Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1294856.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04489-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Prüfung eines Schulstandortes auf derzeit nicht genutzten Flächen der Stadtwerke an
der Arno-Nitzsche-Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
05.12.2017
07.12.2017
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Für neue Schulstandorte wird auf Grundlage des aktuellen Schulentwicklungsplanes vom
Amt für Jugend, Familie und Bildung ein „Bedarfsraum“ abgegrenzt. In diesem prüft eine
ämterübergreifende Arbeitsgruppe (AG Standortsicherung Soziale Infrastruktur) unter
Federführung des Stadtplanungsamtes die Eignung vorhandener Flächenpotenziale anhand
eines festen Kriteriensets sowie einer vertiefenden Machbarkeitskizze für die geeigneten
Standorte. Regelmäßig wird auch die Möglichkeit von Verlagerungen von vorhandenen
Schulen (wie auch im Antrag vorgeschlagen) in Erwägung gezogen.
Unabhängig von der Eigentümerstruktur werden in die Prüfung alle potenziell denkbaren
Flächen einbezogen, also neben städtischen Flächen auch Grundstücke städtischer
Unternehmen und privater Eigentümer. Auch das derzeit weitgehend brachliegende Gelände
der Stadtwerke in der Arno-Nitzsche-Straße wird daher seitens der AG Standortsicherung als
Potenzialfläche behandelt.
Infolge des Bevölkerungswachstums hat die Stadt Leipzig weiterhin steigende
Kapazitätsbedarfe über alle Schularten hinweg. Dazu treten Änderungen von Gesetzen
(bspw. Schulgesetz) und Verordnungen (bspw. zur Klassenbildung), die Einfluss auf die
Bedarfe haben, die regulär im Rahmen der Schulentwicklungsplanung konkretisiert und
planerisch untersetzt werden.
Vor diesem Hintergrund formuliert das Amt für Jugend, Familie und Bildung für ein potenziell
für Schule zur Verfügung stehendes Grundstück unter Berücksichtigung der notwendigen
Rahmenbedingungen den Bedarf für einen zusätzlichen Oberschulstandort, der auf dem
Areal der Stadtwerke sowohl südlich zur Arno-Nitzsche-Straße hin als auch nördlich zur
Richard-Lehmann-Straße gelegen sein kann.
Die Leipziger Stadtwerke sehen allerdings derzeit keine Möglichkeit, Teile ihres
Betriebsgeländes an der Arno-Nitzsche-Straße, das durch die Stadtwerke-Gruppe als
Verwaltungsstandort genutzt wird, für einen Schulbau zur Verfügung zu stellen.
Der Standort verfügt zwar über einen größeren Anteil an Freiflächen, für die Stadtwerke ist
es jedoch von hoher Bedeutung, vorhandene Flächen freizuhalten, um etwaigen
Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Umfeld und bei den energetischen Bedarfen der
wachsenden Stadt Leipzig zügig gerecht werden zu können. Dies gilt insbesondere für die
verfügbaren Flächen im Süden der Stadt.
Wie einführend erläutert, werden im Rahmen der Prüfung von Standorten grundsätzlich alle
potenziell geeigneten Flächen einbezogen und sogenannte Steckbriefe erstellt. Erst auf
dieser Basis kann das Für und Wider verschiedener Potenzialflächen abgewogen und die
unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen für einen Schulbau am besten geeignete
Fläche ermittelt und bestätigt werden.
In die Prüfung für einen Oberschulstandort werden daher – neben weiteren, noch zu
ermittelnden Flächen – auch ungenutzte Flächen des Stadtwerkeareals einbezogen. Dies
sind zum einen die an die Arno-Nitzsche-Straße angrenzenden Flächen, zum anderen das
zwischen Panometer und Bahnstrecke liegende Gelände.
3/3