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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1335422.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
07.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:47

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05028 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 SächsGemO für die Durchführung von Schulsozialarbeit an 76 Standorten mit 61 VzÄ im Haushaltsjahr 2017 (Budgeteinheit 51_363_1ZW) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017 für die Budgeteinheit 51_363_1ZW, PSP-Element 1.100.36.3.1.01.01.13 Schulsozialarbeit, Sachkonto: 4318 0000, Zuschüsse an freie Träger i.H.v. 341.200 € werden bestätigt. 2. Eine Teildeckung für 2017 i.H.v. 107.250 € erfolgt durch die Nichtausschöpfung der geplanten Personalaufwendungen in der Budgeteinheit 11_PA_ZW. 3. Die restliche Deckung in 2017 erfolgt i.H.v. 233.970 € aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 51_365_2ZW, PSP-Element 1.100.36.5.0.01.01.12, Sachkonto 3431300 „Elternbeiträge Horte“. 4. Die Mindererträge im Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 524.850 gegenüber der Planung des Doppelhaushaltes 2017/2018 werden zur Kenntnis genommen. 5. Der Fortführung von den in 2017 begonnen Projekten „Schulsozialarbeit“ im Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt. Neue vertragliche Verpflichtungen gegenüber den freien Trägern sind zunächst nur bis zum 31.07.2018 möglich. 6. Die finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr 2018 werden im Rahmen eines Nachtragshaushaltes berücksichtigt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.17 31.12.17 1.493.750 1.100.36.3.1.01.01.13 Sachkonto 3141 0000 01.01.17 31.12.17 2.412.850 01.01.17 31.12.17 137.500 1.100.36.3.1.01.01.13 Sachkonto 4318 0000 BE 11_PA_ZW Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 1. Begründung der Mehraufwendungen Zur Fortführung der begonnenen Schulsozialarbeitsprojekte (Schuljahr 2016/2017) wurden zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 Kostenvereinbarungen über § 77 SGB VIII (Leistungsvereinbarungen) mit den freien Trägern für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2017 in Höhe von insgesamt rd. 2,4 Mio. € abgeschlossen. Damit konnten 41,0 VzÄ für den dringend notwendigen Stellenbedarf an Schulstandorten in freier Trägerschaft weiter finanziert werden. Der Leistungsbereich Schulsozialarbeit sollte zum Schuljahr 2017/18 um 20 Schulen (15 in freier, fünf in kommunaler Trägerschaft) und um zusätzliche Stellen in bereits versorgten Grundschulen mit erhöhtem Bedarf erweitert werden. Weiterhin musste das ausgelaufene ESF-Förderprogramm Kompetenzentwicklung an zwei Leipziger Gymnasien als Schulsozialarbeit fortgesetzt werden. Hierfür sollten zusätzliche Fördermittel aus dem Landesprogramm Schulsozialarbeit eingesetzt werden. Durch das Land wurde zunächst für das Jahr 2017 ein kommunales Antragsbudget in Höhe von insgesamt 1.137.000 € im I. Quartal 2017 avisiert und mit Zuwendungsbescheid des Kommunalen Sozialverbandes (KSV) in gleicher Höhe für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2017 bewilligt. Der Förderbescheid sieht die Bereitstellung von Eigenmitteln in Höhe von rd. 511.250 € vor. Bei der Antragstellung zur Förderung der Schulsozialarbeit wurde davon ausgegangen, dass die bewilligten Fördermittel in Höhe von 1.137.000 € zusätzlich bereitgestellt werden. Auf dieser Grundlage und dem Beschluss „Schulsozialarbeit durch Landesmittel ausbauen“ (Haushaltsantrag A 0150/17/18) erfolgte der Abschluss und die Beauftragung von Trägern für einen weiteren Stellenausbau ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017 bis 31.12.2017) um weitere 20,0 VzÄ mit einem Gesamtaufwand von rd. 0,4 Mio. €. Die Beauftragung der Leistungen erfolgte Anfang August 2017 nach Vorlage des Zuwendungsbescheides. Unter Berücksichtigung der Stellenbesetzungsverfahren kommt es bei allen Leistungsträgern zu einer verspäteten Stellenbesetzung nach dem 01.08.2017. Im kommunalen Bereich betrifft das 5 VzÄ lt. Haushaltsantrag A 0150/17/18 (siehe Anlage 2). Diese Tatsache führt dazu, dass gegenüber dem Kommunalen Sozialverbund Sachsen auch weniger Fördermittel für das Jahr 2017 abgerufen werden können. 2. Finanzielle Auswirkungen 2017 Nach Ermittlung des voraussichtlichen Ist 2017 wird von Gesamtaufwendungen in Höhe von rd. 2,8 Mio. € und einer möglichen Förderung des Landes in Höhe von rd. 0,97 Mio. € (siehe Anlage 1) ausgegangen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die ab 01.08.2017 vereinbarten Leistungen gegenüber den freien Trägern noch in 2017 erfolgen und eine Abrechnung gegenüber dem Land auf der Basis einer Anteilsfinanzierung gemäß § 74 SGB realisiert werden kann. Im Haushaltsjahr 2017 wird mit einer Zuschussüberschreitung gegenüber dem Plan in Höhe von rd. 0,76 Mio. € gerechnet. 3/4 Der erhöhte Zuschussbedarf setzt sich aus der Einnahmenminderung (Fördermittel) in Höhe von rd. 525.000 € und Mehraufwendungen für die noch ausstehenden Zahlungen an die freien Träger in Höhe von rd. 341.200 € zusammen. Ein Teil der Mehraufwendungen kann durch die Minderaufwendungen im Personalbereich in Höhe von 107.250 € kompensiert werden. Für das verbleibende Defizit in Höhe von rd. 234.000 € kann keine Deckungsmöglichkeit im Amtsbudget zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlage 3 „Finanzierungsübersichten, Haushaltsjahr 2017). 3. Folgen bei Ablehnung des Mehrbedarfs 2017 Aufgrund des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens sind Träger beauftragt und z. T. bereits mit Kostenvereinbarungen an die Leistungen gebunden worden. Die Kündigung ist nur mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende möglich, was einem Auslaufen der Vereinbarungen zum Jahresende gleichkommt. Zudem kann Trägern eine Finanzierung erbrachter Leistungen nicht verweigert werden, wenn ein Auftrag erteilt wurde und die Leistung fristgerecht begonnen und durchgeführt wurde. Bei Nichtbestätigung des Mehrbedarfes kann das Amt für Jugend, Familie und Bildung den Zahlungsverpflichtungen, die sich aus den Kostenvereinbarungen bzw. Beauftragungen von Leistungen ergeben, nicht vollumfänglich nachkommen. Berechtigte Zahlungsforderungen von freien Trägern für bereits umgesetzte Leistungen wären die Folge. 4/4 Ermittlung der Aufwendungen für die Gewährleistung von Schulsozialarbeit 2017 Aufwendungen 2017/Jahr VzÄ zusätzl. ab 01.08.2017 2017 Träger Caritasverband 166.895,91 € 2,4 0,8 CVJM 183.537,99 € 3,8 1,6 Diakonisches Werk Innere Mission 337.592,30 € 4,0 2,4 Fairbund e, V. 222.281,84 € 3,2 1,6 IB Mitte gGmbH 558.860,43 € 9,8 0,8 65.479,11 € 0,8 0,8 291.723,38 € 4,8 0,0 LeiSA gGnbH 173.808,84 € 0,8 3,2 PlanL gGmbH 180.715,12 € 1,8 2,4 Produktionsschule Schauplatz 133.710,83 € 2,4 0,0 RAA Leipzig e. V. 393.745,42 € 7,2 0,8 Geyserhaus e. V. 36.417,43 € 0,0 1,6 Stadt Leipzig 39.550,00 € 0,0 4,0 2.784.318,60 € 41,0 20,0 Jugendhaus Leipzig e. V Kindervereinigung Leipzig e. V. Gesamtaufwendungen mögliche Anerkennung der Aufwendungen durch den KSV 2017: 01.08. 31.12.2017 2018: nur Fortführungsprojekte keine neuen Projekte 01.01. - 31.08.2018 davon: Förderung durch KSV mit rd. 69% kommunaler Eigenanteil Anlage 1 1.404.198,70 € 968.897,10 € 1.815.421,50 € 1 Anlage 2 Darlegung der Aufwendungen für die Einrichtung von zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen an Schulen in kommunaler Trägerschaft Haushaltsjahr 2017 Gesamt davon: Personalaufwendungen davon: davon: Erstsonstige ausstattungen Sachausgaben 74. Schule 12.200 10.100 1.500 600 Friedrich-Fröbel-Schule 10.080 8.100 1.500 480 Joachim-Ringelnatz-Schule 5.740 4.000 1.500 240 39. Schule 3.620 2.000 1.500 120 Lindenhofschule 7.910 6.050 1.500 360 39.550 30.250 7.500 1.800 4,0 VzÄ 2 Finanzierungsübersichten Anlage 3 Haushaltsjahr 2017 Kostenart Plan V_IST Abweichungen 3141 0000 -1.493.750 -968.897 524.853 Erträge, gesamt -1.493.750 -968.897 524.853 4318 0000 2.412.850 2.754.069 341.219 4000 0000 137.500 30.250 -107.250 Aufwendungen, gesamt 2.550.350 2.784.319 233.969 Zuschuss 1.056.600 1.815.422 758.822 Fördermittel KSV Zuschüsse an freie Träger und kommunale Sachausgaben Personalausgaben, kommunal 3 Eilbedürftigkeitsbegründung: Bei der Antragstellung zur Förderung der Schulsozialarbeit für die zusätzlich einzurichtenden Stellen wurde davon ausgegangen, dass die bewilligten Fördermittel in Höhe von 1.137.000 € zusätzlich bereitgestellt werden. Auf dieser Grundlage sowie vor dem Hintergrund des Beschlusses „Schulsozialarbeit durch Landesmittel ausbauen“ (Haushaltsantrag A 0150/17/18) erfolgte der Abschluss und die Beauftragung von Trägern für einen weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017 bis 31.12.2017) um weitere 20,0 VzÄ mit einem Gesamtaufwand von rd. 0,4 Mio. €. Die Beauftragung der Leistungen erfolgte Anfang August 2017 nach Eingang des Zuwendungsbescheides. Um den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Trägern nachkommen zu können, ist eine Beschlussfassung in der Ratsversammlung im Dezember 2017 zwingend erforderlich. Aus diesem Grunde ergibt sich die Eilbedürftigkeit.