) ist ein wichtiges Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen an alle
Eltern, um Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen oder Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und
frühzeitig und bedarfsgerecht Therapie und/oder Frühförderung einzuleiten.
Um die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen zu bewerten, ist die Auswertung der diesbezüglichen
Daten der Schulaufnahmeuntersuchungen besonders geeignet, da hier Aussagen von einem vollständigen
Altersjahrgang vorliegen. Die folgende Tabelle zeigt die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen für die
Einschulungsjahrgänge 2010 bis 2016.
Tabelle 9.1
Vorsorgestatus der Schulanfänger/-innen
Einschulungsjahr
nach Vorsorgestatus
voll- unvollkein
ständig ständig Nachw.
nach Teilnahme an U2 bis U9
U2
U3
U4
U5
U6
U7
U7a
U8
U9
2010
68,3
27,4
4,2
93,9
93,3
92,9
91,9
91,2
87,7
0,6
83,1
80,6
2011
67,0
26,8
6,2
92,9
91,8
91,0
90,6
90,4
86,3
3,2
81,6
79,4
2012
30,9
62,9
6,3
92,4
91,9
91,3
90,0
89,5
86,2
38,5
80,3
78,5
2013
47,5
45,5
7,0
91,4
91,1
90,8
89,8
89,5
87,0
58,9
80,8
79,7
2014
53,9
40,1
5,9
92,6
92,4
91,9
91,5
91,4
88,4
64,4
87,6
80,2
2015
63,4
30,5
6,1
91,8
91,7
90,9
90,3
90,3
88,0
76,5
87,9
78,8
2016
68,4
23,1
8,5
89,5
89,1
88,6
88,3
88,3
87,9
82,2
86,3
77,8
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 017
Die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen kann insgesamt als sehr gut bewertet werden. Die Inanpruchnahmeraten der U2 bis U7 sind im zeitlichen Verlauf auf nahezu gleichbleibend sehr gutem Stand geblieben.
Die Untersuchung U7a hat sich als zusätzlich hinzugekommene Untersuchung nun etabliert und wird inzwischen auch sehr gut von den Eltern angenommen. Die Inanspruchnahmeraten der U8 zeigen eine leichte
Steigerung auf 86,3 % im vergangenen Jahr 2016. Bei der U9 gab es im zeitlichen Verlauf keine Verbesserung der Werte.
In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht, Expertengremien wie die Ständige Impfkommission am
Robert Koch-Institut und die Sächsische Impfkommission geben Impfempfehlungen. Die Bewertung des
Impfstatus der Schulanfänger im Freistaat Sachsen fußt auf den jeweils aktuell gültigen Impfempfehlungen
der Sächsischen Impfkommission.
Unter den Kindern des Einschulungsjahrganges 2016 lag bei ca. 8 % keine Information zum Impfstatus vor,
da die Impfdokumente zur Schulaufnahmeuntersuchung nicht mitgebracht wurden. Der Anteil der vollständig
geimpften Kinder liegt bei Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung unter 50 %, da die Sächsische Impfkommission die fünfte, für den vollständigen Schutz notwendige
Impfung, erst für Kinder ab dem vollendeten fünften Lebensjahr empfiehlt. Als grundimmunisiert gelten alle
Kinder, denen nur diese fünfte Impfung noch fehlt. Auch bei Mumps, Masern und Röteln ist nach der Sächsischen Impfkommission die zweite Impfung erst nach dem fünften Geburtstag erforderlich, deshalb fehlt diese
oft noch zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung.
Der Anteil der vollständig geimpften Kinder liegt bei Hepatitis A und Rotaviren zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung unter 60 %. Impfungen gegen Hepatitis A werden nur in Sachsen für alle Kinder angeboten. Es ist zu vermuten, dass die niedergelassenen Kinderärzte nicht durchgängig Impfungen nach der
Sächsischen Impfkommission anbieten. Der relativ geringe Anteil vollständig gegen Rotaviren geimpfter
Kinder ist damit zu erklären, dass neue öffentlich empfohlene Impfungen meist erst nach einigen Jahren von
den Eltern in gewünschtem Umfang in Anspruch genommen werden. Die Impfung existiert seit 2006 wobei
Kinder im ersten Lebensjahr geimpft werden müssen, um einen Impfschutz zu erhalten.
Sozialreport Leipzig 2017
105
Abb. 9.3
Impfstatus der Schulanfänger/-innen 2016
Rotaviren
Pneumokokken
Meningokokken Gr.C
Varizellen
Hep A
Hep B
Röteln
Mumps
Masern
Keuchhusten
Tetanus
Diphtherie
Polio
Haemophilus influenzae Typ b
0
20
40
60
80
100
Impfstatus (in %)
kein Nachweis
Grundimmunisierung
Quelle: Gesundheitsamt
keine Impfung
vollständige Impfung
unvollständige Impfung
Sozialreport Leipzig 2017
Untersuchungsbefunde
Die Befundbereiche, bei denen im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung am häufigsten auffällige Untersuchungs- oder Testergebnisse festgestellt wurden, sind in der folgenden Grafik abgebildet. Sprachauffälligkeiten werden auch im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchungen am häufigsten festgestellt (32 %),
danach folgen visuomotorische (feinmotorische) Befunde (23 %), Befunde an Extremitäten und Gelenken
(22%) und Herabsetzung der Sehschärfe (19 %).
Abb. 9.4
Ausgewählte Befundhäufigkeiten der Schulaufnahmeuntersuchungen in 2015/16
Befundhäufigkeiten (in %)
0
5
10
15
20
25
30
35
Sprache, Sprechen
Visuomotorik
Extrem./ Gelenke
Sehschärfe
Visuelle Wahrnehmung
Emot. psychos. Verhalten
Körperkoordination
Zahlenvorwissen
Hörvermögen
Übergewicht/Adipositas
2015/16
Quelle: Gesundheitsamt
106
Sozialreport Leipzig 2017
Sozialreport Leipzig 2017
Jugendärztliche Schulempfehlung
Die Schulaufnahmeuntersuchung schließt mit einer sogenannte „Jugendärztlichen Schulempfehlung“ ab.
Das heißt, für Kinder mit Entwicklungsdefiziten wird entsprechend Schulgesetz des Freistaates Sachsen die
Prüfung der Notwendigkeit von sonderpädagogischen Fördermaßnahmen oder die Rückstellung vom Schulbesuch empfohlen. Seit 2010 liegt der Anteil der Kinder, die keine Regelschulempfehlung erhielten, relativ
konstant zwischen 14 und 16 %.
Abb. 9.5
Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die keine jugendärztliche
Schulempfehlung für die Grundschule erhielten
Anteil der Kinder mit sond.Förderbedarf
und Schulrückstellung (in %)
18,0
16,0
14,0
12,0
7,1
5,4
10,0
6,4
7,4
7,1
6,9
6,2
2013
2014
2015
7,5
8,0
6,0
4,0
8,8
7,8
9,0
8,3
2,0
0,0
2010
2011
2012
2016
Einschulungsjahr
sonderpäd. Förderbedarf
Quelle: Gesundheitsamt
9.2
7,5
6,7
Rückstellung vom Schulbesuch
Sozialreport Leipzig 2017
Suchthilfe
Um den unterschiedlichen Ursachen und Verlaufsformen von Suchterkrankungen begegnen zu können, gibt
es ein differenziertes Angebotsspektrum, das sich von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen über ambulante und stationäre Behandlungsangebote bis zu Angeboten der Nachsorge spannt.
Das übergreifende Ziel der Suchtberatung, -behandlung und -betreuung ist es, die Betroffenen darin zu unterstützen, ein unabhängiges, von Sucht freies Leben zu führen. Dazu gehören auch die Zielsetzungen, substanz- bzw. verhaltensbezogene Störungen und Probleme zu mindern, gesundheitliche Risiken und Folgeschäden zu minimieren sowie eine soziale und berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen.
Die Einrichtung von Suchtberatungs- und -behandlungsstellen gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben.
Die Stadt Leipzig hat dafür Leistungsvereinbarungen bzw. Versorgungsverträge mit dem Städtischen Klinikum »St. Georg« Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe; mit dem Diakonischen
Werk, Innere Mission Leipzig e. V. und mit der SZL Suchtzentrum gGmbH.
Suchtberatungs- und -behandlungsstellen
In den vergangenen 11 Jahren wurden in den Suchtberatungs- und -behandlungsstellen jährlich über 4.000
Menschen betreut; 2016 waren es 4.258 Klientinnen und Klienten mit Alkohol- und Drogenproblemen, mit
Glücksspielsucht und/oder übermäßigem Medienkonsum sowie deren Angehörige.
2016 kamen 3.755 Personen in die Suchtberatungsstellen, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen
sind. Es handelte sich um 1.166 Frauen und 2.589 Männer. 503 Personen kamen als Angehörige zur Beratung, darunter 372 Frauen.
In den Suchtberatungs- und -behandlungsstellen werden zum größten Teil alkohol- oder drogenabhängige
Menschen beraten, behandelt und in Therapieeinrichtungen vermittelt. Am häufigsten kamen Menschen mit
Alkoholproblemen in die Beratungs- und Behandlungsstellen (1.826). Gegenüber dem Vorjahr ist die Versorgung der Menschen mit der Erstdiagnose Alkohol weiter zurückgegangen (minus 86). Gestiegen ist die
Zahl der Menschen mit Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit (1.729). Gegenüber 2015 ist ein Anstieg zu
verzeichnen (plus 128).
Sozialreport Leipzig 2017
107
Anzahl der betreuten Klientinnen und Klienten in Suchtberatungsstellen
3.755
4.258
3.736
3.000
4.260
3.500
3.593
4.000
4.063
4.500
4.092
5.000
4.594
500
1.729
1.601
1.912
1.000
1.334
1.398
1.500
2.112
2.000
1.826
2.500
2.429
Betreute Klientinnen und Klienten
Abb. 9.6
0
2005
2010
Jahr
2015
2016
Gesamtzahl aller betreuten Klienten
darunter selbstbetroffene Klienten
darunter alkoholabhängige Klienten
darunter Klienten mit illegalem Drogenkonsum
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2017
Die in Suchtberatungs- und -behandlungsstellen Betreuten mit Alkoholproblemen sind häufig zwischen 30
und 60 Jahr alt. Drogenabhängige sind im Vergleich dazu in der Regel jünger und zwischen 25 und 40 Jahre
alt.
Abb. 9.7
Anzahl der Klientinnen und Klienten mit Missbrauch der Hauptsubstanzen Alkohol
und Drogen 2016 nach Altersgruppen
1000
900
932
Anzahl der Personen
800
700
600
500
565
400
399
300
401
429
200
100
267
2
8
1
3
4
45
20 128
174
98
29
6
0
unter 14
14-18
18-21
21-25
25-30
30-40
40-50
50-60
über 60
Lebensalter
Alkohol
Quelle: Gesundheitsamt
9.3
illegale Drogen
Sozialreport Leipzig 2017
Psychiatrie
Die psychiatrische Versorgung in Leipzig ist in vier Bereiche (Krankenhausversorgung, komplementäre Psychiatrie, ambulante Psychiatrie sowie Koordination und Kooperation) gegliedert, aus denen der Verbund
Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig gebildet wird. Dieser Verbund sichert die Versorgung psychisch kranker
Menschen in Leipzig. Traditionell sind komplementäre, ambulante Angebote und psychiatrische Krankenhäuser gut miteinander verzahnt und mit regionaler Verantwortung versehen.
Als eine Besonderheit der Stadt Leipzig kann dabei die regionale Verantwortung der Träger der komplementären Versorgung angesehen werden, die ein stadtweites sozialräumliches Versorgungsangebot sichern soll.
108
Sozialreport Leipzig 2017
Karte 9.1
Regionale Versorgungsgebiete der komplementären psychiatrischen Versorgung
2016
9.3.1 Leistungs- und Versorgungsübersicht
Den Schwerpunkt der städtischen Versorgung gemäß Leipziger Psychiatrieplanung sowie dem Sächsischen
Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) bilden vorsorgende, nachsorgende, begleitende und weiterführende Hilfen für chronisch psychisch kranke Menschen, bei
denen krankheitsbedingt eine längerfristige Unterstützung notwendig wird. In kommunaler Verantwortung
sind insbesondere die psychosozialen Gemeindezentren und der Sozialpsychiatrische Dienst.
Tabelle 9.2
Leistungs- und Versorgungsübersicht Psychiatrie der Stadt Leipzig
Anzahl der Klientinnen und Klienten
Versorgungsbereich
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Komplementäre Versorgung (6 Vereine,
1 städt. Träger)
Psychosoziale Gemeindezentren
Ambulant betreutes Wohnen
Heimbetreuung mit Außenwohnbereich
1.481
1.427
1.359
1.641
1.707
1.586
1.484
427
435
488
569
618
640
624
203
190
199
181
189
195
214
366
375
441
449
417
427
404
17.045
16.865
16.862
17.221
17.858
18.288
18.262
2.027
1.919
1.957
1.942
2.062
2.078
2.177
109
126
131
115
109
130
156
Ambulante Versorgung (nur Verbund Gemeindenahe
Psychiatrie)
Tagesklinik
Psychiatrische Institutsambulanz
Sozialpsychiatrischer Dienst
Einweisungen nach SächsPsychKG
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2017
Die Leistungs- und Versorgungsübersicht zeigt die Entwicklung der Zahl der Klientinnen und Klienten in den
beiden Hauptbereichen komplementäre und ambulante Versorgung. Die Zahl der Behandlungen in der InstiSozialreport Leipzig 2017
109
tutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie ist konstant geblieben, 2016 wurden 18.262 Behandlungen durchgeführt.
Der Sozialpsychiatrische Dienst dieser Einrichtung hat im Jahr 2016 2.177 psychisch kranke Menschen erreicht, was einem leichten Anstieg (plus 99) zum Vorjahr entspricht.
Die Psychosozialen Gemeindezentren wurden 2016 von 1.484 Klientinnen und Klienten aufgesucht. Den
dort angebotenen lebensnahen Hilfen zur Tagesstrukturierung, Betreuung und Beratung kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie bilden den Kern der komplementären Hilfeangebote und sind so strukturiert, dass
Menschen mit psychischen Störungen möglichst wenig auf stationäre Angebote zurückgreifen müssen.
Im Bereich der Heimbetreuung standen 2016 202 stationäre Plätze zur Verfügung, davon 102 im Außenwohnbereich. Die in etwa konstante Personenanzahl von 214 (2015: 195) verweist darauf, dass nur wenige
Bewohner/-innen diese Hilfeform verlassen bzw. zu einer anderen Hilfeform wechseln.
Im Bereich ambulant betreutes Wohnen stieg die Anzahl der Plätze 2016 auf 570 (plus 81); die Zahl der
Bewohner/-innen sank hingegen leicht auf 624 (minus 16) im Vergleich zum Vorjahr ab. Der Bedarf an diesen Wohnangeboten ist damit weiterhin auf einem stabilen, hohen Niveau, d. h., dass eine Vielzahl psychisch kranker Menschen auf diese Hilfen angewiesen ist und zugleich die ambulante Hilfeform in der eigenen Wohnung dem Unterstützungsbedarf der Klientinnen und Klienten am ehesten gerecht wird.
Karte 9.2
Standorte und regionale Versorgungsgebiete der Sozialpsychiatrischen Dienstes im
Verbund Gemeindenahe Psychiatrie 2016
9.3.2 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig
Der Sozialpsychiatrische Dienst, als kommunale Pflichtaufgabe nach SächsPsychKG, ist in Leipzig in den
Verbund Gemeindenahe Psychiatrie integriert, weshalb hoheitliche soziale Aufgaben mit Behandlungsangeboten (in Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen) verknüpft werden können. Etwa ein Viertel
der angebotenen Leistungen des Dienstes werden „aufsuchend“ erbracht. Nicht selten ist der Sozialpsychiatrische Dienst der einzige Bezugspunkt für völlig in krankheitsbedingter Isolation lebende Menschen.
Schwerpunkt der Arbeitsweise des Dienstes ist die schon im Namen verankerte „Gemeindenähe“, die
Leipziger Bürgerinnen und Bürgern weite Wege erspart. Die Standorte des Verbundes sind so verteilt, dass
in jedem Stadtbezirk ein Angebot gut erreichbar ist (vgl. Karte:11.2). In der Mehrzahl werden im Leipziger
Sozialpsychiatrischen Dienst chronisch psychisch kranke Menschen, die schwere Erkrankungen wie Schizophrenie, schizotype, wahnhafte bzw. affektive Störungen und schwere Persönlichkeitsstörungen haben, betreut und begleitet. Fast alle Klientinnen und Klienten leben in einer eigenen Wohnung. 50 % von ihnen le110
Sozialreport Leipzig 2017
ben allein und werden zu Hause betreut oder in tagesstrukturierende Angebote integriert.
Seit 2015 wird vom Sozialpsychiatrischen Dienst ein starker Anstieg von drohender oder tatsächlich bestehender Wohnungslosigkeit bei den zu Betreuenden festgestellt. Allein im Wohnungslosen-Hilfesystem des
Sozialamtes sind 41 Klientinnen und Klienten (2015: 39) des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfasst. Ein
weitaus höherer Anteil der Betreuten zeigt problematische Hilfebedarfe im eigenen Wohnumfeld – die aber
im aktuellen Dokumentationssystem statistisch nicht erfasst werden.
Eine weitere besondere Herausforderung in der Arbeit des Dienstes bildet die Betreuung junger Menschen
von 17 bis 27 Jahre. 2016 wurden stadtweit 178 Klientinnen und Klienten dieser Altersgruppe betreut (2015:
186). Neben der Sicherung einer stabilen therapeutischen Begleitung ist immer auch der Bedarf an Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sehr hoch. Dies zeigt sich nicht zuletzt am überproportional hohen Anteil junger psychisch Kranker, die arbeitslos sind (2016: 42 %).
9.4
Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Vielzahl von Aufgaben auf
der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen von 1991 wahr.
Zum Leistungsspektrum gehören auch Beratungs-, Versorgungs- und Hilfsangebote für die Leipzigerinnen
und Leipziger, von denen einige exemplarisch aufgeführt werden.
9.4.1 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 19) bietet das Gesundheitsamt bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten Beratungen und Untersuchungen an. Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle bilden
die anonyme, individuelle Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, verbunden mit dem Angebot eines HIV-Testes. Untersuchungsangebote auf sexuell übertragbare Krankheiten zielen vor allem auf besonders gefährdete Gruppen (Männer, die Sex mit Männern haben und Personen in der
Sexarbeit). Die aufsuchende Sozialarbeit im Bereich Prostitution bietet ein zusätzliches, besonders niedrigschwelliges Präventionsangebot für diese Gruppe.
Tabelle 9.3
Leistungen der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten und AIDS
2010
Beratungen
Untersuchungen/Diagnostik
HIV-Tests
2011
2012
2013
2014
2015
2016
4.206
4.411
4.601
4.900
4.938
5.589
5.813
2.779
2.853
2.732
2.904
2.777
2.988
3.085
2.203
2.270
2.158
2.225
2.337
2.513
2.585
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2017
Die Zahl der Beratungen nimmt weiterhin kontinuierlich zu. Die Anzahl der Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten und HIV-Testungen stieg in den vergangenen vier Jahren ebenfalls.
9.4.2 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle
Selbsthilfegruppen und -vereine sind für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung, um Krankheit, Behinderung oder psychosoziale Probleme besser bewältigen zu können. Informationen bekommen, andere Lösungen und neue Ideen finden, Unterstützung und Hilfe erhalten, sich gegenseitig beistehen, sich engagieren, neue Menschen kennen lernen - das macht Selbsthilfe aus.
Leipzig verfügt über etwa 300 Selbsthilfegruppen und -vereine zu vielen sozialen und gesundheitsbezogenen Themen. Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten nutzen deren Erfahrungswissen. Sie lernen
in der Selbsthilfe, aktiv mit Problemen und Belastungen umzugehen und wieder mehr am gesellschaftlichen
Leben teilzuhaben.
Vorwiegend wenden sich Betroffene selbst mit ihren Anliegen an die Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle. Aber auch Angehörige, behandelnde Ärzte und Psychotherapeuten oder medizinische und soziale
Einrichtungen informieren sich über die Selbsthilfeangebote in Leipzig.
Neben 676 Beratungen und 1.114 Vermittlung von Hilfesuchenden nahm die Unterstützung von Gründungsinitiativen und bestehenden Selbsthilfegruppen auch 2016 breiten Raum der Arbeit der Kontaktstelle ein.
Von der Raumsuche, über das Konfliktcoaching bis zu Weiterbildungen wird das Angebot der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle intensiv in Anspruch genommen. Die geringere Anzahl von Kontakten sowie von
Vermittlungen in 2016 im Vergleich zum Vorjahr wird mit natürlichen Schwankungen begründet.
Sozialreport Leipzig 2017
111
Selbsthilfeaktive, die sich mehr engagieren wollen, schließen sich Arbeitsgruppen an, zum Beispiel zur
Selbsthilfefreundlichkeit, bei STARTPILOT oder bei der Betroffenenberatung. „Selbsthilfe in Bewegung“ und
„Gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Nachbarschaft“ sind neue Projektfelder.
Tabelle 9.4
Ausgewählte Leistungen der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle
2010
Kontakte
2011
2012
2013
2014
2015
2016
904
1.052
1.664
1.752
1.660
1.713
1.557
320
291
561
711
705
738
725
Beratungen
541
458
874
852
663
641
676
Vermittlung
475
517
1.038
1.311
1.283
1.428
1.114
364
344
653
668
649
706
519
darunter:
mit Selbsthilfegruppen
darunter:
in Selbsthilfegruppen
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2017
9.4.3 Schwangeren- und Familienberatung
Die Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Gesundheitsamtes ist eine von sieben in der Stadt
Leipzig. Die anderen sechs befinden sich in freier Trägerschaft. Das Beratungsangebot der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle umfasst sowohl Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219
Strafgesetzbuch i. V. §§ 5 u. 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (mit Beratungsschein) als auch Beratung,
Information und ggf. Begleitung während und nach der Schwangerschaft nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz. Dabei sind die wichtigsten Themen finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft und
der Elternzeit (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Leistungen nach dem SGB II), finanzielle Hilfen bei der Erstausstattung für das Kind, Fragen zu Pränataldiagnostik und zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich in die
Elternrolle einzufinden. Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Einzel- und Paarberatung in Lebenssituationen
an, wo die eigenen Ressourcen zur Problemlösung nicht mehr ausreichen.
Tabelle 9.5
Leistungen der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle
2010
Beratungsfälle
2011
2012
2013
2014
2015
2016
589
678
632
682
770
864
956
320
319
309
351
362
446
484
darunter:
Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2017
Im Jahr 2016 wurden 956 Klientinnen beraten. Da im Bereich Schwangerschaftsberatung viele Frauen komplexe Problemlagen haben, werden diese im Lauf der Schwangerschaft und der Nachsorge mehrfach beraten. Insgesamt wurden im Jahr 2016 somit 1.245 Beratungen durchgeführt.
Die Beratungszahlen von Frauen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich. 2016
betrug der Anteil der Migrantinnen bei den Erstkontakten 17 %, bei den Schwangerenberatungen 20 %, im
Vergleich zu 2015 war dies eine Verdopplung.
9.4.4 Familienhebammen
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren
des Kindes flächendeckend zu etablieren. Auf diese Weise unterstreicht das Bundeskinderschutzgesetz den
präventiven Gedanken in den „Frühen Hilfen“ und bildet die Basis für eine verbindliche Kooperation zwischen den Netzwerkakteuren.
112
Sozialreport Leipzig 2017
Seit 01.07.2013 können auch Leipziger Eltern auf das Angebot der Familienhebammen zurückgreifen, um
sich individuell und vertraulich in ihrem häuslichen Umfeld beraten zu lassen. Für eine bessere Vergleichbarkeit der Daten wird in Abbildung 11.8 das erste Projekthalbjahr 2013 nicht näher beleuchtet.
Die Mehrheit der in Betreuung befindlichen Familien wird „jahresübergreifend“ begleitet. Seit 2015 kann nicht
mehr in jedem Fall, bei dem eine Unterstützung erforderlich und durch das Projekt „Familienhebammen“
möglich ist, sofort mit der Betreuung begonnen werden. Hier gilt es zu priorisieren und ggf. die Unterstützung
durch andere Netzwerkpartner zu prüfen.
Abb. 9.8
Fallfortführungen und Neuanfragen sowie begonnene und abgelehnte Betreuungen
des Projektes „Familienhebammen“
200
180
181
160
155
Fallzahlen
140
148
145
120
122
100
80
60
40
54
20
85
79
71
48
36
33
0
2014
2015
2016
Jahr
Fallfortführungen
Quelle: Gesundheitsamt
Betreuung abgelehnt
Betreuung begonnen
Neuanfragen
Sozialreport Leipzig 2017
Die Zahl der Ablehnungen erhöhte sich wegen sogenannter „Fehlanfragen“ 2016 (plus 12). So suchten
Eltern nach einer originären Hebamme zu Nachsorgeleistungen nach dem V. Sozialgesetzbuch oder Netzwerkpartner/-innen richteten Anfragen an die Familienhebammen, um mit Familien im Zwangskontext (z. B.
bei Drogenmissbrauch) zu arbeiten. Das würde den Festlegungen der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ widersprechen. Von der Begleitungsarbeit musste teilweise auch wegen massiver Sprachbarrieren oder mangelnder Mitwirkung Abstand genommen werden.
Erfreulich ist die wachsende Zahl der sogenannten „Selbstmelderinnen“. Es ist davon auszugehen, dass die
medizinisch-sozialergänzenden Projektaktivitäten der Familienhebammen inzwischen in der Stadt Leipzig
gut bekannt geworden sind.
Wie auch in den vergangenen Jahren wurden Familienhebammen besonders häufig bei Familien im Leipziger Osten und Westen eingesetzt.
Die bisherigen Erfahrungen der Familienhebammen zeigen, dass der Betreuungsaufwand je nach Belastungssituation der Familie sehr unterschiedlich sein kann. Insbesondere Familien mit Suchterkrankungen,
psychischen Erkrankungen, Migrationshintergrund mit Fluchterfahrungen oder soziale Isolation haben einen
höheren Betreuungsbedarf. Insofern ist die Zahl der möglichen Betreuungsfälle von deren Unterstützungsbedarf abhängig.
Die Erfassung der „Zugangswege“ der ankommenden Betreuungsanfragen zeigt, dass im Jahr 2016
Schwangerschaftsberatungsstellen/PAAT/ASD (29,7 %) neben den „Selbstmelderinnen“ (45,3 %) den größten Anteil bilden. Die Anzahl der Vermittlungen durch den medizinischen Bereich (Klinik, Niedergelassene,
Hebamme) hat im zeitlichen Verlauf seit 2014 um rund 6 % auf 14,9 % zugenommen.
Schwerpunkt der Tätigkeit der Familienhebammen ist die Beratung der Familien im häuslichen Umfeld. Darüber hinaus bildet die enge Kooperation zu und mit den Partnern des Netzwerkes „Frühe Hilfen“ einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt.
Sozialreport Leipzig 2017
113
Tabelle 9.6
Leistungen der Koordinierungsstelle Bundeskinderschutzgesetz
2013
Beratungen insgesamt
2014
2015
2016
908
1.526
1.938
1.888
Beratung im Hausbesuch
778
1.180
1.488
1.424
Beratung im Kurzkontakt oder telefonisch
230
346
450
464
Begleitung zu Netzwerkpartnern
74
105
138
154
Kontakte zu Netzwerkpartnern (fallbezogen)
89
143
175
226
davon:
Quelle: Gesundheitsamt
114
Sozialreport 2017
Sozialreport Leipzig 2017
10
Ehrenamtliches Engagement
Zusammenfassung
Jede/-r Sechste (16 %) Leipziger Einwohner/-in engagiert sich in seiner Freizeit ehrenamtlich. Der Anteil der
freiwillig engagierten Männer liegt mit 18 % höher als der Anteil bei den Frauen mit 14 %.
Ehrenamtlich Tätige wenden durchschnittlich 14 Stunden im Monat für das Ehrenamt auf.
Insgesamt 28 % der Leipziger/-innen interessieren sich für ein Ehrenamt, ohne ein solches derzeit auszuüben. Fehlende Zeit ist für zwei Drittel der an einem Ehrenamt Interessierten der Grund, ein solches nicht
auszuüben.
10.1
Tatsächliches Engagement und Engagementinteresse
Aus der Kommunalen Bürgerumfrage stehen Informationen über das freiwillige Engagement zur Verfügung.
In der Umfrage wird sowohl nach dem tatsächlichen Engagement und nach Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement als auch nach eventuellen Hinderungsgründen für die Ausübung eines Ehrenamtes gefragt. Die entsprechende Fragestellung lautete: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, ehrenamtliche Arbeit zu
leisten. Arbeiten Sie in irgendeiner Weise ehrenamtlich? Mögliche Antworten waren: ja; nein, hätte aber Interesse; nein, habe auch kein Interesse.
Etwa jeder Sechste (16 %) der Leipziger Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 18 bis 85 Jahren engagierte sich im Jahr 2016 in seiner Freizeit ehrenamtlich. Damit entspricht der Anteil der ehrenamtlich Tätigen in den letzten Jahren kaum verändert.
Männer engagieren sich dabei deutlich häufiger als Frauen, während 18 % der Männer ehrenamtlich engagiert sind, beträgt der Anteil bei den Frauen 14 %. Dies ist sicherlich vor allem durch die oftmals vorhandene
höhere zeitliche Belastung der Frauen durch Familie und Beruf zu erklären.
Der höchste Anteil ehrenamtlich Engagierter ist in der Altersgruppe der 35- bis 49-Jährigen zu verzeichnen.
In der Gruppe der 65- bis 85-Jährigen sind 12 % ehrenamtlich tätig.
Auffällig ist, dass der Anteil der ehrenamtlich Engagierten umso höher liegt, je höher der vorhandene Schulabschluss ist. Fast jede/-r vierte Leipziger Einwohner/-in (24 %) mit Abitur ist ehrenamtlich engagiert.
Abb.10.1
Anteil der ehrenamtlich Tätigen an der Leipziger Bevölkerung 2016
Schulabschluss nach Altersgruppen
Ingesamt
16
18 bis 34 Jahre
17
35 bis 49 Jahre
19
50 bis 64 Jahre
16
65 bis 85 Jahre
12
Abitur
24
Fachhochschulreife
17
10.Klasse
12
8./9. Klasse
9
0
5
10
15
20
25
Prozent
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2017
Ähnlich wie bei den Schulabschlüssen ist auch bei den Berufsabschlüssen festzustellen, dass der Anteil der
ehrenamtlich Tätigen mit zunehmender beruflicher Qualifikation steigt. Während bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung jede Neunte (11 %) ehrenamtlich engagiert ist, ist es bei Universitäts- und
Hochschulabsolventen jede Vierte (24 %).
Sozialreport Leipzig 2017
115
Stellung im Beruf nach Berufsabschluss
Abb. 10.2
Anteil der ehrenamtlich Tätigen nach Berufsabschluss und Stellung im Beruf 2016
Hochschule/Uni
24
Fachhochschule
22
Meister/Techniker
17
Berufsfausbildung
11
ohne Berufsfausbildung
20
Erwerbstätige
16
Arbeitslose
18
Rentner
13
Studenten/Schüler
26
0
5
10
15
20
25
Prozent
Sozialreport Leipzig 2017
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
Die ehrenamtlich Engagierten haben im Jahr 2016 durchschnittlich 14 Stunden im Monat für ihre Tätigkeit
aufgewendet, bei den Männern waren es 15 Stunden, bei Frauen 12 Stunden. Bei der Betrachtung verschiedener Altersgruppen fallen relativ große Unterschiede auf, dies hängt sicherlich auch mit den persönlich vorhandenen zeitlichen Möglichkeiten zusammen.
Abb. 10.3
Monatlicher Zeitaufwand für ehrenamtliches Engagement
18
16
16
14
16
15
14
Stunden
12
12
12
10
11
8
6
4
2
0
Männer
Insgesamt
Frauen
Geschlecht
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
18 bis 34
35 bis 49
50 bis 64
65 bis 85
Altersgruppe in Jahren
Sozialreport Leipzig 2017
Während 16 % der Leipzigerinnen und Leipziger ehrenamtlich tätig waren, können sich weitere 28 % grundsätzlich vorstellen, ein Ehrenamt auszuüben, ohne dass sie dies gegenwärtig tun. Dabei sind kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen festzustellen, bei den Männern interessieren sich 27 % für ein Ehrenamt, bei den Frauen sind es 28 %.
Mit zunehmendem Alter sinkt das Interesse am Ehrenamt (ohne es gegenwärtig auszuüben) deutlich. In der
Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen sind 38 % interessiert, bei den 35- bis 49-Jährigen 32 %, bei den 50bis 64-Jährigen 22 % und bei den 65- bis 85- Jährigen 12 %.
116
Sozialreport Leipzig 2017
10.2
Hinderungsgründe für ein ehrenamtliches Engagement
Für die an einer ehrenamtlichen Tätigkeit Interessierten gibt es Reihe von Gründen, die sie daran hindern
tatsächlich ehrenamtlich tätig zu sein. Hauptgrund ist dabei bei fast zwei Dritteln (65 %) fehlende Zeit. Als
zweithäufigster Hinderungsgrund wird zu hohes Alter von 16 % der Interessierten angegeben. Fehlendes
Wissen über vorhandene Möglichkeiten ist mit 13 % der dritthäufigste Grund.
Während sich die Hinderungsgründe für ein ehrenamtliches Engagement zwischen Männern und Frauen
kaum unterscheiden, gibt es zwischen den einzelnen Altersgruppen recht deutliche Unterschiede.
Abb. 10.4
Hinderungsgründe nach Geschlecht und Altersgruppen
Mir fehlt die Zeit dazu
Ich weiß nicht, welche Möglichkeiten
es gibt
Ich fühle mich nicht genügend
kompetent dazu
Niemand hat mich gefragt
Ich weiß nicht, an wen ich mich
wenden kann
noch etwas anderes
*Mehrfachnennungen
möglich
Hinderungsgründe in Prozent*
24
Ich bin eigentlich zu alt dazu
65
67
82
79
72
60
16
13
10
15
17
15
21
16
11
11
8
5
7
7
7
10
10
9
12
Gesamt
Männer
Frauen
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2017
63
7
Geschlecht
8
4
7
6
8
10
6
12
10
7
7
18-34
35-49
16
12
5
6
14
14
50-64
65-85
Altersgruppe in Jahren
Sozialreport Leipzig 2017
117