Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1335422.pdf
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151 kB
Erstellt
07.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:47
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05028
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 SächsGemO für die Durchführung von
Schulsozialarbeit an 76 Standorten mit 61 VzÄ im Haushaltsjahr 2017 (Budgeteinheit
51_363_1ZW)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017
für die Budgeteinheit 51_363_1ZW, PSP-Element 1.100.36.3.1.01.01.13
Schulsozialarbeit, Sachkonto: 4318 0000, Zuschüsse an freie Träger i.H.v. 341.200 €
werden bestätigt.
2. Eine Teildeckung für 2017 i.H.v. 107.250 € erfolgt durch die Nichtausschöpfung der
geplanten Personalaufwendungen in der Budgeteinheit 11_PA_ZW.
3. Die restliche Deckung in 2017 erfolgt i.H.v. 233.970 € aus Mehrerträgen in der
Budgeteinheit 51_365_2ZW, PSP-Element 1.100.36.5.0.01.01.12, Sachkonto
3431300 „Elternbeiträge Horte“.
4. Die Mindererträge im Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 524.850 gegenüber der Planung des
Doppelhaushaltes 2017/2018 werden zur Kenntnis genommen.
5. Der Fortführung von den in 2017 begonnen Projekten „Schulsozialarbeit“ im
Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt. Neue vertragliche Verpflichtungen gegenüber
den freien Trägern sind zunächst nur bis zum 31.07.2018 möglich.
6. Die finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr 2018 werden im Rahmen eines
Nachtragshaushaltes berücksichtigt.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.17
31.12.17
1.493.750
1.100.36.3.1.01.01.13
Sachkonto 3141 0000
01.01.17
31.12.17
2.412.850
01.01.17
31.12.17
137.500
1.100.36.3.1.01.01.13
Sachkonto 4318 0000
BE 11_PA_ZW
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
1. Begründung der Mehraufwendungen
Zur Fortführung der begonnenen Schulsozialarbeitsprojekte (Schuljahr 2016/2017) wurden
zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 Kostenvereinbarungen über § 77 SGB VIII
(Leistungsvereinbarungen) mit den freien Trägern für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2017 in
Höhe von insgesamt rd. 2,4 Mio. € abgeschlossen. Damit konnten 41,0 VzÄ für den dringend
notwendigen Stellenbedarf an Schulstandorten in freier Trägerschaft weiter finanziert
werden.
Der Leistungsbereich Schulsozialarbeit sollte zum Schuljahr 2017/18 um 20 Schulen (15 in
freier, fünf in kommunaler Trägerschaft) und um zusätzliche Stellen in bereits versorgten
Grundschulen mit erhöhtem Bedarf erweitert werden.
Weiterhin musste das ausgelaufene ESF-Förderprogramm Kompetenzentwicklung an zwei
Leipziger Gymnasien als Schulsozialarbeit fortgesetzt werden.
Hierfür sollten zusätzliche Fördermittel aus dem Landesprogramm Schulsozialarbeit
eingesetzt werden. Durch das Land wurde zunächst für das Jahr 2017 ein kommunales
Antragsbudget in Höhe von insgesamt 1.137.000 € im I. Quartal 2017 avisiert und mit
Zuwendungsbescheid des Kommunalen Sozialverbandes (KSV) in gleicher Höhe für den
Zeitraum 01.08. bis 31.12.2017 bewilligt. Der Förderbescheid sieht die Bereitstellung von
Eigenmitteln in Höhe von rd. 511.250 € vor.
Bei der Antragstellung zur Förderung der Schulsozialarbeit wurde davon ausgegangen, dass
die bewilligten Fördermittel in Höhe von 1.137.000 € zusätzlich bereitgestellt werden. Auf
dieser Grundlage und dem Beschluss „Schulsozialarbeit durch Landesmittel ausbauen“
(Haushaltsantrag A 0150/17/18) erfolgte der Abschluss und die Beauftragung von Trägern
für einen weiteren Stellenausbau ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017 bis 31.12.2017)
um weitere 20,0 VzÄ mit einem Gesamtaufwand von rd. 0,4 Mio. €. Die Beauftragung der
Leistungen erfolgte Anfang August 2017 nach Vorlage des Zuwendungsbescheides.
Unter Berücksichtigung der Stellenbesetzungsverfahren kommt es bei allen Leistungsträgern
zu einer verspäteten Stellenbesetzung nach dem 01.08.2017. Im kommunalen Bereich
betrifft das 5 VzÄ lt. Haushaltsantrag A 0150/17/18 (siehe Anlage 2). Diese Tatsache führt
dazu, dass gegenüber dem Kommunalen Sozialverbund Sachsen auch weniger Fördermittel
für das Jahr 2017 abgerufen werden können.
2. Finanzielle Auswirkungen 2017
Nach Ermittlung des voraussichtlichen Ist 2017 wird von Gesamtaufwendungen in Höhe von
rd. 2,8 Mio. € und einer möglichen Förderung des Landes in Höhe von rd. 0,97 Mio. € (siehe
Anlage 1) ausgegangen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die ab 01.08.2017 vereinbarten
Leistungen gegenüber den freien Trägern noch in 2017 erfolgen und eine Abrechnung
gegenüber dem Land auf der Basis einer Anteilsfinanzierung gemäß § 74 SGB realisiert
werden kann.
Im Haushaltsjahr 2017 wird mit einer Zuschussüberschreitung gegenüber dem Plan in Höhe
von rd. 0,76 Mio. € gerechnet.
3/4
Der erhöhte Zuschussbedarf setzt sich aus der Einnahmenminderung (Fördermittel) in Höhe
von rd. 525.000 € und Mehraufwendungen für die noch ausstehenden Zahlungen an die
freien Träger in Höhe von rd. 341.200 € zusammen. Ein Teil der Mehraufwendungen kann
durch die Minderaufwendungen im Personalbereich in Höhe von 107.250 € kompensiert
werden. Für das verbleibende Defizit in Höhe von rd. 234.000 € kann keine Deckungsmöglichkeit im Amtsbudget zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlage 3
„Finanzierungsübersichten, Haushaltsjahr 2017).
3. Folgen bei Ablehnung des Mehrbedarfs 2017
Aufgrund des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens sind Träger beauftragt und z. T. bereits
mit Kostenvereinbarungen an die Leistungen gebunden worden. Die Kündigung ist nur mit
einer dreimonatigen Frist zum Monatsende möglich, was einem Auslaufen der
Vereinbarungen zum Jahresende gleichkommt. Zudem kann Trägern eine Finanzierung
erbrachter Leistungen nicht verweigert werden, wenn ein Auftrag erteilt wurde und die
Leistung fristgerecht begonnen und durchgeführt wurde. Bei Nichtbestätigung des
Mehrbedarfes kann das Amt für Jugend, Familie und Bildung den Zahlungsverpflichtungen,
die sich aus den Kostenvereinbarungen bzw. Beauftragungen von Leistungen ergeben, nicht
vollumfänglich nachkommen. Berechtigte Zahlungsforderungen von freien Trägern für bereits
umgesetzte Leistungen wären die Folge.
4/4
Ermittlung der Aufwendungen für die Gewährleistung von Schulsozialarbeit 2017
Aufwendungen
2017/Jahr
VzÄ
zusätzl.
ab
01.08.2017
2017
Träger
Caritasverband
166.895,91 €
2,4
0,8
CVJM
183.537,99 €
3,8
1,6
Diakonisches Werk Innere Mission
337.592,30 €
4,0
2,4
Fairbund e, V.
222.281,84 €
3,2
1,6
IB Mitte gGmbH
558.860,43 €
9,8
0,8
65.479,11 €
0,8
0,8
291.723,38 €
4,8
0,0
LeiSA gGnbH
173.808,84 €
0,8
3,2
PlanL gGmbH
180.715,12 €
1,8
2,4
Produktionsschule Schauplatz
133.710,83 €
2,4
0,0
RAA Leipzig e. V.
393.745,42 €
7,2
0,8
Geyserhaus e. V.
36.417,43 €
0,0
1,6
Stadt Leipzig
39.550,00 €
0,0
4,0
2.784.318,60 €
41,0
20,0
Jugendhaus Leipzig e. V
Kindervereinigung Leipzig e. V.
Gesamtaufwendungen
mögliche Anerkennung der Aufwendungen durch den KSV
2017: 01.08. 31.12.2017
2018: nur Fortführungsprojekte
keine neuen Projekte
01.01. - 31.08.2018
davon: Förderung durch KSV mit
rd. 69%
kommunaler Eigenanteil
Anlage 1
1.404.198,70 €
968.897,10 €
1.815.421,50 €
1
Anlage 2
Darlegung der Aufwendungen für die Einrichtung von zusätzlichen
Schulsozialarbeiterstellen an Schulen in kommunaler Trägerschaft
Haushaltsjahr 2017
Gesamt
davon:
Personalaufwendungen
davon:
davon:
Erstsonstige
ausstattungen Sachausgaben
74. Schule
12.200
10.100
1.500
600
Friedrich-Fröbel-Schule
10.080
8.100
1.500
480
Joachim-Ringelnatz-Schule
5.740
4.000
1.500
240
39. Schule
3.620
2.000
1.500
120
Lindenhofschule
7.910
6.050
1.500
360
39.550
30.250
7.500
1.800
4,0 VzÄ
2
Finanzierungsübersichten
Anlage 3
Haushaltsjahr 2017
Kostenart
Plan
V_IST
Abweichungen
3141 0000
-1.493.750
-968.897
524.853
Erträge, gesamt
-1.493.750
-968.897
524.853
4318 0000
2.412.850
2.754.069
341.219
4000 0000
137.500
30.250
-107.250
Aufwendungen,
gesamt
2.550.350
2.784.319
233.969
Zuschuss
1.056.600
1.815.422
758.822
Fördermittel KSV
Zuschüsse an freie
Träger
und kommunale Sachausgaben
Personalausgaben,
kommunal
3
Eilbedürftigkeitsbegründung:
Bei der Antragstellung zur Förderung der Schulsozialarbeit für die zusätzlich
einzurichtenden Stellen wurde davon ausgegangen, dass die bewilligten Fördermittel
in Höhe von 1.137.000 € zusätzlich bereitgestellt werden. Auf dieser Grundlage
sowie vor dem Hintergrund des Beschlusses „Schulsozialarbeit durch Landesmittel
ausbauen“ (Haushaltsantrag A 0150/17/18) erfolgte der Abschluss und die
Beauftragung von Trägern für einen weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit ab dem
Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017 bis 31.12.2017) um weitere 20,0 VzÄ mit einem
Gesamtaufwand von rd. 0,4 Mio. €. Die Beauftragung der Leistungen erfolgte Anfang
August 2017 nach Eingang des Zuwendungsbescheides.
Um den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Trägern nachkommen zu können,
ist eine Beschlussfassung in der Ratsversammlung im Dezember 2017 zwingend
erforderlich. Aus diesem Grunde ergibt sich die Eilbedürftigkeit.