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Daten

Kommune
Leipzig
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Erstellt
07.11.17, 12:00
Aktualisiert
09.12.17, 17:42

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Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05029 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Sozialreport 2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss FA Stadtentwicklung und Bau Kinder- und Familienbeirat Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Ratsversammlung nimmt den Sozialreport 2017 zur Kenntnis. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und deren Beschreibung die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb der Planungs- und Berichterstattung der Organisationseinheiten der Verwaltung kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden. Er dient als Grundlage sozialpolitischer Diskurse, zur gezielten Formulierung kommunalpolitischer Handlungsstrategien und wird als Instrument zur Unterstützung der Entscheidungsfindung genutzt. So können Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen verfolgt, kommunale Herausforderungen und soziale Handlungsbedarfe rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen abgeleitet werden. Der Sozialreport Leipzig 2017 stellt folgende sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders relevante Kernthemen bzw. Zielgruppen in den Mittelpunkt:         Bevölkerungsentwicklung Wohnen Lebensunterhalt Familie, Jugend und Bildung Menschen mit Behinderung Seniorinnen und Senioren Gesundheit ehrenamtliches Engagement Anlage: Sozialreport 2017 3/3 Sozialreport 2017 Mit den Themen:  Bevölkerung  Wohnen  Lebensunterhalt  Familie, Jugend und Bildung  Menschen mit Behinderung  Seniorinnen und Senioren  Gesundheit  ehrenamtliches Engagement Dezernat für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Impressum Herausgeber: Stadt Leipzig Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule V.i.S.d.P. Dr. Nicolas Tsapos Redaktion: Dr. Jana Voigt, Pia Lorenz Autoren: Mario Bischof (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Nicole Brodowski (Sozialamt), Peter Dütthorn (Amt für Statistik und Wahlen), Thomas Ehlert (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Martin Gransow (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Marion Jäckel (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Susanne Kranepuhl (Stadtplanungsamt), Pia Lorenz (Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule), Dr. Karoline Schubert (Gesundheitsamt), Katrin Wenzel (Sozialamt), Layout: Stadt Leipzig, Pia Lorenz Kartengestaltung: Stadt Leipzig; Katharina Kohnen Druck: Stadt Leipzig, Zentrale Vervielfältigung Redaktionsschluss: 30.09.2017 Der Sozialreport 2017 kann im Internet unter www.leipzig.de/sozialreport gelesen und heruntergeladen werden. Inhalt 1 Einführung ....................................................................................................................................... 5 1.1 Konzeption ........................................................................................................................................ 5 1.2 Methodik ............................................................................................................................................ 5 1.3 Kommunaler Haushalt für sozialpolitische Aufgaben ....................................................................... 6 2 Zusammenfassung ......................................................................................................................... 9 3 Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur ............................................................. 13 3.1 Entwicklung der Einwohnerzahl ...................................................................................................... 13 3.2 Natürliche Bevölkerungsentwicklung .............................................................................................. 15 3.3 Wanderung ...................................................................................................................................... 16 3.4 Bevölkerungsvorausschätzung ....................................................................................................... 17 3.5 3.5.1 3.5.2 Altersstrukturentwicklung ................................................................................................................ 18 Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende .......................................................................... 21 Seniorinnen und Senioren............................................................................................................... 21 3.6 Menschen mit Migrationshintergrund .............................................................................................. 22 4 Wohnen .......................................................................................................................................... 26 4.1 Wohnungsnachfrage ....................................................................................................................... 26 4.2 4.2.1 4.2.2 Wohnungsangebot .......................................................................................................................... 27 Bautätigkeit...................................................................................................................................... 27 Wohnungsbestand und Leerstand .................................................................................................. 28 4.3 Entwicklung der Mieten und Mietbelastung .................................................................................... 29 4.4 Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ..................................... 32 5 Lebensunterhalt ............................................................................................................................ 35 5.1 Einkommensentwicklung und Einkommensquellen ........................................................................ 35 5.2 Einkommensarmut und Einkommensunterschiede......................................................................... 37 5.3 Arbeitslosigkeit ................................................................................................................................ 40 5.4 Unterbeschäftigung ......................................................................................................................... 42 5.5 5.5.1 5.5.2 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung ................................................ 42 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II ..................................................................... 43 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII ................................................................... 46 5.6 Wohngeld ........................................................................................................................................ 48 5.7 Leistungen für Bildung und Teilhabe .............................................................................................. 49 5.8 5.8.1 5.8.2 Soziale Dienste und Leistungen...................................................................................................... 50 Schuldnerberatung .......................................................................................................................... 50 Leipzig-Pass .................................................................................................................................... 50 6 Familie, Jugend und Bildung ....................................................................................................... 53 6.1 Familien nach Lebensformen .......................................................................................................... 54 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.2.4 6.2.5 6.2.6 Leistungen für Kinder und ihre Familien ......................................................................................... 55 Beratungen zur Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Beurkundung .......................................... 55 Präventiv aufsuchend arbeitendes Team ....................................................................................... 56 Familieninfobüro .............................................................................................................................. 56 Erziehungs- und Familienberatung ................................................................................................. 57 Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld ........................................................................... 58 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder ......................................................... 59 Sozialreport Leipzig 2017 1 6.2.7 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes .................................................................................. 59 6.3 6.3.1 6.3.2 6.3.3 6.3.4 6.3.5 Frühkindliche Betreuung und Erziehung ......................................................................................... 62 Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege.............................................................. 62 Ausbau von Kindertageseinrichtungen und -pflege ........................................................................ 63 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und -pflege .............................................................. 64 Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen ...................................................... 65 Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen ................................................................ 66 6.4 6.4.1 6.4.2 6.4.3 6.4.4 6.4.5 Schulische Bildung an allgemeinbildenden Schulen ...................................................................... 66 Entwicklung des Schulnetzes und der Schülerzahlen .................................................................... 66 Ausgaben für Schulträgeraufgaben ................................................................................................ 68 Zusammensetzung der Schülerschaft ............................................................................................ 68 Übergang auf eine weiterführende Schule ..................................................................................... 71 Abschlüsse und Abgänge ............................................................................................................... 72 6.5 6.5.1 6.5.2 6.5.3 Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen ............................................................................. 74 Übersicht über das Schulnetz der berufsbildenden Schulen .......................................................... 74 Entwicklung der Schülerzahlen und Zusammensetzung der Schülerschaft ................................... 74 Ausbildungsstellenmarkt ................................................................................................................. 76 6.6 6.6.1 6.6.2 Angebote der Kinder- und Jugendförderung .................................................................................. 77 Schulsozialarbeit ............................................................................................................................. 77 Ferienpass ...................................................................................................................................... 78 6.7 Mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit .............................................................................. 79 6.8 Jugendgerichtshilfe ......................................................................................................................... 80 7 Menschen mit Behinderung ......................................................................................................... 82 7.2 Schwerbehinderung nach dem SGB IX .......................................................................................... 82 7.3 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ............................................................................ 86 7.4 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII........................................................................................... 86 7.5 Wohnen ........................................................................................................................................... 87 7.6 7.6.1 7.6.2 7.6.3 Erwerbstätigkeit .............................................................................................................................. 88 Pflichtarbeitsplätze .......................................................................................................................... 89 Integrationsprojekte ........................................................................................................................ 89 Werkstätten für behinderte Menschen ............................................................................................ 90 7.7 Leistungen der Betreuungsbehörde ............................................................................................... 91 8 Seniorinnen und Senioren ........................................................................................................... 92 8.1 Anzahl und Räumliche Verteilung ................................................................................................... 92 8.2 8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.2.4 Träger und Angebote der Altenpflege nach SGB XI ....................................................................... 94 Ambulante Dienste.......................................................................................................................... 94 Teilstationäre Angebote .................................................................................................................. 94 Stationäre Pflege ............................................................................................................................ 95 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit................................................................................................ 96 8.3 Hilfe zur Pflege nach SGB XII ......................................................................................................... 96 8.4 Offene Seniorenarbeit ..................................................................................................................... 97 8.5 Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung ...... 99 8.6 Seniorenbesuchsdienst................................................................................................................. 100 8.7 8.7.1 8.7.2 Sozialer und Pflegerischer Fachdienst ......................................................................................... 100 Sozialer Fachdienst ...................................................................................................................... 100 Pflegerischer Fachdienst und Pflegekoordination ........................................................................ 102 2 Sozialreport Leipzig 2017 9 Gesundheit................................................................................................................................... 103 9.1 9.1.1 9.1.2 Kindergesundheit .......................................................................................................................... 103 Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen ................................................................ 103 Schulaufnahmeuntersuchung ....................................................................................................... 105 9.2 Suchthilfe....................................................................................................................................... 107 9.3 9.3.1 9.3.2 Psychiatrie ..................................................................................................................................... 108 Leistungs- und Versorgungsübersicht .......................................................................................... 109 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig ............................. 110 9.4 9.4.1 9.4.2 9.4.3 9.4.4 Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes .................................................................. 111 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten .................................... 111 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle .................................................................................... 111 Schwangeren- und Familienberatung ........................................................................................... 112 Familienhebammen....................................................................................................................... 112 10 Ehrenamtliches Engagement ..................................................................................................... 115 10.1 Tatsächliches Engagement und Engagementinteresse ............................................................... 115 10.2 Hinderungsgründe für ein ehrenamtliches Engagement .............................................................. 117 Sozialreport Leipzig 2017 3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, der Sozialreport 2017 der Stadt Leipzig führt Daten aus verschiedenen Berichtssystemen der Verwaltung zusammen und bietet eine Datengrundlage für das sozialpolitische Handeln der Stadt. Als Arbeitsmaterial für Politik und Verwaltung, aber genauso für interessierte Bürgerinnen und Bürger hat er sich bewährt und soll Anregungen für öffentliche Diskurse geben. Ich hoffe, dass er auch dieses Jahr wieder das Interesse zahlreicher Leipzigerinnen und Leipziger weckt. Der Sozialreport wird 2017 in einem eigenen Kapitel auf das ehrenamtliche Engagement in der Stadt Leipzig eingehen. Daten zu Menschen mit Migrationshintergrund und zu Geflüchteten wurden in die reguläre Berichterstattung integriert und sind unter dem Kapitel Bevölkerungsentwicklung, Lebensunterhalt sowie in den Fachkapiteln zu finden. 4 Mein Dank gilt der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Sozialberichterstattung“ für die Zusammenstellung dieses Berichtes sowie allen, die tagtäglich mit ihrer Arbeit und ihrem Engagement zum sozialen Zusammenhalt dieser Stadt beitragen. Leipzig, im November 2017 Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialreport Leipzig 2017 1 Einführung Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 21. Januar 2004 die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2005 einen Sozialreport zu erstellen, der die wesentlichen sozialpolitischen Entwicklungen in der 1 Stadt Leipzig abbildet. Demnach soll der Öffentlichkeit aktuelles Datenmaterial zur Verfügung gestellt und relevante sozialpolitische Entwicklungen in gebündelter Form erfasst werden, um einen fundierten Diskurs sozialer Verhältnisse und Erscheinungsformen führen zu können. Adressaten dieses Sozialreportes sind deshalb neben der Fachöffentlichkeit und der Bürgerschaft insbesondere die politischen Gremien der Stadt Leipzig. 1.1 Konzeption Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und deren Beschreibung die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb der Planungs- und Berichterstattung der Organisationseinheiten der Verwaltung kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden. Er dient als Grundlage sozialpolitischer Diskurse, zur gezielten Formulierung kommunalpolitischer Handlungsstrategien und wird als Instrument zur Unterstützung der Entscheidungsfindung genutzt. So können Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen verfolgt, kommunale Herausforderungen und soziale Handlungsbedarfe rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen abgeleitet werden. Der Sozialreport Leipzig 2017 stellt folgende sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders relevante Kernthemen bzw. Zielgruppen in den Mittelpunkt:  Bevölkerungsentwicklung  Wohnen  Lebensunterhalt  Familie, Jugend und Bildung  Menschen mit Behinderung  Seniorinnen und Senioren  Gesundheit  ehrenamtliches Engagement Daten zum kommunalen Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern werden im Sozialreport 2017 nicht mehr in einem gesonderten Kapitel behandelt, sondern sind den jeweiligen Fachkapiteln sowie der Einführung zugeordnet. 1.2 Methodik Die Berichterstattung erfolgt mehrdimensional:  themenorientiert, d. h. es wird zu zentralen sozialpolitischen Themen berichtet,  zeitreihenbezogen, d. h. es werden Entwicklungen im Zeitverlauf (i.d.R. zum Jahresende) beschrieben,  raumbezogen, d. h. es werden stadt-/sozialräumliche Unterschiede aufgezeigt,  zielgruppenbezogen, d. h. es werden Entwicklungsverläufe an sozialpolitisch besonders relevanten Teilgruppen der Bevölkerung untersucht,  entscheidungsunterstützend, d. h. eine datenbasierte Steuerung ist möglich und Entscheidungen können auf Grundlage aktueller Daten getroffen werden. 1 Vgl.: Drucksache II//3379 „Sozialreport 2005“ Sozialreport Leipzig 2017 5 Bestimmte Teilgruppen der Bevölkerung sind in ihren Lebenslagen besonders hervorgehoben (z. B. Kinder, Jugendliche, Familien). Die Indikatoren wurden so ausgewählt, dass sie auf fachplanerischen bzw. sozialpolitischen Handlungsbedarf hinweisen (z. B. Kindertagesstättenplanung, Schulentwicklungsplanung). Die Daten sind jahresweise bzw. bei länger zurückliegenden Daten in fünf-Jahres-Schritten aufbereitet und werden regelmäßig fortgeschrieben, um eine kontinuierliche Zeitreihenbezogenheit sicherzustellen. Die Daten sind überwiegend gesamtstädtisch aufbereitet. Die angeführten Werte sind in der Regel durch Rundung entstanden. Deswegen können bei der Addition von Einzelwerten, wo die Gesamtsumme 100 % ergeben müsste, formal Abweichungen auftreten. 1.3 Kommunaler Haushalt für sozialpolitische Aufgaben Im Haushaltsjahr 2016 wurden in der Stadt Leipzig 933 Mio. Euro für sozialpolitische Aufgaben verwendet. Das entspricht 57 % des Gesamthaushaltes der Stadt. Seit dem Jahr 2005 sind die Aufwendungen der Stadt Leipzig für sozialpolitische Aufgaben jährlich gestiegen (insgesamt plus 441,3 Mio. Euro). Im selben Zeitraum haben sich die sonstigen städtischen Aufwendungen nur um 213,5 Mio. Euro erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Jahr 2016 um 78 Mio. Euro. Dagegen sind die sonstigen städtischen Aufwendungen um 167,4 Mio. Euro zurückgegangen. 50% 54% 1.400 50% 40% 536,3 1.200 400 933,0 855,0 776,1 600 622,3 800 490,8 1.000 491,7 Aufwendungen in Mio. € 50% 50% 60% 777,2 1.600 57% 30% 20% 10% 200 0 Anteil der sozialpolitischen Aufgaben 1.800 704,3 Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Leipzig 871,7 Abb. 1.1 0% 2005 2010 2014 2015 2016 Haushaltsjahre Sonstige Aufwendungen (der Stadt) Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben Anteil der Aufwendungen für sozialpolitischen Aufgaben am Gesamthaushalt Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 6 Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 1.2 Aufwendungen 2014 bis 2016 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder 200,0 vorl. RE 2014 vorl. RE 2015 vorl. RE 2016 183,8 184,7 179,1 150,0 17,9 17,9 17,8 14,1 15,6 16,3 Öffentlicher Gesundheitsdienst 69,4 79,8 75,9 Leistungen nach SGB XII Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- u. Jugendschutz 18,1 41,4 77,0 Leistungen für Asylbewerber 61,9 68,3 71,4 79,2 76,2 80,6 Schulträgeraufgaben 50,0 75,1 90,5 94,0 100,0 Erzieherische Hilfen Aufwendungen in Mio. € 250,0 220,0 244,4 268,3 300,0 Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Aufgabenfelder Umlage Kommunaler Sozialverband Sachsen Grundsicherung nach SGB II Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge 0,0 Sozialreport Leipzig 2017 Die mit Abstand höchsten Aufwendungen betreffen, wie in den vergangenen Jahren, das Aufgabenfeld Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (inklusive der Übernahme der Elternbeiträge). Im Jahr 2016 lagen diese bei 268,3 Mio. Euro und stiegen damit um 23,9 Mio. Euro gegenüber dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis (RE) von 2015 an. Die wachsenden Ausgaben im Bereich Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge sind hauptsächlich auf die steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder zurückzuführen. Zudem wirkten sich Tariferhöhungen und Preissteigerung auf die Kosten in diesem Leistungsbereich aus. Die erhöhten Aufwendungen in den Bereichen Schulträgeraufgaben und Erzieherische Hilfen sind durch die Zunahme der Schülerzahlen und Hilfefälle zu begründen. Die Leistungen für Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben sich im Jahr 2016 gegenüber zum Vorjahr 2015 fast verdoppelt (plus 35,6 Mio. Euro), was auf die hohe Zahl der in diesen Jahren aufgenommenen Personen zurückzuführen ist. Die Aufwendungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfuhren im Jahr 2016 eine Erhöhung um 0,7 Mio. Euro. Die Aufwendungen bei der Grundsicherung nach SGB II (minus 5,6 Mio. Euro) sanken aufgrund der verringerten Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt 2016 von 40.125 gegenüber der im Plan veranschlagten Anzahl von 42.500 Bedarfsgemeinschaften. Auch die Aufwendungen der Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII waren 2016 gegenüber 2015 niedriger (minus 3,9 Mio. Euro), was sich hauptsächlich im Bereich der Leistungen für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen begründet. Der Zuschuss beziffert Aufwendungen gemindert um Erträge; dieser stellt die eigentliche Belastung der Stadt dar. Insgesamt betrug der Zuschuss im Jahr 2016 für die Ämter des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 592,9 Mio. Euro (plus 27,9 Mio. Euro gegenüber 2015). Davon betrafen allein 17,1 Mio. Euro den Bereich Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege inklusive der Übernahme der Elternbeiträge. Der Zuschussbedarf des Aufgabenfeldes für Leistungen für Asylbewerber erhöhte sich zum Vorjahr im Verhältnis zu den Aufwendungen nur geringfügig (plus 3,6 Mio. Euro), da ein großer Teil der Aufwendungen vom Land erstattet wurden. Sozialreport Leipzig 2017 7 8 60,0 Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 14,8 15,1 14,9 11,4 12,3 12,5 Öffentlicher Gesundheitsdienst 10,1 20,4 24,0 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- u. Jugendschutz Leistungen für Asylbewerber 44,1 52,4 46,5 64,2 67,3 71,3 Schulträgeraufgaben 0,0 61,9 68,3 71,4 20,0 Umlage Kommunaler Sozialverband Sachsen 40,0 Leistungen nach SGB XII 80,0 70,2 84,7 88,6 124,5 111,9 108,6 100,0 Erzieherische Hilfen 120,0 129,6 144,3 161,4 140,0 Grundsicherung nach SGB II Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge Zuschuss in Mio. € Abb. 1.3 Zuschuss 2014 bis 2016 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder 180,0 160,0 vorl. RE 2014 vorl. RE 2015 vorl. RE 2016 Aufgabenfelder Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 2 Zusammenfassung Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur 2016 ist die Einwohnerzahl aufgrund hoher Wanderungsgewinne sowie eines Geburtenüberschusses um 11.864 Personen auf 579.530 Personen angewachsen. Zwischen 2011 und 2016 wuchs die Einwohnerzahl in fast allen Leipziger Ortsteilen. Die größten Einwohnergewinne mit 15 % und mehr verzeichneten Ortsteile nördlich und östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost, Ortsteile im Leipziger Westen sowie am nordwestlichen Innenstadtrand. Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.873 angewachsen, während die Zahl der Sterbefälle auf einem Niveau um 6.000 verblieb. Daraus resultierte 2016 ein Geburtenüberschuss von 868 Personen. Der Wanderungsgewinn von rund 13.200 Personen im Jahr 2016 speiste sich zu 61 % aus dem Ausland, 22 % aus den neuen Bundesländern und 17 % aus den alten Bundesländern. Die Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen mit Wanderungsgewinnen von 6.848 bzw. 3.929 Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar. Aufgrund der Zuwanderung vieler junger Erwachsener sowie aufgrund der steigenden Zahl der Geburten ist das Durchschnittsalter der Leipzigerinnen und Leipziger zwischen 2011 und 2016 um 1,1 Jahre auf 42,8 Jahre gesunken. Mit dem starken Einwohnerzuwachs verbunden ist eine steigende Anzahl an Menschen mit Migrationshintergrund. Ihre Zahl stieg zum Jahresende 2016 auf 77.559, was einem Anteil von 13,4 % an der Gesamtbevölkerung entspricht. Ausländer/-innen bilden mit 51.861 Personen und einem Anteil von 8,9 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Wohnen Zwischen 2011 und 2016 ist die Zahl der Haushalte um 12,3 % auf 330.948 gestiegen. Besonders stark nahmen die Zahl der Einpersonenhaushalte und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen zu. Auch auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes ist eine zunehmende Dynamik zu verzeichnen. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen betrug 1.736 Wohnungen, wobei der Neubau von Mehrfamilienhäusern an Bedeutung gewonnen hat. Der Wohnungsbestand wuchs 2016 auf 335.232 Wohnungen an. Ende 2015 standen in Leipzig einer Schätzung zufolge insgesamt etwa 19.000 Wohnungen leer, was einer Leerstandsquote von knapp 6 % entspricht. Der marktaktive, d. h. kurzfristig zur Verfügung stehende Leerstand betrug ca. 3 %. Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2016 im Bestand 5,39 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,59 €/m². Seit 2012 stiegen die Mieten um ca. 5 %. Deutlich stärker stiegen in diesem Zeitraum die Angebotsmieten in Leipzig, nämlich um 21 % auf 6,15 €/m². Die durchschnittliche Mietbelastung betrug 30 % und hat im Vergleich zu den Vorjahren leicht abgenommen. Lebensunterhalt Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2016 mit 1.701 Euro um 36 Euro höher als im Jahr 2015. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2016 insgesamt 1.280 Euro und lag damit um 26 Euro höher als im Jahr 2015. Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2016 absolut weiter auf 1.104 Euro erhöht. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich von 248 Euro (2015) auf 235 Euro (2016) verringert. 17,1 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2015: 16,9 %), da ihr Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2016 bei 7,9 % und war somit niedriger als Ende 2015 (8,8 %). Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2016 insgesamt 46,8 % und lag damit über dem Vorjahreswert (44,8 %). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2016 auf den bisher niedrigsten Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 66.819 Personen derartige Leistungen, das waren 15,0 % aller Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 22,7 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2016 Sozialgeld Sozialreport Leipzig 2017 9 (2015: 23,5 %). Insgesamt 1.379 Personen erhielten 2015 Hilfe zum Lebensunterhalt, das sind 6,2 % weniger als im Vorjahr (1.470). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist 2016 auf 4.209 gesunken (2015: 4.330). Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2016 für 19.399 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, dies entspricht dem Niveau der Jahre 2012 bis 2014. Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 90 auf 2.674 verringert. Insgesamt 62.065 Personen nutzten 2016 den Leipzig-Pass (2015: 62.520). Das waren 10,7 % (2015: 11,0 %) der Leipziger/-innen. Familie, Jugend und Bildung Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2016 auf 49.280 (plus 1.556 Familien). Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf 14.504 Haushalte (plus 173). In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2016 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.105 Ratsuchenden Hilfen angeboten. Im Jahr 2016 wurden für 10.955 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld insgesamt 57,0 Mio. Euro ausgezahlt. Für 4.605 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen wurden im Jahr 2016 insgesamt 9,45 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Der Allgemeine Soziale Dienst hat im Jahr 2016 jahresdurchschnittlich 2.983 erzieherische Hilfen (plus 326) vergeben und im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren Stellungnahmen erarbeitet sowie umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen erbracht. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2016 durch die Eröffnung von 7 neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen und Horten wurden um 1.309 Plätze, darunter 628 Hortplätze, erweitert. Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Im Schuljahr 2016/17 wurden an den Leipziger allgemeinbildenden Schulen insgesamt 48.230 Schüler/-innen unterrichtet, das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,5 % (2.501 Schüler/-innen). Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Ihr Anteil betrug 2016/17 insgesamt 18,3 % und fiel an Grundschulen (20,3 %) und Oberschulen (22,0 %) am höchsten aus. Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm ebenfalls zu. Der Anteil an der gesamten Schülerschaft betrug 2016/17 8,7 %. Insbesondere die Anzahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an (seit 2010/11 plus 76,1 %). Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung bei 52,4 %. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von einem minimalen Anteil von 16,2 % bis zum Maximalwert von 83,2 %. Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2016 mit 11,3 % erneut (leicht) unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von ihnen stammte von Förderschulen. Die Zahl der Schüler/-innen an den berufsbildenden Schulen in Leipzig stieg erstmals seit 2005 im Vergleich zum Vorjahr wieder an. Die Zunahme betrug 1,5 % und fiel im Übergangssektor (10,3 %), den Fachoberschulen (7,7 %) und den Berufsschulen (2,0 %) am höchsten aus. 2016 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit über 10 Mio. Euro bezuschusst sowie zusätzlich über 2 Mio. Euro kommunale Haushaltsmittel für Schulsozialarbeit sowie Landesmittel zur Verfügung gestellt. Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2015/2016 an 16 Grundschulen, 24 Oberschulen, 8 Förderschulen und 7 berufsbildenden Schulen angeboten. Die mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit verzeichnet im Jahr 2016 einen Anstieg auf 59.372 Kontakte (plus 1.679) zu ihren Zielgruppen. Probleme mit der Wohnsituation waren häufigster Hilfegrund. Menschen mit Behinderung Zum 31.12.2016 lebten in Leipzig 48.860 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. Darüber hinaus gab es weitere ca. 9.200 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Weitere ca. 32.500 Personen hatten einen Grad der Behinderung von ab 20 bis unter 50 ohne gültigen Ausweis. Insgesamt hatten damit in Leipzig rund 90.600 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 16 % der Leipziger Bevölkerung. Seit 2010 hat sich die Zahl 10 Sozialreport Leipzig 2017 dieser Personen um 13.000 erhöht. Darunter stieg die Zahl der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis um 8.400. Eine Krankheit war 2016 bei 91 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache ihrer Behinderung. 6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung. Die Zahl der Behinderungen steigt mit zunehmendem Alter. Zum 31.12.2016 hatten 0,4 % der unter 4Jährigen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Bei den ab 75-Jährigen lag der Anteil bei 29,6 %. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2016 die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe wie auch der Ausgaben nahezu gleich. Die Mehrheit der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung. Zum 31.12.2016 lebten 1.962 Leipziger/-innen in betreuten Wohnformen, davon 56 % in ambulanten und 44 % in stationären Wohnangeboten. Ein Drittel (31,6 %) der Leipziger/-innen mit Behinderung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bestreitet seinen Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit. Das sind deutlich weniger im Vergleich zu den Leipziger/-innen ohne Behinderung der gleichen Altersgruppe, bei denen mehr als zwei Drittel (70,6 %) ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit erreichen. Im Jahr 2015 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 3.978 Menschen mit Behinderung beschäftigt, davon 1.323 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und 2.655 bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erfüllten 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote zu 107,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 12,5 Prozentpunkte. 2016 gab es 50 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsprojekten. Die Zahl dieser Arbeitsplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr um 14 Plätze verringert. Die Zahl der Außenarbeitsplätze in den sechs Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist seit 2014 rückläufig und lag 2016 bei 223 Plätzen, was 15 % der Plätze im Arbeitsbereich der Werkstätten entspricht. Seniorinnen und Senioren Zum 31.12.2016 waren 103.219 Leipziger/-innen 65 bis unter 85 Jahre alt. Dies entsprach 17,8 % der Gesamtbevölkerung 65 bis unter 85 Jahre alt. 15.882 Personen waren 85 Jahre und älter – dies waren 2,7 % der Gesamtbevölkerung. Zum 30.06.2016 standen in 61 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.520 stationäre Pflegeplätze zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 222 Plätze mehr. Insgesamt vier Altenpflegeheime wurden im Vergleich zum Vorjahr neu in Betrieb genommen. Der Versorgungsgrad lag bei 5,5 %. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung in Leipzig lag 2015 bei 18.084 Personen. Die Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt – 37,6 % durch Angehörige (Pflegegeld) und 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst. 2016 erhielten 2.838 Personen Hilfe zur Pflege, 1,1 % mehr im Vorjahr. 2.376 Empfänger/-innen (83,7 %) waren 65 Jahre und älter – 2,1 % mehr als im Vorjahr. Die Aufwendungen für Hilfe zur Pflege haben sich 2016 erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert. 2016 wurden in den 10 Seniorenbüros insgesamt 2.269 Beratungen durchgeführt, davon 76,3 % im Seniorenbüro, 19,0 % telefonisch und 4,6 % in der Wohnung der/des Ratsuchenden. Die Mehrzahl der Beratenen, war im Alter ab 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der monatlichen Beratungen von 216 auf 189 gesunken. Im Jahr 2016 wurden 532 erwachsene Personen durch den Sozialen Fachdienst des Sozialamtes betreut. Die betreuten Personen wiesen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen 2016 waren die gesundheitliche und wirtschaftliche Situation sowie die Wohnsituation. Die Mehrzahl der Fälle wurde erfolgreich in weiterführende Hilfen vermittelt. Gesundheit Die jährliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Kita- und Schulaufnahmeuntersuchungen zeigt nach wie vor die häufigsten auffälligen Testergebnisse im Befundbereich Sprache/Sprechen. Im vergangenen Untersuchungsjahr 2015/16 betraf das 38 % der untersuchten Kinder in Kindertageseinrichtungen und 32 % der Schulanfänger/-innen. Der Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die keine Regelschulempfehlung erhalten haben, ist im zeitlichen Verlauf relativ konstant geblieben und schwankt zwischen 14 und 16 %. Der Vorsorge- und Impfstatus der Leipziger Vorschulkinder kann insgesamt als gut bewertet werden. Sozialreport Leipzig 2017 11 In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem Sozialpsychiatrischen Dienst, ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.500 chronisch psychisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2016 ca. 2.000 psychisch kranke Menschen. Die Stadt Leipzig hat mit freien Trägern Versorgungsverträge für insgesamt 7 Suchtberatungsstellen. 2016 wurden 3.755 Personen in den Suchtberatungsstellen betreut, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen sind. 503 Personen kamen als Angehörige zur Beratung. Am häufigsten suchten Menschen mit Alkoholproblemen die Beratungsstellen auf (1.826), gefolgt von 1.729 Personen mit Drogenmissbrauch oder abhängigkeit. Ehrenamtliches Engagement Jede/-r Sechste (16 %) der Leipziger Einwohner/-innen engagiert sich in seiner Freizeit ehrenamtlich. Der Anteil der freiwillig engagierten Männer liegt mit 18 % höher als der Anteil bei den Frauen mit 14 %. Ehrenamtlich Tätige wenden durchschnittlich 14 Stunden im Monat für das Ehrenamt auf. Insgesamt 28 % der Leipziger/-innen interessieren sich für ein Ehrenamt, ohne ein solches derzeit auszuüben. Fehlende Zeit ist für zwei Drittel der an einem Ehrenamt Interessierten der Grund, ein solches nicht auszuüben. 12 Sozialreport Leipzig 2017 3 Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur Zusammenfassung 2016 ist die Einwohnerzahl aufgrund hoher Wanderungsgewinne sowie eines Geburtenüberschusses um 11.864 Personen auf 579.530 Personen angewachsen. Zwischen 2011 und 2016 wuchs die Einwohnerzahl in fast allen Leipziger Ortsteilen. Die größten Einwohnergewinne, mit 15 % und mehr, verzeichneten Ortsteile nördlich und östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost, Ortsteile im Leipziger Westen sowie am nordwestlichen Innenstadtrand. Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.873 angewachsen, während die Zahl der Sterbefälle auf einem Niveau um 6.000 verblieb. Daraus resultierte 2016 ein Geburtenüberschuss von 868 Personen. Der Wanderungsgewinn von rund 13.200 Personen im Jahr 2016 speiste sich zu 61 % aus dem Ausland, 22 % aus den neuen Bundesländern und 17 % aus den alten Bundesländern. Die Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen mit Wanderungsgewinnen von 6.848 bzw. 3.929 Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar. Aufgrund der Zuwanderung vieler junger Erwachsener sowie der steigenden Zahl der Geburten ist das Durchschnittsalter der Leipzigerinnen und Leipziger zwischen 2011 und 2016 um 1,1 Jahre auf 42,8 Jahre gesunken. Mit dem starken Einwohnerzuwachs verbunden ist eine steigende Anzahl an Migrantinnen und Migranten. Ihre Zahl stieg zum Jahresende 2016 auf 77.559, was einem Anteil von 13,4 % an der Gesamtbevölkerung entspricht. Ausländer/-innen bilden mit 51.861 Personen und einem Anteil von 8,9 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Weitere Informationen: Statistisches Jahrbuch, Statistische Quartalsberichte der Stadt Leipzig, Bevölkerungsvorausschätzung für die Stadt Leipzig, Monitoringbericht Wohnen 2016/2017, Migrantenbericht 3.1 Entwicklung der Einwohnerzahl Leipzig ist gegenwärtig mit einem jährlichen Einwohnerzuwachs von mehr als 2 % eine der am stärksten wachsenden Städte Deutschlands. Zwischen 2011 und 2016 nahm die Einwohnerzahl im Einwohnerregister der Stadt insgesamt um etwa 61.700 auf 579.530 Personen zu. Der größte jährliche Zuwachs (plus 16.000 Personen) erfolgte aufgrund der starken Flüchtlingszuwanderung im Jahr 2015. 2016 stieg die Einwohnerzahl um 11.684 Personen. Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einer positiven Wanderungsbilanz. 2016 betrug der Wanderungsgewinn 13.193 Personen und fällt damit ca. 3.500 niedriger aus als 2015. Zudem verzeichnet Leipzig seit 2014 eine positive natürliche Einwohnerentwicklung. 2016 betrug der Geburtenüberschuss 868 Personen. Neben der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und der Wanderung haben Registerbereinigungen die Einwohnerentwicklung 2016 beeinflusst. Nachdem bis 2014 jährlich wenige Hundert Registerbereinigungen vorgenommen wurden, ist ihre Zahl 2015 (minus 1.117) und vor allem 2016 (minus 2.377) deutlich angestiegen. Die überwiegende Zahl der Personen, die 2016 aus dem Einwohnerregister entfernt wurden, waren ausländische Staatsbürger/-innen, deren Fortzug nicht registriert wurde. Sozialreport Leipzig 2017 13 Abb. 3.1 Bevölkerungsentwicklung 600.000 539.348 528.540 517.838 508.775 505.559 497.791 494.772 489.335 481.390 440.000 479.590 460.000 484.121 480.000 485.643 500.000 502.401 520.000 479.996 Personen 540.000 567.846 551.871 560.000 579.530 580.000 420.000 400.000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr Sozialreport Leipzig 2017 Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Abb. 3.2 Bevölkerungsentwicklung nach den Komponenten natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssaldo 2011 2012 2013 868 12.933 11.353 11.679 9.449 2010 418 2009 352 2008 -183 2007 -115 -474 2006 -180 3.227 -322 2005 -660 2000 -852 -1.372 -5.000 -1.664 0 -503 6.059 5.232 4.728 3.053 5.000 3.560 10.000 1.806 Personen 15.000 13.193 16.726 20.000 2014 2015 2016 Jahr Wanderungssaldo Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen 14 natürliche Bevölkerungsentwicklung Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 Karte 3.1 Entwicklung der Bevölkerung in den Leipziger Ortsteilen In fast allen Leipziger Ortsteilen ist die Einwohnerzahl zwischen 2011 und 2016 gewachsen. Die größten Einwohnergewinne mit 15 % und mehr verzeichneten Ortsteile östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost, Ortsteile im Leipziger Westen sowie am nordwestlichen Innenstadtrand. Das größte Einwohnerwachstum erfolgte mit einem Plus von 49,1 % in Volkmarsdorf. Die Ortsteile entlang des Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz wuchsen hingegen weniger stark als in den 2000er Jahren. Das Wachstum der innerstädtischen Ortsteile speist sich dabei aus einer positiven Wanderungsbilanz, vor allem durch Außenwanderung, und in zunehmendem Maße aus Geburtenüberschüssen. Auch in den vorwiegend durch DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteilen wie Grünau, Schönefeld und Paunsdorf ist die Einwohnerzahl im Vergleich zu 2011 um bis zu 12 % gestiegen. Die Einwohnergewinne beruhen auf positiven Wanderungssalden, die natürliche Einwohnerentwicklung ist hier nach wie vor negativ. Die stärker durch individuellen Wohnungsbau geprägten Ortsteile am Stadtrand sind zwischen 2011 und 2016, bis auf wenige Ausnahmen, ebenfalls durch Einwohnergewinne bzw. stabile Einwohnerzahlen geprägt. Die größten Einwohnerzuwächse von 6 % und mehr verzeichneten die Ortsteile Engelsdorf, Baalsdorf und Knautkleeberg-Knauthain. In den meisten dieser Ortsteile ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung negativ. 50,7 % der Leipziger Bevölkerung sind Frauen, 49,3 % Männer. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Männeranteil an der Leipziger Bevölkerung erhöht (2011: 48,3 %). 3.2 Natürliche Bevölkerungsentwicklung Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.873 im Jahr 2016 angestiegen. Diesen Geburten standen 6.005 Sterbefälle gegenüber, woraus das dritte Jahr in Folge ein Geburtenüberschuss (868 Personen) resultiert. Die mittlere Kinderzahl je Frau, die die Zahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren ausdrückt, betrug 2016 1,47. Damit ist sie im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken. Bis 2014 lag die mittlere Kinderzahl je Frau in Leipzig über dem bundesdeutschen Durchschnitt. 2015 waren die Werte gleich, da die mittlere Kinderzahl je Frau im bundesweiten Durchschnitt stärker stieg als in Leipzig. Für 2016 lagen zum Redaktionsschluss für Deutschland insgesamt noch keine Daten vor. Sozialreport Leipzig 2017 15 Abb. 3.3 Geburten und Sterbefälle 8.000 2012 2013 2014 6.873 6.005 2011 6.241 5.889 2010 5.834 6.017 2009 5.566 5.681 2008 5.602 5.782 2007 5.303 5.806 2006 4.997 5.471 4.690 5.350 2005 5.263 5.585 4.378 5.230 3.000 4.370 5.421 4.000 3.757 Personen 5.000 5.742 6.000 6.622 6.204 7.000 2015 2016 2.000 1.000 0 2000 Jahr Geburten Sterbefälle Sozialreport Leipzig 2017 Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Abb. 3.4 Mittlere Kinderzahl je Frau in Leipzig und Deutschland 1,47 2012 1,50 1,50 2011 1,49 1,47 2010 1,44 1,42 2009 1,40 1,38 2008 1,46 1,36 2007 1,42 1,39 2006 1,34 1,36 2005 1,45 1,37 1,30 1,37 1,20 1,34 1,33 1,40 1,28 1,34 Lebendgeborene auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren 1,60 2014 2015 2016 1,00 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 2013 Jahr Leipzig Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen 3.3 Deutschland Sozialreport Leipzig 2017 Wanderung 2016 standen 40.052 Zuzügen 26.859 Fortzüge gegenüber, woraus ein Wanderungsgewinn von 13.193 Personen resultiert. Im Vergleich zu 2015, das durch eine große Flüchtlingszuwanderung geprägt war, ging die Zahl der Zuzüge um etwa 1.500 zurück. Zugleich stieg die Zahl der Fortzüge – dem Trend der Vorjahre folgend – um rund 2.000 an. Die 2016 erzielten Wanderungsgewinne speisten sich zu 61 % aus dem Ausland, 22 % aus den neuen Bundesländern und 17 % aus den alten Bundesländern. Gegenüber dem unmittelbaren Leipziger Umland verlor Leipzig 1.658 Personen, doppelt so viele wie 2015. Gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern ist der Wanderungssaldo im Jahr 2016 von 8.404 auf 4.560 zurückgegangen. Ursache hierfür ist, dass Leipzig inzwischen selbst Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete ist. Bis 2015 wurden Geflüchtete in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz aufgenommen und zogen dann nach Leipzig bzw. wurden trotz Erstaufnahme in Leipzig in Chemnitz erstmals registriert. Jenseits der Wanderungsbeziehung mit Chemnitz bewegt sich der Wanderungssaldo gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern auf dem Niveau der Vorjahre. Der Wanderungssaldo gegenüber den alten Bundesländern ging um etwa 200 Personen auf 2.211 Personen zurück. Die Zuwanderung aus dem Ausland ist im Zuge der internationalen Flüchtlingskrise auch in Leipzig stark angestiegen. 2016 betrug der Wanderungsgewinn 8.080 Personen. Dies sind 1.300 mehr als im Jahr zuvor, da sich 2015 der Zuzug Geflüchteter über die Registrierung in der Erstaufnahme in Chemnitz in der Wanderung gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern niederschlug. 16 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 3.5 Wanderungssalden nach Regionen 10.000 8.000 Personen 6.000 4.000 2.000 0 -2.000 -4.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr neue Bundesländer (ohne Umlandkreise) Umlandkreise alte Bundesländer Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Ausland Sozialreport Leipzig 2017 Leipzig gewann 2016 in allen Altersklassen an Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gruppen der 18- bis unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen dabei mit Wanderungsgewinnen von 6.848 bzw. 3.929 Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar. Tabelle 3.1 Wanderungssaldo nach Altersgruppen Altersgruppe in Jahren 0 - unter 6 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 -137 -73 -262 -64 -32 56 569 31 24 258 273 424 395 561 1.416 1.011 18 - unter 25 3.119 5.052 5.916 5.921 5.560 6.233 6.896 6.848 25 - unter 45 -4 2.220 2.554 3.930 4.118 4.599 5.962 3.929 45 - unter 65 -79 719 904 1.077 937 1.033 1.346 954 65 - unter 80 84 250 226 327 323 380 369 339 80 und älter 38 24 79 54 48 71 111 81 3.045 8.450 9.690 11.669 11.349 12.933 16.669 13.193 6 - unter 18 Insgesamt Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen 3.4 Sozialreport Leipzig 2017 Bevölkerungsvorausschätzung Die städtische Bevölkerungsvorausschätzung 2016 erwartet in ihrer Hauptvariante eine kontinuierlich stark wachsende Einwohnerzahl um ca. 154.000 Personen (27 %) auf rund 722.000 im Jahr 2030. In der oberen Variante steigt die Einwohnerzahl auf etwa 770.000, in der unteren auf fast 674.000. Die im selben Jahr veröffentlichte regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamt Sachsen prognostiziert hingegen ein deutlich geringeres Wachstum für Leipzig. Danach wächst die Einwohnerzahl um lediglich 57.000 Personen (10 %) auf 618.000 (Variante 1). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Prognose auf der amtlichen Einwohnerzahl Leipzigs des Statistischen Landesamtes basiert, die etwa um 8.000 Einwohner/-innen kleiner ist als die des Einwohnerregisters der Stadt Leipzig. Die prognostizierten Einwohnergewinne liegen im positiven Wanderungssaldo sowie in den wachsenden Geburtenüberschüssen begründet. Dabei nimmt in der Hauptvariante der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung der Wanderungssaldo im Zeitverlauf ab, da künftig von kontinuierlich sinkenden Zuzügen bei etwa gleich bleibenden Fortzügen ausgegangen wird. Der Geburtenüberschuss hingegen wird aufgrund einer erwarteten leichten Zunahme der Fertilität (Kinderzahl je Frau) und einer steigenden Zahl fertiler Frauen bis 2030 steigen. Die Zahl der Geburten nimmt demzufolge von ca. 6.600 auf 8.300 Geburten pro Jahr deutlich stärker zu als die Sterbefälle (von 6.200 auf 6.700). Die Einwohnerzahl Leipzigs im Jahr 2016 (579.530) lag ca. 4.500 unter der prognostizierten Hauptvariante (584.100) und 2.500 unter der unteren Variante (582.148) der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung. Ein Grund für das überschätzte Bevölkerungswachstum ist der Rückgang des Zuzugs geflüchteter Menschen. Den größten Einfluss hatten jedoch unvorhersehbare Registerbereinigungen. Sozialreport Leipzig 2017 17 Abb. 3.6 Einwohnerprognosen bis 2030 800.000 Einwohnerentwicklung bis 2016 700.000 Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 Hauptvariante 600.000 Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 - untere Variante Personen 500.000 Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 - obere Variante 400.000 300.000 Bevölkerungsprognose Sachsen 2016 (Variante 1) 200.000 100.000 Jahr Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen, Statistisches Landesamt Sachsen 3.5 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 0 Sozialreport Leipzig 2017 Altersstrukturentwicklung 15,4 % der Leipziger Einwohner/-innen waren 2016 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren machen 7,7 % der Gesamtbevölkerung aus. Knapp ein Drittel der Leipziger/-innen ist im Alter von 25 und 45 Jahren. Die Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen hat einen Anteil von 23,8 %. 20,5 % der Einwohner/-innen sind 65 Jahre oder älter. Stadtweit nahmen die Einwohnerzahlen in fast allen Altersgruppen zu. Zugleich ist die Altersstrukturentwicklung weiterhin von Brüchen, den so genannten demografischen Wellen, beeinflusst. Die größten Zunahmen verzeichnen die Altersgruppen der 25- bis unter 45-Jährigen und der 6- bis unter 18-Jährigen. Rückgänge sind, bedingt durch die Geburtenausfälle der 1990er Jahre, trotz starker Zuwanderung in der Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen festzustellen. Die Einwohnerzahl in der Altersgruppe der 65- bis unter 80Jährigen nahm aufgrund der Geburtenausfälle des 2. Weltkrieges leicht ab. Die Zahl der hochaltrigen Menschen (80 Jahre und älter) ist dagegen weiter angewachsen. Ausdruck dieser Altersstrukturentwicklung ist eine zunehmende Jugendquote und sinkende Altersquote. Die Jugendquote setzt die Zahl der Personen unter 15 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung (Personen zwischen 15 und 65 Jahren). Sie stieg zwischen 2011 und 2016 von 18,2 % auf 20,3 %. Die Altenquote setzt die Zahl der Personen ab 65 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung; sie nahm im gleichen Zeitraum von 33,7 % auf 31,1 % ab. 18 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 3.7 Zahl der Einwohner/-innen nach Altersgruppen 600.000 35.008 28.996 500.000 84.094 6,0 % 14,5 % Anteil an der Gesamtbevölkerung 2016 25.002 85.849 84.415 Personen 400.000 138.044 23,8 % 129.448 123.640 300.000 188.262 200.000 100.000 0 148.828 156.622 50.161 47.065 38.734 40.628 52.973 23.992 29.230 36.366 2006 2011 2016 44.783 32,5 % 7,7 % 9,1 % 6,3 % Jahr 0-6 6 - 18 Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen 18 - 25 25 - 45 45 - 65 65 - 80 80 und älter Sozialreport Leipzig 2017 Der Altersdurchschnitt der Leipzigerinnen und Leipziger betrug 2016 42,8 Jahre. Zwischen 2011 und 2016 ist das Durchschnittsalter infolge der Wanderungsgewinne in den Altersgruppen der jungen Erwachsenen sowie der gestiegenen Geburtenzahlen um 1,1 Jahre gesunken. Hinsichtlich Durchschnittsalter und Altersstruktur bestehen stadträumlich große Unterschiede. In den innerstädtischen, vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteilen liegt das Durchschnittsalter häufig unter 42 Jahren. In diesen Ortsteilen leben viele Familien und junge Erwachsene. Der Anteil der 65-Jährigen und älteren hingegen ist vergleichsweise gering. Den geringsten Altersdurchschnitt weist Lindenau mit 34,4 Jahren auf. 20 Jahre höher ist der Altersdurchschnitt in Grünau-Ost (54,1 Jahre), dem Ortsteil mit dem höchsten Durchschnittsalter. Auch in anderen durch Großsiedlungen geprägten Ortsteilen wie Schönefeld-Ost und Großzschocher, Thekla oder Mockau-Nord liegt der Altersdurchschnitt der Bewohner/-innen über 50 Jahre. Jeweils ein Drittel der Einwohner ist 65 Jahre oder älter. Die jüngeren Altersklassen hingegen sind unterdurchschnittlich besetzt. Von der Entstehungszeit her jüngere Großsiedlungsbestände wie Paunsdorf, Grünau-Nord und Lausen-Grünau weisen geringere Durchschnittsalter auf. In den randstädtischen Ortsteilen beträgt das Durchschnittsalter zwischen 42 und 49 Jahren. Die überwiegende Zahl dieser Ortsteile weisen überdurchschnittliche Anteile an 6- bis unter 18-jährigen Kindern und Jugendlichen und über 45-Jährigen auf. Im städtischen Vergleich nimmt der Altersdurchschnitt in diesen Ortsteilen am stärksten zu, während er in weiten Teilen der inneren Stadt sinkt. Sozialreport Leipzig 2017 19 Karte 3.2 20 Altersdurchschnitt und Entwicklung des Altersdurchschnitts Sozialreport Leipzig 2017 3.5.1 Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende stehen im Mittelpunkt einer umfangreichen kommunalen Daseinsvorsorge. Diese reicht von der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen über Schulen bis hin zu verschiedenen Leistungen nach dem SGB VIII wie z. B. Hilfen zur Erziehung. Die im Folgenden dargestellten Prognosezahlen beziehen sich auf die Hauptvariante der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig. Besonders stark wuchs in den vergangenen 16 Jahren die Zahl der Kinder unter 6 Jahre. Ihre Zahl hat sich zwischen 2000 und 2016 nahezu verdoppelt auf 36.366. Laut Bevölkerungsvorausschätzung 2016 wird sich ihre Zahl bis 2030 um ca. 11.000 Kinder erhöhen. Die Zahl der 6- bis unter 12-jährigen Kinder wuchs seit 2000 um knapp 9.000 Kinder. In den kommenden 14 Jahren soll sich ihre Zahl um weitere rund 14.500 Kinder (plus 50 %) erhöhen. Die Entwicklung der Zahl der Jugendlichen (im Alter von 14 bis unter 18 Jahren) und der Heranwachsenden (im Alter von 18 bis unter 21 Jahren) war in den vergangenen 16 Jahren zunächst von einem Rückgang und seit 2010 bzw. 2013 von einem Anstieg geprägt. Dieser Anstieg wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. In der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 wird bis 2030 von einem Anstieg um rund 8.500 Jugendliche und 3.500 Heranwachsende ausgegangen. Die Zahl der jungen Erwachsenen im Alter zwischen 21 und 27 Jahren wuchs seit 2000 um 11.000 und soll bis 2030 um weitere rund 20.000 Personen (plus 41 %) wachsen. Tabelle 3.2 Bevölkerung und Bevölkerungsprognose ausgewählter Altersgruppen unter 27 Jahre Bevölkerungsentwicklung Altersgruppe in Jahren 0 - unter 6 2000 2005 2010 2015 Bevölkerungsvorausschätzung 2016 2000-2016 in % 2030 2016-2030 in % 18.667 23.326 28.057 34.990 36.366 94,8 47.570 30,8 0 - unter 3 10.484 12.192 15.011 18.418 19.300 84,1 24.380 26,3 3 - unter 6 8.183 11.134 13.046 16.572 17.066 108,6 23.190 35,9 6 - unter 12 20.134 17.237 22.322 27.646 28.953 43,8 43.447 50,1 0 - unter 14 49.251 45.742 56.611 70.435 73.679 49,6 104.350 41,6 14 - unter 18 21.047 17.695 10.320 14.961 15.660 -25,6 24.058 53,6 18 - unter 21 18.058 17.901 13.900 14.589 16.243 -10,1 19.934 22,7 21 - unter 27 37.933 48.305 51.858 51.743 49.362 30,1 69.703 41,2 davon Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2017 3.5.2 Seniorinnen und Senioren Auch für Seniorinnen und Senioren übernimmt die Kommune wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und unterstützt sie mit verschiedenen Leistungen, z. B. nach dem SGB XI und SGB XII. Daher soll die Darstellung dieser Altersklasse gesondert erfolgen. Die Zahl der Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren hat sich seit der Jahrtausendwende um 32,9 % bzw. knapp 30.000 Personen auf ca. 119.000 erhöht. Etwas mehr als 13 % der Seniorinnen und Senioren war im Jahr 2016 85 Jahre oder älter. Prozentual nahm die Zahl der ab 85-Jährigen etwas stärker zu als die der 65bis unter 85-Jährigen. Dieser Trend wird sich laut Bevölkerungsvorausschätzung in den kommenden Jahren fortsetzen: während sich die Zahl der 65- bis unter 85-Jährigen bis 2030 nur noch um 7,4 % bzw. 7.500 Personen erhöhen wird, steigt die Zahl der hochaltrigen Menschen voraussichtlich um rund 11.000 bzw. 68,5 %. Sozialreport Leipzig 2017 21 Tabelle 3.3 Bevölkerung und Bevölkerungsprognose ausgewählter Altersgruppen über 65 Jahre Bevölkerungsentwicklung Altersgruppe in Jahren Bevölkerungsvorausschätzung 2000 2005 2010 2015 89.615 105.445 115.480 117.738 119.102 32,9 137.609 15,5 65 - unter 85 78.176 94.725 102.647 102.282 103.220 32,0 110.849 7,4 85 und älter 11.439 10.720 12.833 15.456 15.882 38,8 26.760 68,5 65 und älter 2016 2000-2016 in % 2030 2016-2030 in % davon Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen 3.6 Sozialreport Leipzig 2017 Menschen mit Migrationshintergrund Für die Darstellung der Daten im Sozialreport wird wiederum die auch durch das Statistische Bundesamt verwendete begriffliche Abgrenzung für „Personen mit Migrationshintergrund“ verwendet: Bei Personen mit Migrationshintergrund handelt es sich um solche, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer/-in in Deutschland geborenen Elternteil. Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen neben den Ausländern, welche die größte Migrantengruppe bilden, die deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Zu den weiteren Personen mit Migrationshintergrund, die nicht in die Kategorie Ausländer fallen, gehören insbesondere Deutsche mit einer oder mehreren weiteren Staatsbürgerschaften, Eingebürgerte, Spätaussiedler, Personen mit Geburtsort im Ausland sowie Kinder von vorgenannten ausländischen Eltern. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen den verschiedenen Gruppen der deutschen Migranten durchaus Überschneidungen geben kann, d.h. ein größerer Teil der betreffenden Personen könnte theoretisch mehreren Gruppen zugeordnet werden. Es gibt nur wenige belastbare statistische Daten über Personen mit Migrationshintergrund. In keiner der nutzbaren Datenquellen gibt es vollständige Daten über diese Personengruppe. Für die Darstellung im Sozialreport wird auf die Daten des Einwohnermelderegisters der Stadt Leipzig zurückgegriffen, weil diese die größte Verlässlichkeit bieten und als einzige Datenquelle auch Aussagen zur räumlichen Verteilung der Personen mit Migrationshintergrund innerhalb der Stadt Leipzig ermöglichen. Das Statistische Bundesamt bzw. das Statistische Landesamt Sachsen mit Bezug zum Zensus 2011 hat ebenfalls Daten zu Leipzigerinnen und Leipzigern mit Migrationshintergrund veröffentlicht. Da diese im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Einwohnerregister aber nicht alle Personen mit Migrationshintergrund umfassen, wird auf die Darstellung aus dieser Quelle verzichtet. Abb. 3.8 Einordnung der Personen mit Migrationshintergrund in die Bevölkerung* Bevölkerung insgesamt Deutsche Ausländer/-innen Einwohner/-innen ohne Migrationshintergrund Deutsche mit Migrationshintergrund Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund * Die Größe der Felder steht in keinem Bezug zur Größe der jeweiligen Gruppe. Am Jahresende 2016 hatten 77.559 Leipziger/-innen einen Migrationshintergrund. Das entspricht einem Anteil von 13,4 %. Sowohl die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund als auch ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wächst seit 2011 kontinuierlich an. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Migrantinnen und Migranten um knapp 7.600 bzw. 10,8 % erhöht. Ausländer/-innen bilden mit 51.861 Personen und einem Anteil von 8,9 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Ihre Zahl erhöhte sich gegenüber 2015 um 12,7 %. Die Zahl der Deutschen mit Migrationshintergrund erhöhte sich in geringerem Maße auf 25.698 Personen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 4,4 %. Die größten Migrantengruppen stellen die Russische Föderation (8.138), Syrien (7.254), Polen (4.308), Vietnam (3.345) und die Ukraine (3.331). Migrantinnen und Migranten sind mit einem Altersdurchschnitt von 30,7 Jahren deutlich jünger als Deutsche ohne Migrationshintergrund (44,5 Jahre). So sind etwa ein Viertel der Migrantinnen und Migranten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, während dieser Anteil bei der Gesamtbevölkerung nur rund 15 % beträgt. Auf der anderen Seite sind nur 5 % der Migrantinnen und Migranten über 65 Jahre; bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt er 21 %. 22 Sozialreport Leipzig 2017 Tabelle 3.4 Personen mit Migrationshintergrund Personen mit Migrationshintergrund 2015 Anzahl Insgesamt 2016 Anteil an der Bevölkerung in % Anzahl Anteil an der Bevölkerung in % Entwicklung 2016 gegenüber 2015 in % 69.988 12,3 77.559 13,4 10,8 Ausländer 46.029 8,1 51.861 8,9 12,7 Deutsche mit Migrationshintergrund 23.959 4,2 25.698 4,4 7,3 davon Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Abb. 3.9 Sozialreport Leipzig 2017 Anteile von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund an der Leipziger Bevölkerung 14,0 12,0 10,0 4,4 Anteil in % 4,2 8,0 6,0 2,5 2,6 2,8 1,9 4,0 2,9 3,0 3,1 3,4 3,7 3,9 4,0 2,0 4,9 5,4 5,4 5,6 5,6 5,3 4,9 5,2 5,6 6,1 6,8 8,1 8,9 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,0 Jahr Ausländer Deutsche mit Migrationshintergrund Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Deutsche mit Migrationshintergrund (geschätzt) Sozialreport Leipzig 2017 Innerhalb der Stadt Leipzig bestehen große Unterschiede beim Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Er bewegt sich in einer Spanne von 2,1 % in Baalsdorf bis 41,8 % in Volksmarsdorf. Neben Volkmarsdorf weisen vor allem zentrumsnahe Ortsteile sowie Grünau-Mitte einen hohen Migrantenanteil (über 20 %) auf. Die randstädtischen Ortsteile weisen geringe Migrantenanteile auf. Sozialreport Leipzig 2017 23 Karte 3.3 24 Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in Leipzig Sozialreport Leipzig 2017 Unter den Migrantinnen und Migranten befinden sich auch die Asylsuchenden, die in den vergangenen Jahren nach Leipzig kamen. Nachdem 2015 insgesamt 4.910 Asylsuchende (4.230 erwachsene Asylsuchende sowie 680 unbegleitete Minderjährige) in Leipzig aufgenommen worden sind, waren es im Jahr 2016 insgesamt 2.267 Personen (1.997 erwachsene Asylsuchende sowie 270 unbegleitete Minderjährige). Zum 31.12.2016 waren in Leipzig 11 Personen gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r verfügten, d.h. Personen, die bereits registriert sind, aber noch keinen persönlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben. Die Anzahl dieser Menschen ging um 99 % zurück, da diese Bescheinigungen nur vorläufigen Charakter besitzen. Aufgrund der Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt die Antragstellung bereits in der Zeit des Wohnens in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen. Weitere 4.020 Personen verfügten über eine Aufenthaltsgestattung (plus 35 %), d.h. ihr Asylantrag ist bereits förmlich gestellt. 850 Personen verfügten über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz (plus 32 %), d.h. ihr Asylverfahren war negativ abgeschlossen worden, jedoch ist die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. 7.876 geflüchtete Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis (plus 55 %) und 1.698 über eine Niederlassungserlaubnis (plus 9 %). Abb. 3.10 Personen nach Aufenthaltstitel 7876 Aufenthaltsstatus Aufenthaltserlaubnis 5066 4020 Aufenthaltsgestattung 2982 Niederlassungserlaubnis nach § 26 Aufenthaltsgesetz 1698 1553 2016 2015 Duldung nach § 60 Aufenthaltsgesetz 850 642 Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r 11 1550 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 Anzahl der in Leipzig gemeldeten Personen Quelle: Ordnungsamt, Ausländerbehörde Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 25 4 Wohnen Zusammenfassung Zwischen 2011 und 2016 ist die Zahl der Haushalte um 12,3 % auf 330.948 gestiegen. Besonders stark nahmen die Zahl der Einpersonenhaushalte und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen zu. Auch auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes ist eine zunehmende Dynamik zu verzeichnen. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen betrug 1.736 Wohnungen, wobei der Neubau von Mehrfamilienhäusern an Bedeutung gewonnen hat. Der Wohnungsbestand wuchs 2016 auf 335.232 Wohnungen an. Ende 2015 standen in Leipzig einer Schätzung zufolge insgesamt etwa 19.000 Wohnungen leer, was einer Leerstandsquote von knapp 6 % entspricht. Der marktaktive, d. h. kurzfristig zur Verfügung stehende Leerstand betrug ca. 3 %. Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2016 im Bestand 5,39 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,59 €/m². Seit 2012 stiegen die Mieten um ca. 5 %. Deutlich stärker stiegen in diesem Zeitraum die Angebotsmieten in Leipzig, nämlich um 21 % auf 6,15 €/m². Die durchschnittliche Mietbelastung betrug 30 % und hat im Vergleich zu den Vorjahren leicht abgenommen. Weitere Informationen: Monitoringbericht Wohnen 2016/2017, Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig, Statistische Quartalsberichte der Stadt Leipzig 4.1 Wohnungsnachfrage Für den Wohnungsmarkt ist die Betrachtung der Zahl der Haushalte bedeutsam, da Haushalte als Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt auftreten. Die vom Amt für Statistik und Wahlen ermittelte Zahl der Haushalte 2016 betrug 330.948 Haushalte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Personen in Wohngemeinschaften jeweils als Einpersonenhaushalte zählen. Die Zahl der tatsächlichen Wohnhaushalte ist daher geringer. Seit 2011 ist die Zahl der Haushalte um rund 36.000 Haushalte bzw. 12,3 % gewachsen. Dabei nahmen vor allem die Zahl der Einpersonenhaushalte (plus 18,6 %) und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen zu (plus 20,7 %). Die Zahl der Haushalte mit 2 und 3 Personen wuchs in geringerem Maße. Infolgedessen nimmt ihr Anteil an allen Haushalten in der Stadt Leipzig kontinuierlich ab, während der Anteil der Einpersonenhaushalte auf 53,6 % und der Anteil der Haushalte mit 4 und mehr Personen auf 7,7 % anstieg. Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist stabil bei 1,75 Personen je Haushalt. Auf Basis der Bevölkerungsvorausschätzung wurde eine Prognose der Zahl der Haushalte vorgenommen, die die vorausgeschätzte Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern anhand der Altersstruktur und der heutigen Haushaltestrukturen für die Prognosejahre in Haushalten zusammenfasst. Im Ergebnis steigt die Zahl der Haushalte bis 2030 in der Hauptvariante um ca. 78.000 an. Zwischen 2015 und 2030 steigt, differenziert nach Haushaltsgröße, vor allem die Zahl der Einpersonenhaushalte (plus 37.000 Haushalte bzw. 22 %) und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen (plus 11.000 Haushalte bzw. 42 %). Tabelle 4.1 Zahl der Haushalte nach Haushaltsgröße und durchschnittliche Haushaltsgröße 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 289.870 294.810 303.465 310.279 316.787 325.444 330.948 12,3 % 145.369 149.474 157.221 162.391 166.666 172.624 177.305 18,6 % 2 Personen 89.969 90.898 92.148 93.330 94.371 95.022 94.767 4,3 % 3 Personen 33.740 33.342 32.571 32.420 32.582 33.082 33.406 0,2 % 4 Personen 20.792 21.096 21.525 22.138 23.168 24.716 25.470 20,7 % 1,78 1,78 1,76 1,75 1,75 1,75 1,75 Haushalte Entwicklung 2011 – 2016 in % davon mit 1 Person Durchschnittliche Haushaltsgröße Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 26 Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 4.1 Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße 100% 90% 7,2 7,2 7,1 7,1 7,3 7,6 7,7 11,6 11,3 10,7 10,4 10,3 10,2 10,1 31,0 30,8 30,4 30,1 29,8 29,2 28,6 50,1 50,7 51,8 52,3 52,6 53,0 53,6 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Jahr 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen und mehr Sozialreport Leipzig 2017 Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen 4.2 Wohnungsangebot 4.2.1 Bautätigkeit Einhergehend mit dem Anstieg der Wohnungsnachfrage hat sich die Dynamik auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Wenngleich die offizielle Baustatistik hierzu kein vollständiges Bild liefert, werden vermehrtes Neubaugeschehen und fortlaufende Sanierungstätigkeiten beobachtet. 2016 wurden in Leipzig 1.736 Wohnungen fertiggestellt. Das waren rund 100 weniger als im Jahr zuvor, aber deutlich mehr als in den Jahren bis 2012. Insgesamt hat dabei die Bedeutung des Mehrfamilienhausneubaus kontinuierlich zugenommen, so wurden 542 Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern erstellt. Darüber hinaus entstanden 820 Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Dies umfasst Wohnungen, die bei der Sanierung bestehender Mehrfamilienhäuser zusätzlich durch Dachgeschossausbau oder Wohnungsteilungen entstehen, ebenso wie Wohnungen, die bei der Umwandlung ehemaliger Fabrikgebäude in Wohngebäude geschaffen werden. Der Bau neuer Ein- und Zweifamilienhäuser lag mit 373 Wohneinheiten auf dem Niveau der letzten Jahre. Ihr Anteil am gesamten Baugeschehen der Stadt hat sich auf 21 % reduziert. Der Abriss von Wohngebäuden spielt in Leipzig aktuell eine untergeordnete Rolle. 2016 wurde der Abgang von 77 Wohnungen registriert. Abb. 4.2 Anzahl der Baufertigstellungen und der Wohnungsabgänge 4500 4000 Wohnungen 3500 3000 2500 2000 1500 1.736 77 2009 1.837 26 2008 1.059 52 1.290 308 2007 1.441 101 1.069 927 2006 1.066 396 782 1.556 2005 914 215 1.016 2.080 2000 661 131 881 1.231 500 4.079 253 1000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 Jahr Baufertigstellungen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2017 Wohnungsabgänge Sozialreport Leipzig 2017 27 4.2.2 Wohnungsbestand und Leerstand 2016 umfasste der Wohnungsbestand in Leipzig 335.232 Wohnungen. Mit 87,5 % befand sich der überwiegende Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 12,5 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Gemessen an der Zahl der Räume, wobei abgeschlossene Küchen mit mehr als 6 m² in dieser Statistik als Wohnraum gezählt werden, dominieren in Leipzig mit jeweils über 100.000 Wohnungen die 3- und 4-Raum-Wohnungen. Zusammen machen diese fast zwei Drittel des Wohnungsbestands aus. Etwa 64.500 Wohnungen sind kleinere Wohnungen mit einem Raum (17.001) oder zwei Räumen (47.550). Darüber hinaus gibt es knapp 57.600 Wohnungen mit mindestens 5 Räumen. Gegenüber 2011 wuchs der Wohnungsbestand entsprechend der Nachfrageentwicklung vor allem bei Einraumwohnungen (plus 8 %) und Wohnungen mit 5 Räumen und mehr (plus 5 %). Anzahl der Räume inkl. Küche > 6m² Abb. 4.3 Wohnungsbestand nach Anzahl der Räume am 31.12.2016 mind. 5 Räume 57.593 4 Räume 102.709 3 Räume 110.379 2 Räume 47.550 1 Raum 17.001 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 Wohnungen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2017 Die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in betrug laut Kommunaler Bürgerumfrage 2016 45,1 m². Dabei ist die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in in Einpersonenhaushalten mit 54,3 m² deutlich höher als in Mehrpersonenhaushalten (2-Personenhaushalt: 38,9 m², 3-Personenhaushalt: 31,7 m², Haushalt mit 4 Personen und mehr: 24,6 m²). Ende 2015 standen in Leipzig einer Schätzung zufolge insgesamt etwa 19.000 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerstandsquote von knapp 6 %. Damit hat sich der Leerstand seit der Wohnungs- und Bestandserhebung im Rahmen des Zensus 2011 von rund 40.000 leer stehenden Wohnungen und 12 % halbiert. Von den etwa 19.000 leer stehenden Wohnungen waren etwa 10.000 Wohnungen dem marktaktiven Leerstand zuzurechnen, d.h. sie stehen kurzfristig zur Vermietung zur Verfügung. Das sind 3 % aller Wohnungen. Rund 9.000 leer stehende Wohnungen stehen als nicht marktaktiver Leerstand kurzfristig nicht zur Verfügung, können aber durch Sanierung marktgängig gemacht werden. Der Wohnungsleerstand ist stadträumlich unterschiedlich verteilt. Die Spanne reicht von unter 2 % in den Ortsteilen südlich und südöstlich des Stadtzentrums bis über 10 % in den Grünauer Ortsteilen, SellerhausenStünz und Zentrum-Südost. Im Ortsteil Zentrum-Südost führt die Stichtagsbetrachtung zu diesem hohen Leerstand. Hier wuchs der Wohnungsbestand 2015 durch umfangreichen Wohnungsneubau; der Einzug der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Registrierung im Melderegister erfolgte jedoch vielfach erst 2016, so dass für Ende 2015 Leerstände in größerem Umfang ermittelt wurden. In vielen randstädtisch gelegenen Ortsteilen, die im Rahmen der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung aus Gründen der Fallzahlen in Gruppen betrachtet werden, liegt die Leerstandsquote zwischen 4 und 6 %. In vielen Ortsteilen nördlich des Zentrums von Wahren bis Heiterblick beträgt die Leerstandsquote zwischen 6 und 10 %. Die größten Rückgänge des Gesamtleerstands um Prozentpunkte und mehr seit 2011 verzeichneten jene Ortsteile, deren Einwohnerzahlen in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, insbesondere die Ortsteile östlich und nordöstlich des Zentrums, im Leipziger Westen sowie Ortsteile am nördlichen Innenstadtrand. In diesen Ortsteilen reduzierte sich einerseits durch umfassende Sanierungstätigkeiten der nicht marktaktive Leerstand, andererseits wurden marktaktive Wohnungsleerstände aufgrund der hohen Nachfrage bezogen. 28 Sozialreport Leipzig 2017 Karte 4.1 4.3 Wohnungsleerstand in den Ortsteilen 2015 Entwicklung der Mieten und Mietbelastung Die Kommunale Bürgerumfrage ermittelt über die Befragung von Leipziger Haushalten deren Ausgaben für die Kosten ihrer Wohnung. Die hierbei ermittelten durchschnittlichen Mietpreise (Median) bilden so die Bestandsmiete ab. Dabei ist die Entwicklung über mehrere Jahre zu betrachten, da Schwankungen auftreten. Laut Kommunaler Bürgerumfrage 2016 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 5,39 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,59 €/m². Gegenüber 2012 stiegen Nettokalt- und Gesamtmiete um rund 5 % an. Abb. 4.4 2 Durchschnittliche Nettokalt- und Gesamtmiete in €/m (Median) 8,00 7,00 Miete in € /m² 6,00 6,92 6,95 7,12 7,08 7,20 7,23 6,76 6,90 4,83 4,98 4,98 5,12 5,00 5,15 5,08 4,67 4,86 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 6,53 7,45 7,50 7,59 5,38 5,29 5,39 2014 2015 2016 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 Jahr Kaltmiete (in €/m²) Gesamtmiete* (in €/m²) * inkl. Heizungs- und sonstigen Nebenkosten Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 29 Karte 4.2 Durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand 2015 Kleinräumig differenziert liegen Informationen zu Bestandsmieten aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2015 vor. Die höchsten Durchschnittsmieten werden vor allem im innerstädtischen Bereich von Gohlis-Mitte bis Connewitz und Probstheida (über 6,00 €/m²) und die niedrigsten Durchschnittsmieten (unter 4,80 €/m²) in den vorwiegend durch Großsiedlungen geprägten Ortsteilen und Volkmarsdorf festgestellt. Im Übergangsbe30 Sozialreport Leipzig 2017 reich von innerer zu äußerer Stadt liegen die Bestandsmieten vielfach zwischen 4,80 €/m² und 5,60 €/m². Im Vergleich zu 2011 sind die Mieten in nahezu allen Ortsteilen gestiegen. Überdurchschnittliche Steigerungen mit 10 % und mehr betrafen vor allem zentrumsnahe Ortsteile, Ortsteile südöstlich des Zentrums, im Leipziger Westen, aber auch mehrere Grünauer Ortsteile (Schönau, Grünau-Nord, Lausen-Grünau). Andere durch Großsiedlungsbestände geprägte Ortsteile wie Grünau-Ost, Grünau-Mitte, Schönefeld und Paunsdorf verzeichneten bei ähnlichem Mietniveau deutlich unterdurchschnittliche Mietpreisanstiege. Die Gesamtmiete (inkl. Heiz- und sonstigen Betriebskosten) betrug 2016 durchschnittlich 450 € je Haushalt. Ein Leipziger Haushalt wandte 2016 im Durchschnitt 30 % seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf. Im Vergleich zu den Vorjahren weist die Gesamtmietbelastung aufgrund der verbesserten Einkommenssituation der Leipziger Haushalte eine rückläufige Tendenz auf. Die durchschnittliche Mietbelastung stellt sich für die verschiedenen Haushaltstypen unterschiedlich dar. Paare mit und ohne Kinder sowie Rentnerpaare müssen, ähnlich wie in den Vorjahren, 23-26 % ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Gesamtmiete aufwenden. Die Mietbelastung für Singles (unter 65 Jahre) und alleinstehende Rentner ist mit 33 % höher, aber im Vergleich zu den Vorjahren mit sinkender Tendenz. Abb. 4.5 Durchschnittliche Gesamtmietbelastung 40% Gesamtmietbelastung 35% 30% 33% 34% 34% 33% 32% 31% 35% 34% 32% 31% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 2005 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen Abb. 4.6 Sozialreport Leipzig 2017 Durchschnittliche Gesamtmietbelastung nach Haushaltstyp 2016 Rentnerpaare 26% Haushaltstyp alleinstehende Rentner 33% Paare ohne Kind 23% Paare mit Kind(ern) 24% Singles 33% insgesamt 30% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% Wohnungen Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2017 Die Auswertung der empirica-Preisdatenbank ermöglicht es, Aussagen über die Angebotsmieten der am Markt angebotenen Mieten zu treffen. In der empirica-Preisdatenbank liegen für Leipzig Daten ab 2012 vor. Die durchschnittliche Nettokaltmiete (Median) aller Angebote betrug 2016 6,15 €/m². Dabei bestehen deutliSozialreport Leipzig 2017 31 che Unterschiede bei den Mieten der inserierten Wohnungen je nach Baualter. Am günstigsten sind Wohnungen im Plattenbau (1961-1990) für durchschnittlich 5,12 €/m². Wohnungen der Bauzeit 1919-1945 und 1946-1960 wurden für 5,99 €/m² bzw. 5,81 €/m² angeboten. Über dem städtischen Durchschnitt lagen die Preise für Wohnungen der Gründerzeit mit 6,22 €/m² sowie ab 1991 errichtete Wohnungen. Hier unterscheiden sich die durchschnittlichen Angebotsmieten erheblich: Wohnungen, die zwischen 1991 und 2004 errichtet wurden, kosteten im Schnitt 6,49 €/m²; Wohnungen, die ab 2005 errichtet wurden, wurden für 10,01 €/m² angeboten. Mit einer Zunahme um 21 % stiegen die Angebotsmieten seit 2012 (5,08 €/m²) deutlich stärker als die Bestandsmieten (5 %). Auch hier bestanden Unterschiede zwischen den Baualtersklassen: mit 59 % ist der größte Anstieg bei ab 2005 errichteten Wohnungen zu registrieren. Ursache für diesen starken Anstieg ist u.a. das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (ENEV) 2013 im Jahr 2014 und den daraus resultierenden höheren Baukosten. Wohnungen der Baualtersklassen von 1946 bis 2004 verzeichneten unterdurchschnittliche Mietpreisanstiege (12 – 15 %). Im Bereich des städtischen Durchschnitts stiegen die Mietpreise in den gründerzeitlichen Beständen (23 %) und den Siedlungsbeständen der 1920/30er Jahre (19 %). 2 Durchschnittliche Nettokaltmiete (Median) in €/m der Angebotsmiete nach Baualter Abb. 4.7 12,00 Miete in €/m² 10,00 8,00 6,00 4,00 5,08 5,27 2012 2013 5,83 6,15 2015 2016 5,50 2,00 0,00 2014 Jahr Quelle: empirica-Preisdatenbank 4.4 vor 1919 1919 - 1945 1946 - 1960 1991 - 2004 ab 2005 insgesamt 1961 - 1990 Sozialreport Leipzig 2017 Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen in Haushalten, deren Wohnraum durch eine Kündigung, eine Räumungsklage oder einen noch nicht vollstreckten Räumungstitel oder eine unmittelbar bevorstehende Zwangsräumung verloren zu gehen droht. Menschen gelten als wohnungslos, wenn sie nicht über einen vertraglich abgesicherten angemessenen Wohnraum verfügen können, ein Obdach nur in wechselnden ungesicherten Unterkunftsverhältnissen, zum Beispiel bei Freunden und Bekannten finden, oder gänzlich ohne Dach über dem Kopf im Freien übernachten. Wohnungslos sind auch alle durch die Stadt Leipzig notuntergebrachten Haushalte und Personen. Die vorübergehende Notunterbringung alleinstehender Personen erfolgt in jeweils einem Übernachtungshaus für Männer bzw. Frauen. Für drogenabhängige Personen steht eine Notschlafstelle ganzjährig zur Verfügung. Sind Familien mit Kindern von einem Räumungstermin betroffen und wurde bis zur Zwangsräumung, auch mit sozialdienstlicher Unterstützung, keine neue Unterkunft gefunden, erfolgt die temporäre Notunterbringung in Wohnungen. Diese Wohnungen werden vom Sozialamt als sogenannte Gewährleistungswohnungen angemietet und Haushalten mit Kindern, zur befristeten Nutzung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2016 wurde das Sozialamt vom Amtsgericht Leipzig über 1.157 eingeleitete Räumungsklagen informiert, 98 mehr als im Vorjahr. Die Gerichtsvollzieher informierten im Jahr 2016 über 1.000 angesetzte Zwangsräumungstermine von Wohnungen. Die Anzahl der Räumungstermine ist damit seit dem Jahr 2012 kontinuierlich angestiegen. 32 Sozialreport Leipzig 2017 Tabelle 4.2 Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte 2005 und 2010 bis 2016 nach der Stufe der Bedrohung Stufen der Bedrohung 2005 Räumungsklagen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1.210 1.178 1.210 1.306 1.300 1.073 1.059 1.157 828 810 897 876 896 918 964 1.000 Räumungstermine Quelle: Sozialamt Tabelle 4.3 2016 Sozialreport Leipzig 2017 Durchschnittliche tägliche Notunterbringung für obdachlose Frauen, Männer und Kinder 2007 bis 20162 Notunterbringung für Obdachlose untergebrachte Personen insgesamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 252 231 189 180 136 142 175 34 38 33 35 35 50 39 20 21 23 22 22 37 28 24 23 10 11 11 20 19 22 20 7 9 10 18 17 186 162 147 134 90 72 117 bis unter 18 Jahre 73 66 62 61 46 39 65 18 Jahre oder älter 113 96 85 73 44 33 52 59 47 37 32 16 11 20 darunter: Übernachtungshäuser für Erwachsene (75 Plätze) davon: männlich Notschlafstelle für drogenabhängige Erwachsene (25 Plätze) davon: männlich Gewährleistungswohnungen davon: männlich Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 2016 wurden im täglichen Durchschnitt 175 obdachlose Personen notuntergebracht. Im Verhältnis zum Jahr 2015 ist dies eine Steigerung um 23 %. Die Anzahl der Personen in Übernachtungshäusern ist im Vergleich zu den Vorjahren leicht angestiegen. Die höhere Anzahl der im Übernachtungshaus für Männer untergebrachten Personen im Jahr 2015 entstand durch die zeitweise Unterbringung von Asylbewerbern. In der Notschlafstelle für drogenabhängige Personen „Alternative I“ erhielten im täglichen Durchschnitt 20 Personen eine Notunterkunft. Die Anzahl der in Gewährleistungswohnungen notuntergebrachten Personen ist im Jahr 2016 wieder angestiegen. Im Jahresmittel 2016 mussten 117 Personen, davon 65 Kinder notuntergebracht werden. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit der im Jahr 2016 wieder angewachsenen Zahl der Räumungen, einem Unterbringungsbedarf für nachziehende Flüchtlingsfamilien sowie einer Verknappung von Wohnraum im unteren Preissegment. Tabelle 4.4 Integration von Wohnungsnotfällen 2010 bis 2016 Art der Integration Haushalte im ambulant betreuten Wohnen gemäß § 67 SGB XII Bearbeitete Wohnungsnotfälle (Haushalte) 2010 194 2011 195 2012 203 3 2013 2014 2015 2016 201 208 208 207 1.837 2.248 3.373 3.486 1.438 1.670 1.973 2.181 darunter neu bekannt gewordene Wohnungsnotfälle Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 2 Da die Belegung Schwankungen unterliegt, wurden für die Jahreswerte jeweils Mittelwerte aus der Belegung zum Stichtag am Monatsende verwendet. 3 Wohnungsnotfälle werden seit dem Jahr 2013 als Haushalte gezählt. Auf die Darstellung der vorherigen Statistik auf der Grundlage von Personen wird verzichtet. Sozialreport Leipzig 2017 33 Ziel der sozialen Beratung und persönlichen Hilfe für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten ist die Verhinderung von Wohnverlusten. Wohnungslose Personen werden aktiv in vertraglich abgesicherte angemessene Wohnverhältnisse integriert. Damit sollen auch die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Leistungsberechtigten überwunden oder zumindest eine weitere Verschlimmerung der sozialen Schwierigkeiten verhütet werden. Ein wichtiges Instrument zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind Maßnahmen des ambulant betreuten Wohnens. Diese Form der individuellen sozialen Betreuung erfolgt in Wohnprojekten oder direkt in den Wohnungen der betreffenden Haushalte. Wie in den Vorjahren wurden auch 2016 im Durchschnitt etwas mehr als 200 Haushalte im ambulant betreuten Wohnen sozial betreut. Die Betreuung erfolgt durch freie Träger der Wohlfahrtspflege. Die Beratungsstelle "Vier Wände" berät wohnungslose Personen und Haushalte, denen der Wohnungsverlust unmittelbar oder auf Grund einer Räumungsklage oder einer Zwangsräumung bevorsteht. Wohnungslosigkeit soll verhindert und akute Obdachlosigkeit beendet werden. Darüber hinaus betreut der Sozialdienst auch diejenigen Haushalte, welche vorübergehend in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht wurden. Eine erforderliche Notunterbringung soll so kurz wie möglich erfolgen. Wohnungslose Personen sollen baldmöglichst wieder eine eigene Mietwohnung beziehen. Die Anzahl der seit dem Jahr 2013 neu bekannt gewordenen Wohnungsnotfälle stieg kontinuierlich an. Ursächlich hierfür ist seit 2014 u.a. der Anstieg der Räumungsklagen und der durch die Gerichtsvollzieher angesetzten Zwangsräumungstermine aber auch eine gestiegene Anzahl von Wohnungsnotfällen welche sich bereits vor einer Räumungsklage an den Sozialdienst wenden. 2016 wurden 3.486 Wohnungsnotfälle/Haushalte bearbeitet. Davon wurden 2.181 Fälle erstmalig als Wohnungsnotfall bekannt. 34 Sozialreport Leipzig 2017 5 Lebensunterhalt Zusammenfassung Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2016 mit 1.701 Euro um 36 Euro höher als im Jahr 2015. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2016 insgesamt 1.280 Euro und lag damit um 26 Euro höher als im Jahr 2015. Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2016 absolut weiter auf 1.104 Euro erhöht. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich von 248 Euro (2015) auf 235 Euro (2016) verringert. 17,1 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2015: 16,9 %), da ihr Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2016 bei 7,9 % und war somit niedriger als Ende 2015 (8,8 %). Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2016 insgesamt 46,8 % und lag damit über dem Vorjahreswert (44,8 %). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2016 auf den bisher niedrigsten Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 66.819 Personen derartige Leistungen, das waren 15,0 % aller Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 22,7 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2016 Sozialgeld (2015: 23,5 %). Insgesamt 6.108 Personen erhielten 2016 Sozialhilfeleistungen nach SGB XII. Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist 2016 auf 4.209 gesunken (2015: 4.330). Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2016 für 19.399 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, dies entspricht dem Niveau der Jahre 2012 bis 2014. Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 90 auf 2.674 verringert. Insgesamt 62.065 Personen nutzten 2016 den Leipzig-Pass (2015: 62.520). Das waren 10,7 % (2015: 11,0 %) der Leipziger/-innen. Weitere Informationen: Statistisches Jahrbuch 5.1 Einkommensentwicklung und Einkommensquellen Alle Aussagen zur Entwicklung der Einkommen beruhen auf den Ergebnissen der kommunalen Bürgerumfragen zum Haushaltseinkommen. Dabei ist zu beachten, dass in die kommunalen Bürgerumfragen nur Personen mit Hauptwohnsitz in Leipzig im Alter von 18 bis zu 85 Jahren einbezogen werden. Bei der Bewertung der Ergebnisse der Bürgerumfragen sind Veränderungen in der Erhebung der Einkommensdaten zu berücksichtigen. In den Jahren bis 2006 wurde das genaue Einkommen erfragt. Seit 2008 wurde die Zugehörigkeit zu einer von 20 Einkommensgruppen erfragt. Damit wurde, wenn auch mit Einschränkungen, die Berechnung von durchschnittlichen Einkommen wieder möglich. Tabelle 5.1 Entwicklung des Haushaltsnettoeinkommens 2001 bis 2016 nach Haushaltsgröße Haushaltsgröße 2001 2005 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 mittleres Haushaltsnettoeinkommen in € (Median) Haushalte insgesamt 1.534 1.450 1.427 1.414 1.414 1.503 1.549 1.662 1.665 1.701 1 1.023 890 1.081 1.062 1.051 1.074 1.148 1.181 1.231 1.223 2 1.790 1.800 1.835 1.872 1.881 2.019 2.054 2.158 2.220 2.301 3 2.124 2.200 2.298 2.346 2.292 2.490 2.581 2.857 2.758 2.934 4 und mehr 2.408 2.400 2.436 2.830 2.662 3.048 3.036 3.153 3.458 3.299 Personen im Haushalt Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2017 Im Jahr 2016 betrug das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen in der Stadt Leipzig 1.701 Euro und lag damit um 36 Euro höher als im Jahr 2015. Tendenziell ist in den letzten Jahren bei allen Sozialreport Leipzig 2017 35 Haushaltgrößen ein Einkommenszuwachs auszumachen, auch wenn mitunter im Jahresvergleich Rückgänge festzustellen sind. Haushalte, deren Einkommen zum überwiegenden Teil aus Erwerbstätigkeit stammt, verfügten im Jahr 2016 mit 2.198 Euro über ein mehr als dreimal so hohes Nettoeinkommen wie Haushalte, deren Einkommen überwiegend aus Arbeitslosenbezügen resultiert (700 Euro). Abb. 5.1 Monatliches Haushaltsnettoeinkommen 2016 nach vorwiegender Einkommensquelle, Haushaltstyp und Haushaltsgröße Gesamt vorwiegende Einkommensquelle 1.701 Erwerbstätigkeit 2.198 Arbeitslosenbezüge 700 Rente 1.519 Singles (unter 65 Jahre) Haushaltstyp 1.197 Alleinerziehende 1.675 Paare mit Kind(ern) 3.281 Paare ohne Kind(er) 2.795 Alleinstehende Rentner 1.264 Rentnerpaare Haushaltsgröße (Personen) 2.098 1 1.223 2 2.301 3 2.934 4 und mehr 3.299 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Euro Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2017 Teilweise beachtliche Einkommensunterschiede bestehen nicht nur hinsichtlich der Haushaltsgröße, sondern auch zwischen verschiedenen Haushaltstypen. Der Anteil der einzelnen Einkommensgruppen an allen Leipziger Haushalten hat sich in den letzten Jahren nur geringfügig verändert. Tendenziell sinkt der Anteil der unteren Einkommensgruppen, während der Anteil der oberen Einkommensgruppen ansteigt. Im Jahr 2016 verfügten 24 % aller Haushalte monatlich über weniger als 1.100 Euro, während in 16 % der Haushalte mindestens 3.200 Euro pro Monat zur Verfügung standen. 36 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 5.2 Entwicklung der monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2005 bis 2016 100% 90% 7 9 8 10 12 13 15 16 14 11 12 12 13 15 15 15 48 46 80% Anteil 70% 60% 44 47 46 46 50% 46 46 40% 30% 20% 36 33 33 31 29 26 23 24 2012 2013 2014 2015 2016 10% 0% 2005 2010 2011 Jahr bis unter 1.100 € 1.100 bis unter 2.300 € 2.300 bis unter 3.200 € Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage 3.200 € u. mehr Sozialreport Leipzig 2017 Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2016 insgesamt 1.280 Euro und lag damit um 26 Euro höher als im Jahr 2015. Im Jahr 2016 betrug das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen der Männer 1.398 Euro (2015: 1.386 Euro) gegenüber einem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Frauen von 1.163 Euro (2015: 1.138 Euro). Von großem Einfluss auf das persönliche Einkommen ist der Bildungsabschluss. In Leipzig verfügen Einwohner/-innen mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss über ein durchschnittliches persönliches Nettoeinkommen von 1.827 Euro. Leipziger/-innen mit Fachhochschulabschluss erreichen 1.664 Euro; Meister, Techniker und Fachschulabsolventen erzielen 1.455 Euro. Bei Menschen mit Berufsausbildung einschließlich eines Abschluss als Teilfacharbeiter/-in liegt das Nettoeinkommen bei durchschnittlich 1.231 Euro. Bei Personen ohne Berufsabschluss (einschl. noch in Ausbildung befindlichen Personen) liegt das Nettoeinkommen bei 682 Euro. Der Anteil der Leipziger/-innen, die ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Erwerbstätigkeit bestritten, ist in den letzten Jahren angestiegen und lag 2016 bei 46,8 %. Der Anteil der Leipziger/-innen, die überwiegend von staatlichen Unterstützungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Grundsicherung u.ä. leben, ist im Jahr 2016 weiter gesunken und liegt jetzt bei 7,7 %. Knapp ein Viertel der Leipziger Einwohner/-innen (22,4 %) lebte 2016 überwiegend von Renten bzw. Pensionen. Der Anteil der Personen, deren vorwiegende Einkommensquelle der Unterhalt durch Angehörige ist, hat sich in den letzten Jahren wieder erhöht und lag 2016 bei 18,7 %. Tabelle 5.2 Bevölkerung 2001 bis 2016 nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts 2001 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Einkommensquelle Anteil der Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung in % Erwerbs-/Berufstätigkeit 39,8 43,0 43,9 43,7 44,4 44,2 44,8 46,8 8,7 11,7 10,6 10,3 9,8 10,3 9,0 7,7 Rente/Pension 27,1 24,4 24,8 24,3 23,8 22,9 23,4 22,4 Unterhalt durch Angehörige 19,3 16,9 17,0 17,3 17,5 17,7 17,9 18,7 5,2 4,1 3,7 4,4 4,4 4,9 4,9 4,4 Arbeitslosengeld einschl. Sozialgeld u.ä. Sonstiges Quelle: Statistisches Landesamt, Mikrozensus 5.2 Sozialreport Leipzig 2017 Einkommensarmut und Einkommensunterschiede Aussagen zu relativer Einkommensarmut sind auf Basis der Nettoäquivalenzeinkommen möglich. Die Armutsgefährdungsquote gibt dabei den Anteil der Personen an, die über ein Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügen. Aus methodischen Gründen wird für die Angaben zur Armutsgefährdungsquote auch auf Daten aus dem vom StatisSozialreport Leipzig 2017 37 tischen Landesamt durchgeführten Mikrozensus zurückgegriffen, die auch für die 15 größten deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht werden. Bezogen auf die 60%-Grenze des Leipziger Äquivalenzeinkommens ergibt sich für die Stadt Leipzig im Jahr 2016 eine Armutsgefährdungsquote von 17,1 %. Die Armutsgefährdungsquote ist im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen. Die Einkommen in Leipzig sind sowohl niedriger als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen als auch im gesamtdeutschen Durchschnitt. Dies führt dazu, dass die Armutsgefährdungsquoten, bezogen auf den sächsischen bzw. den gesamtdeutschen Median der Äquivalenzeinkommen höher ausfallen. Legt man den sächsischen Landesmedian zugrunde, ergibt sich eine Armutsgefährdungsquote von 17,3 %; gemessen am Bundesmedian liegt diese Quote sogar bei 22,4 %. Abb. 5.3 Armutsgefährdungsquote in Leipzig 2005 bis 2016 (gemessen am Median der Stadt Leipzig, dem Landesmedian des Freistaates Sachsen und dem Bundesmedian) 17,1 17,3 22,4 25,1 16,9 18,2 15,3 16 24,1 25,1 16,8 17,8 16 17,6 24,5 26,4 15,8 16,8 15 15,9 18,7 23,9 20 16,7 17,8 Quote in Prozent 25 25,4 30 10 5 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr Median der Stadt Leipzig Landesmedian Quelle: IT.NRW, Mikrozensus Bundesmedian Sozialreport Leipzig 2017 In den letzten Jahren ist der Median des monatlichen Nettoäquivalenzeinkommens in der Stadt Leipzig tendenziell wieder angestiegen, von 1.050 Euro im Jahr 2005 über 1.151 Euro im Jahr 2009, 1.148 Euro im Jahr 2010, 1.343 Euro im Jahr 2015 auf 1.370 Euro im Jahr 2016. Für ausgewählte Haushaltsarten ergeben sich im Freistaat Sachsen rechnerisch folgende Armutsgefährdungsschwellen:  Einpersonenhaushalt:  Familien:  866 Euro (Vorjahr: 834 Euro) 1 Erwachsene/r, 1 Kind unter 14 Jahren: 1.124 Euro (Vorjahr: 1.084 Euro) 1 Erwachsene/r, 2 Kinder unter 14 Jahren: 1.382 Euro (Vorjahr: 1.334 Euro) 2 Erwachsene, 1 Kind unter 14 Jahren: 1.557 Euro (Vorjahr: 1.501 Euro) 2 Erwachsene, 2 Kinder unter 14 Jahren: 1.815 Euro (Vorjahr: 1.751 Euro) 2 Erwachsene, 3 Kinder unter 14 Jahren: 2.073 Euro (Vorjahr: 2.001 Euro) Paare ohne Kinder: 1.299 Euro (Vorjahr: 1.251 Euro) Das durchschnittliche Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent hat sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr geringfügig verringert, während sich das durchschnittliche Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent erhöht hat. Tendenziell sind die Einkommen beider Gruppen in den letzten Jahren aber angestiegen. Während die Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent von 705 Euro im Jahr 2010 auf 895 Euro im Jahr 2016 und somit um 19,0 % angestiegen sind, legten die Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent von 1.676 Euro auf 1.999 Euro und damit 19,3 % zu. Damit haben sich die Unterschiede in den letzten Jahren geringfügig vergrößert. Im bundesweiten Vergleich sind die Einkommensunterschiede in Leipzig vergleichsweise gering. So haben die einkommensstärksten 20 Prozent in Leipzig etwas mehr als doppelt (2,2) so viel Einkommen zur Verfügung als die einkommensschwächsten 20 Prozent, während es im gesamtdeutschen Durchschnitt mehr als viermal so viel ist. 38 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 5.4 Entwicklung der Nettoäquivalenzeinkommen der niedrigsten 20 Prozent und der höchsten 20 Prozent 2008 bis 2016 (Median in Euro) monatliches Nettoäquivalenzeinkommen in € 2 400 2 100 1 800 1.876 1.578 1.616 1.676 1.678 725 741 752 771 2008 2009 2010 2011 1.962 1.969 1.999 1.750 1 500 1 200 900 793 802 859 900 895 2012 2013 2014 2015 2016 600 300 0 Jahr einkommensschwächste 20 Prozent Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2017 einkommensstärkste 20 Prozent Sozialreport Leipzig 2017 39 5.3 Arbeitslosigkeit Seit dem Höchststand im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Arbeitslosen von Jahr zu Jahr verringert und dies bei ständig steigenden Einwohnerzahlen. Am Jahresende 2016 waren insgesamt 23.117 Personen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresende 2015 hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 2.343 Personen verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, betrug 7,9 %, Ende 2015 waren es 8,8 %, Ende 2005 lag die Quote bei 19,2 %. Während die Arbeitslosenquote am Jahresende 2014 bei den Männern bei 8,6 % lag, waren es bei den Frauen 7,1 %. Im Jahr 2016 hat sich die Zahl der arbeitslosen Männer stärker reduziert (- 1.199) als die der Frauen (- 1.144). Von den insgesamt 23.117 arbeitslos gemeldeten Personen waren 5.081 (22,0 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB III und 18.036 (78,0 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB II. Im Jahr 2016 hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen (mindestens ein Jahr arbeitslos) an den Arbeitslosen verringert. Zum Jahresende 2016 waren in Leipzig 7.360 Langzeitarbeitslose registriert, das waren 1.295 weniger als ein Jahr zuvor bzw. 31,8 % aller arbeitslos gemeldeten Leipziger/-innen (Vorjahr: 34,0 %). Abb. 5.5 Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen 2005 bis 2016 50 000 20 19,2 23 117 25 460 26 241 28 085 10 8 6 8 930 8 655 7 360 4 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 2005 12 7,9 9 053 5 000 8,8 9 677 10 000 9,4 11 380 15 000 10,3 12 553 20 000 10,8 28 663 25 000 14 11,6 33 127 30 000 19 898 Personen 35 000 Arbeitslosenquote in % 16 12,9 30 141 40 000 18 46 870 45 000 2 0 Jahr Arbeitslose insgesamt Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit dar. Langzeitarbeitslose Arbeitslosenquote Sozialreport Leipzig 2017 Kleinräumig betrachtet, ergeben sich innerhalb der Stadt Leipzig große Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit. Da für die Berechnung von Arbeitslosenquoten auf Ebene der Ortsteile oder Stadtbezirke die entsprechende Bezugsbasis (zivile bzw. abhängige zivile Erwerbspersonen) nicht ermittelt werden kann, werden die Arbeitslosen dort in Bezug zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren gesetzt. Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen an dieser Bevölkerungsgruppe reicht von 1,8 % in Seehausen, 1,9 % in Baalsdorf und 2,0 % in Althen-Kleinpösna bis zu 12,7 % in Grünau-Mitte und 12,0 % in Volkmarsdorf. In 22 der 63 Ortsteile liegt der Anteil der Arbeitslosen über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 6,0%. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Spreizung zwischen den Ortsteilen deutlich verringert und liegt jetzt bei 10,9 Prozentpunkten. 40 Sozialreport Leipzig 2017 Karte 5.1 Arbeitslose und Anteil der Arbeitslosen an den 15- bis unter 65-Jährigen 2016 Sozialreport Leipzig 2017 41 5.4 Unterbeschäftigung Am Jahresende 2016 waren insgesamt 34.147 Personen in der Stadt Leipzig von Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) betroffen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 269 Personen weniger. Die größte Gruppe der Unterbeschäftigten bilden die 23.117 Arbeitslosen. Weitere 7.137 Leipziger/-innen waren zum Jahresende 2014 nah am Arbeitslosenstatus, wurden aber nicht als arbeitslos gezählt. Dazu gehören hauptsächlich 2.901 Personen in Fremdförderung, 1.960 Personen in beruflicher Weiterbildung und 966 Personen in Arbeitsgelegenheiten. In der Tabelle sind die verschiedenen Komponenten der Unterbeschäftigung detailliert dargestellt. Tabelle 5.3 Unterbeschäftigte Personen in Leipzig im Dezember 2010 bis 2016 Aspekt der Unterbeschäftigung 2010 2014 2015 2016 Personen Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 44.146 36.396 34.416 34.147 1.376 922 490 342 1.225 349 345 303 151 51 51 39 42.770 35.474 33.926 33.805 6.700 5.680 5.192 7.137 Berufliche Weiterbildung 2.312 2.434 1.941 1.960 Arbeitsgelegenheiten 3.894 1.036 898 966 Fremdförderung . 957 1.318 2.901 Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ . . . 365 118 20 16 14 . 225 179 164 222 833 840 767 36.070 29.794 28.734 26.668 2.943 3.553 3.274 3.551 Aktivierung u. berufliche Eingliederung 1.428 1.324 1.287 1.830 Sonderregelung für Ältere 1.515 2.229 1.987 1.721 33.127 26.241 25.460 23.117 davon: Personen, fern vom Arbeitslosenstatus in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten darunter: Gründungszuschuss Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit Unterbeschäftigung im engeren Sinne davon: Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind darunter: Beschäftigungszuschuss Förderung von Arbeitsverhältnissen kurzfristige Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne davon: Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind davon: Arbeitslosigkeit Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5.5 Sozialreport Leipzig 2017 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung Insgesamt 76.827 Leipziger Einwohner/-innen (13,3 % aller Einwohner/-innen) bezogen 2016 Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen ist nach dem Anstieg im Jahr 2015 wieder gesunken (2015: 78.943; 2014: 77.774), was insbesondere auf den Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz und die gesunkene Zahl der Leistungsberechtigten von SGB II-Leistungen zurückzuführen ist. Bedingt durch die wachsende Einwohnerzahl hat sich die Empfängerquote jedoch gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 13,3 % verringert. Im Jahr 2006 42 Sozialreport Leipzig 2017 bezogen noch 89.091 Personen bzw. 17,6 % der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Je nach Rechtsgrundlage ist diese Entwicklung verschieden: während die Zahl der Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II rückläufig ist, nimmt die Zahl der Empfänger/-innen nach SGB XII tendenziell zu. Neben den 66.819 Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten, gab es 2016 insgesamt 6.108 Empfänger/-innen von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie 3.900 Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Tabelle 5.4 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Leipzig 2006 bis 2016 Kennziffer 2006 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 89.091 83.139 79.797 77.637 77.824 77.774 78.943 76.827 Leistungen nach SGB II 84.439 77.648 74.049 71.124 70.731 69.355 67.548 66.819 Sozialhilfe nach SGB XII 3.686 4.551 4.836 5.255 5.531 5.996 6.210 6.108 966 940 912 1.258 1.562 2.423 5.185 3.900 17,6 15,9 15,0 14,7 14,4 14,1 13,9 13,3 Leistungsempfänger insgesamt davon: Regelleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Anteil an Einwohnern in % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 5.5.1 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II Insgesamt 66.819 Leipziger/-innen erhielten 2016 Leistungen nach SGB II. Das entspricht 15,0 % aller Einwohner/-innen im Alter bis 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 729 Personen. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen liegt damit auf dem niedrigsten Jahresendstand seit Einführung dieser Leistungen im Jahr 2005. Gegenläufig zur sinkenden Gesamtzahl der leistungsberechtigten Personen ist die Tendenz bei ausländischen Leistungsberechtigten, deren Anzahl im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2.941 auf 11.202 stieg. Im Dezember 2016 erhielten 6.960 Personen aus den acht herkunftsstärksten Asylbewerberländern Leistungen nach dem SGB II. Der Anteil der Empfänger/-innen von Leistungen nach SGB II im Alter bis 65 Jahre an der Bevölkerung ist zwischen den Leipziger Ortsteilen sehr unterschiedlich verteilt. Der Anteil reicht von 2,7 % in Plaußig-Portitz und 2,9 % in Zentrum-Nordwest bis zu 38,1 % in Grünau-Mitte und 35,2 % in Volkmarsdorf. Nachdem bisher immer in Volkmarsdorf der höchste Anteil an Leistungsberechtigten nach SGB II zu verzeichnen war, ist jetzt der höchste Anteil in Grünau-Mitte zu verzeichnen. Unter den 66.819 Leistungsberechtigten befanden sich 48.899 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (713 weniger als im Vorjahr) und 17.182 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, darunter 16.811 Kinder unter 15 Jahren. Im Jahr 2016 waren insgesamt 16.811 Leipziger Kinder unter 15 Jahren auf Sozialgeldzahlungen angewiesen, das waren 417 mehr als ein Jahr zuvor. Anteilig beziehen damit 22,7 % aller Leipziger Kinder im Alter bis 15 Jahren Sozialgeld (Vorjahr: 23,5 %). Seit mehreren Jahren ist ein Anstieg der leistungsberechtigten Kinder zu verzeichnen, bedingt durch die starke Zunahme der Zahl aller Kinder unter 15 Jahren ist der Anteil der leistungsberechtigten Kinder an allen Kindern aber rückläufig. Der Anteil ist territorial verschieden. In drei Ortsteilen lebten mehr als die Hälfte aller Kinder unter 15 Jahren von Sozialgeld, in weiteren drei Ortsteilen mehr als 40 %. In Volkmarsdorf, dem Ortsteil mit dem höchsten Anteil, hat sich die Quote im Vergleich zu den Vorjahren verringert und liegt jetzt bei 58,5 %. Die niedrigsten Anteile sind in den Ortsteilen ZentrumNordwest (2,4 %), Burghausen-Rückmarsdorf (3,2 %) und Hartmannsdorf-Knautnaundorf (3,5 %) festzustellen. Insgesamt 39.154 Bedarfsgemeinschaften in Leipzig bezogen zum Jahresende 2016 Leistungen nach SGB II. Das waren 1.314 weniger als Ende 2015. In 11.736 Bedarfsgemeinschaften (30,0 % aller Bedarfsgemeinschaften, 2015: 29,2 %) lebte mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Insgesamt 7.012 Bedarfsgemeinschaften bestanden aus Alleinerziehenden und ihren Kindern, das sind fast zwei Drittel aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Sozialreport Leipzig 2017 43 Karte 5.2 44 Anteil der Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld an den unter 65Jährigen 2016 Sozialreport Leipzig 2017 Karte 5.3 Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen an den unter 15-Jährigen 2016 Sozialreport Leipzig 2017 45 Leipziger Kinder unter 15 Jahre, die Sozialgeld erhalten von 2013 bis 2016 17 000 25,0 16 500 24,5 24,0 15 500 23,5 23,0 22,5 16.811 16.310 14 000 22,7 16.394 15 000 14 500 24,0 23,5 23,3 16.030 Anzahl 16 000 13 500 Prozent Abb. 5.6 22,0 21,5 13 000 21,0 2013 2014 2015 2016 Jahr Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre an allen unter 15-Jährigen Quelle: Bundesagentur für Arbeit Sozialreport Leipzig 2017 5.5.2 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII Hilfen zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen unter 65 Jahren, die durch Krankheit zeitweise erwerbsunfähig sind, noch nicht als dauerhaft erwerbsgemindert begutachtet wurden, im Vorruhestand sind und/oder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 1 SGB XII). Hilfe zum Lebensunterhalt gilt als Hilfe in „Übergangssituationen“. Tabelle 5.5 Hilfe zum Lebensunterhalt – Empfänger/-innen 2005 bis 2015 nach dem SGB XII nach verschiedenen Gruppen Empfänger/-innen verschiedener Gruppen 2005 insgesamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 738 797 996 1.048 1.152 1.470 1.379 472 384 474 502 564 710 653 85 72 96 99 105 156 147 in Einrichtungen 376 232 233 238 297 378 341 außerhalb von Einrichtungen 362 565 763 810 855 1.092 1.038 unter 15 Jahre 114 170 221 207 207 243 216 15 bis unter 65 Jahre 197 420 559 618 660 850 797 65 Jahre und älter 427 207 217 223 285 377 366 5,6 3,9 3,5 4,0 4,6 5,4 5,8 darunter weiblich Ausländer/-innen davon nach Aufenthalt davon nach Alter Ausgaben in Mio. € Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt 46 Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 Ziele der Leistungsgewährung sind:  Hilfe zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes,  Sicherung von Ansprüchen auf Kranken- und Pflegeversicherung,  Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt ging 2015 gegenüber 2014 um 6,2 % auf 1.379 zurück, liegt aber immer über dem Niveau der vorhergehenden Jahre. Dabei ist sowohl die Zahl der Leistungsempfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen als auch außerhalb von Einrichtungen im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Aufwendungen sind 2015 sind auch im Jahr 2015 weiter angestiegen und lagen bei insgesamt 5,8 Mio. Euro, insbesondere durch Regelbedarfsanpassungen und die Erhöhung der Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft. Die durchschnittlichen Ausgaben je Empfänger/in sind um ca. 14,7 % auf 4.186 Euro angestiegen. Grundsicherung im Alter (über 65-Jährige) und bei Erwerbsminderung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Personen zu leisten, die das 65. Lebensjahr (bzw. die Regelaltersgrenze) bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 2 SGB XII). Ziele des seit 2003 geltenden Gesetzes der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind sowohl die Reduzierung der „verschämten Altersarmut“ als auch die Verbesserung der Lebenssituation erwerbsgeminderter Menschen über 18 Jahre. Tabelle 5.6 Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2005 bis 2016 zum 31.12. des jeweiligen Jahres (nach Trägerprinzip) Leistungsempfänger/-innen Empfänger/-innen gesamt 2005 2010 2012 2013 2014 2015 2016 2.611 3.233 3.691 3.818 4.038 4.330 4.209 1.558 1.789 2.008 2.034 2.083 2.210 2.089 Ausländer/-innen 680 867 872 931 999 1.097 1.165 Empfänger/-innen unter 65 Ja. 862 1.068 1.215 1.279 1.403 1.525 1.549 2.362 3.028 3.505 3.606 3.814 4.124 4.014 in Einrichtungen 249 205 186 212 224 209 195 Ausgaben in Mio. € 9,4 15,5 18,2 19,3 20,8 25,4 24,0 3.608 4.791 4.917 5.051 5.161 5.862 5.691 darunter weiblich davon nach Aufenthaltsort außerhalb von Einrichtungen Ausgaben je Empfänger/-in in € Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 Im Dezember 2016 erhielten insgesamt 4.209 Personen Grundsicherungsleistungen. Nach jahrelangem Anstieg hat sich die Zahl der Grundsicherungsempfänger erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert und zwar um 2,8 %. Zum Jahresende 2016 waren, ebenso wie in den Vorjahren, ca. zwei Drittel der Grundsicherungsempfänger/-innen Rentner/-innen über 65 Jahre bzw. der Regelaltersgrenze. Der Anteil der Frauen, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, hat sich von Jahr zu Jahr verringert, im Jahr 2016 erhielten erstmals mehr Männer als Frauen Grundsicherungsleistungen. Sozialreport Leipzig 2017 47 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung 2005 bis 2016 nach Alter und Geschlecht 1.549 1.525 2.089 2.210 2.083 2.034 1.279 2.008 1.814 1.215 500 1.095 862 1.000 1.068 1.558 1.500 1.789 2.000 1.403 2.500 3.818 3.325 3.233 3.000 3.691 3.500 4.038 4.000 4.209 4.330 4.500 2.611 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Abb. 5.7 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr Personen gesamt dar. weiblich dar. unter 65 Jahre Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen 5.6 Sozialreport 2017 Wohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder bei Kosten für Haus- oder Wohneigentum. Andere Zuschüsse zur Miete, wie Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und XII, werden bei der Bedarfsermittlung mit angerechnet. Für die Miete gibt es Belastungshöchstgrenzen. Das Wohngeld ist vom Haushaltseinkommen abhängig. Abb. 5.8 Wohngeldempfänger/-innen 2005 bis 2016 nach Personengruppen 1.987 471 374 1.724 413 351 1.417 414 318 1.801 359 311 2010 2.108 586 401 2005 2.459 610 376 0 824 414 1.000 1.255 551 2.000 2.684 3.000 2.995 3.863 4.549 5.363 5.059 4.000 2.546 Haushalte 5.000 5.822 6.292 6.000 4.194 7.000 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr Rentner/Pensionäre Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Arbeitnehmer Arbeitslose Selbständige Sozialreport 2017 Im Jahr 2016 erhielten insgesamt 8.004 Haushalte Wohngeld. Somit ist im Jahr 2016 die Zahl der Wohnempfänger nach jahrelangem Rückgang erstmals wieder angestiegen (plus 1.531). Dies gilt für fast alle Personengruppen, die Wohngeld erhalten. Der Hauptgrund ist, dass das Wohngeld seit 2009 erstmalig wieder im Jahr 2016 an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde, während die Regelsätze für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Rentenbeträge stetig erhöht wurden. Das durchschnittliche monatliche Wohngeld lag 2016 bei 123 Euro und damit deutlich höher als in den Vorjahren (2015: 100 Euro). 48 Sozialreport Leipzig 2017 5.7 Leistungen für Bildung und Teilhabe Vorrangiges Ziel der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Potentiell leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:  Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II,  Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII,  Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),  Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),  Leistungen nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 4. Bei den über 20-Jährigen fehlt in vielen Fällen die tatsächliche Anspruchsberechtigung, weil sie zum Beispiel vorübergehend erwerbsgemindert sind, in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung stehen oder arbeitslos sind. Tatsächlichen Anspruch haben nur Personen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungsträger ist für Leistungsberechtigte nach dem SGB II das Jobcenter Leipzig und nach den anderen Rechtskreisen das Sozialamt. Die Entwicklung der Anträge auf Leistungen stellt sich in den einzelnen Rechtskreisen wie folgt dar: Tabelle 5.7 Anzahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag auf Leistungen zur 5 Bildung und Teilhabe gestellt wurde nach Rechtskreisen 2012 bis 2016 Rechtskreis 2012 2013 2014 2015 2016 potentiell Leistungsberechtigte 32.470 31.621 35.344 38.361 37.835 Leistungsberechtigte, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde 19.369 19.389 19.553 17.280 19.399 13.559 13.859 15.204 12.665 14.381 SGB XII 313 292 283 252 244 Asylbewerberleistungsgesetz 162 150 137 734 1.442 5.335 5.088 3.929 3.629 3.332 davon SGB II Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz Quelle: Sozialamt, Jobcenter Leipzig Sozialreport Leipzig 2017 2016 wurde für 19.399 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mindestens ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt. Im Jahr 2015 ist die Zahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde, um 2.253 Personen zurückgegangen. Der Rückgang erfolgte vorwiegend aufgrund von Verfahrensvereinfachungen im Rechtskreis SGB II mit Einführung des Fachverfahrens Allegro. Leistungen zum Schulbedarf werden mit dem neuen Verfahren nicht mehr wie bislang halbjährlich bewilligt, sondern pauschal bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gewährt. Eine statistische Erfassung erfolgt nur noch für Neuanträge, Folgeanträge werden durch das Jobcenter nicht mehr erfasst. Ein Anstieg der Leistungsberechtigten im Jahr 2016, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde, erfolgte aufgrund des Zuzugs von Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund im Jahr 2015 und 2016. Die Zahl der potentiell Leistungsberechtigten ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % auf 37.835 gesunken. Seit 2012 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anträge im Bereich Bundeskindergeldgesetz/Wohngeldgesetz zu verzeichnen. Dies geht einher mit einem Rückgang der Wohngeldzahlfälle (Vergleiche Kapitel 5.6). In allen Leistungsbereichen für Bildung und Teilhabe gab es 2016 einen Anstieg der bewilligten Leistungen. In der Auflistung fehlen Daten zum Schulbedarf. Für diese Leistung werden seit Einführung des neuen Fachverfahrens Allegro im Rechtskreis SGB II ab August 2014 nur noch Neuanträge und keine Folgeanträge statistisch erfasst. Rückschlüsse auf die bewilligten Leistungen sind nur durch Betrachtung der finanziellen Aufwendungen für die diese Leistung möglich – diese waren 2015 und 2016 auf unverändert hohem Stand. 4 Bis 2014 hatten nur Kinder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe. Mit der Änderung des Gesetzes zum 01.03.2015 haben auch Kinder nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf diese Leistungen. 5 Wenngleich die Leistungen seit dem 01.01.2011 gewährt werden, wird eine offizielle Landesstatistik erst seit 2012 geführt. Sozialreport Leipzig 2017 49 6 Abb. 5.9 Bewilligte Leistungen Bildung und Teilhabe 2015 und 2016 12.769 Mittagsverpflegung 11.013 6.269 Art der Leistung soziale/kulturelle Teilhabe 5.081 6.244 Tagesausflüge 4.421 2016 5.425 5.369 mehrtägige Fahrten 2015 3.260 2.846 Schülerbeförderung 1.009 602 Lernförderung 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 bewilligte Leistung Quelle: Sozialamt 5.8 Sozialreport Leipzig 2017 Soziale Dienste und Leistungen 5.8.1 Schuldnerberatung Die Leistungen der Schuldnerberatung werden sowohl nach dem SGB II (flankierende soziale Leistungen) als auch nach dem SGB XII erbracht, um betroffene Menschen in ihren Problemlagen zu unterstützen und Entschuldung zu erreichen. Die Anzahl der Beratungen hat sich seit 2010 erhöht. Im Jahr 2016 wurden 2.674 Beratungen gezählt, 90 Beratungen weniger als im Vorjahr. Nach Rechtskreis verlief die Entwicklung unterschiedlich: die Beratungen für SGB-Leistungsberechtigte gingen aufgrund der insgesamt rückläufigen Anzahl von Leistungsberechtigten nach dem SGB II zurück, während die Schuldnerberatungszahlen nach dem SGB XII anstieg. Durch Einführung eines Pfändungsschutzkontos für Schuldner/-innen verringerte sich der Beratungsaufwand und damit die Aufwendungen je Beratung. Statt der klassischen Schuldnerberatung mit einem Zeitrahmen von bis elf Stunden wird nur noch eine Grundberatung mit einem Zeitrahmen von bis drei Stunden benötigt. Die Voraussetzungen für eine weitere qualitativ hochwertige Schuldnerberatung sind durch die vertraglich gebundenen Schuldnerberatungsstellen gegeben. Tabelle 5.8 Fallzahlen und Finanzierung der Schuldnerberatung 2010 bis 2016 Fallzahl und Art der Finanzierung Beratungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2.198 2.350 2.110 2.478 2.559 2.764 2.674 709 628 489 550 513 532 505 nach SGB II 554 491 343 356 338 356 321 nach SGB XII 155 137 146 194 175 176 184 Kommunale Ausgaben in 1.000 € davon Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 5.8.2 Leipzig-Pass Der Leipzig-Pass wurde durch Stadtratsbeschluss als ein Instrument zur Förderung sozial benachteiligter Personen eingeführt. Der Leipzig-Pass ist an Einkommensgrenzen gebunden und hat eine einjährige Gültigkeit. Der Leipzig-Pass wird für folgende Personengruppen ausgestellt: 6 Die Einzelleistungen werden nur einmal je Kind und Jugendlichen gezählt, sodass die Zahl der bewilligten Leistungen bei Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung und soziale und kulturelle Teilhabe der Anzahl der jeweils leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen entspricht. Bei den Tagesausflügen ist die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen mit den Einzelleistungen nicht identisch. Dies liegt daran, dass Tagesausflüge entweder nach jedem einzelnen Ausflug abgerechnet werden können oder am Ende eines Bewilligungszeitraumes eine Endabrechnung für den gesamten Zeitraum erfolgen kann. Bei den mehrtägigen Fahrten wird die Anzahl der Leistungen im betrachteten Zeitraum gezählt, d. h. nimmt ein Kind an zwei Fahrten im entsprechenden Zeitraum teil, gehen zwei Leistungen in die Zählung ein. 50 Sozialreport Leipzig 2017  Personen, die Grundsicherungsleistungen erhalten: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.  Personen mit geringem Einkommen. Für sie sind je nach Haushaltsgröße und Kosten der Unterkunft Einkommensgrenzen vorgegeben. Diese errechnen sich aus dem 1½-fachen des maßgeblichen Regelsatzes zzgl. des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen Unterkunftskosten. Der Leipzig-Pass berechtigt zu (in der Regel) 50 % Ermäßigung bei Bildungsangeboten (z. B. Volkshochschule, Musikschule), beim Besuch kultureller Einrichtungen (z. B. Oper, Museen, Gewandhaus) bzw. bei der Nutzung von Freizeitangeboten (Sport, Bäder) und zu einem Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen. Seit dem 01.08.2009 wird die Leipzig-Pass-Mobilcard zur Nutzung des ÖPNV zu einem ermäßigten Preis angeboten. Mit der Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII zum 01.01.2011, auch bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket, wurden Leistungen des Leipzig-Passes neu geregelt. Ein Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen wird seitdem über den Leipzig-Pass gewährt, sofern keine vorrangigen Leistungen greifen. 2016 erhielten 120 Leipzig-Pass-Inhaber/ -innen diese freiwillige Leistung. Abb. 5.10 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2006 bis 2015 61.447 61.221 62.520 62.065 50.000 62.293 60.000 66.053 Personen mit Leipzig-Pass 70.000 74.578 80.000 3 4 5 6 7 40.000 30.000 20.000 10.000 0 1 Quelle: Sozialamt 2 Jahr Die Anzahl der ausgestellten Leipzig-Pässe liegt seit 2012 etwa auf gleichbleibendem Niveau. Der Rückgang seit 2010 liegt zum einen an der Einführung von Leistungen der Bildung und Teilhabe und an der gesunkenen Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. 2016 ging die Zahl der Pässe im Vergleich zum Vorjahr um 455 Pässe zurück. Mit 52,9 % war 2016 die Mehrzahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2016 weiblich. Die größte Gruppe der Inhaber/-innen (65,1 %) empfing Leistungen nach dem SGB II. 18,1 % der Pass-Inhaber/-innen erhielten den Pass auf Grund geringer Einkommen (Sonstige), d.h. Personen mit ergänzenden Leistungen des Jobcenters, z. B. zum Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/-innen oder Studierende. 9,6 % der Inhaber/-innen erhielten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 4,1 % nach dem SGB XII. Sozialreport Leipzig 2017 51 41.679 6.164 11.607 2015 42.656 5.202 11.977 Jahr 2016 2.598 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nach Grund der Bewilligung 2016 2.655 Abb. 5.11 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Grund der Bewilligung SGB II AsylbLG SGB XII Quelle: Sozialamt Sonstige Sozialreport Leipzig 2017 2016 hatten 9,1 % der Leipziger/-innen einen Leipzig-Pass (2015: 11,0 %), wobei es deutliche Unterschiede in der räumlichen Verteilung gibt. Die Spannweite des Anteils der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Ortsteilbevölkerung reicht von 2,1 % (Althen-Kleinpösna) bis 26,3 % (Volkmarsdorf). In den Ortsteilen Zentrum-Südost, Volkmarsdorf, Grünau-Mitte und Grünau-Nord wohnten 2016 besonders viele Leipzig-Pass-Inhaber/-innen – 20 % und mehr. Die geringste Zahl an Leipzig-Pässen wurde für Bürger/-innen in den Ortsteilen am nördlichen und südöstlichen sowie südwestlichen Stadtrand ausgestellt. Karte 5.4 52 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen je Ortsteil 2016 Sozialreport Leipzig 2017 6 Familie, Jugend und Bildung Zusammenfassung Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2016 auf 49.280 (plus 1.556 Familien). Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf 14.504 Haushalte (plus 173). In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2016 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.105 Ratsuchenden Hilfen angeboten. Im Jahr 2016 wurden für 10.955 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld insgesamt 57,0 Mio. Euro ausgezahlt. Für 4.605 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen wurden im Jahr 2016 insgesamt 9,45 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Der Allgemeine Soziale Dienst hat im Jahr 2016 jahresdurchschnittlich 2.983 erzieherische Hilfen (plus 326) vergeben und im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren Stellungnahmen erarbeitet sowie umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen erbracht. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2016 durch die Eröffnung von 7 neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen und Horten wurden um 1.309 Plätze, darunter 628 Hortplätze, erweitert. Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Im Schuljahr 2016/17 wurden an den Leipziger allgemeinbildenden Schulen insgesamt 48.230 Schüler/-innen unterrichtet, das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,5 % (2.501 Schüler/-innen). Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Ihr Anteil betrug 2016/17 insgesamt 18,3 % und fiel an Grundschulen (20,3 %) und Oberschulen (22,0 %) am höchsten aus. Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm ebenfalls zu. Der Anteil an der gesamten Schülerschaft betrug 2016/17 8,7 %. Insbesondere die Anzahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an (seit 2010/11 plus 76,1 %). Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung bei 52,4 %. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von einem Anteil von 16,2 % bis zum einem Anteil von 83,2 %. Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2016 mit 11,3 % erneut (leicht) unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von ihnen stammte von Förderschulen. Die Zahl der Schüler/-innen an den berufsbildenden Schulen in Leipzig stieg erstmals seit 2005 im Vergleich zum Vorjahr wieder an. Die Zunahme betrug 1,5 % und fiel im Übergangssektor (10,3 %), den Fachoberschulen (7,7 %) und den Berufsschulen (2,0 %) am höchsten aus. 2016 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit über 10 Mio. Euro bezuschusst sowie zusätzlich über 2 Mio. Euro kommunale Haushaltsmittel für Schulsozialarbeit sowie Landesmittel zur Verfügung gestellt. Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2015/2016 an 16 Grundschulen, 24 Oberschulen, 8 Förderschulen und 7 berufsbildenden Schulen angeboten. Die mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit verzeichnet im Jahr 2016 einen Anstieg auf 59.372 Kontakte (plus 1.679) zu ihren Zielgruppen. Probleme mit der Wohnsituation waren häufigster Hilfegrund. Weitere Informationen: Kinder- und Jugendreport Leipzig, Bildungsreport Leipzig 2016 Sozialreport Leipzig 2017 53 6.1 Familien nach Lebensformen Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. Die Zahl der Familien stieg im Jahr 2016 insgesamt um 3,3 % auf 49.280 (plus 1.556 Familien). Die Mehrzahl der Leipziger/-innen sind mit 42,7 % nach dem Lebensformtyp Ehepaare mit Kindern. Im Jahr 2016 nahm diese Gruppe um 784 Haushalte zu. In 29,4 % aller Familien leben alleinerziehende Elternteile mit Kindern zusammen. 2016 waren das 173 mehr Haushalte als im Vorjahr. Der Anteil unverheirateter Paare mit Kindern betrug 27,9 % und entspricht einem Anstieg um 599 Haushalte. Demnach sind 2016 Alleinerziehende langsamer gewachsen als Ehepaare mit Kindern und unverheiratete Paare mit Kindern. Abb. 6.1 Familien nach Lebensformtyp 25.000 14.504 21.047 13.729 13.130 14.331 20.263 12.313 14.086 19.126 11.620 13.845 18.198 13.340 17.359 10.958 10.400 5.927 5.000 12.783 16.512 9.761 10.000 12.408 14.265 15.887 15.000 16.065 Anzahl 20.000 0 2005 2010 2011 2012 Ehepaare mit Kindern Jahr 2013 2014 unverheiratete Paare mit Kindern 2015 2016 Alleinerziehende Sozialreport Leipzig 2017 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen; Einwohnerregister Die meisten Leipziger Familien haben ein Kind. 2016 waren das 56,8 % aller Familien mit insgesamt 27.982 Haushalten (plus 650). In weiteren 16.553 Haushalten leben zwei Kinder (plus 765), was einem Anteil von 33,6 % entspricht. Der Anteil von Familien mit drei und mehr Kindern betrug 9,6 % mit insgesamt 4.745 Haushalten (plus 121). Im Jahresvergleich ist eine zunehmende Anzahl von Ein- und Mehrkindfamilien festzustellen. Dies geht einher mit dem Geburtenanstieg der letzten Jahre. Abb. 6.2 Familien nach Anzahl der Kinder 4.624 4.745 15.788 4.156 15.001 3.848 14.241 13.448 3.602 3.322 12.606 16.553 27.312 26.368 25.574 24.607 23.767 23.016 3.092 5.000 11.948 10.000 2.541 15.000 10.454 Anzahl 20.000 23.262 25.000 27.982 30.000 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr Familien mit 1 Kind Quelle: Amt für Statistik und Wahlen; Einwohnerregister 54 Familien mit 2 Kindern Familien mit 3 und mehr Kindern Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Im Unterschied hierzu sind Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern. Alleinerziehende Mütter und Väter stehen vor der besonderen Situation, die Kindererziehung, die Organisation des Alltags und die Erwerbstätigkeit alleinverantwortlich gestalten zu müssen. Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg im Jahr 2016 auf 14.504. Davon betrug der Anteil alleinerziehender Elternteile mit einem Kind 68,7 % (plus 90). Der Anteil von alleinerziehenden Elternteilen mit zwei Kindern betrug 24,6 % (plus 97) und der von Alleinerziehenden mit 3 und mehr Kindern 6,7 % (minus 14). Abb. 6.3 Alleinerziehende nach Anzahl der Kinder 16.000 14.000 798 880 987 991 977 783 810 3.167 3.362 3.472 3.569 3.012 3.288 2.913 10.243 8.712 8.961 9.293 9.601 9.737 9.868 9.958 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 12.000 3.224 10.000 Anzahl 956 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Jahr Alleinerziehende mit 1 Kind Alleinerziehende mit 2 Kindern Quelle: Amt für Statistik und Wahlen; Einwohnerregister 6.2 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern Sozialreport Leipzig 2017 Leistungen für Kinder und ihre Familien 6.2.1 Beratungen zur Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Beurkundung Für Eltern von Neugeborenen wird Beratung und Unterstützung gewährt, um die grundlegenden Ansprüche von Kindern und Jugendlichen auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes im Zusammenwirken mit ihren Eltern durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst:  die Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Ausübung der Personensorge, Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen, Abgabe einer Sorgeerklärung,  die Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,  die Übernahme und Führung von Beistandschaften sowie  Beurkundungen und Beglaubigungen, die Erteilung vollstreckbarer Urkunden. Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern nimmt seit 1991 tendenziell zu und ist im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit über 60 % relativ hoch. Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum "Kind ohne Trauschein" zieht u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des AfJFB, insbesondere des Beratungs- und Beurkundungsangebots, nach sich. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist verpflichtet, jeder nicht verheirateten Mutter unverzüglich nach der Geburt ihres Kindes das Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII zu unterbreiten. Dies geschieht mittels der sogenannten "Mütterbriefe", sofern die Vaterschaft für das Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt noch nicht geklärt ist. Im Jahr 2016 wurden 436 Mütterbriefe versandt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 13,1 % (minus 66). Durch die terminfreie Beurkundung kann dem Wunsch der Eltern nach vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung nunmehr vollumfänglich entsprochen werden. Somit entfällt in diesen Fällen die Versendung des Mütterbriefes. Sozialreport Leipzig 2017 55 Tabelle 6.1 Beratungen und Beurkundungen 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mütterbriefe 927 819 936 1.026 693 486 502 436 Anschreiben an Kindesväter 679 296 308 310 221 225 160 254 Erstberatung Vaterschaftsfeststellung 1.911 1.864 1.660 1.936 1.427 1.542 1.385 1.352 Klärung der Vaterschaft 2.035 2.979 2.229 2.637 3.311 3.620 4.038 3.910 876 1.016 966 990 947 944 869 818 Beurkundungen 4.960 6.611 5.008 5.967 7.327 7.857 8.684 8.454 Beistandschaften 1.219 1.089 1.132 1.134 1.143 1.067 1.056 914 Unterhaltsberechnungen Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2017 Als Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung wurden 1.352 Beratungsleistungen erbracht. Die Anzahl der Unterhaltsberechnungen sank im Jahr 2016 um 5,9 % auf 818 Unterhaltsberechnungen. In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern, werden sie durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2016 in 254 Fällen (plus 94) erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt. Es wurden im Jahr 2016 in 8.454 Fällen Beurkundungen (minus 2,6 %) durchgeführt. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Amt für Jugend, Familie und Bildung Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Im Jahr 2016 betrug die Anzahl bestehender Beistandschaften 914 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 13,4 % (minus 142 Beistandschaften). 6.2.2 Präventiv aufsuchend arbeitendes Team Das präventiv aufsuchend arbeitende Team der Stadt Leipzig bietet kostenlose sozialpädagogische Beratung für Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr an. Die Mitarbeiter/-innen beraten zu Themen rund um Schwangerschaft und Familie, geben praktische Hilfestellung bei der Antragstellung von Leistungen, informieren über Hilfs- und Unterstützungsangebote der Stadt und begleiten auf Wunsch zu Behörden und Einrichtungen (siehe auch Kapitel Gesundheit, Familienhebammen). Im Jahr 2016 wurden 162 Familien durch das präventiv aufsuchend arbeitende Team der Stadt Leipzig betreut. Vordergründige Anliegen sind die finanzielle Absicherung, Verbesserung der Wohnsituation, familiäre/partnerschaftliche Konflikte waren auch die Beratung zu Kinderbetreuungsplätzen und weiteren Unterstützungsangeboten. 6.2.3 Familieninfobüro Zentral in der Innenstadt gelegen bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2016 haben insgesamt 84.378 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2016 zählte das Familieninfobüro 15.919 Kontakte, aufgrund von krankheitsbedingten Schließzeiten 2.561 weniger als im Vorjahr. Der Wickelund Stillraum wurde 2016 insgesamt 1.246 Mal genutzt. Wie in den Vorjahren wurden von den Eltern am häufigsten Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gestellt (1.469 Mal). Außerdem fragten Eltern häufig Behördenwege (568 Mal) sowie Kitas/Tagesmütter (398 Mal) und Beratungs- bzw. Hilfsangebote (292 Mal) nach. 56 Sozialreport Leipzig 2017 Tabelle 6.2 Kontakte im Familieninfobüro 2009 Kontakte insgesamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 3.375 4.361 4.641 11.418 12.317 13.867 18.480 15.919 Beratung persönlich 746 758 907 2.071 1.978 2.102 3.908 2.807 Beratung telefonisch/per Mail 206 403 388 989 1.189 731 810 895 4.194 4.885 5.503 5.826 5.989 davon: Ausgabe des Willkommenspaketes* Nutzung des Wickel- und Stillraums Information zu anderen Themen/ anderen Ämtern Sonstiges** 283 385 417 1.030 1.242 1.209 1.490 1.246 1.987 2.583 2.702 2.532 2.179 3.268 5.150 3.977 153 232 227 602 844 1.054 1.296 1.005 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung/Familieninfobüro Leipzig Sozialreport Leipzig 2017 * seit März 2012 **Besucher bei Veranstaltungen, Kinder-, Elterngeld- und Seniorensprechstunden, Rathausrallye, auswärtige Besucher und Kinderbetreuung Sozialreport Leipzig 2017 Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegenbringen und das Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit Angeboten für Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden. Im Jahr 2016 haben insgesamt 5.989 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt, das sind 163 mehr als im Vorjahr. 6.2.4 Erziehungs- und Familienberatung Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können. Damit leisten Erziehungs- und Familienberatungsstellen einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche trotz vieler Unsicherheiten und gesellschaftlicher Veränderungen zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen heranwachsen können. In der Stadt Leipzig existieren zehn Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft und eine in kommunaler Trägerschaft, die gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII Beratungsleistungen für junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren erbracht haben. Abb. 6.4 Beratungshilfen der Erziehungs- und Familienberatungsstellen 7.000 6.000 4.319 Anzahl 3.587 4.000 3.000 2.618 3.392 4.050 3.965 3.788 3.679 3.809 3.904 1.635 1.519 1.679 1.786 2013 2014 2015 2016 5.000 3.776 3.683 3.616 3.943 4.163 2.000 2.197 1.000 979 1.280 1.475 1.479 2005 2010 2011 2012 0 Jahr Übernahmen aus Vorjahren Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2017 Neuanmeldungen davon beendet Sozialreport Leipzig 2017 57 Im Jahr 2016 konnten durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.105 Ratsuchenden Beratungen angeboten werden. Das entspricht einem Anstieg um 6,6 %. 2016 konnten nach Leipzig-Ost in den Stadtbezirken West und Süd weitere Präventionsangebote durch Kapazitätserweiterungen geschaffen werden. Die Zunahme der Kontakte in den zurückliegenden Jahren steht auch in einem engen Zusammenhang mit einer verstärkten Arbeit mit multiplen Problemen in Familien und der Arbeit mit Eltern in Trennungssituationen mit hohem Konfliktpotenzial. Die zunehmende Komplexität der Fälle erforderte von den Fachkräften das stärkere Einbeziehen des Umfeldes der Klienten, z. B. Kindertagesstätte, Schule, Hilfen zur Erziehung oder Rechtsanwälte. Besonders deutlich treten als Gründe für die Hilfegewährung die Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte in Erscheinung. Im Jahr 2016 war dies mit 48,2 % bei fast jedem zweiten Ratsuchenden der Grund für die Hilfegewährung. Zu den Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Probleme zählen Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangsund Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/Stiefeltern-Kind-Konflikte und interkulturelle Herausforderungen. 6.2.5 Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld Elterngeld soll als Entgeltersatzleistung Familien nach der Geburt ihres Kindes finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen, damit sie sich intensiv und ohne Sorgen auf die neue Lebenssituation einstellen können. Ziel des Elterngeldes ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eine stärkere Einbeziehung der Väter in die ersten Lebensmonate ihres Kindes. Neben dem Elterngeld in der bisherigen Form wurde für Geburten ab dem 01.07.2015 das Elterngeld Plus eingeführt. Das zum 01.08.2013 eingeführte Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes, das diejenigen Eltern unterstützen sollte, die eine Alternative zur Kindertagesstätte wünschten und deshalb die Betreuung ihres einoder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär organisieren wollten, wurde mit Urteil vom 21.07.2015, AZ: 1 BvF 2/13, des Bundesverfassungsgerichts wegen fehlender formeller Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt. Eine Bewilligung von Betreuungsgeld ist daher seit dem 21.07.2015 nicht mehr möglich. Bis dahin bereits erlassene Bescheide erwachsen in Bestandskraft und werden erst im Rahmen von Rücknahmeverfahren nach § 45 SGB X zurückgenommen, sobald sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben, die nach den bisherigen rechtlichen Vorgaben zu einem Wegfall des Anspruchs führen. Mit Auszahlungen und Rücknahmeverfahren im Betreuungsgeld ist bis Ende 2017 zu rechnen. Im Jahr 2016 wurden 15.305 Erstanträge und Neufeststellungen auf Eltern-, Landeserziehungs- und Betreu7 ungsgeld gestellt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 13,8 % (minus 2.446). Der scheinbar leicht rückläufige Trend im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus einem erheblichen Rückstau bei der Antragserfassung, der erst 2017 aufgearbeitet werden konnte sowie dem Wegfall des Betreuungsgeldes. Hierfür wurden 57,0 Mio. Euro (minus 0,97 Mio. Euro) ausgezahlt. Erstanträge, Neufeststellungen und Auszahlungen von Eltern-, Landeserziehungsund Betreuungsgeld 20.000 18.000 41,2 36,2 Anzahl 2.227 43,9 480 36,6 12.000 10.000 57,0 2.949 2.709 132 1.794 1.633 1.447 48,4 16.000 14.000 58,0 53,7 1.773 2.146 60 50 40 1.529 1.652 30 8.000 6.000 4.000 9.243 10.652 9.641 11.616 10.973 13.237 13.409 13.726 in Mio. € Abb. 6.5 20 10 2.000 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr Elterngeld Landeserziehungsgeld Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 7 Betreuungsgeld Auszahlungen (T€) Sozialreport Leipzig 2017 Mit Auszahlungen und Rücknahmeverfahren im Betreuungsgeld ist bis Mitte/Ende 2017 zu rechnen. Neuanträge werden abgelehnt. 58 Sozialreport Leipzig 2017 6.2.6 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz). Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger/-innen für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder ist bis zum Jahr 2010 stetig angestiegen. In den letzten sechs Jahren ist hier ein Rückgang festzustellen (minus 488). Dennoch waren auch im Jahr 2016 mit 54,7 % mehr als die Hälfte aller Unterhaltsvorschussempfänger/-innen Kinder unter sechs Jahren. Die Zahl der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder ist seit 2013 leicht rückläufig (minus 276). Im Jahr 2016 betrug der Anteil aller Unterhaltsvorschussempfänger/-innen in dieser Altersgruppe 45,3 %. Berücksichtigt werden hier nur die jeweils monatlich in Auszahlung befindlichen Fälle, wodurch eingestellte und neu in Zahlung genommene Vorgänge nicht enthalten sind. Unterhaltsvorschussempfänger/-innen, -leistungen und Rückholquote 6.000 5.000 Anzahl 4.000 3.000 16,0 14,7 1.774 14,0 2.347 2.380 2.389 2.363 2.321 9,7 9,9 9,9 9,7 9,4 2.202 10,0 8,7 9,3 6,3 6,8 2.000 9,3 12,0 10,0 8,0 6,0 7,0 6,7 6,4 2.087 9,5 in Mio. € Abb. 6.6 4,0 1.000 2,0 2.518 3.006 2.958 2.817 2.767 2.679 2.582 2.518 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 0,0 Jahr 0 bis unter 6-Jährige 6 bis unter 12-Jährige Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Auszahlungen Rückholquote in % Sozialreport Leipzig 2017 Im Jahr 2016 wurden 9,5 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt (plus 0,13 Mio. Euro). Wird dem Kind aus öffentlichen Mitteln Unterhaltsvorschuss gewährt, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den eigentlichen Unterhaltsverpflichteten auf die öffentliche Hand über. Die Durchsetzung dieses Anspruches, des sogenannten "Rückgriffs", obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Diese „Rückholquote“ sank im Jahr 2016 leicht ab auf 9,3 %, liegt damit aber immer noch weit über dem Wert früherer Jahre. Die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen beeinflusst die Einnahmen der Unterhaltsvorschussstellen, da bei geringem Einkommen die Möglichkeit des Rückgriffs kaum oder gar nicht gegeben ist. Dies ist auch ein Hinweis für die Verringerung der Rückholquote in der Zeit von 2005 bis 2010. 6.2.7 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes Der Allgemeine Sozialdienst stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und Bildung kommunale soziale Dienstleistungen auf der Basis des Grundgesetzes bereit. Er ist in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen. Insbesondere auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII, Kinder- und Jugendhilfe gewährt der Allgemeine Sozialdienst ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen. Die Sozialarbeiter/innen des Fachteams unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen arbeiten in ganzheitlicher Zuständigkeit, von der Erstregistrierung bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. zum Erreichen der Hilfeziele. Zentrale Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt Leipzig sind die Sicherung des Kindeswohls, die pflichtige Mitwirkung im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren, die Bedarfsprüfung und Fallsteuerung von Hilfen zur Erziehung, die Erarbeitung von Stellungnahmen für andere Sozialleistungsträger sowie umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Sozialreport Leipzig 2017 59 Tabelle 6.3 Maßnahmen im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren unter pflichtiger Mitwirkung des Allgemeinen Sozialdienstes 2005 Auferlegung der Inanspruchnahme von 1 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Aussprache von anderen Geboten oder 2 Verboten Ersetzung von Erklärungen des/der Perso3 nensorgeberechtigten vollständige Übertragung der elterlichen 4 Sorge als Vormund oder Pfleger teilweise Übertragung der elterlichen Sorge 5 als Vormund oder Pfleger Gesamt 2010 2011 2012 2013 2 2015 2016 116 52 63 43 30 97 81 40 * * * 16 19 22 54 28 * * * 1 12 11 47 21 110 34 55 62 52 112 123 83 * * * 29 31 47 57 41 226 86 118 151 144 289 362 213 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung/Allgemeiner Sozialdienst 1 2014 Sozialreport Leipzig 2017 3 4 5 § 1666, Abs. 3, Nr. 1 BGB , § 1666, Abs. 3, Nr. 2 bis 4 BGB, § 1666, Abs. 3, Nr. 5 BGB, § 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB- vollständig, § 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB-teilweise, *separate Erfassung erst ab 2012 Der Allgemeine Sozialdienst ist in 9 Sozialbezirken organisiert. Allgemeine Beratungen zu Erziehungsfragen oder bei Trennungs- Scheidungs- und Umgangsproblematiken, die Teilnahme an familiengerichtlichen Anhörungen sowie die Erstellung von Stellungnahmen im Auftrag des Familiengerichts sichern regelhaft die Sozialarbeiter/-innen des Eingangsmanagements ab. Im Rahmen des Krisendienstes prüft der Allgemeine Sozialdienst außerdem Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII und veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder. Besteht darüber hinaus weiterer Bedarf an einer Hilfe zur Erziehung, stellen die Sozialarbeiter/-innen des Fallmanagements gemeinsam mit den Betroffenen die Notwendigkeit und Geeignetheit einer Hilfe fest und betreuen den Hilfeverlauf bis zum Erreichen der vereinbarten Ziele. Angelehnt an die eingangs beschriebenen zentralen Ziele und die Arbeitsweise des Allgemeine Sozialdienst haben die Erzieherischen Hilfen die Aufgabe, Familien und Personen, die die Elternrolle ausüben bei Bedarf darin zu unterstützen, dass Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene ihre Entwicklungsaufgaben entsprechend ihres Alters bewältigen. Die Höhe der finanziellen Aufwendungen für Erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung wird vordergründig durch die Anzahl der Hilfen bestimmt. Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen sind weitere Einflussfaktoren. Im Jahr 2016 wurden 96,8 Mio. Euro für Erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung aufgewendet. Seit dem Haushaltsjahr 2005 sind diese Aufwendungen um das Dreifache (plus 64,7 Mio. Euro) gestiegen. Einen großen Anteil an den erhöhten Aufwendungen haben ab 2015 die vermehrten Hilfefälle für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen. Abb. 6.7 Aufwendungen für erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung Aufwendungen erzieherische Hilfen in Mio. € 120 96,8 100 79,5 14,0 80 64,8 2,4 64,8 77,1 82,8 vorl. RE 2014 vorl. RE 2015 vorl. RE 2016 60 42,5 40 32,1 20 32,1 42,5 2005 2010 0 Haushaltsjahr dav. Hilfen ohne umA Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 60 dav. für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Aufwendungen Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 Mit dem Anstieg der Einwohner/-innen unter 21 Jahren um 5,6 % (plus 5.741) stiegen im Jahr 2016 auch die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen um 12,3 % auf 2.983 Hilfen (plus 326). Die Abbildung zeigt aber auch, dass der Anstieg der absoluten Fallzahl seit 2010 nicht nur auf den Anstieg der Zahl der Einwohner/-innen unter 21 Jahren zurück zu führen ist. Auch die Hilfedichte steigt seit 2010 an. Das heißt, pro 1.000 Einwohner/-innen unter 21 Jahren werden 2016 mehr als 6 erzieherische Hilfen mehr vergeben, als noch im Jahr 2010. Abb. 6.8 Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige 30,0 27,6 26,0 3.000 24,3 22,9 21,5 21,0 117 17,5 1.500 25,0 123 21,3 2.500 2.000 150 20,0 105 104 95 94 15,0 95 10,0 Anteil pro 1.000 Ø Anzahl erzieherische Hilfen 3.500 1.000 5,0 500 1.405 1.704 1.674 1.764 1.972 2.198 2.534 2.833 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 0,0 Jahr Ø Minderjährige Ø Volljährige Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2017 Die im Jahr 2016 durchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr bei den ambulanten Hilfen um 8,7 % (plus 98), bei den stationären Hilfen um 21,6 % (plus 196), bei den Pflegestellen um 5,7 % (plus 29) und bei den teilstationären Hilfen um drei Hilfen. Zu den ambulanten Hilfen zählen beispielsweise Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VII wie Schulbegleitung, Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII oder auch Sozialpädagogische Familienhilfen nach § 31 SGB VIII. Zu den teilstationären Hilfen zählen z. B. die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII oder auch teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII. Zu den stationären Hilfen gehören beispielsweise die Pflegestellen nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege), Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII oder stationäre Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII. Tabelle 6.4 Hilfen zur Erziehung nach Minderjährigen und Volljährigen sowie Hilfearten 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2016 2015 1.405 1.704 1.674 1.764 1.972 2.198 2.534 2.833 533 695 684 732 815 897 1.059 1.154 75 74 82 80 86 95 111 115 stationär 418 501 492 528 625 730 865 1.036 Pflegestellen 379 434 416 424 446 476 499 528 95 104 94 95 105 117 123 150 49 50 46 48 54 60 66 69 2 2 1 Minderjährige davon ambulant teilstationär Volljährige davon ambulant teilstationär stationär Pflegestellen Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2017 37 38 35 31 32 38 42 67 9 16 13 16 19 17 13 13 Sozialreport Leipzig 2017 61 Karte 6.1 6.3 Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirken des Allgemeinen Sozialdienstes Frühkindliche Betreuung und Erziehung 6.3.1 Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege Die finanziellen Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind im Haushaltsjahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2005 um mehr als das Dreifache gestiegen (plus 191,6 Mio. Euro). Begründet ist dies vor allem durch die ständig steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder sowie durch die stufenweise Änderung des Betreuungsschlüssels per Gesetz seit September 2015, der eine Erhöhung der Kosten des Betreuungspersonals mit sich bringt. Die Erträge im Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege setzen sich hauptsächlich aus den Landeszuschüssen und Elternbeiträgen zusammen. Sie haben sich seit 2005 mehr als verdoppelt (plus 65,6 Mio. Euro). Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuches VIII soll der Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege „auf Antrag ganz oder teilweise erlassen“ werden, „wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist“. Das Landesgesetz „Gesetz über Kindertageseinrichtungen“ regelt im § 15, dass „für 1. Alleinerziehende und 2. Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen“, Absenkungen vorzusehen sind. Im Jahr 2016 wurden für die Übernahme und Ermäßigung von Elternbeiträgen in der Stadt Leipzig 23,4 Mio. Euro bewilligt. Der Zuschuss der Stadt Leipzig in diesem Leistungsbereich hat sich seit 2005 mehr als vervierfacht (plus 126,0 Mio. Euro). 62 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 6.9 Entwicklung der Erträge, Zuschüsse und Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege Aufwendungen erzieherische Hilfen in Mio € 300 268,3 244,4 250 220,0 200 161,4 144,3 129,6 150 105,7 100 76,7 53,8 35,4 50 41,3 51,9 2005 2010 90,4 100,1 106,9 vorl. RE 2014 vorl. RE 2015 vorl. RE 2016 0 Haushaltsjahr Erträge Zuschuss Aufwendungen Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2017 6.3.2 Ausbau von Kindertageseinrichtungen und -pflege Mit den Förderprogrammen der Bundes- und Landesregierung kann die Stadt Leipzig die Platzkapazität der Kindertageseinrichtungen sichern und weiter ausbauen. Das Fördermittelprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wurde erst 2015 vom Fördermittelgeber beschlossen, so dass 2015 keine geeigneten und förderfähigen Maßnahmen kurzfristig zur Verfügung standen. Die Fördermittel für dieses Programm werden in den Jahren 2016 und 2017 eingesetzt. Die Drittmittel werden vorwiegend von den freien Trägern der Jugendhilfe und teilweise auch von privaten Unternehmen bereitgestellt. Mit diesem Finanzierungsmodell wird ein Großteil dieser Drittmittel in den darauffolgenden Jahren als Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Ergebnishaushalt den Betreibern der Kindertageseinrichtung zurückgezahlt. Im Jahr 2016 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Es entstanden 1.309 Plätze, davon 681 Plätze für Kinder bis Schuleintritt und 628 Hortplätze. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von 7 neuen Kindertageseinrichtungen, darunter 1 Ersatzneubau, erweitert. Mit 11 im Jahr 2016 realisierten Baumaßnahmen (7 Neubauten, 4 Erweiterungen, z. T. nach Sanierung von Kindertageseinrichtungen) entstanden mehr als 1.000 neue Plätze, darunter 349 für Krippenkinder. Abb. 6.10 Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen nach Versorgungsräumen 6.000 +1.717 Westliches Zentrum 4.018 +841 Süd Ost/ Südost Innerer Westen Südwest West Nordwest Nord 2.596 1.830 2.215 3.056 1.185 +321 1.354 2.360 746 586 Innerer Osten 2.681 +766 +160 715 +129 586 0 2.075 2.000 +435 2.510 3.408 4.249 2.668 3.000 1.000 +1.08 9 2.929 +1.58 1 4.000 Anzahl 5.125 5.000 Nordost Versorgungsraum Kapazität bis Schuleintritt 2010 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2017 Kapazität bis Schuleintritt 2016 Sozialreport Leipzig 2017 63 Die wohnortnahe Versorgung mit Kindertagesstätten sollte im Sinne einer Stadt der kurzen Wege für die dort wohnhaften Kinder jeweils überwiegend innerhalb des Versorgungsraums möglich sein. Entscheidend ist neben dem inhaltlichen Profil der Einrichtung die räumliche Nähe zwischen Kindertageseinrichtung und Wohnort bzw. Arbeitsplatz sowie die Anbindung über öffentliche Verkehrsmittel. Karte 6.2 Versorgungsgrad in Kindertageseinrichtungen nach Ortsteilen 6.3.3 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und -pflege Analog zur Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2000 zum Jahr 2016 die Anzahl belegter Plätze bis zum Schuleintritt um 104,9 % (plus 12.623 belegte Plätze) und die Hortplätze um 101,9 % (plus 8.675 belegte Plätze). Im Jahr 2016 stieg die Anzahl betreuter Kinder in der Kindertagespflege auf 2.602 Kinder in dieser familienergänzenden Leistung der Jugendhilfe. Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und –pflege zum 31.12 eines Jahres Abb. 6.11 Anzahl der belegten Plätze 50.000 44.391 45.000 41.785 34.751 35.000 30.000 26.592 2.039 592 13.656 25.000 20.000 36.078 2.083 14.204 2.285 17.190 14.927 15.712 16.093 16.868 5.409 2013 14.207 14.847 15.529 3.562 4.849 4.944 5.206 2005 2010 2011 2012 12.408 Kinderkrippe Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 64 18.446 16.428 17.926 18.645 5.876 6.728 7.039 2014 2015 2016 5.000 0 2.547 2.614 10.030 15.000 10.000 39.749 2.535 37.947 40.000 46.732 2.602 Kindergarten Jahr Hort Kindertagespflege Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 Die Betreuungsquoten nach Altersgruppen kennzeichnen den Anteil der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Horte) einschließlich der Kindertagespflege innerhalb derselben Altersklasse. Abb. 6.12 Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen und -pflege nach Altersgruppen zum 31.12. eines Jahres 91,2 92,6 93,3 94,4 92,1 91,4 91,4 92,9 70,0 71,8 71,6 2014 2015 2016 93,3 91,9 92,8 89,4 89,9 88,2 63,3 64,9 65,7 67,4 2010 2011 2012 2013 100,0 Betreuungsquote in % 90,0 80,0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Jahr 1 bis < 3-Jährige 3 bis < 6-Jährige 6 bis <10-Jährige Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2017 6.3.4 Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen Die Anzahl der Kinder mit einem Migrationshintergrund, also mit mindestens einem Elternteil ausländischer Herkunft, ist in Kindertageseinrichtungen einschließlich der Horte in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2016 waren dies 6.411 Kinder (plus 697). Der Anteil von Mädchen und Jungen ist annähernd gleich groß. Die Kinder mit einem Migrationshintergrund in Einrichtungen der Kinderkrippe und dem Kindergarten stiegen auf 3.625, bei einem Anteil aller Kinder in diesen Kindertageseinrichtungen von 14,2 %. Die Kinder mit einem Migrationshintergrund im Hort stiegen auf 2.786, bei einem Anteil aller Kinder in Horten von 16,0 %. Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und Horten Anzahl Migrationshintergrund 7.000 6.000 13,2 5.000 4.000 13,5 13,8 12,0 9,1 9,6 9,6 13,5 13,8 11,6 12,2 1.376 1.439 15,3 11,8 11,9 1.608 16,0 14,2 13,0 10,2 2.259 16,0 14,0 12,0 10,0 2.433 1.921 8,0 6,0 1.235 2.000 1.000 18,0 2.786 2.614 2.026 3.000 14,9 15,8 1.724 1.991 2.124 2007 2008 2009 2.261 2010 2.212 2.510 2011 2012 2.539 2.686 3.100 3.625 4,0 2,0 0 0,0 2013 2014 2015 2016 Anteil Migrationahintergund in % Abb. 6.13 Jahr bis Schuleintritt ab Schuleintritt Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Sozialreport Leipzig 2017 Quote bis Schuleintritt Quote ab Schuleintritt Sozialreport Leipzig 2017 65 6.3.5 Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen Im Jahr 2016 betrug der Anteil angemeldeter Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte (ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen) 2,2 %. Die Anzahl der Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder ist im Jahr 2016 proportional zum Anstieg aller Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte auf 976 Kinder gestiegen (plus 45). In den Kindertageseinrichtungen bis zum Schuleintrittsalter betrug der Anteil 3,3 %. In Horten bewegt sich der Anteil konstant bei 0,7 %. Abb. 6.14 Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten 6,0 1.000 5,0 135 800 600 3,3 69 97 97 3,0 128 3,2 130 3,3 96 96 3,2 3,0 2,9 3,0 3,1 400 200 4,0 2,0 0,8 0,8 0,7 689 708 796 846 2013 2014 2015 2016 0,7 0,7 0,7 0,6 0,6 531 568 580 623 2005 2010 2011 2012 0 Anteil in % Anzahl Kinder mit Behinderung 1.200 1,0 0,0 Jahr Kinder bis Schuleintritt mit Behinderung Hortkinder mit Behinderung Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 6.4 Sozialreport Leipzig 2017 Schulische Bildung an allgemeinbildenden Schulen 6.4.1 Entwicklung des Schulnetzes und der Schülerzahlen Die breit aufgestellte und vielfältige Schullandschaft zählt zu den Stärken Leipzigs. Die verschiedenen Ausrichtungen und Träger der Schulen ermöglichen die Wahl zwischen vielen verschiedenen pädagogischen Profilen und Konzepten. Im Schuljahr 2016/17 gab es in Leipzig 66 Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Weitere 11 Grundschulen wurden von freien Trägern betrieben. Für die weiterführenden Schulen standen 24 Oberschulen in kommunaler und 6 in freier Trägerschaft sowie 17 Gymnasien in kommunaler Trägerschaft, 5 in freier und eine in Landesträgerschaft zur Verfügung. Das Gesamtbild der Leipziger Schu8 len wurde durch 15 kommunale Förderschulen , 3 in freier und eine in Landesträgerschaft, eine kommunalen Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 1 bis 10 (Nachbarschaftsschule) sowie 2 Freien Waldorfschulen vervollständigt. Nach Trägerschaft aufgeschlüsselt, besuchten im Schuljahr 2016/17 12,6 % der Schüler/-innen eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft und weitere 1,7 % eine Schule in Trägerschaft des Freistaats 9 Sachsen. Im Grundschul- , Oberschul- und Förderschulbereich betrugen die Schüleranteile an Schulen, die 10 nicht in kommunaler Trägerschaft unterrichtet wurden zwischen 10,4 % und 14,7 %. Im Gymnasialbereich fiel der Anteil mit 21,5 % am höchsten aus. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr fielen diese Werte mit Ausnahme der Förderschulen an allen Schularten geringer aus. Im überregionalen Vergleich spielen Schulen in freier Trägerschaft in Leipzig eine bedeutende Rolle. Zum einen besteht ein Bedürfnis nach verschiedenen didaktischen, pädagogischen und weltanschaulichen Ansätzen, zum anderen sind diese Schulen ein wichtiger Baustein bei der Deckung des Platzbedarfs. 8 Inklusive Dr.-Georg-Sacke-Schule – Klinik- und Krankenhausschule der Stadt Leipzig Inklusive Waldorfschule Klassenstufen 1 – 4 10 Inklusive Waldorfschule Klassenstufen 5 – 13 9 66 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 6.15 Entwicklung der Anzahl der Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen nach Schularten 25.000 Anzahl 20.000 15.000 10.000 5.000 0 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 Schuljahr Grundschule Oberschule Gymnasium Förderschule Waldorfschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2017 Im Schuljahr 2016/17 besuchten insgesamt 48.230 Schüler/-innen die allgemeinbildenden Schulen in Leipzig. Trotz des seit dem Schuljahr 2008/09 anhaltend starken Wachstums lag die Schülerzahl noch knapp unter dem Niveau der Jahrtausendwende. Sie lag 2016/17 allerdings nur noch 3,0 % niedriger als 2000/01. Der Trend der vergangenen Jahre zu steigenden Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen setzte sich unvermindert fort. Im Grundschulbereich hält dieses Wachstum bereits seit dem Schuljahr 2003/04 an. Demografisch bedingt erreichte das Wachstum der Schülerzahlen im Schuljahr 2010/11 die weiterführenden Schulen, seitdem stiegen auch in diesem Bereich die Schülerzahlen stetig an. Insgesamt lag die Schülerzahl 2016/17 um 37,7 % höher als zum Tiefststand 2008/09. Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Schuljahr 2016/17 ein Wachstum von 5,5 %, welches mit Ausnahme der Förderschulen alle Schularten betraf. An den Grundschulen fiel das Wachstum mit 7,3 % (plus 1.306 Schüler/-innen) am stärksten aus. Die Schülerzahl an den Oberschulen legte um 6,6 % zu (plus 704 Schüler/-innen), an Gymnasien wuchs die Schülerzahl mit 3,2 % am geringsten (plus 454 Schüler/-innen). An den Förderschulen sank die Schülerzahl weiterhin leicht. Tabelle 6.5 Entwicklung der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen nach Schulart und Trägerschaft Schülerzahl 2000/01 Anzahl Schüler/-innen gesamt 2005/06 2010/11 2014/15 2015/16 2016/17 49.740 37.758 36.665 43.962 45.729 48.230 Grundschule 12.284 11.965 14.574 17.155 17.943 19.249 Oberschule 16.795 10.378 7.902 10.174 10.724 11.428 Gymnasium 17.360 12.282 11.196 13.553 13.983 14.437 Förderschule* 2.971 2.797 2.612 2.590 2.550 2.539 Waldorfschule 330 336 371 490 529 577 94,3 89,5 85,7 85,0 85,4 85,7 Grundschule 94,8 89,8 89,2 89,3 89,9 90,2 Oberschule 98,0 94,7 88,3 88,6 89,4 89,6 Gymnasium 93,0 87,2 81,8 79,6 79,7 80,2 Förderschule* 89,8 89,3 87,4 85,9 86,1 85,3 Anteil Kommunale Trägerschaft in % *ohne Dr.-Georg-Sacke-Schule – Klinik- und Krankenhausschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2017 Nach Trägerschaft betrachtet, fiel der Zuwachs mit Ausnahme der Förderschulen an kommunalen Schulen höher aus als an Schulen in freier Trägerschaft. Der seit 2013/14 begonnene Trendwechsel setzte sich auch im aktuellen Schuljahr fort. In der Vergangenheit wuchsen die freien Schulen deutlich schneller als die kommunalen. Dies lag in erster Linie am jahrgangsweisen Aufbau der Schulen, der nun langsam abgeschlossen Sozialreport Leipzig 2017 67 ist. Im kommunalen Bereich hingegen schreitet der Ausbau der schulischen Infrastruktur aktuell stark voran. 6.4.2 Ausgaben für Schulträgeraufgaben Schulträgeraufgaben beinhalten die Sicherung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Schulangebotes, wie die Bereitstellung von Schulen, Sicherung der erforderlichen Schulausstattung und des Unterrichtsund Schulbetriebes einschließlich der Bereitstellung des erforderlichen Verwaltungs- und Betriebspersonals. Im Haushaltsjahr 2016 wurden dafür 80,6 Mio. Euro ausgegeben (vgl. Abb. 1.2). Für Investitionen in Schulbauten, d.h. für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, aber auch für Instandhaltung, konnten seit 2008 die Mittel deutlich erhöht werden. Im Rahmen des Schulbauprogramms des Freistaates erhielt die Stadt Leipzig für Investitionen sowie für Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Sonderprogramm Kreisfreie Städte 2013 bis 2014 Zuwendungsbescheide für 58 Maßnahmen in Höhe von 32 Mio. Euro mit einem Bauvolumen von 86,2 Mio. Euro, die vereinzelt auch 2016 fortgeführt wurden. Aus den Fördermitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2013, welche auch zum Schulhausprogramm gehören, wurden weitere sechs Baumaßnahmen an Berufsschulzentren in Höhe von 4,7 Mio. Euro mit 1,9 Mio. Euro Förderung beschieden. Zehn weitere Fördermittelbescheide Schulische Infrastruktur und Städtebaufördermittel mit einem Bauvolumen in Höhe von 33,8 Mio. Euro mit anteilig 14,1 Mio. Euro Fördermitteln sind bis Ende 2017 abzuschließen. Des Weiteren sollen 2018 zwölf Maßnahmen mit einem Bauvolumen von 42,0 Mio. Euro und einem Fördervolumen von 15,1 Mio. Euro abgeschlossen werden. Abb. 6.16 Investitionen in Schulbau 2005 bis 2016 60 50 6,1 Anzahl 40 2,5 30 21,6 24,9 43,1 20 30,8 10 0 2,1 3,8 12,6 10,7 2005 2010 2014 2015 2016 Jahr Eigenmittel Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Fördermittel Sozialreport Leipzig 2017 6.4.3 Zusammensetzung der Schülerschaft Schüler/-innen mit Migrationshintergrund Seit dem Schuljahr 2008/09 gilt in der amtlichen Schulstatistik der erweiterte Begriff des Migrationshintergrundes, der neben der Herkunft und Staatsangehörigkeit der Schüler/-innen und ihrer Familien auch die Familiensprache abfragt. Seit diesem Zeitpunkt stieg sowohl die dokumentierte Anzahl als auch der Anteil von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden Schulen kontinuierlich an. Bis 2013/14 verhielt sich das Wachstum relativ stabil und betrug jährlich etwa 10 %. In den beiden Folgejahren fiel die Zunahme mit jeweils 14,2 % stärker aus. Im Schuljahr 2016/17 wurde mit einer Zunahme um 22,3 % ein Rekordwachstum verzeichnet. 8.835 Schüler/-innen hatten 2015/16 einen Migrationshintergrund; im Fünfjahresvergleich bedeutet dies mehr als eine Verdoppelung der Anzahl. Überdurchschnittlich hohe Anteile lagen mit 22,0 % an den Oberschulen und mit 20,3 % an den Grundschulen vor. An diesen Schularten war gleichzeitig die stärkste Dynamik zu verzeichnen. Sie betrug plus 24,5 % an Grund- bzw. plus 25,9 % an Oberschulen. Die höchsten Anteile bei Grundschulen lagen traditionell in den Schulen der Ortsteile des Leipziger Ostens, hier hatte jede Grundschule Migrantenanteile zwischen 50 % und 60 %. Schulen am Stadtrand lagen am anderen Ende der Skala, dort fielen die Anteile sehr gering aus, zum Teil lagen sie bei unter einem Prozent. Vor allem das starke und anhaltende Wachstum an den Oberschulen verstärkte die bestehenden Differenzen der weiterführenden Schularten. Bis 2013/14 lag der Unterschied zwischen 3 und 4 Prozentpunkten. An Gymnasien betrug der Anteil 2016/17 13,5 % und die Differenz lag dementsprechend bei 8,5 Prozentpunkten. Im langjährigen Vergleich wies die Anzahl der Schüler/-innen 68 Sozialreport Leipzig 2017 mit Migrationshintergrund seit 2008/09 im Förderschulbereich die stärkste Veränderung auf. Hier war mehr als eine Verdreifachung zu verzeichnen (von 92 auf 344). Ihr Anteil stieg von 3,5 % auf 13,5 %. Starke Anstiege betrafen konsequent alle Förderschwerpunkte. Der starke Anstieg der Anzahl und des Anteils von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund ist neben der jüngeren Bevölkerungszusammensetzung der Leipziger Bürger/-innen mit Migrationshintergrund vor allem auf die zugenommene Fluchtbewegung nach Deutschland zurückzuführen. Für neu aus dem Ausland zugewanderte Schüler/-innen ist es besonders wichtig, Deutsch-Sprachkenntnisse zu erwerben oder diese zu verbessern. Zur Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund stehen gemäß der sächsischen Konzeption zur Integration von Migrant/-innen Vorbereitungsklassen und -gruppen Deutsch als Zweitsprache zur Verfügung11. Bis in das Schuljahr 2013/14 gab es jährlich moderate Anstiege bei den Schülerzahlen und der Ausweitung von Klassen. Eine erste Verdoppelung der Schülerzahl gab es im Schuljahr 2014/15, die Zahl der Klassen stieg um 35 %. In 23 Klassen wurden 436 Schüler/-innen unterrichtet. Diese Klassen waren auf 16 Schulstandorte verteilt. Seither gab es eine permanent starke Zunahme von Klassen und Schü12 ler/-innen. Im April 2017 wurden 83 Klassen in 26 Grund-, 21 Oberschulen und 5 Gymnasien angeboten, die von insgesamt 1.853 Schülerinnen und Schülern besucht wurden. Abb. 6.17 Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund 25 18,3 15,8 14,4 15 10,7 10 6,6 13,5 13,8 22,0 20,3 12,7 12,2 18,6 17,5 11,0 11,4 16,6 16,0 6,1 8,4 13,7 11,9 2,6 6,2 7,0 7,6 6,0 1,4 3,2 5 3,1 Anteil in % 20 0 2000/01* 2005/06 2010/11 2014/15 2015/16 2016/17 Schuljahr Grundschule Oberschule Gymnasium Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen * nur Schulen in kommunaler Trägerschaft Förderschule Insgesamt Sozialreport Leipzig 2017 Von besonderer Bedeutung ist die dritte Etappe des Lehrplans für Deutsch als Zweitsprache. In dieser Phase sind die Schüler/-innen in die Regelklassen integriert und Deutsch wird als Zweitsprache schullaufbahnbegleitend unterrichtet. Das beinhaltet die sprachliche Didaktisierung des Fachunterrichts und die besondere sprachliche Bildungsaufgabe für die Lehrkräfte aller Fächer in allen Schularten. Das komplette Grund- und Oberschulnetz der Stadt ist dadurch in die Integration einbezogen. Zusätzlich gab es 2 Vorbereitungsklassen am Leipzig-Kolleg mit 43 Schüler/-innen und 13 Klassen mit 197 Schüler/-innen an den Leipziger Berufsschulzentren. Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schüler/-innen, die aufgrund körperlicher, seelischer oder emotionaler Beeinträchtigungen sonderpädagogische Förderung benötigen, können entweder in Form einer integrativen Unterrichtung eine allgemeinbildende Grund- oder weiterführende Schule oder eine für ihren Förderbedarf spezialisierte Förderschule besuchen. Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm in den letzten Jahren stetig zu und erreichte im aktuellen Schuljahr 2016/17 mit 4.182 Schüler/-innen einen vorläufigen Höchststand. Durch das im Vergleich zur Gesamtschülerschaft schwächere Wachstum der Gruppe der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (seit 2010/11 plus 18,0 % zu 31,5 % an allgemeinbildenden Schulen insgesamt) sank die Förderquote im angesprochenen Zeitraum von 9,7 % auf 8,7 % und erreichte damit den geringsten Wert der letzten zehn Jahre. 11 Gemäß der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migrantinnen und Migranten ist Deutsch als Zweitsprache dreiphasig aufgebaut. In den ersten beiden Phasen werden die Kinder und Jugendlichen in separaten Vorbereitungsklassen unterrichtet. In der Phase Drei sind die Schüler/-innen in den Regelschulbetrieb integriert und der Spracherwerb findet währenddessen statt. 12 Die Vorbereitungsklassen der Gymnasien sind organisatorisch weiterhin den Oberschulen zugeordnet. Die Einrichtung ist in erster Linie von Fragen der Kapazitäten und Auslastung von Räumen geleitet. Schulrechtlich ist es derzeit noch nicht möglich Vorbereitungsklassen an Gymnasien einzurichten Sozialreport Leipzig 2017 69 Die stärkste Gruppe machte mit 26,1 % der Förderschwerpunkt Lernen aus. Hier nahm die Zahl der Schüler/-innen bis in das Schuljahr 2008/09 stark ab und zeigt seither nur noch eine leichte Abwärtstendenz auf einen Stand von knapp 1.100. Die zweitgrößte Gruppe stellte 2016/17 die der Schüler/-innen mit den Förderschwerpunkten emotionale/soziale Entwicklung mit 23,3 %, es folgte der Förderschwerpunkt Sprache (20,1 %). Im langjährigen Vergleich verschob sich die Zusammensetzung der Schülerschaft nach Förderschwerpunkten. Anfang der 2000er Jahre vereinte der Bereich Lernen noch die Hälfte aller Schüler/-innen auf sich. Im Zeitverlauf erlangten andere Förderschwerpunkte größere Bedeutung. So erfuhr die Anzahl der Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung mehr als eine Verdreifachung und die Zahl der Schüler/-innen mit Sprachförderbedarf stieg um mehr als 80 %. Mit Ausnahme des Förderschwerpunktes Lernen fiel die Anzahl der Schüler/-innen in allen anderen Förderschwerpunkten 2016/17 höher aus als 2000/01. Abb. 6.18 Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderschwerpunkten 5.000 4.000 102 Anzahl 103 94 185 258 460 231 287 499 120 116 112 279 333 273 351 279 366 520 511 519 803 814 839 3.000 226 257 422 2.000 372 233 475 647 332 605 853 914 974 1.563 1.431 1.174 1.158 1.126 1.093 2000/01 2005/06 2010/11 2014/15 2015/16 2016/17 1.000 0 Schuljahr Lernen Emotionale/soziale Entwicklung Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sprache Geistige Entwicklung Körperl./motor. Entwicklung Hören Sehen Sozialreport Leipzig 2017 Während die Schülerzahl an Förderschulen mehrere Jahre auf einem ähnlichen Niveau verblieb und eine leichte Abwärtstendenz aufwies, stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der integrativ unterrichteten Schüler/innen stark an. 2016/17 waren es insgesamt 1.643 Schüler/-innen, das bedeutet im Vergleich zu 2010/11 eine Zunahme um 76,1 %. Im langjährigen Vergleich zu 2005/06 ist fast eine Vervierfachung der Zahl zu beobachten. Somit wurden im Schuljahr 2016/17 fast 40 % der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule integrativ unterrichtet. Diese Dynamik fand in fast allen Förderschwerpunkten ihren Niederschlag. Besondere Bedeutung hat der integrative Unterricht mit 81,6 % im Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung. Auch der Förderschwerpunkt Sprache (64,0 %) wies einen überdurchschnittlichen Wert auf. Bei den Förderschwerpunkten Lernen (3,6 %) und geistige Entwicklung (3,3 %) traten hingegen nur selten Fälle von integrativer Beschulung auf. Wie in den Vorjahren gab es die meisten Integrationsplätze an Grundschulen (798 oder 48,6 % aller Plätze). Auf Oberschulen entfielen 638 Plätze (38,8 %), während Gymnasien 149 (9,0 %) und Waldorfschulen 58 Integrationsschüler/-innen (3,5 %) aufnahmen. Die entsprechenden Quoten der Integrationen lagen mit 10,1 % an den Waldorfschulen am höchsten, es folgten die Oberschulen (5,6 %) und die Grundschulen (4,1 %). An den Gymnasien wurde 1,0 % der Schülerschaft integrativ unterrichtet. 70 Sozialreport Leipzig 2017 Tabelle 6.6 Integrativ unterrichtete Schüler/-innen nach Förderschwerpunkt und Schulart Förderschwerpunkt Gesamt 2005/06 Anzahl 2010/11 Anteil Anzahl 2016/17 Anteil Anzahl Anteil 434 13,4 933 26,3 1.643 39,3 179 53,9 439 72,6 795 81,6 . 0,2 14 2,8 17 3,3 Hören 25 13,5 55 23,8 88 31,5 Körperl./motor. Entwicklung 57 22,1 86 30,0 141 38,5 Lernen 7 0,5 6 0,5 39 3,6 Sehen 8 8,5 15 14,7 26 23,2 157 33,1 318 49,1 537 64,0 Grundschule 248 2,1 543 3,7 798 4,1 Oberschule 145 1,4 288 3,6 638 5,6 Gymnasium 41 0,3 92 0,8 149 1,0 - - 10 2,7 58 10,1 Darunter: Emotional/soziale Entwicklung. Geistige Entwicklung Sprache Darunter: Waldorfschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2017 Jungen waren im Schuljahr 2016/17 mit 66,4 % bei den Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Mehrheit. An den Förderschulen stellten sie 63,3 % der Schülerschaft und bei den integrierten Schüler/-innen war der Jungenanteil mit 71,2 % noch stärker ausgeprägt. Nach Förderschwerpunkten fiel das Geschlechterverhältnis bei der emotionalen/sozialen Entwicklung (81,3 %) besonders hoch aus. Ausgeglichener stellte es sich bei den Förderschwerpunkten Lernen (56,5 % Jungenanteil) sowie geistige Entwicklung (60,5 %) und körperlich/motorische Entwicklung (58,5 %) dar. 6.4.4 Übergang auf eine weiterführende Schule Nach der vierjährigen Grundschulzeit erfolgt im Freistaat Sachsen der Übertritt auf eine Oberschule oder ein Gymnasium. Im zweiten Schulhalbjahr der vierten Klasse erhalten alle Schüler/-innen eine Bildungsempfehlung. Bis 2015/16 war die Bildungsempfehlung bindend, seit 2017 hat die Bildungsempfehlung keinen ver13 pflichtenden Charakter mehr . Seit 2012/13 werden mehr gymnasiale als Oberschulempfehlungen ausgesprochen (50,7 %). Dieser Trend setzt sich seither fort, im Schuljahr 2016/17 lag der Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen bei 53,7 %. Die Spannweite zwischen den Extremen war, wie in den letzten Jahren, enorm hoch und wies einen Maximalwert von 85,9 % gymnasialer Bildungsempfehlungen im Ortsteil Zentrum-Nordwest und einen Minimalwert von 19,5 % im Ortsteil Sellerhausen-Stünz auf. Geschlechtsspezifische Analysen zeigen deutliche Differenzen: Mädchen erhalten anteilig häufiger eine gymnasiale Bildungsempfehlung – der Abstand zwischen den Geschlechtern betrug in den letzten fünf Jahren bis zu 7,5 Prozentpunkte. Im Schuljahr 2016/17 waren es 6,1 Prozentpunkte. So erhielten 56,8 % der Mädchen aber nur 50,7 % der Jungen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. 13 Durch einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Stärkung des Rechts auf Bildungsfreiheit und dem Recht der Eltern Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, wird aktuell ein neues Gesetz erarbeitet. Dieses sieht vor, dass Eltern auf Empfehlung der Schule über die Wahl der weiterführenden Schulart entscheiden. Die Grundschule soll die Eltern dabei beraten und weiterhin eine Bildungsempfehlung zu den bisherigen Konditionen aussprechen. Die Bildungsempfehlung hat allerdings keinen verpflichtenden Charakter mehr. Sozialreport Leipzig 2017 71 Karte 6.3 Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen an Grundschulen in kommunaler Trägerschaft Um den Einfluss jährlicher Schwankungen zu minimieren, wurde ein Mittelwert über einen Drei-JahresZeitraum gebildet. Der städtische Mittelwert betrug von 2015 bis 2017 52,4 %. Wie in den Vorjahren waren über das Stadtgebiet verteilt sehr große Unterschiede festzustellen. Eine Konzentration an Grundschulen mit geringen Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen lag im Leipziger Osten. Hier erreichte keine Schule im Dreijahresmittel Werte über 35 %. Weitere räumliche Schwerpunkte mit niedrigen Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen waren in den Schulen Grünaus auszumachen. Das andere Ende der Skala und damit die höchsten Anteile fanden sich in den Ortsteilen entlang des Auwaldes. Zwischen den Ortsteilen ZentrumNordwest und Südvorstadt bekamen mindestens zwei Drittel der Viertklässler/-innen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. Die städtischen Maximalwerte lagen bei mehr als 75 % in Ortsteilen des Stadtbezirks Mitte (Haupteinzugsgebiete: Zentrum-Nordwest, Zentrum-West, Zentrum-Süd) und mit 74,4 % in Schleußig. Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 ist nicht zwingend mit dem tatsächlichen Übergang auf die empfohlene weiterführende Schulart gleichzusetzen. Aufschluss über das tatsächliche Übergangsverhalten auf die weiterführenden Schularten bietet eine vergleichende Betrachtung der Schuleingangsstufe 5. Bis 2010/11 lagen die Übertrittsquoten auf ein Gymnasium deutlich über 50 %. Nach der Verschärfung der Zugangsbedingungen für den gymnasialen Bildungsweg 2010/11 sank ebenfalls der Anteil der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten an der Jahrgangsstufe 5 direkt auf 47,8 %. Dieser Wert bildete gleichzeitig den Tiefpunkt der Zeitreihe. Im anschließenden Schuljahr 2012/13 stiegen die Anteile wieder auf über 50 % und verblieben bis zum Schuljahr 2015/16 auf diesem Niveau. Im Schuljahr 2016/17 lag die gymnasiale Übertrittsquote erstmalig wieder unter 50 % (49,6 %). Dennoch lag der Leipziger Wert für den Übergang auf ein Gymnasium noch deutlich über dem des Freistaats von 40,7 %. 6.4.5 Abschlüsse und Abgänge Die Abgänge an allgemeinbildenden Schulen in Leipzig waren seit drei Jahren wieder von einer starken demografisch bedingten Dynamik geprägt. Zum Ende des Schuljahres 2015/16 beendeten 3.483 junge Menschen eine allgemeinbildende Schule in Leipzig. Nach dem starken Einbruch von 2009 zu 2010 und den stagnierenden Absolventenzahlen von 2010 bis 2013 war in den letzten 3 Jahren jeweils eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Seit 2014 gab es jeweils im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung zwischen 200 und 300 Abgängen. 2016 verließen 28,8 % Personen mehr (plus 778) eine allgemeinbildende Schule als 2010. Die meisten Abgänger/-innen verließen eine Oberschule (1.705 oder 49,0 %), 41,9 % des Abgangsjahr72 Sozialreport Leipzig 2017 gangs stammten von einem Gymnasium. Zwar waren Realschulabschlüsse 2016 mit 42,3 % noch immer der am häufigsten erlangte Abschluss, die Differenz zu den Abgänger/-innen mit allgemeiner Hochschulreife nahm aber stark ab. 2015 wurde die allgemeine Hochschulreife von 37,5 % der Schulabgänger/-innen erlangt. Vor allem der Anteil (qualifizierender) Hauptschulabschlüsse und auch der Anteil von Schüler/-innen, die ohne mindestens einen Hauptschulabschluss ihre Schullaufbahn beendeten, nahmen in den letzten 4 Jahren ab. Die absolute Anzahl der Jugendlichen in diesen beiden Gruppen blieb allerdings identisch, die anteilige Abnahme resultierte demnach nicht aus einem tatsächlichen Rückgang, sondern aus dem starken Wachstum der anderen Abschlüsse. 2015 verließen 394 Jugendliche eine allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss, der entsprechende Anteil von 11,3 % stellte den geringsten Wert seit 2009 dar. Abb. 6.19 Anteilige Verteilung der Schulabschlüsse 100 in % 80 32,0 31,3 33,5 32,5 32,9 32,9 33,0 45,7 44,0 42,8 41,8 41,7 41,7 40,2 8,6 13,1 9,6 10,5 11,4 11,4 11,5 13,6 11,5 14,0 15,2 14,0 14,0 2001 2005 2010 2011 2012 2012 34,6 38,3 37,5 42,9 40,7 42,3 10,1 9,7 8,9 15,3 12,4 11,4 11,3 2013 2014 2015 2016 60 40 20 0 Jahr ohne mindestens Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Realschulabschluss allgemeine Hochschulreife Sozialreport Leipzig 2017 Fast alle Schüler/-innen ohne mindestens Hauptschulabschluss stammten von den Förder- und Oberschulen. Seit 2004 waren jährlich mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss von Förderschulen. 2016 betrug der Anteil 57,1 %. Differenziert nach Schularten zeigten sich auch im Jahr 2016 die Gymnasien als Schulart mit der höchsten Erfolgsquote. 88,6 % der Absolventinnen und Absolventen verließen diese mit der allgemeinen Hochschulreife. An den Oberschulen legten 74,9 % der Schüler/-innen einen Realschulabschluss ab, 15,3 % einen Hauptschulabschluss und 9,8 % verließen die Oberschulen mit einem Abgangszeugnis. Von den Schülerinnen und Schülern der Förderschulen verließen 6,7 % die Schule mit einem Realschulabschluss und 14,1 % mit einem Hauptschulabschluss. Die Mehrheit der Förderschüler/-innen (79,2 %) beendete die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss, wobei der Erwerb eines solchen Abschlusses nicht an allen Förderschulen möglich ist. Eine geschlechtsspezifische Betrachtung zeigte, dass Schüler häufiger ohne Abschluss blieben als Schülerinnen, seltener die allgemeine Hochschulreife erlangten und die Oberschulen mit niedrigeren Abschlüssen verließen. So war beispielsweise die Mehrheit der Schülerschaft, welche die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließ männlich (59,4 %), bei der allgemeinen Hochschulreife war es entgegengesetzt, hier stellten Jungen nur 45,4 %. Bei der räumlichen Betrachtung der Abgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss innerhalb der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zeigten sich sowohl deutliche Unterschiede im Stadtgebiet als auch eine starke Konzentration auf einige Schulen. Im gemittelten Dreijahresschnitt von 2014 bis 2016 vereinten lediglich 6 Schulen mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss auf sich. In den 5 am stärksten betroffenen Oberschulen verließ mindestens jede/-r fünfte Schüler/-in die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Der maximale Wert lag mit 28,4 % an der Helmholtzschule im Ortsteil Lindenau. Es waren vor allem die Schulen in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtentwicklung, die deutlich überdurchschnittliche Werte aufwiesen. Räumlich differenziert zeigten sich diese Gebiete in Schönefeld und Paunsdorf, im Leipziger Westen und in Grünau. Hier betrug der Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Abschluss jeweils mehr als 20 %. Im innenstadtnahen Osten sanken die Werte im Vergleich zum letzten Sozial14 report auf unter 20 % . Niedrige Werte von unter 5 % waren im nordwestlichen Zentrum und den Stadtrandlagen zu finden. 14 16. Schule mit 16,1 % und 125. Schule mit 15,9 %. Sozialreport Leipzig 2017 73 Karte 6.4 6.5 Abgänger/-innen von Oberschulen in kommunaler Trägerschaft ohne mindestens Hauptschulabschluss Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen 6.5.1 Übersicht über das Schulnetz der berufsbildenden Schulen In der Stadt Leipzig stehen in öffentlicher Trägerschaft 9 Berufliche Schulzentren (BSZ) und eine medizinische Berufsfachschule zur Verfügung. Die Schulzentren vereinen eine Reihe von Schularten unter einem Dach, dabei bestehen Schwerpunktsetzungen für bestimmte Berufsfelder. Beim BSZ 12 „Robert Blum“ handelt es sich um eine berufsbildende Schule zur Lernförderung. Weiterhin existierten im Schuljahr 2016/17 31 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft, darunter vorwiegend Berufsfachschulen. Die Ausbildungsschwerpunkte liegen im sozialen, medizinischen und Pflegebereich. 6.5.2 Entwicklung der Schülerzahlen und Zusammensetzung der Schülerschaft Die Entwicklung der Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen in Leipzig erreichte 2005/06 ihren Höhepunkt mit knapp 27.000 Schüler/-innen; anschließend wies sie eine (stark) rückläufige Entwicklung bis in das Schuljahr 2015/16 auf. Insgesamt sank die Schülerzahl in diesem Zeitraum um 31,5 %. 2016/2017 stieg die Anzahl der Schüler/-innen im Vergleich zum Vorjahr erstmals wieder leicht an, die Zunahme betrug 1,5 % oder 282 Schüler/-innen. Im Vergleich zu 2005/06 büßten vor allem die berufsbildenden Förderschulen (minus 53,8 %), die Berufsschulen (minus 37,8 %) und die Berufsfachschulen (minus 36,9 %) Schüler/-innen ein, während Fachschulen (plus 39,1 %) und Berufliche Gymnasien (plus 22,4 %) hinzu gewannen. Im Vergleich zum Vorjahr profitierten vor allem der Übergangssektor (plus 10,3 %) und die Fachoberschulen (plus 7,7 %). 74 Sozialreport Leipzig 2017 Tabelle 6.7 Entwicklung der Schülerzahlen an berufsbildenden Schulen nach Schulart und Trägerschaft Schulart 2000/01 Anzahl Schüler/-innen gesamt Berufsschule 2005/06 2010/11 2014/15 2015/16 2016/17 25.676 26.611 22.299 18.535 18.417 18.699 16.053 13.265 10.504 8.107 8.086 8.250 Berufsbildende Förderschule 972 1.195 914 600 568 552 Berufsfachschule 4.697 7.572 6.136 4.941 4.717 4.776 Übergangssektor* 1.323 1.347 830 966 1.043 1.150 Fachschule 1.336 1.476 2.020 2.244 2.183 2.053 Fachoberschule 878 1.239 1.347 1.104 1.193 1.285 Berufliches Gymnasium 387 517 521 573 627 633 79,5 67,8 63,9 61,3 61,8 61,3 Berufsschule 99,7 99,7 99,5 99,7 99,3 99,0 Berufsbildende Förderschule 55,9 55,7 65,0 52,5 50,2 48,4 Berufsfachschule 28,1 19,1 16,0 14,7 15,8 16,5 Übergangssektor* 83,7 78,9 70,6 74,3 75,0 66,2 Fachschule 30,2 32,0 21,6 17,0 16,5 16,7 Fachoberschule 74,0 54,0 49,0 51,5 45,8 38,8 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Anteil öffentliche Trägerschaft in % Berufliches Gymnasium * inkl. Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Berufsvorbereitungsjahr Förderschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2017 Schulen in freier Trägerschaft bildeten 2016/17 fast 40 % der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen aus. Dieser Anteil stieg bis 2010/11 kontinuierlich an und bewegt sich seither auf konstantem Niveau. Schüler/-innen mit Migrationshintergrund Seit Beginn der 2000er Jahre stieg die Zahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in den berufsbil15 denden Schulen . Mit dem Schuljahr 2014/15 verstärkte sich die Dynamik deutlich; die Anzahl der Schüler/innen mit Migrationshintergrund verdoppelte sich seither. Im Schuljahr 2016/17 hatten 1.437 Lernende an berufsbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Anteil von 7,7 %. Trotz der starken Anstiege waren junge Menschen mit Migrationshintergrund an den berufsbildenden Schulen gemessen an ihrem entsprechenden Anteil an der Gesamtbevölkerung der Vergleichsaltersgruppe (15 bis unter 25 Jahre: 22,2 %) noch immer unterrepräsentiert. Die einzelnen Bereiche der berufsbildenden Schulen zeigten sehr unterschiedliche Anteile und Dynamiken. Ohne Ausnahme stiegen die Anteile im Vergleich zu 2010/11 überall an. Der stärkste Zuwachs war im Übergangssektor festzustellen. 2015/16 hatten 38,8 % der Teilnehmer/-innen hier einen Migrationshintergrund; 2010/11 lag der Anteil noch bei 6,3 % und 2013/14 bei 9,3 %. Gleichzeitig bedeutet dies, dass knapp jede/-r dritte Schüler/-in mit Migrationshintergrund 2016/17 im Übergangssektor beschult wurde und fast zwei Drittel der BVJ-Teilnehmer/-innen (64,1 %) einen Migrationshintergrund hatten. Die interne Verteilung in diesem Bereich zeigte, dass mit 312 Schüler/-innen der Großteil eine Vorbereitungsklasse Deutsch mit berufspraktischen Aspekten absolvierte, um die Sprache zu lernen. Weitere 101 Teilnehmer/-innen mit Migrationshintergrund wollten im Berufsvorbereitungsjahr einen Hauptschulabschluss nachholen. Tabelle 6.8 Anzahl und Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an berufsbildenden Schulen Schuljahr 2000/01 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Anzahl 111 501 590 633 624 689 846 1.018 1.437 Anteil in % 0,4 2,1 2,6 3,1 3,2 3,7 4,6 7,1 7,7 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2017 15 Ein sprunghafter Anstieg der Zahl war im Jahr 2009/10 zu verzeichnen. Seit diesem Schuljahr wird in der Statistik mit dem erweiterten Begriff des Migrationshintergrundes verwendet. Schüler/-innen mit Migrationshintergrund sind jene, die zwei- oder mehrsprachig aufwachsen und selbst oder deren Eltern (bzw. ein Elternteil) oder Großeltern nach Deutschland zugewandert sind, ungeachtet ihrer gegenwärtigen Staatsangehörigkeit und ungeachtet des Aufenthaltsstatus. Sozialreport Leipzig 2017 75 An den Berufsschulen lag der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund bei 6,1 % und an den Berufsfachschulen bei 4,9 %. Die Anteile der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien in Leipzig lagen bei 8,0 % bzw. bei 14,4 %. Verglichen mit der Bildungsbeteiligung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an berufsbildenden Schulen insgesamt war der Anteil überproportional hoch. Sie wählten somit relativ häufig die Möglichkeit, innerhalb des berufsbildenden Systems allgemeinbildende Schulabschlüsse zu erzielen. 6.5.3 Ausbildungsstellenmarkt Für das Berichtsjahr 2015/16 mit dem Stichtag 30.09.2016 wurden für den Agenturbezirk Leipzig von der Agentur für Arbeit 2.868 Bewerber/-innen für Ausbildungsstellen gemeldet. Mit 56,4 % war der Großteil männlich und mehr als die Hälfte war jünger als 20 Jahre (56,7 %). Diese Eckdaten änderten sich im Vergleich zu den Vorjahren nur geringfügig. Der Anteil der gemeldeten Bewerber/-innen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit fiel mit 7,4 % ebenfalls ähnlich hoch aus wie 2014. Im zeitlichen Vergleich nahm die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen bis 2010/11 stark ab, wies danach eine stabile Entwicklung mit jährlich zwischen 2.700 und 2.900 Bewerber/-innen auf. Deren Zahl lag 2015/16 weniger als halb so hoch wie noch zehn Jahre zuvor (minus 53,9 %). Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Bewerber/-innen leicht zu (plus 5,9 %). Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen nahm ebenfalls bis 2012/13 stetig ab. Anschließend war bis 2014/15 ein moderater Anstieg von gemeldeten Lehrstellen zu beobachten, der zum Berichtsjahr 2015/16 stark zunahm (plus 530; 21,2 %). Damit lag die Zahl der gemeldeten Stellen erstmals seit fünf Jahren wieder über der der Bewerber/-innen. Die Steigerung war fast ausschließlich auf die starke Zunahme der außerbetrieblichen Ausbildungsstellen zurückzuführen. Rein rechnerisch stand 2015/16 je Bewerber/-in 1,06 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Dieser Wert schwankte in den letzten fünf Jahren zwischen 0,84 und 1,14. Damit zeigte sich der Ausbildungsstellenmarkt deutlich entspannter als in den 2000er Jahren. 2005/06 kamen noch zwei Bewerber/-innen auf eine gemeldete Ausbildungsstelle. Abb. 6.20 7.000 Gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen 6.965 6.223 6.000 5.141 Anzahl 5.000 4.736 4.000 3.061 3.000 3.434 3.628 2.787 2.689 2.449 2.356 2.874 2.000 1.000 2.892 2.771 2.864 2.621 2.336 2.467 258 135 104 354 2.708 2.501 3.031 2.868 581 155 0 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Berichtsjahr gemeldete Bewerber/-innen Quelle: Bundesagentur für Arbeit gemeldete Berufsausbildungsstellen davon außerbetrieblich Sozialreport Leipzig 2017 Der Anteil der versorgten Bewerber/-innen lag 2015/16 bei 97,6 %, lediglich 70 Personen konnten nicht als versorgt eingestuft werden. Dies bedeutet eine Beruhigung der Situation, nachdem in den letzten vier Jahren die Zahl der unversorgten Bewerber/-innen jeweils über 200 lag. Auf der anderen Seite konnten auch 2015/16 173 gemeldete Stellen nicht besetzt werden. Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen stieg im Berichtsjahr 2010/11 auf über 200 unbesetzte Stellen und verblieb seither auf hohem Niveau. Rein rechnerisch betrachtet stand in den letzten Jahren für (fast) jede/-n unversorgte/-n Bewerber/-in eine unbesetzte Ausbildungsstelle zur Verfügung. Entgegen der naheliegenden Annahme waren die meisten unversorgten Bewerber/-innen formal gut qualifiziert. So hatten mehr als 50 % einen Realschul- und 30 % einen Hauptschulabschluss. 13 unversorgte Bewerber/-innen verfügten über ein Zeugnis der (Fach-)Hochschulreife. In 16 vielen der Bereiche, in denen häufiger unbesetzte Lehrstellen zu beobachten waren , liegt die Vermutung nahe, dass es nicht unbedingt an der formalen Qualifikation der Bewerber/-innen mangelte, sondern vielmehr die Angebote der Wirtschaft und die Interessenlagen der jungen Nachfragenden nicht immer übereinstimmen. 16 Für eine detailgenaue Betrachtung der einzelnen Berufe dient das Kapitel 6 der jährlich erscheinenden Publikation „Arbeitsmarkt in Zahlen. Ausbildungsstellenmarkt der Bundesagentur für Arbeit“. 76 Sozialreport Leipzig 2017 6.6 Angebote der Kinder- und Jugendförderung Leipzig hat vielfältige Angebote, Maßnahmen und Projekte der Jugendhilfe in freier und kommunaler Trägerschaft. Jugendarbeit ist mit ihren Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale Bezüge aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII:  § 11 Jugendarbeit (z. B. offene Freizeiteinrichtungen, Ferienpass),  § 12 Förderung der Jugendverbände (z. B. Dachverbände, Bildungsmaßnahmen),  § 13 Jugendsozialarbeit (z. B. Straßensozialarbeit, Schulsozialarbeit),  § 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (z. B. Kinder- und Jugendtelefon, Suchtprävention),  § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (z. B. Mütterzentren, Kinder- und Familienzentren). Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere von Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der Träger der freien Jugendhilfe unterhielt die Stadt Leipzig zum Jahresende 2016 noch vier offene Freizeittreffs in kommunaler Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Kinder- und Jugendförderung in % Abb. 6.21 100% 90% 80% 70% Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach Leistungsbereichen in % 5,1 4,0 5,2 4,1 21,0 5,4 4,0 5,8 4,4 6,5 5,6 6,9 5,8 6,6 6,1 29,3 5,1 3,9 29,9 30,6 29,8 21,3 19,3 19,0 3,1 2,6 3,5 3,1 2,7 2,9 2,9 58,7 58,4 57,1 57,1 63,2 64,9 65,2 2010 2011 2012 2014 2015 2016 3,7 60% 50% 40% 30% 66,2 20% 10% 0% 2005 2013 Jahr § 11 Jugendarbeit § 14 Kinder- und Jugendschutz Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung § 12 Jugendverbandsarbeit § 16 Familienbildung § 13 Jugendsozialarbeit Sozialreport Leipzig 2017 Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2016 mit über 10,0 Mio. Euro gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 3,1 % (plus 306.388 Euro) bei einem gleichzeitigem Anstieg der 0- 27 jährigen Einwohner/-innen in der Stadt Leipzig um 2,0 % (plus 3.089). In der Fördersumme sind ab 2014 die Mittel für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII nicht mehr enthalten. Entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 wird ab dem Haushaltsjahr 2014 die Schulsozialarbeit mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. 6.6.1 Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung liegt hierbei auf Förderschulen, Oberschulen, Berufsschulen mit berufsvorbereitendem Jahr (BVJ) und ausgewählten Grundschulen. Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der freien und kommunalen Jugendhilfe beruhen auf individuell abgestimmten Kooperationsvereinbarungen mit der jeweiligen Partnerschule sowie Leistungsvereinbarungen mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Die Verknüpfung der Leistungen von Schule und Jugendhilfe wurde in den zurückliegenden Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zwischen der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen. Für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII wurden im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 2.227.101 Euro (plus 5,7 %) kommunale Mittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden 207.200 Euro aus Landesmitteln für die Gesamtfinanzierung eingesetzt. Sozialreport Leipzig 2017 77 Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2016/2017 an 58 öffentlichen Schulen der Stadt Leipzig (plus 2 Grundschulen und plus 1 Oberschule) durch Träger der freien Jugendhilfe und dem kommunalen Träger angeboten. Darunter an allen sechs Förderschulen für Lernbehinderte, an der Sprachheilschule sowie an allen drei Schulteilen des Förderzentrums für Erziehungshilfe, an allen öffentlichen Oberschulen, an der Nachbarschaftsschule, an 18 öffentlichen Grundschulen und sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig. Hier wurden vor allem solche in Stadträumen mit hohen SGB-II-Quoten mit Angeboten der Schulsozialarbeit ausgestattet. Das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit wird in Form von Einzelfallarbeit, Gruppen- und Projektarbeit sowie Gemeinwesenarbeit durchgeführt. Im Schuljahr 2015/2016 wurden durch die Schulsozialarbeiter/innen 6.112 Einzelfallhilfen für Schüler/-innen erbracht. Häufigster Grund für diese Einzelfallhilfen waren Probleme mit Gleichaltrigen (20,6 %). Die 6.922 Angebote einer Gruppen- und Projektarbeit für Schüler//innen wurden im Schuljahr 2015/2016 von 110.444 Teilnehmer-/-innen genutzt. An den 424 Angeboten für Eltern nahmen 5.972 Eltern teil und an den 398 Angeboten für Lehrer/-innen haben 1.712 Lehrer/-innen teilgenommen. Abb. 6.22 Schulen mit Schulsozialarbeit nach Schularten 30 25 23 Anzahl 20 23 25 24 23 23 18 15 16 12 14 10 8 5 7 12 8 7 13 12 8 7 8 7 8 7 8 7 8 7 2 0 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 Schuljahr Grundschulen Oberschulen Förderschulen berufsbildende Schulen (Nachbarschaftsschule mit Grundschul- und Oberschulteil, Förderzentrum für Erziehungshilfe mit Schulteilen A, B, C) Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2017 6.6.2 Ferienpass Der Ferienpass bietet den Leipziger Schüler/-innen seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten zum individuellen bzw. gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten. Die Ferienprogramme sind ein wichtiger Bestandteil der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienbildung. Die vielen preiswerten Angebote entlasten vor allem Familien, die aufgrund von Arbeitslosigkeit und niedrigem Einkommen weniger finanzielle Mittel für die Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können. Der seit dem Jahr 2004 zu beobachtende Anstieg ausgegebener Ferienpässe hielt im Jahr 2016 weiter an. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 32.197 Ferienpässe verkauft, ermäßigt oder kostenlos ausgegeben (plus 630). Auch 2016 erhielten Inhaber/-innen einer SchülerMobilCard von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) den Ferienpass kostenlos. Der Anteil der zum Vollpreis verkauften Ferienpässe stieg im Jahr 2016 auf 77,4 %. Davon wurden 14,8 % (3.697 Stück) durch die LVB-Aktion an SchülerMobilCard-Inhaber/-innen kostenlos ausgegeben (plus 123). Der Anteil aller ermäßigt verkauften Ferienpässe sank dagegen auf 22,6 %. Davon wurden 17,0 % (1.241 Stück) durch die LVB-Aktion an SchülerMobilCard-Inhaber/-innen kostenlos ausgegeben (minus 45). 78 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 6.23 Inanspruchnahme des Ferienpass 35.000 30.000 1.487 1.263 Anzahl 25.000 20.000 6.705 15.000 5.956 5.747 6.849 5.106 3.146 1.815 1.860 5.374 5.422 3.045 3.078 2.773 2.387 4.018 10.000 5.000 2.029 11.738 14.693 15.529 16.495 2010 2011 2012 18.608 20.120 21.333 21.837 2013 2014 2015 2016 0 2005 Jahr Vollzahler LVB-Aktion (Vollzahler) Ermäßigungsberechtigte Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung LVB-Aktion (Ermäßigungsberechtigte) Sozialreport Leipzig 2017 Gemessen an den 45.729 Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen des Schuljahres 2015/2016 in Leipzig wurden im Jahr 2016 von 70,4 % aller Schüler/-innen Ferienpässe in Anspruch genommen. Im Jahr 2016 wurden im Rahmen des Ferienpass insgesamt 3.937 Veranstaltungen durchgeführt an denen 116.287 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben. 6.7 Mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt bzw. von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt sind. Insbesondere wendet sich aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork) an junge Menschen, die von Angeboten der Jugendhilfe nicht oder nicht mehr erreicht werden. Im Jahr 2016 wurden insgesamt zehn Projekte bei sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit sowie Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darunter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Freistaat Sachsen, dem Deutschen Fußball Bund und der Stadt Leipzig gefördert wird. Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen bzw. Szenen und anderen Faktoren wie ordnungspolitischen Maßnahmen oder wiederkehrenden saisonalen Bedingungen. Im Jahr 2016 gab es insgesamt 59.372 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 2,9 % (plus 1.679). Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu kommen. Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. So kommt es beispielsweise in den Sommermonaten zu häufigeren Kontakten, da die Zielgruppen hier auch häufiger an den aufgesuchten Orten angetroffen werden. Erstmals waren im Jahr 2016 bei den Einzelfallhilfen Probleme mit den Wohnsituationen (obdachlos oder mit unzureichendem bzw. nicht gesichertem Wohnraum) der am häufigsten genannte Grund einer Hilfe. Hoch war auch im Jahr 2016 die Hilfeanzahl wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten wie z. B. Probleme finanzieller Art, Schulden, Beantragung staatlicher Sozialleistungen. An dritter Stelle rangierten Probleme in sozialen Beziehungen. Sozialreport Leipzig 2017 79 Abb. 6.24 Hilfeentwicklung mobiler Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit nach Kontakten 35.000 29.295 16.537 13.540 12.488 15.021 27.928 13.587 14.771 25.760 10.499 13.664 19.165 7.177 12.390 12.838 19.558 5.497 5.000 4.033 15.000 10.000 19.995 20.000 11.363 Anzahl 25.000 30.184 30.000 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr Kontakt-/Beratungsstelle medial (Telefon, Internet) aufsuchend Sozialreport Leipzig 2017 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen; Einwohnerregister 6.8 Jugendgerichtshilfe Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden durch den § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestimmt. Sie hat die Pflicht, den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugend(gerichts-)hilfe im Jugendstrafverfahren sicher zu stellen und gleichzeitig die verfahrensbeteiligten Behörden zu unterstützen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe arbeiten stadtteilorientiert. Hier werden alle Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre), die straffällig in Erscheinung getreten sind, im gesamten Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz betreut. Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfahrens, das bedeutet, bis hin zur Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung von Strafbefehlen. Abb. 6.25 Jugendstraftäter/-innen nach Erst- und Mehrfachtäter/-innen 4.000 3.500 Anzahl 3.000 946 2.500 1.369 1.446 2.000 814 1.177 1.132 1.500 1.329 1.310 903 828 2015 2016 2.418 1.000 1.567 1.546 500 1.752 1.352 1.269 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Mehrfachtäter/-innen Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Ersttäter/-innen Sozialreport Leipzig 2017 Im Jahr 2016 sind 2.138 Jugendliche und Heranwachsende erstmals oder erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Fallzahl der Täter/-innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 % gesunken (minus 94). Bei der Erfassung von Tätern erfolgt eine Unterscheidung von Ersttätern und Mehrfachtätern. Ersttäter/innen sind diejenigen, gegen die erstmalig polizeilich ermittelt wurde bzw. ein Jugendstrafverfahren vorlag. Dabei können auch mehrere Taten Gegenstand des ersten Verfahrens sein. Mehrfachtäter/-innen sind min80 Sozialreport Leipzig 2017 destens zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Jahr 2016 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 % gesunken (minus 75). Ebenso ist die Zahl der Ersttäter/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % gesunken (minus 19). Im Jahresvergleich lässt sich insgesamt eine positive Entwicklung durch den stetigen Rückgang der Anzahl von Jugendstraftäter/-innen feststellen. Sozialreport Leipzig 2017 81 7 Menschen mit Behinderung Zusammenfassung Zum 31.12.2016 lebten in Leipzig 48.860 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. Darüber hinaus gab es weitere ca. 9.200 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Weitere ca. 32.500 Personen hatten einen Grad der Behinderung von ab 20 bis unter 50 ohne gültigen Ausweis. Insgesamt hatten damit in Leipzig rund 90.600 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 16 % der Leipziger Bevölkerung. Seit 2010 hat sich die Zahl dieser Personen um 13.000 erhöht. Darunter stieg die Zahl der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis um 8.400. Eine Krankheit war 2016 bei 91 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache ihrer Behinderung. 6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung. Die Zahl der Behinderungen steigt mit zunehmendem Alter. Zum 31.12.2016 hatten 0,4 % der unter 4Jährigen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Bei den ab 75-Jährigen lag der Anteil bei 29,6 %. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2016 die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe wie auch der Ausgaben nahezu gleich. Die Mehrheit der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung. Zum 31.12.2016 lebten 1.962 Leipziger/-innen in betreuten Wohnformen, davon 56 % in ambulanten und 44 % in stationären Wohnangeboten. Ein Drittel (31,6 %) der Leipziger/-innen mit Behinderung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bestreitet seinen Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit. Das sind deutlich weniger im Vergleich zu den Leipziger/-innen ohne Behinderung der gleichen Altersgruppe, bei denen mehr als zwei Drittel (70,6 %) ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit erreichen. Im Jahr 2015 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 3.978 Menschen mit Behinderung beschäftigt, davon 1.323 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und 2.655 bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erfüllten 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote zu 107,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 12,5 Prozentpunkte. 2016 gab es 50 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsprojekten. Die Zahl dieser Arbeitsplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr um 14 Plätze verringert. Die Zahl der Außenarbeitsplätze in den sechs Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist seit 2014 rückläufig und lag 2016 bei 223 Plätzen, was 15 % der Plätze im Arbeitsbereich der Werkstätten entspricht. Weitere Informationen: Sachstandsbericht zur Entwicklung der Behindertenhilfe in Leipzig 2013 7.1 Schwerbehinderung nach dem SGB IX17 Ein enger, eher auf medizinisch-gesundheitliche Beeinträchtigungen bezogener Begriff von Behinderung findet sich im SGB IX. Nach § 2 gelten Menschen als behindert, wenn „ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“. Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen, können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, mit dem bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können. Je nach Schweregrad der Behinderung werden verschiedene Grade der Behinderung definiert. Von einer Schwerbehinderung wird ab einem Grad der Behinderung von 50 gesprochen. Im Sozialreport werden Daten zur Schwerbehinderung ausgewiesen, die jährlich über den Kommunalen 18 Sozialverband vorliegen. Darin enthalten sind auch Daten zu Personen ohne gültigen Schwerbehindertenausweis und zu Personen mit einem geringeren Grad der Behinderung. 17 Daten der Behindertenstrukturstatistik zu Personen mit gültigem Ausweis liegen erst ab 2010 als vollständige Reihe vor. Die Daten weisen zur Statistik, die vom Sächsischen Landesamt für Statistik veröffentlicht wird, geringfügige Abweichungen aus. Da die Daten des Kommunalen Sozialverbandes aber jährlich verfügbar sind und darüber hinaus kleinräumig vorliegen und Aussagen zu Personen ohne gültigen Ausweis ermöglichen, wird hier in erster Linie darauf zurückgegriffen. 18 82 Sozialreport Leipzig 2017 In Leipzig hatten zum 31.12.2016 insgesamt 48.860 Personen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Ihre Zahl hat sich seit 2010 um 21 % erhöht. Der Anstieg lässt sich mit der steigenden Anzahl älterer Menschen begründen. Der Anteil der Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der Leipziger Bevölkerung betrug im Jahr 2016 insgesamt 8,4 Prozent. Im Vergleich zum Land Sachsen und der Bundesrepublik lag der Anteil der Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig 2016 etwas niedriger. Abb. 7.1 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig und ihr Anteil an der Bevölkerung zum 31.12. des jeweiligen Jahres 10,0 30.000 48.860 47.476 46.450 45.397 44.109 42.355 40.000 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 20.000 3,0 2,0 10.000 1,0 0 Anteil an der Bevölkerung in % 9,0 50.000 40.475 Personen mit Schwerbehinderung 60.000 0,0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen - Schwerbehindertenstrukturstatistik; Amt für Statistik und Wahlen (Einwohnerregister) zum 31.12.2016 Anteil Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis Sozialreport Leipzig 2017 Zusätzlich zu den 48.860 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis gab es zum 31.12.2016 weitere ca. 9.200 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Darüber hinaus gab es ca. 32.500 Personen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis unter 50. Insgesamt hatten damit in Leipzig rund 90.600 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 16 % der Leipziger Bevölkerung. Ortsteile mit einem besonders hohen Anteil von Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der Wohnbevölkerung sind grundsätzlich Stadtteile, in denen viele ältere Menschen leben. 2016 gab es insgesamt 20 Ortsteile, in denen den Anteil von Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis über 10 % lag. Diese Ortsteile sind durch Großsiedlungen geprägte Ortsteile. In den jeweiligen Ortsteilen befinden sich häufig auch stationäre Einrichtungen sowie betreute Wohnangebote. In Grünau sind die Wohnungen aus den 1970er und 1980er Jahren zudem weitgehend barrierereduziert, so dass viele Menschen mit Behinderung dorthin gezogen sind bzw. auch im Alter dort verbleiben. Im Ortsteil Schleußig fällt mit 4,2 % der Anteil von Menschen mit Behinderung an der Wohnbevölkerung am niedrigsten aus und in Grünau-Ost ist er mit 15,8 % am höchsten. Sozialreport Leipzig 2017 83 Karte 7.1 Anteil der Personen mit Schwerbehindertenausweis an der Ortsteilbevölkerung im Jahr 2016 Die meisten Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens. Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang von zunehmendem Alter und Behinderung. So lag in Leipzig zum 31.12.2016 der Anteil der unter 4-Jährigen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe bei 0,4 %, bei ab 75-Jährigen lag er bei 29,6 %. Abb. 7.2 Anteil von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe nach Alter zum 31.12.2016 35 29,6 Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe in % 30 25 18,2 20 15,6 15 11,1 10 6,3 5 0,4 1,0 1,8 2,4 1,4 1,9 3,2 0 0 bis unter 4 4 bis 6 bis 15 bis 18 bis 25 bis 35 bis 45 bis 55 bis 60 bis 65 bis 75 und unter 6 unter 15 unter 18 unter 25 unter 35 unter 45 unter 55 unter 60 unter 65 unter 75 mehr Alter in Jahren Anteil Personen mit Schwerbehinderung Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Amt für Statistik und Wahlen (Einwohnerregister) zum 31.12.2016 Sozialreport Leipzig 2017 Jungen und Männer sind im Vergleich zu Mädchen und Frauen in höherem Ausmaß von Behinderung betroffen. Die Anzahl männlicher Personen mit Schwerbehinderung in den Altersgruppen ab 4 Jahre bis unter 65 Jahre ist höher als bei weiblichen Personen. Der Anteil männlicher Personen mit Schwerbehinderung an der männlichen Leipziger Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe ist bis auf die Altersgruppen 0 bis unter 6 Jahre sowie 35 bis unter 55 Jahre höher als der Anteil weiblicher Personen mit Schwerbehinderung. 84 Sozialreport Leipzig 2017 Tabelle 7.1 Personen mit Schwerbehindertenausweis nach Altersgruppen und Geschlecht zum 31.12.2016 Altersgruppen in Jahren Insgesamt Gesamt männlich weiblich 48.860 22.856 25.907 0 bis unter 4 98 48 50 4 bis unter 6 116 63 53 6 bis unter 15 730 445 284 15 bis unter 18 285 174 111 18 bis unter 25 631 368 260 25 bis unter 65 17.766 9.073 8.633 65 und älter 29.234 12.685 16.516 davon: Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2017 Eine Krankheit war 2016 bei 91 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache ihrer Behinderung. 6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung. Seit 2005 hat sich die Zahl der Personen je Behinderungsursache unterschiedlich entwickelt. Deutlich angestiegen sind als Grund allgemeine Krankheiten von 30.961 Personen im Jahr 2005 auf 43.234 im Jahr 2015. Rückläufig ist die Zahl der Personen, die eine angeborene Behinderung haben. 2005 waren dies 3.213 Personen und 2015 noch 2.894 Personen. Zurückgegangen ist auch die Zahl derer, die durch Kriegs-, Wehroder Zivildienst eine Behinderung erlangten. Ihre Zahl sank von 476 im Jahr 2005 auf 130 im Jahr 2015. Nur leicht zurückgegangen ist die Zahl der Personen, die durch einen Unfall eine Behinderung erlangten. Ihre Zahl sank von 968 im Jahr 2005 auf 810 im Jahr 2015. Abb. 7.3 Personen mit Schwerbehinderung in Leipzig nach Ursache der Behinderung im Jahr 2016 1,4% 1,6% 0,2% 5,8% angeborene Behinderung Unfall Kriegs- , Wehr- oder Zivildienst Sonstige Krankheit Sonstige Ursache 90,9% Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Stichtag zum 31.12.2016 Sozialreport Leipzig 2017 Die Anzahl der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis hat sich seit 2005 je nach Art der schwersten Behinderung unterschiedlich entwickelt. Deutlich angestiegen sind Behinderungen durch a) eine Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe oder Organsysteme, b) Querschnittslähmung, zerebrale Störung, geistige oder seelische Behinderung sowie durch Suchterkrankung und c) Funktionseinschränkung von Gliedmaßen, Wirbelsäule, Rumpf oder Brustkorb. Dies lässt sich mit dem eingangs erwähnten steigenden Anzahl älterer Menschen und den damit verbundenen altersbedingten Behinderungen erklären. Sozialreport Leipzig 2017 85 Abb. 7.4 Anzahl von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Art der schwersten Behinderung in Leipzig zum jeweils 31.12. des Jahres Personen mit Schwerbehinderung 14.000 Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen 12.000 Funktionseinschränkung von Gliedmaßen, Wirbelsäule, Rumpf, Brustkorb 10.000 8.000 Blindheit und Sehbehinderung 6.000 Sprach- u. Sprechstörung, Taubheit, Schwerhörigkeit 4.000 2.000 Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe / Organsysteme 0 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Jahr Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Stichtag zum 31.12. des Jahres 7.2 Sozialreport Leipzig 2017 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Voraussetzung. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem Merkzeichen können Menschen mit Behinderung mit Schwerbehindertenausweis einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Die meisten Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis hatten 2016 einen Grad der Behinderung von 50 (30%) oder 100 (26%). Die Zahl der Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft hat sich 2016 gegenüber dem Vorjahr um 3,2 % erhöht. Tabelle 7.2 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft 2010 Anträge SGB IX gesamt 2015 2016 10.357 9.625 9.940 Erstantrag 5.077 4.348 4.607 Neufeststellungen 5.898 5.277 5.333 davon: Quelle: Sozialamt 7.3 Sozialreport Leipzig 2017 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Anspruch besteht solange, wie Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine Behinderung und deren Folgen zu mindern und zu beseitigen. Ziel ist es, die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Die Leistungen umfassen Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Ausbildung sowie der Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft sowie Maßnahmen zur Sicherung ärztlich verordneter Leistungen. Im Jahr 2016 erhielten 2.989 Personen Eingliederungshilfe. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2016 die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe wie auch der Ausgaben nahezu gleich. Der Anstieg bei den 7 bis unter 18-Jährigen ist vorwiegend durch einen Anstieg von Schulassistenzen begründet. Der Rückgang von Leistungen bei den 0 bis unter 7-Jährigen kann nicht mit einem sinkenden Bedarf erklärt werden. Immer mehr Menschen mit Behinderung entscheiden sich für das Persönliche Budget. Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen anstelle einer Sach- oder Dienstleistung eine Geldzuwendung zu erhalten. Der Empfangsberechtigte kann im Rahmen der vereinbarten Kriterien selbst entscheiden, in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person oder Institution in Anspruch nehmen möchte. Diese Leistung bezahlt der/die Empfänger/-in des Persönlichen 86 Sozialreport Leipzig 2017 Budgets unmittelbar selbst. Budgetfähig sind alle Leistungen nach dem SGB XII. Tabelle 7.3 Leistungen der Eingliederungshilfe 2010 Empfänger/-innen 2015 2016 2.483 2.984 2.989 1.232 1.538 1.142 7 bis unter 18 Jahre 918 1.082 1.480 18 bis unter 65 Jahre 138 133 137 65 Jahre und älter 195 231 248 13,7 20,1 20,0 davon: 0 bis unter 7 Jahre Ausgaben in Mio. € Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt 7.4 Sozialreport Leipzig 2017 Wohnen Die Mehrheit der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung und wird durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder professionelle Dienste unterstützt. Der Wohnbedarf unterscheidet sich nach der Art der Behinderung und nach Lebensalter. Chronisch psychisch kranke und suchtkranke Menschen sowie Menschen mit Körperbehinderung wohnen meist in einer eigenen Wohnung oder im ambulant betreuten Wohnen. Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung leben dagegen eher in stationären Wohnformen. Jüngere Menschen mit Behinderung sind eher als ältere Menschen mit Behinderung in der Lage, selbständig mit ambulanter Betreuung zu wohnen. Für betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung gibt es zwei Zuständigkeiten. Für unter 18Jährige liegt die Verantwortung bei der Stadt Leipzig, darunter für Pflegefamilien beim Amt für Jugend, Familie und Bildung und für stationäre Wohnheime beim Sozialamt. Für 18 bis unter 65-Jährige liegt die Verantwortung für ambulante wie stationäre Wohnformen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen. Für über 65Jährige liegt die Verantwortung vollständig beim Sozialamt. Das Leben in einer Pflegefamilie (für Kinder und Jugendliche) oder in einer Gastfamilie (für Erwachsene) ermöglicht als Alternative zum Leben in der Herkunftsfamilie eine individuell betreute und familiäre Lebensform. Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht erwachsenen Menschen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften zu wohnen und dort individuelle und bedarfsgerechte Hilfen zu erhalten. Zum 31.12.2016 wurden von Leipziger/-innen mit Behinderung Plätze betreuten Wohnens wie folgt in Anspruch genommen. Die Mehrzahl, 1.095 Personen bzw. 56 %, lebten in ambulanten Wohnformen. Davon lebten zwei in einer Gastfamilie und 1.093 im ambulant betreuten Wohnen. 867 Personen bzw. 44 % lebten in stationären Wohnangeboten, davon 672 in Wohnheimen der Behindertenhilfe, 183 in Außenwohngruppen stationärer Wohnheime und 12 Personen lebten in Altenpflegeheimen. Für betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung gibt es zwei Zuständigkeiten. Für unter 18Jährige liegt die Verantwortung bei der Stadt Leipzig, darunter für Pflegefamilien beim Amt für Jugend, Familie und Bildung und für stationäre Wohnheime beim Sozialamt. Für 18 bis unter 65-Jährige liegt die Verantwortung für ambulante wie stationäre Wohnformen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen. Für über 65Jährige liegt die Verantwortung vollständig beim Sozialamt. Sozialreport Leipzig 2017 87 Abb. 7.5 Von Leipziger/-innen belegte Plätze in betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderung zum 31.12.2016 ambulant 867 stationär 1.095 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Sozialamt 7.5 Sozialreport Leipzig 2017 Erwerbstätigkeit Für Menschen mit Behinderung gibt es zwei verschiedene Felder des Arbeitsmarktes: den allgemeinen Arbeitsmarkt und den Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Berufsorientierung und Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderung bereiten auf diese beiden Arbeitsbereiche vor. Für Menschen mit einer geistigen Behinderung ist der allgemeine Arbeitsmarkt weitgehend verschlossen. Die Arbeitsmöglichkeiten werden mit steigenden Anforderungen der Arbeitswelt und durch den Abbau von einfach strukturierten Tätigkeiten eingeschränkter. Ein Drittel (31,6 %) der Leipziger/-innen mit Behinderung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bestreitet seinen Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit. Das sind deutlich weniger im Vergleich zu den Leipziger/-innen ohne Behinderung der gleichen Altersgruppe, bei denen mehr als zwei Drittel (70,6 %) ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch Erwerbstätigkeit erreichen. 37,9 % der Menschen mit Behinderung in Leipzig im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bestreitet ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Renten und Pensionen und 30,5 % aus sonstigen Quellen (z. B. Arbeitslosengeld I, Leistungen der sozialen Mindestsicherung, Vermögen, Stipendien, Elterngeld). Leipziger/-innen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren Abb. 7.6 Haupteinkommensquelle von Leipziger/-innen mit und ohne Behinderung im Alter 18 bis unter 65 Jahren mit Behinderung 31,6 ohne Behinderung 37,9 30,5 70,6 0% 20% 40% 3,0 60% 26,4 80% 100% Haupteinkommensquelle in Prozent Erwerbs-/Berufstätigkeit Rente und Pension Sonstiges* * Leistungen der sozialen Mindestsicherung (SGB II u. XII, AsylbLG), Arbeitslosengeld I, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, sonstige Unterstützung wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien, Leistungen aus Pflegeversicherung, Elterngeld Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Mikrozensus 2013 Sozialreport Leipzig 2017 Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung ist aufgrund der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt zurückgegangen – jedoch nicht im gleichen Umfang wie bei Menschen ohne Behinderung. Men88 Sozialreport Leipzig 2017 schen mit Schwerbehinderung gelingt es in geringerem Maße, ihre Arbeitslosigkeit durch eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu beenden als Menschen ohne Behinderung. Sie sind entsprechend stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Bundesweit lag die Arbeitslosenquote von Personen mit Schwerbehinde19 rung 2015 bei 13,4 %. Im Vergleich dazu lag die allgemeine Arbeitslosenquote in Deutschland bei 8,2 %. Eine Arbeitslosenquote von Personen mit Schwerbehinderung für die Stadt Leipzig ermittelt die Bundesagentur für Arbeit nicht. Zum 31.12.2015 waren in Leipzig insgesamt 1.318 Personen mit Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Das waren 7,2 % der 18- bis unter 65-jährigen Leipziger/-innen mit Schwerbehinderung. 7.5.1 Pflichtarbeitsplätze Zur Förderung der Integration von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es gemäß § 71 SGB IX eine Pflichtquote für Beschäftigung. Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Erfüllt ein Unternehmen diese Pflichtarbeitsquote nicht, so ist für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Arbeitgeber, die durch Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen zu deren Beschäftigung beitragen, können nach § 140 SGB IX die Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Schwerbehinderten-Arbeitsplätze mit bis zu 50 % der Arbeitsleistung der Werkstatt verrechnen. Mit der Abgabe soll ein Ausgleich geschaffen werden gegenüber jenen Arbeitgebern, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen – so werden von der Abgabe Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber sowie Integrationsfachdienste finanziert. Im Jahr 2015 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 3.978 Menschen mit Behinderung beschäftigt, davon 1.323 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und 2.655 bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Deutliche Unterschiede gibt es bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in öffentlichen und privaten Unternehmen. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erfüllten 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote zu 107,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 12,5 Prozentpunkte. Die privatrechtlichen Arbeitgeber erfüllen seit 2010 ihre Beschäftigungsquote mit rund 65 %. Erfüllung der Beschäftigungsquote von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Arbeitgebern ab 20 Beschäftigte in Leipzig 4.500 132,3 132,7 4.000 120,2 107,7 120,0 3.500 100,0 3.000 66,3 65,9 80,0 65,1 62,6 64,6 64,3 2.000 60,0 1.500 40,0 1.192 1.559 3.556 2.227 1.251 1.558 3.743 2.438 1.252 1.505 3.956 2.555 1.228 1.323 4.131 2.655 500 1.123 1.490 3.642 2.400 1.000 1.104 1.460 3.406 2.260 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung 124,5 2.500 SOLL öffentlichrechtlich 140,0 130,7 2010 2011 2012 2013 2014 2015 - 20,0 0,0 Erfüllungsquote in % Abb. 7.7 IST öffentlichrechtlich SOLL privatrechtlich IST privatrechtlich Erfüllungsquote öffentlichrechtlich Erfüllungsquote privatrechtlich Jahr Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, März 2017 Sozialreport Leipzig 2017 7.5.2 Integrationsprojekte Integrationsprojekte nach §§ 132 ff. SGB IX sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) beziehungsweise Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie bilden eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil schwerbehinderter Menschen in Integrationsprojekten liegt zwischen 25 und 50 %. 19 Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt 2015. Arbeitsmarktanalyse für Deutschland, West- und Ostdeutschland. Nürnberg, 2016: S. 157, Tabelle IV.G.8. Eine Arbeitslosenquote für Sachsen oder die Stadt Leipzig wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgewiesen. Sozialreport Leipzig 2017 89 Im Jahr 2016 gab es in Leipzig insgesamt vier Integrationsprojekte mit insgesamt 101 Arbeitsplätzen. Davon wurden 50 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die Zahl der in Integrationsprojekten geschaffenen Plätze für Menschen mit Behinderung hat sich seit gegenüber dem Vorjahr um 14 Plätze verringert. Tabelle 7.4 Integrationsprojekte in der Stadt Leipzig 2006* 2010 2015 2016 Integrationsprojekte 3 4 4 4 Arbeitsplätze in Integrationsprojekten - - 118 101 12 43 64 50 darunter für Menschen mit Behinderung Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen * erst ab 2006 liegen Daten vor Sozialreport Leipzig 2017 7.5.3 Werkstätten für behinderte Menschen Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet ein geschütztes Berufsbildungs- und Arbeitsfeld und soll die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung erhalten, entwickeln, verbessern oder wiederherstellen sowie auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten. Zum 31.12.2016 waren in den sechs Werkstätten in Leipzig insgesamt 1.726 Personen tätig, vier Personen weniger als im Vorjahr. Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstätten befanden sich 138 Personen. Im Förderund Betreuungsbereich waren es 89 Personen. Dieser Bereich ist für Personen gedacht, die nicht oder noch nicht am Arbeitsleben der Werkstatt teilnehmen können. Ziel der Förderung und Betreuung ist es, auf die Werkstattfähigkeit vorzubereiten. Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren insgesamt 1.499 Personen beschäftigt, davon 223 oder 15 % auf Außenarbeitsplätzen. Die Außenarbeitsplätze sollen den Übergang von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhafte Arbeitsplätze, als auch zeitweise Arbeitsplätze in Unternehmen außerhalb der Werkstatt sein. Abb. 7.8 Belegung von Plätzen in Werkstätten für behinderte Menschen nach Bereich zum 31.12.2016 89 138 223 Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich Arbeitsbereich: Werkstatt Arbeitsbereich: Außenarbeitsplatz Förder- und Betreuungsbereich 1.276 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, 31.12.2016 Sozialreport Leipzig 2017 Die Zahl der Außenarbeitsplätze in allen sechs Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung stieg 20 bis 2014 an und ist seither wieder rückläufig. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Werkstätten unterschiedlich. 2016 gab es insgesamt 223 Außenarbeitsplätze. Der Anteil der Außenarbeitsplätze an allen Plätzen im Arbeitsbereich der jeweiligen Werkstatt reichte 2016 von 6,4 % bei den Lindenwerkstätten des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. bis zu 21 % bei der Werkstatt "St. Michael" der Christliches Sozialwerk gGmbH. 20 Die Veränderungen können aufgrund der Stichtagserhebung entstehen, da im Winter witterungsbedingt Aufträge in bestimmten Branchen (z. B. Grünflächenpflege) geringer ausfallen. sind. 90 Sozialreport Leipzig 2017 Abb. 7.9 Außenarbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum 31.12. Außenarbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung 250 2 2 200 21 2 150 48 21 6 48 8 8 11 11 34 34 38 9 9 44 Stötteritzer Werkstätten Lindenwerkstätten Leipzig 36 36 WfbM St. Michael 100 50 52 52 50 50 84 84 88 88 77 2012 2013 2014 2015 2016 AWO Werkstätten SachsenWest Lebenshilfe-Werkstatt Leipzig 48 Diakonie am Thonberg 0 Jahr Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, 31.12. des Jahres 7.6 Sozialreport Leipzig 2017 Leistungen der Betreuungsbehörde Ziel des Betreuungsbehördengesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen zu stärken. Voraussetzung für eine Betreuung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Die Betroffenen können auf Grund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst erledigen. Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die betreuungsgerichtliche Hilfestellung gegenüber dem Betreuungsgericht sowie die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Vereins- und Berufsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Umsetzung der Betreuungstätigkeit bzw. der Umsetzung der Vorsorgevollmacht. 2016 wurden durch die Betreuungsbehörde 6.624 laufende Betreuungen begleitet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der laufenden Betreuungen um 147 Fälle bzw. 2,3 % angestiegen. Seit 2005 hat sich die Anzahl der laufenden Betreuungen um 22,9 % erhöht. 2016 gab es 2.165 Erstverfahren auf Betreuung und 833 Wiederholungsverfahren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl dieser Verfahren leicht rückläufig. Die Zahl der allgemeinen Beratungen ist seit 2010 rückläufig und die Beratungen zur Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung schwanken stark. Tabelle 7.5 Betreuung und Beratung Art der Entwicklung 2005 2010 2015 2016 Betreuung Laufende Betreuung 5.389 6.040 6.477 6.624 Erstverfahren für Betreuung 1.893 2.491 2.178 2.165 Wiederholungsverfahren für Betreuung 1.816 729 906 833 * 59 46 32 181 450 43** 343 Beratung Allgemeine Beratung Beratung zu Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung Quelle: Sozialamt * statistisch nicht erfasst ** nicht alle Beratungen erfasst Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 91 8 Seniorinnen und Senioren Zusammenfassung Zum 31.12.2016 waren 103.219 Leipziger/-innen 65 bis unter 85 Jahre alt. Dies entsprach 17,8 % der Gesamtbevölkerung 65 bis unter 85 Jahre alt. 15.882 Personen waren 85 Jahre und älter – dies waren 2,7 % der Gesamtbevölkerung. Zum 30.06.2016 standen in 61 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.520 stationäre Pflegeplätze zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 222 Plätze mehr. Insgesamt vier Altenpflegeheime wurden im Vergleich zum Vorjahr neu in Betrieb genommen. Der Versorgungsgrad lag bei 5,5 %. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung in Leipzig lag 2015 bei 18.084 Personen. Die Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt – 37,6 % durch Angehörige (Pflegegeld) und 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst. 2016 erhielten 2.838 Personen Hilfe zur Pflege, 1,1 % mehr im Vorjahr. 2.376 Empfänger/-innen (83,7 %) waren 65 Jahre und älter – 2,1 % mehr als im Vorjahr. Die Aufwendungen für Hilfe zur Pflege haben sich 2016 erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert. 2016 wurden in den 10 Seniorenbüros insgesamt 2.269 Beratungen durchgeführt, davon 76,3 % im Seniorenbüro, 19,0 % telefonisch und 4,6 % in der Wohnung der/des Ratsuchenden. Die Mehrzahl der Beratenen, war im Alter ab 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der monatlichen Beratungen von 216 auf 189 gesunken. Im Jahr 2016 wurden 532 erwachsene Personen durch den Sozialen Fachdienst des Sozialamtes betreut. Die betreuten Personen wiesen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen 2016 waren die gesundheitliche und wirtschaftliche Situation sowie die Wohnsituation. Die Mehrzahl der Fälle wurden erfolgreich in weiterführende Hilfen vermittelt. Weitere Informationen: Guter Rat für Ältere 2014, Altenhilfeplan Leipzig 2012, Internetportal Pflegenetz Sachsen, Seniorenbüros, Beratungsstelle Wohnen und Soziales, Sozialer und Pflegerischer Fachdienst 8.1 Anzahl und Räumliche Verteilung Zum 31.12.2016 waren 103.219 Leipziger/-innen 65 bis unter 85 Jahre alt. Dies entsprach 17,8 % der Gesamtbevölkerung. 15.882 Personen waren 85 Jahre und älter – dies waren 2,7 % der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der Seniorinnen und Senioren hat sich seit 2000 kontinuierlich erhöht. Nähere Informationen dazu finden sich im Kapitel „Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur“. Die Karte „Anteil der 65- bis unter 85-Jährigen“ zeigt, dass in 13 der 63 Ortsteile mehr als 25 % der Bevölkerung (ohne Bewohner/-innen von Altenpflegeheimen) zwischen 65 Jahre und bis unter 85 Jahre alt sind. Dies sind Ortsteile mit Großsiedlungsbebauung der 1950er bis Ende der 1980er Jahre. Den höchsten Anteil dieser Personengruppe hat Grünau-Ost. Die Karte „Anteil der 85-Jährigen und Älteren“ weist in Mölkau und Marienbrunn einen besonders hohen Anteil ab 85-Jähriger (ohne Bewohner/-innen von Altenpflegeheimen) aus. Ein hoher Anteil findet sich in den Ortsteilen Gohlis-Nord, Schönefeld-Ost, Heiterblick, Probstheida, Großzschocher und Neulindenau. 92 Sozialreport Leipzig 2017 Karte 8.1 Anteil über 65-Jähriger bis unter 85-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen (ohne Bewohner/-innen stationärer Pflegeeinrichtungen) Karte 8.2 Anteil über 85-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen (ohne Bewohner/-innen stationärer Pflegeeinrichtungen) Sozialreport Leipzig 2017 93 8.2 Träger und Angebote der Altenpflege nach SGB XI Die wesentliche Verantwortung für die Finanzierung und Ausgestaltung von Pflege liegt bei den Pflegekassen. Die Stadt Leipzig hat im Bereich Pflege nur eine sehr eingeschränkte und nachgeordnete Rolle. Zu ihren Aufgaben gehören die Hilfe zur Pflege nach § 61f. SGB XII, die anteilige Finanzierung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45c und d SGB XI, eine allgemeine Mitwirkungsverordnung gemäß § 8 Abs. 2 SGB XI bei der Bereitstellung einer Pflegeinfrastruktur. Darüber hinaus nimmt die Stadt Leipzig mit der Städtischen Altenpflegeheime Leipzig gGmbH Einfluss auf die Ausgestaltung von Pflegeangeboten in Leipzig. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und den sächsischen Kommunen das Internetportal „www.pflegenetzsachsen.de“ entwickelt. Ziel ist die Information über und Nutzung von Hilfen in der häuslichen Pflege. Zugleich wird über voll- und teilstationäre Einrichtungen informiert. Pflegende Angehörige sollen unterstützt werden und Pflegebedürftige gezielt Hilfen in Anspruch nehmen können. 8.2.1 Ambulante Dienste Im Juni 2016 gab es in Leipzig 122 ambulante Pflegeeinrichtungen – drei mehr als im Vorjahr. Der größte Anteil der Pflegedienste ist in privater Trägerschaft (98 Dienste, ca. 80 %). 21 ambulante Pflegeeinrichtungen wurden 2016 von Trägern der Wohlfahrtspflege betrieben. Von städtischen Betrieben werden drei Pflegedienste angeboten: St. Georg Nachsorge und ambulante Dienste GmbH; Städtische Altenpflegeheime gGmbH, Ambulante Dienste und Ambulanter Pflegedienst Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe. 8.2.2 Teilstationäre Angebote Zu diesen Einrichtungen gehören die Tages- und Nachtpflege sowie Angebote der Kurzzeitpflege. Die Tages- und Nachtpflege erfolgt in teilstationären Einrichtungen, wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Sie umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkte Leistung. Sie kann im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, in einer vollstationären Einrichtung erbracht werden. Tabelle 8.1 Plätze und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflegen zum 31.12.2016 nach Trägerschaft 21 Tagespflege Kurzzeitpflege Trägerschaft Plätze Insgesamt Einrichtungen Plätze Einrichtungen 480 29 81 6 134 10 12 1 Städtische Altenpflegeheime GmbH 26 2 - - Freie Träger 96 7 12 1 12 1 nach Bedarf 346 19 69 5 70 4 27 2 276 15 42 3 davon: Altenheimen angegliedert davon: Private Träger Solitäre Einrichtungen 22 davon: Freie Träger Private Träger Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 Die Zahl der Tagespflegeplätze hat sich 2016 gegenüber dem Vorjahr um zwei Einrichtungen und Kapazitätserweiterungen in bestehenden Einrichtungen um gesamt 131 Plätze erhöht. Das Angebot an Kurzzeit21 Ist eine Person, die eine pflegebedürftige Person mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen – gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die Pflegebedürftige durch ambulante oder in teilstationären Pflegeeinrichtungen gepflegt wird (vgl. § 39 SGB XI). 22 Solitäre Einrichtungen sind wirtschaftlich selbständige Institutionen und nicht Teil einer größeren Einrichtung wie z. B. eines Altenpflegeheimes. 94 Sozialreport Leipzig 2017 pflegeplätzen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 30 Plätze verringert. Der Rückgang geht auf die Umwandlung von zwei Kurzzeitpflegebereichen von Altenpflegeheimen in vollstationäre Plätze und die Schließung einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung aus wirtschaftlichen Gründen zurück. Gleichzeitig besteht eine hohe Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen als Ergänzung zur häuslichen Pflege. 8.2.3 Stationäre Pflege Stationäre Pflegeeinrichtungen erbringen dauerhafte Pflege, bieten jedoch auch Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege an. Zum 30.06.2016 standen in 61 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.520 stationäre Pflegeplätze zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 222 Plätze mehr. Insgesamt vier Altenpflegeheime wurden im Vergleich zum Vorjahr neu in Betrieb genommen. Ein Altenpflegeheim wurde geschlossen. Die meisten Plätze, 53,2 %, wurden 2016 von privaten Trägern angeboten (2015: 51,8 %). Der Anteil von Plätzen bei freien Trägern lag bei 28,3 % (2015: 28,1 %) und bei den Städtischen Altenpflegeheimen bei 18,6 % (2015: 20,1 %). Abb. 8.1 Platzkapazität und Trägerschaft stationärer Altenpflegeeinrichtungen in Leipzig zum Stichtag 30.06. 3.466 3.264 3.080 3.080 2.950 1.843 1.768 1.211 1.266 1.768 1.327 1.740 1.289 1.623 1.247 1.000 1.617 1.500 1.588 2.000 1.253 2.289 2.500 1.433 Platzkapazität 3.000 3.290 3.500 500 0 2005 2010 2011 2012 2013 2015 2016 Jahr Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH Quelle: Sozialamt, Stand: 30.06. des Jahres Freie Träger Private Träger Sozialreport Leipzig 2017 23 Der durchschnittliche Versorgungsgrad mit stationären Heimplätzen in der Stadt Leipzig lag 2016 bei 5,5 % (2015: 5,4 %). Die Spannbreite des Versorgungsgrades reicht von 2,1 % im Stadtbezirk Nordwest bis zu 10,1 % im Stadtbezirk Südost. 23 Der Versorgungsgrad ist das Verhältnis der im Gebiet zur Verfügung stehenden Heimplätze zur Anzahl der Bewohner ab 65 Jahre. Richtwert für die Planung, für welche die Kommunen bis zum Auslaufen des Investitionsprogramms 2002 die Planungsverantwortung hatten, war ein Platzangebot in Höhe von 3,5 % der über 65-Jährigen. Diese Richtwerte dienen lediglich zur Information und sind seit 2002 nicht mehr planungsrelevant. Sozialreport Leipzig 2017 95 Tabelle 8.2 Stadtbezirk Vollstationäre Heimplätze nach Stadtbezirken zum Stichtag 31.12.2016 Anzahl Altenpflegeheime Vollstationäre Pflegeplätze Anzahl Einwohner/-innen 65 Jahre und älter, Stichtag 31.12.2016 Versorgungsgrad in % Anteil in % Mitte 8 938 14,1 8,9 10.498 Nordost 6 661 9,9 5,2 12.804 Ost 7 856 12,8 5,4 15.887 12 1.253 18,8 10,1 12.432 Süd 5 558 8,4 4,4 12.725 Südwest 5 543 8,1 5,8 9.382 West 7 774 11,6 5,0 15.452 Alt-West 5 412 6,2 4,3 9.651 Nordwest 2 156 2,3 2,1 7.337 Nord 5 523 7,8 4,0 12.933 62 6.674 100 5,5 19.101 Südost Insgesamt Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 8.2.4 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit 24 Die Erhebung der Bundes-Pflegestatistik zum Stichtag 15. Dezember erfolgt in zweijährigem Rhythmus. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung nach SGB XI in Leipzig steigt fortlaufend und lag 2015 bei 18.084 Personen. Darunter waren 63,6 % weiblich und 83,6 % 65 Jahre und älter. Die Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt – zu 37,6 % durch Angehörige (Pflegegeld) oder zu 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst. Im Vergleich zu 2005 ist der Anteil durch Angehörige Gepflegter weitgehend gleich geblieben, während der Anteil ambulanter Pflegefälle leicht gestiegen ist (2005: 24,4 %). 32,9 % der Leistungsempfänger/-innen wurden in stationären Einrichtungen gepflegt. Ihr Anteil hat sich seit 2005 verringert – er lag damals bei 38,7 %. Tabelle 8.3 Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung nach Geschlecht, Alter und Leistungsart Leistungsempfänger/-innen Jahr gesamt darunter weiblich Leistungsart darunter 65 Jahre und älter ambulant vollstationär Pflegegeld 2005 13.205 9.234 10.905 3.217 5.108 4.880 2007 13.351 9.307 11.075 3.069 5.431 4.851 2009 14.272 9.781 11.895 3.747 5.483 5.042 2011 15.220 10.152 12.655 4.080 5.727 5.413 2013 16.283 10.514 13.360 4.666 5.576 6.041 2015 18.084 11.509 15.124 5.330 5.958 6.796 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen 8.3 Sozialreport Leipzig 2017 Hilfe zur Pflege nach SGB XII Hilfe zur Pflege wird für Personen geleistet, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege (für weitere Regelungen vgl. § 61 SGB XII). Wie in der Grundsicherung im Alter steigt die Zahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zur Pflege stetig. 2016 erhielten 2.838 Personen Hilfe zur Pflege, 1,1 % mehr im Vorjahr. 2.376 Empfänger/-innen (83,7 %) waren im Jahr 2016 65 Jahre und älter. Das waren 2,1 % mehr als im Vorjahr. 462 Personen (16,3 %) waren 24 Die aktuell vorliegenden Daten sind vom 15.12.2015. 96 Sozialreport Leipzig 2017 jünger und erhielten Hilfe zur Pflege wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit. Insgesamt waren es 3,8 % weniger als im Vorjahr. Die Gründe für die steigende Anzahl von Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege sind vielfältig: eine steigende Lebenserwartung und damit ein erhöhter Pflegebedarf, eine steigende Zahl demenzkranker Menschen mit einem speziellen Betreuungsbedarf, abnehmende Möglichkeiten, auf familiäre oder private Pflegehilfen zurück zu greifen und damit verbunden eine steigende Inanspruchnahme professioneller Pflegehilfen sowie eine zunehmende finanzielle Bedürftigkeit älterer Menschen. Abb. 8.2 Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen 2.838 2.327 0 2005 Empfänger/-innen gesamt 2010 Jahr 462 351 500 480 244 1.000 2.376 2.807 1.500 1.462 2.000 1.937 2.288 2.500 1.706 Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege 3.000 2015 2016 davon 65 Jahre und älter davon unter 65 Jahre Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt, im laufenden Jahr Sozialreport Leipzig 2017 Die Aufwendungen haben sich 2016 erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert. Tabelle 8.4 Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege nach Geschlecht und Aufenthaltsort sowie Aufwendungen Personen Empfänger/-innen insgesamt 2005 2010 2015 2016 1.706 2.288 2.807 2.838 1.251 1.555 1.759 1.766 644 1.177 1.685 1.684 1.062 1.111 1.122 1.154 Ausgaben in Mio. Euro x 8,3 15,3 14,9 Ausgaben je Empfänger/-in Euro x 3.628 5.451 5.250 darunter: weiblich nach Aufenthaltsort: außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt 8.4 Sozialreport Leipzig 2017 Offene Seniorenarbeit Ende 2012 beschloss der Stadtrat das Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit (RB V/1433/12 vom 22.11.2012). Ein Beschlusspunkt des Konzepts war die Einführung von Leistungstypen in der offenen Seniorenarbeit:  Seniorenbüros mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) wurden in allen zehn Stadtbezirken eingerichtet. Sie bieten Beratung und sollen die Seniorenarbeit im Stadtbezirk miteinander vernetzen. Darüber hinaus bieten sie in der Begegnungsstätte niedrigschwellige Begegnungsangebote und Information an.  Seniorenbegegnungsstätten (Leistungstyp II) mit 31 Einrichtungen sind über die Stadt verteilt. Sie bieten niedrigschwellige Begegnungsangebote und Information an.  Je ein innovatives Projekt der Seniorenarbeit (Leistungstyp III) kann mit 1.000 Euro pro Jahr und Sozialreport Leipzig 2017 97 Stadtbezirk gefördert werden. 16.503 Nutzer/-innen im Monat wurden im Jahr 2016 in Angeboten von Seniorenbüros mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) oder Begegnungsstätten (Leistungstyp II) gezählt. 16.314 Nutzer/-innen pro Monat wurden in Begegnungsangeboten gezählt und 189 Nutzer/-innen von Beratung in den Seniorenbüros. Tabelle 9.3 monatlicher Durchschnitt an Nutzer/-innen25 der Angebote in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und Begegnungsstätten26 2014 Nutzer/-innen von Seniorenbüros und Begegnungsstätten 2015 2016 16.543 15.406 16.503 in 10 Seniorenbüros mit Begegnungsstätte 7.492 6.558 6.732 in weiteren 30 Begegnungsstätten 9.051 8.848 9.771 230 216 189 davon: Begegnung davon: Beratungen in Seniorenbüros Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 Die Beratungen der Seniorenbüros werden in der Regel persönlich als Beratungsgespräch in den Räumen der Seniorenbüros durchgeführt. Es gibt auch die Möglichkeit der telefonischen Beratung. 2016 wurden insgesamt 2.269 Beratungen durchgeführt, davon 76,3 % im Seniorenbüro, 19,0 % telefonisch und in Ausnahme- und Härtefällen zu 4,6 % in der Wohnung der/des Ratsuchenden. Die meisten Beratungen wurden zu Hilfen zur Alltagsbewältigung, Freizeit und zu Wohnen und Wohnformen geführt. 72,2 % der Beratenden war weiblich. Die Mehrzahl der Beratenen, 58,7 %, war im Alter von 65 bis unter 85 Jahre. 22,7 % waren jünger als 65 Jahre und 9,2 % waren älter als 85 Jahre alt. Bei weiteren 9,2 % der Beratenen wurde das Alter nicht erfasst. Seit 2014 ist die Zahl der Beratungen rückläufig. Dies lässt sich auf zwei Entwicklungen zurückführen. Zum einen hat im Mai 2015 der Soziale und Pflegerische Fachdienst seine Arbeit aufgenommen und deckt damit einen Teil des Beratungsbedarfs ab. Zum anderen wurden zwischen Sozialamt und Seniorenbüros die Absprachen zur Dokumentation konkretisiert. Abb. 8.3 Beratungen nach Themen in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte im Jahr 2016 Hilfen zur Alltagsbewältigung Freizeit Wohnen und Wohnformen Themen Behinderung, Krankheit, Gesundheit Pflege nach dem SGB XI sonstige Angelegenheiten (z.B. Erbschaft, Sicherheit) haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Hausnotruf) Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung ehrenamtliches Engagement Demenz Mobilität Leistungen nach dem SGB XII Rente 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 Anzahl der Beratungen Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 In den Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und den Begegnungsstätten werden verschiedene Angebote zur Begegnung unterbreitet. Im Bereich Geselligkeit, Feste und Unterhaltung umfasst dies beispielsweise 25 Gezählt werden alle Besucher/-innen je Angebot/Veranstaltung. Damit sind Mehrfachnennungen je Tag bzw. Monat möglich und eine Aussage darüber, wie viele Personen insgesamt die Angebote der Seniorenbüros und Begegnungsstätten nutzen, kann nicht getroffen werden. 26 Ohne Angebote von Aktive Senioren Leipzig e. V. 98 Sozialreport Leipzig 2017 Spielenachmittage, Strickkurse, Kinocafé, Gartenstammtisch oder Feiern. Im Bereich Gesundheit und Sport können dies Angebote wie Nordic Walking, Gymnastik, Tanzen oder Ernährungsberatung sein. Der Bereich Bildung und Information umfasst Angebote wie Gedächtnistraining, Sprachkurse, Kreativkurse, Computerkurse, Informationsveranstaltungen z. B. zu Demenz. Im Bereich Kultur werden Lesungen, Konzerte, Schreibgruppen, Liedersingen u.a. angeboten. Zum Bereich Politik zählen Angebote wie die Zeitungsstunde. Sonstige Angebote umfassen Besuche von Museum, Zoo u.a., Tagesausflüge und größere Feste. Die meisten Nutzer/-innen nahmen im Jahr 2016 Angebote im Bereich Geselligkeit, Feste und Unterhaltung an. Abb. 8.4 Angebote der Begegnung in den Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und in Begegnungsstätten im Jahr 2016 Angebote nach Themengruppen Geselligkeit, Feste, Unterhaltung 32.826 40.274 17.802 19.381 Bildung und Information Gesundheit und Sport 14.330 Sonstige (z. B. Busfahrten, größere Feste) 22.159 30.005 6.256 5.389 5.589 Kultur 1.624 141 Gesellschaft und Politik 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 Nutzer/-innen im Jahr 2016 Begegnungsstätten (Leistungstyp II) Seniorenbüro mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) Quelle: Sozialamt 8.5 Sozialreport Leipzig 2017 Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung Die Beratungsstelle ist zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Wohnen im Alter und mit Behinderung. Das Leistungsangebot umfasst:  Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu möglichen Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, Beratung bei der Planung und Finanzierung,  Umzugsberatung in Bezug auf alters- und behindertengerechtes Wohnen und Unterstützung bei der Wohnungssuche,  Information und Beratung zum Wohnen, zu Betreuung und begleitenden Hilfsangeboten,  Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern (entsprechend der DIN-Normen),  Praxisunterricht für Bildungsträger, auch für Handwerk und Oberschulen,  Alterssimulation mit Modulen. Die Wohnungsanpassungen werden durch Mittel der Eingliederungshilfe und durch Dritte (z. B. Pflegekassen, Wohnungswirtschaft, Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei. In der Beratungsstelle Wohnen und Soziales wurden im Jahr 2016 in 4.768 Fällen informiert oder beraten. Gegenüber waren das 349 mehr Kontakte. Die Mehrzahl der Information oder Beratung erfolgte telefonisch oder per E-Mail (2.920). In der Musterausstellung wurden 1.089 Kontakte gezählt. Deutlich gestiegen ist Zahl der telefonischen Kontakte bzw. über E-Mail. Die höhere Zahl der Kontakte kann auf einen gestiegenen Beratungsbedarf aufgrund von gesetzlichen Neuerungen (z. B. Pflegestärkungsgesetz) und neue Förderprogramme erklärt werden. Sozialreport Leipzig 2017 99 Tabelle 8.5 Inanspruchnahme der Beratungsstelle Wohnen und Soziales Information und Beratung 2015 2016 Kontakte Insgesamt 4.419 4.768 665 632 2.312 2.920 64 125 1.266 1.089 112 127 davon: in der Beratungsstelle telefonisch, E-Mail Seniorentelefon in der Musterausstellung aufsuchend (zu Hause, Einrichtungen) Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 Beratungsinhalte der Beratungsstelle im Jahr 2016 waren: 8.6  35 % Wohnen, Wohnformen (Betreutes Wohnen, Wohnen in Gemeinschaft, Servicewohnen),  30 % Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer (barrierefreies Planen und Bauen, Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer),  10 % Pflege, Pflegedienste (ambulante Dienste, Hauswirtschaft),  20 % Pflegehilfsmittel,  5 % Leistungen und Kosten bei Schwerbehinderung und Leistungen nach SGB II und SGB XII. Seniorenbesuchsdienst Mit dem ehrenamtlichen städtischen Seniorenbesuchsdienst soll älteren hilfebedürftigen Einwohner/-innen, die in der eigenen Wohnung leben, die Möglichkeit gegeben werden, soziale Kontakte zu pflegen und Vereinsamung soll vermieden werden. Der Besuchsdienst wird durch das Sozialamt gefördert. Die Anzahl der ehrenamtlichen Besucher/-innen beträgt seit 2004 rund 200 Personen. Die Anzahl der besuchten Seniorinnen und Senioren lag 2016 bei 434. Die Helfer/-innen besuchen 1 bis 4 Personen mindestens zweimal im Monat und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Ihnen wird regelmäßig die Möglichkeit des Austauschs untereinander und mit dem Sozialamt gegeben. Sie können an Weiterbildungen teilnehmen. Tabelle 8.6 Seniorenbesuchsdienst 2005 2010 2015 2016 Anzahl der Besucher/-innen 211 200 203 217 Anzahl der besuchten Personen 445 420 413 434 Aufwandsentschädigungen in Euro 55.000 51.000 46.000 45.000 geleistete Stunden 28.659 26.440 22.106 21.244 Quelle: Sozialamt 8.7 Sozialreport Leipzig 2017 Sozialer und Pflegerischer Fachdienst Der Soziale und Pflegerische Fachdienst des Sozialamtes ist Ansprechpartner für die Einwohner/-innen der Stadt Leipzig mit sozialen Problemlagen. Im interdisziplinären Team des Fachdienstes bieten Sozialarbeiter/-innen, Pflegeexpertinnen und -experten sowie Sachbearbeiter/-innen Hilfen und Beratung in besonders schwierigen Lebenslagen für Erwachsene an. 8.7.1 Sozialer Fachdienst Der Soziale Fachdienst des Sozialamtes berät, begleitet und vermittelt Erwachsene bei sozialen und wirtschaftlichen Problemen gemäß § 67 SGB XII. Der Pflegerische Fachdienst berät und informiert zu aufstockenden Leistungen der Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt gemäß § 61 SGB XII, zu niedrigschwelligen Angeboten, zur Inanspruchnahme professioneller Hilfen und zu ergänzenden Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe wie Hauswirtschaft oder Essen auf Rädern. Im Jahr 2016 wurden 532 Personen betreut. Davon waren 51,7 % männlich. 48 % der Betreuten waren jün100 Sozialreport Leipzig 2017 ger als 65 Jahre und 49 % waren 65 Jahre und älter – für 3 % lagen keine Angaben vor. Die betreuten Personen weisen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen der im Jahr 2016 betreuten Personen waren die gesundheitliche Situation, die Wohnsituation und die wirtschaftliche Situation. Abb. 8.5 Problemlagen von Fällen des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2016 Problemlagen (mit Mehrfachnennungen) gesundheitliche Situation 343 Wohnsituation 262 wirtschaftliche Situation 253 psychische Erkrankung 160 soziale Schwierigkeiten 114 Sucht 66 Behinderung 64 Pflege 37 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Anzahl an Fällen des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2016 Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 Die Arbeit des Fachdienstes zielt darauf ab, die Lebenssituation der betreuten bzw. beratenen Personen zu verbessern und Hilfen zu vermitteln. Vorrangig ging es 2016 dabei um die Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Vermittlung von Leistungen der sozialen Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Rente. Um eine dauerhafte Veränderung der Lebenssituation zu erzielen und die Lebenssituation zu stabilisieren, wurden vielfältige soziale Dienste und Angebote (z. B. Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde, Wohnungsnotfallhilfe) einbezogen. Die Mehrzahl der Fälle konnte durch eine erfolgreiche Vermittlung weiterführender Hilfen beendet werden. Aus verschiedenen Gründen wurde eine kleinere Zahl von Fällen ohne weiterführende Hilfe beendet, z. B. aufgrund der Ablehnung der angebotenen Hilfen durch die betreute Person oder deren Kontaktabbruch. Sozialreport Leipzig 2017 101 Abb. 8.6 Ergebnis beendeter Fälle des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2016 Sozialpsychiatrischer Dienst Leistungsbezug SGB XII niedrigschwellige Angebote Ergebnis beendeter Fälle (gelb = Vermittlung, blau = Abbruch) Betreuungsbehörde Ablehnung angebotener Hilfen Wohnungsnotfallhilfe betreutes Wohnen keine Hilfevermittlung Pflegeheim Leistungsbezug SGB II Veränderung Wohnsituation Leistungsbezug Pflegekasse Kontaktabbruch Pflegedienst, hauswirtschaftliche Hilfe Leistungsbezug Rente Einstellung der Fallarbeit Kontaktaufnahme nicht mögllich Leistungsbezug Krankenkasse Suchthilfe Leistungsbezug SGB III Eingliederungshilfe 0 20 40 60 80 Anzahl der Fälle des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2016 Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2017 8.7.2 Pflegerischer Fachdienst und Pflegekoordination Der pflegerische Fachdienst ermittelt den Bedarf von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Darüber hinaus berät und unterstützt er zu weiteren Angeboten der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung. Eine Pflegeberatung erfolgt nicht durch den Fachdienst, hierfür sind die Pflegekassen zuständig. Der Fachdienst hat im Jahr 2016 insgesamt 530 Bedarfsprüfungen von Hilfe zur Pflege vorgenommen. Im November 2016 wurde im Sozialamt eine vom Freistaat Sachsen geförderte Pflegekoordination bis Ende 2017 eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, eine vernetzte Pflegeberatung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren von Pflege in Leipzig zu entwickeln. Hierzu wurde 2016 von den Akteuren im Rahmen einer Gesundheitswerkstatt die Bereitschaft zur Errichtung und Mitwirkung in einem Leipziger Netzwerk bekundet. In Arbeitsgruppen sollen spezifische Fragen vernetzter Pflege weiter bearbeitet werden. 102 Sozialreport Leipzig 2017 9 Gesundheit Zusammenfassung Die jährliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Kita- und Schulaufnahmeuntersuchungen zeigt nach wie vor die häufigsten auffälligen Testergebnisse im Befundbereich Sprache/Sprechen. Im Untersuchungsjahr 2015/16 betraf das 38 % der untersuchten Kinder in Kindertageseinrichtungen und 32 % der Schulanfänger/-innen. Der Anteil der eingeschulten Kinder, die keine Regelschulempfehlung erhalten haben, ist im zeitlichen Verlauf relativ konstant geblieben und schwankt zwischen 14 und 16 %. Der Vorsorge- und Impfstatus der Leipziger Vorschulkinder kann insgesamt als gut bewertet werden. In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem Sozialpsychiatrischen Dienst, ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.500 chronisch psychisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2016 ca. 2.000 psychisch kranke Menschen. Die Stadt Leipzig hat mit freien Trägern Versorgungsverträge für insgesamt 7 Suchtberatungsstellen. 2016 wurden 3.755 Personen in den Suchtberatungsstellen betreut, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen sind. 503 Personen kamen als Angehörige zur Beratung. Am häufigsten suchten Menschen mit Alkoholproblemen die Beratungsstellen auf (1.826), gefolgt von 1.729 Personen mit Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit. Weitere Informationen: Suchtbericht 2016, Suchthilfewegweiser Angebote für Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige 9.1 Kindergesundheit 9.1.1 Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen Angebot und Inanspruchnahme der Untersuchung von Kindern im vierten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen Auf der Grundlage des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes wird seit 2003 die Untersuchung von Kindern im vierten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen (Kita-Untersuchung) vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Dieses jährliche Untersuchungsangebot ist eine Pflichtaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, für die Eltern ist die Teilnahme freiwillig. Untersuchungsschwerpunkte sind die Prüfung des Seh- und Hörvermögens sowie Tests zu den fein-, grobmotorischen und sprachlichen Fähigkeiten. Diese Untersuchung im Vorschulalter soll dazu beitragen, dass die Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten und -störungen verbessert wird und die Kinder frühzeitig Förderung und/oder Therapie erhalten. Im Untersuchungsjahr 2015/16 hat sich die Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die KitaUntersuchung in Anspruch nehmen konnten auf 3.663 Kinder erhöht. Dies entspricht ca. 70 % der vierjährigen Kinder. Der Rückgang in den Jahren 2011/12 und 2012/13 ist damit zu erklären, dass in diesen Jahren ein Schwerpunkt auf die Untersuchung der zweiten und sechsten Klassen gelegt wurde, die in diesen Jahren fast vollständig untersucht wurden. Sozialreport Leipzig 2017 103 Abb. 9.1 Untersuchte Kinder in Kindertageseinrichtungen 1.000 3.663 4.951 3.317 4.675 2.670 4.522 2.326 2.402 3.029 4.394 3.955 3.852 3.082 3.798 2.948 3.533 2.000 2.540 3.353 3.000 4.045 3.343 4.000 5.238 5.000 1.955 zu untersuchende / untersuchte KitaKinder (absolut) 6.000 0 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Untersuchungsjahr anspruchsberechtigte Kinder Quelle: Gesundheitsamt untersuchte Kinder Sozialreport Leipzig 2017 Untersuchungsbefunde Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse (ausgewählter häufiger Befunde) der Kita-Untersuchung zeigt in allen Untersuchungsjahren einen hohen Anteil der untersuchten Kinder mit sprachlichen Defiziten. Die folgende Grafik veranschaulicht, dass sich die Befundhäufigkeiten in den einzelnen Befundkategorien im zeitlichen Verlauf nur geringfügig geändert haben, lediglich im Befundbereich der Feinmotorik ist ein leichter Abwärtstrend zu beobachten. Abb. 9.2 Befundhäufigkeiten der untersuchten Kindern in Kindertageseinrichtungen 45,0 40,0 38,0 35,0 30,0 25,0 11,8 10,0 14,6 15,0 17,9 20,0 17,7 Befundhäufigkeiten (in %) 50,0 5,0 0,0 Herabs. der Sehschärfe 2009/10 Quelle: Gesundheitsamt 104 Herabs. des Hörvermögens 2010/11 2011/12 Auffäll. d. Feinmotorik 2012/13 Auffäll. d. Grobmotorik 2013/14 2014/15 Sprachauffäll. 2015/16 Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 9.1.2 Schulaufnahmeuntersuchung Impf- und Vorsorgestatus Das Programm zur Krankheitsfrüherkennung bei Kindern (auch als Vorsorgeuntersuchung für Kinder oder „U-Untersuchungen“ bezeichnet) ist ein wichtiges Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen an alle Eltern, um Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen oder Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig und bedarfsgerecht Therapie und/oder Frühförderung einzuleiten. Um die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen zu bewerten, ist die Auswertung der diesbezüglichen Daten der Schulaufnahmeuntersuchungen besonders geeignet, da hier Aussagen von einem vollständigen Altersjahrgang vorliegen. Die folgende Tabelle zeigt die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen für die Einschulungsjahrgänge 2010 bis 2016. Tabelle 9.1 Vorsorgestatus der Schulanfänger/-innen Einschulungsjahr nach Vorsorgestatus voll- unvollkein ständig ständig Nachw. nach Teilnahme an U2 bis U9 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U7a U8 U9 2010 68,3 27,4 4,2 93,9 93,3 92,9 91,9 91,2 87,7 0,6 83,1 80,6 2011 67,0 26,8 6,2 92,9 91,8 91,0 90,6 90,4 86,3 3,2 81,6 79,4 2012 30,9 62,9 6,3 92,4 91,9 91,3 90,0 89,5 86,2 38,5 80,3 78,5 2013 47,5 45,5 7,0 91,4 91,1 90,8 89,8 89,5 87,0 58,9 80,8 79,7 2014 53,9 40,1 5,9 92,6 92,4 91,9 91,5 91,4 88,4 64,4 87,6 80,2 2015 63,4 30,5 6,1 91,8 91,7 90,9 90,3 90,3 88,0 76,5 87,9 78,8 2016 68,4 23,1 8,5 89,5 89,1 88,6 88,3 88,3 87,9 82,2 86,3 77,8 Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 017 Die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen kann insgesamt als sehr gut bewertet werden. Die Inanpruchnahmeraten der U2 bis U7 sind im zeitlichen Verlauf auf nahezu gleichbleibend sehr gutem Stand geblieben. Die Untersuchung U7a hat sich als zusätzlich hinzugekommene Untersuchung nun etabliert und wird inzwischen auch sehr gut von den Eltern angenommen. Die Inanspruchnahmeraten der U8 zeigen eine leichte Steigerung auf 86,3 % im vergangenen Jahr 2016. Bei der U9 gab es im zeitlichen Verlauf keine Verbesserung der Werte. In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht, Expertengremien wie die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut und die Sächsische Impfkommission geben Impfempfehlungen. Die Bewertung des Impfstatus der Schulanfänger im Freistaat Sachsen fußt auf den jeweils aktuell gültigen Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission. Unter den Kindern des Einschulungsjahrganges 2016 lag bei ca. 8 % keine Information zum Impfstatus vor, da die Impfdokumente zur Schulaufnahmeuntersuchung nicht mitgebracht wurden. Der Anteil der vollständig geimpften Kinder liegt bei Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung unter 50 %, da die Sächsische Impfkommission die fünfte, für den vollständigen Schutz notwendige Impfung, erst für Kinder ab dem vollendeten fünften Lebensjahr empfiehlt. Als grundimmunisiert gelten alle Kinder, denen nur diese fünfte Impfung noch fehlt. Auch bei Mumps, Masern und Röteln ist nach der Sächsischen Impfkommission die zweite Impfung erst nach dem fünften Geburtstag erforderlich, deshalb fehlt diese oft noch zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung. Der Anteil der vollständig geimpften Kinder liegt bei Hepatitis A und Rotaviren zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung unter 60 %. Impfungen gegen Hepatitis A werden nur in Sachsen für alle Kinder angeboten. Es ist zu vermuten, dass die niedergelassenen Kinderärzte nicht durchgängig Impfungen nach der Sächsischen Impfkommission anbieten. Der relativ geringe Anteil vollständig gegen Rotaviren geimpfter Kinder ist damit zu erklären, dass neue öffentlich empfohlene Impfungen meist erst nach einigen Jahren von den Eltern in gewünschtem Umfang in Anspruch genommen werden. Die Impfung existiert seit 2006 wobei Kinder im ersten Lebensjahr geimpft werden müssen, um einen Impfschutz zu erhalten. Sozialreport Leipzig 2017 105 Abb. 9.3 Impfstatus der Schulanfänger/-innen 2016 Rotaviren Pneumokokken Meningokokken Gr.C Varizellen Hep A Hep B Röteln Mumps Masern Keuchhusten Tetanus Diphtherie Polio Haemophilus influenzae Typ b 0 20 40 60 80 100 Impfstatus (in %) kein Nachweis Grundimmunisierung Quelle: Gesundheitsamt keine Impfung vollständige Impfung unvollständige Impfung Sozialreport Leipzig 2017 Untersuchungsbefunde Die Befundbereiche, bei denen im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung am häufigsten auffällige Untersuchungs- oder Testergebnisse festgestellt wurden, sind in der folgenden Grafik abgebildet. Sprachauffälligkeiten werden auch im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchungen am häufigsten festgestellt (32 %), danach folgen visuomotorische (feinmotorische) Befunde (23 %), Befunde an Extremitäten und Gelenken (22%) und Herabsetzung der Sehschärfe (19 %). Abb. 9.4 Ausgewählte Befundhäufigkeiten der Schulaufnahmeuntersuchungen in 2015/16 Befundhäufigkeiten (in %) 0 5 10 15 20 25 30 35 Sprache, Sprechen Visuomotorik Extrem./ Gelenke Sehschärfe Visuelle Wahrnehmung Emot. psychos. Verhalten Körperkoordination Zahlenvorwissen Hörvermögen Übergewicht/Adipositas 2015/16 Quelle: Gesundheitsamt 106 Sozialreport Leipzig 2017 Sozialreport Leipzig 2017 Jugendärztliche Schulempfehlung Die Schulaufnahmeuntersuchung schließt mit einer sogenannte „Jugendärztlichen Schulempfehlung“ ab. Das heißt, für Kinder mit Entwicklungsdefiziten wird entsprechend Schulgesetz des Freistaates Sachsen die Prüfung der Notwendigkeit von sonderpädagogischen Fördermaßnahmen oder die Rückstellung vom Schulbesuch empfohlen. Seit 2010 liegt der Anteil der Kinder, die keine Regelschulempfehlung erhielten, relativ konstant zwischen 14 und 16 %. Abb. 9.5 Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die keine jugendärztliche Schulempfehlung für die Grundschule erhielten Anteil der Kinder mit sond.Förderbedarf und Schulrückstellung (in %) 18,0 16,0 14,0 12,0 7,1 5,4 10,0 6,4 7,4 7,1 6,9 6,2 2013 2014 2015 7,5 8,0 6,0 4,0 8,8 7,8 9,0 8,3 2,0 0,0 2010 2011 2012 2016 Einschulungsjahr sonderpäd. Förderbedarf Quelle: Gesundheitsamt 9.2 7,5 6,7 Rückstellung vom Schulbesuch Sozialreport Leipzig 2017 Suchthilfe Um den unterschiedlichen Ursachen und Verlaufsformen von Suchterkrankungen begegnen zu können, gibt es ein differenziertes Angebotsspektrum, das sich von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen über ambulante und stationäre Behandlungsangebote bis zu Angeboten der Nachsorge spannt. Das übergreifende Ziel der Suchtberatung, -behandlung und -betreuung ist es, die Betroffenen darin zu unterstützen, ein unabhängiges, von Sucht freies Leben zu führen. Dazu gehören auch die Zielsetzungen, substanz- bzw. verhaltensbezogene Störungen und Probleme zu mindern, gesundheitliche Risiken und Folgeschäden zu minimieren sowie eine soziale und berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen. Die Einrichtung von Suchtberatungs- und -behandlungsstellen gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Die Stadt Leipzig hat dafür Leistungsvereinbarungen bzw. Versorgungsverträge mit dem Städtischen Klinikum »St. Georg« Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe; mit dem Diakonischen Werk, Innere Mission Leipzig e. V. und mit der SZL Suchtzentrum gGmbH. Suchtberatungs- und -behandlungsstellen In den vergangenen 11 Jahren wurden in den Suchtberatungs- und -behandlungsstellen jährlich über 4.000 Menschen betreut; 2016 waren es 4.258 Klientinnen und Klienten mit Alkohol- und Drogenproblemen, mit Glücksspielsucht und/oder übermäßigem Medienkonsum sowie deren Angehörige. 2016 kamen 3.755 Personen in die Suchtberatungsstellen, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen sind. Es handelte sich um 1.166 Frauen und 2.589 Männer. 503 Personen kamen als Angehörige zur Beratung, darunter 372 Frauen. In den Suchtberatungs- und -behandlungsstellen werden zum größten Teil alkohol- oder drogenabhängige Menschen beraten, behandelt und in Therapieeinrichtungen vermittelt. Am häufigsten kamen Menschen mit Alkoholproblemen in die Beratungs- und Behandlungsstellen (1.826). Gegenüber dem Vorjahr ist die Versorgung der Menschen mit der Erstdiagnose Alkohol weiter zurückgegangen (minus 86). Gestiegen ist die Zahl der Menschen mit Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit (1.729). Gegenüber 2015 ist ein Anstieg zu verzeichnen (plus 128). Sozialreport Leipzig 2017 107 Anzahl der betreuten Klientinnen und Klienten in Suchtberatungsstellen 3.755 4.258 3.736 3.000 4.260 3.500 3.593 4.000 4.063 4.500 4.092 5.000 4.594 500 1.729 1.601 1.912 1.000 1.334 1.398 1.500 2.112 2.000 1.826 2.500 2.429 Betreute Klientinnen und Klienten Abb. 9.6 0 2005 2010 Jahr 2015 2016 Gesamtzahl aller betreuten Klienten darunter selbstbetroffene Klienten darunter alkoholabhängige Klienten darunter Klienten mit illegalem Drogenkonsum Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2017 Die in Suchtberatungs- und -behandlungsstellen Betreuten mit Alkoholproblemen sind häufig zwischen 30 und 60 Jahr alt. Drogenabhängige sind im Vergleich dazu in der Regel jünger und zwischen 25 und 40 Jahre alt. Abb. 9.7 Anzahl der Klientinnen und Klienten mit Missbrauch der Hauptsubstanzen Alkohol und Drogen 2016 nach Altersgruppen 1000 900 932 Anzahl der Personen 800 700 600 500 565 400 399 300 401 429 200 100 267 2 8 1 3 4 45 20 128 174 98 29 6 0 unter 14 14-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50-60 über 60 Lebensalter Alkohol Quelle: Gesundheitsamt 9.3 illegale Drogen Sozialreport Leipzig 2017 Psychiatrie Die psychiatrische Versorgung in Leipzig ist in vier Bereiche (Krankenhausversorgung, komplementäre Psychiatrie, ambulante Psychiatrie sowie Koordination und Kooperation) gegliedert, aus denen der Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig gebildet wird. Dieser Verbund sichert die Versorgung psychisch kranker Menschen in Leipzig. Traditionell sind komplementäre, ambulante Angebote und psychiatrische Krankenhäuser gut miteinander verzahnt und mit regionaler Verantwortung versehen. Als eine Besonderheit der Stadt Leipzig kann dabei die regionale Verantwortung der Träger der komplementären Versorgung angesehen werden, die ein stadtweites sozialräumliches Versorgungsangebot sichern soll. 108 Sozialreport Leipzig 2017 Karte 9.1 Regionale Versorgungsgebiete der komplementären psychiatrischen Versorgung 2016 9.3.1 Leistungs- und Versorgungsübersicht Den Schwerpunkt der städtischen Versorgung gemäß Leipziger Psychiatrieplanung sowie dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) bilden vorsorgende, nachsorgende, begleitende und weiterführende Hilfen für chronisch psychisch kranke Menschen, bei denen krankheitsbedingt eine längerfristige Unterstützung notwendig wird. In kommunaler Verantwortung sind insbesondere die psychosozialen Gemeindezentren und der Sozialpsychiatrische Dienst. Tabelle 9.2 Leistungs- und Versorgungsübersicht Psychiatrie der Stadt Leipzig Anzahl der Klientinnen und Klienten Versorgungsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Komplementäre Versorgung (6 Vereine, 1 städt. Träger) Psychosoziale Gemeindezentren Ambulant betreutes Wohnen Heimbetreuung mit Außenwohnbereich 1.481 1.427 1.359 1.641 1.707 1.586 1.484 427 435 488 569 618 640 624 203 190 199 181 189 195 214 366 375 441 449 417 427 404 17.045 16.865 16.862 17.221 17.858 18.288 18.262 2.027 1.919 1.957 1.942 2.062 2.078 2.177 109 126 131 115 109 130 156 Ambulante Versorgung (nur Verbund Gemeindenahe Psychiatrie) Tagesklinik Psychiatrische Institutsambulanz Sozialpsychiatrischer Dienst Einweisungen nach SächsPsychKG Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2017 Die Leistungs- und Versorgungsübersicht zeigt die Entwicklung der Zahl der Klientinnen und Klienten in den beiden Hauptbereichen komplementäre und ambulante Versorgung. Die Zahl der Behandlungen in der InstiSozialreport Leipzig 2017 109 tutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie ist konstant geblieben, 2016 wurden 18.262 Behandlungen durchgeführt. Der Sozialpsychiatrische Dienst dieser Einrichtung hat im Jahr 2016 2.177 psychisch kranke Menschen erreicht, was einem leichten Anstieg (plus 99) zum Vorjahr entspricht. Die Psychosozialen Gemeindezentren wurden 2016 von 1.484 Klientinnen und Klienten aufgesucht. Den dort angebotenen lebensnahen Hilfen zur Tagesstrukturierung, Betreuung und Beratung kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie bilden den Kern der komplementären Hilfeangebote und sind so strukturiert, dass Menschen mit psychischen Störungen möglichst wenig auf stationäre Angebote zurückgreifen müssen. Im Bereich der Heimbetreuung standen 2016 202 stationäre Plätze zur Verfügung, davon 102 im Außenwohnbereich. Die in etwa konstante Personenanzahl von 214 (2015: 195) verweist darauf, dass nur wenige Bewohner/-innen diese Hilfeform verlassen bzw. zu einer anderen Hilfeform wechseln. Im Bereich ambulant betreutes Wohnen stieg die Anzahl der Plätze 2016 auf 570 (plus 81); die Zahl der Bewohner/-innen sank hingegen leicht auf 624 (minus 16) im Vergleich zum Vorjahr ab. Der Bedarf an diesen Wohnangeboten ist damit weiterhin auf einem stabilen, hohen Niveau, d. h., dass eine Vielzahl psychisch kranker Menschen auf diese Hilfen angewiesen ist und zugleich die ambulante Hilfeform in der eigenen Wohnung dem Unterstützungsbedarf der Klientinnen und Klienten am ehesten gerecht wird. Karte 9.2 Standorte und regionale Versorgungsgebiete der Sozialpsychiatrischen Dienstes im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie 2016 9.3.2 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig Der Sozialpsychiatrische Dienst, als kommunale Pflichtaufgabe nach SächsPsychKG, ist in Leipzig in den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie integriert, weshalb hoheitliche soziale Aufgaben mit Behandlungsangeboten (in Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen) verknüpft werden können. Etwa ein Viertel der angebotenen Leistungen des Dienstes werden „aufsuchend“ erbracht. Nicht selten ist der Sozialpsychiatrische Dienst der einzige Bezugspunkt für völlig in krankheitsbedingter Isolation lebende Menschen. Schwerpunkt der Arbeitsweise des Dienstes ist die schon im Namen verankerte „Gemeindenähe“, die Leipziger Bürgerinnen und Bürgern weite Wege erspart. Die Standorte des Verbundes sind so verteilt, dass in jedem Stadtbezirk ein Angebot gut erreichbar ist (vgl. Karte:11.2). In der Mehrzahl werden im Leipziger Sozialpsychiatrischen Dienst chronisch psychisch kranke Menschen, die schwere Erkrankungen wie Schizophrenie, schizotype, wahnhafte bzw. affektive Störungen und schwere Persönlichkeitsstörungen haben, betreut und begleitet. Fast alle Klientinnen und Klienten leben in einer eigenen Wohnung. 50 % von ihnen le110 Sozialreport Leipzig 2017 ben allein und werden zu Hause betreut oder in tagesstrukturierende Angebote integriert. Seit 2015 wird vom Sozialpsychiatrischen Dienst ein starker Anstieg von drohender oder tatsächlich bestehender Wohnungslosigkeit bei den zu Betreuenden festgestellt. Allein im Wohnungslosen-Hilfesystem des Sozialamtes sind 41 Klientinnen und Klienten (2015: 39) des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfasst. Ein weitaus höherer Anteil der Betreuten zeigt problematische Hilfebedarfe im eigenen Wohnumfeld – die aber im aktuellen Dokumentationssystem statistisch nicht erfasst werden. Eine weitere besondere Herausforderung in der Arbeit des Dienstes bildet die Betreuung junger Menschen von 17 bis 27 Jahre. 2016 wurden stadtweit 178 Klientinnen und Klienten dieser Altersgruppe betreut (2015: 186). Neben der Sicherung einer stabilen therapeutischen Begleitung ist immer auch der Bedarf an Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sehr hoch. Dies zeigt sich nicht zuletzt am überproportional hohen Anteil junger psychisch Kranker, die arbeitslos sind (2016: 42 %). 9.4 Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes Das Gesundheitsamt nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Vielzahl von Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen von 1991 wahr. Zum Leistungsspektrum gehören auch Beratungs-, Versorgungs- und Hilfsangebote für die Leipzigerinnen und Leipziger, von denen einige exemplarisch aufgeführt werden. 9.4.1 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 19) bietet das Gesundheitsamt bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten Beratungen und Untersuchungen an. Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle bilden die anonyme, individuelle Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, verbunden mit dem Angebot eines HIV-Testes. Untersuchungsangebote auf sexuell übertragbare Krankheiten zielen vor allem auf besonders gefährdete Gruppen (Männer, die Sex mit Männern haben und Personen in der Sexarbeit). Die aufsuchende Sozialarbeit im Bereich Prostitution bietet ein zusätzliches, besonders niedrigschwelliges Präventionsangebot für diese Gruppe. Tabelle 9.3 Leistungen der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten und AIDS 2010 Beratungen Untersuchungen/Diagnostik HIV-Tests 2011 2012 2013 2014 2015 2016 4.206 4.411 4.601 4.900 4.938 5.589 5.813 2.779 2.853 2.732 2.904 2.777 2.988 3.085 2.203 2.270 2.158 2.225 2.337 2.513 2.585 Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2017 Die Zahl der Beratungen nimmt weiterhin kontinuierlich zu. Die Anzahl der Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten und HIV-Testungen stieg in den vergangenen vier Jahren ebenfalls. 9.4.2 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen und -vereine sind für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung, um Krankheit, Behinderung oder psychosoziale Probleme besser bewältigen zu können. Informationen bekommen, andere Lösungen und neue Ideen finden, Unterstützung und Hilfe erhalten, sich gegenseitig beistehen, sich engagieren, neue Menschen kennen lernen - das macht Selbsthilfe aus. Leipzig verfügt über etwa 300 Selbsthilfegruppen und -vereine zu vielen sozialen und gesundheitsbezogenen Themen. Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten nutzen deren Erfahrungswissen. Sie lernen in der Selbsthilfe, aktiv mit Problemen und Belastungen umzugehen und wieder mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Vorwiegend wenden sich Betroffene selbst mit ihren Anliegen an die Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle. Aber auch Angehörige, behandelnde Ärzte und Psychotherapeuten oder medizinische und soziale Einrichtungen informieren sich über die Selbsthilfeangebote in Leipzig. Neben 676 Beratungen und 1.114 Vermittlung von Hilfesuchenden nahm die Unterstützung von Gründungsinitiativen und bestehenden Selbsthilfegruppen auch 2016 breiten Raum der Arbeit der Kontaktstelle ein. Von der Raumsuche, über das Konfliktcoaching bis zu Weiterbildungen wird das Angebot der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle intensiv in Anspruch genommen. Die geringere Anzahl von Kontakten sowie von Vermittlungen in 2016 im Vergleich zum Vorjahr wird mit natürlichen Schwankungen begründet. Sozialreport Leipzig 2017 111 Selbsthilfeaktive, die sich mehr engagieren wollen, schließen sich Arbeitsgruppen an, zum Beispiel zur Selbsthilfefreundlichkeit, bei STARTPILOT oder bei der Betroffenenberatung. „Selbsthilfe in Bewegung“ und „Gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Nachbarschaft“ sind neue Projektfelder. Tabelle 9.4 Ausgewählte Leistungen der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle 2010 Kontakte 2011 2012 2013 2014 2015 2016 904 1.052 1.664 1.752 1.660 1.713 1.557 320 291 561 711 705 738 725 Beratungen 541 458 874 852 663 641 676 Vermittlung 475 517 1.038 1.311 1.283 1.428 1.114 364 344 653 668 649 706 519 darunter: mit Selbsthilfegruppen darunter: in Selbsthilfegruppen Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2017 9.4.3 Schwangeren- und Familienberatung Die Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Gesundheitsamtes ist eine von sieben in der Stadt Leipzig. Die anderen sechs befinden sich in freier Trägerschaft. Das Beratungsangebot der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle umfasst sowohl Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219 Strafgesetzbuch i. V. §§ 5 u. 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (mit Beratungsschein) als auch Beratung, Information und ggf. Begleitung während und nach der Schwangerschaft nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz. Dabei sind die wichtigsten Themen finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft und der Elternzeit (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Leistungen nach dem SGB II), finanzielle Hilfen bei der Erstausstattung für das Kind, Fragen zu Pränataldiagnostik und zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich in die Elternrolle einzufinden. Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Einzel- und Paarberatung in Lebenssituationen an, wo die eigenen Ressourcen zur Problemlösung nicht mehr ausreichen. Tabelle 9.5 Leistungen der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle 2010 Beratungsfälle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 589 678 632 682 770 864 956 320 319 309 351 362 446 484 darunter: Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2017 Im Jahr 2016 wurden 956 Klientinnen beraten. Da im Bereich Schwangerschaftsberatung viele Frauen komplexe Problemlagen haben, werden diese im Lauf der Schwangerschaft und der Nachsorge mehrfach beraten. Insgesamt wurden im Jahr 2016 somit 1.245 Beratungen durchgeführt. Die Beratungszahlen von Frauen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich. 2016 betrug der Anteil der Migrantinnen bei den Erstkontakten 17 %, bei den Schwangerenberatungen 20 %, im Vergleich zu 2015 war dies eine Verdopplung. 9.4.4 Familienhebammen Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend zu etablieren. Auf diese Weise unterstreicht das Bundeskinderschutzgesetz den präventiven Gedanken in den „Frühen Hilfen“ und bildet die Basis für eine verbindliche Kooperation zwischen den Netzwerkakteuren. 112 Sozialreport Leipzig 2017 Seit 01.07.2013 können auch Leipziger Eltern auf das Angebot der Familienhebammen zurückgreifen, um sich individuell und vertraulich in ihrem häuslichen Umfeld beraten zu lassen. Für eine bessere Vergleichbarkeit der Daten wird in Abbildung 11.8 das erste Projekthalbjahr 2013 nicht näher beleuchtet. Die Mehrheit der in Betreuung befindlichen Familien wird „jahresübergreifend“ begleitet. Seit 2015 kann nicht mehr in jedem Fall, bei dem eine Unterstützung erforderlich und durch das Projekt „Familienhebammen“ möglich ist, sofort mit der Betreuung begonnen werden. Hier gilt es zu priorisieren und ggf. die Unterstützung durch andere Netzwerkpartner zu prüfen. Abb. 9.8 Fallfortführungen und Neuanfragen sowie begonnene und abgelehnte Betreuungen des Projektes „Familienhebammen“ 200 180 181 160 155 Fallzahlen 140 148 145 120 122 100 80 60 40 54 20 85 79 71 48 36 33 0 2014 2015 2016 Jahr Fallfortführungen Quelle: Gesundheitsamt Betreuung abgelehnt Betreuung begonnen Neuanfragen Sozialreport Leipzig 2017 Die Zahl der Ablehnungen erhöhte sich wegen sogenannter „Fehlanfragen“ 2016 (plus 12). So suchten Eltern nach einer originären Hebamme zu Nachsorgeleistungen nach dem V. Sozialgesetzbuch oder Netzwerkpartner/-innen richteten Anfragen an die Familienhebammen, um mit Familien im Zwangskontext (z. B. bei Drogenmissbrauch) zu arbeiten. Das würde den Festlegungen der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ widersprechen. Von der Begleitungsarbeit musste teilweise auch wegen massiver Sprachbarrieren oder mangelnder Mitwirkung Abstand genommen werden. Erfreulich ist die wachsende Zahl der sogenannten „Selbstmelderinnen“. Es ist davon auszugehen, dass die medizinisch-sozialergänzenden Projektaktivitäten der Familienhebammen inzwischen in der Stadt Leipzig gut bekannt geworden sind. Wie auch in den vergangenen Jahren wurden Familienhebammen besonders häufig bei Familien im Leipziger Osten und Westen eingesetzt. Die bisherigen Erfahrungen der Familienhebammen zeigen, dass der Betreuungsaufwand je nach Belastungssituation der Familie sehr unterschiedlich sein kann. Insbesondere Familien mit Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen, Migrationshintergrund mit Fluchterfahrungen oder soziale Isolation haben einen höheren Betreuungsbedarf. Insofern ist die Zahl der möglichen Betreuungsfälle von deren Unterstützungsbedarf abhängig. Die Erfassung der „Zugangswege“ der ankommenden Betreuungsanfragen zeigt, dass im Jahr 2016 Schwangerschaftsberatungsstellen/PAAT/ASD (29,7 %) neben den „Selbstmelderinnen“ (45,3 %) den größten Anteil bilden. Die Anzahl der Vermittlungen durch den medizinischen Bereich (Klinik, Niedergelassene, Hebamme) hat im zeitlichen Verlauf seit 2014 um rund 6 % auf 14,9 % zugenommen. Schwerpunkt der Tätigkeit der Familienhebammen ist die Beratung der Familien im häuslichen Umfeld. Darüber hinaus bildet die enge Kooperation zu und mit den Partnern des Netzwerkes „Frühe Hilfen“ einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt. Sozialreport Leipzig 2017 113 Tabelle 9.6 Leistungen der Koordinierungsstelle Bundeskinderschutzgesetz 2013 Beratungen insgesamt 2014 2015 2016 908 1.526 1.938 1.888 Beratung im Hausbesuch 778 1.180 1.488 1.424 Beratung im Kurzkontakt oder telefonisch 230 346 450 464 Begleitung zu Netzwerkpartnern 74 105 138 154 Kontakte zu Netzwerkpartnern (fallbezogen) 89 143 175 226 davon: Quelle: Gesundheitsamt 114 Sozialreport 2017 Sozialreport Leipzig 2017 10 Ehrenamtliches Engagement Zusammenfassung Jede/-r Sechste (16 %) Leipziger Einwohner/-in engagiert sich in seiner Freizeit ehrenamtlich. Der Anteil der freiwillig engagierten Männer liegt mit 18 % höher als der Anteil bei den Frauen mit 14 %. Ehrenamtlich Tätige wenden durchschnittlich 14 Stunden im Monat für das Ehrenamt auf. Insgesamt 28 % der Leipziger/-innen interessieren sich für ein Ehrenamt, ohne ein solches derzeit auszuüben. Fehlende Zeit ist für zwei Drittel der an einem Ehrenamt Interessierten der Grund, ein solches nicht auszuüben. 10.1 Tatsächliches Engagement und Engagementinteresse Aus der Kommunalen Bürgerumfrage stehen Informationen über das freiwillige Engagement zur Verfügung. In der Umfrage wird sowohl nach dem tatsächlichen Engagement und nach Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement als auch nach eventuellen Hinderungsgründen für die Ausübung eines Ehrenamtes gefragt. Die entsprechende Fragestellung lautete: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Arbeiten Sie in irgendeiner Weise ehrenamtlich? Mögliche Antworten waren: ja; nein, hätte aber Interesse; nein, habe auch kein Interesse. Etwa jeder Sechste (16 %) der Leipziger Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 18 bis 85 Jahren engagierte sich im Jahr 2016 in seiner Freizeit ehrenamtlich. Damit entspricht der Anteil der ehrenamtlich Tätigen in den letzten Jahren kaum verändert. Männer engagieren sich dabei deutlich häufiger als Frauen, während 18 % der Männer ehrenamtlich engagiert sind, beträgt der Anteil bei den Frauen 14 %. Dies ist sicherlich vor allem durch die oftmals vorhandene höhere zeitliche Belastung der Frauen durch Familie und Beruf zu erklären. Der höchste Anteil ehrenamtlich Engagierter ist in der Altersgruppe der 35- bis 49-Jährigen zu verzeichnen. In der Gruppe der 65- bis 85-Jährigen sind 12 % ehrenamtlich tätig. Auffällig ist, dass der Anteil der ehrenamtlich Engagierten umso höher liegt, je höher der vorhandene Schulabschluss ist. Fast jede/-r vierte Leipziger Einwohner/-in (24 %) mit Abitur ist ehrenamtlich engagiert. Abb.10.1 Anteil der ehrenamtlich Tätigen an der Leipziger Bevölkerung 2016 Schulabschluss nach Altersgruppen Ingesamt 16 18 bis 34 Jahre 17 35 bis 49 Jahre 19 50 bis 64 Jahre 16 65 bis 85 Jahre 12 Abitur 24 Fachhochschulreife 17 10.Klasse 12 8./9. Klasse 9 0 5 10 15 20 25 Prozent Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2017 Ähnlich wie bei den Schulabschlüssen ist auch bei den Berufsabschlüssen festzustellen, dass der Anteil der ehrenamtlich Tätigen mit zunehmender beruflicher Qualifikation steigt. Während bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung jede Neunte (11 %) ehrenamtlich engagiert ist, ist es bei Universitäts- und Hochschulabsolventen jede Vierte (24 %). Sozialreport Leipzig 2017 115 Stellung im Beruf nach Berufsabschluss Abb. 10.2 Anteil der ehrenamtlich Tätigen nach Berufsabschluss und Stellung im Beruf 2016 Hochschule/Uni 24 Fachhochschule 22 Meister/Techniker 17 Berufsfausbildung 11 ohne Berufsfausbildung 20 Erwerbstätige 16 Arbeitslose 18 Rentner 13 Studenten/Schüler 26 0 5 10 15 20 25 Prozent Sozialreport Leipzig 2017 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage Die ehrenamtlich Engagierten haben im Jahr 2016 durchschnittlich 14 Stunden im Monat für ihre Tätigkeit aufgewendet, bei den Männern waren es 15 Stunden, bei Frauen 12 Stunden. Bei der Betrachtung verschiedener Altersgruppen fallen relativ große Unterschiede auf, dies hängt sicherlich auch mit den persönlich vorhandenen zeitlichen Möglichkeiten zusammen. Abb. 10.3 Monatlicher Zeitaufwand für ehrenamtliches Engagement 18 16 16 14 16 15 14 Stunden 12 12 12 10 11 8 6 4 2 0 Männer Insgesamt Frauen Geschlecht Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage 18 bis 34 35 bis 49 50 bis 64 65 bis 85 Altersgruppe in Jahren Sozialreport Leipzig 2017 Während 16 % der Leipzigerinnen und Leipziger ehrenamtlich tätig waren, können sich weitere 28 % grundsätzlich vorstellen, ein Ehrenamt auszuüben, ohne dass sie dies gegenwärtig tun. Dabei sind kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen festzustellen, bei den Männern interessieren sich 27 % für ein Ehrenamt, bei den Frauen sind es 28 %. Mit zunehmendem Alter sinkt das Interesse am Ehrenamt (ohne es gegenwärtig auszuüben) deutlich. In der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen sind 38 % interessiert, bei den 35- bis 49-Jährigen 32 %, bei den 50bis 64-Jährigen 22 % und bei den 65- bis 85- Jährigen 12 %. 116 Sozialreport Leipzig 2017 10.2 Hinderungsgründe für ein ehrenamtliches Engagement Für die an einer ehrenamtlichen Tätigkeit Interessierten gibt es Reihe von Gründen, die sie daran hindern tatsächlich ehrenamtlich tätig zu sein. Hauptgrund ist dabei bei fast zwei Dritteln (65 %) fehlende Zeit. Als zweithäufigster Hinderungsgrund wird zu hohes Alter von 16 % der Interessierten angegeben. Fehlendes Wissen über vorhandene Möglichkeiten ist mit 13 % der dritthäufigste Grund. Während sich die Hinderungsgründe für ein ehrenamtliches Engagement zwischen Männern und Frauen kaum unterscheiden, gibt es zwischen den einzelnen Altersgruppen recht deutliche Unterschiede. Abb. 10.4 Hinderungsgründe nach Geschlecht und Altersgruppen Mir fehlt die Zeit dazu Ich weiß nicht, welche Möglichkeiten es gibt Ich fühle mich nicht genügend kompetent dazu Niemand hat mich gefragt Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden kann noch etwas anderes *Mehrfachnennungen möglich Hinderungsgründe in Prozent* 24 Ich bin eigentlich zu alt dazu 65 67 82 79 72 60 16 13 10 15 17 15 21 16 11 11 8 5 7 7 7 10 10 9 12 Gesamt Männer Frauen Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2017 63 7 Geschlecht 8 4 7 6 8 10 6 12 10 7 7 18-34 35-49 16 12 5 6 14 14 50-64 65-85 Altersgruppe in Jahren Sozialreport Leipzig 2017 117