Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1294856.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:01

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04489-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Prüfung eines Schulstandortes auf derzeit nicht genutzten Flächen der Stadtwerke an der Arno-Nitzsche-Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 05.12.2017 07.12.2017 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☒ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Für neue Schulstandorte wird auf Grundlage des aktuellen Schulentwicklungsplanes vom Amt für Jugend, Familie und Bildung ein „Bedarfsraum“ abgegrenzt. In diesem prüft eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe (AG Standortsicherung Soziale Infrastruktur) unter Federführung des Stadtplanungsamtes die Eignung vorhandener Flächenpotenziale anhand eines festen Kriteriensets sowie einer vertiefenden Machbarkeitskizze für die geeigneten Standorte. Regelmäßig wird auch die Möglichkeit von Verlagerungen von vorhandenen Schulen (wie auch im Antrag vorgeschlagen) in Erwägung gezogen. Unabhängig von der Eigentümerstruktur werden in die Prüfung alle potenziell denkbaren Flächen einbezogen, also neben städtischen Flächen auch Grundstücke städtischer Unternehmen und privater Eigentümer. Auch das derzeit weitgehend brachliegende Gelände der Stadtwerke in der Arno-Nitzsche-Straße wird daher seitens der AG Standortsicherung als Potenzialfläche behandelt. Infolge des Bevölkerungswachstums hat die Stadt Leipzig weiterhin steigende Kapazitätsbedarfe über alle Schularten hinweg. Dazu treten Änderungen von Gesetzen (bspw. Schulgesetz) und Verordnungen (bspw. zur Klassenbildung), die Einfluss auf die Bedarfe haben, die regulär im Rahmen der Schulentwicklungsplanung konkretisiert und planerisch untersetzt werden. Vor diesem Hintergrund formuliert das Amt für Jugend, Familie und Bildung für ein potenziell für Schule zur Verfügung stehendes Grundstück unter Berücksichtigung der notwendigen Rahmenbedingungen den Bedarf für einen zusätzlichen Oberschulstandort, der auf dem Areal der Stadtwerke sowohl südlich zur Arno-Nitzsche-Straße hin als auch nördlich zur Richard-Lehmann-Straße gelegen sein kann. Die Leipziger Stadtwerke sehen allerdings derzeit keine Möglichkeit, Teile ihres Betriebsgeländes an der Arno-Nitzsche-Straße, das durch die Stadtwerke-Gruppe als Verwaltungsstandort genutzt wird, für einen Schulbau zur Verfügung zu stellen. Der Standort verfügt zwar über einen größeren Anteil an Freiflächen, für die Stadtwerke ist es jedoch von hoher Bedeutung, vorhandene Flächen freizuhalten, um etwaigen Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Umfeld und bei den energetischen Bedarfen der wachsenden Stadt Leipzig zügig gerecht werden zu können. Dies gilt insbesondere für die verfügbaren Flächen im Süden der Stadt. Wie einführend erläutert, werden im Rahmen der Prüfung von Standorten grundsätzlich alle potenziell geeigneten Flächen einbezogen und sogenannte Steckbriefe erstellt. Erst auf dieser Basis kann das Für und Wider verschiedener Potenzialflächen abgewogen und die unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen für einen Schulbau am besten geeignete Fläche ermittelt und bestätigt werden. In die Prüfung für einen Oberschulstandort werden daher – neben weiteren, noch zu ermittelnden Flächen – auch ungenutzte Flächen des Stadtwerkeareals einbezogen. Dies sind zum einen die an die Arno-Nitzsche-Straße angrenzenden Flächen, zum anderen das zwischen Panometer und Bahnstrecke liegende Gelände. 3/3